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Alexander Dierks

03.12.2025 Sitzungen 8/22

Meine sehr geehrten Kolle8. Sächsischen Landtags. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 90 Minuten, BSW 48 Minuten, SPD 36 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, Die Linke 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte, je nach Bedarf, verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 13 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 8/4943 vor. Er trägt den Titel „Nationale Souveränität wahren – Ablehnung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation“. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte nun um die Begründung der Dringlichkeit durch die einbringende Fraktion. Dies erfolgt für die AfD-Fraktion durch Herrn Kollegen Zwerg. Bitte, Herr Kollege.

Protokoll ↗