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Ronny Kupke

BSW 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Wir beraten heute ein Gesetz, das aus keinem politischen Reflex heraus entstanden ist – wie Tom Unger schon berichtet hat –, sondern aus einer sehr konkreten Realität im Freistaat Sachsen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Fast 40 % der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen sind inzwischen über 60 Jahre alt, in manchen Regionen sind es sogar mehr als die Hälfte. Schon heute hören wir von Patientinnen und Patienten, dass sie monatelang auf Termine warten oder lange Wege in Kauf nehmen müssen. Bis zum Jahr 2035 – das haben uns die Kammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in der Anhörung unmissverständlich bestätigt – werden uns circa 700 Zahnärztinnen und Zahnärzte fehlen. Diese Entwicklung trifft vor allem jene Regionen, in denen den Menschen ohnehin das Gefühl gegeben wird, zunehmend abgehängt zu werden: im Vogtland, im Erzgebirge oder in der Lausitz. Genau deshalb unterstützen wir als BSW-Fraktion dieses Gesetz; denn für uns ist klar: Gesundheitsversorgung darf keine Frage der Postleitzahl sein. Dieses Gesetz schafft hierfür ein wichtiges Instrument: eine gezielte Steuerung von Studienplätzen dorthin, wo die Versorgung am dringendsten gebraucht wird. Was bewirkt der Gesetzentwurf konkret? Erstens. Er verändert die Auswahlkriterien. Ein guter angehender Zahnarzt oder eine gute angehende Zahnärztin definiert sich nicht allein über ein Abitur von 1,0. Fähigkeiten wie soziale Kompetenz, praktische Erfahrung, echte Motivation und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, zählen genauso. Das neue zweistufige Auswahlverfahren bewertet diese Fähigkeiten künftig stärker. Das ist fairer und entspricht der Realität dieses Berufes. Zweitens. Das Gesetz schafft Verlässlichkeit für die Regionen. Wer einen Studienplatz über die Quote erhält, gibt ein klares Bekenntnis ab: Ich gehe auch dorthin, wo ich zukünftig gebraucht werde. Diese Bindung erzeugt Planbarkeit und Stabilität, insbesondere für die Regionen, die heute mit realen Versorgungsrisiken zu kämpfen haben. Wir als BSW-Fraktion unterstützen dieses Vorhaben auch deshalb ausdrücklich, weil es bereits in unseren Sondierungen als gemeinsames Ziel besprochen wurde. Gleichzeitig sagen wir aber auch: Dieses Gesetz allein reicht nicht aus, um die Herausforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen. Die Sachverständigen haben drei Dinge sehr deutlich benannt: Erstens. Die Kapazitäten im Zahnmedizinstudium sind schlichtweg zu gering. Zweitens. Die bloße Umverteilung schafft keine zusätzlichen Nachwuchskräfte. Drittens. Die Zahl der Ruheständler wird die Zahl der Nachrückenden auf Jahre hinaus übersteigen. Die Landzahnarztquote ist also ein sinnvoller Baustein, aber nicht der Bauplan für die gesamte Brücke, die wir bauen müssen. Deshalb benennen wir auch die Schwächen des Gesetzes: Erstens, die Vertragsstrafe. Sie bleibt aus Gründen der Gleichbehandlung mit der Landarztquote unverändert. Mehrere Sachverständige haben jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass sie sozial unausgewogen ist. Wir sagen: Verbindlichkeit ist notwendig, aber langfristig brauchen wir auch gerechte Modelle. Denkbar wären gestufte Lösungen oder eine Rückzahlung tatsächlicher Ausbildungskosten. Das schafft Fairness und reduziert soziale Härten. Zweitens, die Attraktivität der Niederlassung im ländlichen Raum. Alle Sachverständigen von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bis zur Studienvertretung waren sich einig: Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte scheuen nicht den Beruf, sondern die Rahmenbedingungen. Häufig fehlen Infrastruktur, Kinderbetreuung, Mobilität und berufliche Perspektiven für Partnerinnen und Partner. Wenn wir wollen, dass sich Menschen langfristig im ländlichen Raum niederlassen, müssen wir Anreize schaffen wie Unterstützung bei Praxisgründungen und -übernahmen, Förderprogramme, Wohnmodelle und echte Perspektiven für die Familien. Drittens, die Evaluation. Sie kommt zu spät. Wir hatten uns für eine frühere und kontinuierliche Überprüfung eingesetzt, damit Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und korrigiert werden können. Das wäre sinnvoll und notwendig gewesen. Und wir dürfen nicht vergessen: Es geht letztlich nur um acht Studienplätze pro Jahr. Kein zusätzlicher Platz kommt hinzu, obwohl der Bedarf deutlich größer ist. Trotz dieser Kritikpunkte hat der Gesetzentwurf drei entscheidende Stärken. Er erzeugt sofort eine planbare Steuerungswirkung, er öffnet Studienwege für engagierte junge Menschen jenseits der reinen Abiturnote, und er schützt Regionen, die sonst reale Versorgungslücken zu befürchten haben. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass alle wesentlichen Akteure – Universitäten, Kammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung, Studierende und Krankenkassen – an einem Strang ziehen. Das ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit. Ihnen allen gilt unser ausdrücklicher Dank, ebenso dem Sozialministerium und den Fraktionen CDU und SPD. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz stärken wir die Versorgungssicherheit im Freistaat. Es ist nicht perfekt, aber notwendig. Wir verbinden Verantwortung mit Chancen, koppeln Studienplätze an gesellschaftlichen Mehrwert und stärken die ländlichen Regionen Sachsens. (Beifall BSW) Als BSW-Fraktion sagen wir deshalb Ja: Wir tragen dieses Gesetz und auch den Änderungsantrag mit. Wir erwarten aber, dass der Freistaat die nächsten Schritte ebenso entschlossen geht: mehr Studienplätze, mehr Anreize, mehr soziale Gerechtigkeit. Gesundheitsversorgung ist kein Luxus, sie ist Daseinsvorsorge und sie darf nicht davon abhängen, wo man lebt. Vielen Dank. (Beifall BSW und Sören Voigt, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Der Abg. Kupke sprach für die BSW-Fraktion. Nun folgt für die SPD Frau Abg. Lang. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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