Ronny Kupke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir diskutieren heute über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und über die Frage, ob Sachsen im Bundesrat zustimmen oder ablehnen sollte. Corona mag verblassen – die Konsequenzen dürfen es natürlich nicht. Wir hatten heute schon mit einem Antrag auf der Tagesordnung, welche Konsequenzen Corona durchaus noch hat und wie der aktuelle Sachstand ist. Es geht um die Grundrechte demokratischer Kontrolle und Vertrauen in staatliches Handeln. Vor allem geht es darum, welche Lehren wir aus den Jahren 2020 bis 2022 ziehen. Internationale Zusammenarbeit ist wichtig, aber Regeln, die nationale Zuständigkeiten und Grundrechte berühren, müssen klar definiert, demokratisch legitimiert und transparent sein. Genau das ist bei den vorliegenden IGV-Änderungen nicht ausreichend der Fall. Darum hat die BSW-Gruppe im Bundestag seinerzeit einen Antrag eingebracht. Die Bundesregierung soll die IGV-Änderungen ablehnen, solange Grundrechte, Parlamentshoheit und nationale Zuständigkeiten nicht eindeutig gesichert sind. Brandenburg hat entsprechend im Bundesrat dagegen gestimmt und wir schließen uns dieser Linie an. (Beifall BSW) Worum geht es konkret? Erstens. Die IGV-Änderungen schaffen neue Eingriffsbefugnisse mit zu vagen Definitionen. Der WHO-Generaldirektor könnte eine pandemische Notlage ausrufen, ohne klare Kriterien und ohne parlamentarische Kontrolle. Ein Notstandsregime braucht aber eindeutige Grenzen, klare Befristungen und demokratische Rückbindung. Der Ausnahmezustand darf nicht zur Normalität werden. Zweitens. Digitale Gesundheitsnachweise bergen erhebliche Risiken. Die Erfahrungen der Coronazeit haben gezeigt, wie schnell Grundrechte eingeschränkt wurden, oft ohne ausreichende Debatte. Die IGV ermöglichen digitale Zertifikate, deren Einsatz nicht eindeutig begrenzt ist. Der Unsinn, seinen Impfpass im Restaurant vorzuzeigen, sollte eine trübe Erinnerung bleiben. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Klar ist: Gesundheitspolitik darf nicht wieder zu Spaltung und Diskriminierung führen. Drittens. Die Regelungen zur Infodemiebekämpfung sind unbestimmt. Natürlich brauchen wir verlässliche Informationen in Krisen. Aber die IGV lassen offen, wer entscheidet, was Fehlinformation ist. Damit entsteht das Risiko, dass kritische Stimmen oder abweichende wissenschaftliche Erkenntnisse unter Druck geraten. Das BSW steht klar für Meinungsfreiheit und eine offene Debattenkultur. (Beifall BSW) Viertens. Die WHO-Finanzstruktur bleibt unreformiert. Die WHO ist heute stark von zweckgebundenen privaten Geldern abhängig. Das schafft Abhängigkeiten, die bei einer Institution mit globalen Befugnissen problematisch sind. Wir fordern mehr öffentliche Kernfinanzierung, weniger private Zweckmittel und klare Transparenz. Doch die IGV erweitern lediglich Kompetenzen, ohne die demokratische Basis der WHO zu stärken. Fünftens. Die Coronapolitik ist in Deutschland nicht aufgearbeitet. Bevor neue internationale Notstandsregelungen geschaffen werden, müssen wir klären: Welche Maßnahmen waren verhältnismäßig, wo wurden Grundrechte verletzt und welche Strukturen haben versagt? Ohne diese Analyse besteht die Gefahr, Fehler zu wiederholen. Was bedeutet das für den heutigen Antrag? Der AfD-Antrag benennt einige dieser Punkte – wenn auch mit anderer Tonlage. (Susanne Schaper, Die Linke: Eigentlich nicht!) Der Beschlusspunkt selbst ist jedoch sachlich richtig. Die Staatsregierung soll im Bundesrat den IGV-Änderungen nicht zustimmen. Diese Forderung deckt sich mit unseren Positionen im Bundestag, mit Brandenburg und unseren öffentlichen Stellungnahmen in Sachsen. Um es noch einmal klar zu sagen, Frau Schaper, weil Sie gerade schauen: Wir stimmen nicht zu, weil der Antrag von der AfD kommt, (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) sondern weil die Forderung unserer eigenen Linie entspricht: juristisch begründet, demokratisch fundiert und grundrechtsorientiert. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Kupke. Es folgt die SPDFraktion; bitte, Frau Abgeordnete.
