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Lutz Richter

BSW 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die BSW-Fraktion bejaht die Dringlichkeit. Die Behandlung dieses Antrages ist unaufschiebbar, da der Bundesrat bereits am 19. Dezember 2025 über das Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IGV – abstimmen wird. Die Drucksache wurde erst am 28. November 2025 in den Bundesrat eingebracht, und eine Beratung im Gesundheitsausschuss ist für heute angesetzt. Damit liegt ein Verfahren vor, dass außerhalb der üblichen Fristen stattfindet und den Sächsischen Landtag vor eine zeitliche Zwangslage stellt. Bis zur nächsten regulären Plenarsitzung des Landtags am 4. und 5. Februar 2026 besteht keine Möglichkeit, parlamentarisch auf die Positionierung Sachsens im Bundesrat Einfluss zu nehmen, da der Bundesrat bis dahin bereits entschieden haben wird. Eine vertagte Beratung würde damit faktisch jede Mitwirkung des Landtags in dieser Frage ausschließen und seinem verfassungsrechtlichen Beteiligungsanspruch widersprechen. Die Zustimmung zur Dringlichkeit dient daher nicht einer inhaltlichen Vorfestlegung, sondern stellt sicher, dass der Landtag seine Rolle gegenüber der Staatsregierung rechtzeitig wahrnehmen kann. Daher hält die BSW-Fraktion eine sofortige Befassung für erforderlich. Herzlichen Dank. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos)

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