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Tom Unger

CDU 03.12.2025 Sitzungen 8/22

Liebe Kollegin, vielen Dank für die Zwischenfrage. Diese 250 000 Euro sind aus unserer Sicht erst einmal verhältnismäßig. Deshalb haben wir sie auch so im Gesetzentwurf verankert. Gerichtsentscheidungen werden es dann auch zeigen. Deshalb ist es ein guter Mittelweg, den wir in Anlehnung an das Landarztgesetz hier eingeschlagen haben. Ich möchte mich noch einmal in Richtung AfD wenden. Frau Dietz, Sie haben die Landesquote bzw. Landeskinderregelung ins Schaufenster gestellt. Ich hätte auch gerne eine viel höhere Quote, aber wir müssen uns an die Verfassung halten, und verfassungsrechtlich ist die Ausschöpfung dieser Quote das maximal Mögliche. Ich hatte in meinem Redebeitrag auch gesagt, dass wir uns das Thema Stipendium noch einmal im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mit dem Sozialministerium anschauen werden, auch welche Rolle wir als Freistaat spielen können und welche Rolle die Kassenzahnärztliche Vereinigung spielt, die für die Sicherstellung zuständig ist. Von daher stehen wir für Regelungen, die auf dem Boden der Verfassung sind. Außerdem möchte ich die Möglichkeit nutzen, mich noch einmal beim Sozialministerium zu bedanken. Vielen Dank, Frau Staatsministerin, für die Unterstützung bei diesem sehr umfangreichen Prozess. Es ist gar nicht so einfach, Gesundheitspolitik und Wissenschaftspolitik zusammenzubringen, wenn es um Vorabquoten und die zahnärztliche, gesundheitliche Versorgung in ländlichen Räumen geht. Von daher danke ich allen Akteuren für den guten Austausch. Danke schön! (Beifall CDU, SPD und BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Unger für die CDU-Fraktion in der zweiten Rederunde. Gibt es seitens des BSW Bedarf an einer zweiten Runde? – Dann ist Kollege Eisenblätter von der SPD-Fraktion dran. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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