Alexander Wiesner
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Inbetriebnahme der Transparenzplattform soll um zwei Jahre verschoben werden – erst mal. Nun, wir wissen alle, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Oder etwa doch? Wir wissen es nicht. Wir wissen, die Koalition möchte umsteuern. Freilich bleibt weiterhin unklar, wohin die Koalition insgesamt steuern möchte. Letztlich sind die Aussagen hierzu nebulös. Laut Justizministerin sollten Prozesse generell vereinfacht und effektiver gestaltet und das Personal an anderer Stelle nicht mit weiteren Aufgaben belastet werden. CDUVertreter äußern weiterhin, dass der Gesetzentwurf keine Abkehr vom Transparenzprinzip darstelle, man brauche einfach nur Zeit für weitere Prüfungen. Insgesamt ist es schon ein bisschen ironisch, wie intransparent es hier ist, was künftig in Sachen Transparenzgesetz laufen soll. Für die Entscheidungsfindung wäre es insgesamt hilfreich gewesen, wenn die Staatsregierung erklärt hätte, wohin die Reise gehen soll. Aber, wissen Sie, es ist ja kurz vor Weihnachten: Vielleicht weiß das die Staatsregierung selber noch nicht genau und sie muss im Murmeltierschlaf noch einmal darüber nachdenken. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vielleicht tut man sich auch einfach schwer mit den Hinterlassenschaften des vom Wähler gerupften grünen Koalitionspartners, den man vielleicht noch einmal brauchen könnte – oder besser nicht. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben zum Gesetz zwei Anhörungen durchgeführt mit rund einem Dutzend Sachkundigen. Im Vorfeld der parlamentarischen Erörterungen wurden zahlreiche Stellungnahmen verschiedenster Einrichtungen eingeholt. Manche der Argumente waren zugegebenermaßen etwas schwach, frei nach dem Motto: Wir wollen nicht. Wir verschieben das einfach einmal. Für kritikwürdig halten wir, dass sich die eingeholten Stellungnahmen primär auf die transparenzpflichtigen Stellen beschränken und dabei die Sichtweise der ganzen Nutznießer etwas unbelichtet blieb. Mit den prognostizierten laufenden Kosten ist das auch so eine Sache. Personal- und Sachaufwand sowie Schulungskosten in Höhe von etwa 11 Millionen Euro werden auf später verschoben. Nun, um im Rahmen zu bleiben: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben; denn die Kosten fallen ja irgendwann an. Auch daran merken wir, ganz so ausgegoren scheint das Projekt nicht zu sein. Wenn die betroffenen transparenzpflichtigen Stellen eine akute Doppelbelastung der Mitarbeiter durch das parallele Bearbeiten von Informationsanträgen, die fortlaufende Schulung und Einarbeitung sowie das proaktive Erstellen von geschätzt 28 000 Einträgen pro Jahr sehen, dann können wir das nicht ignorieren. Immerhin hat sich ja sogar ver.di für seine Mitarbeiter in die Bresche geworfen und eine Verschiebung empfohlen. Auch wenn die Unterlagen, die gegenwärtig nur auf Antrag zur Verfügung gestellt werden müssen, wegen des Datenschutzes noch zu sichten und händisch gegebenenfalls zu schwärzen sind, bevor sie auf dieser Plattform veröffentlicht werden können, ist das ja nicht zwingend ein Grund dafür, nicht am 1. Januar 2026 loszulegen – Face-Schnittstellen hin oder her. Ob der Kosten-Nutzen-Aufwand letztlich das Grüne vom Ei ist, werden wir noch sehen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler Sachsen hat in der Anhörung den realen Bedarf für die Plattform als – ich zitiere – „durchaus überschaubar“ bezeichnet. Circa 600 Anträgen pro Jahr stünde eine Pflicht zur prophylaktischen Einstellung von ca. 28 000 Einträgen gegenüber. Wenn sich der Umfang der Inanspruchnahme auch nach der Inbetriebnahme der Plattform so entwickeln sollte, dann wäre deren Zweck gründlich verfehlt. Dafür spricht momentan einiges. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem von der CDU! Sie haben in der vergangenen Wahlperiode viele faule Kompromisse geschlossen. Das Transparenzgesetz zum jetzigen Zeitpunkt ist offensichtlich einer davon. Wenn Sie die Transparenzplattform abschaffen wollen, wäre es dann nicht sinnvoll, gleich Farbe zu bekennen? Vielleicht machen Sie sich einmal ehrlich, was damit insgesamt passieren soll. Wir geben Ihnen dazu die Gelegenheit. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Wiesner von der AfD-Fraktion. Wir setzen jetzt mit der Fraktion BSW fort. Ich sehe Frau Kollegin Biebrach. Bitte schön.
