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Tobias Heller

AfD 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren fordern wir als AfD ein kostenfreies Schulessen. Ein kostenfreies Schulessen ist nur eine, aber eine sehr wichtige Maßnahme zur Entlastung unserer Familien und Alleinerziehenden, und eine finanzielle Entlastung ist dringender denn je. Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Dies sind: § 1 Zielsetzung; § 2 Zulassung; § 3 Besonderer öffentlicher Bedarf in der zahnärztlichen Versorgung; § 4 Bewerbungsverfahren; § 5 Zweistufiges Auswahlverfahren; § 6 Auswahlkommission; § 7 Zuteilung der Studienplätze; § 8 Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten, Form und Fristen; § 9 Vertragsstrafe und besondere Härte; § 10 Evaluation; § 11 Zuständige Stelle; § 12 Datenverarbeitung; § 13 Einschränkung eines Grundrechts; § 14 Inkrafttreten. Ich frage Sie: Wer gibt diesen Teilen seine Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? –Wer enthält sich? – Damit wurde ohne Gegenstimmen und bei einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt sofort die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf als Ganzes seine Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wurde dem Gesetzentwurf in der dritten und abschließenden Lesung ohne Gegenstimmen und bei einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Gesetzentwurf ist damit beschlossen. Meine Damen und Herren! Auch hierzu liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch dagegen sehe, ist die Dringlichkeit hiermit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Gesundes und kostenfreies Grundschulen einführen Antrag der Fraktion AfD Nehmen wir doch mal unseren Paul. Paul besucht die 3. Klasse einer Grundschule, sagen wir mal in OttendorfOkrilla, und seine kleine Schwester Marie geht dort ebenfalls in den Kindergarten. Ab 2026 sind in OttendorfOkrilla dafür nun monatlich schon 122 Euro für den Hort und sage und schreibe stolze 224 Euro für den Kindergarten fällig. Da reden wir aber nur über die Betreuungskosten, meine sehr geehrte Damen und Herren. (Glocke des Präsidenten) Der Gemeinde kann man zu den Kostensteigerungen sicherlich keinen Vorwurf machen, denn sie muss ja weiter irgendwie die ausufernden Sach- und Personalkosten decken. Setzt man nun für das Mittagessen 5 Euro pro Kind und Tag an – und damit liege ich wahrscheinlich irgendwo am unteren Rand –, kommen mal schnell 200 Euro im Monat an Verpflegungskosten dazu: rund gerechnet stolze 550 Euro für Betreuung und Verpflegung zweier Kinder, während der Arbeitszeit der Eltern. Sie sehen, damit ist also schon längst die Schmerzgrenze in unserem Land überschritten. Das sollten Sie auch langsam begriffen haben; denn Paul nimmt noch an der Schulspeisung teil. Da gibt es zwar nicht immer sein Leibgericht, aber die angebotenen Speisen sind in einer sehr guten Qualität und die gemeinsame Mahlzeit mit seinen Schulfreunden ist stets ein Höhepunkt im Schulalltag. Leider hat mittlerweile auch der Essenanbieter vor Ort eine Preiserhöhung angekündigt. Zum Beginn des neuen Jahres ist also dann Schluss mit lustig und die Eltern müssen – wie man so schön sagt – die Reißleine ziehen. Die Steigerung der Lebenshaltungskosten im Allgemeinen, in allen Bereichen bringt somit die Familie an ihre Grenzen. Eine warme Mahlzeit kann sich die Familie für Paul nun leider nicht mehr leisten. Pauls Mittagessen wird womöglich in Zukunft aus dem bestehen, was seine Brotbüchse hergibt. Es bleibt also abzuwarten, ob er die lange Zeit im Hort mit Kartoffelchips und Cola auffrischt. Doch eigentlich wünschen sich Pauls Eltern mittlerweile ein drittes Kind. Doch weitere 400 Euro in Summe für einen Krippenplatz? Da steht wohl die Vergrößerung der Familie in den Sternen. Was für eine Schande in einem Land, wo wir so viel Geld ins Ausland geben! Obwohl das Einkommen nicht üppig ist, arbeiten beide Eltern von Paul gerne in ihren Berufen. Sie gehen jeden Tag zur Arbeit, zahlen pünktlich ihre Steuern und Abgaben an genau diesen Staat. Und dafür arbeiten sie statistisch gesehen mittlerweile die Hälfte eines Jahres. Anders verhält es sich bei den Eltern von Botan – beide jung und gesund –, die noch keiner Arbeit nachgehen. Die Familie ist vor einiger Zeit aus der Ukraine gekommen und lebt mittlerweile von Bürgergeld. Botan bekommt sein Mittagessen allerdings kostenlos. Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes für Menschen mit wenig Geld – so heißt es in einem Artikel auf der Webseite – mache es ebenfalls möglich. Die Frage ist doch: Wie definiert man wenig Geld? Und: Sehen so denn eigentlich Gerechtigkeit, die vielbeschworene Teilhabe und der so ständig propagierte gesellschaftliche Zusammenhalt aus? Es wurde schon so oft von vielen Seiten betont: Gesundes Essen fördert Leistungsfähigkeit und Konzentration. Es fördert das Ernährungsbewusstsein und beugt langfristig chronischen Erkrankungen und Übergewicht vor. Das alles ist allgemeinhin bekannt, das muss ich hier nicht noch einmal ausführen. Umso abenteuerlicher sind natürlich wieder die Begründungen, mit denen unsere bisherigen Anträge hier im Plenum zu diesem Thema immer wieder abgelehnt wurden. Die SPD meinte 2024 im Januar, der Verwaltungsaufwand wäre viel zu hoch und es gebe schon genug kostenloses Schulessen für die Empfänger von Sozialleistungen durch das Bundesteilhabepaket. Aha! Die Leistungsträger unserer Gesellschaft, also Leute, welche einer geregelten Tätigkeit nachgehen, sind es eben nicht wert, unterstützt zu werden. Dann doch eher welche, die in der sozialen Hängematte Bürgergeld, von „Focus online“ 2023 schon als „Migrantengeld“ betitelt, liegen. Die CDU meinte, dass eine Menge Essen weggeworfen werde. (Andreas Nowak, CDU: Ein Viertel in Berlin!) Das mag sicherlich in Teilen richtig sein, aber oft ist es der Wunsch des Kindes nach freier Pausenzeit mit Freunden. Der Grund dafür ist eben nicht der Qualitätsmangel, sondern der Wunsch, die Zeit lieber mit seinen Freunden zu verbringen. Hierbei ist natürlich auch unsere Grundschule gefragt; denn das Thema gesunde Ernährung zieht sich schließlich durch unsere Lehrpläne von den Klassen 1 bis 4. Den Vogel schoss ja unser gerade nicht anwesender, damaliger grüner Staatsminister Günther ab, der 2024 noch meinte, viele Haushalte in Deutschland hätten genügend Geld zur Verfügung. Nun ließ schließlich Frau Köpping die Katze aus dem Sack: Das Geld würde Migranten und den NGOs weggenommen werden und das gehe ihrer Meinung nach natürlich gar nicht. Dies war sinngemäß die Aussage einer Ministerin, welcher laut Ministergesetz ein Ruhegeld von fast 10 500 Euro monatlich zusteht. Da muss man schon wirklich mal die Frage stellen: Hat man hier den Bezug zur Realität verloren, um eine solche Äußerung öffentlich zu verlauten? Mittlerweile hat auch der Haushalts- und Finanzausschuss kürzlich 80 Millionen Euro an unsere kommunalen Landkreise und kreisfreien Städte überwiesen – das ganze natürlich für Migranten und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Also, Sie sehen, Geld scheint genug da zu sein, wenn man nur die Prioritäten richtig setzt. Noch ein Wort an die werten, geschätzten Kollegen von der CDU: Sie sollten endlich wieder zur Vernunft zurückkehren und sich im Vorfeld des nächsten Doppelhaushalts nicht wieder von den linken Linken und den Grün/-innen in dreistelliger Millionenhöhe für irgendwelche Projekte erneut kaufen lassen, die deren Klientel, irgendwelchen Ideologieprojekten oder „unsere Demokratie“ zugutekommen. Denken Sie immer daran: Es sind Steuergelder. Sie verwalten diese, aber sie gehören Ihnen nicht. (Beifall AfD –

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