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Petra Köpping

03.12.2025 Sitzungen 8/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Gesundheitslandschaft vorausschauend gestalten“ ist heute eines der Themen, die wir aufgegriffen haben. Ich freue mich, dass wir nach dem Landarztprogramm jetzt auch ein Landzahnarztprogramm in Sachsen auflegen können. Wir können heute ein Gesetz verabschieden, das wichtige Voraussetzungen und Perspektiven schafft. Ich will zuvor zwei Dinge bemerken. Es klingt immer so, als ob es ganz einfach sei, ein solches Gesetz zu machen; dabei muss man vorher die Bedarfe nachweisen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung musste dafür zunächst die Bedarfsprognosen erarbeiten, damit wir zu einer Gesetzesfassung kommen konnten. Das sind relativ strenge Vorarbeiten, und sie sind geleistet worden. Insofern freue ich mich, dass diese Maßnahmen, die meist nur langfristig greifen, jetzt endlich begonnen worden sind. Deswegen mein herzliches Dankeschön – auch das darf ich hier sagen – an die Fraktionen, die dieses Gesetz für ein gemeinsames Handeln der Zukunft miterarbeitet und gemeinsam gestaltet haben. Noch einmal an Frau Dietz: Wir haben tatsächlich schon alle am Tisch, die zu diesem Gesetz notwendig waren und es mit erarbeitet haben. Die Zahnärztekammer – eine sehr kritische Kammer – hat zu diesem Gesetz gesagt, dass es eine gute Vorarbeit von den Kolleginnen und Kollegen im Haus war und dann durch die Abgeordneten vervollständigt wurde. Insofern sitzen wir sehr eng zusammen. In vielen Regionen Sachsens werden wir in den kommenden Jahren – das ist erwähnt worden – mit einem Mangel an Zahnärztinnen und Zahnärzten zu tun haben. Trotzdem hätte ich gern von Ihnen, Frau Dietz, noch einmal gewusst: Welche Region ist es, in der man über 50 Kilometer fahren muss, um einen Zahnarzt zu erreichen? In der Gegenwart haben wir tatsächlich noch keine Mangelversorgung – etwas anders ist es bei Kieferorthopäden, aber bei allen anderen Zahnärzten ist das noch nicht der Fall. Das sind nicht meine Erhebungen, sondern die der Ärztekammern. Insofern hätte ich dafür gern eine Zuarbeit, wenn das so ist, damit wir zugreifen und eingreifen können. In Sachsen ist die Zahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte rückläufig, das wissen wir. Das betrifft nicht nur die Anzahl, sondern auch die Vollzeitarbeit, sodass wir trotz vorhandener Zahnärztinnen und Zahnärzte an der einen oder anderen Stelle keine volle Auslastung haben. Demzufolge – auch die Zahlen sind schon genannt worden – werden in den nächsten zehn Jahren mindestens 700 Ruheständler in Sachsen eintreten. Deswegen brauchen wir Nachwuchskräfte, die in diesem Bereich aktiv werden. Es freut uns, dass wir das jetzt gemacht haben; denn wir wissen, dass gerade in Mittelsachsen und in Görlitz bis 2035 – das sage ich ausdrücklich – eine Unterversorgung droht. Bei der Landarztquote gibt es nur ein Bundesland, das uns voraus ist, auch das kann man an der Stelle erwähnen: Das ist Sachsen-Anhalt. Die sind im Oktober 2025 gestartet, also kurz vor uns. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern arbeiten daran und haben es in Planung. Wir sind nicht hinterher, sondern tatsächlich sehr schnell, und das freut mich, ehrlich gesagt, auch. Selbstverständlich haben wir weitere Maßnahmen vorgesehen, weil das natürlich nicht ausreicht. Das ist uns genauso bewusst wie Ihnen. Deswegen wollen wir, dass die Beratung zur Freiberuflichkeit durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung verbessert und eingeführt wird und dass die Beratung zu Praxisübernahmen in den ländlichen Regionen verstärkt wird. Dabei kann sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung tatsächlich auch ein bisschen etwas vom KVS abschauen, weil dort schon sehr viele Nachwuchsprogramme eingeleitet wurden – und das werden wir jetzt forcieren. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag und als Teil eines Maßnahmenbündels zu sehen – das wissen wir –, und deswegen werden wir an der Vervollständigung arbeiten. Eine Bemerkung zu Pécs, was genannt worden ist: Selbstverständlich haben wir nachgefragt, ob auch für uns Zahnärzte in der Ausbildung dort möglich sind. Das sind sie zurzeit nicht; aber ich bin bereits mit dem Wissenschaftsminister im Gespräch, sodass wir uns gemeinsam andere Standorte im europäischen Ausland noch einmal anschauen, was wir dort an Ausbildungsplatzkapazitäten schaffen können, um das Gesamtportfolio zu vervollständigen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Ich frage noch einmal in die Runde, ob es noch Redebedarf gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache beendet und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen, Sächsisches Landzahnarztgesetz, Drucksache 8/4185, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 8/4920, ab. Zu diesem Gesetzentwurf liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Tagesordnungspunkt Schmecken lassen! Mittagessen in Kitas und Drucksache 8/4829, Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun dem Kollegen Heller von der AfD-Fraktion für die Einbringung das Wort. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort. Ich bitte, das Gemurmel einzustellen und Gespräche gegeben falls nach draußen zu verlegen; danke.

Protokoll ↗