Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Deutschland bleibt souverän, gerade durch internationale Gesundheitskooperationen. Die Behauptungen des Antrags sind fachlich falsch. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO wurden im Jahr 2005 mit Zustimmung Deutschlands beschlossen. Sie verpflichten die Staaten zu einem frühzeitigen Informationsaustausch über Gesundheitsgefahren, zur Transparenz gegenüber anderen Staaten und zu einer Mindestbasis an Versorgungskapazitäten. Die 2024 beschlossenen Änderungen bewirken im Wesentlichen Folgendes: Sie präzisieren Begriffe wie „pandemische Notlage“. Sie stärken Meldewege, damit Gesundheitsrisiken nicht wieder so spät erkannt werden wie zu Beginn von Covid-19. Sie fördern Gerechtigkeit, zum Beispiel beim Zugang zu Gesundheitsprodukten. Sie ermöglichen digitale und analoge Gesundheitsdokumente. Und sie schaffen eine nationale Koordinierungsstelle, die lediglich organisatorisch bündelt, was heute schon existiert. Sie geben der WHO keinerlei neue Macht, weder über Staaten noch über Bürger. Die WHO kann – und das bleibt unverändert – nur Empfehlungen aussprechen. Sie erhält keinerlei Eingriffsbefugnisse in nationale Hoheitsrechte, keine Anordnungen, keine Weisungen, keine Sanktionen. Alle Entscheidungen über Maßnahmen bleiben bei den Nationalstaaten. Das ist völkerrechtlicher Standard und steht explizit im GV-Kommentar der WHO. Die pandemische Notlage ist nur eine Unterkategorie der bereits bekannten gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite. Sie verändert nichts an den Kompetenzen der WHO. Sie dient lediglich dazu, zwischen Pandemien und anderen Notlagen zu unterscheiden. Die Koordinierungsstelle ist administrativ, nicht exekutiv. Sie kann keinerlei Maßnahmen anordnen, sondern dient der internen Abstimmung im Grunde in einer Art Postfach, wie es heute schon existiert. Die IGV sagen nicht, „digitale Dokumente müssen eingeführt werden“, sondern „digitale und nicht digitale Formate sind möglich“. Beide Formen sind ausdrücklich gleichwertig. Kein Staat muss sie nutzen. Kein Staat darf daraus Zugangsvoraussetzungen machen. Die WHO darf Informationen nur dann veröffentlichen, wenn ein Staat die Unterstützung der WHO ablehnt und eine internationale Gesundheitsgefahr nachweislich besteht. Es geht um Ergebnisse wie ein neuer Virus, der sich bereits international ausbreitet, und der betreffende Staat blockiert die Informationen. Um personenbezogene Daten geht es nicht. Internationale Zusammenarbeit stärkt Souveränität. Souveränität bedeutet im 21. Jahrhundert nicht Abschottung. Souveränität bedeutet Handlungsfähigkeit in internationalen Krisen. Covid-19 hat uns gezeigt, was passiert, wenn Staaten Informationen zu spät teilen, Lieferketten einbrechen oder nationale Alleingänge internationale Reaktionen behindern. (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Deutschland gewinnt durch die IGV: bessere Frühwarnung, bessere Versorgung mit Gesundheitsprodukten, abgestimmte Reiseempfehlungen, stabile Lieferketten, internationale Solidarität. Und alle Maßnahmen bleiben unter parlamentarischer Kontrolle. Der Bundestag muss die IGV-Änderungen ratifizieren. Der Bundesrat stimmt zu. Genau deshalb liegt der Antrag überhaupt vor. Die IGV-Änderungen gefährden nicht die Freiheit, nicht die Grundrechte und nicht die Souveränität Deutschlands. Im Gegenteil: Sie stärken unsere Fähigkeit, Gesundheitsrisiken früh zu erkennen, fair zu bewältigen und Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Ich erteile jetzt das Schlusswort der Fraktion AfD; Frau Abg. Dietz.
