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Christian Piwarz

03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sie alle kennen die jährliche Berichterstattung des Sächsischen Rechnungshofs, mittlerweile aufgeteilt jeweils in zwei Bände. Die Prüfer erfüllen damit einen wichtigen verfassungsrechtlichen Auftrag, nämlich die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung intensiv zu begleiten und zu prüfen. Dafür bin ich – und die gesamte Staatsregierung – ihm sehr dankbar. Die heute behandelten zwei Bände des Jahresberichtes 2024 stellen – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag (§ 97 Abs. 1 SäHO) und der auch dementsprechend gut gelebten Praxis – eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Landtages über die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2022 dar. Nach der hier vorliegenden Prüfung der Haushaltsrechnung sowie der Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzuges im Rahmen der geltenden Regelungen. Neben dieser für die Entlastung der Staatsregierung ganz entscheidenden und grundsätzlichen Feststellung enthält der Jahresbericht in seinen insgesamt 38 Beiträgen eine Vielzahl von Befunden zur Ordnungsmäßigkeit des staatlichen und kommunalen Wirtschaftens in seiner gesamten Bandbreite. Die Berichte enthalten dazu wichtige Anmerkungen und Anregungen – nicht nur für das zukünftige Verwaltungshandeln. Sie zeigen darüber hinaus auch strukturelle Herausforderungen und langfristige Handlungsbedarfe auf. Ich möchte an dieser Stelle keinen Rückblick auf die haushaltswirtschaftlichen Kenndaten und Zahlen des Jahres 2022 geben. Ebenso möchte ich nicht auf die einzelnen Fachbeiträge näher eingehen. Hierzu kann ich besser auf die umfangreichen und intensiven Beratungen in den Facharbeitskreisen und im HFA verweisen. Ebenso empfehle ich bei Interesse eine Lektüre der in den Bänden enthaltenen Zusammenfassungen zu den einzelnen Beiträgen. Kurz ansprechen möchte ich an dieser Stelle allerdings die Berichterstattung zum Personalhaushalt. Der Rechnungshof vertritt hier – wie bereits regelmäßig in den Berichten vergangener Jahre – eine sehr kritische Position. Er betrachtet vor allem das ständige Anwachsen des Personalkörpers samt steil steigender Personalausgaben mit Sorge. Der Rechnungshof geht dabei konkret auf das Haushaltsjahr 2022 ein. Wie wir wissen, ist der Stellenplan seitdem noch zwei Jahre weiter angewachsen, seine Kritik wird sich in den Jahresberichten 2025 und 2026 sicherlich wiederfinden. Ich kann dem Rechnungshof an dieser Stelle nicht widersprechen. Beim Personal kann es so nicht weitergehen. Ein weiterer Stellenaufwuchs beim Freistaat ist nicht mehr vermittel- und finanzierbar. Weder dem Steuerzahler noch der heimischen Wirtschaft, die mit uns um die knapper werdenden Arbeitskräfte ringt. Vielmehr müssen die Aufgaben des Staates so neu sortiert und priorisiert werden, dass sie mit künftig weniger Tagesordnungspunkt Haushaltsrechnung des für das Drucksache 8/2052, Unterrichtung Drucksache 8/4844, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Patt, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 8/4844 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen gemäß Freistaates Sachsen zu über- und Verpflichtungen Drucksachen 8/4426 und 8/4511, Anträge des Drucksache 8/4904, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen; wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – verfügbaren Personalressourcen bewältigt werden können. Der laufende Doppelhaushalt 2025/2026 kann dabei nur der Anfang einer Trendwende sein. In diesem gab es bekanntlich keinen weiteren Aufwuchs an Stellen, sondern sogar einen moderaten Abbau. Wir müssen auf diese Trendwende aufsetzen und auf einen strukturell wirkenden Stellenabbaupfad einschwenken. Dieser Aufgabe und Herausforderung werden wir uns in den gerade anlaufenden Beratungen zum kommenden Doppelhaushalt stellen müssen. Am Ende dieser kurzen Verknüpfung der Berichterstattung des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2022 hin zu einer nach wie vor ganz aktuellen Thematik möchte ich im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof danken. Dafür, dass er regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung anmahnt – und dabei das Verwaltungshandeln regelmäßig kritisch, aber dennoch auch als konstruktiver Berater begleitet. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Sächsischen Rechnungshofs Haushaltsjahr 2023 durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/4844, zugestimmt worden, und dem Rechnungshof wurde gemäß § 101 der Sächsischen Haushaltsordnung Entlastung erteilt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des außerplanmäßigen Ausgaben und Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses (Jan Löffler, CDU: Vielen Dank, Herr Präsident, ich verzichte!) – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 8/4904 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen; ansonsten gab es nur Zustimmung. Damit ist der Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in Drucksache 8/4024 mit dem Thema „Ernährungssouveränität als Staatsziel in das Grundgesetz aufnehmen“ und zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in Drucksache 8/4557 mit dem Thema „Alle Jahre wieder: Verhandlungen zur Verstetigung des GEMA-Weihnachtsmarkttarifs frühzeitig begleiten“ angekündigt. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion für diesen Tagesordnungspunkt; je Beschlussempfehlung stehen jedoch maximal 3 Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 8/4024 somit für 3 Minuten das Wort. Für die AfD-Fraktion spricht Kollege Dornau.

Protokoll ↗