Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Forderung des AfD-Antrags klingt erst einmal simpel und ist doch falsch. Sachsen soll bei der Abstimmung im Bundesrat zum Gesetz zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften, welches bereits am 6. November 2025 mit deutlicher Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, mit Nein stimmen. Überraschend ist dies nicht. Schließlich fordert die AfD ohnehin den Austritt Deutschlands aus der WHO. Deshalb möchte ich meine Zeit nutzen, um zu verdeutlichen, warum Sachsen dem deutlichen Votum des Bundestages folgen sollte. Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass die Internationalen Gesundheitsvorschriften teilweise überarbeitungsbedürftig sind. Nach einer zweijährigen Arbeitsprozessgestaltung im Nachgang der Pandemie einigten sich die WHO-Vertragsstaaten im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen. Diese finden bereits breite Unterstützung. So begrüßte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Stärkung der WHO und ihre IGV-Regularien als zentrales, völkerrechtlich verbindendes Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken. Die Einführung einer neuen Alarmstufe der sogenannten pandemischen Notlage ist ein wesentliches Element der Reform und ermöglicht als Zwischenstufe bereits vor einer Pandemie die breite Reaktion. Zudem wird festgeschrieben, dass bei einem Ereignis die Würde der einzelnen Personen gewahrt werden muss und die Werte Gerechtigkeit und Solidarität zu beachten sind. Von zentraler Bedeutung ist zudem die Aufrechterhaltung internationaler Versorgungsketten im Pandemiefall. Dies gilt für Lebensmittel ebenso wie für Masken und Impfstoffe. (Roberto Kuhnert, AfD: Masken!) Zu den Neuerungen gehört unter anderem auch das Vorhalten von Labordiagnostikkapazitäten, Risikokommunikationskapazitäten, unter anderem zum Umgang mit Fehl- und Desinformation, sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fallmanagement. Hierbei wird deutlich, dass die Mitgliedstaaten der WHO aus der Covid-19-Pandemie gelernt haben und wichtige Schlüsse ziehen. Schließlich möchte ich noch auf ein paar Mythen der AfD eingehen, die sie in der Begründung des Antrags formuliert. Erstens; das sagte bereits Herr Voigt. Nein, mit der Zustimmung geht kein Souveränitätsverlust Deutschlands einher. Vertragsstaaten übertragen der WHO keinerlei Befugnisse, den nationalen Regierungen Maßnahmen vorzuschreiben, die Lockdowns oder Impfpflichten enthalten. Die WHO spricht lediglich zeitlich befristete Empfehlungen aus, die nicht bindend sind. Vertragsstaaten behalten ihr souveränes Recht, ihre internationale Gesundheitspolitik gemäß eigener nationaler Gesetze zu gestalten und umzusetzen. Zweitens. Nein, die Bekämpfung falscher und unzuverlässiger Informationen ist keine Zensur. Die IGV betonen die Bedeutung von Transparenz, Meinungsfreiheit und die Einbindung verschiedener Akteure. (Katja Dietz und Sebastian Wippel, AfD: Und wer legt fest, was falsch ist?) Das Ziel ist, die Auswirkungen von Fehlinformationen für die Gesundheit zu minimieren und nicht, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Gemäß den geänderten IGV haben die Vertragsstaaten nun Kapazitäten für die Risikokommunikation in gesundheitlichen Notlagen vorzuhalten, einschließlich für den Umgang mit Fehl- und Desinformation. Es geht dabei ausschließlich um die Bereitstellung evidenzbasierter Informationen und die Förderung der Öffentlichkeit. In einem freien und demokratischen Land von autoritärer Informationssteuerung zu sprechen, zeigt lediglich, dass die AfD bereit ist, die Gesundheit der Bevölkerung für ihre Propaganda zu nutzen. (Sebastian Wippel, AfD: Das haben doch ehemalige Mitarbeiter des Öffentlich-Rechtlichen selber zugegeben!) Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall SPD – Zuruf AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang. Als Nächstes hören wir für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abg. Löser.
