Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mietwucher ist ein reales Problem, auch in Sachsen. Die Zahlen aus Leipzig zeigen das ungeschönt: Seit November 2024 sind es mehr als 269 Verdachtsfälle. Die durchschnittliche Überschreitung liegt bei 52 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das nehmen wir ernst. Nicht ohne Grund hat offenbar die SPD im Leipziger Stadtrat sozusagen mit Ihnen gemeinsam diese Stelle eingerichtet, aber, und das ist entscheidend, eine Diagnose reicht in dem Fall nicht aus. Wir müssen den Patienten richtig behandeln. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, beginnt unsere Skepsis bei Ihrem Antrag. Die Kollegin Nagel hat es im September-Plenum bei der Beratung über den damaligen Antrag der Fraktion der GRÜNEN zur Mietpreisprüfstelle selbst gesagt – ich zitiere –: „Sinnhaft ist eine Mietpreisprüfstelle […] vor allem dann, wenn Mieterinnen und Mieter über die Stelle nicht nur prüfen können, sondern – wie im Fall der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers – gesetzlich die Ermächtigung vorhanden ist, Verstöße gleich zu ahnden.“ Und weiter: „Bei der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze sind die betroffenen wieder auf den zivilrechtlichen Weg zurückgeworfen.“ Das, meine Damen und Herren, ist die Achillesferse dieses vorliegenden Antrags. Die Fraktion Die Linke fordert Personalstellen, Koordination, Überwachung, aber ohne die gesetzliche Grundlage, um Verstöße tatsächlich ahnden zu können. Das ist dann auch nur Bürokratie ohne Biss. Das ist Symbolpolitik. Lassen Sie mich sehr konkret werden, warum ich das so sehe. Die Fraktion der Linken fordert in dem Antrag, dass Landkreise und kreisfreie Städte Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und § 291 Strafgesetzbuch verfolgen sollen. Was heißt das praktisch? Die Stadt Erfurt, eine Stadt, die übrigens die Mietwucher-App aktiv einsetzt, teilt der Presse mit, aufgrund der bestehenden Rechtsprechung seien die Erfolgsaussichten sehr gering. Warum? Weil der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung verlangt, dass Mieter nachweisen müssen, dass der Vermieter eine Notlage des Mieters ausnutzte. Das ist eine kaum zu erfüllende Hürde. Keine noch so gute Personalstelle kann diese Hürde senken. Das muss ein Bundesgesetz tun. Was heißt das für uns als SPD? Wir drängen im Bund auf eine Reform dieser Tatbestände. Im Juni 2025 haben SPD und CDU die Mietpreisbremse im Bundestag verlängert. Parallel arbeitet eine Expertengruppe bis Ende 2026 an einer Lösung genau dieses Problems, wie man das Tatbestandsmerkmal „Ausnutzung“ bei Mietwucher neu ausgestalten könnte. Warum sollten wir jetzt Personal einstellen, um vor Gericht zu scheitern, statt auf die Bundesreform zu warten? Das ist keine wirksame Strategie, sondern aktionistisch. Schauen wir auf die Zahlen, was das bedeuten würde, also auf die Kosten – vielleicht nicht ganz irrelevant. Sie fordern mit Ihrem Antrag mindestens eine Vollzeitpersonalstelle pro Landkreis und kreisfreier Stadt – das sind 13 in Sachsen –, dazu die Übernahme von Prozesskosten und der Kosten für digitale Systeme und Kampagnen. Blenden wir einmal die Frage aus, ob es geboten wäre, außer in den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine solche Stelle auch in allen anderen Regionen oder Kreisen zu schaffen. Leipzig hat das ja schon gemacht. In Dresden würde es sicher auch passen. Ich verstehe aber schon, dass Kolleginnen und Kollegen hinterfragen, ob es in den Landkreisen wirklich sinnvoll wäre. Sie wollen 13 Stellen. Bei einer mittleren Eingruppierung macht es vielleicht 650 000 Euro im Jahr aus. Sie sagen im Antrag nichts zur Höhe möglicher Prozesskosten, zu den Kosten eines IT-Systems mit geeigneter Software und Wartung und auch nichts zu den Kosten für notwendige Öffentlichkeitsarbeit. Gehen wir einmal zurückhaltend heran, schätzen wir die Gesamtkosten auf mindestens eine bis 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Was bringt es? In Leipzig haben wir die 269 Verdachtsfälle in zwei Monaten. Hochgerechnet sind das vielleicht 1 600 Fälle pro Jahr. Wie viele Fälle landen vor Gericht? Wie viele Fälle werden gewonnen? Die Erfurter Erfahrung sagt: sehr wenige. Oder nehmen wir Frankfurt am Main, das Vorzeigemodell. Zwischen 2020 und 2022 wurden mit intensiven Bemühungen ungefähr 1 400 Verfahren bundesweit eingeleitet. Die Erfolgsquote: niedrig. Der Effekt pro Mieter und Einwohner: ungefähr 11 Cent pro Jahr. Es drängt sich die Frage auf, ob das der beste Einsatz von einer bis 1,5 Millionen Euro pro Jahr an Steuergeld ist. Ich glaube eher nicht. Der Mieterbundreport von November 2025 legt auch etwas anderes nahe. Ein Drittel der sächsischen Mieterinnen und Mieter zahlt mehr als 30 % des Einkommens für die Miete, und zwar für überhöhte, aber legale Mieten. Demnach ist Mietwucher nicht das Kernproblem. Das Kernproblem sind der Wohnraummangel und legale, aber trotzdem existenzbedrohende Mieten. Von allen untersuchten Fällen wiesen 33 % eine existenzielle Belastung bei legalen Mieten auf. 19 % der Fälle waren überbelegte Wohnungen und nur 0,2 % der Fälle waren Verdachtsfälle von Mietwucher. (Juliane Nagel, Die Linke: Zweckentfremdung!) Anstatt sich auf das strukturelle Problem zu stürzen – bezahlbare Wohnungen für jene mindestens 52 % der Mieter/-innen, die das brauchen –, konzentrieren Sie sich mit Ihrem Antrag auf die 0,2 %, auf die Randerscheinung. Weil Sie es gerade hereingerufen haben: Der Kampf gegen Zweckentfremdung bezieht sich nicht auf dieses kleine Segment, sondern es geht darum, Wohnungen für die 52 % plus x bereitzustellen. (Juliane Nagel, Die Linke: Trotzdem ist es nur ein kleiner Teil des Problems!) Das ist aus unserer Sicht keine gute Prioritätensetzung, das ist teure Symbolpolitik, nicht mehr und nicht weniger. Als SPD wollen wir stattdessen dafür sorgen, alle Instrumente zur Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum in Sachsen zu nutzen. Wir rufen alle Mittel des Bundes zum Bau und zur Sanierung bezahlbaren Mietwohnraums ab. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach die Programme an die schwierige Situation in der Bauwirtschaft angepasst. Wir ermöglichen einfacheres und günstigeres Bauen. Bis wir gerade auf den angespannten Wohnungsmärkten in Leipzig und Dresden ausreichend bezahlbare Wohnungen haben, beschränken wir die Möglichkeiten der Mieterhöhung durch Kappungsgrenze und Mietpreisbremse. Erst gestern – das haben wir gehört – hat das Kabinett in Sachsen die Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung bis Mitte 2027 beschlossen. Die Kappungsgrenze wurde bereits bis Juni 2027 verlängert. Das sind real funktionierende Instrumente, die nicht an Gerichtshürden scheitern, anders als die Mietwucherverfolgung. Trotzdem muss es natürlich juristisch geltend gemacht werden. Das ist im demokratischen Rechtsstaat nun einmal so. Ich erkenne natürlich an, dass es eine Hürde für viele Menschen ist. Deshalb setzt die SPD darauf, bestehende Beratungsstrukturen weiter zu unterstützen und zu stärken: Mietervereine und Verbraucherzentralen statt neuer Bürokratie. In Leipzig gibt es die vergünstigte Mietrechtsberatung, in Dresden die kostenfreie Beratung für Dresdenpassinhaber. Das funktioniert ohne neue Verwaltungsstrukturen. Ein letztes Wort zur Bundesebene. Die Kollegin Nagel sagte im September – ich stimme ihr zu –, dass die echte Lösung beim Bundesgesetzgeber liege. Sie forderte einen Mietendeckel auf Bundesebene und die Verschärfung der Mietpreisbremse. Darin stimmt die SPD zum Teil überein, aber daran müssen wir auch dort arbeiten, im Bundestag, und nicht hier den Kommunen Aufgaben überhelfen, die wir nur bundesgesetzlich lösen können. Meine Damen und Herren! Wir lehnen diesen Antrag ab, aber nicht, weil wir Mietwucher tolerieren, im Gegenteil. Wir möchten einen anderen Weg gehen. Als SPD setzen wir auf die Reform der Tatbestände beim Mietwucher, auf eine Ausschöpfung bestehender Schutzinstrumente ohne Lücken, auf Transparenz – wir wollen Mietenmonitore ausbauen –, auf sozialen Wohnungsbau und auf die Stärkung der sozialen Wohnungswirtschaft. Das ist nicht spektakulärer als Ihr Antrag, okay, aber es ist besser. Vielen Dank. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Löser.
