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Uta Knebel

BSW 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Im Folgenden möchte ich nur auf zwei spezielle Prüfungen eingehen: Entwicklung der kommunalen Jahresabschlüsse. Personalengpässe und technische Probleme sind nicht selten die Ursache für die verspäteten Jahresabschlüsse. „Ohne vollständige und fristgerecht erstellte Jahresabschlüsse ist eine verlässliche Haushaltsführung und Finanzplanung in den betroffenen Kommunen nicht gewährleistet. Dies führt zu erheblichen Zweifeln an der geordneten Haushaltswirtschaft.“ Eine geordnete Haushaltswirtschaft ist aus unserer Sicht nicht nur mit den Jahresabschlüssen verbunden, da die Fortschreibung der Daten ja dennoch stattfindet. Es ist nicht bekannt, dass durch einen Stadtrats- bzw. Kreistagsbeschluss für eine Jahresabschluss fortgeschriebene Daten nachhaltige Veränderungen im Zahlenwerk hervorgerufen hätten. Ist es nicht vielmehr gefährlich für die Kommunen, dass vor diesem Hintergrund dem Freistaat keine „verlässlichen“ Daten für die Planung der Doppelhaushalte auf Landesebene vorliegen? Die Doppik wurde bestellt und die Voraussetzungen für die Umsetzung müssen seitens des Freistaates geschaffen werden. Hat dies in umfänglichem Rahmen stattgefunden? Die Erleichterungen des § 88 Abs. 5 SächsGemO, weitere umfangreiche formelle und materiellrechtliche Erleichterungen, die eingeführt wurden, reichen offenbar nicht aus. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Kommunen? Darüber sollte gesprochen werden. „Die bisherige Praxis der sanktionslosen Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist zur Feststellung der Jahresabschlüsse hat sich als ineffektiv erwiesen.“ Eine solche Entscheidung sollte auch nicht fallen, da die aufgeführten Probleme nicht unbedingt in der Hand der Kommunen liegen. Gemeinsam die Potenziale heben und die Kommunen in die Lage versetzen, die fehlenden Jahresabschlüsse, so schnell als möglich, nachzuholen. Betätigungsprüfung beim Landkreis Meißen einschließlich Prüfung der kommunalen Unternehmen. „Der SRH hat die Betätigung des Landkreises Meißen bei ausgewählten Unternehmen in Privatrechtsform und einem Eigenbetrieb ab dem Jahr 2019 geprüft. Einbezogen war die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG sowie deren Tochterunternehmen ELBLAND Polikliniken GmbH und ELBLAND Serviceund Logistik GmbH. Zum Konzern „ELBLANDKLINIKEN“ gehören noch weitere Tochterunternehmen. Weitere sieben Beteiligungen wurden über die Prüfung der Aufgabenwahrnehmung der Beteiligungsverwaltung des Landkreises integriert.“ Entsprechend der Schlussbemerkungen wurden bekannter Maßen Aktivitäten in den Elblandkliniken vorgenommen. Da der Bericht vor den Maßnahmen lag, kann das im Bericht nicht zum Ausdruck kommen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, dass zu den Berichten in solchen Fällen vielleicht auch mal eine Nachbetrachtung vorgenommen werden könnte. Sollte das bereist gängige Praxis sein, begrüßen wir das.

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