Luise Neuhaus-Wartenberg
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch wir möchten uns nur kurz dazu äußern. Es ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden. Innerhalb unserer Fraktion hat in der Abwägung ein Datum eine Rolle gespielt, und das ist der 29. September. An diesem Tag hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag darüber unterrichtet, dass der Bundesrat in seiner 157. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen hat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Wir haben in der Abwägung auch darüber diskutiert, ob es für eine Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag zumutbar ist – das gilt für andere Fraktionen auch –, zu wissen, was im Bundestag stattfindet oder nicht, und ob darauf in einem Landtag reagiert werden kann, und zwar fristgemäß. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es für eine Partei und eine Fraktion, die auch im Bundestag vertreten ist, zumutbar ist, das Geschehen dort zu verfolgen. Damit bin ich ganz bei meinem Kollegen Valentin Lippmann. Da Ihre Bundestagsfraktion diesbezüglich schon tätig geworden ist, kommen wir zu dem Schluss, dass die Dringlichkeit nicht gegeben ist, und würden die Dringlichkeit ablehnen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)
