Gerald Eisenblätter
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Simone Lang hat bereits dargestellt, warum das Landzahnarztgesetz ein wichtiges Instrument zur Stärkung der zahnärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ist. Die Landzahnarztquote ist ein gezieltes, begründetes Steuerungsinstrument und eine der wenigen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriffsmöglichkeiten bei der Hochschulzulassung. In der Anhörung wurde der Gesetzentwurf klar als bedeutender Baustein für die Sicherung der zahnärztlichen Versorgung in Sachsen begrüßt. Die Sachverständigen empfahlen ausdrücklich einen zügigen Beschluss, damit die Vorabquote bereits im Wintersemester 2026/27 zur Wirkung kommen kann. Wenn wir heute entscheiden, werden in sechs bis sieben Jahren junge Zahnärztinnen und Zahnärzte genau dort arbeiten, wo der Bedarf besonders hoch ist. Natürlich lösen allein neue Studienplätze nicht alle Versorgungsprobleme. Sie sind Teil eines bunten Straußes an Maßnahmen. Das Landzahnarztgesetz ergänzt bestehende Maßnahmen wie Stipendienprogramme, Niederlassungsförderung und spezialisierte Ausbildungswege wie die Landzahnarztklasse. Der Gesetzentwurf berührt in erster Linie Fragen der Hochschulzulassung. Die Anhörung hat bestätigt, dass eine Vorabquote verfassungskonform ist, jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Deshalb war für uns ein transparentes, faires Auswahlverfahren zentral. Neben der Abiturnote sollen fachliche Eignung, berufspraktische Erfahrung sowie ehrenamtliches und soziales Engagement stärker berücksichtigt werden – Kriterien, die den tatsächlichen Anforderungen des Berufs näherkommen. Zu den hier gerade noch einmal vorgebrachten Kritikpunkten: Schon in der Ausschussbefassung wurde behauptet, soziale und familiäre Umstände würden nicht berücksichtigt. Ein Blick in § 9 Abs. 2 und 3 des Gesetzentwurfs zeigt das Gegenteil. Wie beim Landarztgesetz stehen den Behörden alle notwendigen Instrumente zur Verfügung, um soziale Härten abzufedern, um Teilzeit bei der späteren Berufsausübung zu ermöglichen. Diese Regelungen sind bereits erprobt und wurden in der vergangenen Legislatur auch von den BÜNDNISGRÜNEN mitgetragen. (Susanne Schaper, Die Linke, steht am Mikrofon.) Die begleitende Evaluation stellt zudem sicher, dass wir Anpassungen jederzeit faktenbasiert vornehmen können, und evaluieren kann man nur, wenn Dinge angelaufen sind. Daher ist 2031 richtig; ansonsten beschäftigen wir uns, um uns zu beschäftigen, um vielleicht Bürokratie aufzubauen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Schaper?
