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Franziska Schubert

GRÜNE 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass bei den Ausgaben für die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 das Fachressort keine ausreichenden Überlegungen zu Folgekosten und Betriebskosten getätigt hat. Das Fachressort hat sich dazu geäußert und festgestellt, dass Folgekosten der Kulturhauptstadt nicht Gegenstand der Förderung des Freistaates Sachsen seien. Im Jahr 2025 greift eine solche Feststellung zu kurz. Deswegen stellt meine Fraktion in diesem Plenum einen Antrag zur Kulturhauptstadt Chemnitz und wie wir das Gewonnene gut weitertragen und bewahren können. Zu den Feststellungen zur Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Freistaat nicht ausreichend regelt, unter welchen Voraussetzungen Aus- und Fortbildungen der öffentlichen Feuerwehren an der Landesfeuerwehrschule Sachsen stattfinden müssen. Ganz konkret geht es darum, dass bei der Bedarfsplanung Handlungsbedarf besteht. Die Bedarfsmeldungen zu Aus- und Weiterbildungswünschen der Feuerwehren erfolgen durch die Brandschutz-, Rettungsdienstund Katastrophenschutz-Behörden. Das Innenministerium prüft nur die Rechtmäßigkeit der Anmeldungen. Der Rechnungshof empfiehlt, die Anmeldungen am Brandschutzbedarfsplan zu bemessen und bei überbuchten Lehrgängen nachzusteuern und zu entscheiden, welche Anmeldungen zum Zuge kommen und welche nicht. Das ist ein wichtiger Hinweis. Es muss sichergestellt sein, dass die Anmeldungen die Bedarfe vor Ort aufgreifen und so die Einsatzfähigkeit vor Ort sicherstellen. Wenn vor Ort Gruppenführer gebraucht werden, müssen diese auch den Lehrgang machen können. Und wenn es genug Gruppenführer in einer Ortswehr gibt, dann macht es Sinn, dass diese Ortswehr bei überbuchten Lehrgängen dann pausiert. Und das gilt auch für die anderen Lehrgänge und Funktionen. Das Fachressort hat mitgeteilt, dass es diesen Hinweis aufnimmt und dafür die seit 2024 vorgesehene elektronische Feuerwehrstatistik für eine objektive Ermittlung des Ausbildungsbedarfs der öffentlichen Feuerwehren nutzen wird. Auf dieser Grundlage kann zukünftig in Zusammenarbeit mit der Landesfeuerwehrschule eine strategische Bedarfsplanung durchgeführt werden. Wir hoffen sehr, dass „Können“ hier als „Machen“ verstanden werden kann. Der Jahresbericht enthält auch wichtige Prüfergebnisse zu den Kommunen. Dazu zählen die Empfehlungen zum kommunalen Anlagemanagement. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der überwiegende Teil der geprüften Kommunen das Anlagemanagement nicht in einer Anlagerichtlinie geregelt hatte. Bei bestehenden Anlagerichtlinien wurden unkonkrete Regelungen oder ungeregelte Tatbestände festgestellt. Warum ist das ein Problem? Weil es um Geld geht. Hier schätzt der Rechnungshof die innerdienstlichen Regelungen zum Umgang mit Geldanlagen und zur Dokumentation der Anlageentscheidungen in den Kommunen als verbesserungswürdig ein. Und alle Jahre wieder weist der Rechnungshof auch in diesem Bericht auf die Defizite bei der Feststellung kommunaler Jahresabschlüsse hin. Die Prüfergebnisse und -hinweise sind wichtig und wurden meines Erachtens auch von den Häusern größtenteils so wahr- und aufgenommen. Die Prüfergebnisse zu den Verfahren auf kommunaler Ebene wurden von den Verwaltungen vor Ort aufgegriffen und umgesetzt. Ich habe auch diesmal wieder feststellen können, dass zwischen kommunaler Verwaltung, Verfahrensprüfung und -anpassung ein gut funktionierendes Miteinander existiert. Wir kommen nicht in allen Punkten des Berichts auf einen gemeinsamen Nenner; ich denke, das kann ich hier an dieser Stelle auch so aussprechen. Die Jahresberichte und die damit verbundenen Prüfungen sind und bleiben aber eine wichtige Säule, um einen transparenten Staat zu gewährleisten. Wir danken daher dem Sächsischen Rechnungshof und seinen Mitarbeitenden für die wertvolle und aufschlussreiche Arbeit.

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