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Jan Löffler

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofs! Wir befassen uns heute mit dem Jahresbericht 2024 – Sie haben es gesagt – des Sächsischen Rechnungshofs wieder in zwei Bänden, wieder mit einer beeindruckenden Breite an Themen und wie immer mit klaren, manchmal sehr deutlichen Worten. Zunächst einmal möchte ich meinen Dank aussprechen. Herr Präsident, bitte geben Sie den Dank auch dem gesamten Kollegium und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hofes weiter. Der Rechnungshof arbeitet gründlich, unabhängig und mit hoher fachlicher Tiefe. Ohne diese, Ihre Arbeit, ohne die kritischen Fragen, ohne die kontinuierliche Kontrolle, wäre die parlamentarische Haushaltssteuerung und -kontrolle in Sachsen schlichtweg nicht möglich. Wir müssen ehrlich sein: Die Auseinandersetzung mit den Fragestellungen des Rechnungshofs ist nicht immer nur angenehm – manchmal sogar ausgesprochen unbequem; denn der Rechnungshof zeigt nicht nur Versäumnisse auf, sondern hält uns auch den gnadenlosen Spiegel vor, was Prozesse, Prioritäten und Steuerungsfähigkeit betrifft. Der Landtag hat bei seinen Entscheidungen am Ende jedoch nur drei Reaktionsformen: Beitritt, Kenntnisnahme und zustimmende Kenntnisnahme. Das klingt technisch, hat aber durchaus eine tiefere politische Bedeutung im Vollzug. Immer wieder fasst der Rechnungshof bei seinen Prüfungen unter einzelnen Prüfziffern Dinge zusammen – Sie hatten es gerade dankenswerterweise noch einmal angesprochen –, das erschwert dem Parlament manchmal doch in einigen Umständen die Differenzierung in der Votierung. Ich möchte trotzdem ein Beispiel dafür geben. Ich denke beispielsweise an die Prüfziffer 11 zur Denkmalförderung. Hier werden durch den Rechnungshof die Regelförderung des Landesprogramms, des Sonderprogramms des Bundes, die PMO – die sogenannten Mittel der Aufarbeitung des DDR-Unrechts – und die Stiftung Lebendiges Erbe in einer Prüfziffer zusammengefasst. Das ist thematisch sicherlich miteinander verwandt, aber inhaltlich, rechtlich und auch strukturell doch sehr unterschiedlich und auch politisch anders zu beurteilen. Deshalb haben wir im Ausschuss noch einmal deutlich gemacht, dass wir es wirklich schätzen würden, eine schärfere Trennung nach Themenkomplexen zu haben, damit der Landtag seine Kontrollfunktion sachgerechter und vielleicht auch manchmal kritischer ausüben kann. Gleichzeitig bleibt unbestritten: Ohne den Rechnungshof würden viele Probleme niemals hier auf unseren Tischen landen. Deshalb ist der Bericht für uns jedes Jahr auch ein sinnvolles Steuerungsinstrument. Ich möchte es an dieser Stelle deutlich sagen: Der Rechnungshof sticht mit seinen Prüfungen meist – nicht nur selten – in das so oft und wörtlich zu benennende Wespennest. Das merkt man immer dann, wenn plötzlich laut darüber nachgedacht wird, seine Prüfrechte einzuschränken oder Prüfungsmaßstäbe umzudefinieren. Sicherlich, man kann und man muss auch darüber sprechen, wie beispielsweise das gegenseitige Verständnis von Stichprobenprüfungen zu verstehen ist und wie man diese vielleicht methodischer ausgestalten kann. Diese Debatte ist legitim. Was mir jedoch nicht legitim scheint, ist, den Rechnungshof politisch zu motivieren oder seine Arbeit gar einschränken zu wollen, weil die Ergebnisse unbequem sind. Der Rechnungshof erfüllt eine verfassungsrechtliche Aufgabe. Er ist kein Störenfried. Er ist ein unverzichtbarer Bestandteil der finanziellen Selbstkontrolle des Freistaates Sachsen. Deshalb gilt für uns als Parlament und für uns als CDU ganz besonders: Wir diskutieren über Verfahren, aber wir schätzen die Institution. Wir ringen um Details, aber wir schützen die Unabhängigkeit; denn nur ein unabhängiger Rechnungshof schafft das Vertrauen, das letztendlich auch für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltsführung notwendig ist. Herr Präsident, es ist in keinster Weise eine Herabwürdigung des Hofes, wenn ich mir herausnehme, den Rest der Rede zu Protokoll zu geben. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Gerold. Bitte schön.

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