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Oliver Fritzsche

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die GEMA-Gebühren für Märkte und Volksfeste sind immer wieder ein intensiv diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit. Nach der Coronapandemie hat die GEMA die Räume stärker überprüft und Flächen ausgemessen, was zu anderen Tarifen führte. Doch auch die GEMA nahm das große Murren wahr und reagierte darauf mit einem neuen Weihnachtsmarkt-Tarif, von dem wir bereits gehört haben. Dieser neue Tarif reduziert die Vergütung für die öffentliche Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten auf 35 % und ist seit dieser Saison in Kraft. Damit wird bereits eine spürbare Entlastung für die Veranstalter solcher Märkte geschaffen. Es gilt eine Evaluierungsphase von vier Jahren, und es bleibt abzuwarten, wie die Märkte tatsächlich davon profitieren werden. Insgesamt sind jedoch noch viele weitere Kostensteigerungen zu verzeichnen. Dennoch sollte abgewartet werden, was bei der Evaluierung herauskommt. Zumindest ist eine Erprobung über zwei oder drei Jahre notwendig, um eine ansatzweise valide Untersuchung mit verlässlichen Daten durchführen zu können, auf deren Grundlage weitergearbeitet werden kann. Eine vorherige Intervention der Staatsregierung, die diesem Ergebnis vorgreift, ist nicht zielführend, zumal die Staatsregierung, anders als der Antrag es suggeriert, keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf die GEMA hat. Diese unterliegt der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts. Abschließend möchte ich einen grundsätzlichen Gedanken anmerken: Natürlich ist es einfach, die GEMA zu kritisieren, doch sollte man nicht vergessen, dass die eingenommenen Gebühren auch die Tantiemen für Musikerinnen und Musiker, Verleger, Komponisten sowie Textdichterinnen und Textdichter finanzieren. Für diese Berufsgruppe stellt dies einen wesentlichen Beitrag zum Lebensunterhalt dar und ist zugleich verdienter Lohn für kreative und Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 8/4897 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht? – Das ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Diese Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung das betrifft, liegt Ihnen urheberrechtlich geschützte Arbeit. Ich kann nur empfehlen, Ihren populistischen Antrag abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Es wurde Einzelabstimmung begehrt. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 8/4906 unter Ziffer 5 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in der Drucksache 8/4024. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen habe ich keine gesehen. Viele Gegenstimmen, aber die Fürstimmen waren in der Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 8/4906 unter Ziffer 4 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag der AfD-Fraktion zur Drucksache 8/4557. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, es gab viele Gegenstimmen aber die Mehrheit war bei den Fürstimmen. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/4897 zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit auch beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 22. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 4. Dezember 2025, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. sen. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Schluss der Sitzung: 22:35) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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