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Stefan Thoma

FDP 11.09.2025 Sitzungen 18/93

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So, wie wir alle paar Jahre oder vielleicht sogar alle paar Monate oder manchmal sogar Wochen unsere Smartphones und Computer updaten müssen und auf den neuesten Stand der Technik bringen, muss auch unser Rechtsrahmen an die medienpolitischen Realitäten der Gegenwart angepasst werden. Seit der letzten Novelle unseres Landesmediengesetzes im Jahr 2023 hat sich einiges getan: vier Medienänderungsstaatsverträge und zahlreiche bundesund europarechtliche Neuerungen. Die Medienlandschaft verändert sich rasant: die digitalen Möglichkeiten, soziale Medien, KI. Unser Rechtsrahmen muss entsprechend Schritt halten. Das macht die Anpassung des Landesmediengesetzes notwendig. Das übergeordnete Ziel bleibt ein modernes, freiheitliches und innovationsfreundliches Medienrecht, das diesen Anforderungen gerecht werden kann. Wir wollen ein Rheinland-Pfalz, das Medienmacher anzieht und nicht abschreckt. Der Gesetzentwurf der Koalition gemeinsam mit der CDU orientiert sich an diesem Ziel. Er zeigt Wege auf, um den Medienstandort RheinlandPfalz innovativ und dynamisch zu halten und ihn attraktiver zu machen. Dazu gehört die aktive Förderung von Medienkompetenz. Wir haben gerade zu dem Thema schon ein bisschen etwas gehört. Ein kompetenter Umgang mit Medien erhöht die Chance, Falschmeldungen und Deepfakes zu erkennen und richtig einzuordnen. In diesem Zusammenhang stehen auch klare Regeln für journalistische Sorgfaltspflichten. Ein sauber arbeitender Journalismus ist für unsere freie und vielfältige Gesellschaft fundamental wichtig. Erlauben Sie mir den kleinen Einschub an der Stelle aus der aktuellen Debatte heraus: Es mag Teile der Gesellschaft geben, die bestimmte Sendeanstalten bevorzugen würden. Man könnte sie polemisch unter Titeln wie „Demagogen-TV“ oder „Verschwörung 24“ fassen – seien Sie kreativ, wie Sie das nennen wollen –, mit Alternativweisheiten und Alternativwahrheiten, wie man sich die Welt zurechtdrehen kann, wie man will, vielleicht auch, um die eigene Sache entsprechend zu fördern. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es gibt aber genau eine Möglichkeit, dagegen anzugehen, und das ist Aufklärung, damit jeder selbst mit Hirn und Verstand erkennen kann, auf welchen Unsinn er sich einlässt. Deswegen wollen wir daran arbeiten, das zu bessern. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Was uns Liberale sehr positiv stimmt: Kleine und regionale Verlage dürfen künftig selbst Rundfunk veranstalten. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, das ist gut!) Diese Öffnung bedeutet mehr Vielfalt. Sie bedeutet mehr regionale Inhalte, auch für uns aus Rheinland-Pfalz. (Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s aus!) Wenn Stimmen aus der Vulkaneifel, aus der Südpfalz oder aus dem Hohen Westerwald genauso sichtbar gemacht und gehört werden wie aus den großen Städten wie Mainz und Koblenz, dann ist das ein großer Dienst an der Medienvielfalt. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Es ist zudem richtig, dass wir die Aufgaben und Befugnisse der Medienanstalt neu ordnen, vor allem verschlanken und ihr moderne Instrumente für Aufsicht und Transparenz an die Hand geben. Das ist nämlich genau der Teil, an dem wir arbeiten wollen. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Gleichwohl gilt, Fortschritt braucht Präzision. Bekanntlich liegt der Teufel gern im Detail, vor allem dann, wenn man schnell versucht, voranzuschreiten. Wenn sich beispielsweise die Regelungen zur Zulassung von Rundfunkveranstaltern, die weitreichenden Eingriffsrechte der Medienanstalt bei Veränderungen, die Beteiligungsverhältnisse oder Programmschemata verändern, dann muss das sorgfältig geprüft werden. Hier geht es um Kernpunkte der Medienfreiheit. Wir müssen sicherstellen, dass die Medienanstalt nicht übermäßig in die unternehmerische Freiheit eingreift. So kann es in der Praxis dazu führen, dass kleinere regionale Anbieter, die wir besonders fördern wollen und die auf flexible Beteiligungsmodelle angewiesen sind, um ihre wirtschaftliche Basis zu sichern, eventuell vom Markt gedrängt werden. Dabei braucht es Kooperationen und Investitionen, damit kreative Gründer sowie innovative Medienanbieter in unserer Medienlandschaft Fuß fassen können. Rheinland-Pfalz darf kein Land werden, in dem kreative Medienmacher zuerst durch Aktenordner statt durch Kameralinsen oder gar am Ende durch die Röhre schauen. Meine Damen und Herren, das Gesetz enthält wichtige Schritte, mehr Chancen für unsere Verlage, eine effizientere Medienanstalt und eine Stärkung der Medienkompetenz. Doch es bleiben noch ein paar zentrale Fragen. Stimmt die Balance zwischen Aufsicht und Freiheit? Sind die Zulassungsverfahren praktikabel? Wird Bürokratie wirklich abgebaut oder nur neu verpackt? All diese Dinge gibt es noch etwas genauer zu klären. Die FDP wird sich in den weiteren Beratungen entsprechend intensiv einbringen und auf die Fortschreibung des Landesmediengesetzes hinarbeiten, aber mit einem klaren Blick auf eine liberale und zukunftsorientierte Ausgestaltung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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