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Prof. Constanze Geiert

03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema Transparenz versteht es sich von selbst, dass man mit offenen Karten spielt, nachvollziehbare Argumente bringt und die eigene Position nicht im Unklaren lässt. Das will ich beherzigen und an dieser Stelle ganz klar festhalten: Wir leben in einem Freistaat, der insgesamt bereits jetzt ein hohes Maß an Transparenz mit Blick auf seine Staatsverwaltung aufweist. Von Presseanfragen über parlamentarische Anfragen bis hin zu Bürgeranfragen werden bereits heute durch die Staatsverwaltung jeden Tag unzählige Anfragen transparent und mit einer Fülle von Informationen beantwortet. Die ganz überwiegenden Informationen aus diesen Anfragen werden auch öffentlich zugänglich gemacht. Letztlich wirbt damit die Staatsverwaltung bereits jetzt jeden Tag aktiv um Vertrauen. Wir geben Auskunft über unsere Arbeit, wir begründen unsere Entscheidungen nachvollziehbar und wir legen Rechenschaft ab. Aber neben dieser Gewährleistung der Transparenz sind wir als Staatsregierung auch angetreten, um die Bürger und die Verwaltung im Land zu entlasten und uns auf die prioritären Kernaufgaben des Staates zu konzentrieren, um diese auch zukünftig effizient und qualitativ hochwertig zu erfüllen. Genau diese Verpflichtung ist der Grund – ob Sie es mir nun glauben oder nicht – für diesen Gesetzentwurf. Mit ihm wurde nämlich eine Abwägung vorgenommen: eine Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse, Transparenz auf der vermeintlich niedrigsten Schwelle zu erreichen, und dem berechtigten Interesse, dass die Bediensteten der Staatsverwaltung auch künftig noch in der Lage sein werden, die ihnen originär übertragenen staatlichen Aufgaben effektiv und qualitativ hochwertig zu erfüllen, dies immer mit Blick auf die eindeutige und Ihnen allen bekannte Bevölkerungsentwicklungsprognose, die ergibt, dass diese Aufgaben zukünftig durch immer weniger Bedienstete erfüllt werden müssen. Das bedeutet nicht, dass wir von dem Transparenzgedanken generell abkehren wollen, aber es soll vorerst bei dem bisherigen Maß an Transparenz bleiben und kein zusätzlicher Standard eingeführt werden, der nach der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung zu nicht tragbaren finanziellen und personellen Belastungen der Verwaltung führen würde. Deshalb müssen wir Transparenz einerseits und Entlastung andererseits in einen pragmatischen Ausgleich bringen. Auch in der Justiz gehen wir den Weg der Entlastung im Augenblick konsequent. Unnötige Berichtspflichten, bürokratische Belastungen oder komplizierte rechtliche Regelungen wollen wir in unserem Zuständigkeitsbereich straffen bzw. abschaffen und uns im Zuständigkeitsbereich des Bundes für derartige Änderungen einsetzen, immer fest das gemeinsame Ziel im Blick: Unsere Staatsverwaltung ist von unnötigen bürokratischen Fesseln und haushalterischen Belastungen zu befreien. Wir alle sollten realistisch einschätzen, was in der jetzigen Lage machbar, verantwortungsbewusst und zumutbar ist. Wir sollten außerdem die nötigen Entscheidungen treffen. Eine Transparenzplattform ohne Rücksicht auf Verluste, zum 1. Januar 2026 eingeführt, wäre gerade nicht machbar und zumutbar. Mit ihr entstünde ein wahres Bürokratiemonster inmitten einer ohnehin angespannten Situation. Wir sollten uns einmal bewusst machen, welche Schritte – ja, auch im Zeitalter der Digitalisierung – tatsächlich nötig wären, um ein Dokument auf der Transparenzplattform einzustellen: Erstens muss ich das Dokument als Sachbearbeiter nach der Erstellung auf seine Transparenzpflicht prüfen. Habe ich das festgestellt, wäge ich die berechtigten Interessen Dritter ab. Wenn es Interessen Dritter gibt, muss ich gegebenenfalls rückfragen, ob ich veröffentlichen darf. Dann muss ich das Ganze schwärzen. Ja, mit einem digitalen Tool in der E-Akte, aber dennoch händisch durch jeden einzelnen Bearbeiter durchgeführt; denn auch die künstliche Intelligenz weiß nicht, welcher Tatbestand zu schwärzen ist. Viertens muss ich eine kurze Zusammenfassung für die Transparenzplattform schreiben, damit der Anwender auch überreißen kann, was in dem Dokument steht. Dann muss ich eine Verschlagwortung erstellen, damit es der Anwender findet. Dann lege ich als Bearbeiter die Kategorie fest, wie das Dokument von Dritten weiterverwendet werden darf. Dann speichere ich das Dokument in einem eigens in der E-Akte angelegten Unterordner. Dann muss das Ganze durch den Vorgesetzten kontrolliert werden und dann darf ich das Ganze hochladen. Ich brauche also neun Schritte, bevor ein Dokument überhaupt auf der Plattform eingestellt ist. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine technische Lösung gibt es an dieser Stelle bisher weiterführend nicht. Dieser Arbeitsaufwand fällt nicht etwa nur in besonderen Ausnahmefällen an, sondern bei allen Dokumenten, die durch die transparenzpflichtigen Stellen erstellt werden, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!) das heißt nach Schätzung im Gesetzgebungsvorhaben circa 26 000-mal im Jahr. Darüber hinaus würde die Inbetriebnahme der Plattform in der Verwaltung einen Mehraufwand von jährlich etwa 3 Millionen Euro verursachen. Darin sind Kosten, die für den laufenden Betrieb der Plattform sowie für Schulungen entstünden, noch gar nicht eingerechnet. Deshalb ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, die Inbetriebnahme der Plattform zu verschieben; denn wir werden die Zeit brauchen, um zwei wichtige Anliegen miteinander auszusöhnen: Einerseits wollen wir dem Anspruch auf Transparenz gerecht werden, andererseits dürfen wir dabei – und das ist mindestens genauso wichtig – nicht die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltung gefährden. Wir können und werden in diesem Prozess – und das ist unser ausdrückliches Ziel – nach Lösungen suchen, die niedrigschwellige Transparenz unter Nutzung moderner Tools ermöglichen, aber den Verwaltungsaufwand nicht unmäßig nach oben schrauben. Solche Maßnahmen sind aber nicht von heute auf morgen umsetzbar und müssen gut durchdacht werden. Sie alle wissen, die Haushaltslage im Freistaat ist angespannt; Sie kennen die Prognosen. Sie alle wissen, dass die kommenden Haushaltsverhandlungen noch schwieriger werden dürften als die letzten, weshalb wir generell viel auf den Prüfstand stellen. Wir suchen nach Wegen, wie wir Abläufe verschlanken und an Effizienz zulegen können, damit wir handlungsfähig bleiben. Dazu gehört zum Beispiel, dass Menschen nicht monatelang warten müssen, bis ihre Anträge bearbeitet oder ihre Anfragen beantwortet sind. Die sächsische Staatsverwaltung muss die notwendige Luft zum Atmen bekommen, um die absolut wichtigen Kernaufgaben zügig und effizient zu erledigen. Und auch wir müssen mit unserem Justizhaushalt ganz klar zuerst die Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten sicherstellen und damit unsere finanziellen und personellen Ressourcen für diese einsetzen. Eine Abwägung zwischen dem Funktionieren des Rechtsstaats und dem Aufbau des Vertrauens in den Rechtsstaat auf der einen Seite sowie der Inbetriebnahme der Transparenzplattform – und bitte schön, nur darüber sprechen wir; wir sprechen nicht über eine Minimierung der bereits jetzt bestehenden Transparenz – auf der anderen Seite fällt für mich eindeutig aus: Für mich steht das Funktionieren der Justiz und der Justizvollzugsanstalten an erster Stelle. Die Gewährung von Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherung rechtsstaatlicher Verfahren sind eine Pflichtaufgabe. Die Verwaltung in einer solchen Situation noch stärker zu belasten, ihr noch mehr aufzubürden, das scheint mir unüberlegt und, um ehrlich zu sein, geradezu fahrlässig. Das ist nicht nur die Befürchtung der Sächsischen Staatsregierung, sondern diese Sorge teilen sämtliche transparenzpflichtigen Stellen mit uns. Aus all diesen Gründen plädiere ich dringend dafür, dass wir das tun, was richtig ist, nämlich beim Transparenzgesetz umzusteuern. Damit sparen wir Kosten, wir entlasten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und wir bürden uns selbst nicht noch mehr Bürokratie auf. Dem Kernanliegen der Transparenz verschließen wir uns trotz aller Unterstellungen keineswegs. Es liegt in unser aller Interesse, dass die Arbeit der Staatsregierung genauso wie die Arbeit dieses Hohen Hauses und unserer Verwaltung für die Menschen im Land keine Blackbox ist, über deren Inhalt wild spekuliert wird. Aber: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, wo unsere Prioritäten liegen. Das heißt für mich, dass wir uns nicht einfach über die Grenzen des Nachbarn hinwegsetzen und eine ohnehin prekäre Situation nicht weiter zuspitzen. Damit würden wir am Ende bloß die Nähe und das Vertrauen verspielen, die wir doch eigentlich stärken wollen. Ich bitte Sie darum, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und diesem Änderungsgesetz zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Staatsministerin Prof. Geiert für die Staatsregierung. Ich sehe keinen weiteren Bedarf der Aussprache; deshalb ist diese abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes, Drucksache 8/3802, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa, Drucksache 8/4919, ab. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksachen 8/4996 vor. Es besteht jetzt die Möglichkeit, diesen Änderungsantrag einzubringen. – Ich sehe Herrn Kollegen Gebhardt; bitte schön.

Protokoll ↗