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22. Sitzung (WP8)

03.12.2025 · 233 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (62)CDU (39)BSW (27)SPD (24)Die Linke (22)GRÜNE (18)fraktionslos (2)

Alexander Dierks

Meine sehr geehrten Kolle8. Sächsischen Landtags. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 90 Minuten, BSW 48 Minuten, SPD 36 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, Die Linke 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte, je nach Bedarf, verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 13 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 8/4943 vor. Er trägt den Titel „Nationale Souveränität wahren – Ablehnung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation“. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte nun um die Begründung der Dringlichkeit durch die einbringende Fraktion. Dies erfolgt für die AfD-Fraktion durch Herrn Kollegen Zwerg. Bitte, Herr Kollege.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kollegen! In unserem Antrag geht es um die Ablehnung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Das Vertragsgesetz liegt aktuell als Zustimmungsgesetz zur Behandlung im Bundesrat. Es wurde dort am 28.11.2025 eingebracht – also nach Ablauf der regulären Fristen für die Plenarsitzung. Weiterhin findet bereits heute hierzu im Bundesrat die Debatte im Gesundheitsausschuss statt. Eine Abstimmung des Bundesrates ist für den 19.12.2025 geplant. Daher war weder eine rechtzeitige Erreichbarkeit im üblichen Verfahren noch ein Aufschub bis zur nächsten regulären Sitzung des Sächsischen Landtags am 4. und 5. Februar 2026 möglich. Der Bundesrat wird zum Zeitpunkt des nächsten regulären Plenums bereits über den Gesetzentwurf abgestimmt haben. Wir beantragen daher, den vorliegenden Antrag als dringlich zu erklären, um heute eine rechtzeitige Debatte und eine Entscheidung über die Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO zu ermöglichen. Vielen Dank. Eröffnung

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Alexander Dierks

Die Dringlichkeit wurde durch den Kollegen Zwerg begründet. Gibt es eventuelle Gegenreden oder Begründungen seitens der Fraktionen? – Für die CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege Voigt das Wort. Bitte schön.

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Sören Voigt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist geschriebene Voraussetzung für die Dringlichkeit eines Antrages, dass eine Entscheidung über den Antrag im üblichen Verfahren nicht mehr erreichbar ist. Dies ist vorliegend der Fall, da die nächste reguläre Plenarsitzung erst im Februar 2026 und damit nach der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 stattfindet. Neben den geschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen gibt es aber auch noch ungeschriebene Voraussetzungen: dass man sich nicht rechtsmissbräuchlich verhält und die Dringlichkeit selbst begründet. Damit stellt sich die Frage, ob die AfD schon viel früher hätte wissen können, dass das gegenständliche Gesetz im Dezember im Bundesrat zur Abstimmung kommt und damit im üblichen Verfahren den Antrag hätte stellen können und müssen. Meine Damen und Herren, darüber lässt sich aus unserer Sicht durchaus streiten. Man kann sagen: Die AfD, die sich auch sonst als eine sehr rechtskundige parlamentarische Fraktion versteht, hätte wissen müssen, dass der Gesetzentwurf bereits am 6. November 2025 im Bundestag beschlossen worden war; ich wiederhole: am 6. November. Ab diesem Zeitpunkt dürfte jedenfalls klar gewesen sein, dass das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung kommt. Man kann aber auch argumentieren, dass der Bundestag den Bundesrat erst am 28. November 2025 offiziell über die Annahme des Gesetzentwurfes unterrichtet hat. Ab diesem Zeitpunkt war jedenfalls klar, dass der Bundesrat in den weiteren formalen Verlauf der Beratung über die Zustimmung des Gesetzes eintrat. Es ist nicht gänzlich von der Hand zu weisen, dass man diese Unterrichtung abwarten konnte, wollte man erklären, ob die Befassung mit dem Gesetz im Bundesrat unverzüglich in der Dezembersitzung ansteht. Zumindest dürfte dieses Abwarten nicht rechtsmissbräuchlich sein, was aber der Anknüpfungspunkt für eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist. Für uns als CDU-Fraktion gibt es hier kein eindeutiges juristisches Ergebnis. Deshalb werden wir uns bei der Frage des Vorliegens eines dringlichen Antrages enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Voigt für die CDU-Fraktion. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Für die Fraktion BSW ergreift Herr Kollege Richter das Wort. Bitte schön.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die BSW-Fraktion bejaht die Dringlichkeit. Die Behandlung dieses Antrages ist unaufschiebbar, da der Bundesrat bereits am 19. Dezember 2025 über das Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IGV – abstimmen wird. Die Drucksache wurde erst am 28. November 2025 in den Bundesrat eingebracht, und eine Beratung im Gesundheitsausschuss ist für heute angesetzt. Damit liegt ein Verfahren vor, dass außerhalb der üblichen Fristen stattfindet und den Sächsischen Landtag vor eine zeitliche Zwangslage stellt. Bis zur nächsten regulären Plenarsitzung des Landtags am 4. und 5. Februar 2026 besteht keine Möglichkeit, parlamentarisch auf die Positionierung Sachsens im Bundesrat Einfluss zu nehmen, da der Bundesrat bis dahin bereits entschieden haben wird. Eine vertagte Beratung würde damit faktisch jede Mitwirkung des Landtags in dieser Frage ausschließen und seinem verfassungsrechtlichen Beteiligungsanspruch widersprechen. Die Zustimmung zur Dringlichkeit dient daher nicht einer inhaltlichen Vorfestlegung, sondern stellt sicher, dass der Landtag seine Rolle gegenüber der Staatsregierung rechtzeitig wahrnehmen kann. Daher hält die BSW-Fraktion eine sofortige Befassung für erforderlich. Herzlichen Dank. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos)

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Alexander Dierks

Das war für die Fraktion BSW Kollege Richter. Als Nächste ergreift für die SPDFraktion Frau Kollegin Stellbrink das Wort. Bitte schön.

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Laura Stellbrink SPD

Vielen Dank dafür. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschäftsordnung eröffnet durch § 53 Abs. 3 Satz 1 die Möglichkeit, Anträge für dringlich zu erklären. Im Satz 3 – das hat mein Kollege Sören Voigt bereits erwähnt – sind außerdem die Bedingungen für diese Dringlichkeit geregelt. Voraussetzung ist daher, dass in einem üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung nicht mehr möglich wäre. Es geht im Antrag darum, dass die Sächsische Staatsregierung in der kommenden Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 gegen das Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 23. Mai 2005 stimmen soll. Es ist offensichtlich, dass der Sächsische Landtag bis zum 19. Dezember 2025 keine Sitzung mehr durchführen wird, sondern erst im Februar 2026. Bis dahin hat der Bundesrat aber schon abgestimmt. Daher drängt sich die zeitliche Dringlichkeit, auf die Staatsregierung einzuwirken, auf. Neben den Voraussetzungen in der Geschäftsordnung ist jedoch anerkannt, dass solche Antragsrechte nicht missbraucht werden dürfen. Hätte die AfD nicht früher tätig werden können? Oder anders gefragt: Hat man sich hier unwissender gestellt, als man war? Die AfD trägt vor, sie habe von diesem Vorhaben der Bundesregierung, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften in deutsches Recht mittels eines internationalen Vertrages umzusetzen, erst mit Zuleitung des Beschlusses des Deutschen Bundestags an den Bundesrat am 28. November 2025 erfahren. Daher käme der Antrag erst jetzt. Richtig ist: Erst mit dieser Unterrichtung wurde dem Bundesrat eine Frist gesetzt, einen Beschluss über die Zustimmung zu diesem zustimmungspflichtigen Gesetz herbeizuführen. Aber: Ist es nicht mindestens merkwürdig, dass eine Fraktion, deren Bundestagsfraktion in Berlin meint, eine so aufmerksame und starke Oppositionsfraktion zu sein, nicht mitbekommen hat, dass der Deutsche Bundestag bereits am 6. November 2025 über dieses Gesetz abstimmte? Zu diesem Zeitpunkt hätte der AfD bereits klar sein müssen – ich persönlich bin mir sicher, dass Sie informiert waren, und zwar schon lange –, dass, wie es im Gesetzentwurf steht, der Bundesrat nunmehr über seine Zustimmung beschließen muss und dass dies nur eine Frage der Zeit ist. Diese Frage, ob die AfD hier das Recht, dringliche Anträge zu einem Beschluss des Landtags außer der Reihe behandeln zu lassen, missbraucht, ist keine lapidare. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit es dem Antragsteller auferlegt werden kann, einen politischen Geschehensablauf zu antizipieren oder nicht und daraus eine Pflicht zum frühzeitigen Handeln abzuleiten. Sie werden hierzu keine Rechtsprechung finden. Das macht es schwer, zu einer einzig wahren Entscheidung zu kommen. Für den heutigen Tag werden wir uns in der Frage der Dringlichkeit und der Aufnahme in die Tagesordnung daher enthalten. Aber verstehen Sie dies nicht als einen dauerhaften Freibrief zur Feststellung von Dringlichkeiten. Den Antrag selbst werden wir aber dann –

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Laura Stellbrink SPD

– selbstverständlich ablehnen. (Beifall SPD)

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Alexander Dierks

Das war für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Stellbrink. Als Nächster ergreift Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist aus unserer Sicht nicht dringlich. Maßstab für die Dringlichkeit ist, ob das Anliegen noch rechtzeitig durch den Landtag beschlossen werden kann – das ist vielleicht noch so – und ob es unmöglich war, die Entscheidung im normalen Verfahren herbeizuführen. Letzteres ist definitiv nicht der Fall. Wie schon ausgeführt, war das auslösende Moment schon der 06.11.2025, als der Deutsche Bundestag das gegenständliche Gesetz beschlossen hat. Die nun zur Begründung der Dringlichkeit bemühte Drucksache 707/25 des Bundesrats beinhaltet lediglich ein Informationsschreiben, die den Bundesrat über den Beschluss des Bundestags in Kenntnis setzt. Der Einreichungsschluss für normale Anträge war der 24.11.2025, 12 Uhr. Es wäre somit der AfD im unterstellbaren Wissen über Gesetzgebungsvorgänge nach dem Grundgesetz – die ich bei Abgeordneten unterstellen können muss, auch wenn die AfD regelmäßig das lebende Gegenbeispiel darstellt – (Lachen Tobias Keller, AfD) seit dem 06.11.2025 und bis zum 24.11.2025 möglich gewesen, einen Antrag einzureichen, zumal – wie bereits ausgeführt – die AfD selbst im Bundestag gegen diesen Gesetzentwurf zu Felde gezogen ist. Entsprechend gehe ich davon aus, dass Sie die Pressemitteilung Ihrer eigenen Kollegen gelesen haben dürften; wenn nicht, sollten sie vielleicht einmal Kontakt nach Berlin aufnehmen. Von einem sehr klugen und ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführer dieses Hauses, dem heutigen Finanzminister Christian Piwarz, habe ich einmal gelernt: Fristversäumnis ist kein Dringlichkeitsgrund. Das gilt auch hier. Übrigens kann der Antrag auch deshalb nicht dringlich sein, da er aus unserer Sicht substanzlos ist. Es wird die Staatsregierung zu einem Verhalten im Bundesrat aufgefordert. Nach ständiger Verfassungsrechtsprechung, insbesondere zuletzt des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, kann der Landtag die Staatsregierung hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens im Bundestag gar nicht verpflichten. Ein dringlicher Antrag ohne Substanz kann kein dringlicher Antrag sein, zumal er unter quasi fadenscheinigen Argumenten herbeigeführt werden soll. Wenn man sich jetzt darauf einlässt – auch vonseiten der Koalition durch Enthaltung gebilligt –, der AfD dies zu ermöglichen, dann begeben wir uns auf ein weites Feld, zukünftig die Tagesordnung beliebig durch dringliche Anträge ohne jede Substanz zu erweitern. Das entspricht nicht dem Geist dieses Hauses, und deshalb werden wir die Dringlichkeit ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Lippmann. Für die Fraktion Die Linke ergreift Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg das Wort. Bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Auch wir möchten uns nur kurz dazu äußern. Es ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden. Innerhalb unserer Fraktion hat in der Abwägung ein Datum eine Rolle gespielt, und das ist der 29. September. An diesem Tag hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag darüber unterrichtet, dass der Bundesrat in seiner 157. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen hat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Wir haben in der Abwägung auch darüber diskutiert, ob es für eine Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag zumutbar ist – das gilt für andere Fraktionen auch –, zu wissen, was im Bundestag stattfindet oder nicht, und ob darauf in einem Landtag reagiert werden kann, und zwar fristgemäß. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es für eine Partei und eine Fraktion, die auch im Bundestag vertreten ist, zumutbar ist, das Geschehen dort zu verfolgen. Damit bin ich ganz bei meinem Kollegen Valentin Lippmann. Da Ihre Bundestagsfraktion diesbezüglich schon tätig geworden ist, kommen wir zu dem Schluss, dass die Dringlichkeit nicht gegeben ist, und würden die Dringlichkeit ablehnen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Alexander Dierks

Frau Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion Die Linke. Wir stimmen über die Dringlichkeit ab. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist bei vielen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit von Jastimmen die Dringlichkeit bejaht, und die Drucksache wird als Punkt 9 in die Tagesordnung aufgenommen; die weiteren Tagesordnungspunkte rücken jeweils eine Ziffer nach hinten. Die Redezeiten werden durch die Aufnahme des Tagesordnungspunktes ergänzt. CDU- und AfD-Fraktion je 15 Minuten; BSW-Fraktion 8 Minuten; SPD-Fraktion 6 Minuten; die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und die Fraktion Die Linke je 5 Minuten; die Staatsregierung 10 Minuten; der fraktionslose Abg. Berger 14 Minuten. Ich sehe keine weiteren Anmerkungen oder Änderungsbedarfe zur Tagesordnung, sodass die Tagesordnung der 22. Sitzung entsprechend beschlossen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum im Freistaat Sachsen. Erreichter Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Kollegen Georg-Ludwig von Breitenbuch. Herr Kollege, bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mensch – Sie, ich, wir alle – besteht zu bis zu zwei Dritteln aus Wasser, Babys zu 80 %. Alle Vorgänge im Körper hängen davon ab. Wer drei Tage lang nichts trinkt, um dessen Leben steht es schlecht. Die Bedeutung des Wortes „Lebensmittel“ wird nirgends so klar wie beim Wasser: Es ist das wichtigste Lebensmittel. Was für das Leben von uns Menschen entscheidend ist, ist auch für alles Leben auf der Erde entscheidend. Nichts geht ohne Wasser. Das sind gute Gründe, sich heute diesem Thema zu widmen und zu fragen: Wie steht es um das Wasser im Freistaat Sachsen? Die Ausgangslage nach der Wiedervereinigung war schwierig. Flüsse und Seen waren durch industrielle und häusliche Abwässer verdreckt. Erinnert sei an den Pleißemühlgraben, der in Leipzig seit 1953 überdeckt war, weil Abwässer aus der Kohleindustrie ihn verfärbten. Er stank, und braunrote Schaumberge stauten sich am Pleißewehr. Denken Sie auch an die Elbe. Sie galt als schmutzigster Fluss Europas, sodass der Dresdner Lyriker Thomas Rosenlöcher sogar ein Gedicht darüber schrieb: „An schwarzer Mauer schwarze Industrie entleert sich schweigend in das schwarze Wasser. […] Es geht, es geht doch alles. Selbst noch der tote Fluß fließt fort.“ Tatsächlich war jeder zweite größere Fluss in der DDR biologisch tot. In der Nähe der Chemiekombinate Böhlen, Buna, Bitterfeld, Leuna, Piesteritz und Wolfen war auf einigen Flussabschnitten sogar das Bootsfahren verboten, weil gesundheitsschädliche Chemikalien ausgasten. Noch heute werden die Einwohner der Stadt Lauta vom Phenolgestank belästigt, der aus dem Schleichgraben der sogenannten „Blauen Donau“ aufsteigt, belastet von Giftstoffen der Aluminiumproduktion durch das frühere Lautawerk. Es war folgerichtig, dass das Thema Umwelt eine Keimzelle – eine zentrale Keimzelle – der friedlichen Revolution 1989 war. Marode war darüber hinaus das Leitungssystem. Selbst Berichte des Ministeriums für Staatssicherheit beschrieben die Häufigkeit von Rohrbrüchen als eine der höchsten der Welt. Ebenso marode war der Hochwasserschutz. 35 Jahre nach 1990 können wir sagen, dass wir viel erreicht haben und die Gewässerqualität deutlich verbessert ist. Den Hochwasserschutz haben wir enorm weiterentwickelt und verfügen nun über eines der modernsten Hochwasserwarnsysteme Deutschlands. Thema: 35 Jahre Wasserwirtschaft Stand und zukünftige Aufgaben Im Folgenden möchte ich dies mit vertiefenden Schwerpunkten zum Thema Wasser verdeutlichen: zuerst zur Trinkwasserversorgung, danach zur Abwasserbeseitigung, danach zur Ressource Wasser, danach zu den Bergbaufolgeregionen der Braunkohle, danach zu Niedrigwasser- und Dürremanagement und zuletzt zum Hochwasserschutz und zu den Starkregenrisiken. Zur öffentlichen Wasserversorgung: Die öffentliche Wasserversorgung ist ein zentrales Element für die Lebensqualität und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Landes und eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung. Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch pro Einwohner in Sachsen hatte sich in den 1990er-Jahren stark verringert, durch die neu eingeführten Entgelte und den Einbau wassersparender Technologien. Die hohen Wasserverluste des maroden DDR-Leitungsnetzes konnten gesenkt werden. Deutlich mehr Menschen erhielten Zugang zur öffentlichen Wasserversorgung. 1991 hatten knapp 189 000 Einwohner keinen Anschluss, 2022 waren es nur noch knapp 22 000 Einwohner. Damit sank der Anteil der Einwohner ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung auf 0,5 %. An dieser Stelle danke ich den Gemeinden und Zweckverbänden ausdrücklich, dass sie dieser Aufgabe engagiert nachkommen. 2024 nahmen insgesamt 69 Träger der öffentlichen Wasserversorgung die Pflicht wahr, die Bevölkerung sowie gewerbliche als auch sonstige Einrichtungen mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen. Im Jahr 2022 wurden für die öffentliche Trinkwasserversorgung im Freistaat Sachsen circa 236 Millionen Kubikmeter Rohwasser gewonnen. Eine Besonderheit Sachsens ist dabei der historisch hohe Anteil des Talsperrenwassers mit 40 %. 25 Talsperren und Speicher dienen in Sachsen der Trinkwasserversorgung. Über 400 weitere Gewinnungsanlagen fördern Grundwasser, Quellwasser, Uferfiltrat etc. Das muss weiter erhalten werden. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Ich komme zur Grundkonzeption der öffentlichen Wasserversorgung: Mit der Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 verfolgt der Freistaat einen langfristigen Plan, um die Wasserversorgung weiterzuentwickeln. Sie ist die Grundlage der einheitlichen Fortschreibung der Wasserversorgungskonzepte der Aufgabenträger. Ziel ist es, eine flächendeckende und nachhaltige öffentliche Wasserversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich Klima und Demografie verändern. Auch Strukturwandel, Spurenstoffeinträge und mögliche Veränderungen der Sicherheitslage müssen einbezogen werden. Mithilfe der regionalen Vernetzung von Verbünden sowie dem Erhalt und Ausbau von Systemen der Fernwasserversorgung soll es uns gelingen, Dargebotsdefizite auszugleichen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, falls Not- und Krisensituationen eintreten. Wie fördern wir das? Die weitere Anpassung der Wasserversorgung an die Folgen des Klimawandels und die Verbesserung der Krisenfestigkeit erfordern weitere Investitionen in erheblichem Umfang. In den nächsten Jahren werden Anlagen aus DDR-Zeiten sowie aus den 1990er-Jahren erneuerungs- und sanierungsbedürftig. Auch der Strukturwandel in den Braunkohlegebieten und neue Industrieansiedlungen erfordern Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgungsinfrastruktur. Der Investitionsbedarf im Bereich der Wasserversorgung wird vom Verband der kommunalen Unternehmen in Sachsen auf 13,7 Milliarden Euro bis 2045 geschätzt. Das sind knapp 700 Millionen Euro im Jahr. Freistaat und Kommunen arbeiten eng zusammen, um den Investitionsbedarf auf den verschiedenen Ebenen zu decken und den erforderlichen Gebührenanstieg verträglich zu gestalten. Eine wichtige Unterstützung für die Kommunen ist der 2024 neu eingeführte Teil B „Öffentliche Wasserversorgung“ der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft. Bereits 36 Maßnahmen mit 5,2 Millionen Euro sind bewilligt worden, und mit dem Koalitionsvertrag haben wir uns für die Verstetigung dieser Förderrichtlinie eingesetzt. Aktuell stehen insgesamt 27 Millionen Euro für die Bewilligung und Umsetzung weiterer Maßnahmen auf Grundlage des beschlossenen Doppelhaushalts und der zugewiesenen Mittel aus dem Klimafonds zur Verfügung. Daneben plant beispielsweise der Trinkwasserverbund Lausitzer Revier bis 2038 im Rahmen des Strukturwandels Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur im Umfang von knapp 250 Millionen Euro. Diese sollen mit Fördermitteln des Bundes auf Grundlage des Investitionsgesetzes Kohleregionen – InvKG – gefördert werden. Die ersten zwei Maßnahmen sind bereits umgesetzt, weitere sechs sind bewilligt. Durch den Ukrainekrieg hat die Versorgungssicherheit im Verteidigungsfall an Bedeutung gewonnen; auch bei terroristischen Anschlägen, einem Blackout oder anderen Katastrophen müssen wir reagieren. Der Bund will daher die Mittel zur Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes bis 2029 auf 48 Millionen Euro erhöhen. Damit können wir in Sachsen die Wasserversorgung deutlich robuster für die Zukunft aufstellen. Mit der Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – öTIS – wurde seit 2019 der Anschluss von Brunnendörfern an die öffentliche Wasserversorgung gefördert. Es wurden bereits 86 Maßnahmen mit Auszahlungen von insgesamt 26 Millionen Euro abgeschlossen; damit erhielten 1 800 Grundstücke mit 4 800 Einwohnern Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung. Weitere 30 Maßnahmen im Umfang von insgesamt 8 Millionen Euro wurden für den Umsetzungszeitraum bis 2028 bewilligt. Wie passen wir die Talsperreninfrastruktur an? Die geografische Lage des Freistaates Sachsen und die hydrogeologischen Gegebenheiten hinsichtlich der Topografie des Erzgebirges haben uns den Bau vieler Talsperren und Wasserspeicher ermöglicht. Die Rohwasserbereitstellung für die öffentliche Trinkwasserversorgung erfolgt zu 40 % aus Talsperren für zwei Millionen Einwohner. Der Freistaat Sachsen ist Eigentümer dieser Trinkwassertalsperren und lässt sie durch die Landestalsperrenverwaltung – LTV – betreiben. Die Landestalsperrenverwaltung wurde 1992 als erster Staatsbetrieb in Sachsen gegründet – eine kluge und weitsichtige Entscheidung, wie wir heute wissen. Die LTV hat drei Aufgaben: die Wasserbereitstellung, den Hochwasserschutz sowie die Unterhaltung und ökologische Entwicklung der Gewässer. Seit ihrer Gründung ist die LTV für die sächsischen Stauanlagen verantwortlich. Dazu gehören Trinkwassertalsperren, Brauchwassertalsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Überleitungssysteme sowie Polder und Speicherbecken. Im Jahr 1994 wurde dem Staatsbetrieb außerdem die Verantwortung für die Gewässer erster Ordnung und die Grenzgewässer übertragen. Seitdem kümmert sich die LTV auch um den Ausbau sowie die Unterhaltung und Entwicklung der größeren Flüsse in Sachsen. Nach dem Augusthochwasser 2002 übernahm die LTV die Schadensbeseitigung an den Gewässern und Hochwasserschutzanlagen. Dazu kam die Generationenaufgabe, Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern erster Ordnung in ganz Sachsen zu planen und umzusetzen. Auch die Umsetzung von EU-Richtlinien wie der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie ist ein fester Bestandteil der Arbeit der Landestalsperrenverwaltung. Die LTV verfügt über hohe fachliche Kompetenz, die erforderlich ist, um Stauanlagen mengen- und qualitätsgerecht zu bewirtschaften und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dafür einen ausdrücklichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Die Bereitstellung von hochwertigem Rohwasser aus Talsperren ist anspruchsvoll, weil das oberflächige Wasser im Gegensatz zum Grundwasser weniger geschützt ist und mengenmäßig größeren Schwankungen unterliegt. Durch die gezielte Bewirtschaftung in den Einzugsgebieten, den Staubauwerken und den Entnahmeanlagen wird eine Rohwasserqualität erreicht, die zu Einsparungen im Aufbereitungsprozess und zum Minimierungsgebot nach der Trinkwasserverordnung beiträgt. Wichtige Meilensteine bei der Erhaltung und Anpassung des Gesamtsystems der Wasserversorgung aus Talsperren sind die Komplexsanierungen, zum Beispiel der Talsperren Karlsfeld, Muldenberg und Klingenberg, sowie die Fertigstellung des Rohwasserüberleitungssystems von der Talsperre Rauschenbach zu den Talsperren Lichtenberg und Klingenberg. Aktuell wird die Talsperre Lichtenberg einer Generalsanierung unterzogen, um die Wasserversorgung für den Großraum Freiberg langfristig abzusichern. Auch während des Hochwassers im August 2002 haben sich die Fernwasserversorgungssysteme und die einheitliche Bewirtschaftung der Talsperren und Gewässer erster Ordnung durch die LTV bewährt. Es konnten umfangreiche Ausfälle von Wasserwerken in allen drei Direktionsbezirken abgefangen werden. Die Vernetzung der Talsperren über die Grenzen von Versorgungsgebieten hinweg hat sich bewährt. Die Verbundbewirtschaftung hat einen Ausgleich von Überschuss- und Defizitgebieten ermöglicht. Für eine stabile Wasserversorgung, egal, ob bei Trockenheit oder bei Hochwasser, sind Talsperren und Speicher unverzichtbar. Nach den aktuellen Klimaprognosen kommt ihnen in Zukunft noch mehr Bedeutung zu. Der prognostizierte Dargebotsrückgang von bis zu 30 % und die Zunahme von Extremereignissen erfordern umfangreiche Anpassungsmaßnahmen sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig, um die Anforderungen an die Talsperren und Speicher zuverlässig zu erfüllen. Mit der Anbindung zusätzlicher Einzugsgebiete können die Leistungsfähigkeit und die Ausfallsicherheit von Talsperren gewährleistet bzw. bedarfsgerecht erhöht werden. Die Stärkung der Systemresilienz ist durch den Ausbau und die Erweiterung des Talsperrenverbundsystems bzw. den Bau neuer Speicher möglich. Die notwendigen Maßnahmen sind in eine Anpassungsstrategie für die sächsischen Stauanlagen eingebettet. Diese Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge sind anspruchsvoll und benötigen für die Umsetzung eine solide Planung, rechtssichere Genehmigung und erhebliche finanzielle Mittel. Eine zukunftsfähige und resiliente Wasserinfrastruktur, die Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung absichert, ist eine Investition, die jeden Cent wert ist. Sie braucht einen langen Atem und kluge Entscheidungen. Wie schützen wir die Trinkwasserressourcen? In Sachsen gibt es Stand Dezember 2024 insgesamt 385 Wasserschutzgebiete; sie nehmen 8 % der Landesfläche ein. Trinkwasserschutzgebietsverordnungen sollen die gute Qualität des Rohwassers sichern und den Aufbereitungsaufwand verringern. Sie dienen damit dem Gemeinwohl. Die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie enthält einen risikobasierten Ansatz für die gesamte Versorgungskette: Einzugsgebiete bis zur Hausinstallation. In Deutschland sind die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung daher angehalten, die Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen für die Trinkwasserbestimmung zu bestimmen und zu bewerten. Dies ist die Basis für ein Risikomanagement, das durch die unteren Wasserbehörden und auch durch die Behörden anderer Sachbereiche zu realisieren ist. Das SMUL setzt sich dafür ein, die Kulisse der Trinkwassereinzugsgebiete ergänzend in den Landesentwicklungsplan Sachsen einzubringen, um Interessenkonflikte bei der Flächennutzung abzumildern und dem nachhaltigen Schutz des Wassers für eine zukunftsfeste Wasserversorgung gerecht zu werden. Hierfür werden Abstimmungen zwischen dem sächsischen Umweltministerium und dem sächsischen Infrastrukturministerium geführt. So viel zum Thema Trinkwasser. Ich komme zum Thema Abwasserbeseitigung. Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ist der Umgang mit Abwässern eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung. Im Jahr 1974, so berichtete es der Ratsvorsitzende des Kreises Roßlau, entdeckte man bei einer Begehung eines Elbezuflusses von 20 Kilometern fast 200 „Schwarzeinleitungen“. Verschlimmert wurde die Abwassersituation durch wilde Müllkippen, nicht genehmigte Düngerlagerplätze, kommunale Abwässer, Jauche, Gülle und andere Sickersäfte. Noch 1989/1990 waren nur 58 % der Haushalte an die öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen. In den Neunzigerjahren konzentrierte sich die Wasserwirtschaft deshalb zunächst auf die Organisation, den Auf- und Ausbau der Infrastruktur für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Der Freistaat Sachsen hat rund 4,4 Milliarden Euro für die landesweite abwassertechnische Erschließung bereitgestellt. Gemeinsam mit der Europäischen Union und dem Bund konnten von 1991 bis 2023 insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro investiert werden. Der Freistaat Sachsen kann damit auf 35 Jahre erfolgreiche Abwasserpolitik und Gewässerschutz blicken, in denen die grundsätzliche abwassertechnische Erschließung nach dem Stand der Technik gelungen ist. Ich wiederhole: in denen die grundsätzliche abwassertechnische Erschließung nach dem Stand der Technik gelungen ist – ein riesiger Erfolg! (Beifall CDU und Staatsregierung) Wir verfügen über eine gut funktionierende Abwasserentsorgung. Zum Jahr 2023 wird das Abwasser von 92 % der sächsischen Bevölkerung zentral in öffentlichen Kläranlagen gereinigt. Insgesamt wird das Abwasser von 99,8 % der sächsischen Bevölkerung nach dem Stand der Technik behandelt. Der erreichte Stand der Abwasserbeseitigung ist auch eine wesentliche Leistung und ein Erfolg der kommunalen Aufgabenträger und der zuständigen Wasserbehörden. Deshalb danke ich den Aufgabenträgern für ihre gute Arbeit, diesem Hohen Haus, das konsequent die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat, sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die durch Gebühren und Steuern diese Investitionen überhaupt möglich gemacht haben. (Beifall CDU) In den Jahren 2022 und 2023 wurden in Sachsen rund 320 öffentliche Abwassermaßnahmen mit insgesamt 53 Millionen Euro gefördert. Damit will der Freistaat dazu beitragen, einen guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und so die Umwelt- und Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum. zu verbessern. Die kommunale Abwasserbeseitigung dient dem Schutz unserer Gewässer als natürliche Lebensräume. Gleichzeitig sind unsere Gewässer im wörtlichen Sinne die Quelle für eine hochwertige Trinkwasserversorgung und aus diesem Sinne rein zu halten. Trotz großer Fortschritte beim Ausbau der Abwasserinfrastruktur in Sachsen besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Modernisierung, sowohl zum Zwecke der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung als auch zur weiteren Abmilderung von Stoffeinträgen. Hierfür ist die Entwicklung neuer Technologien und angepasster Anlagenbetriebe erforderlich. Diese Zukunftsaufgaben begleitet der Freistaat in Form von Handlungskonzepten und Förderprogrammen. Der Investitionsbedarf bei der Infrastruktur von Abwasserbeseitigung wird vom Verband der kommunalen Unternehmen in Sachsen auf 20,9 Milliarden Euro bis 2024 geschätzt, dies sind rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Was haben wir für zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen? Ich komme zur Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie. Am 01.01.2025 trat die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Kraft, die Richtlinie KARL. Weite Teile der KARL müssen bis Ende 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Daneben sind die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung bis zum 31.12.2028 einzuführen. Die erweiterte Herstellerverantwortung soll sicherstellen, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Pharma- und Kosmetikprodukten mindestens 80 % der Gesamtkosten übernehmen, die für die Viertbehandlung anfallen. Die vierte Reinigungsstufe ist das Ziel, das jetzt angestrebt wird und auch weiterhin diskutiert wird. Zusätzlich enthält die KARL umfangreiche und ambitionierte Anforderungen sowie Fristen zur Umsetzung von Vorgaben, wie beispielsweise die Erstellung integrierter Pläne für die kommunale Abwasserbewirtschaftung, die schrittweise Einführung der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, das Treffen von Vorkehrungen in Bezug auf den Zugang der Bevölkerung sowie die Überwachung von Treibhausgasemissionen und Energieverbräuchen der Abwasserbehandlungen, der Emissionen aus Entwässerungssystemen sowie die Kontrolle der Zu- und Ablaufkonzentrationen und Frachten in den Abwasserbehandlungen. Aufgrund der Relevanz der Themen „vierte Reinigungsstufe“ und „erweiterte Herstellerverantwortung“ steht die nationale Umsetzung dieser Anforderungen derzeit nach wie vor im Fokus der Arbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Wir sollten bei diesem Thema offen diskutieren, inwiefern diese Anforderungen mit einer personellen und finanziellen Überforderung für uns alle einhergehen und ob die Ansprüche gegebenenfalls auf ein realisierbares Maß reduziert werden müssen. Dies wurde auch intensiv bei der Umweltministerkonferenz diskutiert. Ich komme nun zum dritten Punkt: Schutz der Ressource Wasser, der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist ein starkes Instrument in der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Sie vereint die Ansätze von Wasser- und Gewässerschutz und bündelt zahlreiche Einzelrichtlinien des Wasserrechts der Europäischen Union. Sie ist in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz, im Schutz der Oberflächengewässer und der Grundwasserverordnung verankert. Grundlegende Berücksichtigung findet die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in den internationalen Grenzgewässerverträgen mit Polen und Tschechien, insbesondere bei der Zusammenarbeit an der Elbe und der Oder. Die zentralen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bestehen darin, für Oberflächengewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand sowie für das Grundwasser einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand zu erreichen. Verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind vor allem wir Länder. Die dafür erforderlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden im sechsjährigen Turnus fortgeschrieben. Mit Abschluss des dritten Bewirtschaftungszeitraums Ende 2027 sollen diese Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht sein. In Sachsen wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Gewässerkörper erzielt. Dennoch sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie noch lange nicht erreicht, wobei sich der Freistaat im bundesweiten Vergleich etwa im Mittelfeld befindet. Bei einer Nichtumsetzung der Wasserrahmenrichtlinie drohen seitens der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren mit empfindlichen Vertragsstrafen für die Mitgliedsstaaten, die dann vom Bund wahrscheinlich an die Länder weitergereicht werden. Zudem drohen Klagen. Aktuell erfolgt die Erstellung der Maßnahmenprogrammund Bewirtschaftungspläne für den nächsten Bewirtschaftungszeitraum 2027 bis 2033. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang für eine nachhaltige Pflege und Entwicklung der Gewässer, entsprechend der regionalen und lokalen Besonderheiten, ein. Ich danke auch für den Entschließungsantrag zum letzten Doppelhaushalt, der das Thema Gewässerunterhaltung mit 5 Millionen Euro für den nächsten Doppelhaushalt aus diesem Hause adressiert hat. Herzlichen Dank. Dazu gehört, an unseren Gewässern die Anforderung an die Hochwasservorsorge genauso im Blick zu haben wie die heimischen Tier- und Pflanzenarten. Um lebenswerte Landschaften zu erhalten oder neu zu schaffen, berücksichtigen wir die vielfältigen Ansprüche und Nutzungsinteressen unserer Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Gewässer. Über unsere novellierte Förderrichtlinie und flankierende Beratungsangebote möchten wir Landkreise, Städte und Gemeinden bei dieser Generationenaufgabe unterstützen. Dabei haben wir auch die notwendige Verbesserung der Gewässerqualität als wichtige Aufgabe im Blick, nicht zuletzt, um die einwandfreie Qualität unseres Trinkwassers auch in Zukunft beizubehalten. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf Spurenstoffe und Stoffe aus dem Alterzbergbau sowie dem rohen Braunkohlebergbau. Ich komme zu Kapitel 4: Wassermanagement für die Bergbaufolgeregion Braunkohle. Sachsen verfügt mit dem Lausitzer Revier und dem Mitteldeutschen Revier über zwei Bergbau- und Strukturwandelregionen. Mit dem 2020 beschlossenen Kohleausstieg bis spätestens 2038 wurde auch Sachsen vor große Herausforderungen gestellt. Beide Regionen eint eine angespannte Situation beim Wasserhaushalt, die durch den Kohleausstieg und die Folgen des Klimawandels noch verschärft wird. Bereits heute treten Ziel- und Nutzungskonflikte in den Regionen auf. Zum Beispiel, wenn neue wirtschaftliche Entwicklungen größere Wasserbedarfe mit sich bringen oder wenn in Dürrephasen mit der knappen Ressource Wasser gerecht und entsprechend den rechtlichen Regelungen umgegangen werden muss. Mit dem Braunkohleausstieg gehen wasserwirtschaftliche Folgen einher, die unter anderem zu einem Wasserdefizit in den betroffenen Regionen führen werden. Vor allem wird die Einleitung von Sümpfungswässern in die Fließgewässer enden, was zu einem maßgeblichen Rückgang der Abflussmengen in den Flüssen führen wird, beispielsweise in der Spree. Im Zuge des Strukturwandels bestehen komplexe Wasserbedarfe in den Regionen, bedingt durch Renaturierung, Rekultivierung sowie für die wirtschaftliche Entwicklung. Durch die Finanzmittel von EU, Bund und Land konnten die notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in beiden Revieren vorangetrieben werden. Gleichzeitig wurden in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren in den Regionen und den angrenzenden Bundesländern Strukturen und Regelungen etabliert, mit denen bereits heute die Gewässer in den Revieren bewirtschaftet werden. Als erreichter Meilenstein der letzten Jahre kann unter anderem der Aufbau einer Gewässerbewirtschaftungszentrale im Südraum von Leipzig, in Rötha, genannt werden. Die Grundsteinlegung fand im Februar 2025 statt. Darüber hinaus konnte ein strategisches, länderübergreifendes Bergbauwassermanagement etabliert werden. Dazu gehört die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Wasser- und Bergbaubehörden sowie anderen Akteuren in den Arbeitsgruppen zur Flussgebietsbewirtschaftung im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier. Ebenfalls umfasst es Untersuchungen zur Wasserbilanzierung, den Speicherpotenzialen und der Überleitung aus anderen Einzugsgebieten. Im Dezember 2023 hat sich der Freistaat Sachsen gemeinsam mit Brandenburg und dem Bund dazu verständigt, in den kommenden Jahren ein überregionales Grundwassermodell aufzubauen und gemeinsam zu nutzen. Dieses überregionale Grundwassermodell wird derzeit erarbeitet und ist das notwendige Kernelement für die übergreifende Grundwasserbewirtschaftung, insbesondere für den Strukturwandel in der Lausitz. Des Weiteren werden Vorhaben verwirklicht, um das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen des Bundes in den sächsischen Braunkohleregionen umzusetzen, wie zum Beispiel die multifunktionale Gewässerentwicklung an der Pleiße. Für die Zukunft ist aber unerlässlich, dass die Bergbaubetreiber ihrer bergbaurechtlichen Verantwortung nachkommen und einen Wasserhaushalt ermöglichen, der wieder genutzt werden kann und sich weitgehend selbst reguliert. In den Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind, müssen die Anstrengungen fortgeführt werden, den Wasserhaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Hierin liegt die ökonomische, ökologische und soziale Grundlage für den Strukturwandel. Das Lausitzer und das Mitteldeutsche Revier haben einen großen Anteil geleistet, Gesamtdeutschland verlässlich mit Energie zu versorgen. Vor diesem Hintergrund sollte sich auch der Bund in der Verpflichtung sehen, die wasserwirtschaftlichen Anpassungen finanziell abzusichern, die sich hier abzeichnen. Ich komme zu Punkt 5: Niedrigwasser- und Dürrerisikomanagement. Die Herausforderung, ein knappes Wasserdargebot gerecht und wirkungsvoll zu verteilen, verschärft sich noch weiter bei ausbleibendem Niederschlag. Wir erinnern uns: 2018, 2019 und 2020 waren wir mit historischen Dürren konfrontiert. Seitdem befinden sich die Grundwasserpegel und Flüsse wiederholt und anhaltend im Niedrigbereich. Das Grundwasserdefizit hat die Dimension eines ganzen Jahresniederschlags, der inzwischen fehlt. Das wirkt sich deutlich auf die Landwirtschaft, den Forst, die Binnenschifffahrt und insgesamt auf die Natur aus. Besonders deutlich wird das, wenn wir durch unsere Wälder gehen. 2020 war die Forstwirtschaft im Dauerkrisenmodus. Trockenheit, Anfälligkeit der Wälder für Schadinsekten, historische Borkenkäferschäden. Trockenheit erhöht die Brandlast in den Wäldern, was Waldbrände begünstigt. Niedrigwasser und Dürre sind deshalb auch für die Wasserversorgung und die Industrie ein Thema. Dürren verursachen weitere Kosten, in der öffentlichen Gesundheit, betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich. Die Prognos-Studie zu Schäden der Dürre und Hitzextreme 2018 und 2019 beziffert die Kosten auf 35 Milliarden Euro bundesweit. Der Freistaat reagiert darauf. Das SMUL baut bereits ein Niedrigwasserrisikomanagement auf. Die Strategie dafür haben wir im Kabinett und ebenfalls im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Landtags vorgestellt. Für diese Arbeit stehen uns Mittel aus dem Klimafonds zur Verfügung, für die wir sehr dankbar sind. Was genau brauchen wir? Wir brauchen risikobasierte Vorwarnstufen und Prognosen, ähnlich wie beim Hochwasser. Wir brauchen die flächige Darstellung von Gefahren und Risiken, ähnlich wie beim Hochwasser, bei dem wir heute sagen können, ob an einem Ort ein höheres Schadensrisiko als an einem anderen besteht. Notwendig ist außerdem eine Methodik für die Bewertung und für die Priorisierung. Priorisierung heißt, es muss bei Wassermangel klar sein: Wer bekommt Wasser auf jeden Fall, und wer bekommt weniger Wasser? Dafür braucht es Klarheit im Vollzug, bei Beschränkung des Wassergebrauchs, bei Genehmigungsverfahren usw. Wir wollen ein Infoportal im Netz mit allen relevanten Parametern, gebietsscharfen Berichten, konkreten Infos etc. Wir bauen ein Folgemonitoring auf für Ernteausfälle, Ausfälle in der Nutzung von Wasserkraft, verringertes Dickenwachstum im Forst, Fälle von Notwasserversorgung, Trockenfallen von Gewässern, Fischsterben etc. Der Blick ging jahrzehntelang auf das Hochwasser. Das war richtig und bleibt auch so. Bei Hochwasser wissen alle Beteiligten, was zu tun ist. Sie kennen die Zuständigkeiten der Behörden, Systeme von Warnmeldungen, Katastrophenschutz, technischer Hochwasserschutz, Risikomanagement, Eigenversorgung, Versicherungen. Analog brauchen wir Vergleichbares für das Thema Niedrigwasser und Dürre. Das LfULG erarbeitet dafür die Fachgrundlagen. Wir sind darin als Sachsen führend in ganz Deutschland. Das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Ich komme zum letzten Punkt: Hochwasserschutz und Starkregenrisiken. Zum Hochwasserschutz. Besonders in Erinnerung sind die Schäden, die das Hochwasser im Jahr 2002 verursacht hat. Es war eine Zäsur für das Hochwasserrisikomanagement im Freistaat. In Sachsen waren 21 Todesopfer und über 6 Milliarden Euro Sachschaden zu beklagen. Handlungsgrundlage für den Hochwasserschutz in Sachsen ist die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, die im Jahr 2007 beschlossen wurde. In einem sechsjährigen Turnus werden die Hochwasserrisiken bewertet, in Karten dargestellt und Managementpläne mit Maßnahmen erstellt, um Risiken zu verringern. Die Arbeitsmittel dafür werden national und international in Flussgebieten koordiniert. Für Sachsen betrifft das die Elbe, die Oder und insgesamt die Nachbarschaft mit Tschechien und Polen. Für die Gewässer erster Ordnung in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und der Landestalsperrenverwaltung wurden zwischen 2003 und 2005 insgesamt 47 Hochwasserschutzkonzepte mit über 1 600 Fachvorschlägen für Hochwasserschutzmaßnahmen vorgelegt. Daraus abgeleitete komplexe Hochwasserschutzmaßnahmen, die prioritär umzusetzen sind, sind im sächsischen Hochwasserschutzprogramm zusammengefasst. Es umfasst insgesamt 749 Maßnahmen. Davon sind bereits 594 abgeschlossen. Ich wiederhole: Es umfasst insgesamt 749 Maßnahmen. Davon sind bereits 594 abgeschlossen. Aufgrund begrenzter finanzieller Spielräume ist es notwendig, das Hochwasserschutzprogramm zu evaluieren und fortzuschreiben. Ein besonderes Augenmerk muss darauf liegen, bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen dauerhaft instand zu halten. Daran darf nicht gespart werden. Mit dem im Jahr 2013 aufgelegten nationalen Hochwasserschutzprogramm werden überregional wirksame Maßnahmen des Wasserrückhalts, wie Polder und Deichrückverlegungen, mit Bundesmitteln gefördert. Auch in Sachsen werden hieraus Maßnahmen finanziert, zum Beispiel die Deichrückverlegung Bennewitz-Püchau, der Polder Außig und das Hochwasserrückhaltebecken in Oberbobritzsch. An den Gewässern zweiter Ordnung in Zuständigkeit der Kommunen fördert der Freistaat die Konzeption und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen mit 75 bis 90 % im Rahmen der Förderrichtlinie „Gewässerhochwasserschutz 2024“. Zur Verbesserung der Flächenvorsorge können mit Instrumenten der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebiete hochwasserangepasst genutzt werden. Dadurch kann das Schadenspotenzial verringert werden. Für die akute Gefahrenabwehr bei Hochwasser sind die kommunalen Wasserwehren gefragt. Auch denen möchte ich für ihren Einsatz ein großes Dankeschön von uns allen aussprechen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung) Zur Verbesserung der Hochwasserinformationsvorsorge wurde bereits 2003 das Landeshochwasserzentrum gegründet, das seitdem alle Leistungen des Hochwassernachrichten- und -alarmdienstes aus einer Hand liefert. Die Pegelund Niederschlagsmessnetze wurden verbessert. Die Vorhersagezeiträume wurden präzisiert. Ein neues Verfahren zur Frühwarnung für kleine, unbeobachtete Einzugsgebiete wurde entwickelt. Das Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen beim BDZ, dem Bildungs- und Demonstrationszentrum dezentrale Infrastruktur in Leipzig, berät und unterstützt kommunale und private Akteure. Über das BDZ kann auch der sächsische Hochwasservorsorgeausweis erstellt werden. Das ist ein bundesweit vorbildliches Instrument zur Bewertung der Schadanfälligkeit von Gebäuden gegenüber Überflutung durch Flusshochwasser, Grundwasseranstieg, Starkregen und Kanalüberstau. Seit 2002 wurden bereits viele Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos umgesetzt, die große Wirkung entfalten. Die Flusshochwasser 2006, 2010, 2013 und 2024 in Tschechien, Polen und Österreich zeigen aber auch, dass Hochwasserschutz eine Daueraufgabe ist und bleibt. Das bedeutet eine fortwährende Prüfung und gegebenenfalls Nachjustierung der künftigen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen unter den gegebenen finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Der Freistaat Sachsen wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, seine Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie die Umwelt vor Hochwassern zu schützen. Dabei gilt es, im Blick zu behalten, dass Hochwasserrisikomanagement nicht nur aus technischen Schutzanlagen besteht und dass es einen garantierten Schutz vor Hochwasser leider nicht geben kann. Schlussendlich sind alle Einwohner zur Eigenvorsorge angehalten. Der Freistaat unterstützt dabei durch die Informationsangebote, zum Beispiel durch veröffentlichte Hochwasserkarten und Hochwasserwarnungen. Zum Thema Starkregen. Mit Starkregen ist gemeint, dass große Regenmengen innerhalb kurzer Zeit über ein eng begrenztes Gebiet fallen. Das ist etwas anderes als Dauerregen. Erst seit 2001 können die kleinräumigen Ereignisse mittels Radarstationen durch den Deutschen Wetterdienst flächendeckend erfasst werden. Starkregenereignisse können überall auftreten, auch abseits von Bächen und Flüssen, wodurch prinzipiell jede und jeder davon betroffen sein kann. Neben den großen Hochwässern haben Starkregenereignisse in den letzten Jahrzehnten in Sachsen erhebliche Schäden verursacht. Laut Gesamtverband der Versicherer gehört Sachsen zu den Bundesländern, die am meisten von Starkregen betroffen sind. Starkregen verursacht oft Sturzfluten, die Keller und Gebäudeteile überfluten, Autos und Geröll mitreißen. Sie tragen wertvollen Oberboden ab und spülen ihn fort. Ich komme zum Schluss und zum Ausblick. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir auf die vergangenen 35 Jahre schauen, können wir feststellen, dass sich die Investitionen in die Wasserwirtschaft gelohnt und ausgezahlt haben. Wir haben in allen Aufgabenbereichen große Fortschritte erzielt. Der Aufholprozess zu den westlichen Bundesländern ist in der Wasserwirtschaft erfolgreich abgeschlossen worden. Im Bereich des Hochwasserschutzes leisten wir im Bundesvergleich sogar Vorbildliches. Mein Dank geht dabei auch an die tschechischen und polnischen Nachbarn für die jederzeit konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Gewässer müssen grenzübergreifend gedacht werden. Gleichwohl ist abzusehen, dass die Aufgaben der Wasserwirtschaft weiter bedeutend sein werden. Sie erfordern eine angemessene Finanzausstattung. Das werden wir in den Haushaltsverhandlungen deutlich darstellen. Wir müssen in der Zukunft die Resilienz der Wasserversorgung stärken und als Wasserwirtschaft zielgenauer mit der Ressource Wasser wirtschaften als in der Vergangenheit. Ich erlebe täglich dazu hohe Kompetenz bei mir im Ministerium in der Abteilung 4, im LfULG, in der LTV, in den Landkreisen und Kommunen, in den Verbänden, vor allem bei den Geschäftsführern, die das in den Zweckverbänden hervorragend leisten, aber auch in den Hochschulen und Universitäten. Wir sind beim gesamten Thema Wasser in Sachsen in guten Händen. Dafür bitte ich um einen großen Applaus an alle, die sich täglich darum kümmern. (Beifall CDU, BSW, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE – Beifall Staatsregierung) Dafür brauchen wir auch zukünftig die aktive Unterstützung aus diesem Hohen Haus, Ihre Unterstützung, sowohl in Sachfragen als auch in Finanzthemen. Dabei möchte ich die bewährte Tradition fortsetzen, dass die konstruktiven und vielseitigen Diskussionen zu wasserwirtschaftlichen Themen im Regelfall zu Entscheidungen mit breitem Konsens führen; denn wir alle wissen: Nichts geht ohne Wasser! Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war die Fachregierungserklärung des Staatsministers von Breitenbuch. Ich eröffne nun die Aussprache zu dieser Fachregierungserklärung. In der Rednerreihenfolge ergreift zuerst Herr Kollege Urban für die Fraktion AfD das Wort. Herr Kollege, bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Staatsminister von Breitenbuch, Ihre heutige Fachregierungserklärung trägt den Titel „35 Jahre Wasserwirtschaft im Freistaat Sachsen. Erreichter Stand und zukünftige Aufgaben“. Zu Beginn meiner Erwiderung möchte ich mich erst einmal bedanken. Seit Jahren sind wir Sachsen deutschlandweit Spitzenreiter im Wassersparen. Die Bürger handeln schon lange. Sie brauchen keine Appelle der Politik. Sie haben geliefert, als andere noch geredet haben. Mein zweiter Dank gilt denen, die täglich anpacken, den Mitarbeitern der Wasserwirtschaft, den Wasserbehörden, den Gemeindeverwaltungen, den Zweckverbänden und der Landestalsperrenverwaltung. Sie sorgen dafür, dass viele Dinge in unserem Land, aber auch in unserem täglichen Leben selbstverständlich sind. Sie sorgen dafür, dass jederzeit sauberes Trinkwasser aus unseren Wasserhähnen kommt, dass unser Abwasser gereinigt das Klärwerk verlässt, dass unsere Bach- und Flussläufe intakt gehalten werden und nicht zuletzt dafür, dass wir vor Hochwasserschäden geschützt sind. Vielen Dank für ihre tägliche, zuverlässige Arbeit. (Beifall AfD) „Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“ Das sagte Helmut Kohl 1995. Für mich heißt das heute und hier: Die Tradition der sächsischen Wasserwirtschaft reicht deutlich länger als 35 Jahre zurück. Die gegenwärtigen Probleme der Wasserwirtschaft kommen vor allem aus Brüssel. Die Zukunft gelingt, wenn wir uns auf unsere sächsischen Stärken besinnen. Für Sachsens Wasserwirtschaft bedeutet das: mehr sächsische Kompetenz, weniger EU-Bürokratie. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wurzeln der Wasserwirtschaft in Forschung und Lehre an der TU Dresden reichen mit der Gründung des Instituts für Boden- und Wasserwirtschaft bis ins Jahr 1946 zurück. Der große Meilenstein kam 1968 mit der Gründung der einzigartigen Sektion Wasserwesen. Sie war breiter und tiefer aufgestellt als an jeder anderen DDR-Hochschule. Dieser interdisziplinäre Ansatz, der Ingenieur- und Naturwissenschaften mit den Bedürfnissen des wirtschaftlichen Fortschritts verknüpfte, prägt noch heute Studiengänge wie zum Beispiel den Bachelor-Studiengang Hydrowissenschaften. Die Wasserwirtschaft der DDR war hochgradig zentralisiert organisiert und fest auf die Anforderungen der Schwerindustrie, Energiewirtschaft und Landwirtschaft ausgerichtet. Das hohe fachliche Niveau der Wasserwirtschaft und des Wasserbaus verpuffte aber oft aufgrund klammer Finanzen und Ineffizienz, politischer Einflussnahme sowie wirtschaftlicher Abhängigkeiten. Das waren allesamt Probleme, die im politischen System der DDR begründet waren. Vor 35 Jahren, nach dem Sozialismus, wandelte sich das Bild grundlegend. Durch mehr Dezentralisierung und eine gestärkte Wirtschaftskraft wurden die Rahmenbedingungen für eine nicht nur funktionsfähige, sondern auch umweltfreundliche Wasserwirtschaft gelegt. Ja, in diesen letzten 35 Jahren ist viel Richtiges und Gutes getan worden. Dem Herrn Staatsminister stimme ich dabei in vielen Punkten zu. Das ist ein Erfolg, auf den wir in Sachsen zu Recht stolz sein können. Wasserwirtschaft bedeutet meist Großprojekte, Talsperren, Rückhaltebecken, Trinkwasserverbundsysteme, Abwasseranlagen oder die Renaturierung von Flüssen. Das braucht Zeit. Es kostet Geld. Es verlangt Pragmatismus und politische Weitsicht. Was hier heute beklatscht wurde, ist vor allem das Ergebnis pragmatischer und weitsichtiger Politik zu Zeiten der Ministerpräsidenten Biedenkopf, Milbradt und Tillich. Zu deren Zeiten wurden Entscheidungen von Leuten getroffen, die die sächsischen Gegebenheiten kannten und die praktischen Erfahrungen hatten. Was heute als Probleme der zukünftigen Wasserwirtschaft genannt wird, vom Extremwetter über Hochwasser bis zur Trinkwassergewinnung, ist seit Langem bekannt. Die Landesanstalt für Landwirtschaft, der Vorgänger des heutigen LfULG, hat bereits ab 1995 zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt: Projektionen zu Niederschlägen, Warnungen vor trockenen Sommern, Analysen zu den Folgen für Wasserhaushalt, Trinkwasser und landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie klare Empfehlungen zur Anpassung an diese Veränderungen – in Sachsen gemacht, in Sachsen umgesetzt, schon seit 1995. Heute diktiert Brüssel, und das ist meist weit weg von der sächsischen Lebensrealität. Von EU-Bürokraten, die weder Ortskenntnis haben noch das Fachverständnis der praktischen Umsetzung, wird von oben hineinregiert und bevormundet. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Wiederherstellungsverordnung verlangen die weitgehende Renaturierung von Flüssen und Landschaften. Das klingt auf den ersten Blick schön, aber wir müssen realistisch bleiben. Deutschland ist ein Industrieland. Unsere Wettbewerber sind China und die USA, nicht Afrika. Für unsere Unternehmen gibt es auf dem Weltmarkt keinen Preisaufschlag für Wildnis und Klimaschutz. (Vereinzelt Beifall AfD) Unser Land braucht tragfähige, wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen und keine weltfremde grüne Ideologie. Ansonsten folgen am Ende noch mehr wirtschaftlicher Niedergang, Arbeitsplatzverluste und Erosion des Wohlstands. Wenn wir über abgehobene EU-Politik reden, dann sollten wir auch Ross und Reiter klar benennen. Viele EU-Vorgaben gehen auf Ihre Parteikollegen zurück, Herr Staatsminister. Es begann mit der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000, ging weiter mit dem Green Deal im Jahr 2019 und reicht bis zur Wiederherstellungsverordnung aus dem letzten Jahr, alles Entscheidungen einer christdemokratisch geführten EU-Kommission. Wenn wir uns heute über EU-Bürokratie beklagen, dann beklagen wir uns über Jahrzehnte CDU-Politik. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich braucht es aktiven Gewässerschutz, aber mit Maß und Mitte. Flüsse dürfen nicht nach einer idealisierten Naturabweichung, sondern müssen nach ihrer Eignung für die zu erfüllenden Aufgaben in einer Kulturlandschaft eines Industrielandes bewertet werden. Damit bringt man sauberes Trinkwasser, leistungsfähige Landwirtschaft und verlässlichen Hochwasserschutz unter einen Hut. Der sächsische Wasserbauer vor Ort kennt die Strömungen, die Böschungen, die Auenlandschaft jedes Gewässers, nicht der Naturtheoretiker am Brüsseler Schreibtisch. Was die CDU in Brüssel angestoßen hat, das setzt die CDU in Berlin und Dresden fort. CDU-Politiker wie Merkel, Merz oder Herr Kretschmer standen und stehen wie die GRÜNEN nicht erst seit heute für einen Kurs, der Wirtschaft und Heimat einer weltfremden Klimaideologie opfert. (Beifall AfD) Herr Staatsminister, ich glaube Ihnen persönlich, dass Sie Sachsen voranbringen wollen, auch bezüglich der künftigen Ausgestaltung der sächsischen Wasserwirtschaft, aber Sie haben von Ihrem Ministerpräsidenten einen Mühlstein an das Bein gebunden bekommen, und darauf steht: Zwangszusammenarbeit mit den GRÜNEN. Machen wir es konkret an einem Beispiel. Die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Früher stellte der Freistaat Sachsen den Kommunen 5 Millionen Euro für die Bewirtschaftung von Bächen und Flüssen bereit. Dieser Posten wurde mit dem letzten Haushaltsgesetz gestrichen. Unser Versuch, die Mittel per Haushaltsantrag doch bereitzustellen, wurde mit der Begründung abgelehnt, es gebe kein Geld; aber gleichzeitig gab es millionenschwere Zugeständnisse an die GRÜNEN. Die zuvor unter Ihrer Führung zu Recht gestrichenen Projekte „Agentur für Regionale Lebensmittel“ und „Bio-Regio-Modellregionen“, zusammen mit dreieinhalb Millionen Euro gefördert, oder „Öko-Kompetenzzentrum“, mit 2 Millionen Euro gefördert, wurden wieder in den Haushaltsplan hineinverhandelt. Fragen Sie die Bürgermeister, fragen Sie Ihre CDU-Bürgermeister vor Ort, was sie davon halten. Die Finanzierung einer ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung ist in vielen Gemeinden nicht mehr möglich. Die Botschaft ist klar: Für seinen Machterhalt verteilt Ministerpräsident Kretschmer Geld für grüne Versorgungsposten und blutet gleichzeitig die sächsischen Gemeinden aus. Herr Staatsminister, ich erinnere Sie an Ihre Pflicht gegenüber dem Freistaat. Lassen Sie diese grüne Politik nicht länger zu! Sie ist schlecht für Sachsen. (Beifall AfD) Werfen Sie den Mühlstein ab und widersprechen Sie auch einmal Ihrem Ministerpräsidenten, wenn es nötig ist. Sagen Sie klar und deutlich: Die Instandhaltung unserer Gewässerinfrastruktur darf nicht darunter leiden, dass sich der Ministerpräsident hier im Parlament ein paar grüne Stimmen einkauft. (Beifall AfD) Nicht nur der politisch motivierte falsche Einsatz von knappen Geldern ist zu kritisieren, auch die in den letzten Jahren gewachsene Bürokratie lähmt die Arbeit der Wasserbehörden. Schauen wir uns den Arbeitsalltag einer Flussmeisterei der Landestalsperrenverwaltung an. Statt Gewässer zu pflegen, Wildwuchs zu beseitigen und den Wasserabfluss zu sichern, schreiben die Mitarbeiter Anträge, verfassen Stellungnahmen und wälzen Gutachten. Jede Holzungssaison beginnt mit Baumfällungsanträgen. Danach folgen interne Prüfungen und bei Pappeln obendrein der externe Gutachter, der feststellt, ob es eine Schwarz- oder eine Hybridpappel ist. Von der Planung bis zur Ausführung einer einzigen Baumfällung braucht es in der Regel ein halbes Jahr Vorlauf. Der Rückbau von ausgespülten Flusskurven füllt teilweise ganze Ordner mit Dokumenten. Das Absurde daran ist: Ausspülungen zu beseitigen, Wildwuchs zu beräumen und Abflüsse zu sichern, sind Ausbildungsinhalte von Wasserbauern und Flussmeistern. Jahrzehntelang haben die Fachleute vor Ort das eigenverantwortlich umgesetzt, in hoher Qualität. Heute stehen sie unter der Bevormundung einer wachsenden Zahl externer Experten. In Biosphärenreservaten wird es mitunter ganz verrückt. Selbst ein umgestürzter Baum im Fluss, der ohne Zweifel ein Hochwasserrisiko darstellt, darf erst nach Beantragung und Zustimmung der Schutzgebietsbehörde entfernt werden. Hieran zeigt sich das hässliche Gesicht des Misstrauens der Politik gegenüber den Profis vor Ort ganz besonders deutlich. Das macht etwas mit den Menschen. Was am Ende herauskommt, das wissen wir: Man macht nur noch Dienst nach Vorschrift. Wasserwirtschaft ist Daseinsvorsorge, eine Kernaufgabe des Staates. Statt unsere Flüsse zu pflegen und den Abfluss zu sichern, wächst die Bürokratie. In den sächsischen Staatsbetrieben wird dieser teure Bürokratieaufwuchs durch zusätzliche Stellen aus dem Staatshaushalt finanziert, aber schon bei den Wasserbehörden vor Ort oder bei den kommunalen Bauhöfen fehlen die Kapazitäten für diese Bürokratie, teilweise sogar für das Nötigste, etwa die Kontrolle der Gesetzeskonformität von Gewässernutzungen oder die Gewässerbewirtschaftung. Das System bläht sich an der falschen Stelle auf und reißt an der richtigen Stelle größere Lücken. Währenddessen geraten unsere aquatischen Lebensräume dramatisch unter Druck, und das ist eine Schande. Mitverursacht wird das durch Querverbauungen und eine Vielzahl kleiner Wasserkraftwerke, die Flüsse zerschneiden, Durchgängigkeit verhindern und Laichhabitate zerstören. Die Bachforelle, die Leitart an Oberläufen von Flüssen, steht inzwischen in Deutschland auf der Roten Liste, sie gilt als gefährdet. Wer Gewässer verbaut, der darf sich über schwindende Artenvielfalt nicht wundern. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU schreibt Anteile am Energieverbrauch fest, egal, ob von Wind, Fotovoltaik oder Wasser. Das ist nicht nur dirigistisch, es führt vor Ort auch zu unauflösbaren Zielkonflikten. Ein Gebirgsfluss kann entweder ein natürlicher Lebensraum für Fische und Wasserlebewesen sein oder Energiequelle für mehrere Kleinwasserkraftwerke. Der Waldboden kann Wasserspeicher und Lebensraum sein oder er wird durch ein Betonfundament für eine Windkraftanlage ersetzt. Ein Hektar Land kann Mais für Biogasanlagen tragen oder als Wasserrückhalt die Landschaft kühlen und Niedrigwasserzeiten entschärfen. Hier genau kämpft das EU-Umweltrecht mit sich selbst. Ziele für Trinkwasser, Hochwasserschutz und gesunde Gewässer beißen sich oft mit utopistischer Klimaschutzpolitik. In der Praxis heißt das dann leider allzu oft: im Zweifel für den Klimaschutz, und alles andere ordnet sich unter. Das Ergebnis sehen wir an unseren Bächen, an unseren Wäldern und mittlerweile in der gesamten Kulturlandschaft. Diese Beispiele sind symptomatisch für den Ungeist einer grünen Ideologie, die mittels EU-Vorschriften Quoten über Qualität und Symbolik über Sachverstand stellt. Genau deshalb sagen wir: Mehr sächsische Kompetenz und weniger EU-Bürokratie! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Kohleausstieg entscheidet nun professionelles Wassermanagement, ob in Spree und Schwarzer Elster künftig noch Wasser fließt oder ob sie versiegen. Jahrzehntelang hat der Tagebau das Grundwasser gepumpt und die Spree gespeist. In Dürrejahren war dieses Grubenwasser die Hauptquelle des Abflusses. Mit dem Ausstieg aus dem Kohletagebau fällt diese Quelle weg, aber gleichzeitig steigt der Bedarf. Bergbaufolgeseen müssen gefüllt werden. Die Versorgung der Menschen entlang des Flusses über den Spreewald bis nach Berlin muss gesichert bleiben. Dafür brauchen wir erstens ein länderübergreifendes Wassermanagement mit gebündelten Zuständigkeiten und klaren Eingriffsrechten, zweitens eine ehrliche Bilanz und eine vorausschauende Planung und drittens vor allen Dingen Zeit. Ein Kohleausstieg vor dem Jahr 2038 gefährdet letztendlich auch die Wasserversorgung – ein Grund mehr, die Kohlekraftwerke so lange laufen zu lassen, bis es – auch für eine preiswerte Energieversorgung – wirklich eine tragfähige Lösung gibt. Das, was wir nicht brauchen, ist eine grüne Wasserstoffwirtschaft. Das klingt sauber, das klingt modern, aber die Physik lügt nicht. Bei der Rückverstromung von Wasserstoff in Gaskraftwerken gehen mehr als 50 % der eingesetzten Energie verloren. Synthetische Kraftstoffe erreichen einen Gesamtwirkungsgrad von etwa 15 %. Das ist nicht einmal die Hälfte des Wirkungsgrades eines Verbrennungsmotors. Zugleich verursachen sie ein Vielfaches an Geld- und Ressourcenverbrauch: Für 1 Kilogramm Wasserstoff werden rund 9 Liter Trinkwasser benötigt, zuzüglich bis zum Dreifachen für die Kühlung der Elektrolyseure. Außerdem benötigen auch die zur Absicherung der Wasserstoffwirtschaft nötigen Gaskraftwerke Kühlwasser. Angesichts eines klimabedingt prognostizierten Wassermangels ist Wasserstoff der falsche Weg. In Zeiten leerer Kassen die wertschöpfende Braunkohleverstromung durch eine hoch subventionierte Wasserstoffwirtschaft, mit angebundenen Gaskraftwerken und durch teures Fracking-Gas, zu ersetzen, kann keine Zukunftslösung sein. (Beifall AfD) Unser Ministerpräsident Kretschmer sieht das anders – wieder einmal. Für ihn ist der Kohleausstieg eine Chance, so, wie es die E-Mobilität für Zwickau war. Ich sage: Eine Politik, die auf teure Umwege setzt, schafft Abhängigkeiten, Bürokratie und Kosten; aber sie schafft keine sichere und bezahlbare Versorgung. Sachsen braucht Technologieoffenheit und Pragmatismus. Was Sachsen nicht braucht, das ist ein Ministerpräsident, der grüner ist als die GRÜNEN. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Für unsere sächsische Wasserwirtschaft brauchen wir die EU mit ihren zahllosen Agenturen nicht. Statt immer mehr Verordnungen und Bevormundung aus der ineffizientesten Behörde Europas brauchen wir mehr nationale Kompetenzen. Es sind nicht die großen Pläne aus Brüssel und Berlin, die die Versorgung unseres Landes mit der wichtigsten Ressource, dem Wasser, sichern. Es ist die tägliche Arbeit von Tausenden Menschen, die sich wie ein Fluss inzwischen durch den Bürokratiewahnsinn kämpfen müssen und trotzdem alle Systeme am Laufen halten. Die Vergangenheit der Wasserwirtschaft in Sachsen hat gezeigt, was funktioniert und was praktisch umsetzbar ist. Die Gegenwart, in der die EU eine immer größere Rolle spielt, zeigt eher, wie es nicht geht. Nach der Energiekrise brauchen wir keine Wasserkrise. Ich hoffe, alle Parteien sind sich darin einig, dass unsere Bürger und unsere Wirtschaft keinen weiteren Kostenschock vertragen können. Damit Wasser nicht nur sauber, sondern auch erschwinglich bleibt, muss es jetzt den politischen Willen und den Mut geben, die lähmende EU mit all ihren Verordnungen und Richtlinien auf ein Normalmaß zurückzustutzen. Wir stehen dafür bereit. Wir sagen: Mehr sächsische Kompetenz und weniger EU-Bürokratie! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war zu Beginn der Aussprache für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban. Nun ergreift für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Pfeifer das Wort. Frau Kollegin, bitte.

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Daniela Pfeifer CDU

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen! Seit der Wiedervereinigung lag der Schwerpunkt der sächsischen Wasserpolitik zunächst auf dem Aufbau und auf der Modernisierung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur. War es am Anfang die Verbesserung der abwasser- und wassertechnischen Infrastruktur im Allgemeinen, ist es heute eine zentrale politische Aufgabe, den Stand zu erhalten und gegebenenfalls periodisch an die technischen und gesetzlichen Vorschriften anzupassen. Immer stand im Mittelpunkt des Handelns, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele bei der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung miteinander zu verbinden. Dies war und ist die Voraussetzung dafür, Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. (Unruhe im Saal)

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Alexander Dierks

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht wieder ein Murmeln durch den Saal. Ich bitte doch darum, der Kollegin die Möglichkeit zu geben, ihren Redebeitrag ungestört zu halten. – Bitte, Frau Kollegin.

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Daniela Pfeifer CDU

Danke. – Dies war und ist die Voraussetzung dafür, Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen und die Versorgung der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie mit Brauch- und Trinkwasser in ausreichender Menge, in der erforderlichen Qualität und zu sozialverträglichen Gebühren sicherzustellen. Dies gehört zu den wichtigsten wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen ist nach § 43 Sächsisches Wassergesetz eine kommunale Pflichtaufgabe. Gegenwärtig wird die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung von 65 Aufgabenträgern wahrgenommen. Die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen ist durch einen weitgehenden Verbund zwischen örtlicher Wasserversorgung und überregionaler bzw. Fernwasserversorgung geprägt. Ergänzt wird die öffentliche Wasserversorgung durch meist private Eigen- bzw. Einzelbrunnenversorgung. Angesichts der aktuellen klimatischen Entwicklungen hat gerade diese Eigenversorgung zuletzt für große Probleme gesorgt. Der Aufschrei war groß, als das Brunnenwasser versiegte oder nicht mehr den Ansprüchen genügte, die an Trinkwasser nun einmal gestellt werden. Deshalb hat der Freistaat wieder enorme Geldsummen in die Hand genommen. Den meisten Leuten vor Ort wurde so geholfen. Fast 100 % der Sachsen sind an das zentrale Wassernetz angeschlossen. Wir liegen mit 99,5 % angeschlossener Bevölkerung über dem Bundesdurchschnitt, und darauf können wir stolz sein. (Beifall CDU und Staatsminister Georg Ludwig von Breitenbuch) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zum Thema Fernwasserversorgung ein paar Sätze: Im Freistaat Sachsen gibt es drei Fernwasserversorger. Zum Ersten ist das der Zweckverband Fernwasserversorgung Südsachsen, zum Zweiten die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und zum Dritten der Zweckverband Fernwasserversorgung Sdier Oberlausitz, die auf Grundlage vertraglicher Regelungen den Aufgabenträgern Trink- und teilweise Rohwasser über ein überregionales Verbundsystem zuführen und selbst keine Versorgungspflicht für einzelne Gemeinden wahrnehmen. Mit dem zugeleiteten Wasser der drei Fernwasserversorger werden circa 40 % der Bevölkerung versorgt. Die Hauptlast tragen dabei 23 Talsperren und Speicher. Die Herausforderung hierbei besteht ebenfalls in der Bereitstellung der Instandhaltungskosten und dem richtigen Maß der Wasserrückhaltung. Es gibt einige, die verstehen die Talsperren nur als Erholungsraum. Das ist aber nur eine untergeordnete Funktion. Angesichts der trockenen Sommer haben sie vielmehr noch folgende Funktionen, die im Mittelpunkt stehen: Erstens. Rohwasser- und Trinkwasserversorgung. Talsperren sind unverzichtbar für die Grundversorgung. Ihre Rolle als Puffer gegen saisonale Engpässe wird zunehmen. Zweitens. Hochwasserschutz. Flexible Speichermanagementstrategien und abgestimmte Abflusssteuerungen sind nötig, um Extremereignisse abzufedern. Drittens. Niedrigwasser auffüllen. In Trockenperioden sichern gezielte Abgabemanagements die Mindestabflüsse und damit ökologische Funktionen unserer Fließgewässer und Wasserentnahmen. Viertens. Ökologie und Gewässerqualität. Maßnahmen zur Verbesserung der Rohwasserqualität und zur Wiederherstellung von Auen und Retentionsräumen werden integriert. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch im Bereich der Abwasserentsorgung standen der Freistaat Sachsen und seine Kommunen vor einem sehr schwierigen Erbe, um es freundlich auszudrücken. Faktisch war es eine Katastrophe. 50 % der sächsischen Hauptfließgewässer waren in der Güteklasse 3 und schlechter eingestuft, das heißt stark bis übermäßig verschmutzt. Mehr als 900 000 Einwohner erhielten Trinkwasser, welches nicht der Gütevorschrift entsprach. Eine wesentliche Ursache war die unzureichende Reinigung der kommunalen und der industriellen Abwässer. Lediglich 56 % der kommunalen Abwässer wurden in Kläranlagen behandelt, wobei nur etwa die Hälfte der vorhandenen Kläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgestattet war. Unter diesem Gesichtspunkt ist das enorme Engagement der Verantwortlichen in den Kommunen, Verwaltungen und Planungsbüros zu würdigen, mit dem dieser desolate Zustand möglichst zügig verbessert bzw. behoben worden ist. Hierzu waren vielfältige Aktivitäten sowie die Zusammenarbeit auf allen Ebenen notwendig. Eine geordnete Abwasserbeseitigung ist bis heute eine wesentliche Voraussetzung, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen und sie als natürlichen Lebensraum zu erhalten. Gleichzeitig ist sie eine wichtige Voraussetzung für die Reduzierung von Schadstoff- und Nährstoffeinträgen in die Gewässer. (Unruhe im Saal) Mit der deutschen Wiedervereinigung vor 30 Jahren waren im Bereich Gewässerschutz auch in Sachsen nach 40-jähriger sozialistischer Planwirtschaft die Neustrukturierung der Abwasserbeseitigung und der Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur eine zentrale Zukunftsaufgabe. Die von den Kommunen in kürzester Zeit zu erstellenden Planungen, die rasante Einrichtung von Gewerbegebieten und der marktwirtschaftliche Umbruch in Industrie und Landwirtschaft stellten die Verantwortlichen vor hohe Herausforderungen, –

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Alexander Dierks

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es immer nur einen Redebeitrag zur selben Zeit gibt. Also bitte die Gespräche etwas reduzieren und gerne von den vielfältigen Möglichkeiten interaktiver Debattenführung Gebrauch machen: Zwischenruf, Zwischenbemerkung, Zwischenfrage, Kurzintervention am Ende. Das kann alles richtig Freude machen, aber diese Kakophonie von Gemurmel tut es nicht. – Bitte, Frau Kollegin.

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Daniela Pfeifer CDU

– danke – galt es doch, nicht nur kurzfristige Entscheidungen zu treffen, sondern auch die Weichen für eine langfristige Gewässerschutzpolitik zu stellen. Wenn man heute noch einmal zurückblickt, dann gehört es zur Ehrlichkeit, daran zu erinnern, dass sich der eine oder andere Zweckverband damit in erhebliche wirtschaftliche Probleme manövrierte. In den Neunzigern und Zweitausendern war dies von Zweckverband zu Zweckverband unterschiedlich. Zumeist traten sie gebündelt auf. Insbesondere waren folgende Ursachen dafür verantwortlich: Die Einnahmemöglichkeiten wurden oft nicht ausgeschöpft. Es ergaben sich Überkapazitäten bei Anlagen, die oft auf fehlerhaften Bevölkerungs- und Entwicklungsprognosen beruhten. Hierdurch entstanden überdurchschnittliche Betriebskosten. Bei der Neuerrichtung des Kanalnetzes wurden auch weit entfernte Ortsteile und Streusiedlungen an das Netz angeschlossen, obwohl der technische und finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen stand. Es gab Schwächen bei der Verbandsführung, und der Personalstand war überdimensioniert. Verbände wurden nicht rechtswirksam gegründet. Hier hat meine Fraktion zusammen mit der Staatsregierung zahlreiche Hilfen zur Selbsthilfe ausgearbeitet und angeboten: mit gesetzgeberischen Maßnahmen, fachtechnischen Verwaltungsvorschriften, kommunalrechtlichen Anwendungshinweisen, direkter Beratung der Aufgabenträger, verstärkter rechtsaufsichtlicher Kontrolle und Instrumenten der Konsolidierungshilfe in den Facetten Liquiditätshilfe, Erwerbsförderung und Bedarfszuweisung. Nach FAG haben wir potenziell gefährdeten Zweckverbänden geholfen. Betroffen waren in erster Linie Abwasserzweckverbände. Im Ergebnis kann heute gesagt werden, dass es kaum mehr notleidende Zweckverbände im Bereich Wasser/Abwasser gibt. (Beifall CDU und Staatsregierung) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir alle erinnern uns an die extremen Hochwasser in den 2000er-Jahren; insbesondere 2002 und 2013 sind den meisten noch in Erinnerung. Im Ergebnis dessen fand ein starker Ausbau des Hochwasserrisikomanagements statt. Manche Kommune konnte danach schöner als vorher wieder aufgebaut werden. Dazu trugen ganz besonders die enormen Spenden und Hochwassergelder, Wiederaufbaumittel, die aus ganz Deutschland eingingen, bei. Die Solidarität, an die sich heute viele nicht mehr erinnern wollen – oder vielleicht nicht mehr erinnern können –, war es, die den Sachsen in den schwersten Zeiten nach der Wiedervereinigung half, das Tal zu durchschreiten. Der Hochwasserschutz ist im Freistaat Sachsen vor allem im Ergebnis des August-Hochwassers 2002 eine zentrale Aufgabe der sächsischen Umwelt- und Wasserpolitik. Eine Vielzahl von Maßnahmen konnte in den letzten Jahren umgesetzt werden. Im Mittelpunkt standen dabei die Hochwasservermeidung, der Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge und damit der Ansatz für ein ganzheitliches Hochwasserrisikomanagement. Grundlage waren und sind Hochwasserschutzkonzepte und Gefahrenkarten für die Elbe und Gewässer erster Ordnung sowie die fachliche Unterstützung und finanzielle Förderung der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung präventiver Hochwasserschutzmaßnahmen und dem Aufbau von Wasserwehren. Das staatliche Ziel für geschlossene Siedlungsbereiche sowie die bedeutende Industrie- und Gewerbeansiedlung ist der Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser. Der Schutz hochwassergefährdeter Städte und Gemeinden steht bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Aufgrund dieser Vorleistungen kann die Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Freistaat Sachsen als ein Prozess gestaltet werden, der die vorhandenen Pläne und Maßnahmen integriert und fortentwickelt. Es gehört allerdings zur Ehrlichkeit zu sagen, dass mittlerweile ein Punkt erreicht ist, der von uns angesichts ständig steigender Kosten eine Prioritätensetzung und ein Umdenken verlangt. Statt Neubau müssen Erhalt und Instandsetzung im Mittelpunkt stehen. Bei aller Euphorie und Tatendrang darf nicht vergessen werden, dass das dauerhafte Funktionieren der Hochwasserschutzanlagen zwingender Folgeinvestitionen bedarf. Man mag es kaum glauben, die ersten Schutzanlagen kommen schon in ihr 20. Lebensjahr. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Parallel dazu gewann die ökologische Verbesserung von Gewässern, Auen und Mooren an Bedeutung und wurde mit Fördermitteln der EU, des Landes und der Kommunen unterstützt. Dazu wird im Anschluss mein Kollege Rick Ulbricht noch ausführen. Danke. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Pfeifer. Für die Fraktion BSW ergreift im Rahmen der Aussprache nun Kollege Lange das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Ulf Lange BSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein freundliches Glück auf! Es ist gut, dass wir heute über Wasser reden, und zwar ausführlich, denn Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Ohne Wasser keine Menschen, keine Industrie, keine Landwirtschaft und am Ende auch keine Debatten wie diese. Ich sage das nicht, um dramatisch zu klingen. Wasserpolitik ist nicht nur ein romantisches Naturthema, sie entscheidet über Lebensqualität, über wirtschaftliche Entwicklung, über Sicherheit. Sie entscheidet darüber, ob wir im Sommer saubere Flüsse oder stinkende Rinnsale haben, ob ein Starkregenereignis nur ein nasser Keller oder eine Katastrophe wird. Darum begrüßen wir ausdrücklich, dass die Staatsregierung heute eine Fachregierungserklärung zur Wasserwirtschaft vorlegt. 35 Jahre Wasserpolitik in Sachsen – das ist eine Geschichte voller Fortschritte; aber es ist auch eine Geschichte voller Warnhinweise, und einige davon sind heute lauter als früher. Ein Blick zurück und warum er nicht genügt: Wer die Lage nach 1990 erlebt hat, weiß, dass die Ausgangssituation erschreckend war. Flüsse waren so belastet, dass man, wollte man darin baden, eher Mut brauchte als eine Badehose. Kläranlagen funktionierten größtenteils nur der Theorie nach. Der Hochwasserschutz war über Jahrzehnte veraltet. Dass sich das geändert hat, ist eine riesige Gemeinschaftsleistung. Wir haben heute saubere Gewässer, moderne Abwasseranlagen, leistungsfähige Talsperren und einen deutlich verbesserten Hochwasserschutz. Das ist stark, aber es ist kein Grund, die Füße ins klare Wasser zu hängen und zu sagen „Läuft doch“; denn die nächsten 35 Jahre werden mindestens genauso anspruchsvoll, wenn nicht sogar anspruchsvoller. Der Klimawandel schläft nicht, die Demografie verändert sich, Nutzungskonflikte wachsen, Sicherheitslagen werden komplexer. In absehbarer Zukunft wird verstärkt die Frage aufkommen, wer wann wieviel Wasser verbrauchen darf. Wasserrechte werden zu einem zentralen Thema werden. Darauf müssen sich Politik und Verwaltung rechtzeitig vorbereiten. Kurz gesagt: Wir brauchen an vielen Stellen mehr Tiefe, mehr Mut und vor allem mehr Tempo. Ein Blick in die Praxis: viele Probleme, wenig Personal. Ich war in den letzten Monaten viel unterwegs bei Zweckverbänden, an Hochschulen, bei der Landestalsperrenverwaltung, in Wasserbehörden, bei einer Fachanwältin, auf Fachtagungen. Und überall dasselbe Bild: Die Herausforderungen sind riesig, aber die Strukturen sind müde geworden. Erstens. Öffentliche Wasserversorgung ist das Fundament, auf dem alles steht. Die Grundsatzkonzeption des Ministeriums ist wichtig. Aber eine Konzeption macht noch kein Wasser im Hahn. Der Wassermangel – ganz besonders bei den Grundwasserspeichern – machte sich auch dieses Jahr fast überall in Sachsen bemerkbar. Das ist besorgniserregend. Wir brauchen schnellere Genehmigungen, mehr Unterstützung in den Behörden, realistische Finanzierungswege und eine echte Gebührenstabilität für Verbraucherinnen und Verbraucher, (Beifall BSW) die nicht nur versprochen, sondern auch durchgerechnet ist. Besonders dringend ist es, unsere kleinen und ländlichen Versorger zu stärken. Viele wissen das gar nicht: Gerade die kleinen Verbände betreiben riesige Leitungsnetze für immer weniger Menschen. Sie leisten diese Arbeit, damit große Städte überhaupt erst versorgt werden können. Deshalb müssen wir ehrlich fragen: Ist die extreme Kleingliedrigkeit der Versorger überall noch sinnvoll? Oder macht es Sinn, Strukturen zu bündeln, um Versorgung resilienter, bezahlbarer und planbarer zu machen? Ein weiterer Punkt, der immer wieder aufkommt, ist der Bürokratiestau in den unteren Wasserbehörden. Anträge auf Wasserrechte und Schutzzonen stapeln sich, meist jahrelang. Und dann sagte mir ein Hochschulprofessor einen Satz, den ich großartig finde: Wenn verbeamtete Lehrkräfte versetzt werden können, warum nicht auch einmal verbeamtetes Hochschulpersonal für drei Monate in eine untere Wasserbehörde schicken? Einfach, pragmatisch, unbürokratisch – also fast schon verdächtig für Deutschland. (Heiterkeit Prof. Dr. Jörg Scheibe, BSW) Doch es wäre ein Ausweg; ebenso wie befristete Projektteams, die Rückstände abarbeiten. Zweitens. Talsperren, Sachsens größte Wasser- und Schutzspeicher. 40 % unseres Trinkwassers stammen aus Talsperren. Sie sichern wortwörtlich unser Überleben in Trockenzeiten und schützen uns bei Hochwasser. Wir alle wissen: Die Talsperren werden wichtiger – nicht irgendwann, sondern jetzt. Die angekündigte Anpassungsstrategie ist gut, aber sie ist zu allgemein. Wir brauchen klare Antworten. Welche Talsperren müssen wir zuerst sanieren? Wo brauchen wir mehr Stauraum? Wo sinken die natürlichen Zuflüsse so stark, dass wir strategisch gegensteuern müssen? Und wie finanzieren wir das über viele Jahrzehnte? Wasserresilienz kostet Geld. Aber nicht zu investieren, kostet am Ende noch viel mehr – und zwar Menschenleben, Kulturlandschaften und Wirtschaftskraft. (Beifall BSW) Auch deshalb waren die drastischen Kürzungen für die Wasserversorgungswirtschaft im Landeshaushalt 2025/26 aus unserer Sicht ein eindeutig falsches Signal. Zudem wirkt die Hoffnung, der Freistaat könne in das Sondervermögen rutschen, wie es Umweltminister von Breitenbuch bei seinem Besuch der Talsperre Gottleuba im August dieses Jahres formulierte, kaum wie ein tragfähiger Plan. Drittens. Schutz unserer Trinkwasserressourcen. Ohne sauberes Rohwasser wird alles teuer. Hier wird das Problem ganz konkret. Die EU verlangt einen risikobasierten Ansatz für die gesamte Versorgungskette. Das ist sinnvoll. (Staatsminister Ludwig von Breitenbuch: Aha!) Aber wenn eine Wasserschutzgebietsverordnung fünf Jahre auf dem Tisch liegt, dann ist sie mehr Risiko als Schutz. Wir brauchen ein schnelleres, digital unterstütztes Risikomanagement. Zahlen, die man sich merken sollte: In Sachsen befinden sich nur 6,6 % der Fließgewässer in einem guten ökologischen Zustand und nur 0,4 % in einem sehr gutem. Kein einziges Oberflächengewässer erreicht einen guten chemischen Zustand. Beim Grundwasser sind wir besser, aber nicht gut genug. Das heißt: Wir verzeichnen Erfolge, doch von den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind wir weiterhin weit entfernt. Auch die Erfüllung der Umweltziele der Nitratrichtlinie liegt noch in weiter Ferne, wie die jüngsten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts eindrücklich bestätigt haben. Um diese Vorgaben zu erreichen, sind in Sachsen umfassende Maßnahmen notwendig. Die Verringerung von Schad- und Nährstoffeinträgen, eine naturnahe Gewässerentwicklung sowie mehr Raum für Bäche, Flüsse und Auen – nur durch solche Schritte lässt sich der ökologische Zustand der Gewässer langfristig verbessern und ihre Resilienz gegenüber Belastungen stärken. Wenn im Haushalt beispielsweise bei der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft gekürzt wird, dann wirkt sich das unmittelbar auf die Trinkwasserkontrolle aus. Zudem wurde die Unterstützung der Kommunen bei der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung in den vergangenen Jahren schrittweise zurückgefahren. Das ist kein gutes Zeichen – weniger Personal, weniger Messprogramme, veraltete Analysegeräte. Das ist wie Autofahren ohne TÜV: Geht erst mal gut, bis es richtig schiefgeht – dann wird es teuer und gefährlich. Viertens. Abwasserbeseitigung, große Aufgaben und große Rechnungen. Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie bringt massive Veränderungen: die vierte Reinigungsstufe, integrierte Abwasserbewirtschaftungspläne, Energieneutralität der Kläranlagen, erweiterte Herstellerverantwortung. Das ist alles richtig, aber es wird teuer – sehr teuer. Wenn der Freistaat die Kommunen hierbei nicht ausreichend unterstützt, dann zahlen am Ende die Bürgerinnen und Bürger die Zeche, und zwar nicht nur einmal, sondern über Jahrzehnte. Fünftens. Die großen Zukunftsrisiken: Niedrigwasser, Bergbaufolgelandschaften, Starkregen. Die Dürren von 2018, 2019 und 2020 waren historische Warnsignale. Aktuell fehlt uns – vereinfacht gesagt – ein ganzes Niederschlagsjahr. Wir brauchen bessere Grundwasserneubildung, mehr Rückhalt in der Fläche und kommunale Notfallkonzepte. In der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier trifft alles zusammen: Klimawandel, Strukturwandel, neue Seenlandschaften, steigende Grundwasserstände, konkurrierende Nutzungen. Deshalb brauchen wir ein länderübergreifendes Wassermanagement, (Beifall BSW) nicht, wenn der Konflikt da ist, sondern bevor er entsteht. Zum Thema Starkregen. Hinweiskarten sind gut, aber sie ersetzen keine echte Vorsorge, keine kommunalen Strategien, keinen Schutz für Häuser und Infrastruktur. Wir wissen: Die Vorwarnzeiten sind kurz. Das heißt, die Vorbereitung muss groß sein. Sechstens. Wasser für die Landwirtschaft, ein oft unterschätztes Thema. Es wird oft übersehen: Nur 1,2 % der landwirtschaftlichen Flächen in Sachsen sind beregnet. Gerade bei Kulturen wie Kartoffeln, der durstigsten Frucht Deutschlands, ist das ein Problem. In Sachsen wird nur ein Fünftel der Kartoffelflächen bewässert. Das bedeutet: Erträge brechen zukünftig ein, Sorten fallen weg, ganze Wertschöpfungsketten geraten ins Wanken. Wir brauchen bessere Fördermöglichkeiten für Bewässerungsanlagen, Modelle für regionales Wassermanagement und endlich die politische Anerkennung der Landwirtschaft als systemrelevante Nutzergruppe, als Garant der heimischen Ernährungssituation. (Beifall BSW) Zum Schluss ein Wunsch, der überall zu hören war. Meine Damen und Herren, die Fachregierungserklärung enthält viele wichtige Punkte. Aber wir brauchen mehr Tiefe, mehr Mut, mehr Tempo. Und wir brauchen mehr Miteinander. In allen Gesprächen, die ich geführt habe – bei Versorgern, in Behörden, in der Wasserwirtschaft –, kam immer eine Bitte zum Vorschein: Bezieht uns frühzeitig ein! Wir wollen mitarbeiten. Wir haben Lösungen. Wir kennen die Praxis. Das ist kein Protest, das ist ein Angebot. Und das sollten wir annehmen; (Beifall BSW) denn Wasserpolitik schafft man nicht aus dem Ministerium oder aus dem Landtag heraus, sondern nur gemeinsam mit denen, die täglich für unsere Versorgung sorgen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam – unter Mitwirkung der Experten und der Kommunen – Wassersicherheit für Sachsen schaffen, für die nächsten 35 Jahre und darüber hinaus! Vielen Dank und Glück auf! (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war für die BSW-Fraktion Kollege Lange, und für die SPD-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Lang das Wort.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister von Breitenbuch hat uns vorhin dargelegt, dass wir in Sachsen in 30 Jahren sehr viel erreicht haben. Es ist ziemlich beachtlich: eine erneuerte Infrastruktur, bessere Gewässerqualität, ein verbesserter Hochwasserschutz. Das alles verdient Respekt und Anerkennung. Für die SPD-Fraktion möchte ich heute noch einen Schritt weiter gehen. Ich möchte über die Zukunft sprechen und darüber, was wir tun müssen, damit Wasser auch morgen für alle Menschen in Sachsen verfügbar, bezahlbar und sicher bleibt. Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Für uns Sozialdemokraten aber ist Wasser vor allem eines: ein Grundrecht. Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand. Sie muss demokratisch kontrolliert und gemeinwohlorientiert organisiert sein. Unsere Kommunen, unsere Zweckverbände, unsere Stadtwerke – sie haben in den vergangenen Jahrzehnten Großartiges geleistet. Diesen Weg sollten wir im Freistaat weiter unterstützen. Aber wir müssen auch ehrlich sein: Die Herausforderungen werden größer. Wir sehen außerdem: Überall auf der Welt versuchen Konzerne, Wasser als Ware zu privatisieren. Sie kaufen Trinkwasserbrunnen auf, als wäre es ein normales Geschäft. Das ist es nicht. Wasser bleibt öffentlich oder es wird zum Luxus. Das ist für uns kein Verhandlungsthema. Auch finanziell ist Wasser ein großes Thema. Der Investitionsbedarf in Sachsens Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur bis zum Jahr 2045 wird auf 34,6 Milliarden Euro geschätzt. Das sind durchschnittlich 1,7 Milliarden Euro jedes Jahr. Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin in Sachsen bedeutet das etwa 8 500 Euro in den kommenden zwei Jahrzehnten. Das ist der zweite große Investitionszyklus seit der Wiedervereinigung. Viele unserer Anlagen aus den Neunzigerjahren nähern sich dem Ende ihrer Lebensdauer. Gleichzeitig zwingt uns der Klimawandel, unsere Infrastruktur neu zu denken. Mehr Extremwetter, weniger zuverlässige Niederschläge – all das ist Realität. Wir sehen das besonders in diesem Jahr. Wer sich erinnern kann: Im April 2025 lagen 84 % aller sächsischen Grundwassermessstellen 43 Zentimeter unter dem Normalwert. Im Juni 2025 – vor wenigen Monaten – führten 60 % unserer Flüsse Niedrigwasser. Das ist keine Zukunftsangst, das ist Gegenwart und zwingt uns zum Handeln. Der Staatsminister hat von den Dürrejahren 2018, 2019 und 2020 gesprochen. Die Fakten sind bekannt; uns fehlt rund ein Jahr Niederschlag. Für uns als SPD ist klar: Klimaschutz und Klimaanpassung müssen immer zusammengedacht werden. Das bedeutet nicht nur den Ausbau Erneuerbarer, sondern auch das Stoppen der Erderhitzung. Wir müssen unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Ein wichtiges Stichwort hierbei ist die Schwammstadt. Das ist kein neues Konzept, sondern ein bewährtes, und es steht in der Nationalen Wasserstrategie des Bundes. Grüne Dächer, Versickerungsflächen statt Asphalt, kleine Seen statt Kanäle, Wasser speichern statt ableiten. Das ist kluges Bauen für die Zukunft. Der Bund unterstützt die Kommunen dabei, und auch in Sachsen sollten wir diesen Weg konsequent gehen. Auch die Wirtschaft müssen wir dabei mitnehmen. Bessere Bewirtschaftung, Wasserschutz – das geht, wenn alle mitziehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist nicht nur Lebensgrundlage, Wasser ist auch Standortfaktor. Genau das müssen wir strategisch denken. Sachsens Seenund Talsperrenlandschaften sind Wirtschaftsmotoren. Die Talsperren in der Lausitz, die Seenlandschaft in Leipzig: Das schafft Tourismus, Naherholung und Wassersport, das schafft Arbeitsplätze, besonders in den ländlichen Regionen und in den Strukturwandelgebieten. Gleichzeitig wachsen die Nutzungskonflikte. Die Landwirtschaft braucht in trockenen Sommern Beregnung; das ist wirtschaftlich notwendig. Und unsere Halbleiterindustrie in Dresden macht heute schon 30 % des Wasserverbrauchs aus. TSMC, Infineon und andere sind die Industrien der Zukunft. Das sind Arbeitsplätze, die wir halten und ausbauen wollen. Dann ist da noch das Thema grüner Wasserstoff. Die Studien zeigen: Es gibt noch genug Wasser in Deutschland für den Wasserstoffausbau, aber es entscheidet sich regional. Sachsen könnte durch seine Bergbaufolgeregion und seine Wasserressourcen ein guter Standort für Wasserstoffproduktion werden. (Roberto Kuhnert, AfD: Was für ein Scheiß! –

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Jörg Dornau AfD

Die sind alle pleite!) Aber wenn Wasser weiter knapp wird, müssen wir auch hier abwägen. Dennoch: Mit intelligenter Wasserbewirtschaftung, Wasserrecycling und Innovation kann man alles zusammen sehen. Der Kohleausstieg setzt Wasser frei. Das können wir nutzen und müssen es proaktiv gestalten. Die Kommunen brauchen dafür unsere Unterstützung. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet uns, bis 2027 einen guten ökologischen Zustand für alle Gewässer zu erreichen. Aber ehrlich gesagt: Mit aktuell gerade einmal 7 % der sächsischen Fließgewässer in gutem Zustand ist das Ziel bei uns in weiter Ferne. Drei Dinge bremsen die Umsetzung: mangelnde Finanzierung, mangelndes Personal und fehlende Flächen für die Renaturierung. Wenn wir die Gewässerqualität voranbringen wollen, müssen wir auch hier anpacken. Fließgewässerdurchgängigkeit und Auenverbund sind weitere Punkte, die wir aufgrund der EU-Vorhaben auf der To-do-Liste haben. Die EU-Kommunalwasserrahmenrichtlinie ist Anfang 2025 in Kraft getreten und die vierte Reinigungsstufe kommt; das ist beschlossen. Die EU hat das Verursacherprinzip gestärkt und so werden nun Pharma- und Kosmetikunternehmen für Spurenstoffe, die ihre Produkte verursachen, zur Kasse gebeten. (Zuruf Jörg Dornau, AfD) Die Wasserversorgung ist nicht der Reparaturbetrieb der Industrie, dennoch entstehen Kosten. Wir werden als Koalition darauf achten, dass die Kommunen nicht überfordert werden und dass die Abwassergebühren sozial verträglich bleiben. Damit bin ich bei einem Punkt, der mir besonders wichtig ist: Steigende Investitionen werden sich in steigenden Gebühren niederschlagen. Das zu verschweigen wäre unehrlich. Doch Wasser darf nicht zum Luxusgut werden. Einkommensschwache Haushalte dürfen nicht überproportional belastet werden. (Zuruf Jörg Dornau, AfD) Wir sehen bereits heute erste Preisanpassungen. Die Gründe sind nachvollziehbar: höhere Energie- und Materialkosten, höhere Personalkosten und Investitionsstau. Die Erweiterung der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft des Freistaates ist richtig. Wir unterstützen Kommunen bei klimagerechter Wasserversorgung. Doch wir müssen auch prüfen, ob wir zusätzliche Instrumente brauchen, insbesondere im ländlichen Raum, wo die Infrastruktur pro Kopf teurer ist und durch die Demografie zunehmend beeinflusst wird. Im Oktober haben der Freistaat und die Kommunen eine historische Vereinbarung getroffen: der Sachsenfonds mit 4,8 Milliarden Euro über zwölf Jahre, ermöglicht durch das Sondervermögen des Bundes, das die SPD auf Bundesebene mit durchgesetzt hat. Die 2,8 Milliarden Euro fließen direkt an die Kommunen. 1,7 Milliarden Euro sind Investitionsbudgets für die Städte und Gemeinden, die an dieser Stelle selbst entscheiden können. Der Fonds soll laut dem Entschließungsantrag des Landtags auch für Wassermanagement und Hochwasserschutz genutzt werden. Wir haben auch immer noch den Klimafonds, der für Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie zur nachhaltigen Ausgestaltung von Wasserressourcen und Energiemanagement zur Verfügung steht. Zusätzlich sind im Haushalt Mittel eingeplant, um die Wasserversorgung zu sichern, wenn auch weniger als im Vorjahr. Ein Thema, das mir für Ostsachsen und Mitteldeutschland besonders wichtig ist, sind der Kohleausstieg, der Klimawandel und der Strukturwandel. Das führt in der Lausitz und dem Mitteldeutschen Revier zu großen Herausforderungen beim Wasserhaushalt. 150 Jahre Braunkohle haben selbstverständlich ihre Spuren hinterlassen. Mit dem Grundwassermodell Lausitz entwickeln der Bund, Brandenburg und Sachsen gemeinsam ein Modell, das entscheidende Antworten darauf geben soll. Mit rund 9 Millionen Euro wird ein Planungsinstrument geschaffen, das Wassersicherheit für die Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt langfristig sichern soll. (Beifall SPD) Als SPD sagen wir: Strukturwandel und Wassermanagement müssen zusammengedacht werden. Die Menschen in der Lausitz haben ein Recht auf sichere Wasserversorgung – heute und für kommende Generationen. (Beifall SPD sowie Marko Schiemann und Sören Voigt, CDU) Sachsen leistet einen Hochwasserschutz, der vorbildlich ist. Es ist verdient, die Deichrückverlegungen an der Elbe gehen den richtigen Weg, doch Hochwasserschutz allein reicht nicht. Eine flächendeckende Elementarschadenversicherung ist überfällig. Dabei ist der Bund in der Pflicht. Die SPD hat eine Angebotspflicht des Versicherers in den Koalitionsvertrag eingebracht. In Sachsen befinden sich Zehntausende Gebäude in hochwassergefährdeten Gebieten. Mit dem Klimawandel kann Starkregen überall vorkommen. Ein solidarisches Versicherungsmodell mit überschaubaren Beträgen kann wirksam helfen, und dafür werden wir uns weiterhin einsetzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist Lebensmittel, Wasser ist Wirtschaftsgut und Wasser ist kritische Infrastruktur. Doch Wasser ist auch ein Symbol, das unsere Gesellschaft zusammenhält. Die Wasserversorgung funktioniert nur, wenn wir alle einbeziehen: Bund, Länder, Kommunen, Wasserversorger, Wirtschaft, Bürger und Bürgerinnen. 35 Jahre nach der Wiedervereinigung können wir stolz sein, aber wir dürfen uns nicht ausruhen. Die Herausforderungen wie Klimawandel, Dürre und Investitionsstau fordern ein entschlossenes Handeln. Die SPD-Fraktion setzt sich für eine Wasserpolitik ein, die klimagerecht und sozial verträglich ist und die Kommunen stärkt. Wir stehen für eine Politik, die die Daseinsvorsorge stärkt, statt privatisiert. Wir wollen, dass Wasser nicht zur Ware wird und auch morgen für alle Sächsinnen und Sachsen verfügbar bleibt. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN ergreift Herr Kollege Günther das Wort. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema ist richtig gesetzt: Wasser ist eines der wichtigsten Themen, für die wir Verantwortung haben. Es ist sicher nie verkehrt, im Landtag an das Erreichte zu erinnern. Denn das, was wir in den letzten 35 Jahren erreicht haben, war Ergebnis harter Arbeit sehr vieler Beteiligter, und diesen Dank kann man nich oft genug aussprechen. Gleichzeitig habe ich mich aber sehr gewundert, weil diese Fachregierungserklärung für mein Verständnis doch reichlich unpolitisch ist. Ich konnte nicht so richtig heraushören, was die Strategien sind und vor allen Dingen, wie die finanziellen Lösungen aussehen. Denn wir laufen ja in eine ganze Reihe von Konflikten. Es ist schon allein die Frage bei unterschiedlichen Politikfeldern, was wir wie finanzieren können. Aber es gibt noch weitere Konflikte, die wir haben: Wir haben riesige, milliardenhohe Investitionsbedarfe. Dafür braucht es eine Finanzierung. Wir haben in Zukunft Verteilungskonflikte, wenn Wasser in der Menge – vielleicht auch zeitweise – knapper wird. Wir haben Probleme mit Flächenzugriff, weil viele unserer Vorhaben an den Gewässern etwas mit Flächen zu tun haben. Wir haben von der Verfehlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gehört, aber von keinen richtigen Maßnahmen. Ein Thema ist ganz ausgeblendet worden: die Landwirtschaft und der Grundwasserschutz. Auch dort gibt es eine ganze Reihe von Themen, die sich anschließen, ebenso all die Klimafolgen. Gut ist, dass der Bergbau genannt wurde. Doch dabei wird vor allem auf den Bund verwiesen. Gut ist, dass man an die Verantwortung der Betreiber erinnert, aber auch dort haben wir selbst einiges vor uns. Mikroschadstoffe und Arzneimittelrückstände wurden benannt, aber keine Maßnahmen, ebenso nicht die Auen mit dem natürlichen Wasserrückhalt. Es war also sehr viel Historie. Der Bogen ist von vielen Vorrednern mehrfach wiederholt worden. Wir hatten in den Neunzigerjahren diese unglaublichen Verschmutzungsprobleme, die aber gelöst worden sind. Das war wirklich eine Jahrhundertleistung. Seit 2000 haben wir die Wasserrahmenrichtlinie. Seit 2002 gab es mehrere Jahrhunderthochwasser, die die Bedeutung des Hochwasserschutzes noch einmal klargemacht haben. Die Wasserrahmenrichtlinie umfasst die Wiederherstellung eines guten ökologischen, chemischen Zustands der Gewässer, die lange nicht so richtig in Schwung gekommen ist. Seit 2018 hatten wir wiederholt Dürreereignisse, die uns klargemacht haben, dass die Herausforderungen beim Wasser sehr komplex sind. Wir haben seit den 90ern eben nicht das meiste schon geschafft, sondern die Aufgaben sind größer geworden. So, wie wir im Freistaat durch Investitionen viel erreicht haben, haben wir gleichzeitig durch menschliche Eingriffe in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten sehr viele Probleme geschaffen und verstärkt. Dazu gehören die Begradigungen von Flüssen, Verrohrungen von Gewässern, Verschmutzungen und die Folgen der Braunkohle etc. pp. Das sind Dinge, die die Leistungsfähigkeit unseres Wassersystems, der Oberflächen und Grundwasserkörper deutlich beeinträchtigt haben. In Kombination mit den Folgen des menschengemachten Klimawandels – mit dem verstärkten Aufkommen von Wetterextremen wie Hochwasserereignissen, aber auch langanhaltenden Dürren – verstärkt sich das. Ein Beispiel ist Verschmutzung, wenn weniger Wasser vorhanden ist, damit weniger Verdünnung, und die Leistungsfähigkeit in den Wasserkörpern leidet. Jedoch brauchen wir Wasser zur Versorgung für uns Menschen. Wir brauchen es für die Industrie. Es kommen ja noch ganz neue Ideen. Die Chipindustrie wurde genannt, aber auch die Wasserstoffindustrie ist zu nennen. Wir werden also nicht weniger brauchen. Bei viel Trockenheit muss man in der Landwirtschaft über ganz andere Bewässerungsfragen nachdenken. Das heißt, die Probleme potenzieren sich und wir werden dort investieren müssen – für die Menschen, die Industrie, die Landwirtschaft und die Natur. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Im Januar 2024 haben wir als Staatsregierung – nicht nur als Umweltministerium – ein entsprechendes Programm verabschiedet, und zwar das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ mit zehn Handlungsfeldern: öffentliche Wasserversorgung – Erhalt und Stärkung bezahlbarer, leistungsfähiger und sicherer Daseinsversorgung auch als Standortfaktor –, Anpassung der Talsperreninfrastruktur – ein Verbundsystem Abwasserbeseitigung, Rückhaltekapazitäten, aber auch Reinigung und Nachrüstung –, Bergbaufolgeregionen, Qualitäts- und Mengenziele für Oberflächengewässer und Grundwasser, Wasserrückhalt in der Fläche, nämlich Stabilisierung des Wasserangebots bei Extremwetterereignissen, Hochwasser, Dürre, Starkregen, ein Sächsisches Auenprogramm zur Stabilisierung des Landeswasserhaushalts, auch für Querschnittsaufgaben, Natur-, Klimaschutz, Freizeit und Erholung. Wir haben dort das nachhaltige Niedrigwasserrisikomanagement, Starkregenrisikomanagement und Flächenerwerb für wasserwirtschaftliche Maßnahmen verankert. Wir haben festgehalten, dass wir in diesem Bereich, um die Leistungsfähigkeit, wie wir sie jetzt haben, zu erhalten – also nicht, dass irgendetwas besser wird, sondern nur, dass wir angesichts der beschriebenen Herausforderungen die Leistungsfähigkeit erhalten können –, in den nächsten zehn Jahren mindestens 1,6 Milliarden Euro finanzieren müssen. Deswegen war es schon sehr erstaunlich, dass, als dieser Doppelhaushalt der Staatsregierung vorgelegt worden ist und man dort über Schonbereiche und Investitionsschwerpunkte gesprochen hat, der Bereich Wasser überhaupt nicht auftauchte. Das hätte sich aufgedrängt – nicht nur als Schonbereich, sondern dass dort zusätzliches Geld reinfließt. Gleichzeitig hat der zuständige Minister öffentlich erklärt, dass die Zeit für Extras vorbei ist, und damit die Kürzungen begründet. Wasser ist eben kein Extra. Die Herausforderungen sind doch dramatisch, ebenso die Festlegungen, mit dem Personal umzugehen. So soll es keine Nachbesetzung von Alters- und Personalabgängen geben, obwohl bis 2030 30 % der Staatsbediensteten in Ruhestand gehen. Das sind allein in diesem Doppelhaushalt acht im zuständigen Ministerium im Wasserbereich, zwei im LfULG und 32 bei der LTV, und das bei wachsenden Aufgaben. Dabei ist die Frage – es geht um kritische Infrastruktur –, wie sie das alles schaffen sollen. Man wollte dem Klimafonds keine Mittel mehr zuführen. Gott sei Dank konnten wir das reparieren, denn aus dem gehen jetzt ja auch wieder zweistellige Millionenbeträge in die Wasserversorgung. Aber auch die LTV-Investitionsmittel wurden um 30 % gekürzt, von 27,5 auf 19 Millionen Euro im Jahr. Null Euro sind vorgesehen für die Rückgewinnung von Auenflächen und für gewässerökologische Strukturverbesserungen. Auch der Erwerb von Gewässerrandstreifen wurde auf null gesetzt. Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Der kommunale Gewässerlastenausgleich wurde von 5 Millionen Euro auf null gekürzt. Das Thema haben wir im Entschließungsantrag zum Doppelhaushalt verankert. Das muss in den nächsten Doppelhaushalt wieder mit hinein. Auch beim Hochwasserschutz für Gewässer zweiter Ordnung gibt es eine Kürzung von 3,8 Millionen Euro im Jahr 2024 auf null bis zum Jahr 2026. Investitionen in die Wasserversorgung in Kommunen wurden von 8 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 3,8 bzw. 4,7 Millionen Euro in den beiden Haushaltsjahren gekürzt. Statt mehr zu investieren, weil es um den Erhalt unserer Standortfragen geht – ich hatte es schon beschrieben –, haben wir dort dramatisch gekürzt. Das war mit Sicherheit nicht der Schritt in die richtige Richtung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Genauso, wie das im Entwurf zum nächsten Doppelhaushalt nicht wieder passieren darf, brauchen wir hierfür einen Investitionsschwerpunkt, und das nicht auf Kosten anderer Bereiche im SMUL. Denn dabei geht es um unsere Lebensgrundlagen. Es muss eine Gesamtaufgabe der Staatsregierung sein, dass wir das schaffen. Ich wünsche mir auch, dass wir zu anderen Fragen kommen, im Sinne der Handlungsfähigkeit der Kommunen, die willig sind, hier weiter voranzugehen. Zu nennen ist die Diskussion, wie die Zweckverbandsstruktur gerade ist, und zwar nicht nur, wenn es um Abwasser geht, sondern auch bezüglich der Oberflächengewässer. Es stellen sich große Fragen: Wie ist der Zugriff auf Flächen, wenn es um unsere Gewässer geht, wo viel zu tun ist? Es geht um den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche. Es ist nicht alles nur technisch zu lösen, was wir unterhalten müssen, sondern die Leistungsfähigkeit der Oberflächen und Grundwasserkörper ist wieder instand zu setzen. Dazu braucht es auch Instrumente, und das muss man verknüpfen, zum Beispiel mit dem Landesentwicklungsplan. Das muss man mit der Regionalplanung verbinden. Auch darauf erhoffe ich mir Antworten. Das hat in der Regierungserklärung bisher alles gefehlt. Das heißt, das Thema ist richtig gesetzt, aber die Antworten fehlen noch. Wir, das Hohe Haus, haben heute alle gemeinsam die Bedeutung des Themas Wasser mehrfach hervorgehoben. Es darf sich nicht, auch wenn wir heute Mittwoch haben, nur auf Sonntagsreden beschränken. Das muss in die Tat umgesetzt werden und dafür wünsche ich uns allen die entsprechende Kraft. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke)

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Alexander Dierks

Das war für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Günther. Für die Fraktion Die Linke ergreift Herr Kollege Hartmann das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! 35 Jahre Wasserwirtschaft im Freistaat Sachsen – das klingt nach einer Erfolgsgeschichte. Es wurde viel aufgebaut: Talsperren, Kanäle, Kläranlagen und ein dichtes Versorgungsnetz. Manches ist sauberer gemacht worden, wie Flüsse, Bäche und Seen. Doch wenn wir genau drauf schauen, erkennen wir: Die Wasserwirtschaft in Sachsen steckt heute in einer tiefen Krise, die wir nicht länger ignorieren dürfen. Die Probleme sind seit über 20 Jahren bekannt. Die Lösungsansätze liegen vor, nur die Umsetzung hinkt dramatisch hinterher. Denn wir sind de facto in der alten Denkweise: Wasser schnell abführen statt zurückhalten. Noch immer prägt die alte Logik die Praxis, Wasser aus der Fläche herauszupumpen, in Kanäle zu leiten und möglichst schnell abzuführen. Diese Herangehensweise mag früher praktisch gewesen sein, aber in Zeiten des Klimawandels ist sie brandgefährlich. Wir erleben längere Trockenphasen, sinkende Grundwasserstände und häufigere Starkregenereignisse. Und trotzdem versiegeln wir weiter Flächen und begradigen Bäche. Die Folgen: Flüsse trocknen im Sommer aus und treten bei Starkregen über die Ufer. Diese Verluste können wir uns nicht mehr leisten, von den Schäden ganz zu schweigen. Wir brauchen daher einen klaren Paradigmenwechsel: weg von der reinen Ableitung hin zu Wasserrückhalt in der Fläche, in Böden, Auen, Stadtquartieren und Talsperren. Es braucht einen Gesamtblick statt reines Abteilungsdenken. Trinkwasser, Abwasser und landschaftsschutzgebundene Wasserinfrastruktur werden in der Verwaltung noch zu strikt getrennt gedacht. Für Organigramme mag das sinnvoll erscheinen – in der Praxis ist es bremsend und oft kontraproduktiv. In der Realität gehören Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung und der natürliche Wasserhaushalt zusammen: technisch, ökologisch und ökonomisch. Resilienz und Versorgungssicherheit hängen untrennbar mit der Wiederherstellung und dem Schutz eines natürlichen Wasserhaushalts zusammen. Intakte Flüsse, gesunde Auen und funktionierende Grundwasserleiter sind die Grundlage unserer Wasserversorgung; das ist also nicht reiner Naturschutz. Wir brauchen deshalb einen echten Gesamtansatz, der die komplette wassergebundene Infrastruktur gemeinsam denkt, plant, steuert und nicht länger in Silos verwaltet. Ein weiteres Thema. Die Herausforderung des 21. Jahrhunderts ist der Klimawandel mit Dürre, Trockenheit und extremen Niederschlägen. Die Klimadaten für Sachsen sind eindeutig: Die Temperaturen steigen, Niederschläge fallen immer häufiger als Starkregen, dazwischen liegen längere Trockenphasen. Die Folgen sind sichtbar: sinkende Grundwasserstände, niedrigere Talsperrenfüllstände, gestörte Schichtungen in Seen, frühere Sommerstagnationen und erhöhte Nährstoffkonzentrationen. Die Prognosen zeigen, dass Gebietsabflüsse und Sickerwasserraten weiter zurückgehen werden, und zwar mit negativen Folgen für Wassermenge und Qualität. Es geht also nicht um ein fernes Zukunftsproblem, sondern um eine akute Krise, die sich ohne entschlossenes Handeln in den nächsten Jahrzehnten noch weiter verschärfen wird. Die Probleme liegen im Investitionsstau, in der Kostenexplosion und am Ende in der sozialen Frage. Die Probleme in den Wassersystemen in ganz Sachsen bringen Herausforderungen mit sich, die die bekannten Kosten des Strukturwandels in den Kohlerevieren noch übertreffen könnten. Große Versorger wie die Leipziger Stadtwerke berichten von einem enorm steigenden Investitionsbedarf in den nächsten zehn bis 15 Jahren. Ursachen liegen in der Kapazitätserweiterung, der Klimaanpassung, in zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen sowie vor allem in dem riesigen Sanierungsstau der Netze und Anlagen. Der Baupreisanstieg und der Fachkräftemangel treiben die Kosten zusätzlich in die Höhe. Diese Investitionen werden mittel- bis langfristig zu deutlichen Gebührenerhöhungen führen, wenn wir nicht gegensteuern. In schrumpfenden Regionen mit negativer Bevölkerungsentwicklung verschärft sich das Problem, weil die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden und die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gefährdet ist. Die neue EU-Abwasserrichtlinie ist dabei eine Chance, aber auch ein Risiko zugleich; denn die neue europäische Kommunalabwasserrichtlinie bringt zusätzlichen Druck. Sie verpflichtet zur stärkeren Berücksichtigung von Mikroschadstoffen – wie Arzneimitteln, Hormonen und Kosmetikrückständen – und erfordert in vielen Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe. Sie adressiert den hohen Energieverbrauch der Kläranlagen, fordert eine klimaneutrale Energiegewinnung und nimmt die Mischwasserentlastung bei Starkregen in den Blick. Das ist wasserpolitisch ein wichtiger Schritt zu mehr Gewässer- und Gesundheitsschutz, stellt die Betreiber aber vor enorme technische und finanzielle Herausforderungen, verschärft durch den Fachkräftemangel. Entscheidend ist die erweiterte Herstellerverantwortung. Mindestens 80 % der Kosten sollen von Pharma- und Kosmetikindustrie getragen werden; das sagen wir als Linke ganz klar. Dort sind gigantische Gewinne, und diese Gewinne müssen in die Gesellschaft zurückfließen. Es darf nicht sein, dass Konzerne Gewinne machen und die Allgemeinheit die Beseitigung der Rückstände über kommunale Gebühren bezahlt. Die Konzerne müssen zahlen, nicht die Haushalte mit kleinen Einkommen. Das sollte selbstverständlich sein, meine Damen und Herren, zumindest ist es das für uns Linke. (Beifall Die Linke) Die Wasserwirtschaft braucht Planungssicherheit und eine gute Finanzausstattung. Sie formuliert klar ihre Bedürfnisse: konsequentes Handeln, verlässliche gesetzliche Grundlagen, Planungssicherheit und eine ausreichende Finanzausstattung. Klimafolgenanpassung in der Wasserwirtschaft ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sowie eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge – so muss sie politisch auch behandelt werden. Maßnahmen zur Klimaanpassung müssen zusammengedacht und sektorübergreifend geplant werden. Also: Wasserwirtschaft, Stadtentwicklung, Landwirtschaft, Industriepolitik und Naturschutz dürfen nicht länger gegeneinander arbeiten. Wir brauchen gesetzliche Anpassungen, die gute Projekte beschleunigen und Verfahren vereinfachen, ohne Umweltstandards zu senken. Es muss im Zweifel einfacher sein, ein Gewässer zu renaturieren, als noch eine Mauer hineinzubauen. Wir brauchen daher Schwammstädte und die sogenannte blau-grüne Infrastruktur. Das Leitbild der Schwammstadt und einer blau-grünen Infrastruktur muss konsequent in Bauleitplanung und Raumentwicklung integriert werden. Das heißt: Regenwasserrückhalt, Entsiegelung, Verdunstungskühlung sowie grüne und blaue Korridore in den Quartieren dürfen nicht von der Freiwilligkeit einzelner Kommunen abhängen, sondern brauchen klare rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen des Landes. Dazu gehören stärkere Anstrengungen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere zur ökologischen Gewässerentwicklung. Ebenso braucht es mehr Flächenentsiegelung und ernsthafte Bemühungen, die Neuinanspruchnahme von Flächen zu reduzieren. Ziel muss eine echte Flächenwende sein. Dazu gehört, die Versiegelung zu reduzieren, die Neuversiegelung drastisch zu begrenzen, Renaturierungsflächen zu sichern und Auen wieder anzubinden. Dabei muss das Verursacherprinzip endlich wirklich gelten: für die Landwirtschaft, für die Industrie und für die Konzerne; denn Wasserpolitik ist immer auch Agrarund Industriepolitik. Die Nitratbelastung zeigt, dass ein angepasstes Düngerecht mit wirksamer Stoffstrombilanz und einem konsequenten Monitoring nötig ist, damit weniger Nitrat im Grundwasser landet. Wer Gewässer durch Überdüngung oder Pestizideinträge schädigt, muss zahlen. Das Verursacherprinzip gehört also flächendeckend umgesetzt. Dasselbe gilt für Großverbraucher wie die LEAG oder die Pharma- und Chemieindustrie. Sie dürfen Wasserhaushalte nicht durcheinanderbringen und die Folgekosten auf Kommunen und Verbraucherinnen abwälzen; denn Wasser ist ein Gemeingut und keine kostenlose Betriebsressource. Daher braucht es mehr soziale Gerechtigkeit, auch in der Wasserwirtschaft. Die Kosten dürfen wir nicht auf die Verbraucher/-innen abwälzen. Wasserwirtschaft ist Daseinsvorsorge und damit eine soziale Frage. Wenn Investitionsund Sanierungskosten explodieren, kann die Antwort nicht einfach lauten: Dann steigen eben die Gebühren. Die Landespolitik muss verhindern, dass die Kosten der Transformation bei Haushalten mit wenig Einkommen und schrumpfenden ländlichen Kommunen hängen bleiben. Daher sind gezielte Landesförderprogramme für die anstehenden Investitionen, die Stabilisierung von Wasserpreisen in strukturschwachen Regionen und solidarische Modelle zwischen starken und schwachen Versorgern notwendig. Eine klare Tarifpolitik muss diejenigen schützen, die am wenigsten Spielraum haben. Wasser muss deswegen in Sachsen auch als soziale Frage behandelt werden. Meine Damen und Herren, zum Schluss sei gesagt: Wasserpolitik ist eine Zukunftsaufgabe. Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Wasserwirtschaft im 21. Jahrhundert bedeutet mehr als Talsperrenchronik und Ausbauzahlen. Sie entscheiden darüber, ob wir in Sachsen in 20 oder 30 Jahren noch überall sauberes, bezahlbares Trinkwasser haben, ob unsere Städte in Hitzeperioden lebenswert bleiben und ob wir unser Land gegen Dürre und Überflutung wappnen. Als Linke fordern wir daher einen echten Paradigmenwechsel: (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Wasserrückhalt statt Ableitung, konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Schwammstadt und Flächenwände, integrierte Wasserinfrastruktur statt Abteilungsdenken, Verursacherprinzip für Landwirtschaft und Konzerne. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Hartmann. Nun könnte – – Er winkt ab. Dann sind wir am Ende der ersten Rednerrunde. Ist eine zweite Runde gewünscht? – Herr Ulbricht von der CDU-Fraktion nickt, dann kann er auch schon loslaufen. Bitte schön.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Monaten war Wasser bereits ein zentrales Thema in der Aktuellen Debatte. Heute sprechen wir wieder darüber – und das ist gut so. Ich möchte Herrn Staatsminister von Breitenbuch für die Wahl seiner Fachregierungserklärung danken; denn wenn ich richtig recherchiert habe, wurde in diesem Hohen Haus bereits zu Fragen von Hochwasserschutz und Wasserversorgung gesprochen, allerdings wurde bis heute in keiner Fachregierungserklärung die lebenswichtige Thematik des Wassers in aller Konsequenz betrachtet. Ja, Wasser ist Leben. Oder um es in Form eines bekannten Zitates zu sagen: „Wasser ist nicht alles, aber ohne Wasser ist alles nichts.“ Trinkwasser, Kühlungsmittel, Nutzung für die Landwirtschaft und wichtiger Standortfaktor für die Industrie: Die Nutzung dieser wichtigen Ressource ist vielfältig, wie auch die Einflüsse auf ihre Verfügbarkeit. Nicht zuletzt wirken die regionalen und globalen Klimaveränderungen auf die sensiblen Beziehungen des Wasserhaushalts. Im Freistaat Sachsen wurden in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Beschaffenheit und den biologischen Zustand der Gewässer zu verbessern und die Nutzungsanforderungen zu sichern. Dabei wurden deutliche Erfolge erzielt; einige Beispiele wurden bereits vom Minister ausgeführt. Prominentes Beispiel ist die Elbe, bei der man seit den Neunzigerjahren eine deutliche Wasserqualitätsverbesserung sieht. Natürlich ist noch Verbesserungspotenzial vorhanden, aber man muss sagen: Seit diesem Zeitpunkt haben die Bemühungen Früchte getragen. Beachten wir die Fakten, dann kann man klar sagen: Eine strukturreiche Flusslandschaft fördert die biologische Vielfalt und unterstützt die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer. Im Laufe der Jahrhunderte hat der Mensch aber zunehmend in die natürlichen Gegebenheiten eingegriffen, um Wasser effektiver zu nutzen. Gewässer wurden begradigt, aufgestaut oder sogar entwässert. Aktuell gelten rund 86 % der sächsischen Fließgewässer als verändert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns ehrlich: Die Änderungen sind so umfassend, dass man diese vermutlich nicht wieder vollständig umkehren kann. Es ist ein Fakt: Wir leben in einer Kulturlandschaft. Ich will betonen, dass Renaturierung wichtig und richtig ist. Aber aufgrund dieser weitreichenden Veränderungen der Vergangenheit wird sie vermutlich nicht bei jedem Gewässer gelingen können. Wer die romantische Vorstellung verfolgt, dass wir jedes Gewässer wieder zu seinem reinen Urzustand zurückbringen könnten, betreibt Flucht vor der Realität. Ich bezweifle auch, dass angesichts zunehmender und längerer Trockenphasen – wie wir sie in den vergangenen Jahren bereits erlebten – die Beseitigung jeder Querverbauung wie Wehre oder Talsperren der richtige Schritt wäre. Für die Durchgängigkeit der Gewässer ergeben sich sicherlich Vorteile. Für das Management des Wasserstandes und somit auch für die Sicherung der Wasserversorgung sind sie aber elementar. Gerade dieses Management gibt uns die Chance, auf Trockenphasen und Hochwasser für Mensch und Tier flexibel zu reagieren. Anders gesagt: Was nützt ein barrierefreier Fluss den Wanderfischen, wenn dieser im Sommer trockenfällt? Solche Maßnahmen haben natürlich Auswirkungen auf die Tierund Pflanzenwelt sowie auf die lokalen Wasserhaushalte. Allerdings möchte ich anmerken, dass die Strukturen in unseren Fließgewässern weiter verbessert werden können, sodass wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen können. Mit einer nachhaltigen Gewässerentwicklung werden die Flüsse gegenüber Extremwetterereignissen widerstandsfähiger gemacht und unsere Lebensgrundlage wird gesichert. Das kann aber nur mit einem bestimmten Wasserstand sichergestellt werden. Nachhaltigkeit muss immer auf allen Ebenen gedacht werden. Bei der Verfolgung ökologischer Ziele müssen wir immer ökonomische und vor allem soziale Fragen in Betracht ziehen. Fakt ist, dass auch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nur dann gelingen kann, wenn wir beispielsweise nicht immer strengere und abstraktere Vorgaben aus Brüssel bekommen und die Maßnahmen vor allem mit den Menschen vor Ort umgesetzt werden. Ein Ausschluss der Anlieger durch Nichtbeteiligung oder gar eine Verbotspolitik wird nicht zum Ziel führen. Es kann nur gelingen, wenn wir die Gesellschaft für diese Ziele gewinnen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Nutzung des besonderen Schatzes, den wir mit den Seen in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier haben. Der Blick nach Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kann hierbei nicht schaden. Der Tourismus an dortigen Seenplatten boomt und macht das Naturerlebnis vielerorts nicht zu einem Spießroutenlauf durch naturschutzrechtliche Vorschriften. Naturschutz und Naturnutzung müssen sich nicht zwangsläufig ausschließen. Ein weiteres zentrales Thema ist das Niedrigwasser- und Dürrerisikomanagement. Dieses ist in den letzten Jahren immer mehr in den öffentlichen Fokus gerückt. Betroffen ist faktisch jeder, vor allem Wasser, Land, Forstwirtschaft, Binnenschifffahrt und die Fischerei. Wichtig hierbei sind Strategien und Handlungsempfehlungen mit dem Ziel, aufeinander abgestimmte Maßnahmen der Vorsorge sowie Sofortmaßnahmen mitzudenken. Sachsen hat dazu bereits konkrete Maßnahmenpakete und Förderrichtlinien zur Stärkung der Wasserversorgung und zur Anpassung der Siedlungswasserwirtschaft entwickelt und beschlossen. Parallel werden Empfehlungen für lokale Bewirtschaftungspläne, temporäre Entnahmebeschränkungen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen kommuniziert. Dazu gehört zum Beispiel die regelmäßige Einbeziehung und Auswertung von Pegeldaten und Grundwasserständen. Die Trinkwasserversorgung hat dabei immer absoluten Vorrang. Langfristig müssen Leckagen beseitigt sowie Rückhaltebecken ertüchtigt und neu gebaut werden. Zugleich dürfen wir wassersparende Bewässerungen und die industrielle Kreislaufnutzung nicht aus dem Blick verlieren. Ich möchte zum Abschluss noch einmal ganz klar sagen: Wasser ist nicht nur eine Ressource, sondern die wichtigste Bedingung für alles, was wir Leben nennen. Gerade in einer Zeit von Klimawandel, geopolitischen Spannungen und weltweitem Wachstum muss eine nachhaltige und zukunftsfähige Wasserwirtschaft, die sowohl Versorgungssicherheit als auch Gewässerschutz garantiert, oberste Priorität für den Freistaat haben. In diesem Sinne lassen Sie uns als Landtag darauf hinwirken, dass wir auch in Zukunft ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung haben. Zusammen mit den Grundstückseigentümern müssen wir Wiedervermessungen zulassen, Auen und Feuchtgebietsschutz ermöglichen und – wo es möglich ist – Schwammstadtkonzepte voranbringen, um Wasserkreisläufe zu stabilisieren und Extremwetterfolgen zu mindern. Jeder Einzelne kann zum sparsamen Umgang mit Wasser beitragen – nicht nur in unserem eigenen Sinne, sondern auch im Sinne unserer Kinder und Enkel. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU Herr Kollege Ulbricht. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. – Doch. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch 7 Minuten, die ich kurz zur Replik auf die interessante Diskussion nutzen möchte. Ich bedanke mich sehr bei allen, die das Thema Investitionen angesprochen haben – nur am Beispiel Hochwasser. Wir haben uns nach dem großen Hochwasser ein Ziel gesetzt; das haben wir zu drei Viertel abgearbeitet, ein Viertel steht noch aus. Das ist die Situation. Wir haben jetzt bei diesen vor 20 Jahren errichteten Bauwerken teilweise schon wieder steigenden Unterhaltsbedarf. Wir haben großen Bedarf für die alte Zeit, die für uns immer noch gefühlt eine neue Zeit ist. Darauf möchte ich deutlich hinweisen. Ich bedanke mich für den Hinweis des BSW. Herr Lange, ein Austausch mit den Universitäten ist ein guter Hinweis; den werden wir aufnehmen. Das Thema Vereinfachung bei der LTV – Herr Urban, Sie hatten angesprochen, wie man die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort erleichtern kann – nehme ich auch mit als Anregung. Wie kann man insgesamt mehr investieren über den Bereich hinaus? Das stellt unter den Zwängen des Haushaltes eine große Schwierigkeit dar. Aber den Bedarf hier heute vernünftig gesetzt zu haben, war auch ein Ziel bei diesem zentralen Thema Wasser. Was die Gebühren angeht, die Herr Hartmann angesprochen hat – sprich: Was ist uns das Wasser wert, was muss Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Wohlstand statt Bürokratie-Wahn Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Demokratie Gerechtigkeit Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: Bewegung: Wie gelingt Antrag der Die Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 45 Minuten, AfD 50 Minuten, BSW 29 Minuten, SPD 23 Minuten, BÜNDNISGRÜNE es uns wert sein? –, dazu sollte die Debatte heute deutlich zeigen, dass das gesamte Thema Wasser nicht umsonst ist. Es hat eine Qualität zu erreichen, die für jeden mit seinem Wasserhahn erreichbar ist. Insofern müssen wir uns darauf konzentrieren, in den nächsten Jahren diese Qualität zu halten, die Talsperren rechtzeitig zu sanieren, aber selbstverständlich auch bei der Gewässerunterhaltung Dinge in Gang zu setzen – gemeinsam mit den Kommunen. Das ist eine Aufgabe der nächsten Zeit. Es ist schön, dass Sie das alles noch einmal deutlich angesprochen haben. Insofern nehme ich einige Hausaufgaben aus der Debatte mit und bedanke mich herzlich. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach zum Abschluss Herr Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist damit beendet. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen. Ich rufe auf Stunde für alle! Marktwirtschaft und Klima-Sozialismus! Fraktion AfD ist nichts ohne Frieden und soziale Fraktion BSW Sportland Sachsen in die Rolle vorwärts? Fraktion SPD 15 Minuten, Die Linke 15 Minuten und die Staatsregierung dreimal je 10 Minuten, wenn gewünscht. Ich rufe auf die Erste Aktuelle Wohlstand für alle! Bürokratie-Wahn und Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion AfD das Wort, und es spricht Herr Abg. Peschel. Bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten in Deutschland sind niederschmetternd. Um es in Arbeitsplätzen auszudrücken: Die DAX- und MDAX-Konzerne planen in den nächsten zwei Jahren einen Arbeitsplatzabbau von 200 000 Personen. Arbeitsplatzverluste, Produktionsverlagerungen ins Ausland, Insolvenzen, Bürokratie-Wahnsinn und eine katastrophale Wirtschaftspolitik beherrschen unsere Medien. Dahinter, werte Abgeordnete, verbergen sich Hundertausende persönliche Schicksale, Schicksale, die glaubten: Arbeit schafft Wohlstand. Die soziale Marktwirtschaft hat für den Wohlstand in Deutschland gesorgt. Heute steht die deutsche Wirtschaft am Scheideweg: Klimasozialismus oder Marktwirtschaft. Ich sage: Ja zur Marktwirtschaft! Nein zum Klimasozialismus! (Beifall AfD) Der Klimasozialismus ist ein Irrweg, der Wohlstand, Innovationskraft und Arbeitsplätze vernichtet. Dieser Klimasozialismus, den wir erleben, zerstört nachhaltig das bewährte Geschäftsmodell soziale Marktwirtschaft in Deutschland. Lassen Sie mich eine einzige Entscheidung beispielhaft dafür nennen: Kohleausstieg 2038! Wir schließen die saubersten Kohlekraftwerke der Welt und schaffen per Gesetz den Arbeitern ihre Arbeitsplätze ab. Meine Damen und Herren, das ist grüne Ideologie in Reinkultur. Obwohl wir für die Kohlemilliarden anschließend viel Geld in nachhaltige Projekte investieren könnten – nachhaltige Arbeitsplätze hätten entstehen sollen –, haben wir es in Sachsen nicht geschafft, dieses Geld in wichtige Infrastrukturprojekte zu investieren. In der Oberlausitz gibt es bis heute keine Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Bautzen – Görlitz – Zittau oder den Ausbau der A4 von Dresden nach Görlitz. (Zuruf Marko Schiemann, CDU) Die CDU, die den Freistaat seit 35 Jahren regiert, hat es nicht geschafft, 100 Kilometer Infrastruktur in der Oberlausitz zu errichten. Werte Abgeordnete, wer sich die Wirtschaftsdaten für Sachsen anschaut, sieht, dass die Politik versagt und keine verbesserten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft geschaffen wurden. Anstatt die Steuern zu senken, erhöhte die SPD-/CDU-Regierung in der letzten Legislatur massiv die Grunderwerbsteuer. Anstatt im öffentlichen Dienst zu Debatte Marktwirtschaft statt Klima-Sozialismus! Fraktion AfD kürzen, gab die CDU Zehntausenden Staatsangestellten eine Arbeitsplatzgarantie – bei über 216 000 Stellen im öffentlichen Dienst. (Staatsminister Dirk Panter: Was? – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Gleichzeitig sinkt im Freistaat die Anzahl der Handwerksunternehmen und damit auch die Anzahl der Beschäftigten. (Staatsminister Dirk Panter: Unwahr!) Wir erleben einen schleichenden Tod des Handwerks im ländlichen Raum. Was vereinbart die Minderheitsregierung in Sachsen im Koalitionsvertrag? Einen wirtschaftsfeindlichen 3-Tage-Bildungsurlaub. Die aktuelle Wirtschaftssituation in Sachsen ist zutiefst beunruhigend. Auch die IHKs im Freistaat Sachsen schlagen Alarm, denn die Hälfte der sächsischen Firmen plant keine oder zurückgehende Investitionsausgaben. 22 % der Firmen werden Mitarbeiter abbauen, und nur noch 30 % der Industriebetriebe haben eine Auslastung von über 85 % ihrer Produktionskapazitäten – eine Auslastung, die für das Überleben vieler Betriebe enorm notwendig ist. Die nächsten Sargnägel für die deutsche Wirtschaft werden aktuell auf Bundesebene von SPD und CDU vorbereitet. Die Rentenpläne und die kommenden Beitragszahlungen für die Krankenversicherung sind nur zwei prominente Beispiele. Hinzu kommt der steigende Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren. Der einzige Gewinner ist der gierige Staat. Verlierer sind die vielen Unternehmen, die unter den staatlichen Maßnahmen aufgeben oder Arbeitsplätze ins Ausland verlagern müssen, um zu überleben. Verlierer sind auch die Steuerzahler, die sich kaum noch deutsche Produkte leisten können und unter diesen steigenden Preisen leiden. Das, meine Damen und Herren, ist Deutschland 2025. Wir werden – ich denke, das wollen wir alle – für den Wohlstand in diesem Land kämpfen. Die AfD steht dafür, dass wir wieder Wohlstand für unsere Bevölkerung erwirtschaften und dass die politischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden müssen. Wer von Ihnen auf den letzten Auslandsreisen des MP oder des Wirtschaftsministers dabei gewesen ist, der weiß, wovon ich rede: Wir brauchen eine radikale Wirtschaftsreform. Ich erinnere daran: Die letzte große Wirtschaftsreform in Deutschland, die den Namen verdient, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Frank Peschel AfD

– war die Agenda 2010 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Alles Weitere in den nächsten Rederunden. Vielen Dank. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die Antragstellerin Herr Kollege Peschel von der AfDFraktion. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ritter. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Kay Ritter CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über Wohlstand für alle, und genau deshalb lohnt sich ein Blick zurück auf denjenigen, der dieses Leitprinzip geprägt hat: Ludwig Erhard, der Architekt der sozialen Marktwirtschaft. Erhard hat klargemacht: Freiheit braucht Verantwortung, wirtschaftliche Dynamik braucht offene Märkte, stabile Institutionen und verlässliche Regeln, gerade in Europa. Diese Grundlagen tragen unser Land bis heute. Es wurde schon angesprochen – liebe Kollegen von der AfD, es ist schön, dass Sie das auch so sehen –: Diese sind das Fundament. Wir als CDU stehen dazu. Wer hingegen den Titel der Aktuellen Debatte der Antragstellerin liest, erkennt sofort: Mit Erhards Grundsätzen hat das nichts zu tun. Statt seriöser Analyse finden wir ein reines Arsenal an Schlagworten: „Bürokratie-Wahn“, „Klima-Sozialismus“. Ludwig Erhard hätte dazu gesagt: Das hat mit Wirtschaftspolitik nichts zu tun. (Beifall CDU – Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Dabei ist die Aufgabe unserer Zeit völlig klar: Wir müssen die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft durch Innovation, Wettbewerb und technologische Offenheit marktwirtschaftlich gestalten. (Zuruf AfD) Klimaschutz darf Wohlstand nicht gefährden, sondern soll ihn erneuern. Genau dafür stehen wir als CDU: Anreize statt Verbote, Innovation statt Ideologie, (Lachen Jonas Dünzel, AfD) Marktwirtschaft statt Planwirtschaft. Gleichzeitig wissen wir: Unser Wohlstand ist kein Selbstläufer. Sachsen hat enorme wirtschaftliche Stärken: Unternehmen, Forschungen, Beschäftigte. Aber wir erleben auch eine Bürokratie, die zu viel Zeit, Geld und Innovationskraft kostet. Deshalb sagen wir: Entbürokratisierung muss Staatsaufgabe sein! Wir haben das auch angeschoben, und das wissen Sie. Dafür brauchen wir einen Regelabbau, funktionierende digitale Verwaltungen und klare Kostenbegrenzungen für neue Gesetze. Doch während wir Lösungen entwickeln, erzeugt die AfD bewusst Unsicherheit. (Jörg Urban, AfD: 20 Jahre lang, durch 20 Jahre CDU! – Zuruf Sören Voigt, CDU) Ein Beispiel dafür könnte kaum deutlicher sein. Ihr eigener Bundessprecher behauptete jüngst im Bundestag, ein Stahlgusswerk in Leipzig werde geschlossen. Das ist schlichtweg falsch. Wir als CDU-Abgeordnete haben uns erst letzte Woche vor Ort persönlich vom Gegenteil überzeugt. Das Beispiel zeigt, wie leichtfertig die AfD mit Fakten umgeht. Hauptsache, die Stimmung wird angeheizt, meine Damen und Herren. (Jörg Urban, AfD: Das machen Sie selbst!) Aber Wohlstand entsteht nicht durch Verunsicherung – Wohlstand entsteht durch Innovation, internationale Vernetzung und eine stabile soziale Marktwirtschaft. Genau dafür stehen wir. Weiteres in der zweiten Runde. (Beifall CDU – Lachen AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Herr Abg. Ritter für die CDU-Fraktion. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Kollege Böhme. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel führt direkt zur Frage: Hatten wir in unserem Land jemals Wohlstand für alle? Das ist logischerweise die erste Frage, die sich uns stellen muss. Es macht also Sinn zu klären: Was verstehen wir unter Wohlstand für alle? Der angestrebte Wohlstand für alle im Sinne einer Wahlkampfparole in der alten BRD basierte auf den Prinzipien unternehmerischer Freiheit, des Privateigentums, des wirtschaftlichen Wettbewerbs, aber gepaart mit sozialer Absicherung von Bevölkerungsteilen, die aufgrund verschiedener Ursachen abgehängt waren. Mit anderen Worten: Der von Natur aus ungerechte Kapitalismus wurde durch die Verteilung von Almosen – um es hart zu sagen – übertüncht. Möglich wurde dieses Modell nach dem durch Deutschland begonnenen und geführten Weltkrieg in erster Linie durch die politisch motivierte Finanzierung seitens der USA, Stichwort Marshallplan. Sobald dessen Effekt nachließ, ab den 1970er-Jahren, kamen die typischen Symptome dieser Gesellschaftsordnung deutlich zum Ausbruch: Strukturkrisen, Massenarbeitslosigkeit, Deindustrialisierung und später noch ein Ausbau bzw. Zuwachs prekärer Beschäftigungsverhältnisse. (Lachen Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Wohlstand für alle wurde in Deutschland nie erreicht, sondern gigantischer Wohlstand für ein Prozent der Gesellschaft und eine nachrangige Verteilung des Wohlstandes an einen Großteil der Bevölkerung. Deutschland gehört – das bestätigt diese Aussage – innerhalb der Eurozone zu den Ländern mit der ungerechtesten Verteilung des Wohlstandes. Elementar für die Einlösung des Versprechens von Wohlstand ist die Chance eines sozialen Aufstiegs. Im Westen unseres Landes gab es Phasen, in denen ein breiter Teil der Gesellschaft in seinen Chancen deutlich gestärkt wurde, sodass er durch Bildungschancen einen sozialen Aufstieg erreichen konnte. In der DDR, wo man sich zugutehielt, die Idee einer klassenlosen Gesellschaft zu verfolgen, waren Benachteiligungen im Aufstieg aufgrund der sozialen Herkunft tatsächlich weitgehend überwunden. Das führt mich zur lohnenswerten Betrachtung einer andersartigen Definition von Wohlstand. Denn Wohlstand muss nicht zwingend die Frage nach Nutella, VW Golf oder der Reise nach Mallorca sein, sondern Wohlstand kann sich auch darin zeigen, dass man kostenfreien Zugang zu medizinischer Versorgung, kostenfreien Zugang zu Bildung hat und sich auf Garantien für Arbeitsplatz und Wohnraum verlassen kann. (Beifall BSW) Die Basis gesellschaftlichen Wohlstands besteht – darüber, denke ich, herrscht hier Einigkeit – in einer funktionierenden oder brummenden Wirtschaft. Somit ist die Kernfrage, auf die wir bei solcher Debatte fokussieren sollten – weil es eben unserer Verantwortung als gewählte Volksvertreter entspricht –: Welche Rahmenbedingungen haben wir als Politik zu schaffen, um Unternehmen zu ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen erfolgreich am internationalen Markt – wir waren schließlich einmal Exportweltmeister – zu platzieren? In Anbetracht der bedenklichen bis katastrophalen Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland und in Sachsen in den letzten Jahren kann die Antwort nur lauten: Die Unternehmen und Bürger in diesem Land und in unserem Freistaat müssen vor dem von der Politik verursachten Chaos in den letzten Jahren geschützt werden. Blicken wir zurück. Sämtliche große Entscheidungen der Politik in Deutschland in den letzten Jahren hatten und haben massive Schäden für die Unternehmen zur Folge. Dabei ist zu nennen: der orientierungslose Ausbau erneuerbarer Energien mit der Folge des höchsten Preisniveaus für Energien und Strom in Deutschland. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Ralf Böhme BSW

Dabei sind der Atomausstieg und weitere Ursachen zu nennen, die ich im zweiten Teil noch anführe. Danke. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BSW-Fraktion Herr Abg. Ralf Böhme und es folgt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Homann. Bitte schön.

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Henning Homann SPD

Meine sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation in Deutschland braucht eine klare Zukunftsstrategie und Realitätssinn. (Aha-Rufe AfD) Wir müssen wissen, wo wir hinwollen, und ich denke, hier ist der Weg klar. Wir brauchen einen neuen Aufbruch, wir brauchen Investitionen in die Zukunft dieses Landes. Die Zeit des Kaputtsparens muss vorbei sein, und wir müssen dafür sorgen, dass in Zukunft von einem neuen wirtschaftlichen Aufschwung möglichst viele Menschen in diesem Land profitieren. Deshalb wäre es falsch, die Probleme, die wir in diesem Land wirtschaftlich und ökonomisch haben, kleinzureden. Das wird der Realität nicht gerecht. Ebenso falsch wäre es, die Erfolge, die wir in Sachsen und in Deutschland im Bereich der Modernisierung unserer Wirtschaft erreicht haben, kleinzureden. Den Standort schlechtzureden hat noch nie einem Standort geholfen, und deshalb wird auch das der Realität nicht gerecht. Deshalb ist es wichtig, dass uns klar ist: Wohlstand gibt es nicht auf dem Silbertablett. Wohlstand ist das Ergebnis harter Arbeit, und die Menschen in Sachsen können arbeiten und zeigen das jeden Tag. Wir haben heute eine der modernsten Industrielandschaften in Europa. Wir sind führender Halbleiterstandort, wir haben eine starke Hochschulund Forschungslandschaft und sind Exporteur mit 51,1 Milliarden Euro Ausfuhren im Jahr 2024 – das zweitstärkste Jahr in unserer Geschichte. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass wir einen klaren Fokus haben. In diesem Haushalt, den wir vor der Sommerpause beschlossen haben, ist genau dieser Fokus vorhanden: in Zeiten knapper Kassen, die Kraft zu finden, in die entscheidenden Zukunftstechnologien zu investieren – 254 Millionen in den Mikroelektronikstandort, 700 Millionen zur Kofinanzierung des European Chips Act usw. Klarer Fokus: Die Wirtschaft ist wieder in Schwung zu bringen und damit sind Arbeitsplätze zu sichern und neue für die Zukunft zu schaffen. Gleichzeitig müssen wir uns den Herausforderungen stellen. Was aber keinen Sinn macht, ist Ihr Debattentitel. Schauen wir uns das einmal an: „Wohlstand für alle“ besteht aus zwei Teilen. Einmal besteht er aus „Wohlstand“. Dann schauen wir uns einmal an, was Sie wirtschaftspolitisch zu bieten haben. Im Grunde genommen: nichts. Sie haben überhaupt keine Strategie. Ihr zentraler Vorschlag, wie wir Deutschland aus der Krise führen, ist der Austritt aus der Europäischen Union. Um das klar zu machen: Wir exportieren 51,1 Milliarden Euro an Gütern ins Ausland, davon den größten Teil in die Europäische Union. Jeder fünfte Arbeitsplatz in Sachsen ist vom europäischen Binnenmarkt abhängig. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Wenn wir das täten, was Sie sagen, hätten wir in diesem Land sofort wieder ein Viertel Arbeitslosigkeit. Sie würden dieses Land in die 1990er-Jahre zurückbeamen und neue Massenarbeitslosigkeit schaffen. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) So viel zu Ihrem Begriff von Wohlstand. (Beifall SPD und Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) Dann schauen wir uns – nachdem wir erkannt haben, dass Sie eigentlich überhaupt keine Idee haben, sondern im Gegenteil sehr gute Vorschläge dafür haben, dieses Land kaputt zu machen – den zweiten Teil des Satzes an: „für alle“. (Zurufe AfD) Mit Wohlstand für alle – Betonung „für alle“ – haben Sie erst recht nichts zu tun. Denn was ist denn das deutsche Erfolgsmodell, wenn es darum geht, in diesem Land Erfolg gerecht zu verteilen? (Zuruf AfD: Das schaffen Sie schon! – Oh-Rufe AfD) Dieses Erfolgsmodell heißt Sozialpartnerschaft. Dieses Erfolgsmodell heißt starke Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Das bedeutet starke Gewerkschaften. (Gelächter AfD – Weitere Zurufe) Das bedeutet Tarifverträge. Und das bedeutet – das ist leider in den letzten Jahren vergessen und vernachlässigt worden – eine faire Vermögensverteilung. (Zurufe AfD) Schauen wir uns Ihre Politik an: Sie bekämpfen Mindestlöhne. Sie bekämpfen Tariflöhne. Sie sind dagegen, dass wir in diesem Land das tun, was wir dringend machen müssen, nämlich eine neue und gerechtere Vermögensverteilung (Gelächter AfD – Weitere Zurufe) durch eine faire Erbschaftsbesteuerung und eine faire Vermögensbesteuerung. Sie haben weder mit Wohlstand etwas am Hut noch mit dem Prinzip „für alle“. Was Sie in Wirklichkeit machen – und das steht auch in Ihren Steuerkonzepten –: Sie wollen die Steuern für die Leute senken, die mehr als 250 000 Euro im Jahr verdienen. Wir können einmal eine Umfrage machen: Wer verdient denn hier mehr als 250 000 Euro im Jahr? Das sind die Menschen, für die Sie Politik machen – Ihre reichen Freunde. Die Leute, die jeden Tag hart arbeiten gehen, lassen Sie im Stich. Das ist die Wahrheit. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und vereinzelt CDU – Beifall Staatsministerin Petra Köpping – Timo Schreyer, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Herr Kollege Homann für die SPD-Fraktion. Es folgt eine Kurzintervention.

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Timo Schreyer AfD

Herr Homann, die wirtschaftsfeindliche Selbstwahrnehmung konnten wir vergangene Woche bei Frau Bas sehen. Sie hat vor Unternehmern gesprochen und erklärt, dass die Rente die Unternehmen nicht belasten würde. Die Unternehmer haben dabei ihren Unmut geäußert. Sie hat dann in kleingeistiger Rachsucht auf dem Parteitag der Jusos gesagt, dass die Unternehmer als Feinde zu betrachten seien, als Gegner, die zu bekämpfen seien. (Staatsministerin Petra Köpping: Hat sie nicht!) Daran sieht man, dass das wirkliche Fachkräfteproblem bei der Bundesregierung beginnt, bei der SPD-geführten Marienkäferkoalition. Danke. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Abg. Schreyer. Darauf folgt die Reaktion von Herrn Kollegen Homann; bitte.

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Henning Homann SPD

Ich finde, in einer Debatte, wie sie sich diesem Hohen Hause geziemt, sollte man Begriffe wie „geistige Kleingeistigkeit“ oder die Unterstellung, jemand werde zum „Freiwild“ erklärt – man muss sich den gewaltvollen Inhalt dieses Begriffs nur einmal klarmachen –, nicht verwenden. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ja!) Herr Kollege, Sie tun das leider, und damit zeigen Sie einmal mehr, wie unwichtig Ihnen der Inhalt dieser Debatte ist. Deshalb möchte ich sagen: Die Sozialpartnerschaft in diesem Land ist ein sehr hohes Gut. Beschäftigte und Unternehmer handeln gegenseitig ordentliche Löhne und Arbeitsbedingungen und auch Zukunftsinvestitionen in ihren Unternehmen aus. Sozialpartnerschaft bedeutet aber, dass man weiß, dass es Interessensgegensätze gibt. Natürlich gibt es auf der einen Seite die Interessen der Beschäftigten. Diese werden durch die Arbeitnehmerseite vertreten, der wir uns als Sozialdemokratie besonders verbunden fühlen – selbstverständlich. Das beginnt bei den Löhnen. Auch beim Thema Rente – wo Sie stehen, will ich jetzt gar nicht aufmachen – stehen Sie jedenfalls nicht auf der Seite der Beschäftigten. (Zuruf Martina Jost, AfD) Und zweitens gibt es natürlich unterschiedliche Interessen gegenüber Menschen, die in diesem Land sehr hohe Vermögen angehäuft haben. Die Anzahl der Milliardäre hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als vervierfacht. Wir müssen darüber sprechen, wie wir in dieser Gesellschaft dazu kommen, dass die breiten Schultern – also wirklich die Leute mit 50 Millionen Euro und mehr, nicht die Oma mit einem geerbten Haus, sondern die, die richtig viel Geld verdienen – sich stärker an der Finanzierung dieses Staates und dieses Gemeinwesens beteiligen. (Zurufe AfD) Wenn das nicht konfliktfrei ist, muss man sich auch mit diesen Mitbürgern auseinandersetzen. Wichtig ist, dass wir einen fairen Ton behalten und dafür sorgen, dass es einen fairen Interessensausgleich zwischen den Menschen mit sehr viel Geld und den hart arbeitenden Menschen in diesem Land gibt. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, Gerald Eisenblätter, SPD, und Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das war die Reaktion von Herrn Kollegen Homann von der SPD-Fraktion. Wir kommen zurück zur Rednerreihenfolge. Es spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Günther; bitte schön.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Diese Debatte missachtet wieder einmal völlig dieses Parlament. Es ist eine absolute Nonsens-Debatte, die Sie hier aufgeworfen haben. (Zurufe AfD) Das ist eine Art „Bullshit-Bingo“: Irgendwelche sinnbefreiten Schlagworte werden aneinandergereiht. Wenn man diese Rede Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft zeigt, bestätigt das noch einmal, warum sie mittlerweile die AfD als eigentlich größtes Standortrisiko für Wohlstand und unsere soziale Marktwirtschaft in Deutschland beschreibt – genau deswegen. (Protest AfD) Überlegen wir mal, was dabei herauskommt, wenn man Klimaschutz als Feind des Wohlstands in der Marktwirtschaft sieht. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Die Folgen des menschengemachten Klimawandels sind aktuell die größten Gefährdungen unseres Wohlstands – nicht nur hier. (Roberto Kuhnert, AfD: Glaubt Ihnen keiner mehr!) Wir hatten vorhin eine Fachregierungserklärung zum Wasser. Warum haben wir denn so einen riesigen Investitionsbedarf – Geld, das uns woanders fehlt? Weil wir uns an die Folgen des Klimawandels mit Wetterextremen anpassen müssen. Warum haben wir denn global riesige, ungesteuerte Migrationsbewegungen? Das sind Folgen des Klimawandels. Ich könnte noch weitermachen. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Machen Sie weiter!) Sie wollen dem doch nicht zuhören. Neben den Folgen des Klimawandels, die ganz akut unseren Wohlstand und unser Zusammenleben gefährden, kommt Ihre Fremdenfeindlichkeit. (Oh-Rufe AfD) Deutschland hat immense demografische Probleme. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Sachsen als Bundesland ist – global betrachtet – mit am stärksten betroffen. Wir haben mittlerweile eine erwerbsfähige Bevölkerung mit einem Durchschnittsalter von über 50 Jahren. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Wenn die Wirtschaft ein Problem hat, dann beim Finden von Fachkräften. Ihre Fremdenfeindlichkeit führt dazu, dass wir diese nicht mehr finden und dass diejenigen, die wir finden und schon einmal hier waren, wieder weggehen. (Zurufe AfD) Wir finden auch manchmal Leute, die herkommen, aber die bleiben leider nicht. (Roberto Kuhnert, AfD: Wegen Ihrer Politik!) Ihre Forderung nach einem EU-Austritt – auch das haben einige bereits durchgerechnet – bedeutet, die Axt an den eigenen Wohlstand zu legen. Und andererseits: Was wollen Sie tun? Sollen wir uns dann wieder in eine energiepolitische Abhängigkeit von einem Mafia-Staat wie Russland begeben und uns weiterhin erpressen lassen? (Gelächter AfD) Super, genau das macht man, damit man nicht unabhängig ist. (Zuruf Roberto Kuhnert, AfD) Was Sie noch nicht begriffen haben, ist, dass Klimaschutz gleichzeitig Wohlstandsgarant ist. Das ist nämlich ein Innovationstreiber. Es ist nämlich klug, energiepolitisch auf Sonne und Wind zu setzen, (Roberto Kuhnert, AfD: Mond und Sterne nicht vergessen!) anstatt irgendwo für Milliarden, für Billionen Energie einkaufen zu müssen, wenn man sie vor Ort selbst produzieren kann. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Darum geht es: Wohlstand schaffen, Innovation voranbringen, und das global. Man könnte jetzt auf das von Ihnen gehasste E-Auto kommen: Zwei Drittel werden mittlerweile in China hergestellt, das ist nämlich das eigentliche Problem. (Beifall Die Linke) Schauen Sie mal, wo Windkraft, wo Solar hergestellt werden: das ist in China. Es ist unser industriepolitisches Problem, dass die uns mit diesen Produkten zuschütten. (Beifall Die Linke –

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Roberto Kuhnert AfD

Zuschütten?) – Ja, genauso ist es. Wir hätten beinahe wieder eine Solarindustrie aufgebaut, wenn nicht China mit Riesendumping und Mengen in Antwerpen Module angeliefert hätte, so viel, wie der gesamten Jahresbedarf der EU ist. Das hat unsere Industrie kaputt gemacht, das ist das Problem. Und genau dasselbe passiert gerade im Fahrzeugbau, wo Deutschland mal weit vorn war. (Jörg Urban, AfD: Keine Hetze gegen China!) – Das ist keine Hetze gegen China. Können Sie sich an eine ordentliche Zwischenfrage gewöhnen? Das ist eine parlamentarische Gepflogenheit. Und die Beschreibung von Tatsachen ist keine Hetze. Im Übrigen, wenn Sie hier etwas mit Wohlstand bringen – Herr Kollege Homann hat es gerade angesprochen –, wenn jemand eine Umverteilungspolitik macht von Menschen, die wenig haben, zu solchen, die mehr haben, als sie jemals im Leben ausgeben können, dann sind das genau Sie. Es gibt zig Analysen im Umverteilen von unten nach oben, und dafür benebeln Sie die Menschen mit irgendwelchen chauvinistischen und nationalistischen Parolen; auch das kennt man. (Zuruf Martina Jost, AfD) Überall, wo solche rechten Leute wie Sie mal in Regierungsverantwortung gekommen sind, waren die Menschen hinterher ärmer. Deutschland war schon einmal total zerbombt, die Menschen haben keinen Wohlstand mehr gehabt, die Marktwirtschaft war am Boden, und dafür haben einige wenige verdient. Übrigens, ich kann Sie beruhigen: Wenn es um Bürokratieabbau geht, sind wir GRÜNE weit vorn. Schauen Sie sich mal unsere Programme an, wie den Reparaturbonus, die Klimamillionen, Balkonsolarkraftwerke, den Nossener Dialog für die Landwirtschaft, und wie sie für die Kommunen funktioniert haben. Auch beim Gewässerausbau haben wir die Anforderungen berücksichtigt. So geht Demokratieaufbau: Man redet über Tatsachen und nicht nur mit Wortblasen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke – Gelächter AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Kollege Günther. Ich bitte Sie, sich an die uns selbst gegebenen Regeln zu halten. Nutzen Sie die Möglichkeit für Zwischenfragen, Zwischenbemerkungen und Kurzinterventionen. Das Reingerufe ist sowohl für den Redner als auch für alle anderen im Saal unangenehm. Wir fahren in der Rednerreihenfolge fort, und es folgt für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Hartmann. Bitte.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD versucht mit ihrer Aktuellen Debatte, sich als Anwältin des Wohlstands für alle zu inszenieren. Doch man muss gar nicht zu genau hinschauen, um zu erkennen: Ihre Konzepte führen zu mehr Unsicherheit, zu mehr Ungleichheit und zu einem Rückschritt in eine unsoziale Vergangenheit. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Sie versprechen den sogenannten kleinen Leuten Entlastung, betreiben aber eine knallharte Umverteilungspolitik von unten nach oben zugunsten von Spitzenverdienern, großen Vermögen und Konzernen. Als Sykophanten der Milliardäre ist es auch das, was wir von Ihnen erwarten können. (Zurufe AfD) Die AfD spricht von Marktwirtschaft, meint aber Deregulierung zugunsten der Wirtschaftslobby. Arbeitnehmerrechte, starke Mitbestimmung, Tarifbindung, Verbraucherschutz und Umweltstandards sind im Übrigen keine Almosen, Herr Böhme, sondern wurden hart erkämpft. Was eben genau diese vier Punkte sind, ist das, was unsere Marktwirtschaft zu einer sozialen Marktwirtschaft macht. Doch diesen Begriff vermeiden Sie mit Bedacht. Genau deshalb wird all das als „Bürokratiewahn“ diffamiert, obwohl genau diese Regeln Beschäftigte, Mieter/-innen und Verbraucher/-innen vor Ausbeutung, Lohndumping, überhöhten Preisen und Gesundheitsschäden schützen. Ohne diese Schutzregeln profitieren nur diejenigen, die ohnehin auf der Gewinnerseite stehen, während die große Mehrheit höhere Risiken, schlechtere Löhne und mehr Unsicherheit tragen soll. Die AfD stellt Klimaschutz als ideologischen Klimasozialismus an den Pranger. (AfD: Ja!) Doch wer Klimaschutz sabotiert, der verspielt Deutschlands natürliche Lebensgrundlagen und bricht gleichzeitig unserer Industrie das Rückgrat. (Roberto Kuhnert, AfD: Was ein Blödsinn!) Zukunftsbranchen in den Bereichen erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Bahn, ÖPNV und Gebäudesanierungen sichern Hunderttausende Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Fläche. Echte Wohlstandssicherung heißt deshalb: sozialökologische Investitionen, Energiesouveränität durch erneuerbare Energien und Aufbau öffentlicher Infrastruktur – für stabile Arbeit, bezahlbare Energien und ein gutes Leben in Stadt und Land, nicht für Rekordgewinne fossiler Konzerne. Die sächsische Wirtschaft zu zombifizieren ist nicht mal ein guter Gruselfilm. Außerdem gefährdet die AfD mit ihren EU-feindlichen und rückwärtsgewandten Positionen Deutschlands wirtschaftliche Zukunft. Wer ernsthaft einen Austritt aus dem Euro und dem Binnenmarkt fordert, riskiert Millionen Arbeitsplätze, insbesondere in der Industrie, im Mittelstand und in der Exportwirtschaft. Studien zeigen: Ein solcher Kurs würde zu massivem Wohlstandsverlust, Deindustrialisierung und sinkenden Einkommen führen, besonders in den Regionen, in denen die AfD heute stark ist. Ihre radikalen Steuersenkungsfantasien im dreistelligen Milliardenbereich würden den Sozialstaat zerschlagen, die Einnahmebasis der Kommunen zerstören und dringend notwendige Daseinsvorsorge von Kitas über ÖPNV bis hin zu Krankenhäusern gefährden. Diese Politik steht nicht für den Aufstieg, sie steht für den sozialen Abstieg dieses Landes. Die Wahrheit ist: Die AfD steht für eine Politik gegen Solidarität und gegen die Interessen der Mehrheit. Sie verbindet völkischen Nationalismus mit marktradikaler Wirtschaftspolitik, schwächt die Rechte der Beschäftigten und zerlegt den Sozialstaat. Wohlstand für alle erreichen wir nicht durch einen ultraliberalen Kahlschlag, sondern durch soziale Gerechtigkeit, starke öffentliche Dienste, gute Löhne, demokratische Mitbestimmung in Betrieben und eine konsequent nachhaltige Wirtschaftspolitik, die Klima und Lebensgrundlagen schützt. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Deshalb braucht es keine AfD-Parolen und diese unnötigen Debatten hier, sondern solidarische Politik für alle Menschen, nicht nur für die Besserverdienenden. Für eine gerechtere, nachhaltige und wirklich demokratische Gesellschaft, in der nicht die Profite einiger weniger, sondern die Würde und die Sicherheit von allen im Mittelpunkt steht! (Jörg Urban, AfD: Jawohl, Herr Honecker! –

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Heiko Gumprecht AfD

Es lebe der Sozialismus!) Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Hartmann. Am Ende der ersten Runde möchte der fraktionslose Abg. Herr Berger das Wort ergreifen. Er ist auf dem Weg. Bitte schön.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte war eher allgemeiner Natur und entsprechend angelegt; so verstehe ich das. Es geht um grundsätzliche Fragen, und es ist die Gelegenheit, an die Enquetekommission von Montag dieser Woche anzuknüpfen. Leider muss ich sagen, dass nur einige wenige von Ihnen erlebt haben, was am Montag hier in diesem Landtag abgegangen ist. Bürgermeister als Sachverständige haben querbeet durch alle Parteien und alle Größenklassen zum Zustand unserer Kommunen vorgetragen und diese bilden – das dürfte unstreitig sein – ein wesentliches Fundament unserer Gesellschaft. Das Ergebnis war desaströs. Es war von Systemversagen und Politikfrust die Rede. Ich wünsche mir, dass dieses Thema auch mal eine Rolle in diesem Haus spielt. Ich denke, die Diskussionen wurden bisher zu abstrakt geführt. (Sebastian Wippel, AfD: Deswegen!) Wir sollten uns einmal diesem Thema widmen, und wenn ich die politische Kraft hätte – leider kann ich keine Debatte beantragen –, würde ich mir wünschen, dass wir eine Auswertung dessen, was wir hier am Montag erlebt haben, vornehmen und darüber sprechen, wie wir die Kommunen als einen ganz wesentlichen Baustein dieser Gesellschaft besser unterstützen können. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach der fraktionslose Abg. Kollege Berger. Wir sind beim Ende der ersten Runde und können in eine zweite Runde einsteigen. Ich sehe Herrn Abg. Thumm für die AfD Fraktion. Bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben einige Zitate von Ludwig Erhard gehört. Eines wird ihm auch zugeschrieben: „Wirtschaft ist zu 50 % Psychologie.“ Dieses Zitat möchte ich mit einem weiteren ergänzen, von meinem Lieblingskolumnisten Henryk M. Broder, der in Bezug auf das Handeln der Regierenden in dieser Bundesrepublik Deutschland gesagt haben soll, dass, wenn man dieses Land überdachen könnte, wir eine geschlossene Anstalt hätten. Wenn ich einigen Redebeiträgen hier zugehört habe, im Besonderen den Reden von Herrn Hartmann und Herrn Günther, in denen sie nichts zur Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland beigetragen haben, sondern nur eine permanente Hetze gegen die größte Oppositionspartei, die AfD, betrieben haben, dann wird deutlich, dass die AfD versucht, die Defizite zu korrigieren, die Sie alle gemeinsam in Ihrem einheitspolitischen Handeln und in den Beschlüssen hinterlassen haben. Diese Defizite haben dieses Land nahezu zugrunde gerichtet. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Wie Herr Berger bereits in Bezug auf die Bürgermeisteranhörung am Montag gesagt haben soll, sei herausgekommen, dass die kommunalen Haushalte in diesem Land mit einer Milliarde Euro im Feuer stehen, ja, dass mit neuen Schulden alte Schulden bezahlt werden müssen. Das alles haben Sie zu verantworten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Und Sie stellen sich hier hin und reden von Visionen für dieses Land. Merken Sie eigentlich noch irgendetwas? Merken Sie eigentlich, dass Sie der Architekt, Sie alle gemeinsam hier, der Architekt des wirtschaftlichen Niedergangs dieses Landes sind? (Stefan Hartmann, Die Linke, steht am Mikrofon.) Dass die Leute ihre Arbeitsplätze verlieren, dass die Leute jetzt in Kurzarbeit gehen, merken Sie das? Und können Sie irgendwann mal politisch etwas dazu beitragen, dass wir vielleicht gemeinsam in einem Konsens die Lage für die Menschen da draußen wieder verbessern? (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Schaffen Sie das irgendwann mal? (Zuruf Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Würden Sie Zwischenfragen zulassen?

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Thomas Thumm AfD

Können Sie irgendwann mal Ihre Brandmauer niederreißen und endlich das tun, wozu Sie alle hier gewählt sind: nämlich den Sachsen und dem deutschen Volk zu dienen? (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Thomas Thumm AfD

Herr Hartmann, sehr gern. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: An Saalmikrofon 1 Herr Kollege Hartmann; bitte.

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Stefan Hartmann Die Linke

Nur eine einfache Randfrage: Merken Sie, dass weder Die Linke noch die linke PDS noch die PDS weder in Sachsen noch in Deutschland, leider, Regierungsverantwortung hatte? Nur um Ihre Nachfrage – ob etwas gemerkt wird – auch Ihnen zurückzuspiegeln. (Heiko Gumprecht, AfD: Sie haben in der DDR lange genug regiert!)

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Thomas Thumm AfD

Herr Hartmann, in Sachsen gibt’s eine Minderheitsregierung und Ihre Truppenteile sind der Mehrheitsbeschaffer der CDU, damit dieser Ministerpräsident hier in diesem Sessel kleben bleiben darf, ja? (Beifall AfD) Politik zum eigene Machterhalt – das ist das, was wir haben im Freistaat, und das hilft da draußen niemandem. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie mir nicht zuhören wollen oder der AfD nicht zuhören wollen, dann möchte ich Ihnen jetzt noch ein anderes Zitat vorstellen, nämlich eins, das besagt, dass die deutsche Industrie am Ende des Jahres 2025 an einem dramatischen Tiefpunkt steht. Der Wirtschaftsstandort befindet sich in seiner historisch tiefsten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik. Auch die Bundesregierung reagiert nicht entschlossen genug. In einem neuen Industriebericht wird für dieses Jahr ein Rückgang der Produktion in der Industrie um 2 % erwartet. Damit würde das vierte Jahr in Folge die Industrie schrumpfen. Und das ist keine konjunkturelle Delle, sondern ein struktureller Abstieg, so Herr Leibinger vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Weiter befinde sich der Wirtschaftsstandort im freien Fall. In einer schwierigen Lage befinde sich die besonders betroffene Chemieindustrie. Die Auslastung im Bereich der Chemie in den Unternehmen liegt bei nur noch 70 %. Der Maschinenbau und die Stahlindustrie stehen unter Druck, und ganz besonders die Automobilindustrie in Sachsen. Die Absatzkrise bei VW in Zwickau oder Schieflagen bei Wacker Chemie und Gießereibetrieben in Sachsen gehören fast schon zum politischen Tagesgeschäft. Überall, wo man hinschaut in den Unternehmen, und wenn man mit Unternehmen redet, sieht man, dass diese Unternehmen zugrunde gehen, wenn sich in diesem Land nicht endlich politisch etwas ändert. Meine Damen und Herren! Am Montag stellten die Bürgermeister unisono zusammen mit den Landräten fest, dass auch die kommunale Ebene durch die herrschende Politik heruntergewirtschaftet wurde. Die kommunalen Haushalte kollabieren, die Zinslasten für Kredite sind nur noch durch neue Kredite zu stemmen, und die Bürokratielasten und Verordnungsstandards für die Kommunen sind erdrückend. Da ist es nur folgerichtig, dass die kommunalen Vertreter dem sächsischen Finanzministerium in ihren Berichten Schönmalerei attestieren, weil sie feststellen, dass die Ministerien mit der Realität vor Ort keinen Kontakt mehr haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Redezeit geht jetzt leider zu Ende, da ich mich am Anfang etwas verzettelt habe. Ich sage Ihnen eines zum Schluss: Wenn wir hier in irgendeiner Art und Weise endlich wieder zu dem Konsens finden, zu dem wir alle gewählt sind, nämlich für dieses Land und für die Bürger zu arbeiten, dann bin ich fest davon überzeugt, dass am Ende etwas herauskommt. Dazu gehören ganz besonders eine harte Aufgabenkritik in Bezug auf die Leistungsfähigkeit dieses Freistaates, Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Thomas Thumm AfD

eine neue Prioritätensetzung und keine Neuverschuldung, die unsere Kinder später für unser Versagen zu bezahlen haben. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Thumm. Es folgt in der zweiten Runde Herr Kollege Ritter von der CDU-Fraktion. Bitte.

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Kay Ritter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD tatsächlich Politik im Sinne Ludwig Erhards machen wöllte, müsste sie vor allem eines tun: Europa stärken und nicht schwächen. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE – Zuruf AfD: Das wollen wir ja!) Erhard wusste schon damals, dass wirtschaftlicher Erfolg nicht hinter Grenzen, sondern durch offene Märkte und Kooperationen entsteht. Er war ein überzeugter Befürworter der europäischen Integration, weil sie Stabilität und Wohlstand ermöglicht. Die AfD dagegen verfolgt offen oder auch verklausuliert den Austritt Deutschlands aus der EU. Wer ihre Forderung zu Ende denkt, weiß: Das ist kein Zufall, sondern basiert auf einem inhaltlichen Parteiprogramm. Die Folgen wären dramatisch: Erstens. Das Ende des Binnenmarktes als Grundlage unseres Wohlstands. Zweitens. Der Verlust von Millionen exportabhängiger Arbeitsplätze. Drittens. Rückzug in wirtschaftspolitische Isolation, ohne Standards, ohne Abkommen, ohne Schutzmechanismen. Viertens. Ein massiver Wohlstandsverlust für die Mittelschicht, die die AfD angeblich schützen will. Das alles hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun. Das ist wirtschaftspolitischer Selbstmord, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Sie täglich den Menschen propagieren. Die Folgen verschweigen Sie den Menschen da draußen. Ludwig Erhard nutzte sein Konzept nie als ideologische Keule. Er setzte auf Verantwortung, Maß und Mitte. Die AfD hingegen spaltet, wo Erhard integrierte. Sie zerstört Vertrauen, wo er Ordnung schuf. Sie predigt Isolation, wo er Kooperation forderte. (Zuruf AfD: Wer hat Ihnen den Text geschrieben? – Heiko Gumprecht, AfD: Herr Günther!) Wir als Union wissen: Wohlstand braucht offene Märkte. Sehr geehrter Herr Peschel, Sie lobten vorhin die Auslandsreisen sowohl des Ministerpräsidenten als auch des Wirtschaftsministers. Es ist sehr komisch, dass an dem Tag, als wir in Indien waren, eine Mitteilung herauskam, in der Sie genau diese Reise verteufelt haben und in der Sie fragten, was wir dort wollen. Es ist sehr unglaubwürdig, was Sie hier zum Besten geben. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Wettbewerb braucht klare Regeln; darin sind wir uns wohl alle einig. Soziale Sicherheit braucht wirtschaftliche Stärke. Wir haben seit drei Jahren kein Wirtschaftswachstum, aber wir machen etwas dafür, dass sich das ändert, (Zuruf Thomas Thumm, AfD) indem wir Regeln aufstellen, die diese wirtschaftliche Stärke wieder hervorbringen soll. Dabei hilft es nicht, wenn wir uns als Deutschland einmauern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Europa braucht konkrete Schritte, die unseren Wohlstand sichern. Wir sind inzwischen so weit, dass wir den Wohlstand halten wollen, aber Gefahr laufen, durch Isolierung den Wohlstand abzubauen. Das ist nicht unser Ziel. Wir als Union stehen dafür, die soziale Marktwirtschaft in die Zukunft zu führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit uns geht soziale Marktwirtschaft. Die Betonung liegt dabei auf sozial. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Kollege Ritter. Die BSW-Fraktion möchte in der zweiten Runde sprechen. Herr Kollege Böhme, bitte.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst erscheint mir eine Replik auf die Schönrednerei und die Vernebelung der Ursachen der aktuellen Probleme angebracht. Das wurde hier insbesondere von den Kollegen Homann, Ritter und Günther zelebriert. Die Verantwortung in den letzten Jahren in Sachsen und in Deutschland trugen CDU, SPD und GRÜNE. Keine Verantwortung lag bei AfD und uns. (Beifall BSW und AfD) Wir betrachten weitere politische Weichenstellungen – ich hatte im ersten Teil meiner Rede damit begonnen –, die zur aktuellen wirtschaftlichen Misere geführt haben: der ungenierte vorsätzliche Ausbau weiterer bürokratischer Belastungen, der Einstieg in einen Krieg, was gigantische Kosten verursacht, inklusive vieler völlig sinn- und wirkungsloser Sanktionspakete. Bei Antritt Ihres Kanzlers, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wurden eine Wirtschaftswende und ein Herbst der Reformen versprochen. Wie wir heute alle sehen, wurde das Gegenteil fabriziert. Die Stimmung ist schlecht, die Konjunktur ebenso. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland seit 2019 – um das zu illustrieren – liegt bei 0,3 %, in den USA bei 12 %, in China bei 27 %. 160 000 Arbeitsplätze in der Industrie in Deutschland gingen in einem Jahr verloren. Die Investitionsbereitschaft in Deutschland ist auf einem historischen Tiefstand. Deutsche Unternehmen investieren durchaus, aber im Ausland. Der Wohlstand für alle – ich denke, das ist relativ klar – rückt auf diese Art und Weise in weite Ferne. Jede politische Weichenstellung, die wir vornehmen, muss uns diesem Ziel aber wieder näherbringen. Zu nennen sind: Die Energiepreise müssen herunter, und zwar durch einen ausgewogenen Energiemix zwischen den Erneuerbaren und Gas. Gas soll dabei aus einem möglichst großen Pool von Lieferanten kommen. International muss der Fokus auf fruchtbarem globalen Handelsaustausch liegen. Eine Eskalation bei den Beziehungen zu wichtigen Handelspartnern ist völlig deplatziert. (Beifall BSW) Kollege Günther hat es hier bestens illustriert: Man jammert über Erfolge des Wettbewerbers. Ein eigener Ehrgeiz für wirtschaftlichen Wettbewerb ist aber nicht vorhanden. Ausufernde Bürokratie ist dem Wesen nach demokratiefeindlich. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Ergebnisse unzähliger Kommissionen zu diesem Thema vorliegen. Sie müssten einfach einmal umgesetzt werden. Beim Thema Bürokratie kann und muss das Ziel die Reduzierung der Rolle des Staates auf die Rolle des Garanten für Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und Wettbewerbsordnung sein. So kann sich Marktwirtschaft in Deutschland wieder, und zwar neu, entfalten. (Staatsminister Dirk Panter: Das habe ich noch nicht gehört!) – Ja, es gibt immer wieder etwas Neues. Aber dann müssen Sie es auch richtig verstehen, Kollege Panter. (Staatsminister Dirk Panter: Ich habe Sie gut verstanden, Sie haben ja deutsch gesprochen!) Freiräume für Innovationen statt Verbote, Technologieoffenheit und der Innovationsgeist der Unternehmer können auch in Zukunft der Schlüssel für Wohlstand in Deutschland sein. Abschließend möchte ich sagen, dass der Wohlstand für breite Schichten in Deutschland viele Jahrzehnte die Voraussetzung für den sozialen Frieden war. Das ist ein politisches Kapital, das unsere Rolle in dieser Welt gestärkt und unsere Rolle als bevorzugter, verlässlicher Handelspartner begründet hat. Zurzeit sind wir im Begriff, das zu verspielen. Das BSW steht für die Befreiung der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen, von ideologisch geprägter politischer Bevormundung. Wir appellieren an die Parteien hier im Parlament des Freistaates Sachsen: Tragen Sie diesen Ansatz mit! Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Kollege Böhme. Auch zur linken Seite möchte ich sagen, dass die Zwiegespräche äußerst störend sind. Ich habe die Hinweise bemerkt. Jetzt könnte die SPD sprechen. – Das ist nicht gewollt. GRÜNE? – Ebenfalls nicht. Die Linke? – Der fraktionslose Abgeordnete möchte sich noch einmal zu Wort melden. Das darf er jetzt, bitte schön.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe heute 14 Minuten Redezeit; die will ich nutzen. Ich möchte noch etwas zum Thema Kommunen sagen, weil das im Redebeitrag meines Vorredners unterging. Ich will Ihnen die Situation vergegenwärtigen, in welcher sich die Kommunen befinden. Es werden Kredite aufgenommen, um Kredite zu bezahlen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Irrsinn!) – Das ist der absolute Irrsinn. Das Ganze geschieht deshalb, weil die einzige Reaktion der Staatsregierung, um den Kommunen zu helfen, die Aussage war, dass sie sich unendlich verschulden dürfen. In der Diskussion am Montag war interessant, dass es seitens unserer faktischen Regierungskoalition aus CDU, SPD, Links-Grün zu dem logischen Schluss führen wird, dass sie dann sagt: Wenn ihr euch verschuldet, werden wir uns auch verschulden müssen. Wir wollen gerecht sein. Da baut man schon einmal vor. Zum Thema AfD muss ich sagen, dass ich es mittlerweile leid bin, dass Ihnen als Antwort auf die Fragen unserer Zeit nichts anderes einfällt, als sich an der AfD abzuarbeiten. (Vereinzelt Beifall AfD) Lassen Sie diese doch einfach außen vor und machen Sie Vorschläge, wie man es in diesem Land besser machen könnte! (Sören Voigt, CDU: Sie sollen doch Vorschläge machen!) – Sie sind aber die Regierung und niemand anderes. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Böse AfD, bessere Vorschläge. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Frau Vorsitzende, können Sie für Ruhe sorgen? Hier gibt es jemanden, der gackert. (Lachen und Beifall AfD und BSW) Meine Zeit läuft, ich habe nur noch 13 Minuten. Ich brauche meine Redezeit. Wenn ich unsere faktische Regierungskoalition aus CDU, SPD, Links-Grün höre, dann frage ich mich manchmal: In welchem Land leben Sie eigentlich? (Sören Voigt, CDU: In Sachsen!) – Da bin ich mir nicht sicher. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie in demselben Land leben. Wenn ich einkaufen gehe, wenn ich irgendwo in meiner Region unterwegs bin, höre ich nur noch die panische Angst der Leute vor der Zukunft und ein Nichtvertrauen in die Regierung. (Beifall AfD und vereinzelt BSW) Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen. Jeder Tag, der ungenutzt vergeht, ist vergeudete Zeit. Was ich etwas heuchlerisch finde – das geht in Richtung der Linken –, ist, dass Sie sich hinstellen und sagen: Dafür können wir nichts, damit haben wir nichts zu tun. Durch die jetzige Konstellation, durch die Minderheitsregierung, hätten Sie es in der Hand, hier Veränderungen zu schaffen. Aber was machen Sie? Sie machen sich zum Steigbügelhalter der Regierung, die ein munteres Weiter-so garantiert, das zu einem Niedergang führt. (Beifall AfD und BSW) Sie sind genauso in der Verantwortung. Dessen sollten Sie sich bewusst sein. Meine Bitte wäre: Wir brauchen jetzt einen Neustart im Land. Ich bin ein Jahr im Landtag und höre mir das Theater hier an. Außer, dass wir diese Woche die Weihnachtspyramide angeschoben haben, haben wir nicht viel angeschoben. (Beifall AfD und BSW –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sie nicht! – Zuruf Sören Voigt, CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach der fraktionslose Abg. Berger. Wir können nach der zweiten Rederunde in eine dritte einsteigen. – Ich sehe für die AfDFraktion Herrn Kollegen Schreyer, der sprechen möchte. Sie haben das Wort.

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Timo Schreyer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Was soll ich sagen? Die Verschuldung der Städte und Gemeinden hat nicht die AfD zu verantworten. Ein großer Teil der Aufgaben, die nicht finanziert wurden, wurden in der Ampelkoalition beschlossen. Das betrifft die Bürgergeldübernahme und Zuschüsse für die Pflegeversicherung, die nicht finanziert werden. Das haben Sie bestimmt am Montag mitbekommen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Sie waren nicht da!) Allein im ersten Halbjahr 2025 haben rund 5 000 Arbeitnehmer in Sachsen ihren Job verloren, und zwar im Zuge einer Firmeninsolvenz. Vor wenigen Tagen hat die Firma GSH Sachsen in Hartha Insolvenz angemeldet, gestern die Walzengießerei Coswig. Seit Jahren debattieren wir hier, dass unser größtes Problem der Fach- bzw. Arbeitskräftemangel wäre. Es ist gut zwei Jahre her, da wurde völlig selbstbewusst behauptet, dass 490 000 Menschen jährlich nach Deutschland kommen müssten, um die Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften zu decken. Der damalige sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig sah am sächsischen Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2035 einen Mehrbedarf von 210 000 Arbeitskräften. Werte Kollegen! Vor zwei, drei Jahren lag die Arbeitslosenquote bei rund 5,5 %, heute liegt die Quote bereits bei 6,8 %, ein Anstieg um 20 %, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) und zwar nicht irgendwo, sondern hier in Sachsen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ja, ja!) Das sind andere Zahlen: rund 150 000 Menschen ohne Arbeit, Tendenz steigend. Die Folgen: Der Wohlstand sinkt, die Steuereinnahmen fehlen, das gesamte Sozialsystem kollabiert. Die Haushalte unserer Kommunen sind mittlerweile total ruiniert. Was ist die Antwort der CDU? Sie lässt unseren Ministerpräsidenten Michael Kretschmer am 20. November bei Maybrit Illner auftreten. Als der grüne Felix Banaszak bei dem Thema „Sorgen um die Zukunft der Wirtschaft“ zum Wirtschafts- und Unternehmer-Bashing ausholte, den Unternehmen eine Innovationsmüdigkeit anheftete und feststellte, das deutsche Wirtschaftsmodell sei fundamental herausgefordert, weil billiges Gas aus Russland, schier unendliche Absatzmärkte in China und die Verteidigungsübernahme durch die USA für uns nicht mehr funktionierten, sprach Herr Kretschmer den GRÜNEN sogar noch eine klare Sicht auf die Problemlage zu. Werte Kollegen der CDU, mit ganz klarer Sicht sage ich Ihnen, Sie sind Mitverursacher dafür, dass das billige Gas aus Russland nicht mehr bei uns ankommt. Sie sind der Mitverursacher und der Fähnchenhalter für eine völlig falsche Außen- und Wirtschaftspolitik, (Sören Voigt, CDU: Aha!) für die Technologieabwanderung nach China und für das Trump-Bashing. (Juliane Nagel, Die Linke: Trump-Bashing!) Jetzt bewundern Sie mit den GRÜNEN die von Ihnen verursachten Probleme in Talkshows und machen Unternehmer zum Sündenbock. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Das kann nicht sein! (Sören Voigt, CDU: So ein Quatsch! Unsinn!) Unsere Unternehmen leiden seit Jahren unter völliger Planungs- und Rechtsunsicherheit, weil aus Berlin und Brüssel immer neue Vorgaben und immer mehr Bürokratie kommen. Das Heizungs- und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind nur zwei Beispiele, zwei Leuchtturmprojekte, wie man im CDU-Sprech in Sachsen sagen könnte. Hohe Energie- und Bürokratiekosten vernichten einen Arbeitsplatz nach dem anderen. War das bei der Berechnung des jährlichen Zuwanderungsbedarfs im Jahr 2023 schon eingepreist? Unsere Unternehmen brauchen jedenfalls keinen bunten Blumenstrauß an Vorwürfen. Sie brauchen Planungs- und Rechtssicherheit, niedrige Energiepreise und wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten. Deshalb fordere ich Sie dazu auf: keine Denkverbote bei der Energieversorgung, keine weitere CO -Bepreisung, keine weiteren Bürokratiekosten für unsere Unternehmen, eine Senkung der Bürokratielasten, und zwar um 25 % als verbindliches Staatsziel, eine vollständige Befreiung von der Abgabenlast auf Löhne ab der 38. Wochenarbeitsstunde sowie keinen zusätzlichen Bildungsurlaub. Werte Kollegen! Wenn wir mit diesen Maßnahmen in den Bereich der Vollbeschäftigung gelangen, dann, aber erst dann, sind wir bereit dazu, mit Ihnen über Fach- und Arbeitskräfte zu reden. Ich hoffe, wir können es bald tun. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die AfD-Fraktion Herr Kollege Schreyer. Gibt es weiteren Redebedarf in dieser dritten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann könnten wir in eine vierte Runde einsteigen, wenn gewünscht. – Das sehe ich. Dann spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Zwerg, bitte schön.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! „Wer die Energiefrage löst, dem gehört die Welt.“ Das ist ein Zitat aus „Make economy great again“, ein Podcast mit Ulf Poschardt und dem TopÖkonom Daniel Stelter. Es ist etwas daran. Wir müssen in Deutschland den Energiesuizid beenden. Es macht keinen Sinn, alles auf erneuerbare Energien zu setzen. Demzufolge sind wir dort gelandet, wo wir heute stehen. Es hat auch keinen Sinn, sich hier hinzustellen und zu sagen: Na ja, wenn die AfD regieren würde, dann wäre die Wirtschaft viel schlechter dran; sie würde sie an die Wand fahren. – Meine Damen und Herren! Momentan fahren diejenigen, die regieren, die Wirtschaft an die Wand, nicht wir. (Beifall AfD) Die Fehler dieser Energiepolitik, die in Deutschland betrieben wird, sind offenkundig. Im Jahr 2011 ging es los mit dem Ausstieg aus der Kernenergie. Im Jahr 2020 wurde der Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 hinterhergeschoben. In den letzten Jahren wurden immer mehr Kohlekraftwerke stillgelegt oder nur noch als Sicherheitsreserve gehalten. Durch die im EEG festgelegte Stromvorrangeinspeisung aus erneuerbaren Energien, also meistens durch Windenergie- und Solaranlagen, vollzog sich dieser staatlich verordnete Markteingriff, der den wirtschaftlichen Betrieb unserer konventionellen, fossilen Kraftwerke nicht mehr möglich machte. Wenn man weltweit schaut, dann ist es so, dass sich immer mehr Industriestaaten der CO -Diskussion entziehen und sagen: Es nützt nichts, wenn wir versuchen, das Klima zu retten, aber am Ende alle auf der Strecke bleiben, weil wir nicht mehr in der Lage sind, wirtschaftlich zu überleben. Fakt ist: Deutschland braucht grundlastfähige Kraftwerke, die durchgehend – durchgehend! – Energie bereitstellen. Der Bau von neuen Gaskraftwerken für den Dauerbetrieb ist unerlässlich. Forschung und Entwicklung und der Bau von neuen Kernkraftwerken sind ebenfalls unerlässlich. Es reicht eben nicht, wenn Wirtschaftsministerin Reiche Interesse an modularen Reaktoren und Kernfusion zeigt und in Brüssel die Nuklearallianz besucht. Das reicht nicht! Wir brauchen ein Programm zum Wiedereinstieg in die Kernenergie, welches integraler Bestandteil der Energiepolitik Deutschlands wird. Mehr machen statt immer nur zerreden ist an dieser Stelle angesagt. Der Betrieb der bestehenden Kohlekraftwerke ist zwingend zu gewährleisten, bis deren Kapazitäten durch andere grundlastfähige Kraftwerke kompensiert werden können. Der weitere Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen macht wirtschaftlich wenig Sinn, wenn für längere Dunkelflauten sowieso konventionelle Kraftwerke vorgehalten und für die Spitzenglättung auf dem Strommarkt große Speicherkapazitäten bereitgestellt werden müssen. Es macht wenig Sinn! Die Netzbetreiber sind auch alarmiert und sagen, wir kommen mit dem Netzausbau sowieso nicht hinterher. Sie fordern eigentlich ein Abbremsen des Ausbaus von Windkraft- und Solaranlagen. (Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!) Die CO -Bepreisung ist sofort zu beenden. Der geplante Emissionshandel ETS 2 muss abgeschafft werden. Beides stellt einen Markteingriff dar, welcher weltweit keinen Effekt für die CO -Reduzierung hat. Es verteuert das Leben der einzelnen Bürger in diesem Land und es macht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen kaputt. Beim Import von Energieträgern muss mehr diversifiziert werden. Das heißt aber auch, dass es irgendwann wieder möglich sein muss, preiswerte Energie, Gas oder Öl, und später vielleicht auch Uran, aus Russland zu beziehen. Das beeinflusst unter anderem die Konditionen anderer internationaler Lieferanten für den, der diese Rohstoffe oder diese Energie bezieht. Das wären dann in dem Fall wir. Auf den Industriestrompreis gehe ich jetzt nicht weiter ein. Es ist eine Mogelpackung. Am Ende bleiben 7 %, was die Unternehmen sparen, gegenüber dem bisherigen Strompreis. Es wäre vielleicht noch wichtig zu sagen, dass die Weltklimakonferenz, die wir unlängst erlebt haben, eigentlich nichts gebracht hat. Das Geld hätte man sich sparen können. Die großen Emittenten waren nicht vor Ort, also Russland, China und die USA. Auch Indien war nicht vor Ort. Es war eine völlig sinnlose Veranstaltung. Solange sich nichts bewegt und nicht alle sagen, wir wollen den CO - Ausstoß reduzieren, brauchen wir als Deutsche oder als Europäische Union – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

– nicht denken, dass wir unsere Wirtschaft dafür opfern müssten, um am Ende einen Beitrag zu leisten, der nicht signifikant ist. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach in der vierten Runde Herr Kollege Zwerg für die AfD-Fraktion. Möchte in der vierten Runde ein weiterer Kollege sprechen? – Das kann ich nicht erkennen. Benötigen wir eine fünfte Rederunde? – Wir benötigen eine fünfte Rederunde. Jetzt müssen Sie sich nur noch einigen. (Frank Peschel, AfD: Wir sind uns einig!) Dann spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Peschel. Sie dürfen; bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Nachdem Sie mich so oft erwähnt haben, möchte ich Ihnen natürlich ein paar Worte sagen. Zuerst, lieber Herr Kollege Ritter: Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil. Ich habe Indien als Absatzmarkt für Sachsen sehr gelobt, habe aber Zweifel an dieser Reise in Bezug auf die Fachkräftesicherung geäußert. Ich habe gesagt, dass wir verstärkt unsere sächsischen Jugendlichen für die Arbeit begeistern müssen, um die Jugendarbeitslosigkeit hier in Sachsen zu minimieren. Daher kann ich Ihre Kritik nicht verstehen. Ich bitte Sie, vielleicht die Pressemitteilung noch einmal zu lesen. (Beifall AfD – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) – Jetzt habe ich Redezeit. Sie sind nach mir dran, Herr Minister. (Staatsminister Dirk Panter: Ja, ja!) Herr Homann, zu Ihren Wortbaustellen, ich bin ganz ehrlich, fällt mir überhaupt nichts mehr ein; ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Ich glaube, Sie sind einfach froh darüber, dass es die AfD gibt, damit Sie herummeckern können. Zu den GRÜNEN, Herr Günther. Ich finde es traurig, dass Sie hier mit einer Neiddebatte anfangen. Es sind Menschen, die fleißig sind, gutes Geld verdienen und dafür auch ordentlich Steuern zahlen. Dass Sie hier eine Neiddebatte anfangen, das ist, finde ich, etwas beschämend. Auch Sie sind sicherlich genauso davon überzeugt wie ich: Wenn wir hier in Sachsen nichts tun, dann werden wir einfach von den chinesischen Waren überschwemmt. Das wird wahrscheinlich demnächst auch bei der Zulage für die EMobilität passieren, wofür Deutschland Milliarden ausgibt. Wer wird die Autos kaufen? – Das sind die Deutschen. Sie werden aber wahrscheinlich kein deutsches Automobil kaufen, sondern eher chinesische Modelle, weil diese unsagbar günstig sind im Vergleich zu unseren Modellen. Ich möchte ganz kurz auf das eingehen, was Sie alle gesagt haben. Ich glaube, jeder möchte auf seine Art und Weise den Wohlstand in Sachsen sichern. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir in Sachsen eine radikale Wirtschaftsreform brauchen. Das sagen nicht nur die Kollegen von uns. Wir brauchen billige Energie. Das ist das A und O. Wir brauchen einen massiven Bürokratieabbau. Wir müssen unsere Verwaltung verschlanken. Was wir bei dieser Diskussion überhaupt nicht angesprochen haben: Wir müssen massiv in die MINT-Fächer investieren. (Beifall AfD) Wir brauchen keine Schulsozialarbeiter. Wir brauchen deutsche Ingenieure, die mit deutscher Ingenieurskunst Produkte entwickeln, die sich weltweit vermarkten lassen. (Thomas Thumm, AfD: Richtig!) Wenn wir diesen Weg nicht gehen, wenn sich Deutschland und Sachsen wirtschaftlich nicht neu erfinden, dann erleben wir hier Stillstand und Bedeutungslosigkeit. Amerika und China, Asien allgemein, investieren so viel, sie brauchen uns Europäer nicht, maximal als billigen Absatzmarkt. Es gibt Ideen, auch von der AfD, einen anderen Weg zu gehen, nicht so, wie wir das bisher immer erlebt haben. Wir haben allein 200 Millionen Euro ausgegeben, damit sich die CDU die Gunst der GRÜNEN und der Linken erkaufen kann. Unsere Idee wäre beispielsweise, dass wir einen sächsischen Investitionsfonds auflegen, 1 bis 2 % der Haushaltsmittel investieren und Substanz kaufen, damit wir in Sachsen nicht mehr nur die verlängerte Werkbank sind, sondern damit wir ein Forschungsstandort sind, damit wir hier Unternehmen haben, die auch hier ihren Hauptsitz haben. Es gibt Länder, in denen es erfolgreich ist. Das sind Norwegen und – – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Frank Peschel AfD

Zweimal von der CDU; das ist ein Riesending. Na, bitte. Es scheint eine gute Diskussion zu sein. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir hören an Mikrofon 6 Herrn Kollegen Ritter, bitte.

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Kay Ritter CDU

Vielen Dank, Herr Kollege Peschel. Stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, Sachsen war Exportweltmeister und ist durch geopolitische Maßnahmen oder Einflüsse dazu gezwungen, sich neue Märkte zu erschließen? Wenn Sie mir darin zustimmen, warum schließen Sie Ihre Pressemitteilung, die Sie eben selbst zitiert haben, mit den Worten: „Statt sich überall auf der Welt zu verzetteln, sollte sich die Regierung Kretschmer [lieber] auf gute Politik in Sachsen konzentrieren“?

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Frank Peschel AfD

Das ist doch ein Superabschluss.

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Kay Ritter CDU

Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Deshalb die Nachfrage.

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Frank Peschel AfD

Wir Sachsen sind ein 4-MillionenVolk. Wenn wir das im Weltmaßstab vergleichen, dann sind wir irgendein Vorort einer chinesischen Großstadt. Unsere Aufgabe hier, im Sächsischen Landtag, hat es doch zu sein, sich um unsere sächsischen Probleme zu kümmern und nicht im Weltmaßstab als 4-Millionen Volk zu denken. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Staatsminister Dirk Panter: Applaus für nichts!) Ich möchte trotzdem noch einmal sagen, weil Sie ja alle auf der AfD herumhacken: Sie alle sehen die Wahlumfragen. Ich sage Ihnen: Wenn Sie diese Brandmauerpolitik gegenüber der AfD nicht beenden, gerade im wirtschaftlichen Bereich, werden wir keinen Wohlstand, keinen wirtschaftlichen Aufschwung erreichen, sondern Sie werden die Zusammenarbeit mit uns brauchen, um die seit Jahren erkennbare Abwärtstendenz, die unsere Bürger spüren, um diesen wirtschaftlichen Niedergang in Deutschland zu beenden. Deswegen freue ich mich auf die nächsten Jahre, in denen Sie auf uns angewiesen sein werden, damit wir in diesem Land wieder zu Wohlstand und Sicherheit kommen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: In einer fünften Rednerrunde sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Peschel. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Wird eine sechste Runde gewünscht? – Herr Kollege Gerold? (Andreas Gerold, AfD: Nein, ich möchte rausgehen!) – Nein. Dann kommen wir jetzt zur Stellungnahme der Staatsregierung. Herr Staatsminister Panter, bitte. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass Kollege Berger wieder da ist, weil ich ihn gern am Anfang kurz mal adressieren möchte. Er hat dieser Debatte eine besondere Note gegeben und hat in einer Wirtschaftsdebatte über die Kommunen gesprochen. Es ist an sich immer richtig, über die sächsischen Kommunen zu sprechen, auch wenn ich nicht ganz den Zusammenhang verstanden habe. Sie werfen uns „Heuchelei der Staatsregierung“ vor; das haben Sie mehrfach gesagt. Sie haben es auch schön in kleinen Schnipseln gemacht, damit Sie es dann online in den sozialen Medien gut verkaufen können, so wie Sie es gerade brauchen. Sie verlangen von uns Lösungen, liefern selber keine und – – (Jörg Urban, AfD: Da haben Sie aber nicht zugehört!) – Ich habe von Ihnen keine Lösungen, was die wirtschaftliche Krise oder die Debatte angeht, gehört. Kann sein, aber ich habe nichts gehört. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ich muss klar sagen, dass wir uns heute mit einer polemischen Debatte der AfD-Fraktion beschäftigen müssen. Bei aller Liebe, wir würden uns gerne mit mehr Zeit den wirtschaftlichen Problemen dieses Landes widmen, aber ich will gern auch in Richtung von Herrn Berger sagen: Das ist „Biedermann und Brandstifter“. Sie gerieren sich als Biedermann, lassen die Brandstifter ins Haus. Das ist – ehrlich gesagt – eines ehemaligen Bürgermeisters, der kommunale Verantwortung hatte, unwürdig. Sie sonnen sich lieber in Ihrer Polemik, als konkrete Vorschläge zu machen, aber wir werden uns trotzdem nicht abbringen lassen. (Beifall CDU – Widerspruch AfD) Es wird niemand leugnen – wir haben viele Debatten geführt –, dass dieses Land schwerwiegende wirtschaftliche Probleme hat, die struktureller und nicht konjunktureller Art sind. Dazu gibt es wohl hier im Plenum keine zwei Meinungen. Wir müssen wieder wettbewerbsfähiger werden. Die Energiekosten müssen runter, gar keine Frage. Es muss alles leichter, einfacher und schneller gehen, das ist alles nicht die Frage. Wir müssen schauen, dass wir bei Innovationen vorne mit dabei bleiben, und wir müssen natürlich die Beschäftigten in Sachsen unterstützen. Gleichzeitig haben wir generell ein konjunkturelles Problem, das gar nicht mit Sachsen allein zu tun hat. Wir haben ein massives demografisches Problem – dazu komme ich dann noch –, und die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte macht es gerade nicht einfacher, an der Stelle zu unterstützen. Aber das ist eben so. Wenn eine Volkswirtschaft drei Jahre hintereinander nicht wächst, läuft nicht alles richtig, aber dann liegt es meiner Ansicht nach nicht allein an der Politik, auch wenn ihr das von der AfD-Fraktion gerne – auch wieder in diesem Antrag – so zugeschrieben wird. Die aktuelle Schwäche unserer Wirtschaft resultiert aus politischen Entscheidungen, aber genauso auch aus wirtschaftlichen Fehlentscheidungen. Man hat sich auch lange auf Erfolgen ausgeruht und sich vielleicht nicht schnell genug umgestellt. Dafür gibt es genug Beispiele. Das heißt aber nicht, dass wir nicht alle gemeinsam versuchen müssen, dort wieder herauszukommen. Wir dürfen aber auch nicht weglassen, dass es geopolitische Veränderungen gibt, gerade von Ihren Freunden in Russland und den USA – Sie können sich nicht so recht entscheiden, aber ich glaube, hier ist es eher ein bisschen mehr Russland – verursacht, die uns am Ende diese großen Probleme machen. Putins Überfall auf die Ukraine hat die stärkste Inflationswelle seit 50 Jahren ausgelöst (Jörg Urban, AfD: Ihre Schuldenmacherei!) Genauso sind Trumps verheerende Zölle für uns ein riesiges Problem. Haben wir die gemacht? (Widerspruch bei der AfD) Wir stehen für Freihandel. Wir haben gut davon gelebt, würden es auch gerne weiter tun, können es aber nicht, weil die größten Unterstützer und Freunde der AfD uns am massivsten geschadet haben. Das will ich hier einfach mal klar festhalten. (Beifall CDU und SPD –

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Jörg Urban AfD

Sanktionspolitik ist kein Freihandel!) Jetzt hätte ich gern noch mehr über Instrumente gehört. Sie sprechen viel über Wünsche, auch was wir alles falsch gemacht haben. Mit ein bisschen Realismus ist doch zu sagen, dass in den letzten 20 Jahren nicht alles schlecht war. Ich darf vielleicht ein paar Zahlen zitieren: Vor 20 Jahren standen wir am Ende einer ganz schweren Krise. 2001 bis 2005 war Deutschland in einer schwierigen wirtschaftlichen Krise. Wir waren 2005 in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit nach IMD auf Platz 24. Das war alles andere als zufriedenstellend. Dann wurden Reformen durchgeführt – wir erinnern uns vielleicht –, die viele Diskussionen ausgelöst und auch viel Kraft für alle Beteiligten gekostet haben. Aber Mitte 2010 waren wir auf einem Spitzenplatz in der Wettbewerbsfähigkeit. Wir waren bis 2014 auf Platz 6 der Industrieländer vorgerückt. 2024 sind wir wieder auf Platz 24 zurückgefallen. Aber zur Realität gehört auch, dass wir 2025 wieder auf Platz 19 geklettert sind. Das heißt doch, dass das ein Marathon ist und kein Sprint. Es gibt bei manchen diese Sehnsucht nach dem einen Wurf, und dann werde alles besser. Wir müssen die Rahmenbedingungen Stück für Stück verbessern, damit wir uns auch wieder in die Top 10 vorarbeiten, denn das ist für die Überlebensfähigkeit unserer Wirtschaft essentiell. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Ich komme zurück zu Ihrem Antrag. Darin verlangen Sie so realistische Dinge wie Wohlstand für alle, Marktwirtschaft. Hervorragend! Was soll das denn bedeuten? Ist das wirklich Ihr Ernst? Wo ist denn da bitte der Lösungsansatz? Ich kann da nichts als Polemik erkennen. Sie schüren Angstgefühle mit Ihrer Niedergangsrhetorik. Das verringert schon mal von sich aus den Wohlstand, weil das die Wirtschaft verunsichert. Wurde nicht vorhin zitiert, dass 50 % der Wirtschaft Psychologie sind? Dann helfen Sie mal dabei, dass wir das verbessern und nicht noch verschlechtern! Das ist Ihr Geschäftsmodell, das Sie betreiben. (Beifall Albrecht Pallas, SPD) Mit dem Austritt aus dem Eurosystem oder gar mit dem Austritt aus der EU würden Sie unsere Exportwirtschaft mit Anlauf ruinieren. Das wäre eine absolute Katastrophe. Aber da Sie sicherlich meinen Worten nicht glauben, zitiere ich gerne Holger Schmieding, den Chefvolkswirt der Berenberg-Bank, der zur AfD-Europapolitik gesagt hat, dass sie fatal wäre. Weiter zitiere ich aus dem „Handelsblatt“: „Aus den USA und China bläst unserer Industrie bereits der Gegenwind hart ins Gesicht. Würden wir auch noch den Zugang zu unseren wichtigsten Märkten, also denen in Europa, einschränken, würde das vielen Unternehmen den Garaus bereiten, darunter sicher auch vielen Familienunternehmen.“ So viel zu Ihrer Europapolitik, nur mal kurz angemerkt. Ähnlich fatal wäre die Abschottung unserer Marktwirtschaft beim Thema Fachkräfte. Die migrationsfeindliche Politik der AfD geht an der Realität vorbei. Momentan haben wir Probleme am Arbeitsmarkt, das ist überhaupt keine Frage. Fakt ist auch, dass wir in den nächsten Jahren im Saldo mindestens 15 000 Menschen weniger am Arbeitsmarkt in Sachsen haben werden. Diese Entwicklung wird – leider Gottes – durch höhere Arbeitslosenzahlen überdeckt, aber das ändert doch nichts daran, dass wir in den nächsten Jahren in Sachsen ein massives demografisches Problem haben. (Widerspruch Mike Moncsek, AfD) – Herr Moncsek, wenn Sie das einfach so hinkriegen, da freue ich mich drauf. Aber das ist doch genau der Punkt, man muss doch das eine tun, ohne das andere zu lassen. Da kann ich auch die polemischen Worte von Herrn Peschel – danke, Herr Kollege – aufgreifen. Natürlich müssen wir uns um unsere eigenen Jugendlichen kümmern, natürlich kümmern wir uns um die Arbeitslosigkeit in diesem Land, das ist doch gar keine Frage. Aber unsere Verantwortung ist, auch über den Tellerrand hinauszuschauen. Bei 4 Millionen Menschen, die hier wohnen, und bei der Anzahl der Beschäftigten, die wir haben, müssen wir trotzdem sicherstellen, dass die Arbeit gemacht wird. Wer soll denn in Zukunft bitte die Züge fahren? Wer soll denn bitte dann die Heizung reparieren? Oder wer behandelt denn Kranke? Gehen Sie doch mal ins Krankenhaus und suchen nach deutschen Jugendlichen, die dort gern arbeiten wollen. In drei Teufels Namen: Man muss das eine tun, ohne das andere zu lassen! (Beifall SPD) Zum Thema Energie. Die Atomkraft – man kann viel darüber diskutieren, dass wir ausgestiegen sind. Selbst wenn wir heute einsteigen würden, wären wir, bis das auch nur irgendeinen Effekt in Deutschland hätte, in den Vierzigerjahren, und das wissen Sie ganz genau, Herr Zwerg. Trotzdem kommt es immer wieder. Das rettet uns alles schön. Wir verstromen weiter Kohle mit allen Folgen, die daraus entstehen, überhaupt gar keine Frage. Einfach Augen zu und mit Volldampf in die Vergangenheit. Dann wird es schon werden. (Mike Moncsek, AfD: Mit Volldampf an die Wand ist auch nichts!) Ich habe doch gar nichts gegen einen Realitätscheck. Das habe ich hier vorne schon oft gesagt. Wir machen das gerade. Aber Sie müssen auch aufpassen, dass Sie nicht falsch zitieren. Es gibt Netzbetreiber, die der Meinung sind – und das kann ich durchaus an verschiedenen Stellen nachvollziehen –, dass der Ausbau von Photovoltaik zu schnell vorangegangen ist. Beim Wind sieht es anders aus, und das sagen die auch ganz klar. Wir brauchen Windkraftausbau in Sachsen. Sie wollen es nur nicht hören. (Mike Moncsek, AfD: Wer sagt das?) – Sie wollen es nur nicht hören! Ihre Rezepte sind ganz klar wirtschaftsfeindlich. Aber nehmen wir doch mal den nächsten Punkt: Marktwirtschaft statt Bürokratiewahn. Das ist auch ein toller Lösungsansatz. Das setzen wir sofort um. Das ist richtig handfest, damit können wir wenigstens etwas anfangen, denn jeder versteht sofort etwas darunter. Es hat niemand gesagt, dass wir nicht schneller, einfacher und effizienter werden müssen. Das ist uns doch allen klar, auch uns in der Landespolitik, im Bund und in der EU. Wir arbeiten daran. (Zuruf von der AfD: Zu langsam!) Aber auch da gibt es nichts trotz der Sehnsucht nach dem Grund. Es kann sein, dass das zu langsam ist, aber was wollen Sie denn bitte machen? Einfach streichen? Sich über alle Gesetze hinwegsetzen? Das funktioniert nicht. Bürokratie darf auch kein Schimpfwort sein, denn Bürokratie per se, wenn sie nicht übertrieben ist, ist extrem wichtig, damit wir in diesem Land regelbasiert und gut leben können, dass eine Wirtschaft korruptionsfrei arbeiten kann. Das gibt es nicht in so wahnsinnig vielen Ländern auf der Welt. Deshalb: Klar müssen wir ran, wir machen das. Wir machen es auch selber. Wir haben uns das als Staatsregierung als Aufgabe gesetzt. Wir machen das zum Beispiel im Wirtschaftsministerium, sei es mit PraxisChecks, sei es bei Corona, wo wir klare Regelungen gefunden haben, oder sei es zum Beispiel im Umgang mit der Sächsischen Aufbaubank. Dafür gibt es mittlerweile schon zahllose Beispiele. Jetzt komme ich zum letzten polemischen Begriff, und zwar zum „Klimasozialismus“. Sie wollen also gerne aus der Energiewende raus. Sie wollen zurück und uns wieder von fossilen Energieträgern abhängig machen, von Ländern, die uns nichts Gutes wollen. Ich möchte mich nicht von Russland oder den USA abhängig machen, was die Energieversorgung angeht. Wir sind es schon viel zu sehr gewesen, und wir müssen schauen, wie wir auf eigenen Beinen stehen können. Deshalb ist der Ausbau der Erneuerbaren schon aus diesem Grund alternativlos. Aber auch andere Länder machen es vor. Sie reden immer von China, aber auch in den USA ist in den letzten Jahren viel passiert. China ist mittlerweile Weltmeister im Ausbau der Erneuerbaren. Warum sollten wir da hintenanstehen? Natürlich brauchen wir einen Übergang. (Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen? Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Na klar. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Kollege Zwerg, bitte.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, Sie müssen trotzdem anerkennen, dass Länder wie China oder die USA alle Energiearten nutzen – alle! Wer die Energiefrage löst, der gewinnt die Welt – so gehen die ran. Die halten sich nicht nur mit Erneuerbaren auf. Es wird alles genommen: Kernenergie, Kohle, alles. Darüber müssen wir als Deutsche nachdenken. Deswegen hatte ich vorhin gesagt, dass wir nicht einfach etwas abschaffen sollten. Wir wissen, dass wir mit den erneuerbaren Energien maximal 70 % des Strombedarfs abdecken können. Dann wird es eng und wir brauchen trotzdem noch andere Kraftwerke. Ich glaube nicht, dass wir aus verschiedensten Gründen auf Dauer Kraftwerke im Gasbereich mit Wasserstoff betreiben können. Deswegen stellt sich auch im Moment – das haben wir bei der COP 30 gesehen – nicht vordergründig die Frage, dass generell auf fossile Energieträger verzichtet wird. Das war nicht beschlussfähig, und das hat wirtschaftliche Gründe. Ich kann natürlich sagen, ich will das so, aber dann werde ich wirtschaftlich nicht bestehen. Das können und das wollen wir uns in Deutschland doch nicht leisten. Auch wir sagen, dass die Braunkohle irgendwann nicht mehr für die Verstromung oder zur Energiegewinnung genutzt werden wird. Da sind wir doch d’accord, aber der Zeitpunkt kann doch nicht einfach festgelegt werden, ohne dass wir schon so weit sind. Wir hätten gar nicht aus der Kernenergie aussteigen dürfen. Das war ein Fehler. Herr Panter, wir hätten nie aussteigen dürfen. Die gleiche Gigawattleistung soll jetzt über Gaskraftwerke hinzugebaut werden. Es gibt in Europa drei Firmen, die Kesselhäuser bauen können – nur drei! Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Kommen Sie noch zur Frage?

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Turbinen kriegen wir ran, aber bei Kesselhäusern hört es dann auf. Dass wir für Kernkraft mehr Zeit brauchen, mag sein. Aber auf anderen Gebieten sieht es auch nicht viel besser aus. Deswegen wollen wir alle Energiearten an den Start und keine Energieart ausschließen. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es handelte sich also um keine Zwischenfrage, sondern um eine Zwischenbemerkung. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja!) Mit anderen Worten, Herr Staatsminister, Sie können fortfahren. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Vielen Dank. Ich würde trotzdem kurz darauf eingehen. Ich habe es vorhin gesagt und auch schon oft hier vorn gesagt, dass ein Realitätscheck gerade in der Energiewende völlig richtig ist, und das machen wir. Genau das tun wir. Jetzt gab es aber in der Vergangenheit die Entscheidung, dass wir aus der Kernenergie aussteigen. Trotzdem ist immer Ihr allererstes Argument: Zurück in die Atomkraft. Es dauerte zehn, 15, 20 Jahre, bis wir dort überhaupt erst herankommen würden. Ergo müssen wir schauen, wie wir in den nächsten Jahren mit dem Ausbau der Erneuerbaren mit Sinn und Verstand realistisch so weit wie möglich vorankommen und trotzdem schauen, dass wir eine Grundlastfähigkeit haben. Das gehen wir gerade an. Das geht die Bundesregierung an, deshalb gibt es diesen Realitätscheck. Es bringt aber nichts, immer wieder als Allererstes mit der Atomkraft anzufangen. (Zuruf Carsten Hütter, AfD) Das ist eine Grundsatzdebatte, die gefällt wurde. Diese Grundsatzfrage – Atomkraft ja oder nein – wird aber nicht in Sachsen gelöst. Deshalb beschäftigen wir uns mit den Problemen, die wir in Sachsen haben. Deshalb geht es zum Beispiel um massiven Windausbau; denn wir sind ein Windentwicklungsland. Wir wissen auch aus den letzten Jahren, dass sich Wind und PV unglaublich gut ergänzen. Das war vor zehn, 15 Jahren so noch nicht klar. Wenn wir jetzt noch über Höhenwindräder reden – wie in der Lausitz gerade eines errichtet wurde –, dann haben wir dabei solche Kurven, die sich überlappen, und wir kommen fast schon in die Nähe von Grundlastfähigkeit. Darüber müsste sich fachlich noch mal ausgetauscht werden. Dann kann man vielleicht auch Sie – obwohl ich mir nicht sicher bin – einmal von Fakten überzeugen, auch wenn das leider Gottes schwierig ist. Ich möchte zum Ende kommen. Man könnte noch sehr viel zu dieser ganzen Debatte sagen. Ich habe von Ihnen wenige Lösungen gehört, ich habe noch weniger realistische Lösungen von Ihnen gehört. (Zuruf von der AfD: Zuhören!) Die heutige Debatte zeigt einmal mehr, dass es leider Gottes nicht sonderlich sinnvoll ist, mit Ihnen über Wirtschaft zu sprechen. Es gibt Zitate, es gibt unrealistische Lösungen, Sie blenden Realitäten aus – gerade geopolitischer Natur – und am Ende (Zuruf AfD) kommt nichts dabei heraus – außer Polemik und Ihre Sharepics. Danke. (Beifall SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es gab durch Herrn Staatsminister Panter eine erhebliche Redezeitüberschreitung. Das gibt Ihnen als Fraktionen die Möglichkeit, weitere 5 Minuten zu beantragen, wenn Sie das möchten. Die AfD-Fraktion möchte das. (Susanne Schaper, Die Linke: Och, Mensch!) Es spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Urban. Bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nutze die gewonnene Redezeit, um doch noch mal ein paar Dinge richtigzustellen, die von unserem Wirtschaftsminister vorgetragen worden sind und die ich unbedingt richtigstellen müsste. Ich beginne damit – das Argument kam in der Debatte auch schon auf –, dass der AfD regelmäßig vorgeworfen wird, dass wir den europäischen Binnenmarkt verlassen wollen. Das ist eine Scheindebatte. Das wissen Sie auch und Sie tragen das regelmäßig vor, weil Sie keine anderen Argumente haben. Sie wissen ganz genau, dass wir die EU in ihrer jetzigen Form kritisieren, dass wir aber immer – immer! – sagen: Wir wollen alle Freiheiten, die wir in der EU haben. (Sören Voigt, CDU: Wann nicht!?) Wir wollen dieses Regime nicht, das uns Vorgaben macht, Verbote ausspricht und uns dadurch das Wirtschaften schwer macht. Wir wollen den Binnenmarkt, und es gibt auch viele Länder, die nicht EU-Mitglieder sind und trotzdem die Vorzüge des Binnenmarktes genießen. So muss das auch sein. Ich möchte also noch mal klarstellen: Dieses Pseudo-Argument möchte ich einfach nicht mehr hören. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Es ist erfunden, Sie wissen das; es ist unredlich, in dieser Art und Weise zu argumentieren. (Beifall AfD – Staatsminister Dirk Panter: Also, Herr Urban!) Dann komme ich zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands: Ja, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands war nicht immer gleich, damit haben Sie recht, Herr Panter. Es stimmt auch, dass Ihr damaliger Bundeskanzler Herr Schröder tatsächlich mit Reformen dafür gesorgt hat, dass die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands enorm nach oben gestiegen ist. Für mich ist bezeichnend, dass dieser Mann – einer der wenigen SPD-Politiker, die wirklich etwas für die Wirtschaft getan haben – heute verfemt ist und aus der Partei ausgeschlossen werden soll (Mike Moncsek, AfD: So ist es!) und eine Arbeitsministerin von der SPD derzeit beginnt, die Wirtschaft zu bekämpfen und die Arbeitgeber bekämpfen will. Das ist der Zustand Ihrer Partei heute. (Mike Moncsek, AfD: So ist es!) Die guten Leute werden rausgeschmissen und die schlechten stehen ganz vorn. (Beifall AfD – Mike Moncsek, AfD: So ist es!) Auch den anderen Argumenten, die ich von Ihnen, Herr Panter, gehört habe, muss ich widersprechen; denn es ist einfach wieder ein Verschließen der Augen vor der Realität. (Staatsminister Dirk Panter: Drehen Sie mir doch nicht das Wort im Mund herum!) Ja, wir haben eine starke Inflation und sie zieht auch an, aber dafür Russland und den Krieg in der Ukraine verantwortlich zu machen, ist falsch. Eine der wichtigsten Grundlagen dieser Inflation, die jetzt anzieht, ist die steigende Staatsverschuldung. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Wenn die europäischen Staaten immer mehr Schulden machen, müssen Sie sich nicht wundern, dass der Euro an Wert verliert. Es ist Ihre Partei gewesen, die im Bundestag wieder ein gigantisches Schuldenpaket mit auf den Weg gebracht hat – was es vorher noch nie gab – und das selbstverständlich dazu führen wird, dass der Euro entwertet wird und die Inflation anzieht. Dann den Leuten zu sagen, sie brauchen einen höheren Mindestlohn, weil das Geld nicht mehr zum Leben reicht, geht an der Ursache vorbei. Wenn die Politik das Leben so teuer macht, dass man von 10 Euro Mindestlohn nicht mehr ordentlich leben kann, dann ist es nicht die Lösung, die Preise immer weiter nach oben zu treiben, bis die Unternehmen die Schotten schließen, weil sie ihre Produkte nicht mehr verkaufen können. (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Wir müssen das Leben in Deutschland wieder so preiswert machen, dass man von 10 Euro Mindestlohn gut leben kann. Die Schuld daran tragen Sie – (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – mit Ihrer Inflationspolitik, mit den Sanktionen, die die Preise nach oben treiben, mit Ihrer Energiepolitik, die zu den höchsten Energiepreisen führt. Deswegen kommen die Arbeitnehmer an den Punkt, an dem sie sagen: 10 Euro Mindestlohn reichen nicht mehr. – Sie sind schuld daran, dass man in Deutschland nicht mehr ordentlich leben kann. Auf die Unternehmer zu drücken ist der falsche Weg. (Beifall AfD – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Es ist geradezu grotesk, zu sagen, man sei für Freihandel, gleichzeitig jedoch das 19. Sanktionspaket zu verabschieden. (Lachen AfD) Was ist das für ein Freihandel, wenn ich den eigenen Unternehmen verbiete, in bestimmte Märkte zu exportieren? Sie als Politik erlauben sich, unseren sächsischen Unternehmen zu verbieten, nach Russland zu exportieren. Was haben Sie denn dafür geleistet, dass sich diese Unternehmen mit ihren Produkten einen Markt aufgebaut hatten? Dafür haben Sie gar nichts geleistet. Es ist die Arbeit dieser Unternehmen gewesen, und die machen Sie mit einem Federstrich kaputt. Das ist Ihre Verantwortung. Das hat mit Freihandel überhaupt nichts zu tun. (Beifall AfD) Ja, auch zur Kernenergie: Natürlich tragen wir das immer wieder vor. Der Ausstieg aus der Kernenergie war eine Fehlentscheidung. Diese haben Sie mitgetragen. Mittlerweile haben es alle europäischen Länder begriffen. Es gibt kaum noch ein europäisches Land, das nicht zurück zur Kernenergie will. Und ja, man muss darüber diskutieren, damit etwas passiert. Wir alle wissen, dass es lange dauert, ein Kernkraftwerk zu bauen. Aber das heißt doch nicht, dass ich zehn Jahre lang meinen Mund halte und erst dann mit Reden anfange. (Mike Moncsek, AfD: Richtig!) In Schweden gab es einen Ausstiegsbeschluss, der zurückgenommen worden ist. Dort hat sich die Vernunft durchgesetzt. Genau dafür werben wir in jeder Debatte. Vernunft bei der Energiepolitik in Deutschland heißt auch: Rückkehr zur Kernenergie – Zweite Aktuelle Demokratie ist nichts ohne Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BSW das Wort, danach CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an Frau Kollegin Zimmermann, die heute – nach meinem Kenntnisstand – zum letzten Mal im Plenum spricht. (Jörg Urban, AfD: Was?)

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Sabine Zimmermann BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die heutigen Debatten bestätigen mir sehr deutlich den Inhalt meiner folgenden Rede. Der Soziologe Oskar Negt sagte einmal: Demokratie ist die einzige (Beifall AfD) auch wenn es zehn Jahre dauert. Vielleicht noch einmal zum Schluss: Wir haben diese Debatte geführt, weil wir vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden schweren Wirtschaftskrise in Deutschland gesagt haben, wir brauchen die Impulse. Offensichtlich haben wir in Berlin eine Regierung, die zwar einen Herbst der Reformen versprochen, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Jörg Urban AfD

– aber nichts geliefert hat. Ja, fünf Minuten sind rum, dann mache ich es ganz kurz: Solange es in der Form weitergeht, dass SPD, CDU und GRÜNE die Augen vor der Wirklichkeit verschließen und alle möglichen Argumente dagegen finden, irgendwas zu ändern, (Staatsminister Dirk Panter: Das ist eine Unterstellung!) und Argumente beiseite wischen, Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!

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Jörg Urban AfD

dann kann sich nichts zum Besseren ändern. (Staatsminister Dirk Panter: Das ist unverschämt!) Deswegen werden wir auch keine Ruhe geben. Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf Mike Moncsek, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Somit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte Frieden und soziale Gerechtigkeit Fraktion BSW Staatsform, die gelernt werden muss. – Diesen Satz hat man oft gehört, aber selten begriffen; denn Negt meinte nicht, dass Demokratie ein Schulfach sei. Er meinte, Demokratie ist eine Haltung – eine Haltung, die jeden Tag verteidigt werden will, im Großen wie im Kleinen. Demokratie bedeutet, dass wir nicht aufgeben, auch wenn es anstrengend wird, dass wir uns zuhören, selbst wenn wir einander kaum noch verstehen, dass wir uns der Verantwortung für die Menschen stellen, auch wenn es einfacher wäre, sich hinter politischen Ideologien zu verstecken. Das Zitat trifft mich heute besonders hart; denn ich glaube, genau diese Haltung ist uns verloren gegangen. Ich schaue hier auf eine Zeit zurück, in der politische Auseinandersetzung noch ein anderes Gesicht hatte. Ich denke an Persönlichkeiten wie Franz Josef Strauß und Herbert Wehner – zwei Männer, die in vielen Fragen unterschiedlicher kaum sein konnten: Strauß, der polternde Konservative, und Wehner, der kantige Sozialdemokrat. Und doch verband sie etwas, was mir heute schmerzhaft fehlt: eine politische Streitkultur, die vom Rückgrat lebte und nicht von Schlagzeilen. (Beifall BSW) Die beiden warfen sich Sätze an den Kopf, die die Wände erzittern ließen. Aber es waren Sätze immer zur Sache, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) keine identitätspolitischen Grabenkämpfe. (Zuruf Die Linke: Mit Franz Josef Strauß?) Man stritt hart, aber man stritt für etwas und nicht gegen jemanden. Heute erlebe ich das Gegenteil. Wir führen Debatten, in denen der größten Leidenschaft nicht die beste Lösung gehört, sondern es ist die Frage, wem man am geschicktesten ein Etikett aufklebt. (Beifall BSW) Die Menschen, die jeden Tag – – (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) Die Menschen, die jeden Tag ringen, rechnen und hoffen, verschwinden zwischen politischen Schlagworten wie in einem Nebel. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das Parlament, das einmal der Ort des politischen Ringens war, wird oft zur Bühne ideologischer Dauerfehden. Das haben wir heute wieder deutlich gesehen. Während wir hier diskutieren, (Zuruf Die Linke) kämpfen die Menschen ums Überleben. Dabei denke ich an die alleinerziehende Mutter, die jeden Cent zweimal umdrehen muss, weil die Kitagebühren steigen, die Mieten explodieren und der Lohn nicht mehr reicht, um ihren Kindern ein Stück Normalität zu sichern. Ich denke an ältere Menschen, die Pfand sammeln müssen, um sich ihr tägliches Brot zu leisten, oder an Rentner, die auf einen Pflegeplatz warten müssen und am Ende nicht wissen, wer die Kosten bezahlt. Und ich denke an die Fachkräfte, die ihr Leben lang geschuftet haben und jetzt befürchten müssen, in die Unterschicht abzurutschen. Warum? Weil sich niemand mehr um die Mittelschicht kümmert, die eigentlich das Rückgrat unseres Landes ist. (Beifall BSW und Jörg Urban, AfD) Und wie ist es heute? Die Linken und die GRÜNEN haben ihre Bestimmung in der Hetze gegen rechts gefunden. Das hilft den Bürgern übrigens überhaupt nicht. Die CDU – die heute hier sehr klein ist –, (Zuruf Daniela Pfeifer, CDU) wird immer kleiner und muss endlich kapieren, dass wir nicht mehr in der Zeit von 1990 leben, (Beifall BSW und vereinzelt AfD) und die SPD hat sich von ihren Wurzeln weit entfernt. Und wer profitiert davon? Die rechte Seite dieses Hauses. Unsere Politik hat sich solch einen schlechten Ruf erarbeitet, deshalb muss man sich als Politiker doch einmal fragen, woran das liegt. Denn wo stehen wir? Beim Thema Bildung diskutieren wir seit Jahren und unsere Kinder warten immer noch auf Lösungen. Sie verlieren Chancen, bevor sie überhaupt gegriffen haben. Auch im Gesundheitswesen, gerade im ländlichen Raum, hat sich eine gefährliche Stille breitgemacht. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Sabine Zimmermann BSW

– Ich komme gleich zum Ende. – Die Bürgerinnen und Bürger sollen alle vier oder fünf Jahre zur Wahl gehen und wissen gar nicht mehr, wo sie das Kreuzchen setzen sollen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wissen Sie vielleicht nicht!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin!

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Sabine Zimmermann BSW

Ich sage Ihnen: Das frustriert die Menschen. (Zuruf CDU: Die Redezeit!) Letzter Satz: Wenn ich all das zusammennehme, dann sehe ich eine Demokratie, die an Kraft verliert, weil wir nicht mehr die Probleme der Menschen, sondern den ideologischen Filter – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin, die Redezeit ist abgelaufen!

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Sabine Zimmermann BSW

– in den Mittelpunkt stellen. (Laura Stellbrink, SPD: Machen Sie doch eine zweite Runde!) Eine Demokratie, die vergisst, wem sie dient, hat ihren Kompass verloren. Danke schön. (Beifall BSW und AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Zimmermann sprach für die Fraktion BSW. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass Reden nur an das Plenum zu richten sind und nicht an die Besucher oder an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns Redezeiten vorgegeben haben, an die wir uns zu halten haben. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Herzlichen Dank. Wir fahren in der Rednerreihenfolge fort. Es spricht nun für die CDU-Fraktion Kollegin Klemm. Bitte schön. (Zwiegespräch zwischen Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Zimmermann, BSW)

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Ina Klemm CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Zimmermann, ich habe mir den Debattentitel heute noch mal angesehen. Sie selbst haben es gesagt: Demokratie ist nichts ohne Frieden. Auch wenn ich viele – nicht alle, aber viele – Dinge teile, die Sie gesagt haben, auch zu unserer Debatte hier im Sächsischen Landtag, möchte ich mir erlauben, die Ausführungen vielleicht noch ein wenig zu vertiefen bzw. aus unserer Sicht zu ergänzen. Als CDU-Fraktion tragen wir geschlossen die Werte unserer Demokratie, des Grundgesetzes sowie die Verpflichtung auf Frieden und die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit und unsere Heimat in uns und zusammen. Wir teilen somit Ihre in der Debatte angekündigte Meinung: Das Recht auf Frieden ist unsere verfassungsrechtliche Verpflichtung. Das ist kein Leitmotiv und auch keine Grundhaltung, die nur gewisse Gruppen betrifft, sondern das ist eine Grundhaltung, die sich schon in unserer Verfassung widerspiegelt. Artikel 1 des Grundgesetzes legt die Würde des Menschen und damit auch das friedliche Miteinander als oberstes Prinzip fest. Gleichzeitig garantiert Artikel 26 des Grundgesetzes die Friedensordnung in Deutschland und die diplomatischen Wege zur Konfliktlösung. Ich kann für meine Fraktion an dieser Stelle auch wieder betonen, dass Deutschland sich nicht auf den Weg macht, kriegerische Auseinandersetzungen herbeizuführen. (Jörg Urban, AfD: Nein?) Unser Ziel ist es – und es muss im Sinne unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sein –, Verteidigungsfähigkeit herzustellen, (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) um den Frieden, die Sicherheit und unsere Demokratie zu fördern. Wir stehen dazu: Die Verteidigungsfähigkeit – dies zeigen leider auch die aktuellen geopolitischen Ereignisse, ob man es sehen möchte oder nicht – ist Voraussetzung dafür, dass Frieden, Freiheit und Demokratie geschützt werden können. Wir teilen die wirklich gute Grundintention von Ihnen, Frau Zimmermann, und auch des BSW. Aber leider ist es so, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit ist. Leider ist es im wahren Leben so, dass Frieden, ohne in der Lage zu sein, sich zu wehren, naiv ist. Wehrhaft zu sein ist keine schlechte Sache. Aber ich gebe es zu: Ohne das entsprechende Verantwortungsbewusstsein ist es gefährlich. Wir brauchen beides. Das bedeutet, unsere Verteidigungsausgaben müssen angemessen und dennoch verlässlich sein. Wir sind auf eine kooperative europäische Zusammenarbeit angewiesen. Diesen Zusammenhalt müssen wir ganz klar kommunizieren und auch zeigen, dass es ganz klare Grenzen geben muss – nicht nur unsere eigenen, sondern auch die unserer Partner und Nachbarstaaten. Diese Politik dient nicht – wie es gern gesagt wird – einer aggressiven Kriegsführung. Keiner von uns – definitiv keiner von uns! – will einen Krieg. Es geht ganz klar um Prävention und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir unterstützen eine bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr und klare Strategien, die dem Schutz von Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit dienen. Zur sozialen Gerechtigkeit: Sie ist ein ganz wichtiges gemeinsames Gut in unserer gesamten Gesellschaft. Sie gilt nicht nur für einzelne Gruppen und nicht nur für die alleinerziehende Mutter – aber auch. Sie ist die Grundvoraussetzung – die Grundvoraussetzung! – für Stabilität und für Zusammenhalt in unserem Land. Wir stehen dafür, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie Menschen unmittelbar zugutekommen: Bildung, Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit, Infrastruktur und Teilhabe am wirtschaftlichen Leben. All dies ist jedoch nur – das darf man nicht vergessen – durch die harte Arbeit vieler Unternehmer und Arbeitnehmer möglich. Die wirtschaftliche Stabilität muss bei allen Maßnahmen zur sozialen Gerechtigkeit gleichermaßen im Vordergrund stehen; denn nur durch eine starke Wirtschaft, die Solidarität und das Einstehen für Benachteiligte ist eine starke Demokratie möglich. Alles Weitere würde ich gern in der zweiten Runde ausführen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Carsten Hütter, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Klemm sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin zutiefst darüber beunruhigt, dass Frieden nicht mehr der Grundkonsens der deutschen Politik ist. (Albrecht Pallas, SPD: Das ist nicht so!) Ich bin beunruhigt darüber, dass Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen der Ausweg aus der Wirtschaftskrise in Sachsen und Deutschland sein sollen. Ich bin beunruhigt darüber, dass ernsthaft diskutiert wird, ob unsere Söhne und Töchter in einen Krieg an die Ostfront geschickt werden sollen. (Andreas Nowak, CDU: Das wird überhaupt nicht diskutiert!) Ich bin beunruhigt darüber, (Unruhe – Andreas Nowak, CDU: Das ist völliger Quatsch!) dass NATO und Bundeswehr Sachsen zur logistischen Drehscheibe für einen Krieg im Osten einplanen und sich unsere Städte und Gemeinden darauf vorbereiten sollen. (Zuruf: Wer sagt denn so was? – Zurufe Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Dr. Sven Eppinger, CDU) Ich bin zutiefst beunruhigt darüber, dass bei den Altparteien – bei CDU, SPD und auch bei den GRÜNEN – diese Kriegstreiberei inzwischen an der Tagesordnung ist; (Laura Stellbrink, SPD: Ein Unsinn!) denn wenn der Konsens des Friedens in Kriegsbegeisterung umschlägt, dann ist Widerstand Pflicht. (Ingo Flemming, CDU: Wieder eine Rede aus Moskau!) – Jawohl. Ich komme später noch darauf zurück. (Gelächter und demonstrativer Beifall CDU) Ich komme später noch zu Ihnen, liebe CDU. Im September hat CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer die Stärkung der Rüstungsindustrie im Osten zur Chefsache gemacht – ich zitiere –: „Um Industriearbeitsplätze zu sichern, kann die Verteidigungsindustrie einen wichtigen Beitrag leisten.“ Lieber Herr Kretschmer, liebe CDU, diese Logik ist von vorn bis hinten falsch. Und was noch viel schlimmer ist: Diese Logik führt uns in den Krieg. Meine Befürchtung ist: Wenn Autokonzerne keine Autos mehr bauen, sondern Panzer, wenn Chemieunternehmen keine Waschmittel mehr herstellen, sondern Munition, und wenn unser gefeiertes Silicon Saxony am Ende dafür da ist, Drohnenangriffe zu koordinieren, dann ist der Krieg irgendwann das einzige Geschäftsmodell, das bleibt, und dann wird Krieg geführt, um weiter Geld zu verdienen. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Dahin dürfen wir nie kommen. Herr Kretschmer, liebe CDU, die Lösung für unsere Wirtschaftskrise ist nicht Aufrüstung und Kriegsvorbereitung. Die Lösung für unsere Wirtschaftskrise heißt günstige Energie, Steuersenkungen und Technologieoffenheit. (Beifall AfD –

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Andreas Nowak CDU

Vom Kriegstreiber eingekauft!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Krieg verdienen immer nur die Eliten, während die einfachen Menschen leiden. Deshalb beschränkt sich die von mir kritisierte Kriegsbegeisterung auf Regierungen, Altparteien, Politiker und Lobbyisten. In Sachsen hingegen sagt die überwältigende Mehrheit Nein zum Krieg und – wie die AfD – Ja zum Frieden. 89 % der Sachsen lehnen es ab, deutsche Soldaten in die Ukraine zu schicken. Von Sachsen geht die Botschaft aus: Unsere Söhne bekommt ihr nicht. Ich appelliere deshalb an Ihre demokratische Vernunft: Hören Sie auf das, was die Sachsen wollen! Stoppen Sie alle Pläne für eine Wehrpflicht, die nicht etwa der Landesverteidigung dient, sondern die Bundeswehr personell für fremde Kriege ausstatten will! (Andreas Nowak, CDU: Das ist Quatsch! Das wissen Sie auch!) – Hören Sie zu! – 67 % der Sachsen haben sich zudem von Anfang an gegen Waffenlieferungen an die Ukraine gestellt. Auch hierzu sage ich Ihnen: Hören Sie auf das, was die Bürger wollen! Statt im Jahr 2026 insgesamt 11,5 Milliarden Euro für Ukraine-Hilfen zu verbrennen, fordert die AfD dieses Geld für Kindergärten, für Schulen, für die Pflege, für die Rente einzusetzen. Wenn die Regierung auf das hört, was die eigenen Bürger wollen, dann gibt es Frieden, Wohlstand und Demokratie. (Vereinzelt Beifall AfD –

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Andreas Nowak CDU

Ganz bestimmt!) Wenn die Regierung hingegen auf das hört, was ihr Lobbyisten und die Maulhelden aus den Medien zurufen – Krieg, Krieg, Krieg –, dann gibt es Schulden für Rüstung, dann gibt es wirtschaftlichen Niedergang und dann gibt es am Ende Krieg. (Andreas Nowak, CDU: Hier ruft nur einer Krieg, und das ist Putin!) Wenn eine Regierung so handelt, dann wird Widerstand zur Pflicht. Wir leisten diesen Widerstand stellvertretend für Millionen deutsche Bürger sehr gern; denn wir stehen heute und in Zukunft für Frieden, für Wohlstand, für Demokratie. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und an der Seite Moskaus! – Zuruf: Für Russland!) Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der SPD Kollegin Stellbrink; bitte schön.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie ist nichts ohne Frieden und soziale Gerechtigkeit – ein Satz, der gut klingt. Aber ein schöner Satz ohne politische Konsequenzen fördert nur das Wohlgefühl, sonst nichts. Willy Brandt hat 1992 gesagt: „Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer.“ – Das gilt bis heute fort, besonders mit Blick auf den Osten. Die Menschen hier haben die friedliche Revolution getragen, eine Revolution der Demokratie – mit ihrem Mut, mit ihrem Risiko und mit ihren Hoffnungen, die dann nicht immer erfüllt wurden. Trotzdem kamen nach 1990 harte Veränderungen: Arbeitsplatzverluste, Deindustrialisierung, Entwertung von Lebenswegen, biografische Brüche und Unsicherheiten, die Familien bis heute prägen. Das gehört zur Geschichte dieses Landes, und es lohnt sich, diese Wahrheit auszusprechen. Es gehört jedoch auch zur Wahrheit, dass die Menschen in Sachsen diesen Freistaat wieder aufgebaut haben – mit enormer Kraft, mit gesamtdeutscher wie europäischer Unterstützung und mit einer Beharrlichkeit, die Respekt verdient. Heute haben wir wachstumsstarke Industrien, Spitzenforschung, gute Arbeitsbedingungen und Tarifabschlüsse, die erkämpft und verdient sind. Das ist Sachsen 2025, nicht das Klischee von gestern. Wenn wir über soziale Gerechtigkeit sprechen, dann geht es nicht um einen sentimentalen Begriff. Es geht um Teilhabe in freier Entscheidung, sich einzubringen, statt abwarten zu müssen, Verantwortung zu übernehmen, statt zu kommentieren, Kompromisse zu akzeptieren oder keine Veränderungen herbeizuführen. Für die SPD gehört zu dieser Teilhabe untrennbar der Frieden – ein Frieden, der auf Recht, Demokratie und europäischer Zusammenarbeit beruht und nicht auf Unterdrückung, Drohung oder Gewalt, wie es Autokraten unter Frieden verstehen. Europa hat gelernt: Echter Frieden ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen sicher leben, wirtschaftlich aufsteigen und ihre Freiheit nutzen können. Deshalb verteidigen wir ihn. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht auch um uns als Parlament. Jede demokratische Fraktion trägt die Verantwortung, nicht nur zu kritisieren, sondern mitzuwirken. Ich möchte Ihnen deshalb den zweiten Teil des WillyBrandt-Zitats nicht vorenthalten: „Darum – besinnt euch auf eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“ Unsere Zeit verlangt Antworten auf echte Probleme, Transformation in der Wirtschaft, soziale Sicherung für alle Generationen, gute Arbeit und Tarifbindung, starke Kommunen und verlässliche Daseinsvorsorge sowie gleiche Chancen in Stadt und Land. Diese Antworten entstehen nicht durch Worte, sondern durch konkrete Politik. Und ja, in einer Minderheitsregierung ist das schwer. Aber wir werden nicht müde, Lösungen zu suchen; denn Demokratie heißt nicht, es ist einfach. Demokratie heißt, wir machen es bestmöglich. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Demokratie ist eine soziale Demokratie und soziale Gerechtigkeit entsteht nicht durch Wohlfühlrhetorik. Sie entsteht durch Entscheidungen, die Menschen Chancen geben – auf gute Arbeit, auf faire Löhne, auf Aufstieg durch Bildung, auf Sicherheit, Respekt und Teilhabe. Als SPD wissen wir, dass sich Gerechtigkeit nicht von selbst einstellt, sondern hart erarbeitet werden muss – Taten eben statt Worte, von uns, von allen demokratischen Kräften. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns um die besten Lösungen zwischen Regierungsund auch den demokratischen Oppositionsfraktionen streiten! Aber lassen Sie uns gemeinsam eine Politik machen, die den Menschen in diesem Freistaat wirklich etwas bringt! Vielen Dank. (Beifall SPD Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Stellbrink sprach für die Fraktion SPD. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Günther; bitte schön.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dieser Titel der Aktuellen Debatte verbindet Worte, unter denen wir uns wahrscheinlich alle versammeln können: Demokratie, Frieden, soziale Gerechtigkeit. Ich muss aber sagen: So, wie diese Formulierung ist, können wir nicht zustimmen. „Demokratie ist nichts ohne Frieden und soziale Gerechtigkeit“ – was machen wir denn, wenn die Demokratie angegriffen wird, wenn wir – wie jetzt in Europa – erleben, dass es einen Staat gibt, der diesen Kontinent mit Krieg überzieht? Wenn wir uns die Frage stellen müssen: Ist denn unsere Demokratie dann nichts mehr wert? – Mit Sicherheit nicht, alles sind nämlich Eigenwerte und die Demokratie ist die Grundlage dafür, dass wir soziale Gerechtigkeit haben; denn wir wissen: In allen Ländern, in denen es nicht demokratisch zugeht, haben wir keine Chance auf gerechte Verteilung, auch nicht auf die gerechte Verteilung von Chancen. Nun ist aber Demokratie nur eine notwendige Voraussetzung, keine hinreichende – das wissen wir alle –, aber eine notwendige. Deshalb ist sie nicht „nichts“ ohne soziale Gerechtigkeit, sondern genau der Rahmen, in dem wir für soziale Gerechtigkeit kämpfen – und da ist noch viel zu tun. Es ist allerdings auch schon viel erreicht worden. Doch lassen Sie mich noch einmal zu den Begriffen Demokratie und Frieden kommen. Man hat gemerkt, was das schon wieder bei der AfD ausgelöst hat. Ja, wir befinden uns derzeit in einem Krieg – hier, mitten in Europa. Diesen haben nicht wir uns ausgesucht, sondern Russland hat ihn ohne Not begonnen und führt ihn genau gegen unsere demokratischen Werte. Das will man gar nicht weiter ausführen. Sie wissen, welche Verhältnisse in Russland herrschen, und Sie wissen auch, wofür Russland steht. Um es einmal ganz klar zu sagen: Wir als Bundesrepublik Deutschland sind Teil der NATO. Wenn es immer „Kriegslust“ und „Aufrüstung“ heißt: Die NATO ist ein HundertProzent-Verteidigungsbündnis. Nichts anderes findet dort statt. Sie ist ein Verteidigungsbündnis, während Russland ein glasklarer Angriffsstaat ist. Es ist auch nicht sinnlos, wenn wir jetzt aufrüsten. Ja, wir würden uns alle wünschen, das Geld in etwas anderes investieren zu können. Aber alles, was wir in den letzten Jahren getan haben, auch zur Unterstützung der Ukraine, hat dazu geführt, dass diese Angriffsmaschine von Russland gestoppt worden ist. (Zuruf Bernd Rudolph, BSW) Sie ist gestoppt worden, deswegen war das erfolgreich. Trotzdem muss dieser Krieg so schnell wie möglich enden. Dieser Krieg wird geführt, und er wird auch hier geführt. Ich kann Ihnen zusichern: Russland hätte kein Problem damit, wenn Sie in einem Ferienflieger sitzen – wie es schon passiert ist –, der dort vom Himmel abgeschossen wird. (Zuruf Roberto Kuhnert, AfD) Russland hätte auch kein Problem damit, wenn Sie sich in einem Krankenhaus befinden und es dort die IT angreift und Sie deswegen zu Schaden kommen. Damit hätte keiner in Russland ein Problem. (Jörg Urban, AfD: Unglaublich!) Ich frage mich immer, wie man hier in der Bundesrepublik leben und dieses Terrorregime verteidigen kann, das gegen alle Werte steht, für die wir stehen, gegen alle unsere demokratischen und menschlichen Werte. (Zurufe BSW) Ein Regime, das uns ganz persönlich bedroht und ein Grund dafür ist, warum wir jetzt wieder so viel Geld in Aufrüstung packen müssen, während uns schon alle anderen Aufgaben über den Kopf wachsen. Keiner wünscht sich, dass wir mit Rüstung wirtschaftliche Probleme lösen. (Zuruf BSW: Na, dann macht es doch nicht!) Aber Russland zwingt uns dazu, uns zu verteidigen. (Zuruf Martin Braukmann, AfD) Es zwingt uns! Deswegen müssen wir aufrüsten, und deswegen müssen wir Rüstungsindustrie ansiedeln. (Zurufe BSW) Dann wäre es völlig sinnlos, wenn wir das in Sachsen nicht mitmachen würden; das ist nämlich nichts Böses. (Zuruf Roberto Kuhnert, AfD – Weitere Zurufe und Widerspruch BSW) Genauso würde es in einer normalen Welt mit Kriminalität keinem in den Sinn kommen, zu sagen: Ach Gott, dann rüsten wir mal bei der Polizei ab und schaffen Mafia-Clans freie Bahn. (Anhaltende Zurufe BSW –

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Sören Voigt CDU

Sehr gut!) Dazu würden wir sagen: Nein, wir müssen natürlich in unsere Polizei investieren. Wir würden das Geld gerne für andere Dinge ausgeben, aber wir kommen nicht drum herum. Genauso ist es nun einmal in der Außen- und Verteidigungspolitik. Ich möchte es nicht erleben, dass Russland, dieses verbrecherische Regime, durchmarschiert. Ich frage mich, wie man als Frau so etwas gut finden kann. Das ist ein System, das vergewaltigt, das Familien zerstört, das Kinder umbringt – tagtäglich. (Protest und Zurufe BSW) Da lachen Sie. (Anhaltender Protest BSW – Glocke des Präsidenten) Da lachen Sie, das ist wirklich erbärmlich. (Zuruf BSW: Das ist doch nicht erbärmlich!) Ich kann nicht verstehen, wie man so etwas als Mensch machen kann. (Andreas Nowak, CDU, in Richtung BSW: Beschäftigen Sie sich mal damit! –

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Roberto Kuhnert AfD

Herr Günther, Ihnen kann geholfen werden!) Wir befinden uns auch im Krieg: diese Desinformation, die Russland gegen uns führt, wie es unsere Demokratie lächerlich macht und delegitimiert. (Zurufe BSW und AfD) Nun geben zwei Fraktionen – links und rechts – das beste Beispiel dafür, an welcher Seite sie bei dieser Delegitimierung unserer Demokratie stehen. Deswegen ist es schon erstaunlich, dass Sie das hier als Debattentitel einbringen. Vielen Dank. (Roberto Kuhnert, AfD: Na ja, ganz so schlimm wie eben wird’s wohl nicht werden!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Günther sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollegin Schaper; bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von dem französischen Dichter Anatole France stammt der Satz: „Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet Reichen wie Armen, unter Brücken zu schlafen, auf Straßen zu betteln und Brot zu stehlen.“ Was er damit sagen wollte: Das Gesetz allein führt noch nicht zu gleichberechtigten Leben. Wer um sein Leben fürchten muss oder nichts zu beißen hat, der interessiert sich tatsächlich wenig für Demokratie. Nur, wer sich sicher ist und wer satt ist, hat überhaupt eine Chance, politisch mitzubestimmen. Deshalb kämpfen wir als Linke dafür, dass niemand Existenzangst haben muss. Eine echte Demokratie muss auch sozial sein. Dafür setzen wir Vorschläge in diesem Landtag durch. Noch immer wird auf den meisten Kontinenten gekämpft, seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine sogar wieder mitten in Europa. Die Hoffnung auf eine friedliche Welt liegt heute weit entfernt. Das macht vielen Leuten Angst – auch mir. Die Staaten antworten mit Aufrüstung. Die Rüstungsindustrie eilt von einem Rekord zum nächsten. Das Friedensforschungsinstitut SIPRI hat erst am Montag neue Zahlen veröffentlicht: Demnach haben die 100 weltweit größten Waffenproduzenten im Jahr 2024 Rüstungsgüter und Militärdienstleistungen für fast 590 Milliarden Euro verkauft. Das ist der bisher höchste Wert. Das ist viel mehr als der gesamte Bundeshaushalt von diesem Jahr. In Deutschland klingeln die Kassen von Thyssenkrupp, Diehl, Rheinmetall und Co sogar noch lauter. Man könnte so viel Sinnvolles mit diesem Geld anstellen. Die NATO unterhält bereits die mit Abstand größten Streitkräfte der Welt. Militarisierung bringt keine Sicherheit. Die Wehrpflicht ist deshalb ebenso fehl am Platz wie Bundeswehroffiziere an Schulen oder Rüstungsprojekte an Hochschulen. (Andreas Nowak, CDU: Stimmt alles nicht!) Es gibt keine Alternative zu Friedensgesprächen und gezielten Sanktionen gegen alle, die Kriege losbrechen oder von ihnen profitieren. In Deutschland dürfen wir zum Glück seit Jahrzehnten frei von militärischer Gewalt leben. Aber das heißt noch lange nicht, dass alle Menschen hier ihren Frieden finden. Millionen drehen gerade die Heizung nicht auf, weil sie Angst vor der Abrechnung haben müssen. Millionen leiden darunter, dass am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Millionen fürchten Arbeitslosigkeit oder den sozialen Absturz dadurch. Millionen droht de facto die Enteignung, wenn sie eines Tages ins Pflegeheim müssen. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. In Deutschland besitzen 10 % der reichsten Haushalte mehr als 60 % des privaten Vermögens. Wir müssen umverteilen. Deshalb fordern wir als Linke die Vermögensteuer. Deshalb fordern wir gerechte Steuern auf enorme Einkommen und riesige Erbschaften. Deshalb fordern wir, dass auch für höchste Einkommen Beiträge in die Rentenkasse, in die gesetzliche Kranken- und Pflegekasse sowie in die Arbeitslosenversicherung fließen müssen. Das wäre eine andere Politik, dafür kämpfen wir als Linke. Aber wer Frieden und soziale Gerechtigkeit fordert und sich gleichzeitig an den Hals der extremen Rechten wirft, ist unglaubwürdig. Faschisten lieben Gewalt und den Krieg. (Zuruf Roberto Kuhnert, AfD) Sie haben für Schwächere rein gar nichts übrig und sie verteidigen schon immer die Privilegien der Begüterten. Eine Grundvoraussetzung für Gerechtigkeit ist deshalb der Antifaschismus. Auch da weiß man bei uns Linken, woran man ist. (Gelächter AfD) Wir verteidigen die Demokratie und helfen nicht dabei, die extreme Rechte zu normalisieren und sie hoffähig zu machen. Man kann über vieles unken und es zu seinem politischen Inhalt machen, über anderen die Kübel auszuschütten. Doch dann muss man sich nicht wundern, wenn man erst gar nicht zu einer Altpartei wird, die später irgendjemand beschimpfen kann. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke und Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion Die Linke. Der fraktionslose MdL hat keinen Redebedarf angemeldet. Das heißt, wir können nun in eine zweite Rederunde übergehen. Ich übergebe wiederum das Wort an Frau Kollegin Zimmermann, Fraktion BSW; bitte schön.

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Sabine Zimmermann BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, unsere Demokratie ist in Gefahr, weil aufgerüstet wird, obwohl das Volk es nicht will. Unsere Demokratie ist in Gefahr, weil die Menschen vor der Wahl alles versprochen bekommen und hinterher nichts eingehalten wird. Die Probleme für die Menschen werden nicht kleiner, sondern größer. Das muss sich jeder Politiker doch endlich mal in den Kopf ziehen. Bertolt Brecht schrieb einmal: „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ Wenn wir die Wahrheit aussprechen, dass sich unsere Politik immer weiter von der Friedenspflicht entfernt, dann sollten wir uns doch nicht einreden lassen, wir würden übertreiben. Die Wahrheit ist doch: Dieses Land rutscht hinein in eine neue Denkweise, in der Sicherheit nicht mehr Schutz bedeutet, sondern Stärke, Macht und Abschreckung. Wir leben in einer Zeit, in der nicht mehr davon die Rede ist, Grenzen zu sichern und Konflikte diplomatisch zu lösen. Stattdessen ist Krieg zur Ware geworden und – schlimmer noch – zur Industrie. Das sehen wir bei dem Rüstungsunternehmen Rheinmetall, wie es agiert. Der Vorstandschef Armin Papperger spricht im ZDF-Interview offen davon, dass Deutschland bis 2029 militärisch zur stärksten Macht Europas wird. Er setzt nicht auf defensive Zurüstung – oder wie Frau Klemm sagte, bedarfsgerechte Ausstattung –, (Andreas Nowak, CDU: Doch!) er setzt auf riesige Rüstungswerke und globale Expansion. So hat sich Rheinmetall das bescheidene Ziel der Umsatzverdoppelung bis 2027 gesetzt und möchte bis zum Jahr 2030 sogar auf 40 bis 50 Milliarden Euro hochwachsen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dies, meine Damen und Herren, hat nichts mehr mit Sicherheitspolitik zu tun. (Zuruf AfD: Genau!) Das ist ein massives Rüstungsprogramm, in dem Krieg profitabel gerechnet wird und in dem offenbar alle vergessen haben, dass jede produzierte Waffe, Munition oder Rüstung am Ende von einem Menschen getragen wird. Pappberger, dieser Aufrüstungsprofiteur – so muss man ihn nennen –, hätte lieber vor einem Soldatenfriedhof posieren sollen, anstatt vor einem neuen Panzer. (Beifall BSW und vereinzelt AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Während der Begriff „Abrüstung“ fast vollkommen aus der öffentlichen Debattenkultur gestrichen wurde, (Andreas Nowak, CDU: Was wollen Sie denn noch abrüsten? Es ist doch nichts mehr da! –

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Gegenruf Heiko Gumprecht AfD

Auch schon gemerkt!) wird diese fanatische Aufrüstungspropaganda auch noch mit den öffentlichen Rundfunkgebühren der Bürgerinnen und Bürger bezahlt. An Wahnsinn kaum zu überbieten! (Beifall BSW) Es ist doch zynisch, wenn während laufender Friedensbemühungen an der Börse über fallende Kurse von Rüstungsaktien gejammert wird. Der Vorwurf – übrigens seitens der SPD; ich konnte ihn des Öfteren vernehmen –, ich hätte den ehemaligen Bundeskanzler mit Hitler oder den Verteidigungsminister mit Goebbels verglichen, trifft nicht zu. Mein Ziel war ein eindringlicher Appell daran – Herr Homann, Sie können ruhig mal zuhören –, (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) wie wichtig es ist, aus der Geschichte zu lernen und wachsam zu bleiben. (Beifall BSW – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Denn wer die Geschichte vergisst, dem droht, dass sich die schlimmsten Muster im neuen Gewand wiederholen. (Zurufe Henning Homann, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Geschichtsvergessenheit zeigt sich schon jetzt im politischen Alltag. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Helmut Schmidt sagte einmal: „Leute, die keinen Krieg erlebt haben, wohl aber selbst Krieg führen oder provozieren, wissen nicht, was sie Furchtbares anrichten.“ (Zuruf Sören Voigt, CDU) Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen schon einmal Krieg erlebt hat. (Andreas Nowak, CDU: Ja, auf dem Balkan!) Ich musste mit meinen Kindern und Enkelkindern am 8. Oktober 2023 in Israel erleben, wie Bomben neben uns fielen und Kriegsgerät in Bewegung kam. Ich hatte in meinem Leben noch nie so viel Angst. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Das wollen Sie alle nicht. Mein Appell ist klar: Wir dürfen nicht einfach in die nächste Runde der Militarisierung stolpern. (Albrecht Pallas, SPD: Das wollen wir nicht! Niemand will das!) Wir müssen diese Entwicklung anhalten, bevor sie unser historisches Bewusstsein endgültig trübt. (Laura Stellbrink, SPD: Haben Sie den anderen Rednern eigentlich zugehört?) Denn wenn wir nicht aufpassen, dann wird der Krieg nicht nur zum Mittel, er wird zur Normalität, und das dürfen wir niemals akzeptieren. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Sabine Zimmermann BSW

Es war meine letzte Rede. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Gesundheit! (Beifall BSW und AfD – Die Abgeordneten der BSW-Fraktion erheben sich von ihren Plätzen und Ronny Kupke, BSW, überreicht Sabine Zimmermann, BSW, einen Blumenstrauß.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Zimmermann sprach für die Fraktion BSW. Da es sich um die letzte Rede von Frau Zimmermann handelt, werden jetzt seitens der BSW-Fraktion Blumen überreicht. Ich übergebe nun das Wort an die Fraktion der CDU, Kollegin Klemm. Auch ich persönlich wünsche Frau Kollegin Zimmermann alles Gute. (Beifall BSW und AfD)

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Ina Klemm CDU

Ein paar Worte vorab zu Herrn Urban und zu Ihnen, Frau Zimmermann: Kriegstreiberei, Kriegsbegeisterung – ich glaube, Sie haben mir nicht zugehört. Ich habe in meiner Rede gesagt: Keiner von uns möchte Krieg. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Und ehrlich gesagt, auch wir sind besorgt. Wir wollen nämlich keinen Krieg. Wir wollen nur darauf vorbereitet sein, dass jemand nicht unsere Meinung teilt. Ich stelle mir die Debatte bei uns im Parlament, aber auch im Bundesparlament vor, vielleicht angeheizt durch Ihre Fraktion und durch Ihre Fraktion, wenn wir im Fall eines Angriffs eben nicht vorbereitet gewesen wären, im Katastrophenschutz und in der Bundeswehr. (Roberto Kuhnert, AfD: Es gibt keinen Angriff! –

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Roberto Kuhnert AfD

Weil es so ist! Jetzt ist aber Schluss! – Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Klemm hat das Wort und fährt jetzt mit Ihrem Redebeitrag fort.

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Ina Klemm CDU

Sie haben dann gleich die Möglichkeit, zu sprechen. – Aber wir befinden uns jetzt in der Weihnachtszeit, und es ist auch die Weihnachtsgeschichte, die uns daran erinnert, dass Frieden, Hoffnung und soziale Verantwortung zentral sind. Es geht um Fürsorge für unsere Schwachen. Es geht um Fürsorge, Gerechtigkeit und Versöhnung, und nicht nur in Deutschland. Diese Werte können uns auch heute leiten, Frieden anzustreben, Menschenwürde zu schützen, Hilfsbedürftigen beizustehen und mit unseren Ressourcen verantwortungsbewusst umzugehen. In dieser Jahreszeit – und nicht nur in der Weihnachtszeit, sondern beispielsweise auch am Volkstrauertag – erinnern wir an alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, übrigens jedes Jahr wieder. Wir haben sie nicht vergessen, trotz dass wir selbst alle in unserer Generation in Deutschland in den letzten Jahren keinen Krieg mehr erlebt haben. Wir danken besonders den Menschen, die heute für unsere Sicherheit einstehen: die Bundeswehr, Polizei, das THW, die Feuerwehr, Rettungsdienste und alle Hilfsorganisationen, die über Weihnachten oft nicht bei ihren Familien sind, sondern weit weg ihren Dienst tun. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau weil wir aus der Geschichte gelernt haben, liebe Frau Zimmermann, wissen wir, dass wir den Frieden und damit die soziale Absicherung unseres Volkes erarbeiten und bewahren und, wenn notwendig, auch verteidigen müssen. Ohne Frieden – wir hatten schon vorhin den Spruch – ist alles nichts. Willy Brandt hatte damit recht. Es ist genau der Grund, weshalb es für uns so wichtig ist, in der Lage zu sein, den Frieden in Deutschland und in Europa zu wahren und dabei auch denen zur Seite zu stehen, die unserer Hilfe bedürfen. Soziale Gerechtigkeit, Bildungssicherheit, vor allem von sozialem Hintergrund unabhängige Gesundheitsversorgung, all das sind wichtige Bausteine, die wir für unsere Demokratie bewahren möchten. Dabei verbinden wir genau diese Ziele mit einer verantwortungsbewussten Haushaltspolitik und dem Wissen, dass all dies nur mit einer starken Wirtschaft und Frieden möglich ist. Lassen Sie uns bitte gemeinsam daran arbeiten, und das nicht nur in der Weihnachtszeit! Liebe Frau Zimmermann, auch Sie waren heute – auch wenn Sie vorhin gesagt haben, dass wir alle nur Badges aneinanderkleben – gut darin, Badges an uns zu verteilen: an die CDU, an die SPD und an die Linken. Das alles steht Ihnen in der freien Debatte auch zu. Ohne, dass ich jetzt ein Badge an Ihre Ansichten oder gegebenenfalls an Differenzen hängen möchte, möchte ich Ihnen ganz persönlich an dieser Stelle meinen vollen Respekt für Ihre Arbeit als Abgeordnete aussprechen und von Herzen alles Gute wünschen. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Klemm sprach für die Fraktion der CDU und nun spricht Kollege Urban für die AfD-Fraktion.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Demokratie soll die Mehrheit entscheiden. Doch wie die Redebeiträge von CDU, SPD und GRÜNEN auch heute wieder gezeigt haben, ist es Ihnen herzlich egal, was die Mehrheit will. Obwohl die Mehrheit Frieden will, bereiten Sie deutsche Kriegseinsätze vor. (Ina Klemm, CDU: Es kann nicht sein!) Obwohl die Mehrheit will – – (Andreas Nowak, CDU: Was für ein Bullshit ist das, was hier herauskommt!) – Frau Klemm, bleiben Sie doch mal ruhig! (Ina Klemm, CDU: Nein!) – Hören Sie doch mal auf Ihre Kollegen, was die in der letzten Zeit von sich geben! Das ist die Vorbereitung von Kriegseinsätzen bzw. der direkte Aufruf zur deutschen Kriegsbeteiligung. (Zurufe Sören Voigt und Ina Klemm, CDU) Das sind Ihre CDU-Kollegen, Frau Klemm. (Beifall AfD) Obwohl die Mehrheit will, (Andreas Nowak, CDU: Sie haben ein kognitives Problem und begreifen es nicht!) dass deutsches Steuergeld in Deutschland eingesetzt wird, verschleudern Sie dieses Geld im Korruptionssumpf der Ukraine, für Radwege in Peru oder für Klimaprojekte in China, die gar nicht stattgefunden haben. Und obwohl Ihnen ein Bürgerrat sagt – (Widerspruch CDU) hören Sie zu! –, dass es ein kostenfreies Mittagessen in allen Kindergärten und Schulen geben soll, ignorieren Sie diesen – von Ihnen selbst eingesetzten – Bürgerrat und machen so weiter wie bisher. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ihr Motto scheint ja fast zu sein, das Gegenteil von dem zu tun, was die Mehrheit will. Wie kann es sein, dass man mit einer derartigen Arroganz auf die Sorgen und Nöte der einfachen Leute herabschaut? Woran liegt es, dass Sie zum Beispiel die Erleichterung von Volksentscheiden mit aller Vehemenz bekämpfen? Ich glaube, es gibt eine Antwort darauf. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Während die AfD ihr Handeln konsequent am Willen der eigenen Bürger und an den nationalen Interessen ausrichtet, ist es vor allem die CDU – eine von außen gesteuerte Partei –, die sich dem Willen von Lobbyisten unterwirft. (Beifall AfD –

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Sören Voigt CDU

So ein Quatsch! – Zuruf Andreas Nowak, CDU) Wie komme ich zu diesem Verdacht? Ihr Kulturstaatssekretär Wolfram Weimer bietet Unternehmern für 80 000 Euro exklusive Kontakte zur Ministerriege an. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und ebenso möchte ich daran erinnern, dass sich mehrere Abgeordnete von CDU und CSU vor den Karren Aserbaidschans spannen ließen und dafür Schmiergeld kassierten. Das Ganze ist gerichtsfest bewiesen. (Zurufe Sören Voigt und Andreas Nowak, CDU) Es wurden Urteile gesprochen. Und sehr dubios: Auch Sachsen ist betroffen. Sehr dubios war auch das Spendendinner 2018 von Ministerpräsident Kretschmer. Der Spiegel fragte daraufhin, ob dieses teure Dinner nicht eher eine Gelegenheit für Unternehmer ist, sich für Regierungsaufträge mit dicken Parteispenden zu bedanken. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Dieser Eindruck drängt sich auch deshalb auf, weil die PRAgentur, die dieses Spendendinner organisierte – welch ein Zufall! – auch in die Maskenaffäre des heutigen Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn verwickelt ist. (Zurufe AfD: Oh!) Es lässt sich ein Muster erkennen: Die regierende CDU ist keine Bürgerpartei. Die CDU ist eine Lobbyistenpartei, die sich von Netzwerkern in Hinterzimmern diktieren lässt, (Zurufe Sören Voigt und Ina Klemm, CDU) was zu tun ist. Und das widerspricht dem Grundgedanken der CDU. Es sorgt für käufliche Politik und für eine Vernachlässigung nationaler Interessen. (Zuruf Kay Ritter, CDU) Wie auch heute wieder werfen Sie der AfD ständig vor, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) wir seien die Agenten des Kremls und wir würden von Moskau bezahlt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: So ist es!) Das ist eine üble und niveaulose Verleumdung. Es gibt nicht einen einzigen Beleg für solche Anschuldigungen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was haben Sie denn in Sotschi gemacht? – Zurufe CDU) Sehr wohl lässt sich schwarz auf weiß belegen, dass die Regierungsmitglieder der CDU in globalistischen Netzwerken angesiedelt sind, die seit Jahren eine russlandfeindliche Politik betreiben, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) damit den Frieden in Europa gefährden und gegen deutsche Interessen agieren. (Andreas Nowak, CDU: Welche europäische Friedenspolitik betreibt denn Russland?) Der CDU-Außenminister, Herr Wadephul, ist Mitglied der Atlantik-Brücke und sagt: Russland wird immer ein Feind für uns bleiben. – Meine Wähler fragen mich: Für wen spricht dieser Mann? Herr Kiesewetter will mit deutschen Waffen auf Russland schießen, Frau Klemm. Und Herr Kanzler arbeitete bekanntlich jahrelang als Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock. (Sören Voigt, CDU: Und Sie waren in der Grünen Liga!) Und BlackRock verdient heute zulasten der deutschen Steuerzahler an Krieg und Aufrüstung. Der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) stellvertretender Vorsitzender der Atlantik-Brücke, geht auf Distanz zu US-Präsidenten Donald Trump, weil er befürchtet, die USA könnten sich mit ihrem Friedensplan auf die falsche Seite schlagen. (Zurufe CDU und BÜNDNISGRÜNE) Äußerungen wie von Herrn Röttgen und von Außenminister Wadephul sind in meinen Augen nichts anderes als Kriegshetze. Sie verlängern das Sterben und sie zeigen die Weigerung dieser Politiker, sich für eine Friedenslösung auf Kompromisse einzulassen. (Beifall AfD –

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Andreas Nowak CDU

Erstklassige Täter-Opfer-Umkehr ist das!) Die Verlängerung des Krieges in der Ukraine liegt nicht in unserem nationalen Interesse, und auch eine Unterstützung von Selenskyjs durch und durch korruptem Regime liegt nicht in unserem nationalen Interesse. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Sächsische Unternehmen können und möchten wieder nach Russland exportieren, und zugleich sind unsere Unternehmen und unsere Bürger auf preiswerte Energielieferungen aus Russland angewiesen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Jörg Urban AfD

Russland ist nicht unser Feind. Russland muss wieder unser Partner werden, (Andreas Nowak, CDU: Da muss Russland was dafür tun!) und das liegt im deutschen Interesse. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Ich frage die SPD, ob sie noch Redebedarf hat. – Das sehe ich nicht. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir waren schon zweimal!) – Auch nicht. Die Fraktion Die Linke. – Auch nicht. Ich frage die Fraktion BSW, ob noch eine dritte Rederunde gewünscht ist. – Das sehe ich nicht. AfD? – Auch nicht mehr. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung; Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Demokratie braucht Vertrauen in die Institutionen, in uns. Wie man das destabilisiert, das haben wir heute in den einzelnen Reden hören können, insbesondere von der AfD. Demokratie braucht einen starken Sozialstaat. Warum wir ihn brauchen, haben wir heute in den unterschiedlichsten Reden auch gehört: weil die Menschen Sorgen und teilweise Ängste um ihre Zukunft haben. Und wenn ich davon rede, dass es eine Sozialstaatsreform gibt, und die Ängste damit schüre, dass das Abbau von Sozialleistungen heißt, dann löst das Ängste aus bei den Menschen, die vielleicht nicht wissen, ob sie tatsächlich ihren Arbeitsplatz behalten können. Es ist Vertrauen in den Sozialstaat, dass wir sagen: Ja, wir wollen Reformen, aber wir wollen sie so gestalten, dass die Menschen trotzdem eine Perspektive finden, wenn sie betroffen sind; denn Betroffenheit kann durch Arbeitslosigkeit ausgelöst werden, ja. Sie kann aber auch ausgelöst werden durch Krankheit oder andere Schicksalsschläge, die man selbst eben nicht in der Hand hat. Deswegen braucht es Vertrauen in den Sozialstaat. Es ist mir wichtig, gerade in der heutigen Debatte zu zeigen, dass dieses Vertrauen in den Sozialstaat nicht untergraben werden darf. Vertrauen heißt aber auch gerechte Aufteilung. Das heißt, Arbeit ist wichtig. Es ist wichtig, dass derjenige, der Hilfe braucht, sie auch bekommt, und dass starke Schultern diese Hilfe tragen. Damit sind wir bei der Gerechtigkeitsdebatte. Zentrale Gerechtigkeitsfragen bestimmen letztendlich, wie wir als Gesellschaft zusammenleben. Heute wurde von einigen Abgeordneten berichtet, dass sie mit den Bürgern gesprochen haben. Das tun viele, fast alle von uns. Auch mir sagen Bürger, wo ihre Ängste liegen: bei den Perspektiven. Das ist das Thema Frieden, das gerade angesprochen worden ist. Selbstverständlich haben wir alle das gleiche Ziel. Deshalb ist es wichtig, dass wir in solchen Debatten, die wir heute führen, zunächst das gemeinsame Ziel definieren, um dann über die Wege zu reden und nicht zu spalten und den anderen vorzuführen – „und der hat an der Stelle gesagt“ und „die hat an der Stelle gesagt“ –, sondern dass wir sagen, wo wir hinwollen. Dafür sind wir in diesem Parlament eigentlich da. (Beifall SPD und Kerstin Nicolaus, CDU) Es werden uns dabei oft unnütze Debatten aufgezwungen, wir werden von falschen Gegenspielern aufgehetzt, so kann man es wirklich sagen. Polarisierung und Egoismus – das ist es, was unsere Gesellschaft kaputt macht. Deswegen sollten alle, die das heute kritisieren – und das kritisieren viele –, ihre eigenen Reden dahin gehend anschauen, was sie selbst dazu beigetragen haben, dass genau diese Polarisierung in unserem Parlament eine riesige Rolle spielt. Wenn Zuschauerinnen und Zuschauer hier zuhören, dann denken sie manchmal: Worum dreht es sich eigentlich in der Debatte? Wir sind hier im Freistaat Sachsen. Wir wollen hier die Region verbessern. Wir wollen für dieses Land eintreten und reden über Dinge, die wir hier gar nicht verändern können. Besserwisserei, Aggressivität von den lauten Rändern können doch nicht der Maßstab unserer Dinge sein, sondern gute Politik muss der Maßstab unserer Dinge sein. Dabei helfen auch die sozialen Medien. Jeder, der hier irgendwann mal etwas gesagt hat, ist davon betroffen – ich selbst kann ein Lied davon singen –, wie eigene Redebeiträge, eigene Facetten umgedreht werden, um damit Hass und Hetze zu schüren. Das ist es, was wir hier erleben, und daran müssen wir arbeiten – nicht nur, weil Weihnachtszeit ist, sondern immer und stetig in diesem Parlament. (Beifall SPD) Mechanismen werden ausgenutzt, um Menschen gegeneinander auszuspielen, teils mit Falschinformationen. Meinungsfreiheit mit Faktenfreiheit zu begründen, ist der falsche Weg; davon sind viele Menschen frustriert. Und was passiert mit ihnen? Sie ziehen sich zurück. Sie sagen: Ich kann diese Auseinandersetzung nicht ertragen. Manche werden sogar krank davon, und das dürfen wir hier in unserem Parlament nicht zulassen. Wir ersticken den Zukunftsoptimismus. Ist das unser Ziel? Wollen wir nicht den Menschen sagen, wie es weitergeht, wo es lang geht? Wollen wir nicht über Ziele und damit über Wege diskutieren, statt uns gegenseitig zu diffamieren? Probleme lösen und Begegnungen ermöglichen: Das ist einer der Punkte. Was mir bei meiner langjährigen Arbeit auffällt, ist, dass sich unser Publikum verändert hat. Zu uns kommen die, die uns zuhören wollen. Zu Ihnen kommen die, die Ihnen zuhören wollen. Wir finden nicht mehr zueinander – das müssen wir ändern. Wir müssen daran arbeiten. Das eine, was wir im Freistaat Sachsen machen können, ist, dass wir selber die Bedingungen verbessern. Auch heute wurde wieder von Bürokratie und Ähnlichem gesprochen. Deswegen machen wir unsere Staatsmodernisierung, bei der wir alle Fakten auf den Prüfstand stellen, um zu schauen, wie wir den Menschen in Sachsen und unseren Kommunen das Leben erleichtern können, indem wir entbürokratisieren, indem wir vereinfachen, indem wir Verfahren schneller gestalten. Frau Kraushaar hat gerade in diesen Tagen Beiträge dazu geliefert, wie es schneller und einfacher gehen kann, damit die Menschen Resultate sehen können – egal in welchem Bereich, ob das Bauvorhaben oder andere Bereiche sind. Wir brauchen Orte, an denen wir uns begegnen können, und zwar über alle Schichten und Ansichten hinweg. Das ist wichtig für uns, da Demokratie vom gemeinsamen Anpacken und vom gegenseitigen Respekt lebt. Auch über Respekt möchte ich hier in dieser Runde noch einmal sprechen, weil dieser in der einen oder anderen Rede wirklich zu vermissen ist. Das beschädigt Menschen, das lässt Menschen nicht mehr mutig sein, um für ihre Interessen einzutreten, weil sie danach dafür beschimpft werden. Ich möchte auch noch einmal sagen, dass wir – weil Frau Zimmermann heute ihre letzte Rede gehalten hat; dazu sage ich gleich noch etwas – selbstverständlich Dinge, die vom BSW kommen, in unsere Arbeit einfließen lassen. Wir arbeiten gerade an den sogenannten sozialen Orten, die wir verbessern und erweitern wollen. Wir sind dabei, eine neue Richtlinie aufzustellen. Das Thema Dorfkümmerer ist mit aufgenommen worden; das haben wir nicht fallen lassen, nur weil wir keine Koalition geworden sind. Gute Ideen sollen in unsere Arbeit einfließen. Wir wollen diese Räume schaffen, und ich kann nur sagen, dass wir das schon einmal im Jahr 2021 mit dem Programm „Soziale Orte“ geschafft haben, bei dem unterschiedlichste Menschen, die sich sonst nicht begegnen, aufeinandertreffen. Wir haben über 100 solcher sozialen Orte in Sachsen geschaffen. Und dort, wo ich bin – ich habe nicht 100 besucht, aber vielleicht 80 –, ist es so, dass unterschiedlichste Menschen wieder zueinanderfinden, die sich durch gewisse Unterschiede in der Vergangenheit vielleicht auseinandergelebt haben. Es sollte unser Weg sein, diese Menschen wieder zusammenzuführen – nicht, dass wir uns auf dem Weg begegnen und nicht mal mehr grüßen. Begegnungen – vor allem in ländlichen Räumen – zu schaffen und zu stärken, das muss unsere Aufgabe sein. Menschen sollen ihre Orte selbst schaffen, nicht wir. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, aber die Menschen, die dort sind, können sie selber gestalten. Dabei sollte jeder selbst das Heft des Handelns übernehmen. Mir ist wichtig, dass sich Menschen wieder trauen, öffentlich zu sagen, dass sie Schwächere unterstützen; denn ich erlebe immer wieder, dass sich Menschen aus diesen Gründen zurückziehen, weil sie dafür belächelt, manchmal beschimpft oder diffamiert werden. Liebe Frau Zimmermann, ich darf die Gelegenheit nutzen und möchte Ihnen persönlich wirklich alles Gute und viel Gesundheit wünschen. Auch wünsche ich Ihnen, dass Sie auf die Arbeit hier vielleicht nicht nur im Schlechten zurückblicken, sondern auch im Guten. Jeder hier hat seinen Teil dazu beigetragen. Wir haben viel miteinander geredet, und ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute. Danke schön. (Beifall SPD, CDU, BSW und Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsministerin Köpping. Nun sehe ich einen Wortbeitrag an Mikrofon 6, ich vermute innerhalb der regulären Redezeit der AfD-Fraktion, falls davor nicht noch ein anderer sprechen möchte. – Dann machen wir das so. Am Mikrofon 6 spricht Kollege Urban von der AfD; bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatsministerin, ich sehe mich genötigt, noch einmal aufzustehen. Ich höre die Worte, allein mir fehlt der Glaube. Für mich ist es einfach nicht hinnehmbar, dass wir uns hier in diesem Gremium von Ihnen vorwerfen lassen müssen, dass wir die Gesellschaft spalten, (Staatsministerin Petra Köpping: Gucken Sie mal auf Ihre Seite! – Zurufe SPD, Die Linke, und Staatsminister Dirk Panter) Dritte Aktuelle Sportland Sachsen in Bewegung: Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die SPD-Fraktion das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde lautet: dass wir Hass und Hetze verbreiten und dass Sie dafür stehen, dass man sich gegenseitig zuhört, dass man sich respektiert. (Weitere Zurufe) Das, was ich hier in diesem Parlament erlebe – das sage ich jetzt einfach mal –, ist, dass gerade Ihre SPD eine Partei ist, die für Spaltung steht, (Zuruf Henning Homann, SPD) die andere Meinungen nicht akzeptiert, die Menschen cancelt, die eine andere Meinung haben, die die Spaltung der Gesellschaft – ganz aktuell wieder – zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorantreibt. Das ist Ihre Partei, Frau Köpping. Ich möchte mir das nicht anhören – ich muss mir das anhören, ich möchte mir das aber nicht anhören. Eine Partei wie Ihre muss uns nicht erzählen, wie man eine Gesellschaft spaltet und was Hass und Hetze sind. (Staatsminister Dirk Panter: Das wissen Sie selber, das ist richtig! Das machen Sie selber jeden Tag! Jeden Tag! – Zuruf Staatsministerin Petra Köpping – Unruhe) Es sind Ihre Truppenteile, die sich zur Antifa bekennen und mit Gewalt, die eine ganze Stadt lahmlegt, eine demokratische Versammlung einer demokratischen Partei verhindern. Sie müssen uns nicht erzählen, was die Spaltung der Gesellschaft sowie Hass und Hetze sind. (Beifall AfD – Staatsminister Dirk Panter: Das braucht Ihnen niemand zu erzählen, Herr Urban! Das können Sie gut! –

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Heiko Gumprecht AfD

Anstand ist nicht Ihre Stärke! – Zurufe Albrecht Pallas, SPD, und Staatsminister Dirk Panter – Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine weitere Rederunde, die von der AfD-Fraktion eröffnet worden ist. Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Gibt es allgemein weiteren Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte Wie gelingt die Rolle vorwärts? Fraktion SPD CDU, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Antragstellerin, die SPD-Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Pallas; bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Miquel spielt Basketball in Baden-Württemberg, Raphi hier in Dresden, beide sind in der Jugend-Basketball-Bundesliga. Lennart hat dieses Jahr im Eisschnelllauf im Teamsprint Bronze bei der Junioren-WM in Italien geholt. Leonie kickt beim RB Leipzig als junge Spielerin in der Frauen-Regionalliga. Noah ist beim Football bei den Monarchs und Fynn hat einige Jahre im Nachwuchsleistungszentrum des HC Elbflorenz Handball gespielt. Fünf verschiedene Sportarten, eine Gemeinsamkeit: Sie haben alle im selben Fußballverein mit dem Sport begonnen. Ich habe mich gestern mit ihrem ehemaligen Trainer unterhalten. Er hat sie alle ausgebildet, als sie noch jünger waren. Er war bei jedem Talent traurig, dass es seinen Verein verlassen hat, aber er ist auch bei jedem Talent wahnsinnig stolz, dass es seinen Weg in eine andere Sportart gefunden hat. Für den Trainer ist es das größte Lob für den Fußballverein, dass die Jungs und das Mädchen offenbar so vielseitig sportlich ausgebildet worden sind, dass sie es in ganz verschiedenen Sportarten weit gebracht haben. Darum geht es auch im Sportland Sachsen: Ausbildung von Talenten, und zwar in vielen verschiedenen Sportarten, aus dem Breitensport in den Spitzensport, von ehrenamtlichen Trainern bis an die Stützpunkte, in einem guten Umfeld. Leider sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Die motorischen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen, die in die Vereine kommen, sind auf einem alarmierenden Niveau. Die Vereinsquote, also der Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen, die in einem Sportverein organisiert sind, liegt teils 30 % unter dem anderer Bundesländer – und das, obwohl die Zahl der Mitglieder in den sächsischen Sportvereinen in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Zurzeit steht der Sport im Fokus der sächsischen Landespolitik; das ist auch gut so. Zunächst gab es auf dem Landessporttag des Landessportbunds eine sportliche Zeitenwende. Der frühere Vorsitzende Ulrich Franzen hat nach zwölf Jahren an Dr. Frank Pfeil übergeben. Noch einmal einen herzlichen Dank für die Arbeit und auch auf gute Zusammenarbeit mit dem neuen Präsidenten! Am 12. November hatten wir den Sportgipfel des Ministerpräsidenten mit dem Innenminister. Bei diesem ging es vor allem um eine bessere Bezahlung für Trainerinnen und Trainer sowie um das Verfahren der sogenannten Sportmilliarde. Am 17. November fand das Fachforum Schulsport des Kultusministers statt. Dies war eine sehr begrüßenswerte Veranstaltung, bei der es darum ging, wie Schule und Sport besser zusammenarbeiten können und die Beweglichkeit der Kinder und Jugendlichen verbessert werden kann. Allein diese Veranstaltungen zeigten: Manche Themen hängen sehr von finanziellen Ressourcen ab. Für andere Baustellen können Lösungen gefunden werden, die nicht so sehr vom Haushalt abhängen. Und, meine Damen und Herren, die Haushaltslage ist bekanntermaßen schwierig und nicht nur für den Sport unübersichtlich. Gerade mit Blick auf Investitionsmittel für Sportanlagen gab es bei den Kommunen und Vereinen Unruhe. Ich persönlich kann den Ansatz, den wir im aktuellen Doppelhaushalt gefunden haben, nachvollziehen: der Verzicht auf einige investive Mittel, um gleichzeitig die strukturelle Finanzierung des sächsischen Sports auf sehr hohem Niveau fortzusetzen. Gleichzeitig wissen wir um den Zustand und die Bedarfe in vielen kommunalen und Vereinssportstätten in Sachsen. Darum war es wichtig, dass über das Sondervermögen des Bundes und den Sachsenfonds Sportinvestitionen finanziert werden können. Ich hoffe – auch für mehr Klarheit im Sport –, dass die Quoten und Verfahren des landeseigenen Sachsenfonds nun zügig geklärt werden. Auch die Sportmilliarde des Bundes wird helfen, wenn das Verfahren endlich klar ist. Für uns als SPD-Fraktion ist es gerade jetzt wichtig, dass wir mit dem Sport über die Herausforderungen im Sport sprechen und Lösungen insbesondere für solche Probleme finden, die im Rahmen der aktuellen Haushaltslage angegangen werden können. Als Fraktion hatten wir gestern in einer sehr schönen Veranstaltung zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter quer durch die sächsische Sportlandschaft zu Gast: vom Kampfsport bis zum Schwimmen, vom Breitenbis zum Leistungssport, Verbände, Schulleitungen, alles Mögliche. Gemeinsam wollten wir Stellschrauben finden, an denen wir drehen können, um den Sport in Sachsen voranzubringen: im Verein, in der Schule, im Ehrenamt. Zu welchen Ergebnissen wir gekommen sind, möchte ich gern in der zweiten Runde näher ausführen. Bis dahin bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Kollege Rost. Bitte schön, Herr Kollege.

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Wolf-Dietrich Rost CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Rolle vorwärts gelingt nur, wenn alles zusammenpasst: Kraft, Technik, Konzentration und eine Matte, auf der man sicher landet. Genauso ist es im Sportland Sachsen. Wir brauchen engagierte Menschen, verlässliche Strukturen und eine solide Finanzierung, damit der Sport sicher landet. Dass die SPD diese Aktuelle Debatte beantragt hat, begrüße ich ausdrücklich; denn wir sind uns einig: Sport ist eine Zukunftsfrage für unser Land, für Gesundheit, Bildung, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sachsen lebt Sport: von der Kita bis zum Seniorensport, vom kleinen Dorfverein bis zum Olympiastützpunkt. Wer den Sport stark macht, macht Sachsen stark. Ein erster wichtiger Baustein ist dabei die akademische Trainerausbildung in Leipzig. Erstmals gibt es wieder eine universitäre Trainerausbildung, das ist bundesweit einzigartig. Wir sichern damit langfristig qualifizierte Trainerinnen und Trainer für den Breiten- und Spitzensport. Ein zweiter Baustein war der Sportgipfel des Ministerpräsidenten im November. Dort haben sich viele aus der Sportfamilie an einem Tisch versammelt, um über bessere Bedingungen für den Sport zu sprechen. Im Mittelpunkt standen die Bezahlung der Trainerinnen und Trainer, die Zukunft unserer Sportstätten sowie die Frage, wie wir die Bundesmittel aus der Sportmilliarde klug nach Sachsen holen. Dabei haben wir auch darüber diskutiert, dass die Vergütung der Trainer in Sachsen geringer ist als in den Nachbarländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Wenn wir unsere guten Leute im Land halten wollen, müssen wir uns Schritt für Schritt an dieses Niveau heranarbeiten. Meine Damen und Herren, unser Anspruch ist klar: Wir wollen Sachsen so aufstellen, dass wir Standort bei olympischen und paralympischen Spielen sein können – nicht aus Prestigegründen, sondern um unser Land weiter voranzubringen. Ein dritter Baustein ist der Schulsport. Mit der optionalen Einführung einer dritten Sportstunde in der Klassenstufe 4 geben wir den Schulen vor Ort neue Möglichkeiten, mehr Bewegung in den Alltag zu bringen. Gleichzeitig vernetzen wir Ganztagsangebote stärker mit den Sportvereinen und schaffen mit Coach-Lehrkräften ein neues Instrument, um Schule und Verein besser zu verzahnen. Schulsport besteht vor allem aus Bildungszeit, Teamgeist, Fairness, Prävention. Das lernt man nicht im Lehrbuch, das lernt man auf dem Platz. Ein Förderbaustein ist die finanzielle Basis. Deshalb fördern wir mit über 30 Millionen Euro den organisierten Sport mit dem Zuwendungsvertrag in Sachsen. Wir tun das, weil jeder Euro im Sport mehrfach zurückkommt – als Entlastung für Schulen und Kitas, als Rückenwind für das Ehrenamt und als Standortfaktor für Städte und Gemeinden, die lebendige Vereine brauchen, um attraktiv zu bleiben. Zusätzlich stellen wir 1,5 Millionen Euro für die Trainervergütung bereit. Das ist ein erster spürbarer Schritt für die vielen Verantwortlichen, die Woche für Woche am Beckenrand, in der Halle oder auf dem Platz stehen und ohne die es im Sport gar nicht geht. All das zeigt: Wir übernehmen Verantwortung für das Sportland Sachsen. Unser Versprechen als CDU-Fraktion ist, dass wir verlässlicher Partner des Sports bleiben. Wie sehr sich dieses Zusammenspiel aus Engagement vor Ort und verlässlicher Politik auszahlen kann, beweisen eindrucksvoll unsere Sportgroßveranstaltungen. Im zweiten Teil der Aktuellen Debatte wird mein Kollege Jörg Schmidt auf die Bedeutung solcher Großsportveranstaltungen für Sachsen und den Tourismus im Speziellen eingehen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir in Sachsen auch in Zukunft sagen können: Wir sind nicht nur Sportland, sondern wir sind Sportvorbild! Das ist eine große Chance für das ganze Land. Herzlichen Dank, und in diesem Sinne: Sport frei! (Beifall CDU, SPD, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Rost sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Gumprecht. Bitte schön.

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Heiko Gumprecht AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Sportland Sachsen in Bewegung: Wie gelingt die Rolle vorwärts?“ Dieser Debattentitel lädt uns ein, über die Zukunft des Sports in unserem Land zu sprechen. Doch wenn wir über Bewegung reden, dann dürfen wir eines nicht vergessen: Der Sport bewegt nicht nur die Spieler auf dem Feld; er bewegt vor allem die Menschen auf den Rängen. Was wäre der Sport ohne seine Fans, ohne die Choreografien, ohne Gesänge, ohne Fahnen, ohne Leidenschaft und Emotionen und ja, auch ohne kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik? Genau diese Fankultur steht aktuell unter Druck. Während wir hier debattieren, tagt die Innenministerkonferenz in Bremen. Dort wird über neue Maßnahmen zur sogenannten Fußballsicherheit beraten, über eine zentrale Stadionverbotskommission, personalisierte Eintrittskarten, Stadionverbote auf Verdacht und sogar KI-gestützte Gesichtserkennung. Als regelmäßiger Stadionbesucher kann ich Ihnen sagen: Ich fühle mich sicher. Egal, ob beim Eishockey oder beim Fußball, egal, ob in Dresden, in Leipzig, in Zwickau, in Aue oder in Crimmitschau: Die bestehenden Maßnahmen funktionieren. Einlasskontrollen, die Trennung von Heimund Gästefans, Sicherheitsdienste, familienfreundliche Angebote (Zuruf Andreas Nowak, CDU) – all das sorgt nicht nur für objektive Sicherheit, sondern auch für ein hohes Sicherheitsgefühl. Darum möchte ich drei zentrale Punkte festhalten. Erstens. Die deutsche Fankultur ist friedlich und sicher. (Andreas Nowak, CDU: War in Leipzig zu sehen!) – Schauen Sie lieber nach Gießen. Zweitens. Echte Fans sorgen für Stimmung. Sie investieren Zeit, Geld und Herzblut. Drittens: Fans sind keine Hooligans und keine Pyromanen. (Beifall AfD) Sicher, es gibt eine kleine Minderheit von Störenfrieden. Aber von 600 000 Stadionbesuchern jedes Wochenende in den Fußballstadien ist das nur eine Handvoll. Diese Minderheit darf nicht zum Vorwand werden, die gesamte Fanszene unter Generalverdacht zu stellen und mit Überwachungsmaßnahmen zu belasten. Rechtsstaatlichkeit bedeutet: Eingriffe nur bei konkretem Verdacht, nicht pauschal gegen alle. Ja, Sicherheit im Stadion ist wichtig, aber sie ist längst Realität. Deutsche Stadien gehören zu den sichersten in Europa. Die Zahl der Strafverfahren rund um Bundesligaspiele ist gegenüber dem letzten Jahr um 22 % zurückgegangen, die Zahl der Verletzten um 17 %. Gleichzeitig steigen die Verfahren gegen Linksextremisten von 2023 zu 2024 um über 28 % deutlich an – also haben wir ein echtes Sicherheitsproblem. Die Rolle der Politik muss sein, Vertrauen zu stärken und nicht Misstrauen zu säen. Vertrauen wir den Menschen, statt sie unter Generalverdacht zu stellen. Stärken wir die Kultur, statt sie zu schwächen. Sicherheit entsteht nicht durch immer neue Überwachungen, sondern durch klare Regeln, durch konsequentes Handeln gegen Straftäter und durch Vertrauen in die große Mehrheit der friedlichen Fans. Am 16. November haben die Fußballfans in Leipzig ein starkes Zeichen gesetzt. Es demonstrierten über 20 000 Menschen aus mehr als 50 Vereinen friedlich Seite an Seite. Schweigeminuten in allen Ligen unterstreichen: Die Fans stehen fest zusammen, sind in den Farben getrennt, aber in der Sache friedlich vereint. Werte Kolleginnen und Kollegen, die diskutierten Maßnahmen wie personalisierte Tickets oder verschärfte Stadionverbote sind keine Lösungen, sondern Misstrauensbekundungen. Sie kriminalisieren die Masse wegen weniger Einzelner. (Andreas Nowak, CDU: Das wird in Polen und Tschechien auch so gemacht!) Sie zerstören Vertrauen, statt es zu stärken. Wir dürfen nicht zulassen, dass unverhältnismäßige Forderungen die Brücke zwischen Politik und Fans einreißen. Die Fankultur ist mehr als Gesang und Fahnen: Menschen aus allen sozialen Schichten stehen Schulter an Schulter. Sie ist gelebte Demokratie, weil Fanprojekte gelebte Mitbestimmung sind. Und: Fankultur ist identitätsstiftend, weil die Kurve Heimat ist, gerade für junge Leute. Wer die Fankultur schwächt, schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Darum sage ich klar und deutlich Ja zur Fankultur, Nein zu populistischen Schnellschüssen! Wenn wir das Sportland Sachsen in Bewegung halten wollen, dann gelingt die Rolle vorwärts nur mit den Fans, nicht gegen sie. Vielen Dank und Glück auf! (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gumprecht sprach für die Fraktion der AfD. Nun spricht für die Fraktion des BSW Kollege Böhme. Bitte schön.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Titel ist ein gutes Stichwort zu finden, und zwar „Rolle vorwärts“. Das ist der erste Ansatz für Veränderungen, die wir in unserem Land im Sport schaffen müssen. Ich hörte von einer Trainerin, die 40 Jahre Medaillengewinner bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften hervorgebracht hat, dass Kinder heute kaum noch in der Lage sind, eine Rolle vorwärts auszuführen. Betrachten wir den Begriff des Sportlandes Sachsen, der hier verwendet wird. Dieser Ruf ist selbstverständlich gerechtfertigt. Worauf begründet sich dieses Image in erster Linie? Natürlich sind es die Idole des Leistungssportsystems der DDR. Namen wie Ulrich Wehling, Karin Enke, Christa Luding, Andrea Ehrig, Jens Weißflog, Kristin Otto und natürlich Katharina Witt sind Repräsentanten eines Systems, das die sportlichen Erfolge auf internationaler Ebene auf wissenschaftlicher Grundlage und mit einem entsprechend strikten Trainingsregime verdeutlicht haben. Glücklicherweise brachte Sachsen auch nach dem Niedergang des Leistungssports seit 1990 erfolgreiche Sporthelden hervor. Hier beschränke ich mich stellvertretend auf den Namen Tom Liebscher. Besonders bemerkenswert ist die Vielfalt der Sportarten, in denen sächsische Olympiasieger und Weltmeister zu beklatschen waren. Es waren die Leichtathletik, das Schwimmen, das Rudern, der Radsport, das Gewichtheben, der Eisschnelllauf und der Eiskunstlauf, das Skispringen und weitere Sportarten. Das war die Betrachtung der leistungssportlichen Traditionen im Freistaat Sachsen. Mindestens genauso hoch, wenn nicht sogar höher einzuschätzen ist jedoch die Bedeutung des Breitensports, und zwar die für die gesellschaftliche Stabilität in unserem Land. Als im Jahr 2015 die Kontrolle und Steuerung von Zuwanderung aufgegeben wurde, spielten Sportvereine die entscheidende Rolle bei der Integration der Neuankömmlinge. Man möchte sich nicht vorstellen, welche gesellschaftlichen Spannungen aufgetreten wären, wenn es diese Zehntausenden Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in den Vereinen nicht gegeben hätte, die genau diese Integrationsleistung erbracht haben. (Beifall BSW) Ebenso spielt der Sport eine bedeutende gesellschaftliche Rolle durch die Prägung der individuellen Persönlichkeit, durch die Vermittlung von Stärken wie Leistungsbereitschaft, Freude am Wettbewerb, Verarbeitung von Sieg und Niederlagen. Das BSW zog aus diesen Fakten eine klare Schlussfolgerung in den Verhandlungen zum aktuellen Haushalt. Initiativen und Anträge des BSW umfassten mehr als 40 Millionen Euro – beispielsweise für die Verbesserung der Vereinsinfrastruktur und die Hebung der Trainerbezahlung auf das Niveau der Nachbarländer. Von den haushalttragenden Parteien wurde eine Einigung in dieser Hinsicht verhindert. Die CDU und die anhängenden Parteien haben sich damit leider gegen den sächsischen Sport positioniert. Eine weitere Kraft, die der Sport entfalten kann und die aus meiner Sicht eine umfassende Wertschätzung erhalten muss, ist: Sport bewirkt Völkerverständigung. Dieser Begriff ist mittlerweile in der deutschen Politik fremdgeworden. Jedoch: Der Glanz der Olympischen Spiele verkörpert diese Idee der Völkerverständigung in begeisternder Art und Weise. Die Versuche, die Spiele nach Deutschland zu holen – 2036, 2040 oder 2044 –, verdienen und erhalten unsere volle Unterstützung. In diesem Zusammenhang liegt die Frage nahe, warum Sachsen bezüglich der Bewerbung um Olympia nur an Berlin angedockt ist, wo sich mittlerweile bekanntermaßen eine Mehrheit gegen Olympia positioniert. Herr Schuster kann heute zu diesem Thema leider kein Licht ins Dunkel bringen. (Zuruf Felix Hitzig, CDU) – Richtig. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Ralf Böhme BSW

Okay. Dann unterbreche ich hier bis zum zweiten Teil. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gern. Für die Fraktion BSW sprach Kollege Böhme. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann. Bitte schön, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sportpolitische Debatten neigen meistens zu großer Einigkeit. Diesbezüglich muss ich Sie jetzt erst einmal enttäuschen. Während wir hier über eine Rolle vorwärts diskutieren sollen, ist der Innenminister vor allem deshalb nicht da, weil er gerade eine Rolle rückwärts beim Thema Sicherheit in Stadien vollziehen will. Er will einen planlosen Aktionismus, die Axt an die Fankultur legen, und die Rechte von Fußballfans in diesem Land schleifen. Ich sage es an dieser Stelle ganz deutlich – auch in Richtung des nicht anwesenden Innenministers –: Fußballstadien sind kein Experimentierraum für Grundrechtseingriffe; Ultras sind keine Hooligans, und auch Fußballfans haben Bürgerrechte! (Beifall BÜNDNISGRÜNE, BSW und SPD) Deshalb verbietet sich die mittlerweile vollkommen undifferenzierte Stigmatisierung und Kriminalisierung der Fußballfankultur, die Sachsens Innenminister leider an vorderster Front gerade in Bremen vornehmen will. Fankultur ist Teil des Sportlandes Sachsen, und das soll sie auch bleiben, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Damit Sachsen Sportland bleibt, braucht es noch mehr als besonnene Innenminister und Sportminister; denn wer von Olympia träumt und hoffentlich den Start der Tour de France 2030 austragen darf – wofür ich an dieser Stelle noch einmal deutlich werben will –, muss nicht nur eine kleine Rolle vorwärts machen, sondern im Sprint aufholen. Bei den Olympischen Sommerspielen in Paris 2024 hat Deutschland im Medaillenspiegel das schlechteste Ergebnis seit der deutschen Wiedervereinigung eingefahren. Die Gründe: der Zustand der Sportstätten und der mangelnde Beitrag des Schulsystems zur Bewegung. Der Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen ist erschreckend. Bereits im Alter zwischen vier und fünf Jahren erfüllen nur 50 % der Kinder die WHO-Bewegungsempfehlungen. Das nimmt mit zunehmendem Alter übrigens immer weiter ab. Bei Jugendlichen sind es dann bereits unter 20 %, und bei Mädchen sind die Werte traditionell noch schlechter als bei Jungen. Der sächsische Bildungsplan für Kindertagesstätten erwähnt Bewegung nur rudimentär. Zu sportlichen Ganztagsangeboten liegen – so hat es eine Kleine Anfrage von mir ergeben – keine wirklichen Zahlen vor. Daten wären jedoch wesentlich, um Mängel zu identifizieren und Handlungsoptionen zu erwägen; denn in allen Top 8 Sportnationen haben Kinder übrigens jeden Tag eine Stunde Sport. Außerdem brauchen Kinder Menschen, die sie trainieren, und vor allem brauchen sie Orte, an denen sie Sport treiben können. In Sachsens Sportstätten ist der Investitionsstau bekanntermaßen beachtlich. Dem Landtag wurde ein Sportstättenbericht vorgelegt, der einen Investitionsstau von 374 Millionen Euro aufweist. Eine Summe, die übrigens nicht valide ist, da nicht alle sanierungsbedürftigen Sportstätten in dieser Erhebung erfasst wurden. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben viel zu tun, und wir müssen schon in den Kitas ansetzen. Hier bedarf es dringend einer Überarbeitung des Bildungsplans. Beim Fachforum Schulsport letzten Monat waren sich der Breitensport, der Spitzensport und die Sportlehrerinnen und Sportlehrer einig: Sport muss wesentlich besser und strukturell in der Schule verankert werden. (Vereinzelt Beifall BÜNDNISGRÜNE) Bekenntnisse von allen Beteiligten liegen vor. Lassen Sie uns die Vorschläge umsetzen. Ich nenne hier stellvertretend die zentrale Koordinierungsstelle für Ganztagsangebote, bei der ich mir mit meiner bildungspolitischen Sprecherin einig bin, dass das endlich einmal eine gute Idee wäre, um Breitensport in der Schule besser miteinander zu verzahnen. Werte Staatsregierung, erheben Sie doch endlich die Daten, die Sie angeblich nicht freigeben können. Angebot und Anreize für Mädchen müssen stärker mitgedacht werden. Es braucht mehr Sportkurse und Trainingszeiten, die gezielt auf die Bedürfnisse und Interessen von Mädchen ausgerichtet sind, und es sollten auch mehr weibliche Trainerinnen als Vorbilder gewonnen werden. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern muss generell verbessert werden, und die stetige Verbesserung der Bezahlung ist, denke ich, ein Anliegen, das wir hier im Hohen Hause alle teilen. Gleichzeitig müssen wir im Breitensport das Ehrenamt kontinuierlich weiter stärken, deshalb muss das von den BÜNDNISGRÜNEN initiierte Programm zur Förderung des Ehrenamtes und des Sports auch im nächsten Jahr fortgeführt werden. Kommen wir noch einmal zum Thema Olympische Spiele. Ich finde, die Olympischen und Paralympischen Spiele in diesem Land sind in absehbarer Zeit ein richtiges und gutes Ziel. (Beifall Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Fest steht aber: Ohne klare Nachhaltigkeitskriterien und den Willen zur Aufarbeitung vergangener Olympischer Spiele in Deutschland vertun wir eine Chance. Deswegen ist es richtig und gut, dass heute ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD im Deutschen Bundestag zur Unterstützung einer Olympiabewerbung eingereicht wurde, der genau dieses Ziel in den Blick nimmt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –

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Rico Gebhardt Die Linke

Echt?) Vielleicht setzt sich dann auch in Sachsen durch, dass wir über Olympische und Paralympische Spiele reden – das eine sollten wir nicht ohne das andere erwähnt lassen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich muss ein bisschen Wasser in den Wein gießen – was ich als weinbaupolitischer Sprecher meiner Fraktion ungern tue. Ich fürchte, wir haben mit Blick auf die Debatten in Berlin, gerade beim Thema Olympiabewerbung, auf das falsche Pferd gesetzt. Ich muss klar sagen: Ich erwarte vonseiten der Staatsregierung noch mehr Engagement aus Sachsen, Berlin dazu zu treiben, dass wir ernsthaft eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in diesem Land wollen – und nicht nur der Annex Berlins sind, sondern die Triebkraft. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollegin Schaper; bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über Sportpolitik, aber eigentlich reden wir über weit mehr. Wir reden über gesellschaftlichen Zusammenhalt, über Bildung, über Gesundheit, über Inklusion und Teilhabe und darüber, ob dieser Freistaat bereit ist, in seine Zukunft zu investieren oder weiter an ihr zu sparen. Der Landessportbund hat es deutlich gesagt: Wir haben die Stimme für 720 000 Mitglieder erhoben. Diese Stimme sagt uns: Es fehlt an Investitionen, an Planung, an Sicherheit. Es fehlt an einem Bildungsfreistellungsgesetz, das vielen ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleitern mehr Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung bieten würde. Sachsen bezeichnet sich sehr gern als Sportland, doch der Zustand vieler Sportstätten – die Vorredner sind schon darauf eingegangen – spricht leider eine andere Sprache. Wir brauchen endlich einen sächsischen „goldenen Plan“, also einen Sportentwicklungsplan, der verbindlich macht, was heute dem Zufall überlassen wird: Wie steht es um die Sportstätten in unseren Kommunen? Wo gibt es Bedarf? Wo ist Sanierungsstau? Wo droht der nächste Hallen- oder Bäder-Lockdown? Ein solcher Plan muss ein integriertes Stützpunkt-, Standort- und Sportstättenkonzept umfassen, damit das Sportland Sachsen nicht an seiner eigenen Infrastruktur scheitert. Das Ertrinken gehört inzwischen zu den häufigsten Unfalltodesursachen bei Kindern unter 15 Jahren. Immer mehr Kinder können nicht schwimmen. Schwimmen ist Daseinsvorsorge. Und auch hier gilt: Ohne funktionierende Infrastruktur bleibt das Versprechen auf der Strecke. Sport ist für Millionen von Menschen Alltag; er stiftet Identität, baut Vorurteile ab, fördert Gesundheit und vor allen Dingen Selbstvertrauen. Aber Breitensport wird viel zu häufig wie eine Restgröße behandelt. Es muss ein echtes Miteinander von Breitensport und Leistungssport geben. Es ist doch ein offenkundiges Ungleichgewicht, immer mehr Geld in Olympiastützpunkte zu stecken, während kleine Vereine um Hallenzeiten kämpfen. Wer Spitzensport will, muss beim Kleinsten anfangen; das ist logisch. Wer aber nur die Option zur Wiedereinführung der dritten Sportstunde in Grundschulen eröffnet und über weiterführende Schulen und Berufsschulen gar nicht erst redet, hat dieses simple Prinzip von Nachwuchsförderung schlicht und ergreifend nicht verstanden. Sportland Sachsen in Bewegung: Wie gelingt eine Rolle vorwärts? Gar nicht ohne ein breites und ehrenamtliches Engagement. Ohne Ehrenamt steht der Sport still; ohne Trainerinnen und Trainer, ohne Schiedsrichter/-innen, ohne Vereinsvorstände läuft gar nichts. Aber das Ehrenamt steht enorm unter Druck. Es ist essenziell, dass wir unseren Fokus auf die Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts im Sport richten. Während Kommunen ihre maroden Hallen schließen müssen, plant die Staatsregierung Großinvestitionen in Arena-Olympia-Projekte. Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn Olympia unbedingt nach Sachsen kommen soll, dann nehmen Sie dafür die Bundes-Sportmilliarde. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die reicht nicht!) Die Kommunen werden mit ihren klammen Kassen ohnehin kaum an der Förderung partizipieren können. Wir können nicht gleichzeitig vom Sportland Sachsen sprechen und die Grundlagen des Sports vernachlässigen. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Sport ist kein Luxus, Sport ist nicht nur ein Hobby für schöne Zeiten. Sport ist Daseinsvorsorge, Integration, Jugendförderung, Gesundheitspolitik und auch Demokratiearbeit. Dafür braucht es ein verbindliches Sportförderungsgesetz und eine solide Finanzierung, die diesen Namen auch verdient. Sachsen kann ein Sportland sein – ein echtes, kein PR-Projekt. Dazu braucht es Mut zur Prioritätensetzung: für die Vereine, für die Kinder, für die Ehrenamtlichen, für ein Sachsen, in dem Sport wirklich für alle da ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion Die Linke. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und steigen jetzt in die zweite Rederunde ein. Kollege Berger möchte nicht sprechen. Deshalb spricht in der zweiten Rederunde für die SPDFraktion Kollege Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen im Sport besser werden, wir wollen die Rolle vorwärts schaffen. Ich finde auch: Sachsen ist nicht nur ein Fake-Sportland – Sachsen ist Sportland. Dafür sind die 720 000 Mitglieder im organisierten Sport eine Grundvoraussetzung. Wir wollen die Talentförderung stärken, aber auch die motorischen Fähigkeiten im Allgemeinen. Darin sind sich, denke ich, alle hier im Raum einig. Wie kommen wir dahin? Darüber werden die Meinungen auseinandergehen, und das ist in Ordnung. Darum wollten wir als SPD-Fraktion Vertreterinnen und Vertreter aus der gesamten sächsischen Sportlandschaft nach ihren Meinungen und Ideen fragen und hatten unter dem Titel „Sachsen in Bewegung: Wie gelingt die Rolle vorwärts?“ gestern – wie schon angesprochen – zahlreiche Vertreter/-innen quer durch die Landschaft zu Gast. Wir haben uns mit den Sportfreundinnen und Sportfreunden in vier Schwerpunktthemen auseinandergesetzt: Bewegung in Schule und Kita stärken, junges Engagement im Sport, Inklusion im Sport sowie die Sportstätten der Zukunft. An einigen Ideen würde ich Sie gern teilhaben lassen. Zunächst einmal zur bewegten Schule und Kita. Es klang vorhin schon an. Mit Blick auf den Bildungsplan in Sachsen müssen wir bereits in der Kita mit mehr Bewegung anfangen; nicht irgendwie, sondern mit zielgerichteter, sportlicher Bewegung. Eine Impulsgeberin machte darauf aufmerksam, dass – im Gegensatz zu früher – auf vielen Spielplätzen bewegungsfördernde Geräte wie eine einfache Reckstange oder einfache Klettergerüste fehlen. Ein zweites starkes Thema in der Gruppe war die Beobachtung, dass Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer häufig sehr zurückhaltend mit zusätzlichen Angeboten zur Bewegungsförderung sind. Das liege womöglich an der starken Verrechtlichung des Kita- und Schulalltags und einer Unsicherheit, wie weit Pädagoginnen und Pädagogen gehen können. Wir brauchen also Lösungen, wie wir unser pädagogisches Personal stärker zu mehr Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche ermutigen und ihnen den nötigen politischen wie rechtlichen Rückhalt geben können. Der zweite Schwerpunkt war junges Engagement im Sport. Wie bekommen wir in allen Vereinen Nachwuchs, gerade bei den Trainerinnen und Trainern? Für die Teilnehmenden stand im Vordergrund, dass besonders für junge Menschen neben dem eigenen sportlichen Erfolg und der Gemeinschaft im Verein vor allem Anerkennung und Wertschätzung ihres Engagements wichtig sind. Das beginnt mit positiven Erfahrungen, die sie für ihr eigenes Leben mitnehmen können und vielleicht auch mit dem inneren Seelenfrieden, wenn man sich für andere einsetzt. Es geht aber auch darum, den jungen Menschen im Verein etwas zuzutrauen, sie zu beteiligen, einzubinden, um ihre Meinung zu bitten und ihnen Verantwortung zu übertragen. Es geht ebenso um die gesellschaftliche Anerkennung für junges Engagement. Nicht ohne Grund wurden gestern erneut das Programm „Ehrenamt stärken im Sport“ und die Notwendigkeit einer Bildungszeit für Sachsen angesprochen. Auch beim Thema Inklusion im Sport hat sich ein sehr diverses Bild gezeigt. Der Austausch hat hervorgebracht, dass sich schon richtig viel tut. Wir haben starke Akteure mit dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband und den vielen wunderbaren Projekten in ganz Sachsen. Aber wie in der gesamten Gesellschaft haben wir bei der Inklusion auch im Sport noch einen Weg vor uns. Es geht darum, bei allen Akteuren ein Bewusstsein für die Notwendigkeit gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen – nicht nur in expliziten Behindertensportvereinen oder dem Verband. Es ist sehr wichtig, was der Behindertensportverband leistet, aber wir wollen, dass Menschen mit Behinderung im Grunde überall Sport treiben können. Darum ist es richtig, was der Kollege Lippmann in Bezug auf eine Olympia-Bewerbung gesagt hat. Es gibt Vereine, wie zum Beispiel in Dresden Motor Mickten, die schon sehr weit sind. In ihrem preisgekrönten Projekt „Move“ werden Menschen mit einer Beeinträchtigung in den verschiedenen Abteilungen des Vereins inkludiert. Wir müssen stetig weiter dafür werben, dass sich weitere Vereine diesem Thema stellen. Zu den Sportstätten der Zukunft: Wie sehen die eigentlich aus? Braucht jede ihren eigenen Platz? Gibt es bessere Lösungen für moderne Sportstätten? Natürlich begann es auch hier mit einem kritischen Blick auf die Haushaltslage. Ich sagte es bereits: Die Sportmilliarde des Bundes und der Sachsenfonds sind wichtig, weil wir die investiven Mittel im aktuellen Haushalt reduzieren mussten. In der Diskussionsrunde wurde klar empfohlen, eine Sportentwicklungsplanung einzugehen, die auf Landesebene beginnt und auf Kreisebene fortgesetzt werden kann, damit wir eben nicht in jedem Dorf das Gleiche haben – ich überspitze jetzt ein bisschen – und stärker kooperieren können. Die Sportstättenstatistik, die wir zusammen mit den GRÜNEN und der CDU in der letzten Legislatur initiiert haben, ist eine gute Grundlage. Daran sollten wir festhalten und sie weiter ausbauen, um genau diesen Überblick zu haben. Das ist der Einstieg in eine Sportentwicklungsplanung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Albrecht Pallas SPD

Ich komme zum Schluss. Eine wichtige Botschaft war, dass kleine Vereinsmaßnahmen auch weiterhin im Haushalt enthalten bleiben sollten, damit mit kleineren Mitteln viele Vereine und viele Aktive erreicht werden können. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für den Austausch. Während einige bei Fankultur und Pyro gedanklich mit Bier am Stadion stehen bleiben, wollten wir heute über Bewegung, über Schule und Sport sowie über Zusammenhalt sprechen. Herzlichen Dank. (Beifall SPD und Susanne Schaper, Die Linke – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach in der zweiten Rederunde für die SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion hätte noch Redezeit für eine dritte Runde, falls erwünscht. Nun übergebe ich an die CDU-Fraktion. Es spricht, wie bereits durch Kollegen Rost angekündigt, Kollege Schmidt.

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Jörg Schmidt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen, Damen und Herren Abgeordnete! Man sieht, eine solche Sportdebatte ist breit gefächert. Kollegin Schaper, Sie haben es gerade angesprochen. Es ist eine gesellschaftliche Diskussion. Hier geht es um Teilhabe, Zusammenhalt, Schulsport, Breitensport. Aber auch die wirtschaftliche Förderung bzw. die Förderung des Tourismus sollte eine wichtige Komponente in dieser Debatte sein. Wir als CDU-Fraktion machen uns an der Stelle stark für den Breiten- sowie für den Spitzensport. Wir legen Wert darauf, dass die Sommersportarten gleichberechtigt mit den Wintersportarten gesehen, behandelt und zukünftig gefördert werden. Wir haben im Freistaat Sachsen wichtige Standorte, die bereits in ihrer Nachwuchsarbeit dafür sorgen, dass daraus Spitzensport etabliert werden kann. Denken wir an die Standorte in Altenberg, Oberwiesenthal, Klingenthal oder den Sportpark in Rabenberg. Diese stehen exemplarisch für sportliche Erfolge im Freistaat Sachsen. Aus diesen Stätten heraus entsteht eine ganz klare Botschaft: Wir im Freistaat haben die Möglichkeit und die Fähigkeit, Großsportereignisse stattfinden zu lassen und aus dieser Region dann touristisch zu profitieren. Wir sollten die mediale Außenwirkung dieser Großsportereignisse nicht unterschätzen. Daher ist es richtig, dass wir auch in den kommenden Jahren bis 2027 insgesamt 22 Millionen Euro in die Wintersportorte des Freistaates Sachsen investieren wollen. Diese Investition, sehr geehrte Damen und Herren, ist nicht nur gut angelegtes Geld in die Sportinfrastruktur, sondern sie erzeugt eben diesen unverzichtbaren Synergieeffekt für den Tourismus. Gerade in den ländlich geprägten Wintersportregionen des Erzgebirges oder des Vogtlandes ist das eine bedeutende Wirtschaftsförderung. Mit einem klaren Bekenntnis des Freistaates Sachsen zu Großsportereignissen stärken wir zugleich den Wirtschaftsstandort und den Tourismus in unserem Land. Solche Veranstaltungen entfalten eine nachhaltige Wirkung. Nächste Woche findet in meiner Heimatregion Klingenthal der Skisprung-Weltcup statt. Es ist wichtig, dass wir auch in diesem Hohen Haus darüber reden. Warum? Ganz einfach: An diesem Tag kommen Zigtausende – man geht ungefähr von 10 000 bis 12 000 Zuschauern aus – nach Klingenthal ins Vogtland. Die Welt schaut hier auf diesen Freistaat. Ein besseres Aushängeschild für unsere Regionen können wir uns nicht vorstellen. Hier können wir die Gastfreundschaft des Freistaates präsentieren, gleichzeitig aber auch unter Beweis stellen, dass wir Großsportveranstaltungen ausrichten können. Ich denke, wir haben im vergangenen Sommer bewiesen, dass auch Großstädte wie Leipzig ein Sport- und Turnfest in guter alter Tradition ausrichten können. Es sind nicht nur rein kommerzielle Veranstaltungen, sondern es sind auch viele Ehrenamtliche, die sich in der Vorbereitung und Durchführung dankenswerterweise einbringen. Herzlichen Dank an dieser Stelle an all diejenigen, die das möglich machen Herr Lippmann, Sie haben es angesprochen: Ja, auch über eine Bewerbung für die Olympiade und die Paralympischen Spiele sollten wir eine breite Debatte führen und alle mitnehmen. Aber die Entscheidung, dass wir uns bewerben, ist richtig; denn Großereignisse sind ein Motor für die Wirtschaft, für die Infrastruktur, für den Tourismus. Und deshalb sind es nicht nur kurzfristige Shows, sondern kurzum: Sport ist mehr. Er verbindet und ist essenziell für die Entwicklung des Tourismus hier bei uns im Freistaat Sachsen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schmidt sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Gumprecht spricht nun für die Fraktion AfD. Bitte schön.

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Heiko Gumprecht AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer die Anhörung der Enquetekommission zu Kommunalhaushalten am Montag live oder im Nachgang verfolgt hat, weiß: Um das Sportland Sachsen braucht sich niemand einen Kopf machen. Wenn Herr Kretschmer und seine Ministerien sowie der Landtag nicht möglichst sofort die Weichen auf eine vernunftorientierte Einnahme- und Ausgabenpolitik stellen, ist spätestens 2027 in Sachsen flächendeckend, wie man bei uns im Erzgebirge sagt, Schicht im Schacht. Herr Kretschmer und Herr Schuster träumen derweil in bester Kängurumanier – also mit leerem Beutel große Sprünge machend – davon, Olympia nach Sachsen zu holen und nach Möglichkeit sächsischen Sportlern auf dem Podest zu gratulieren. (Heiterkeit AfD) Die Grundlagen für die Sportlerinnen und Sportler von morgen müssen wir aber heute legen. Dies gelingt nicht mit geschlossenen Schwimmhallen, verwilderten Sportanlagen oder maroden Turnhallen und auch nicht ohne fachkundiges Trainerpersonal. Dies alles setzen wir aufs Spiel, wenn wir die Kommunen, Städte und Landkreise weiter im Stich lassen. Noch ist Sachsen ein Sportland in Bewegung. Von unseren rund 4 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sind 726 000 in sächsischen Sportvereinen organisiert. Das bedeutet, dass fast jeder Fünfte Sport aktiv lebt. Unsere Vereine sind das Rückgrat der Bewegung in unserem Land. Doch trotz dieser starken Vereinskultur zeigen unsere Kinder beim Schuleintritt Defizite. Die Schulaufnahmeuntersuchung 2022/2023 offenbart es deutlich: 22,7 % der Kinder wiesen Auffälligkeiten im Bereich der Visuomotorik auf, also bei Fähigkeiten wie der Auge-Hand-Koordination, die für Schreiben, Zeichnen und alltägliche Tätigkeiten entscheidend sind. Gleichzeitig zeigt die Analyse des sogenannten BARMER-Kinderatlas, dass sich der Anteil der Sechs- bis Zwölfjährigen mit ärztlich diagnostizierten motorischen Entwicklungsdefiziten in Sachsen von 2,6 % im Jahr 2005 auf über 5 % im Jahr 2023 nahezu verdoppelt hat. Was bedeutet das für uns? Es bedeutet, dass gezielte sportliche Bewegung in den Vereinen diese Defizite kompensieren kann. Hier kommt der immense Wert unserer Sportvereine und ihrer meist ehrenamtlichen Übungsleiter zum Tragen. Sie sind es, die Kinder fördern, sie motivieren und ihnen die Freude an Bewegung vermitteln. Wir müssen aber noch einen Schritt weitergehen. Es gilt, gezielte Maßnahmen systematisch umzusetzen. Herr Pallas hat bereits einige Maßnahmen angesprochen: Motorische Ausbildung muss bereits in der Kita verankert werden, Bewegung muss Teil des Bildungsplans werden, Coach-Lehrkräfte und Bewegungscoaches müssen eingesetzt werden, die im ganztags bei Schulwettbewerben und Sportangeboten koordinieren, Bewegungschecks müssen eingeführt werden und eine Lernstandsanalyse muss eingeführt werden, die Sport und Bewegung zur Talentförderung miteinander verknüpft. Kinder müssen wieder lernen, ihre Leistung einzuordnen. Dazu sind Wettbewerbe mit klaren Ergebnissen notwendig. Es kann nicht sein, dass es im sportlichen Wettstreit keine Sieger mehr geben darf. Neben der Breitenförderung dürfen Leistungssport und dessen Vorbildfunktion nicht vergessen werden. Schließlich wollen wir Medaillengewinner entwickeln, zu denen unsere Kinder und Jugendliche aufblicken. Auch hierfür brauchen wir eine qualifizierte Ausbildung und angemessene Entlohnung der Trainer, zum Beispiel nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt. Ein erster Schritt ist bereits getan: An der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig hat die akademische Trainerausbildung mit den ersten 54 Studenten begonnen. Der letzte Sportgipfel hat gezeigt, dass der Fokus auf eine bessere Bezahlung der Trainer gesetzt wurde. All diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine gesunde und leistungsstarke Jugend heranwachsen zu lassen. Sachsen kann die Rolle vorwärts meistern, wenn wir heute und nicht erst morgen die richtigen Weichen dazu stellen. Zu einer Rolle vorwärts sind folgende Fähigkeiten notwendig: Mut, Selbstvertrauen, Zuversicht, Anpassungsfähigkeit, Voraussicht, Fokus, Entschlossenheit und zuletzt die Selbstreflexion. Dies alles sind Attribute, die uns Sachsen auf der ganzen Welt ausgezeichnet haben. Wenn wir uns auf diese Kompetenzen besinnen – Herr Kretschmer und Herr Schuster, die aktuell nicht anwesend sind –, dann funktioniert es nicht nur im Sport, sondern auf allen Ebenen, und wir können wieder mit Stolz sagen: So geht sächsisch. Danke. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gumprecht sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen, die noch Redezeit haben, noch Redebedarf? – Jawohl, das sehe ich, Kollege Böhme für die Fraktion BSW, bitte schön.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich registriere überparteiliche Einigkeit bei der Unterstützung des sächsischen Sports. Insofern würde ich meine weiteren Ausführungen komprimieren. Der Maßstab, ob die Aussagen, insbesondere von CDU und SPD, mehr als Lippenbekenntnisse sind, werden die nächsten Haushaltsverhandlungen zeigen. Um das Sportland Sachsen in Bewegung zu bringen, so wie es der Titel suggeriert, müssen die objektiven Bedarfe des sächsischen Sports im nächsten Haushalt in einer völlig anderen Größenordnung abgebildet werden, und das BSW wird sich dafür voll einsetzen. Der Neubau- und Sanierungsbedarf der Vereinsinfrastruktur in Sachsen ist gigantisch. Die Sportmilliarde, die ja ein schöner Begriff ist, aber am Ende auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein wäre, würde dafür gar nicht ausreichen. Zweitens. Die Leistungssportstrukturen sind zu stützen, insbesondere die Bezahlung der Trainerinnen und Trainer. Leistungssporttrainerinnen und -trainer sind auf ein Niveau zu heben, das die Abwanderung dieser Trainerinnen und Trainer stoppt und das uns überhaupt in die Lage versetzt, als Freistaat Sachsen hoffnungsfrohe Medaillenkandidaten bei möglichen Olympischen Spielen aufweisen zu können. Die sportwissenschaftliche Ausbildung ist weiter auszubauen, weiter zu stärken, auch wenn damit die Liquidation der DHfK in Leipzig nach 1990 nicht mehr geheilt werden kann. Deutlich zu stärken ist die Unterstützung des Ehrenamts; die Rolle ist hier schon vollumfänglich beschrieben worden. Es gibt definitiv einige Ansatzpunkte, die auch eine finanzielle Untersetzung erfordern. Ich denke nur an den untragbaren Zustand, dass ehrenamtliche Vereinsmitglieder oder Vereinsfunktionsträger beispielsweise Baumaßnahmen stemmen müssen, das heißt, sie kümmern sich um Genehmigungen und Umsetzungen von Baumaßnahmen zum Teil im Millionenbereich. Dabei ist externe Unterstützung denkbar, das kostet Geld. Das wäre beispielsweise ein Punkt, der finanziell im nächsten Haushalt dargestellt werden müsste. Fünftens, ebenso genannt, die Kopplung von Schul- und Vereinssport unter Nutzung von Kompetenzen auf beiden Seiten mit dem Ziel der Ertüchtigung und der Motivation unserer Kinder, sich sportlich zu betätigen und damit ihrer Gesundheit im späteren Leben einen wertvollen Dienst zu erweisen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme sprach für die Fraktion des BSW. Nun frage ich die Fraktion Die Linke: Sie hätten noch 1 Minute und 30 Sekunden. – Kein Bedarf mehr. Dann könnten wir jetzt in die dritte Rederunde einsteigen. Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Pallas, bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nun doch zum Abschluss auf zwei Aspekte eingehen, die bereits mehrfach angesprochen wurden. Zum einen haben wir die Auseinandersetzung mit den derzeitigen Forderungen der Innenministerkonferenz in Bezug auf die Sicherheitsproblematik in und um Stadien. Ich glaube, hier muss man differenzieren, auch wenn ich Herrn Lippmann zustimme, wenn er sagt, dass Fußballfans auch Bürgerrechte haben; das haben sie definitiv. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Man muss meines Erachtens dennoch auch die andere Seite der Medaille betrachten; denn wir wissen, dass es bundesweit in und um Stadien regelmäßig – wenn auch nicht immer und nicht flächendeckend – Sicherheitsprobleme gibt, die die Allgemeinheit in gewisser Weise in Geiselhaft nehmen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das muss in der Debatte berücksichtigt werden. Deshalb bin ich beim Bremer Modell, also bei Hochrisikospielen, dafür, dass die Vereine, die durch das Spiel die Ursache für mögliche gewalttätige Auseinandersetzungen mit Auswirkungen auf die Bevölkerung sind, an den Einsatzkosten beteiligt werden. Das ist völlig legitim und wurde auch höchstrichterlich bestätigt. Aber wenn generell Fußballspiele in den Verdacht geraten, dass es dort zu Gewalt kommt und deswegen immer alle in Mitleidenschaft gezogen werden, ist das auch nicht richtig. Ich mahne deshalb und hoffe, dass man einen klugen Mittelweg findet, der es erlaubt, mit den Menschen, die zum Fußball gehen, weil sie Gewalt suchen, angemessen umzugehen und zu verhindern, dass dort Gefahren für andere entstehen. Ich werbe dafür, dass wir Wege finden, dass die Allgemeinheit nicht in dieser Regelmäßigkeit für hohe Einsatzkosten aufkommen muss, sondern dass es eine faire Lastenteilung gibt. Menschen, die es lieben, zum Fußball und regelmäßig ins Stadion zu gehen, müssen das auch weiterhin machen können, ohne permanent von der Polizei oder Sicherheitskräften drangsaliert zu werden. Das Zweite ist das Thema der Trainerinnen und Trainer. Diese wurden mehrfach angesprochen, und auf diese möchte ich näher eingehen. Es ist wichtig zu betonen, dass schon einiges im Bereich der Talentförderung, der ehrenamtlichen Übungsleiter, der Trainerinnen und Trainer passiert. Dabei geht es um das Thema Ehrenamtspauschale, die nicht mehr versteuert werden muss, es geht um die Förderung bei „Wir für Sachsen“ für eine Anerkennung für die ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainer. Wir haben das Programm „Ehrenamt stärken im Sport“, das vorhin nur gestreift wurde. Das ist ein Programm, das ursprünglich aus der Feder von GRÜNEN und SPD kam, gemeinsam mit der CDU in der letzten Legislatur umgesetzt wurde und in dem es darum ging, die Bedürfnisse von Menschen, die sich im Sportverein ehrenamtlich engagieren, zu erkennen und sie dabei zu unterstützen, sich fortzuentwickeln, indem sie sportliche Weiterbildung oder auch andere Weiterbildungen, die für die ehrenamtliche Tätigkeit wichtig sind, bezahlt bekommen. Dass wir es geschafft haben, das trotz der schwierigen Haushaltslage in die Strukturen des Zuwendungsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem organisierten Sport aufzunehmen, ist wunderbar und wird dabei helfen, dass wir genau diese Tätigkeiten fortsetzen können. Wir haben – auch wenn wir noch nicht am Ziel sind – einen Einstieg in die erhöhte Trainerbezahlung geschafft. Das darf man nicht kleinreden. Wir haben 1,5 Millionen Euro pro Jahr mehr in den Haushalt eingestellt, damit die hauptamtlichen Trainerinnen und Trainer besser bezahlt werden können. Wir wissen auch, dass es nicht reichen wird. Deshalb war der Gipfel des Ministerpräsidenten wichtig, um die Botschaft zu senden, dass wir erreichen wollen, in der Bezahlung und in der beruflichen Perspektive für unsere wunderbaren hauptamtlichen Trainerinnen und Trainer ein Niveau zu erzielen, welches nicht mehr dazu führt, dass sie in die benachbarten Bundesländer abwandern. Außerdem sollen es andere Faktoren, wie berufliche Perspektiven, ermöglichen, dass sie hier in Sachsen bleiben können. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für diese Debatte. Weil jetzt die Wintersportsaison beginnt – Kollege Schmidt hat darauf hingewiesen –, wünsche ich unseren Athletinnen und Athleten in den verschiedenen Disziplinen alles Gute. Ihnen allen wünsche ich eine gute Zeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach in dieser dritten Rederunde für die SPD-Fraktion. Ich frage noch einmal, ob es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen gibt. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Prof. Geiert; bitte schön.

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Prof. Constanze Geiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf heute für meinen Kollegen Schuster das Thema „Rolle vorwärts“ besprechen. Ich werde auch nur zur Rolle vorwärts sprechen; die Rolle rückwärts – das gebe ich zu – habe ich leider nie beherrscht. (Heiterkeit) Warum sprechen wir darüber? Weil zum Selbstverständnis des Freistaates Sachsen stets der Sport gehörte und gehört. Dafür sprechen nicht nur olympische und paraolympische Rekorde und gut gefüllte Trophäenschränke, dafür spricht vor allem die große Beliebtheit, die der Sport im Freistaat Sachsen genießt. In diesem Jahr haben wir erneut den Mitgliederrekord im Landessportbund gerissen. Inzwischen sind mehr als 725 000 Menschen in unseren Vereinen eingeschrieben. Sachsen war schon immer Sportland und wird auch in Zukunft Sportland sein. Dieses Selbstverständnis trägt uns nach wie vor trotz angespannter Haushaltslage. Als wir im Frühjahr über den Haushalt verhandelt haben, stand zwar auch beim Thema Sport einiges zur Debatte, aber wir haben schon damals als Staatsregierung deutlich gemacht, welchen Stellenwert das Thema für uns hat. Für die Rolle vorwärts im Sport haben wir damals in der Staatsregierung und hier im Hohen Haus gemeinsam Anlauf genommen, und zwar mit Erfolg. Deshalb ist übrigens der Sportgipfel unseres Ministerpräsidenten vor wenigen Wochen so gut verlaufen. Die Entscheidungsträger im Sport, die Verbände, die Vereine, die Ehrenamtlichen erkennen alle an, dass der Freistaat ihnen treubleibt. Das zeigt sich vor allem an drei bedeutenden Entwicklungen. Da wäre – erstens – der Rekordzuwendungsvertrag für den Landessportbund. Der passiert nächstes Jahr erstmals die 30-Millionen-Euro-Marke. Zusätzlich sollen im Jahresverlauf 2026 noch einmal mehr als 400 000 Euro dazukommen. Das sind die höchsten konsumtiven Fördermittel für die Sportvereine seit dem Jahr 1990. Dieser Vertrag ist eines der sinnvollsten sportpolitischen Instrumente, die es gibt. Er ist ein tolles Beispiel für ein Best Practice in Sachen Bürokratieabbau – nicht zuletzt, weil wir damit das Verwaltungsverfahren straffen und mehr als 3 000 Förderverfahren schlank und effizient erledigen können. Vorangegangen sind wir – das wurde hier auch schon erwähnt – beim Thema Trainervergütung. Für das kommende Jahr konnten wir im ersten Zuwendungsvertrag bereits einen Mittelaufwuchs von 1,5 Millionen Euro festschreiben. Außerdem haben wir aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und endlich die akademische Trainerausbildung zurückgeholt. An der Uni Leipzig ist vor Kurzem der Bachelor-Studiengang „Sportwissenschaft, Bewegung, Training und Leistung“ gestartet. Die zweite Entwicklung, auf die ich hinweisen möchte, berührt ebenfalls das Thema Investitionen. Das sind Investitionen, die im Frühjahr noch nicht abzusehen waren, als wir erst einmal auf Lücke gehen mussten. Ich möchte Sie daran erinnern, was mein Kollege Schuster damals in Aussicht gestellt hat: „Wir schauen, ob in Sachen Sondervermögen evtl. doch noch etwas gehen kann.“ Dieses Versprechen haben wir eingehalten; denn seitdem ist einiges gegangen. Dass der Sport beim Sondervermögen überhaupt mitgedacht wird, hat übrigens vor allem Sachsen beim Bund ausgehandelt. Spätestens mit der Vereinbarung vom 20. Oktober steht fest: 60 % sollen in die kommunale Infrastruktur und in Vorhaben des kommunalen Interesses fließen, ein Teil davon selbstverständlich in den Sport. Dieses und nächstes Jahr stehen voraussichtlich 15 Millionen Euro aus dem Landesbudget für Investitionen allein für Sportstätten zur Verfügung. Hinzu kommen Maßnahmen für die sächsische Olympia-Bewerbung, die aus meiner Sicht ein tolles Signal an alle sportbegeisterten Menschen im Freistaat ist; das gilt nicht nur für die sächsischen Sportlerinnen und Sportler des Spitzensports, die sich vor der heimischen Kulisse mit den Besten aus aller Welt messen möchten. Wie ernst wir es mit der Wettbewerbsfähigkeit meinen, zeigt sich auch bei den Initiativen der Bundesregierung, zum Beispiel bei der geplanten Erhöhung der Spitzensportförderung um 150 Millionen Euro ab 2026. Selbstverständlich gehört zu einer gesunden Sportförderung mehr als der Spitzensport. Umso mehr freue ich mich über die Sportmilliarde, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen hat. Seit dem 10. November können Kommunen und Landkreise Projektskizzen beim Bund einreichen. Ich möchte ausdrücklich dazu aufrufen und ermuntern, das zu nutzen. Spitzensport und Breitensport sind in meinen Augen keine Gegner, sondern zwei Größen, die sich gegenseitig anstacheln und voneinander profitieren. Ja, auch der Breitensport profitiert erheblich von Spitzensportveranstaltungen. Der Breitensport entwickelt sich nämlich dort am besten, wo erfolgreiche Athletinnen und Athleten Vorbildwirkung entfalten, indem sie ihre beste Leistung abrufen oder Jagd auf Rekorde machen. Umgekehrt werden sich dort die besten Talente entwickeln, wo der Sport insgesamt die größte Wertschätzung erfährt und wo alle unter den besten Voraussetzungen trainieren und sich fit halten können. Dieses Prinzip beherzigen wir, damit alle Menschen im Freistaat von der Sportförderung profitieren können. Das bringt mich zu meinem dritten und letzten Punkt. Wir fördern weiterhin Großveranstaltungen, wie beispielsweise das Turnfest oder die Finals, die Anfang August so tolle Bilder aus Dresden in die ganze Welt geschickt haben. Solche Ereignisse haben eine phänomenale Strahlkraft. Sie inspirieren gerade die jungen Menschen, die im Sommer zu Tausenden ins Stadion, in die Sportarenen und auf den Neumarkt gepilgert sind. Diese Events strahlen auch in andere Felder aus. Sie sind Werbung für Sachsen und locken Besucherinnen und Besucher an. Allein bei den Finals hatten wir bei der ARD und dem ZDF vier Tage lang Einschaltquoten im Millionenbereich. Wann können wir das schon aufweisen? Ähnlicher Beliebtheit erfreut sich – auch das ist vorhin schon angesprochen worden – der Wintersport. Nächste Woche steht der Weltcup im Skispringen in Klingental an. In Oberwiesenthal und in Altenberg folgen im Januar der Weltcup im Bob und Skeleton sowie die Juniorenweltmeisterschaften im Rodeln. Um auch hier an der Entwicklung dranzubleiben, erarbeiten wir eine entsprechende Wintersportstrategie; denn diese Veranstaltungen werden von Millionen von Zuschauern verfolgt. Hiermit wird sich der Freistaat Sachsen vor aller Welt präsentieren. Auch bei diesen Wettbewerben werden Menschen Lust bekommen, selbst mitzumischen und etwas auszuprobieren. Auf diesen Effekt, der der Gesundheit genauso zugutekommt wie den vielen Sportvereinen im Freistaat, bauen wir und setzen deshalb weiterhin klare Signale für ein Sportland Sachsen. Das heißt für uns, neben den nötigen Investitionen dem Sport auch in Zukunft Möglichkeiten zu geben, sich zu entfalten, und vor allem diejenigen zu würdigen, die sich für den Sport engagieren, egal ob als Leistungssportler oder im Ehrenamt. Den Übungsleiterinnen und -leitern, den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, denen, die als Gerätewart oder im Vereinsvorstand dabei sind, und vielen anderen mehr gilt unser Dank. Ihr Beispiel macht deutlich, dass alle gefragt sind. Der Sport lebt von Begeisterung, von Engagement und vom größtmöglichen Rückhalt. Deshalb möchte ich Ihnen, Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Änderung des Drucksache 8/3802, Gesetzentwurf Drucksache 8/4919, Ausschusses für Verfassung, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Zuvor frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Wiesner, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Dann gebe ich folgende Reihenfolge in der ersten Runde vor: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL sowie Staatsregierung, wenn gewünscht. Zuerst spricht für die CDU-Fraktion Kollege Weinrich; bitte schön.

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Stephan Weinrich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Wesentliche vorweg: Die Verschiebung der Transparenzplattform bedeutet nicht zwei Jahre weniger Transparenz. Die Möglichkeit, Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz ab Antrag zu erhalten, besteht weiterhin und bleibt unberührt. Mit der Verschiebung wird vielmehr sichergestellt, dass die Plattform mit ihrer geplanten Inbetriebnahme 2028 ordnungsgemäß funktioniert, den Mitgliedern des Sächsischen Landtags im Namen der Sächsischen Staatsregierung Danke sagen für die große Unterstützung, die der Sport hier im Landtag erfährt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Auf diese Unterstützung hoffen wir auch bei den kommenden Haushaltsverhandlungen. Die Rolle vorwärts, für die ich heute werbe, besteht aus mehreren Schritten, wie Sie alle sicher noch aus dem Sportunterricht in der Schule wissen, wobei ich hier auf ein Vorführen verzichte. Die Rolle vorwärts verlangt einiges an Koordination, viel Schwung und gesundes Selbstvertrauen. Wenn alles gut geht, steht man am Schluss aufrecht und verdient sich gute Haltungsnoten. Ich traue uns zu, dass uns dieses Kunststück gemeinsam gelingt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Prof. Geiert sprach für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Transparenzgesetzes der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Recht und Europa (Zwiegespräch zwischen Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Martin Modschiedler, CDU) und das nicht nur für den Bürger, sondern auch für die Verwaltung, die bei diesem Prozess genauso bedacht werden muss; denn die Arbeit mit der Plattform ist ein bürokratischer Mehraufwand. Geben wir also unseren Behörden die dringend benötigte Zeit, diese wichtige Aufgabe solide vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird immer wieder suggeriert, die Transparenzplattform sei fertig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Sie wäre nur noch einen Knopfdruck davon entfernt, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen dieser Plattform vollumfänglich profitieren könnten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das steht in den Berichten drin!) Die Plattform mag technologisch fertig sein. Das bedeutet aber nicht, dass der wesentliche Kern dieser Idee umgesetzt ist, nämlich das gesetzeskonforme Hochladen der Dokumente, die von der Transparenzpflicht umfasst sind. (Beifall CDU – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir reden hier immerhin von über 26 000 Dokumenten, die pro Jahr durch die Landesbehörden eingestellt werden müssen. Hierfür waren sich alle Gutachter ausnahmsweise einig, dass das ein enormer Kraftakt ist. Was wir vermeiden wollen, ist eine Entwicklung in Richtung reiner Bürokratie. Der Aufbau einer Plattform, auf die Zehntausende Informationen hochgeladen werden müssen – und zwar unabhängig vom tatsächlichen Informationsinteresse –, verursacht einen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den derzeit wenigen Hundert Anträgen im Jahr steht. Hier bedarf es einer ehrlichen Analyse, wie viele proaktive Veröffentlichungen es wirklich braucht und wo unnötige Belastungen entstehen. Anders gesagt: Die Transparenzplattform generiert keine Effizienzsteigerung. Sie verursacht einen finanziellen und bürokratischen Mehraufwand. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zwar sind bereits heute viele Dokumente der Behörden digital verfügbar, allerdings wird dabei ein wichtiger Aspekt immer gern unter den Tisch gekehrt: Eine einfache Digitalisierung der Unterlagen reicht eben nicht aus. Die Behörden müssen die transparenzpflichtigen Daten zusätzlich einzeln abgleichen, einerseits mit dem Datenschutz, andererseits mit den Vorgaben des Transparenzgesetzes. Dieser Arbeitsschritt kommt neu hinzu. Es ist also ein Aufwuchs an Bürokratie. Es hilft auch wenig, daran zu glauben, dass wir irgendwann einmal eine KI zur Verfügung haben werden, die diesen Abgleich übernimmt. Erstens sind wir davon im Freistaat weit entfernt, zweitens muss selbst dann irgendjemand die KI stichprobenartig überprüfen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wusste ich!) Bei allen Unkenrufen: Die Notwendigkeit zur Verschiebung ist kein politisches Manöver, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch, doch!) sondern das Ergebnis eines Erkenntnisprozesses. Aus diesen neuen Erkenntnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen, auch wenn dies bedeutet, dass wir den ursprünglichen Zeitplan korrigieren müssen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und was machen wir in zwei Jahren?) ist ein Zeichen von politischer Klugheit und verantwortungsvollem Handeln. Damit kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, insbesondere bezogen auf die Erweiterung der Transparenzpflicht auf die kommunale Ebene. Verantwortungsvolles Handeln finden wir genau dort: bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen in unserem Freistaat. Das Transparenzgesetz eröffnet den Kommunen bereits heute auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, mittels Satzung die Regelungen dieses Gesetzes ganz oder teilweise zu übernehmen. Von den 418 Kommunen und zehn Landkreisen im Freistaat haben sich gerade einmal zwei Kommunen dazu entschieden, die Regelungen zu übernehmen: die kreisfreien Städte Leipzig und Dresden. Wer die kommunale Selbstverwaltung als Recht mit Verfassungsrang ernst nimmt, der erkennt in diesem maßgeblichen Nichtgebrauch eine Abstimmung mit den Füßen. Das Ergebnis lautet: Nein, danke. Dabei sollten wir es belassen. Die Intention der Städte Leipzig und Dresden, unbedingt die Transparenzplattform nutzen zu wollen, ist dabei die Ausnahme, die die Regel bestätigt. Es wäre somit irreführend, den Eindruck zu vermitteln, weil es Dresden und Leipzig wollen, wollen es alle anderen Kommunen im Freistaat auch – das Gegenteil ist der Fall. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aus diesem Grund kann dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, den wir auch schon im Ausschuss abgelehnt haben, nicht zugestimmt werden. Wichtig ist es jetzt, die Einführungsfrist für die Transparenzplattform um zwei Jahre zu verlängern, damit die Behörden nicht überlastet werden und damit die Qualität gesichert werden kann. Daher bitte ich um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes zur Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform. Vielen Dank. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Weinrich von der CDU-Fraktion. Es folgt in der Beratung die AfD-Fraktion mit Herrn Kollegen Wiesner.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Inbetriebnahme der Transparenzplattform soll um zwei Jahre verschoben werden – erst mal. Nun, wir wissen alle, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Oder etwa doch? Wir wissen es nicht. Wir wissen, die Koalition möchte umsteuern. Freilich bleibt weiterhin unklar, wohin die Koalition insgesamt steuern möchte. Letztlich sind die Aussagen hierzu nebulös. Laut Justizministerin sollten Prozesse generell vereinfacht und effektiver gestaltet und das Personal an anderer Stelle nicht mit weiteren Aufgaben belastet werden. CDUVertreter äußern weiterhin, dass der Gesetzentwurf keine Abkehr vom Transparenzprinzip darstelle, man brauche einfach nur Zeit für weitere Prüfungen. Insgesamt ist es schon ein bisschen ironisch, wie intransparent es hier ist, was künftig in Sachen Transparenzgesetz laufen soll. Für die Entscheidungsfindung wäre es insgesamt hilfreich gewesen, wenn die Staatsregierung erklärt hätte, wohin die Reise gehen soll. Aber, wissen Sie, es ist ja kurz vor Weihnachten: Vielleicht weiß das die Staatsregierung selber noch nicht genau und sie muss im Murmeltierschlaf noch einmal darüber nachdenken. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vielleicht tut man sich auch einfach schwer mit den Hinterlassenschaften des vom Wähler gerupften grünen Koalitionspartners, den man vielleicht noch einmal brauchen könnte – oder besser nicht. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben zum Gesetz zwei Anhörungen durchgeführt mit rund einem Dutzend Sachkundigen. Im Vorfeld der parlamentarischen Erörterungen wurden zahlreiche Stellungnahmen verschiedenster Einrichtungen eingeholt. Manche der Argumente waren zugegebenermaßen etwas schwach, frei nach dem Motto: Wir wollen nicht. Wir verschieben das einfach einmal. Für kritikwürdig halten wir, dass sich die eingeholten Stellungnahmen primär auf die transparenzpflichtigen Stellen beschränken und dabei die Sichtweise der ganzen Nutznießer etwas unbelichtet blieb. Mit den prognostizierten laufenden Kosten ist das auch so eine Sache. Personal- und Sachaufwand sowie Schulungskosten in Höhe von etwa 11 Millionen Euro werden auf später verschoben. Nun, um im Rahmen zu bleiben: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben; denn die Kosten fallen ja irgendwann an. Auch daran merken wir, ganz so ausgegoren scheint das Projekt nicht zu sein. Wenn die betroffenen transparenzpflichtigen Stellen eine akute Doppelbelastung der Mitarbeiter durch das parallele Bearbeiten von Informationsanträgen, die fortlaufende Schulung und Einarbeitung sowie das proaktive Erstellen von geschätzt 28 000 Einträgen pro Jahr sehen, dann können wir das nicht ignorieren. Immerhin hat sich ja sogar ver.di für seine Mitarbeiter in die Bresche geworfen und eine Verschiebung empfohlen. Auch wenn die Unterlagen, die gegenwärtig nur auf Antrag zur Verfügung gestellt werden müssen, wegen des Datenschutzes noch zu sichten und händisch gegebenenfalls zu schwärzen sind, bevor sie auf dieser Plattform veröffentlicht werden können, ist das ja nicht zwingend ein Grund dafür, nicht am 1. Januar 2026 loszulegen – Face-Schnittstellen hin oder her. Ob der Kosten-Nutzen-Aufwand letztlich das Grüne vom Ei ist, werden wir noch sehen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler Sachsen hat in der Anhörung den realen Bedarf für die Plattform als – ich zitiere – „durchaus überschaubar“ bezeichnet. Circa 600 Anträgen pro Jahr stünde eine Pflicht zur prophylaktischen Einstellung von ca. 28 000 Einträgen gegenüber. Wenn sich der Umfang der Inanspruchnahme auch nach der Inbetriebnahme der Plattform so entwickeln sollte, dann wäre deren Zweck gründlich verfehlt. Dafür spricht momentan einiges. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem von der CDU! Sie haben in der vergangenen Wahlperiode viele faule Kompromisse geschlossen. Das Transparenzgesetz zum jetzigen Zeitpunkt ist offensichtlich einer davon. Wenn Sie die Transparenzplattform abschaffen wollen, wäre es dann nicht sinnvoll, gleich Farbe zu bekennen? Vielleicht machen Sie sich einmal ehrlich, was damit insgesamt passieren soll. Wir geben Ihnen dazu die Gelegenheit. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Wiesner von der AfD-Fraktion. Wir setzen jetzt mit der Fraktion BSW fort. Ich sehe Frau Kollegin Biebrach. Bitte schön.

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Ines Biebrach BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Transparenz staatlichen Handelns ist ein zentraler Bestandteil demokratischer Kontrolle, aber das ist es nicht allein. Es muss auch die Funktionalität, Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit solcher Transparenzmodule gewährleistet sein. Reine Symbolpolitik ohne realisierbaren Nutzen oder mit unverhältnismäßiger Mehrbelastung für öffentliche Stellen ist weder verantwortungsvoll noch nachhaltig. Die Inbetriebnahme der Transparenzplattform am 1. Januar 2026 würde auch nach Ansicht des BSW mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand einhergehen, welcher Personal in den öffentlichen Stellen mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Die Schaffung und Vorhaltung von Vorkehrungen zur Förderung des Rechts auf Informationszugang würde materielle und personelle Ressourcen binden, die dann bei der Bewältigung der originären Aufgaben der öffentlichen Stellen fehlen würden. Dies ginge auch zulasten der Bürger, für welche die Transparenz geschaffen werden soll. Die proaktive Bereitstellung von Daten auf der Plattform geht mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand durch die Befassung, Abwägung des Umfangs und Auskunftsgewährung einher. Personell ist eine eindeutige Zuarbeit der Anfrage nicht gegeben. Der Leitfaden zur Veröffentlichung von Informationen auf der Transparenzplattform, den unsere Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte dankenswerterweise erstellt hat, zeigt die umfangreichen und zeitaufwendigen Prüf- und Bearbeitungsschritte im Rahmen der proaktiven Bereitstellung. Zudem würde die Inbetriebnahme erhebliche Kosten verursachen. Wir halten die diesbezüglichen Angaben der Staatsregierung für nachvollziehbar. Die kommunale Ebene, die noch nicht dazu verpflichtet ist, lehnt die Beteiligung an der Transparenzplattform unter Verweis auf den bürokratischen Aufwand, auf fehlendes Personal und auf die kommunale Selbstverwaltung ab. Eine Transparenzplattform, die letztlich von den Kommunen nicht genutzt wird, ist aus unserer Sicht schon per se wenig sinnhaft. Das Informationsinteresse dürfte auf der kommunalen Ebene am größten sein, da die meisten Entscheidungen, die die Bürger und Bürgerinnen betreffen, auf der kommunalen Ebene gefällt werden. Wenn wir diese Transparenzplattform – oder wie das Kind dann auch immer heißen wird – sinnhaft gestalten wollten, dann müssten wir die Kommunen einbinden, deren Einwände berücksichtigen und die Regelungen zur Transparenz so gestalten, dass sie auch für die kommunale Ebene aufwandsarm umsetzbar wären. Wir müssen die kommunale Selbstverwaltung achten, das halte ich für zentral. Denkbar wäre es auch, bestehende Informationsangebote und Webseiten so zu gestalten, dass die Bürger und Bürgerinnen mit konkreten fachlichen Fragen über eine leichte Menüführung an für sie wichtige Informationen gelangen können, und dies mit der Transparenzplattform zu verknüpfen. Die nunmehr vorgesehene Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform sollte zur gründlichen und ehrlichen Prüfung dienen, ob Kosten reduziert, Verfahren vereinfacht und bestehende Informationssysteme und Portale sinnvoll integriert werden können. (Beifall BSW) Wir unterstützen Transparenz ausdrücklich, aber nur in einer Form, die praktikabel, finanzierbar und für die Beschäftigten in den öffentlichen Stellen auch leistbar ist; denn wenn die öffentlichen Stellen überlastet sind, dann geht das zulasten des Bürgers. Durch eine gut gemachte Plattform – das wurde uns auch in den Anhörungen gespiegelt – kann später tatsächlich Bürokratie abgebaut werden. Dadurch können auch Synergieeffekte für die Verwaltung geschaffen werden. Auch wir gehen davon aus, dass es dafür jetzt eine Nachsteuerungsphase braucht. Lassen Sie uns gemeinsam die nächsten zwei Jahre nutzen, um die Grundlagen für eine praktikable und finanziell vernünftige Umsetzung echter Transparenz zu schaffen. Transparenz ja, aber so, dass sie funktioniert, bezahlbar ist und nicht neue Bürokratielasten erzeugt. Wir werden daher dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall BSW) Zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke: Wir können den Impuls verstehen. Ja, es ist mehr Transparenz, wenn man den Informationsbegriff ausweitet und es auf die Kommunen erstreckt, aber – wie ich gerade gesagt habe – die Kommunen sind jetzt schon mit einer aus unserer Sicht nachvollziehbaren Begründung nicht dazu bereit, sich freiwillig daran zu beteiligen. Bevor wir keine Lösung dafür gefunden haben, wie wir das sinnvoll umsetzen können, halte ich eine Ausweitung des Begriffes und auch Inbetriebnahme der Transparenzplattform zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Deswegen werden wir dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke nicht zustimmen. Danke. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Kollegin Biebrach von der BSW-Fraktion. Nun setzt die SPD-Fraktion mit Frau Kollegin Koch fort; bitte schön.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Transparenzgesetz haben wir uns im Jahr 2022 mit einer sehr guten Idee auf den Weg gemacht. Wir sind damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer offeneren Verwaltung gegangen. Das heißt, wir befinden uns auch dank des Transparenzgesetzes im Ländervergleich nicht mehr am Schluss, sondern eher im Mittelfeld, wenn es um Transparenz und Informationsfreiheit geht. Daran wird wiederum auch die Verschiebung der Einführung der Transparenzplattform nichts ändern; denn für die Bürgerinnen und Bürger bleibt auch in den kommenden zwei Jahren die Möglichkeit bestehen, Informationen auf Antrag zu erhalten. Die nächsten zwei Jahre, diese Zeit, die wir uns jetzt mit der Verschiebung verschaffen, wollen wir und sollten wir nutzen, um die Einführung der Transparenzplattform weiter gut vorzubereiten. Das heißt, wir müssen die Zuständigkeiten klären, verlässliche Strukturen schaffen und vor allen Dingen geschultes Personal bereitstellen; denn entscheidend ist – ich glaube, das ist gerade auch bei den Anhörungen herausgekommen –, dass die Einführung nicht auf den Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen darf. Das heißt, wir brauchen nicht nur eine ausreichende Personalausstattung, sondern vor allem auch gezielte Qualifikationsmaßnahmen. Der neue Leitfaden zur Veröffentlichung von Informationen der Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, der gerade schon angesprochen wurde, ist ein hilfreiches Instrument. Er schafft Klarheit über Pflichten, Fristen und technische sowie rechtliche Anforderungen. Auch die enthaltene Checkliste unterstützt die Verwaltung. Aber klar ist auch: Leitfäden allein reichen nicht aus, wenn sie nicht auch jemand umsetzen kann. Das heißt, wir brauchen Zeit, Personal und funktionierende Abläufe. Deshalb verschieben wir die Einführung der Transparenzplattform vorerst um zwei Jahre. Wir müssen auch ein bisschen selbstkritisch sagen: Vielleicht wollten wir zu schnell zu viel, vielleicht wollten wir mit der Plattform zu schnell von null auf hundert. Ich verstehe auch den Unmut darüber, aber ich möchte sagen, dass wir alle nicht vergessen sollten, dass die Antragsrechte der Bürgerinnen und Bürger vollständig bestehen bleiben. Transparenz findet also weiterhin statt. Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht weiterhin aktiv nutzen werden. Die Verschiebung bedeutet faktisch keinen Rückschritt, sondern eine realistische und verantwortungsvolle Kurskorrektur. Im Bundesvergleich bleiben wir weiterhin auf einem soliden, guten Niveau. Wir haben uns nach vorne gearbeitet, und dieses Niveau werden wir auch weiterhin absichern, statt es durch Überforderungen zu gefährden. Kurz gesagt: Transparenz ist weiterhin unser Anspruch, die Plattform weiterhin ein Ziel, und wir sollten dafür sorgen, dass dieses Ziel tragfähig und gemeinsam mit den Beschäftigten erreicht wird. Diese Verschiebung ist also ein stabilisierender Zwischenschritt auf einem insgesamt sehr guten Weg, und diesen Weg gehen wir auch weiter. Vielen Dank. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die SPDFraktion sprach Frau Kollegin Koch. Nun schließen sich die BÜNDNISGRÜNEN mit Kollegen Lippmann an; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Sachsen in der letzten Wahlperiode mit den BÜNDNISGRÜNEN in der Regierungsbeteiligung das Transparenzgesetz einführte, war dies ein Meilenstein. Quasi mit der roten Laterne in der Hand, weil es nicht einmal ein Informationsfreiheitsgesetz in diesem Land gab, war die Entscheidung des Landtags, sich mit dem Transparenzgesetz – und gleichwohl einem guten Transparenzgesetz – in das vordere Mittelfeld zu begeben, ein Paradigmenwechsel. Damals wurde übrigens auch im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ausweitung auf die Kommunen mit in den Blick zu nehmen. Doch mit der neuen Koalition aus CDU und SPD ist von diesem Anspruch nicht mehr viel übrig. Stattdessen wird nun unter fadenscheinigen Argumentationen das Herzstück dieses Transparenzgesetzes vorerst stillgelegt: die Transparenzplattform, die allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, auf einen Teil der Dokumente der Verwaltung eigenständig und ohne Antrag zuzugreifen, ohne dafür selbst übermäßig Aufwand in Kauf zu nehmen. Die Plattform stellt eine moderne, praxisnahe und niedrigschwellige Möglichkeit dar, Informationen bereitzustellen und abzurufen. Die Transparenzplattform ist der Punkt, der ein Transparenzgesetz von bloßer Informationsfreiheit unterscheidet. Das ist der Punkt, der den eigentlichen großen Mehrwert für einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger bringt, und es ist der Punkt, der nun der Rolle rückwärts der Minderheitskoalition zum Opfer fallen soll, obwohl die Transparenzplattform technisch fertig und betriebsbereit ist. Die Minderheitskoalition will nun ein fast fertiges Haus niederreißen, weil sie keine Lust mehr auf das Decken des Dachs hat, angeblich wegen zu hoher Kosten und vorgeblich zum Zwecke des Bürokratieabbaus. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein fertiges Tool, in dessen Entwicklung Hunderttausende Euro geflossen sind, soll in Zeiten nahezu vollelektronischer Aktenführung und passender digitaler Schnittstellen zum Zwecke der Kosteneinsparung und des Bürokratieabbaus eingestampft werden. Das klingt wie ein Schildbürgerstreich und ist nur rational erklärbar, wenn man versteht, dass es hier doch um weit mehr zu gehen scheint als etwas Zeit zu gewinnen. Mit der Verschiebung der Transparenzplattform spielen vor allem CDU- und SPD-Fraktion auf Zeit, um das Transparenzgesetz in Sachsen endgültig auszuhöhlen. Dazu empfehle ich die Lektüre des Koalitionsvertrages, in dem dies sehr klar beschrieben wird. Wenn aber das Herz aufhört zu schlagen, wird die Wiederbelebung im Anschluss sehr schwer werden. Dies gilt umso mehr, als dass sich die Staatsregierung derzeit ohrenbetäubend darüber ausschweigt, was man in den kommenden zwei Jahren eigentlich mit der technisch fertigen Plattform gedenkt zu tun oder wie man sie nutzen will und was sich in zwei Jahren an dem heute artikulierten Problem eigentlich konkret geändert haben soll. Die Antwort ist: nichts, wenn man dem folgt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn nun die BSWFraktion in vasallentreuer Verfügbarkeit und die eigenen wohlfeilen Wahlkampfversprechen bei der Transparenz über Bord werfend die Stimmen für diese Verschiebung liefert, dann wird man Ihnen in zwei Jahren denselben Bären aufbinden, und zwar in der gleichen Vehemenz. Sie werden wieder mit dem Wunsch konfrontiert werden, die Plattform noch einmal zu verschieben, weil es doch nicht gelungen ist, die Probleme zu lösen. Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich: Der Glaube, dass Sie bei dieser Mehrheitskonstellation in den nächsten zwei Jahren ein klügeres Transparenzgesetz in diesem Hohen Hause hinbekommen, ist ein wohlfeiler Traum, der eher ein Mythos ist. Wenn die BSW-Fraktion gerade schon die Ausweitung auf die Kommunen fordert, dann sage ich Ihnen: Viel Spaß bei den Verhandlungen! Das haben selbst wir mit CDU und SPD nicht durchbekommen. Sie werden also substanziell nichts an diesem Transparenzgesetz ändern, sondern in zwei Jahren wird wieder das hohe Klagelied hier ertönen, dass man die nächsten zwei Jahre bräuchte, um technisch in die Lage zu kommen, die Transparenzplattform umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird sich nichts geändert haben. Was wir hier erleben, ist ein Possenspiel, in dem offenbar die BSW-Fraktion nicht einmal erkennt, was hier gespielt wird. Ich kann nur hoffen, dass Ihnen spätestens in zwei Jahren klar ist, dass Sie an der Nase herumgeführt wurden. Traurig ist dies für alle, die für ein modernes Staatsverständnis stehen, die einfach nur als mündige Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz staatlicher Stellen verlangen – und übrigens auch für jene Kommunen, die auf die fristgerechte Einführung der Transparenzplattform gehofft haben. Städte wie Dresden haben auf dieses Gesetz und die Staatsregierung vertraut. Diese werden nun enttäuscht – ohne Not, ohne Sinn und auch ohne Verstand. Werte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht auch noch einmal ganz grundsätzlich: Transparenzgesetze sind Ausdruck eines modernen Staatsverständnisses, in dem mündige Bürgerinnen und Bürger jederzeit jene Informationen aktiv bereitgestellt bekommen, die sie für ihr demokratisches Engagement benötigen. Es ist Ausdruck einer res publica im besten Sinne. Sachsens Verfassung war auch aus den Erfahrungen der DDR und den Versprechen der friedlichen Revolution seinerzeit Vorreiter in Sachen Transparenz, indem sie dem Anspruch auf den Zugang zu Umweltdaten Verfassungsrang gab. Allen war klar, wie wichtig der Informationszugang für die Demokratie ist. In Zeiten, in denen unsere Demokratie unter einem noch nie dagewesenen Vertrauensverlust leidet, kann Transparenz ein Baustein sein, um sie zu stärken. Wir sollten sie daher stärken und eben nicht schwächen. Diesem Ansinnen erweisen wir aber einen Bärendienst, wenn wir mit dem heute abzustimmenden Gesetzentwurf zur Änderung des Transparenzgesetzes eher den ersten Baustein zu seiner Abschaffung legen als für seine Weiterentwicklung. Wir werden diesen Gesetzentwurf daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hörten wir Kollegen Lippmann. Wir setzen nun in der Fraktionsrunde mit der Fraktion Die Linke fort, und ich sehe Herrn Kollegen Gebhardt. Bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung will heute, wie sie es nennt, „umsteuern“, und zwar beim Transparenzgesetz. Praktisch sieht das so aus: Seit Jahren wird darauf hingearbeitet, dass am 01.01.2026, also in gut drei Wochen, die Transparenzplattform online geht. Der Termin ist lange klar; denn er steht im Sächsischen Transparenzgesetz, beschlossen hier im Sächsischen Landtag im Jahr 2022, also in der vergangenen Wahlperiode. Es war also genügend Zeit, Herr Weinrich, sich auch in der Verwaltung darauf vorzubereiten; denn was im Gesetz steht, hat ja wohl auch Gesetzeskraft. Die Plattform ist das Herzstück dieses Gesetzes. Dort würden, wenn es denn dabei bliebe, Bürgerinnen und Bürgern an zentraler Stelle Informationen und Dokumente der Ämter und Behörden des Freistaates suchen und abrufen können – einfach so, ohne Umwege, ohne Anträge und ohne Kosten. Genau das wollen Sie aber nicht. Es handelt sich um ein sehr gutes Beispiel dafür, was die CDU-Fraktion morgen debattieren will, nämlich das sächsische Staatswesen effizienter, wirkungsvoller und moderner zu gestalten. Zudem wäre die Transparenzplattform eines der leider wenigen, dafür aber großen, guten Beispiele für gelungene Digitalisierung. Und auch das ist ja nicht immer so, es funktioniert technisch. Die Vorbereitungen sind erledigt. Die Sache könnte also starten. Nie war „einfach mal machen“ leichter als jetzt. Nur auf den Knopf drücken wäre jetzt angesagt. Doch auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung will man diesen Knopf erst in zwei Jahren drücken. Ich zweifle sehr stark daran, denn in den vergangenen Monaten will man entdeckt haben, dass die Transparenzplattform – erstens – Geld kostet und – zweitens – Bürokratie verursacht. Das Erste stimmt, aber die Kosten hat der Landtag beim Transparenzgesetz damals mit beschlossen. Er hat sie nicht nur gekannt, sondern er hat sie in Kauf genommen und für erforderlich gehalten, um die Ziele zu erreichen. Seither hat sich sogar gezeigt, dass das Transparenzgesetz weniger Aufwand und weniger Kosten verursacht hat, als man anfangs dachte. Es ist auch nicht etwa so, dass das Geld fehlen würde, wie das so an manchen anderen Stellen ist und wir es woanders wegnehmen müssten – im Gegenteil: Die Mittel sind vorhanden und stehen im Haushalt. Sie wurden bislang auch schon dafür ausgegeben, um die Plattform zu entwickeln, die man jetzt nicht mehr haben will, indem man die Plattform erst mal einmottet. Im Übrigen: Kosten laufen trotzdem munter weiter, weil auch die Plattform, wenn sie niemand nutzt, irgendwie gewartet werden muss. Das ist, mit Verlaub gesagt, schon etwas irre. Was die Wahrnehmung von Bürokratie betrifft, ist die Sache recht einfach. Natürlich verursacht alles, was neu ist, erst einmal Aufwand. Allerdings würde sich dieser gleich mehrfach auszahlen. Auch Behörden könnten von der gemeinsamen Datensammlung auf der Transparenzplattform profitieren. Die Einblicke in die Verwaltungsarbeit, die dort geboten werden, wären ganz bestimmt ein Gewinn für das Vertrauen in die Institution Staat. Ich halte es daher für einen gefährlichen Unsinn, im Rahmen des Bürokratieabbaus ausgerechnet bei den Informationsfreiheitsrechten für die Bürgerinnen und Bürger eine Rolle rückwärts zu machen, auch wenn die Ministerin vorhin bei der Sportdebatte gesagt hat, Rolle rückwärts könne sie gar nicht. Die Wahrheit ist doch: Wer keine Transparenz will, dem bedeutet eine kritische Öffentlichkeit einfach nicht so viel. Wer gut informierte Bürgerinnen und Bürger will, der will auch deren Beteiligung. Diesen autoritären Geist atmet der vorliegende Gesetzentwurf. Man sieht es auch daran, wer ihm zustimmt, mit wem die Koalition hier eine Abstimmungsgemeinschaft bildet: mit BSW- und AfD-Fraktion. Das sind übrigens die zwei Fraktionen, die sich darüber echauffieren, wie intransparent es angeblich im CoronaUntersuchungsausschuss zugeht, weil ihm nicht alle Dokumente aus der Coronapandemie vorgelegt werden würden. Bei der Verschiebung der Transparenzplattform – das ist und bleibt meine Befürchtung – wird es nicht bleiben. Die seltsamen Gründe, die man heute gegen die Transparenzplattform erfindet, wird man auch in zwei Jahren wieder ins Feld führen. Warum sollte etwas billiger sein und weniger Aufwand als jetzt verursachen? Doch nur dann, wenn man die Bedingungen von Veröffentlichungen extrem einschränkt. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, allein mir fehlt der Glaube; denn die Staatsregierung hat in der Zwischenzeit gemeinsam mit der Koalition bereits klar erkennen lassen, dass sie nicht nur – wie sie es nennt – bei der Transparenzplattform umsteuern will, sondern sie will darüber hinaus das ganze Transparenzgesetz auf den Prüfstand stellen. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Ich bin gespannt, was das bedeuten wird – vermutlich nichts Gutes. An schlechten Ideen mangelt es der Minderheitsregierung anscheinend nicht und an schlechten Partnern ebenso wenig. Schade! Sachsen hätte mehr statt weniger Transparenz verdient. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Kollege Gebhardt. Ich kann nicht erkennen, dass es einen Wunsch beim fraktionslosen Abgeordneten gibt, in die Debatte einzusteigen. Damit hätten wir die erste Debattenrunde abgeschlossen. Gibt es Bedarf an einer zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, ihre Stellungnahme vorzubringen. Es kommt Frau Staatsministerin Prof. Geiert. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Prof. Constanze Geiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema Transparenz versteht es sich von selbst, dass man mit offenen Karten spielt, nachvollziehbare Argumente bringt und die eigene Position nicht im Unklaren lässt. Das will ich beherzigen und an dieser Stelle ganz klar festhalten: Wir leben in einem Freistaat, der insgesamt bereits jetzt ein hohes Maß an Transparenz mit Blick auf seine Staatsverwaltung aufweist. Von Presseanfragen über parlamentarische Anfragen bis hin zu Bürgeranfragen werden bereits heute durch die Staatsverwaltung jeden Tag unzählige Anfragen transparent und mit einer Fülle von Informationen beantwortet. Die ganz überwiegenden Informationen aus diesen Anfragen werden auch öffentlich zugänglich gemacht. Letztlich wirbt damit die Staatsverwaltung bereits jetzt jeden Tag aktiv um Vertrauen. Wir geben Auskunft über unsere Arbeit, wir begründen unsere Entscheidungen nachvollziehbar und wir legen Rechenschaft ab. Aber neben dieser Gewährleistung der Transparenz sind wir als Staatsregierung auch angetreten, um die Bürger und die Verwaltung im Land zu entlasten und uns auf die prioritären Kernaufgaben des Staates zu konzentrieren, um diese auch zukünftig effizient und qualitativ hochwertig zu erfüllen. Genau diese Verpflichtung ist der Grund – ob Sie es mir nun glauben oder nicht – für diesen Gesetzentwurf. Mit ihm wurde nämlich eine Abwägung vorgenommen: eine Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse, Transparenz auf der vermeintlich niedrigsten Schwelle zu erreichen, und dem berechtigten Interesse, dass die Bediensteten der Staatsverwaltung auch künftig noch in der Lage sein werden, die ihnen originär übertragenen staatlichen Aufgaben effektiv und qualitativ hochwertig zu erfüllen, dies immer mit Blick auf die eindeutige und Ihnen allen bekannte Bevölkerungsentwicklungsprognose, die ergibt, dass diese Aufgaben zukünftig durch immer weniger Bedienstete erfüllt werden müssen. Das bedeutet nicht, dass wir von dem Transparenzgedanken generell abkehren wollen, aber es soll vorerst bei dem bisherigen Maß an Transparenz bleiben und kein zusätzlicher Standard eingeführt werden, der nach der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung zu nicht tragbaren finanziellen und personellen Belastungen der Verwaltung führen würde. Deshalb müssen wir Transparenz einerseits und Entlastung andererseits in einen pragmatischen Ausgleich bringen. Auch in der Justiz gehen wir den Weg der Entlastung im Augenblick konsequent. Unnötige Berichtspflichten, bürokratische Belastungen oder komplizierte rechtliche Regelungen wollen wir in unserem Zuständigkeitsbereich straffen bzw. abschaffen und uns im Zuständigkeitsbereich des Bundes für derartige Änderungen einsetzen, immer fest das gemeinsame Ziel im Blick: Unsere Staatsverwaltung ist von unnötigen bürokratischen Fesseln und haushalterischen Belastungen zu befreien. Wir alle sollten realistisch einschätzen, was in der jetzigen Lage machbar, verantwortungsbewusst und zumutbar ist. Wir sollten außerdem die nötigen Entscheidungen treffen. Eine Transparenzplattform ohne Rücksicht auf Verluste, zum 1. Januar 2026 eingeführt, wäre gerade nicht machbar und zumutbar. Mit ihr entstünde ein wahres Bürokratiemonster inmitten einer ohnehin angespannten Situation. Wir sollten uns einmal bewusst machen, welche Schritte – ja, auch im Zeitalter der Digitalisierung – tatsächlich nötig wären, um ein Dokument auf der Transparenzplattform einzustellen: Erstens muss ich das Dokument als Sachbearbeiter nach der Erstellung auf seine Transparenzpflicht prüfen. Habe ich das festgestellt, wäge ich die berechtigten Interessen Dritter ab. Wenn es Interessen Dritter gibt, muss ich gegebenenfalls rückfragen, ob ich veröffentlichen darf. Dann muss ich das Ganze schwärzen. Ja, mit einem digitalen Tool in der E-Akte, aber dennoch händisch durch jeden einzelnen Bearbeiter durchgeführt; denn auch die künstliche Intelligenz weiß nicht, welcher Tatbestand zu schwärzen ist. Viertens muss ich eine kurze Zusammenfassung für die Transparenzplattform schreiben, damit der Anwender auch überreißen kann, was in dem Dokument steht. Dann muss ich eine Verschlagwortung erstellen, damit es der Anwender findet. Dann lege ich als Bearbeiter die Kategorie fest, wie das Dokument von Dritten weiterverwendet werden darf. Dann speichere ich das Dokument in einem eigens in der E-Akte angelegten Unterordner. Dann muss das Ganze durch den Vorgesetzten kontrolliert werden und dann darf ich das Ganze hochladen. Ich brauche also neun Schritte, bevor ein Dokument überhaupt auf der Plattform eingestellt ist. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine technische Lösung gibt es an dieser Stelle bisher weiterführend nicht. Dieser Arbeitsaufwand fällt nicht etwa nur in besonderen Ausnahmefällen an, sondern bei allen Dokumenten, die durch die transparenzpflichtigen Stellen erstellt werden, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) das heißt nach Schätzung im Gesetzgebungsvorhaben circa 26 000-mal im Jahr. Darüber hinaus würde die Inbetriebnahme der Plattform in der Verwaltung einen Mehraufwand von jährlich etwa 3 Millionen Euro verursachen. Darin sind Kosten, die für den laufenden Betrieb der Plattform sowie für Schulungen entstünden, noch gar nicht eingerechnet. Deshalb ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, die Inbetriebnahme der Plattform zu verschieben; denn wir werden die Zeit brauchen, um zwei wichtige Anliegen miteinander auszusöhnen: Einerseits wollen wir dem Anspruch auf Transparenz gerecht werden, andererseits dürfen wir dabei – und das ist mindestens genauso wichtig – nicht die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltung gefährden. Wir können und werden in diesem Prozess – und das ist unser ausdrückliches Ziel – nach Lösungen suchen, die niedrigschwellige Transparenz unter Nutzung moderner Tools ermöglichen, aber den Verwaltungsaufwand nicht unmäßig nach oben schrauben. Solche Maßnahmen sind aber nicht von heute auf morgen umsetzbar und müssen gut durchdacht werden. Sie alle wissen, die Haushaltslage im Freistaat ist angespannt; Sie kennen die Prognosen. Sie alle wissen, dass die kommenden Haushaltsverhandlungen noch schwieriger werden dürften als die letzten, weshalb wir generell viel auf den Prüfstand stellen. Wir suchen nach Wegen, wie wir Abläufe verschlanken und an Effizienz zulegen können, damit wir handlungsfähig bleiben. Dazu gehört zum Beispiel, dass Menschen nicht monatelang warten müssen, bis ihre Anträge bearbeitet oder ihre Anfragen beantwortet sind. Die sächsische Staatsverwaltung muss die notwendige Luft zum Atmen bekommen, um die absolut wichtigen Kernaufgaben zügig und effizient zu erledigen. Und auch wir müssen mit unserem Justizhaushalt ganz klar zuerst die Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten sicherstellen und damit unsere finanziellen und personellen Ressourcen für diese einsetzen. Eine Abwägung zwischen dem Funktionieren des Rechtsstaats und dem Aufbau des Vertrauens in den Rechtsstaat auf der einen Seite sowie der Inbetriebnahme der Transparenzplattform – und bitte schön, nur darüber sprechen wir; wir sprechen nicht über eine Minimierung der bereits jetzt bestehenden Transparenz – auf der anderen Seite fällt für mich eindeutig aus: Für mich steht das Funktionieren der Justiz und der Justizvollzugsanstalten an erster Stelle. Die Gewährung von Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherung rechtsstaatlicher Verfahren sind eine Pflichtaufgabe. Die Verwaltung in einer solchen Situation noch stärker zu belasten, ihr noch mehr aufzubürden, das scheint mir unüberlegt und, um ehrlich zu sein, geradezu fahrlässig. Das ist nicht nur die Befürchtung der Sächsischen Staatsregierung, sondern diese Sorge teilen sämtliche transparenzpflichtigen Stellen mit uns. Aus all diesen Gründen plädiere ich dringend dafür, dass wir das tun, was richtig ist, nämlich beim Transparenzgesetz umzusteuern. Damit sparen wir Kosten, wir entlasten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und wir bürden uns selbst nicht noch mehr Bürokratie auf. Dem Kernanliegen der Transparenz verschließen wir uns trotz aller Unterstellungen keineswegs. Es liegt in unser aller Interesse, dass die Arbeit der Staatsregierung genauso wie die Arbeit dieses Hohen Hauses und unserer Verwaltung für die Menschen im Land keine Blackbox ist, über deren Inhalt wild spekuliert wird. Aber: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, wo unsere Prioritäten liegen. Das heißt für mich, dass wir uns nicht einfach über die Grenzen des Nachbarn hinwegsetzen und eine ohnehin prekäre Situation nicht weiter zuspitzen. Damit würden wir am Ende bloß die Nähe und das Vertrauen verspielen, die wir doch eigentlich stärken wollen. Ich bitte Sie darum, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und diesem Änderungsgesetz zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Staatsministerin Prof. Geiert für die Staatsregierung. Ich sehe keinen weiteren Bedarf der Aussprache; deshalb ist diese abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes, Drucksache 8/3802, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa, Drucksache 8/4919, ab. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksachen 8/4996 vor. Es besteht jetzt die Möglichkeit, diesen Änderungsantrag einzubringen. – Ich sehe Herrn Kollegen Gebhardt; bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz etwas zu unserem Änderungsantrag sagen. Als der Landtag vor dreieinhalb Jahren über das Sächsische Transparenzgesetz inklusive der Transparenzplattform abstimmte, war die Fraktion der Linken nicht davon überzeugt. Der Grund war nicht, dass wir etwas gegen Transparenz hatten, sondern dass uns das Gesetz noch nicht transparent genug war. In keinem anderen Bundesland ist der Katalog von Ausnahmen, was alles keinesfalls an die Öffentlichkeit gelangen darf – deswegen sind die Schritte, wie es uns die Ministerin gerade noch mal deutlich gemacht hat, auch so kompliziert – und wer alles keine Auskunft erteilen muss, so umfangreich wie in Sachsen. Man könnte diese ganzen Schritte vereinfachen, indem man einfach viel mehr zulassen würde. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, durch die faktische Beerdigung der Transparenzplattform, bevor sie überhaupt das Licht der Welt erblickt hat, (Lachen Martin Modschiedler, CDU) wird die Sache noch viel schlechter. Die zwei zurückliegenden Sachverständigenanhörungen im Verfassungs- und Rechtsausschuss haben allerdings gezeigt, dass diese Entwicklung nicht zwingend ist. Im Gegenteil: Es ist bei den Anhörungen nicht ein einziger zwingender Grund genannt worden, die Plattform zu kippen. Genau wie zuvor im Verfassungs- und Rechtsausschuss bieten wir mit unserem Änderungsantrag nun auch dem Plenum die Möglichkeit, die Informationsfreiheitsrechte zu stärken, statt sie abzubauen. Das heißt konkret: Erstens. Die Plattform startet pünktlich zum 1. Januar 2026. Zweitens. Der Informationsbegriff wird präzisiert, sodass auch Umweltinformationen darunterfallen. Drittens. Als Kompromiss für die langwierigen Diskussionen, ob nun auch Kommunen und Landkreise den Transparenzpflichten unterliegen sollen, suchen wir einen Mittelweg und wenden uns nur noch an Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern. Ihre Kosten werden vom Freistaat komplett erstattet. Außerdem gibt es insgesamt weniger Ausnahmen von den veröffentlichungspflichtigen Informationen und einen sinnvolleren Weg für die Widerspruchsbearbeitung. Wir halten diese Punkte für eine sinnvolle Verstärkung der Informationsfreiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der vielleicht wichtigste Punkt dabei ist die komplette Kostenfreiheit des Informationszugangs für das bisher praktizierte Antragsverfahren. Kosten werden bisher nur selten erhoben, doch sie wirken in der Höhe abschreckend. Wir legen einen Änderungsantrag auch deshalb vor, weil wir – ganz ehrlich gesagt – von der Staatsregierung und der Minderheitskoalition erwartet hätten, dass sie sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen bemühen. Möglichkeiten gab es genug; ich erinnere an die Anregung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, die fertige Plattform online zu schalten und zur freiwilligen Nutzung für Behörden und die Städte Leipzig und Dresden zur Verfügung zu stellen. Aber auch darauf wollten die Staatsregierung und die Koalition nicht eingehen. Transparenz scheint der Minderheitskoalition dann doch zuwider, wenn sie es selbst freiwillig machen muss. Das ist bedauerlich und sagt viel aus. Ich werbe ausdrücklich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Der Abg. Gebhardt von der Fraktion Die Linke hat deren Änderungsantrag begründet. Gibt es den Bedarf einer Aussprache zum eingebrachten Änderungsantrag? – Ich sehe Herrn Wiesner von der AfD-Fraktion; bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.)

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linke greift wieder einmal in die Wunsch- und Wunderkiste: Kommunen und Landkreise transparenzpflichtig machen, obwohl diese zumeist nicht die Kraft zur Umsetzung des Projekts haben, und Informationen für alle und für jeden kostenlos, obwohl Freistaat und Kommunen klamm sind. Im Übrigen sind auch hierbei Zweifel am Kosten-Nutzen-Verhältnis auf kommunaler Ebene angezeigt. Nehmen wir uns dazu einmal ein paar der Aussagen der Sachkundigen der letzten Anhörung vor: Die Resonanz auf die kommunalen Informationsfreiheitssatzungen ist eher verhalten. In der Stadt Chemnitz gab es ganze 13 Anträge pro Jahr, in Leipzig circa 40 und in Dresden Anträge im niedrigen zweistelligen Bereich. Im Übrigen gehen 45 % der kommunal Beschäftigten in den nächsten Jahren in den Ruhestand und schon jetzt haben die Kommunen Schwierigkeiten, Stellen mit geeignetem Personal zu besetzen. Zur Umsetzung des Transparenzgesetzes werden jedoch durchschnittlich 1,5 Vollzeitäquivalente pro Gebietskörperschaft benötigt. Außerdem werden durch bestehende kommunale Informationssysteme bisher nur circa 5 % der nach dem Transparenzgesetz zu veröffentlichenden Informationen erfasst. Die übrigen 95 % müssten binnen eines Jahres gesichtet, geprüft, aufgearbeitet, teilweise geschwärzt und bereitgestellt werden. Unseres Erachtens können das kleinere Kommunen überhaupt nicht leisten. Die von der Linken befürwortete Ausweitung des Transparenzgesetzes auf die Kommunen bleibt deshalb ein reines Großstadtprojekt. Auch deshalb sind die durchaus positiven Erfahrungen des Stadtstaates Hamburg nicht ohne Weiteres auf ein Flächenland Sachsen übertragbar. (Susanne Schaper, Die Linke: Hä? – Heiterkeit Die Linke) Wir danken für Ihre Mühe, liebe Linke, aber lehnen den Antrag ab. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Herr Wiesner von der AfD-Fraktion. Ich sehe an Mikrofon 4 den Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Änderungsantrag noch einmal kurz das Wort ergreifen. Wir werden dem Änderungsantrag der Linken zustimmen. Zum einen haben wir uns im letzten Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Kommunen in die Transparenzregelung und das Transparenzgesetz einzubeziehen. Das, was Die Linke nun in ihrem Änderungsantrag vorschlägt, ist aus unserer Sicht sachgerecht und daher zustimmungsfähig. Zum anderen unterstreicht der Änderungsantrag, dass man ein gutes Gesetz – an dieser Stelle teile ich nicht ganz, was der Kollege Gebhardt gesagt hat – an der einen oder anderen Stelle noch besser machen kann. Er hat jedoch ebenfalls das Ziel, den Grundkonflikt zu verdeutlichen, nämlich das Inkrafttreten der Plattform zum 01.01. vorzunehmen. An dieser Stelle muss ich sagen, Frau Staatsministerin: Ich bin Argumenten zugänglich, aber ich habe im Wesentlichen zwei Dinge gehört: Wir brauchen die zwei Jahre, um nachzusteuern. Das heißt, es geht doch darum, das Transparenzgesetz materiell auszuhöhlen; viele Grüße an das BSW. Und Sie setzen auf technische Lösungen. Dazu hat Ihr eigener Fraktionskollege, Herr Weinrich, vorhin gesagt. Er glaubt nicht daran, dass es technische Lösungen geben wird, die das Problem lösen. (Martin Modschiedler, CDU: KI war es!) Vor diesem Hintergrund bin ich mir – was soll es denn außer KI sonst sein, Herr Kollege? – nicht sicher, ob wir am Ende nicht doch recht behalten. Aber das werden wir in zwei Jahren sehen und miteinander diskutieren. Ich glaube, es wird der Tag kommen, an dem wir feststellen, dass vieles dafürspricht, was wir hiermit vertreten haben. In diesem Sinne werden wir dem Änderungsantrag der Linken zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, der sein Abstimmungsverhalten begründet hat. Da ich keinen weiteren Redebedarf erkennen kann, kommen wir jetzt zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 8/4996, zustimmt, zeige das bitte an. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Dafür-Stimmen war dennoch eine übergroße Mehrheit des Parlaments Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Sicherstellung der zahnärztlichen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Drucksache 8/4185, Gesetzentwurf Drucksache 8/4920, für Soziales, Gesundheit und Ich frage zunächst die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dietz, ob sie vor der Aussprache das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich den Fraktionen nacheinander das Wort zur allgemeinen Aussprache, und zwar in folgender Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BSW, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, fraktionsloser MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Unger von der CDU-Fraktion kommt bereits nach vorn. Sie haben das Wort, Herr Kollege. Bitte schön.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren und beraten heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in den ländlichen Regionen, ist uns als CDU seit sehr vielen Jahren ein ganz besonderes Anliegen. Das gilt nicht nur für die Allgemeinmedizin, sondern auch für die gegen diesen Änderungsantrag und er wurde nicht beschlossen. Meine Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab. Diese sind: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen seine Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Neinstimmen wurde dennoch von einer übergroßen Mehrheit des Parlaments diesen Teilen des Gesetzentwurfs zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf als Ganzes seine Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch hier stimmte die übergroße Mehrheit des Parlaments für den Gesetzentwurf. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch zu erkennen vermag, ist die Dringlichkeit hiermit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs Versorgung in Bedarfsgebieten Landzahnarztgesetz – SächsLZahnarztG) der Fraktionen CDU, BSW und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt zahnärztliche Versorgung. Mein Kollege Alexander Dierks hat die Landzahnarztquote bereits 2023 gefordert. Sie war ein wichtiges Vorhaben unseres Regierungsprogrammes zur Landtagswahl 2024 und wir konnten die Landzahnarztquote exponiert im Koalitionsvertrag verankern. Dort ist sie eines der zentralen gesundheitspolitischen Vorhaben. Ich bin den Fraktionen SPD und BSW außerordentlich dankbar für die intensiven Beratungen und Abstimmungen in den vergangenen Monaten. Den Gesundheitspolitikern, aber auch den Wissenschaftspolitikern, die diesen Prozess maßgeblich mit uns gemeinsam als Gesundheits- und Sozialpolitiker gestaltet haben, gebührt ein großer Dank, zumal es ein ganz besonders wichtiges Gesetzesvorhaben ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Unruhe im Saal) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte. Meine Damen und Herren, ich höre aus fast allen Fraktionen ein Gemurmel, das die Grenze des für den Redner Erträglichen überschreitet. Ich bitte Sie – es ist für uns alle die siebte Stunde –: Bitte zollen Sie dem Redner Respekt und hören Sie zu oder verlagern Sie Ihre Gespräche in das Foyer des Plenarsaals. Danke schön. – Herr Kollege, fahren Sie bitte fort.

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Tom Unger CDU

Wir hatten am 20. Oktober 2025 eine sehr umfassende, fundierte und intensive Anhörung im Gesundheitsausschuss. Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders den Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig danken, die diesen Prozess lange und umfassend begleitet haben, insbesondere dem Dekan, Herrn Prof. Dr. Ingo Bechmann, der in der Anhörung die wichtigen Punkte aus Sicht der Medizinischen Fakultäten im Vortrag zu Gehör gebracht hat. Mein Dank gilt auch der Landeszahnärztekammer, Herrn Dr. Breyer, sowie der Klassenzahnärztlichen Vereinigung, Herrn Dr. Weißig. Demnach ist vorgesehen, eine Vorabquote von 8,1 % der Studienplätze an der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden an solche Bewerber zu vergeben, die sich im Gegenzug nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zu einer zehnjährigen Tätigkeit als Zahnarzt oder Kieferorthopäde in einer Mangelregion verpflichten, die durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung entsprechend ausgewiesen wird, und das alles ohne Numerus Clausus. Bei Nichteinhaltung droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 000 Euro. Insbesondere in Südwestsachsen und Ostsachsen sind die Prognosen schwierig. Ich möchte hier aus dem Protokoll der Anhörung den Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Herrn Dr. Weißig, zitieren: „Dabei sehen Sie, dass insbesondere Leipzig, Dresden und Umfeld in den Jahren 2035 und 2045 noch relativ gut versorgt sein werden, aber wiederum der östliche Teil von Sachsen, Mittelsachsen sowie der westliche Teil von Sachsen durchaus ein weiteres Instrument brauchen, mit dem Studenten gebunden werden können, die ihre zahnärztliche Praxis gründen und sich niederlassen.“ Analog zu der vor vier Jahren eingeführten Landarztquote soll dafür ein zweistufiges Auswahlverfahren etabliert werden. Im Jahr 2026 können Onlinebewerbungen bis zum 15. April eingereicht werden und danach in den kommenden Wintersemestern bis Ende Februar. Der Änderungsantrag, den wir im Sozial- und Gesundheitsausschuss ebenfalls schon beraten und beschlossen haben und den ich formal hiermit einbringe, sieht eine Änderung beim Zeitrahmen der zu berücksichtigenden ehrenamtlichen Tätigkeit im Auswahlverfahren vor. Das ist bereits ein Indikator aus der Evaluation des Landarztgesetzes, der deutlich macht, dass eine zweijährige aktive Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu lang ist. Diese soll mit dem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf auf ein Jahr angepasst werden. Das ist, denke ich, eine kluge Lösung. Innerhalb der einbringenden Fraktionen haben wir die Anhörung intensiv ausgewertet und diskutiert. Natürlich haben wir auch über die Höhe der Vertragsstrafe beraten. Wir haben uns in den Fraktionen dazu entschieden, die Höhe der Vertragsstrafe erst einmal bei 250 000 Euro zu belassen, das heißt analog der Regelungen im Landarztgesetz. Es ist ein starkes Zeichen, dass wir als Minderheitsregierung mit der gemeinsamen Fraktionsinitiative die Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung nunmehr anpacken. Mir ist bewusst, dass die Landzahnarztquote nicht diese eine Masterlösung ist, aber sie leistet aus unserer Sicht ein Puzzleteil für eine zukunftsfeste, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung, um so die Versorgung im ländlichen Raum zukunftsfähig aufzustellen. Dabei werden wir von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, aber auch der Landeszahnärztekammer unterstützt. Ich möchte gern noch einen Punkt aufgreifen, der in der Anhörung von Präsident Dr. Breyer angesprochen wurde. Die Idee dieses Stipendiums, das landesseitig oder vonseiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ausgebracht werden könnte, finden wir gut. Es ist ein Stück weit angelehnt an das für die Landärzte. Über diesen Vorschlag werden wir in den Koalitionsfraktionen und gemeinsam mit dem BSW diskutieren und versuchen, dies im Haushalt entsprechend zu verankern. Das ist ein weiteres Puzzleteil, um die zahnärztliche Versorgung auf ein gutes Fundament zu stellen, und deswegen bin ich den Impulsen aus der Anhörung sehr dankbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe auf eine breite parlamentarische Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf hier im Hohen Hause, damit dieses Gesetz in diesem Jahr noch in Kraft treten und es damit erstmalig Anwendung im Wintersemester 2026/2027 finden kann. In diesem Zusammenhang bitte ich um breite Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollege Unger von der CDU-Fraktion. Nun folgt Herr Kollege Kupke für die BSW-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Wir beraten heute ein Gesetz, das aus keinem politischen Reflex heraus entstanden ist – wie Tom Unger schon berichtet hat –, sondern aus einer sehr konkreten Realität im Freistaat Sachsen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Fast 40 % der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen sind inzwischen über 60 Jahre alt, in manchen Regionen sind es sogar mehr als die Hälfte. Schon heute hören wir von Patientinnen und Patienten, dass sie monatelang auf Termine warten oder lange Wege in Kauf nehmen müssen. Bis zum Jahr 2035 – das haben uns die Kammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in der Anhörung unmissverständlich bestätigt – werden uns circa 700 Zahnärztinnen und Zahnärzte fehlen. Diese Entwicklung trifft vor allem jene Regionen, in denen den Menschen ohnehin das Gefühl gegeben wird, zunehmend abgehängt zu werden: im Vogtland, im Erzgebirge oder in der Lausitz. Genau deshalb unterstützen wir als BSW-Fraktion dieses Gesetz; denn für uns ist klar: Gesundheitsversorgung darf keine Frage der Postleitzahl sein. Dieses Gesetz schafft hierfür ein wichtiges Instrument: eine gezielte Steuerung von Studienplätzen dorthin, wo die Versorgung am dringendsten gebraucht wird. Was bewirkt der Gesetzentwurf konkret? Erstens. Er verändert die Auswahlkriterien. Ein guter angehender Zahnarzt oder eine gute angehende Zahnärztin definiert sich nicht allein über ein Abitur von 1,0. Fähigkeiten wie soziale Kompetenz, praktische Erfahrung, echte Motivation und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, zählen genauso. Das neue zweistufige Auswahlverfahren bewertet diese Fähigkeiten künftig stärker. Das ist fairer und entspricht der Realität dieses Berufes. Zweitens. Das Gesetz schafft Verlässlichkeit für die Regionen. Wer einen Studienplatz über die Quote erhält, gibt ein klares Bekenntnis ab: Ich gehe auch dorthin, wo ich zukünftig gebraucht werde. Diese Bindung erzeugt Planbarkeit und Stabilität, insbesondere für die Regionen, die heute mit realen Versorgungsrisiken zu kämpfen haben. Wir als BSW-Fraktion unterstützen dieses Vorhaben auch deshalb ausdrücklich, weil es bereits in unseren Sondierungen als gemeinsames Ziel besprochen wurde. Gleichzeitig sagen wir aber auch: Dieses Gesetz allein reicht nicht aus, um die Herausforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen. Die Sachverständigen haben drei Dinge sehr deutlich benannt: Erstens. Die Kapazitäten im Zahnmedizinstudium sind schlichtweg zu gering. Zweitens. Die bloße Umverteilung schafft keine zusätzlichen Nachwuchskräfte. Drittens. Die Zahl der Ruheständler wird die Zahl der Nachrückenden auf Jahre hinaus übersteigen. Die Landzahnarztquote ist also ein sinnvoller Baustein, aber nicht der Bauplan für die gesamte Brücke, die wir bauen müssen. Deshalb benennen wir auch die Schwächen des Gesetzes: Erstens, die Vertragsstrafe. Sie bleibt aus Gründen der Gleichbehandlung mit der Landarztquote unverändert. Mehrere Sachverständige haben jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass sie sozial unausgewogen ist. Wir sagen: Verbindlichkeit ist notwendig, aber langfristig brauchen wir auch gerechte Modelle. Denkbar wären gestufte Lösungen oder eine Rückzahlung tatsächlicher Ausbildungskosten. Das schafft Fairness und reduziert soziale Härten. Zweitens, die Attraktivität der Niederlassung im ländlichen Raum. Alle Sachverständigen von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bis zur Studienvertretung waren sich einig: Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte scheuen nicht den Beruf, sondern die Rahmenbedingungen. Häufig fehlen Infrastruktur, Kinderbetreuung, Mobilität und berufliche Perspektiven für Partnerinnen und Partner. Wenn wir wollen, dass sich Menschen langfristig im ländlichen Raum niederlassen, müssen wir Anreize schaffen wie Unterstützung bei Praxisgründungen und -übernahmen, Förderprogramme, Wohnmodelle und echte Perspektiven für die Familien. Drittens, die Evaluation. Sie kommt zu spät. Wir hatten uns für eine frühere und kontinuierliche Überprüfung eingesetzt, damit Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und korrigiert werden können. Das wäre sinnvoll und notwendig gewesen. Und wir dürfen nicht vergessen: Es geht letztlich nur um acht Studienplätze pro Jahr. Kein zusätzlicher Platz kommt hinzu, obwohl der Bedarf deutlich größer ist. Trotz dieser Kritikpunkte hat der Gesetzentwurf drei entscheidende Stärken. Er erzeugt sofort eine planbare Steuerungswirkung, er öffnet Studienwege für engagierte junge Menschen jenseits der reinen Abiturnote, und er schützt Regionen, die sonst reale Versorgungslücken zu befürchten haben. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass alle wesentlichen Akteure – Universitäten, Kammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung, Studierende und Krankenkassen – an einem Strang ziehen. Das ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Ihnen allen gilt unser ausdrücklicher Dank, ebenso dem Sozialministerium und den Fraktionen CDU und SPD. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz stärken wir die Versorgungssicherheit im Freistaat. Es ist nicht perfekt, aber notwendig. Wir verbinden Verantwortung mit Chancen, koppeln Studienplätze an gesellschaftlichen Mehrwert und stärken die ländlichen Regionen Sachsens. (Beifall BSW) Als BSW-Fraktion sagen wir deshalb Ja: Wir tragen dieses Gesetz und auch den Änderungsantrag mit. Wir erwarten aber, dass der Freistaat die nächsten Schritte ebenso entschlossen geht: mehr Studienplätze, mehr Anreize, mehr soziale Gerechtigkeit. Gesundheitsversorgung ist kein Luxus, sie ist Daseinsvorsorge und sie darf nicht davon abhängen, wo man lebt. Vielen Dank. (Beifall BSW und Sören Voigt, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Der Abg. Kupke sprach für die BSW-Fraktion. Nun folgt für die SPD Frau Abg. Lang. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ist Nachwuchs heiß begehrt und heiß umkämpft. Die Auswirkungen spüren wir im Gesundheitsbereich am schlimmsten, im Falle gerade bei denjenigen, die am stärksten auf Hilfe angewiesen sind; das gilt bei einem gebrochenen Bein genauso wie bei einer Zahnwurzelentzündung. Die Auswirkungen des Nachwuchsmangels sind bereits jetzt spürbar. In Sachsen gibt es immer weniger Zahnarztpraxen. Wir haben es schon gehört: Bis zum Jahr 2030 werden mehr als 60 % der niedergelassenen Zahnärzte das Rentenalter erreichen und in einigen Regionen sind etwa über die Hälfte der Zahnärztinnen und Zahnärzte über 60 Jahre alt – so auch in meinem Heimatlandkreis Erzgebirge. Es fällt immer schwerer, junge Zahnmediziner zu finden, die bereit sind, eine Praxis zu übernehmen oder gar eine neue zu gründen. Verschiedene Gründe hat mein Vorredner ausgeführt. Besonders betroffen sind die Regionen Mittelsachsen und Görlitz, wo bis 2035 eine Unterversorgung droht. Auch in der Kieferorthopädie werden mehrere Planungsbereiche teils deutlich unterversorgt sein. Daher war es folgerichtig, dass Staatsministerin Petra Köpping bereits vor mehreren Jahren die Einführung einer sächsischen Landzahnarztquote forderte. Mit dieser ermöglichen wir, wie bereits bei der Landarztquote, eine Auswahl an geeigneten Bewerbern außerhalb des NC-Regimes für das Studium der Zahnmedizin. Die Auswahl erfolgt in einem strukturierten zweistufigen Verfahren, nicht allein nach Abiturdurchschnitt, sondern mit dem Blick auf Eignung, Praxiserfahrung und auch soziales Engagement. Von den 109 vorhandenen Studienplätzen werden bis zu neun Plätze pro Wintersemester für die Landzahnarztquote vergeben. Die angehenden Landzahnärzte verpflichten sich damit, im Gegenzug zehn Jahre in einer festgestellten Bedarfsregion tätig zu werden und dort einen wichtigen Beitrag zur zahnmedizinischen Versorgung zu leisten. Uns ist es besonders wichtig, dass dieses Gesetz schnell zur Anwendung kommt; auch das haben wir bereits gehört. Aus diesem Grund verlängern wir im Gesetzentwurf die Frist für die Bewerbung auf Zulassung im Rahmen der Vorabquote im Jahr 2026 bis zum 15. April 2026. Dass es schnell kommen soll, wurde auch in der Anhörung im Sozialausschuss deutlich. Natürlich ist uns bewusst, dass das Landzahnarztgesetz kein Allheilmittel ist; aber es hilft zumindest ganz gezielt, angehende Zahnärzte und Zahnärztinnen an Sachsen zu binden und sie zielgenau an Orte zu bringen, in denen der Bedarf am größten ist. Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass dieses Gesetz mittelfristig Abhilfe schaffen wird. Daher bitte ich um Zustimmung, frei nach dem Motto: Damit Sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen können. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall SPD, CDU, BSW und Staatsministerin Petra Köpping)

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Frau Kollegin, auch für den Wunsch. Nun setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege Thomas Löser fort. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, jeder muss im Laufe seines Lebens hin. Manchmal tut man es auch nicht so gern. Aber Zahnarzt und Zahnärztin sind wichtig. Wir reden über das Sächsische Landzahnarztgesetz, einen Gesetzentwurf, der sich einem drängenden Problem unseres Gesundheitswesens stellt: der Sicherung der zahnärztlichen Versorgung, besonders im ländlichen Raum. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Die Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung ist wichtig, und es ist gut, dass die Minderheitenkoalition die Initiative ergreift. Aber dieser Gesetzentwurf kann nur ein Baustein sein; denn die Zahlen – wir haben es gehört – sind eindeutig und alarmierend. In den kommenden zehn Jahren werden in Sachsen rund 700 Zahnärztinnen und Zahnärzte altersbedingt ihre Praxen schließen. Gleichzeitig stehen nur 109 Studienplätze der Zahnmedizin zur Verfügung. Diese können an den Universitäten Leipzig und Dresden ausschließlich zum Wintersemester begonnen werden. Mit einer Quote sollen künftig bis zu neun dieser 109 Plätze pro Wintersemester an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, später im Bedarfsgebiet zu arbeiten. Neun potenzielle Landärzte und Zahnärzte gegenüber 700 Praxisschließungen in den nächsten zehn Jahren: Das zeigt, dieser Gesetzentwurf reicht nicht aus, um die Versorgung zu sichern. Die Anhörung im Ausschuss hat uns das sehr klar vor Augen geführt. Die Zahnärzteschaft, Kammer wie Kassenzahnärztliche Vereinigung, aber auch Krankenkassen und Studierendenvertretungen haben betont: Die Regionen mit der höchsten Unterversorgung sind die Regionen mit der ältesten Bevölkerung und damit die mit dem höchsten Behandlungsbedarf. Gleichzeitig zieht es junge Menschen aus genau diesen Regionen weg. Was wir in Sachsen also bräuchten, wäre ein umfassendes Maßnahmenprogramm zur zahnmedizinischen Versorgungssteuerung, ein Konzept, das folgende Themen bedenkt: Studienkapazitäten, Nachwuchsförderung, Niederlassungsanreize, Telemedizin. Wir bräuchten ein Konzept, welches Förderinstrumente für angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte ausbaut, das heißt: Landzahnarzt-Stipendium – ich höre mit Freude, dass es dafür nun eine Initiative gibt –, Investitionszuschüsse für Praxisgründung, Unterstützung für mobile und aufsuchende Versorgung und eine echte Nachwuchsförderung bereits während des Studiums. Doch dieses Grundkonzept fehlt bis heute. Einer der deutlichsten Kritikpunkte der Studienvertretungen in der Anhörung war: Über uns wird entschieden, aber selten mit uns. Wenn wir wollen, dass junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in ländlichen Regionen arbeiten, dann müssen wir ihre Perspektiven und Lebensrealitäten stärker einbeziehen. Wir brauchen Beteiligungsformate, Mentoringprogramme und eine ernsthafte Kooperation mit den Universitäten. Politik muss gemeinsam mit der jungen Generation entwickelt werden – nicht ohne oder gegen sie. Hinzu kommt: Statt auf Motivation zu setzen, versteift sich die Staatsregierung auf Verpflichtungen und Sanktionen. Die Kritik der Studierenden aus der Anhörung nehmen wir sehr ernst. Junge Menschen sollen ihren Lebensmittelpunkt über ein Jahrzehnt hinweg festlegen, unabhängig davon, wie sich ihr Leben oder ihre familiären Rahmenbedingungen entwickeln, und das unter einer sehr harten Vertragsstrafe. Gleichzeitig ist die Regelung sozial, wie wir finden, höchst selektiv. Wer es sich leisten kann, kauft sich frei, wer es sich nicht leisten kann, wird in eine langfristige Bindung gedrängt. Wie solche Regelungen tatsächlich wirken, ist bislang nicht evaluiert. Doch bevor wir Erkenntnisse aus der bestehenden Landarztquote haben, wird bereits die nächste Teilquote eingeführt. Meine Damen und Herren! Der demografische Wandel, die Abwanderung junger Menschen aus den ländlichen Räumen und der steigende Behandlungsbedarf älterer Menschen treffen in der Zahnmedizin mit großer Wucht aufeinander. Wenn wir die Versorgung wirklich sichern wollen, müssen wir größer denken, früher ansetzen und breiter handeln. Wir müssen junge Menschen begeistern und attraktive Perspektiven schaffen. Und wir müssen mit den Studierenden reden statt über sie. Zusammenfassend bleibt zu sagen: Wir werden uns zum Gesetzentwurf enthalten, da uns eine echte Versorgungsstrategie fehlt und uns einige Regelungen zu restriktiv erscheinen. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass die Minderheitenkoalition an diesem wichtigen Thema arbeitet. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Kollege Löser sprach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Meine Damen und Herren, ich muss zunächst die AfDFraktion und Frau Dietz um Entschuldigung bitten. Ich habe die Redereihenfolge gerade einfach verwechselt; vermutlich, weil ich von dem Wunsch von Frau Lang, dass wir alle noch gut zubeißen können, noch so entzückt war. (Heiterkeit Staatsministerin Petra Köpping) Ich hoffe, Sie sehen es mir nach. – Frau Kollegin Dietz, Sie haben das Wort.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir heute über die Einführung einer Landzahnarztquote sprechen, dann reden wir nicht, wie es vielleicht scheinen mag, nur über irgendein technisches Detail der Gesundheitspolitik. Wir reden über ein Thema, das tief in den Alltag der Menschen, in ihre Gesundheit, ihre Lebensqualität, ihre Würde eingreift. Wir reden auch darüber, warum wir überhaupt an diesem Punkt stehen, an dem so eine Quote nötig wird. Deshalb müssen wir zuerst über politisches Versagen sprechen. Wir stehen nämlich nicht zufällig an diesem Punkt. Wir stehen hier, weil die Staatsregierung die letzten Jahre wieder einmal viel zu spät auf Entwicklungen reagiert hat, die jeder hätte kommen sehen können, wenn man sich auch nur fünf Minuten ernsthaft mit der Versorgung im ländlichen Raum beschäftigt. Wir haben dieses Spiel eigentlich schon einmal bei den Allgemeinmedizinern durchgespielt. Die Landarztquote kam viel zu spät, nämlich erst, als die Versorgung in vielen Regionen bereits zusammengebrochen war. Jahrelang hat man diskutiert, vertröstet, geprüft und die Menschen hingehalten. Währenddessen sind die Hausärzte im Akkord in den Ruhestand gegangen. Und wer hat darunter gelitten? Die Menschen auf dem Land – nicht Sie hier im Saal, nicht die Ministerien in Dresden, sondern die Bürger, die plötzlich nur noch mit Glück einen Arzttermin bekommen haben. Im Jahr 2017 haben wir die Landarztquote erstmals gefordert. Fünf Jahre später wurde sie umgesetzt. Man hätte aus dieser Katastrophe eigentlich lernen können. Man hätte daraus lernen müssen. Aber was ist passiert? Nichts. Man hat gewartet. Wieder hat man Warnungen ignoriert. Wieder hat man so getan, als ginge das Problem schon irgendwie weg, wenn man nur lange genug die Augen zudrückt. Dabei lagen die Fakten zur zahnärztlichen Versorgung genauso auf dem Tisch: überalterte Praxen, fehlende Nachfolger, absehbare Versorgungslücken. Jede Bedarfsplanung, jeder Kammerbericht hat es doch gezeigt. Trotzdem hat die Staatsregierung so gehandelt, als sei das alles nur ein theoretisches Planspiel. Die Realität sieht jedoch anders aus – dramatisch anders. Schon heute sind 37 % aller Zahnärzte in Sachsen über 60 Jahre alt. Das heißt, mehr als ein Drittel wird in den nächsten zehn Jahren aus dem Beruf ausscheiden – und das ist der Landesdurchschnitt. Schauen wir doch mal in die ländlichen Regionen. Dort sieht es doch noch viel düsterer aus. Bei mir im Erzgebirge ist bereits heute jeder zweite Zahnarzt über 60 Jahre alt. Wenn wir zehn Jahre weiterdenken, reden wir von einer Situation, in der drei Viertel der Zahnärzte nahe am Rentenalter oder eigentlich schon darüber hinaus wären. Das ist keine Prognose, das ist ein Countdown. Was ist nun die Lösung? Sie verteilen ganze neun Plätze pro Jahr an zukünftige Landzahnärzte – neun! Nicht neu geschaffene Plätze, wohlgemerkt, es sind neun bestehende Studienplätze, deren Bewerber sich verpflichten müssen, später im ländlichen Raum zu arbeiten. Ganz ehrlich: Glauben Sie wirklich, dass neun Landzahnärzte pro Jahr auch nur annähernd ausreichen werden, um die dramatische Unterversorgung zu verhindern? (Gerald Eisenblätter, SPD, steht am Mikrofon.) Das löst das Problem nicht, das streichelt es höchstens mal kurz über den Kopf. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder -frage von Herrn Kollegen Eisenblätter?

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Katja Dietz AfD

– Nein, später bitte. – Lassen Sie mich deutlich sein: Wir stimmen dieser Landzahnarztquote zu – nicht, weil sie das Problem löst, sondern weil sie ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Sie ist ein Einstieg, (Tom Unger, CDU, steht am Mikrofon.) aber keine Lösung. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Unger?

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Katja Dietz AfD

Nein. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Auch nicht.

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Katja Dietz AfD

Denn wenn der erste Teilnehmer dieses Programms seine Ausbildung abgeschlossen hat, stehen wir nach allen heutigen Prognosen bereits mitten in einer flächendeckenden Unterversorgung. Spätestens dann wird das, was heute ein schleichender Mangel ist, zu einem echten Versorgungsnotstand. Das ist versorgungsrelevant für die Bürger, für Patienten, die lange auf einen Termin warten, für die älteren Menschen, die nicht mehr mobil genug sind, um den halben Tag zur nächsten Praxis zu fahren, für Familien, die einen Zahnarzt oder einen Kieferorthopäden brauchen, aber keinen finden, der überhaupt noch neue Patienten aufnimmt. Das ist die Realität, über die wir hier reden. Das ist es, was die Menschen draußen spüren, und das ist der Grund, warum wir hier handeln müssen – endlich und nicht erst auf den letzten Drücker. Was also sollte wirklich getan werden? Erstens. Wir brauchen mehr Studienplätze, und zwar hier in Sachsen. Die Zahl der Behandler steigt nicht von allein. Wir müssen auch akzeptieren, dass sich der Beruf verändert hat; denn viele junge Zahnärzte arbeiten heute angestellt, viele sind in Teilzeit, viele suchen ein ausgewogenes Leben. Das ist weder gut noch schlecht. (Glocke des Präsidenten) Es ist einfach nur die Realität. Aber dann muss die Politik auch darauf reagieren. Sachsen braucht mehr Zahnmedizinstudienplätze, und zwar mit deutlicher Bevorzugung sächsischer Bewerber. Wer hier studiert, bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch hier. Jede zusätzliche Ausbildungskapazität stärkt den Standort und auch die spätere Versorgung. Zweitens. Wir brauchen kurzfristig ein Sonderkontingent im Ausland. Andere Länder machen es uns längst vor, und auch wir in Sachsen bilden bereits Allgemeinmediziner in Ungarn aus. Sachsen-Anhalt lässt in Ungarn Zahnärzte ausbilden, die sich verpflichten, nach dem Studium in Sachsen-Anhalt zu bleiben. (Unruhe) Wenn wir wissen, dass diese Absolventen nach Sachsen zurückkommen, warum sollten wir diese Möglichkeit als kurzfristige Intervention nicht nutzen? Hier geht es doch darum, das schlimmstmögliche Szenario einer flächendeckenden Unterversorgung abzuwenden. Aber langfristig muss Sachsen in den Ausbau von Studienplätzen investieren. Das wäre ebenfalls vorerst ein Baustein, der Versorgungslücken effektiv schließen könnte. Drittens. Wir brauchen ein umfassendes Maßnahmepaket zur Attraktivitätssteigerung. Es reicht nicht, junge Menschen auszubilden. Sie müssen sich danach auch entscheiden, in Sachsen zu arbeiten, insbesondere im ländlichen Raum. Also brauchen wir bessere Niederlassungsförderungen, weniger Bürokratie, attraktivere Arbeitsbedingungen, Unterstützung bei Praxisübernahmen, moderne Versorgungskonzepte wie mobile Praxen oder kommunale Zentren. Warum denken wir nicht über einen 20-Punkte-Plan gegen den zahnärztlichen Mangel nach – analog zu dem, was wir bei den Hausärzten schon gesehen haben? Warum holen wir nicht endlich die Akteure an einen Tisch? Das sind die Selbstverwaltung, die Kassen, die Zahnärztekammer, die Kommunen. Wir müssen das Thema ganzheitlich angehen, statt nur an einzelnen Schrauben zu drehen. Und vor allem: Wir müssen endlich patientenzentriert denken. Die Bürger haben ein Recht auf zeitnahe Termine, auf erreichbare Praxen, Grundversorgung im Wohnort, angemessene Wartezeiten und vor allem medizinische Versorgung ohne 50-km-Fahrten, denn Zahnmedizin ist kein Luxus – es ist Gesundheitsvorsorge, es ist Lebensqualität, und ja, es ist manchmal einfach nur Schmerzvermeidung. Das ist keine theoretische Debatte. Es ist die reale Belastung, die reale Einschränkung, der reale Schmerz. Die Bürger fragen zu Recht: Warum hat die Politik nicht früher gehandelt? Warum wurden Warnungen ignoriert? Warum müssen wir jetzt unter diesem Mangel leiden? Der Appell ist klar: Die Landzahnarztquote ist ein Schritt, aber sie ist nicht die alleinige Lösung. Es braucht mehr, viel mehr. Sie, die Regierungskoalition, müssen jetzt liefern – nicht in fünf Jahren, nicht in zehn Jahren, sondern jetzt. Wir als AfD werden das kritisch, konstruktiv und hartnäckig begleiten. Wir stimmen zu. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Dietz sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe am Mikrofon Herrn Kollegen Eisenblätter, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Gerald Eisenblätter SPD

Danke, Herr Präsident. In der Tat möchte ich gern kurz auf den Redebeitrag von Frau Dietz reagieren. Zum einen bin ich etwas verwundert und frage mich, ob Sie die Anhörung wahrgenommen haben, bei der alle Akteure, die hier an einen Tisch kommen sollten, sehr einhellig zu Protokoll gegeben haben, wie sie diesen Prozess begleiteten, und dass wir genau aus diesem Grund zum Gesetzentwurf gekommen sind. Ich möchte aber auch noch zwei Dinge richtigstellen: Zum einen haben Sie erneut hochschulzulassungsrechtliche Änderungen gefordert, um sächsische Absolventinnen und Absolventen zu privilegieren – oder zu gut Deutsch: eine Landeskinderregelung. Auch hier hat die Anhörung sehr eindeutig gezeigt, dass das verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Zum anderen haben Sie die Anzahl der Studienplätze von neun kritisiert. Mit dieser Anzahl schöpfen wir die Vorabquote aus, und das ist das rechtlich Zulässige. Aus genau diesen Gründen sind es neun Studienplätze. Herzlichen Dank. (Beifall SPD – Zuruf René Standke, AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Eisenblätter auf den Beitrag von Frau Dietz, die darauf reagieren möchte. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Katja Dietz AfD

Ja, vielen Dank. Sehr wohl war ich bei dieser Anhörung, und ich habe genau diese Themen und Punkte gehört. Sehr wohl haben wir auch gehört, dass neun Studienplätze nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind; das wissen wir alle. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Es hilft nicht zu sagen: Verfassungsrechtlich ist das jetzt ein Riesenproblem. Wir müssen trotzdem handeln, und wir müssen uns etwas überlegen. (Sören Voigt, CDU: Aber doch nicht gegen die Verfassung! Das geht doch nicht! – Zuruf AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Reaktion von Frau Dietz auf die Kurzintervention von Herrn Kollegen Eisenblätter. Ich sehe keine weiteren Sonderbegehren an den Saalmikrofonen, somit können wir in der Aussprache fortsetzen. Herr Löser hatte bereits das Wort, deshalb setzen wir mit der Fraktion Die Linke fort. Frau Kollegin Schaper, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf ist – um im Bild von Kollegin Lang zu bleiben – etwas für den hohlen Zahn oder eine Behelfsbrücke, aber auf jeden Fall kein Weisheitszahn. In Sachsen steuert die zahnärztliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum – wir haben es gehört – auf kritische Situationen zu. Das ist übrigens nicht neu. In der letzten Legislatur war da leider nicht allzu viel zu holen. Ein großer Teil der derzeitigen Zahnärztinnen und Zahnärzte erreicht in den kommenden Jahren das Ruhestandsalter; auch das haben wir schon gehört. Es gelingt schon heute nicht mehr, Praxisnachfolgerinnen und -nachfolger zu finden. Das bedeutet, viele Menschen haben jetzt längere Wege zum Zahnarzt, längere Wartezeiten und im schlimmsten Fall keinen wohnortnahen Zahnarzt. Diese Entwicklung ist real, sie ist nachweislich und war schon lange absehbar. Sie wird ohne Gegenmaßnahmen immer dramatischer. Insofern ist es richtig und notwendig, dass wir uns heute hier im Landtag mit Lösungen beschäftigen. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, will das tun. Er versucht, über eine Vorabquote im Zahnmedizinstudium diejenigen zu gewinnen, die bereit sind, später in den Regionen mit besonderem Bedarf zu arbeiten. Das Anliegen ist sehr nachvollziehbar, doch das Herzstück des Gesetzes – die Umverteilung bestehender Studienplätze – zeigt ein ganz zentrales Problem: Es schafft keinen einzigen zusätzlichen Studienplatz. Es werden also keine zusätzlichen Nachwuchskräfte ausgebildet, sondern lediglich Bewerberinnen und Bewerber anders ausgewählt. Da der Mangel in den kommenden Jahren viel größer ist, ist eine reine Umverteilung nicht genug. (Unruhe) In der Anhörung zum Gesetz wurde auch auf die sehr hohe Vertragsstrafe hingewiesen, die Studierende künftig abschrecken kann. Der Betrag von 250 000 Euro mag für so einen Gesetzentwurf sehr gut kalkulierbar sein; für junge Menschen aus Familien ohne großes finanzielles Polster ist er schlicht einschüchternd. Er bevorzugt diejenigen, die sich eine mögliche Vertragsauflösung leisten könnten, oder benachteiligt andere, die es gerade nicht können. Damit droht eine soziale Schieflage. Das sollte man nicht so einfach wegignorieren und sagen: Hauptsache, man hat einmal etwas gemacht. (Beifall Die Linke) Die Verpflichtung, zehn Jahre lang in voller Arbeitszeit in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein, wirkt zusätzlich wie eine Hürde, die Familienplanung und Lebensentscheidungen stark einschränken kann. Das gilt vor allem für junge Ärztinnen, die häufig noch stärker Verantwortung in der Familie tragen. Auch wir sehen das Defizit, dass das Gesetz nahezu ausschließlich auf die individuelle Verpflichtung der Studierenden setzt. Aber die Entscheidung, ob eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt sich auf dem Land niederlässt, hängt nicht nur von diesem Vertrag ab. Sie hängt von den ganz alltäglichen Dingen ab: Gibt es geeignete Praxisräume? Wie sieht es mit Wohnraum aus? Was ist mit Kita-Plätzen? Gibt es Arbeitsmöglichkeiten für die Partnerinnen oder Partner? Wie attraktiv sind die Lebensbedingungen vor Ort? All diese Faktoren bleiben im Gesetzentwurf weitgehend unberücksichtigt. Ohne sie wird es aber schwer, junge Menschen langfristig dort zu halten, wo der Bedarf tatsächlich besteht. Die Linke hat deshalb immer betont: Wir brauchen mehr als eine Quote. Wir brauchen zusätzliche Studienplätze, und zwar möglichst schnell. Wir brauchen ein sozial gestaffeltes Förderprogramm statt einer Strafandrohung. Wir brauchen finanzielle Unterstützung bei Praxisgründungen, moderne Infrastruktur, verlässliche Kinderbetreuung. Wir brauchen eine frühe und regelmäßige Bewertung – dazu wurde jetzt noch nichts gesagt – der Wirksamkeit dieses Gesetzes und nicht erst gefühlt in 100 Jahren; denn wenn wir erst im Jahr 2031 merken, dass etwas nicht funktioniert hat, ist wertvolle Zeit verloren, und die Versorgungslage hat sich noch weiter verschärft. Wir gestehen dem Gesetz zu, dass es ein kleiner Schritt ist, aber nicht der große Wurf. Das ist sehr schade, weil wir schon so lange darauf gewartet haben. Das Auswahlverfahren, das per Änderungsantrag verbessert wird, begrüßen wir sehr. Dennoch bleibt der Entwurf in seiner Grundstruktur zu eng, zu risikoreich für Studierende und zu wenig wirksam für die Versorgungslage. Diese gegenseitige Lobhudelei hier am Anfang ist zwar total schön, und es freut mich auch, dass Sie sich endlich so gut verstehen. (Heiterkeit Die Linke, BSW, Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, und Sören Voigt, CDU) Aber man läuft dadurch Gefahr, dass wir uns genau darauf ausruhen und dann nicht weiter daran arbeiten, dass das, was zu einer Quote noch dazugehört, verbessert wird. Herr Kupke, dass Sie fast wortwörtlich hier vortragen, was wir im Ausschuss gesagt haben und im Protokoll nachlesbar ist, ist ein wenig albern. Es wäre im Prinzip adäquat gewesen, wenn Sie Ihren Einfluss geltend gemacht und auch einige dieser Dinge in diesen Gesetzentwurf hineinverhandelt hätten. Zur AfD ein paar Worte: Dass Sie, die immer so für Sachsen und für Deutschland sind, Studienplätze in das Ausland verlegen wollen, das passt so gar nicht zu Ihnen; denn mit Ausland und Ausländern haben Sie nichts am Hut. (Sören Voigt, CDU: Mit ausländischen Studenten schon!) Wir würden lieber darüber reden, unsere eigenen Universitäten so zu stärken, damit sie in der Lage sind, zusätzliche Studienplätze zu schaffen, (Beifall Die Linke und Staatsminister Conrad Clemens) und vielleicht auch darüber, was wir in der Region mit MEDiC in Chemnitz machen. Vielleicht ist das auch eine Überlegung, dort Zahnmedizin anzusiedeln. Das wäre uns lieber, als in die Ferne zu schweifen, auch wenn Ihnen das in Ungarn mit Herrn Orbán sicher sehr nahesteht. Aber das ist in der Argumentation extrem inkonsequent. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Einen Satz habe ich noch vergessen zu sagen: Wir wollen diesem Gesetzentwurf selbstverständlich nicht im Wege stehen und werden uns deshalb enthalten, wünschen uns aber eine breite Beteiligung bei so einer Sache, die nicht nur Sie etwas angeht. (Beifall Die Linke und Staatsminister Conrad Clemens) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Kollegin Schaper von der Fraktion Die Linke. In der ersten Rederunde hätte jetzt der fraktionslose Abgeordnete die Gelegenheit, wenn gewünscht. – Das kann ich nicht erkennen. Somit eröffne ich eine zweite Rederunde. Herr Kollege Unger von der CDU-Fraktion, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich eine Kurzintervention begehren, aber dann war der Tagesordnungspunkt schon abgeschlossen. (Susanne Schaper, Die Linke: Das würde ich nicht empfehlen! – Oh-Rufe Die Linke) Da ich noch 1 Stunde 33 Minuten Redezeit habe, habe ich gedacht, dass ich nach vorn komme. (Oh-Rufe und Heiterkeit CDU) Nein, ich werde es nicht ausschöpfen; ich habe den Blick meines Parlamentarischen Geschäftsführers gesehen. (Heiterkeit Laura Stellbrink, SPD) Ich möchte noch ein, zwei Punkte ansprechen, was das Thema Vertragsstrafe angeht, weil das auch meine Vorrednerinnen und Vorredner adressiert haben. Wir haben uns deshalb für diese 250 000 Euro entschieden, weil wir sie im Landarztgesetz verankert haben. Die Anhörung am 20.10.2025 hatte verschiedene Perspektiven eröffnet. Einige haben gesagt: Sie ist zu hoch. Die anderen haben gesagt: Sie ist zu niedrig. Deshalb haben wir uns erst einmal für diesen Mittelweg entschieden, für diese 250 000 Euro. Es wird noch Gerichtsverfahren geben, die es irgendwann ausurteilen werden. Wir waren uns auch darin einig, dass wir, wenn es dazu eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, versuchen, das gegebenenfalls sowohl im Landarztgesetz als auch im Landzahnarztgesetz – wenn wir es heute hier beschließen – entsprechend anzupassen. (Susanne Schaper, Die Linke, steht am Mikrofon.) Von daher haben wir diesen Mittelweg erst einmal gewählt, um hier – – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Würden Sie eine Zwischenfrage akzeptieren, Herr Kollege?

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Tom Unger CDU

Ich lasse eine Zwischenfrage zu, Frau Kollegin. (Oh-Rufe AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin Schaper, Sie haben das Wort.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Unger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Geben Sie mir Recht, dass 250 000 Euro unter Umständen für Jugendliche, die aus Familien mit einem geringen Einkommen kommen bzw. die ökonomisch nicht so stark sind, extrem abschreckend sind, obwohl sie geeignet sein könnten, gute Zahnärztinnen und Zahnärzte auf dem Land zu werden? Ist das nicht von vornherein eine Art und Weise der ökonomischen Auswahl von Bewerber/-innen? (Beifall Die Linke)

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Tom Unger CDU

Liebe Kollegin, vielen Dank für die Zwischenfrage. Diese 250 000 Euro sind aus unserer Sicht erst einmal verhältnismäßig. Deshalb haben wir sie auch so im Gesetzentwurf verankert. Gerichtsentscheidungen werden es dann auch zeigen. Deshalb ist es ein guter Mittelweg, den wir in Anlehnung an das Landarztgesetz hier eingeschlagen haben. Ich möchte mich noch einmal in Richtung AfD wenden. Frau Dietz, Sie haben die Landesquote bzw. Landeskinderregelung ins Schaufenster gestellt. Ich hätte auch gerne eine viel höhere Quote, aber wir müssen uns an die Verfassung halten, und verfassungsrechtlich ist die Ausschöpfung dieser Quote das maximal Mögliche. Ich hatte in meinem Redebeitrag auch gesagt, dass wir uns das Thema Stipendium noch einmal im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mit dem Sozialministerium anschauen werden, auch welche Rolle wir als Freistaat spielen können und welche Rolle die Kassenzahnärztliche Vereinigung spielt, die für die Sicherstellung zuständig ist. Von daher stehen wir für Regelungen, die auf dem Boden der Verfassung sind. Außerdem möchte ich die Möglichkeit nutzen, mich noch einmal beim Sozialministerium zu bedanken. Vielen Dank, Frau Staatsministerin, für die Unterstützung bei diesem sehr umfangreichen Prozess. Es ist gar nicht so einfach, Gesundheitspolitik und Wissenschaftspolitik zusammenzubringen, wenn es um Vorabquoten und die zahnärztliche, gesundheitliche Versorgung in ländlichen Räumen geht. Von daher danke ich allen Akteuren für den guten Austausch. Danke schön! (Beifall CDU, SPD und BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Unger für die CDU-Fraktion in der zweiten Rederunde. Gibt es seitens des BSW Bedarf an einer zweiten Runde? – Dann ist Kollege Eisenblätter von der SPD-Fraktion dran. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Simone Lang hat bereits dargestellt, warum das Landzahnarztgesetz ein wichtiges Instrument zur Stärkung der zahnärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ist. Die Landzahnarztquote ist ein gezieltes, begründetes Steuerungsinstrument und eine der wenigen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriffsmöglichkeiten bei der Hochschulzulassung. In der Anhörung wurde der Gesetzentwurf klar als bedeutender Baustein für die Sicherung der zahnärztlichen Versorgung in Sachsen begrüßt. Die Sachverständigen empfahlen ausdrücklich einen zügigen Beschluss, damit die Vorabquote bereits im Wintersemester 2026/27 zur Wirkung kommen kann. Wenn wir heute entscheiden, werden in sechs bis sieben Jahren junge Zahnärztinnen und Zahnärzte genau dort arbeiten, wo der Bedarf besonders hoch ist. Natürlich lösen allein neue Studienplätze nicht alle Versorgungsprobleme. Sie sind Teil eines bunten Straußes an Maßnahmen. Das Landzahnarztgesetz ergänzt bestehende Maßnahmen wie Stipendienprogramme, Niederlassungsförderung und spezialisierte Ausbildungswege wie die Landzahnarztklasse. Der Gesetzentwurf berührt in erster Linie Fragen der Hochschulzulassung. Die Anhörung hat bestätigt, dass eine Vorabquote verfassungskonform ist, jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Deshalb war für uns ein transparentes, faires Auswahlverfahren zentral. Neben der Abiturnote sollen fachliche Eignung, berufspraktische Erfahrung sowie ehrenamtliches und soziales Engagement stärker berücksichtigt werden – Kriterien, die den tatsächlichen Anforderungen des Berufs näherkommen. Zu den hier gerade noch einmal vorgebrachten Kritikpunkten: Schon in der Ausschussbefassung wurde behauptet, soziale und familiäre Umstände würden nicht berücksichtigt. Ein Blick in § 9 Abs. 2 und 3 des Gesetzentwurfs zeigt das Gegenteil. Wie beim Landarztgesetz stehen den Behörden alle notwendigen Instrumente zur Verfügung, um soziale Härten abzufedern, um Teilzeit bei der späteren Berufsausübung zu ermöglichen. Diese Regelungen sind bereits erprobt und wurden in der vergangenen Legislatur auch von den BÜNDNISGRÜNEN mitgetragen. (Susanne Schaper, Die Linke, steht am Mikrofon.) Die begleitende Evaluation stellt zudem sicher, dass wir Anpassungen jederzeit faktenbasiert vornehmen können, und evaluieren kann man nur, wenn Dinge angelaufen sind. Daher ist 2031 richtig; ansonsten beschäftigen wir uns, um uns zu beschäftigen, um vielleicht Bürokratie aufzubauen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Schaper?

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Gerald Eisenblätter SPD

Ja. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin Schaper, bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Kollege. Geben Sie mir recht, dass man unter Umständen – wir haben ja bereits eine bestehende Quote in der Humanmedizin – Parallelen finden kann und mit einer Evaluation schon vorher anfangen könnte? Zum Beispiel geht es um den Zugang – Hashtag Vertragsstrafe –, um die Frage, wie die Studierenden aufgestellt sind, und darum, wie viele bleiben. Das kann man doch jetzt schon parallel zur Humanmedizin machen. Dafür muss man doch nicht bis 2031 warten, nur weil es auf den Zahnarzt zugeschnitten ist. Was ist denn – hypothetisch gefragt –, wenn es nicht gelingen sollte? Stellen Sie das erst 2031 fest, weil Sie erst dann mit der Evaluation beginnen, obwohl vieles schon auf der Hand liegt? Was haben Sie dann vor?

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Gerald Eisenblätter SPD

Frau Kollegin, ich glaube, wir alle sind in der Lage, jedes Wintersemester selbstständig zu erfragen – und es passiert auch in den Ausschussdebatten –, wie viele Leute von der Quote Gebrauch gemacht haben, wie viele am Ende zugelassen wurden. Auch die Fakultäten berichten regelmäßig, wie sich Studienabbrüche entwickeln. (Susanne Schaper, Die Linke: Ja, eben!) Gleichzeitig ist der zentrale Punkt: (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Die Vertragsstrafe wird erst zum Tragen kommen, wenn es um die Aufnahme der Berufstätigkeit geht, und die liegt wiederum im Jahr 2031. Genau deshalb sagen wir: Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Jahr 2031 einen Bericht vorzulegen, damit der Landtag auf dieser Basis entscheiden kann, wie es mit diesem Gesetz fortgeht. Das entbindet uns nicht, diesen Prozess zu begleiten. Wenn wir im Bereich der Landarztquote Entwicklungen beobachten, werden wir das beim Landzahnarzt ebenso aufrufen. (Susanne Schaper, Die Linke: Dann schreiben Sie es doch rein!) Kollege Unger hat es schon ausgeführt. Wenn wir Urteile finden und sehen werden, die das Thema Vertragsstrafe betreffen, werden wir vielleicht vorher reagieren müssen. Da meine Redezeit weiterläuft, komme ich zum zweiten Punkt, nämlich der Frage der Vertragsstrafe. Wir wissen, dass die Kosten eines Zahnmedizinstudiums heute bereits 220 000 Euro betragen und in Zukunft weiter steigen werden. Deshalb wird sich der Abstand zur vorgesehenen Vertragsstrafe perspektivisch verringern. Auch hier gilt: Wenn sich Versorgungs- und Bedarfsstrukturen ändern oder die Höhe der Vertragsstrafe ihren steuernden Charakter verliert, müssen wir nachsteuern. Das ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit, sozialer Verantwortung, gesundheitspolitischer Vorsorge und einem angemessenen Einsatz staatlicher Mittel. Zum Schluss möchte auch ich mich für die gute Zusammenarbeit beim ressortübergreifenden Handeln bedanken und werbe um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall SPD – Vereinzelt Beifall CDU und BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: In der zweiten Rederunde sprach Kollege Eisenblätter für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf in dieser zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung die Möglichkeit, einzugreifen. Frau Staatsministerin Köpping, Sie haben das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Gesundheitslandschaft vorausschauend gestalten“ ist heute eines der Themen, die wir aufgegriffen haben. Ich freue mich, dass wir nach dem Landarztprogramm jetzt auch ein Landzahnarztprogramm in Sachsen auflegen können. Wir können heute ein Gesetz verabschieden, das wichtige Voraussetzungen und Perspektiven schafft. Ich will zuvor zwei Dinge bemerken. Es klingt immer so, als ob es ganz einfach sei, ein solches Gesetz zu machen; dabei muss man vorher die Bedarfe nachweisen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung musste dafür zunächst die Bedarfsprognosen erarbeiten, damit wir zu einer Gesetzesfassung kommen konnten. Das sind relativ strenge Vorarbeiten, und sie sind geleistet worden. Insofern freue ich mich, dass diese Maßnahmen, die meist nur langfristig greifen, jetzt endlich begonnen worden sind. Deswegen mein herzliches Dankeschön – auch das darf ich hier sagen – an die Fraktionen, die dieses Gesetz für ein gemeinsames Handeln der Zukunft miterarbeitet und gemeinsam gestaltet haben. Noch einmal an Frau Dietz: Wir haben tatsächlich schon alle am Tisch, die zu diesem Gesetz notwendig waren und es mit erarbeitet haben. Die Zahnärztekammer – eine sehr kritische Kammer – hat zu diesem Gesetz gesagt, dass es eine gute Vorarbeit von den Kolleginnen und Kollegen im Haus war und dann durch die Abgeordneten vervollständigt wurde. Insofern sitzen wir sehr eng zusammen. In vielen Regionen Sachsens werden wir in den kommenden Jahren – das ist erwähnt worden – mit einem Mangel an Zahnärztinnen und Zahnärzten zu tun haben. Trotzdem hätte ich gern von Ihnen, Frau Dietz, noch einmal gewusst: Welche Region ist es, in der man über 50 Kilometer fahren muss, um einen Zahnarzt zu erreichen? In der Gegenwart haben wir tatsächlich noch keine Mangelversorgung – etwas anders ist es bei Kieferorthopäden, aber bei allen anderen Zahnärzten ist das noch nicht der Fall. Das sind nicht meine Erhebungen, sondern die der Ärztekammern. Insofern hätte ich dafür gern eine Zuarbeit, wenn das so ist, damit wir zugreifen und eingreifen können. In Sachsen ist die Zahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte rückläufig, das wissen wir. Das betrifft nicht nur die Anzahl, sondern auch die Vollzeitarbeit, sodass wir trotz vorhandener Zahnärztinnen und Zahnärzte an der einen oder anderen Stelle keine volle Auslastung haben. Demzufolge – auch die Zahlen sind schon genannt worden – werden in den nächsten zehn Jahren mindestens 700 Ruheständler in Sachsen eintreten. Deswegen brauchen wir Nachwuchskräfte, die in diesem Bereich aktiv werden. Es freut uns, dass wir das jetzt gemacht haben; denn wir wissen, dass gerade in Mittelsachsen und in Görlitz bis 2035 – das sage ich ausdrücklich – eine Unterversorgung droht. Bei der Landarztquote gibt es nur ein Bundesland, das uns voraus ist, auch das kann man an der Stelle erwähnen: Das ist Sachsen-Anhalt. Die sind im Oktober 2025 gestartet, also kurz vor uns. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern arbeiten daran und haben es in Planung. Wir sind nicht hinterher, sondern tatsächlich sehr schnell, und das freut mich, ehrlich gesagt, auch. Selbstverständlich haben wir weitere Maßnahmen vorgesehen, weil das natürlich nicht ausreicht. Das ist uns genauso bewusst wie Ihnen. Deswegen wollen wir, dass die Beratung zur Freiberuflichkeit durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung verbessert und eingeführt wird und dass die Beratung zu Praxisübernahmen in den ländlichen Regionen verstärkt wird. Dabei kann sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung tatsächlich auch ein bisschen etwas vom KVS abschauen, weil dort schon sehr viele Nachwuchsprogramme eingeleitet wurden – und das werden wir jetzt forcieren. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag und als Teil eines Maßnahmenbündels zu sehen – das wissen wir –, und deswegen werden wir an der Vervollständigung arbeiten. Eine Bemerkung zu Pécs, was genannt worden ist: Selbstverständlich haben wir nachgefragt, ob auch für uns Zahnärzte in der Ausbildung dort möglich sind. Das sind sie zurzeit nicht; aber ich bin bereits mit dem Wissenschaftsminister im Gespräch, sodass wir uns gemeinsam andere Standorte im europäischen Ausland noch einmal anschauen, was wir dort an Ausbildungsplatzkapazitäten schaffen können, um das Gesamtportfolio zu vervollständigen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Ich frage noch einmal in die Runde, ob es noch Redebedarf gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache beendet und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen, Sächsisches Landzahnarztgesetz, Drucksache 8/4185, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 8/4920, ab. Zu diesem Gesetzentwurf liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Tagesordnungspunkt Schmecken lassen! Mittagessen in Kitas und Drucksache 8/4829, Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun dem Kollegen Heller von der AfD-Fraktion für die Einbringung das Wort. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort. Ich bitte, das Gemurmel einzustellen und Gespräche gegeben falls nach draußen zu verlegen; danke.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren fordern wir als AfD ein kostenfreies Schulessen. Ein kostenfreies Schulessen ist nur eine, aber eine sehr wichtige Maßnahme zur Entlastung unserer Familien und Alleinerziehenden, und eine finanzielle Entlastung ist dringender denn je. Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Dies sind: § 1 Zielsetzung; § 2 Zulassung; § 3 Besonderer öffentlicher Bedarf in der zahnärztlichen Versorgung; § 4 Bewerbungsverfahren; § 5 Zweistufiges Auswahlverfahren; § 6 Auswahlkommission; § 7 Zuteilung der Studienplätze; § 8 Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten, Form und Fristen; § 9 Vertragsstrafe und besondere Härte; § 10 Evaluation; § 11 Zuständige Stelle; § 12 Datenverarbeitung; § 13 Einschränkung eines Grundrechts; § 14 Inkrafttreten. Ich frage Sie: Wer gibt diesen Teilen seine Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? –Wer enthält sich? – Damit wurde ohne Gegenstimmen und bei einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt sofort die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf als Ganzes seine Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wurde dem Gesetzentwurf in der dritten und abschließenden Lesung ohne Gegenstimmen und bei einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Gesetzentwurf ist damit beschlossen. Meine Damen und Herren! Auch hierzu liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch dagegen sehe, ist die Dringlichkeit hiermit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Gesundes und kostenfreies Grundschulen einführen Antrag der Fraktion AfD Nehmen wir doch mal unseren Paul. Paul besucht die 3. Klasse einer Grundschule, sagen wir mal in OttendorfOkrilla, und seine kleine Schwester Marie geht dort ebenfalls in den Kindergarten. Ab 2026 sind in OttendorfOkrilla dafür nun monatlich schon 122 Euro für den Hort und sage und schreibe stolze 224 Euro für den Kindergarten fällig. Da reden wir aber nur über die Betreuungskosten, meine sehr geehrte Damen und Herren. (Glocke des Präsidenten) Der Gemeinde kann man zu den Kostensteigerungen sicherlich keinen Vorwurf machen, denn sie muss ja weiter irgendwie die ausufernden Sach- und Personalkosten decken. Setzt man nun für das Mittagessen 5 Euro pro Kind und Tag an – und damit liege ich wahrscheinlich irgendwo am unteren Rand –, kommen mal schnell 200 Euro im Monat an Verpflegungskosten dazu: rund gerechnet stolze 550 Euro für Betreuung und Verpflegung zweier Kinder, während der Arbeitszeit der Eltern. Sie sehen, damit ist also schon längst die Schmerzgrenze in unserem Land überschritten. Das sollten Sie auch langsam begriffen haben; denn Paul nimmt noch an der Schulspeisung teil. Da gibt es zwar nicht immer sein Leibgericht, aber die angebotenen Speisen sind in einer sehr guten Qualität und die gemeinsame Mahlzeit mit seinen Schulfreunden ist stets ein Höhepunkt im Schulalltag. Leider hat mittlerweile auch der Essenanbieter vor Ort eine Preiserhöhung angekündigt. Zum Beginn des neuen Jahres ist also dann Schluss mit lustig und die Eltern müssen – wie man so schön sagt – die Reißleine ziehen. Die Steigerung der Lebenshaltungskosten im Allgemeinen, in allen Bereichen bringt somit die Familie an ihre Grenzen. Eine warme Mahlzeit kann sich die Familie für Paul nun leider nicht mehr leisten. Pauls Mittagessen wird womöglich in Zukunft aus dem bestehen, was seine Brotbüchse hergibt. Es bleibt also abzuwarten, ob er die lange Zeit im Hort mit Kartoffelchips und Cola auffrischt. Doch eigentlich wünschen sich Pauls Eltern mittlerweile ein drittes Kind. Doch weitere 400 Euro in Summe für einen Krippenplatz? Da steht wohl die Vergrößerung der Familie in den Sternen. Was für eine Schande in einem Land, wo wir so viel Geld ins Ausland geben! Obwohl das Einkommen nicht üppig ist, arbeiten beide Eltern von Paul gerne in ihren Berufen. Sie gehen jeden Tag zur Arbeit, zahlen pünktlich ihre Steuern und Abgaben an genau diesen Staat. Und dafür arbeiten sie statistisch gesehen mittlerweile die Hälfte eines Jahres. Anders verhält es sich bei den Eltern von Botan – beide jung und gesund –, die noch keiner Arbeit nachgehen. Die Familie ist vor einiger Zeit aus der Ukraine gekommen und lebt mittlerweile von Bürgergeld. Botan bekommt sein Mittagessen allerdings kostenlos. Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes für Menschen mit wenig Geld – so heißt es in einem Artikel auf der Webseite – mache es ebenfalls möglich. Die Frage ist doch: Wie definiert man wenig Geld? Und: Sehen so denn eigentlich Gerechtigkeit, die vielbeschworene Teilhabe und der so ständig propagierte gesellschaftliche Zusammenhalt aus? Es wurde schon so oft von vielen Seiten betont: Gesundes Essen fördert Leistungsfähigkeit und Konzentration. Es fördert das Ernährungsbewusstsein und beugt langfristig chronischen Erkrankungen und Übergewicht vor. Das alles ist allgemeinhin bekannt, das muss ich hier nicht noch einmal ausführen. Umso abenteuerlicher sind natürlich wieder die Begründungen, mit denen unsere bisherigen Anträge hier im Plenum zu diesem Thema immer wieder abgelehnt wurden. Die SPD meinte 2024 im Januar, der Verwaltungsaufwand wäre viel zu hoch und es gebe schon genug kostenloses Schulessen für die Empfänger von Sozialleistungen durch das Bundesteilhabepaket. Aha! Die Leistungsträger unserer Gesellschaft, also Leute, welche einer geregelten Tätigkeit nachgehen, sind es eben nicht wert, unterstützt zu werden. Dann doch eher welche, die in der sozialen Hängematte Bürgergeld, von „Focus online“ 2023 schon als „Migrantengeld“ betitelt, liegen. Die CDU meinte, dass eine Menge Essen weggeworfen werde. (Andreas Nowak, CDU: Ein Viertel in Berlin!) Das mag sicherlich in Teilen richtig sein, aber oft ist es der Wunsch des Kindes nach freier Pausenzeit mit Freunden. Der Grund dafür ist eben nicht der Qualitätsmangel, sondern der Wunsch, die Zeit lieber mit seinen Freunden zu verbringen. Hierbei ist natürlich auch unsere Grundschule gefragt; denn das Thema gesunde Ernährung zieht sich schließlich durch unsere Lehrpläne von den Klassen 1 bis 4. Den Vogel schoss ja unser gerade nicht anwesender, damaliger grüner Staatsminister Günther ab, der 2024 noch meinte, viele Haushalte in Deutschland hätten genügend Geld zur Verfügung. Nun ließ schließlich Frau Köpping die Katze aus dem Sack: Das Geld würde Migranten und den NGOs weggenommen werden und das gehe ihrer Meinung nach natürlich gar nicht. Dies war sinngemäß die Aussage einer Ministerin, welcher laut Ministergesetz ein Ruhegeld von fast 10 500 Euro monatlich zusteht. Da muss man schon wirklich mal die Frage stellen: Hat man hier den Bezug zur Realität verloren, um eine solche Äußerung öffentlich zu verlauten? Mittlerweile hat auch der Haushalts- und Finanzausschuss kürzlich 80 Millionen Euro an unsere kommunalen Landkreise und kreisfreien Städte überwiesen – das ganze natürlich für Migranten und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Also, Sie sehen, Geld scheint genug da zu sein, wenn man nur die Prioritäten richtig setzt. Noch ein Wort an die werten, geschätzten Kollegen von der CDU: Sie sollten endlich wieder zur Vernunft zurückkehren und sich im Vorfeld des nächsten Doppelhaushalts nicht wieder von den linken Linken und den Grün/-innen in dreistelliger Millionenhöhe für irgendwelche Projekte erneut kaufen lassen, die deren Klientel, irgendwelchen Ideologieprojekten oder „unsere Demokratie“ zugutekommen. Denken Sie immer daran: Es sind Steuergelder. Sie verwalten diese, aber sie gehören Ihnen nicht. (Beifall AfD –

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Ihnen auch nicht!) An dieser Stelle noch ein Wort an die Kollegen der CDU: Während so mancher hier bestimmt gleich in den nächsten Redebeiträgen so tun wird, als wäre das kostenlose Schulessen ein utopisches Fantasieprojekt, fordert mittlerweile auch ihr geschätzter CDU-Landeschef in Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder, dasselbe wie wir für Grundschulen, und zwar öffentlich und ganz offensiv. Er sagt, ein kostenfreies Mittagessen stärkt den Gemeinsinn. Ich zitiere weiter, dass er glaube, dass kostenloses Mittagessen in eine moderne Bildungslandschaft gehöre. Das sagt kein böser AfD-Politiker, sondern ein CDU-Landeschef. Ich bin nun etwas unsicher, ob die ehemaligen Christdemokraten in RheinlandPfalz entweder naive Populisten sind, oder ob Sie, liebe CDU-Abgeordneten, heute womöglich aus Borniertheit dem Antrag wieder nicht zustimmen wollten. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) – Sehr gern, Herr Modschiedler. Damit möchte ich auch zum Ende kommen. Noch einmal einen kleinen Gruß an Ihren Minderheitskoalitionspartner, der ja auch immer wieder faszinierende Theaterstücke aufführt. Wenn ich nur an die SPD-Bundestagsfraktion vor einem Jahr denke: Diese hatte damals erklärt, die Forderung nach einem qualitativ leckeren und kostenfreien Mittagessen gehöre zur programmatischen DNA der SPD. Zur DNA muss ich eine Frage stellen: Wenn etwas in einer politischen DNA verankert ist, wie wichtig muss es dann wohl sein? Deshalb fordern wir als AfD das kostenfreie Schulessen; denn das sauer erarbeitete Steuergeld muss in erster Linie denjenigen zugutekommen, die es erarbeiten, nämlich den fleißigen Arbeitnehmern und ihren Familien im Land. (Beifall AfD) Nur so schaffen wir Gerechtigkeit. Ein kostenloses Mittagessen für Kinder in unseren Kindertagesstätten, in den Grund- und Förderschulen ist ein guter Anfang dafür; denn unsere Kinder sind unsere Zukunft. Und Sie wissen ja: Machen ist wie wollen, nur krasser. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege Heller von der AfD-Fraktion brachte den Antrag seiner Fraktion ein. Wir setzen nun in der ersten Runde mit Herrn Kollegen Gasse von der CDU fort; bitte schön.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Täglich grüßt das Murmeltier. Ich weiß schon gar nicht mehr genau, wie oft wir hier im Sächsischen Landtag über die Einführung eines kostenfreien Mittagessens an unseren Schulen gesprochen haben. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Aber nie auf Initiative der AfD, das ist der Unterschied! – Zuruf AfD) Ich glaube, 2016 gab es auch schon mal eine Initiative. Diesmal soll es für alle Kinder in sächsischen Kindertageseinrichtungen gelten und unseren Grund- und Förderschülern zum Schuljahr 2027/2028 zugutekommen. Dafür sollen wir im Doppelhaushalt 2027/2028 die entsprechenden Mittel bereitstellen. Um das mitzufinanzieren, sollen wir vom Bund die bisherigen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unmittelbar dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stellen. Ich habe zumindest zur Kenntnis genommen, dass die sächsische AfD-Fraktion zu der Auffassung gelangt ist, dass alle Kinder – und nicht nur deutsche – in den Genuss eines qualitativ hochwertigen Mittagessens kommen sollen. (Zuruf AfD) Zu dieser Einsicht gratuliere ich Ihnen – im Übrigen ein Standpunkt, den die CDU-Fraktion schon immer vertritt. Die Gesundheit unserer Kinder ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Das steht und fällt auch mit einer gesunden Ernährung. Was mich jedoch bei Ihnen wundert, ist, dass die AfD hier gegen das Prinzip des mündigen Bürgers Position bezieht, wie wir es eigentlich ja von links gewohnt sind, gegen die Sie ja gerade eben erst wieder gewettert haben. (Zuruf AfD) Dies ist nichts anderes als der Ruf nach dem allmächtigen Staat und der, wenn ich mich so an die meisten Ihrer Redebeiträge erinnere, doch überhaupt nichts auf die Kette kriegt. Er soll seinen Bürgern jede nur denkbare persönliche Entscheidung abnehmen. Das halte ich ganz persönlich für grundsätzlich falsch. Das Menschen individuell entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten, halte ich persönlich für den Inbegriff von Freiheit. Der Staat muss den Menschen doch zutrauen, verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können, aber daraus erwächst eben auch Verantwortung, meine Damen und Herren. Wir reden hier über die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder. Wir müssen es den Eltern zutrauen, diese Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, und in deren Interesse auch eine gesunde Ernährung finanziell sicherzustellen. Wir halten es schon vom Grundsatz her für falsch, dass der Staat nun auch noch die ureigensten Pflichten der Eltern übernimmt, und dazu gehört auch die Ernährung ihrer Kinder. Wir halten es außerdem für falsch, eine solche politische Geste aus Steuermitteln zu finanzieren, indem wir die Gießkanne voller Geld über jene ausschütten, die es nicht benötigen. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Ich bin sehr dafür, zu helfen. Aber lassen Sie uns dies bitte zielgerichtet dort tun, wo es wirklich angezeigt ist. – So viel zum Grundsätzlichen, meine Damen und Herren. Rein fachlich ist außerdem festzuhalten, dass der Freistaat dafür gar nicht zuständig ist. Die Organisation und Finanzierung der Kita- und Schulspeisung ist die Aufgabe der Träger der frühkindlichen Bildung sowie der jeweiligen Schulträger. Die Verantwortung liegt also auf kommunaler Ebene. (Gelächter AfD) Die Umsetzung Ihres Antrags würde pro Jahr eine dreistellige Millionensumme kosten, und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Kommunen willens und in der Lage sind, diese zusätzlichen Kosten auch nur teilweise zu tragen. Der Freistaat Sachsen ist dies im Übrigen ebenfalls nicht, und es müsste Ihnen spätestens nach der letzten Haushaltsverhandlung klargeworden sein, dass das nicht stemmbar ist. Sie hatten in Ihrem Antrag die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes angesprochen. Dieses Geld steht Kindern aus sozial schwachen Familien zu. Das kann übrigens auch jetzt schon zur Finanzierung eines entsprechenden Mittagessenangebots genutzt werden. Zuschüsse werden außerdem für Schulbedarf, Kosten für Klassenfahrten und -ausflüge, Schülerbeförderung und außerschulische Nachhilfe gewährt. Es gibt auch eine Pauschale für Kultur- und Freizeitaktivitäten sowie für Musikunterricht und die Mitgliedschaft in Sportvereinen. Das ist das, was ich vorhin erwähnt habe. Diese Maßnahmen sind auf die individuellen sozialen Verhältnisse der betroffenen Kinder abgestimmt. Mir ist es vollkommen schleierhaft, wie Sie aus den Mitteln, die ausschließlich für bedürftige Kinder vorgesehen sind, eine Kostenfreiheit für alle finanzieren wollen. Gezielte Hilfe ist besser als eine pauschale landesweite Finanzierung eines kostenfreien Mittagessens. Abschließend möchte ich sagen, dass die Umsetzung des Antrags nicht nur zu neuen sozialen Verwerfungen führen würde, wir würden damit auch den Wert gesunder Ernährung und den Wert von Lebensmitteln negieren. Ein Negativbeispiel haben Sie schon erwähnt: Berlin. Schauen wir auf diese Stadt. Die Bundeshauptstadt finanziert ein kostenfreies Mittagessen mit jährlich circa 180 Millionen Euro, Tendenz steigend. Ihr Antrag würde bei uns ungefähr Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro einfordern. Festzustellen ist aber, dass aufgrund der Kostenfreiheit circa ein Viertel bis ein Drittel des Angebotes nicht genutzt wird und damit in der Tonne landet. Lassen Sie es sich auf der Zunge zergehen: Das wären 100 bis 150 Millionen Euro für die Tonne. (Andreas Nowak, CDU: Hört, hört!) Dies stellt gegenüber dem Steuerzahler eine ungerechtfertigte Verschwendung von Mitteln dar, die sinnvoller genutzt werden könnten. Sie waren es selbst, Herr Urban – ich sehe ihn gerade nicht –, der heute früh den falschen Einsatz von knappen Mitteln kritisiert hat. Ich denke, darum geht es Ihnen gar nicht. Ihnen geht es um die Sharepics, um den kurzen Videobeitrag und nicht um die Sache. Das tut mir sehr leid. Deshalb bitte ich alle im Hohen Haus, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Gasse. Es folgt für die BSW-Fraktion Frau Abg. Voigt; bitte schön.

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Doreen Voigt BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich verfolgen auch wir als BSW-Fraktion das Ziel, ein kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen anzubieten. Ein warmes und gesundes Mittagessen in Gemeinschaft ist vielmehr als nur eine Mahlzeit; denn es ist Voraussetzung für die körperliche und kognitive Entwicklung von Kindern, gerade mit Blick auf die Konzentrations- und Lernfähigkeit. (Beifall BSW) Hört man sich allerdings um, wird schnell klar, dass viele Kinder und Jugendliche hungrig den Kita- und Schulalltag durchstehen müssen, was sich negativ auf ihre Bildungserfolge auswirken kann. Dies ist ein Umstand, den wir nicht hinnehmen wollen und können. Wir sehen zudem, dass gerade Familien, in denen beide Elternteile Vollzeit arbeiten und die nur mit Mühe und Not die monatlichen Verpflegungskosten aufbringen können, stärker von der Politik gesehen und unterstützt werden müssen; denn diese werden vom Bildungs- und Teilhabepaket nicht berücksichtigt. Wenn wir schon dabei sind: Dieses Paket sollte unbürokratischer gewährt werden. Die aktuellen Antragsformalitäten hindern berechtigte Familien daran, diese Unterstützung zu nutzen, und sind aus unterschiedlichsten Gründen für die Eltern eine klare Überforderung. In besonders drastischen Fällen werden Kinder sogar von der Gemeinschaftsverpflegung ausgeschlossen, und zwar dann, wenn Zahlungsrückstände aufgetreten sind. Welche Folgen das für die Kinder hat, muss ich an dieser Stelle wohl nicht erläutern. Vor diesem Hintergrund scheint der Antrag zustimmungsfähig. Doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich nicht von der Hand zu weisende Hindernisse. Wir hören permanent, dass der Doppelhaushalt 2027/2028 noch weniger Spielräume zulassen wird, was den Gedanken aufkommen lässt, dass hier am Ende im Sozial- und Bildungsbereich erhebliche Kürzungen vorgenommen werden müssen, um die enormen Kosten eines kostenlosen Mittagessens zu refinanzieren. Unter diesen Umständen werden wir dem Antrag nicht zustimmen können, da wir nicht das Narrativ des Gegeneinanderausspielens von Sozialleistungen bedienen wollen, denn dies trägt nur zur weiteren Spaltung der Gesellschaft bei. Das sollten wir mit aller Kraft gemeinsam verhindern. (Beifall BSW und SPD) Des Weiteren ist es für mich ein Fakt, dass wir vor zwei zentralen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung stehen. Die Kompetenzen unserer Kitakinder sinken. Hierfür benötigt eine Kita als Bildungseinrichtung, die mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert ist, mehr Zeit und Personal, um allen Kindern grundlegende Bildungsinhalte zu vermitteln. Wir brauchen daher Geld für Qualität. Gleichzeitig brauchen wir ebenso eine finanzielle Entlastung von Eltern und Kommunen, damit sich beide eine qualitativ hochwertige und flächendeckend verfügbare Kitalandschaft leisten können. (Beifall BSW) Ein kostenloses Mittagessen würde zumindest die Eltern entlasten. Es besteht aber mit Blick auf die finanzielle Situation die berechtigte Befürchtung, dass wir, wenn wir allen Familien in Sachsen das teure Geschenk eines kostenlosen Mittagessens machen, Qualitätsentwicklung gegen die Entlastung der Eltern ausspielen und sich dadurch die frühkindliche Bildung für unsere Kitakinder nicht verbessert. Wir sehen ebenso, dass der Bund bei der Entlastung der Eltern beteiligt werden muss. Hierbei muss sich die Sächsische Staatsregierung dafür einsetzen, die notwendigen Grundlagen einzufordern. So muss dafür gestritten werden, dass der Antragsberechtigtenkreis für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgeweitet und zudem ein Konzept entwickelt wird, welches ein kostenloses Mittagessen für alle Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen möglich macht. An dieser Stelle werbe ich noch einmal für unseren Antrag eines Kita-Gipfels. Ich weiß, der Name gefällt einigen hier nicht. Aber es geht um den Inhalt. Wir müssen in Sachsen zunächst die Frage klären, wie es uns grundsätzlich gelingt, die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf solide Füße zu stellen, insbesondere, um Eltern und Kommunen zu entlasten und die Qualität der frühkindlichen Bildung sicherzustellen. Langfristig ist es unser erklärtes politisches Ziel, ein kostenloses Mittagessen zu ermöglichen, doch können wir keinesfalls Leistungen des Sozialstaates, insbesondere bei Menschen, die darauf angewiesen sind, gegeneinander ausspielen. (Beifall BSW) Zudem ist es mit Blick auf die Haushaltslage und die gleichzeitig zu bewältigenden Aufgaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu leisten. Wir würden den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Deshalb werden wir als BSW-Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Wir werden uns enthalten. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Sie hörten von der BSW-Fraktion Frau Kollegin Voigt. Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Eisenblätter; bitte.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Überschrift Ihres Antrags liest, könnte man fast denken, Sie seien plötzlich große Fans sozialdemokratischer Bildungspolitik geworden. Gesundes und kostenfreies Mittagessen – das klingt nach einem Baustein aus unserem SPD-Projekt Ganztagsschule, nach guter Bildung, nach echter Teilhabe. Ein gemeinsames gesundes Mittagessen ist ein wichtiger Teil der ganztägigen Bildung und Betreuung: pädagogisch, sozial und gesundheitlich. Aber wenn wir in der SPD darüber sprechen, dann reden wir über ein Gesamtsystem, über Qualität, über Personal, über Infrastruktur, über soziale Gerechtigkeit und über die Verantwortung der Eltern. Dazu gehört, dass der Sozialstaat diejenigen unterstützt, die ihn brauchen, aber er entbindet niemanden vollständig von Verantwortung. Lassen Sie es mich zum Dezember-Plenum so sagen: Politik braucht ein Konzept, nicht nur einen Wunschzettel. Dass wir beim Thema Verpflegung handeln müssen, ist unbestritten. So wird der Bundestag morgen über die Senkung der Mehrwertsteuer für Gemeinschaftsverpflegung abstimmen, um die gestiegenen Kosten für Familien zu senken. Kinderarmut ist real, und qualitativ hochwertiges Essen darf nicht davon abhängen, wie viel die Eltern verdienen. (Beifall SPD) Aber für ein landesweites, kostenfreies Mittagessen fehlt in Ihrem Antrag alles, was ein seriöses Konzept ausmacht. Es gibt keine Fachkräftestrategie, keine pädagogische Einbindung in den Kita- und Schulalltag, keine Kostenschätzung, keine Gegenfinanzierung, keine Regelung für die Kommunen, keinen Ausblick auf den Verwaltungsaufwand. Ein Antrag, der vier Worte im Titel, aber null Antworten zur Umsetzung hat, ist politisch am Ende nicht tragfähig. Eine vollständige Kostenfreiheit für mehr als 316 000 Kinder in Kitas und Grundschulen in Sachsen ist eine Aufgabe von enormer finanzieller Tragweite. Schon eine grobe Berechnung zeigt: Wir sprechen über mindestens 360 Millionen Euro. Kollege Gasse hat 450 Millionen Euro aufgerufen. Irgendwo in dieser Dimension werden wir uns bewegen. Das ist kein Pappenstiel und nichts, was man einfach in den Doppelhaushalt hineinschiebt. Wie wollen Sie das finanzieren? In Ihrem Antrag findet sich dazu nichts. Sozialdemokratische Politik heißt: Wir entlasten gezielt Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Wir stärken diejenigen, die Unterstützung brauchen. Aber wir werfen nicht blind Millionen in ein System ohne Qualitätsrahmen und ohne Prioritätensetzung, sonst wäre unser Sozialstaat kein gerechter, sondern ein kopfloser. Vor allem aber spielen wir keine Menschengruppen gegeneinander aus. Deshalb sind wir als SPD-Fraktion Petra Köpping dankbar für ihr klares Bekenntnis, das sie bei Markus Lanz nicht zum ersten Mal so formuliert hat: Die populistischen Anträge der AfD haben nur ein Ziel – Menschen gegeneinander aufzuhetzen und unsere Gesellschaft weiter zu spalten. Die SPD steht für einen anderen Ansatz. Familienförderung, gute Bildung und soziale Infrastruktur werden zusammengedacht statt gegeneinander ausgespielt. Genau deshalb ist uns der Ganztagsausbau so wichtig. Ganztag heißt für uns als SPD: Verantwortung teilen, nicht abgeben, die Gemeinschaft aktivieren. Die Ganztagsschule ist ein Gemeinschaftsprojekt. Schulen, Eltern, Träger, Staat – alle leisten ihren Beitrag. Kostenfreiheit ohne jede Prüfung der sozialen Lage entlastet auch Familien, die diese Entlastung nicht brauchen. Wir würden umverteilen, ohne die großen Fragen von Steuerlasten zu klären. Das ist nicht zielgenau. Die Sozialdemokratie steht aber für Passgenauigkeit und Ausgleich. Wir sprechen hier über ein System, dass jeden Tag Tausende logistische Abläufe steuert. Wer Kostenfreiheit einführt, muss Verträge anpassen, Ausschreibungen neu aufsetzen, Küchen und Mensen ausbauen, Personal rekrutieren, Pausenzeiten verändern, regional und nachhaltig produzieren, Qualitätskontrollen sichern. All das kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Verwaltungskapazität. Auch dazu steht kein Wort im Antrag. Wir wollen das Bildungs- und Teilhabepaket ausbauen und entbürokratisieren, damit die Antragstellung für Familien, aber auch für die Verwaltung, für Schulen und Kitas einfacher wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD will, dass jedes Kind ein gesundes Mittagessen bekommt. Wir wollen soziale Gerechtigkeit, Entlastung von Familien und starke Ganztagsschulen. Aber wir wollen das seriös, verlässlich, finanziell solide und qualitätsgesichert. Wer wie Sie nahezu in allen bildungs- und sozialpolitischen Debatten Lehrkräfte, Sozialarbeit, Demokratieförderung und Integrationsangebote infrage stellt, ist kein glaubwürdiger Anwalt der Kinder. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Herr Kollege Eisenblätter. Für die BÜNDNISGRÜNEN folgt Frau Kollegin Melcher; bitte.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gemeinsames Mittagessen in der Kita oder Schule ist weit mehr als eine warme Mahlzeit. Hier findet soziales Lernen statt. Hier erleben Kinder Gemeinschaft. Die Mittagsverpflegung ist ein wichtiges Bildungs-, Teilhabe- und Gesundheitsangebot. Umso schwerer wiegt es, dass immer mehr Kinder ausgerechnet von diesem zentralen Teil des Tages ausgeschlossen werden. Das bedeutet für diese Kinder, sie verpassen Gemeinschaft, sie verpassen Gespräche, sie verpassen Lerngelegenheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allerdings liefert der Antrag der AfD keinerlei Konzepte dagegen, keine Zahlen, keine Kosten, kein Wort zur Qualitätssicherung oder zur Umsetzung. Es ist immer der gleiche Mechanismus: Überschriften produzieren, aber am Ende Verantwortung verweigern. Dabei sind beispielsweise die Kosten leicht abzuschätzen. Herr Gasse und Herr Eisenblätter haben ähnliche Rechnungen aufgemacht wie ich jetzt gleich. Bei 7 Euro täglich pro Essen und rund 450 000 Kindern in Kitas und Grundschulen reden wir über nahezu 600 Millionen Euro jährlich. Dabei sind die Personal- und Investitionskosten für die Küchen noch ausgenommen. Dass ausgerechnet die AfD solche Versprechen aufstellt, ist aus unserer Sicht grotesk, weil Sie sich in den Haushaltsverfahren vor allem mit Kürzungsanträgen „beliebt“ gemacht haben. (Holger Hentschel, AfD: Da sehen Sie, wo das Geld herkommen soll!) Das ist Populismus à la AfD, aber keine soziale Familienpolitik. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Fraktion hat das Recht, eigene Gesetzentwürfe einzubringen. Der Landtag ist der Gesetzgeber – also wir, die wir hier sitzen. Dass die AfD diese Verantwortung nicht wahrnimmt und stattdessen die Staatsregierung beauftragt, die Arbeit für sie zu erledigen, zeigt, dass sie weder Willen noch die Fähigkeit haben, hier ernsthaft parlamentarische Arbeit zu leisten. Ganz ehrlich, mein Parlamentarischer Geschäftsführer hätte mir diesen Antrag um die Ohren gehauen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zu Recht! – Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Sie in der Begründung Ihres Antrages und auch in der Rede gerade wieder Familien gegen Integrationsprojekte ausspielen, als hinge die Mittagsversorgung davon ab, ob ein Verein Demokratiebildung betreiben kann oder nicht, das zeigt noch einmal sehr deutlich: Ihnen geht es gar nicht um die Kinder und Familien. Es geht Ihnen um die Diskreditierung zivilgesellschaftlichen Engagements, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir alle wissen, wie wichtig eine gesunde und bezahlbare Mittagsverpflegung ist. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, gezielt Familien zu entlasten und für frische Lebensmittel aus der Region zu sorgen. Dazu gehören für uns drei zentrale Punkte. Erstens, die zielgerichtete Entlastung der Familien. Familien müssen dort unterstützt werden, wo der Druck am größten ist. Deshalb setzen wir auf Ermäßigung für Familien mit kleineren Einkommen, für Alleinerziehende und eben auch für Mehrkindfamilien. So entlasten wir gezielt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zweitens. Wir wollen gern auch die Bürokratie bei den Unterstützungsangeboten abbauen. Wir haben das heute schon mehrfach gehört: Der Bund übernimmt über das Bildungsund Teilhabepaket bereits die Essenskosten für hilfsbedürftige Kinder. Wir müssen aber dafür sorgen, dass mehr Familien diese Leistung in Anspruch nehmen und auch beantragen können, damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird. Drittens. Gutes Essen braucht aus unserer Sicht auch gute Qualität. Gutes Kita- und Schulessen lebt von guten Lebensmitteln von hier und von fairen und nachhaltigen Wertschöpfungsketten. Auch daran müssen wir weiterarbeiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Familien brauchen keine Schlagzeilenpolitik. Sie brauchen Verlässlichkeit, Qualität und echte, gezielte Entlastung. Der Antrag der AfD-Fraktion liefert all das nicht. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Sie hörten für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Melcher. Es folgt für die Fraktion Die Linke Frau Neuhaus-Wartenberg. Bitte, Sie haben das Wort.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine kostenlose, gesunde Mittagsversorgung in Kita und Schule gehört seit langer Zeit zu den Forderungen der Linken. Im Übrigen möchte ich in Richtung der AfD nur sagen: Wir hatten das schon gefordert, als es Ihre Partei noch gar nicht gab. (Zuruf AfD: Ja, als PDS!) Nötig ist dafür nicht nur viel Geld, sondern ein inhaltliches Konzept. Wir haben einen Vorschlag gemacht. Unser Antrag, einen Landesschulküchenbetrieb einzurichten, liegt vor, und das auch schon eine ganze Zeit lang. Wir tragen nicht nur die plakative Forderung vor uns her, sondern haben uns tatsächlich Gedanken darüber gemacht, wie sie praktisch umsetzbar ist. Ein zentraler Landesschulküchenbetrieb im öffentlichen Eigentum mit einem Netzwerk regionaler Produktionsküchen soll alle Schulen mit hochwertigen, bezahlbaren und nachhaltig produzierten Schulessen versorgen. Das senkt Kosten, weil gebündelt eingekauft werden kann, weil Logistik und Infrastruktur effizient organisierbar sind. Es geht bei diesem Thema nicht nur darum, dass etwas auf dem Teller landet, sondern auch darum, wer es produziert, zu welchen Preisen es eingekauft wird und wie es zubereitet wird. Nicht zuletzt geht es auch darum, wie das Ganze pädagogisch eingebettet wird. Die Ernährung ist schließlich eine zentrale Gesundheitsfrage. Das alles kann man nicht klären, indem man wie die AfD Parolen drischt und aufschreibt in der Hoffnung, eine nächste Schlagzeile zu bekommen und das rechte Narrativ weiterzuverbreiten. Selbst wenn dieser Antrag heute beschlossen werden würde, hieße das nicht, dass die kostenfreie Mittagsversorgung eingeführt werden würde. Dazu müsste Geld im Haushalt eingeplant sein, ist es aber bisher nicht. Die AfD weiß das natürlich, erweckt aber trotzdem diesen Eindruck. Es ist Teil ihrer DNA, die Leute mit falschen Hoffnungen zu täuschen. Wenn es nach ihr ginge, dann würde im sozialen Bereich, aber auch beim Klimaschutz und bei der Integration rücksichtslos gekürzt. Es geht Ihnen mitnichten um die Kinder und um deren Gesundheit, sondern einzig und allein darum, andere Fraktionen vorzuführen. Wir sind uns bewusst, dass es dabei insbesondere auch um uns Linke geht. Mit Ihnen sollte niemand gemeinsame Sache machen, weil es Ihnen nicht um die Sache geht und weil der Zweck niemals die Mittel heiligt. Wir wissen genau um Ihre finsteren Gedanken für unsere Gesellschaft. (Unruhe AfD) Der Kampf für Bildungsgerechtigkeit braucht keine AfD, im Gegenteil: Er muss gegen sie geführt werden. (Sebastian Wippel, AfD: Auf dem Rücken unserer Kinder wollen Sie gegen gute Sachen kämpfen!) Eine kostenfreie Mittagsversorgung kostet viel Geld. Die Haushaltsverhandlungen stehen im nächsten Jahr an. Dabei wird über dieses Thema zu sprechen sein. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Am Ende der ersten Rednerrunde könnte jetzt noch der fraktionslose Abgeordnete sprechen. – Das möchte er nicht; er ist nicht im Raum. Somit sind wir am Ende der ersten Runde und können in eine zweite einsteigen. – Das ist auch gewünscht. Sie dürfen; bitte schön.

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Romy Penz AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gasse, eigentlich wollte ich mich nicht zu diesem Thema äußern; denn ich dachte, es wäre alles gesagt. Mein Kollege Heller hat es sehr gut ausgeführt. Mit Ihrem unsäglichen Redebeitrag haben Sie Ihren eigenen Redebeitrag des vorangegangenen Plenums im negativen Sinne übertroffen. Herzlichen Glückwunsch! Sie sprechen von der Negierung der gesunden Ernährung. Sie negieren die gesunde Ernährung selbst, wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen, und ich sage Ihnen auch, warum: Sie sprechen von individuellen sozialen Verhältnissen. Ja, diese Verhältnisse haben Sie durch zahlreiche Schulschließungen selbst verursacht. Die Schulkinder werden oft weitab des Wohnorts unterrichtet. Sie hätten nicht einmal die Chance, zu Hause eine warme Mahlzeit einzunehmen. Nach der Schule wechseln sie in den Hort, weil die Eltern arbeiten. Was keinem Arbeitnehmer rein rechtlich zugemutet wird, nämlich früh aus dem Haus zu gehen, dann nach sechs, sieben Stunden Unterricht im Hort anzukommen und zu essen – das ist Realität in Flöha, das sage ich Ihnen –, das muten Sie den Kindern zu. Um halb zwei oder um zwei bekommen sie ein halb warmes Mittagessen. (Beifall AfD) So. Dann werden sie um 17 Uhr von ihren Eltern abgeholt. Herr Eisenblätter, vielen Dank für Ihre vielen Gründe, warum es nicht geht. Ihre sozialdemokratische DNA haben Sie wahrscheinlich vor der Tür gelassen. Nach der Abstimmung können Sie sie wieder holen. – Er holt sie gerade; er ist schon unterwegs. Ich sehe ihn gar nicht mehr. Frau Melcher, wir spielen hier nicht Migranten gegen Einheimische aus, wir fordern nur Gleichbehandlung. An Frau Neuhaus-Wartenberg: Wir möchten Sie daran erinnern, wir haben damals Ihrem Antrag zugestimmt, Sie unserem Antrag aus ideologischen Gründen nicht. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ja, genau!) Ihnen allen möchte ich eines sagen: Wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen und wenn das Wohl unserer Kinder für Sie nur eine Zahl im Haushaltsplan ist, dann ist alles für das Plenum hier zu spät. Dann brauchen wir über nichts mehr zu diskutieren. Danke. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Frau Abg. Penz sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Sie möchte. Herr Staatsminister Clemens; bitte.

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Conrad Clemens

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fünf kurze Punkte aus Sicht der Staatsregierung zu diesem Antrag. Der erste Punkt: Natürlich ist gesundes, gutes und bezahlbares Mittagessen für Schülerinnen und Schüler wichtig, nicht nur für die körperliche Gesundheit, sondern auch für die geistige Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Es ist zudem wichtig – das ist auch schon angesprochen worden – für das soziale Miteinander unter Schülerinnen und Schülern. Natürlich beschäftigen auch die Staatsregierung die steigenden Lebensmittelkosten und die erhöhten Kosten für das Mittagessen. Deswegen finde ich es richtig, dass auf Bundesebene – gerade in diesen Tagen im Bundestag und auch bei der MPK –, darüber diskutiert wird, die Mehrwertsteuer für die Gastronomie zu senken, aber auch für Verpflegungsdienste wie die Verpflegungsdienste für Schulen. Das ist zu unterstützen. Wir als Länder erwarten, dass der Bund uns dafür noch eine richtige Kompensation gewährt. Der zweite Punkt ist auch schon angesprochen worden: die Unterstützung, die es bereits für benachteiligte Kinder und Jugendliche durch das Programm „Bildung und Teilhabe“ gibt. Übernommen werden die gesamten Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, im Hort, in der Kita und in der Kindertagespflege. Seit dem Jahr 2019 entfällt der Eigenanteil der Eltern vollständig. Ich will es auch noch einmal sagen: Ich halte es nicht für richtig, sozial benachteiligte Gruppen gegeneinander auszuspielen. (Vereinzelt Beifall CDU – Beifall Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Der dritte Punkt: Leider ist die Situation im Bildungsbereich gerade so wie in vielen Politikfeldern des Freistaates Sachsen. Durch die Haushaltslage im Bund, im Freistaat und in den Kommunen haben wir ein Tischtuch, das an allen Ecken zu kurz ist. Wir müssen eben noch stärker Prioritäten setzen, als wir es in der Vergangenheit schon getan haben. Bei uns im Einzelplan 05 – wir haben darüber hier in diesem Haus diskutiert – haben wir eben einen besonderen Fokus auf die Unterrichtsversorgung gesetzt. Wir haben in unser Personal investiert. Wir haben jedem grundständig ausgebildeten Lehrer, jeder Lehrerin ein Angebot gemacht. Wir haben die Schulassistenten weiter beschäftigen können. Wir werden durch das Sondervermögen des Bundes in unsere Bildungsinfrastruktur weiter investieren können. Wir werden in die Digitalisierung unserer Schulen investieren können. Wir haben auch weitere Projekte unterstützt: weiter GTA ermöglicht, weiter das Schulbudget in reduzierter Form ermöglicht. Sie sehen schon, wir mussten an vielen Stellen sparen. Deswegen ist ein solcher Betrag – es ist schon angesprochen worden – in Höhe von schätzungsweise 500 Millionen Euro einfach unrealistisch in diesen Tagen. Das hier ohne Gegenfinanzierung zu fordern, ist einfach unseriös. Der vierte Punkt ist der Exkurs nach Berlin. Sie haben es schon angesprochen, Holger Gasse, dass dort eine intensive Diskussion über kostenfreies Mittagessen läuft. Wir sehen, es wird viel weggeworfen. Man sieht, eine Gratismentalität führt zu mangelnder Wertschätzung des Schulessens. Auch über die Qualitätsstandards wird dort intensiv diskutiert. Der letzte und fünfte Punkt: Wir werden morgen in der Fragerunde noch einmal intensiv über das Thema Bildung diskutieren. Wir wollen an den sächsischen Schulen Qualität erhalten und sie gleichzeitig mutig modernisieren. Im Bildungsland 2030 ist auch die Entwicklung eines sächsischen Konzepts für ganztägige Bildung im Primarbereich sowie eine gesundheitsförderliche Rhythmisierung von Abläufen des Schulalltages vorgesehen. Das Mittagessen ist dabei ein zentraler Teil. Wir brauchen allerdings eine seriöse Diskussion darüber, was machbar ist, und über den gezielten Einsatz unserer wertvollen Ressourcen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Herr Staatsminister Clemens. Für das Schlusswort hat nun die AfD-Fraktion die Möglichkeit. Herr Kollege Heller, bitte, Sie dürfen.

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Tobias Heller AfD

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den vorgetragenen Redebeiträgen könnte man fast meinen, wir reden hier über den Bau eines Fusionsreaktors in Sachsen, aber nicht über ein kostenfreies Mittagessen für unsere Kinder in Sachsen. Na ja, gut. Es wird natürlich wie immer dasselbe Märchen erzählt: Es wäre zu teuer, zu kompliziert und zu bürokratisch. Die Wahrheit unseres Doppelhaushaltes 2025/2026 beweist aber, dass das Geld in unserem Land da ist, wenn es ideologisch passt, wenn es um Integrationsstrukturen geht, um Gender-Projekte, um Demokratiestärkung. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Damit spielen Sie das aber gegeneinander aus!) – Ja, genau. – Dann zaubert die Staatsregierung zig Millionen aus dem Hut. Wenn es aber um unsere Kinder geht, dann heißt es plötzlich: unmöglich, zu teuer, nicht finanzierbar oder, wie fast schon hier angeklungen, Populismus. Ich habe in meiner Rede vorhin schon zwei politische Vertreter in Sachsen angesprochen, die schon fast karikaturhaft für die politische Abgehobenheit in Sachsen stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer der Meinung ist, dass viele Haushalte in unserem Land genügend Geld zur Verfügung hätten oder dass man Geld nicht von Migranten-NGOs abziehen dürfe, der hat längst, wie schon angesprochen, den Blick für die Realität in unserem Land verloren. Nebenbei schafft ein kostenfreies Essen auch Bürokratie ab, nämlich durch weniger Bescheide. Keine Anträge, keine Einkommensnachweise, kein Chaos mit Bildungsund Teilhaberegelungen. Tagesordnungspunkt Soziale Sicherheit in Sachsen Alltag und gute Drucksache 8/4896, Dazu können die Fraktionen Stellung nehmen in der Reihenfolge BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der BSW-Fraktion. Herr Kollege Kupke, bitte.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir hatten heute bereits eine sehr heftige Debatte unter dem Titel „Wohlstand für alle“ durch die Fraktion der AfD. Ich glaube, es wäre den Bürgerinnen und Bürgern hier in Sachsen mehr geholfen, wenn wir damit anfingen, soziale Sicherheit zu Wir wissen gar nicht, Herr Minister, wie es am Ende aussieht, ob die Kinder, die von dem kostenlosen Mittagessen profitieren, vielleicht doch weniger wegschmeißen, als Sie hier behaupten. Wer prüft das eigentlich? Springen Sie also endlich über Ihren Schatten. Geben Sie auch einmal 7 Euro am Tag für ein Kind aus. Kommen Sie nicht wieder mit Taschenrechner-Notstandsrhetorik oder mit Ihrer Panik. Meine Damen und Herren, Sie müssen sich schon entscheiden: Folgen Sie Ihren eigenen Leuten aus Rheinland-Pfalz oder Ihrer dysfunktionalen Koalition, die schon längst das kaputtgespart hat, was unsere Zukunft eigentlich ausmacht, nämlich unsere Kinder, unsere Familien und die soziale Normalität. Wir wollen, dass Kinder gesund essen – egal, ob ihre Eltern Fliesen legen oder jeden Tag fleißig an der Supermarktkasse sitzen; denn Kinder sind für uns kein Kostenfaktor. Sie sind die Zukunft unseres Freistaates Sachsen. Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das Schlusswort sprach für die Einreicherin, die AfD-Fraktion, Herr Kollege Heller. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/4829 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür, mehr Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen wurde die Drucksache nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu stärken – Verlässlichen Arbeit garantieren Antrag der Fraktion BSW stärken und verlässlichen Alltag und gute Arbeit zu garantieren; denn dann ist die Konsequenz der Wohlstand. (Beifall BSW) Deshalb beschreibt unser Debattentitel, was viele Menschen im Freistaat derzeit bewegt: Unsicherheit, Orientierungslosigkeit und die Sorge, ob das Leben in einem Jahr noch so aussieht wie heute oder ob der Abstieg weitergeht. Diese Stimmung ist kein Bauchgefühl, kein Alarmismus, sie ist messbar und real. 867 Unternehmensinsolvenzen gab es allein im Jahr 2024, das ist ein Plus von 16 %, jeden Tag zwei Insolvenzen. Ganze Branchen stehen unter Druck: Baugewerbe, Autohandel, Gastronomie. Vielleicht sitzt jetzt gerade eine Unternehmerin oder ein Unternehmer über den Zahlen und fragt sich, ob sie oder er einen Insolvenzantrag stellen muss. Was passiert dann mit meinen Beschäftigten? Er hat eine Verantwortung. Das ist Realität im Freistaat. Noch viel unsichtbarer ist eine andere Zahl: Über 74 000 Betriebe haben in nur drei Jahren ihr Gewerbe abgemeldet, oft leise, ohne mediale Schlagzeile, aber mit enormen Folgen für Regionen und soziale Strukturen. Was heißt das für unser Land? Es heißt weniger Arbeitsplätze, weniger Kaufkraft, weniger Kultur, weniger Treffpunkte und weniger Lebensqualität. Vor allem heißt es: Die Menschen können ihr Leben immer schlechter planen. Wir müssen heute handeln, weil Krisen nicht mehr nacheinander kommen, sondern gleichzeitig: Preissteigerungen, Fachkräftemangel, Energiebelastungen, Abwanderung, Druck auf Innenstädte und ländliche Regionen. Jede dieser Entwicklungen hat ihren eigenen Rhythmus, aber sie treffen dieselben Menschen und dieselben Betriebe oft gleichzeitig und mit voller Wucht. Die Alltagsbasis bröckelt. Soziale Sicherheit ist nicht nur ein Sozialgesetzbuch und nicht nur eine materielle Leistung. Soziale Sicherheit bedeutet verlässlicher Alltag, funktionierende Daseinsvorsorge, kulturelle Teilhabe, stabile Arbeit und ein planbares Leben. (Beifall BSW) Doch genau das rinnt vielen Menschen wie Sand durch die Finger. Was schlagen wir also vor? Wir schlagen einen Landesfonds Soziale Stabilität und eine Koordinierungsstelle vor, die die Vielzahl bestehender Programme bündelt, sortiert und zugänglich macht. Worum geht es uns dabei? Vorhandende Landes-, Bundes- und EU-Mittel bündeln, Brücken schließen, bevor sie zu Lücken werden, kleine Betriebe, Kultur, Gastronomie, Handel und Daseinsvorsorge stabilisieren, Beschäftigung sichern, Qualifizierung ermöglichen, den Härtefall abfedern: schnell, unbürokratisch und transparent. (Beifall BSW) Diese Ideen sind kein Luftschloss. Andere Bundesländer tun das längst, Thüringen etwa mit einem Härtelfallfonds für Energiesperren. Das funktioniert also, und es wirkt. Warum braucht Sachsen dieses Instrument dringend? Weil der Status quo so gefährlich ist. Es gibt Regionen in Sachsen, in denen der letzte Bäcker aufgibt, der Gasthof schließt, der Kulturverein kaum überlebt, Dienstleister keine Fachkräfte mehr finden und ganze Gewerbegebiete kippen. Das sind leider keine Einzelfälle. Das ist ein Muster. Wenn wir das nicht aufhalten, erodieren Dorfkerne, Innenstädte, kulturelle Räume und damit unser soziales Miteinander. Das ist ein gesellschaftlicher Kipppunkt und besonders ländliche Regionen sind betroffen. Sie haben ohnehin strukturelle Schwächen, geringere Angebotsvielfalt und größere Entfernungen. Treffen Unsicherheit und steigende Kosten auf solche Regionen, wird daraus schnell eine weitere Abwärtsspirale. Der Staat hat eine Verantwortung. Er muss dafür sorgen, dass Menschen nicht alleine durch Krisen fallen, (Beifall BSW) dass Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht zu einer leeren Floskel wird. Was leistet nun unser Antrag und was nicht? Der Antrag ist bewusst kein fertiges Gesetz, keine Förderrichtlinie und keine neue Bürokratiestruktur. Er ist ein Startpunkt, ein politischer Rahmen. Der richtige Ort, um aus diesem Rahmen in ein konkretes Instrument zu formen, ist hier, im Parlament sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Herr Panter hat vorhin in seiner Stellungnahme zur Aktuellen Debatte gesagt, wie wichtig die Beschäftigten sind und dass sie unterstützt werden müssen. Dieser Fonds sichert die Beschäftigten, schützt vor Arbeitslosigkeit und natürlich auch die Unternehmen, damit diese eine Basis haben, um Beschäftigung im Freistaat weiter zu sichern. Wir wollen im Ausschuss gemeinsam, offen und ohne Scheuklappen darüber diskutieren, wie genau dieser Fonds ausgestaltet werden soll. Welche Regionen und Branchen haben Priorität in Sachsen? Wie verhindern wir Doppelstrukturen? Wie stellen wir sicher, dass Mittel schnell wirken? Wo hilft der Fonds und wo vielleicht nicht? Wir müssen die Programme, die ohnehin existieren, aufeinander abstimmen, zusammenführen und zugänglich machen, statt sie nebeneinander herlaufen zu lassen. Es geht ausdrücklich nicht darum, Bürokratie auszubauen – im Gegenteil: Ein Dach, das bündelt, erspart den Menschen und Betrieben Wege, Anträge und Irrwege. Warum ist das parlamentarisch notwendig? Weil es gerade dann unsere Aufgabe als Parlament ist, Impulse zu setzen, wenn Unsicherheit wächst und Vertrauen in staatliche Strukturen sinkt. Wir wollen, dass dieser Antrag im Ausschuss konkretisiert, finanziell eingeordnet wird und zu einem Instrument weiterwächst, das im Freistaat spürbar wirkt. Wir reichen dafür die Hand, für gemeinsame pragmatische und konstruktive Arbeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soziale und wirtschaftliche Sicherheit sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie bilden die Grundlage jeder Demokratie. Unsere Aufgabe ist es, hier gemeinsam dafür zu sorgen, dass Menschen in Sachsen ihren Alltag verlässlich planen können, dass Betriebe durch schwierige Monate kommen, dass Strukturen erhalten bleiben und die Gemeinschaft gepflegt wird. Wir bitten Sie daher: Nehmen Sie diesen Antrag ernst und stimmen Sie der Überweisung in den Ausschuss zu. Begreifen wir ihn gemeinsam als Startpunkt, und lassen sie uns gemeinsam ein Instrument entwickeln, dass Sachsen stabilisiert und stärkt, heute und in den kommenden Jahren. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die einreichende Fraktion BSW sprach Herr Abg. Kupke. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Kuge. Bitte.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die BSW-Fraktion möchte mit diesem Antrag die soziale Sicherheit in Sachsen stärken. Das ist ein Ziel, das wir als CDU-Fraktion teilen. Allerdings möchten wir das auf einem anderen Weg erreichen; denn der vorliegende Antrag überzeugt nicht bzw. noch nicht. Im Gegenteil: Aktuell schafft er neue Bürokratie, er setzt auf pauschale Subventionierungen, und die Finanzierung bleibt bis heute noch unklar. Das ist aktuell nicht verantwortungsvoll. Er ist nicht zielgenau und zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirksam. Grundsätzlich ist es aber richtig, diesen Antrag zu unterstützen, allerdings nur dann, wenn die Unterstützung zielgerichtet ist, und vor allem muss sie haushaltskonform sein. Dazu bleibt der Antrag leider unklar. Es fehlt uns hierbei ein belastbares Finanzierungskonzept. Es gibt keine klare Abgrenzung zu bestehenden Förderinstrumenten, und ein Wirksamkeitsnachweis liegt aktuell nicht vor. Das gefährdet meines Erachtens aktuell die Haushaltsdisziplin und erzeugt Fehl- und Doppelförderungen. Hier sind wir schon beim zweiten Kritikpunkt. Wir von der CDU-Fraktion halten es für wichtiger, bereits bestehende Programm zu stärken. Wir brauchen keine Doppelstrukturen. Doch genau das beantragt aktuell die BSW-Fraktion mit ihrer Koordinierungsstelle und dem Landesfonds. Das schafft im Zweifel mehr Verwaltungsaufwand anstatt Wirkung. Außerdem priorisiert der Antrag Dauersubventionen statt Eigenverantwortung, Innovation und Qualifizierung. Wir brauchen nicht noch mehr pauschale Stützmechanismen. Daher wollen wir lieber Anreize für Investitionen, Fachkräfteentwicklung und Digitalisierung setzen. Generell fehlt es mir bei diesem Antrag an Priorisierung. Alles zu fördern heißt nicht, gezielt zu verbessern. Es braucht klare Kriterien, Härtefallnähe, Beschäftigungswirkung, Kommunalbindung und die Fähigkeit zur Kofinanzierung. Darüber hinaus sind die beantragten Regelungen zu Arbeitsausfällen bundesrechtliche Sicherungssysteme und Bundeskompetenz. Landespolitik sollte aber dort handeln, wo Zuständigkeit besteht und sie Wirkung hat. Wie bereits ausgeführt, teilen wir die Ziele des Antrags, aber aktuell nicht den Weg. Wir sind bereit, zielgenaue Anpassungen in dem bestehenden Programm zu verhandeln, mit Prioritäten, Kennzahlen und klaren Umsetzungen in den Kommunen. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu, um gemeinsam darüber fachlich weiter zu diskutieren. Vielen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Frau Kollegin Kuge. Für die AfD-Fraktion folgt Herr Abg. Peschel. Bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir diskutieren heute über einen BSW-Antrag, der auf den ersten Blick sehr sozial klingt: Regelungen bei Arbeitsausfällen, Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten, Koordinationsstelle „Soziale Stabilität“. Das sind alles wohlklingende Worte und, ehrlich gesagt, das eine oder andere kann man absolut nachvollziehen. Doch wir fragen uns, wer das alles bezahlt. Wer trägt die Last, und ist das überhaupt in dieser Form nötig? Denn eines darf man nicht vergessen: In Deutschland gibt es bereits ein funktionierendes System sozialer Absicherung. Die Arbeitslosenversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeitsausfällen. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Notfallhilfen greifen dort, wo Menschen in Not geraten. Dieses System hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt und kostet sehr viel Geld. Werte BSW-Abgeordnete! Der von Ihnen eingebrachte Antrag wirft einige Fragen auf: Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten sollen auf den Weg gebracht werden, wenn es bereits bestehende Sicherungen gibt? Welche neuen Regelungen sollen bei Arbeitsausfällen auf Bundesebene getroffen werden, wenn die Arbeitslosenversicherung genau dafür zuständig ist? Sie sprechen im Forderungsteil von kleinen Betrieben. Die Definitionen für kleine Betriebe schwanken sehr stark zwischen Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Umsatz. Wen wollen Sie konkret unterstützen? Sie sprechen von unbürokratischer, transparenter und schnell verfügbarer Hilfe für Betroffene. Die Frage ist: Soll dies über die Gemeinden oder über die Landkreise organisiert werden? Die Forderung nach einer landesweiten Koordinierungsstelle „Soziale Stabilität“ klingt auf dem Papier sehr clever. Wie viel Geld soll dafür bereitgestellt werden? Wir von der AfD-Fraktion können die Forderung nicht nachvollziehen, dass der Freistaat ein Finanzierungskonzept vorlegen soll. Da stellt sich die Frage: Will die BSWFraktion soziale Sicherheit in Sachsen oder soll dies die Staatsregierung übernehmen? In der Praxis würde Ihr Antrag eine neue Verwaltungsebene, neue Stellen, neue Kosten und neue Doppelstrukturen bedeuten. Ich bin nicht davon überzeugt, dass mit Ihrem Antrag hilfsbedürftige Menschen schneller Unterstützung erfahren würden. Die AfD-Fraktion sagt ganz klar, dass Hilfe unbürokratisch sein und direkt bei den Betroffenen ankommen muss und nicht durch zusätzliche Bürokratie verzögert werden darf. Wir müssen uns fragen: Wollen wir den Bürgern wirklich helfen, oder wollen wir nur eine Politik auf Kosten des Steuerzahlers inszenieren? Wollen unseren Bürgern eine Vollkaskomentalität vorgaukeln oder die persönliche Freiheit stärken? Die AfD steht für Eigenverantwortung und wirtschaftliche Stabilität. Wenn Beschäftigte in existenzielle Not geraten, dann liegt das nicht an fehlenden Koordinierungsstellen, sondern an hohen Steuern, Abgaben, überbordender Bürokratie, Nachteilen im ländlichen Raum und mangelnder stabiler Wirtschaft. Wir sagen: Eine starke Wirtschaft sichert Arbeitsplätze und Einkommen. Eine kinderfreundliche Politik mit steigenden Geburten ist die beste soziale Absicherung. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Peschel und es folgt Frau Abg. Stellbrink für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Soziale Sicherheit in Sachsen stärken – wieder ein Satz, der gut klingt, ebenso schön wie bereits der Satz bei der heutigen Aktuellen Debatte von der BSW-Fraktion. Als Sozialdemokratin wäre es auch komisch gewesen, das anders zu sehen. Natürlich ist auch hierbei klar: Ein schöner Satz nützt nur etwas, wenn er politische Konsequenzen hat, wenn die Instrumente, die sich im Antrag finden, umsetzbar sind, also auf Worte Taten folgen können. Mit Blick auf den Antrag ist das nicht der Fall. Drei Beispiele dafür: Erstens. Sie schlagen einen Landesfonds „Soziale Stabilität“ vor. Fonds, finde ich, sind zunächst grundsätzlich eine kluge Idee, der soll aber für Sie – Zitat –: „Mittel aus bestehenden Landes-, Bundes- und EU-Programmen bündeln, um zielgerichtet Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, Kultur- und Gastronomiestrukturen sowie kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen.“ Zum einen würde ich gern die thematische Zusammensetzung der Begünstigten hinterfragen. Zum anderen möchte ich den Hinweis geben, dass jedes Förderprogramm in diesem Land einen konkreten Zuwendungszweck und auch Zuwendungsvoraussetzungen definiert. Somit untergräbt diese Forderung nicht nur den Sinn eines Landesfonds, sondern ist zudem schlicht nicht zulässig. Zweitens. Unklar ist auch, wie die ganz allgemein erwähnten Programme zur Sicherung von Beschäftigung und zur Qualifizierung weiterentwickelt werden sollen. Was genau fehlt oder geändert werden soll, bleibt im Antrag völlig unklar, obwohl das Ansinnen grundsätzlich richtig ist; man versteht aber nicht so richtig, wie man zu diesem Ziel gelangen möchte. Drittens. Es wird die Einrichtung einer landesweiten Koordinierungsstelle „Soziale Stabilität“ gefordert, die – so im Antrag zu vernehmen – kommunale und regionale Hilfsprogramme bündeln soll. Welche das sind, ist dabei nicht so richtig klar; denn das soziale Sicherungsnetz in Deutschland wird in den Sozialgesetzbüchern durchdekliniert. Falls es Ihnen jedoch an der Stelle um Fachkräftesicherung und gute Arbeit geht, dann sind auch die Fördermaßnahmen für Beschäftigte und Unternehmen in Sachsen sehr schnell online zu finden. Besser geht das bestimmt, aber ich habe nicht so richtig verstanden, in welche Richtung es verbessert werden soll. Dabei will ich es an dieser Stelle bewenden lassen. Insofern begrüßen wir es, dass Sie sich mit dem Antrag als Fraktion selbst noch einmal auseinandersetzen wollen. Wir werden daher der Ausschussüberweisung zustimmen – nicht, weil der Titel so schön ist, sondern weil wir Ihrem Wunsch nachkommen wollen, den Antrag zu überarbeiten. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Auf die SPD-Fraktion mit Kollegin Stellbrink folgt nun für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Günther; bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es so verstanden: Das BSW möchte mit diesem Antrag nicht näher definierte Maßnahmen einleiten, um nicht näher definierte soziale Härten abzufedern und nicht näher definierte Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu stabilisieren. Uns ist es ein wenig schwergefallen, das Konkrete darin zu entdecken. Das haben bereits andere Vorrednerinnen und Vorredner festgestellt. Es wird eine Koordinierungsstelle „Soziale Stabilität“ gefordert, die nicht näher definierte kommunale und regionale Hilfsprogramme bündelt – einen Sozialfonds, soziale Stabilität und nicht näher definierte Beschäftigungssicherung –, die Qualifizierung, Kultur, Gastronomiestrukturen sowie kleine und mittlere Betriebe unterstützt, Mittel aus EU, Bund und Land bündelt und natürlich ganz unbürokratisch ist. Bei den neuen Strukturen, die hiermit geschaffen werden sollen, weiß man nicht, ob ein eigener Fonds für soziale Stabilität zu mehr Transparenz und Abbau von Bürokratie führen soll; denn – erstens – haben wir schon Strukturen. Aus dem ESF Plus stehen Sachsen für die laufende Förderperiode rund 590 Millionen Euro zur Verfügung, 525 davon für Übergangsregionen bzw. die Stärkung des ländlichen Raums. Es sind 31,7 Millionen Euro für Beschäftigung, 227,4 für Bildung und 185,5 für soziale Inklusion, 19,95 für innovative Maßnahmen. Wir wissen nicht wirklich, welches konkrete Problem jetzt eigentlich gelöst werden soll, wofür wir eigentlich hier sind. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn das in diesem Antrag aufgeschrieben worden wäre; denn uns fallen durchaus einige Probleme ein, etwa die Integration von internationalen Fachkräften in den Arbeitsmarkt bzw. wie wir sie darin halten, die Begleitung geflüchteter Jugendlicher bei der Ausbildung oder das Schulabbrecherproblem, wie man sie in Familienberatungsstellen auffangen kann. Wir haben bereits über das Mittagessen in Kitas gesprochen. Sicherlich gelingt das mit solch einem Globalantrag nicht. Wie bekommen wir das Angebot an solche, die wirklich bedürftig sind? Wie bekommen wir dort eine regionale Versorgung hin oder die Weiterbildung für Alleinerziehende? Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die zu klären wären. Es wäre gut, wenn man das in solch einen Antrag auch hineinschreibt. Von daher nehmen wir sehr wohl zur Kenntnis, dass das BSW selbst diesen Antrag noch nicht so richtig als beschlussreif erkennt, sondern diesen an den Ausschuss übergibt, um ihn nachzuarbeiten. Wir wollen dem nicht im Weg stehen; denn insgesamt kann man sicherlich einiges machen, man müsste es nur erfahren. Deshalb werden wir dieser Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Kollege Günther. Für die Fraktion Die Linke folgt Herr Kollege Nguyen; bitte schön.

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Nam Duy Nguyen Die Linke

Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der vorliegende Antrag des BSW trägt den Titel „Soziale Sicherheit in Sachsen stärken – Verlässlichen Alltag und gute Arbeit garantieren“. An dieser Idee haben wir von der Linksfraktion erst mal nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Soziale Sicherheit für alle in Deutschland lebenden Menschen ist Kern unserer DNA. Woran wir jedoch etwas auszusetzen haben, sind die unkonkreten Ausführungen Ihres Antrags, der politisch und ökonomisch zahnlos bleibt. Trotz der Schlagworte wie soziale Sicherheit, Stabilität oder gute Arbeit verweigert der Antrag eine klare Analyse der Strukturbedingungen, unter denen Unsicherheit und Prekarität überhaupt entstehen. Soziale Sicherheit ist kein Naturereignis. Zentrale Treiber dieser Entwicklung sind in unseren Augen – das lassen Sie vom BSW in Ihrem Antrag gänzlich außen vor – Tarifflucht, Lohndumping, Leiharbeit, Befristungen oder Soloselbstständigkeit ohne Absicherung. Es sind diese Faktoren, die Erwerbsbiografien destabilisieren und das Gefühl von permanenter Austauschbarkeit erzeugen. Genauso schwächen politische Entscheidungen, die die öffentliche Infrastruktur ausdünnen und die Daseinsvorsorge kaputtsparen, diese Menschen. Ich finde es wichtig, das an dieser Stelle anzuführen; denn der vergangene Haushaltsentwurf der Landesregierung hat so ziemlich in allen sozialen Bereichen die Axt angelegt, statt endlich Geld in die Hand zu nehmen, um den Verfall und den massiven Investitionsstau in unseren Kitas, in Schulen und in Krankenhäusern zu beseitigen. Auch das trägt zur sozialen Unsicherheit und fehlender Verlässlichkeit für Menschen in Sachsen bei. Ihre Forderungen bleiben unkonkret, wenn Sie nun Programme zur Sicherung von Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anführen, ohne Klarheit darüber, welche Beschäftigten Sie meinen und wie Lösungen aussehen können. Das wurde ebenfalls schon ein paar Mal angesprochen. Sie vom BSW fordern unter anderem Programme zur Qualifikation von Arbeitnehmer/-innen, erwähnen aber mit keinem Wort den bald ein Jahr alten Volksantrag auf fünf Tage Bildungszeit für Sachsen, unter dem 55 000 Unterschriften und über 70 Organisationen stehen. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht leider nur drei Tage vor und lässt sich selbst damit bis 2027 Zeit. Wir finden, dass die sächsischen Arbeitnehmer/-innen gerade in den bevorstehenden Zeiten der Transformation wirklich mehr verdient hätten. Um es noch mal klar zu sagen: Es ist die drastische Sparpolitik der CDU, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, die Politik gegen die arbeitende Bevölkerung und für die Reichen und für die Konzerne macht. Unter Bundeskanzler Friedrich Merz wurde nicht nur diskutiert, ob der Sozialstaat leistbar bleibt, er wird als Problem dargestellt. Wieder eine Nullrunde beim Bürgergeld für das Jahr 2026, strengere Sanktionsregeln bis zum vollständigen Leistungsentzug und eine unerträgliche, stigmatisierende Debatte über Bürgergeldbezieher/-innen, (Sören Voigt, CDU: Ja!) das ist die gesellschaftliche Spaltung. Das ist es, was den Druck auf die arbeitenden Menschen in Sachsen erhöht. (Beifall Die Linke) Statt diese Politik sowie den ungezügelten Markt und seine Profitgier als Ursache dafür zu benennen, warum Menschen sich – wie Sie richtig herausstellen – unsicher und belastet fühlen, fordern Sie vom BSW kaum greifbare Maßnahmen. Sie wollen eine Garantie für gute Arbeit? Dann setzen Sie sich für ein Tariftreuegesetz ein, das die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Tarifbindung knüpft! Sachsen ist Schlusslicht bei der Tarifbindung. Nicht einmal die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet unter irgendeiner Form von Tarifvertrag. Nur ein Drittel arbeitet unter einem Branchentarifvertrag. In einer solchen Tariflandschaft sind die Beschäftigten von guter Arbeit sehr weit entfernt. Arbeiter/-innen ohne Tarifvertrag verdienen im Schnitt rund 15 000 Euro weniger im Jahr und haben zehn Tage weniger Urlaub. Werte Abgeordnete! Niedrige Löhne reißen Milliarden Euro große Löcher in unsere öffentlichen Kassen. Die Berechnungen vom DGB sprechen diesbezüglich eine unmissverständliche Sprache. Den Sozialversicherungen entgehen jährlich rund 2,8 Milliarden Euro in Sachsen, dem Staat zusätzlich 1,6 Milliarden Euro Einkommensteuer. Tarifflucht ist kein Betriebsgeheimnis. Sie ist die Zeche, die die arbeitende Bevölkerung zu zahlen hat. Gute Arbeit entsteht für uns demnach nicht durch Fonds, nicht nur durch Koordinierungsstellen oder wohlklingende Titel. Das ist nicht ausreichend. Gute Arbeit entsteht in erster Linie durch die Stärkung der Beschäftigten, ihrer Rechte und der Gewerkschaften im Kampf um Tarifbindung, den Ausbau von Mitbestimmung, der Bekämpfung von Leiharbeit und auch dem Schutz vor Ausbeutung, gerade von Beschäftigten ohne deutschen Pass, die in Sachsen fast die Hälfte aller Leiharbeiter ausmachen. Das ist es, was die Menschen in Sachsen verdienen und für echte soziale Sicherheit sorgen würde. Davon findet sich in Ihrem Antrag leider viel zu wenig. Wir werden der Überweisung nicht im Weg stehen; wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Nguyen. Wir sind am Ende der ersten Runde und könnten in eine zweite Runde einsteigen. Ist das gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kann die Staatsregierung sprechen, wenn sie es wünscht. – Herr Staatsminister Panter, bitte. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der BSWFraktion spricht die Sorgen vieler Menschen an, die auch mich und die Staatsregierung umtreiben. Wie kann man sich denn ein normales Leben bei steigenden Lebenshaltungskosten leisten? Wie sicher ist der Arbeitsplatz? Welche Perspektiven bestehen in gerade strukturschwächeren Regionen? Wie gerecht geht es in unserem Land zu? Wie verlässlich ist die soziale Absicherung? Das alles wird angesprochen. Wir alle kennen die Debatten über die Wettbewerbsbedingungen, auch unseres Wirtschaftsstandortes, über das Rentensystem und den Sozialstaat. Darüber haben wir erst heute Vormittag gesprochen. Die Verunsicherung bei vielen Menschen in unserem Land ist real, gerade in Bezug auf die wirtschaftliche Situation und die zunehmende soziale Ungleichheit in unserem Land. Ich darf Ihnen versichern: Die Staatsregierung nimmt die Lage und die Stimmung im Land sehr ernst. Ehrlich gesagt ging es für mich und auch für meinen Vorgänger im Amt des Wirtschaftsund Arbeitsministers immer darum – und es geht weiterhin darum , mehr Menschen in Arbeit zu bekommen, und zwar in gute Arbeit mit fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen; denn Arbeit ist der beste Schutz vor Armut. Arbeit gibt Halt, Würde, Selbstvertrauen und Sinn. Um gute Arbeit sicherzustellen, braucht es aber auch erfolgreiche Unternehmen. Deshalb kämpfen wir genau dafür, dass unsere Unternehmen erfolgreich sind und damit gute Arbeitsplätze zur Verfügung stellen können. Aktuell geht es aber mehr denn je darum, die wirtschaftliche Dynamik für die Zukunft zu schaffen und gleichzeitig unsere Widerstandskraft zu stärken. Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viel mehr Beschäftigte müssen in einer passenden Weiterbildung die Chance bekommen, für neue Qualifikationen fit zu werden, und niemand darf auf der Strecke bleiben. Dafür braucht es politische Leitplanken und ebenso engagierte Unternehmen und Betriebsräte. In Sachsen haben wir vor allem die kleinen und die mittelgroßen Unternehmen im Blick. Gerade jetzt ist es entscheidend, dass wir bewährte Unterstützungsinstrumente weiter sichern, sie gezielt weiterentwickeln und sich abzeichnende Veränderungen im Blick behalten. Um es ganz klar zu sagen: Unser Sozialstaat ist eine historische Errungenschaft und unverzichtbar für den sozialen Frieden in unserem Land. Es gibt aber auch die Einigkeit darüber, dass unser Sozialstaat an vielen Stellen schlicht zu kompliziert ist. Das heißt, weniger Papierkram, mehr Wirkung. Wenn der Antrag der BSW-Fraktion fordert, dass Hilfen für Betroffene unbürokratisch, transparent und schnell bei ihnen ankommen sollen, dann kann ich klar sagen: Diesen Punkt teilen wir und daran wird gearbeitet. Auch andere Punkte im Antrag sind diskussionswürdig. Deshalb begrüßen wir als Staatsregierung die weitere Erörterung im Ausschuss. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend festhalten: Wir stehen vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Es gibt enormen Veränderungsdruck. Wir haben darüber bereits vielfältig diskutiert. Die Anforderungen und Belastungen steigen, finanzielle Spielräume werden aber auch für uns immer enger. Gleichzeitig bin ich mir mit den Antragsteller/-innen einig: Die aktuelle wirtschaftliche und soziale Lage stellt viele Menschen in Sachsen vor ganz erhebliche Herausforderungen. Hierfür braucht es gerechte Lösungen. Wir erkennen diese Herausforderungen an. Das bedeutet nämlich, dass wir soziale Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung zusammendenken müssen, und das im engen Schulterschluss mit Kommunen, Unternehmen und Sozialpartnern. Die weitere Erörterung im Ausschuss begrüßen wir, wie gesagt, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war für die Staatsregierung Herr Staatsminister Panter. Es besteht nun die Möglichkeit zum Schlusswort durch die einbringende Fraktion. – Diese Möglichkeit wird nicht in Anspruch genommen. Dann befinden wir nun über die Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Wer der Überweisung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist, wenn ich es richtig sehe, der Überweisung in den Ausschuss einstimmig entsprochen. Damit ist Tagesordnungspunkt 6 beendet und wir kommen zu Tagesordnungspunkt Unterstützung für Betroffene bei Long-/Post-COVID, ME/CFS nach einer Drucksache 8/4899, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD, Die Linke, AfD, BSW, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort und selbiges ergreift Herr Kollege Löser. Bitte, Herr Kollege.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag, der für Zehntausende Menschen in Sachsen nicht nur politisch relevant, sondern persönlich existenziell ist. Es geht um diejenigen, die seit Jahren infolge der Coronapandemie krank sind, die nicht gesehen werden, deren Symptome unsichtbar sind und deren Leid zum Teil dennoch groß ist. Wir wollen heute nicht über das Thema reden, ohne die Menschen dahinter zu sehen. Frau Katharina Klausch hat es im August vor unserer Corona-Enquetekommission so formuliert: Man sieht es nicht, dass mir die Augen brennen. Man sieht nicht, dass ich nach dem Schuhe-Zubinden nach Luft ringe. Man sieht nicht, dass ich nachts Nahrung zu mir nehmen muss, weil mein Körper keine Energie mehr hat. Man sieht es einfach nicht. Und sie sagt weiter: Sie sehen die Zustandsverschlechterung nicht, den Crash, der kommt, wenn man einen kleinen Schritt zu viel gemacht hat. Diese Worte stehen sinnbildlich dafür, was Long Covid, ME/CFS und Post Vac bedeuten können. Erkrankungen, die Menschen nicht unbedingt anzusehen sind, die die Menschen unsichtbar und damit für Außenstehende oft unglaubwürdig machen und die genau deshalb im System durchfallen. Elena Lierck von NichtGenesenKids hat uns eindrücklich geschildert, was Long Covid für Kinder bedeutet: Draußenkinder, das sind die, die jetzt hinter den Gardinen in dunklen Zimmern sind, die raus aus dem Leben sind. Und über ihre eigene Tochter sagt sie: Fünf Jahre hat sie verloren, fünf Jahre, die ihr niemand zurückgeben kann. Es gibt Kinder in Sachsen, die nicht mehr zur Schule gehen. Kinder, die seit Monaten oder Jahren bettlägerig sind. Familien, die überfordert sind, nicht nur medizinisch, sondern finanziell, sozial und psychisch. Wenn ein 16-jähriges Kind nur noch mit Karten kommunizieren kann, weil jedes Geräusch und jeder Lichtstrahl Schmerzen verursacht, dann dürfen wir nicht wegsehen, dann müssen wir handeln. Uns erreichte ein schriftlicher Hilferuf einer erwachsenen betroffenen Person aus Sachsen – Erhebungen sprechen von circa 40 000 Betroffenen allein bei uns in Sachsen –, – für eine bessere Versorgung und Impfkomplikationen COVID-19-Schutzimpfung Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Die Linke darin heißt es: Vor meiner Erkrankung hatte ich ein aktives Berufs- und Privatleben. Von dieser Coronainfektion jedoch habe ich mich nie wieder erholt. Die Person beschreibt einen Alltag mit 15 bis 20 % Energie im Vergleich zum gesunden Befinden. Sie schreibt: Besonders erschütternd ist der Umgang im Versorgungssystem. Ich bin immer wieder auf Skepsis, Unkenntnis und den Vorwurf psychischer Ursachen gestoßen. Gutachter hatten kaum Wissen über ME/CFS und Long Covid. Und weiter: Während andere schwere Erkrankungen schnell erkannt werden, kämpfen wir um jede Unterstützung, ohne Kraft und Perspektive. Dieser Hilferuf steht stellvertretend für viele. Ein weiterer Bereich, der in der Debatte um die Langzeitfolgen der Coronapandemie oft übersehen wird, betrifft Menschen nach Impfkomplikationen infolge einer Coronaschutzimpfung, also das Krankheitsbild Post Vac. Auch hier sind die Symptome vielfältig, oft ähnlich mit Post Covid: schwere Erschöpfung, Belastungsintoleranz, neurologische Beschwerden, Herz-Kreislauf-Probleme, aber auch dauerhafte organische Schädigungen. Doch gerade bei Post Vac erleben viele eine besonders schwierige Situation. Die Anerkennung als Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz ist langwierig, intransparent und für viele kaum allein zu bewältigen. Selbst aus Sicht der Betroffenen eindeutige medizinische Verläufe führen häufig zur Ablehnung oder zu mehrjährigen Verfahren. Viele Betroffene erleben dies als doppelte Belastung: gesundheitlich schwer betroffen und gleichzeitig mit einem System konfrontiert, das sie im Zweifel alleinlässt. Das sind Menschen, die sich in der Pandemie solidarisch verhalten haben und jetzt zu Recht auf die Solidarität der Gesellschaft hoffen. Auch für diese Menschen brauchen wir eine Anerkennung der schwierigen Situation und echte Unterstützungsstrukturen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Ines Biebrach und Dr. Ingolf Huhn, BSW, Gerald Eisenblätter, SPD, Juliane Nagel, Die Linke, und vereinzelt CDU) Sehr positiv ist, dass wir letzte Woche erfahren haben, dass der Bund mit der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen endlich handelt: 500 Millionen Euro in zehn Jahren für die Erforschung postinfektiöser Erkrankungen, Forschungsprogramme zu Ursachen, Mechanismen und Therapieoptionen. Zusätzlich zu diesen Bemühungen werden bis 2028 insgesamt 34 Projekte mit 118 Millionen Euro gefördert. Hier liegen die Schwerpunkte auf epidemiologischer Förderung, der Aufklärung sowie der Versorgung von Betroffenen. Ziel ist der Aufbau einer bundesweiten Versorgungslandschaft zur schnelleren Diagnosestellung und Behandlung von Long Covid und ME/CFS. Darüber hinaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen inzwischen vier Wirkstoffe zur Prüfung neuer Medikamente benannt. Wenn diese freigegeben werden, wären erstmals erstattungsfähige Therapieoptionen für die schwersten Fälle in Sicht. Für viele Betroffene wäre das ein erster Hoffnungsschimmer nach Jahren therapeutischer Leere. Doch wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass der Bund alles regelt. Auch wir in Sachsen können Betroffenen konkret helfen. Unser gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Linke und GRÜNEN setzt genau dort an. Wir wollen spezialisierte Anlaufstellen in Sachsen ausbauen und erhalten, eine wohnortnahe Versorgung für Betroffene schaffen, Telemedizin und aufsuchende Versorgung fördern, Gutachter und Sozialbehörden qualifizieren, Schulen und Kinderärzte sensibilisieren und Beschulung sowie Nachteilsausgleiche ermöglichen, soweit es geht, in Forschung und Entwicklung für Medikamente von Long Covid investieren und Ursachen von Impfschäden mittels vergleichender Erforschung besser beschreiben. Zum Schluss möchte ich noch einmal die Worte der Betroffenen zitieren. So sagte Frau Klausch zur Anhörung in diesem Saal: Sie sehen uns heute; morgen und übermorgen werden Sie uns nicht sehen, wir liegen dann wieder. – Und Frau Lierck sprach für die erkrankten Kinder und Jugendlichen: Diese Kinder wollen leben, spielen, die Welt entdecken, sie wollen nicht im Bett liegen. Meine Damen und Herren! Wir können heute ein starkes Signal setzen. Ein Signal an all jene, die seit Jahren kämpfen, oft im Verborgenen, oft ohne Kraft, oft ohne Hilfe. Ich bitte Sie: Unterstützen Sie diesen Antrag für die Betroffenen und die Familien! (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich möchte mich sehr herzlich bedanken bei den Fraktionen von CDU, SPD und Linken, bei den Kolleg/-innen, mit denen wir das verhandelt haben, bei den Parlamentarischen Geschäftsführern, die das noch irgendwie möglich gemacht haben – es war ja sehr knapp –, und auch bei Ihnen, Frau Staatsministerin. Ich hoffe, dass wir helfen können. In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD, Die Linke sowie Ines Biebrach und Dr. Ingolf Huhn, BSW – Beifall Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Löser für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die Fraktion CDU ergreift nun Frau Kollegin Steiner das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Jessica Steiner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir alle kennen Menschen, die nach einer Covidinfektion, Post-Vac-Symptomatik oder auch durch ME/CFS ihr Leben grundlegend haben wir die Sachverständigen gehört; es wurde gerade bereits vom Kollegen Löser eindrücklich zitiert, wie die Betroffenen und auch die Angehörigen die langfristigen Folgen dieser Erkrankungen geschildert haben. Sie alle – auch die Nachrichten, die uns abseits der Enquete erreichen – senden die gleiche Botschaft: Wir brauchen Hilfe, wir brauchen Unterstützung – und wir brauchen sie schnell. Die langanhaltenden Beschwerden nach Infektionskrankheiten sind dabei schon nach früheren Pandemien beschrieben, etwa nach der Spanischen Grippe. Doch das Wissen darüber wurde nicht weitergegeben, es wurde nicht vertieft, es wurde nicht geforscht. Die Coronapandemie hat nun wie ein Brennglas gezeigt, wo unser Gesundheitssystem und auch die Forschungslandschaft in unserem Land noch Handlungsbedarf haben. Die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO werden später am heutigen Tag noch diskutiert werden, aber auch sie zeigen, dass man aus den Ereignissen gelernt hat. Die CDU-Bundesgesundheitsministerin Warken und die CSU-Bundesministerin für Forschung, Technik und Raumfahrt Dorothee Bär haben kürzlich gemeinsam die Dekade der Postinfektiösen Erkrankungen ausgerufen. Die Union stellt damit im Bund mit der SPD gemeinsam bis 2036 eine halbe Milliarde Euro für weitergehende Forschung zur Verfügung und ermöglicht langfristig die Verbesserung der Versorgung von Betroffenen. Der überfraktionelle Antrag, über den wir heute in diesem Hohen Haus beraten, unterstützt diesen Weg und fordert ihn ganz klar vom Bund ein. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Linken ist ein gemeinsames Bekenntnis, Betroffene nicht länger allein durch ein undurchsichtiges und für sie in ihrer Situation auch überforderndes Versorgungssystem gehen zu lassen. Long Covid, Post Covid und Post Vac betreffen bundesweit eine sechsstellige Zahl an Menschen. Auch die Zahl an ME/CFS hat deutlich zugenommen. Viele bleiben Leidtragende der Pandemie, gesundheitlich, sozial und finanziell. Die Versorgungslage ist herausfordernd, es gibt keine klaren Diagnostikwege, die Wartezeiten sind lang und die Zuständigkeiten unklar und die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist manchmal – gelinde gesagt – wirklich ausbaufähig. Die Enquetekommission hat dies in den bisherigen Sitzungen herausgearbeitet. Betroffene kämpfen häufig nicht nur mit ihren Symptomen, sondern vor allem mit dem System. Deshalb können und wollen wir nicht bis 2027 warten, bis der Abschlussbericht der Enquetekommission vorliegt. Wir müssen heute handeln, mit Hilfen, die Gesundheit, Soziales, Bildung und Arbeit zusammendenken. Der Änderungsantrag der BSW-Fraktion besagt, dass genaue Datenlagen bislang nicht hinreichend ermittelt und daher unbekannt seien. Doch dass etwas noch nicht ausreichend erforscht ist, heißt nicht, dass es völlig unbekannt ist. Die Problematik ist schon relativ deutlich. Ich denke, wir tun gut daran, die entsprechenden Versorgungen zu verbessern, sofern uns das jetzt schon möglich ist. Wir müssen die Versorgung natürlich aufgrund von Fakten und Datenlagen verbessern. Deshalb werden wir nicht alles sofort machen können, aber manche Handlungsbedarfe sind schon jetzt offenkundig. Insbesondere die bürokratischen Hürden sowie die Zuständigkeitsfragen, die immer wieder unüberwindlich scheinen, müssen wir verbessern. So versucht es auch dieser Antrag. Von einem versäulten System wollen wir den Blick weiten und die Menschen, die betroffen sind, wieder stärker in den Fokus rücken. Wir hoffen, liebe Kollegen von der BSW-Fraktion, dass Sie unser grundsätzliches Anliegen teilen, auch wenn wir heute den größtenteils redaktionellen Änderungen Ihres Antrags nicht zustimmen werden. Viele Betroffene wissen aktuell nicht, wohin sie sich wenden können. Sie wissen nicht, welche medizinischen, sozialen oder rehabilitativen Hilfen es gibt, und die Informationen über Angebote sind häufig im Internet über viele Seiten verteilt. Das ist ein gravierendes Problem für Menschen, die nicht genügend Kraft und Energie haben, um sich durch diesen Dschungel durchzuarbeiten. Deswegen fordert der Antrag eine zentrale, übersichtliche Informationsplattform im Gesundheitsportal des Sozialministeriums, mit Auskunft zu medizinischen Angeboten, Selbsthilfegruppen, Forschungsständen, aber auch mit Hinweisen zu Sozialleistungen wie Grad der Behinderung, Pflegeversicherung etc. Nur wer weiß, was es gibt und wo es das gibt, kann es auch nutzen. Da müssen wir ansetzen. Das kostet aktuell kein zusätzliches Geld, welches den aktuellen Haushalt belastet. Das ist wirklich etwas, das wir jetzt schon tun können. Besonders wichtig ist uns Christdemokraten auch, die Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen. Familien von schulpflichtigen Kindern berichten, dass sie kaum Informationen finden. Wie organisiert man denn den schulischen Alltag mit Long Covid, Post Covid oder Post Vac? Wie verhindern wir Bildungsabbrüche und unterstützen junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben? Entgegen traditioneller Ressorttrennung sorgt der Antrag nun dafür, dass die Informationsseite des Sozialministeriums künftig auch direkt auf schulrechtliche Ansprechpartner und Förderwege des Kultusministeriums verweist. Das entlastet Familien und schafft dringend notwendige Klarheit. Wer Kindern mit Long Covid, Post Covid und Post Vac helfen will, muss diese Hilfe über die Grenzen von Ressorts und Bundesländern hinweg denken und gestalten. Gleichzeitig müssen wir die Versorgung stärken. Wenn Betroffene, die bisher in spezialisierten Kinderambulanzen behandelt wurden, volljährig werden, darf es nicht passieren, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung abbricht, weil der Übergang in die Erwachsenenambulanzen nicht organisiert werden kann. Die aktuellen Wartezeiten sind untragbar. Der Antrag fordert zudem, die tatsächliche Versorgungslage besser zu erfassen, Kompetenzzentren auszubauen, Telemedizin einzubinden und die ärztliche Weiterbildung zu stärken, damit man nicht in diese Löcher fällt. Ohne qualifizierte Diagnostik und vernetzte Behandlung droht Chronifizierung. Viele Betroffene berichten von einem Herumirren im System, obwohl die Bundesebene schon seit dem Jahr 2024 koordinierte Versorgung vorsieht. Wir müssen langfristig daran etwas ändern. Die Enquetekommission wird weiterarbeiten. Jedoch können wir, wie ich vorhin schon erwähnte, nicht bei allen Aspekten dem Abschlussbericht oder weiteren Erkenntnissen vorgreifen. Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Antrag ist überfraktionell, weil das Thema eben größer ist als die parteipolitischen Linien. Er ist heute schon auf der Tagesordnung, weil Betroffene und ihre Angehörigen jetzt Hilfe brauchen. Und er ist ein klares Signal, dass Sachsen handelt, ergänzt durch die Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen der Bundesregierung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen und all jene zu unterstützen, die unter postinfektiösen Erkrankungen und Impffolgen leiden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Steiner für die CDU-Fraktion. In der weiteren Reihenfolge ergreift nun Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für eine sechsstellige Zahl an Menschen deutschlandweit wirkt die Covid-19-Pandemie bis zum heutigen Tag nach; denn sie ist für sie nicht nur Erinnerung an schwere und unsichere Zeiten. Für sie war die Pandemie nie weg; sie hinterließ Schmerzen, Erschöpfung, Atemnot und Herz-KreislaufProbleme. Aktive Kinder und Jugendliche, mitten im Leben stehende erwachsene Menschen wurden auf einmal aus dem Leben gerissen und sind in den schlimmsten Verläufen bettlägerig und können nicht allein essen oder schlucken. Es sind Menschen, die sich ohnmächtig fühlen, bisweilen alleingelassen, weil unser Gesundheitssystem, unser Sozialsystem und unsere Gesellschaft im Allgemeinen nach wie vor zu wenig darauf vorbereitet sind, dass es diese Menschen gibt. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir einen Beitrag leisten, dass dem entgegengewirkt wird, zumindest Stück für Stück. Er ist ein direktes Ergebnis aus der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie, die sich in einer Anhörung am 22. August 2025 der Versorgungslage von Menschen mit Long Covid, Post Covid und Post-VacSyndrom gewidmet hat. Schnell wurde den einreichenden Fraktionen klar, dass wir nicht auf den Abschlussbericht warten können – das sagten meine Vorredner schon –, um Veränderungen anzuschieben. In diesem Zuge möchte ich den GRÜNEN für diesen Aufschlag danken, insbesondere Thomas Löser, der letzten Endes vier Fraktionen zusammengebracht hat. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) In diesem Antrag greifen wir viele Punkte aus der Anhörung auf. So haben Sachverständige geschildert, dass es gerade für Betroffene und die Angehörigen von Betroffenen eine Herausforderung ist, alle relevanten Informationen zu finden. Dem möchten wir mit einer eigenen Webseite entgegenwirken; andere Bundesländer haben das bereits vorgemacht. Wir reden davon, dass wir mit einer Übersicht zu speziellen medizinischen Behandlungs- und Rehabilitationsangeboten in Sachsen folgen werden, zu Selbsthilfegruppen im Freistaat, mit Informationen zum Stand der aktuellen Forschung und Forschungsvorhaben sowie mit Verlinkungen zu sozialrechtlichen Unterstützungs- und Absicherungsleistungen. Wir möchten den Zugang zu Bildung für betroffene Kinder und Jugendliche verbessern und machen auf die bereits vorhandenen Möglichkeiten im Sächsischen Schulgesetz aufmerksam. So soll schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die infolge dieser längeren Erkrankung die Schule nicht besuchen können, Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus unter Berücksichtigung von organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen angeboten werden. Zudem können zur Förderung von Schülern und zur Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrags zwischen den Schülern, den Eltern und der Schule Bildungsvereinbarungen geschlossen werden. Gemeinsam mit der Sächsischen Landesärztekammer, den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung möchten wir die Kompetenzen der Ärzteschaft zur Behandlung Betroffener stärken und Weiterbildungsangebote schaffen. Die Staatsregierung wird weiterhin den Aus- und Aufbau von interdisziplinären Kompetenzzentren und Ambulanzen prüfen. In der Anhörung wurde zugleich deutlich, dass es bei der Versorgung vor allem darauf ankommt, das bereits vorhandene Netz der ambulanten Versorgung besser zu nutzen und somit Ergebnisse der Forschung effizienter zu steuern. Damit es jedoch zu Ergebnissen kommt, muss eine gezielte Forschung vom Bund weiterhin unterstützt werden. Aktuell fördert die Bundesregierung Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long Covid und Erkrankungen mit ähnlichen Ursachen und Krankheitsausprägungen sowie die Erforschung und Stärkung von bedarfsgerechter Versorgung rund um die Langzeitfolgen. Ich möchte mit dem Zitat aus der Anhörung von einem Betroffenen zur Situation von Betroffenen enden: „Sie schaffen es nicht vor die Tür, sie ertragen nicht einmal Tageslicht, sie können vor Energiemangel kaum sprechen. Insbesondere diese Menschen sieht beinahe keiner. […] Und, meine Damen und Herren, man sieht die Angst nicht, die einem diese Erkrankung oft macht. […] Man sieht die Ungewissheit nicht, der man täglich ausgesetzt ist, die Verzweiflung darüber, nicht planen zu können, und die Ohnmacht, wenn man doch einmal etwas geplant hat und stattdessen wieder liegen muss. Die Trauer sieht man nicht. Die Trauer, sein Leben, eingebunden in Aufgaben im Beruf, in der Familie usw., verloren zu haben. […] Man sieht die Einsamkeit nicht, der man einfach ausgeliefert ist.“ Sehr geehrte Damen und Herren! Senden wir an diesem Tag aus diesem Parlament ein Zeichen, dass wir sehen, dass wir verstehen und dass wir unterstützen! Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion Die Linke ergreift nun Frau Kollegin Schaper das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über Menschen, deren Leben von einem Tag auf den anderen stillsteht, weil ihr Körper einfach nicht mehr mitmacht. In Sachsen sind circa 100 000 Menschen betroffen, entweder von Long Covid oder Post Covid. 10 bis 20 % leiden unter dem Chronischen Fatigue-Syndrom, kurz ME/CFS, also der schwersten Form. Das sind über 18 000 Menschen im Freistaat, die Tag für Tag um ein bisschen Normalität kämpfen. Long Covid und ME/CFS sind für viele noch immer unsichtbar. Man sieht es ihnen eben nicht an. Aber sie bezahlen jede Treppe, jedes Gespräch, jede Stunde mit den Kindern mit einem Preis, den sich Gesunde kaum vorstellen können: enorme Erschöpfung, Herzrasen, Schwindel, Schmerzen oder sogar völlige Bettlägerigkeit in abgedunkelten Räumen für Stunden oder Tage. Immer häufiger hören wir Erfahrungsberichte von Menschen, die früher gelaufen sind und heute nicht einmal die Treppe bis zur Wohnung hochkommen. Von Kindern, die in der Schule fehlen und nicht mehr auf den Spielplatz können, weil ihr Körper einfach nicht mehr mitmacht. Von Angehörigen, die völlig erschöpft sind, weil sie pflegen, organisieren, Anträge schreiben und nebenbei ihren eigenen Alltag stemmen müssen. Viele fühlen sich im Stich gelassen. Sie stoßen auf Unwissenheit und viele Vorurteile. Wer dann dauernd die Sätze hört: „Sie sehen ja gar nicht krank aus“ oder „Das ist doch nur ein bisschen Müdigkeit; morgen ist es sicher besser“, verliert irgendwann das Vertrauen in das System. Es gibt nur wenige spezialisierte Anlaufstellen und die sind hoffnungslos überfordert. Die Wartezeiten auf Diagnostik und Therapie sind ewig lang. Reha-Einrichtungen sind mit den Krankheitsbildern überlastet und es gibt keine zugelassenen Medikamente. Die Behandlungen beschränken sich momentan vor allem darauf, die Symptome zu lindern. Gleichzeitig kämpfen die Betroffenen mit einem Dschungel an Anträgen für Pflegegrad, Erwerbsminderungsrente, Bürgergeld oder Wohngeld, oft mit ungewissem Ausgang, über Monate oder Jahre oder sie enden dann vor Gericht. Deshalb ist dieser gemeinsame Antrag so wichtig und auch ich danke allen Beteiligten, insbesondere den GRÜNEN als Initiatoren. Die Versorgung von Long-Covid-, ME/CFS- und Post-Vac-Betroffenen in Sachsen muss dringend verbessert werden. Der Antrag fordert, Betroffenenzahlen besser zu erfassen, Versorgungsangebote zu bündeln und – was auch wichtig ist – verständliche Informationen bereitzustellen, damit Menschen nicht länger allein durch dieses System irren. Mit diesem Antrag sollen außerdem – das wurde noch nicht gesagt – die Fortbildungen für die Ärztinnen und Ärzte angestoßen werden, damit Symptome früh erkannt und richtig und schnell behandelt werden können. Der Auf- und Ausbau von Behandlungszentren – auch mit Telemedizin – soll geprüft werden, damit nicht der Wohnort entscheidet, ob, wo oder wie Hilfe möglich ist. Für Betroffene kann es den Unterschied zwischen Hoffen und Aufgeben machen, nicht mehr von Praxis zu Praxis geschickt zu werden, sondern endlich eine Stelle zu haben, die sich auskennt, oder nicht mehr stundenlang allein recherchieren zu müssen, wie man Leistungen beantragen und klare Informationen bekommen kann. Wichtig ist auch: Sachsen soll sich auf Bundesebene für die Forschung einsetzen, für die Versorgung von Betroffenen von Long Covid und Impfkomplikationen. Es braucht mehr Studien zu Ursachen und Therapiemöglichkeiten, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diesen Antrag jetzt beschließen und nicht auf den Abschluss der Coronapandemie-Enquete warten, die wir selbstverständlich begleiten. Die Themen Long Covid und ME/CFS werden uns noch sehr lange beschäftigen, ob es uns gefällt oder nicht. Je länger wir warten, desto teurer wird es: menschlich, gesundheitlich, sozial und am Ende auch finanziell, weil Menschen aus dem Arbeitsleben fallen, Familien überfordert sind und Pflegekosten steigen. Investitionen in gute Versorgung sind nie Luxus, sondern eine Frage von Menschlichkeit, insbesondere in einem sozialen Rechtsstaat. Als Linksfraktion sagen wir deshalb klar: Dieser Antrag ist nicht das Ende der Debatte, sondern ein Anfang. Wir hätten uns natürlich, wie die GRÜNEN auch, an einigen Stellen mehr Verbindlichkeit gewünscht. Doch es ist ein wichtiger gemeinsamer Schritt der demokratischen Fraktionen in diesem Haus, auch mit unserer Unterschrift. Entscheidend ist jetzt, dass wir aus dem Papier Realität machen und dass den Betroffenen sehr schnell geholfen wird. Lassen wir Sie nicht länger warten! Ich danke allen Beteiligten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke, CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Schaper. In der weiteren Rednerreihenfolge ergreift nun für die AfD-Fraktion Herr Kollege Prantl das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Als ich Ihren Antrag gelesen habe, war ich durchaus überrascht, dass man im Plenarsaal am Rednerpult nun mit einem Tabuthema brechen darf. Man darf über Impfnebenwirkungen und Impfschäden sprechen. (Sören Voigt, CDU: Das haben wir die ganze Zeit gemacht! –

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Mike Moncsek AfD

Haha!) Meine Damen und Herren! Wer von Ihnen die Debatten zu Corona in der letzten – der 7. – Legislaturperiode miterlebt hat, weiß, dass dies nicht immer so gewesen ist. (Holger Hentschel, AfD: Richtig!) Werte antragstellende Fraktionen, ist Ihnen eigentlich klar, dass wir schon längst sehr viel weiter sein könnten, wenn Sie nicht drei Jahre lang konsequent weggesehen und nicht jahrelang warnende Stimmen verhöhnt hätten? Ist Ihnen eigentlich klar, dass es heute sehr viel weniger Impfgeschädigte gäbe, wenn Sie den Warnungen der Wissenschaft und unseren Anträgen gefolgt wären, (Rico Gebhardt, Die Linke: Quatsch!) dass es weniger Impfgeschädigte gäbe, wenn Sie auf Impfdruck, auf Impfzwang, (Rico Gebhardt, Die Linke: So ein Quatsch! –

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Christin Melcher GRÜNE

Das ist absurd!) auf 2G-Ausgrenzung und auf eine irreführende Impfwerbung (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Das ist des Themas nicht würdig, was Sie hier erzählen!) für eine angeblich nebenwirkungsfreie Impfung verzichtet hätten? (Beifall AfD) Noch einmal zur Unwürdigkeit des Themas, liebe Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ich bin nicht Ihre liebe Kollegin!) Ich lese in Ihrem Antrag über „Impfkomplikationen“. Das ist eine starke Untertreibung, weil Menschen, die nach einer Coronaimpfung ein Leben lang an den Rollstuhl gefesselt sind oder nicht mehr leben, etwas dramatischer sind als eine „Komplikation“. Ich möchte Sie an unsere Debatten in der letzten Legislaturperiode erinnern. Wir haben bereits zwei nahezu identische Anträge gestellt. Beide Anträge beinhalten Sachverständigenanhörungen im Gesundheitsausschuss, beide Anträge hatten konkrete Forderungen. Den ersten Antrag gab es im Dezember 2021, Drucksache 7/10405, „Mut zur Wahrheit! Gesundheitliche Schäden durch COVID-Impfungen vollumfänglich erfassen und Betroffene unterstützen“. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Der nächste Antrag war die Drucksache 7/8500: „Nebenwirkungen und Komplikationen in Folge der CoronaSchutzimpfungen in vollem Umfang erfassen, die Bürger sachlich informieren und die Geschädigten unterstützen“. Damals, werte Kollegen, hätten Sie schon handeln können, ja müssen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Damals schon hätten Sie die Lage der Menschen mit ME/CFS, mit Impfkomplikationen und Impfschäden, mit Post-Vac verbessern können. Aber was haben Sie getan? Sie hatten die Tür zweimal offenstehen und Sie haben diese Tür zweimal zugeschlagen. Und jetzt, drei Jahre später, jetzt, wo es für so viele Menschen zu spät ist, entdecken Sie Eilbedürftigkeit. Endlich haben Sie begriffen, was angerichtet worden ist. Sie haben begriffen, dass Sie das Ende der Enquetekommission nicht erst abwarten können. Eine Frage an Sie, werte Volksvertreter: Wo waren Sie eigentlich in den letzten drei Jahren? Wir als AfD freuen uns ausdrücklich nicht darüber. Wir freuen uns nicht darüber, dass wir recht hatten – im Gegenteil, wir fühlen mit den Betroffenen. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Sie holt heute die Realität ein. Sie holt die Realität ein, und das ist der Grund für Ihre Eilbedürftigkeit. Sie sprechen von den Leidtragenden der Pandemie. Nein, es sind die Leidtragenden Ihrer Coronapolitik, Ihrer Impfpolitik. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) So viel Mut zur Wahrheit muss sein. (Beifall AfD) Beim Kommunalen Sozialverband Sachsen gibt es inzwischen rund 800 Anträge auf Anerkennung eines CovidImpfschadens. In den Jahren 2022 und 2023 waren es jeweils fast 300 nur für Covid. Für alle anderen Impfstoffe zusammen sind es sonst durchschnittlich 13 pro Jahr. (Rico Gebhardt, Die Linke: Sie müssen auch mal sagen, wie viele geimpft worden sind!) Meine Damen und Herren, sehen Sie diesen Quantensprung? Sehen Sie diese Disproportionalität? Verstehen Sie, was das für ein Risikosignal ist? Ja? Verstehen Sie – – (Rico Gebhardt, Die Linke: Sie unterschlagen die Zahlen! Erzählen Sie mal! –

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Mike Moncsek AfD

… wie viele gestorben sind!) – Nein, ich habe auf die Disproportionalität hingewiesen, Herr Gebhardt. (Weitere Zurufe) Das ist Statistik. Einzelfälle jedenfalls, Herr Kollege Gebhardt, sind das nicht. Das sind Warnsignale, das ist ein Systemversagen. Und diese 800 Anträge sind lediglich die sichtbare Spitze eines Eisberges. (Susanne Schaper, Die Linke: …Lügen!) Durch falsche politische Versprechen, durch 2G-Ausgrenzungen Ungeimpfter und moralischen Druck sind Sie mitverantwortlich. Auch Sie sind mitverantwortlich, dass durch Ihre angeblich nebenwirkungsfreie Schutzimpfung Menschenleben zerstört worden sind. (Rico Gebhardt, Die Linke: Sie wissen schon, dass …!) Es waren einst gesunde Menschen, die heute Pflegefälle sind. (Beifall AfD) Es geht um ME/CFS, eine schwere, chronische, lebensbestimmende Erkrankung: Menschen, die plötzlich nach minimaler Belastung wochenlang ans Bett gefesselt sind, Kinder, die nicht mehr zur Schule können, Erwachsene, die ihre Arbeit verlieren, Familien, die zerbrechen, (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Das hat erst mal nichts mit dem Impfen zu tun!) Menschenleben, die auf vier Zimmerwände schrumpfen. Vor Corona schätzte man 140 000 bis 300 000 Betroffene deutschlandweit. Warum geht man heute von rund 650 000 Betroffenen aus? Und ja, ME/CFS kann nach einer Infektion, aber ebenso nach einer Covid-Impfung entstehen; dann heißt das Post-Vac. Genau an dieser Stelle beginnt das hysterische Geschrei bei Ihnen – oder das politische Schweigen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Sie haben mich noch nie hysterisch schreien hören!) Der ehemalige Bundesgesundheitsminister sprach gern über Long Covid, aber Post-Vac und Impfschäden durften nicht existieren. Im Forschungscluster Long Covid taucht das Wort „Impfung“ ja nicht einmal auf. Ist das Zufall? Wohl kaum; denn wer eine nebenwirkungsfreie Impfung verspricht, der kann später schlecht ihre Nebenwirkungen anerkennen. Also wurden Menschen mit Post-Vac schlicht aussortiert. (Widerspruch Die Linke) Long-Covid-Patienten bekamen Unterstützung, Post-VacBetroffene bekamen Misstrauen und wurden in ihrer Not und in ihrer Verzweiflung von jenen im Stich gelassen, die sie einst zur Impfung nötigten. (Holger Hentschel, AfD: So ist es!) Die Medizin steht ebenfalls im Nebel. Wir haben gehört, wie der Internist Dr. Möller aus Regensburg berichtete. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Er behandelte dreimal so viele Post-Vac-Fälle wie Post-Covid-Fälle. Dreimal so viele! Trotzdem gibt es bis heute nicht einmal eine eigene Abrechnungsziffer für Impfschäden. Alles läuft bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen unter Long Covid, weil es sonst nämlich überhaupt gar keine Versorgung für die betroffenen geprüften Menschen gäbe. Und mit solchen Daten, werter Antragsteller, wollen Sie jetzt forschen? Ist das Ihr Ernst? Da ist doch der Fehler schon wieder ganz bewusst eingebaut. Die Nebenwirkung der Impfung wird wieder systematisch heruntergerechnet, gezielt verschleiert und falsch umetikettiert. (Mike Moncsek, AfD: Aha! – Zurufe Jessica Steiner, CDU, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) So sieht es aus. (Weitere Zurufe) Und das Allerschärfste, meine Damen und Herren, das Allerschärfste: Der Bundestag hatte bereits vor der Impfkampagne gesetzlich festgelegt, dass die Abrechnungsdaten nach Covid-Impfung verpflichtend an das Paul-EhrlichInstitut zu melden und auszuwerten sind, § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz, klare Vorgabe. Nach drei Jahren wurden diese Daten endlich übermittelt, aber bis heute nicht ausgewertet. Verstehen Sie, was „nicht ausgewertet“ bedeutet? Drei Jahre später wurden sie nicht ausgewertet. Die wichtige Überwachung der neuartigen, bedingt zugelassenen, genbasierten Substanzen ist damit bis heute nicht erfolgt. Das ist ein ernster Befund, und das ist kein Versehen. Meine Damen und Herren! Sie müssen sich selbst fragen, ob das Absicht ist, ob das Vorsatz ist. Aus meiner Sicht könnte es politischer Wille sein. Es ist in jedem Fall ein Skandal und es ist auch Ihr Skandal. (Beifall AfD) Und wenn Sie, werte Frau Staatsministerin Köpping, wirklich handeln wollen, dann fordern Sie doch vom Bund endlich diese Auswertung ein. Fordern Sie die Auswertung ein! Genau diese Zahlen benötigen Sie doch auch für Ihren Antrag. Genau diese Zahlen fordert die AfD seit Jahren ein – ich verweise auf die zuerst genannten Drucksachen – und wir wurden als Coronaleugner diffamiert. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Ja, meine Damen und Herren, Versorgungsforschung ist notwendig und wir brauchen valide Daten. Aber während Sie Datensätze verwalten, leiden die Menschen jetzt. Sie brauchen Hilfe, sie brauchen Beratung, sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Behörden. Eine bloße Übersicht und bloße Anlaufstellen reichen bei Weitem nicht. Die Menschen müssen dort auch ernst genommen, untersucht und behandelt werden; denn eines bleibt festzuhalten: Diese Betroffenen haben getan, was der Staat forderte, was Sie gefordert haben, Frau Staatsministerin, was der Staat moralisch erpresste, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Boah!) was er mit diskriminierenden 2G-Zwangsmaßnahmen durchsetzte. Diese Menschen haben Solidarität gezeigt und bis heute verweigert der Staat Ihnen Solidarität zurück. Ich sage dazu: Mehr Ungerechtigkeit geht nicht. (Beifall AfD) Und deshalb, meine Damen und Herren, unterstützen wir jede – ich sage ausdrücklich: jede – Initiative, die endlich Lösungen schafft. Aber wir vergessen nicht, wer jahrelang blockierte, schwieg, beschwichtigte, ausgrenzte und wegschob. Was wir brauchen, ist eine vollumfängliche, ehrliche Erfassung aller Impfschäden, eine großzügige Erstattung aller Impfschäden sowie Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Prantl für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion BSW ergreift nun Kollege Hentschel-Thöricht das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass wir uns bei dem Thema, über das wir heute sprechen, Schuldzuweisungen hin- und herschieben oder uns profilieren müssen – von keiner Seite. (Zurufe AfD: Doch, doch, müssen wir!) Deswegen sagen wir auch: Wir finden es richtig, dass dieser Antrag heute behandelt wird; denn es geht um die Menschen, die an Long bzw. Post Covid, ME/CFS oder an Impfkomplikationen nach einer Covid-19-Schutzimpfung leiden. Wenn wir „Impfkomplikationen“ sagen, dann ist das manchmal verharmlosend; denn es geht genauso um Impfschäden. Dieser breite, fraktionsübergreifende Vorstoß verdient Anerkennung. Viele Betroffene fühlen sich seit Langem alleingelassen, und jede Initiative, die ihr Schicksal auf die Agenda hebt, ist erst mal ein Schritt in die richtige Richtung. Aber – und dieses Aber muss heute ebenfalls zur Sprache kommen –: Es wurde gerade die Datenlage angesprochen. Im Januar 2025 hat die Staatsregierung noch mitgeteilt, dass sie in 92,2 % der Todesfälle keine Daten zum Impfstatus erhoben hat. Wie sollen denn heute faktenbasierte Entscheidungen getroffen werden oder wie wurden die in der Vergangenheit getroffen? Es gibt weitere Schwachstellen, über die wir sprechen müssen. Der Antrag klammert die direkt betroffenen Menschen zu stark aus. Er spricht viel über Daten, Studien und Strukturen, aber erstaunlich wenig über die individuellen Schicksale und die dringend nötige, sofortige Hilfe für die Erkrankten. (Mike Moncsek, AfD: Richtig!) Noch immer leiden viele Menschen unter den Langzeitfolgen von Covid-19 oder an Gesundheitsschäden nach einer Impfung. Doch sie erfahren dabei viel zu wenig Anerkennung und Hilfe. Genau dieses Gefühl, nur als Statistik behandelt zu werden, dürfen wir nicht weiter verstärken. Was nützt die beste Datensammlung, wenn die Betroffenen im Alltag im Stich gelassen werden? Viele Kranke kämpfen seit Monaten oder Jahren mit Erschöpfung, Schmerzen und Arbeitsunfähigkeit. Sie brauchen jetzt unbürokratische Unterstützung, seien es medizinische Versorgung, Rehamaßnahmen, finanzielle Entschädigung oder einfach jemand, der ihr Anliegen ernst nimmt. Bisher sieht die Realität düster aus. In Sachsen wurde bislang nur ein Bruchteil der gemeldeten Impfschäden offiziell anerkannt – gerade einmal 4%. Diese Zahl bedeutet konkret, dass viele Betroffene gar nichts bekommen: keine Entschädigung, keine ausreichende Hilfe. Die Menschen hinter den Zahlen dürfen aber nicht länger übergangen werden. Hierbei fordert das BSW mehr Empathie und konkretes Handeln ein. (Beifall BSW) Im Antrag fehlen auch klare Worte dazu, dass Covid-19- Impfungen in seltenen Fällen auch schwerste Schäden bis hin zum Tod verursachen konnten. Wenn wir von Impfkomplikationen sprechen, dann müssen wir dieses heikle Thema ehrlich und offen benennen, gerade im Sinne einer glaubwürdigen Politik. Ja, auch die Covid-Impfung konnte in Einzelfällen gravierende Nebenwirkungen haben. In Sachsen wurden kürzlich erstmals drei Todesfälle infolge von Coronaimpfungen amtlich anerkannt. Drei Männer haben ihr Leben verloren und unabhängige Gutachten kamen zu dem Schluss, dass die Impfung als Ursache wahrscheinlich überwog. Diese tragischen Fälle mögen selten sein, aber sie sind Realität. Es geht hier nicht um Panikmache, sondern um Transparenz und Wahrhaftigkeit gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Betroffenen. Wer Vertrauen wiederherstellen will, der muss auch unangenehme Fakten aussprechen. Eine verantwortungsvolle Aufarbeitungspolitik, wie wir sie als BSW anstreben, bedeutet eben, alle Folgen der Pandemie ehrlich aufzuarbeiten, ohne Tabus. Dazu gehört es auch, gegenüber den Opfern von Impfschäden offen anzuerkennen, was passiert ist. Worte des Mitgefühls und der Entschuldigung seitens der Politik sind hier mehr als überfällig. (Beifall BSW – Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Es darf nicht der Eindruck entstehen, man rede lieber über abstrakte Strukturen, nur um das Thema Impfnebenwirkungen zu umschiffen. Drittens. Die reine Erhebung von Daten und das Schaffen neuer Strukturen reichen nicht aus. Es braucht konkrete, greifbare und empathische Hilfsangebote für die Betroffenen. Natürlich ist es sinnvoll, endlich verlässliche Zahlen zu sammeln und Fachzentren zu schaffen. Forschung und koordinierte Versorgung sind wichtig, aber wir dürfen nicht so tun, als sei damit das Problem gelöst. Daten helfen keinem Patienten direkt. Zwar sieht der Antrag den Ausbau von Ambulanzen vor, doch entscheidend ist, dass diese nicht nur auf dem Papier existieren, sondern dass sie real, wohnortnah und ausreichend finanziert sind. Dennoch fehlen psychologische Beratungsangebote und finanzielle Soforthilfen für Härtefälle. Vor allem aber fehlt oft der respektvolle Umgang mit den Betroffenen. Viele berichten, dass sie von Pontius zu Pilatus geschickt werden, dass sie nicht ernst genommen werden. Hierbei muss der Freistaat Sachsen deutlich mehr tun, als nur Zahlen zu zählen. In anderen Bundesländern sehen wir bereits Ansätze, wie man es besser machen kann. In Brandenburg, wo das BSW mit in der Landesregierung ist, hat sich die Gesundheitsministerin persönlich mit Impfgeschädigten getroffen, um deren Sorgen anzuhören. (Staatsministerin Petra Köpping: Das habe ich auch gemacht! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Frau Köpping auch!) – Das ist gut, wenn Sie das auch gemacht haben. Vielleicht wäre es vorher besser gewesen. (Oh-Rufe CDU und BÜNDNISGRÜNE) Als BSW-Fraktion fordern wir genau so einen Ansatz in Sachsen: eine bessere Anerkennung und Unterstützung für Impfgeschädigte sowie eine konsequente Erfassung aller Fälle. Kurz gesagt: Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens, weg von der Statistik hin zum Schicksal der einzelnen Menschen. Zum Schluss: Lassen Sie uns da draußen genau hinschauen, wie wir hier mit diesem Thema umgehen! Wir werden beobachtet. Im Namen des BSW bitte ich Sie alle – damit meine ich auch alle –: Lassen Sie uns den Betroffenen zeigen, dass dieser Landtag sie nicht vergisst! Es geht um das Vertrauen in die Politik, um unsere Verantwortung gegenüber den Menschen, die in der Pandemie gelitten haben, sei es durch das Virus oder durch die unerwünschten Folgen der Impfung. Nur mit Offenheit, Empathie und Mut zur Kritik können wir verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Denken wir an die Menschen, nicht nur an die Zahlen! Danke. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Hentschel-Thöricht für die Fraktion BSW. Wir sind nun am Ende der ersten Rederunde. Für die Fraktion CDU beginnt Frau Kollegin Steiner eine zweite Rederunde. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Jessica Steiner CDU

Vielen Dank. Herr Kollege Prantl, ich hatte nicht vor, noch einmal nach vorn zu kommen, aber das, was Sie hier abgeliefert haben, bedarf einer Einordnung. (Lachen AfD) Sie haben gesagt, es gebe dreimal so viele Post-Vac-Betroffene wie Post-Covid- und Long-Covid-Betroffene. Die korrekte Statistik ist: Wir haben 6 bis 15 % der Infizierten, die hinterher eine Post- oder Long-Covid-Systematik aufweisen – 6 bis 15 %. Wenn wir nicht von den bewilligten Impfschäden oder Impffolgekomplikationen ausgehen, sondern die diesbezüglichen Anträge betrachten, dann liegen wir gemessen an der Gesamtzahl Geimpfter im Promillebereich. Ich weiß nicht, woher Sie Ihr „dreimal so viel“ nehmen. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Jeder, der die Grundrechenarten beherrscht, weiß, dass das nicht stimmt, was Sie hier verbreiten. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Ja, er kann es ja mal behaupten. Er kann es ja mal versuchen. Das, was Sie hier machen, ist Spaltung. (Zuruf Jörg Urban, AfD) Während sich alle anderen Fraktionen in diesem Haus darauf verständigt haben, dass der Mensch im Mittelpunkt steht, die Betroffenen, – (Jörg Urban, AfD: Wie wäre es mit einer Entschuldigung? – Zuruf AfD: Richtig!) – Herr Urban, (Jörg Urban, AfD: Ja, Frau Steiner?) eine Entschuldigung kommt infrage; das kann man machen, (Jörg Urban, AfD: Sie sollten sich schämen!) wenn man denkt, dass das entsprechend der Verfehlungen so ist, wie Sie es uns vorwerfen. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Das ist so!) Ich war in der Zeit im Krankenhaus und habe am Bett gestanden und diese Covid-19-Patienten betreut. (Zuruf AfD) – Das hätten Sie auch gern machen können als Hilfe. Wir hätten Unterstützung gebraucht. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD) Noch einmal: Ich habe nichts gemacht, wofür ich mich entschuldigen muss.

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Alexander Dierks

Ich möchte sehr darum bitten, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion etwas mäßigen. (Oh-Rufe AfD)

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Jessica Steiner CDU

Wir haben damals nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, (Zuruf AfD) und das galt für das medizinische Personal ebenso wie für die Politik. Die Spaltung, die Sie hier betreiben, ist nicht im Sinne der Betroffenen. (Beifall Tom Unger, CDU) Was Sie machen, ist, dass Sie Post-Covid und Post-Vac gegeneinander ausspielen. Das hilft wirklich niemandem. Die Entschuldigung, die Sie fordern, ändert nichts an den Symptomen, die diese Menschen jeden Tag erleiden; das bringt denen nichts. (Holger Hentschel, AfD: Gerechtigkeit!) Das, was den Betroffenen das Leben erschwert, dabei müssen wir helfen, mit ganz konkreten Lösungen. Das können wir tun, je besser die Datenlage ist, diese habe ich gerade angesprochen. Das geht aber auch nur mit Fakten. Kollege Prantl nannte genbasierte Substanzen. Ich kann das nicht mehr hören. Wir haben in den Anhörungen zur Enquetekommission erlebt, wie Sie Ihre eigenen Sachverständigen mehrfach zu diesem Punkt befragt haben: Das ist ja so gefährlich wegen des Gens. – Diese haben Ihnen immer wieder gesagt, was genbasiert an diesem Verfahren ist. Sie haben nicht verstanden, was sie Ihnen gesagt haben. (Zuruf Holger Hentschel, AfD) Sie verstehen Ihre eigenen Sachverständigen nicht, weil Sie sie nicht verstehen wollen. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD) Genetische Informationen in einem Produktionsprozess von medizinischen Substanzen zu verwenden, das machen wir seit der Herstellung von Insulin, damit es besser verträglich ist. Darin haben wir jahrzehntelange Erfahrungen. Und die Verfahren wurden weiterentwickelt. (Zuruf Martin Braukmann, AfD) – Ich weiß jetzt nicht, warum eine Insulintherapie bei Ihnen eine genbasierte Substanz oder eine Gentherapie ist. Das ist wirklich lachhaft, was Sie hier sagen. (Roberto Kuhnert, AfD: Schlimm ist das!) Ohne Verständnis von medizinischen Grundlagen und der Bereitschaft, sich darauf einzulassen, was Ihre eigenen Sachverständigen Ihnen erzählen, werden wir hier im Hohen Haus nicht zu einer gemeinsamen Meinung kommen. Heute haben Sie einen Dringlichen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, und wir werden noch darüber reden. Bei der Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO – ohne dem Kollegen Unger vorgreifen zu wollen –, betreiben Sie auch wieder Angstmache. Dabei geht es um die Lehren aus der Pandemie. Es geht darum, dass einzelne Nationen bei der Versorgung mit Impfstoffen oder Masken nicht später dran sind und benachteiligt werden. Denken wir an die Probleme, die wir konkret hatten, als Pflegekräften keine Schutzausrüstung zur Verfügung stand – all das soll künftig besser laufen. (Roberto Kuhnert, AfD: Ach! Künftig?) Diese Lehren wollen wir ziehen. Sie machen daraus eine angebliche Fremdbestimmung.

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Alexander Dierks

Herr Kollege Kuhnert, ich bitte Sie jetzt ein letztes Mal, an sich zu halten. Dieses ständige Dazwischengebrülle ist unangemessen. (Jens Hentschel-Thöricht, BSW, steht am Mikrofon.)

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Jessica Steiner CDU

Statt die wissenschaftlichen Erkenntnisse anzuerkennen, die weltweit erhoben wurden und auch aus Ländern stammen, die die Maßnahmen teilweise anders ergriffen haben als wir – –

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Alexander Dierks

Frau Kollegin Steiner, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Alexander Dierks

Herr Kollege HentschelThöricht, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie das zulassen. Sie haben gerade gesagt – zumindest habe ich es so verstanden –, dass Entschuldigungen nichts bringen. Ist Ihnen bewusst, dass die psychischen Auswirkungen bei einem Teil der Betroffenen bis heute vorhanden sind und sie der Annahme sind, dass eine aufrichtige Entschuldigung die Übernahme von Verantwortung beinhaltet, die Bitte um Vergebung und die Wiedergutmachung von Schaden? Ist Ihnen bewusst, dass es Menschen gibt, die darunter bis heute leiden? Dann sagen Sie hier, die Entschuldigung bringe nichts? (Beifall AfD)

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Jessica Steiner CDU

Ich habe gesagt: Die Entschuldigung bringt nichts für die konkreten Symptome, die diese Menschen im Alltag haben. Wir müssen mehr tun. Man kann natürlich über einzelne Maßnahmen reden, zum Beispiel über die Schulschließungen. Aber diesbezüglich haben wir schon gesehen, dass Sachsen das super gemacht hat. (Lachen AfD) Wir haben zuletzt geschlossen; wir haben zuerst wieder aufgemacht. Es gibt Folgeschäden, aber Sie müssen die Erkenntnisse immer zu dem Zeitpunkt sehen, an dem man sie hatte. Es hätte genauso gut anders sein können, beispielsweise, dass Kinder stärker betroffen sind. Zu dem Zeitpunkt, an dem man das noch nicht weiß, hätten wir uns – wenn es anders gewesen wäre – hinterher dafür entschuldigen müssen, dass wir Kinder nicht geschützt haben. Ich meinte nicht, dass Politiker sich grundsätzlich nicht entschuldigen müssen; das habe ich auch nicht gesagt. Ich halte es aber an diesem Punkt für wichtig, dass man die Menschen sieht, dass man auch anerkennt, welche Probleme sie haben und dass man mehr Energie hineinsteckt, diese Probleme zu lösen, um ihnen einen Weg in ein besseres Leben mit diesen Erkrankungen zu ermöglichen, statt immer nur auf Entschuldigungen herumzureiten, wie die AfD es tut. Dazu stehe ich. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Conrad Clemens) Abschließend möchte ich sagen: Wir haben in diesem Hohen Haus alle ein großes Interesse daran, die Bedarfe der Menschen in Sachsen, aber auch mit den Möglichkeiten, die uns im Bund gegeben werden, offiziell und aktenkundig zu machen. Es gibt eine Enquetekommission. Es gibt einen Untersuchungsausschuss. Wir alle wollen, dass es aufgearbeitet wird. Wir wollen, dass diese Menschen gesehen werden, dass sie Hilfe bekommen. Uns rein an einem Pranger abzuarbeiten, den die AfD immer wieder aus diesem Haus machen will. (Jörg Urban, AfD: Das machen wir doch nicht!) Das hilft den Betroffenen nicht. Deshalb bitte ich Sie: Bleiben Sie bei den Inhalten des Antrages, die wir heute hier besprochen haben, und lassen Sie uns daran arbeiten, dass wir in Sachsen alles dafür tun, die Versorgung zu verbessern, die Forschung zu begleiten und zu fördern und zu verhindern, dass diese Menschen durch das Netz fallen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war zu Beginn der zweiten Rederunde Frau Kollegin Steiner für die CDUFraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Prantl erneut für die AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Werte Frau Kollegin Steiner, ich war der Ansicht, dass in einer ersten Rederunde das Meiste gesagt und auch Ihrerseits verstanden worden wäre. Sie haben mir gerade gezeigt, dass das Gegenteil der Fall ist. Ich möchte auf einige Ihrer zahlreichen Ausführungen hier noch einmal eingehen. Wenn ich den Inhalt Ihres Antrages richtig verstanden habe, geht es sehr wohl um Impfkomplikationen. Steht das in der Titelzeile, oder steht das dort nicht? Es ist also sehr angemessen und angebracht, sich dazu zu äußern. (Rico Gebhardt, Die Linke: Nicht nur! Es geht auch um anderes!) Ihrem Rechtfertigungsversuch, Sie hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, widerspreche ich hier in aller Form. Sie haben etwas ganz anderes getan. Das können Sie, Frau Steiner natürlich nicht wissen, weil Sie die Zeit hier in der 7. Legislatur nicht miterlebt haben. (Zurufe CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD) Aber was wir erlebt haben, war, dass Ihre Fraktion regelmäßig den Diskurs verweigert, (Rico Gebhardt, Die Linke: Ständig Unsinn verbreiten!) Skeptiker ausgegrenzt und beschimpft und mit 2G-Maßnahmen Ungeimpfte von grundlegenden Lebensbereichen ausgegrenzt hat. (Zurufe BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich, dass wir Anträge mit namentlichen Abstimmungen gestellt haben? (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Sie wollten am Anfang der Pandemie den Notstand ausrufen!) – Da können Sie hier herumtoben, wie Sie wollen. (Zurufe BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Wir zeigen Ihnen die Protokollstelle, in denen steht: Rico Gebhardt, Frau Nagel, Frau Neuhaus-Wartenberg, Herr Voigt, Herr Hartmann, Herr Wähner, Herr Lippmann, sie alle haben gesagt: Ja, (Peter Wilhelm Patt, CDU: Und das ist gut so! – Zurufe BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) wir halten den Impfdruck weiter aufrecht. Als wir gesagt haben, die Pflegeimpfpflicht gehört abgeschafft, haben Sie gesagt: Nein, die gehört nicht abgeschafft, das erhalten wir aufrecht. – Ihre Namen stehen in den Protokollen, und Sie haben das Gegenteil von bestem Wissen und Gewissen gemacht. (Zurufe BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Sie haben in dieser Zeit alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Das, meine Damen und Herren, bestätigt: (Beifall AfD) Sie haben das Grundrecht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen getreten. (Zurufe Rico Gebhardt und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Zuruf AfD: Und da geht es, Herr Dierks?) Jetzt erzähle ich Ihnen gleich noch etwas ganz Unglaubliches. Kennen Sie Frau Dr. Scheibenbogen? Frau Dr. Scheibenbogen ist die Chefin der Coronaambulanz in der Charité. Sie sprach am Montag voriger Woche, am 24.11.2025, vor der Corona-Enquete im Bundestag und gab dort zu, dass 80 bis 90 % – das ist eine überragende Mehrheit der Patienten, die sie behandelt und die Long-Covid- und PostVac-Symptome aufweisen – geimpft sind. Können Sie einordnen, was das bedeutet? Es muss doch irgendwann der Groschen fallen, dass das eine etwas mit dem anderen zu tun hat, meine Damen und Herren. (Beifall AfD – Gelächter CDU) Ich komme auf Ihre Ausführungen zurück, Frau Kollegin Steiner. Sie bringen hier im Angesicht des schlimmen Schicksals impfgeschädigter Menschen die Dreistigkeit auf, all das kleinzureden und behaupten, es gebe keine Zahlen. (Tom Unger, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Ich möchte Sie jetzt an Zahlen erinnern, die wir aus dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten haben. In drei Kleinen Anfragen hat unser Kollege André Wendt angefragt, wie hoch die Anerkennungsquote bei Impfschäden ist. Bei allen anderen Impfungen liegt sie bei 9,72 %. Bei Coronaimpfungen gibt es 753 Entschädigungsverfahren, die geführt werden – 753 in drei Jahren, während alle anderen Impfstoffe zusammen in den letzten zwei Jahrzehnten – das sind 20 Jahre – nur 247 Verfahren ausgelöst haben. Das meine ich mit Disproportionalität. (Rico Gebhardt, Die Linke: Die Anzahl derjenigen, die geimpft worden sind, ist viel höher!)

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Alexander Dierks

Lieber Herr Kollege Gebhardt, ich bitte auch Sie, sich zu mäßigen.

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Thomas Prantl AfD

Sie müssen das nicht verstehen.

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Alexander Dierks

Herr Kollege Prantl, einen Moment bitte.

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Alexander Dierks

Ich möchte nochmals darum bitten, sich in dieser Debatte zu mäßigen. Mir ist klar, dass es ein Thema ist, das uns alle sehr bewegt, mit höchst unterschiedlichen Auffassungen. Wenn es Bedarf gibt, in die Debatte einzugreifen, dann nutzen Sie bitte die Saalmikrofone. – Bitte, Herr Kollege Prantl.

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Thomas Prantl AfD

Diese deutliche Disproportionalität – Herr Kollege Gebhardt, befassen Sie sich damit – ist ein klares Risikosignal, und das kursiert heute durch die Fachzeitschriften. Das wird in anderen Ländern vor laufender Kamera diskutiert. Sie müssen einmal aus Ihrem Elfenbeintürmchen herabsteigen und diesen Realitäten ins Auge schauen. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass Coronaimpfungen mit genbasierten mRNA-Impfstoffen – sie sind etwas völlig anderes als die herkömmlichen Tot- und Lebendimpfstoffe – von Beginn an mit großen Unsicherheiten behaftet waren. Sie waren weniger gut geprüft als beispielsweise die Influenzaimpfungen. Vor diesem Hintergrund haben wir immer darauf hingewiesen, dass die Gefahr von Impfschäden von Anfang an höher war. Dass dann allerdings die Anerkennungsquote bei Impfschäden so auffällig gering ausfällt, das widerspricht jeder rationalen Erklärung, meine Damen und Herren. Diese Realität können auch Sie nicht mehr wegmoderieren. Sie brauchen nicht zu beschwichtigen, zu relativieren, abzustreiten und zu hoffen, dass alles von allein verschwindet. Frau Steiner, die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Auch die Infektion mit dem Coronavirus führt mitunter zu schweren Folgen wie ME/CFS – so, wie Influenza oder EBV das ebenso tun können –, aber auch Ihre angeblich nebenwirkungsfreie Impfung führt dazu, weil der zugrundeliegende biologische Mechanismus immer der gleiche ist – er ist der gleiche. Es geht um das Spike-Protein, das diese drastischen Folgen auslöst. Was dieses Protein in einem Impfstoff zu suchen hat, ist für viele Fachleute bis heute schleierhaft. Genau deshalb habe ich im ersten Redebeitrag auf die vermutlich hohe Dunkelziffer von Impfgeschädigten hingewiesen, die statistisch falsch unter Long Covid verbucht werden. Das ist keine Respektlosigkeit gegenüber den Betroffenen – das habe ich deutlich gemacht –, es ist das notwendige Hinterfragen politischer Narrative. Dieses Hinterfragen war während Corona nötig, und es ist heute genauso nötig; denn zu oft wurden vermeintliche Verschwörungstheorien – „Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen!“ – später zur Realität. Ich gehe noch einmal auf Ihre erste Behauptung damals ein – Sie wollten es ja so –: „Die Impfung schützt sicher vor Infektionen“. Heute bestätigt selbst der Hersteller: Nein, das tut sie nicht. Dafür gab es nie eine Zulassung. Dafür wurde sie nie getestet. Viele Experten sagen, dass sie biologisch nicht an der Eintrittsstelle des Virus wirken kann. Ihr 2G-Druckmittel, mit dem Sie Millionen Menschen zu einer bedingt zugelassenen Impfung gedrängt und Ungeimpfte diskriminiert haben, war wissenschaftlich, rechtlich und ethisch niemals haltbar. Sie wissen das. (Beifall AfD) Ihre zweite Behauptung war, dass die Impfung sicher sei und Nebenwirkungen praktisch ausgeschlossen seien. Heute reden wir über 100 000 Betroffene, über Post-Vac, über ME/CFS, über explodierende Impfschadensmeldungen und nun müssen wir erfahren, dass das Paul-EhrlichInstitut mit den Meldungen so überlastet war, dass nicht einmal ordnungsgemäße Sitzungsprotokolle der Sicherheitsgremien erstellt wurden. Liebe Frau Kollegin Steiner, sind Sie nicht auch meiner Meinung, dass Nebenwirkungsfreiheit anders aussehen müsste? (Zuruf Jessica Steiner, CDU) Die dritte Behauptung, dass das Spike-Protein nach wenigen Tagen aus dem Körper verschwindet, ist die nächste Falschbehauptung. Heute wissen wir, es ist noch Monate später mit entsprechenden immunologischen und vaskulären Effekten nachweisbar. Fachleute, die das früh äußerten, wie Prof. Arne Burkhardt hier in einer Anhörung im Sozialausschuss am 07.03.2023, wurden verhöhnt und diffamiert statt gehört. Die „Impfschadenlawine“, die damals angeblich eine Verschwörung war, steht heute in Fachartikeln, in den Arztberichten und in den Behördenunterlagen. Trotzdem scheuen viele hier im Saal – auch Sie, Frau Steiner – den einzigen logischen Schluss. Wenn wir nur die Symptome behandeln, aber die Ursachen nicht beseitigen, dann drehen wir uns im Kreis, wie Sie das gerade vorgemacht haben. Wer Verantwortung ernst nimmt, muss die Versorgung verbessern, aber auch verhindern, dass neue Fälle entstehen. In den USA zieht man inzwischen Konsequenzen: mRNAVerträge werden gestoppt, mRNA-Zulassungen werden eingeschränkt und es gibt klare Distanzierungen gegenüber breitem mRNA-Einsatz. Warum machen sie das? Warum ist das so? Ich sage es Ihnen: weil Vorsicht und Verantwortung keine extremistischen Gedanken sind. (Beifall AfD) Der Schutz der Bevölkerung ist wichtiger als der Schutz Ihres politischen Egos und der Milliardengewinne für Big Pharma, deswegen sage ich Ihnen klar: Wenn Sie es mit Prävention, Versorgung und Verantwortung wirklich ernst meinen, brauchen wir auch in Deutschland und in Sachsen den Mut, den Einsatz der mRNA-Technologie zu beenden – nicht irgendwann, sondern jetzt. Keine neuen mRNAImpfprogramme, keine staatliche Bewerbung, keine Empfehlungen, solange die Sicherheitslage nicht vollständig geklärt ist. Alles andere wäre grob fahrlässig, denn die Betroffenen von heute zahlen den Preis für Ihre politische Selbstgerechtigkeit von gestern. Sorgen wir wenigstens dafür, dass niemand den Preis von morgen zahlen muss. Ich komme zum Schluss. Der erste Schritt ist die Verbesserung der Versorgung; deshalb stimmen wir Ihrem Antrag zu. Aber das darf nicht das Ende sein. Ich sage Ihnen eines: Das wird auch nicht das Ende sein, denn es braucht viel mehr. Es braucht eine vollumfängliche Erfassung aller Impfschäden, eine großzügige Erstattung Ihrer Impfopfer, die Unterstützung der Angehörigen, und – ich betone es noch einmal – es braucht politische und rechtliche Konsequenzen für diejenigen, die dieses Impfschadendesaster zu verantworten haben. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion den Kollegen Prantl. Gibt es in der zweiten Runde weiteren Redebedarf von der BSW-Fraktion? – Das kann ich nicht erkennen. Besteht Bedarf für eine dritte Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin, bitte schön.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich konnte in den letzten Jahren mehrfach mit Betroffenen nach Corona sprechen – sowohl mit denen, die Impfschäden davongetragen haben, als auch mit denen, die Long Covid davongetragen haben –, die sich in Vereinen und Gruppierungen formiert haben. Lieber Herr Löser, ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sagen, dass Sie mich mit der Gruppe NichtGenesenKids e. V. zusammengebracht haben. Mehrfach sind wir zusammen gewesen. Noch einmal an Herrn Hentschel-Thöricht: Wir haben das in Sachsen selbstverständlich ebenfalls getan und die Lehren, Ratschläge und Hinweise, die wir dort bekommen haben, in unser Handeln aufgenommen. Deswegen bin ich für den Antrag heute sehr dankbar, obwohl wir wussten, dass es wieder eine Diskussion wird, die weit von den Realitäten entfernt ist; das haben wir gerade erneut gehört. Betroffene können sehr verschieden reagieren und haben häufig das Gefühl, auf ihrer Suche nach einer Diagnose sehr lange suchen zu müssen, weil Diagnosen und Behandlungsmöglichkeiten nicht klar waren und teilweise fühlten sie sich von Ärzten nicht ernst genommen. Ich kenne aber auch viele Ärzte und medizinisches Personal – das will ich dagegensetzen –, die sich sehr um die Patienten bemüht haben, jedoch noch keine Lösungen hatten, weil es die Grundlagen noch nicht gegeben hat. Das beruht oft auf mangelnden Forschungsdaten und mangelndem Wissen. Auch Ärztinnen und Ärzte wussten nicht, wie sie behandeln sollten. Ich kann von einem guten Beispiel berichten. In Altscherbitz haben wir eine Tagesklinik zur Behandlung eingerichtet, in der mit verschiedenen Methoden versucht wurde, gegen diese Erkrankung vorzugehen bzw. sie zu heilen. Bei der einen oder dem anderen hat das gut geholfen, bei anderen überhaupt nicht. Auch solche Erfahrungen mussten gemacht werden. Wir haben zum Beispiel am UKD in der ersten Zeit Ambulanzen eingerichtet, wo auch viele Menschen hingegangen sind, die selbst gar nichts mit Corona zu tun hatten, und wo die Erfahrung gemacht worden ist, dass viele Spezialisten aufgesucht werden mussten. Das hat man aus diesem Grund eingestellt. Auch in unseren Landeskrankenhäusern in Rodewisch oder Altscherbitz haben wir solche Ambulanzen eingerichtet, und noch heute gibt es in Bad Düben die MEDICLIN, eine spezialisierte Reha-Einrichtung für Therapie und Forschung. Das ist eine Post-Covid-Schwerpunkt-Klinik. Trotzdem bin ich bei Ihnen, dass wir diese Angebote flächendeckend brauchen, damit es nicht davon abhängt, wo ich wohne und wo nicht, wo ich hinkommen kann und wo nicht. Die wichtigste Aufgabe ist dabei, Wissen zu schaffen, um bessere Diagnosen sowie bessere Behandlungen und Therapien zu ermöglichen. Deswegen braucht es innovative Ansätze, die man testen muss. Gerade auf Bundesebene – das ist heute schon erwähnt worden – ist im Moment viel in Bewegung. Es gibt eine Allianz für postinfektiöse Krankheiten, gestartet durch Gesundheitsministerin Warken und Forschungsministerin Bär. Auch wenn es schon gesagt wurde, ich sage es trotzdem noch einmal: Ab 2026 startet eine Nationale Dekade gegen postinfektiöse Krankheiten. Vorgesehen sind 50 Millionen Euro pro Jahr für Forschung über zehn Jahre. Das ist ein wichtiger Schritt, damit den betroffenen Menschen wirklich geholfen werden kann. Ziel ist, eine neue Datenbasis zu schaffen – auch davon haben wir gesprochen –, um verschärfte Projektförderung, klinische Studien und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erreichen. Bis 2028 laufen im BMG 34 Projekte mit zwei Förderschwerpunkten im Umfang von 118 Millionen Euro. Gleichzeitig gibt es Forschung, Aufklärung sowie die Versorgung von Betroffenen, speziell auch für Kinder und Jugendliche. Ziel ist der Aufbau einer bundesweiten Versorgungslandschaft zur standardisierten und schnelleren individuellen Diagnostik und Behandlung. Auch ein Gemeinsamer Bundesausschuss fördert 16 Forschungsprojekte für rund 30 Millionen Euro. An den Zahlen sieht man, dass wir als Politik dieses Thema durchaus ernst nehmen, obwohl ich natürlich weiß – das auch in Ihre Richtung, lieber Herr Löser, und, um das auch den Betroffenen noch einmal mitteilen zu können –, dass es vielen nicht schnell genug geht, weil man tagtäglich mit dieser Erkrankung leben muss. Zu Medikamenten und Behandlungen: Dazu gibt es eine Expertengruppe, die gemeinsam mit dem Bundesausschuss vier Wirkstoffe empfohlen hat, die jetzt in der Prüfung für die Freigabe sind. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die sich mit der systematischen Evaluation von Behandlungsalternativen beschäftigt. Die erste Anlaufstelle ist natürlich die Hausärzteschaft. Es wurde vorhin angedeutet, dass sich viele Patientinnen und Patienten dort nicht verstanden, manchmal auch nicht ernst genommen fühlen, weil die Hausärzte oft nicht wissen, was sie tun sollen. Deshalb ist die Qualifizierung dieser Hausärzte unbedingt notwendig und muss ausgebaut werden. Ich weiß, dass in Sachsen bereits viele solche Angebote laufen, teilweise digital, teilweise persönlich. Für diese Weiterbildungen der Ärztinnen und Ärzte hat sich unsere SLÄK in Sachsen stark eingesetzt. Wichtig ist das gemeinsame Lernen – auch über Bundesgrenzen und Bundesländer hinweg. Wir wollen Wissen gegenseitig austauschen. Deswegen wissen wir zum Beispiel, dass Nordrhein-Westfalen eine eigene Studie zur vertieften Analyse der Anträge und der Antragsbearbeitung zu Impfnebenwirkungen aufbereitet hat, die in Kürze veröffentlicht wird. Ziel sind auch neue Versorgungsformen für Post-Covid-Patienten, insbesondere im ländlichen Raum. Manche können keine weiten Wege fahren, weil sie so schwer erkrankt sind, gerade auch Kinder. Deswegen braucht es Angebote, wie man vor Ort Versorgung ermöglichen kann. Auch das war Bestandteil unserer Gespräche mit der Arbeitsgruppe. Vielleicht ein allgemein positives Zeichen: Die Hausärzte signalisieren, dass wir derzeit eine rückläufige Zahl der Erkrankten haben, auch das kann man an dieser Stelle einmal sagen. Für die Betroffenen ist der Einsatz, den wir heute mit diesem Antrag zeigen, wichtig: dass sie gesehen werden, dass wir sie hören und versuchen, Lösungen zu finden. Deswegen sind Datenerfassung und Informationszusammenstellung ebenfalls wichtig. Es braucht Informationsangebote, die Synergien schaffen, damit wir keine doppelte Arbeit machen, sondern das eine mit dem anderen gut verknüpfen können, um schnellstmögliche Lösungen zu erreichen. Ich möchte auch noch ein Wort zum Entschädigungsverfahren des KSV sagen. In Sachsen sind zum Stand am 30.07.2025 insgesamt 813 Entschädigungsverfahren wegen vermuteter Schäden im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Impfung im KSV registriert worden, darunter auch acht Anträge, in denen Post-Vac als Gesundheitsstörung geltend gemacht wurde. 766 Anträge wurden bislang entschieden. Dabei kann die Anerkennung eines Impfschadens auch daran scheitern, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Beschwerden nicht nachgewiesen werden kann. Auch dazu findet ein regelmäßiger Austausch behandelnder Ärzte und Wissenschaftler statt, die die weitere Entwicklung beobachten. Wir wollen, dass viel Bewegung in die Forschung kommt, damit den betroffenen Menschen geholfen werden kann. Deswegen herzlichen Dank für diesen Antrag. Ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag den Menschen ein Stück weiterhelfen können. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt mit der Drucksache 8/5004 ein Änderungsantrag der Fraktion BSW zum eben behandelten Antrag vor. Ich bitte Frau Abg. Biebrach für die einbringende Fraktion nach vorn.

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Ines Biebrach BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch wir unterstützen das Anliegen dieses Antrags. Wir haben auch mit den Betroffenen gesprochen, und die Situation ist bereits dargestellt worden; die sind in einer fürchterlichen Lebenssituation, weil ihnen auch finanzielle Mittel fehlen, weil sie Probleme haben, als schwerbehindert anerkannt zu werden oder auch EU-Rente zu bekommen, weil die Kinder nicht zur Schule gehen können und damit die Zukunftsperspektive fehlt. Insofern unterstützen wir alles, was den Betroffenen in irgendeiner Art eine Verbesserung bringen kann. Warum dieser Änderungsantrag? Wir denken, dass nachgeschärft werden sollte. Das kann noch nicht das Ende der Fahnenstange sein; da muss noch mehr kommen. Wir sehen, dass die Betroffenen von Impfschäden sagen – wir haben uns mit Betroffenen unterhalten, anerkannten und auch nicht anerkannten –, sie haben ein Problem mit der Bezeichnung Post-Vac, weil diese das Thema kleinredet. Es ist ein gesundheitlicher Schaden nach einer Schutzimpfung. Sie wollen ernst genommen werden. Die Zahlen, die hier genannt worden sind, sind keine endgültige Erhebung der tatsächlichen Impfschäden, und deswegen wollen wir, dass die Leute, die nach der Impfung ein gesundheitliches Problem haben, genauso erfasst und anerkannt werden wie Leute, die nach der Infektion eine dauerhafte Erkrankung erlitten haben. Deswegen die Bitte, festzustellen, dass dies aktuell noch nicht der Fall ist. Auch die Aufklärung über die Impfung halten wir für nicht ausreichend. Über die Impfung müssen mehr Daten erhoben werden, um besser aufklären zu können. Um es provokativ zu sagen: Gegen Post-Covid kann sich keiner wirklich schützen; das ist etwas, was der Virus mit dem Körper macht. Gegen oder für eine Impfung kann ich mich entscheiden. Deswegen halten wir eine umfassende Aufklärung für existenziell. (Beifall BSW) Was wollen wir noch? Wir wollen, dass alle gesehen werden. Diejenigen, die Long-Covid oder dann vielleicht sogar Post-Covid entwickeln, die ME/CFS haben, aber auch die mit den gesundheitlichen Schäden nach der Impfung. Auch die Angehörigen, die den Hauptteil der Pflege tragen, kommen uns hierin noch zu wenig vor, deswegen haben wir ihnen Raum eingeräumt. Weiterhin halten wir es bei allen Maßnahmen, die gemacht wurden – ob es die Ambulanzen sind oder die Schulung der Hausärzte – für ganz wichtig, dass auch immer die Problematik von Impfschäden mitgedacht wird. All diese Menschen sind Leidtragende infolge der Pandemie, sei es aufgrund einer Dauererkrankung durch das Virus oder durch die Impfung. Aber ernst nehmen müssen wir sie alle. Deshalb wollen wir mit dem Änderungsantrag erreichen, dass auch diese Thematik in den Schulungen und in den Informationsmaterialien beachtet wird. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Wir haben in den Ausführungen in der Enquetekommission gehört, dass diese Ambulanzen sehr wichtig sind, auch am Beispiel der MS-Ambulanzen, die bereits funktionieren. So stellen sich die Betroffenen das vor: multidisziplinäre Ambulanzen, bei denen verschiedene Mediziner draufschauen. Was ganz wichtig war und was die Mediziner mitgegeben haben, ist, dass es einer wissenschaftlichen Begleitung bedarf. Deshalb halten wir es für erforderlich, dass ein unabhängiges Gremium diese Ambulanzen begleitet, die entsprechenden Schlüsse zieht und dann auch eine Behandlung ermöglicht wird. Vielleicht geht es auch darum, Marker zu finden, an denen diese Krankheit zu identifizieren ist, um dann im Sozialsystem entsprechende Anträge mit einer bestimmten Validität stellen zu können. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ihre Redezeit endet gleich, Frau Biebrach.

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Ines Biebrach BSW

Das Letzte, was wir möchten, ist, noch einmal auf die Ambulanzen hinzuweisen. Wir haben das auch in der Begründung erwähnt: In Thüringen gibt es zum Beispiel das Projekt WATCH, bei dem ein Bus wohnortnah zu den Betroffenen fährt. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ihre Redezeit.

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Ines Biebrach BSW

Ich bitte alle, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, weil wir glauben, dass dies wichtige Ergänzungen sind. Wir werden uns dem Antrag jedoch nicht verweigern, sondern ihm zustimmen. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Damit eröffne ich die Debatte zu diesem Änderungsantrag. Ich würde zunächst fragen: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, möchten Sie sich zu dem Änderungsantrag äußern? – Die SPD-Fraktion? – Die CDU-Fraktion? – Die Linke? – Die AfD-Fraktion? – Offensichtlich besteht hierzu kein Redebedarf. Dann hören wir jetzt – das hatte ich vorhin vergessen; ich bitte um Entschuldigung – zunächst noch das Schlusswort zum eigentlichen Antrag. Wer von Ihnen möchte das Schlusswort zum eigentlichen Antrag sprechen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten!) – Sie verzichten, gut. Dann stelle ich zunächst den Änderungsantrag der BSWFraktion in der Drucksache 8/5004 zur Abstimmung. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Für mich ist das kein eindeutiges Zeigen, ich bitte um Auszählen. Tagesordnungspunkt Mietpreisüberhöhungen und Auch der Freistaat Sachsen Drucksache 8/4543, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, fraktionsloser Abgeordneter. Ich bitte nun für die einbringende Fraktion Die Linke Frau Abg. Nagel, das Wort zu nehmen.

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Juliane Nagel Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! 305 Euro für ein 9-Quadratmeter-Zimmer macht 34 Euro pro Quadratmeter. Diese Miethöhe, diese Angebote, solche Inserate sind in der Stadt Leipzig längst kein Einzelfall mehr. Sie sind allerdings ein Alarmzeichen. Wir sehen, wie einige Eigentümer die Notlage von Menschen schamlos ausnutzen, die dringend auf Wohnraum angewiesen sind. Es sind Auszubildende, es sind Studierende, es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schnell eine Bleibe suchen, die hier betroffen sind. Die Mietaufwärtsspirale läuft, die Schaffung von Sozialwohnungen lahmt. Dieses Problem ist nicht auf Leipzig beschränkt. Wir sehen es in Dresden und längst auch im Umland der Großstädte. Im Landkreis Nordsachsen etwa stiegen die Mieten zuletzt sogar stärker als in den beiden Großstädten. Hohe Mieten treffen nicht nur einkommensarme Menschen, sondern zunehmend auch Mittelschichthaushalte. Wenn dazu auch noch steigende Heizkosten, teure Lebensmittel, teure Tickets für Bus und Bahn, Kitabeiträge und Schulessen kommen, dann ist der Alltag kaum mehr zu bestreiten. Der Paritätische Gesamtverband hat ein Wort dafür: Wohnarmut. Ich möchte darauf hinweisen – auch für die Rhetorik –: Mieten steigen nicht einfach so. Mieten werden erhöht. Das geschieht auch über das erlaubte Maß hinaus. Diese Dimension des Problems macht die Mietwucher-App der Linken seit November letzten Jahres schmerzhaft deutlich. Daher noch einmal: Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen. – Jetzt bitte die Gegenstimmen. – Danke. Gibt es Enthaltungen? – Das kann ich nicht feststellen. Wir haben gezählt 54 Jastimmen für diesen Änderungsantrag und 57 Neinstimmen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den eigentlichen Antrag in der Drucksache 8/4899. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Die Drucksache 8/4899 ist damit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Mietwucher wirksam stoppen: muss endlich aktiv werden! der Fraktion Die Linke In 23 Städten bundesweit können Miethaushalte über diese App schnell prüfen, ob ihre Miete zu hoch ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % überschritten, greift das Wirtschaftsstrafgesetz. Dann liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, das ist eine Ordnungswidrigkeit, und es können oder müssen Bußgelder verhängt werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 % handelt es sich allerdings um Mietwucher, der nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die auch mit Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar mit Haftstrafen bestraft werden kann. Bis Ende Oktober dieses Jahres wurden allein in Leipzig – der bisher einzigen sächsischen Stadt, die in der Mietwucher-App erfasst ist – 1 346 solcher Verdachtsfälle registriert. Wir befürchten, dass in Dresden und punktuell auch in anderen Kommunen die Realität nicht anders aussehen könnte. (Frank Peschel, AfD: Weißwasser!) Deshalb fordern wir das Land auf, zu handeln; denn Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein illegaler Griff in die Taschen der Mieterinnen und Mieter, und dem muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verfolgung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung stellt die zuständigen kommunalen Ämter vor gewaltige personelle und finanzielle Herausforderungen. Es sind faktisch Ermittlungen nötig; man muss vor Ort gehen, Zeugeneinvernahmen machen, die Wohnung vermessen, die Ausstattung prüfen usw. usf. Das Sozialamt in Leipzig veranschlagt für die Vorprüfung eines Falls ca. 18 Stunden. Die Stadt Leipzig hat sich dem Problem allerdings gestellt und ein Verfahren entwickelt, um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Im Erfolgsfall, also wenn die Ermittlungen positiv verlaufen, muss die Miete gesenkt und zu viel gezahltes Geld zurückerstattet werden. Doch die Hürden sind sehr hoch. Es braucht einen langen Atem, engagierte und vor allem gut ausgestattete kommunale Stellen sowie die Bereitschaft, sich mit dreisten Immobilienunternehmen anzulegen; denn das rechtliche Dazwischengehen kommt garantiert. Bisher steht in der Leipziger Stadtverwaltung eine einzige Personalstelle für die Bearbeitung der Eingaben zur Verfügung. Aufgrund der Haushaltslage ist hier auch keine Verbesserung in Sicht, und die Leidtragenden dessen sind die Mieterinnen und Mieter. Darum erwarten wir die Unterstützung des Freistaates bei der Ahndung von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher, und zwar erstens durch Finanzierung von Personal für die klammen kommunalen Haushalte, zweitens durch die Übernahme potenzieller Prozesskosten und -risiken durch den Freistaat, drittens durch die Einrichtung kommunaler Mietenmelder und viertens durch eine Informationskampagne, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte aufklärt. Wir erwarten, dass das Land tätig wird und den Kommunen unter die Arme greift, um das Problem selbstverständlich dort anzugehen – ich habe den Zwischenruf aus Weißwasser gehört –, wo es auftritt und es wahrscheinlich ist, dass es auftritt. (Frank Peschel, AfD: Es ist nicht nur in Leipzig, bei Ihnen!) Erst gestern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, hat das Regierungskabinett die Mietpreisbremse verlängert. Das ist richtig und wichtig, aber die dokumentierten Fälle, bisher nur aus Leipzig, von Mietwucher zeigen zugleich, dass die Mietpreisbremse allein nicht ausreicht. Sie wird umgangen, unterlaufen und ohne wirksame Sanktionen, und ohne konsequente Verfolgung bleibt sie ein Instrument mit großen Lücken. Darum müssen wir beides tun: die Mietpreisbremse stärken – wir wissen ja auch, dass sie nur in den Räumen mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt – und gleichzeitig entschlossen gegen Mietwucher vorgehen. Das können wir, ohne dass dieses Kriterium des angespannten Wohnungsmarktes uns Schranken in den Weg legt. Nur wenn wir beides tun, schützen wir Menschen wirksam vor überhöhten Mieten und vor der rigorosen Profitmacherei mancher Wohnungsunternehmen. In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung für mehr Schutz von Mieterinnen und Mietern in den sächsischen Kommunen. Ich danke und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Frau Abg. Nagel. Als Nächstes in der Reihenfolge folgt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Flemming.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Nagel, der vorliegende Antrag der Linken ist, ich muss das so sagen, zum wiederholten Male populistisch überzogen und in Bezug auf das angesprochene Thema nicht angemessen. Er atmet wieder mal den Hauch der Großstadtpartei. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke –

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Juliane Nagel Die Linke

Es sind ja auch 1,1 Millionen Menschen!) Es wird unterstellt, dass sich der Freistaat Sachsen und die Koalition nicht für die Mieter und deren Interessen einsetzten und nichts gegen den unbegrenzten Anstieg von Mieten täten. Das ist falsch und das möchte ich zurückweisen. Außerhalb der Städte Dresden und Leipzig sehen die Realitäten meist sowieso ganz anders aus. In den Regionen der kleinen und mittleren Kommunen liegt der Leerstand im Bereich der Mietwohnungen bei 10 bis 20 %, da ist für Mietwucher wenig Platz und Möglichkeit. (Juliane Nagel, Die Linke: Das wissen wir doch alle!) In vielen Debatten hier im Landtag und auch in zahlreichen Sitzungen des Ausschusses hat die Ministerin immer wieder deutlich gemacht, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden und werden, damit die Mieten in Sachsen, in erster Linie in Dresden und Leipzig, auf einem verträglichen Niveau bleiben. Es ist ohne Zweifel so, dass in den beiden großen Städten in Einzelfällen sehr hohe Mieten verlangt werden, die auch über das hinausgehen, was man als angemessen bezeichnen kann. Die ganz große Mehrheit der Mietwohnungen liegt aber absolut im Durchschnitt und hat mit Horrorszenarien, wie sie hier durch Die Linke gezeichnet werden, nichts zu tun. Auch Sie sollten verstehen, dass die Schlaraffenlandverhältnisse der DDR-Zeiten zum Glück vorbei sind – und mit Schlaraffenlandverhältnissen meine ich nur die Miethöhen, denn die Zustände der Wohnungen waren ja entsprechend wie in Abrissvierteln. (Juliane Nagel, Die Linke: Mietwucher ist eine Straftat!) Auch wenn es die Linken nicht wahrhaben wollen, belegt auch die letzte empirica-Studie zum Beispiel für Dresden eindeutig, dass es in Sachsen nach den Bundeskriterien keinen angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201 a des Baugesetzbuches gibt. Die Mieten steigen nicht deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt. Die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte übersteigt nicht deutlich den bundesweiten Durchschnitt. Der Leerstand ist insgesamt nicht geringer als die Nachfrage. Wenn man die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen insgesamt durchaus kritisch sehen muss, so kann man es zumindest als positiv betrachten, dass das vierte Kriterium der Bundeskriterien, die Wohnbevölkerung, nicht so stark wächst, dass auf Dresden und Leipzig bezogen nicht durch Neubautätigkeit erforderlicher Wohnraum geschaffen würde. Dessen ungeachtet ist hier im Hohen Haus und im Ausschuss bereits angesprochen worden, dass das Ministerium ein neues Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches die Situation in Sachsen erneut bewerten soll; denn selbst bei sogenannten angespannten Wohnungsmärkten, wie sie in Leipzig und Dresden unter gewissen Umständen festzustellen sind, ist ein differenzierter Blick notwendig. Es gibt teilweise gravierende Unterschiede, stadtteilbezogen, aber auch bei Wohnungsgrößen, Ausstattung und vor allem im Vergleich von Stadt und Land. Was wird in Sachsen gegen überhöhte Mieten getan? Ich bitte Sie ernsthaft darum, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben die Mietpreisbremse, die in dieser Woche noch im letzten Kabinett für eineinhalb Jahre verlängert worden ist. Wir haben die Förderung des Familienwohnens und damit die Förderung von Eigentumsbildung. Das ist der beste Schutz gegen Mieterhöhungen und gegen Altersarmut. Wir haben die Erhöhung der Förderung preisgünstigen und gebundenen Mietwohnraums entsprechend den Förderrichtlinien. Wir haben die Förderung der Wohnraumanpassung sowie die Ausreichung des Wohngeldes, was immerhin zu 50 % aus Landesmitteln finanziert wird. Wir haben die Kappungsgrenzenverordnung und das Zweckentfremdungsverbot. All das sind Maßnahmen, die das Ziel haben, unverhältnismäßig hohe Mieten zu verhindern. Das machen sie auch. Jetzt kommt Die Linke und will für jeden Landkreis und die kreisfreien Städte Vollzeitpersonalstellen, die Übernahme der Prozesskosten und Risiken bei Klagen gegen Mietpreise und die Einrichtung kommunaler Mietenmelder in den Landkreisen und kreisfreien Städten für Hinweise und Anzeigen von Fällen von Mietpreiserhöhungen und des Mietwuchers. Das, was Sie hier vorschlagen, ist Wucher, nämlich innerhalb der Verwaltung und wiederum der Bürokratie. Unabhängig davon, dass es sich hierbei um eine Vorwegnahme der Haushaltsverhandlungen für 2027/2028 handelt und der Antrag schon deshalb abgelehnt werden muss, lehnen wir ihn auch aus den genannten Gründen ab. Wir brauchen weder zusätzliche Stellen zur Prüfung, Feststellung und Verfolgung von Fällen von Mietpreisüberhöhung und -wucher noch irgendwelche Prozesskostenübernahmen durch den Staat oder die Kommunen für die Mieter. Es gibt in Sachsen keine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Maßnahmen. Deshalb lehnen wir die Drucksache ab. Ich bedanke mich. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Flemming. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hentschel.

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Holger Hentschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Antrag der Fraktion Die Linke vorliegen, der so klingt, als wolle man den Heiligen Gral des Mieterschutzes finden. Aber wenn man das Papier beiseitelegt und sich die Realität in unserem Land anschaut, dann stellt man fest: Dieser Antrag ist nichts weiter als ein bürokratisches Arbeitsbeschaffungsprogramm, das an den Symptomen herumdoktert, während der Patient, unser Wohnungsmarkt, an einer ganz anderen Krankheit leidet. Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich werde Ihnen in den nächsten Minuten ganz genau erklären, warum. Schauen wir uns zuerst einmal die Forderungen an. Sie wollen in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt neue Personalstellen schaffen. Sie wollen flächendeckend Mietwucherjäger installieren, finanziert vom Steuerzahler. Da frage ich Sie: Haben Sie sich in Sachsen einmal umgeschaut, bevor Sie diesen Antrag geschrieben haben? Sie tun so, als hätten wir flächendeckend im ganzen Freistaat explodierende Mieten. Das ist schlichtweg falsch. Wir haben in Sachsen eher einen Flickenteppich. Ja, wir haben angespannte Wohnungsmärkte. Aber wo? In Leipzig, in Dresden, vielleicht noch in Teilen von Chemnitz. Das sind drei Städte. Aber schauen Sie doch einmal in den Landkreis Görlitz, ins Erzgebirge oder nach Mittelsachsen. Die Landräte dort haben ganz andere Sorgen als Mietwucher. In vielen ländlichen Regionen kämpfen sie mit Leerstand. Dort suchen Vermieter händeringend Mieter. Dort sinken die Immobilienwerte, weil die jungen Leute wegziehen. Sie wollen diesen Landkreisen nun vorschreiben, Personal einzustellen, um ein Problem zu jagen, das es dort nicht gibt. Das ist reine Geldverschwendung. Das ist Politik aus der Großstadtblase für die Großstadtblase, die Realität des ländlichen Raums völlig ignorierend. (Beifall AfD) Kommen wir nun zu den Großstädten, allen voran Leipzig. Warum haben wir denn ein Problem? Warum steigen dort die Mieten? Es ist nicht die Gier der Vermieter, die Sie hier immer als Feindbild an die Wand malen. Es ist das einfachste Gesetz der Wirtschaft, nämlich Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage ist massiv gestiegen und das Angebot kommt einfach nicht hinterher. Warum kommt es nicht hinterher? Weil Bauen in Deutschland mittlerweile zum Luxusgut geworden ist. Wer ist dafür verantwortlich? (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Es ist eine Politik, die das Bauen durch immer absurdere Vorgaben unbezahlbar gemacht hat. Schauen wir uns die Kostentreiber an. Wir haben EU-Vorgaben, die völlig am Maß vorbeigehen. Wir haben nationale Bauvorschriften, die jeden Ziegelstein dreifach regulieren. Wir haben hohe Energiekosten und Dämmvorschriften, die die Kosten für jeden Neubau und jede Sanierung in astronomische Höhen treiben. Sie wollen bezahlbaren Wohnraum? Dann hören Sie auf, den Bauherren Steine in die Wege zu legen. Wenn ein Investor heute baut, muss er Kaltmieten von 15, 16, 18 Euro pro Quadratmeter nehmen, nur um die Baukosten wieder hereinzuholen. Da hat er noch keinen Cent Gewinn gemacht. Das ist keine Mietpreisüberhöhung, das ist simple Mathematik in einem überregulierten Markt. Man erntet hier die Folgen einer katastrophalen Energie- und Baupolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte. Statt diese Ursachen zu beheben, also Bauvorschriften zu streichen und Energie bezahlbar zu machen, wollen Sie nun Beamte einstellen, die den Mangel verwalten. Das ist Planwirtschaft, und die hat noch nie funktioniert. (Beifall AfD) Aber, meine Damen und Herren, wir müssen ehrlich sein. Wir müssen den Elefanten im Raum benennen, um den sich alle anderen herumdrücken. Warum ist denn die Nachfrage in den Städten wie Leipzig so explosionsartig gestiegen? Es liegt nicht daran, dass die Sachsen plötzlich alle drei Wohnungen gleichzeitig brauchen. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Einer der Haupttreiber für die Verknappung auf dem Wohnungsmarkt ist die ungezügelte Zuwanderung. (Beifall AfD – Ah-Rufe CDU und Die Linke – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Wir erleben seit Jahren einen massiven Zustrom. Hunderttausende Menschen sind in unser Land gekommen. Wo ziehen diese Menschen hin? Nicht in das leerstehende Haus im ländlichen Vogtland. Nein, sie ziehen in die Großstädte. (Rico Gebhardt, Die Linke: Warum wohl?) Sie konkurrieren dort direkt mit den Studenten, mit den jungen Familien, mit den Rentnern um den wenigen bezahlbaren Wohnraum, der noch vorhanden ist. Der Wohnungsmarkt ist ein geschlossenes System. Wenn sie auf der einen Seite das Angebot durch Bauvorschriften verknappen und auf der anderen Seite die Nachfrage durch unkontrollierte Zuwanderung massiv erhöhen, dann müssen die Preise steigen. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Das lernt man im ersten Semester Volkswirtschaft. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ich bitte um etwas Ruhe im Saal. Wenn Sie sich austauschen wollen, dann steht Ihnen dafür das Foyer zur Verfügung.

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Holger Hentschel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Welche Lösung gibt es? Wenn wir Mietpreissteigerungen und Wohnungsnot wirklich stoppen wollen, dann brauchen wir keine neuen Mietenmelder und keine neuen Stellen in Landratsämtern, sondern eine Kehrtwende in der Politik. Erstens. Wir müssen das Bauen wieder bezahlbar machen. Weg mit den teuren Öko-Auflagen, weg mit der Überregulierung! (Juliane Nagel, Die Linke: Was hat das mit Mietwucher zu tun?) Zweitens. Das ist der entscheidende Punkt, der sofort wirken würde. Wir müssen den Druck vom Kessel nehmen. Wir müssen die illegale Einwanderung stoppen. Wir müssen endlich geltendes Recht durchsetzen. Wer kein Bleiberecht in Deutschland hat, wer hier unberechtigt lebt, der muss in die Heimat zurückgeführt werden. Wenn wir diese Menschen konsequent zurückführen, werden in Leipzig und in Dresden Tausende Wohnungen frei. Das würde den Wohnungsmarkt sofort entspannen. Das würde die Mieten stabilisieren, und zwar ohne einen einzigen Cent an Steuergeld auszugeben. (Albrecht Pallas, SPD: So ein Blödsinn!) Ihr Antrag, werte Kollegen von den Linken, ist ein Placebo. Sie wollen den Schimmel überstreichen, statt das Dach zu reparieren. Wir aber wollen das Dach reparieren. Wir wollen die Ursachen beheben, Bauhemmnisse abbauen und die Migration begrenzen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Hentschel. Als Nächste spricht für die BSW-Fraktion Frau Abg. Knebel.

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Uta Knebel BSW

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Wieder soll mit einem Antrag nur gegen Symptome und nicht gleichzeitig gegen die Ursachen vorgegangen werden. Bedauerlich finde ich, dass wir uns mit dieser Frage vor zwei Monaten schon einmal befasst haben und die Entscheidung dagegen ausgefallen ist. Nun liegt das Thema wieder auf dem Tisch. Mietwucher ist tatsächlich kein Kavaliersdelikt; das sehen wir auch so. Die Probleme in Leipzig erkennen wir an. Der Lösungsansatz in Leipzig kann nachvollzogen werden. Der Antrag, der uns heute vorliegt, kann dennoch von uns nicht mitgetragen werden. Der Antrag selbst beinhaltet die Begründung für unsere Ablehnung. Zitat: „Auf Initiative der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD beschloss der Leipziger Stadtrat, dass in der Stadtverwaltung eine dafür zuständige Personalstelle geschaffen sowie eine direkte Kontaktmöglichkeit für Verdachtsfälle eingerichtet wurde. Leipziger Mieter:innen können seitdem direkt über ein Formular den Verdacht überhöhter Mieten gegenüber dem zuständigen Sachgebiet Wohnen der Stadt Leipzig anzeigen.“ Der Stadtrat Leipzig hat für sich eine Entscheidung getroffen. Diese Stelle gibt es also bereits. Sie muss nicht mehr eingerichtet werden. Nun gehen die Landtagsabgeordneten der Fraktion Die Linke davon aus, dass dieser Lösungsansatz für Leipzig in anderen Städten und Landkreisen ebenfalls gebraucht wird und umgesetzt werden soll. Allen anderen Menschen in Sachsen soll ein vergleichbares Angebot gemacht werden, heißt es weiter in der Begründung. Dabei wird nicht darauf abgestellt, ob der Bedarf in den anderen Regionen überhaupt besteht. Frau Ministerin Kraushaar informierte in einer der letzten Sitzungen im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zitat –: „Es wird ein umfassendes Gutachten erstellt. Worum geht es dabei? Wir wollen genau wissen, wo es in Sachsen wirklich angespannte Wohnungsmärkte gibt und wo nicht. Die Lage in Dresden und Leipzig ist – und darin werden Sie mir recht geben – nicht vergleichbar mit jenen in Görlitz oder Plauen im Vogtland. Dort haben wir teilweise erheblichen Leerstand und keine Wohnungsknappheit. Das Gutachten passt die bundesweiten Kriterien auf die sächsische Situation an. Wir brauchen belastbare Zahlen, die die regionalen Unterschiede deutlich machen, und wir brauchen eine fundierte Analyse, die zeigt, wo die Mieten wirklich ein Problem sind. Wo braucht es Regulierung und wo braucht es diese nicht?“ An dieser Stelle möchte ich betonen, dass auch der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main mit dem in Leipzig und Dresden nicht zu vergleichen ist. Die Leerstandsquote von 0,2 % in Frankfurt am Main entspricht eben nicht den 2,5 % in Leipzig oder 4 % in Dresden. Wir wollen damit aber nicht die Problematik herunterspielen, die auch wir für Leipzig und Dresden sehen. Um auf die Ausführungen von Frau Kraushaar zurückzukommen, frage ich: Warum warten wir nicht das Ergebnis des Gutachtens ab? Wir müssen uns die Frage stellen, worin die Ursachen für die Entwicklung, gerade in Leipzig, liegen und welche Lösungen es geben könnte, um den Markt zu entspannen. Das sollen Freistaat und Leipzig gemeinsam machen. Die Aufgabe heißt: die Ursachen bekämpfen. Eine Lösung kann sein, dass man das Umland einbezieht und eine zuverlässige und kostengünstige ÖPNV-Anbindung herstellt. 19 000 leerstehende Wohnungen in Leipzig könnte man als Lösungsansatz ebenfalls in Betracht ziehen. Dazu gehört natürlich, dass die Auflagen für die Sanierung dieser Wohnungen und die entsprechenden Gesetze einmal dahin gehend überdacht werden, ob sie tatsächlich die richtigen Forderungen beinhalten. (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) – Es ist ein Lösungsansatz. Wenn Sie den nicht hören wollen, dann tut es mir leid. Ich wäre dafür, dass wir genau das angehen. Ihr Vorschlag ist für die anderen Bereiche von Sachsen nicht tragfähig. Schönen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Frau Abg. Knebel. Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mietwucher ist ein reales Problem, auch in Sachsen. Die Zahlen aus Leipzig zeigen das ungeschönt: Seit November 2024 sind es mehr als 269 Verdachtsfälle. Die durchschnittliche Überschreitung liegt bei 52 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das nehmen wir ernst. Nicht ohne Grund hat offenbar die SPD im Leipziger Stadtrat sozusagen mit Ihnen gemeinsam diese Stelle eingerichtet, aber, und das ist entscheidend, eine Diagnose reicht in dem Fall nicht aus. Wir müssen den Patienten richtig behandeln. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, beginnt unsere Skepsis bei Ihrem Antrag. Die Kollegin Nagel hat es im September-Plenum bei der Beratung über den damaligen Antrag der Fraktion der GRÜNEN zur Mietpreisprüfstelle selbst gesagt – ich zitiere –: „Sinnhaft ist eine Mietpreisprüfstelle […] vor allem dann, wenn Mieterinnen und Mieter über die Stelle nicht nur prüfen können, sondern – wie im Fall der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers – gesetzlich die Ermächtigung vorhanden ist, Verstöße gleich zu ahnden.“ Und weiter: „Bei der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze sind die betroffenen wieder auf den zivilrechtlichen Weg zurückgeworfen.“ Das, meine Damen und Herren, ist die Achillesferse dieses vorliegenden Antrags. Die Fraktion Die Linke fordert Personalstellen, Koordination, Überwachung, aber ohne die gesetzliche Grundlage, um Verstöße tatsächlich ahnden zu können. Das ist dann auch nur Bürokratie ohne Biss. Das ist Symbolpolitik. Lassen Sie mich sehr konkret werden, warum ich das so sehe. Die Fraktion der Linken fordert in dem Antrag, dass Landkreise und kreisfreie Städte Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und § 291 Strafgesetzbuch verfolgen sollen. Was heißt das praktisch? Die Stadt Erfurt, eine Stadt, die übrigens die Mietwucher-App aktiv einsetzt, teilt der Presse mit, aufgrund der bestehenden Rechtsprechung seien die Erfolgsaussichten sehr gering. Warum? Weil der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung verlangt, dass Mieter nachweisen müssen, dass der Vermieter eine Notlage des Mieters ausnutzte. Das ist eine kaum zu erfüllende Hürde. Keine noch so gute Personalstelle kann diese Hürde senken. Das muss ein Bundesgesetz tun. Was heißt das für uns als SPD? Wir drängen im Bund auf eine Reform dieser Tatbestände. Im Juni 2025 haben SPD und CDU die Mietpreisbremse im Bundestag verlängert. Parallel arbeitet eine Expertengruppe bis Ende 2026 an einer Lösung genau dieses Problems, wie man das Tatbestandsmerkmal „Ausnutzung“ bei Mietwucher neu ausgestalten könnte. Warum sollten wir jetzt Personal einstellen, um vor Gericht zu scheitern, statt auf die Bundesreform zu warten? Das ist keine wirksame Strategie, sondern aktionistisch. Schauen wir auf die Zahlen, was das bedeuten würde, also auf die Kosten – vielleicht nicht ganz irrelevant. Sie fordern mit Ihrem Antrag mindestens eine Vollzeitpersonalstelle pro Landkreis und kreisfreier Stadt – das sind 13 in Sachsen –, dazu die Übernahme von Prozesskosten und der Kosten für digitale Systeme und Kampagnen. Blenden wir einmal die Frage aus, ob es geboten wäre, außer in den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine solche Stelle auch in allen anderen Regionen oder Kreisen zu schaffen. Leipzig hat das ja schon gemacht. In Dresden würde es sicher auch passen. Ich verstehe aber schon, dass Kolleginnen und Kollegen hinterfragen, ob es in den Landkreisen wirklich sinnvoll wäre. Sie wollen 13 Stellen. Bei einer mittleren Eingruppierung macht es vielleicht 650 000 Euro im Jahr aus. Sie sagen im Antrag nichts zur Höhe möglicher Prozesskosten, zu den Kosten eines IT-Systems mit geeigneter Software und Wartung und auch nichts zu den Kosten für notwendige Öffentlichkeitsarbeit. Gehen wir einmal zurückhaltend heran, schätzen wir die Gesamtkosten auf mindestens eine bis 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Was bringt es? In Leipzig haben wir die 269 Verdachtsfälle in zwei Monaten. Hochgerechnet sind das vielleicht 1 600 Fälle pro Jahr. Wie viele Fälle landen vor Gericht? Wie viele Fälle werden gewonnen? Die Erfurter Erfahrung sagt: sehr wenige. Oder nehmen wir Frankfurt am Main, das Vorzeigemodell. Zwischen 2020 und 2022 wurden mit intensiven Bemühungen ungefähr 1 400 Verfahren bundesweit eingeleitet. Die Erfolgsquote: niedrig. Der Effekt pro Mieter und Einwohner: ungefähr 11 Cent pro Jahr. Es drängt sich die Frage auf, ob das der beste Einsatz von einer bis 1,5 Millionen Euro pro Jahr an Steuergeld ist. Ich glaube eher nicht. Der Mieterbundreport von November 2025 legt auch etwas anderes nahe. Ein Drittel der sächsischen Mieterinnen und Mieter zahlt mehr als 30 % des Einkommens für die Miete, und zwar für überhöhte, aber legale Mieten. Demnach ist Mietwucher nicht das Kernproblem. Das Kernproblem sind der Wohnraummangel und legale, aber trotzdem existenzbedrohende Mieten. Von allen untersuchten Fällen wiesen 33 % eine existenzielle Belastung bei legalen Mieten auf. 19 % der Fälle waren überbelegte Wohnungen und nur 0,2 % der Fälle waren Verdachtsfälle von Mietwucher. (Juliane Nagel, Die Linke: Zweckentfremdung!) Anstatt sich auf das strukturelle Problem zu stürzen – bezahlbare Wohnungen für jene mindestens 52 % der Mieter/-innen, die das brauchen –, konzentrieren Sie sich mit Ihrem Antrag auf die 0,2 %, auf die Randerscheinung. Weil Sie es gerade hereingerufen haben: Der Kampf gegen Zweckentfremdung bezieht sich nicht auf dieses kleine Segment, sondern es geht darum, Wohnungen für die 52 % plus x bereitzustellen. (Juliane Nagel, Die Linke: Trotzdem ist es nur ein kleiner Teil des Problems!) Das ist aus unserer Sicht keine gute Prioritätensetzung, das ist teure Symbolpolitik, nicht mehr und nicht weniger. Als SPD wollen wir stattdessen dafür sorgen, alle Instrumente zur Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum in Sachsen zu nutzen. Wir rufen alle Mittel des Bundes zum Bau und zur Sanierung bezahlbaren Mietwohnraums ab. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach die Programme an die schwierige Situation in der Bauwirtschaft angepasst. Wir ermöglichen einfacheres und günstigeres Bauen. Bis wir gerade auf den angespannten Wohnungsmärkten in Leipzig und Dresden ausreichend bezahlbare Wohnungen haben, beschränken wir die Möglichkeiten der Mieterhöhung durch Kappungsgrenze und Mietpreisbremse. Erst gestern – das haben wir gehört – hat das Kabinett in Sachsen die Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung bis Mitte 2027 beschlossen. Die Kappungsgrenze wurde bereits bis Juni 2027 verlängert. Das sind real funktionierende Instrumente, die nicht an Gerichtshürden scheitern, anders als die Mietwucherverfolgung. Trotzdem muss es natürlich juristisch geltend gemacht werden. Das ist im demokratischen Rechtsstaat nun einmal so. Ich erkenne natürlich an, dass es eine Hürde für viele Menschen ist. Deshalb setzt die SPD darauf, bestehende Beratungsstrukturen weiter zu unterstützen und zu stärken: Mietervereine und Verbraucherzentralen statt neuer Bürokratie. In Leipzig gibt es die vergünstigte Mietrechtsberatung, in Dresden die kostenfreie Beratung für Dresdenpassinhaber. Das funktioniert ohne neue Verwaltungsstrukturen. Ein letztes Wort zur Bundesebene. Die Kollegin Nagel sagte im September – ich stimme ihr zu –, dass die echte Lösung beim Bundesgesetzgeber liege. Sie forderte einen Mietendeckel auf Bundesebene und die Verschärfung der Mietpreisbremse. Darin stimmt die SPD zum Teil überein, aber daran müssen wir auch dort arbeiten, im Bundestag, und nicht hier den Kommunen Aufgaben überhelfen, die wir nur bundesgesetzlich lösen können. Meine Damen und Herren! Wir lehnen diesen Antrag ab, aber nicht, weil wir Mietwucher tolerieren, im Gegenteil. Wir möchten einen anderen Weg gehen. Als SPD setzen wir auf die Reform der Tatbestände beim Mietwucher, auf eine Ausschöpfung bestehender Schutzinstrumente ohne Lücken, auf Transparenz – wir wollen Mietenmonitore ausbauen –, auf sozialen Wohnungsbau und auf die Stärkung der sozialen Wohnungswirtschaft. Das ist nicht spektakulärer als Ihr Antrag, okay, aber es ist besser. Vielen Dank. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und richtig, dass wir heute im Landtag erneut über das Thema überhöhte Mieten sprechen; denn das Problem ist real und betrifft Menschen in Sachsens Großstädten, gerade diejenigen, die in den letzten Jahren einen neuen Mietvertrag abschließen mussten. Ein kurzer Blick auf gängige Immobilienportale reicht aus, um zu sehen, wie ernst die Lage ist. Viele Angebote liegen 10, 20, sogar 50 % über dem Niveau des ortsüblichen Mietspiegels. Damit reden wir nicht mehr von normalen Preissteigerungen, sondern von klaren Verstößen gegen die Mietpreisbremse und in manchen Fällen auch von Mietwucher. Das große Problem ist: Viele Mieterinnen und Mieter trauen sich nicht, sich mit ihren Vermietern anzulegen. Aktuelles Beispiel sind die überhöhten Mietforderungen der Vonovia in Dresden und Berlin. Die Vonovia hat bereits mehrere Gerichtsverfahren verloren, die Mieterinnen und Mieter wegen unzulässiger Mieterhöhungen des Konzerns geführt haben. In Berlin hat sie deswegen – das konnte man gestern lesen – Mieterhöhungen des Konzerns zurückgenommen und die Klageverfahren eingestellt. In Dresden ist das leider noch nicht passiert. Leider passiert dies, glaube ich, mit Kalkül. Die Vonovia weiß nämlich genau, dass 90 % der Mieterinnen und Mieter nicht gegen die Mieterhöhung vorgehen. Die 10 % an Einsprüchen und gegebenenfalls Klageverfahren werden sozusagen eingepreist. Am Ende steht die Erhöhung der Miete in den allermeisten Fällen, und das zieht den Mietspiegel für alle insgesamt in die Höhe. Verbunden mit dem Wissen um die Börsennotierung des Unternehmens sage ich einmal: Das ist Kapitalismus in Reinform. Die einen bekommen Mieterhöhungen auf der Grundlage von ausgedachten Wohnmerkmalen wie dreimal Schneeschippen im Winter, obwohl kein Schnee liegt, und die anderen verdienen mit ihrem Aktienpaket an der Börse Geld. Wir als BÜNDNISGRÜNE haben dazu in Sachsen eine klare Haltung: Das gehört sich nicht. Bezahlbares Wohnen und faire Mieten sind aus unserer Sicht ein Menschenrecht. Spekulationen mit Wohnraum lehnen wir ab. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wenn Mieterinnen und Mieter Repressalien, Klageprozesse oder unberechtigte Eigenbedarfskündigungen fürchten, dann werden wir sie in ihren Rechten bestärken und an ihrer Seite stehen. Wenn Menschen Angst haben, ihr Recht einzufordern, dann haben wir als Politik dafür Verantwortung. Genau deshalb haben wir als Fraktion der GRÜNEN bereits im September in unserem Antrag zur Stärkung des Mieterschutzes unter anderen die Einführung einer landesweiten Mietpreisprüfstelle vorgeschlagen, eine Stelle, an die sich Mieterinnen und Mieter wenden können, ohne Angst haben zu müssen – kostenfrei, neutral und niedrigschwellig. Eine solche Prüfstelle könnte verbindlich klären, ob eine Miete rechtens ist, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde, ob die Kappungsgrenzen gelten und ob damit Mieterinnen und Mieter effektiv geschützt werden. Leider hat sich damals hier im Haus keine Mehrheit gefunden, die dazu bereit gewesen wäre, diesen Schritt zu gehen, und das, obwohl wir seit Jahren wissen, wie angespannt die Lage an vielen Orten ist. Es ist also gut, dass die Linksfraktion mit ihrem Antrag den Fokus erneut darauf lenkt, wie die Rechte von Mieterinnen und Mietern gestärkt werden können und wie Kommunen gegen Mietpreisüberhöhungen vorgehen können; denn eines ist doch klar: Unzulässig überhöhte Mieten sind eben kein Randproblem, wenn ein Branchenriese wie Vonovia so vorgehen kann. Es ist dann eben leider kein Phänomen einzelner schwarzer Schafe. Es ist ein strukturelles Problem, ein Problem eines überhitzten Marktes, ein Problem eines zu geringen Neubaus von sozialem Wohnraum bei steigender Nachfrage in den Großstädten und bei unzureichenden Schutzmechanismen aufseiten der Mieterinnen und Mieter. Wenn allein in Sachsen 200 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau in den letzten fünf Jahren nicht ausgegeben wurden, wenn Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro, die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung standen, wieder an Berlin zurückgegeben werden mussten, wie unsere Kleine Anfrage ergab, dann haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein systematisches Problem. Darum sage ich deutlich: Ja, wir unterstützen das Anliegen, die Kommunen zu stärken. Ja, wir brauchen kompetente Beratungsstellen für die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen eine Staatsregierung, die mehr leistet, als Lippenbekenntnisse abzugeben und eine Mietpreisbremse nur für anderthalb Jahre zu verlängern und nicht für die gesetzlich möglichen drei Jahre. Das ist also eher ein „Mietpreisbremschen“. Wir begrüßen daher die Zielrichtung des vorliegenden Antrages. Allerdings haben wir bei den ersten beiden Punkten Zweifel hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Vor allem die Übernahme kommunaler Prozesskosten durch den Freistaat scheint uns schwierig umsetzbar zu sein. Wir würden uns daher zu den ersten beiden Punkten der Stimme enthalten. Wir bitten um punktweise Abstimmung. Ich danke für die geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Löser. Hat der Abg. Berger Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Damit hätte jetzt die Staatsregierung, wenn gewünscht, das Wort. Bitte, Frau Staatsministerin Kraushaar. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion Die Linke lässt vermuten, dass überzogene Mieten und Mietwucher häufig und überall vorkämen. Sie wissen, so ist es bei Weitem nicht im Freistaat. Welche Datenlage haben wir? Mein Haus hat bereits mehrfach für die Landeshauptstadt Dresden und die kreisfreie Stadt Leipzig eine Prüfung der dort vorhandenen Situationen durchgeführt; aus guten Gründen nur dort, weil es selbst in der Großstadt Chemnitz Leerstand gibt. Die Prüfung hat ergeben, dass in Dresden und Leipzig – das ist heute schon mehrfach gesagt worden – tatsächlich ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Es gibt eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Das Angebot ist begrenzt und teils ausgeschöpft, das ist eben der Markt. Im Antrag steht, die Staatsregierung müsse endlich handeln. Meine Damen und Herren, wir haben bereits gehandelt. Es ist für die Staatsregierung ein wichtiges wohnungspolitisches Ziel, dass die Menschen im Freistaat angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden können. Wir haben mit zwei wesentlichen Maßnahmen reagiert. Das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Wir haben die abgesenkte Kappungsgrenze mit Wirkung am 1. Juli 2025 wieder für zwei Jahre verlängert. Wir werden außerdem die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Mietpreisbremse, nunmehr lückenlos ab dem 1. Januar 2026 weiterführen. Sehr geehrter Herr Abg. Löser, was heißt hier „Mietpreisbremschen“? Wir haben eben vor, die Mietpreisbremse auf eine deutlich stabilere Grundlage zu stellen. Momentan ist es so, dass nur in Dresden und Leipzig die Mietpreisbremse gilt. Was wissen wir denn? Wir brauchen diese Studie. Wir wollen wissen, wie es in allen Gemeinden in Sachsen ist, und wir hatten gute Gründe, deshalb die Mietpreisbremse nicht auf den längstmöglichen Zeitraum zu verlängern, weil dann vielleicht andere Gemeinden hinten heruntergefallen wären. Lassen Sie uns doch erst mal gründlich schauen, was dabei möglich ist. Die Verlängerung der Verordnung wurde gestern beschlossen. Als nächsten Schritt sehen wir das Gutachten. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im Spätsommer 2026 vorliegen, sodass wir dann die Möglichkeit haben, in aller Ruhe über eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse, solange es uns der Bundesgesetzgeber ermöglicht – Herr Löser hat es schon gesagt, weitere zwei Jahre –, nachzudenken. Wir haben wirksame Maßnahmen getroffen. Es geht um die Themen Mietpreiserhöhung bzw. die Ordnungswidrigkeit nach Wirtschaftsstrafgesetz und den Mietwucher. Nach dem, was uns an Daten vorliegt, sind diese Fälle wirklich die seltene Ausnahme, nicht die Regel. Auch da sind schon Zahlen genannt worden. Laut Mikrozensus haben in Leipzig im Jahr 2022 rund 372 000 Menschen in Mietverhältnissen gewohnt. Über das stadteigene Formular gingen in den ersten zwei Monaten seit Beginn der Einführung 319 Meldungen ein, dass ein Fall von Mietüberhöhung oder Mietwucher vorliegen könnte. Wenn die Annahme zutreffen würde, dass es in jedem Fall eine Mietüberhöhung oder Mietwucher gewesen wäre, würde das dennoch einen Anteil von deutlich unter einem Prozent an Mietverhältnissen ausmachen. Wir haben bereits jetzt wirksame Möglichkeiten zur Ahndung von Verstößen. Die betroffenen Kommunen haben mit dem Ordnungsamt die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, und bei Mietwucher ist es die Staatsanwaltschaft. Aus der Sicht der Staatsregierung ist es ebenfalls nicht zielführend, für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt mindestens eine Vollzeitstelle zu den Mietanliegen der Bürgerinnen und Bürger festzulegen. In Chemnitz und allen sächsischen Landkreisen würde Personal vorgehalten – und von Steuergeldern bezahlt –, das wohl dann nicht ansatzweise ausgelastet wäre. Bei einem durchschnittlichen Mietmedian in den sächsischen Landkreisen von 6,99 Euro, in Deutschland übrigens 10,40 Euro, wissen unsere klugen Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich diesen Gang zum Amt wahrscheinlich sparen können. Die betroffenen Städte Leipzig und Dresden sind bereits aktiv. Das wurde auch schon gesagt. In ganz Sachsen können sich Menschen unter dem Dach des Deutschen Mieterschutzbundes beraten lassen. Der Landesverband Sachsen hat zehn Mietvereine, die für einen geringen Jahresbeitrag qualitativ hochwertige Auskunft und Hilfestellung bieten. Außerdem informiert die Stadt Leipzig ausführlich und öffentlich auf ihrer Webseite zu diesem Thema, und ganz sicherlich, Frau Abg. Nagel, haben auch Sie massiv dafür gesorgt, dass das passiert ist und dass die zuständige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung eingerichtet wurde. Respekt! Das ist wirklich eine tolle Arbeit, die da geleistet wird. Inhaber des Dresden-Passes haben hier die Möglichkeit, eine kostenfreie Mietrechtsberatung bei der Stadt zu erhalten; Herr Abg. Pallas hat auch das schon erwähnt. Wenn ein Mieter, eine Mieterin den Verdacht hat, dass hier Mietwucher betrieben wird oder überhöhte Mieten gefordert werden, kann er oder sie sich beraten lassen. Mein Fazit: Wohnungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, muss realitätsnah bleiben. Grundsätzlich muss Wohnungspolitik, und auch das möchte ich nochmal sagen, einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern sicherstellen. Die Lage in Sachsen ist im Großen und Ganzen nicht problematisch. Schlechtreden ist nicht angebracht. Ganz klar: Die Situation in Dresden oder Leipzig ist relevant, aber eben nicht repräsentativ für ganz Sachsen. Wohnen in Sachsen ist insgesamt bezahlbar. Chemnitz ist die preiswerteste deutsche Großstadt mit Angebotsmieten von unter 6 Euro pro Quadratmeter. Im Miethöhenranking 2024 aller 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte des letzten Jahres sind die letzten acht Plätze allesamt mit sächsischen Landkreisen belegt. Die Quelle ist empirica. Das heißt, nirgendwo in Deutschland ist Wohnen günstiger als in der Mehrheit der sächsischen Landkreise. Aus den genannten Gründen empfehlen wir, den Antrag abzulehnen. Danke schön. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar. Damit erteile ich das Schlusswort an die Fraktion Die Linke. Frau Abg. Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehen Sie es mir nach, aber zum Ende hin wurde die Debatte auf jeden Fall besser und informierter. Ich möchte noch einmal dem rechten Bereich des Plenums empfehlen: Setzen Sie sich damit auseinander, was Mietpreisüberhöhung und Mietpreiswucher sind. Da gibt es keine Verknüpfung mit angespannten Wohnungsmärkten. Mit der Mietwucher-App der Linken als niedrigschwelliges Angebot wurde offensichtlich, dass es das Problem gibt. Ich schließe nicht aus, dass es punktuell in Sachsen – natürlich nicht flächendeckend in den Landkreisen – dieses Problem gibt. Dem muss dann auch nachgegangen werden. Mit unserem Antrag fordern wir nichts anderes als die Durchsetzung geltenden Rechts im Sinne der Mieterinnen und Mieter, auch wenn das vielleicht ein kleiner Prozentsatz ist. Wir wissen es aber erst, wenn Mieterinnen und Mieter ihre Mieten geprüft haben, zum Beispiel über das Tool Mietenmelder. Ich möchte noch einen Blick auf die Bundesebene werfen, weil auch das ins Feld geführt wurde, Kollege Pallas. Im Bundesrat gab es zum dritten Mal eine Beschlussfassung auf Initiative des Freistaates Bayern. Dreimal hat der Freistaat Bayern im Bundesrat eine Mehrheit dafür bekommen, dass das Wirtschaftsstrafgesetz im Bundestag angepasst werden soll im Hinblick auf die Mietpreisüberhöhung und das Aus-dem-Weg-Räumen der Hürden, die da im Moment eingebaut sind, was der BGH entschieden hat. Sachsen ist den Initiativen Bayerns jeweils nicht beigetreten. Bayern hat auch einen differenzierten Wohnungsmarkt. Da gibt es ländliche Regionen, die nicht so ein hohes Mietniveau haben wie die Ausreißer München und Co. Bayern hat sich trotzdem engagiert. Ich hoffe, dass es in dieser Legislatur im Bundestag gelingt, die Gesetzeslage im Sinne dieser Bundesratsinitiative zu entschlacken, damit es einfacher wird, Mietpreisüberhöhung nachzuweisen. Der Gesetzesentwurf der Linksfraktion im Bundestag, der denselben Tenor hatte, wurde leider vor zwei oder drei Wochen von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt. Das wäre schon eine Chance gewesen, schneller zu handeln. Wir bitten nichtsdestotrotz um Zustimmung zu unserem Antrag, weil wir denken, wir haben hier ein Problem, nicht flächendeckend, aber punktuell, und wir wollen den Mieterinnen und Mietern sowie den kommunalen Stellen, die sich dem Problem annehmen wollen, die Möglichkeit geben, aktiv zu werden. Tagesordnungspunkt Nationale Souveränität wahren – Internationalen Gesundheitsvorschriften Drucksache 8/4943, Dringlicher Die Dringlichkeit wurde zu Beginn der Sitzung festgestellt. Zu diesem Antrag können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist wie folgt: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion AfD als Einreicherin das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um einen Antrag, Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten das Schlusswort der Abg. Nagel. Wir kommen nun zur Abstimmung. Zunächst wurde von den GRÜNEN punktweise Abstimmung gefordert. Ich frage die Fraktion Die Linke, ob sie damit einverstanden ist? – Das ist der Fall. Meine Damen und Herren! Dann stelle ich die Drucksache 8/4543 punktweise zur Abstimmung. Wir kommen zunächst zu Punkt 1. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen, sehr vielen Gegenstimmen und einigen Jastimmen ist Punkt 1 nicht angenommen. Nun stelle ich Punkt 2 zur Abstimmung. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dasselbe Ergebnis. Bei einigen Enthaltungen, sehr vielen Gegenstimmen und wenigen Jastimmen wurde auch dieser Punkt abgelehnt. Dann kommen wir zu Punkt 3. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine Enthaltungen, etwas mehr Jastimmen, aber deutlich mehr Neinstimmen. Damit ist auch dieser Punkt abgelehnt. Schließlich noch Punkt 4. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, einige Jastimmen, aber eine übergroße Zahl von Gegenstimmen, somit Ablehnung. Damit stelle ich, meine Damen und Herren, nun die Drucksache 8/4543 als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einigen Jastimmen, wenigen Enthaltungen und sehr vielen Gegenstimmen die Drucksache 8/4543 nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe nun auf den neuen Ablehnung der Änderungen der der Weltgesundheitsorganisation Antrag der Fraktion AfD der für die Zukunft unserer Demokratie, unserer Grundrechte und unserer staatlichen Souveränität von elementarer Bedeutung ist. Es geht um nicht weniger als um die Frage, wer wirklich über den nächsten Gesundheitsnotstand entscheidet. Wir haben bereits erlebt, wie deutsche Staatsorgane den Entscheidungen und Empfehlungen der WHO und ihres Generaldirektors fast blind Folge geleistet haben, den Empfehlungen einer weitgehend pharmaabhängigen, potenziell fremdgesteuerten und intransparent handelnden WHO, einer WHO, deren Generaldirektor nachweislich über unkontrollierbare Machtbefugnisse verfügt, dessen Entscheidungen in Gesundheitsfragen daher keinerlei Gewähr für Objektivität und Unabhängigkeit bieten. Mit den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften würde sich diese Ausgangslage in erschreckender Weise weiter verschärfen: noch mehr Macht dem WHO-Generaldirektor, noch mehr Druck auf die Souveränität der Mitgliedsstaaten, noch mehr Gefahren für die Grundrechte der Bürger. Wer die Tragweite dieser Entwicklung erkennt, gelangt unweigerlich zur einzigen Schlussfolgerung: Diese Änderungen dürfen in Deutschland niemals ratifiziert werden. Wir fordern die Staatsregierung auf, im Bundesrat dagegen zu stimmen. Die neuen IGV führen eine Steigerungsform des Notstandes ein, die pandemische Notlage. Der WHOGeneraldirektor kann diese bereits ausrufen, wenn er für bestimmte Merkmale schlicht ein hohes Risiko behauptet. Somit sind der willkürlichen Ausrufung von Notlagen noch mehr Tür und Tor geöffnet – mit Folgen, die tief in unser gesellschaftliches Leben hineinreichen. Meine Damen und Herren! Wir haben in der Coronazeit gesehen, wie schnell aus Empfehlungen faktische Verpflichtungen werden, wie schnell Regierungen unter Druck geraten, WHO-Vorgaben für Freiheitseinschränkungen eins zu eins umzusetzen, auch dann, wenn diese gerade nicht auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen und somit elementare Grundrechte verletzen. Es darf niemals mehr passieren, dass deutsche Politik nur noch nachvollzieht, was in Genf entschieden wird, weil internationale Verpflichtungen angeblich keinen Spielraum lassen. Das ist demokratietheoretisch und rechtsstaatlich brandgefährlich und verfassungsrechtlich völlig inakzeptabel. (Beifall AfD) Es widerspricht dem Grundgesetz, das sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt und nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und nicht von einer UN-Sonderorganisation. Die geänderten IGV verpflichten zur umfassenden Förderung relevanter Gesundheitsprodukte, ohne die dringend notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Sie errichten einen pharmazeutisch-industriellen Komplex, insbesondere zur Produktion von Impfstoffen auf mRNA-Basis. Von diesen profitieren vor allem die WHO-Sponsoren, während das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Menschen aufs Spiel gesetzt werden. So schafft man keine neue Gesundheitssicherheit. Die neuen IGV setzen zudem klar auf digitale Gesundheitsdokumente. Wir haben erlebt, wohin es führt, wenn Impfnachweise als Voraussetzung für Reisen, gesellschaftliche Teilhabe und möglicherweise den Zugang zu öffentlichen Räumen dienen. Millionen Bürger wurden vom sozialen Leben ausgeschlossen – nicht, weil sie krank waren, sondern wegen eines Eintrags in einer App. Eine freie Gesellschaft darf niemals wieder zulassen, dass die Ausübung von Grundrechten an Bedingungen geknüpft wird. (Beifall AfD) Grundrechte sind unveräußerlich. Wer heute zustimmt, riskiert erneut und verstärkt massive Grundrechtsverletzungen. Genau das lehnen wir entschieden ab. Ein besonders problematischer Punkt der neuen IGV sind die zur Infodemiebekämpfung. Es sollen Staaten verpflichtet werden, Informationen zu kontrollieren, um falsche Narrative einzudämmen. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, wie dieses Instrument in der Coronazeit bereits genutzt wurde. Kritische Stimmen wurden diffamiert und alternative wissenschaftliche Ansätze als „Desinformation“ abgestempelt. Social-Media-Konten wurden gelöscht und Journalisten, Wissenschaftler und Experten wurden öffentlich diskreditiert. Unter dem Deckmantel der Gesundheitskommunikation wurde ein Klima geschaffen, in dem nur noch eine Meinung gelten durfte. Jetzt soll das Ganze mit internationaler Legitimation fortgeschrieben und Artikel 5 des Grundgesetzes faktisch ausgehebelt werden. Nein, das akzeptieren wir nicht. Eine Demokratie braucht freie Debatten, vor allem in Krisenzeiten, keinen global koordinierten Informationsfilter. Andere Länder wie die USA, Argentinien, Italien und Israel haben die IGV-Änderungen bereits abgelehnt. Sie tun das, weil sie verstanden haben: Grundrechte sind nicht verhandelbar. Wenn Deutschland dagegen erneut zustimmt, entsteht ein kritischer Präzedenzfall, die Dauergefahr, dass eine zentralistisch ausgerichtete Krisenpolitik sachgerechte nationale demokratische Entscheidungen auch auf Landesebene erschwert oder praktisch unmöglich macht. Die IGV in dieser Form verbessern die weltweite Gesundheitslage nicht. Sie verbessern nur eines: die Machtposition einer Organisation, deren demokratische Rechenschaftspflicht gegen null tendiert. Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsregierung! Der Bundesrat stimmt am 19. Dezember ab. Heute ist Ihre Chance: Stehen Sie zur uneingeschränkten demokratischen Selbstbestimmung Sachsens und den Grundrechten unserer Bürger! Sagen Sie den Bürgern ehrlich, ob Sie bereit sind, Verantwortung an eine Organisation zu übertragen, die in den letzten Krisen mehr Fragen als Antworten hinterlassen hat! Wir fordern Sie daher auf, Farbe zu bekennen. Sagen Sie Nein zu den Änderungen der IGV! Sagen Sie Ja zu der Souveränität unseres Landes! Sagen Sie Ja zu Grundrechten, Demokratie und parlamentarischer Kontrolle! Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dietz. Als Nächstes hören für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Voigt.

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Sören Voigt CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich will inhaltlich gar nicht weiter auf diesen Antrag eingehen, sondern beschränke meinen Redebeitrag auf ein Zitat von Frau Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil in einer Anhörung zum IGV. Dort wird die Sachverständige wie folgt zitiert: „Zwar kann und darf die WHO nicht, wie vielfach richtig dargelegt wurde, in staatliche Souveränitäten, insbesondere auch nicht in die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, eingreifen. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass die IGV und ihre Änderungen im Rang unter dem Grundgesetz stehen (Art. 59.2 GG).“ Und weiter: „Insbesondere kann und darf die WHO nicht, wie vielfach richtig dargelegt wurde, in die Grundrechte der Bürger eingreifen, auch dies ergibt sich allein schon aus Art. 59.2 GG.“ Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung – Zuruf Sebastian Wippel, AfD – Gegenruf Sören Voigt, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Voigt. Als Nächstes hören für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Kupke.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir diskutieren heute über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und über die Frage, ob Sachsen im Bundesrat zustimmen oder ablehnen sollte. Corona mag verblassen – die Konsequenzen dürfen es natürlich nicht. Wir hatten heute schon mit einem Antrag auf der Tagesordnung, welche Konsequenzen Corona durchaus noch hat und wie der aktuelle Sachstand ist. Es geht um die Grundrechte demokratischer Kontrolle und Vertrauen in staatliches Handeln. Vor allem geht es darum, welche Lehren wir aus den Jahren 2020 bis 2022 ziehen. Internationale Zusammenarbeit ist wichtig, aber Regeln, die nationale Zuständigkeiten und Grundrechte berühren, müssen klar definiert, demokratisch legitimiert und transparent sein. Genau das ist bei den vorliegenden IGV-Änderungen nicht ausreichend der Fall. Darum hat die BSW-Gruppe im Bundestag seinerzeit einen Antrag eingebracht. Die Bundesregierung soll die IGV-Änderungen ablehnen, solange Grundrechte, Parlamentshoheit und nationale Zuständigkeiten nicht eindeutig gesichert sind. Brandenburg hat entsprechend im Bundesrat dagegen gestimmt und wir schließen uns dieser Linie an. (Beifall BSW) Worum geht es konkret? Erstens. Die IGV-Änderungen schaffen neue Eingriffsbefugnisse mit zu vagen Definitionen. Der WHO-Generaldirektor könnte eine pandemische Notlage ausrufen, ohne klare Kriterien und ohne parlamentarische Kontrolle. Ein Notstandsregime braucht aber eindeutige Grenzen, klare Befristungen und demokratische Rückbindung. Der Ausnahmezustand darf nicht zur Normalität werden. Zweitens. Digitale Gesundheitsnachweise bergen erhebliche Risiken. Die Erfahrungen der Coronazeit haben gezeigt, wie schnell Grundrechte eingeschränkt wurden, oft ohne ausreichende Debatte. Die IGV ermöglichen digitale Zertifikate, deren Einsatz nicht eindeutig begrenzt ist. Der Unsinn, seinen Impfpass im Restaurant vorzuzeigen, sollte eine trübe Erinnerung bleiben. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Klar ist: Gesundheitspolitik darf nicht wieder zu Spaltung und Diskriminierung führen. Drittens. Die Regelungen zur Infodemiebekämpfung sind unbestimmt. Natürlich brauchen wir verlässliche Informationen in Krisen. Aber die IGV lassen offen, wer entscheidet, was Fehlinformation ist. Damit entsteht das Risiko, dass kritische Stimmen oder abweichende wissenschaftliche Erkenntnisse unter Druck geraten. Das BSW steht klar für Meinungsfreiheit und eine offene Debattenkultur. (Beifall BSW) Viertens. Die WHO-Finanzstruktur bleibt unreformiert. Die WHO ist heute stark von zweckgebundenen privaten Geldern abhängig. Das schafft Abhängigkeiten, die bei einer Institution mit globalen Befugnissen problematisch sind. Wir fordern mehr öffentliche Kernfinanzierung, weniger private Zweckmittel und klare Transparenz. Doch die IGV erweitern lediglich Kompetenzen, ohne die demokratische Basis der WHO zu stärken. Fünftens. Die Coronapolitik ist in Deutschland nicht aufgearbeitet. Bevor neue internationale Notstandsregelungen geschaffen werden, müssen wir klären: Welche Maßnahmen waren verhältnismäßig, wo wurden Grundrechte verletzt und welche Strukturen haben versagt? Ohne diese Analyse besteht die Gefahr, Fehler zu wiederholen. Was bedeutet das für den heutigen Antrag? Der AfD-Antrag benennt einige dieser Punkte – wenn auch mit anderer Tonlage. (Susanne Schaper, Die Linke: Eigentlich nicht!) Der Beschlusspunkt selbst ist jedoch sachlich richtig. Die Staatsregierung soll im Bundesrat den IGV-Änderungen nicht zustimmen. Diese Forderung deckt sich mit unseren Positionen im Bundestag, mit Brandenburg und unseren öffentlichen Stellungnahmen in Sachsen. Um es noch einmal klar zu sagen, Frau Schaper, weil Sie gerade schauen: Wir stimmen nicht zu, weil der Antrag von der AfD kommt, (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) sondern weil die Forderung unserer eigenen Linie entspricht: juristisch begründet, demokratisch fundiert und grundrechtsorientiert. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Kupke. Es folgt die SPDFraktion; bitte, Frau Abgeordnete.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Forderung des AfD-Antrags klingt erst einmal simpel und ist doch falsch. Sachsen soll bei der Abstimmung im Bundesrat zum Gesetz zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften, welches bereits am 6. November 2025 mit deutlicher Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, mit Nein stimmen. Überraschend ist dies nicht. Schließlich fordert die AfD ohnehin den Austritt Deutschlands aus der WHO. Deshalb möchte ich meine Zeit nutzen, um zu verdeutlichen, warum Sachsen dem deutlichen Votum des Bundestages folgen sollte. Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass die Internationalen Gesundheitsvorschriften teilweise überarbeitungsbedürftig sind. Nach einer zweijährigen Arbeitsprozessgestaltung im Nachgang der Pandemie einigten sich die WHO-Vertragsstaaten im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen. Diese finden bereits breite Unterstützung. So begrüßte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Stärkung der WHO und ihre IGV-Regularien als zentrales, völkerrechtlich verbindendes Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken. Die Einführung einer neuen Alarmstufe der sogenannten pandemischen Notlage ist ein wesentliches Element der Reform und ermöglicht als Zwischenstufe bereits vor einer Pandemie die breite Reaktion. Zudem wird festgeschrieben, dass bei einem Ereignis die Würde der einzelnen Personen gewahrt werden muss und die Werte Gerechtigkeit und Solidarität zu beachten sind. Von zentraler Bedeutung ist zudem die Aufrechterhaltung internationaler Versorgungsketten im Pandemiefall. Dies gilt für Lebensmittel ebenso wie für Masken und Impfstoffe. (Roberto Kuhnert, AfD: Masken!) Zu den Neuerungen gehört unter anderem auch das Vorhalten von Labordiagnostikkapazitäten, Risikokommunikationskapazitäten, unter anderem zum Umgang mit Fehl- und Desinformation, sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fallmanagement. Hierbei wird deutlich, dass die Mitgliedstaaten der WHO aus der Covid-19-Pandemie gelernt haben und wichtige Schlüsse ziehen. Schließlich möchte ich noch auf ein paar Mythen der AfD eingehen, die sie in der Begründung des Antrags formuliert. Erstens; das sagte bereits Herr Voigt. Nein, mit der Zustimmung geht kein Souveränitätsverlust Deutschlands einher. Vertragsstaaten übertragen der WHO keinerlei Befugnisse, den nationalen Regierungen Maßnahmen vorzuschreiben, die Lockdowns oder Impfpflichten enthalten. Die WHO spricht lediglich zeitlich befristete Empfehlungen aus, die nicht bindend sind. Vertragsstaaten behalten ihr souveränes Recht, ihre internationale Gesundheitspolitik gemäß eigener nationaler Gesetze zu gestalten und umzusetzen. Zweitens. Nein, die Bekämpfung falscher und unzuverlässiger Informationen ist keine Zensur. Die IGV betonen die Bedeutung von Transparenz, Meinungsfreiheit und die Einbindung verschiedener Akteure. (Katja Dietz und Sebastian Wippel, AfD: Und wer legt fest, was falsch ist?) Das Ziel ist, die Auswirkungen von Fehlinformationen für die Gesundheit zu minimieren und nicht, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Gemäß den geänderten IGV haben die Vertragsstaaten nun Kapazitäten für die Risikokommunikation in gesundheitlichen Notlagen vorzuhalten, einschließlich für den Umgang mit Fehl- und Desinformation. Es geht dabei ausschließlich um die Bereitstellung evidenzbasierter Informationen und die Förderung der Öffentlichkeit. In einem freien und demokratischen Land von autoritärer Informationssteuerung zu sprechen, zeigt lediglich, dass die AfD bereit ist, die Gesundheit der Bevölkerung für ihre Propaganda zu nutzen. (Sebastian Wippel, AfD: Das haben doch ehemalige Mitarbeiter des Öffentlich-Rechtlichen selber zugegeben!) Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall SPD – Zuruf AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang. Als Nächstes hören wir für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abg. Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lang, vielen Dank für diesen Redebeitrag, dem wir uns vollumfänglich anschließen. Die AfD hat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der nichts weniger fordert, als dass Sachsen im Bundesrat die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, kurz IGV, ablehnen soll. (Roberto Kuhnert, AfD: Zu Recht!) Und wie so häufig bei gesundheitspolitischen Anträgen der AfD ist auch dieser Antrag geprägt von falschen Schlussfolgerungen und einem tiefen Misstrauen gegenüber internationalen Institutionen. Wir werden den Antrag ablehnen. Es ist selbstverständlich legitim, internationale Regelwerke kritisch zu prüfen, aber eines ist ebenso klar: Die Weltgesundheitsorganisation ist eine der wichtigsten multilateralen Institutionen unserer Zeit. Ich will ein paar Sachen aufzählen, die es ohne die WHO nicht gegeben hätte: Polio, also die Kinderlähmung, ist wirksam eingedämmt. Die AIDS-Pandemie ist seit Anfang der Neunzigerjahre wirksam bekämpft. Bei Ebola, SARS und jüngst bei Covid-19 wurde lebenswichtige Koordinationsarbeit geleistet. Für viele Länder, besonders für ärmere Regionen, ist die WHO die einzig verlässliche Gesundheitsinstanz, die fachlich unterstützt, bildet und Krisen beherrschbar macht. Wer also so tut – wie die AfD in ihrem Antrag –, als sei die WHO eine Bedrohung für die Demokratie, der wird weder der Realität noch der globalen Verantwortung gerecht, die wir als Industrieland Deutschland tragen. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind ein völkerrechtlicher Rahmen, den die Mitgliedsstaaten gemeinsam beschlossen haben, auch Deutschland. Sie dienen dazu, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, international zu melden und koordiniert zu handeln. Nichts, aber auch wirklich nichts in den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften hebelt die nationale Souveränität aus. Die WHO bekommt keine Durchgriffsrechte auf nationale Behörden. Deutschland und Sachsen brauchen keine Abschottung, sondern verlässliche Partner in globalen Gesundheitskrisen. Die WHO ist ein solcher Partner. Meine Damen und Herren, wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hörten wir Herrn Abg. Löser. Jetzt spricht für die Fraktion Die Linke Frau Abg. Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mal ein bisschen deutlicher: Die AfD-Fraktion legt uns heute Abend mit dieser Drucksache wieder einmal einen Antrag vor, der die nationale Souveränität beschwört, aber in Wahrheit internationale Gesundheitszusammenarbeit sabotieren soll. Aus Sicht der Linksfraktion ist vollkommen klar: Dieser Antrag ist nicht nur abzulehnen, sondern er ist auch politisch brandgefährlich und zynisch gegenüber all den Menschen, die in globalen Gesundheitskrisen auf Solidarität und handlungsfähige Strukturen angewiesen sind. Die AfD behauptet, die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften würde eine Art WHO-Diktatur einführen, nationale Hoheitsrechte aushebeln und eine gigantische Überwachungsmaschine starten. Das ist nichts anderes als der Versuch, mit altbekannten Verschwörungsnarrativen Angst zu schüren. Datenschutz, demokratische Kontrolle und Transparenz sind wichtige Aspekte, über die wir immer wieder sprechen und über die auch gesprochen werden muss. Das ist klar und das stellen auch wir nicht in Abrede. Aber wer wie die AfD und deren Befürworter jede Form verbindlicher internationaler Regeln bekämpft, öffnet Tür und Tor für Chaos, Nationalismus und Egoismus, statt Pandemien gemeinschaftlich besser zu verhindern und gerechter zu bekämpfen. Besonders dreist ist, dass die AfD sich hier plötzlich zum Schutzschild vor Ausgrenzung und Diskriminierung stilisiert, während sie selbst seit Jahren Menschen gegeneinander ausspielt, Minderheiten attackiert und soziale Spaltung befeuert. Wer ernsthaft aus der Coronapandemie gelernt hat, weiß: Wir brauchen klare internationale Gesundheitsregeln und eine Zusammenarbeit, sozialen Schutz und eine Infrastruktur, die niemanden zurücklässt, und keine nationalistische Rückabwicklung, wie sie die AfD befördert und wie sie auch vom BSW hier unterstützt wird. Dieser Antrag ist eine populistische Kampfansage gegen die internationale Solidarität, Zusammenarbeit und wissenschaftsbasierte Gesundheitspolitik. Er verdient keine kosmetische Nachbesserung, sondern eine deutliche Absage. Im Namen der Linksfraktion sage ich deshalb: Diesem Antrag wird entschieden widersprochen, und zwar ohne jedes Wenn und Aber. Danke. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Frau Abg. Schaper. Der fraktionslose Abg. Berger möchte nicht das Wort ergreifen. Damit ist die erste Rederunde beendet. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann erteile ich jetzt der Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Deutschland bleibt souverän, gerade durch internationale Gesundheitskooperationen. Die Behauptungen des Antrags sind fachlich falsch. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO wurden im Jahr 2005 mit Zustimmung Deutschlands beschlossen. Sie verpflichten die Staaten zu einem frühzeitigen Informationsaustausch über Gesundheitsgefahren, zur Transparenz gegenüber anderen Staaten und zu einer Mindestbasis an Versorgungskapazitäten. Die 2024 beschlossenen Änderungen bewirken im Wesentlichen Folgendes: Sie präzisieren Begriffe wie „pandemische Notlage“. Sie stärken Meldewege, damit Gesundheitsrisiken nicht wieder so spät erkannt werden wie zu Beginn von Covid-19. Sie fördern Gerechtigkeit, zum Beispiel beim Zugang zu Gesundheitsprodukten. Sie ermöglichen digitale und analoge Gesundheitsdokumente. Und sie schaffen eine nationale Koordinierungsstelle, die lediglich organisatorisch bündelt, was heute schon existiert. Sie geben der WHO keinerlei neue Macht, weder über Staaten noch über Bürger. Die WHO kann – und das bleibt unverändert – nur Empfehlungen aussprechen. Sie erhält keinerlei Eingriffsbefugnisse in nationale Hoheitsrechte, keine Anordnungen, keine Weisungen, keine Sanktionen. Alle Entscheidungen über Maßnahmen bleiben bei den Nationalstaaten. Das ist völkerrechtlicher Standard und steht explizit im GV-Kommentar der WHO. Die pandemische Notlage ist nur eine Unterkategorie der bereits bekannten gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite. Sie verändert nichts an den Kompetenzen der WHO. Sie dient lediglich dazu, zwischen Pandemien und anderen Notlagen zu unterscheiden. Die Koordinierungsstelle ist administrativ, nicht exekutiv. Sie kann keinerlei Maßnahmen anordnen, sondern dient der internen Abstimmung im Grunde in einer Art Postfach, wie es heute schon existiert. Die IGV sagen nicht, „digitale Dokumente müssen eingeführt werden“, sondern „digitale und nicht digitale Formate sind möglich“. Beide Formen sind ausdrücklich gleichwertig. Kein Staat muss sie nutzen. Kein Staat darf daraus Zugangsvoraussetzungen machen. Die WHO darf Informationen nur dann veröffentlichen, wenn ein Staat die Unterstützung der WHO ablehnt und eine internationale Gesundheitsgefahr nachweislich besteht. Es geht um Ergebnisse wie ein neuer Virus, der sich bereits international ausbreitet, und der betreffende Staat blockiert die Informationen. Um personenbezogene Daten geht es nicht. Internationale Zusammenarbeit stärkt Souveränität. Souveränität bedeutet im 21. Jahrhundert nicht Abschottung. Souveränität bedeutet Handlungsfähigkeit in internationalen Krisen. Covid-19 hat uns gezeigt, was passiert, wenn Staaten Informationen zu spät teilen, Lieferketten einbrechen oder nationale Alleingänge internationale Reaktionen behindern. (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Deutschland gewinnt durch die IGV: bessere Frühwarnung, bessere Versorgung mit Gesundheitsprodukten, abgestimmte Reiseempfehlungen, stabile Lieferketten, internationale Solidarität. Und alle Maßnahmen bleiben unter parlamentarischer Kontrolle. Der Bundestag muss die IGV-Änderungen ratifizieren. Der Bundesrat stimmt zu. Genau deshalb liegt der Antrag überhaupt vor. Die IGV-Änderungen gefährden nicht die Freiheit, nicht die Grundrechte und nicht die Souveränität Deutschlands. Im Gegenteil: Sie stärken unsere Fähigkeit, Gesundheitsrisiken früh zu erkennen, fair zu bewältigen und Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Ich erteile jetzt das Schlusswort der Fraktion AfD; Frau Abg. Dietz.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes möchte ich kurz auf das eingehen, was Herr Voigt gerade gesagt hat. (Mike Moncsek, AfD: Nicht da!) – Hier ist er. Sie haben gerade Frau Dr. Pfeil zitiert, die im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Oktober im Bundestag gesprochen hat. Ich selbst war Gast bei dieser öffentlichen Anhörung, und ich finde es sehr denkwürdig, dass Sie Frau Dr. Pfeil mit dem Zitat völlig aus dem Kontext gerissen haben. (Zurufe Susanne Schaper, Die Linke, und Albrecht Pallas, SPD) Es wäre gut gewesen, Sie hätten vielleicht den ganzen Text aus dem Protokoll vorgelesen. (Sören Voigt, CDU: Es ging um die Grundrechte!) Wir brauchen keine neue Brandmarkung von kritischen Wissenschaftlern als „Schwurbler“. Wir brauchen nicht noch einmal eine Institution, die festlegt, was Wahrheit ist und was Fake News sind. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das müssen gerade Sie sagen! – Weitere Zurufe) Wir brauchen keine erneute Diskriminierung von Bürgern, die auf ihre Freiheitsrechte bestehen: Die Freiheit, sich nicht impfen zu lassen. Die Freiheit, keine sinnlosen Tests zu machen. Die Freiheit, ihr Leben so zu leben, wie sie es für richtig halten. Das alles darf sich nicht erneut wiederholen. Vielmehr muss aktiv verhindert werden, dass so etwas erneut passiert. Wenn wir mit den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften noch mehr Kompetenzen als ohnehin schon an die WHO abgeben, dann geben wir diese Freiheiten dorthin ab. Und ja, mit der Ablehnung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften ist es nicht getan. Wir sehen diese Ablehnung der geänderten Gesundheitsvorschriften als ersten Schritt zu einer grundlegenden Reform und Verschlankung der WHO. Wir wollen eine WHO, die unabhängig ist und keine Interessen vertritt, seien es Interessen einzelner Staaten oder der Pharmalobby. Wir wollen eine WHO, die dem Anspruch einer zwischenstaatlichen Organisation gerecht wird. Lassen Sie uns daher heute den Grundstein für die Reform der WHO legen, indem wir die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften ablehnen! (Rico Gebhardt, Die Linke: Wie in Amerika!) Ich bitte daher noch einmal um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten das Schlusswort der AfD-Fraktion von Frau Abg. Dietz. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/4943 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? –Stimmenthaltungen? – Also, wir sind uns nicht hundertprozentig einig. (Heiterkeit) Um irgendwelche Diskussionen zu vermeiden, denke ich, ist es das Beste, wir zählen aus. (Zuruf Heiko Gumprecht, AfD) Ich bitte jetzt noch einmal bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie müssen auch die Staatsregierungsbank ansehen! – Die Jastimmen werden gezählt. – Zuruf: Das ist doch peinlich!) Jetzt bitte die Gegenstimmen. (Heiko Gumprecht, AfD: Bitte nur einen Arm heben! – Die Gegenstimmen werden gezählt.) Die Hände können Sie wieder senken. (Zurufe SPD und BÜNDNISGRÜNE: Och! –

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Kay Ritter CDU

Ist doch eindeutig jetzt!) Bei 53 Jastimmen und 60 Gegenstimmen ist die Drucksache 8/4943 nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Haushalts- und Drucksache 8/301, Unterrichtung durch das Drucksache 8/4905, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Barth, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? (Mike Moncsek, AfD: Herr Barth ist krankheitsbedingt nicht da!) – Ein anderer offensichtlich auch nicht. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/4905, ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Tagesordnungspunkt – Jahresbericht Drucksache 8/622, Unterrichtung Drucksache 8/4921, des Haushalts- und – Jahresbericht Drucksache 8/621, Unterrichtung Drucksache 8/4922, des Haushalts- und Das Präsidium hat für den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von je 8 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile damit dem Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs das Wort; bitte. – Noch einen kleinen Moment. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Eppinger, das Wort? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann bitte, Sie haben das Wort. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Gelegenheit, Ihnen (Staatsminister Christian Piwarz: Da muss man seinen Blick ein bisschen schärfen! –

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Mike Moncsek AfD

Es wird langsam knapp!) Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Vermögensrechnung 2022 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl an Enthaltungen, aber deutlich mehr Jastimmen ist die Drucksache angenommen. Damit wurde der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/4905, zugestimmt. Der Staatsregierung wurde gemäß § 114 Abs. 2 der Sächsischen Haushaltsordnung Entlastung erteilt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf 2024 – Band I durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses 2024 – Band II durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses den Jahresbericht 2024 des Sächsischen Rechnungshofs vorstellen zu dürfen, möchte ich mit einem Dank verbinden. (Zuruf AfD: Danke!) Vielen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie für die kritischen Auseinandersetzungen mit unseren Berichten hier im Hohen Haus und vor allem im Haushalts- und Finanzausschuss. Beim Lesen der beiden vorliegenden Bände, die sich unter anderem mit der Haushaltsrechnung des Jahres 2022 befassen, wird Ihnen aufgefallen sein, dass wir unsere Beiträge zur Haushaltsprüfung mehr und mehr straffen und in mehrere Teilbereiche aufteilen. Wir hoffen, damit Ihrem Ansinnen nachzukommen, unsere Hinweise und Empfehlungen für Effizienzverbesserungen noch verständlicher und anschaulicher darzustellen. (Vereinzelt Beifall CDU) Bei der diesjährigen Beratung im HFA wurde erneut darauf aufmerksam gemacht, dass wir die Beiträge noch weiter in seine thematischen Bestandteile zerlegen sollen. Daran werden wir auch in Zukunft weiterarbeiten. (Jan Löffler, CDU: Das ist gut!) Ich bitte jedoch zu beachten, dass die Prüfprozesse auch in längeren Zeiträumen laufen und wir uns letztendlich in einer Übergangsphase befinden. Ich erlaube mir eine Verfahrensfrage, Herr Präsident: Habe ich schon 4 Minuten geredet? Ich glaube, die eingestellte Zeit kann nicht ganz stimmen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Sie haben 8 Minuten und nun sind noch 6 Minuten übrig. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Gut. – Die Zerkleinerung dieser Sachverhalte stößt ein wenig an kleine Grenzen. Doch der Rechnungshof wird versuchen, dem Ansinnen nachzukommen. Wenn wir uns dem Inhalt des Berichtes zuwenden, dann kann ich grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzuges bestätigen. Es gibt jedoch eine Reihe von Feststellungen, auf die der Sächsische Rechnungshof aufmerksam machen möchte. Dabei gilt wie immer: Auch wenn der Bericht auf die Vergangenheit abzielt, sind die Auswirkungen heute noch zu spüren, und gegebenenfalls sind auch lange Linien mitzuverfolgen. Sachsen konnte in 2022 Steuereinnahmen in Höhe von rund 16,5 Milliarden Euro erzielen. Das waren sage und schreibe 2,4 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsansatz geplant. Vor diesem Hintergrund weisen wir beispielsweise darauf hin, dass die ursprünglich geplante Entnahme von einer Milliarde Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds Sachsen nicht mehr nötig war. Im Zusammenhang mit dem Corona-Bewältigungsfonds erlaube ich mir explizit einige Hinweise. Dabei versuche ich, ein komplexes finanzpolitisches Thema einfach darzustellen. Komplex können Sie es dann gerne im Beitrag Nr. 4 nachlesen. Der Sächsische Rechnungshof beanstandet darin die Bildung von sogenannten aufgeschobenen Kreditaufnahmen in Höhe von 381 Millionen Euro im Corona-Bewältigungsfonds. Das sollte das Fortgelten von Corona-Ermächtigungen über das Ende des Notlagenjahres 2021 hinaus und eine Umwandlung der aufgeschobenen Kredite in aufgenommene Kredite bis zum Abschluss des Fonds im Jahr 2030 ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 gesprochen, das Jährigkeitsprinzip, Ausgaben und Kreditermächtigungen zeitlich zu begrenzen. Das schließt die Bildung von sogenannten aufgeschobenen Kreditaufnahmen ausdrücklich ein. Nun weiß ich, dass sich das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht ausdrücklich zu Sachsen geäußert hat, aber das Gericht bestätigt dem Grunde nach in seinem Urteil die vom Sächsischen Rechnungshof bisher schon geäußerten Bedenken zum Verfahren des Aufschiebens von Kreditermächtigungen für Notlagen. Wir empfehlen daher, eine Klarstellung in die Haushaltsordnung aufzunehmen, dass die Bildung von aufgeschobenen Kreditaufnahmen bei Notlagenkrediten ausgeschlossen ist. Ansonsten möchte ich zu diesem Thema noch gerne die Lektüre von Beitrag Nummer 6 empfehlen. Der Jahresbericht enthält natürlich auch die bekannten, immer wiederkehrenden Themen der sächsischen Haushaltspolitik. Die größte Sprengkraft steckt wie immer im Personalbereich, siehe dazu auch den Beitrag 28. Die Folge ist wieder ein neuer Rekordwert der Personalausgaben. In nur einer Legislaturperiode wurden 5 250 neue Stellen geschaffen. Das bedeutet ein Plus von 6 % in den Jahren 2019 bis 2024. Parallel dazu konnten wir auch eine Erhöhung der Beraterleistungen konstatieren. Es wurde also mehr Sachverstand eingestellt und trotzdem mehr externer Sachverstand für über 2 Millionen Euro eingekauft; das können Sie alles ab Seite 92 nachlesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Jahresbericht spiegelt die Vielfalt unserer Prüftätigkeit wider. Wir verstehen uns dabei als Partner der geprüften Stellen, aber auch als Partner des Landtags, indem wir Hinweise zur Umsetzung des von Ihnen beschlossenen Staatshaushaltes durch die Staatsregierung und Fakten als Grundlage für künftige Entscheidungen an die Hand geben möchten. Umso mehr freut es uns, wenn eine gewisse Wirkung erzielt wird. Dazu ein aktuelles Beispiel: Die im letzten Jahresberichtsband benannte Prüfung der Besteuerung von Kryptowährungen haben wir veröffentlicht, und wir freuen uns sehr darüber, dass Finanzminister Piwarz bekanntgegeben hat, dass zukünftig mit speziell entwickelter Software und KI der Besteuerung von Kryptohandel nachgegangen wird. Ich denke, das sind gute Beispiele; herzlichen Dank dafür. Ich hoffe, dass es auch mit den Empfehlungen aus dem vorliegenden Jahresbericht gelingt, Ihnen als Parlament unabhängig fachlich fundierte Erkenntnisse an die Hand zu geben und Sie bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen. Mir ist bewusst, dass unsere Prüfungen nicht immer auf Gegenliebe bei den geprüften Stellen stoßen. Eines steht jedoch fest: In einer Demokratie müssen alle staatlichen Stellen, alle staatlichen Organe Rechenschaft ablegen. Das ist kein Misstrauen, sondern Grundprinzip legitimer Machtbegrenzung. Kontrolle ist Ausdruck von Verantwortung gegenüber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Und um noch einmal im Bild zu bleiben: Eine starke Finanzkontrolle kann zu einem stabilen Haushalt beitragen. Ich möchte mir nicht ausmalen, welche Sprengkraft ein instabiler Haushalt entwickeln kann. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit zu dieser späten Stunde und für Ihre Befassung mit unserem Bericht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, AfD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, Herrn Michel. Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Löffler.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofs! Wir befassen uns heute mit dem Jahresbericht 2024 – Sie haben es gesagt – des Sächsischen Rechnungshofs wieder in zwei Bänden, wieder mit einer beeindruckenden Breite an Themen und wie immer mit klaren, manchmal sehr deutlichen Worten. Zunächst einmal möchte ich meinen Dank aussprechen. Herr Präsident, bitte geben Sie den Dank auch dem gesamten Kollegium und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hofes weiter. Der Rechnungshof arbeitet gründlich, unabhängig und mit hoher fachlicher Tiefe. Ohne diese, Ihre Arbeit, ohne die kritischen Fragen, ohne die kontinuierliche Kontrolle, wäre die parlamentarische Haushaltssteuerung und -kontrolle in Sachsen schlichtweg nicht möglich. Wir müssen ehrlich sein: Die Auseinandersetzung mit den Fragestellungen des Rechnungshofs ist nicht immer nur angenehm – manchmal sogar ausgesprochen unbequem; denn der Rechnungshof zeigt nicht nur Versäumnisse auf, sondern hält uns auch den gnadenlosen Spiegel vor, was Prozesse, Prioritäten und Steuerungsfähigkeit betrifft. Der Landtag hat bei seinen Entscheidungen am Ende jedoch nur drei Reaktionsformen: Beitritt, Kenntnisnahme und zustimmende Kenntnisnahme. Das klingt technisch, hat aber durchaus eine tiefere politische Bedeutung im Vollzug. Immer wieder fasst der Rechnungshof bei seinen Prüfungen unter einzelnen Prüfziffern Dinge zusammen – Sie hatten es gerade dankenswerterweise noch einmal angesprochen –, das erschwert dem Parlament manchmal doch in einigen Umständen die Differenzierung in der Votierung. Ich möchte trotzdem ein Beispiel dafür geben. Ich denke beispielsweise an die Prüfziffer 11 zur Denkmalförderung. Hier werden durch den Rechnungshof die Regelförderung des Landesprogramms, des Sonderprogramms des Bundes, die PMO – die sogenannten Mittel der Aufarbeitung des DDR-Unrechts – und die Stiftung Lebendiges Erbe in einer Prüfziffer zusammengefasst. Das ist thematisch sicherlich miteinander verwandt, aber inhaltlich, rechtlich und auch strukturell doch sehr unterschiedlich und auch politisch anders zu beurteilen. Deshalb haben wir im Ausschuss noch einmal deutlich gemacht, dass wir es wirklich schätzen würden, eine schärfere Trennung nach Themenkomplexen zu haben, damit der Landtag seine Kontrollfunktion sachgerechter und vielleicht auch manchmal kritischer ausüben kann. Gleichzeitig bleibt unbestritten: Ohne den Rechnungshof würden viele Probleme niemals hier auf unseren Tischen landen. Deshalb ist der Bericht für uns jedes Jahr auch ein sinnvolles Steuerungsinstrument. Ich möchte es an dieser Stelle deutlich sagen: Der Rechnungshof sticht mit seinen Prüfungen meist – nicht nur selten – in das so oft und wörtlich zu benennende Wespennest. Das merkt man immer dann, wenn plötzlich laut darüber nachgedacht wird, seine Prüfrechte einzuschränken oder Prüfungsmaßstäbe umzudefinieren. Sicherlich, man kann und man muss auch darüber sprechen, wie beispielsweise das gegenseitige Verständnis von Stichprobenprüfungen zu verstehen ist und wie man diese vielleicht methodischer ausgestalten kann. Diese Debatte ist legitim. Was mir jedoch nicht legitim scheint, ist, den Rechnungshof politisch zu motivieren oder seine Arbeit gar einschränken zu wollen, weil die Ergebnisse unbequem sind. Der Rechnungshof erfüllt eine verfassungsrechtliche Aufgabe. Er ist kein Störenfried. Er ist ein unverzichtbarer Bestandteil der finanziellen Selbstkontrolle des Freistaates Sachsen. Deshalb gilt für uns als Parlament und für uns als CDU ganz besonders: Wir diskutieren über Verfahren, aber wir schätzen die Institution. Wir ringen um Details, aber wir schützen die Unabhängigkeit; denn nur ein unabhängiger Rechnungshof schafft das Vertrauen, das letztendlich auch für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltsführung notwendig ist. Herr Präsident, es ist in keinster Weise eine Herabwürdigung des Hofes, wenn ich mir herausnehme, den Rest der Rede zu Protokoll zu geben. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Gerold. Bitte schön.

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Andreas Gerold AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Herr Löffler, jetzt bin ich als Neuling wieder in die Falle reingetappt, was mir jedes Mal passiert, wenn ich hier vorn stehe. Wir hatten gesagt: Wir sprechen 8 Minuten. Danach haben wir gesagt: Zu später Stunde sprechen wir 4 Minuten. Dann habe ich gedacht: Damit es schneller geht, sprechen wir 3 Minuten. Jetzt haben Sie aber wieder eine volle Rede hingelegt. (Zuruf Jan Löffler, CDU) Jetzt muss ich mir noch etwas ausdenken, weil ich alles herausgestrichen habe. Die Beschäftigung mit dem Jahresbericht des Rechnungshofs zur Haushaltsrechnung 2022 hatte für uns schon etwas Nostalgisches. Darin wird eine Finanzsituation behandelt, die, verglichen mit den heutigen Herausforderungen, geradezu paradiesisch war. Im Haushaltsjahr 2022 wurden über die Verbrauchspreisinflation insgesamt 2,4 Milliarden Euro mehr eingenommen als ursprünglich geplant. Wie anders ist die Situation heute! Im nächsten Doppelhaushalt gilt es, ein 4-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen, und alle Rücklagen sind aufgebraucht. Da stellt sich die Frage, wie es dazu kommen konnte. Neben der mieseren Wirtschaftslage, für die die Politik sowohl in Berlin als auch in Dresden Verantwortung trägt, (Sören Voigt, CDU: Was?) wurde über Jahre hinweg eine strukturelle Schieflage geduldet und ausgebaut, was der Rechnungshof auch bemängelt hat. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht dazu an ganz vielen Stellen genau diese strukturelle Fehlentwicklung im Landeshaushalt beschrieben. Viele Prüfziffern haben deshalb vollumfänglichen Zuspruch der AfD-Fraktion in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschuss erhalten. Wir stimmen deshalb dem Rechnungshof in fast allen Angelegenheiten zu. Ich möchte dazu – weil ich es gekürzt habe – noch ein, zwei Prüfziffern herausnehmen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Prüfziffer Nummer 6. Darin wird festgestellt, dass das Streichen aufgeschobener Kreditermächtigungen keine echte Tilgung ist und die Regierung die verfassungsmäßige Acht-Jahres-Frist zur Schuldentilgung nicht einhält. Hier sieht man exemplarisch – auch mit Blick auf die aufgeschobene Tilgung im aktuellen Doppelhaushalt –, wie von Anfang an bei diesem Themenkomplex regierungsseitig getrickst wurde, um es nicht zu verlängern. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Zu guter Letzt möchte ich auch auf das Thema Nummer eins unserer aktuellen Schieflage zu sprechen kommen: den Personalhaushalt. In der Prüfziffer 28 wurde umfangreich dargestellt, wie das Personal – Zitat – „ungesteuert und strategielos unaufhaltsam anstieg.“ Aus Sicht des Haushaltsjahres 2022 wuchsen die Personalausgaben in zehn Jahren um fast 40 %. An diesem ungebrochenen Trend zu einem größeren Staatsapparat, befeuert durch zusätzliche Stellen von Gleichstellungsbeauftragten bis zu Teilzeitlehrern, werden wir aller Voraussicht nach jahrzehntelang leiden. (Zuruf Sören Voigt, CDU) – Ja, Herr Voigt, ich gebe Gas. Unser Vorschlag war ein Einstellungsstopp und der Abbau von rund 2 500 Stellen außerhalb von Schulen, der Polizei, Justiz und Finanzverwaltungen. Es müsste längst konkrete Pläne für Behördenzusammenlegungen und die Zentralisierung von überbehördlichen Aufgaben geben. Das wäre nur eine Notbremse, um in den nächsten Jahren nicht vollends handlungsunfähig zu werden. Ich möchte noch einmal betonen: Die Rechnung ist ganz einfach; allein durch die erwartbare Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst fallen im Jahr 2026 für Personal 900 Millionen Euro mehr an Kosten als noch im letzten Haushaltsjahr an – 900 Millionen Euro! Das ist übrigens mehr als das Doppelte der jährlichen Infrastrukturmillionen, über deren Verteilung sich große Hoffnungen gemacht werden. Zum Abschluss möchte ich meinen ausdrücklichen Dank an Herrn Jens Michel sowie alle Mitarbeiter dieser wichtigen Kontrollinstanz richten. Ihre Arbeit ist unverzichtbar für das Vertrauen in staatliches Handeln. Für dieses Engagement und die kritische Begleitung des Regierungshandelns danken wir Ihnen sehr herzlich. Ich hoffe, ich habe es kurz genug gemacht. Den Rest gebe ich zu Protokoll. Danke. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gerold sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht für die Fraktion des BSW Frau Kollegin Knebel. Bitte schön.

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Uta Knebel BSW

Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen! So, wie der Sprecher der AfD seine Rede beendet hat, möchte ich sie gern beginnen: Recht herzlichen Dank, Herr Michel, an Sie und Ihre Mitarbeiter. Sie erbringen eine Arbeit, die nicht hoch genug geschätzt werden kann. Es ist immer wieder interessant, welche Prüfungen vorgenommen werden. Es ist aber auch immer wieder interessant, welche Mängel bzw. möglichen Verbesserungsvorschläge herausgearbeitet werden. Die Reaktionen auf solche Berichte sind mitunter nicht nur interessant, sondern auch vielfältig. Die Ergebnisse der Überprüfungen im Rückblick sind leichter zu treffen, als wenn man im Prozess steht. Das wissen auch die Mitarbeiter des Rechnungshofs. Dennoch müssen sie ihre Arbeit vollziehen, auch wenn es den Mitarbeiterinnen in den Ministerien und den geprüften Einrichtungen und Kommunen und deren Einrichtungen manchmal nicht angenehm ist. (Unruhe) Aber diese Berichte sollen uns alle in unserer Arbeit unterstützen und sachliche Hinweise geben. Genau aus diesem Grund nehmen wir die Berichte als Zugewinn. Sie können viele Ansätze für Lösungen geben und uns auf Sachverhalte aufmerksam machen, die es abzustellen bzw. zu berichtigen gilt. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch die Berichte zum Anlass nehmen, Themen aufzugreifen und voranzubringen, selbst wenn diese vorerst vielleicht nur zustimmende Kenntnisnahme erfahren haben. Auf die einzelnen Dinge möchte ich wie meine Vorredner ebenfalls nicht eingehen. Ich gebe den Rest meiner Rede zu Protokoll. (Beifall BSW, CDU und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollegin Knebel sprach für die Fraktion des BSW. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Pfeil von der SPDFraktion. Bitte schön.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich mich ebenfalls ausdrücklich bei Ihnen bedanken, Herr Michel, beim großen Kollegium des Sächsischen Rechnungshofs und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gesamten Geschäftsbereich. Ohne Ihren Einsatz wäre eine unabhängige und gründliche Finanzkontrolle nicht denkbar. Die Arbeit des Hofes hat darüber hinaus auch eine gesellschaftliche Wirkung und kann einen Beitrag leisten, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kritikfähigkeit und Entwicklungsbereitschaft der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Der Hof steht in Sachsen unter besonderem Schutz. Artikel 100 der Verfassung und das Rechnungshofgesetz geben ihnen den Rang einer obersten Landesbehörde: unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und frei von jeder politischen Einflussnahme. Sein Auftrag ist klar: die objektive Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung des Landes mit der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität sachlich, unparteiisch, nicht politisierend – eine echte Landesrechnungsprüfungsstelle, keine politische Bewertungsabteilung. Wie sich das für uns einordnet und welche Schwerpunkte wir als Fraktion in diesem Rechnungsprüfungsbericht gesehen haben, das kann man dann im Protokoll nachlesen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Pfeil. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollegin Schubert. Bitte schön.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Fraktion BÜNDNISGRÜNE danke ich allen Mitarbeitenden im Sächsischen Rechnungshof und in den Rechnungsprüfungsämtern für ihre unabhängige und gewissenhafte Arbeit. Auch die Jahresberichte 2024 zeigen, wie wichtig es ist, dass Sie regelmäßig schauen, wie die Verwaltungen in diesem Land arbeiten. Diese Rückkopplung hat noch einmal an Bedeutung gewonnen, weil die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren wesentlich komplexer geworden sind. (Unruhe) Die Jahre seit 2020 sind eine große und andauernde Herausforderung. Es fehlt an wirtschaftlichem Aufschwung, was sich auch auf die öffentlichen Finanzen auswirkt. Das heißt, umso mehr sind Haushaltsmittel bewusst und gerecht einzusetzen. Das gelingt in einigen Teilen gut, aber andere Bereiche zeigen, dass Verwaltung in den Bereichen Zeit, Dienstleistung und Output mehr können sollte. Ich möchte gern vier Punkte herausgreifen. Natürlich widmet sich der Rechnungshof auch wieder den Nebenhaushalten. Es ist eine aufschlussreiche Übersicht, wie viele es davon in Sachsen gibt. So macht der Rechnungshof erneut unmissverständlich klar: Die Vielzahl an Nebenhaushalten unterläuft das verfassungsrechtliche Prinzip eines vollständigen und einheitlichen Haushalts. Wenn inzwischen über 11 % unserer Gesamtausgaben außerhalb des Kernhaushaltes bewegt werden, dann verliert das Parlament Stück für Stück seine Möglichkeit zur Steuerung und Kontrolle. Das ist demokratiepolitisch heikel. Die Haushaltsgrundsätze der Vollständigkeit und Einheit sind in Sachsen verfassungsrechtlich normiert. Es sollte unser gemeinsames Interesse als Parlament sein, dass wir alle Möglichkeiten zur Steuerung und Kontrolle auch vollumfänglich haben. Die anderen drei Punkte lassen sich prima nachlesen, denn ich gebe meine Rede hiermit auch zu Protokoll. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Lars Wurzler, BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollege Gebhardt. Bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Der Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofs 2024 ist – wie in jedem Jahr – ein wichtiger Spiegel des staatlichen Handelns. Er zeigt, wo öffentliche Mittel wirksam eingesetzt werden, wo es Fortschritte gibt und wo wir als Gesetzgeber, als Kontrollorgan und insbesondere die Staatsregierung nachbessern müssen. Dafür gebührt dem Rechnungshof und insbesondere dessen Prüferinnen und Prüfern unser ausdrücklicher Dank, denn solide Finanzen sind kein Selbstzweck. Sie sind das Fundament für funktionierende Demokratie und für sozialen Ausgleich. Nichtsdestotrotz reden wir hier leider immer über vergossene Milch, da wir nun einmal einen Versatz von mindestens zwei Jahren haben. Wir reden also mitunter über ineffiziente oder falsche Zuteilungen von Finanzen und damit Ressourcen, die von einer optimalen Verteilung im Haushaltsjahr 2022 abweichen, um im Doppelhaushalt 2027/2028 Lehren daraus ziehen zu können. Diesbezüglich würden wir uns in Zukunft eine drastische Beschleunigung wünschen, um die Prüfungsergebnisse im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung zeitnah aufgreifen und entsprechend gegensteuern zu können. Aber beginnen wir zunächst mit dem Positiven. Der Bericht zeigt deutlich, dass sich die Staatsregierung in einigen Bereichen ernsthaft bemüht hat, Verwaltungseffizienz zu erarbeiten und die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Die Digitalisierung in der Steuerverwaltung schreitet voran und auch die Haushaltsplanung ist zunehmend datenbasiert. Das ist gut, denn jeder Euro aus Steuermitteln muss nachvollziehbar und gerecht verwendet werden. Positiv hervorzuheben ist auch, dass die Staatsregierung in den vergangenen Jahren eine finanzielle Stabilität halten konnte – trotz der enormen Herausforderungen, die durch Corona, den russischen Überfall auf die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise und die Inflationsfolgen entstanden sind. Sachsen steht im Ländervergleich fiskalisch solide da. Aber: Gute Zahlen sind kein Ersatz für gute Politik, Herr Voigt. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Gute Bilanzen dürfen nicht mit gesellschaftlichem Fortschritt verwechselt werden. Was der Rechnungshof nüchtern „Effizienzreserven“ nennt, bedeutet in der Lebensrealität vieler Menschen schlicht: zu wenig Personal, zu lange Warteschlangen, zu wenig Zeit für Bürgerinnen und Bürger. Die Kritik des Rechnungshofs an unbesetzten Stellen in Verwaltungen, an teuren externen Gutachten und an mangelnden Steuerungen von Förderprogrammen zeigt, dass der Staat sich immer stärker selbst lähmt. Besonders in den Schulen, bei der Polizei und in der Justiz fehlen Fachkräfte. Der Rechnungshof benennt es klar, aber die Reaktionen der Regierung darauf bleiben zu zaghaft. Effizienz ist gut, Wirksamkeit ist besser, und wirksam ist der Staat nur dann, wenn er seine Aufgaben erfüllen kann. Dafür brauchen wir keine weiteren Kürzungsrunden, sondern eine Personalstrategie, die soziale Sicherheit und handlungsfähige Verwaltung zusammenbringt. Bevor ich jetzt noch mehr Kritik äußere, gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Der fraktionslose MdL hat offenbar keinen Redebedarf. Ich reiche jetzt das Wort an die Staatsregierung weiter. Herr Staatsminister Piwarz; bitte schön.

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Christian Piwarz

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön an Jens Michel und sein gesamtes Team im Sächsischen Rechnungshof für die geleistete Arbeit. Er ist nicht nur für das Hohe Haus ein wichtiger Unterstützer, Ideengeber und Mahner, sondern auch für die Arbeit der Erklärungen

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Jan Löffler CDU

Ich möchte nun die wesentlichen Schwerpunkte hervorheben, die aus Sicht der CDU-Fraktion besonderes Gewicht haben. Erstens. Haushalts- und Einnahmesituation – stark, aber mit strukturellem Alarmzeichen. Der Bericht zeigt deutlich: 2022 war ein außergewöhnlich starkes Jahr – hohe Steuereinnahmen, ein positiver Finanzierungssaldo, sinkende Kreditmarktverschuldung. Die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzuges wird bestätigt. Aber gleichzeitig weist der Rechnungshof auf einen entscheidenden Befund hin: Die investiven Ausgaben sinken – und noch schwerer wiegt, dass die realen Bauausgaben innerhalb einer Dekade von 730 auf 298 Millionen Euro gefallen sind. Das ist kein Randproblem, sondern ein struktureller Warnruf. Sachsen muss wieder schneller, verbindlicher und weniger bürokratisch investieren, wenn wir Substanzverzehr verhindern wollen. Zweitens. Coronakredite und Notlagenrecht – komplexer als jede Schlagzeile. Die Prüfziffern zur Notlagenkreditaufnahme sind jedes Jahr ein Brennglas. Der Rechnungshof kritisiert Umfang und Ausgestaltung; die Staatsregie-Sächsischen Staatsregierung. Dafür noch einmal herzlichen Dank. Bevor ich meine Rede zu Protokoll gebe, will ich dem Hohen Haus im Namen der gesamten Staatsregierung für die soeben erteilte Entlastung für das Jahr 2022 herzlich danken. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Piwarz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4921 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. (Zurufe CDU und BÜNDNISGRÜNE: Doch!) – Oh, Entschuldigung! Stimmt, es ist schon recht spät. Ich sehe einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung Drucksache 8/4921 zugestimmt worden. Weiter stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4922. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Wieder einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung Drucksache 8/4922 ebenfalls zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll rung argumentiert haushalts- und verfassungsrechtlich dagegen. Unsere Entscheidung für Kenntnisnahme in mehreren Fällen bedeutet nicht Ausweichen, sondern Anerkennen: Diese Materie ist deutlich komplexer, als die öffentliche Debatte oft suggeriert. Wir teilen die Sensibilität des Rechnungshofes – aber nicht jede Ableitung. Und wir halten fest: Sachsen bleibt eines der solidesten Länder in der Verschuldungspolitik. Dieses Fundament wird nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Drittens. Verpflichtungsermächtigungen – unverzichtbar für Zukunftsinvestitionen. Der Rechnungshof mahnt realistischere Planungen an. Das unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig gilt: Ohne Verpflichtungsermächtigungen wäre Investitionspolitik in Schulen, Straßen, Hochschulen, Krankenhäusern oder der digitalen Infrastruktur faktisch unmöglich. VEs sind kein Schönwetterinstrument – sie sind die Voraussetzung für verlässliche Planung großer Vorhaben. Viertens. Haushaltsreste und Nachbuchungen – Transparenz muss steigen. Der Rechnungshof kritisiert steigende Ausgabereste und späte Nachbuchungen. Die Staatsregierung verweist auf Jährlichkeit und die Dynamik von Bauverfahren. Für uns ist klar: Das neue HKR-System ab 2025 muss nicht nur digitaler sein – es muss transparenter und steuerungsfähiger machen. Technik ohne Prozessverbesserung reicht nicht. Fünftens. Personalhaushalt – Modernisierung statt Mengensteuerung. Der Rechnungshof spricht hier besonders deutlich: Steigende Personalausgaben bei gleichzeitig zunehmender externer Beratung. Unsere Auffassung ist klar: Wir brauchen keine immer größere Verwaltung, sondern eine effizientere. Das heißt: Aufgabenkritik, moderne Prozesse, klare Zuständigkeiten und digitale Abläufe statt reiner Stellenvermehrung. Sechstens. Kommunale Ebene – Steuerungsfähigkeit sichern. Der Rechnungshof zeigt mehrere systemische Probleme: a) Jahresabschlussrückstände: Teilweise vier Jahre und mehr – das ist kein technisches Detail, sondern ein Risiko für Steuerungsfähigkeit vor Ort. b) Kommunale Wohnungsunternehmen: Steigender Sanierungsbedarf, Leerstand, begrenzte Einnahmen – hier braucht es langfristige Strategien statt kurzfristiger Reparaturen. c) Öffentlichkeitsgrundsatz in Räten: Mehrfach festgestellte Verstöße sind kein Drama – aber sie gefährden Transparenz und demokratische Kultur. Das gehört offen benannt. Siebtens. Beispiel guter Wirkung – Gefangenenverpflegung. Ein Punkt, der zeigt, wie Aufsicht wirken kann: Der Rechnungshof deckte gravierende Schwächen auf – und die Staatsregierung hat konsequent reagiert: Notfallplanung, Anti-Korruptionsmaßnahmen, neue Prozessstandards. Das ist der Beweis: Kontrolle stört nicht – Kontrolle verbessert. Der Jahresbericht 2024 zeigt: Sachsen steht solide – aber wir haben große Aufgaben vor uns. Wir brauchen: schnellere Investitionen, echte Aufgabenkritik, eine moderne, digitale Verwaltung, und die Bereitschaft, Kritik als Chance zu begreifen. Der Rechnungshof ist dafür kein Gegner, sondern ein unverzichtbarer Partner. Er legt den Finger in die Wunde, er ordnet ein, er mahnt. Und ja – manchmal sticht er auch ins Wespennest, das sieht man spätestens dann, wenn Rufe laut werden, seine Prüfrechte einzuschränken. Über Methoden wie Stichprobenumfang kann man reden – aber eines ist unmissverständlich: Die Arbeit des Rechnungshofs darf nie politisch motiviert beschnitten werden. Er erfüllt eine verfassungsrechtliche Aufgabe, und ein starker, unabhängiger Rechnungshof ist Grundlage solider Finanzpolitik. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für ihre gründliche und unbequeme – und damit wertvolle – Arbeit.

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Andreas Gerold AfD

So schreibt der Rechnungshof zum Thema Haushaltsreste in der Prüfziffer 20: Der Rechnungshof erachtet die Information des Parlaments über die Ausgabereste je Einzelplan in Summe als unzureichend. Weiter heißt es: Der SRH sieht den Anstieg der Ausgabereste mit Sorge und bestärkt das SMF im strengen Vorgehen zur Begrenzung der Übertragung von Ausgaberesten aus Landesmitteln. In den Beratungen zum letzten Doppelhaushalt standen uns als Opposition nur die Möglichkeit der kleinteiligen, haushaltsstellengenauen Abfrage der übertragenen Ausgabereste zur Verfügung. Transparenz Fehlanzeige! Vor allem im Einzelplan 09 für Umwelt und Landwirtschaft, wo die Ausgabereste laut Bericht schon damals 46,2 % des Gesamt-Soll ausmachten, bleibt vom Grundsatz der Jährigkeit nicht mehr viel übrig. Wir stimmen dem Rechnungshof deshalb zu: Ein haushaltsstellengenauer Bericht des SMF zu den Haushaltsresten ist unbedingt erforderlich. Vielleicht könnte dies, lieber Herr Staatsminister, in der anstehenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden. Die Prüfziffern 3 bis 6 behandeln die Finanzierung, Zweck und Tilgung der Coronanotlagenkredite. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir als AfD der Einschätzung des Rechnungshofes in allen Aspekten beigetreten sind, während die Regierungsfraktionen die Berichte nur zur Kenntnis nahmen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Prüfziffer Nummer 6. Darin wird die Tilgung der Notlagenkredite behandelt, mit dem Urteil, dass die Aufhebung von aufgeschobenen Kreditermächtigungen keine eigentliche Tilgung darstellen und die Regierung die verfassungsgemäße Tilgung der Schulden innerhalb von acht Jahren nicht erfüllt. Hier sieht man exemplarisch – auch mit Blick auf die aufgeschobene Tilgung im aktuellen Doppelhaushalt –, wie von Anfang an bei diesem Themenkomplex regierungsseitig getrickst wurde. Die Verschiebung der Tilgung auf spätere Jahre lässt die Regierung sehenden Auges in einen Verfassungsbruch laufen. Die Notlagenkredite aus dem ersten Coronajahr werden mit dem aktuellen Tilgungsplan nicht innerhalb der Acht Jahre getilgt. Zu guter Letzt möchte ich aber auf das Thema Nummer 1 unserer aktuellen Schieflage zu sprechen kommen: Den Personalhaushalt. In der Prüfziffer 28 wird umfangreich dargelegt, wie das Personal – Zitat – ungesteuert und strategielos – unaufhaltsam anstieg. Aus Sicht des Haushaltsjahres 2022 wuchsen die Personalausgaben in zehn Jahren um fast 40 %. An diesem ungebrochenen Trend zu einem immer größeren Staatsapparat – befeuert durch zusätzliche Stellen von Gleichstellungsbeauftragten bis zu Teilzeitlehrern – werden wir aller Voraussicht nach jahrzehntelang leiden. Unser Vorschlag war ein Einstellungsstopp und der Abbau von 2 500 Stellen außerhalb von Schulen, Polizei, Justiz und Finanzverwaltung. Es müsste längst konkrete Pläne für Behördenzusammenlegungen und die Zentralisierung von überbehördlichen Aufgaben geben. Das wäre nur eine Notbremse, um nicht vollends handlungsunfähig zu werden. Die Rechnung ist ganz einfach: Alleine durch die erwartbaren Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst fallen für Personal 2026 900 Millionen Euro mehr Kosten an als noch im letzten Haushaltsjahr. 900 Millionen Euro! Das ist übrigens mehr als das Doppelte der jährlichen Infrastrukturmillionen, über deren Verteilung sich große Hoffnung gemacht wird. Neben dem Stellenaufwuchs kritisiert der Rechnungshof die Ausgaben für externe Beratungsleistungen. Auch in diesem Aspekt hat er unsere vollste Zustimmung. Zum Abschluss möchte ich meinen ausdrücklichen Dank an Herrn Jens Michel, den Direktor des Sächsischen Rechnungshofs, sowie an alle Mitarbeiter dieser wichtigen Kontrollinstanz richten. Ihre Arbeit ist unverzichtbar für das Vertrauen in staatliches Handeln. Die jüngsten Prüfberichte – etwa zum neuen Tilgungsplan der Coronakredite – zeigen, wie wichtig Ihre Arbeit ist. Für dieses Engagement und die kritische Begleitung des Regierungshandelns danken wir Ihnen sehr herzlich.

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Uta Knebel BSW

Im Folgenden möchte ich nur auf zwei spezielle Prüfungen eingehen: Entwicklung der kommunalen Jahresabschlüsse. Personalengpässe und technische Probleme sind nicht selten die Ursache für die verspäteten Jahresabschlüsse. „Ohne vollständige und fristgerecht erstellte Jahresabschlüsse ist eine verlässliche Haushaltsführung und Finanzplanung in den betroffenen Kommunen nicht gewährleistet. Dies führt zu erheblichen Zweifeln an der geordneten Haushaltswirtschaft.“ Eine geordnete Haushaltswirtschaft ist aus unserer Sicht nicht nur mit den Jahresabschlüssen verbunden, da die Fortschreibung der Daten ja dennoch stattfindet. Es ist nicht bekannt, dass durch einen Stadtrats- bzw. Kreistagsbeschluss für eine Jahresabschluss fortgeschriebene Daten nachhaltige Veränderungen im Zahlenwerk hervorgerufen hätten. Ist es nicht vielmehr gefährlich für die Kommunen, dass vor diesem Hintergrund dem Freistaat keine „verlässlichen“ Daten für die Planung der Doppelhaushalte auf Landesebene vorliegen? Die Doppik wurde bestellt und die Voraussetzungen für die Umsetzung müssen seitens des Freistaates geschaffen werden. Hat dies in umfänglichem Rahmen stattgefunden? Die Erleichterungen des § 88 Abs. 5 SächsGemO, weitere umfangreiche formelle und materiellrechtliche Erleichterungen, die eingeführt wurden, reichen offenbar nicht aus. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Kommunen? Darüber sollte gesprochen werden. „Die bisherige Praxis der sanktionslosen Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist zur Feststellung der Jahresabschlüsse hat sich als ineffektiv erwiesen.“ Eine solche Entscheidung sollte auch nicht fallen, da die aufgeführten Probleme nicht unbedingt in der Hand der Kommunen liegen. Gemeinsam die Potenziale heben und die Kommunen in die Lage versetzen, die fehlenden Jahresabschlüsse, so schnell als möglich, nachzuholen. Betätigungsprüfung beim Landkreis Meißen einschließlich Prüfung der kommunalen Unternehmen. „Der SRH hat die Betätigung des Landkreises Meißen bei ausgewählten Unternehmen in Privatrechtsform und einem Eigenbetrieb ab dem Jahr 2019 geprüft. Einbezogen war die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG sowie deren Tochterunternehmen ELBLAND Polikliniken GmbH und ELBLAND Serviceund Logistik GmbH. Zum Konzern „ELBLANDKLINIKEN“ gehören noch weitere Tochterunternehmen. Weitere sieben Beteiligungen wurden über die Prüfung der Aufgabenwahrnehmung der Beteiligungsverwaltung des Landkreises integriert.“ Entsprechend der Schlussbemerkungen wurden bekannter Maßen Aktivitäten in den Elblandkliniken vorgenommen. Da der Bericht vor den Maßnahmen lag, kann das im Bericht nicht zum Ausdruck kommen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, dass zu den Berichten in solchen Fällen vielleicht auch mal eine Nachbetrachtung vorgenommen werden könnte. Sollte das bereist gängige Praxis sein, begrüßen wir das.

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Juliane Pfeil SPD

Im Vorwort zum diesjährigen Bericht greifen Sie, Herr Präsident Michel, den Umzug des Rechnungshofes nach Döbeln auf – ein sichtbarer Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung, den wir ausdrücklich begrüßen. Sie beschreiben den Rechnungshof als Partner des Landtags, der Fakten liefert, damit wir hier gute Entscheidungen treffen können. Genau das ist der richtige Anspruch. Die Kaktus-Metapher aus Ihrem Vorwort zum Jahresbericht 2024 – die Prüfung als schmerzhafter, aber notwendiger kleiner Stich – würde ich allerdings eher nicht übernehmen. Ich finde: Moderne Finanzkontrolle soll nicht stechen, sondern stärken. Ihr Vorwort aus dem Jahresbericht 2023, in dem Sie eine positive Fehlerkultur beschrieben haben, ist aus Sicht meiner Fraktion das überzeugendere Leitbild: Fehler offen ansprechen, daraus lernen, Verwaltung besser machen. Der Jahresbericht 2024 deckt wie gewohnt ein breites Spektrum ab – von den Staatsfinanzen über Themen der Ministerien bis hin zu kommunalen Fragen. Besonders hervorheben möchte ich drei Bereiche, die aus Sicht der SPD für die Zukunft des Landes entscheidend sind: Erstens, die Schulden-, Tilgungs- und Zinsdebatte. Der Hof legt erneut einen starken Fokus auf Zinsrisiken, Tilgungsfristen und den Umgang mit Mehreinnahmen. Diese Hinweise sind ernst zu nehmen. Zugleich haben wir als SPDFraktion eine andere Sicht auf Generationengerechtigkeit. Eine Politik, die sich ausschließlich am Schuldenstand orientiert, ist nicht automatisch generationengerecht. Generationengerecht ist eine Politik, die Schulen modern hält, Infrastruktur erneuert, Klimaschutz ermöglicht, Digitalisierung voranbringt und soziale Daseinsvorsorge sichert. Es ist und bleibt eine ökonomische Tatsache: Wer Investitionen heute unterlässt, lädt kommenden Generationen wesentlich höhere Lasten auf. Die Entscheidung darüber ist diesem Parlament vorbehalten. Zweitens, die Digitalisierung und der Zustand kommunaler IT-Strukturen. Hier liegt einer der größten Modernisierungshebel für unser Land. Bürgerinnen und Bürger erwarten digitale, serviceorientierte Verwaltung aus einer Hand - egal ob in Leipzig, Zwickau oder im Vogtland. Der Bericht enthält Hinweise zu kommunalen IT-Verfahren. Unser Ziel ist klar: landesweit einheitliche Standards, weniger Flickenteppich, mehr Effizienz und mehr Sicherheit. Der Hof kann hier wichtige Impulse geben – die strategische Ausrichtung aber ist Aufgabe von Politik und Verwaltung, nicht der externen Kontrolle. Drittens, kommunale Finanzen und kommunale Unternehmen. Der Bericht zeigt, wo Planungen verbessert werden können und wo Risiken bestehen. Auch das ist hilfreich. Gleichzeitig gilt: Kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch eigene wirtschaftliche Verantwortung. Der Hof liefert Hinweise – aber er ersetzt nicht die politischen Entscheidungen vor Ort. Damit komme ich zu einem Punkt, den die SPD-Fraktion seit Jahren anspricht: die politische Tonalität einzelner Passagen im Bericht. Der Rechnungshof schreibt selbst, dass er keinen politischen Auftrag hat. Genau deshalb ist genau darauf zu achten, dass Prüfberichte nicht in die Nähe politischer Wertungen geraten. Wenn der Bericht empfiehlt, Mehreinnahmen vorrangig zur Schuldentilgung zu verwenden, ist das eine politische Prioritätensetzung. Wenn Textpassagen politische Tonalität enthalten, zum Beispiel „das Parlament sollte", beginnen die Grenzen zwischen Kontrolle und politischer Bewertung zu verschwimmen. Der Hof ist immer dann am stärksten, wenn er genau das tut, was unsere Verfassung ihm aufträgt: sachlich prüfen, Risiken aufzeigen, Ordnungsmäßigkeit sicherstellen – aber die politischen Grundsatzfragen dem Parlament überlassen. Hier ist die im Vorwort zum Jahresbericht 2023 formulierte Idee einer konstruktiven Fehlerkultur ein wirklich gutes Leitbild. Zum Abschluss noch ein Punkt zur Form: Der Rechnungshofbericht wurde lange Jahre in einem Band vorgelegt. Die Zweiteilung mag die öffentliche Wirkung maximieren, dient aber nicht unbedingt der Übersicht und erschwert die Gesamtbetrachtung. Eine konsolidierte Darstellung würde der Sache unserer Auffassung nach besser dienen. Der Sächsische Rechnungshof ist Bestandteil unserer Demokratie. Er stärkt die Kontrolle der Regierung, er erhöht die Transparenz, er hilft uns, fundierte Entscheidungen zu treffen. Dafür gebührt ihm unser Dank. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit.

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Franziska Schubert GRÜNE

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass bei den Ausgaben für die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 das Fachressort keine ausreichenden Überlegungen zu Folgekosten und Betriebskosten getätigt hat. Das Fachressort hat sich dazu geäußert und festgestellt, dass Folgekosten der Kulturhauptstadt nicht Gegenstand der Förderung des Freistaates Sachsen seien. Im Jahr 2025 greift eine solche Feststellung zu kurz. Deswegen stellt meine Fraktion in diesem Plenum einen Antrag zur Kulturhauptstadt Chemnitz und wie wir das Gewonnene gut weitertragen und bewahren können. Zu den Feststellungen zur Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Freistaat nicht ausreichend regelt, unter welchen Voraussetzungen Aus- und Fortbildungen der öffentlichen Feuerwehren an der Landesfeuerwehrschule Sachsen stattfinden müssen. Ganz konkret geht es darum, dass bei der Bedarfsplanung Handlungsbedarf besteht. Die Bedarfsmeldungen zu Aus- und Weiterbildungswünschen der Feuerwehren erfolgen durch die Brandschutz-, Rettungsdienstund Katastrophenschutz-Behörden. Das Innenministerium prüft nur die Rechtmäßigkeit der Anmeldungen. Der Rechnungshof empfiehlt, die Anmeldungen am Brandschutzbedarfsplan zu bemessen und bei überbuchten Lehrgängen nachzusteuern und zu entscheiden, welche Anmeldungen zum Zuge kommen und welche nicht. Das ist ein wichtiger Hinweis. Es muss sichergestellt sein, dass die Anmeldungen die Bedarfe vor Ort aufgreifen und so die Einsatzfähigkeit vor Ort sicherstellen. Wenn vor Ort Gruppenführer gebraucht werden, müssen diese auch den Lehrgang machen können. Und wenn es genug Gruppenführer in einer Ortswehr gibt, dann macht es Sinn, dass diese Ortswehr bei überbuchten Lehrgängen dann pausiert. Und das gilt auch für die anderen Lehrgänge und Funktionen. Das Fachressort hat mitgeteilt, dass es diesen Hinweis aufnimmt und dafür die seit 2024 vorgesehene elektronische Feuerwehrstatistik für eine objektive Ermittlung des Ausbildungsbedarfs der öffentlichen Feuerwehren nutzen wird. Auf dieser Grundlage kann zukünftig in Zusammenarbeit mit der Landesfeuerwehrschule eine strategische Bedarfsplanung durchgeführt werden. Wir hoffen sehr, dass „Können“ hier als „Machen“ verstanden werden kann. Der Jahresbericht enthält auch wichtige Prüfergebnisse zu den Kommunen. Dazu zählen die Empfehlungen zum kommunalen Anlagemanagement. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der überwiegende Teil der geprüften Kommunen das Anlagemanagement nicht in einer Anlagerichtlinie geregelt hatte. Bei bestehenden Anlagerichtlinien wurden unkonkrete Regelungen oder ungeregelte Tatbestände festgestellt. Warum ist das ein Problem? Weil es um Geld geht. Hier schätzt der Rechnungshof die innerdienstlichen Regelungen zum Umgang mit Geldanlagen und zur Dokumentation der Anlageentscheidungen in den Kommunen als verbesserungswürdig ein. Und alle Jahre wieder weist der Rechnungshof auch in diesem Bericht auf die Defizite bei der Feststellung kommunaler Jahresabschlüsse hin. Die Prüfergebnisse und -hinweise sind wichtig und wurden meines Erachtens auch von den Häusern größtenteils so wahr- und aufgenommen. Die Prüfergebnisse zu den Verfahren auf kommunaler Ebene wurden von den Verwaltungen vor Ort aufgegriffen und umgesetzt. Ich habe auch diesmal wieder feststellen können, dass zwischen kommunaler Verwaltung, Verfahrensprüfung und -anpassung ein gut funktionierendes Miteinander existiert. Wir kommen nicht in allen Punkten des Berichts auf einen gemeinsamen Nenner; ich denke, das kann ich hier an dieser Stelle auch so aussprechen. Die Jahresberichte und die damit verbundenen Prüfungen sind und bleiben aber eine wichtige Säule, um einen transparenten Staat zu gewährleisten. Wir danken daher dem Sächsischen Rechnungshof und seinen Mitarbeitenden für die wertvolle und aufschlussreiche Arbeit.

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Rico Gebhardt Die Linke

Einen weiteren Schwerpunkt müssen wir verstärkt auf die Zukunftsfragen legen. Der Rechnungshof moniert, dass Fördermittel für Klimaschutz, Digitalisierung und Infrastruktur teilweise nicht abgerufen oder zu spät umgesetzt werden. Das ist nicht nur ein formales Problem, es ist ein politisches. Sachsen droht den Anschluss bei der ökologischen Modernisierung zu verlieren, weil Projekte stocken oder Mittel verfallen. Es reicht nicht, Fördergelder bereitzustellen - sie müssen auch wirksam und zügig investiert werden. Eine klimaneutrale Verwaltung, Investitionen in den Schienenverkehr, die Sanierung öffentlicher Gebäude – das sind keine Luxusprojekte, das sind Grundlagen für eine nachhaltige Zukunft. Und ja, Herr Ministerpräsident, liebe CDUIer nachhaltige Haushaltspolitik heißt eben nicht nur Schuldenbremse, sondern auch Investitionspflicht: in die Köpfe, in die Regionen, in die soziale Infrastruktur unseres Freistaates. Der Bericht zeigt auch ein strukturelles Problem: Zu viel Kontrolle an den falschen Stellen und zu wenig Vertrauen in die Kommunen. Der Rechnungshof mahnt bürokratische Doppelstrukturen an – etwa bei Förderverfahren, in denen kleine Gemeinden seitenweise Anträge schreiben müssen, aber am Ende doch überfordert sind. Wir als Linksfraktion sagen klar: Wenn der Staat Vertrauen zurückgewinnen will, muss er den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum geben. Es kann nicht sein, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mehr Zeit in Verwendungsnachweise stecken als in die Entwicklung ihrer Orte. Das ist ineffizient, das ist frustrierend und letztlich demokratiegefährdend. Haushaltspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Der Rechnungshof kann Zahlen beurteilen, aber wir müssen sie politisch bewerten. Und da zeigt sich: Sachsen hat ganz schön viele Baustellen. Wir fordern deshalb, dass die Haushaltsdisziplin endlich sozial ausgerichtet wird. Jeder Euro, der in soziale Sicherheit, Bildung und Daseinsvorsorge investiert wird, ist kein Risiko, sondern bringt uns in Sachsen eine zukünftige Rendite - für Demokratie und Zusammenhalt in unserem Land. Prävention ist kein Makel, sondern unsere Pflicht als verantwortungsvolle Demokratinnen und Demokraten. Oft wird an der falschen Stelle gespart und so langfristig höhere soziale Folgekosten produziert. Lassen Sie mich zum Ende kommen. Der Jahresbericht 2024 ist kein Anlass zur Panik, aber auch keiner zur Selbstzufriedenheit. Wir erkennen an: Die Staatsregierung hat das Haushaltsgefüge stabil gehalten und in Teilen Modernisierungen angestoßen. Aber die strukturellen Probleme – Fachkräftemangel, ungleiche Lebensverhältnisse und verfehlte Investitionspolitik – bleiben bestehen. Als Linksfraktion nehmen wir den Bericht des Rechnungshofes ernst. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Empfehlungen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern tatsächlich umgesetzt werden. Und wir werden darauf drängen, dass Sachsen nicht nur solide, sondern gerecht haushaltet. Denn am Ende zählt nicht, was wir gespart, sondern was wir gestaltet haben.

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Christian Piwarz

Sie alle kennen die jährliche Berichterstattung des Sächsischen Rechnungshofs, mittlerweile aufgeteilt jeweils in zwei Bände. Die Prüfer erfüllen damit einen wichtigen verfassungsrechtlichen Auftrag, nämlich die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung intensiv zu begleiten und zu prüfen. Dafür bin ich – und die gesamte Staatsregierung – ihm sehr dankbar. Die heute behandelten zwei Bände des Jahresberichtes 2024 stellen – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag (§ 97 Abs. 1 SäHO) und der auch dementsprechend gut gelebten Praxis – eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Landtages über die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2022 dar. Nach der hier vorliegenden Prüfung der Haushaltsrechnung sowie der Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzuges im Rahmen der geltenden Regelungen. Neben dieser für die Entlastung der Staatsregierung ganz entscheidenden und grundsätzlichen Feststellung enthält der Jahresbericht in seinen insgesamt 38 Beiträgen eine Vielzahl von Befunden zur Ordnungsmäßigkeit des staatlichen und kommunalen Wirtschaftens in seiner gesamten Bandbreite. Die Berichte enthalten dazu wichtige Anmerkungen und Anregungen – nicht nur für das zukünftige Verwaltungshandeln. Sie zeigen darüber hinaus auch strukturelle Herausforderungen und langfristige Handlungsbedarfe auf. Ich möchte an dieser Stelle keinen Rückblick auf die haushaltswirtschaftlichen Kenndaten und Zahlen des Jahres 2022 geben. Ebenso möchte ich nicht auf die einzelnen Fachbeiträge näher eingehen. Hierzu kann ich besser auf die umfangreichen und intensiven Beratungen in den Facharbeitskreisen und im HFA verweisen. Ebenso empfehle ich bei Interesse eine Lektüre der in den Bänden enthaltenen Zusammenfassungen zu den einzelnen Beiträgen. Kurz ansprechen möchte ich an dieser Stelle allerdings die Berichterstattung zum Personalhaushalt. Der Rechnungshof vertritt hier – wie bereits regelmäßig in den Berichten vergangener Jahre – eine sehr kritische Position. Er betrachtet vor allem das ständige Anwachsen des Personalkörpers samt steil steigender Personalausgaben mit Sorge. Der Rechnungshof geht dabei konkret auf das Haushaltsjahr 2022 ein. Wie wir wissen, ist der Stellenplan seitdem noch zwei Jahre weiter angewachsen, seine Kritik wird sich in den Jahresberichten 2025 und 2026 sicherlich wiederfinden. Ich kann dem Rechnungshof an dieser Stelle nicht widersprechen. Beim Personal kann es so nicht weitergehen. Ein weiterer Stellenaufwuchs beim Freistaat ist nicht mehr vermittel- und finanzierbar. Weder dem Steuerzahler noch der heimischen Wirtschaft, die mit uns um die knapper werdenden Arbeitskräfte ringt. Vielmehr müssen die Aufgaben des Staates so neu sortiert und priorisiert werden, dass sie mit künftig weniger Tagesordnungspunkt Haushaltsrechnung des für das Drucksache 8/2052, Unterrichtung Drucksache 8/4844, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Patt, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 8/4844 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen gemäß Freistaates Sachsen zu über- und Verpflichtungen Drucksachen 8/4426 und 8/4511, Anträge des Drucksache 8/4904, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen; wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – verfügbaren Personalressourcen bewältigt werden können. Der laufende Doppelhaushalt 2025/2026 kann dabei nur der Anfang einer Trendwende sein. In diesem gab es bekanntlich keinen weiteren Aufwuchs an Stellen, sondern sogar einen moderaten Abbau. Wir müssen auf diese Trendwende aufsetzen und auf einen strukturell wirkenden Stellenabbaupfad einschwenken. Dieser Aufgabe und Herausforderung werden wir uns in den gerade anlaufenden Beratungen zum kommenden Doppelhaushalt stellen müssen. Am Ende dieser kurzen Verknüpfung der Berichterstattung des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2022 hin zu einer nach wie vor ganz aktuellen Thematik möchte ich im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof danken. Dafür, dass er regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung anmahnt – und dabei das Verwaltungshandeln regelmäßig kritisch, aber dennoch auch als konstruktiver Berater begleitet. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Sächsischen Rechnungshofs Haushaltsjahr 2023 durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/4844, zugestimmt worden, und dem Rechnungshof wurde gemäß § 101 der Sächsischen Haushaltsordnung Entlastung erteilt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des außerplanmäßigen Ausgaben und Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses (Jan Löffler, CDU: Vielen Dank, Herr Präsident, ich verzichte!) – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 8/4904 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen; ansonsten gab es nur Zustimmung. Damit ist der Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in Drucksache 8/4024 mit dem Thema „Ernährungssouveränität als Staatsziel in das Grundgesetz aufnehmen“ und zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in Drucksache 8/4557 mit dem Thema „Alle Jahre wieder: Verhandlungen zur Verstetigung des GEMA-Weihnachtsmarkttarifs frühzeitig begleiten“ angekündigt. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion für diesen Tagesordnungspunkt; je Beschlussempfehlung stehen jedoch maximal 3 Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 8/4024 somit für 3 Minuten das Wort. Für die AfD-Fraktion spricht Kollege Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst möchte ich für die AfD-Fraktion die Einzelabstimmung zu den Drucksachen 8/4024 und 8/4557 beantragen. Werte Kollegen Abgeordnete! Stellen Sie sich ein Land vor, das hungert, weil es sein Ackerland verscherbelt, verspargelt und verglast hat. Soll das unser Schicksal werden? Wollen Sie das wirklich? Hier spreche ich vor allem die CDU an. Deutschland ist reich an gutem Boden, aber leider arm an verantwortungsvoller Weitsicht. Um unserer sicheren und gesunden Ernährung, der Leistung unserer deutschen Landwirtschaft, ja unserem täglichen Brot endlich die entsprechende Wertschätzung einzuräumen, fordert die AfD, die Ernährungssouveränität als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Ja, Sie haben richtig gehört, nicht nur sicher, sondern auch souverän. Es ist höchste Zeit, unsere Versorgung zu schützen – strategisch, präventiv und unerschütterlich. Schauen wir auf die Fakten: Jährlich verliert Deutschland Tausende Hektar Ackerland. Zwischen 1992 und 2022 wurden in der Nahrungsmittelproduktion 1,16 Millionen Hektar entzogen. Dieser Wahnsinn geht munter weiter. Täglich werden 52 Hektar umgewandelt. Experten prognostizieren eine Intensivierung auf bis zu 109 Hektar pro Tag in den nächsten fünf Jahren, maßgeblich auch getrieben durch den politisch verordneten Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien. Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/4904, zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 8/4906 Photovoltaik, Windräder und andere Backup-Strukturen fressen sich durch unsere Landschaft. Dazu kommen EURegulierungen wie immer weniger Dünger, immer weniger Pflanzenschutz, dafür natürlich mehr Klimaschutz. Der Ukraine-Konflikt und das Coronachaos haben uns doch gezeigt: Globale Ketten zerbrechen, Preise explodieren und es gibt auch in Sachsen Engpässe. Sachsen und Deutschland müssen endlich autark werden. Bei Konflikten zwischen Klimaschutz, Energie und Ernährung muss zumindest Gleichstand herrschen. Die aktuelle Bundesregierung hat die sogenannte Klimaneutralität auf äußerst fragwürdige Weise mit Artikel 143 h ins Grundgesetz gemogelt. Für alle Bauern war das natürlich eine äußerst schlechte Nachricht. Denn es ist zu befürchten, dass immer neue Klimaschikanen die heimische Nahrungsmittelproduktion weiter schwächen werden. Daher bitte ich um Ablehnung der Beschlussempfehlung des Ausschusses und um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dornau sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion CDU Kollegin Klemm.

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Ina Klemm CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag der AfD wird gefordert, die Ernährungssicherheit als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Staatsregierung wird gleichfalls aufgefordert, diese Initiative auf Bundesebene durchzusetzen. Wir freuen uns über dieses Thema; vielen Dank. Es ist uns als CDU und in Deutschland nicht neu. Ernährungssicherheit ist ein Menschenrecht und schon seit geraumer Zeit wichtiger Kernbestand unserer Demokratie und unseres Verständnisses, sowohl in Sachsen als auch im Bund. Ein CDU-Beschluss vom Mai 2024 besagt bereits, dass Ernährungssicherheit die Basis unserer Unabhängigkeit ist, eine strategische Aufgabe zur Sicherung unserer Lebensgrundlage und Voraussetzung wirtschaftlicher Entwicklung, sozialen Friedens und Wohlergehens. Wir verscherbeln nicht, wir bauen maximal Spargel an. Zwei Perspektiven sind dafür für uns wichtig. Zum einen ergebnisorientierte Ernährungssicherheit. Wir wollen Hunger vermeiden und die Verfügbarkeit und Stabilität der Versorgung jederzeit sicherstellen. Dabei muss man aber auch die Prozesse im Auge behalten: Wer produziert was und wie? Wie ist das wirtschaftlich tragbar? Die Debatte ist für uns nicht neu und wir halten beide dieser Perspektiven im Auge. Gefragt ist also – und diese Frage wird in Berlin schon lange diskutiert –, wie Versorgungsgerechtigkeit und Nachhaltigkeit sinnvoll verbunden werden können. Wie kann ausreichende gesunde Ernährung für den Landwirt wirtschaftlich gesichert werden? Mein aktueller Stand dazu – ich habe es gerade gesagt –: Der CDU-Bundesparteitag hat schon im Mai 2024 das Ziel Ernährungssicherheit ausdrücklich beschlossen. Es hat auch Einzug in den Koalitionsvertrag des Bundes gefunden. Dort heißt es dazu: Im Sinne der Krisenvorsorge sollen die Stabilität der regionalen Landwirtschaft verbessert und die Abhängigkeit von Preisschwankungen und Lieferengpässen verringert werden. Zudem sind die Stärkung der Ernährungssicherung, die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und die Förderung resilienter Lieferketten verankert. Für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer qualifizierten Mehrheit auf Bundesebene, und auch diese Gespräche dazu laufen bereits. Vor dem Hintergrund sehen wir keine Notwendigkeit für diesen Beschluss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in Berlin sind hier schon ein Stück weiter. Es ist also viel sinnvoller, die bewährte bundespolitische Linie fortzuführen, statt Doppelstränge zu schaffen. Wir setzen auf die Umsetzung im Bund und die bereits vorhandene, fraktionsübergreifende Unterstützung für Ernährungssicherheit. Auch dringend notwendige Gespräche in Brüssel finden bereits dazu statt. Vielmehr konzentrieren wir uns in Sachsen darauf, gemeinsam mit unserem Landwirtschaftsministerium an einer starken Initiative für Regionalität zu arbeiten. Gemeinsam mit dem Ministerium stärken wir die heimische Landwirtschaft, die regionale Produktion und Vermarktung. Dabei unterstützen wir die Initiativen unserer Kolleginnen und Kollegen in Berlin. Einen zusätzlichen Antrag dazu halten wir und der Ausschuss nicht für sinnvoll und vielmehr für irreführend. Vielen Dank. (Beifall CDU, Laura Stellbrink, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Klemm sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktion Redebedarf zu dieser Drucksache? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir nun zur Drucksache 8/4557 zum Thema „Alle Jahre wieder – Verhandlungen zur Verstetigung des GEMA-Weihnachtsmarkttarifs frühzeitig begleiten“. Es spricht für die AfD-Fraktion Kollege Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Alle Jahre wieder kommt das Christuskind, und alle Jahre wieder – das war halt gestern. Früher drehte sich der Advent um unbeschwerte Treffen mit Freunden und Familie auf einen Glühwein, um sich gemeinsam an Lichterglanz und Weihnachtsliedern zu erfreuen. Was früher einmal eine unbeschwerte Leichtigkeit zum Jahresausklang bedeutete, ist heute eine Frage der Finanzen und des Überlebens. Kommunen, Veranstalter und Betreiber müssen sich Sorgen machen über immer höhere Energiekosten, über immer höhere Einkaufspreise wegen der Inflation, über immer höhere Löhne, über immer höhere Genehmigungskosten und Gebühren und neuerdings immer häufiger über Absagen. Alle Jahre wieder kommt noch eine weitere Sorge hinzu: die Sorge um die GEMA-Gebühren. Was wäre ein Weihnachtsmarkt denn ohne Musik? Doch ausgerechnet hier entstehen immer höhere Kosten. Im vergangenen Jahr wurden allein dem Striezelmarkt Gebühren in Höhe von 55 000 Euro auferlegt; das ist – laut Presse in Dresden – zehnmal so viel wie in den Jahren zuvor. Hart betroffen sind gerade auch die kleineren Weihnachtsmärkte. Hintergrundmusik und Liveauftritte werden zu einer Frage der Kalkulation. Nun hat sich die GEMA endlich auf einen Sondertarif eingelassen. Die Gebühren werden bundesweit um 35 % gesenkt; das ist an sich erfreulich, doch diese Regelung soll nur für vier Jahre gelten. Vier Jahre sind schnell vorbei. Was danach passiert, ist noch völlig offen, und selbst wenn der neue Weihnachtsmarkttarif dann fortgeführt wird, reicht das noch lange nicht aus. Wir sagen: Die 35 % können nicht mehr als eine Zwischenetappe sein; unsere Weihnachtsmärkte haben deutlich mehr verdient: Erstens. Einen Sondertarif ohne zeitliche Befristung. Zweitens. Einen deutlich höheren Rabatt. Kurz gesagt: einen Weihnachtsmarkttarif, der diesen Namen wirklich verdient. Die Weihnachtsmarktbetreiber brauchen jetzt klare Signale aus der Politik und nicht erst in vier Jahren. Deshalb fordere ich Sie auf: Verschlafen Sie das nicht! Sagen Sie den Betreibern hier und heute Ihre Unterstützung zu! Tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, um unseren Weihnachtsmärkten zu helfen – jetzt und in der Zukunft! Lassen Sie uns doch auch einmal was für unsere Leute machen! Retten Sie unsere Tradition! Helfen Sie unseren Händlern! Helfen Sie den Betreibern! Helfen Sie den Kommunen – jetzt und in Zukunft! Deshalb lehnen wir die Beschlussfassung zur Drucksache 8/4557 ab. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion der CDU spricht nun Kollege Fritzsche.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die GEMA-Gebühren für Märkte und Volksfeste sind immer wieder ein intensiv diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit. Nach der Coronapandemie hat die GEMA die Räume stärker überprüft und Flächen ausgemessen, was zu anderen Tarifen führte. Doch auch die GEMA nahm das große Murren wahr und reagierte darauf mit einem neuen Weihnachtsmarkt-Tarif, von dem wir bereits gehört haben. Dieser neue Tarif reduziert die Vergütung für die öffentliche Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten auf 35 % und ist seit dieser Saison in Kraft. Damit wird bereits eine spürbare Entlastung für die Veranstalter solcher Märkte geschaffen. Es gilt eine Evaluierungsphase von vier Jahren, und es bleibt abzuwarten, wie die Märkte tatsächlich davon profitieren werden. Insgesamt sind jedoch noch viele weitere Kostensteigerungen zu verzeichnen. Dennoch sollte abgewartet werden, was bei der Evaluierung herauskommt. Zumindest ist eine Erprobung über zwei oder drei Jahre notwendig, um eine ansatzweise valide Untersuchung mit verlässlichen Daten durchführen zu können, auf deren Grundlage weitergearbeitet werden kann. Eine vorherige Intervention der Staatsregierung, die diesem Ergebnis vorgreift, ist nicht zielführend, zumal die Staatsregierung, anders als der Antrag es suggeriert, keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf die GEMA hat. Diese unterliegt der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts. Abschließend möchte ich einen grundsätzlichen Gedanken anmerken: Natürlich ist es einfach, die GEMA zu kritisieren, doch sollte man nicht vergessen, dass die eingenommenen Gebühren auch die Tantiemen für Musikerinnen und Musiker, Verleger, Komponisten sowie Textdichterinnen und Textdichter finanzieren. Für diese Berufsgruppe stellt dies einen wesentlichen Beitrag zum Lebensunterhalt dar und ist zugleich verdienter Lohn für kreative und Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 8/4897 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht? – Das ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Diese Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung das betrifft, liegt Ihnen urheberrechtlich geschützte Arbeit. Ich kann nur empfehlen, Ihren populistischen Antrag abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Es wurde Einzelabstimmung begehrt. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 8/4906 unter Ziffer 5 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in der Drucksache 8/4024. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen habe ich keine gesehen. Viele Gegenstimmen, aber die Fürstimmen waren in der Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 8/4906 unter Ziffer 4 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag der AfD-Fraktion zur Drucksache 8/4557. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, es gab viele Gegenstimmen aber die Mehrheit war bei den Fürstimmen. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/4897 zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit auch beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 22. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 4. Dezember 2025, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. sen. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Schluss der Sitzung: 22:35) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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