Christof Reichert
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Köbler, was diese Kinderbasare angeht, da ist bei uns zum Beispiel in der Südwestpfalz schon Aufruhr, weil die ADD durch eine Verfügung vom 2. Dezember letzten Jahres verfügt hat, dass im Prinzip auch die Sonntagsruhe gestört ist. Ich zitiere aus dieser Verfügung: „Dies trifft insbesondere auf marktmäßig organisierte Veranstaltungen mit Verkauf von Privat zu Privat zu.“ Also die typischen Kinderbasare, die bei uns von Kitafördervereinen gemacht werden. Da heißt es: „Nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und der Gewinnerzielungsabsicht sind derartige Veranstaltungen als gewerbliche Betätigungen einzustufen, die typischerweise werktags stattfinden.“ Deshalb sind sie sonntags nicht erlaubt. Jetzt sind die kommunalen Verwaltungen bei uns im Anzeigeverfahren darauf hingewiesen worden, diese zu untersagen, und haben es auch untersagt. Das ist mehrfach im SWR und in der Presse gekommen. Um die geht es. Es geht nicht um irgendwelche Gewerblichen, es geht um die typischen Flohmärkte, bei denen im Prinzip von Privat zu Privat verkauft wird. Das ist an Sonntagen nicht mehr möglich. (Beifall der CDU)
