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Mike Moncsek

AfD 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Es wird langsam knapp!) Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Vermögensrechnung 2022 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl an Enthaltungen, aber deutlich mehr Jastimmen ist die Drucksache angenommen. Damit wurde der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/4905, zugestimmt. Der Staatsregierung wurde gemäß § 114 Abs. 2 der Sächsischen Haushaltsordnung Entlastung erteilt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf 2024 – Band I durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses 2024 – Band II durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses den Jahresbericht 2024 des Sächsischen Rechnungshofs vorstellen zu dürfen, möchte ich mit einem Dank verbinden. (Zuruf AfD: Danke!) Vielen Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie für die kritischen Auseinandersetzungen mit unseren Berichten hier im Hohen Haus und vor allem im Haushalts- und Finanzausschuss. Beim Lesen der beiden vorliegenden Bände, die sich unter anderem mit der Haushaltsrechnung des Jahres 2022 befassen, wird Ihnen aufgefallen sein, dass wir unsere Beiträge zur Haushaltsprüfung mehr und mehr straffen und in mehrere Teilbereiche aufteilen. Wir hoffen, damit Ihrem Ansinnen nachzukommen, unsere Hinweise und Empfehlungen für Effizienzverbesserungen noch verständlicher und anschaulicher darzustellen. (Vereinzelt Beifall CDU) Bei der diesjährigen Beratung im HFA wurde erneut darauf aufmerksam gemacht, dass wir die Beiträge noch weiter in seine thematischen Bestandteile zerlegen sollen. Daran werden wir auch in Zukunft weiterarbeiten. (Jan Löffler, CDU: Das ist gut!) Ich bitte jedoch zu beachten, dass die Prüfprozesse auch in längeren Zeiträumen laufen und wir uns letztendlich in einer Übergangsphase befinden. Ich erlaube mir eine Verfahrensfrage, Herr Präsident: Habe ich schon 4 Minuten geredet? Ich glaube, die eingestellte Zeit kann nicht ganz stimmen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Sie haben 8 Minuten und nun sind noch 6 Minuten übrig. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Gut. – Die Zerkleinerung dieser Sachverhalte stößt ein wenig an kleine Grenzen. Doch der Rechnungshof wird versuchen, dem Ansinnen nachzukommen. Wenn wir uns dem Inhalt des Berichtes zuwenden, dann kann ich grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzuges bestätigen. Es gibt jedoch eine Reihe von Feststellungen, auf die der Sächsische Rechnungshof aufmerksam machen möchte. Dabei gilt wie immer: Auch wenn der Bericht auf die Vergangenheit abzielt, sind die Auswirkungen heute noch zu spüren, und gegebenenfalls sind auch lange Linien mitzuverfolgen. Sachsen konnte in 2022 Steuereinnahmen in Höhe von rund 16,5 Milliarden Euro erzielen. Das waren sage und schreibe 2,4 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsansatz geplant. Vor diesem Hintergrund weisen wir beispielsweise darauf hin, dass die ursprünglich geplante Entnahme von einer Milliarde Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds Sachsen nicht mehr nötig war. Im Zusammenhang mit dem Corona-Bewältigungsfonds erlaube ich mir explizit einige Hinweise. Dabei versuche ich, ein komplexes finanzpolitisches Thema einfach darzustellen. Komplex können Sie es dann gerne im Beitrag Nr. 4 nachlesen. Der Sächsische Rechnungshof beanstandet darin die Bildung von sogenannten aufgeschobenen Kreditaufnahmen in Höhe von 381 Millionen Euro im Corona-Bewältigungsfonds. Das sollte das Fortgelten von Corona-Ermächtigungen über das Ende des Notlagenjahres 2021 hinaus und eine Umwandlung der aufgeschobenen Kredite in aufgenommene Kredite bis zum Abschluss des Fonds im Jahr 2030 ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 gesprochen, das Jährigkeitsprinzip, Ausgaben und Kreditermächtigungen zeitlich zu begrenzen. Das schließt die Bildung von sogenannten aufgeschobenen Kreditaufnahmen ausdrücklich ein. Nun weiß ich, dass sich das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht ausdrücklich zu Sachsen geäußert hat, aber das Gericht bestätigt dem Grunde nach in seinem Urteil die vom Sächsischen Rechnungshof bisher schon geäußerten Bedenken zum Verfahren des Aufschiebens von Kreditermächtigungen für Notlagen. Wir empfehlen daher, eine Klarstellung in die Haushaltsordnung aufzunehmen, dass die Bildung von aufgeschobenen Kreditaufnahmen bei Notlagenkrediten ausgeschlossen ist. Ansonsten möchte ich zu diesem Thema noch gerne die Lektüre von Beitrag Nummer 6 empfehlen. Der Jahresbericht enthält natürlich auch die bekannten, immer wiederkehrenden Themen der sächsischen Haushaltspolitik. Die größte Sprengkraft steckt wie immer im Personalbereich, siehe dazu auch den Beitrag 28. Die Folge ist wieder ein neuer Rekordwert der Personalausgaben. In nur einer Legislaturperiode wurden 5 250 neue Stellen geschaffen. Das bedeutet ein Plus von 6 % in den Jahren 2019 bis 2024. Parallel dazu konnten wir auch eine Erhöhung der Beraterleistungen konstatieren. Es wurde also mehr Sachverstand eingestellt und trotzdem mehr externer Sachverstand für über 2 Millionen Euro eingekauft; das können Sie alles ab Seite 92 nachlesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Jahresbericht spiegelt die Vielfalt unserer Prüftätigkeit wider. Wir verstehen uns dabei als Partner der geprüften Stellen, aber auch als Partner des Landtags, indem wir Hinweise zur Umsetzung des von Ihnen beschlossenen Staatshaushaltes durch die Staatsregierung und Fakten als Grundlage für künftige Entscheidungen an die Hand geben möchten. Umso mehr freut es uns, wenn eine gewisse Wirkung erzielt wird. Dazu ein aktuelles Beispiel: Die im letzten Jahresberichtsband benannte Prüfung der Besteuerung von Kryptowährungen haben wir veröffentlicht, und wir freuen uns sehr darüber, dass Finanzminister Piwarz bekanntgegeben hat, dass zukünftig mit speziell entwickelter Software und KI der Besteuerung von Kryptohandel nachgegangen wird. Ich denke, das sind gute Beispiele; herzlichen Dank dafür. Ich hoffe, dass es auch mit den Empfehlungen aus dem vorliegenden Jahresbericht gelingt, Ihnen als Parlament unabhängig fachlich fundierte Erkenntnisse an die Hand zu geben und Sie bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen. Mir ist bewusst, dass unsere Prüfungen nicht immer auf Gegenliebe bei den geprüften Stellen stoßen. Eines steht jedoch fest: In einer Demokratie müssen alle staatlichen Stellen, alle staatlichen Organe Rechenschaft ablegen. Das ist kein Misstrauen, sondern Grundprinzip legitimer Machtbegrenzung. Kontrolle ist Ausdruck von Verantwortung gegenüber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Und um noch einmal im Bild zu bleiben: Eine starke Finanzkontrolle kann zu einem stabilen Haushalt beitragen. Ich möchte mir nicht ausmalen, welche Sprengkraft ein instabiler Haushalt entwickeln kann. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit zu dieser späten Stunde und für Ihre Befassung mit unserem Bericht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, AfD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, Herrn Michel. Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Löffler.

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