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Rico Gebhardt

Die Linke 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung will heute, wie sie es nennt, „umsteuern“, und zwar beim Transparenzgesetz. Praktisch sieht das so aus: Seit Jahren wird darauf hingearbeitet, dass am 01.01.2026, also in gut drei Wochen, die Transparenzplattform online geht. Der Termin ist lange klar; denn er steht im Sächsischen Transparenzgesetz, beschlossen hier im Sächsischen Landtag im Jahr 2022, also in der vergangenen Wahlperiode. Es war also genügend Zeit, Herr Weinrich, sich auch in der Verwaltung darauf vorzubereiten; denn was im Gesetz steht, hat ja wohl auch Gesetzeskraft. Die Plattform ist das Herzstück dieses Gesetzes. Dort würden, wenn es denn dabei bliebe, Bürgerinnen und Bürgern an zentraler Stelle Informationen und Dokumente der Ämter und Behörden des Freistaates suchen und abrufen können – einfach so, ohne Umwege, ohne Anträge und ohne Kosten. Genau das wollen Sie aber nicht. Es handelt sich um ein sehr gutes Beispiel dafür, was die CDU-Fraktion morgen debattieren will, nämlich das sächsische Staatswesen effizienter, wirkungsvoller und moderner zu gestalten. Zudem wäre die Transparenzplattform eines der leider wenigen, dafür aber großen, guten Beispiele für gelungene Digitalisierung. Und auch das ist ja nicht immer so, es funktioniert technisch. Die Vorbereitungen sind erledigt. Die Sache könnte also starten. Nie war „einfach mal machen“ leichter als jetzt. Nur auf den Knopf drücken wäre jetzt angesagt. Doch auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung will man diesen Knopf erst in zwei Jahren drücken. Ich zweifle sehr stark daran, denn in den vergangenen Monaten will man entdeckt haben, dass die Transparenzplattform – erstens – Geld kostet und – zweitens – Bürokratie verursacht. Das Erste stimmt, aber die Kosten hat der Landtag beim Transparenzgesetz damals mit beschlossen. Er hat sie nicht nur gekannt, sondern er hat sie in Kauf genommen und für erforderlich gehalten, um die Ziele zu erreichen. Seither hat sich sogar gezeigt, dass das Transparenzgesetz weniger Aufwand und weniger Kosten verursacht hat, als man anfangs dachte. Es ist auch nicht etwa so, dass das Geld fehlen würde, wie das so an manchen anderen Stellen ist und wir es woanders wegnehmen müssten – im Gegenteil: Die Mittel sind vorhanden und stehen im Haushalt. Sie wurden bislang auch schon dafür ausgegeben, um die Plattform zu entwickeln, die man jetzt nicht mehr haben will, indem man die Plattform erst mal einmottet. Im Übrigen: Kosten laufen trotzdem munter weiter, weil auch die Plattform, wenn sie niemand nutzt, irgendwie gewartet werden muss. Das ist, mit Verlaub gesagt, schon etwas irre. Was die Wahrnehmung von Bürokratie betrifft, ist die Sache recht einfach. Natürlich verursacht alles, was neu ist, erst einmal Aufwand. Allerdings würde sich dieser gleich mehrfach auszahlen. Auch Behörden könnten von der gemeinsamen Datensammlung auf der Transparenzplattform profitieren. Die Einblicke in die Verwaltungsarbeit, die dort geboten werden, wären ganz bestimmt ein Gewinn für das Vertrauen in die Institution Staat. Ich halte es daher für einen gefährlichen Unsinn, im Rahmen des Bürokratieabbaus ausgerechnet bei den Informationsfreiheitsrechten für die Bürgerinnen und Bürger eine Rolle rückwärts zu machen, auch wenn die Ministerin vorhin bei der Sportdebatte gesagt hat, Rolle rückwärts könne sie gar nicht. Die Wahrheit ist doch: Wer keine Transparenz will, dem bedeutet eine kritische Öffentlichkeit einfach nicht so viel. Wer gut informierte Bürgerinnen und Bürger will, der will auch deren Beteiligung. Diesen autoritären Geist atmet der vorliegende Gesetzentwurf. Man sieht es auch daran, wer ihm zustimmt, mit wem die Koalition hier eine Abstimmungsgemeinschaft bildet: mit BSW- und AfD-Fraktion. Das sind übrigens die zwei Fraktionen, die sich darüber echauffieren, wie intransparent es angeblich im CoronaUntersuchungsausschuss zugeht, weil ihm nicht alle Dokumente aus der Coronapandemie vorgelegt werden würden. Bei der Verschiebung der Transparenzplattform – das ist und bleibt meine Befürchtung – wird es nicht bleiben. Die seltsamen Gründe, die man heute gegen die Transparenzplattform erfindet, wird man auch in zwei Jahren wieder ins Feld führen. Warum sollte etwas billiger sein und weniger Aufwand als jetzt verursachen? Doch nur dann, wenn man die Bedingungen von Veröffentlichungen extrem einschränkt. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, allein mir fehlt der Glaube; denn die Staatsregierung hat in der Zwischenzeit gemeinsam mit der Koalition bereits klar erkennen lassen, dass sie nicht nur – wie sie es nennt – bei der Transparenzplattform umsteuern will, sondern sie will darüber hinaus das ganze Transparenzgesetz auf den Prüfstand stellen. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Ich bin gespannt, was das bedeuten wird – vermutlich nichts Gutes. An schlechten Ideen mangelt es der Minderheitsregierung anscheinend nicht und an schlechten Partnern ebenso wenig. Schade! Sachsen hätte mehr statt weniger Transparenz verdient. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Kollege Gebhardt. Ich kann nicht erkennen, dass es einen Wunsch beim fraktionslosen Abgeordneten gibt, in die Debatte einzusteigen. Damit hätten wir die erste Debattenrunde abgeschlossen. Gibt es Bedarf an einer zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, ihre Stellungnahme vorzubringen. Es kommt Frau Staatsministerin Prof. Geiert. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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