landtag.sachsen.de ↗

Wolfram Günther

GRÜNE 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema ist richtig gesetzt: Wasser ist eines der wichtigsten Themen, für die wir Verantwortung haben. Es ist sicher nie verkehrt, im Landtag an das Erreichte zu erinnern. Denn das, was wir in den letzten 35 Jahren erreicht haben, war Ergebnis harter Arbeit sehr vieler Beteiligter, und diesen Dank kann man nich oft genug aussprechen. Gleichzeitig habe ich mich aber sehr gewundert, weil diese Fachregierungserklärung für mein Verständnis doch reichlich unpolitisch ist. Ich konnte nicht so richtig heraushören, was die Strategien sind und vor allen Dingen, wie die finanziellen Lösungen aussehen. Denn wir laufen ja in eine ganze Reihe von Konflikten. Es ist schon allein die Frage bei unterschiedlichen Politikfeldern, was wir wie finanzieren können. Aber es gibt noch weitere Konflikte, die wir haben: Wir haben riesige, milliardenhohe Investitionsbedarfe. Dafür braucht es eine Finanzierung. Wir haben in Zukunft Verteilungskonflikte, wenn Wasser in der Menge – vielleicht auch zeitweise – knapper wird. Wir haben Probleme mit Flächenzugriff, weil viele unserer Vorhaben an den Gewässern etwas mit Flächen zu tun haben. Wir haben von der Verfehlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gehört, aber von keinen richtigen Maßnahmen. Ein Thema ist ganz ausgeblendet worden: die Landwirtschaft und der Grundwasserschutz. Auch dort gibt es eine ganze Reihe von Themen, die sich anschließen, ebenso all die Klimafolgen. Gut ist, dass der Bergbau genannt wurde. Doch dabei wird vor allem auf den Bund verwiesen. Gut ist, dass man an die Verantwortung der Betreiber erinnert, aber auch dort haben wir selbst einiges vor uns. Mikroschadstoffe und Arzneimittelrückstände wurden benannt, aber keine Maßnahmen, ebenso nicht die Auen mit dem natürlichen Wasserrückhalt. Es war also sehr viel Historie. Der Bogen ist von vielen Vorrednern mehrfach wiederholt worden. Wir hatten in den Neunzigerjahren diese unglaublichen Verschmutzungsprobleme, die aber gelöst worden sind. Das war wirklich eine Jahrhundertleistung. Seit 2000 haben wir die Wasserrahmenrichtlinie. Seit 2002 gab es mehrere Jahrhunderthochwasser, die die Bedeutung des Hochwasserschutzes noch einmal klargemacht haben. Die Wasserrahmenrichtlinie umfasst die Wiederherstellung eines guten ökologischen, chemischen Zustands der Gewässer, die lange nicht so richtig in Schwung gekommen ist. Seit 2018 hatten wir wiederholt Dürreereignisse, die uns klargemacht haben, dass die Herausforderungen beim Wasser sehr komplex sind. Wir haben seit den 90ern eben nicht das meiste schon geschafft, sondern die Aufgaben sind größer geworden. So, wie wir im Freistaat durch Investitionen viel erreicht haben, haben wir gleichzeitig durch menschliche Eingriffe in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten sehr viele Probleme geschaffen und verstärkt. Dazu gehören die Begradigungen von Flüssen, Verrohrungen von Gewässern, Verschmutzungen und die Folgen der Braunkohle etc. pp. Das sind Dinge, die die Leistungsfähigkeit unseres Wassersystems, der Oberflächen und Grundwasserkörper deutlich beeinträchtigt haben. In Kombination mit den Folgen des menschengemachten Klimawandels – mit dem verstärkten Aufkommen von Wetterextremen wie Hochwasserereignissen, aber auch langanhaltenden Dürren – verstärkt sich das. Ein Beispiel ist Verschmutzung, wenn weniger Wasser vorhanden ist, damit weniger Verdünnung, und die Leistungsfähigkeit in den Wasserkörpern leidet. Jedoch brauchen wir Wasser zur Versorgung für uns Menschen. Wir brauchen es für die Industrie. Es kommen ja noch ganz neue Ideen. Die Chipindustrie wurde genannt, aber auch die Wasserstoffindustrie ist zu nennen. Wir werden also nicht weniger brauchen. Bei viel Trockenheit muss man in der Landwirtschaft über ganz andere Bewässerungsfragen nachdenken. Das heißt, die Probleme potenzieren sich und wir werden dort investieren müssen – für die Menschen, die Industrie, die Landwirtschaft und die Natur. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Im Januar 2024 haben wir als Staatsregierung – nicht nur als Umweltministerium – ein entsprechendes Programm verabschiedet, und zwar das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ mit zehn Handlungsfeldern: öffentliche Wasserversorgung – Erhalt und Stärkung bezahlbarer, leistungsfähiger und sicherer Daseinsversorgung auch als Standortfaktor –, Anpassung der Talsperreninfrastruktur – ein Verbundsystem Abwasserbeseitigung, Rückhaltekapazitäten, aber auch Reinigung und Nachrüstung –, Bergbaufolgeregionen, Qualitäts- und Mengenziele für Oberflächengewässer und Grundwasser, Wasserrückhalt in der Fläche, nämlich Stabilisierung des Wasserangebots bei Extremwetterereignissen, Hochwasser, Dürre, Starkregen, ein Sächsisches Auenprogramm zur Stabilisierung des Landeswasserhaushalts, auch für Querschnittsaufgaben, Natur-, Klimaschutz, Freizeit und Erholung. Wir haben dort das nachhaltige Niedrigwasserrisikomanagement, Starkregenrisikomanagement und Flächenerwerb für wasserwirtschaftliche Maßnahmen verankert. Wir haben festgehalten, dass wir in diesem Bereich, um die Leistungsfähigkeit, wie wir sie jetzt haben, zu erhalten – also nicht, dass irgendetwas besser wird, sondern nur, dass wir angesichts der beschriebenen Herausforderungen die Leistungsfähigkeit erhalten können –, in den nächsten zehn Jahren mindestens 1,6 Milliarden Euro finanzieren müssen. Deswegen war es schon sehr erstaunlich, dass, als dieser Doppelhaushalt der Staatsregierung vorgelegt worden ist und man dort über Schonbereiche und Investitionsschwerpunkte gesprochen hat, der Bereich Wasser überhaupt nicht auftauchte. Das hätte sich aufgedrängt – nicht nur als Schonbereich, sondern dass dort zusätzliches Geld reinfließt. Gleichzeitig hat der zuständige Minister öffentlich erklärt, dass die Zeit für Extras vorbei ist, und damit die Kürzungen begründet. Wasser ist eben kein Extra. Die Herausforderungen sind doch dramatisch, ebenso die Festlegungen, mit dem Personal umzugehen. So soll es keine Nachbesetzung von Alters- und Personalabgängen geben, obwohl bis 2030 30 % der Staatsbediensteten in Ruhestand gehen. Das sind allein in diesem Doppelhaushalt acht im zuständigen Ministerium im Wasserbereich, zwei im LfULG und 32 bei der LTV, und das bei wachsenden Aufgaben. Dabei ist die Frage – es geht um kritische Infrastruktur –, wie sie das alles schaffen sollen. Man wollte dem Klimafonds keine Mittel mehr zuführen. Gott sei Dank konnten wir das reparieren, denn aus dem gehen jetzt ja auch wieder zweistellige Millionenbeträge in die Wasserversorgung. Aber auch die LTV-Investitionsmittel wurden um 30 % gekürzt, von 27,5 auf 19 Millionen Euro im Jahr. Null Euro sind vorgesehen für die Rückgewinnung von Auenflächen und für gewässerökologische Strukturverbesserungen. Auch der Erwerb von Gewässerrandstreifen wurde auf null gesetzt. Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Der kommunale Gewässerlastenausgleich wurde von 5 Millionen Euro auf null gekürzt. Das Thema haben wir im Entschließungsantrag zum Doppelhaushalt verankert. Das muss in den nächsten Doppelhaushalt wieder mit hinein. Auch beim Hochwasserschutz für Gewässer zweiter Ordnung gibt es eine Kürzung von 3,8 Millionen Euro im Jahr 2024 auf null bis zum Jahr 2026. Investitionen in die Wasserversorgung in Kommunen wurden von 8 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 3,8 bzw. 4,7 Millionen Euro in den beiden Haushaltsjahren gekürzt. Statt mehr zu investieren, weil es um den Erhalt unserer Standortfragen geht – ich hatte es schon beschrieben –, haben wir dort dramatisch gekürzt. Das war mit Sicherheit nicht der Schritt in die richtige Richtung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Genauso, wie das im Entwurf zum nächsten Doppelhaushalt nicht wieder passieren darf, brauchen wir hierfür einen Investitionsschwerpunkt, und das nicht auf Kosten anderer Bereiche im SMUL. Denn dabei geht es um unsere Lebensgrundlagen. Es muss eine Gesamtaufgabe der Staatsregierung sein, dass wir das schaffen. Ich wünsche mir auch, dass wir zu anderen Fragen kommen, im Sinne der Handlungsfähigkeit der Kommunen, die willig sind, hier weiter voranzugehen. Zu nennen ist die Diskussion, wie die Zweckverbandsstruktur gerade ist, und zwar nicht nur, wenn es um Abwasser geht, sondern auch bezüglich der Oberflächengewässer. Es stellen sich große Fragen: Wie ist der Zugriff auf Flächen, wenn es um unsere Gewässer geht, wo viel zu tun ist? Es geht um den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche. Es ist nicht alles nur technisch zu lösen, was wir unterhalten müssen, sondern die Leistungsfähigkeit der Oberflächen und Grundwasserkörper ist wieder instand zu setzen. Dazu braucht es auch Instrumente, und das muss man verknüpfen, zum Beispiel mit dem Landesentwicklungsplan. Das muss man mit der Regionalplanung verbinden. Auch darauf erhoffe ich mir Antworten. Das hat in der Regierungserklärung bisher alles gefehlt. Das heißt, das Thema ist richtig gesetzt, aber die Antworten fehlen noch. Wir, das Hohe Haus, haben heute alle gemeinsam die Bedeutung des Themas Wasser mehrfach hervorgehoben. Es darf sich nicht, auch wenn wir heute Mittwoch haben, nur auf Sonntagsreden beschränken. Das muss in die Tat umgesetzt werden und dafür wünsche ich uns allen die entsprechende Kraft. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke)

Alle Reden von Wolfram Günther Protokoll ↗