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Stephan Weinrich

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Wesentliche vorweg: Die Verschiebung der Transparenzplattform bedeutet nicht zwei Jahre weniger Transparenz. Die Möglichkeit, Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz ab Antrag zu erhalten, besteht weiterhin und bleibt unberührt. Mit der Verschiebung wird vielmehr sichergestellt, dass die Plattform mit ihrer geplanten Inbetriebnahme 2028 ordnungsgemäß funktioniert, den Mitgliedern des Sächsischen Landtags im Namen der Sächsischen Staatsregierung Danke sagen für die große Unterstützung, die der Sport hier im Landtag erfährt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Auf diese Unterstützung hoffen wir auch bei den kommenden Haushaltsverhandlungen. Die Rolle vorwärts, für die ich heute werbe, besteht aus mehreren Schritten, wie Sie alle sicher noch aus dem Sportunterricht in der Schule wissen, wobei ich hier auf ein Vorführen verzichte. Die Rolle vorwärts verlangt einiges an Koordination, viel Schwung und gesundes Selbstvertrauen. Wenn alles gut geht, steht man am Schluss aufrecht und verdient sich gute Haltungsnoten. Ich traue uns zu, dass uns dieses Kunststück gemeinsam gelingt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Prof. Geiert sprach für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Transparenzgesetzes der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Recht und Europa (Zwiegespräch zwischen Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Martin Modschiedler, CDU) und das nicht nur für den Bürger, sondern auch für die Verwaltung, die bei diesem Prozess genauso bedacht werden muss; denn die Arbeit mit der Plattform ist ein bürokratischer Mehraufwand. Geben wir also unseren Behörden die dringend benötigte Zeit, diese wichtige Aufgabe solide vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird immer wieder suggeriert, die Transparenzplattform sei fertig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Sie wäre nur noch einen Knopfdruck davon entfernt, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen dieser Plattform vollumfänglich profitieren könnten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das steht in den Berichten drin!) Die Plattform mag technologisch fertig sein. Das bedeutet aber nicht, dass der wesentliche Kern dieser Idee umgesetzt ist, nämlich das gesetzeskonforme Hochladen der Dokumente, die von der Transparenzpflicht umfasst sind. (Beifall CDU – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir reden hier immerhin von über 26 000 Dokumenten, die pro Jahr durch die Landesbehörden eingestellt werden müssen. Hierfür waren sich alle Gutachter ausnahmsweise einig, dass das ein enormer Kraftakt ist. Was wir vermeiden wollen, ist eine Entwicklung in Richtung reiner Bürokratie. Der Aufbau einer Plattform, auf die Zehntausende Informationen hochgeladen werden müssen – und zwar unabhängig vom tatsächlichen Informationsinteresse –, verursacht einen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den derzeit wenigen Hundert Anträgen im Jahr steht. Hier bedarf es einer ehrlichen Analyse, wie viele proaktive Veröffentlichungen es wirklich braucht und wo unnötige Belastungen entstehen. Anders gesagt: Die Transparenzplattform generiert keine Effizienzsteigerung. Sie verursacht einen finanziellen und bürokratischen Mehraufwand. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zwar sind bereits heute viele Dokumente der Behörden digital verfügbar, allerdings wird dabei ein wichtiger Aspekt immer gern unter den Tisch gekehrt: Eine einfache Digitalisierung der Unterlagen reicht eben nicht aus. Die Behörden müssen die transparenzpflichtigen Daten zusätzlich einzeln abgleichen, einerseits mit dem Datenschutz, andererseits mit den Vorgaben des Transparenzgesetzes. Dieser Arbeitsschritt kommt neu hinzu. Es ist also ein Aufwuchs an Bürokratie. Es hilft auch wenig, daran zu glauben, dass wir irgendwann einmal eine KI zur Verfügung haben werden, die diesen Abgleich übernimmt. Erstens sind wir davon im Freistaat weit entfernt, zweitens muss selbst dann irgendjemand die KI stichprobenartig überprüfen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wusste ich!) Bei allen Unkenrufen: Die Notwendigkeit zur Verschiebung ist kein politisches Manöver, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch, doch!) sondern das Ergebnis eines Erkenntnisprozesses. Aus diesen neuen Erkenntnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen, auch wenn dies bedeutet, dass wir den ursprünglichen Zeitplan korrigieren müssen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und was machen wir in zwei Jahren?) ist ein Zeichen von politischer Klugheit und verantwortungsvollem Handeln. Damit kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, insbesondere bezogen auf die Erweiterung der Transparenzpflicht auf die kommunale Ebene. Verantwortungsvolles Handeln finden wir genau dort: bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen in unserem Freistaat. Das Transparenzgesetz eröffnet den Kommunen bereits heute auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, mittels Satzung die Regelungen dieses Gesetzes ganz oder teilweise zu übernehmen. Von den 418 Kommunen und zehn Landkreisen im Freistaat haben sich gerade einmal zwei Kommunen dazu entschieden, die Regelungen zu übernehmen: die kreisfreien Städte Leipzig und Dresden. Wer die kommunale Selbstverwaltung als Recht mit Verfassungsrang ernst nimmt, der erkennt in diesem maßgeblichen Nichtgebrauch eine Abstimmung mit den Füßen. Das Ergebnis lautet: Nein, danke. Dabei sollten wir es belassen. Die Intention der Städte Leipzig und Dresden, unbedingt die Transparenzplattform nutzen zu wollen, ist dabei die Ausnahme, die die Regel bestätigt. Es wäre somit irreführend, den Eindruck zu vermitteln, weil es Dresden und Leipzig wollen, wollen es alle anderen Kommunen im Freistaat auch – das Gegenteil ist der Fall. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aus diesem Grund kann dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, den wir auch schon im Ausschuss abgelehnt haben, nicht zugestimmt werden. Wichtig ist es jetzt, die Einführungsfrist für die Transparenzplattform um zwei Jahre zu verlängern, damit die Behörden nicht überlastet werden und damit die Qualität gesichert werden kann. Daher bitte ich um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes zur Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform. Vielen Dank. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Weinrich von der CDU-Fraktion. Es folgt in der Beratung die AfD-Fraktion mit Herrn Kollegen Wiesner.

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