Andreas Gerold
So schreibt der Rechnungshof zum Thema Haushaltsreste in der Prüfziffer 20: Der Rechnungshof erachtet die Information des Parlaments über die Ausgabereste je Einzelplan in Summe als unzureichend. Weiter heißt es: Der SRH sieht den Anstieg der Ausgabereste mit Sorge und bestärkt das SMF im strengen Vorgehen zur Begrenzung der Übertragung von Ausgaberesten aus Landesmitteln. In den Beratungen zum letzten Doppelhaushalt standen uns als Opposition nur die Möglichkeit der kleinteiligen, haushaltsstellengenauen Abfrage der übertragenen Ausgabereste zur Verfügung. Transparenz Fehlanzeige! Vor allem im Einzelplan 09 für Umwelt und Landwirtschaft, wo die Ausgabereste laut Bericht schon damals 46,2 % des Gesamt-Soll ausmachten, bleibt vom Grundsatz der Jährigkeit nicht mehr viel übrig. Wir stimmen dem Rechnungshof deshalb zu: Ein haushaltsstellengenauer Bericht des SMF zu den Haushaltsresten ist unbedingt erforderlich. Vielleicht könnte dies, lieber Herr Staatsminister, in der anstehenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden. Die Prüfziffern 3 bis 6 behandeln die Finanzierung, Zweck und Tilgung der Coronanotlagenkredite. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir als AfD der Einschätzung des Rechnungshofes in allen Aspekten beigetreten sind, während die Regierungsfraktionen die Berichte nur zur Kenntnis nahmen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Prüfziffer Nummer 6. Darin wird die Tilgung der Notlagenkredite behandelt, mit dem Urteil, dass die Aufhebung von aufgeschobenen Kreditermächtigungen keine eigentliche Tilgung darstellen und die Regierung die verfassungsgemäße Tilgung der Schulden innerhalb von acht Jahren nicht erfüllt. Hier sieht man exemplarisch – auch mit Blick auf die aufgeschobene Tilgung im aktuellen Doppelhaushalt –, wie von Anfang an bei diesem Themenkomplex regierungsseitig getrickst wurde. Die Verschiebung der Tilgung auf spätere Jahre lässt die Regierung sehenden Auges in einen Verfassungsbruch laufen. Die Notlagenkredite aus dem ersten Coronajahr werden mit dem aktuellen Tilgungsplan nicht innerhalb der Acht Jahre getilgt. Zu guter Letzt möchte ich aber auf das Thema Nummer 1 unserer aktuellen Schieflage zu sprechen kommen: Den Personalhaushalt. In der Prüfziffer 28 wird umfangreich dargelegt, wie das Personal – Zitat – ungesteuert und strategielos – unaufhaltsam anstieg. Aus Sicht des Haushaltsjahres 2022 wuchsen die Personalausgaben in zehn Jahren um fast 40 %. An diesem ungebrochenen Trend zu einem immer größeren Staatsapparat – befeuert durch zusätzliche Stellen von Gleichstellungsbeauftragten bis zu Teilzeitlehrern – werden wir aller Voraussicht nach jahrzehntelang leiden. Unser Vorschlag war ein Einstellungsstopp und der Abbau von 2 500 Stellen außerhalb von Schulen, Polizei, Justiz und Finanzverwaltung. Es müsste längst konkrete Pläne für Behördenzusammenlegungen und die Zentralisierung von überbehördlichen Aufgaben geben. Das wäre nur eine Notbremse, um nicht vollends handlungsunfähig zu werden. Die Rechnung ist ganz einfach: Alleine durch die erwartbaren Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst fallen für Personal 2026 900 Millionen Euro mehr Kosten an als noch im letzten Haushaltsjahr. 900 Millionen Euro! Das ist übrigens mehr als das Doppelte der jährlichen Infrastrukturmillionen, über deren Verteilung sich große Hoffnung gemacht wird. Neben dem Stellenaufwuchs kritisiert der Rechnungshof die Ausgaben für externe Beratungsleistungen. Auch in diesem Aspekt hat er unsere vollste Zustimmung. Zum Abschluss möchte ich meinen ausdrücklichen Dank an Herrn Jens Michel, den Direktor des Sächsischen Rechnungshofs, sowie an alle Mitarbeiter dieser wichtigen Kontrollinstanz richten. Ihre Arbeit ist unverzichtbar für das Vertrauen in staatliches Handeln. Die jüngsten Prüfberichte – etwa zum neuen Tilgungsplan der Coronakredite – zeigen, wie wichtig Ihre Arbeit ist. Für dieses Engagement und die kritische Begleitung des Regierungshandelns danken wir Ihnen sehr herzlich.
