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Daniela Pfeifer

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Danke. – Dies war und ist die Voraussetzung dafür, Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen und die Versorgung der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie mit Brauch- und Trinkwasser in ausreichender Menge, in der erforderlichen Qualität und zu sozialverträglichen Gebühren sicherzustellen. Dies gehört zu den wichtigsten wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen ist nach § 43 Sächsisches Wassergesetz eine kommunale Pflichtaufgabe. Gegenwärtig wird die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung von 65 Aufgabenträgern wahrgenommen. Die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen ist durch einen weitgehenden Verbund zwischen örtlicher Wasserversorgung und überregionaler bzw. Fernwasserversorgung geprägt. Ergänzt wird die öffentliche Wasserversorgung durch meist private Eigen- bzw. Einzelbrunnenversorgung. Angesichts der aktuellen klimatischen Entwicklungen hat gerade diese Eigenversorgung zuletzt für große Probleme gesorgt. Der Aufschrei war groß, als das Brunnenwasser versiegte oder nicht mehr den Ansprüchen genügte, die an Trinkwasser nun einmal gestellt werden. Deshalb hat der Freistaat wieder enorme Geldsummen in die Hand genommen. Den meisten Leuten vor Ort wurde so geholfen. Fast 100 % der Sachsen sind an das zentrale Wassernetz angeschlossen. Wir liegen mit 99,5 % angeschlossener Bevölkerung über dem Bundesdurchschnitt, und darauf können wir stolz sein. (Beifall CDU und Staatsminister Georg Ludwig von Breitenbuch) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zum Thema Fernwasserversorgung ein paar Sätze: Im Freistaat Sachsen gibt es drei Fernwasserversorger. Zum Ersten ist das der Zweckverband Fernwasserversorgung Südsachsen, zum Zweiten die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und zum Dritten der Zweckverband Fernwasserversorgung Sdier Oberlausitz, die auf Grundlage vertraglicher Regelungen den Aufgabenträgern Trink- und teilweise Rohwasser über ein überregionales Verbundsystem zuführen und selbst keine Versorgungspflicht für einzelne Gemeinden wahrnehmen. Mit dem zugeleiteten Wasser der drei Fernwasserversorger werden circa 40 % der Bevölkerung versorgt. Die Hauptlast tragen dabei 23 Talsperren und Speicher. Die Herausforderung hierbei besteht ebenfalls in der Bereitstellung der Instandhaltungskosten und dem richtigen Maß der Wasserrückhaltung. Es gibt einige, die verstehen die Talsperren nur als Erholungsraum. Das ist aber nur eine untergeordnete Funktion. Angesichts der trockenen Sommer haben sie vielmehr noch folgende Funktionen, die im Mittelpunkt stehen: Erstens. Rohwasser- und Trinkwasserversorgung. Talsperren sind unverzichtbar für die Grundversorgung. Ihre Rolle als Puffer gegen saisonale Engpässe wird zunehmen. Zweitens. Hochwasserschutz. Flexible Speichermanagementstrategien und abgestimmte Abflusssteuerungen sind nötig, um Extremereignisse abzufedern. Drittens. Niedrigwasser auffüllen. In Trockenperioden sichern gezielte Abgabemanagements die Mindestabflüsse und damit ökologische Funktionen unserer Fließgewässer und Wasserentnahmen. Viertens. Ökologie und Gewässerqualität. Maßnahmen zur Verbesserung der Rohwasserqualität und zur Wiederherstellung von Auen und Retentionsräumen werden integriert. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch im Bereich der Abwasserentsorgung standen der Freistaat Sachsen und seine Kommunen vor einem sehr schwierigen Erbe, um es freundlich auszudrücken. Faktisch war es eine Katastrophe. 50 % der sächsischen Hauptfließgewässer waren in der Güteklasse 3 und schlechter eingestuft, das heißt stark bis übermäßig verschmutzt. Mehr als 900 000 Einwohner erhielten Trinkwasser, welches nicht der Gütevorschrift entsprach. Eine wesentliche Ursache war die unzureichende Reinigung der kommunalen und der industriellen Abwässer. Lediglich 56 % der kommunalen Abwässer wurden in Kläranlagen behandelt, wobei nur etwa die Hälfte der vorhandenen Kläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgestattet war. Unter diesem Gesichtspunkt ist das enorme Engagement der Verantwortlichen in den Kommunen, Verwaltungen und Planungsbüros zu würdigen, mit dem dieser desolate Zustand möglichst zügig verbessert bzw. behoben worden ist. Hierzu waren vielfältige Aktivitäten sowie die Zusammenarbeit auf allen Ebenen notwendig. Eine geordnete Abwasserbeseitigung ist bis heute eine wesentliche Voraussetzung, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen und sie als natürlichen Lebensraum zu erhalten. Gleichzeitig ist sie eine wichtige Voraussetzung für die Reduzierung von Schadstoff- und Nährstoffeinträgen in die Gewässer. (Unruhe im Saal) Mit der deutschen Wiedervereinigung vor 30 Jahren waren im Bereich Gewässerschutz auch in Sachsen nach 40-jähriger sozialistischer Planwirtschaft die Neustrukturierung der Abwasserbeseitigung und der Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur eine zentrale Zukunftsaufgabe. Die von den Kommunen in kürzester Zeit zu erstellenden Planungen, die rasante Einrichtung von Gewerbegebieten und der marktwirtschaftliche Umbruch in Industrie und Landwirtschaft stellten die Verantwortlichen vor hohe Herausforderungen, –

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