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Matthias Lammert

11.09.2025 Sitzungen 18/93

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER deren Vorsitzender Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute über den Gesetzentwurf der CDU abstimmen. Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der Ampelfraktionen bei ihrem Nein bleiben werden. Das ist für Sie jedoch kein Anlass, stolz zu sein; denn mit Ihrem Abstimmungsverhalten stehen wir weiterhin ohne eine landesweite Grundsatzregelung zur Unterstützung unserer Lehrkräfte dar. Auch in Zukunft müssen im Zweifelsfall Lehrerinnen und Lehrer ihren Kopf hinhalten. Es wäre deutlich angenehmer, vor Ort eine Ausnahme vom Verbot zu erarbeiten, als ein Verbot an sich durchzusetzen. Wenn man sich daran erinnert, dass Dänemark und Schweden bei der Digitalisierung der Klassenzimmer die Reißleine ziehen, müsste man erkennen, dass klare landesgesetzliche Regelungen gut und wichtig sind. Darüber, dass die CDU einen ähnlichen Weg fordert wie unsere Nachbarn in Hessen, lässt sich trefflich streiten. Blicken wir zurück. Die Expertenanhörung in der Juni-Sitzung des Bildungsausschusses ergab kein einheitliches Bild, Herr Köbler. Wertet man die Medienberichterstattung zum Thema aus, gehen die Meinungen ähnlich auseinander. Ich denke nur, dass man die ganze Sache nicht so locker sehen kann wie die beiden Repräsentantinnen der Landesschüler*innenvertretung, die den kompletten Verzicht auf gesetzliche Regelungen wollen. Hier erkennt man deutlich die noch fehlende Lebenserfahrung. Dass private mobile Endgeräte an Schulen für Mobbing-Zwecke eingesetzt werden, ist ein alter Hut. Jetzt kommt noch die KI dazu, samt neuer Möglichkeiten des Missbrauchs. Wir FREIE WÄHLER haben in den Debatten landeseinheitliche Regeln gefordert, um Pädagogen eine bessere Handhabe zu geben. Ich stelle heraus, ein generelles, stumpfes Handyverbot halte ich für nicht uneingeschränkt zielführend, aber was spricht dagegen, dass private Mobilfunkgeräte während des Unterrichts grundsätzlich per Landesverordnung in einer dafür vorgesehenen Handygarage geparkt werden? Es ist unbestritten, dass der gezielte Einsatz von mobilen, auch privaten Endgeräten im Unterricht durchaus sinnvoll sein kann. Wir sollten die Bewältigung der Schattenseiten der Digitalisierung nicht ausschließlich unseren Lehrerinnen und Lehrern überlassen. Sie haben es schon schwer genug, vor allem, wenn es darum geht, Bildungsstandards zu erhalten. Umso wichtiger ist es, Pädagogen bei der Integration der neuen digitalen Möglichkeiten in den Unterricht zu unterstützen. Hierzu müssen Standards gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, klare Lernziele zu formulieren und diese in die Lehrpläne zu integrieren. Über die Frage, ab welcher Klasse das nötig ist, kann man trefflich streiten. Wir sollten nur daran denken, dass heutzutage bereits Grundschüler meist unvorbereitet mit Fluch und Segen der Digitalisierung konfrontiert werden. Herr Minister Teuber, ich sehe es als Ihre Pflicht an, als oberster Dienstherr unsere Lehrerinnen und Lehrer durch eine wie zuvor beschriebene Landesverordnung in Schutz zu nehmen. Heute werden wir nicht nur dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen, sondern auch dem flankierenden Antrag hierzu. Da ich noch 30 Sekunden Zeit habe, noch einen Satz zum Starermittler Paul. Herr Paul hat seine Ermittlungen durchgeführt, alle Befragungen und somit die Ermittlungen abgeschlossen. Er kann urteilen. Gott sei Dank leben wir noch in einem Rechtsstaat. Vor allem auch hier in Rheinland-Pfalz hat die AfD nicht das Sagen. Für Ermittlungen ist nach wie vor die Polizei zuständig und nicht Sie, Herr Paul. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

Protokoll ↗