Thomas Löser
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und richtig, dass wir heute im Landtag erneut über das Thema überhöhte Mieten sprechen; denn das Problem ist real und betrifft Menschen in Sachsens Großstädten, gerade diejenigen, die in den letzten Jahren einen neuen Mietvertrag abschließen mussten. Ein kurzer Blick auf gängige Immobilienportale reicht aus, um zu sehen, wie ernst die Lage ist. Viele Angebote liegen 10, 20, sogar 50 % über dem Niveau des ortsüblichen Mietspiegels. Damit reden wir nicht mehr von normalen Preissteigerungen, sondern von klaren Verstößen gegen die Mietpreisbremse und in manchen Fällen auch von Mietwucher. Das große Problem ist: Viele Mieterinnen und Mieter trauen sich nicht, sich mit ihren Vermietern anzulegen. Aktuelles Beispiel sind die überhöhten Mietforderungen der Vonovia in Dresden und Berlin. Die Vonovia hat bereits mehrere Gerichtsverfahren verloren, die Mieterinnen und Mieter wegen unzulässiger Mieterhöhungen des Konzerns geführt haben. In Berlin hat sie deswegen – das konnte man gestern lesen – Mieterhöhungen des Konzerns zurückgenommen und die Klageverfahren eingestellt. In Dresden ist das leider noch nicht passiert. Leider passiert dies, glaube ich, mit Kalkül. Die Vonovia weiß nämlich genau, dass 90 % der Mieterinnen und Mieter nicht gegen die Mieterhöhung vorgehen. Die 10 % an Einsprüchen und gegebenenfalls Klageverfahren werden sozusagen eingepreist. Am Ende steht die Erhöhung der Miete in den allermeisten Fällen, und das zieht den Mietspiegel für alle insgesamt in die Höhe. Verbunden mit dem Wissen um die Börsennotierung des Unternehmens sage ich einmal: Das ist Kapitalismus in Reinform. Die einen bekommen Mieterhöhungen auf der Grundlage von ausgedachten Wohnmerkmalen wie dreimal Schneeschippen im Winter, obwohl kein Schnee liegt, und die anderen verdienen mit ihrem Aktienpaket an der Börse Geld. Wir als BÜNDNISGRÜNE haben dazu in Sachsen eine klare Haltung: Das gehört sich nicht. Bezahlbares Wohnen und faire Mieten sind aus unserer Sicht ein Menschenrecht. Spekulationen mit Wohnraum lehnen wir ab. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wenn Mieterinnen und Mieter Repressalien, Klageprozesse oder unberechtigte Eigenbedarfskündigungen fürchten, dann werden wir sie in ihren Rechten bestärken und an ihrer Seite stehen. Wenn Menschen Angst haben, ihr Recht einzufordern, dann haben wir als Politik dafür Verantwortung. Genau deshalb haben wir als Fraktion der GRÜNEN bereits im September in unserem Antrag zur Stärkung des Mieterschutzes unter anderen die Einführung einer landesweiten Mietpreisprüfstelle vorgeschlagen, eine Stelle, an die sich Mieterinnen und Mieter wenden können, ohne Angst haben zu müssen – kostenfrei, neutral und niedrigschwellig. Eine solche Prüfstelle könnte verbindlich klären, ob eine Miete rechtens ist, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde, ob die Kappungsgrenzen gelten und ob damit Mieterinnen und Mieter effektiv geschützt werden. Leider hat sich damals hier im Haus keine Mehrheit gefunden, die dazu bereit gewesen wäre, diesen Schritt zu gehen, und das, obwohl wir seit Jahren wissen, wie angespannt die Lage an vielen Orten ist. Es ist also gut, dass die Linksfraktion mit ihrem Antrag den Fokus erneut darauf lenkt, wie die Rechte von Mieterinnen und Mietern gestärkt werden können und wie Kommunen gegen Mietpreisüberhöhungen vorgehen können; denn eines ist doch klar: Unzulässig überhöhte Mieten sind eben kein Randproblem, wenn ein Branchenriese wie Vonovia so vorgehen kann. Es ist dann eben leider kein Phänomen einzelner schwarzer Schafe. Es ist ein strukturelles Problem, ein Problem eines überhitzten Marktes, ein Problem eines zu geringen Neubaus von sozialem Wohnraum bei steigender Nachfrage in den Großstädten und bei unzureichenden Schutzmechanismen aufseiten der Mieterinnen und Mieter. Wenn allein in Sachsen 200 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau in den letzten fünf Jahren nicht ausgegeben wurden, wenn Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro, die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung standen, wieder an Berlin zurückgegeben werden mussten, wie unsere Kleine Anfrage ergab, dann haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein systematisches Problem. Darum sage ich deutlich: Ja, wir unterstützen das Anliegen, die Kommunen zu stärken. Ja, wir brauchen kompetente Beratungsstellen für die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen eine Staatsregierung, die mehr leistet, als Lippenbekenntnisse abzugeben und eine Mietpreisbremse nur für anderthalb Jahre zu verlängern und nicht für die gesetzlich möglichen drei Jahre. Das ist also eher ein „Mietpreisbremschen“. Wir begrüßen daher die Zielrichtung des vorliegenden Antrages. Allerdings haben wir bei den ersten beiden Punkten Zweifel hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Vor allem die Übernahme kommunaler Prozesskosten durch den Freistaat scheint uns schwierig umsetzbar zu sein. Wir würden uns daher zu den ersten beiden Punkten der Stimme enthalten. Wir bitten um punktweise Abstimmung. Ich danke für die geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Löser. Hat der Abg. Berger Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Damit hätte jetzt die Staatsregierung, wenn gewünscht, das Wort. Bitte, Frau Staatsministerin Kraushaar. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion Die Linke lässt vermuten, dass überzogene Mieten und Mietwucher häufig und überall vorkämen. Sie wissen, so ist es bei Weitem nicht im Freistaat. Welche Datenlage haben wir? Mein Haus hat bereits mehrfach für die Landeshauptstadt Dresden und die kreisfreie Stadt Leipzig eine Prüfung der dort vorhandenen Situationen durchgeführt; aus guten Gründen nur dort, weil es selbst in der Großstadt Chemnitz Leerstand gibt. Die Prüfung hat ergeben, dass in Dresden und Leipzig – das ist heute schon mehrfach gesagt worden – tatsächlich ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Es gibt eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Das Angebot ist begrenzt und teils ausgeschöpft, das ist eben der Markt. Im Antrag steht, die Staatsregierung müsse endlich handeln. Meine Damen und Herren, wir haben bereits gehandelt. Es ist für die Staatsregierung ein wichtiges wohnungspolitisches Ziel, dass die Menschen im Freistaat angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden können. Wir haben mit zwei wesentlichen Maßnahmen reagiert. Das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Wir haben die abgesenkte Kappungsgrenze mit Wirkung am 1. Juli 2025 wieder für zwei Jahre verlängert. Wir werden außerdem die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Mietpreisbremse, nunmehr lückenlos ab dem 1. Januar 2026 weiterführen. Sehr geehrter Herr Abg. Löser, was heißt hier „Mietpreisbremschen“? Wir haben eben vor, die Mietpreisbremse auf eine deutlich stabilere Grundlage zu stellen. Momentan ist es so, dass nur in Dresden und Leipzig die Mietpreisbremse gilt. Was wissen wir denn? Wir brauchen diese Studie. Wir wollen wissen, wie es in allen Gemeinden in Sachsen ist, und wir hatten gute Gründe, deshalb die Mietpreisbremse nicht auf den längstmöglichen Zeitraum zu verlängern, weil dann vielleicht andere Gemeinden hinten heruntergefallen wären. Lassen Sie uns doch erst mal gründlich schauen, was dabei möglich ist. Die Verlängerung der Verordnung wurde gestern beschlossen. Als nächsten Schritt sehen wir das Gutachten. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im Spätsommer 2026 vorliegen, sodass wir dann die Möglichkeit haben, in aller Ruhe über eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse, solange es uns der Bundesgesetzgeber ermöglicht – Herr Löser hat es schon gesagt, weitere zwei Jahre –, nachzudenken. Wir haben wirksame Maßnahmen getroffen. Es geht um die Themen Mietpreiserhöhung bzw. die Ordnungswidrigkeit nach Wirtschaftsstrafgesetz und den Mietwucher. Nach dem, was uns an Daten vorliegt, sind diese Fälle wirklich die seltene Ausnahme, nicht die Regel. Auch da sind schon Zahlen genannt worden. Laut Mikrozensus haben in Leipzig im Jahr 2022 rund 372 000 Menschen in Mietverhältnissen gewohnt. Über das stadteigene Formular gingen in den ersten zwei Monaten seit Beginn der Einführung 319 Meldungen ein, dass ein Fall von Mietüberhöhung oder Mietwucher vorliegen könnte. Wenn die Annahme zutreffen würde, dass es in jedem Fall eine Mietüberhöhung oder Mietwucher gewesen wäre, würde das dennoch einen Anteil von deutlich unter einem Prozent an Mietverhältnissen ausmachen. Wir haben bereits jetzt wirksame Möglichkeiten zur Ahndung von Verstößen. Die betroffenen Kommunen haben mit dem Ordnungsamt die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, und bei Mietwucher ist es die Staatsanwaltschaft. Aus der Sicht der Staatsregierung ist es ebenfalls nicht zielführend, für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt mindestens eine Vollzeitstelle zu den Mietanliegen der Bürgerinnen und Bürger festzulegen. In Chemnitz und allen sächsischen Landkreisen würde Personal vorgehalten – und von Steuergeldern bezahlt –, das wohl dann nicht ansatzweise ausgelastet wäre. Bei einem durchschnittlichen Mietmedian in den sächsischen Landkreisen von 6,99 Euro, in Deutschland übrigens 10,40 Euro, wissen unsere klugen Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich diesen Gang zum Amt wahrscheinlich sparen können. Die betroffenen Städte Leipzig und Dresden sind bereits aktiv. Das wurde auch schon gesagt. In ganz Sachsen können sich Menschen unter dem Dach des Deutschen Mieterschutzbundes beraten lassen. Der Landesverband Sachsen hat zehn Mietvereine, die für einen geringen Jahresbeitrag qualitativ hochwertige Auskunft und Hilfestellung bieten. Außerdem informiert die Stadt Leipzig ausführlich und öffentlich auf ihrer Webseite zu diesem Thema, und ganz sicherlich, Frau Abg. Nagel, haben auch Sie massiv dafür gesorgt, dass das passiert ist und dass die zuständige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung eingerichtet wurde. Respekt! Das ist wirklich eine tolle Arbeit, die da geleistet wird. Inhaber des Dresden-Passes haben hier die Möglichkeit, eine kostenfreie Mietrechtsberatung bei der Stadt zu erhalten; Herr Abg. Pallas hat auch das schon erwähnt. Wenn ein Mieter, eine Mieterin den Verdacht hat, dass hier Mietwucher betrieben wird oder überhöhte Mieten gefordert werden, kann er oder sie sich beraten lassen. Mein Fazit: Wohnungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, muss realitätsnah bleiben. Grundsätzlich muss Wohnungspolitik, und auch das möchte ich nochmal sagen, einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern sicherstellen. Die Lage in Sachsen ist im Großen und Ganzen nicht problematisch. Schlechtreden ist nicht angebracht. Ganz klar: Die Situation in Dresden oder Leipzig ist relevant, aber eben nicht repräsentativ für ganz Sachsen. Wohnen in Sachsen ist insgesamt bezahlbar. Chemnitz ist die preiswerteste deutsche Großstadt mit Angebotsmieten von unter 6 Euro pro Quadratmeter. Im Miethöhenranking 2024 aller 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte des letzten Jahres sind die letzten acht Plätze allesamt mit sächsischen Landkreisen belegt. Die Quelle ist empirica. Das heißt, nirgendwo in Deutschland ist Wohnen günstiger als in der Mehrheit der sächsischen Landkreise. Aus den genannten Gründen empfehlen wir, den Antrag abzulehnen. Danke schön. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar. Damit erteile ich das Schlusswort an die Fraktion Die Linke. Frau Abg. Nagel, bitte.
