Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ist Nachwuchs heiß begehrt und heiß umkämpft. Die Auswirkungen spüren wir im Gesundheitsbereich am schlimmsten, im Falle gerade bei denjenigen, die am stärksten auf Hilfe angewiesen sind; das gilt bei einem gebrochenen Bein genauso wie bei einer Zahnwurzelentzündung. Die Auswirkungen des Nachwuchsmangels sind bereits jetzt spürbar. In Sachsen gibt es immer weniger Zahnarztpraxen. Wir haben es schon gehört: Bis zum Jahr 2030 werden mehr als 60 % der niedergelassenen Zahnärzte das Rentenalter erreichen und in einigen Regionen sind etwa über die Hälfte der Zahnärztinnen und Zahnärzte über 60 Jahre alt – so auch in meinem Heimatlandkreis Erzgebirge. Es fällt immer schwerer, junge Zahnmediziner zu finden, die bereit sind, eine Praxis zu übernehmen oder gar eine neue zu gründen. Verschiedene Gründe hat mein Vorredner ausgeführt. Besonders betroffen sind die Regionen Mittelsachsen und Görlitz, wo bis 2035 eine Unterversorgung droht. Auch in der Kieferorthopädie werden mehrere Planungsbereiche teils deutlich unterversorgt sein. Daher war es folgerichtig, dass Staatsministerin Petra Köpping bereits vor mehreren Jahren die Einführung einer sächsischen Landzahnarztquote forderte. Mit dieser ermöglichen wir, wie bereits bei der Landarztquote, eine Auswahl an geeigneten Bewerbern außerhalb des NC-Regimes für das Studium der Zahnmedizin. Die Auswahl erfolgt in einem strukturierten zweistufigen Verfahren, nicht allein nach Abiturdurchschnitt, sondern mit dem Blick auf Eignung, Praxiserfahrung und auch soziales Engagement. Von den 109 vorhandenen Studienplätzen werden bis zu neun Plätze pro Wintersemester für die Landzahnarztquote vergeben. Die angehenden Landzahnärzte verpflichten sich damit, im Gegenzug zehn Jahre in einer festgestellten Bedarfsregion tätig zu werden und dort einen wichtigen Beitrag zur zahnmedizinischen Versorgung zu leisten. Uns ist es besonders wichtig, dass dieses Gesetz schnell zur Anwendung kommt; auch das haben wir bereits gehört. Aus diesem Grund verlängern wir im Gesetzentwurf die Frist für die Bewerbung auf Zulassung im Rahmen der Vorabquote im Jahr 2026 bis zum 15. April 2026. Dass es schnell kommen soll, wurde auch in der Anhörung im Sozialausschuss deutlich. Natürlich ist uns bewusst, dass das Landzahnarztgesetz kein Allheilmittel ist; aber es hilft zumindest ganz gezielt, angehende Zahnärzte und Zahnärztinnen an Sachsen zu binden und sie zielgenau an Orte zu bringen, in denen der Bedarf am größten ist. Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass dieses Gesetz mittelfristig Abhilfe schaffen wird. Daher bitte ich um Zustimmung, frei nach dem Motto: Damit Sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen können. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall SPD, CDU, BSW und Staatsministerin Petra Köpping)
