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Katrin Eder

11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und das Wissen um immer öfter stattfindende und immer extremere Wettererscheinungen zeigen uns, dass wir unsere Schutzmaßnahmen dringend weiter anpassen und verbessern müssen. Mit dem Sieben-Punkte-Plan zur Hochwasservorsorge haben wir viel angepackt. Mit der hier vorliegenden Novelle folgt die formale rechtliche Umsetzung. Sie folgt dabei den Empfehlungen der Enquete-Kommission. Die Novelle verfolgt insbesondere das Ziel, Rheinland-Pfalz besser auf Hochwasser- und Starkregenereignisse vorzubereiten. Ein wesentlicher Kernpunkt der Novelle ist daher die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten direkt durch das Gesetz. Die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmten Gebiete sollen als Überschwemmungsgebiete gelten, sobald die Karten für verbindlich erklärt werden. Verzögerungen durch aufwendige Verordnungsverfahren und ein dadurch nachlassendes Schutzniveau werden damit verhindert. Die Öffentlichkeit wird natürlich weiterhin beteiligt, bevor die Karten verbindlich werden. Zudem sparen wir uns das komplexe Verordnungsverfahren mit all seinen Zwischenschritten. Ergänzend zu den Überschwemmungsgebieten soll als Grundlage für ein Starkregenrisikomanagement der Kommunen die Erstellung und Aktualisierung einer Sturzflutgefahrenkarte für das Land gesetzlich festgeschrieben werden. Ein weiterer wichtiger Eckpunkt auch für die Hochwasservorsorge ist die gesetzliche Einführung eines Gewässerrandstreifens. Ein 5-m-Randstreifen soll sowohl im bebauten Innenbereich als auch im Außenbereich gelten. Darin soll über das Bundesrecht hinaus die Errichtung von neuen baulichen Anlagen grundsätzlich verboten sein. Zusätzlich zum Bundesrecht darf nach dem Gesetzentwurf innerhalb dieser 5 m nichts abgelagert werden, auch nicht zeitweise; denn alles, was in Ufernähe liegt, kann leicht vom Wasser mitgerissen werden und damit für Verklausungen sorgen. Wir haben alle noch die Bilder vor Augen: Brücken, die durch Material, das vom Ufer abgeschwemmt wurde, verstopften. Dadurch war der Abfluss behindert. Das Wasser stieg deutlich höher an und breitete sich in der Fläche aus. Sie sehen also, wir nehmen den Hochwasserschutz ernst. Mit dem umfassenden, auch zeitweisen Ablagerungsverbot und dem auch innerorts geltenden Bauverbot im 5-m-Korridor schafft Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bundesrecht zusätzliche Sicherheit. Auch weitere Regelungen im Gesetzentwurf dienen dem Hochwasserschutz. So soll verankert werden, dass die Gewässerunterhaltung auf die Belange der Hochwasservorsorge Rücksicht nehmen muss. Den Hochwasserschutz, vor allem aber den Landeswasserhaushalt wollen wir stärken, indem kleine, naturnahe Ausbaumaßnahmen, die dem Rückhalt und der Versickerung des Regenwassers im Wald oder auf offener Flur dienen, zulassungsfrei gestellt werden. Auch hier sparen wir Verwaltungsschritte ein und entlasten die Behörden und vor allem diejenigen, welche die Maßnahmen auch umsetzen wollen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Zu den Maßnahmen im Hochwasserschutz nutzen wir die Novelle, um auch der anderen Seite der Medaille, nämlich der Wasserknappheit, besser begegnen zu können. Damit setzen wir einen Punkt aus unserem Zukunftsplan Wasser um. Die zunehmenden Probleme durch Trockenheit und Niedrigwasser werden ebenfalls adressiert. Wasserknappheit ist auch für die Wasserversorgung ein zunehmendes Thema. Der Gesetzentwurf unterstreicht daher einerseits die Verpflichtung der Wasserversorger, Maßnahmen bei Wasserknappheit zu ergreifen, zum Beispiel den Erlass satzungsrechtlicher Regelungen zur Begrenzung des Wasserverbrauchs, andererseits sieht er vor, die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Versorgungssituation zu informieren, etwa mithilfe sogenannter Wasserampeln. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Im Übrigen soll das Gesetz Adressaten und Wasserbehörden durch weniger Bürokratie entlasten, indem zum Beispiel Niederschlagswasser ohne wasserbehördliche Erlaubnis ins Grundwasser eingeleitet werden kann. Sie sehen, neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen, die wir etwa im Sieben-Punkte-Plan oder im Zukunftsplan Wasser verankert haben und bereits umsetzen, ist dies jetzt die wichtige juristische Ergänzung zum Schutz von Mensch und Natur in Rheinland-Pfalz in Zeiten des Klimawandels. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗