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Daniela Pfeifer

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/22

– danke – galt es doch, nicht nur kurzfristige Entscheidungen zu treffen, sondern auch die Weichen für eine langfristige Gewässerschutzpolitik zu stellen. Wenn man heute noch einmal zurückblickt, dann gehört es zur Ehrlichkeit, daran zu erinnern, dass sich der eine oder andere Zweckverband damit in erhebliche wirtschaftliche Probleme manövrierte. In den Neunzigern und Zweitausendern war dies von Zweckverband zu Zweckverband unterschiedlich. Zumeist traten sie gebündelt auf. Insbesondere waren folgende Ursachen dafür verantwortlich: Die Einnahmemöglichkeiten wurden oft nicht ausgeschöpft. Es ergaben sich Überkapazitäten bei Anlagen, die oft auf fehlerhaften Bevölkerungs- und Entwicklungsprognosen beruhten. Hierdurch entstanden überdurchschnittliche Betriebskosten. Bei der Neuerrichtung des Kanalnetzes wurden auch weit entfernte Ortsteile und Streusiedlungen an das Netz angeschlossen, obwohl der technische und finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen stand. Es gab Schwächen bei der Verbandsführung, und der Personalstand war überdimensioniert. Verbände wurden nicht rechtswirksam gegründet. Hier hat meine Fraktion zusammen mit der Staatsregierung zahlreiche Hilfen zur Selbsthilfe ausgearbeitet und angeboten: mit gesetzgeberischen Maßnahmen, fachtechnischen Verwaltungsvorschriften, kommunalrechtlichen Anwendungshinweisen, direkter Beratung der Aufgabenträger, verstärkter rechtsaufsichtlicher Kontrolle und Instrumenten der Konsolidierungshilfe in den Facetten Liquiditätshilfe, Erwerbsförderung und Bedarfszuweisung. Nach FAG haben wir potenziell gefährdeten Zweckverbänden geholfen. Betroffen waren in erster Linie Abwasserzweckverbände. Im Ergebnis kann heute gesagt werden, dass es kaum mehr notleidende Zweckverbände im Bereich Wasser/Abwasser gibt. (Beifall CDU und Staatsregierung) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir alle erinnern uns an die extremen Hochwasser in den 2000er-Jahren; insbesondere 2002 und 2013 sind den meisten noch in Erinnerung. Im Ergebnis dessen fand ein starker Ausbau des Hochwasserrisikomanagements statt. Manche Kommune konnte danach schöner als vorher wieder aufgebaut werden. Dazu trugen ganz besonders die enormen Spenden und Hochwassergelder, Wiederaufbaumittel, die aus ganz Deutschland eingingen, bei. Die Solidarität, an die sich heute viele nicht mehr erinnern wollen – oder vielleicht nicht mehr erinnern können –, war es, die den Sachsen in den schwersten Zeiten nach der Wiedervereinigung half, das Tal zu durchschreiten. Der Hochwasserschutz ist im Freistaat Sachsen vor allem im Ergebnis des August-Hochwassers 2002 eine zentrale Aufgabe der sächsischen Umwelt- und Wasserpolitik. Eine Vielzahl von Maßnahmen konnte in den letzten Jahren umgesetzt werden. Im Mittelpunkt standen dabei die Hochwasservermeidung, der Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge und damit der Ansatz für ein ganzheitliches Hochwasserrisikomanagement. Grundlage waren und sind Hochwasserschutzkonzepte und Gefahrenkarten für die Elbe und Gewässer erster Ordnung sowie die fachliche Unterstützung und finanzielle Förderung der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung präventiver Hochwasserschutzmaßnahmen und dem Aufbau von Wasserwehren. Das staatliche Ziel für geschlossene Siedlungsbereiche sowie die bedeutende Industrie- und Gewerbeansiedlung ist der Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser. Der Schutz hochwassergefährdeter Städte und Gemeinden steht bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Aufgrund dieser Vorleistungen kann die Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Freistaat Sachsen als ein Prozess gestaltet werden, der die vorhandenen Pläne und Maßnahmen integriert und fortentwickelt. Es gehört allerdings zur Ehrlichkeit zu sagen, dass mittlerweile ein Punkt erreicht ist, der von uns angesichts ständig steigender Kosten eine Prioritätensetzung und ein Umdenken verlangt. Statt Neubau müssen Erhalt und Instandsetzung im Mittelpunkt stehen. Bei aller Euphorie und Tatendrang darf nicht vergessen werden, dass das dauerhafte Funktionieren der Hochwasserschutzanlagen zwingender Folgeinvestitionen bedarf. Man mag es kaum glauben, die ersten Schutzanlagen kommen schon in ihr 20. Lebensjahr. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Parallel dazu gewann die ökologische Verbesserung von Gewässern, Auen und Mooren an Bedeutung und wurde mit Fördermitteln der EU, des Landes und der Kommunen unterstützt. Dazu wird im Anschluss mein Kollege Rick Ulbricht noch ausführen. Danke. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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