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Juliane Nagel

Die Linke 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Es sind ja auch 1,1 Millionen Menschen!) Es wird unterstellt, dass sich der Freistaat Sachsen und die Koalition nicht für die Mieter und deren Interessen einsetzten und nichts gegen den unbegrenzten Anstieg von Mieten täten. Das ist falsch und das möchte ich zurückweisen. Außerhalb der Städte Dresden und Leipzig sehen die Realitäten meist sowieso ganz anders aus. In den Regionen der kleinen und mittleren Kommunen liegt der Leerstand im Bereich der Mietwohnungen bei 10 bis 20 %, da ist für Mietwucher wenig Platz und Möglichkeit. (Juliane Nagel, Die Linke: Das wissen wir doch alle!) In vielen Debatten hier im Landtag und auch in zahlreichen Sitzungen des Ausschusses hat die Ministerin immer wieder deutlich gemacht, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden und werden, damit die Mieten in Sachsen, in erster Linie in Dresden und Leipzig, auf einem verträglichen Niveau bleiben. Es ist ohne Zweifel so, dass in den beiden großen Städten in Einzelfällen sehr hohe Mieten verlangt werden, die auch über das hinausgehen, was man als angemessen bezeichnen kann. Die ganz große Mehrheit der Mietwohnungen liegt aber absolut im Durchschnitt und hat mit Horrorszenarien, wie sie hier durch Die Linke gezeichnet werden, nichts zu tun. Auch Sie sollten verstehen, dass die Schlaraffenlandverhältnisse der DDR-Zeiten zum Glück vorbei sind – und mit Schlaraffenlandverhältnissen meine ich nur die Miethöhen, denn die Zustände der Wohnungen waren ja entsprechend wie in Abrissvierteln. (Juliane Nagel, Die Linke: Mietwucher ist eine Straftat!) Auch wenn es die Linken nicht wahrhaben wollen, belegt auch die letzte empirica-Studie zum Beispiel für Dresden eindeutig, dass es in Sachsen nach den Bundeskriterien keinen angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201 a des Baugesetzbuches gibt. Die Mieten steigen nicht deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt. Die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte übersteigt nicht deutlich den bundesweiten Durchschnitt. Der Leerstand ist insgesamt nicht geringer als die Nachfrage. Wenn man die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen insgesamt durchaus kritisch sehen muss, so kann man es zumindest als positiv betrachten, dass das vierte Kriterium der Bundeskriterien, die Wohnbevölkerung, nicht so stark wächst, dass auf Dresden und Leipzig bezogen nicht durch Neubautätigkeit erforderlicher Wohnraum geschaffen würde. Dessen ungeachtet ist hier im Hohen Haus und im Ausschuss bereits angesprochen worden, dass das Ministerium ein neues Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches die Situation in Sachsen erneut bewerten soll; denn selbst bei sogenannten angespannten Wohnungsmärkten, wie sie in Leipzig und Dresden unter gewissen Umständen festzustellen sind, ist ein differenzierter Blick notwendig. Es gibt teilweise gravierende Unterschiede, stadtteilbezogen, aber auch bei Wohnungsgrößen, Ausstattung und vor allem im Vergleich von Stadt und Land. Was wird in Sachsen gegen überhöhte Mieten getan? Ich bitte Sie ernsthaft darum, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben die Mietpreisbremse, die in dieser Woche noch im letzten Kabinett für eineinhalb Jahre verlängert worden ist. Wir haben die Förderung des Familienwohnens und damit die Förderung von Eigentumsbildung. Das ist der beste Schutz gegen Mieterhöhungen und gegen Altersarmut. Wir haben die Erhöhung der Förderung preisgünstigen und gebundenen Mietwohnraums entsprechend den Förderrichtlinien. Wir haben die Förderung der Wohnraumanpassung sowie die Ausreichung des Wohngeldes, was immerhin zu 50 % aus Landesmitteln finanziert wird. Wir haben die Kappungsgrenzenverordnung und das Zweckentfremdungsverbot. All das sind Maßnahmen, die das Ziel haben, unverhältnismäßig hohe Mieten zu verhindern. Das machen sie auch. Jetzt kommt Die Linke und will für jeden Landkreis und die kreisfreien Städte Vollzeitpersonalstellen, die Übernahme der Prozesskosten und Risiken bei Klagen gegen Mietpreise und die Einrichtung kommunaler Mietenmelder in den Landkreisen und kreisfreien Städten für Hinweise und Anzeigen von Fällen von Mietpreiserhöhungen und des Mietwuchers. Das, was Sie hier vorschlagen, ist Wucher, nämlich innerhalb der Verwaltung und wiederum der Bürokratie. Unabhängig davon, dass es sich hierbei um eine Vorwegnahme der Haushaltsverhandlungen für 2027/2028 handelt und der Antrag schon deshalb abgelehnt werden muss, lehnen wir ihn auch aus den genannten Gründen ab. Wir brauchen weder zusätzliche Stellen zur Prüfung, Feststellung und Verfolgung von Fällen von Mietpreisüberhöhung und -wucher noch irgendwelche Prozesskostenübernahmen durch den Staat oder die Kommunen für die Mieter. Es gibt in Sachsen keine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Maßnahmen. Deshalb lehnen wir die Drucksache ab. Ich bedanke mich. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Flemming. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hentschel.

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