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Dr. Oliver Kusch

SPD 11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zum Bestattungsgesetz. Nach 41 Jahren modernisieren wir das Landesbestattungsgesetz. Die Frage ist, warum wir das tun. In den letzten 41 Jahren hat sich in unserer Gesellschaft viel auf gesellschaftlicher, kultureller und individueller Ebene getan. Auch der Umgang mit Leben und Sterben hat sich verändert. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Unter Wahrung der allergrößten Pietät gegenüber den Verstorbenen, den Hinterbliebenen und selbstverständlich der gesamten Bevölkerung wollen wir im Landesbestattungsgesetz auf diese Veränderungen reagieren und das Gesetz anpassen. Das Gesetz überlässt jedem die Art, wie er trauert, zeigt Respekt vor klassischen, aber auch vor neuen Bestattungsformen, die teilweise vor dem Gesetz schon Realität gewesen sind. So wurde schon bei Kremierungen im Ausland Asche mit nach Hause genommen, in Diamanten gepresst oder auf See bestattet, was teilweise nach dem alten Gesetz nicht gesetzeskonform war. Die Menschen mussten in ihrer Trauer noch ein schlechtes Gewissen und zusätzlichen Stress haben, weil sie Dinge gemacht haben, die nicht durch das Recht abgedeckt waren. Das neue Gesetz wird das ändern und den Menschen eine würdige Trauer zugestehen, ohne das Gefühl haben zu müssen, etwas Unrechtmäßiges zu tun. Wichtig ist mir dabei, es wird sich wahrscheinlich wenig ändern. Es werden keine bisherigen Vorgehensweisen abgeschafft, sondern das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten. So wird ermöglicht, dass Sternenkinder endlich einen eigenen Ruheplatz finden und so ein Trauerort für die Angehörigen geschaffen wird. Ebenso können nun gemeinsame Bestattungen von Kindern mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil stattfinden. Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass rheinland-pfälzische Bundeswehrsoldaten, die im Auslandseinsatz gefallen sind, ein dauerhaftes Ruherecht bekommen. Neue Bestattungsformen werden nun möglich sein. Alle Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit haben, sich zu Lebzeiten zu äußern, ob sie die bisherigen traditionellen Bestattungsformen wünschen oder ob sie nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen an anderen Orten ruhen möchten. Künftig kann die Asche eines Verstorbenen, wenn er es zu Lebzeiten so gewünscht oder über eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung verfügt hat, an Angehörige ausgehändigt werden, oder er kann im eigenen Garten unter dem geliebten Apfelbaum seine letzte Ruhe finden. Eine Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn und Saar sowie Tuchbestattungen auf dem Friedhof werden für alle Menschen ohne religiösen Hintergrund möglich sein. In der Diskussion wurde viel Raum gelassen. Alle Gruppen wurden zwischen dem ersten Entwurf und heute angehört. Nach der Anhörung vom 17. Juni im Gesundheitsausschuss wurden bis heute noch einmal viele Änderungen am Gesetz vorgenommen. Vielen Dank noch einmal an die Anzuhörenden, die uns viele Aspekte aus ihrer Sicht dargelegt haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Bestattungsgesetz regelt nicht die Trauer, sondern den Umgang mit Verstorbenen und gibt den Verstorbenen viele Möglichkeiten, wie der Umgang mit dem eigenen Leichnam gewünscht werden kann. Bislang haben wir viele positive Rückmeldungen und Reaktionen zum geplanten Gesetz aus der Bevölkerung erhalten, die zeigen, dass sich viele Menschen mit dem Thema, das uns am Ende unserer irdischen Zeit alle angeht, auseinandersetzen. In vielen Nachbarländern gibt es schon einen sehr viel individuelleren Umgang mit Tod, Trauer und dem selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Körper über das Leben hinaus. Viele Menschen aus Deutschland haben davon Gebrauch gemacht. Nun wird es glücklicherweise auch in Deutschland möglich sein. Es wird jedem und jeder der Abschied, den er sich wünscht, ermöglicht. Somit kann jeder Mensch nach seinen eigenen Vorstellungen seine letzte Reise antreten. Das ist, finde ich, gut so. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Alle Reden von Dr. Oliver Kusch Protokoll ↗