Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz etwas zu unserem Änderungsantrag sagen. Als der Landtag vor dreieinhalb Jahren über das Sächsische Transparenzgesetz inklusive der Transparenzplattform abstimmte, war die Fraktion der Linken nicht davon überzeugt. Der Grund war nicht, dass wir etwas gegen Transparenz hatten, sondern dass uns das Gesetz noch nicht transparent genug war. In keinem anderen Bundesland ist der Katalog von Ausnahmen, was alles keinesfalls an die Öffentlichkeit gelangen darf – deswegen sind die Schritte, wie es uns die Ministerin gerade noch mal deutlich gemacht hat, auch so kompliziert – und wer alles keine Auskunft erteilen muss, so umfangreich wie in Sachsen. Man könnte diese ganzen Schritte vereinfachen, indem man einfach viel mehr zulassen würde. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, durch die faktische Beerdigung der Transparenzplattform, bevor sie überhaupt das Licht der Welt erblickt hat, (Lachen Martin Modschiedler, CDU) wird die Sache noch viel schlechter. Die zwei zurückliegenden Sachverständigenanhörungen im Verfassungs- und Rechtsausschuss haben allerdings gezeigt, dass diese Entwicklung nicht zwingend ist. Im Gegenteil: Es ist bei den Anhörungen nicht ein einziger zwingender Grund genannt worden, die Plattform zu kippen. Genau wie zuvor im Verfassungs- und Rechtsausschuss bieten wir mit unserem Änderungsantrag nun auch dem Plenum die Möglichkeit, die Informationsfreiheitsrechte zu stärken, statt sie abzubauen. Das heißt konkret: Erstens. Die Plattform startet pünktlich zum 1. Januar 2026. Zweitens. Der Informationsbegriff wird präzisiert, sodass auch Umweltinformationen darunterfallen. Drittens. Als Kompromiss für die langwierigen Diskussionen, ob nun auch Kommunen und Landkreise den Transparenzpflichten unterliegen sollen, suchen wir einen Mittelweg und wenden uns nur noch an Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern. Ihre Kosten werden vom Freistaat komplett erstattet. Außerdem gibt es insgesamt weniger Ausnahmen von den veröffentlichungspflichtigen Informationen und einen sinnvolleren Weg für die Widerspruchsbearbeitung. Wir halten diese Punkte für eine sinnvolle Verstärkung der Informationsfreiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der vielleicht wichtigste Punkt dabei ist die komplette Kostenfreiheit des Informationszugangs für das bisher praktizierte Antragsverfahren. Kosten werden bisher nur selten erhoben, doch sie wirken in der Höhe abschreckend. Wir legen einen Änderungsantrag auch deshalb vor, weil wir – ganz ehrlich gesagt – von der Staatsregierung und der Minderheitskoalition erwartet hätten, dass sie sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen bemühen. Möglichkeiten gab es genug; ich erinnere an die Anregung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, die fertige Plattform online zu schalten und zur freiwilligen Nutzung für Behörden und die Städte Leipzig und Dresden zur Verfügung zu stellen. Aber auch darauf wollten die Staatsregierung und die Koalition nicht eingehen. Transparenz scheint der Minderheitskoalition dann doch zuwider, wenn sie es selbst freiwillig machen muss. Das ist bedauerlich und sagt viel aus. Ich werbe ausdrücklich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Der Abg. Gebhardt von der Fraktion Die Linke hat deren Änderungsantrag begründet. Gibt es den Bedarf einer Aussprache zum eingebrachten Änderungsantrag? – Ich sehe Herrn Wiesner von der AfD-Fraktion; bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.)
