Nico Steinbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Flutkatastrophe im Ahrtal und auch in der Westeifel im Sommer 2021 hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie verletzlich wir sind. Menschen haben ihr Leben verloren. Ganze Existenzen wurden zerstört. Die Aufarbeitung dieser Katastrophe hier im Landtag, vor allem in der Enquete-Kommission und im Untersuchungsausschuss, haben klar gezeigt, wir müssen gesetzlich handeln, um Hochwasserfolgen besser vorzubeugen und Schäden zu begrenzen. Der Klimawandel verschärft diese Notwendigkeit. Wir erleben häufiger Hochwasser und Starkregen, gleichzeitig aber auch Dürreperioden, Hitzewellen und sinkende Grundwasserspiegel. Wasser wird also zur doppelten Herausforderung – mal zu wenig und mal zu viel. Beidem müssen wir begegnen. Hinzu kommt, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet uns, bis 2027 den guten Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Noch immer sind rund 78 % unserer Oberflächengewässer und 30 % unserer Grundwasserkörper nicht dort, wo sie sein sollen. Das verlangt zusätzliche Maßnahmen. Darauf gibt die Novelle des Landeswassergesetzes nun Antworten. Sie setzt klare Schwerpunkte. Erstens: Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete gelten künftig unmittelbar auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten. Lange Verordnungsverfahren entfallen. Das bringt schnelle Klarheit für Bürger und Unternehmen, aber eben auch für unsere Verwaltungen. Zusätzlich wird eine landesweite Sturzflutgefahrenkarte erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird. Das stärkt unsere Vorsorge. Zweitens: Schutz der Gewässerrandstreifen. Im Abstand von 5 m zu Gewässern gilt künftig: kein Bau, keine Lagerung. Damit verhindern wir Verklausungen, die bei der Ahrflut so verheerend waren. Das Wasser bekommt mehr Raum, und es verliert an Wucht. Brücken werden geschützt. Rheinland-Pfalz geht hier für mehr Sicherheit bewusst über das Bundesrecht hinaus. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Drittens: Umgang mit Wasserknappheit. Wasserversorger werden verpflichtet , bei Knappheit Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren, etwa mit einer Wasserampel. So wissen alle, wo wir stehen und können sich darauf einstellen. Viertens: Verwaltungsvereinfachung. Naturnahe Rückhaltemaßnahmen im Wald und auf Flächen können künftig ohne aufwendige Planfeststellung umgesetzt werden. Auch die schadlose Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser wird erlaubnisfrei. Das entlastet ebenso unsere Behörden und beschleunigt sinnvolle Projekte. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist mehr als eine technische Anpassung. Es ist ein Eckpfeiler, um Rheinland-Pfalz besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Es schützt Menschen, entlastet die Kommunen und bringt uns den europäischen Zielen näher. Klimawandel und Hochwasserschutz dulden kein Zögern. Wir brauchen konsequente Entscheidungen, auch wenn sie im Einzelfall unbequem sein können. Die Lehre aus der Ahrtalkatastrophe ist eindeutig: Wir müssen handeln – nicht irgendwann, sondern jetzt. Dieses vorgelegte Gesetz schafft Klarheit, Sicherheit und Vertrauen. Deswegen werden wir als SPD-Fraktion diese Novelle zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
