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Jan Löffler

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Ich möchte nun die wesentlichen Schwerpunkte hervorheben, die aus Sicht der CDU-Fraktion besonderes Gewicht haben. Erstens. Haushalts- und Einnahmesituation – stark, aber mit strukturellem Alarmzeichen. Der Bericht zeigt deutlich: 2022 war ein außergewöhnlich starkes Jahr – hohe Steuereinnahmen, ein positiver Finanzierungssaldo, sinkende Kreditmarktverschuldung. Die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzuges wird bestätigt. Aber gleichzeitig weist der Rechnungshof auf einen entscheidenden Befund hin: Die investiven Ausgaben sinken – und noch schwerer wiegt, dass die realen Bauausgaben innerhalb einer Dekade von 730 auf 298 Millionen Euro gefallen sind. Das ist kein Randproblem, sondern ein struktureller Warnruf. Sachsen muss wieder schneller, verbindlicher und weniger bürokratisch investieren, wenn wir Substanzverzehr verhindern wollen. Zweitens. Coronakredite und Notlagenrecht – komplexer als jede Schlagzeile. Die Prüfziffern zur Notlagenkreditaufnahme sind jedes Jahr ein Brennglas. Der Rechnungshof kritisiert Umfang und Ausgestaltung; die Staatsregie-Sächsischen Staatsregierung. Dafür noch einmal herzlichen Dank. Bevor ich meine Rede zu Protokoll gebe, will ich dem Hohen Haus im Namen der gesamten Staatsregierung für die soeben erteilte Entlastung für das Jahr 2022 herzlich danken. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Piwarz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4921 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. (Zurufe CDU und BÜNDNISGRÜNE: Doch!) – Oh, Entschuldigung! Stimmt, es ist schon recht spät. Ich sehe einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung Drucksache 8/4921 zugestimmt worden. Weiter stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4922. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Wieder einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung Drucksache 8/4922 ebenfalls zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll rung argumentiert haushalts- und verfassungsrechtlich dagegen. Unsere Entscheidung für Kenntnisnahme in mehreren Fällen bedeutet nicht Ausweichen, sondern Anerkennen: Diese Materie ist deutlich komplexer, als die öffentliche Debatte oft suggeriert. Wir teilen die Sensibilität des Rechnungshofes – aber nicht jede Ableitung. Und wir halten fest: Sachsen bleibt eines der solidesten Länder in der Verschuldungspolitik. Dieses Fundament wird nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Drittens. Verpflichtungsermächtigungen – unverzichtbar für Zukunftsinvestitionen. Der Rechnungshof mahnt realistischere Planungen an. Das unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig gilt: Ohne Verpflichtungsermächtigungen wäre Investitionspolitik in Schulen, Straßen, Hochschulen, Krankenhäusern oder der digitalen Infrastruktur faktisch unmöglich. VEs sind kein Schönwetterinstrument – sie sind die Voraussetzung für verlässliche Planung großer Vorhaben. Viertens. Haushaltsreste und Nachbuchungen – Transparenz muss steigen. Der Rechnungshof kritisiert steigende Ausgabereste und späte Nachbuchungen. Die Staatsregierung verweist auf Jährlichkeit und die Dynamik von Bauverfahren. Für uns ist klar: Das neue HKR-System ab 2025 muss nicht nur digitaler sein – es muss transparenter und steuerungsfähiger machen. Technik ohne Prozessverbesserung reicht nicht. Fünftens. Personalhaushalt – Modernisierung statt Mengensteuerung. Der Rechnungshof spricht hier besonders deutlich: Steigende Personalausgaben bei gleichzeitig zunehmender externer Beratung. Unsere Auffassung ist klar: Wir brauchen keine immer größere Verwaltung, sondern eine effizientere. Das heißt: Aufgabenkritik, moderne Prozesse, klare Zuständigkeiten und digitale Abläufe statt reiner Stellenvermehrung. Sechstens. Kommunale Ebene – Steuerungsfähigkeit sichern. Der Rechnungshof zeigt mehrere systemische Probleme: a) Jahresabschlussrückstände: Teilweise vier Jahre und mehr – das ist kein technisches Detail, sondern ein Risiko für Steuerungsfähigkeit vor Ort. b) Kommunale Wohnungsunternehmen: Steigender Sanierungsbedarf, Leerstand, begrenzte Einnahmen – hier braucht es langfristige Strategien statt kurzfristiger Reparaturen. c) Öffentlichkeitsgrundsatz in Räten: Mehrfach festgestellte Verstöße sind kein Drama – aber sie gefährden Transparenz und demokratische Kultur. Das gehört offen benannt. Siebtens. Beispiel guter Wirkung – Gefangenenverpflegung. Ein Punkt, der zeigt, wie Aufsicht wirken kann: Der Rechnungshof deckte gravierende Schwächen auf – und die Staatsregierung hat konsequent reagiert: Notfallplanung, Anti-Korruptionsmaßnahmen, neue Prozessstandards. Das ist der Beweis: Kontrolle stört nicht – Kontrolle verbessert. Der Jahresbericht 2024 zeigt: Sachsen steht solide – aber wir haben große Aufgaben vor uns. Wir brauchen: schnellere Investitionen, echte Aufgabenkritik, eine moderne, digitale Verwaltung, und die Bereitschaft, Kritik als Chance zu begreifen. Der Rechnungshof ist dafür kein Gegner, sondern ein unverzichtbarer Partner. Er legt den Finger in die Wunde, er ordnet ein, er mahnt. Und ja – manchmal sticht er auch ins Wespennest, das sieht man spätestens dann, wenn Rufe laut werden, seine Prüfrechte einzuschränken. Über Methoden wie Stichprobenumfang kann man reden – aber eines ist unmissverständlich: Die Arbeit des Rechnungshofs darf nie politisch motiviert beschnitten werden. Er erfüllt eine verfassungsrechtliche Aufgabe, und ein starker, unabhängiger Rechnungshof ist Grundlage solider Finanzpolitik. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für ihre gründliche und unbequeme – und damit wertvolle – Arbeit.

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