Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten Fragen. Das ist aber auch kein kurzfristiges Phänomen und hat eine sehr komplexe Entwicklung hinter sich. Der Entwurf sieht aber konkrete Schritte vor, wie wir Bauen einfacher, effizienter, kostengünstiger und schneller gestalten können, also substanzielle Erleichterungen für Planung, Genehmigung und das Bauen selbst. Das Ziel dabei ist es, Wohnraum dort zu schaffen, wo er gebraucht wird. Ob das jetzt im Bestand oder im Neubau ist, sei erst einmal dahingestellt. Konkret haben wir im Um- und Ausbau im Gebäudebestand einen Bürokratieabbau. Der Brandschutz soll bleiben, ja. Er soll aber nicht mehr das Hindernis sein. Diese Debatten über den Brandschutz kennt jeder. Er soll bleiben, aber nicht mehr das Hindernis sein. Es soll die Vereinfachung geben, wenn Dachgeschosse zu Wohnraum ausgebaut werden, also das Freistellungsverfahren für unbeplante Innenbereiche, und eben auch die Digitalisierung bei Bauanträgen und Genehmigungen, um das ganze Verfahren in der Praxis zu beschleunigen. Das ist letztendlich effizienzsteigernd, wenn es darum geht, schnell bauen zu wollen. In dem Änderungsantrag der Koalition sehen wir weitere Erleichterungen. Es wurde Kritik aus der Anhörung aufgenommen. Sie wurde bewertet und soll in die weitere Novelle einfließen, die noch vor uns steht, aber so, dass diese dann im Einklang mit einer Musterbauordnung steht. Zu dem Änderungsantrag der CDU, so war mein letzter Stand, wurde Ihnen mitgeteilt, dass Punkte Ihrerseits entweder schon möglich sind, der Bedarf nicht besteht oder sie in den Gesamtkontext aller Vorschriften einfließen und geprüft werden müssen, ebenso innerhalb nächster Reformen. Zu dem Änderungsantrag der AfD kann ich sagen, dass gegen den Feuerschutz spricht, dass die Bauordnung ein Konzept mit diversen Maßnahmen vorsieht, unter anderem Feuerfestigkeit im Treppenhaus. Zu der kleinen Bauvorlageberechtigung gab es am 5. September 2024 die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss. § 64 LBauO wurde dahin gehend geändert und angepasst. Das hat alles in Abstimmung mit den damaligen Verbänden stattgefunden. Ich würde sagen, wir sollten diese Änderung mal ruhen lassen. Wie wird sie angenommen? Wie wird sie in der Praxis umgesetzt, und welche Rückmeldungen kommen von Handwerkerinnen und Handwerkern? Weitere Änderungen jetzt sofort sehen wir noch als zu früh an. Für uns macht auch der Punkt, das alte Freistellungsverfahren beim Ausbau von Dachgeschossen beizubehalten, das Bauen eher schwieriger und nicht effizienter. Daher sehen wir mit dem Änderungsantrag der Koalition und dem Ausblick auf die bevorstehende weitere Reform des Gesetzes diese Änderungen jetzt als sinnvoll an und unterstützen sie. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
