Dr. Christoph Gensch
Herr Wefelscheid, vieles ist schon jetzt möglich. Wir haben Tuchbestattungen aus religiösen Gründen. Wir haben Begräbniswälder. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten unsere Trauerkultur schon für alternative Bestattungsformen geöffnet. Wir befinden uns in einem Prozess. Das bisherige Bestattungsgesetz kann man novellieren. Ich halte das auch grundsätzlich für sinnvoll, darüber zu sprechen, aber wenn, dann muss man das in einem gesellschaftlichen Prozess machen, in den man Verbände, Institutionen und Kirchen einbezieht, Begriffe wie Trauerkultur, wie Bestattungsformen definiert und sich basierend auf diesen Erkenntnissen und diesen Prozess dann hinsetzt und eine Gesetzesnovelle entwickelt, die man dann im parlamentarischen Prozess einbringt und mit der wir uns dann beschäftigen. Das hier, Herr Wefelscheid, ist völlig anders gelaufen. Das ist ein unabgestimmter Gesetzentwurf, der alle überrascht hat, der eigentlich schon im April hätte ins Plenum kommen sollen. Die Anhörung, die durchgeführt wurde, wurde auf CDU-Betreiben durchgeführt. Eigentlich hatte man uns auch vorgeschlagen, die Anhörung und die Auswertung in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses durchzuführen. Da war keine Rede davon, dass man sich noch um die Einwände, um die Kritikpunkte der Verbände kümmert. Das sollte schnell und im Hauruckverfahren durchgeführt werden. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Das ist doch gar nicht wahr! – Weitere Zurufe von der SPD) Es gibt Gesetze und Gesetzgebungsprozesse, da haben wir Eile, wenn es um Krankenhäuser, wenn es um Gesundheit, wenn es um Finanzen geht, aber im Bestattungsgesetz, das wir jetzt 41 Jahre nicht novelliert haben oder wenn, dann im Rahmen der bisherigen Gesetzgebung Modifikationen durchgeführt haben, haben wir nun tatsächlich keine Eile, sondern da geht es um die Akzeptanz der Bevölkerung, dass wir weite Teile und breite Teile der Gesellschaft mitnehmen bei diesem Weg, den wir gehen. Das steht im Vordergrund, und das muss verantwortungsvolle Politik auch durchführen. Sie übersehen bei diesem Prozess – da meine ich gar nicht Sie, sondern die Regierungsfraktionen –, dass Sie die Basis der Gesellschaft nicht mitgenommen haben. Beim Versuch, es allen recht zu machen, (Zurufe von der SPD) und jede Möglichkeit der Bestattung in dieses Gesetz zu schreiben, vergessen Sie die Mitte der Bevölkerung. Sie riskieren, dass unsere Friedhöfe, die bisher in jedem Ort existieren, wir eine Friedhofskultur besitzen, (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) in dieser Form nicht mehr zu halten sind und Bestattungen aufgrund des Rückzugs vieler Menschen aus den Friedhöfen aus den unterschiedlichsten Gründen – ich habe es Ihnen schon gesagt –, hauptsächlich monetäre Gründe, Sarg- und diese normalen Urnenbestattungen, immer teurer werden. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Bei uns sind nur noch 10 % Sargbestattungen!) Damit verlieren Sie die Mitte der Gesellschaft aus dem Blick, während Sie versuchen, für gesellschaftliche Kleinstgruppen Möglichkeiten in dieses Gesetz zu schreiben. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Das ist ein Problem und ein politischer Ansatz, der begleitet Sie als Ampel über dieses Bestattungsgesetz hinaus. Ich kann Ihnen nur raten – da spreche ich an die alte SPD, an die traditionelle SPD und schaue Leute wie Martin Haller an –, (Zurufe von der SPD: Ooh!) Sie müssen die Mitte der Gesellschaft wieder in den Blick nehmen und sich hier nicht um eine Subgruppe nach der anderen kümmern. Das, was Ihre Fraktionsvorsitzende sagt, Herr Haller, das ist für mich wie Z wie Zumutung, (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) aber bei Ihnen habe ich noch das Gefühl, dass Sie einen gemeinsamen Weg mit uns gehen könnten. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER)
