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Alexander Dierks

03.12.2025 Sitzungen 8/22

Frau Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion Die Linke. Wir stimmen über die Dringlichkeit ab. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist bei vielen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit von Jastimmen die Dringlichkeit bejaht, und die Drucksache wird als Punkt 9 in die Tagesordnung aufgenommen; die weiteren Tagesordnungspunkte rücken jeweils eine Ziffer nach hinten. Die Redezeiten werden durch die Aufnahme des Tagesordnungspunktes ergänzt. CDU- und AfD-Fraktion je 15 Minuten; BSW-Fraktion 8 Minuten; SPD-Fraktion 6 Minuten; die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und die Fraktion Die Linke je 5 Minuten; die Staatsregierung 10 Minuten; der fraktionslose Abg. Berger 14 Minuten. Ich sehe keine weiteren Anmerkungen oder Änderungsbedarfe zur Tagesordnung, sodass die Tagesordnung der 22. Sitzung entsprechend beschlossen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum im Freistaat Sachsen. Erreichter Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Kollegen Georg-Ludwig von Breitenbuch. Herr Kollege, bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mensch – Sie, ich, wir alle – besteht zu bis zu zwei Dritteln aus Wasser, Babys zu 80 %. Alle Vorgänge im Körper hängen davon ab. Wer drei Tage lang nichts trinkt, um dessen Leben steht es schlecht. Die Bedeutung des Wortes „Lebensmittel“ wird nirgends so klar wie beim Wasser: Es ist das wichtigste Lebensmittel. Was für das Leben von uns Menschen entscheidend ist, ist auch für alles Leben auf der Erde entscheidend. Nichts geht ohne Wasser. Das sind gute Gründe, sich heute diesem Thema zu widmen und zu fragen: Wie steht es um das Wasser im Freistaat Sachsen? Die Ausgangslage nach der Wiedervereinigung war schwierig. Flüsse und Seen waren durch industrielle und häusliche Abwässer verdreckt. Erinnert sei an den Pleißemühlgraben, der in Leipzig seit 1953 überdeckt war, weil Abwässer aus der Kohleindustrie ihn verfärbten. Er stank, und braunrote Schaumberge stauten sich am Pleißewehr. Denken Sie auch an die Elbe. Sie galt als schmutzigster Fluss Europas, sodass der Dresdner Lyriker Thomas Rosenlöcher sogar ein Gedicht darüber schrieb: „An schwarzer Mauer schwarze Industrie entleert sich schweigend in das schwarze Wasser. […] Es geht, es geht doch alles. Selbst noch der tote Fluß fließt fort.“ Tatsächlich war jeder zweite größere Fluss in der DDR biologisch tot. In der Nähe der Chemiekombinate Böhlen, Buna, Bitterfeld, Leuna, Piesteritz und Wolfen war auf einigen Flussabschnitten sogar das Bootsfahren verboten, weil gesundheitsschädliche Chemikalien ausgasten. Noch heute werden die Einwohner der Stadt Lauta vom Phenolgestank belästigt, der aus dem Schleichgraben der sogenannten „Blauen Donau“ aufsteigt, belastet von Giftstoffen der Aluminiumproduktion durch das frühere Lautawerk. Es war folgerichtig, dass das Thema Umwelt eine Keimzelle – eine zentrale Keimzelle – der friedlichen Revolution 1989 war. Marode war darüber hinaus das Leitungssystem. Selbst Berichte des Ministeriums für Staatssicherheit beschrieben die Häufigkeit von Rohrbrüchen als eine der höchsten der Welt. Ebenso marode war der Hochwasserschutz. 35 Jahre nach 1990 können wir sagen, dass wir viel erreicht haben und die Gewässerqualität deutlich verbessert ist. Den Hochwasserschutz haben wir enorm weiterentwickelt und verfügen nun über eines der modernsten Hochwasserwarnsysteme Deutschlands. Thema: 35 Jahre Wasserwirtschaft Stand und zukünftige Aufgaben Im Folgenden möchte ich dies mit vertiefenden Schwerpunkten zum Thema Wasser verdeutlichen: zuerst zur Trinkwasserversorgung, danach zur Abwasserbeseitigung, danach zur Ressource Wasser, danach zu den Bergbaufolgeregionen der Braunkohle, danach zu Niedrigwasser- und Dürremanagement und zuletzt zum Hochwasserschutz und zu den Starkregenrisiken. Zur öffentlichen Wasserversorgung: Die öffentliche Wasserversorgung ist ein zentrales Element für die Lebensqualität und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Landes und eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung. Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch pro Einwohner in Sachsen hatte sich in den 1990er-Jahren stark verringert, durch die neu eingeführten Entgelte und den Einbau wassersparender Technologien. Die hohen Wasserverluste des maroden DDR-Leitungsnetzes konnten gesenkt werden. Deutlich mehr Menschen erhielten Zugang zur öffentlichen Wasserversorgung. 1991 hatten knapp 189 000 Einwohner keinen Anschluss, 2022 waren es nur noch knapp 22 000 Einwohner. Damit sank der Anteil der Einwohner ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung auf 0,5 %. An dieser Stelle danke ich den Gemeinden und Zweckverbänden ausdrücklich, dass sie dieser Aufgabe engagiert nachkommen. 2024 nahmen insgesamt 69 Träger der öffentlichen Wasserversorgung die Pflicht wahr, die Bevölkerung sowie gewerbliche als auch sonstige Einrichtungen mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen. Im Jahr 2022 wurden für die öffentliche Trinkwasserversorgung im Freistaat Sachsen circa 236 Millionen Kubikmeter Rohwasser gewonnen. Eine Besonderheit Sachsens ist dabei der historisch hohe Anteil des Talsperrenwassers mit 40 %. 25 Talsperren und Speicher dienen in Sachsen der Trinkwasserversorgung. Über 400 weitere Gewinnungsanlagen fördern Grundwasser, Quellwasser, Uferfiltrat etc. Das muss weiter erhalten werden. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Ich komme zur Grundkonzeption der öffentlichen Wasserversorgung: Mit der Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 verfolgt der Freistaat einen langfristigen Plan, um die Wasserversorgung weiterzuentwickeln. Sie ist die Grundlage der einheitlichen Fortschreibung der Wasserversorgungskonzepte der Aufgabenträger. Ziel ist es, eine flächendeckende und nachhaltige öffentliche Wasserversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich Klima und Demografie verändern. Auch Strukturwandel, Spurenstoffeinträge und mögliche Veränderungen der Sicherheitslage müssen einbezogen werden. Mithilfe der regionalen Vernetzung von Verbünden sowie dem Erhalt und Ausbau von Systemen der Fernwasserversorgung soll es uns gelingen, Dargebotsdefizite auszugleichen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, falls Not- und Krisensituationen eintreten. Wie fördern wir das? Die weitere Anpassung der Wasserversorgung an die Folgen des Klimawandels und die Verbesserung der Krisenfestigkeit erfordern weitere Investitionen in erheblichem Umfang. In den nächsten Jahren werden Anlagen aus DDR-Zeiten sowie aus den 1990er-Jahren erneuerungs- und sanierungsbedürftig. Auch der Strukturwandel in den Braunkohlegebieten und neue Industrieansiedlungen erfordern Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgungsinfrastruktur. Der Investitionsbedarf im Bereich der Wasserversorgung wird vom Verband der kommunalen Unternehmen in Sachsen auf 13,7 Milliarden Euro bis 2045 geschätzt. Das sind knapp 700 Millionen Euro im Jahr. Freistaat und Kommunen arbeiten eng zusammen, um den Investitionsbedarf auf den verschiedenen Ebenen zu decken und den erforderlichen Gebührenanstieg verträglich zu gestalten. Eine wichtige Unterstützung für die Kommunen ist der 2024 neu eingeführte Teil B „Öffentliche Wasserversorgung“ der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft. Bereits 36 Maßnahmen mit 5,2 Millionen Euro sind bewilligt worden, und mit dem Koalitionsvertrag haben wir uns für die Verstetigung dieser Förderrichtlinie eingesetzt. Aktuell stehen insgesamt 27 Millionen Euro für die Bewilligung und Umsetzung weiterer Maßnahmen auf Grundlage des beschlossenen Doppelhaushalts und der zugewiesenen Mittel aus dem Klimafonds zur Verfügung. Daneben plant beispielsweise der Trinkwasserverbund Lausitzer Revier bis 2038 im Rahmen des Strukturwandels Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur im Umfang von knapp 250 Millionen Euro. Diese sollen mit Fördermitteln des Bundes auf Grundlage des Investitionsgesetzes Kohleregionen – InvKG – gefördert werden. Die ersten zwei Maßnahmen sind bereits umgesetzt, weitere sechs sind bewilligt. Durch den Ukrainekrieg hat die Versorgungssicherheit im Verteidigungsfall an Bedeutung gewonnen; auch bei terroristischen Anschlägen, einem Blackout oder anderen Katastrophen müssen wir reagieren. Der Bund will daher die Mittel zur Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes bis 2029 auf 48 Millionen Euro erhöhen. Damit können wir in Sachsen die Wasserversorgung deutlich robuster für die Zukunft aufstellen. Mit der Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – öTIS – wurde seit 2019 der Anschluss von Brunnendörfern an die öffentliche Wasserversorgung gefördert. Es wurden bereits 86 Maßnahmen mit Auszahlungen von insgesamt 26 Millionen Euro abgeschlossen; damit erhielten 1 800 Grundstücke mit 4 800 Einwohnern Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung. Weitere 30 Maßnahmen im Umfang von insgesamt 8 Millionen Euro wurden für den Umsetzungszeitraum bis 2028 bewilligt. Wie passen wir die Talsperreninfrastruktur an? Die geografische Lage des Freistaates Sachsen und die hydrogeologischen Gegebenheiten hinsichtlich der Topografie des Erzgebirges haben uns den Bau vieler Talsperren und Wasserspeicher ermöglicht. Die Rohwasserbereitstellung für die öffentliche Trinkwasserversorgung erfolgt zu 40 % aus Talsperren für zwei Millionen Einwohner. Der Freistaat Sachsen ist Eigentümer dieser Trinkwassertalsperren und lässt sie durch die Landestalsperrenverwaltung – LTV – betreiben. Die Landestalsperrenverwaltung wurde 1992 als erster Staatsbetrieb in Sachsen gegründet – eine kluge und weitsichtige Entscheidung, wie wir heute wissen. Die LTV hat drei Aufgaben: die Wasserbereitstellung, den Hochwasserschutz sowie die Unterhaltung und ökologische Entwicklung der Gewässer. Seit ihrer Gründung ist die LTV für die sächsischen Stauanlagen verantwortlich. Dazu gehören Trinkwassertalsperren, Brauchwassertalsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Überleitungssysteme sowie Polder und Speicherbecken. Im Jahr 1994 wurde dem Staatsbetrieb außerdem die Verantwortung für die Gewässer erster Ordnung und die Grenzgewässer übertragen. Seitdem kümmert sich die LTV auch um den Ausbau sowie die Unterhaltung und Entwicklung der größeren Flüsse in Sachsen. Nach dem Augusthochwasser 2002 übernahm die LTV die Schadensbeseitigung an den Gewässern und Hochwasserschutzanlagen. Dazu kam die Generationenaufgabe, Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern erster Ordnung in ganz Sachsen zu planen und umzusetzen. Auch die Umsetzung von EU-Richtlinien wie der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie ist ein fester Bestandteil der Arbeit der Landestalsperrenverwaltung. Die LTV verfügt über hohe fachliche Kompetenz, die erforderlich ist, um Stauanlagen mengen- und qualitätsgerecht zu bewirtschaften und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dafür einen ausdrücklichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Die Bereitstellung von hochwertigem Rohwasser aus Talsperren ist anspruchsvoll, weil das oberflächige Wasser im Gegensatz zum Grundwasser weniger geschützt ist und mengenmäßig größeren Schwankungen unterliegt. Durch die gezielte Bewirtschaftung in den Einzugsgebieten, den Staubauwerken und den Entnahmeanlagen wird eine Rohwasserqualität erreicht, die zu Einsparungen im Aufbereitungsprozess und zum Minimierungsgebot nach der Trinkwasserverordnung beiträgt. Wichtige Meilensteine bei der Erhaltung und Anpassung des Gesamtsystems der Wasserversorgung aus Talsperren sind die Komplexsanierungen, zum Beispiel der Talsperren Karlsfeld, Muldenberg und Klingenberg, sowie die Fertigstellung des Rohwasserüberleitungssystems von der Talsperre Rauschenbach zu den Talsperren Lichtenberg und Klingenberg. Aktuell wird die Talsperre Lichtenberg einer Generalsanierung unterzogen, um die Wasserversorgung für den Großraum Freiberg langfristig abzusichern. Auch während des Hochwassers im August 2002 haben sich die Fernwasserversorgungssysteme und die einheitliche Bewirtschaftung der Talsperren und Gewässer erster Ordnung durch die LTV bewährt. Es konnten umfangreiche Ausfälle von Wasserwerken in allen drei Direktionsbezirken abgefangen werden. Die Vernetzung der Talsperren über die Grenzen von Versorgungsgebieten hinweg hat sich bewährt. Die Verbundbewirtschaftung hat einen Ausgleich von Überschuss- und Defizitgebieten ermöglicht. Für eine stabile Wasserversorgung, egal, ob bei Trockenheit oder bei Hochwasser, sind Talsperren und Speicher unverzichtbar. Nach den aktuellen Klimaprognosen kommt ihnen in Zukunft noch mehr Bedeutung zu. Der prognostizierte Dargebotsrückgang von bis zu 30 % und die Zunahme von Extremereignissen erfordern umfangreiche Anpassungsmaßnahmen sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig, um die Anforderungen an die Talsperren und Speicher zuverlässig zu erfüllen. Mit der Anbindung zusätzlicher Einzugsgebiete können die Leistungsfähigkeit und die Ausfallsicherheit von Talsperren gewährleistet bzw. bedarfsgerecht erhöht werden. Die Stärkung der Systemresilienz ist durch den Ausbau und die Erweiterung des Talsperrenverbundsystems bzw. den Bau neuer Speicher möglich. Die notwendigen Maßnahmen sind in eine Anpassungsstrategie für die sächsischen Stauanlagen eingebettet. Diese Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge sind anspruchsvoll und benötigen für die Umsetzung eine solide Planung, rechtssichere Genehmigung und erhebliche finanzielle Mittel. Eine zukunftsfähige und resiliente Wasserinfrastruktur, die Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung absichert, ist eine Investition, die jeden Cent wert ist. Sie braucht einen langen Atem und kluge Entscheidungen. Wie schützen wir die Trinkwasserressourcen? In Sachsen gibt es Stand Dezember 2024 insgesamt 385 Wasserschutzgebiete; sie nehmen 8 % der Landesfläche ein. Trinkwasserschutzgebietsverordnungen sollen die gute Qualität des Rohwassers sichern und den Aufbereitungsaufwand verringern. Sie dienen damit dem Gemeinwohl. Die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie enthält einen risikobasierten Ansatz für die gesamte Versorgungskette: Einzugsgebiete bis zur Hausinstallation. In Deutschland sind die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung daher angehalten, die Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen für die Trinkwasserbestimmung zu bestimmen und zu bewerten. Dies ist die Basis für ein Risikomanagement, das durch die unteren Wasserbehörden und auch durch die Behörden anderer Sachbereiche zu realisieren ist. Das SMUL setzt sich dafür ein, die Kulisse der Trinkwassereinzugsgebiete ergänzend in den Landesentwicklungsplan Sachsen einzubringen, um Interessenkonflikte bei der Flächennutzung abzumildern und dem nachhaltigen Schutz des Wassers für eine zukunftsfeste Wasserversorgung gerecht zu werden. Hierfür werden Abstimmungen zwischen dem sächsischen Umweltministerium und dem sächsischen Infrastrukturministerium geführt. So viel zum Thema Trinkwasser. Ich komme zum Thema Abwasserbeseitigung. Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ist der Umgang mit Abwässern eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung. Im Jahr 1974, so berichtete es der Ratsvorsitzende des Kreises Roßlau, entdeckte man bei einer Begehung eines Elbezuflusses von 20 Kilometern fast 200 „Schwarzeinleitungen“. Verschlimmert wurde die Abwassersituation durch wilde Müllkippen, nicht genehmigte Düngerlagerplätze, kommunale Abwässer, Jauche, Gülle und andere Sickersäfte. Noch 1989/1990 waren nur 58 % der Haushalte an die öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen. In den Neunzigerjahren konzentrierte sich die Wasserwirtschaft deshalb zunächst auf die Organisation, den Auf- und Ausbau der Infrastruktur für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Der Freistaat Sachsen hat rund 4,4 Milliarden Euro für die landesweite abwassertechnische Erschließung bereitgestellt. Gemeinsam mit der Europäischen Union und dem Bund konnten von 1991 bis 2023 insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro investiert werden. Der Freistaat Sachsen kann damit auf 35 Jahre erfolgreiche Abwasserpolitik und Gewässerschutz blicken, in denen die grundsätzliche abwassertechnische Erschließung nach dem Stand der Technik gelungen ist. Ich wiederhole: in denen die grundsätzliche abwassertechnische Erschließung nach dem Stand der Technik gelungen ist – ein riesiger Erfolg! (Beifall CDU und Staatsregierung) Wir verfügen über eine gut funktionierende Abwasserentsorgung. Zum Jahr 2023 wird das Abwasser von 92 % der sächsischen Bevölkerung zentral in öffentlichen Kläranlagen gereinigt. Insgesamt wird das Abwasser von 99,8 % der sächsischen Bevölkerung nach dem Stand der Technik behandelt. Der erreichte Stand der Abwasserbeseitigung ist auch eine wesentliche Leistung und ein Erfolg der kommunalen Aufgabenträger und der zuständigen Wasserbehörden. Deshalb danke ich den Aufgabenträgern für ihre gute Arbeit, diesem Hohen Haus, das konsequent die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat, sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die durch Gebühren und Steuern diese Investitionen überhaupt möglich gemacht haben. (Beifall CDU) In den Jahren 2022 und 2023 wurden in Sachsen rund 320 öffentliche Abwassermaßnahmen mit insgesamt 53 Millionen Euro gefördert. Damit will der Freistaat dazu beitragen, einen guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und so die Umwelt- und Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum. zu verbessern. Die kommunale Abwasserbeseitigung dient dem Schutz unserer Gewässer als natürliche Lebensräume. Gleichzeitig sind unsere Gewässer im wörtlichen Sinne die Quelle für eine hochwertige Trinkwasserversorgung und aus diesem Sinne rein zu halten. Trotz großer Fortschritte beim Ausbau der Abwasserinfrastruktur in Sachsen besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Modernisierung, sowohl zum Zwecke der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung als auch zur weiteren Abmilderung von Stoffeinträgen. Hierfür ist die Entwicklung neuer Technologien und angepasster Anlagenbetriebe erforderlich. Diese Zukunftsaufgaben begleitet der Freistaat in Form von Handlungskonzepten und Förderprogrammen. Der Investitionsbedarf bei der Infrastruktur von Abwasserbeseitigung wird vom Verband der kommunalen Unternehmen in Sachsen auf 20,9 Milliarden Euro bis 2024 geschätzt, dies sind rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Was haben wir für zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen? Ich komme zur Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie. Am 01.01.2025 trat die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Kraft, die Richtlinie KARL. Weite Teile der KARL müssen bis Ende 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Daneben sind die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung bis zum 31.12.2028 einzuführen. Die erweiterte Herstellerverantwortung soll sicherstellen, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Pharma- und Kosmetikprodukten mindestens 80 % der Gesamtkosten übernehmen, die für die Viertbehandlung anfallen. Die vierte Reinigungsstufe ist das Ziel, das jetzt angestrebt wird und auch weiterhin diskutiert wird. Zusätzlich enthält die KARL umfangreiche und ambitionierte Anforderungen sowie Fristen zur Umsetzung von Vorgaben, wie beispielsweise die Erstellung integrierter Pläne für die kommunale Abwasserbewirtschaftung, die schrittweise Einführung der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, das Treffen von Vorkehrungen in Bezug auf den Zugang der Bevölkerung sowie die Überwachung von Treibhausgasemissionen und Energieverbräuchen der Abwasserbehandlungen, der Emissionen aus Entwässerungssystemen sowie die Kontrolle der Zu- und Ablaufkonzentrationen und Frachten in den Abwasserbehandlungen. Aufgrund der Relevanz der Themen „vierte Reinigungsstufe“ und „erweiterte Herstellerverantwortung“ steht die nationale Umsetzung dieser Anforderungen derzeit nach wie vor im Fokus der Arbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Wir sollten bei diesem Thema offen diskutieren, inwiefern diese Anforderungen mit einer personellen und finanziellen Überforderung für uns alle einhergehen und ob die Ansprüche gegebenenfalls auf ein realisierbares Maß reduziert werden müssen. Dies wurde auch intensiv bei der Umweltministerkonferenz diskutiert. Ich komme nun zum dritten Punkt: Schutz der Ressource Wasser, der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist ein starkes Instrument in der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Sie vereint die Ansätze von Wasser- und Gewässerschutz und bündelt zahlreiche Einzelrichtlinien des Wasserrechts der Europäischen Union. Sie ist in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz, im Schutz der Oberflächengewässer und der Grundwasserverordnung verankert. Grundlegende Berücksichtigung findet die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in den internationalen Grenzgewässerverträgen mit Polen und Tschechien, insbesondere bei der Zusammenarbeit an der Elbe und der Oder. Die zentralen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bestehen darin, für Oberflächengewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand sowie für das Grundwasser einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand zu erreichen. Verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind vor allem wir Länder. Die dafür erforderlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden im sechsjährigen Turnus fortgeschrieben. Mit Abschluss des dritten Bewirtschaftungszeitraums Ende 2027 sollen diese Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht sein. In Sachsen wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Gewässerkörper erzielt. Dennoch sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie noch lange nicht erreicht, wobei sich der Freistaat im bundesweiten Vergleich etwa im Mittelfeld befindet. Bei einer Nichtumsetzung der Wasserrahmenrichtlinie drohen seitens der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren mit empfindlichen Vertragsstrafen für die Mitgliedsstaaten, die dann vom Bund wahrscheinlich an die Länder weitergereicht werden. Zudem drohen Klagen. Aktuell erfolgt die Erstellung der Maßnahmenprogrammund Bewirtschaftungspläne für den nächsten Bewirtschaftungszeitraum 2027 bis 2033. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang für eine nachhaltige Pflege und Entwicklung der Gewässer, entsprechend der regionalen und lokalen Besonderheiten, ein. Ich danke auch für den Entschließungsantrag zum letzten Doppelhaushalt, der das Thema Gewässerunterhaltung mit 5 Millionen Euro für den nächsten Doppelhaushalt aus diesem Hause adressiert hat. Herzlichen Dank. Dazu gehört, an unseren Gewässern die Anforderung an die Hochwasservorsorge genauso im Blick zu haben wie die heimischen Tier- und Pflanzenarten. Um lebenswerte Landschaften zu erhalten oder neu zu schaffen, berücksichtigen wir die vielfältigen Ansprüche und Nutzungsinteressen unserer Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Gewässer. Über unsere novellierte Förderrichtlinie und flankierende Beratungsangebote möchten wir Landkreise, Städte und Gemeinden bei dieser Generationenaufgabe unterstützen. Dabei haben wir auch die notwendige Verbesserung der Gewässerqualität als wichtige Aufgabe im Blick, nicht zuletzt, um die einwandfreie Qualität unseres Trinkwassers auch in Zukunft beizubehalten. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf Spurenstoffe und Stoffe aus dem Alterzbergbau sowie dem rohen Braunkohlebergbau. Ich komme zu Kapitel 4: Wassermanagement für die Bergbaufolgeregion Braunkohle. Sachsen verfügt mit dem Lausitzer Revier und dem Mitteldeutschen Revier über zwei Bergbau- und Strukturwandelregionen. Mit dem 2020 beschlossenen Kohleausstieg bis spätestens 2038 wurde auch Sachsen vor große Herausforderungen gestellt. Beide Regionen eint eine angespannte Situation beim Wasserhaushalt, die durch den Kohleausstieg und die Folgen des Klimawandels noch verschärft wird. Bereits heute treten Ziel- und Nutzungskonflikte in den Regionen auf. Zum Beispiel, wenn neue wirtschaftliche Entwicklungen größere Wasserbedarfe mit sich bringen oder wenn in Dürrephasen mit der knappen Ressource Wasser gerecht und entsprechend den rechtlichen Regelungen umgegangen werden muss. Mit dem Braunkohleausstieg gehen wasserwirtschaftliche Folgen einher, die unter anderem zu einem Wasserdefizit in den betroffenen Regionen führen werden. Vor allem wird die Einleitung von Sümpfungswässern in die Fließgewässer enden, was zu einem maßgeblichen Rückgang der Abflussmengen in den Flüssen führen wird, beispielsweise in der Spree. Im Zuge des Strukturwandels bestehen komplexe Wasserbedarfe in den Regionen, bedingt durch Renaturierung, Rekultivierung sowie für die wirtschaftliche Entwicklung. Durch die Finanzmittel von EU, Bund und Land konnten die notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in beiden Revieren vorangetrieben werden. Gleichzeitig wurden in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren in den Regionen und den angrenzenden Bundesländern Strukturen und Regelungen etabliert, mit denen bereits heute die Gewässer in den Revieren bewirtschaftet werden. Als erreichter Meilenstein der letzten Jahre kann unter anderem der Aufbau einer Gewässerbewirtschaftungszentrale im Südraum von Leipzig, in Rötha, genannt werden. Die Grundsteinlegung fand im Februar 2025 statt. Darüber hinaus konnte ein strategisches, länderübergreifendes Bergbauwassermanagement etabliert werden. Dazu gehört die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Wasser- und Bergbaubehörden sowie anderen Akteuren in den Arbeitsgruppen zur Flussgebietsbewirtschaftung im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier. Ebenfalls umfasst es Untersuchungen zur Wasserbilanzierung, den Speicherpotenzialen und der Überleitung aus anderen Einzugsgebieten. Im Dezember 2023 hat sich der Freistaat Sachsen gemeinsam mit Brandenburg und dem Bund dazu verständigt, in den kommenden Jahren ein überregionales Grundwassermodell aufzubauen und gemeinsam zu nutzen. Dieses überregionale Grundwassermodell wird derzeit erarbeitet und ist das notwendige Kernelement für die übergreifende Grundwasserbewirtschaftung, insbesondere für den Strukturwandel in der Lausitz. Des Weiteren werden Vorhaben verwirklicht, um das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen des Bundes in den sächsischen Braunkohleregionen umzusetzen, wie zum Beispiel die multifunktionale Gewässerentwicklung an der Pleiße. Für die Zukunft ist aber unerlässlich, dass die Bergbaubetreiber ihrer bergbaurechtlichen Verantwortung nachkommen und einen Wasserhaushalt ermöglichen, der wieder genutzt werden kann und sich weitgehend selbst reguliert. In den Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind, müssen die Anstrengungen fortgeführt werden, den Wasserhaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Hierin liegt die ökonomische, ökologische und soziale Grundlage für den Strukturwandel. Das Lausitzer und das Mitteldeutsche Revier haben einen großen Anteil geleistet, Gesamtdeutschland verlässlich mit Energie zu versorgen. Vor diesem Hintergrund sollte sich auch der Bund in der Verpflichtung sehen, die wasserwirtschaftlichen Anpassungen finanziell abzusichern, die sich hier abzeichnen. Ich komme zu Punkt 5: Niedrigwasser- und Dürrerisikomanagement. Die Herausforderung, ein knappes Wasserdargebot gerecht und wirkungsvoll zu verteilen, verschärft sich noch weiter bei ausbleibendem Niederschlag. Wir erinnern uns: 2018, 2019 und 2020 waren wir mit historischen Dürren konfrontiert. Seitdem befinden sich die Grundwasserpegel und Flüsse wiederholt und anhaltend im Niedrigbereich. Das Grundwasserdefizit hat die Dimension eines ganzen Jahresniederschlags, der inzwischen fehlt. Das wirkt sich deutlich auf die Landwirtschaft, den Forst, die Binnenschifffahrt und insgesamt auf die Natur aus. Besonders deutlich wird das, wenn wir durch unsere Wälder gehen. 2020 war die Forstwirtschaft im Dauerkrisenmodus. Trockenheit, Anfälligkeit der Wälder für Schadinsekten, historische Borkenkäferschäden. Trockenheit erhöht die Brandlast in den Wäldern, was Waldbrände begünstigt. Niedrigwasser und Dürre sind deshalb auch für die Wasserversorgung und die Industrie ein Thema. Dürren verursachen weitere Kosten, in der öffentlichen Gesundheit, betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich. Die Prognos-Studie zu Schäden der Dürre und Hitzextreme 2018 und 2019 beziffert die Kosten auf 35 Milliarden Euro bundesweit. Der Freistaat reagiert darauf. Das SMUL baut bereits ein Niedrigwasserrisikomanagement auf. Die Strategie dafür haben wir im Kabinett und ebenfalls im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss des Landtags vorgestellt. Für diese Arbeit stehen uns Mittel aus dem Klimafonds zur Verfügung, für die wir sehr dankbar sind. Was genau brauchen wir? Wir brauchen risikobasierte Vorwarnstufen und Prognosen, ähnlich wie beim Hochwasser. Wir brauchen die flächige Darstellung von Gefahren und Risiken, ähnlich wie beim Hochwasser, bei dem wir heute sagen können, ob an einem Ort ein höheres Schadensrisiko als an einem anderen besteht. Notwendig ist außerdem eine Methodik für die Bewertung und für die Priorisierung. Priorisierung heißt, es muss bei Wassermangel klar sein: Wer bekommt Wasser auf jeden Fall, und wer bekommt weniger Wasser? Dafür braucht es Klarheit im Vollzug, bei Beschränkung des Wassergebrauchs, bei Genehmigungsverfahren usw. Wir wollen ein Infoportal im Netz mit allen relevanten Parametern, gebietsscharfen Berichten, konkreten Infos etc. Wir bauen ein Folgemonitoring auf für Ernteausfälle, Ausfälle in der Nutzung von Wasserkraft, verringertes Dickenwachstum im Forst, Fälle von Notwasserversorgung, Trockenfallen von Gewässern, Fischsterben etc. Der Blick ging jahrzehntelang auf das Hochwasser. Das war richtig und bleibt auch so. Bei Hochwasser wissen alle Beteiligten, was zu tun ist. Sie kennen die Zuständigkeiten der Behörden, Systeme von Warnmeldungen, Katastrophenschutz, technischer Hochwasserschutz, Risikomanagement, Eigenversorgung, Versicherungen. Analog brauchen wir Vergleichbares für das Thema Niedrigwasser und Dürre. Das LfULG erarbeitet dafür die Fachgrundlagen. Wir sind darin als Sachsen führend in ganz Deutschland. Das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Ich komme zum letzten Punkt: Hochwasserschutz und Starkregenrisiken. Zum Hochwasserschutz. Besonders in Erinnerung sind die Schäden, die das Hochwasser im Jahr 2002 verursacht hat. Es war eine Zäsur für das Hochwasserrisikomanagement im Freistaat. In Sachsen waren 21 Todesopfer und über 6 Milliarden Euro Sachschaden zu beklagen. Handlungsgrundlage für den Hochwasserschutz in Sachsen ist die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, die im Jahr 2007 beschlossen wurde. In einem sechsjährigen Turnus werden die Hochwasserrisiken bewertet, in Karten dargestellt und Managementpläne mit Maßnahmen erstellt, um Risiken zu verringern. Die Arbeitsmittel dafür werden national und international in Flussgebieten koordiniert. Für Sachsen betrifft das die Elbe, die Oder und insgesamt die Nachbarschaft mit Tschechien und Polen. Für die Gewässer erster Ordnung in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und der Landestalsperrenverwaltung wurden zwischen 2003 und 2005 insgesamt 47 Hochwasserschutzkonzepte mit über 1 600 Fachvorschlägen für Hochwasserschutzmaßnahmen vorgelegt. Daraus abgeleitete komplexe Hochwasserschutzmaßnahmen, die prioritär umzusetzen sind, sind im sächsischen Hochwasserschutzprogramm zusammengefasst. Es umfasst insgesamt 749 Maßnahmen. Davon sind bereits 594 abgeschlossen. Ich wiederhole: Es umfasst insgesamt 749 Maßnahmen. Davon sind bereits 594 abgeschlossen. Aufgrund begrenzter finanzieller Spielräume ist es notwendig, das Hochwasserschutzprogramm zu evaluieren und fortzuschreiben. Ein besonderes Augenmerk muss darauf liegen, bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen dauerhaft instand zu halten. Daran darf nicht gespart werden. Mit dem im Jahr 2013 aufgelegten nationalen Hochwasserschutzprogramm werden überregional wirksame Maßnahmen des Wasserrückhalts, wie Polder und Deichrückverlegungen, mit Bundesmitteln gefördert. Auch in Sachsen werden hieraus Maßnahmen finanziert, zum Beispiel die Deichrückverlegung Bennewitz-Püchau, der Polder Außig und das Hochwasserrückhaltebecken in Oberbobritzsch. An den Gewässern zweiter Ordnung in Zuständigkeit der Kommunen fördert der Freistaat die Konzeption und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen mit 75 bis 90 % im Rahmen der Förderrichtlinie „Gewässerhochwasserschutz 2024“. Zur Verbesserung der Flächenvorsorge können mit Instrumenten der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebiete hochwasserangepasst genutzt werden. Dadurch kann das Schadenspotenzial verringert werden. Für die akute Gefahrenabwehr bei Hochwasser sind die kommunalen Wasserwehren gefragt. Auch denen möchte ich für ihren Einsatz ein großes Dankeschön von uns allen aussprechen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung) Zur Verbesserung der Hochwasserinformationsvorsorge wurde bereits 2003 das Landeshochwasserzentrum gegründet, das seitdem alle Leistungen des Hochwassernachrichten- und -alarmdienstes aus einer Hand liefert. Die Pegelund Niederschlagsmessnetze wurden verbessert. Die Vorhersagezeiträume wurden präzisiert. Ein neues Verfahren zur Frühwarnung für kleine, unbeobachtete Einzugsgebiete wurde entwickelt. Das Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen beim BDZ, dem Bildungs- und Demonstrationszentrum dezentrale Infrastruktur in Leipzig, berät und unterstützt kommunale und private Akteure. Über das BDZ kann auch der sächsische Hochwasservorsorgeausweis erstellt werden. Das ist ein bundesweit vorbildliches Instrument zur Bewertung der Schadanfälligkeit von Gebäuden gegenüber Überflutung durch Flusshochwasser, Grundwasseranstieg, Starkregen und Kanalüberstau. Seit 2002 wurden bereits viele Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos umgesetzt, die große Wirkung entfalten. Die Flusshochwasser 2006, 2010, 2013 und 2024 in Tschechien, Polen und Österreich zeigen aber auch, dass Hochwasserschutz eine Daueraufgabe ist und bleibt. Das bedeutet eine fortwährende Prüfung und gegebenenfalls Nachjustierung der künftigen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen unter den gegebenen finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Der Freistaat Sachsen wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, seine Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie die Umwelt vor Hochwassern zu schützen. Dabei gilt es, im Blick zu behalten, dass Hochwasserrisikomanagement nicht nur aus technischen Schutzanlagen besteht und dass es einen garantierten Schutz vor Hochwasser leider nicht geben kann. Schlussendlich sind alle Einwohner zur Eigenvorsorge angehalten. Der Freistaat unterstützt dabei durch die Informationsangebote, zum Beispiel durch veröffentlichte Hochwasserkarten und Hochwasserwarnungen. Zum Thema Starkregen. Mit Starkregen ist gemeint, dass große Regenmengen innerhalb kurzer Zeit über ein eng begrenztes Gebiet fallen. Das ist etwas anderes als Dauerregen. Erst seit 2001 können die kleinräumigen Ereignisse mittels Radarstationen durch den Deutschen Wetterdienst flächendeckend erfasst werden. Starkregenereignisse können überall auftreten, auch abseits von Bächen und Flüssen, wodurch prinzipiell jede und jeder davon betroffen sein kann. Neben den großen Hochwässern haben Starkregenereignisse in den letzten Jahrzehnten in Sachsen erhebliche Schäden verursacht. Laut Gesamtverband der Versicherer gehört Sachsen zu den Bundesländern, die am meisten von Starkregen betroffen sind. Starkregen verursacht oft Sturzfluten, die Keller und Gebäudeteile überfluten, Autos und Geröll mitreißen. Sie tragen wertvollen Oberboden ab und spülen ihn fort. Ich komme zum Schluss und zum Ausblick. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir auf die vergangenen 35 Jahre schauen, können wir feststellen, dass sich die Investitionen in die Wasserwirtschaft gelohnt und ausgezahlt haben. Wir haben in allen Aufgabenbereichen große Fortschritte erzielt. Der Aufholprozess zu den westlichen Bundesländern ist in der Wasserwirtschaft erfolgreich abgeschlossen worden. Im Bereich des Hochwasserschutzes leisten wir im Bundesvergleich sogar Vorbildliches. Mein Dank geht dabei auch an die tschechischen und polnischen Nachbarn für die jederzeit konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Gewässer müssen grenzübergreifend gedacht werden. Gleichwohl ist abzusehen, dass die Aufgaben der Wasserwirtschaft weiter bedeutend sein werden. Sie erfordern eine angemessene Finanzausstattung. Das werden wir in den Haushaltsverhandlungen deutlich darstellen. Wir müssen in der Zukunft die Resilienz der Wasserversorgung stärken und als Wasserwirtschaft zielgenauer mit der Ressource Wasser wirtschaften als in der Vergangenheit. Ich erlebe täglich dazu hohe Kompetenz bei mir im Ministerium in der Abteilung 4, im LfULG, in der LTV, in den Landkreisen und Kommunen, in den Verbänden, vor allem bei den Geschäftsführern, die das in den Zweckverbänden hervorragend leisten, aber auch in den Hochschulen und Universitäten. Wir sind beim gesamten Thema Wasser in Sachsen in guten Händen. Dafür bitte ich um einen großen Applaus an alle, die sich täglich darum kümmern. (Beifall CDU, BSW, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE – Beifall Staatsregierung) Dafür brauchen wir auch zukünftig die aktive Unterstützung aus diesem Hohen Haus, Ihre Unterstützung, sowohl in Sachfragen als auch in Finanzthemen. Dabei möchte ich die bewährte Tradition fortsetzen, dass die konstruktiven und vielseitigen Diskussionen zu wasserwirtschaftlichen Themen im Regelfall zu Entscheidungen mit breitem Konsens führen; denn wir alle wissen: Nichts geht ohne Wasser! Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

Protokoll ↗