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Ines Biebrach

BSW 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch wir unterstützen das Anliegen dieses Antrags. Wir haben auch mit den Betroffenen gesprochen, und die Situation ist bereits dargestellt worden; die sind in einer fürchterlichen Lebenssituation, weil ihnen auch finanzielle Mittel fehlen, weil sie Probleme haben, als schwerbehindert anerkannt zu werden oder auch EU-Rente zu bekommen, weil die Kinder nicht zur Schule gehen können und damit die Zukunftsperspektive fehlt. Insofern unterstützen wir alles, was den Betroffenen in irgendeiner Art eine Verbesserung bringen kann. Warum dieser Änderungsantrag? Wir denken, dass nachgeschärft werden sollte. Das kann noch nicht das Ende der Fahnenstange sein; da muss noch mehr kommen. Wir sehen, dass die Betroffenen von Impfschäden sagen – wir haben uns mit Betroffenen unterhalten, anerkannten und auch nicht anerkannten –, sie haben ein Problem mit der Bezeichnung Post-Vac, weil diese das Thema kleinredet. Es ist ein gesundheitlicher Schaden nach einer Schutzimpfung. Sie wollen ernst genommen werden. Die Zahlen, die hier genannt worden sind, sind keine endgültige Erhebung der tatsächlichen Impfschäden, und deswegen wollen wir, dass die Leute, die nach der Impfung ein gesundheitliches Problem haben, genauso erfasst und anerkannt werden wie Leute, die nach der Infektion eine dauerhafte Erkrankung erlitten haben. Deswegen die Bitte, festzustellen, dass dies aktuell noch nicht der Fall ist. Auch die Aufklärung über die Impfung halten wir für nicht ausreichend. Über die Impfung müssen mehr Daten erhoben werden, um besser aufklären zu können. Um es provokativ zu sagen: Gegen Post-Covid kann sich keiner wirklich schützen; das ist etwas, was der Virus mit dem Körper macht. Gegen oder für eine Impfung kann ich mich entscheiden. Deswegen halten wir eine umfassende Aufklärung für existenziell. (Beifall BSW) Was wollen wir noch? Wir wollen, dass alle gesehen werden. Diejenigen, die Long-Covid oder dann vielleicht sogar Post-Covid entwickeln, die ME/CFS haben, aber auch die mit den gesundheitlichen Schäden nach der Impfung. Auch die Angehörigen, die den Hauptteil der Pflege tragen, kommen uns hierin noch zu wenig vor, deswegen haben wir ihnen Raum eingeräumt. Weiterhin halten wir es bei allen Maßnahmen, die gemacht wurden – ob es die Ambulanzen sind oder die Schulung der Hausärzte – für ganz wichtig, dass auch immer die Problematik von Impfschäden mitgedacht wird. All diese Menschen sind Leidtragende infolge der Pandemie, sei es aufgrund einer Dauererkrankung durch das Virus oder durch die Impfung. Aber ernst nehmen müssen wir sie alle. Deshalb wollen wir mit dem Änderungsantrag erreichen, dass auch diese Thematik in den Schulungen und in den Informationsmaterialien beachtet wird. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Wir haben in den Ausführungen in der Enquetekommission gehört, dass diese Ambulanzen sehr wichtig sind, auch am Beispiel der MS-Ambulanzen, die bereits funktionieren. So stellen sich die Betroffenen das vor: multidisziplinäre Ambulanzen, bei denen verschiedene Mediziner draufschauen. Was ganz wichtig war und was die Mediziner mitgegeben haben, ist, dass es einer wissenschaftlichen Begleitung bedarf. Deshalb halten wir es für erforderlich, dass ein unabhängiges Gremium diese Ambulanzen begleitet, die entsprechenden Schlüsse zieht und dann auch eine Behandlung ermöglicht wird. Vielleicht geht es auch darum, Marker zu finden, an denen diese Krankheit zu identifizieren ist, um dann im Sozialsystem entsprechende Anträge mit einer bestimmten Validität stellen zu können. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ihre Redezeit endet gleich, Frau Biebrach.

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