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Ines Biebrach

BSW 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Transparenz staatlichen Handelns ist ein zentraler Bestandteil demokratischer Kontrolle, aber das ist es nicht allein. Es muss auch die Funktionalität, Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit solcher Transparenzmodule gewährleistet sein. Reine Symbolpolitik ohne realisierbaren Nutzen oder mit unverhältnismäßiger Mehrbelastung für öffentliche Stellen ist weder verantwortungsvoll noch nachhaltig. Die Inbetriebnahme der Transparenzplattform am 1. Januar 2026 würde auch nach Ansicht des BSW mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand einhergehen, welcher Personal in den öffentlichen Stellen mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Die Schaffung und Vorhaltung von Vorkehrungen zur Förderung des Rechts auf Informationszugang würde materielle und personelle Ressourcen binden, die dann bei der Bewältigung der originären Aufgaben der öffentlichen Stellen fehlen würden. Dies ginge auch zulasten der Bürger, für welche die Transparenz geschaffen werden soll. Die proaktive Bereitstellung von Daten auf der Plattform geht mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand durch die Befassung, Abwägung des Umfangs und Auskunftsgewährung einher. Personell ist eine eindeutige Zuarbeit der Anfrage nicht gegeben. Der Leitfaden zur Veröffentlichung von Informationen auf der Transparenzplattform, den unsere Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte dankenswerterweise erstellt hat, zeigt die umfangreichen und zeitaufwendigen Prüf- und Bearbeitungsschritte im Rahmen der proaktiven Bereitstellung. Zudem würde die Inbetriebnahme erhebliche Kosten verursachen. Wir halten die diesbezüglichen Angaben der Staatsregierung für nachvollziehbar. Die kommunale Ebene, die noch nicht dazu verpflichtet ist, lehnt die Beteiligung an der Transparenzplattform unter Verweis auf den bürokratischen Aufwand, auf fehlendes Personal und auf die kommunale Selbstverwaltung ab. Eine Transparenzplattform, die letztlich von den Kommunen nicht genutzt wird, ist aus unserer Sicht schon per se wenig sinnhaft. Das Informationsinteresse dürfte auf der kommunalen Ebene am größten sein, da die meisten Entscheidungen, die die Bürger und Bürgerinnen betreffen, auf der kommunalen Ebene gefällt werden. Wenn wir diese Transparenzplattform – oder wie das Kind dann auch immer heißen wird – sinnhaft gestalten wollten, dann müssten wir die Kommunen einbinden, deren Einwände berücksichtigen und die Regelungen zur Transparenz so gestalten, dass sie auch für die kommunale Ebene aufwandsarm umsetzbar wären. Wir müssen die kommunale Selbstverwaltung achten, das halte ich für zentral. Denkbar wäre es auch, bestehende Informationsangebote und Webseiten so zu gestalten, dass die Bürger und Bürgerinnen mit konkreten fachlichen Fragen über eine leichte Menüführung an für sie wichtige Informationen gelangen können, und dies mit der Transparenzplattform zu verknüpfen. Die nunmehr vorgesehene Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform sollte zur gründlichen und ehrlichen Prüfung dienen, ob Kosten reduziert, Verfahren vereinfacht und bestehende Informationssysteme und Portale sinnvoll integriert werden können. (Beifall BSW) Wir unterstützen Transparenz ausdrücklich, aber nur in einer Form, die praktikabel, finanzierbar und für die Beschäftigten in den öffentlichen Stellen auch leistbar ist; denn wenn die öffentlichen Stellen überlastet sind, dann geht das zulasten des Bürgers. Durch eine gut gemachte Plattform – das wurde uns auch in den Anhörungen gespiegelt – kann später tatsächlich Bürokratie abgebaut werden. Dadurch können auch Synergieeffekte für die Verwaltung geschaffen werden. Auch wir gehen davon aus, dass es dafür jetzt eine Nachsteuerungsphase braucht. Lassen Sie uns gemeinsam die nächsten zwei Jahre nutzen, um die Grundlagen für eine praktikable und finanziell vernünftige Umsetzung echter Transparenz zu schaffen. Transparenz ja, aber so, dass sie funktioniert, bezahlbar ist und nicht neue Bürokratielasten erzeugt. Wir werden daher dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall BSW) Zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke: Wir können den Impuls verstehen. Ja, es ist mehr Transparenz, wenn man den Informationsbegriff ausweitet und es auf die Kommunen erstreckt, aber – wie ich gerade gesagt habe – die Kommunen sind jetzt schon mit einer aus unserer Sicht nachvollziehbaren Begründung nicht dazu bereit, sich freiwillig daran zu beteiligen. Bevor wir keine Lösung dafür gefunden haben, wie wir das sinnvoll umsetzen können, halte ich eine Ausweitung des Begriffes und auch Inbetriebnahme der Transparenzplattform zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Deswegen werden wir dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke nicht zustimmen. Danke. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Kollegin Biebrach von der BSW-Fraktion. Nun setzt die SPD-Fraktion mit Frau Kollegin Koch fort; bitte schön.

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