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Katja Dietz

AfD 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um einen Antrag, Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten das Schlusswort der Abg. Nagel. Wir kommen nun zur Abstimmung. Zunächst wurde von den GRÜNEN punktweise Abstimmung gefordert. Ich frage die Fraktion Die Linke, ob sie damit einverstanden ist? – Das ist der Fall. Meine Damen und Herren! Dann stelle ich die Drucksache 8/4543 punktweise zur Abstimmung. Wir kommen zunächst zu Punkt 1. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen, sehr vielen Gegenstimmen und einigen Jastimmen ist Punkt 1 nicht angenommen. Nun stelle ich Punkt 2 zur Abstimmung. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dasselbe Ergebnis. Bei einigen Enthaltungen, sehr vielen Gegenstimmen und wenigen Jastimmen wurde auch dieser Punkt abgelehnt. Dann kommen wir zu Punkt 3. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine Enthaltungen, etwas mehr Jastimmen, aber deutlich mehr Neinstimmen. Damit ist auch dieser Punkt abgelehnt. Schließlich noch Punkt 4. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, einige Jastimmen, aber eine übergroße Zahl von Gegenstimmen, somit Ablehnung. Damit stelle ich, meine Damen und Herren, nun die Drucksache 8/4543 als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einigen Jastimmen, wenigen Enthaltungen und sehr vielen Gegenstimmen die Drucksache 8/4543 nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe nun auf den neuen Ablehnung der Änderungen der der Weltgesundheitsorganisation Antrag der Fraktion AfD der für die Zukunft unserer Demokratie, unserer Grundrechte und unserer staatlichen Souveränität von elementarer Bedeutung ist. Es geht um nicht weniger als um die Frage, wer wirklich über den nächsten Gesundheitsnotstand entscheidet. Wir haben bereits erlebt, wie deutsche Staatsorgane den Entscheidungen und Empfehlungen der WHO und ihres Generaldirektors fast blind Folge geleistet haben, den Empfehlungen einer weitgehend pharmaabhängigen, potenziell fremdgesteuerten und intransparent handelnden WHO, einer WHO, deren Generaldirektor nachweislich über unkontrollierbare Machtbefugnisse verfügt, dessen Entscheidungen in Gesundheitsfragen daher keinerlei Gewähr für Objektivität und Unabhängigkeit bieten. Mit den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften würde sich diese Ausgangslage in erschreckender Weise weiter verschärfen: noch mehr Macht dem WHO-Generaldirektor, noch mehr Druck auf die Souveränität der Mitgliedsstaaten, noch mehr Gefahren für die Grundrechte der Bürger. Wer die Tragweite dieser Entwicklung erkennt, gelangt unweigerlich zur einzigen Schlussfolgerung: Diese Änderungen dürfen in Deutschland niemals ratifiziert werden. Wir fordern die Staatsregierung auf, im Bundesrat dagegen zu stimmen. Die neuen IGV führen eine Steigerungsform des Notstandes ein, die pandemische Notlage. Der WHOGeneraldirektor kann diese bereits ausrufen, wenn er für bestimmte Merkmale schlicht ein hohes Risiko behauptet. Somit sind der willkürlichen Ausrufung von Notlagen noch mehr Tür und Tor geöffnet – mit Folgen, die tief in unser gesellschaftliches Leben hineinreichen. Meine Damen und Herren! Wir haben in der Coronazeit gesehen, wie schnell aus Empfehlungen faktische Verpflichtungen werden, wie schnell Regierungen unter Druck geraten, WHO-Vorgaben für Freiheitseinschränkungen eins zu eins umzusetzen, auch dann, wenn diese gerade nicht auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen und somit elementare Grundrechte verletzen. Es darf niemals mehr passieren, dass deutsche Politik nur noch nachvollzieht, was in Genf entschieden wird, weil internationale Verpflichtungen angeblich keinen Spielraum lassen. Das ist demokratietheoretisch und rechtsstaatlich brandgefährlich und verfassungsrechtlich völlig inakzeptabel. (Beifall AfD) Es widerspricht dem Grundgesetz, das sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt und nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und nicht von einer UN-Sonderorganisation. Die geänderten IGV verpflichten zur umfassenden Förderung relevanter Gesundheitsprodukte, ohne die dringend notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Sie errichten einen pharmazeutisch-industriellen Komplex, insbesondere zur Produktion von Impfstoffen auf mRNA-Basis. Von diesen profitieren vor allem die WHO-Sponsoren, während das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Menschen aufs Spiel gesetzt werden. So schafft man keine neue Gesundheitssicherheit. Die neuen IGV setzen zudem klar auf digitale Gesundheitsdokumente. Wir haben erlebt, wohin es führt, wenn Impfnachweise als Voraussetzung für Reisen, gesellschaftliche Teilhabe und möglicherweise den Zugang zu öffentlichen Räumen dienen. Millionen Bürger wurden vom sozialen Leben ausgeschlossen – nicht, weil sie krank waren, sondern wegen eines Eintrags in einer App. Eine freie Gesellschaft darf niemals wieder zulassen, dass die Ausübung von Grundrechten an Bedingungen geknüpft wird. (Beifall AfD) Grundrechte sind unveräußerlich. Wer heute zustimmt, riskiert erneut und verstärkt massive Grundrechtsverletzungen. Genau das lehnen wir entschieden ab. Ein besonders problematischer Punkt der neuen IGV sind die zur Infodemiebekämpfung. Es sollen Staaten verpflichtet werden, Informationen zu kontrollieren, um falsche Narrative einzudämmen. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, wie dieses Instrument in der Coronazeit bereits genutzt wurde. Kritische Stimmen wurden diffamiert und alternative wissenschaftliche Ansätze als „Desinformation“ abgestempelt. Social-Media-Konten wurden gelöscht und Journalisten, Wissenschaftler und Experten wurden öffentlich diskreditiert. Unter dem Deckmantel der Gesundheitskommunikation wurde ein Klima geschaffen, in dem nur noch eine Meinung gelten durfte. Jetzt soll das Ganze mit internationaler Legitimation fortgeschrieben und Artikel 5 des Grundgesetzes faktisch ausgehebelt werden. Nein, das akzeptieren wir nicht. Eine Demokratie braucht freie Debatten, vor allem in Krisenzeiten, keinen global koordinierten Informationsfilter. Andere Länder wie die USA, Argentinien, Italien und Israel haben die IGV-Änderungen bereits abgelehnt. Sie tun das, weil sie verstanden haben: Grundrechte sind nicht verhandelbar. Wenn Deutschland dagegen erneut zustimmt, entsteht ein kritischer Präzedenzfall, die Dauergefahr, dass eine zentralistisch ausgerichtete Krisenpolitik sachgerechte nationale demokratische Entscheidungen auch auf Landesebene erschwert oder praktisch unmöglich macht. Die IGV in dieser Form verbessern die weltweite Gesundheitslage nicht. Sie verbessern nur eines: die Machtposition einer Organisation, deren demokratische Rechenschaftspflicht gegen null tendiert. Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsregierung! Der Bundesrat stimmt am 19. Dezember ab. Heute ist Ihre Chance: Stehen Sie zur uneingeschränkten demokratischen Selbstbestimmung Sachsens und den Grundrechten unserer Bürger! Sagen Sie den Bürgern ehrlich, ob Sie bereit sind, Verantwortung an eine Organisation zu übertragen, die in den letzten Krisen mehr Fragen als Antworten hinterlassen hat! Wir fordern Sie daher auf, Farbe zu bekennen. Sagen Sie Nein zu den Änderungen der IGV! Sagen Sie Ja zu der Souveränität unseres Landes! Sagen Sie Ja zu Grundrechten, Demokratie und parlamentarischer Kontrolle! Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dietz. Als Nächstes hören für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Voigt.

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