Tom Unger
Wir hatten am 20. Oktober 2025 eine sehr umfassende, fundierte und intensive Anhörung im Gesundheitsausschuss. Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders den Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig danken, die diesen Prozess lange und umfassend begleitet haben, insbesondere dem Dekan, Herrn Prof. Dr. Ingo Bechmann, der in der Anhörung die wichtigen Punkte aus Sicht der Medizinischen Fakultäten im Vortrag zu Gehör gebracht hat. Mein Dank gilt auch der Landeszahnärztekammer, Herrn Dr. Breyer, sowie der Klassenzahnärztlichen Vereinigung, Herrn Dr. Weißig. Demnach ist vorgesehen, eine Vorabquote von 8,1 % der Studienplätze an der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden an solche Bewerber zu vergeben, die sich im Gegenzug nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zu einer zehnjährigen Tätigkeit als Zahnarzt oder Kieferorthopäde in einer Mangelregion verpflichten, die durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung entsprechend ausgewiesen wird, und das alles ohne Numerus Clausus. Bei Nichteinhaltung droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 000 Euro. Insbesondere in Südwestsachsen und Ostsachsen sind die Prognosen schwierig. Ich möchte hier aus dem Protokoll der Anhörung den Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Herrn Dr. Weißig, zitieren: „Dabei sehen Sie, dass insbesondere Leipzig, Dresden und Umfeld in den Jahren 2035 und 2045 noch relativ gut versorgt sein werden, aber wiederum der östliche Teil von Sachsen, Mittelsachsen sowie der westliche Teil von Sachsen durchaus ein weiteres Instrument brauchen, mit dem Studenten gebunden werden können, die ihre zahnärztliche Praxis gründen und sich niederlassen.“ Analog zu der vor vier Jahren eingeführten Landarztquote soll dafür ein zweistufiges Auswahlverfahren etabliert werden. Im Jahr 2026 können Onlinebewerbungen bis zum 15. April eingereicht werden und danach in den kommenden Wintersemestern bis Ende Februar. Der Änderungsantrag, den wir im Sozial- und Gesundheitsausschuss ebenfalls schon beraten und beschlossen haben und den ich formal hiermit einbringe, sieht eine Änderung beim Zeitrahmen der zu berücksichtigenden ehrenamtlichen Tätigkeit im Auswahlverfahren vor. Das ist bereits ein Indikator aus der Evaluation des Landarztgesetzes, der deutlich macht, dass eine zweijährige aktive Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu lang ist. Diese soll mit dem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf auf ein Jahr angepasst werden. Das ist, denke ich, eine kluge Lösung. Innerhalb der einbringenden Fraktionen haben wir die Anhörung intensiv ausgewertet und diskutiert. Natürlich haben wir auch über die Höhe der Vertragsstrafe beraten. Wir haben uns in den Fraktionen dazu entschieden, die Höhe der Vertragsstrafe erst einmal bei 250 000 Euro zu belassen, das heißt analog der Regelungen im Landarztgesetz. Es ist ein starkes Zeichen, dass wir als Minderheitsregierung mit der gemeinsamen Fraktionsinitiative die Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung nunmehr anpacken. Mir ist bewusst, dass die Landzahnarztquote nicht diese eine Masterlösung ist, aber sie leistet aus unserer Sicht ein Puzzleteil für eine zukunftsfeste, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung, um so die Versorgung im ländlichen Raum zukunftsfähig aufzustellen. Dabei werden wir von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, aber auch der Landeszahnärztekammer unterstützt. Ich möchte gern noch einen Punkt aufgreifen, der in der Anhörung von Präsident Dr. Breyer angesprochen wurde. Die Idee dieses Stipendiums, das landesseitig oder vonseiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ausgebracht werden könnte, finden wir gut. Es ist ein Stück weit angelehnt an das für die Landärzte. Über diesen Vorschlag werden wir in den Koalitionsfraktionen und gemeinsam mit dem BSW diskutieren und versuchen, dies im Haushalt entsprechend zu verankern. Das ist ein weiteres Puzzleteil, um die zahnärztliche Versorgung auf ein gutes Fundament zu stellen, und deswegen bin ich den Impulsen aus der Anhörung sehr dankbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe auf eine breite parlamentarische Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf hier im Hohen Hause, damit dieses Gesetz in diesem Jahr noch in Kraft treten und es damit erstmalig Anwendung im Wintersemester 2026/2027 finden kann. In diesem Zusammenhang bitte ich um breite Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollege Unger von der CDU-Fraktion. Nun folgt Herr Kollege Kupke für die BSW-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
