landtag.nrw.de ↗

Plenarprotokoll 18/113

17.12.2025 · 313 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (44)GRÜNE (29)SPD (27)AfD (26)CDU (25)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle zu unserer heutigen, 113. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. (Unruhe – Glocke) Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen. Geburtstag hat heute mein allgemeiner und ständiger Vertreter in der Landtagsverwaltung, Herr Direktor beim Landtag Thomas Dautzenberg. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall von allen Fraktionen) Ich rufe auf: 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15000 Drucksache 18/16300 – Ergänzung in der Fassung nach der zweiten Lesung Beschlussdrucksache Drucksache 18/16810 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/16900 dritte Lesung Änderungsanträge der Fraktion der SPD Drucksachen 18/16989 bis 18/17017 Änderungsanträge der Fraktion der AfD Drucksachen 18/17036 bis 18/17044 Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksachen 18/17050 bis 18/17119 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17121 17.12.2025 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17123 Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17135 In Verbindung mit: Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2026 – HHBeglG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15001 in der Fassung nach der zweiten Lesung Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/16904 dritte Lesung Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17122 In Verbindung mit: Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2026 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 – GFG 2026) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15002 Drucksache 18/16300 – Ergänzung in der Fassung nach der zweiten Lesung Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/16905 dritte Lesung Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/17048 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17120 Ich weise darauf hin, dass die Fraktionen im Ältestenrat vereinbart haben, dass während dieses gesamten Tagesordnungspunktes Zwischenfragen sowie Kurzinterventionen nicht zulässig sind. – Ich sehe auch jetzt keinen Widerspruch dagegen. Dann verfahren wir so. Landtag Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster spricht für die SPD-Fraktion ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott.

Diese Rede einzeln zitieren

Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Ende eines kräftezehrenden Jahres rufe ich mir immer wieder Erlebnisse in Erinnerung, die mir Mut und Zuversicht für das nächste Jahr geben. Wie im letzten Jahr möchte ich das WDR 2 Weihnachtswunder nennen, weil es wie kaum ein anderes Projekt in Nordrhein-Westfalen für Hoffnung und Zusammenhalt steht. Ich denke aber auch an das ehemalige Kölner Dreigestirn, das gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und Hunderten Bürgerinnen und Bürgern einen neuen Wald für seine Stadt gepflanzt hat. Was mich so beeindruckt hat, ist: Diese Menschen glauben an ein besseres Morgen – allen Sorgen der Gegenwart zum Trotz. Deshalb packen sie an – gemeinsam, solidarisch und selbstbewusst. Ich finde, das ist typisch für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Deshalb bin ich auch stolz auf dieses Land. Es gibt in diesen Tagen noch ein Ereignis, das mich gefreut hat. Der Ministerpräsident wird wieder Vater. Herzlichen Glückwunsch, Herr Wüst! Von Herzen alles Gute für Sie, Ihre Frau und die Kinder! (Beifall von allen Fraktionen) Meine Frau und ich erinnern uns noch immer gerne an unsere zweite Schwangerschaft. (Vereinzelt Heiterkeit) Die Vorfreude auf das zweite Kind war wirklich riesig. Sie war so groß, dass wir am Ende der zweiten Schwangerschaft unsere zweite und dritte Tochter in der Familie begrüßen durften. Seien Sie also gespannt, Herr Wüst. Das Leben hält so manche Überraschung bereit. (Hendrik Wüst, Ministerpräsident: Das kann ich ausschließen!) Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau wirklich Glück, Gesundheit und Freude. (Hendrik Wüst, Ministerpräsident: Ich gebe zu Protokoll: Das kann ich ausschließen!) – Okay. Dann wissen wir das jetzt auch. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich habe noch ein weiteres Anzeichen, das Mut macht. Das ist unsere Olympia-Bewerbung. Armin Laschet hat immer wieder gesagt: Ich will auch mal die Bayern schlagen. – Jetzt haben wir die Chance dazu. München mag eine gute Bewerbung vorgelegt haben. Köln und das Ruhrgebiet können das zusammen besser. Hier gehört Olympia hin! 17.12.2025 (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Jetzt müssen wir aber alles dafür tun, diese Ausschreibung auch zu gewinnen. Deshalb ist professionelles Management gefragt. Daher ist es richtig, dass der Ministerpräsident die Bewerbung endlich zur Chefsache macht. Endlich mal eine Chefsache, Herr Wüst! Sie können sicher sein: Die SPD-Fraktion wird Sie dabei unterstützen. (Beifall von der SPD) Wir stehen hinter dieser Bewerbung. Aber damit wirklich das ganze Land mitgenommen wird, ist es wichtig, dass die Akteure wichtige Entscheidungen nicht aus der Presse erfahren. Außerdem müssen sich die Anwohnerinnen und Anwohner an den Spielorten sicher sein können, dass sich die Situation für sie auch verbessert. Deshalb ist es nun wichtig, dass sich der Ministerpräsident in Zukunft ganz eng mit allen relevanten Playern abstimmt, insbesondere mit den Ruhrgebietsstädten und mit dem Landtag. Die gesamte Landesregierung muss diese Idee stützen. Wenn wir das hinbekommen, dann haben wir alle Chancen. Holen wir die Jugend der Welt nach Nordrhein-Westfalen! (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich habe der Rednerliste entnommen, dass der Ministerpräsident tatsächlich gedenkt, sich heute dem Parlament zu erklären. (Sarah Philipp [SPD]: Das ist der Wahnsinn!) Das ist eine seltene Ehre, habe ich da gedacht. Es war dann das zweite Mal in diesem Jahr. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wow!) Ihr Vorgänger Armin Laschet hat in seinem letzten Amtsjahr 18 Mal das Wort ergriffen, und das noch im Jahr seiner Kanzlerkandidatur. Warum? Weil es sich so gehört. Wir sind noch immer eine parlamentarische Demokratie, und die Regierung hat vor dem Parlament Rechenschaft abzulegen. Herr Wüst, vielleicht glauben Sie, Ihr respektloses Desinteresse sei politisch nützlich, um die Opposition abzuwerten. Aber da irren Sie. Es ist eine Abwertung des gesamten Parlaments. (Beifall von der SPD und der FDP) Wie sollen die Menschen Vertrauen in die Demokratie fassen, wenn selbst der Ministerpräsident den demokratischen Institutionen so wenig Respekt entgegenbringt? Wie soll das dann möglich sein? In der Generaldebatte schlägt bekanntlich die Stunde der Opposition, und ich weiß natürlich, was Sie von mir erwarten: dass ich 30 Minuten lang die Regierung kritisiere; eine halbe Stunde Dauerkritik. Schwerfallen würde mir das nicht. Landtag (Heiterkeit von der SPD) Allein über die Bildungspolitik von CDU und Grünen könnte ich eine halbe Stunde reden: (Beifall von der SPD und der FDP) über zigtausend Stunden Unterrichtsausfall jede Woche, über den schlechten Zustand der Schulen, darüber, dass NRW in allen Bildungsrankings immer weiter abrutscht, darüber, dass 30 % unserer Grundschüler nicht genug lesen, schreiben und rechnen können, dass kein Bundesland so wenig Geld für jede Schüler*in investiert und dass kein Land so wenig Lernzeit für unsere Kinder zur Verfügung stellt, oder darüber, was ich wirklich erschütternd finde, dass NRW beim Kinderrechte-Index mittlerweile Schlusslicht geworden ist. Das Fazit wäre sofort klar: Von wegen Priorität für Bildung und Kinder! Die Fakten sprechen gegen Schwarz-Grün. (Beifall von der SPD und der FDP) Aber dann hätte ich noch nichts über die dramatische Unterfinanzierung der Kitas gesagt, darüber, dass in NRW Betreuungsplätze abgebaut statt neu geschaffen werden, dass wir jedes Jahr 30.000 Sozialwohnungen verlieren, dass wir zum Jahreswechsel voraussichtlich wieder über 800.000 Arbeitslose haben werden und dass unsere Kommunen in die schlimmste Finanzkrise ihrer Geschichte abrutschen. Dann würden sich alle die Frage stellen, was unter einer schwarz-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen eigentlich besser geworden ist, und die Antwort wäre klar und deutlich: Nichts ist besser geworden, gar nichts. (Beifall von der SPD) Besonders delikat wäre die Zwischenbilanz für die Grünen: kein Ganztagsgesetz, kein zweiter Nationalpark, keine 1.000 km Radwege, kein vorzeitiger Braunkohleausstieg; aber dafür rollen wieder Atomtransporte durch Nordrhein-Westfalen. Herzlichen Glückwunsch, liebe Grüne! (Beifall von der SPD) Als Oppositionsführer wäre es auch meine Pflicht, die Skandale und Affären dieser Regierung anzuklagen. Ich müsste über den Justizminister sprechen, der gegen alle Regeln von Anstand und Bestenauslese Vetternwirtschaft im höchsten Verwaltungsgericht betreiben wollte. Ich könnte auch darüber sprechen, wie CDU und Grüne im PUA „Solingen“ Oppositionsrechte missachten und Aufklärung hintertreiben – (Sarah Philipp [SPD]: Hört! Hört!) alles nur, um eine Ministerin zu schützen, die zuerst nicht in der Lage war, den Attentäter abzuschieben, und die sich jetzt in Widersprüche und Unwahrheiten 17.12.2025 verstrickt. Dass Herr Limbach und Frau Paul noch im Amt sind, sagt viel über die Selbstachtung der Regierung Wüst. (Beifall von der SPD und der FDP) Über all das müsste ich heute im Detail sprechen. Ich kann es Ihnen auch nicht komplett ersparen. Aber mein Schwerpunkt soll ein anderer sein. Ich möchte weniger über das Scheitern sprechen, sondern mehr über das Gelingen, über Lösungen, darüber, wie wir die Dinge wieder in Ordnung bringen können. Ich möchte über Hoffnung und über Hoffnungsträger sprechen. Den Menschen in Nordrhein-Westfalen möchte ich sagen: Ja, die Herausforderungen sind groß und zahlreich. Aber wir können sie meistern, und wir werden sie meistern. Wir haben das nämlich schon einmal geschafft. Nordrhein-Westfalen war einmal ein Land, in dem Wohnungsnot kein Thema mehr war. Auch in Köln und im Ruhrgebiet konnten sich Arbeiter und Beamte ohne reiche Eltern Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen leisten. Viele der heute 30- bis 40- Jährigen wissen das genau; denn sie sind in solchen Häusern und Wohnungen groß geworden. Heute wollen sie ihren Kindern das Gleiche bieten, was ihnen ihre Eltern geboten haben. Unter Johannes Rau konnten sich das junge Familien in Nordrhein-Westfalen noch leisten, unter Hendrik Wüst aber nicht mehr. (Beifall von der SPD) Deshalb müssen wir uns fragen: Was hat NRW unter Johannes Rau mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, im sozialen Wohnungsbau, beim Mieterschutz oder in der Bodenpolitik richtig gemacht? Was können wir von den Erfolgen lernen? Besinnen wir uns also auf alte Stärken. Was uns früher stark gemacht hat, das kann uns auch heute wieder stark machen. Und schauen wir genau hin, was andere Länder besser machen als wir, zum Beispiel in der Bildungs- und der Industriepolitik. Eine bessere Zukunft wird nicht allein durch Politik geschaffen. Wenn ich an Hoffnungsträger denke, denke ich deshalb an die Arbeiter und Angestellten im Handel, im Handwerk, im Gesundheitsbereich oder in der Industrie. Noch vor 25 Jahren bekamen 80 % von ihnen einen Tariflohn. Heute sind es nur noch 50 %. Das sind viel zu wenige. Mit flächendeckender Tarifbindung hätten die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen 12 Milliarden Euro mehr im Portemonnaie. Arbeitnehmer wären reicher; berufstätige Familien wären reicher. Die Tarifflucht geht auf deren Kosten. (Beifall von der SPD) Deshalb ist für die SPD ganz klar: Nur wer nach Tarif zahlt, darf öffentliche Aufträge bekommen. Nur wer nach Tarif zahlt, bekommt staatliche Förderung. Landtag Dafür müssen wir auch die Nachfragemacht der Kommunen nutzen. Wer die Kommunen aus dem Tariftreuegesetz herausnimmt, der will nicht, dass es wirkt. Was die Regierung plant, ist kein Gesetz; das ist eine Attrappe. Das ist inakzeptabel, Herr Ministerpräsident. (Beifall von der SPD) Ebenso sind die Beschäftigten im Bildungsbereich für mich Hoffnungsträger. Aufstieg durch Bildung ist in Nordrhein-Westfalen selten geworden. Aber wenn er gelingt, dann gab es in Kita und Schule Männer und Frauen, die einem Kind gesagt haben: Ich glaube an dich. Ich glaube an dich und deine Talente. Gemeinsam bringen wir dich zum Erfolg. – Hinter jeder Aufstiegsgeschichte steht ein Erzieher oder eine Lehrerin, der oder die das gesagt und danach gehandelt hat, wenn er oder sie denn die Zeit und die Möglichkeiten dazu hatte. Damit ist doch klar, was heute zu tun ist: Geben wir unseren Lehrkräften mehr Freiheit, um unsere Kinder zu fördern. Modernisieren wir die Lehrpläne und geben ihnen endlich mehr Freiheit bei der Gestaltung des Unterrichts. Anstatt noch mehr Lehrkräfte durch Überforderung aus dem Beruf zu treiben, müssen wir sie wieder zu Hoffnungsträgern machen, weil sie einem Kind versprechen können: Ich glaube an dich. (Beifall von der SPD) Wenn ich an Hoffnungsträger denke, denke ich auch an die Töchter, Söhne, Enkel und Urenkel der Menschen, die vor Jahrzehnten nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, um sich hier durch harte Arbeit ein neues Leben aufzubauen. Diese Einwanderergeneration, vor allen Dingen aus Italien, aus Spanien und vor allem aus der Türkei, hat unfassbar viel für dieses Land geleistet. Sie haben es wortwörtlich reicher gemacht. Her şey için teşekkür ederim! Danke für alles! (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Ihren Enkeln möchte ich sagen: Eure Großeltern sind keine Gäste. Sie waren es nie. Sie sind deutsche Geschichte. Und ihr seid deutsche Zukunft. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Ihr arbeitet für dieses Land, und ihr lebt für dieses Land. Wir schulden euch mehr Schutz vor Diskriminierung; denn ihr seid bessere Patrioten, als die Rechtsextremisten es jemals sein könnten. (Beifall von der SPD und der FDP) Deshalb – allen Anfeindungen zum Trotz – verzagt nicht. Euer Land braucht euch. Hoffnungsträger sind für mich auch die vielen Ehrenamtlichen in der Zivilgesellschaft, die vielen Aktiven in den Nichtregierungsorganisationen: von Kolping bis AWO, vom BUND bis zu den NaturFreunden, von 17.12.2025 der Bürgerbewegung Finanzwende bis zu den Omas gegen Rechts. Sie sind für unsere Demokratie unverzichtbar. (Beifall von der SPD und Simon Rock [GRÜNE]) Willy Brandt hat es in seiner ersten Regierungserklärung auf den Punkt gebracht: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Und er sagte: Jedes Land braucht eine innere Ordnung. Aber wir können nur so viel in Ordnung haben, wie wir zu Mitverantwortung, Mitbestimmung und Engagement freier Bürgerinnen und Bürger ermutigen. Deshalb sind die NGOs das Rückgrat der Zivilgesellschaft. Wir schulden ihnen Dank für ihre Arbeit. Wir schulden ihnen den Schutz vor Demokratiefeinden. Jeder Euro Förderung ist eine Investition in ein besseres Land. (Beifall von der SPD) Die für mich größten Hoffnungsträger sind die Familien – Väter und Mütter, die gemeinsam ihre Kinder großziehen, aber auch Alleinerziehende und queere Menschen, die sich der größten Aufgabe des Lebens stellen, nämlich Kinder durch Liebe und Bildung in ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Was können wir tun, um die Familien zu entlasten und ihnen zu helfen? Das Land Nordrhein-Westfalen, diese Regierung, könnte eine Menge tun. Sie müsste sich übrigens nur an ihren eigenen Koalitionsvertrag halten. Sie hatten den Familien so viel versprochen: bei den Kita-Gebühren, bei den Lernmitteln, beim Essensgeld. Nichts davon haben Sie umgesetzt – im Gegenteil. (Beifall von der SPD) Jeden SPD-Antrag auf Entlastung von Familien haben CDU und Grüne eiskalt niedergestimmt – trotz Inflation und trotz Kaufkraftverlusten. Herr Wüst, Sie können noch so schöne Imagefotos posten. Aber Sie werden an der Wahrheit nichts verändern. Sie haben hier jedes Versprechen gebrochen, das Sie den Familien in NRW gegeben haben. (Beifall von der SPD) Wahrscheinlich werden im kommenden Jahr Kinder ihren OGS-Platz, ihren Ganztagsplatz, verlieren, weil die Landesregierung außerstande ist, ein ordentliches Gesetz zu machen. Doch damit nicht genug: Schwarz-Grün kommt jetzt zu einem weiteren Rückschlag bei Chancengleichheit und Gerechtigkeit. Jetzt trifft es die Kinder mit Behinderung. CDU und Grüne wollen die Dynamisierung der Inklusionspauschale einfrieren. Das ist ein echter Skandal, und zwar aus drei Gründen: Erstens ist es ein einseitiger Bruch mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden. Zweitens führt es zu Leid in vielen Familien, die dadurch weniger Unterstützung bekommen. Drittens wird es am Ende Landtag zu höheren Kosten führen, weil sich diese Eltern dann den Rechtsanspruch über die Jugendhilfe finanzieren lassen müssen. Unglaublich absurd! (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Ich sage Ihnen eines: Eine andere Politik in diesem Land ist möglich. Family first! Die Familien müssen zuerst dran sein. (Beifall von der SPD) Denn eines ist klar: Wenn Nordrhein-Westfalen wieder ein familienfreundliches Land wird und die Familien funktionieren, funktioniert es auch für alle. Durch ein kostenloses Mittagessen, ein kostenfreies Jugendticket und echte Lernmittelfreiheit entlasten wir eine Durchschnittsfamilie in Nordrhein-Westfalen um mehr als 1.000 Euro. Dafür brauchen wir nicht den Bund. Das können wir ganz alleine hier in NRW. (Beifall von der SPD) In einem nächsten Schritt müssen wir das tun, was wir schon seit Jahren hätten tun müssen: Wir stellen die Finanzierung von Kitas und Offenem Ganztag endlich auf eine vernünftige Grundlage – auskömmlich, dauerhaft und verlässlich. (Beifall von der SPD) Wer mehr Chancengleichheit will, der muss bei den Jüngsten anfangen. Deshalb müssen die Vorschläge der Enquetekommission, die wir gemeinsam getroffen haben, schnell umgesetzt werden: Testen aller Kinder mit vier Jahren, ein Chancenjahr mit individueller Förderung und anschließend einen verlässlichen gebundenen Ganztag, besonders in den sozialen Brennpunkten. (Beifall von der SPD) Vor allen Dingen – Frau Feller, das sage ich auch nach der Debatte gestern – brauchen wir aber eines: mehr Unterricht; schlicht mehr Lesen, Schreiben und Rechnen. In NRW wird fast jede vierte Stunde nicht nach Stundenplan erteilt. Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg bieten ihren Kindern bis zu fünf Stunden mehr Lernzeit pro Woche. Rechnen Sie das einmal aufs Schuljahr oder auf die ganze Schulzeit hoch. Das muss nicht so bleiben. Es muss in Nordrhein-Westfalen endlich Schluss mit dieser Mutlosigkeit sein. Was andere Länder können, das können wir auch. (Beifall von der SPD) Die Zukunft unserer Kinder liegt auch in den Händen der Arbeiterinnen und Arbeiter in der Industrie. Deshalb: Schließen wir für unsere Beschäftigten ein neues Bündnis für Arbeit. Schützen wir ihre Arbeitsplätze vor Dumping und unfairem Wettbewerb. Sorgen wir für Nachfrage nach Stahl, Chemie und Technologie aus heimischer Produktion. Wir brauchen endlich Heimatstahl und Heimatchemie. 17.12.2025 (Beifall von der SPD) Ein Beispiel: Heimatstahl für die Bundeswehr. HKM in Duisburg baut genau die Sicherheitsstähle, die wir für unsere Verteidigung brauchen. Wollen wir sie wirklich in China oder Indien kaufen, während hier 3.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen? Das wäre doch verrückt. China und die USA schließen ihre Märkte. Sie erpressen uns mit der Abhängigkeit von Grundstoffen, Medikamenten, Software und digitalen Dienstleistungen. „Buy European“, muss die Antwort lauten: Kauft europäisch. Das heißt konkret: verbindliche Quoten für europäische Industrieproduktion bei öffentlichen Aufträgen, Medikamente und Chemie für Europa aus Europa und europäischer Stahl für europäische Autos. Die Zukunft der Industrie ist europäisch. (Beifall von der SPD) Gleichzeitig müssen wir unsere Digitalwirtschaft entwickeln. Hören wir auf, amerikanische Tech-Konzerne und Tech-Milliardäre mit unseren Steuergeldern zu füttern. Befreien wir uns aus der Abhängigkeit. Lassen Sie uns endlich die eigene Digitalstrategie entwickeln. In Bochum gibt es das Beispiel „ZenDiS“, das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung. Dort werden gute Alternativen zu amerikanischen Softwareprodukten entwickelt. Das Land Nordrhein-Westfalen sollte sich an der Gesellschaft beteiligen, damit man Produkte europaweit vertreiben kann. Das ist es, was wir brauchen: digitale Wertschöpfung in NRW für NRW. (Beifall von der SPD) Unser Land ist so stark in Forschung und Entwicklung – immer noch. Ich habe beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Köln die Prototypen von Bausteinen gesehen, die die Wärme des Sommers für das Heizen im Winter speichern können. Das ist bahnbrechend, wirklich bahnbrechend. Es existiert auch Technologie für Salzspeicher, die Dunkelflauten und Lastspitzen ihren Schrecken nehmen. Das alles sind Technologien, die in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, erfunden wurden und von hier aus die Welt erobern könnten. Wir müssen sie nur mit staatlicher Hilfe zur Marktreife bringen. Die Chinesen machen uns das doch seit Jahren vor. Nordrhein-Westfalen müsste jetzt noch mehr in Forschung und Wissenschaft investieren. Wir müssten Wirtschaft und Wissenschaft noch stärker vernetzen. Doch Schwarz-Grün tut genau das Gegenteil. Sie kürzen bei den Hochschulen. Sie kürzen bei der Wissenschaft. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Sie kürzen beim Technologietransfer für Mittelstand und Kommunen. Sie kürzen das zukünftige Wachstum einfach weg. Landtag (Beifall von der SPD) Genauso schlimm ist Folgendes: Dort, wo Sie Geld zur Verfügung haben, verschwenden Sie die Mittel, zum Beispiel beim Strukturwandel im Rheinischen Revier, weil Sie keinen Plan für den Strukturwandel haben. Frau Neubaur, obwohl Ihnen 14 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, wissen Sie nicht, was Sie damit tun sollen. Jetzt sollen mit 600 Millionen Euro aus den Strukturmitteln Ganztagsschulen im Rheinischen Revier finanziert werden. Es ist schön und immer gut, wenn man in Bildung investiert – aber doch nicht aus diesem Pott, bei dem es um Strukturwandel geht. Das ist eine schamlose und skandalöse Zweckentfremdung. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Diese Planlosigkeit setzt sich fort. Es ist wirklich gut und richtig, dass Microsoft die Hyperscaler im Rheinischen Revier bauen will. Aber wann kommen denn die notwendigen Stromnetze für die Region? Wo sind die Pläne für Fernwärme und für den Wasserstoffhochlauf? Es gibt sie nicht. Und das hat Folgen für die ganze Region. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Im Rheinischen Revier können einzelne Kommunen in den nächsten Jahren nichts mehr bauen: keine Wohnungen, keine Schulen, nicht einmal Wallboxen sind mehr möglich. Übrigens können sich selbst RWE-Manager zu Hause keine Wallbox für ein E-Auto mehr installieren lassen. (Lachen von der CDU – Jens-Peter Nette- koven [CDU]: Ach!) Warum? Weil keine Netzanbindung mehr möglich ist. Das zeigt, wie hier vorgegangen wurde. Wirtschaftspolitik muss man in Zusammenhängen, in Wertschöpfungsketten, denken. Es gibt für den Strukturwandel keinen Plan. Es gibt keine vernünftige Infrastruktur. Frau Neubaur, Sie fahren den Strukturwandel im Rheinischen Revier mit Anlauf gegen die Wand. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Das gilt auch für die Kommunalfinanzen. Unsere Städte und Gemeinden stecken in der schlimmsten Finanzkrise ihrer Geschichte: 27 Milliarden Euro Kassenkredite – ein neuer Rekord. Die Finanzkrise wird schon bald eine Demokratiekrise sein, wenn wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht schnell wiederherstellen. Möglich wäre das. Wir schlagen eine Erhöhung des Verbundsatzes, konsequente Konnexität und mehr Geld aus dem Sondervermögen vor. Doch stattdessen hat die zuständige Ministerin für die Kommunen nur Hohn und Spott übrig. Sie hätten wohl das Sparen verlernt, sagt Frau Scharrenbach. Solche arroganten Sätze sagt eine Regierung nur, 17.12.2025 wenn sie mit ihrem Latein am Ende ist. Dann werden Schuldige gesucht; dann wird die Realität verbogen. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Wenn man morgens die Zeitung aufschlägt, muss man immer damit rechnen, dass weitere Kommunen vor allen möglichen Gerichten dieses Landes gegen das Land klagen. Das zeigt, wie hoch der Druck ist. Sie beleidigen die Kommunen, obwohl Sie ihnen die notwendigen Ressourcen all die Jahre entzogen haben. (Beifall von der SPD) Man solle ihm ein Bundesland zeigen, das mehr Mittel als NRW aus dem Sondervermögen an die Kommunen weiterleite, hat der Ministerpräsident im Deutschlandfunk gefordert. Nun, Herr Ministerpräsident, ich habe Neuigkeiten für Sie: So ziemlich jedes Bundesland in Deutschland leitet mehr Mittel als Nordrhein-Westfalen weiter. Jedes! (Beifall von der SPD) Die Wahrheit ist: Ihre Regierung will nur 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen direkt an die Kommunen weiterleiten – 10 Milliarden Euro oder, anders ausgedrückt, 47 %. Das ist dramatisch weniger als alle anderen Länder. Weitere 2,4 Milliarden Euro sollen in zweckgebundene Förderprogramme fließen. (Simon Rock [GRÜNE]: 3,7 Milliarden Euro!) Wer wie viel bekommt, ist völlig unklar. Die Kommunen sollen wieder einmal Anträge schreiben, Bedingungen erfüllen und Fristen einhalten. Herr Ministerpräsident, ich muss es sehr deutlich sagen: Jedes Bundesland macht es besser als Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP], Franziska Müller-Rech [FDP] und Dietmar Brockes [FDP]) Die Expertenanhörung hat gezeigt: Niemand hat an Ihrem NRW-Plan ein gutes Haar gelassen – niemand! –: zu wenig, zu schlecht und zu bürokratisch. Was für ein Fiasko für die regierungstragenden Fraktionen! Wir als SPD bleiben bei unserer Forderung: pauschal 80 % aus dem Sondervermögen für die Kommunen, weil sie 80 % der öffentlichen Investitionen tragen, also 17 Milliarden Euro statt 10 Milliarden Euro. Aber Schwarz-Grün will das nicht. Schwarz-Grün übergießt die Kommunen lieber mit einem Klebstoff aus Förderrichtlinien, bis sich niemand mehr bewegen kann. Über 25.000 Berichtspflichten sah der sogenannte NRW-Plan bis gestern vor. (Simon Rock [GRÜNE]: Nein! – Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Landtag Das war aber selbst Ihnen zu irre. Dann haben Sie ihn wenigstens auf den letzten Metern korrigiert. Das zeigt: Opposition wirkt. (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Es hat eine besondere Komik, wenn sich ausgerechnet der NRW-Ministerpräsident als Vorreiter für Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung inszeniert – in Berlin wohlgemerkt, nicht in Düsseldorf. Hier streicht er die Mittel für die Digitalisierung der Verwaltung zusammen, nämlich um mehr als 30 %. Die beiden höchsten verantwortlichen Menschen für Digitalisierung dieser Landesregierung sind weg. (Zuruf: Nein!) Sie haben aufgegeben, weil sie gegen die Arroganz dieser Regierung nicht mehr ankamen. Von den 63 konkreten Vorschlägen der NRW-Transparenzkommission zum Bürokratieabbau, die die CDU früher immer so gehypt hat, hat Henrik Wüst bisher einen einzigen Vorschlag umgesetzt – einen. (Zuruf von der SPD: Das ist wenig!) Natürlich braucht Deutschland eine Modernisierung, und zwar ganz dringend sogar. Jede Verwaltungsebene sollte deshalb aber bei sich selber anfangen. Dass der Ministerpräsident ausgerechnet die NRW-Justiz als Nachweis für seine Modernisierungserfolge anführt, ist das Eigentor des Monats. Zum Stichtag 30. Juni gab es 267.000 offene Ermittlungsverfahren in Nordrhein-Westfalen – neuer Rekord. Fast 30.000 Haftbefehle werden nicht vollstreckt – ebenfalls Rekord. Der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW nennt die schwarz-grüne Politik – Zitat – grob fahrlässig. Die Justizgewerkschaft NRW wird noch deutlicher – Zitat –: „Was derzeit unter dem Etikett ,Haushaltsdisziplin‘ passiert, ist in Wahrheit der schleichende Rückbau des Rechtsstaats.“ (Beifall von der SPD und der FDP) Das will uns der Ministerpräsident als Modernisierung verkaufen? Tatsächlich wartet man in Nordrhein-Westfalen bei Zivilverfahren über ein Jahr auf den sogenannten frühen ersten Termin – ein Jahr! Jede kleine Anwaltskanzlei ist besser mit IT ausgestattet als unsere Richterinnen, Richter und Staatsanwälte. Das ist wie Düsenjet gegen Pferdekutsche. (Heiterkeit von der SPD) So viel zur Staatsmodernisierung des Hendrik Wüst – aber in Berlin gibt er den Chefmodernisierer. Herr Ministerpräsident, ich muss Ihnen sagen, in unserer Hauptstadt gibt es wahrlich keinen Mangel an Wichtigtuerei. Die brauchen sie aber nicht auch noch zusätzlich aus Düsseldorf. (Beifall von der SPD) 17.12.2025 Zu einem modernen Staat gehört auch eine gut ausgestattete Polizei. Aber die Polizistinnen und Polizisten in NRW haben kein Vertrauen mehr in diese Regierung. Die Gewerkschaft der Polizei nennt den Haushalt für die Polizei – ich zitiere – „weder zeitgemäß noch angemessen“. Die Polizisten fragen sich, ob innere Sicherheit in dieser Regierung nur zur – Zitat – „Effekthascherei“ dient. So wenig fühlen sie sich ernst genommen. Dieser Vorwurf richtet sich explizit auch an Sie, Herr Ministerpräsident. Die GdP wird in ihrer Stellungnahme sehr deutlich: So gut der Innenminister in seiner ersten Amtszeit gewesen sei – seit 2022, seit Hendrik Wüst und die Grünen regierten, bekomme die Polizei nicht mehr das, was sie brauche. (Lachen von Herbert Reul, Minister des In- nern) Das ist das Urteil der GdP. Innere Sicherheit ist bei Schwarz-Grün nicht mehr in guten Händen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Es wird Zeit, dass sich etwas ändert in Nordrhein-Westfalen, denn NRW muss wieder funktionieren. Es wird Zeit, dass die Dinge grundlegend in Ordnung gebracht werden: Schulen, die guten Unterricht geben, Kitas, die Kinder fördern, Pflege, die bezahlbar ist, Straßen, die befahrbar sind, Wohnungen, die sich eine Durchschnittsfamilie leisten kann. Dafür muss das Land sorgen. Wir müssen diese Dinge wieder geregelt bekommen. Die Frage ist nun: Hilft uns dieser Haushalt dabei? Wird der vorgelegte Haushalt helfen, das Land wieder in Ordnung zu bringen? – Nein, das wird er nicht. Wir haben eine Regierung, die Politshows in Berlin veranstaltet. Aber zu Hause in Dortmund, Bielefeld und Siegen, dort, wo sie zuständig ist, ist von dieser Regierung nichts zu sehen und nichts zu spüren. (Beifall von der SPD) Diese Koalition ist zu müde, zu ideenlos und auch zu abgestumpft, um die drängenden Probleme dieses Landes anzugehen. Dabei wäre so viel mehr möglich. Mein Nordrhein-Westfalen ist das Land der Arbeit, in der jede und jeder von seiner Hände Arbeit gut leben kann, mit Würde und sozialen Rechten, niemandes Knecht und niemandes Herr. Mein NRW ist das Land der Familie, in dem sozialer Aufstieg wieder die Regel ist. Wir als SPD kämpfen für den Aufstieg durch Bildung, den Aufstieg durch Tariflohn und Mitbestimmung, für ein Land der Freiheit, der Vielfalt und der Gerechtigkeit. Das ist unser Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank und Glück auf, Nordrhein-Westfalen. (Anhaltender Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke schön, Herr Ott. – Für die CDU spricht Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Schick.

Diese Rede einzeln zitieren

Thorsten Schick CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Ott, Sie haben angekündigt: Heute mal nicht 30 Minuten Dauerkritik, sondern Lösung. – Gekommen sind 30 Minuten Dauerkritik ohne Lösung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: Oh! – Christian Dahm [SPD]: Zuhören ist nicht seine Stärke!) Herr Ott, merken Sie etwas? – Das ist genau Ihr Problem. Sie machen das Gegenteil von dem, was Sie angekündigt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies sind meine 19. Haushaltsplanberatungen hier in diesem Hohen Hause. Aber so viele ungedeckte Schecks in normalen Haushaltsplanberatungen wie Sie, Herr Ott, hat hier noch niemand verteilt. (Widerspruch von der SPD) Und das nennen Sie dann, wie in der Pressekonferenz am Montag, auch noch enkelgerecht. (Zuruf von der SPD: Ja!) Das Gegenteil ist der Fall. Sie lassen die Jüngsten das bezahlen, was Sie hier politisch ins Schaufenster stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herr Ott, das ist ein Enkeltrick mit umgekehrter Finanzwirkung, um es einmal auf den Punkt zu bringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich verstehe, dass der Druck bei der SPD groß ist. Bärbel Bas, Sören Link, Marc Herter – einer nach dem anderen wirft das Handtuch. Da muss nur ein Journalist kommen und das Wort „Spitzenkandidatur“ in den Mund nehmen, schon fliegt das Handtuch. Früher sind die Hüte in den Ring geflogen, heute wird sofort abgewunken. (Zuruf von der SPD) Die bittere Wahrheit ist doch: Jede oder jeder, der jetzt noch übernimmt, ist eine Verlegenheitslösung bei der Spitzenkandidatur für die nächste Landtagswahl. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Christian Dahm [SPD]) Herr Ott, als Dauermiesmacher bekommen Sie vielleicht den SPD-Landesvorstand überzeugt, aber nicht die Menschen in Nordrhein-Westfalen. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Wissen Sie, woran es liegt, dass Ihnen die Menschen hier weglaufen? Das liegt genau an dieser Politik, die 17.12.2025 Sie im Landtag machen: aggressiv, aber ohne ein schlüssiges Konzept für die großen Herausforderungen in diesem Land. (Zuruf von der SPD) Wen wollen Sie mit dieser Politik überzeugen? Im Augenblick – so liest man in verschiedenen Zeitungen – läuft die sogenannte Zuhör-Tour. Dabei können Menschen den Verantwortlichen in der SPD erklären, was sie besser machen müssen. (Lena Teschlade [SPD]: Zum Haushalt! – Zu- ruf von Gregor Golland [CDU]) Frau Philipp, Herr Ott, was sagen denn die Menschen, wenn noch welche zu Ihnen an die Stände kommen? Ich lese, dass es sehr spärlich ist. Alles so weiterlaufen lassen und einfach nur den Lautstärkeregler hochdrehen – Ist das das Ergebnis Ihrer Zuhör-Tour? Die Menschen und die Demoskopen sagen Ihnen doch etwas anderes. (Zuruf von Volkan Baran [SPD]) Bei der letzten Umfrage von Infratest dimap im Sommer waren 58 % der Wählerinnen und Wähler mit der Arbeit dieser Landesregierung zufrieden. Es waren die SPD-Wählerinnen und Wähler. 58 % Ihrer eigenen Anhänger sagen: (Ina Blumenthal [SPD]: Die kennen Sie über- haupt nicht!) Was hier auf der Regierungsbank geleistet wird, ist zufriedenstellend. Ihre eigenen Leute beurteilen das so. Sie wissen doch gar nicht mehr, was Ihre Wählerinnen und Wähler wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ina Blumenthal [SPD]: Du bist nicht auf einem Parteitag! Du bist im Parlament! – Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind zu komplex, um ihnen mit ein paar populistischen Überschriften zu begegnen. Wir haben zwei Jahre Rezession und ein Jahr Stagnation hinter uns. Eine so lange Phase ohne wirtschaftliches Wachstum hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben – nicht zu Zeiten der großen Energiekrise in den 70er-Jahren, nicht zur Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 und 2009 und auch nicht während der Coronapandemie. Die wirtschaftlichen Probleme spüren die Menschen überall in Deutschland. Unternehmen mit langer Tradition geraten in Schwierigkeiten. Damit ist auch die Angst um den eigenen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Deshalb ist es gut, dass diese Landesregierung der Anwalt der Beschäftigten und der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ist. Ich sage an alle Familien gerichtet, in denen Menschen Angst um ihren Arbeitsplatz haben: Nordrhein-Westfalen ist und Nordrhein-Westfalen bleibt Industrieland. Versprochen! Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Engagement von Hendrik Wüst und Mona Neubaur für das Industrieland Nordrhein-Westfalen wird von Unternehmensverbänden wie Gewerkschaften anerkannt. (Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) Ich war auf einer großen Tagung in Südwestfalen, an der viele Gewerkschafter, Betriebsräte und Unternehmer teilgenommen haben. Dort war auch Christiane Benner, die Erste Vorsitzende der IG Metall Deutschland. Das ist mit über 2,3 Millionen Mitgliedern die größte Industriegewerkschaft, die es in Deutschland gibt. Christiane Benner hat sich bei unserem Ministerpräsidenten, bei Hendrik Wüst, für seinen Einsatz beim Industriestrompreis ausdrücklich bedankt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Der war doch nicht mal in Koalitionsverhandlungen dabei!) Das ist der Unterschied, Herr Ott: Sie toben, Gewerkschafter loben. Das unterscheidet Sie von der Arbeit, die der Ministerpräsident leistet. Sie wissen doch gar nicht mehr, was in den Betrieben tatsächlich passiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Wahrheit ist doch: Sie haben vor Olaf Scholz und der Bundesregierung gekuscht. Sie haben nicht auf den Tisch gehauen, als Olaf Scholz und Christian Lindner die wichtige Strompreissenkung immer weiter verschleppt und auf den Industriestrompreis verzichtet haben, den Robert Habeck im Gegensatz zu Olaf Scholz und Christian Lindner unterstützt hat; den hat es nicht gegeben. Das hat viele Menschen in Nordrhein-Westfalen den Job gekostet. Da hätte ich mir so lautstarke Auftritte gewünscht, wie Sie ihn heute hier hingelegt haben. Herr Ott, wo waren Sie denn damals? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Henning Höne [FDP]) Die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner hat Hendrik Wüst auch deshalb gelobt, weil er die Bedeutung einer starken Grundstoffindustrie für die deutsche Wirtschaft nicht nur verstanden hat, sondern sie auch immer wieder betont. Ohne Grundstoffindustrie gibt es keine Wertschöpfungsketten, die unseren Wirtschaftsstandort so stark gemacht haben. Deshalb war die Landesregierung in den vergangenen Jahren so aktiv. Hendrik Wüst und Mona Neubaur haben die Chemie- und Stahlallianz gegründet bzw. weiterentwickelt, um den Forderungen der Beschäftigten und der Unternehmen Nachdruck zu verleihen. Ich finde es übrigens sehr wohltuend, dass in dieser Koalition beide Koalitionspartner und die Regierung sehr respektvoll mit der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite sprechen, ohne anschließend auf Parteitagen über eine Seite der Sozialpartner herzuziehen. 17.12.2025 (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) In der größten wirtschaftlichen Krise tritt man Arbeitgebern nicht einfach von hinten in die Hacken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wie wichtig nicht zuletzt der Chemie- und Raffineriepakt unter Führung von Mona Neubaur ist, zeigen die letzten Beschlüsse, die für sehr viel positives Echo gesorgt haben. Ich zitiere Thomas Wessel, Vorsitzender des Verbands der Chemischen Industrie Nordrhein-Westfalen, der sagte, dass der Chemie- und Raffineriepakt ein sehr starkes Signal sei. Das ist nur eine von vielen positiven Stimmen, die eines deutlich machen: Diese Landesregierung kämpft für Beschäftigung gerade bei den unter großem Druck stehenden Branchen. Herr Ott, das loben Unternehmen, das loben Gewerkschaften. Wer das bestreitet, kämpft nicht für die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen; wer das bestreitet, kämpft nur um seine persönliche Karriere. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich habe mir für diese Debatte noch einmal Ihre Haushaltsanträge angeschaut. (Christian Dahm [SPD]: Hoffentlich! – Ina Blu- menthal [SPD]: Klappt das mit dem Lesen jetzt?) Mit diesen Haushaltsanträgen adressieren Sie keine einzige strukturelle Herausforderung unserer Wirtschaft, und das ist – das muss man sagen – beim Thema „Wirtschaftspolitik“ selbst für eine Oppositionspartei viel zu wenig. Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen setzen ihre Arbeit für einen starken Wirtschaftsstandort fort. Darunter fällt das Thema „Bürokratieabbau“. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Staatsmodernisierung macht Mut. Die Wahrheit ist: Ohne den Einsatz von Nordrhein-Westfalen, ohne die Arbeit, die hier geleistet worden ist, hätte es diesen Modernisierungspakt nicht gegeben. Die Wahrheit ist auch, dass die Arbeit hiermit nicht erst anfängt, sondern wir haben beim Bürokratieabbau bereits sehr viel auf den Weg gebracht: (Lachen von Jochen Ott [SPD]) Förderprogramme wurden vereinfacht, wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden beschleunigt, und wir erleichtern Vergabeverfahren insbesondere auf der kommunalen Ebene. Das schafft man nur, wenn Bürokratieabbau Priorität hat, und das ist in Nordrhein-Westfalen der Fall. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Kirsten Stich [SPD]) Landtag Viel zu tun gibt es auch in anderen Bereichen, und das nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern überall in Deutschland: im Bund, in allen Bundesländern und in fast allen Kommunen. Ein Beispiel ist die Sanierung unserer Infrastruktur. Es bewegt viele Menschen, wenn Straßen nicht in Ordnung sind oder öffentliche Gebäude, zum Beispiel Schwimmbäder, einen Sanierungsstau vor sich herschieben. Deshalb ist der NRW-Plan genau die richtige Antwort: Er ist das größte Investitionsversprechen in der Geschichte unseres Bundeslandes – (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) insgesamt stehen in den nächsten zwölf Jahren rund 60 Milliarden Euro zur Verfügung –, und auch wenn Sie wahrheitswidrig etwas anderes behaupten, Herr Ott, ist der NRW-Plan genau das. Noch nie in der Geschichte unseres Landes gab es so große Investitionsmöglichkeiten. Darin enthalten sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes. Von diesen fließen über Pauschalen und Förderprogramme 60 % – ich wiederhole: 60 % – an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das sind 12,7 Milliarden Euro. Das machen viele Länder, das ist aber längst keine Selbstverständlichkeit. Es gibt SPD-Ministerpräsidenten, die das nicht machen. Die SPD in Brandenburg gibt zum Beispiel nur 50 % weiter. (Zurufe von der CDU: Ach!) Die SPD-geführte Regierung in Mecklenburg-Vorpommern gibt nur einen Bruchteil über Pauschalen an die Kommunen weiter. (Simon Rock [GRÜNE]: Hört, hört!) Viele Kommunen aus diesen Bundesländern schauen neidisch nach Nordrhein-Westfalen, weil wir noch weiter gehen und zusätzliches Landesgeld obendrauf packen. Wir geben zwei weitreichende Garantien: Wir garantieren den Bestand bisheriger Investitionsprogramme des Landes, die den Kommunen zugutekommen, und wir garantieren den Kommunen die Höhe der Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz. Mit diesen Garantien unterstreichen wir: Es wird nichts verschoben. Unser Versprechen gilt: Die Investitionsmittel aus dem Sondervermögen fließen zusätzlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der größte Teil der Landesunterstützung fließt pauschal. Für besondere Herausforderungen der Kommunen gibt es allerdings Förderprogramme. Herr Ott, das machen die meisten Bundesländer, weil das klug ist und weil wir auch Kommunen unterstützen wollen, die eine besonders teure Infrastruktur vorhalten müssen. 17.12.2025 Dazu gehören zum Beispiel die Rheinbrücken in Nordrhein-Westfalen. Zum Glück für die Kommunen gehören die meisten Rheinbrücken dem Bund und den Ländern. Es gibt aber auch kommunale Rheinbrücken, und zwar zum Beispiel in Düsseldorf, direkt hier vor der Tür, oder in Köln. Herr Ott, wenn nur pauschal bezahlt wird, wer soll denn dann die Sanierung der kommunalen Rheinbrücken bezahlen? Sie wollen die gesamten Investitionsmittel ja pauschal verteilen. Herr Ott, was sagen Sie denn, wenn Ihr Oberbürgermeister aus Köln anklingelt, oder wenn Sören Link fragt, wie er das bezahlen soll? Lautet Ihre Antwort dann: „Ihr habt doch eine Pauschale; bezahlt das aus dieser Pauschale“? Wissen Sie, was eine Rheinbrücke und deren Sanierung kostet? Das sind schnell mehrere Hundert Millionen Euro. (Christian Dahm [SPD]: Seit wann baut denn ein Oberbürgermeister die Rheinbrücke? – Zuruf) Herr Ott, wenn Sie auf die Pauschalen verweisen, blamieren Sie sich in den betroffenen Kommunen bis auf die Knochen, denn aus den Pauschalen wird man solche Projekte nie bezahlen können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Das ist doch der Vor- schlag der kommunalen Familie!) Zu deutlicher Kritik hat auch Ihr eigener SPD-Verteilungsschlüssel für das Sondervermögen des Bundes geführt, den Sie hier in Nordrhein-Westfalen anwenden wollen. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag haben diesen Verteilungsschlüssel, nachdem er publik wurde, sehr schnell kritisiert. Mittlerweile merken auch immer mehr Kommunen, dass sie nach der SPD-Berechnung deutlich weniger bekämen. (Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!) Um es einmal festzuhalten: Die Mehrheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommt allein durch unsere pauschale Zuweisung mehr, als sie nach Ihrem Berechnungsschlüssel bekommen hätte. Dazu steigt mit jedem erfolgreichen Förderprogramm, mit jedem sanierten Schwimmbad, mit jeder sanierten Brücke und mit jedem unterstützten Krankenhaus die Zahl der Gewinnerstädte immer weiter an – das ist die Wahrheit. Hieran zeigt sich, wer Gewinnerstädte in Nordrhein-Westfalen produziert und wer nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ina Blumenthal [SPD]: Ja, nicht Sie! – Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) Nicht nur viele Kommunen ständen durch ihren Vorschlag schlechter da. Es würden auch wichtige Landesinvestitionen ausbleiben, da Sie nur 20 % des Sondervermögens für die Landesinfrastruktur verwen-Landtag den wollen. Ich habe mal nachgerechnet: Das wären dann 4,3 Millionen Euro weniger, (Zuruf: Milliarden!) die aus dem Sondervermögen nach Ihrem Vorschlag für Universitäten, für Polizeiwachen, für Gerichte, für Unikliniken zur Verfügung stehen würden. Das wären 4,3 Milliarden Euro weniger für Polizisten, für Pflegekräfte und Ärzte und damit eben auch für Studentinnen und Studenten. Sie produzieren mit Ihrer Verteilung auch in diesen Bereichen sehr große Verlierer. Da ich gerade von Universitäten spreche: Herr Ott, Sie haben auch dazu vorhin etwas Wahrheitswidriges behauptet. Wir stellen mehr Geld für Universitäten zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2025 wächst der Etat für die Universitäten um 380 Millionen Euro. (Zuruf von der SPD: Das stimmt doch nicht!) Hören Sie auf, hier die Unwahrheit zu sagen! Wir unterstützen überall im Land die Universitäten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von Ina Blumenthal [SPD] und Kirsten Stich [SPD]) Wir unterstützen die Kommunen in der Breite: Jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht an die Kommunen, und mit der Altschuldenlösung, die diese Koalition von CDU und Grünen mit der Landesregierung auf den Weg gebracht hat, leisten wir Historisches. Vergleichbares sucht man in Ihren Regierungsjahren vergeblich. Historisch war da nur die Absenkung der Verbundsätze, die Sie auf den Weg gebracht haben – um das einmal klar und deutlich zu sagen. Mit dem NRW-Plan, mit der historischen Altschuldenlösung und mit einer Rekordausstattung im Gemeindefinanzierungsgesetz (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Da werden die Gemeinden ja alle kommen und sich bedan- ken!) schaffen wir für die Städte und Gemeinden in unserem Land auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Perspektiven, (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) und das merken die Menschen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gute Perspektiven wollen wir auch für unsere Kleinsten im Land. Wir wollen die besten Startchancen für unsere Kinder. Natürlich wissen wir, dass die Herausforderungen groß sind. Wie könnte es auch anders sein, wenn in den letzten Jahren aufgrund des schrecklichen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine Tausende Kinder vor Putins Bomben fliehen mussten. Wir sehen leider täglich Bilder davon, wie die Kleinsten Opfer russischer Raketen und Drohnen werden. 17.12.2025 Weit über 50.000 schulpflichtige Kinder hat Nordrhein-Westfalen an den Schulen aufgenommen, und hinzu kommen viele Kinder aus anderen Regionen der Welt. Deshalb ein Dank an alle Lehrerinnen und Lehrer: Es ist großartig, was in unseren Schulen geleistet wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich gibt es hier auch noch viel zu tun, aber wir haben auch bereits sehr, sehr viel geleistet. Das belegen die Zahlen. Vergleicht man die heutigen Zahlen mit denen am Ende des Jahres 2022, stellt man fest, dass 9.700 zusätzliche Personen an unsere Schulen gekommen sind. Und dabei bleibt es nicht: Die Studienplatzzahlen für den Lehramtsbereich werden erhöht. Herr Ott, das sind großartige Leistungen, die diese Regierung und diese regierungstragende Koalition, Schwarz und Grün, auf den Weg bringen. Wir zeigen hier, dass Bildung Priorität hat. (Jochen Ott [SPD]: Die Begeisterung will gar keinen Anfang nehmen!) Interessant ist, einmal zu schauen, was passiert ist, als Sie Regierungsverantwortung getragen haben, als Norbert Walter-Borjans Finanzminister war. Da regierte der Rotstift, er hat in diesen Bereichen massiv Geld gekürzt: Zeitverträge statt Festanstellungen, von einem Halbjahr zum nächsten um die Verlängerung bangen. Herr Ott, da haben Sie nicht für Lehrerinnen und Lehrer gekämpft, da haben Sie für diese Kürzungspolitik fleißig die Hand gehoben. Herr Ott, wie glaubwürdig sind Sie eigentlich in Schuldebatten? Sie haben Ihrem Finanzminister gestattet, dass er Bildungspolitik nach Kassenlage macht; das haben Sie abgenickt. (Beifall von der CDU – Zuruf von Ina Blument- hal [SPD]) Die Landesregierung von CDU und Grünen orientiert sich an den Herausforderungen. Wir stellen Basiskompetenzen in den Mittelpunkt: mehr Lesen, mehr Schreiben, mehr Rechnen im Unterricht. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Mit dem Schulkompass sorgen wir dafür, dass Lernrückstände schneller erfasst werden und zielgerichteter darauf reagiert werden kann. Im Rahmen des Startchancen-Programms investieren wir gezielt dort, wo Kinder die meiste Unterstützung brauchen. Wir machen das Grundschullehramt und den Sek.-I-Lehrberuf attraktiver, indem wir die Besoldung auf A13 anheben. Darüber ist auch schon einmal 2017 gesprochen worden, als Sie, Herr Ott, hier noch eine Regierungsfraktion gestellt haben. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Damals haben Sie das Thema abgelehnt. Auch das zeigt Ihre Glaubwürdigkeit im Bildungsbereich. Landtag (Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP]) Wir investieren allein im kommenden Jahr fast 1 Milliarde Euro in den Offenen Ganztag für den Betrieb und für die Sachkosten. Damit können nächstes Jahr landesseitig bereits 500.000 Plätze gefördert werden. Der Bund hat den Rechtsanspruch auf den Ganztag festgelegt. Das ist eigentlich ein klassisches Beispiel für Konnexität. Aber wie sieht die Realität aus? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie hat denn NRW im Bundesrat abgestimmt? – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Der Bund stellt im kommenden Jahr zwar 30 Millionen Euro für Betriebskosten bereit, wir als Land zahlen aber das 33-Fache. Wir drücken uns also nicht von der Verantwortung; im Gegenteil: Wir tragen das System mit dem Geld, das wir zur Verfügung stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der SPD) Die Wahrheit ist: Der Bund hat eine Leistung bestellt, und wir als Land bezahlen sie. Das ist Bildungspolitik, bei der Kinder wirklich Priorität haben. Das zeigen wir auch in der Kita. (Lachen von Kirsten Stich [SPD]) Wir stellen neben der Qualität die Verlässlichkeit und die Stabilität des Systems in den Mittelpunkt unseres Handelns. (Christian Dahm [SPD]: Stabilität?) Rund 50.000 Plätze sind seit 2019 dazugekommen. Über 6 Milliarden Euro investieren wir in die Kitas und in den Bereich der frühkindlichen Bildung. Das macht kein anderes Bundesland. Kein anderes Bundesland hat einen so hohen Anteil an den Betreuungskosten wie Nordrhein-Westfalen. Damit entlasten wir die Kita-Träger massiv. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Was?) Heute arbeiten deutlich mehr Menschen im Kita-System als je zuvor. Deshalb haben wir im Vergleich … (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es gibt doch noch jemanden im Haus, der weniger Ahnung von Kita-Politik hat als die Ministerin – immerhin! – Lachen von der SPD) – Da können Sie lachen, wie Sie wollen. Schauen Sie mal in die Statistiken. Welches westdeutsche Flächenbundesland hat denn eine so hohe Fachkraftquote wie Nordrhein-Westfalen? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nennen Sie mir doch mal andere Bundesländer in Westdeutschland. Da sind wir ganz weit oben. Und warum? Weil das für uns Priorität hat! (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) 17.12.2025 Sie können das Gegenteil behaupten, aber Sie können das Gegenteil nicht beweisen. Das ist der Punkt. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Keine Ahnung, aber eine große Klappe! – Unruhe – Glocke) In der Kita und in der Schule lernt man übrigens zuzuhören. Aber das ist eine Tugend, die bei der SPD natürlich nicht vorhanden ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Wi- derspruch von der SPD) Weil es gerade so viel Freude macht, noch ein Beispiel: Beim Thema „Sprachförderung“ hat Ihre Bundesregierung gestrichen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie sind doch der Letzte in diesem Raum, der von dem Thema Ahnung hat!) Sie haben gesagt: Wir sollten das Portemonnaie aufmachen. – Das haben wir auch gemacht, weil uns frühkindliche Bildung das wert ist. Wo haben Sie denn da auf den Tisch gehauen, Herr Maelzer? (Lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Keine Ahnung, aber eine große Klappe! – Zurufe von Frank Müller [SPD] und Stefan Zimkeit [SPD] – Unruhe) Auch in den kommenden Jahren werden wir wieder Milliardensummen in den Ausbau und in das Personal der Kitas investieren: 1,5 Milliarden Euro. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Warum hattet ihr denn 32.000 Erzieherinnen vor der Tür?) – Herr Maelzer, es scheint Sie ja ziemlich getroffen zu haben, was ich sage. Die Wahrheit tut weh, ich weiß das. (Zurufe von der SPD) Herr Maelzer, Sie …

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie Herrn Schick jetzt bitte ausreden.

Diese Rede einzeln zitieren

Thorsten Schick CDU

Sie wissen doch ganz genau, wie die Situation 2017 gewesen ist. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Besser!) Da waren es Ihre Fachministerin, Ihr Finanzminister, Ihre Ministerpräsidentin, die das Kita-System so an die Wand gefahren hatten, dass ein Kita-Rettungspaket auf den Weg gebracht werden musste. Also erklären Sie uns bitte nicht, wie vernünftige Kita-Politik geht. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Lassen Sie es heute!) Die Eckpunkte der KiBiz-Reform sind mit allen Trägern abgestimmt. (Zurufe von Frank Müller [SPD] und Christian Dahm [SPD]) Die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen und die freie Wohlfahrtspflege sind mit an Bord. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Wir machen unsere Reform grundsätzlich mit den Betroffenen und nicht gegen sie. Wie man eine Reform gegen die Betroffenen macht – um zum Thema „Gesundheitspolitik“ zu kommen –, hat Ihr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gezeigt, (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) als er die Krankenhausreform überall in Deutschland zum Stoppen gebracht hat. Nur Karl-Josef Laumann hat – weil er das notwendige Rückgrat hatte – (Sarah Philipp [SPD]: Nur Karl-Josef Laumann – so ein Unsinn!) die Krankenhausreform hier zusammen mit den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen auf den Weg gebracht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der SPD) Dieses Beispiel zeigt einmal mehr: Wir haben die Kraft, bei solchen Reformen voranzugehen, selbst wenn es Widerstände und Gegenwind aus Berlin gibt, weil uns die Menschen, weil uns das Gesundheitswesen wichtig ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der SPD) Das Gleiche gilt für den Sicherheitsbereich. Auch dazu habe ich die Zahlen in der Vergangenheit schon häufiger genannt. Wir stellen 3.000 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter ein. Das ist mehr als in Bayern und Baden-Württemberg in der Vergangenheit. (Jochen Ott [SPD]: 800 fallen jedes Jahr durch!) Das ist das größte Sicherheitspaket des Landes, das wir nach Solingen auf den Weg gebracht haben. Ich kann verstehen, dass Sie auch dieser Punkt entsprechend wurmt, und wahrscheinlich wird es gleich wieder entsprechende Reaktionen geben, weil in Ihren Regierungsjahren Ralf Jäger sämtliche Reputationen im Sicherheitsbereich zerschossen hat. Dabei reden wir nicht nur von der Kölner Silvesternacht, sondern wir reden von vielen weiteren Skandalen. Wenn man überlegt, dass Sie damals – vor 2005 – gerade einmal 500 Polizeianwärterinnen und Polizei-17.12.2025 anwärter eingestellt haben – das sind gerade einmal 17 % von dem, was wir heute einstellen –, dann wissen wir auch, dass einige strukturelle Probleme bei der Polizei ihren Ursprung in der Politik haben, die Sie in der Vergangenheit gemacht haben. Auch das gehört zur Wahrheit, wenn man über das Thema „innere Sicherheit“ spricht. (Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Das war ein bisschen viel Rudi Carrell hier: Wann wird es wieder einmal Sommer?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der einen Seite stehen wir vor großen Herausforderungen. Auf der anderen Seite haben wir aber auch große Chancen und sind bereit, diese Chancen zu nutzen. Vor zwei Wochen war ich zu Besuch im Forschungszentrum Jülich. (Zurufe von der SPD: Oh!) Ich wollte mir einmal den JUPITER-Computer ansehen und mit Forschern sprechen. (Zuruf) – Ja, wissen Sie, ich schaue auf die Chancen von Nordrhein-Westfalen und übe mich nicht in dauerhafter Miesmacherei. (Rodion Bakum [SPD]: Eine Kita wäre besser gewesen!) Ich weiß, dass das nicht zu Ihrer Politik passt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber vielleicht schauen Sie sich einmal an, was für großartige Chancen wir hier haben – auch im Rheinischen Revier. (Sarah Philipp [SPD]: Sie hätten mal gerade zuhören sollen!) Die Rechenleistung dieses JUPITER-Computers entspricht der Rechenleistung von über 1 Million Smartphones; das heißt, man würde sämtliche Handys in Köln und Bonn einsammeln und sie zusammenschalten. Dann hat man einen sogenannten Exascale-Computer. Einen solchen Rechner gibt es nicht in Bayern, den gibt es auch nicht in Baden-Württemberg oder Berlin. Schauen wir über die Grenzen. Den gibt es nicht in Frankreich, in England oder in Italien. Selbst in Asien, wo wir sehr, sehr viele Chiphersteller haben, gibt es diesen Rechner nicht. Es gibt nur drei weitere dieser Art in den USA. In Nordrhein-Westfalen besteht also die Möglichkeit, absolute Spitzenforschung zu betreiben. Hier können KI-Modelle in Rekordgeschwindigkeit trainiert werden; sogar die größten KI-Modelle, die wir auf der Welt haben, zum Beispiel ChatGPT. Das heißt, dass „von der Kohle zur KI“ nicht nur eine Floskel, sondern Realität ist, und es ist Realität in Nordrhein-Westfalen. Landtag (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir stehen vor großen Herausforderungen, aber wir haben alle Chancen, diese großen Herausforderungen zu bestehen – nicht mit Miesmacherei, so wie Sie, Herr Ott, das heute wieder über Ihre Redezeit getan haben, (Lachen von Kirsten Stich [SPD]) sondern indem man Chancen nutzt wie CDU und Grüne, (Zuruf von der SPD: Haben Sie nicht zuge- hört? – Kirsten Stich [SPD]: Nein, hat er nicht!) wie es diese Landesregierung tut mit kluger Politik und mit dem notwendigen Engagement. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit verbunden mit den besten Wünschen für ein gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest (Zurufe von der SPD: Ihnen auch! Da muss er selber lachen!) und den besten Wünschen für das neue Jahr. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Langanhaltender, lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Schick. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Höne. (Gordan Dudas [SPD]: Herr Schick, Sie müs- sen souveräner werden! – Heiterkeit und Bei- fall von der SPD – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das gilt aber auch für Herrn Klute! – Glocke)

Diese Rede einzeln zitieren

Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jahr für Jahr können wir feststellen, dass die Haushaltspolitik die Achillesferse dieser Landesregierung ist. So langsam bekomme ich aber das Gefühl, dass diese Diagnose etwas zu milde war, denn was wir inzwischen erleben, ist nicht mehr nur finanzpolitische Schwäche, weil es zum finanzpolitischen Prinzip geworden ist: mehr Schlagzeilen, mehr Schulden, weniger Richtung. Dieser Landeshaushalt ist mittlerweile etwas für Astrophysiker. Er ist ein riesiges schwarzes Loch. (Beifall von der FDP) Das Land hat so viel Geld wie noch nie. Trotzdem kommt bei Zukunftsinvestitionen kaum etwas an. Im letzten Jahr haben CDU und Grüne bei sozialer Infrastruktur, bei der Familienbildung, bei der Schuldnerberatung, beim Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen und bei der Suchthilfe gespart. Die Folge war eine der größten Demonstrationen in 17.12.2025 der landespolitischen Geschichte. Die Folge waren 32.000 Menschen auf den Rheinwiesen hier gegenüber. Herr Kollege Schick, nach Ihrer Rede könnte man den Eindruck haben, im Land sei alles in Ordnung. Nur die Opposition und 32.000 Menschen draußen auf der Wiese verstehen nicht, was Sie alles Heilvolles für dieses Land machen. Ganz so ist es nicht. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von der SPD: So ist das! – Weitere Zurufe von der SPD) Und dieses Jahr geht es ja weiter. Dieses Jahr spart die Landesregierung bei Bildung, bei Innovationen, bei Start-ups. Die Landesregierung – CDU und Grüne – spart bei der Zukunft. Die Kitas sind vor dem Kollaps. Es gibt keinen Fortschritt bei den Schulen. Es gibt Kürzungen bei den Hochschulen. Meine Damen und Herren, aus diesem Dreiklang wird keine Zukunftsmusik. Der neue Landeshaushalt umfasst 112 Milliarden Euro. Das ist wieder einmal ein Rekordwert, eine Verdoppelung des Haushaltsvolumens seit 2011. Trotzdem geht es nicht ohne Schulden, und trotzdem kommen Sie mit einer Neuverschuldung von 4,3 Milliarden Euro – und das, obwohl die Steuereinnahmen auch weiter steigen. Im Vergleich zum letzten Jahr sind es noch einmal 3 Milliarden Euro mehr für das Land. Diese Zahlen zeigen: Das Land hat kein Einnahmeproblem, sondern es hat ein Ausgabeproblem. Das ließe sich politisch beheben. (Beifall von der FDP) Der Ministerpräsident hat einmal gesagt – ich zitiere Sie, Herr Wüst –: „Jede Generation muss mit dem Geld auskommen, das sie selber in der Lage ist zu erwirtschaften.“ (Franziska Müller-Rech [FDP]: Hört, hört!) Ich teile diese Aussage, aber Sie tun dies offensichtlich nicht mehr. Diese Landesregierung betreibt keine Generationengerechtigkeit, sie betreibt Generationenvergessenheit. Die Schuldenbremse ist de facto Geschichte, beerdigt von einer CDU-geführten Bundesregierung, mit tatkräftiger Unterstützung einer CDU-geführten Landesregierung. Mit diesem Haushalt und dem NRW-Plan setzen Sie diesen Verschuldungskurs einfach fort, und Sie priorisieren dabei falsch. Dieser Landeshaushalt zeigt, dass CDU und Grüne insbesondere und fast ausschließlich auf den Staat als Problemlöser setzen; auf Förderprogramme und immer mehr Detailsteuerung. Die Menschen in diesem Land können viel mehr, als diese Regierung ihnen zutraut. Sie sollten viel mehr auf die Kraft der Eigenverantwortung, auf Freiheit für Landtag die Kommunen, in den Schulen und auf Strukturreformen setzen statt auf immer neue Schulden. (Beifall von der FDP) Die FDP-Fraktion hat sich aktiv in das Haushaltsverfahren eingebracht. 193 Änderungsanträge haben wir in den Ausschüssen gestellt, mit konkreten und gegenfinanzierten Vorschlägen. Es waren Vorschläge, wo gespart werden kann, und Vorschläge, wo dieses Land gezielt investieren sollte, um Wachstumschancen und Zukunft zu sichern. Die Koalition hat all diese Vorschläge abgelehnt, reflexhaft und ohne eigene Alternativen. Darum hat sich meine Fraktion dazu entschieden, nicht noch einmal 193 Anträge in die heutige Plenarsitzung einzubringen, sondern wir haben die politische Richtung in unserem Entschließungsantrag dargestellt. Ich will nun auf den NRW-Plan zu sprechen kommen. Er ist heute schon oft angesprochen worden. Die Landesregierung hat ihn vor wenigen Wochen präsentiert: 31,2 Milliarden Euro über zwölf Jahre – große Summen, große Worte. Aber wer die Details liest, erkennt: Der NRW-Plan ist ein klassischer Fall einer politischen Mogelpackung. Von diesen 31 Milliarden Euro sind über 25 % schlicht alte Mittel aus dem Haushalt 2025. Die werden fortgeschrieben. Sie sind nicht neu, sondern einfach nur neu verpackt worden. Und die sogenannte Zusätzlichkeit ist – auch auf Druck dieser Landesregierung – in Berlin wieder gestrichen worden. Das heißt, es gibt gar keinen Mechanismus, der sicherstellt, dass diese Sonderschulden wirklich zusätzliche neue Investitionen auslösen. Die Kommunen haben in der Anhörung hier im Landtag gesagt, dass dadurch einfach ohnehin geplante Dinge ersetzt werden. Herr Wüst, ich zitiere Sie noch einmal. „Dass keiner auf die Idee kommt, […] die bisherigen Investitionen […] runterzufahren“, haben Sie im Zuge der Beratungen zum Sondervermögen gesagt. Die Investitionsquote 2026 soll bei 11,1 % liegen, ohne das Sondervermögen. Wir werden Sie, Herr Ministerpräsident, beim Wort nehmen. Mindestens das ist die Hürde, die Sie nehmen müssen. (Beifall von der FDP) Was in dem NRW-Plan wirklich neu ist, sind die 21 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen selbst. 1,6 Milliarden Euro vom Bund kommen für die Steuerausfälle noch hinzu. Das ist einerseits viel Geld, auf zwölf Jahre gerechnet bleiben allerdings 1,9 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen pro Jahr. Das ist die Wahrheit hinter den großen Worten und dem ganzen Milliarden-Marketing. Das sind nicht einmal 2 % des Landeshaushalts für zusätzliche Investitionen, und Sie tun so, als könne man damit jetzt endlich das 17.12.2025 Land reparieren. Hören Sie auf, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Ich will auch auf die Kommunen schauen. Sie tätigen die höchsten öffentlichen Investitionen, und sie erhalten von dieser Landesregierung insgesamt zu wenig von diesen Sondermitteln. Von diesen Mitteln selbst fließt dann übrigens zu viel in Förderprogramme und in zweckgebundene Pauschalen. Sie wollten doch eigentlich den Förderdschungel lichten. Das haben Sie noch vor wenigen Jahren groß angekündigt. Stattdessen haben Sie so viel Misstrauen in die Kommunen, dass Sie ihnen das Geld nicht pauschal über die Gemeindefinanzierung geben, sondern zweckgebunden über Förderprogramme und die damit verbundene Förderbürokratie: Irgendjemand muss den Antrag schreiben, irgendjemand muss den Antrag prüfen und genehmigen, irgendwann kommt dann mal jemand und macht den Verwendungsnachweis. – Herr Kollege Schick, niemand in Deutschland guckt neidisch auf die Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen. Wie man so etwas nach so vielen Jahren im Landtag behaupten kann, ist mir vollkommen schleierhaft. (Thorsten Schick [CDU]: NRW-Plan!) Die Kommunen verdienen viel mehr Vertrauen und viel weniger Förderdschungel. (Beifall von der FDP und der SPD) Weil Sie das angesprochen haben, muss ich als langjähriges Mitglied im Kommunalausschuss noch etwas dazu sagen: Sie sprechen die Garantie der Investitionspauschale im GFG nicht relativ, sondern in absoluten Zahlen an. Viel mehr Gratismut habe ich in diesem Plenum noch nie gehört! (Beifall von der FDP und der SPD) Die Investitionspauschale ist in der Geschichte des GFG noch nie gesunken. Das als Leistung Ihrer Regierung zu verkaufen, ist nun wirklich peinlich. Sie sollten den Kommunen mehr Vertrauen entgegenbringen und weniger auf den Förderdschungel setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Politikfeld entscheidet stärker über die Zukunft unseres Landes als die Bildung. In der Bildungspolitik wird darüber entschieden, ob Kinder Chancen bekommen, ob Jugendliche ihren eigenen Weg finden, ob Unternehmen die Fachkräfte bekommen, die sie brauchen. Bildung entscheidet darüber, ob jeder Mensch Pilot des eigenen Lebens werden kann. Darum geht es bei der Bildungspolitik nicht nur um Bildung, sondern sie ist Standortpolitik, Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaftspolitik zugleich. Sie ist das zentrale Politikfeld, in dem eine Generation nicht nur über sich selbst entscheidet, sondern Landtag ganz konkret über die Zukunft kommender Generationen. Und sie ist ein Gradmesser dafür, ob dieses Land noch an sich und an eine bessere Zukunft glaubt oder ob es sich mit dem Mittelmaß zufriedengibt. Genau deshalb müssen wir darüber sprechen, wo wir in Nordrhein-Westfalen wirklich stehen. Aktuell fehlen in Nordrhein-Westfalen rund 100.000 Kita-Plätze. Das ist erst einmal eine abstrakte Zahl. Was heißt das? Eltern finden keinen Betreuungsplatz, obwohl sie darauf angewiesen sind. Kinder – vor allem diejenigen, die es ohnehin schwieriger haben in unserem Bildungssystem – verlieren durch fehlende Kita-Plätze noch mehr wertvolle Zeit für frühe Förderung und stabile Beziehungen. Herr Kollege Schick, ich weiß nicht, mit welchen Kita-Trägern Sie sprechen. Aber nach Ihrer Rede müsste ja der Landtagsvorplatz voll von Blumen sein, die aus Dankbarkeit für schwarz-grüne Politik niedergelegt werden. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich erlebe eine etwas andere Realität. Experten gehen von einer Finanzierungslücke von 500 Millionen Euro aus, und zwar pro Jahr. Wie reagiert darauf die Landesregierung? Sie reagiert mit einem mageren Inflationsausgleich. Auf eine der größten Herausforderungen im Bildungssystem, auf einen der größten Hebel, um Chancengerechtigkeit herzustellen, reagieren Sie mit der kleinstmöglichen Lösung. Wer die kleinstmögliche Lösung für eine der größtmöglichen Herausforderungen gibt, der hat es nicht mehr verdient, Verantwortung in diesem Land zu tragen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Träger, Kommunen und Eltern müssen genau die Folgen dieser Politik schultern. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird zum Glücksspiel. Berufliche Perspektiven von Eltern, meistens übrigens von Müttern, werden eingeschränkt. Den Kindern fehlen Bezugspersonen vor Ort, Kontinuität bei der Sprachentwicklung, der Motorik, der sozial-emotionalen Entwicklung usw. Die Kitas und die Tagespflege arbeiten am Limit – oft mit mehr Bürokratie als Zeit für die Kinder. Dass es bei der frühkindlichen Bildung nicht vorangeht, liegt leider auch daran, dass die zuständige Ministerin mit dem Rücken zur Wand steht und auf der Flucht vor Verantwortung ist. Die Landesregierung hat verkündet, dass jetzt eine KiBiz-Reform kommt. Diese war deutlich früher versprochen. Dass jetzt die KiBiz-Reform angekündigt wird, ist so, als wenn Sie in Hamm am Hauptbahnhof stehen und der zwei Stunden verspätete ICE jetzt endlich angekündigt wird. (Heiterkeit von Dr. Bastian Hartmann [SPD] und Thorsten Klute [SPD]) 17.12.2025 Man kann sich nicht so richtig darüber ärgern, dass er kommt, aber die Verspätung bleibt, und im weiteren Fahrtverlauf droht es noch schlimmer zu werden. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Der Kern des Entwurfs, den Sie vorgelegt haben, ist die Etablierung eines Modells mit Kern- und Randzeiten, also genau das Modell, genau die Idee, die Sie über Jahre dementiert haben. Wie soll so denn bitte Vertrauen entstehen? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich sage Ihnen: Diese Landesregierung wird in die Geschichte eingehen als die erste Landesregierung seit Jahrzehnten, die es innerhalb von fünf Jahren, innerhalb einer ganzen Legislatur nicht schafft, auch nur eine wesentliche Verbesserung, nur eine wesentliche Reform im Bereich der Kinderbetreuung durchzusetzen. Das steht schon jetzt in Ihrem Stammbuch. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich wünschte mir, Herr Ministerpräsident, dass Sie das zur Chefsache gemacht hätten. Ich finde wirklich gut, dass Sie ein „Herz für Kinder“ unterstützen, Anrufe entgegennehmen. Das ist ja nicht nur das, sondern Sie werben damit auch für diese Aktion. Das finde ich wirklich gut. Es hätten ein paar weniger Selfies sein können, aber es geht um die Sache. Das finde ich gut. Noch besser hätte ich aber gefunden, Herr Wüst, wenn Ihre Landesregierung innerhalb von fünf Jahren einmal ein Herz für frühkindliche Bildung gefunden hätte. Diesbezüglich haben Sie komplett versagt. (Beifall von der FDP) Als in der Vorgängerregierung – Kollege Schick hat eben freundlicherweise darauf hingewiesen; er sprach zwar von „wir“, aber es war nicht unbedingt nur die CDU – Joachim Stamp der zuständige Minister wurde, war das Kita-Rettungspaket seitens der Vorgängerregierung eine der ersten Maßnahmen überhaupt. Damals gab es Milliarden Euro mehr. Ich frage mich, wie die damalige Oppositionspolitikerin Josefine Paul, die bei den Milliarden mehr für die Kitas damals sagte, das sei alles nicht genug, eigentlich heute zur Ministerin Josefine Paul stehen würde. Dieses Muster erleben wir in dieser Landesregierung oft: Nichts von dem, was Sie tun, passt zu den Ansprüchen, die Sie früher selbst formuliert haben. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir können mit der Schule weitermachen. Egal, wohin wir schauen, ist NRW erneut auf einem der hinteren Plätze. Landtag INSM-Bildungsmonitor: besonders schlechte Ergebnisse und verschlechternde Ergebnisse im Bereich „Schulqualität“, „Bildungsarmut“, „Integration“ und „Bildungsgerechtigkeit“. IQB: 39 % der Neuntklässler verfehlen im Fach Deutsch den Standard für den mittleren Schulabschluss. 41 % verfehlen den Standard beim Hörverstehen. Über Naturwissenschaften sollten wir am besten gar nicht reden. Kurzum: Kinder in Nordrhein-Westfalen starten schlechter vorbereitet in das Schulsystem und kommen auch schlechter heraus. Wie antwortet diese Landesregierung eigentlich darauf? Ein Teil der Antwort war eine Debatte in diesem Jahr, die letzte Woche in die Anhörung im Ausschuss gegangen ist, nämlich die Idee, Klassenarbeiten in der Herkunftssprache zu schreiben. Was für eine integrations- und bildungspolitische Kapitulation! (Beifall von der FDP) Viel zu oft sprechen Kinder zwei Sprachen, aber keine davon richtig gut. Wer Pilot des eigenen Lebens werden will, braucht die deutsche Sprache. Die Schwammigkeit in diesem Antrag ist kein Zufall. Das ist doch Kalkül. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Genau!) Die Grünen wollen sich bewusst eine Hintertür offenhalten, weil sie eigentlich inhaltlich davon überzeugt sind. Die CDU lehnt das doch in Wahrheit ab. Auch die Ministerin hat sich öffentlich so geäußert, sich aber mit der bewusst vagen Formulierung von den Grünen aufs Glatteis führen lassen. Herausgekommen ist ein Antrag, der mehr verschleiert, als erklärt, der mehr verunsichert, als wirklich Vertrauen gibt. Das mag dem Koalitionsfrieden der Koalition dienen. Es dient aber weder der Klarheit noch der Stärkung der Bildungspolitik. (Beifall von der FDP) Obwohl Sie einen Rekordhaushalt und so viel Geld wie noch nie haben, obwohl die Landesregierung im Geld schwimmt, lassen Sie die Schulen absaufen. Weniger als 1 % des Gesamthaushalts gehen in Investitionen in Schulen. Das Industrieland, das im Tabellenkeller der Bildung steht, investiert noch weniger in Bildung, anstatt mehr zu tun. Ohne die Bundesprogramme wie DigitalPakt Schule, Startchancen-Programm und Co. käme doch bei der Ausstattung der Schulen gar nichts voran, weil aus Landesmitteln gar nichts passiert. Das ist alles Mittelmaß, es gibt keine zusätzlichen Landesmittel und kaum neue Handlungsspielräume für Schulen. Beim Ganztag haben Sie wirklich gezeigt, dass Bildung und Chancengerechtigkeit für Sie keine Priorität haben. Sie haben versprochen, ein OGS-Gesetz 17.12.2025 auf den Weg zu bringen, um Qualität und Finanzierung des Offenen Ganztags wirklich zu sichern. Sie haben sich weggeduckt, weil Sie weder die Qualitätsstandards setzen wollen oder können noch die Finanzierung stemmen wollen. Genau deshalb haben zahlreiche Städte Klage gegen diese Landesregierung eingereicht. Wie man sich dann hier hinstellen und sagen kann: „Es ist alles in Ordnung, wir tun so viel wie noch nie“, obwohl man gerade letzte Woche an mehreren Verwaltungsgerichten dieses Landes solche Klagen entgegengenommen hat, entzieht sich meiner Wahrnehmung. Sie müssen mal in der Realität ankommen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Besonders schlimm ist auch die Lage an den Hochschulen. Nordrhein-Westfalen lebt von Wissen, Forschung, Innovation. Trotzdem kürzen Sie, egal was Sie hier behaupten: 120 Millionen Euro weniger Grundfinanzierung. Aus der Rektorenkonferenz hört man, dass das auf jeden Fall, ganz sicher Einschnitte beim Personal, bei den Professuren und Lehrstühlen geben wird, aber laut Stellungnahme der Rektorenkonferenz auch im wissenschaftlichen Mittelbau. Nur weil Sie zu Beginn des Haushaltsverfahrens noch viel größere Kürzungen geplant hatten, sind etwas kleinere Kürzungen als ursprünglich geplant doch kein Gewinn für die Hochschulen. (Beifall von Dr. Bastian Hartmann [SPD]) Die regierungstragenden Fraktionen haben online kommuniziert, es gebe für die Hochschulen 30 Millionen Euro mehr, obwohl einfach nur Kürzungen in Höhe von 30 Millionen Euro zurückgenommen werden. Trotzdem bleibt es bei minus 120 Millionen Euro für die Grundfinanzierung der Universitäten. Hören Sie auf, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. (Beifall von der FDP und der SPD) Dass Sie zwischendrin mal laut darüber nachgedacht haben, auf die Rücklagen der Hochschulen zurückzugreifen, und dass die ganze Finanzierungsfrage jetzt mitten in den laufenden Hochschulvereinbarungen kommt – entgegen früheren Zusagen –, kostet nicht nur ganz viel Vertrauen, sondern riskiert am Ende auch Wohlstand, weil Fortschritt, Innovation und Forschung darunter leiden. Sie sollten diese Kürzungen zurücknehmen, und Sie sollten sich eindeutig zur Hochschulautonomie bekennen. Lassen Sie die Finger weg von den Rücklagen der Hochschulen, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir wollen ein Nordrhein-Westfalen, das wieder aufsteigt – mit starken Kitas, mit leistungsfähigen, gut ausgestatteten Schulen, mit international konkurrenz-Landtag fähigen Hochschulen. Bildung ist der größte Zukunftsbeitrag, den ein Bundesland genau dazu leisten kann. Sie sollten viel mehr tun, als nur einen Inflationsausgleich zu leisten. Sie sollten erstens die Finanzierungslücke bei den Kitas schließen. Sie sollten zweitens mehr in die beste Bildung in unseren Schulen investieren. Sie sollten die Hochschulkürzungen komplett zurücknehmen. Sie brauchen, wir brauchen einen neuen Aufbruch in der Bildung, und der beginnt mit genau solchen Entscheidungen und nicht mit Ihren Ausreden. Diese Landesregierung behauptet bei all diesen Zahlen weiterhin, sie spare nicht bei der Bildung. Das ist nun wirklich blanker Hohn. Ich sage Ihnen: Selbst diese Landesregierung kann nicht so viel bei der Bildung sparen, dass sie die Menschen in diesem Land für so dumm verkaufen kann, ihr das auch noch abzunehmen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Landesregierung spricht von Nordrhein-Westfalen als Wirtschaftsmotor Europas. Das klingt toll, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Wir wollten genauer wissen, wie die Landesregierung auf diese Aussage kommt, und haben eine Kleine Anfrage gestellt. Offensichtlich war die Landesregierung gar nicht so sicher, wie sie diese Aussage begründen kann, denn sie brauchte etwas über drei Monate, um diese Anfrage zu beantworten. (Vereinzelt Heiterkeit von der FDP und der SPD) Und was stand in der Antwort drin? Nichts, was diese These auch nur ein bisschen trägt, keine belastbaren Zahlen. Die Zahlen sprechen schließlich eine andere Sprache. Die größte Gefahr für den Wohlstand der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist die seit drei Jahren andauernde Rezession. Die größte Gefahr für diese Landesregierung ist ein Rendezvous mit der Realität. (Beifall von der FDP, Ina Blumenthal [SPD] und Christina Weng [SPD]) Die Industrieländer der Welt wachsen, Nordrhein-Westfalen schrumpft zum dritten Mal in Folge. Die Arbeitslosigkeit liegt über dem Bundesdurchschnitt. Das alles sind keine Ausrutscher, sondern das ist ein gefährlicher Trend. Dieser Trend zeigt eindeutig nach unten, egal in welche Branche Sie schauen: historischer Anstieg bei den Insolvenzen zum Beispiel, die wirtschaftliche Lage verschärft sich weiter. Der jüngste IHK-Konjunkturbericht zeigt uns, dass 17.12.2025 23 % der Unternehmen Stellenabbau planen und 32 % Investitionen reduzieren. Dieser Wirtschaftsmotor, er produziert nur Fehlzündungen. Die Prognosen für NRW, sie werden schlechter und schlechter. Auch die Schätzungen der Landesregierung müssen ja immer wieder korrigiert werden, allerdings immer nur nach unten. Trotzdem behauptet die Wirtschaftsministerin – ich zitiere sie –: „Mit dem ,Nordrhein-Westfalen-Plan‘ geben wir die passende Antwort. […] Mit unserer Investitionsgarantie geben wir Hoffnung auf einen konjunkturellen Aufbruch.“ Frau Ministerin Neubaur, seitdem Sie im Amt sind, setzen Sie auf das Prinzip Hoffnung. Das ist aber keine wirtschaftspolitische Kategorie. Hoffnung ersetzt keine Strategie. Hoffnung ersetzt keine Prioritäten. Hoffnung kann Wirtschaftspolitik nicht ersetzen. (Beifall von der FDP) Dazu gehört übrigens auch eine funktionierende Infrastruktur; das ist in dieser Woche ja an unterschiedlichen Stellen noch mal Thema. Ein Drittel aller Staustunden entsteht in Nordrhein-Westfalen. Da könnte man fast auf die Idee kommen, ein Wahlplakat zu drucken, auf dem steht: Wozu noch Frühstück? Ich beiße bei jedem Stau ins Lenkrad. (Beifall von Thorsten Klute [SPD] – Vereinzelt Heiterkeit von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, das haben Sie mal plakatiert. Meine Vermutung ist: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sind ziemlich satt. – Und sie haben auch Ihre Verkehrspolitik satt. Unsere Anfragen zeigen regelmäßig, dass bei drei Viertel aller Straßenbauprojekte hier im Land die Landesregierung gar nicht oder nur wenig vorankommt. Egal bei welchem Verkehrsträger wir sind: Der Zustand ist desolat. – Das nervt die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das schadet der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Es wird zu einem echten Standortrisiko. Im Koalitionsvertrag hat Schwarz-Grün groß angekündigt, Nordrhein-Westfalen werde die erste klimaneutrale Industrieregion Europas und zugleich einer der wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte. Ich habe vor ein paar Wochen hier schon mal gesagt, dass im Chemiepakt dann nachzulesen war, die Landesregierung wolle sich jetzt auf den Weg machen, Unternehmen durch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, die jetzt zu schaffen seien, schnellstmöglich zu stabilisieren. Ich frage Sie, Frau Neubaur: Was haben Sie die letzten drei Jahre eigentlich gemacht? Frau Wirtschaftsministerin, hier an diesem Pult haben Sie behauptet, es seien harte Verhandlungen nötig gewesen, um zu diesem Pakt zu kommen. Landtag (Lachen von Jochen Ott [SPD]) Ich frage mich: Mit wem haben Sie eigentlich verhandelt? Er liest sich so, als hätten VCI und IGBCE das Ding alleine aufgeschrieben und Sie gefragt: Wollen Sie mitmachen – ja oder nein? (Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Das sind doch keine Ideen der Landesregierung, die in diesen Chemiepakt eingegangen sind. (Beifall von der FDP und der SPD – Jochen Ott [SPD]: Genau so ist es!) Es liest sich vieles gut, aber politisch ist der Chemiepakt am Ende Ihr Eingeständnis, dass Sie in den letzten dreieinhalb Jahren viel zu wenig für die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens getan haben. Es ist die Bestätigung dafür, dass Ihre Wirtschaftspolitik krachend gescheitert ist, weil NRW weder klimaneutral noch wettbewerbsfähig geworden ist. Im Gegenteil: Es droht ein immer weiterer wirtschaftlicher Abstieg. Sie haben keine Antwort auf diese wirtschaftlichen Herausforderungen und streichen dann noch in den Bereichen „Mittelstand“, „Gründungen“, „Innovationen“ und „Digitalisierung“, während Sie gleichzeitig massive Aufwüchse im Haus der Wirtschaftsministerin für große Einzelsubventionen, für einzelne Prestigeobjekte haben. Der Titel „Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen“ zum Beispiel steigt von 170 auf 260 Millionen Euro. Über eine Viertelmilliarde Euro! Wer soll davon profitieren? Handwerk und Mittelstand? Falsch gedacht! Diese 260 Millionen Euro gehen an fünf einzelne Großunternehmen hier in Nordrhein-Westfalen. Das Motto dieser Landesregierung scheint zu sein: Einigen wenigen Großen greifen wir unter die Arme, alle anderen müssen weiterhin unter schlechten Rahmenbedingungen leiden. Dabei wäre es umgekehrt richtig. Das Rückgrat unseres Wohlstands sind Mittelstand, Handwerk, Familienunternehmen, Freiberufler. Wenn Sie endlich mal anfangen würden, Politik für den Mittelstand zu machen, dann könnte es hier in Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich auch wieder nach vorne gehen. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie sollten viel mehr bei den Genehmigungsbeschleunigungen tun. Was ist zum Beispiel – darüber haben wir in diesem Jahr diskutiert – mit einem Pool von externen Projektmanagern, die bei den Genehmigungsverfahren helfen? Digitalisierung muss Chefsache werden, um diese Chancen endlich zu nutzen. Stattdessen läuft Ihnen der Chef-Digitalisierer einfach so davon. Sie müssen Wachstumsbranchen wie das Handwerk besser unterstützen. Was ist zum Beispiel mit der Meistergründungsprämie für junge Menschen, die eine Ausbildung durchlaufen haben und sich richtig was trauen? Eine Meistergründungsprämie wäre viel 17.12.2025 besser, als fünf Großkonzerne mit Ihrem Geld zu unterstützen. (Beifall von der FDP) Und das Einfachste von allem ist: Verzichten Sie doch bitte auf neue Belastungen für die Wirtschaft. Verabschieden Sie sich doch endlich auch offiziell von der geplanten Kiessteuer, damit es hier Planungssicherheit gibt. Verzichten Sie auf das Antidiskriminierungsgesetz, zu dem Sie auf unsere Frage: „Gegen welche Fälle wollen Sie da eigentlich vorgehen?“, gesagt haben: Uns sind keinerlei Fälle bekannt, bei denen dieses Gesetz helfen würde. Aber es könnte ja irgendwann mal sein. – Ein Misstrauensvotum gegenüber der eigenen Verwaltung ist eben auch nicht wirklich förderlich. (Beifall von der FDP) Sie sollten auch auf das Tarifentgeltsicherungsgesetz verzichten. Dass der Ehrenvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion in Nordrhein-Westfalen mal zum DGB geht und als Geschenk ein Tariftreuegesetz mitbringt, obwohl er noch fünf Tage vorher bei einer Showveranstaltung in der Landesvertretung in Berlin von Bürokratieabbau gesprochen hat, obwohl Sie in Interviews noch gesagt haben, Herr Ministerpräsident, der Staat müsse den Menschen und Unternehmen endlich wieder mehr Vertrauen entgegenbringen, dann würden Menschen und Unternehmen auch dem Staat vertrauen, kann ich mir nicht erklären. Wie man sonntags und montags das sagen kann, um dann am Donnerstag ein Tariftreuegesetz vorzustellen, kann ich nicht nachvollziehen. Bei solchen Pirouetten wird selbst Markus Söder schwindelig. (Beifall von der FDP) NRW erlebt eine sicherheitspolitische Zeitenwende – nicht weil die Landesregierung das gestaltet, sondern weil sie von ihr weitestgehend überrascht wird. Kollege Jochen Ott hat eben aus der GdP-Stellungnahme zitiert, die, wenn man sie wirklich liest, nur einen Schluss zulässt: Entscheidend ist nicht der Innenminister, sondern der Koalitionspartner des Innenministers. Herr Minister Reul ist zwar deutlich beliebter als sein Vorgänger Ralf Jäger, aber in den Statistiken, Herr Reul, war Herr Jäger in vielen Bereichen mittlerweile deutlich besser. (Rodion Bakum [SPD]: Da sieh mal einer an! – Weitere Zurufe von der SPD) Gucken Sie sich das an. Seit 2022 wird es in allen Bereichen der Kriminalitätsstatistik schlechter. Was hätte die CDU, wenn es ein SPD-Innenminister wäre, damals wohl gekeift! (Beifall von der FDP und der SPD) Lieber Herr Reul, das ist mir gar nicht so leichtgefallen, weil ich wenig Grund habe, Ralf Jäger zu ver-Landtag teidigen. Aber die Statistiken sind nun mal die Statistiken. (Jochen Ott [SPD]: Was wahr ist, muss auch wahr bleiben!) Drohnen über unseren Industrieanlagen, Sabotageakte an Schienen, Cyberangriffe auf die Energieinfrastruktur – das alles treibt uns um und ist eine große Herausforderung. Gleichzeitig steigt weiterhin die Gewalt gegen Polizeibeamte, gegen andere Rettungskräfte. Allgemein besorgniserregend finde ich auch die Entwicklung in den Bereichen „Gewaltkriminalität“, „Clankriminalität“, „organisierte Kriminalität“, „Jugend- und Kinderkriminalität“, „Extremismus“. Wer auf diese Landesregierung schaut, der erkennt bei all diesen Herausforderungen ein Muster: Sie verwechselt Sicherheit mit Symbolpolitik und Verantwortung mit Verwaltung. Sie sind und bleiben Verantwortungsflüchtlinge. Sie flüchten sich in die Evaluation, statt Entscheidungen zu treffen. Das beste Beispiel dafür ist der Taser. Alles, was man dazu evaluieren kann, ist längst evaluiert. Die Grünen blockieren weiterhin. Die CDU lässt es mit sich machen. Wir haben eine Zweiklassengesellschaft bei der Ausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten. Und es gibt eigentlich doch nur eine klare, einfache Antwort: Wer jeden Morgen seine Uniform anzieht und für unser aller Sicherheit seinen Kopf hinhält, der verdient die bestmögliche Ausstattung, egal in welcher Polizeibehörde er gerade eingesetzt ist. (Beifall von der FDP und der CDU) Sie flüchten vor klaren Entscheidungen, zum Beispiel bei der Bezahlkarte. Große Auftritte des Ministerpräsidenten erlebten wir in Berlin – damals noch Ampel-Bundesregierung –: Die müsse sofort eingeführt werden. Das gehe alles viel zu langsam. Und dann lässt er sich von den Grünen hier ein Opt-out reinschreiben. Herr Ministerpräsident, nach großen Worten in Berlin, es bräuchte flächendeckend die Bezahlkarte, hat Ihre Landesregierung den größten Flickenteppich verursacht, den es bundesweit bei den Bezahlkarten überhaupt gibt. Aber diese Koalition zieht dann vermeintliche Stärke aus der massiven Ausweitung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden beim Verfassungsschutz und beim Polizeigesetz, und Sie verkennen dabei und spielen dabei mit den Grenzen unserer Verfassung. Da gilt dann wohl der alte CDU-Leitsatz: Und wenn schon! Dann muss der Gerichtshof uns das eben später verbieten. Ich finde es übrigens besonders spannend – und das haben wir diskutiert –, was die Grünen da gerade machen. Denn dort, wo ein konsequenter Rechtsstaat notwendig wäre, blockieren Sie, und da, wo Bürgerrechte verteidigt werden müssten, knicken Sie 17.12.2025 aus Angst und zum Schutz Ihrer eigenen Ministerin ein, meine Damen und Herren. Wer beim Schutz der Freiheitsrechte einknickt und gleichzeitig beim Schutz des Rechtsstaates versagt, der darf in diesem Land keine Verantwortung mehr tragen. (Beifall von der FDP) Und das zieht sich insbesondere durch die grüne Ministerbank. Der Kollege Ott hat das eben angesprochen: beim Justizminister manipulative Verfahrensgestaltung bei der OVG-Besetzung. Wir haben jetzt einen OVG-Präsidenten, der dem Parlament und der Öffentlichkeit gegenüber an Eides statt versichert hat, dass der Minister nicht die Wahrheit gesagt hat. Und wir haben eine Ministerin Josefine Paul, die versucht, mit ihrer Salamitaktik beim PUA „Solingen“ durchzukommen. Es sind grüne Minister, die das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Landesregierung erschüttern, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Billiger geht es aber nicht!) und noch scheint die Hand des Ministerpräsidenten sie zu schützen. Aber, Herr Ministerpräsident, ich habe in Ihrer letzten Pressekonferenz ein leichtes Zucken gesehen. Denn zu Ihrer Flüchtlingsministerin, Josefine Paul, haben Sie da jüngst gesagt – ich zitiere –: „Ich bin ziemlich sicher, dass Josefine Paul alle Fragen im PUA beantworten wird.“ (Christian Dahm [SPD]: Da bin ich aber ge- spannt!) „Ziemlich sicher“, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht weit entfernt vom „vollsten Vertrauen“ von Angela Merkel. Bei „ziemlich sicher“ hört man schon das Klacken, mit dem die Hintertür zum Rücktritt aufgeschlossen wird. Richtig wäre es – und überfällig. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie sollten mehr bei der Prävention tun, zum Beispiel beim Programm „Kurve kriegen“ im Bereich „Jugendkriminalität“ oder bei der Polizeiausrüstung. Taser müssen wirklich endlich flächendeckend eingesetzt werden. Wir brauchen noch einmal eine Offensive bei Ausbildung und Training für die Polizistinnen und Polizisten. Und ich glaube, bei der allgemeinen Sicherheitslage müssen wir auch viel mehr für die allgemeine Abwehrfähigkeit bei Großeinsatzlagen, bei Terrorlagen und im Katastrophenschutz tun. Diese Landesregierung ist aber in der Innenpolitik auf einem gefährlichen Irrweg. Nordrhein-Westfalen bräuchte eigentlich Entschlossenheit und bekommt Bürokratie. NRW bräuchte Mut und bekommt Ausreden. NRW bräuchte Führung und bekommt Verantwortungsflucht und dauerhafte Evaluationsberichte. Was wir mit diesem Haushalt insgesamt erleben, ist eine Politik der Trippelschritte. Das ist keine Politik, Landtag die wirklich gestalten will. Große Fragen werden konsequent umgangen. Stattdessen regiert das inhaltliche Klein-Klein. Wo dieses Land mutige Antworten auf wirklich große Herausforderungen bräuchte – bei der Bildung, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Infrastruktur, bei Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit –, da überall müssten Sie viel mehr liefern. Doch genau bei diesen Themen weichen Sie vor einer Entscheidung zurück. Die Landespolitik wird vom Ministerpräsidenten entpolitisiert. Da setzt man auf Bilder statt auf Reformen, da setzt man auf Beliebtheit statt auf Mut zur Veränderung. Nach außen fordert der Ministerpräsident bei der Ministerpräsidentenkonferenz lautstark Bürokratieabbau, und nach innen setzt er noch in derselben Woche mehr Bürokratie durch. Das ist doch kein Kommunikationsproblem, Herr Ministerpräsident, das ist ein Führungsproblem. Ich frage mich beim letzten ganzjährigen Haushalt vor der Landtagswahl: Was soll eigentlich von dieser schwarz-grünen Landesregierung als großes Projekt, als das, mit dem man sie verbindet, mal übrig bleiben? Man konnte „Kein Kind zurücklassen“ und man konnte auch Entfesselungspakete inhaltlich so oder so finden. Aber was soll eigentlich von dieser Landesregierung übrig bleiben? Da gibt es keine Leitidee, da gibt es keinen gemeinsamen Zukunftsentwurf, da gibt es Klein-Klein und Symbolpolitik. Wo früher Reformen angegangen und gestaltet wurden, da werden heute Prozesse evaluiert und noch einmal evaluiert und noch einmal evaluiert. Wo früher Prioritäten für frühkindliche Bildung gesetzt wurden, da gibt es jetzt einen mageren Inflationsausgleich. Wo früher Strukturen verändert wurden, da veranstaltet die Landesregierung eine Blaulichtmeile, und der Ministerpräsident ruft, wie vor zwei Jahren, dazu auf, Plätzchen für die Nachbarn zu backen. Das ist alles nett gemeint, aber nichts davon ist eine Antwort auf die großen Fragen unserer Zeit. (Beifall von der FDP und der SPD) Nordrhein-Westfalen braucht wieder Politik mit Anspruch, mit Richtung und mit Mut, und dieser Haushalt leistet all das nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Anhaltender Beifall von der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Brems.

Diese Rede einzeln zitieren

Wibke Brems GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind jetzt in Stunde 20 der Haushaltsberatungen zu diesem Haushalt allein hier im Plenum. Das heißt, jede Zahl ist genannt, auseinandergenommen, zum Teil verdreht, 17.12.2025 aber eben auch erklärt. Aber ein Haushalt ist mehr als Zahlen. Er ist unser Fundament, damit Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich stark und für alle ein verlässliches Zuhause bleibt. Deswegen von mir die drei Grundpfeiler für den Haushalt 2026: Erstens. Die Haushaltslage bleibt angespannt, aber wir machen jetzt das, worauf es ankommt. Zweitens. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan legen wir die Grundlage für Investitionen in Kinder, Klima und Kommunen. Drittens. Auch mit der Ergänzungsvorlage der Landesregierung und unseren Haushaltsänderungsanträgen behalten wir die Zukunft fest im Blick. Wenn der eine hier verzweifelt versucht, auf Landesvater zu spielen, und der andere einfach nur Schulden verteufelt, dann muss ich klar sagen: Es kommt doch gerade jetzt auf Verlässlichkeit, auf Tatkraft und auf gemeinsame, klare Ziele an. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir als schwarz-grüne Koalition packen die Herausforderungen dieser Zeit an. Wir übernehmen klar Verantwortung, und wir halten Nordrhein-Westfalen verlässlich auf Kurs für eine sichere und nachhaltige Zukunft. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Damit komme ich zu den drei Grundpfeilern im Einzelnen, und ganz zum Schluss kommt auch noch das Dach. Pfeiler 1. Die Haushaltslage bleibt angespannt, aber wir machen das, worauf es ankommt. Die Aufgaben sind groß, die Mittel sind gering, und Prioritäten müssen wir daher setzen. Auch wenn sich die Einnahmen in letzter Zeit etwas stabilisiert haben, bleiben die Spielräume eng. Deswegen bleibt unsere Aufgabe klar: Wir müssen mit den vorhandenen Mitteln umsichtig wirtschaften, gleichzeitig die Transformation unseres Landes vorantreiben und den Zusammenhalt fördern. Wir nehmen Kürzungen dort zurück, wo sie Chancen und Zukunft gefährden; denn es geht doch um die Menschen, um ihre Chancen, ihre Sicherheit und ihre Zukunft. Für diese sichere Zukunft müssen wir in der aktuellen Lage Schulden aufnehmen. Wir nutzen diese Möglichkeit verantwortungsvoll und zielgerichtet, und dann kommt es eben zu einem Haushalt, der die Gegenwart absichert und für die Zukunft baut. Wir machen das, worauf es ankommt: Wir fördern die Bildung, wir treiben den Klimaschutz voran, wir sichern soziale Angebote, wir stärken die Kommunen, und wir machen unsere Wirtschaft fit für die Herausforderungen von morgen. Wir halten unsere Versprechen, die wir den Menschen dieses Landes gegeben haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Tja, liebe SPD, bei Ihnen war auch schon mal mehr Lametta, oder? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie machen gerade so eine Kampagne: Sie „haben verstanden“. – Eben haben wir auch gehört, Sie machten eine Zuhör-Tour. (Zuruf von der SPD: Ja!) Ich muss sagen: Dafür ist es schon wichtig, in der aktuellen Lage auch die Rahmenbedingungen und die Zusammenhänge nachzuvollziehen. Wir haben es mit einem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu tun, der jetzt fast vier Jahre dauert. Wir haben globale Unsicherheiten. Ich muss nur Stichworte wie „Trump“ oder auch „China“ nennen. Wir haben eine schwächelnde Konjunktur. Diese Rahmenbedingungen sollte auch eine SPD verstehen, statt immer weiter Luftschlösser zu bauen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn man sich Ihre Haushaltsänderungsanträge anguckt, dann sieht man, dass Sie jetzt 1 Milliarde Euro mehr Schulden machen wollen. Trotzdem bleiben dann immer noch 460 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsanträgen ohne jegliche Gegenfinanzierung. (Christian Dahm [SPD]: Das stimmt doch nicht!) Das sind in der Summe 1,5 Milliarden Euro mehr. Ich frage mich wirklich: Wenn Sie etwas in der Größenordnung ohne jegliche Gegenfinanzierung beantragen, (Ina Blumenthal [SPD]: Stimmt nicht! – Chris- tian Dahm [SPD]: Stimmt doch überhaupt nicht!) wo ist da eigentlich der Anspruch für Ihre eigene Politik? Und wo haben Sie eigentlich Ihren Goldesel versteckt? Das ist doch fernab jeglicher Realität. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Sarah Philipp [SPD]) Kommen wir zum Pfeiler 2. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan legen wir die Grundlage für Investitionen in Kinder, Klima und Kommunen. (Sarah Philipp [SPD]: Das wäre schön!) Der Nordrhein-Westfalen-Plan in Höhe von 31,2 Milliarden Euro ist unser Motor für Zukunftsinvestitionen. Mit ihm arbeiten wir immer weiter daran, dass unser Land einfach funktioniert. Den jahrzehntelangen Sanierungsstau arbeiten wir Schritt für Schritt ab und denken gleichzeitig die Zukunft mit. Wir sanieren die Straßen, wir investieren in ökologische Nachhaltigkeit, wir investieren in Kinder, Klima und Kommunen. Wir investieren in Kinder, weil sie Orte brauchen, an denen sie sich wohlfühlen, modern lernen und ein-17.12.2025 fach sicher aufwachsen. Wir investieren in das Klima, weil energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität oder Zukunftstechnologien eben nicht einfach irgendein Luxus sind, sondern echte Notwendigkeiten, die auch unserer Wirtschaft enorme Chancen bieten. Und wir investieren in Kommunen, weil hier der Alltag von Menschen gestaltet wird; von der Straße bis zur Schule, vom Schwimmbad bis zum Rathaus. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass unser Nordrhein-Westfalen-Plan mehr ist als Geld. Er steht für Planungssicherheit, für Verlässlichkeit und dafür, dass wir die Zukunft aktiv gestalten. Dabei gilt: Niemand bleibt allein, weder die Familien noch die Menschen, die unsere Unterstützung brauchen, weder die Unternehmen noch die Kommunen. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan bieten wir gerade den Kommunen einen enormen Gestaltungsspielraum mit wenig Bürokratie. Wir machen das, weil wir ihnen einen Großteil der Gelder pauschal geben und Förderprogramme vereinfachen. So kommen Investitionen schnell an, und der Alltag der Menschen wird schnell verbessert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir wissen aber auch, dass dieser Gestaltungsspielraum allein nicht reicht, wenn die Basis fehlt. Wie ernst die Lage in den Kommunen ist, zeigt der Brandbrief der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus den 13 Landeshauptstädten, den sie im Oktober an den Bundeskanzler geschickt haben. Die Städte und Gemeinden tragen eine Hauptlast der sozialen Verantwortung, die so wichtig für unseren Zusammenhalt ist. Sie dürfen deswegen nicht alleingelassen werden. Wir handeln hier. Wir geben den Kommunen Investitionskraft, die sie so dringend brauchen, und wir geben mit der Allschuldenlösung den Kommunen wieder endlich mehr Luft zum Atmen. Wir übernehmen Verantwortung für eine Last, für die die Kommunen selbst am wenigsten können. Das Land liefert, und jetzt ist endlich auch der Bund dran. Die Bundesregierung muss beim Allschuldenfonds liefern und muss endlich die Finanzgrundlage der Kommunen stärken, statt immer weiter Geschenke nach Bayern zu geben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Kommen wir zum Pfeiler 3. Auch mit der Ergänzungsvorlage der Landesregierung und unseren Haushaltsänderungsanträgen haben wir die Zukunft fest im Blick. (Christian Dahm [SPD]: Ja! Genau!) Wir investieren in Chancen. Wir öffnen Türen für Kinder und Jugendliche mit zusätzlichen Mitteln für Startchancen-Schulen und Kita-Helfer*innen. Wir geben der Kultur wieder mehr Luft zum Atmen. Statt Kürzungen gibt es jetzt mehr Geld als im Vorjahr. Landtag Wir lassen Ideen wachsen. Die Hochschulen bekommen 380 Millionen Euro mehr Grundfinanzierung als 2025. Wir sichern die Justiz, indem wir Stellensperrungen zurückgenommen haben und den Täter-Opfer-Ausgleich erhalten. Wir fangen die Menschen auf, bevor sie den Boden unter den Füßen verlieren. Es gibt zusätzlich 28 Millionen Euro für soziale Projekte und für die Bekämpfung von Armut und Wohnungslosigkeit. Wir halten damit Wort und nehmen Kürzungen aus dem vergangenen Jahr zurück. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch mit unseren Haushaltsänderungsanträgen schaffen wir Spielräume, beispielsweise für Klimaschutz und Energiewende, von klimaneutralem Zement über die Geothermie bis zur Fernwärme oder auch der Transformation unseres Energiesystems. Wir stärken Staatsanwaltschaften, die Aus- und Weiterbildung der Polizei und die Gewaltprävention im Kinder- und Jugendförderplan. Wir bauen die Sportförderung im gebundenen Ganztag und die Drohnenabwehr aus. Und wir heben die Förderung für den Verdienstausfall von Betreuerinnen und Betreuern von Ferienfreizeiten an. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Mit all diesen Sachen gestalten wir ein Nordrhein-Westfalen, das niemanden allein lässt. Ein Haushalt ist kein Selbstzweck, sondern muss immer Werkzeug für Zukunft sein. Wir bauen ein Nordrhein-Westfalen, das stark bleibt, zusammenhält und mutig vorangeht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Und nun zum Dach unserer Vision. 2025 ist für Grüne in Nordrhein-Westfalen ein besonderes Jahr. Denn vor 35 Jahren haben es die ersten Grünen in den Landtag von Nordrhein-Westfalen geschafft. Wir haben uns seitdem ein ganz klein bisschen verändert. Ich meine das jetzt nicht nur auf modische Aspekte bezogen, sondern sicherlich hätten sich die Grünen der ersten Stunde vielleicht nicht unbedingt vorstellen können, dass wir mal erfolgreich mit der CDU regieren. Aber was als Konstante gleich geblieben ist, ist bis heute unsere Vision. Wir wollen die Zukunft für alle gestalten, sicher, gerecht und klimafreundlich. Deswegen sind Kinder und Jugendliche der Antrieb unserer Politik. Sie zeigen uns, worauf es ankommt, und sie fordern uns auch heraus. Für sie gestalten wir heute das Morgen. Ich freue mich so sehr, dass wir ihnen auch die Möglichkeit geben, ihre Zukunft selbst zu gestalten und wir heute gemeinsam die Verfassungsänderung für das Wahlalter 16 beschließen können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Damit junge Menschen aber wirklich auch Bock haben, sich zu engagieren, braucht es ein Land, das ihnen Chancen bietet und Perspektiven eröffnet. 17.12.2025 Nordrhein-Westfalen hat dafür die besten Voraussetzungen. Wir sind das Herz der Energiewende. Im Rheinischen Revier entsteht beispielsweise eine Zukunftsregion für erneuerbare Energien, für Digitalwirtschaft, für grüne Industrie. Wir sind das Sportland, das regelmäßig mehr als ein Viertel der deutschen Olympiamannschaft stellt. Wir richten große Events wie die World University Games und hoffentlich bald auch die Olympischen und Paralympischen Spiele aus. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nordrhein-Westfalen ist das Land der Innovation und Spitzenforschung. Fast ein Fünftel der deutschen Start-ups hat hier ihren Sitz. Vom Supercomputer in Jülich bis zum Spitzencluster „it’s OWL“ zeigen wir, dass Nordrhein-Westfalen bei Spitzentechnologie ganz weit vorne ist. Nordrhein-Westfalen ist ein Land des Zusammenhalts. Hier leben 18 Millionen Menschen mit ihren unterschiedlichen Geschichten, Vorlieben und Herkünften. Mehr als die Hälfte der Menschen engagiert sich ehrenamtlich. Außerdem engagieren wir uns gegen die Einsamkeit – mit Begegnungsorten und digitalen Angeboten, (Christian Dahm [SPD]: Mit Postkarten!) damit niemand allein zu Hause bleibt. Wir brauchen aber natürlich noch mehr: eine klimaneutrale Industrie, die Arbeitsplätze sichert und neue schafft. Wir brauchen Städte, die vernetzt und lebenswert sind, damit neue Arbeitskräfte hierhin kommen. Wir brauchen eine Mobilität, die nachhaltig funktioniert, Kultur und Bildung, die allen offenstehen, und eine starke Demokratie, weil sich die Menschen engagieren und füreinander einstehen. Genau das hat dieses großartige Nordrhein-Westfalen verdient, nämlich dass wir uns nicht ausruhen, sondern immer weiter ambitioniert an einer guten Zukunft für alle arbeiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das ist unsere Vision: ein modernes, gerechtes und klimafreundliches Nordrhein-Westfalen, das eine Zukunft für alle bietet. Vor 35 Jahren haben wir Grüne angefangen, diese Vision Schritt für Schritt in Realität umzusetzen. Auch dieser Haushalt ist ein weiterer solcher Schritt. Wir übersetzen Zukunft in konkrete Politik für die Menschen – mit Investitionen in Klimaschutz, soziale Sicherheit und eine zukunftsfähige Wirtschaft. Wir zeigen, dass Transformation gelingt, wenn man sie anpackt. Wir machen aus Zahlen Hoffnung und aus Plänen Realität. Das ist unser Auftrag; das ist unser Versprechen: ein modernes, gerechtes und klimafreundliches Nordrhein-Westfalen für alle. Wir, diese schwarz-grüne Landtag Koalition, sichern die Zukunft unseres Landes – entschlossen, verlässlich und gemeinsam. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In einer Woche ist Weihnachten. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Bei uns gehört „Kevin – Allein zu Haus“ irgendwie dazu. (Heiterkeit von den GRÜNEN und der CDU) Dieser Weihnachtsklassiker feiert in diesem Jahr übrigens sein 35-jähriges Bestehen, genau wie die grüne Landtagsfraktion – mit dem Unterschied, dass wir alles dafür tun, dass niemand allein bleibt, weder die Kinder und das Klima noch die Kommunen. – Frohes Fest. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Dr. Vincentz. (Thorsten Klute [SPD]: O Tannenbaum, o Tannenbaum!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beginnen möchte ich dieses Mal mit einem Zitat von Friedrich – keine Sorge –, dem Großen, nicht von dem aus dem Sauerland. Von Zweiterem – so ist es mir zumindest nicht erinnerlich – gibt es kein einziges gutes Zitat, von dem er sich im Nachgang nicht selbst wieder distanziert hätte. (Beifall von der AfD – Zuruf) Der alte Fritz soll also einmal gesagt haben: „Wer alles verteidigen will, verteidigt nichts“. Wenn man dieser Tage die Politik von Schwarz und Grün hier im Land betrachtet, dann ist viel Wahres daran. Während man hier in Nordrhein-Westfalen mit einem erneuten Rekordhaushalt so viel Gutes tun könnte, ja müsste, verlieren sich Wüst und Neubaur gänzlich in der vermeintlichen Rettung der Welt. Mit einem Haushaltsvolumen von nunmehr 112,3 Milliarden Euro müsste die Landesregierung den angeschlagenen Haushalt konsolidieren, Gelder für dringend benötigte Investitionen freimachen und unseren Sozialstaat für die demografische Klippe rüsten. Aber von all dem sind allenfalls Ansätze zu sehen. Bei der CO -Reduktion und der Aufnahme von Flüchtlingen wird investiert, das vermeintliche Wohl des Erdenballs im Blick. Wüst fühlt sich wohl als Atlas und versucht, am westlichsten Punkt – zumindest der Republik – die Welt zu schützen, während er in der Realität allenfalls die CDU mit teuren Imagefotos vor 17.12.2025 dem Absturz in den Umfragen bewahrt und NRW hintenüberfällt. Schwarz-Grün, so sagt man in der Bevölkerung mittlerweile, ist wie Rodeln – zwar ohne Schnee, Freude und Schlitten, aber es geht schnell bergab. (Beifall von der AfD – Hendrik Schmitz [CDU]: Ha, ha!) Mehr als 6.000 Unternehmen haben 2025 in Nordrhein-Westfalen Insolvenz angemeldet. In keinem anderen Bundesland waren es so viele; noch einmal 10,7 % mehr als im Vorjahr. Auch bei den Privatinsolvenzen setzt sich der Negativtrend fort. Von bundesweit 76.300 Fällen entfallen mehr als ein Viertel auf Nordrhein-Westfalen, wo der Zuwachs mit fast 14 % besonders hoch ausfällt. Weder die Firmen noch die Bürger können sich das Leben in Nordrhein-Westfalen dank Ihrer Politik der milden Gaben für die Welt und der Härte für die eigenen noch leisten. (Beifall von der AfD) Der Wocheneinkauf wird zur Belastungsprobe für die ganze Familie, sodass trotz krasser demografischer Fehllage selbst die Familienplanung zusammengestrichen wird. Einen zusätzlichen kleinen Menschen am Tisch können sich schlicht immer weniger Menschen leisten, geschweige denn ein zusätzliches Kinderzimmer. Aktuell gehen allein in Nordrhein-Westfalen jeden Monat rund 2.100 Arbeitsplätze in der Metall- und Elektroindustrie verloren; gut bezahlte Arbeitsplätze, durch die Familien ernährt wurden. Ihre Nachbarn, Freunde, Bekannte und Eltern aus der Kita stehen vor dem Nichts – keine Perspektive. Die Umschulung vom Industrieschlosser auf Klimaschutzmanager ist ein wilder Fiebertraum der Grünen, aber doch keine Lebensrealität auf diesem Planeten, wie so vieles. (Beifall von der AfD) Insbesondere die hohen Energiekosten durch ihre sogenannte Transformation werden immer wieder als Anker um den Hals der Firmen genannt, zuletzt am Dienstag vor zwei Wochen in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses, in der sich alle geladenen Sachverständigen einig waren. Wann kommt das schon einmal vor? Die Wasserstoffstrategie der Landesregierung ist keine. Es ist die Hybris einer Hautevolee, mit dem Champagner der Energiewende allen Ernstes eine Industrienation antreiben zu wollen. Es ist Marie – Entschuldigung – Monika Neubaur, die ihnen in der Schlange vor der Tafel zuruft: Wenn sie keine Kohle haben, so sollen sie doch mit Wasserstoff heizen. Hendrik Wüst beweist: Eine Stimme für die CDU ist nicht nur eine verlorene Stimme, sondern eine Stimme Landtag gegen den Standort Nordrhein-Westfalen, gegen unseren Wohlstand und gegen jede Vernunft. (Beifall von der AfD) Seine grüne Politik führt zu roten Zahlen. Von schwarz ist vielleicht lediglich die Parteifarbe geblieben. Wer erst Kraftwerke sprengt und dann den Strompreis subventioniert, der hätte freitags in Mathe besser aufpassen sollen, anstatt in der Innenstadt fürs Klima zu hüpfen. Ihr Industriestrompreis ist kein Heilmittel, sondern allenfalls Opium für eine sterbende Wirtschaft. (Beifall von der AfD) Ihr Festhalten an Plänen, die längst gescheitert sind, reißt den ganzen Standort herunter. Immer weniger Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fähigkeit der Regierung führt zu immer weniger Investitionen in Nordrhein-Westfalen, führt zu immer mehr Unternehmensverlagerungen, führt zu Jobabbau und Schließungen, führt zu weniger Geld bei Kommunen und Bürgern, führt absehbar zu Verzweiflung und Elend. Lenken Sie endlich ein! Es wird Zeit für einen Austritt aus der Transformationskirche. (Beifall von der AfD) Auf was für tönernen Füßen Ihre Planungen stehen, zeigen nicht zuletzt die Aussagen der Präsidentin des Landesrechnungshofes. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Jedoch wird der Haushaltsausgleich 2026 nur durch folgende Maßnahmen erreicht: – erstens durch geplante konjunkturbedingte und strukturelle Krediteinnahmen […], – zweitens durch geplante einnahmeseitige Sondereffekte […], – drittens durch unterbliebene Schuldentilgung von Krediten für die beiden Sondervermögen […]. Erst diese Faktoren tragen mit rund 8 Milliarden Euro zu einem Haushaltsausgleich bei. Damit sind folgende Problemstellungen verbunden: Die eingeplanten Sondereffekte sind nicht dauerhaft verlässlich, teilweise sind sie sogar offensichtlich endlich. Die klare Zielvorgabe, Ausgaben dauerhaft durch verlässliche Einnahmen zu finanzieren, liegt damit in weiter Ferne für das Land. Auch die geplanten Kreditaufnahmen sind als solches kritisch zu sehen. Durch sie steigt der ohnehin hohe Schuldenberg. Schulden werden wiederum erhebliche Zinslasten auslösen, die zukünftige Ausgaben in nicht absehbarer Größe vorfestlegen.“ 17.12.2025 Ich übersetze Ihnen das jetzt gerne mal aus Finanzbeamtendeutsch in einfache Sprache: Das ist eine schallende Ohrfeige für Ihre Finanzplanung. (Beifall von der AfD) Entlarvend sind dabei auch die Angriffe Ihrer Fraktion auf den Rechnungshof selbst; Kritik unerwünscht. Das ist nicht nur unfassbar unsouverän; das ist in der Dreistigkeit, uns alle in den Abgrund stürzen zu wollen, geradezu atemberaubend. Allein Ihre Schuldenlast wird die kommenden Generationen immer schwerer belasten und jedes Umsteuern umso mehr erschweren. Die Zinsen steigen stetig auf 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2029. Das ist mindestens doppelt so viel, wie Sie mit dem Sondervermögen jedes Jahr hier für Nordrhein-Westfalen übrig haben. Das müsste alles nicht sein. Wir haben Ihnen allein Einsparungsvorschläge in Höhe von 720 Millionen Euro in unseren Haushaltsänderungsanträgen unterbreitet – und das trotz unserem Wunsch nach Mehrausgaben für Krankenhäuser, für Polizei, für mehr Bildung und für eine Willkommenskultur für neue Babys. Trotzdem wäre dieses Geld übrig geblieben. Deutschland war mal international hoch angesehen. Jetzt schütteln alle nur noch ungläubig den Kopf über die Maschinenstürmer von CDU, SPD, Grünen und Linken. Auch hier in NRW berauscht man sich weiter an sich selbst und beklagt sich über Hunderte Geisterfahrer, während man selbst jedes rote Zeichen überfährt: Pappmaché-Bauten von neuen Stahlstraßen, Kreislaufwirtschaft in der PowerPoint-Präsentation, Green Economy im Lehrbuch – alles bezahlt von neuen Schuldenbergen. Das bittere Erwachen ist aber das Einzige, das sich von all diesen Ideen tatsächlich realisieren wird. (Beifall von der AfD) Schon jetzt ist der Bund de facto pleite – wir wissen das alle –, das Land de facto pleite, die Kommunen de facto pleite; und all das noch vor den nächsten 15 Jahren, in denen die geburtenstarken Jahrgänge in der Rente ankommen. Einen Plan, außer mit 1,7 Millionen Euro für PR der Landesregierung schon wieder alles wegzulächeln, haben Sie schon lange nicht mehr. In Schönheit sterben – so sagt der Volksmund. Der Ausbau des sogenannten Landeshauses kostet derweil rund 55 Millionen Euro statt der veranschlagten 33,6 Millionen Euro, der Neubau des Landtags rund 250 Millionen Euro statt der veranschlagten 167 Millionen Euro, und die Personalkosten allein der Staatskanzlei steigen um 3,7 Millionen Euro. Gespart wird stattdessen beim Bürger. Euro, so scheint es, ist für die Regierung eh keine Rechengröße mehr. In Düsseldorf ist die Währung der Wahl die Anzahl von ausgereichten Förderbescheiden – Landtag und natürlich die Zahl zum Bau zugelassener Windindustrieanlagen. Beides ist ohne jeden Aussagewert. Man kann es nicht essen, sich nichts davon kaufen, geschweige denn eine Industrienation damit am Laufen halten. Egal! Hauptsache, ein schönes Foto von irgendwelchen Netzwerktreffen, von irgendwelchen Clustern, auf denen sich die immer gleichen Leute zur Selbstvergewisserung treffen. Harte Fakten, relevante Zahlen an geschaffenen Arbeitsplätzen, Wertschöpfung, effektive grundlastfähige nutzbare Terawatt? Fehlanzeige! Das stört alles nur. Sonne und Wind, so heißt es doch so schön, stellen keine Rechnung. Das macht dann das örtliche Energieunternehmen, und danach gehen im Werk oder zu Hause die Lichter aus. Im November haben Ihre ganzen Windräder und Photovoltaikanlagen gerade mal rund 12 % der installierten Nennleistung gebracht. 12 %! Es gibt ihn leider doch, den kleinen, aber relevanten Unterschied zwischen Reden von Neubau und der Realität, zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Und den lassen Sie die Mitmenschen hier in NRW bitter bezahlen. (Beifall von der AfD) Thyssenkrupp Steel baut jetzt endgültig 11.000 Stellen ab. 700 Millionen Euro auf die grüne Null, rien ne va plus, nichts geht mehr – verzockt. Ausgerechnet bei der Ludwig-Erhard-Stiftung ist dafür Folgendes zu lesen – ich zitiere –: „Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Seitdem hören wir gebetsmühlenartig: ‚Wind und Sonne schicken keine Rechnung.‘ Es war der Beginn einer großen Erzählung […]. Doch was als ‚Wachstumsprogramm für Deutschland‘ verkauft wurde, entpuppte sich bis heute leider als eine der teuersten Lebenslügen der deutschen Wirtschaftspolitik.“ Richtig! Jetzt muss nur noch die CDU verstehen, was ihre eigene Stiftung so von sich gibt. (Beifall von der AfD) Apropos Lebenslügen – hier gleich noch eine: Es wird niemandem etwas weggenommen, und wir lassen uns unsere Art, zu leben, nicht nehmen, haben Sie gesagt. Aber im Kleingedruckten steht dann: außer Weihnachtsmärkte, Martinsumzüge, Freibadbesuche, bezahlbare Mieten und Krankenkassenbeiträge. Wenn man fragt, woran das alles liegt, hört man: Männer oder Jugendgruppen, vielleicht ja auch australische Austauschstudenten. Was wir brauchen, ist eine Regierung, die für das Wesentliche Verantwortung übernimmt, anstatt immer neue Ausreden zu erfinden. 17.12.2025 (Beifall von der AfD) Nicht nur die NRW-Wirtschaft ist im Sinkflug, sondern auch unsere innere Sicherheit. Reuls Politik der tausend Nadelstiche ist die Armlänge Abstand der Innenpolitik. Sie ist in der Realität abseits der Pressekonferenzen genauso wirkungslos wie Neubau aus Energiewende. Reuls Maßnahmen halten Clans ungefähr zehn Minuten auf, neun davon durch schallendes Gelächter. Trotzdem halten die Grünen selbst die aktuelle Light-Version des Lagebildes Clankriminalität für stigmatisierend. Ihr Justizminister Benjamin Limbach möchte statt von Clans lieber von Organisierter Kriminalität sprechen. Ihre Politik gegen Schwerstkriminelle ist nicht das Werk eines harten Sheriffs, so wie Sie es gerne verkaufen. Sie ist so soft, dass man unmittelbar an Waschmittel denken müsste: (Beifall von der AfD) Was ist das? Es ist so weich und riecht nach Blumen. Ist das Perwoll? Nein, das ist die Politik unseres Innenministers. Wenn sich syrische und libanesische Clankrieger mit Dachlatten und Macheten durch die Essener Innenstadt jagen, gibt es am Ende zwar 169 Tatverdächtige, aber null Strafen. Null! Die Beschuldigten treffen sich lieber beim Friedensrichter und nicht beim Staatsanwalt. Das hat mit unserem Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall von der AfD) Um 6,5 % steigen zwar die Ausgaben für Inneres; die Zahl der Straftaten steigt aber allein im Bereich dieser Clankriminalität in den letzten zwei Jahren um rund 30 %. Das sind keine Lappalien, sondern blutige Verteilungskämpfe: mitten in unseren Städten 2.145 Rohheitsdelikte, 1.429 Fälle von Körperverletzungen, viele davon schwer, 579 Drogendelikte und immerhin zehn Tötungsdelikte. Viele Bürger witzeln hinter vorgehaltener Hand schon – im Internet darf man das dank Ihnen ja nicht mehr so offen –, wann die ersten Clanverbotszonen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ausgerufen werden. Allerdings konnte Ihre Kampagne „Besser ohne Messer“ dann doch nicht verhindern, dass die Messerkriminalität gegenüber 2023 um 23 % zugelegt hat. Im Schnitt 20 Mal am Tag wird irgendwo in Nordrhein-Westfalen zugestochen – 20 Mal! –, immer häufiger übrigens auch an unseren Schulen. Jetzt fehlen nur noch die Präventionsposter, die Reul irgendwo stolz in die Kameras hält, mit dem Slogan: Mein Brot schmiere ich mir zu Hause. (Heiterkeit von Dr. Christian Blex [AfD]) Man weiß bei unserem bekennenden karnevalistischen Innenminister einfach nie, ob es eine Bütten-Landtag rede oder eine Pressekonferenz ist – wobei die Witze bei Zweiterem dann doch deutlich besser sind. (Beifall von der AfD) Nur leider ist innere Sicherheit keine Witzveranstaltung, sondern bitterer Ernst. Im Jahr 2024 gab es 219 Gruppenvergewaltigungen allein hier in Nordrhein-Westfalen. Wo ist Ihr Konzept? Das kann man doch nicht einfach alles so hinnehmen. Diese Barbareien schreien nach der vollen Härte des Gesetzes. Statt bei Stammtischparolen aus dem Netz jemandem die Tür einzutreten, sollten Sie sich endlich um die echten Verbrecher kümmern. (Beifall von der AfD) Volle Härte gegen Kriminelle, mehr Respekt für unsere Polizei, mehr Freiheit und Sicherheit für unsere Bürger – das muss die Devise sein, nicht andersherum. Wir brauchen eine andere Kultur im Umgang mit unseren Blaulichtkräften, egal ob von der Polizei, der Feuerwehr oder den Rettungskräften. Hier muss angesetzt werden. Wer keinen Respekt vor ihnen hat, der hat keinen Respekt vor unserem Land. Einheimische, die dies tun, gehören dafür schärfstens bestraft, Ausländer abgeschoben. (Beifall von der AfD) Aber es ist nicht nur die Polizei. Auch Justitia geht auf dem Zahnfleisch. Die Zahl der Verfahren steigt rasant, und weil die Belegschaft immer älter wird, verteilt sich die Last auf immer weniger Schultern. Da helfen auch keine teuren Imagekampagnen, wie jetzt veranschlagt, für einen Job bei Vater Staat. Die Situation muss sich bessern, nicht etwa das Marketing. Neue Stellen wären wünschenswert, ja. Aber auch sie helfen nicht, solange der Staat seine eigenen Entscheidungen nicht vollstreckt. Beispiel „Verwaltungsgerichte“: Sie versinken – das weiß jeder – im Asylchaos. Richter arbeiten im Dauerbetrieb; Entscheidungen dauern oft jahrelang. In der Landesregierung reagiert man mit 30 Planstellen und fünf neuen Kammern. Das klingt erst einmal gut, ist aber wertlos, wenn die Beschlüsse dieser Richter am Ende überhaupt nicht umgesetzt werden. Denn was passiert mit den Ausreisepflichtigen, deren Verfahren längst rechtskräftig abgeschlossen sind? In der Regel – das wissen Sie alle – passiert nichts. Sie bleiben hier im Land. Die mühsam erarbeiteten Urteile werden einfach nicht vollstreckt. Die Fallzahlen steigen dadurch weiter. Leidtragende sind aber nicht nur die Verwaltungsgerichte, sondern auch die Strafgerichte, die durch ausreisepflichtige Mehrfachstraftäter belastet werden, die Familiengerichte, die jahrelang irgendwelche Klärungsprozesse führen, die Ausländerbehörden und natürlich der Justizvollzug. Alles egal! Durch Zufall ist der Polizei in der letzten Woche ein Mann aus dem Libanon mit mittlerweile 28 Identitäten 17.12.2025 ins Netz gegangen. Bereits im April 2025 wurde sein Asylantrag abschließend abgelehnt. Der Mann sei in der Vergangenheit wiederholt durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Kommt Ihnen das bekannt vor? Mir auch. Jeder weiß: Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis sich dieser Mann wieder in Deutschland befindet. Ich erinnere nur an die absurden Details rund um das Attentat in Solingen oder den Brandanschlag auf ein Kino in Krefeld. Einzelfälle? Ja, vielleicht. Aber es gibt Hunderte davon. Eine Regierung, die unsere Grenzen nicht schützt, die geltende Gesetze nicht durchsetzt, die wegsieht und toleriert, hat im Prinzip schon aufgegeben. Sie entlastet nicht, sondern sie beschäftigt die Justiz. (Beifall von der AfD) Das alles hat längst System. Aber ich verrate Ihnen etwas: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Sie sind die gesetzgebende Kraft. Sie könnten, wenn Sie denn wollten. Aber der Eindruck ist doch: Sie wollen gar nicht. (Beifall von der AfD) 13 Jahre in Folge kamen über 100.000 Flüchtlinge nach Deutschland, und Ihr Bundeskanzler will uns erzählen, dass 700 Zurückweisungen eine Migrationswende sind. Das ist ein Treppenwitz! (Beifall von der AfD) Wer die Probleme der Migration weiter verschweigt, der macht sie nur noch größer. Ihr ausgelaufenes Programm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ ist vollständig gescheitert. Die Situation in Städten wie Gelsenkirchen, Duisburg oder Essen hat sich in keiner Weise verbessert. Eine Begehung vor Ort, ein Gespräch mit den Menschen reicht, um das zu erfahren. Trotzdem legen Sie das Programm mit einer Fördersumme von 5,4 Millionen Euro jetzt erneut auf. Man wird den Eindruck nicht los, dass Sie Migration schlicht nicht steuern wollen. Dabei gibt es kein Grundrecht auf deutsches Steuergeld für die Welt. Ein Beispiel ist die gescheiterte Einführung der Bezahlkarte. Kommunen und Land zeigen jeweils mit dem Finger aufeinander. Passiert ist derweil mal wieder nichts. Es ist und bleibt ein Trauerspiel. Die Wirtschaft ist Ihnen egal. Innere Sicherheit? Ist egal. Recht und Gesetz? Egal. Geregelte Migration? Völlig egal. Und was ist mit der Bildung? Die scheint Ihnen genauso egal zu sein. Im vergangenen Jahr sind rund 15 % der Unterrichtsstunden an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgefallen oder waren Vertretungsstunden oder Distanzunterricht. 15 %! Noch immer fehlen rund 7.000 Lehrkräfte. Dabei ist durch anstehende Pensionierungen in den nächsten Jahren nur noch mit einer Landtag Verschlechterung der Betreuungsschlüssel und damit auch der Unterrichtszeiten zu rechnen. Es ist also kein Wunder, dass Nordrhein-Westfalen im IQB-Bildungstrend durchgehend die letzten Plätze belegt. Beispiel „Mathematik“: 40,8 % der Neuntklässler in Nordrhein-Westfalen erreichen den für einen mittleren Schulabschluss erforderlichen Mindeststandard nicht. 40,8 %! Sie verspielen mit Ihrer Außer-CO -ist-alles-egal-Attitüde die Zukunft einer ganzen Generation. Aber es fängt ja leider nicht erst in den Schulen an. Die Bilanz nach dreieinhalb Jahren grüner Familienministerin: erschöpfte Eltern, kaputtgesparte Kitas, Infrastruktur am Anschlag. Die Regierung schiebt Probleme wie die KiBiz-Reform vor sich her und finanziert stattdessen ihre ideologischen Lieblingsprojekte. Über 6 Milliarden Euro fließen derweil in ein marodes System, das trotz weniger Betreuungszeiten und weniger Plätzen flächendeckend Schließtage produziert, nämlich 20,5 im letzten Jahr pro Einrichtung. Das sind fast 10 % der normalen Arbeitstage. Eine normale Beschäftigung der Eltern wird so kaum mehr möglich. Aber wie sollen dann die durch Ihre gescheiterte Wirtschafts- und Energiepolitik steigenden Rechnungen bezahlt werden? Sie verschleißen systematisch ein ganzes Land. Der Letzte macht das Licht aus, wenn es so lange überhaupt noch Strom gibt. Es ist kein Wunder, dass die Stimmung in Nordrhein-Westfalen so unterirdisch ist. Egal wohin man sieht: keine Perspektive, keine Hoffnung, ein Trauerspiel bis hin zum handfesten Familiendrama. Also müssten Sie doch zumindest die Mittel für den Kinderschutz erhöhen, oder? Nein. Eine haushaltsneutrale Umschichtung bedeutet real weniger Geld für dringend notwendige Maßnahmen – stattdessen als Feigenblatt ein Landesbeauftragter. Gleichzeitig fehlt es an Studienplätzen, Fachkräften und Strukturen in den Jugendämtern. Für die Kosten des Beauftragten ließen sich gleich mehrere Professuren finanzieren. Aber auch hier schlagen Ideologie und Bräsigkeit Pragmatismus und gesunden Menschenverstand. Kinderschutz, Familie, Bildung sind aber kein Niceto-have, sondern Rechtsgüter von Verfassungsrang. Man muss Sie vielleicht ab und zu wieder daran erinnern. Es sind die zivilisatorischen Mindeststandards, die Sie aus den Augen verlieren. Ohne Familie keine Gesellschaft – und schauen Sie sich bitte an, was Sie aus beidem hier mittlerweile gemacht haben. (Beifall von der AfD) Wir sagen: Schluss damit – weniger Förderung von Ideologie und mehr für das Fundament unseres Staates! Geben Sie endlich wieder mehr Geld für die Familien aus. An diese Stelle passt hervorragend unsere Hochschullandschaft, die in vielen Fällen über die letzten 17.12.2025 50 Jahre den ideologischen Unterbau für Ihr zerstörerisches Werk geliefert hat. Es ist keine Exzellenzstrategie oder Exzellenzinitiative, was Frau Brandes hier liefert. Was wir an den meisten Universitäten erleben, ist der bildungspolitische Niedergang Nordrhein-Westfalens: immer mehr Mittelmaß, immer weniger Mut zur tatsächlichen Exzellenz, immer mehr Ideologie und Zeitgeist, immer weniger Naturwissenschaften, Forschergeist und Innovationen. Und gibt es sie mal, die Inseln, auf denen Hervorragendes geleistet wird, so stehen amerikanische und chinesische Firmen oftmals bereits Schlange, um einzukaufen, während Ihre Bürokratie hier jeden Geschäftssinn erstickt. Wie will sich Deutschland da international behaupten? Haben Sie die neueste Generation von Elektrofahrzeugen, die Sie alle miteinander so lieben, aus Fernost gesehen? Wenn Sie so weitermachen, wird damit in wenigen Jahren einer der letzten funktionsfähigen Wirtschaftszweige der deutschen Wirtschaft beerdigt. Sie verlieren schlicht den Anschluss an die Weltspitze, und das mit mehr Drehmoment als jeder Tesla im Beast-Mode. Im internationalen Ranking sind die deutschen Hochschulen nunmehr unter „ferner liefen“ aufzufinden. In den World University Rankings 2026 hat Deutschland noch vier Hochschulen unter den Top 100, von denen im Übrigen keine einzige aus Nordrhein-Westfalen kommt. Die Professur für Gender-Gerechtigkeit in der Mathematik an der Hochschule Bielefeld, die mit immerhin 450.000 Euro durch das Kulturministerium gefördert wird, wird uns am Ende wohl auch nicht retten. Leider ist das auch nur ein Beispiel von vielen. Mangelnde Erziehung und Betreuung in den Kitas führt zu Kindern, die kaum schulreif sind, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) in vielen Fällen die Landessprache nicht beherrschen und auch aufgrund der emotionalen Entwicklung dem Stoff der Grundschule kaum folgen können. Daraus resultieren immer mehr Schulanfänger an den weiterführenden Schulen, die auf internationalem Level eher als funktionale Analphabeten gelten würden. Der immense politische Druck, diese Schüler irgendwie dennoch zur Mittleren Reife oder sogar durch das Abitur zu bringen, führt wiederum dazu, dass bei sinkenden Leistungsniveaus selbst Einser-Abiturienten an der Uni in linearer Algebra oder Analysis mehr Runden drehen als die üblichen Hochzeitskorsos mit quietschenden Reifen in den Ruhrgebietsstätten. (Beifall von der AfD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Menschenfeindliche Bilder sind das! Furchtbar!) Insbesondere bei sinkenden Geburtenzahlen können wir uns das schlicht nicht leisten. Jedes Kind in Landtag Nordrhein-Westfalen, egal, wo es herkommt, muss nach seinen Möglichkeiten bestmöglich gefördert werden. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Kitas nicht nur zur Verwahrung, Grundschulen nicht nur zum Singen sowie Klatschen und Hochschulen nicht nur zum Klassenkampf sowie zur Verteidigung Palästinas dienen, sondern wieder zu Einrichtungen der Bildung werden. (Beifall von der AfD) Bis 2035 werden in Nordrhein-Westfalen rund 2,5 Millionen Erwerbstätige in Rente gehen. Laut aktuellem IHK-Fachkräftemonitor ist in den kommenden Jahren mit einem deutlichen Anstieg unbesetzter Stellen auf 610.000 im Jahr 2035 zu rechnen – es sei denn, Ihre Politik hat die Firmen vorher schon in die Insolvenz geführt. Das wäre im Übrigen ein Verlust an Wertschöpfung in Höhe von rund 40 Milliarden Euro. Das ist ein fiskalpolitischer Schiffbruch mit Ansage. Jetzt werden Sie wegen der 610.000 offenen Stellen wieder mit der Zuwanderung kommen. Aber wie ist denn die Bilanz der Migration der letzten Jahre? Die Bilanz sind Milliarden als Bürgergeld für Nichtbürger, während man hier über die Erhöhung des Renteneintrittsalters diskutiert. Wenn wirklich in überwiegender Zahl Fachkräfte angelockt werden würden, könnten die Menschen früher statt später in Rente gehen. Aber jeder weiß, dass es so eben nicht ist. Wer die Rente sichern will, muss zuerst die Grenzen sichern. Armutsmigration führt zu – richtig – mehr Armut. Und das bekommen wir alle zu spüren – egal, ob durch die organisierten Bettler in der Innenstadt, die Schlangen vor der Tafel oder das Leistungsniveau in den Brennpunktschulen. (Beifall von der AfD) Mittlerweile verklagen selbst die Krankenkassen den Bund, da die Einwanderung in das Sozialsystem jede Rücklage aufgezehrt hat. Migration, wie Sie sie organisieren, ist eben nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Probleme gibt es in diesem Land viele, zum Beispiel bei unserer Infrastruktur. „Man darf nie an die ganze Straße auf einmal denken, […]. Man muss nur an den ersten Schritt denken, […]. Dann macht es Freude; […].“ Endlich, nach einigen Jahren in der Politik, verstehe ich Michael Endes „Momo“ – NRW-Bildungssystem –: Wer in Nordrhein-Westfalen an die Straßen als Ganzes denkt, hat in der Tat keine Freude. Es gibt bröckelnden Asphalt, marode Brücken und einen ÖPNV, dessen Nutzung ähnlich ist wie Lottospielen: Man kann mal Glück haben, aber das ist extrem unwahrscheinlich. Allein die impliziten Schulden, die sich hier noch weiter türmen, machen im Sinne der Generationengerechtigkeit klar, was der kleine Prinz meinte, als er sprach: 17.12.2025 „Kinder müssen mit großen Leuten viel Nachsicht haben.“ Schuldenberge, explodierende Sozialabgaben und Lebenshaltungskosten, 74 % höhere Mieten in Nordrhein-Westfalen als noch vor zehn Jahren und dazu Immobilienpreise, die für weite Teile der Mittelschicht ein Eigenheim unerreichbar machen: Sie rauben der Jugend jede Hoffnung. Die Folge sind soziale Isolation, Rückzug, Hoffnungslosigkeit, Sucht, psychische Erkrankung, Überschuldung. Man kann kaum in Worte fassen, wie schwer Sie sich hier versündigen. Ihr größter PR-Stunt ist aber, dass Sie den Abbruch unseres Landes als politische Mitte verkaufen, während Sie alle als Extremisten framen, die das kritisieren. Es mag sein, dass es auch in NRW noch Inseln gibt, in denen es vermeintlich rundläuft, man die Kinder mit dem Lastenrad zu einer gut ausgestatteten Kita bringen kann, danach im Homeoffice einen Matcha Latte schlürft, während man aus dem Altbaufenster auf den Bioladen schaut, und in der Pause zum alternativen Hot Yoga schlendert. Der CO - Fußabdruck ist dann das größte persönliche Problem – das sei zugestanden bei einer Ernährung, die aus Avocados aus Mexiko, Mandeln aus Kalifornien, Lachs aus Norwegen, Quinoa aus den Anden, Reis aus Vietnam, grünem Tee aus Japan und Mangos aus Indien besteht, sodass ein einziges Mittagessen mehr Kilometer gereist ist als eine normale Mittelstandsfamilie in ihrem ganzen Leben. (Beifall von der AfD) Dann werden – von mir aus gerne – die Grünen zur Abbitte gewählt. Das ist aber doch längst nicht die Lebensrealität der Mehrheit hier in diesem Land. Das Ruhrgebiet und der ländliche Raum kennen unter Ihnen seit Jahren nur eine Richtung: nach unten. Der Lebensstandard bröckelt. Die Buslinie wird eingestellt. Die kleinen Geschäfte verschwinden. Übrig bleibt ein gesichtsloser Supermarkt, auf dessen Parkplatz abends die Jugend trinkt, dessen Backstation aber – zugestanden – mehr für die normale Mittelstandsfamilie getan hat als die SPD in den letzten 20 Jahren. Der lokale Bäcker schließt allerdings trotzdem. Vereine und Ehrenamt bleiben auf sich gestellt. Statt Schwimmbäder zu bauen, setzt die Landesregierung auf mobile Schwimmcontainer für über 3 Millionen Euro, in denen dann aber keiner schwimmen kann. Bravo! Die kleine Klinik schließt dank der Zentralisierung durch die Krankenhausreform. Der Hausarzt geht in Rente, und kein neuer ist in Sicht. 74 von 205 Planungsbereichen weisen einen Versorgungsgrad von weniger als 75 % auf, sind also Mangelgebiet. Auch die Apotheken machen dann die Türen dicht. Im Jahr 2024 waren es 61 Schließungen und allein im ersten Halbjahr dieses Jahres 25 Schließungen – Landtag und das alles nur in Nordrhein; Westfalen muss man also jeweils noch dazurechnen. Damit verschwindet ein ganzes Standbein lokaler Ökonomie. NRW wächst auf dem Papier. Aber ganze Landstriche veröden. Jedem, dem diese Region etwas bedeutet, kann dabei eigentlich nur das Herz bluten. (Beifall von der AfD) Statt Hilfe gibt es aus Düsseldorf allerdings nur weitere Durchhalteparolen. Die Digitalisierung soll retten. Aber statt darin zu investieren – das könnte man ja machen –, gehen die Ausgaben seit Jahren zurück: 2023 minus 7,3 %, 2024 minus 7,5 %, 2025 minus 14,4 % und 2026 nochmals minus 11,3 %. Kumuliert sind das seit 2022 über 107 Millionen Euro weniger. Digitalministerin Scharrenbach verspricht, dass höhere Effizienz die Umsetzung der Digitalisierung auch mit weniger Mitteln erreichbar macht. Der Staat wird effizienter. Es ist in der Tat ein Weihnachtswunder. Aber Spaß beiseite: Die Wahrheit ist doch, dass die Finanzierung vorne und hinten nicht reicht. Nur gerade einmal 153 der geplanten 575 Onlineleistungen sind überhaupt verfügbar. Beispiel „IT-Sicherheit“: Es gab 47 schwere Cyberangriffe auf Kommunen und Behörden, bei denen teilweise Millionensummen erpresst wurden. Das ist ein Plus von 35 % – aufgrund maroder IT-Infrastruktur. Es gibt schlichtweg keine Effizienzsteigerung, dafür aber für 2 Millionen Euro ein KI-Museum. Wenn Sie so weitermachen, können Sie gleich ganz NRW zum Museum erklären, in dem man dann interaktiv eine stolze, aber ehemalige Industrienation besichtigen kann. (Beifall von der AfD) Wer aus NRW heraus die Welt retten will, rettet am Ende niemanden, sondern gefährdet uns alle. Das können wir hier vor Ort jeden Tag live beobachten: auf dem Weg zur Arbeit, in der Innenstadt oder beim Abholen der Kinder. Unser Wohlstand schmilzt, der Lebensstandard sinkt, das Lebensgefühl ist hinter Beton, Pollern und Schutzbarrikaden bedroht. Anstatt für Sicherheit und freie Entfaltung zu sorgen und Politik für die Menschen hier vor Ort zu machen, wird in Düsseldorf und Berlin das ganz große Rad gedreht, Weltinnenpolitik betrieben. Es geht nicht eine Nummer kleiner. Wer das kritisiert, muss mit sozialer Ächtung retten. Man nennt das dann wohlfeil „Verteidigung der Demokratie“. Sie sind auf einem brandgefährlichen Holzweg, der nicht besser wird, indem Sie jede Kritik daran kriminalisieren. Sie haben sich mit Ihren ideologischen Grundüberzeugungen so hemmungslos verzockt, dass die Lage von Haushalt zu Haushalt zu Haushalt immer aussichtsloser erscheint. In Dantes „Göttliche Komödie“ steht über dem Eingang zur Hölle: Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung 17.12.2025 fahren! – Das wäre ein schönes Motto für Ihre Koalition. Aber es gibt Hoffnung, nur eben nicht mit Ihnen. Gute Politik ist möglich, nur eben nicht mit Ihnen: durch mehr Vertrauen in die Menschen; durch Befähigung statt Kontrolle; durch Freiheit statt mehr Staat. Nordrhein-Westfalen kann die Kehrtwende schaffen. In unserem Land wurde in den Hochöfen und Werkshallen der Wohlstand einer ganzen Nation geformt. Die AfD wird dafür sorgen, dass NRW wieder die Herzkammer Deutschlands wird. Auch wenn kein Vormarsch so schwer ist wie die Rückkehr zur Vernunft, halten wir das, was andere versprechen; verlassen Sie sich drauf. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerpräsident Hendrik Wüst das Wort. Hendrik Wüst*), Ministerpräsident: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was liegt uns besonders am Herzen? Unsere Familie, unsere Kinder, unsere Freunde und der Ort, an dem wir all diese Menschen treffen, der Ort, an dem wir leben. Dafür gibt es in unserer Sprache das wunderschöne Wort „Heimat“. Unsere Heimat ist Nordrhein-Westfalen, eine Heimat, auf die wir stolz sein können. Im kommenden Jahr feiern wir den 80. Geburtstag unseres Landes. Als Nordrhein-Westfalen 1946 gegründet wurde, lagen weite Teile unseres Landes buchstäblich in Trümmern. Die Not war unbeschreiblich groß. Die Menschen, die in diesem jungen Land Verantwortung getragen haben, hatten nur eine Aufgabe: Diese Not zu lindern, für das Nötigste zu sorgen und unser Land wieder aufzubauen – Schritt für Schritt. Wenn ich mir vor Augen halte, wie gigantisch diese Aufgabe in diesen Jahren war, erfüllt mich das mit Demut und mit Zuversicht – Demut vor der Leistung der Generationen vor uns und Zuversicht dahin gehend, dass wir in Nordrhein-Westfalen auch die Herausforderungen von heute erfolgreich meistern können, und zwar mit harter Arbeit, mit der Bereitschaft zur Veränderung, mit Mut und vor allem im guten Miteinander, wie es in Nordrhein-Westfalen seit 80 Jahren starke Tradition und unsere Stärke ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir alle wollen, dass Nordrhein-Westfalen eine starke, erfolgreiche und solidarische Heimat bleibt. Wir wollen die Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam erfolgreich meistern. Dazu ist eines ganz wichtig: Vertrauen – Vertrauen der Menschen in den Staat, Vertrauen des Staates in die Menschen und gegenseitiges Vertrauen der Verantwortungsträger. Nur mit einer Kultur des Vertrauens können wir auch grundlegende Dinge verändern, um grundlegende Verbesse-Landtag rungen hinzukriegen – mit Kooperation statt Konfrontation. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nur so können wir die Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich meistern. Die Herausforderungen sind groß. Drei Beispiele: Unsere Wirtschaft steht massiv unter Druck. China übernimmt mit hohen Subventionen und einer langfristigen Strategie Stück für Stück ganze Märkte. Die USA setzen die wirtschaftliche Ordnung dieses Planeten mit aggressiven Zöllen unter Druck. Beides schadet unserer Wirtschaft, unserem Wohlstand in Europa. Seit fast vier Jahren ist der Krieg zurück in Europa und bedroht unsere Freiheit und unsere Sicherheit. Es gibt keine andere Wahl: Deutschland und Europa müssen viel mehr in Sicherheit investieren. Der Klimawandel mit seinen tiefgreifenden Folgen ist eine bleibende Gefahr, die entschiedenes Handeln erfordert. Es ist völlig klar: Nicht alle diese Herausforderungen können wir im Land alleine lösen. Aber wir können einen wichtigen Beitrag leisten. Und genau das machen wir. Wir stellen uns unseren Aufgaben. Überall da, wo wir Verantwortung tragen, zeigen wir: Politik kann einen Unterschied machen. Entscheidend ist, dass wir die Dinge entschlossen angehen, und zwar so, wie es in Nordrhein-Westfalen seit 80 Jahren unsere Art ist: vertrauensvoll, kooperativ, pragmatisch und mit der festen Entschlossenheit, die Probleme zu lösen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Arbeit. Unser Anspruch ist: Wer anpackt, wer etwas leistet, muss auch etwas erreichen können. In Nordrhein-Westfalen wissen wir, was Arbeitslosigkeit mit den Menschen macht. Die Angst um den Arbeitsplatz ist längst wieder real, auch bei gut ausgebildeten Menschen. Unser Ziel ist klar: Die Angst um den eigenen Job muss ganz schnell wieder weg. Doch das Fundament unserer Industrie bröckelt. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine sind die Energiepreise explodiert und verteuern die Produktion in Deutschland. Große Absatzmärkte in Asien brechen weg, durch Subventionierung der dortigen Wirtschaft und weil dort immer mehr lokale Produkte gekauft werden: Autos, Maschinen. Grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten werden fragiler, etwa wegen Abhängigkeiten bei Computerchips oder Seltenen Erden. Das Ergebnis? Die Wettbewerbsfähigkeit sinkt; Aufträge bleiben aus; unsere Wirtschaft wächst nicht mehr; Arbeitsplätze sind in Gefahr. Deshalb ist die Frage von Wirtschaftswachstum keine Frage von 17.12.2025 Statistiken, sondern eine Frage von realer Betroffenheit von Wohlstand, sicheren Arbeitsplätzen und sozialer Stabilität. Das gilt ganz besonders für unsere Industrie. Sie ist Ausgangspunkt langer Wertschöpfungsketten bis weit in den Mittelstand in allen Teilen unseres Landes. Deshalb kämpfen wir entschieden dafür, dass Nordrhein-Westfalen ein starkes Industrieland bleibt. Das machen wir, wie es starke Tradition in unserem Land ist, im engen Schulterschluss mit Gewerkschaften und der Wirtschaft. Im Frühjahr haben wir gemeinsam einen industriepolitischen Impuls mit großem Erfolg gesetzt. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung greift praktisch alle unsere Kernforderungen auf. Vieles ist auch schon umgesetzt oder beschlossen, zum Beispiel in der für unsere Industrie so wichtigen Energiepolitik: Stromsteuer runter für die Industrie, Netzentgelte runter, Gasspeicherumlage abgeschafft, Einführung eines Industriestrompreises, Ankündigung des Zubaus von 8 Gigawatt Gaskraftwerksleistung und 2 Gigawatt flexibler Leistung – für unsere energieintensive Industrie sind diese Schritte überlebenswichtig. Gut, dass es da jetzt vorangeht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Alle energieintensiven Branchen stecken in einer besonders schwierigen Lage, auch die chemische Industrie. Anfang November hat die Landesregierung mit der Industrie einen Pakt zur Sicherung des Chemie- und Raffineriestandorts geschlossen. Eine zentrale Rolle hat dabei der Emissionshandel. Solange das Grenzausgleichssystem „CBAM“ nicht funktioniert, ist es ein echter Wettbewerbsnachteil für die gesamte Industrie in Europa und ein Hemmnis auch für echten Klimaschutz, weil Produktion eben dort stattfindet, wo sie am billigsten ist, und nicht dort, wo sie am klimafreundlichsten ist. Ich bin Ministerin Mona Neubaur dankbar, dass sie angesichts der schwierigen Lage unserer chemischen Industrie und dem drohenden Arbeitsplatzverlust gesagt hat: Wir in Nordrhein-Westfalen setzen uns dafür ein, dass die Industrie so lange CO - Zertifikate frei zugeteilt bekommt, bis der CO - Grenzausgleichsmechanismus funktioniert. – Nur so lässt sich die Abwanderung von Produktion, Wertschöpfung und Arbeitsplätzen verhindern. Dieses Beispiel zeigt, dass die Landesregierung für eine pragmatische, lösungsorientierte Politik, für eine Politik von Mut und Zuversicht statt Angst und Pessimismus steht, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) damit auch in Zukunft gilt: Nordrhein-Westfalen ist genau der richtige Ort für Menschen, die anpacken und etwas bewegen wollen. Landtag Eine starke Wirtschaft braucht eine starke Infrastruktur. Alle wissen, dass in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig in die öffentliche Infrastruktur investiert wurde. In Nordrhein-Westfalen haben wir die Investitionen im Landeshaushalt in den vergangenen Jahren deshalb Schritt für Schritt gesteigert – von knapp 7 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf mehr als 12 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Jetzt legen wir nach. Wir haben das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm der Landesgeschichte beschlossen, den „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“. In den nächsten zwölf Jahren werden in Nordrhein-Westfalen verlässlich rund 60 Milliarden Euro in die öffentliche Infrastruktur – in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Sportanlagen, Straßen und Brücken – investiert. Das ist in der Geschichte unseres Landes ein bisher nie dagewesenes Programm für Investitionen vor Ort. Wir nutzen dafür die Mittel, die wir aus dem Sondervermögen des Bundes bekommen. Außerdem geben wir zwei weitreichende Garantien. Erstens. Wir garantieren den Bestand bisheriger Fördermittel für Investitionsprogramme des Landes. Zweitens. Wir garantieren den Kommunen die Höhe der Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz. Mit diesen beiden Garantien lösen wir unser Versprechen ein: Das Geld aus dem Sondervermögen fließt zusätzlich. Und wir unterstreichen: Unsere Investitionen sind verlässlich hoch. Von den rund 60 Milliarden Euro in den kommenden zwölf Jahren sind 21,3 Milliarden für die Kommunen aus dem Sondervermögen und aus Investitionsprogrammen des Landes, 27,6 Milliarden gibt es über die garantierte Investitionspauschale des GFG und 10 Milliarden sind Investitionen des Landes. Wir sorgen auch dafür, dass unsere Kommunen beim Einsatz der Mittel Tempo machen können – mit unbürokratischen Förderprogrammen für besondere Bedarfe, für kommunale Straßen und Brücken, für Kitas und Krankenhäuser und für den Sport –, indem wir den größten Teil des Sondervermögens, nämlich 10 Milliarden Euro, als Pauschalen an die Kommunen weitergeben. Es gibt kein kompliziertes Antragsund Genehmigungsverfahren, und die Vergaberegeln haben wir schon vorher vereinfacht. Ziele sind weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und vor allem eine stärkere kommunale Eigenverantwortung. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur legen wir das Fundament für eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur in unserem Land. Der Nordrhein-Westfalen-Plan wird die Baubranche ankurbeln, und er wird für Wachstum, für soziale Sicherheit und für eine neue Verlässlichkeit sorgen sowie Vertrauen schaffen. Der Nordrhein-Westfalen-Plan wird den Alltag der Menschen verbessern und Demokratie und Zusammenhalt stärken. 17.12.2025 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vor Ort in den Städten und Gemeinden erleben die Menschen: Unsere Demokratie funktioniert. Probleme werden angepackt. Der Staat ist handlungsfähig. Genau dort erleben sie das. Sie erleben dort aber auch, wenn es nicht funktioniert. Deshalb ist der Landesregierung wichtig, dass unsere Kreise, Städte und Gemeinden stark aufgestellt sind. Jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt fließt an die Kommunen. Wir gehen aber noch weiter. Jahrzehntelang hat sich jede Landesregierung beim Thema „kommunale Altschulden“ weggeduckt. Wir haben gesagt: „Wir packen das an“, und wir haben unseren Worten Taten folgen lassen. Im kommenden Jahr übernehmen wir auf einen Schlag kommunale Liquiditätskredite in Höhe von fast 9 Milliarden Euro. Damit verschaffen wir den Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen. Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Allein für die Stadt Oberhausen bedeutet das etwa 1,2 Milliarden Euro. Wir übernehmen fast 80 % ihrer Altschulden. In der Vergangenheit ist besonders klammen Kommunen geholfen worden, indem weniger klammen Kommunen etwas weggenommen wurde. Wir machen das anders. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir nehmen Landesgeld in die Hand – und ja, wir machen dafür sogar selbst neue Schulden. Ich bin dem Bundeskanzler dankbar, dass er sich klar dazu bekannt hat, dass der Bund ab dem kommenden Jahr auch seinen Teil der Verantwortung übernehmen wird. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Dafür haben wir zusammen mit der kommunalen Familie hart und mit Erfolg gekämpft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Demokratie und Freiheit brauchen Sicherheit. Ende August hat sich der grausame Terroranschlag in Solingen zum ersten Mal gejährt. Dieser Anschlag in Solingen hat uns alle zutiefst erschüttert und wirkt auch mehr als ein Jahr danach im ganzen Land nach. Unsere Antwort auf diesen Terror ist deshalb umso entschiedener gewesen. Wir haben innerhalb weniger Wochen das größte Sicherheitspaket in der Geschichte unseres Landes beschlossen. Wir haben unseren Worten bei Migration und bei Prävention Taten folgen lassen, und wir stellen Polizei und Verfassungsschutz so auf, dass sie auch im digitalen Zeitalter für Sicherheit sorgen und unsere Freiheit schützen können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Auch beim Personal lassen wir unseren Worten Taten folgen. Zur Erinnerung: Vor zehn Jahren wurden bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen 1.500 Einstellungen im Jahr vorgenommen. Damals hieß es: Mehr geht gar nicht. Wir haben gezeigt: Doch, es geht. Seit 2023 haben wir in jedem Jahr 3.000 junge Frauen und Männer für den Polizeidienst eingestellt. Zur Einordnung ein Vergleich zu anderen großen Ländern: Das sind mehr neue Polizistinnen und Polizisten, als Bayern und Baden-Württemberg zusammen einstellen. Noch nie in der Geschichte des Landes wurden so viele neue Polizistinnen und Polizisten eingestellt wie in den vergangenen Jahren. Mit dem Einstellungsjahrgang 2025 haben seit 2017 24.000 Anwärterinnen und Anwärter eine Karriere bei der Polizei begonnen. Unsere Antwort auf Kriminalität, Terror und Gewalt ist der wehrhafte Rechtsstaat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unsere Antwort auf Hass – ob politisch oder religiös motiviert – ist die Verteidigung der Menschenwürde. Unsere Antwort auf Spaltung sind Zusammenhalt und Versöhnung. Alle Mütter und Väter wissen: Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist alles andere als einfach. Die Landesregierung hat deshalb ein klares Ziel. Wir wollen Eltern und Kinder so unterstützen, dass sie ihren Alltag gut bewältigen können. Deshalb wissen wir: Die Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung muss besser werden. Wer verstehen will, warum die Kinderbetreuung heute so sehr unter Druck steht, der muss sehen, woher wir kommen. Die Kinderbetreuung hat sich in den vergangenen 15 Jahren grundlegend verändert. Früher waren die meisten Kinder in der Betreuung drei Jahre alt oder älter. Sie wurden morgens gebracht, und die allermeisten wurden mittags schon wieder abgeholt. Das ist heute völlig anders. Die Kinder bleiben heute immer länger in der Betreuung, auch über den Mittag, und viele sind jünger als drei Jahre. Dafür braucht es ein ganz anderes Betreuungsangebot. Die frühkindliche Bildung ist deshalb in den vergangenen 15 Jahren rasant gewachsen. Die Zahl der unter Dreijährigen in der Kindertagesbetreuung hat sich mehr als verdoppelt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie ist zuletzt um 5.000 zurückgegangen!) Vor 15 Jahren waren gut 90.000 Menschen in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt. (Marcel Hafke [FDP]: 15 Jahre!) Heute sind es mehr als 170.000. Die Betreuungszeiten wurden kontinuierlich ausgeweitet, und auch die Qualität der Bildung wurde gesteigert. Dieses extensive Wachstum ist auf Kosten der Verlässlichkeit 17.12.2025 gegangen. Das spüren viele Familien in ihrem Alltag. Deshalb geht es jetzt darum, wieder mehr Stabilität und Verlässlichkeit in die Kindertagesbetreuung zu bekommen. Die Landesregierung hat von Beginn an alle Akteure an einen Tisch geholt: die Kommunen, die Kirchen, die Freie Wohlfahrtspflege, die Elternvertreter. Wir haben intensiv beraten und einen guten gemeinsamen Weg skizziert. Ich danke allen Beteiligten sehr herzlich dafür. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vier Säulen schaffen mehr Verlässlichkeit in der Kindertagesbetreuung: erstens mehr Personal, zweitens dauerhafte Finanzstabilität, drittens weniger Bürokratie und viertens mehr Flexibilität für die Einrichtungen; für mehr Handlungsspielraum vor Ort bei weiterhin hohen Qualitätsstandards. Diese Flexibilisierung ist eine entscheidende Säule für mehr Verlässlichkeit für Eltern und Kinder. Wir stärken Familien, nehmen Stress aus dem Alltag und tragen dazu bei, dass Kinder unbeschwert aufwachsen können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn ein geliebter Mensch krank wird, dann wollen wir für ihn die beste medizinische Versorgung. Es ist Aufgabe von Politik, unseren Teil zu einem leistungsfähigen Gesundheitssystem beizutragen. Damit auch bei komplexen Erkrankungen die beste Versorgung gewährleistet ist, stellen wir die Krankenhäuser im Land neu auf. Mit der neuen Krankenhausplanung haben wir die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten umgesetzt. Die Probleme: ruinöser Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern und Patienten, Fachpersonal und Fallzahlen, drohende Insolvenzen und Klinikschließungen. Unsere Lösung: eine starke ortsnahe Grundversorgung und gleichzeitig eine deutliche Spezialisierung und Konzentration der Versorgung bei komplexen Behandlungen. So stärken wir die Krankenhauslandschaft und verbessern die Versorgungsqualität. In dieser Reform stecken viele Jahre intensiver Arbeit. Die Umsetzung bedeutet an vielen Standorten erhebliche Veränderungen, bis hin zum Wegfall einzelner Stationen. Trotzdem findet die Reform breite Zustimmung in der Krankenhauslandschaft. Denn auch bei dieser Reform waren alle Beteiligten von Beginn an mit am Tisch. Sie haben ihre Sicht eingebracht und diese Reform zu ihrer Reform gemacht. Diese Krankenhausplanung ist für mich ein Role Model für eine erfolgreiche Reform. Sie ist gut vorbereitet, vertrauensvoll abgestimmt und mit einem klaren Ziel versehen. Diese Reform unterstreicht: Politik kann einen Unterschied machen. Mit echter Kooperation kann man auch Reformen im sozialen Bereich erfolgreich meistern. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Reform zeigt im Übrigen auch: Dieses Land ist veränderungsbereit. Aber die Menschen wollen, dass wir sie mitnehmen; dass wir zuhören und erklären; dass wir auch auf Wünsche und Kritik reagieren. Ja, das ist manchmal mühsam, aber es schafft Vertrauen. Genau das macht Demokratie aus. Ich bin sicher: Es ist die Mühe wert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Politik hat zwei zentrale Aufgaben: Probleme zu lösen und Chancen zu erarbeiten und zu nutzen. Auch die zweite Aufgabe, die Chancen in unserem Land zu nutzen, verdient trotz aller Probleme und Herausforderungen mehr Aufmerksamkeit. Ich bin sicher: Wir müssen konsequent an Zukunftsthemen arbeiten; an den Dingen, die uns auf Dauer erfolgreich machen und gute Arbeitsplätze, Wohlstand und soziale Sicherheit auch in Zukunft erhalten. Für mich sind das vor allem Bildung und Innovationen. Mit guter Bildung schaffen wir Chancen für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben. Ende August hatten in Nordrhein-Westfalen 174.000 i-Dötzchen ihren ersten Schultag. 174.000 Kinder sind mit ihren Schultüten und voller Freude und Neugier zum ersten Mal auf den Schulhof gekommen. Das ist ein ganz besonderer Tag. Mit dem ersten Schultag beginnt ein neuer Lebensabschnitt, ein Lebensabschnitt, in dem wichtige Weichen gestellt werden. Die Welt verändert sich immer schneller. Deshalb ist für mich eine Frage ganz entscheidend: Was müssen wir unseren Kindern mitgeben, damit sie auf ein Leben in dieser Welt gut vorbereitet sind? Ich bin sicher, eine Sache wird bei allen Veränderungen zentral sein: grundlegende Bildung – Lesen, Schreiben und Rechnen. Das ist und bleibt das Fundament für alles andere. In den letzten Jahren sind zu viele Kinder ohne die richtigen Voraussetzungen in ihre Schulzeit gestartet – mit Sprachproblemen oder anderen Defiziten, motorisch, sozial, emotional. Wenn ein Kind vom ersten Schultag an hinterherläuft, ist es schwer, diese Grundlagen zu legen. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Die Ursachen sind vielfältig. Es sind zum Beispiel Kinder dabei, die noch nicht lange bei uns in Deutschland sind und deshalb natürlich noch nicht gut Deutsch sprechen können. Deshalb sind auch in diesem Jahr wieder 80.000 Kinder in der Erstförderung. Es sind auch Kinder dabei, die zu Hause keine richtige Förderung bekommen, denen nicht vorgelesen und mit denen kaum gespielt wird. Diese Defizite aufzufangen, ist eine riesengroße Aufgabe. Viele engagierte Menschen arbeiten daran, diese Kinder zu unterstützen und ihnen einen guten 17.12.2025 Start zu ermöglichen, zum Beispiel in den vielen Sprach-Kitas in unserem Land. Für diesen Einsatz für unsere Kinder bin ich sehr, sehr dankbar. Für mich ist aber auch klar, dass wir für einen guten Start in die Schulzeit für alle Kinder weitere Schritte gehen müssen. Wenn die i-Dötzchen in die Schule starten, dann sollen sie sich wohlfühlen und aufs Lernen freuen. Das müssen wir besser hinbekommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Weil Bildung so wichtig ist, haben Bildung, haben Kinder, haben Jugendliche für uns in Nordrhein-Westfalen höchste Priorität. Die Ausgaben für den gesamten Schulbereich steigen im kommenden Jahr im Vergleich zu 2024 um 19,5 % und damit mehr als doppelt so stark wie der Gesamthaushalt. Wir stellen 2026 trotz der angespannten Haushaltslage wieder Rekordmittel für Bildung zur Verfügung: 43,4 Milliarden Euro. Kein anderes deutsches Land gibt einen größeren Anteil des Haushalts für Bildung aus. Wir tun das aus voller Überzeugung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Henning Höne [FDP] – Christian Dahm [SPD]: Wofür denn?) Gute Bildung gibt es nur mit engagierten Menschen in unseren Schulen. Wir haben seit Beginn der Legislaturperiode rund 11.000 zusätzliche Kräfte an unsere Schulen gebracht: Lehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulsozialarbeiterinnen, Alltagshelfer. (Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP] und Henning Höne [FDP]) Im Jahr 2017 kamen auf 100 Schülerinnen und Schüler 6,63 Lehrkräfte. Heute sind es schon 7,11. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Alle Kinder haben gute Bildungschancen verdient. Alle Kinder – ganz gleich, wo sie herkommen, wie lange sie bei uns sind, welche Religion, welche Bildung oder welches Einkommen die Eltern haben –, all diese Kinder sind unsere Zukunft. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wohlstand und soziale Sicherheit auf dem Niveau, wie wir uns das in Zukunft auch wünschen, erhalten wir nur, wenn wir wieder innovativer werden. Spitzenpreise auf den Weltmärkten für Produkte „Made in Germany“ können wir nur verlangen, wenn wir Spitzenprodukte verkaufen. Dazu brauchen wir Spitzeninnovation. Innovationen sind der Schlüssel für Erfolg auch in Zukunft. Künstliche Intelligenz eröffnet Möglichkeiten, von denen Generationen vor uns nur träumen konnten. Ein Beispiel von Wissenschaftlern aus unserem Land hat mich besonders beeindruckt. An der Uni Bonn werden mit Hilfe von KI frühzeitig extrem seltene Erkrankungen bei kleinen Kindern erkannt. Analysen, die Landtag sonst nur ganz wenige Experten mit sehr großem Aufwand erstellen können, sind jetzt in Sekundenschnelle verfügbar. Dadurch erhalten die kleinen Kinder schneller die passende Therapie. Viele weitere medizinische Möglichkeiten von KI sind eine Verheißung für eine alternde Gesellschaft. Auch die wirtschaftlichen Potenziale von Künstlicher Intelligenz sind enorm. Die Bruttowertschöpfung kann um bis zu 300 Milliarden Euro steigen. Nordrhein-Westfalen hat mit knapp 70 Milliarden Euro das größte Potenzial unter allen deutschen Ländern. KI bietet uns riesige Chancen. Diese Chancen sind meine feste Überzeugung, nicht einfach eine Option, etwas, das man machen kann oder nicht, sondern eine Verpflichtung. Deshalb gehen wir konsequent den Weg von der Kohle zur KI. Wo früher Kohle gefördert wurde, entsteht jetzt die Infrastruktur für das digitale Industrieland. Die Voraussetzungen konnten kaum besser sein. Nordrhein-Westfalen ist ein attraktiver Standort für Anwendungen in der Praxis. Wir haben eine starke technologische und wissenschaftliche Basis. Anfang September habe ich mit dem Bundeskanzler den Supercomputer JUPITER am Forschungszentrum Jülich in Betrieb genommen. Vorher gab es auf der Welt drei Superrechner der sogenannten Exascale-Klasse – alle drei in den USA. Nun gibt es einen vierten Superrechner auf dieser Welt, und der steht bei uns in Nordrhein-Westfalen. Rund um JUPITER entsteht in Jülich gerade eine KI-Fabrik. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Forschung und Entwicklung, für Start-ups, den Mittelstand und unsere Industrie. Überall, wo ich hinkomme, merke ich, dass unser Weg weltweit wahrgenommen wird. Große Tech-Konzerne investieren Milliarden in Nordrhein-Westfalen. Unser Ziel ist klar: Wir setzen uns an die Spitze dieser technologischen Revolution. Nordrhein-Westfalen wird die Digitalregion und der KI-Hotspot Nummer eins in Europa. Wir nutzen unsere Chancen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unsere Gesellschaft wird immer diverser, und auch die Unterschiede und Differenzen zwischen den Völkern nehmen leider zu. In so einer Zeit braucht es auf der Welt mehr Begegnung, mehr Austausch, mehr Zusammenhalt. Nirgendwo gelingt das besser als bei Olympischen und Paralympischen Spielen: Die Jugend der Welt kommt zusammen, Millionen Menschen feiern zusammen, es ist ein großes Fest des Sports. Was wäre es für eine Ehre für Deutschland, Gastgeber genau dafür zu sein? Es ist gut, dass sich Deutschland um die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele bewirbt. Es geht in diesem Prozess um die beste Bewerbung für Deutschland. Es ist gut, dass es gleich vier starke Bewerbungen gibt. Wer das Rennen am Ende machen wird, werden wir sehen. Für uns ist klar: Wir werden jeden Sieger 17.12.2025 nach Kräften unterstützen und dabei helfen, den Stärksten noch stärker zu machen. Ich bin überzeugt: Das stärkste Angebot für Spiele in Deutschland kommt aus Nordrhein-Westfalen. (Lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben in den letzten Wochen und Monaten weiter an unserem Konzept gearbeitet und dabei die Rückmeldungen aus dem Sport konsequent berücksichtigt. Unser Angebot ist das für die kompaktesten, nachhaltigsten und spektakulärsten Spiele. Wir können die größten Olympischen Spiele aller Zeiten ausrichten – mit nie dagewesenen Zuschauerzahlen. Bei uns können 14 Millionen Tickets angeboten werden. Wir schaffen die größte Bühne für den größten Moment in der Karriere eines Sportlers oder einer Sportlerin. Für Spiele, bei denen die Sportler und die Zuschauer im Mittelpunkt stehen sollen, ist Nordrhein-Westfalen mit Köln als Leading City der klare Favorit. Klar ist schon jetzt: Keine andere Bewerbung – national wie international – wird sich auf eine so breite demokratische Legitimation stützen können wie unsere. Ich bin dankbar für die große parteiübergreifende Unterstützung dieser Idee hier im Landtag und in den Räten aller beteiligten Städte. Als einzige Bewerberregion führen wir am 19. April 2026 in allen beteiligten Kommunen Ratsbürgerentscheide durch. Niemand bezieht mehr Städte ein, niemand bezieht mehr Menschen ein. Die Zustimmung der Menschen spielt für uns seit Beginn des Prozesses eine ganz zentrale Rolle. Die olympische Idee ist – ich zitiere –, die Jugend der Welt durch Sport in einem Geist des besseren Verständnisses, der Freundschaft, der Solidarität und des Fair Play zusammenzuführen. Ich bin sicher: Das geht nirgendwo besser als hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen, Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die zentrale Frage ist, wie wir damit umgehen. In unserem Land gibt es politische Kräfte, die den Menschen Angst machen, die aggressiv sind, die laut sind, die sagen: Früher war alles besser. – Unfug! Dem widerspreche ich genauso, wie ich Angst und Schwarzmalerei widerspreche. Damit wird das Land nicht vorankommen. Im Gegenteil: Diese Angst ist gefährlich für unser Land. Unser Land verdient Entschlossenheit und Mut. Deshalb gilt für die Landesregierung: Wir benennen die Probleme klar und gehen sie an. Wir nutzen unsere Chancen, und wir modernisieren unser Land. Wir machen das, wie es in Nordrhein-Westfalen starke Tradition ist – mit Kooperation statt Konfrontation, mit Mut statt Angst und mit Verlässlichkeit und Vertrauen. Landtag Wir zeigen: Politik kann einen Unterschied machen. Mit der richtigen Politik, mit unserer Politik geht es voran in unserem Land. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen hat alles, um die Probleme unserer Zeit erfolgreich zu meistern und um Chancen zu erarbeiten und zu nutzen. Ja, jede Veränderung ist ein Kraftakt. Aber jeder Kraftakt ist machbar, wenn alle an einem Strang ziehen. Deshalb gilt auch im 80. Jahr des Bestehens unseres Landes: Wir setzen weiter auf Kooperation statt Konfrontation. Unser Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen ist unsere größte Stärke. – Vielen Dank. (Langanhaltender lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Für die Fraktion der SPD hat sich der Abgeordnete Jochen Ott zu Wort gemeldet. (Beifall von der SPD) Sehr geehrter Herr Kollege, bevor Sie das Wort haben, noch ein Hinweis: Mich hat hier im Präsidium gerade der Hinweis erreicht, dass die Fraktion der SPD einen Antrag auf eine namentliche Abstimmung gestellt hat und dieser Antrag wohl nicht entsprechend weitergeleitet worden sei. Ich kann das von hier aus noch nicht nachvollziehen. Um sicherzugehen, gehe ich aber sehr gerne der Bitte nach, diesen Hinweis hier durchzugeben. Sie haben jetzt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jochen Ott SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wüst, ich freue mich, dass Sie jetzt eine Regierungserklärung abgegeben haben, weil wir in diesem Parlament dann gemeinsam um den besten Weg für dieses Land ringen können. (Beifall von der SPD) Sie haben darauf hingewiesen, dass Politik einen Unterschied machen kann. Genau das ist es, auf was ich Sie eben hingewiesen habe. Wenn wir nun feststellen, dass in Nordrhein-Westfalen die meisten Kita-Schließungen aller Zeiten in diesem Jahr stattgefunden haben, dann sieht man, dass Ihre Politik einen Unterschied macht – nämlich für die Eltern in diesem Land. (Beifall von der SPD) Ich möchte ganz bewusst auf die großen Points, die Sie gemacht haben, noch mal eingehen. Stichwort: Energiepreise und Verhandlungen in der Koalition. Wenn ich mich recht erinnere, waren Sie 17.12.2025 bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin gar nicht dabei. Es waren Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus Nordrhein-Westfalen, die dort genau diese Punkte untergebracht haben, von denen Sie nur von der Kanzel gesprochen haben. (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU) Bei der Altschuldenregelung ist bis heute erwiesen, dass diese Altschuldenregelung in der letzten Runde durchgesetzt wurde, weil Nordrhein-Westfalen schlicht nicht auf dem Platz war. Immer wenn es darum ging, war weder Herr Optendrenk noch der Ministerpräsident anwesend. (Beifall von der SPD) Was für mich sehr wichtig ist und hier angesprochen werden muss, das hat der Kollege Höne in seiner Rede bereits erwähnt. Ich will es ausdrücklich wiederholen. Als es um die Frage des Chemiepakts für Nordrhein-Westfalen und um die des Zertifikatehandels ging, da hat mich Ihre Landesregierung für genau diese Vorschläge noch wenige Wochen zuvor scharf kritisiert. Ich wurde aufs Schärfste darüber belehrt, dass das alles falsch und Politik von gestern sei. Zur Wahrheit gehört dazu: Es waren die chemische Industrie und die IGBCE, die Ihnen diesen Chemiepakt am Ende aufgezwungen haben. Sonst wären sie nämlich vom Tisch aufgestanden. (Beifall von der SPD und der FDP) Zu dieser Wirtschaftspolitik gehört eben auch dazu … Ich bin wirklich froh darüber und dafür, dass wir den Superrechner haben. Ich bin auch dafür, dass wir weiterhin alles tun, um auch die Hyperscaler hierhin zu bekommen, aber Sie müssen dann so am Netzausbau arbeiten, dass der normale Hausbesitzer und die normale Kommune, die eine Schule bauen oder ein Gewerbegebiet anschließen will, von Ihnen nicht hören: Tut uns leid, keine Energie mehr da. Wir können euch nicht ans Stromnetz anschließen. – Das sind doch die Alltagsprobleme der Kommunen. (Beifall von der SPD) Nächstes Beispiel: Sie haben sich für 3.000 Neueinstellungen bei der Polizei gefeiert. (Hendrik Schmitz [CDU]: Ja! – Simon Rock [GRÜNE]: Zu Recht! – Weitere Zurufe von der CDU) Es ist auch gut, dass es das gibt. Zur Wahrheit gehört aber, dass 25 % nicht bis zum Ende durchhalten, also zwischen 600 und 800 im Jahr ausscheiden. Warum? Viele hätten insbesondere in der Rechtschreibung und bei anderen Kernkompetenzen dieses Bildungssystems viele Schwierigkeiten, so die eigene Analyse. (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE] – Weitere Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Damit sind wir direkt beim nächsten Thema, nämlich bei der Bildungspolitik und der Frage: Was machen Sie denn da? Sie haben gesagt: Lesen, Schreiben, Rechnen ist das Wichtigste, was es gibt. – Da bin ich genau Ihrer Meinung. Aber warum schaffen wir es dann nicht, gemeinsam sofort anzufangen, mit dem vierten Lebensjahr alle Kinder zu testen und sie anschließend in einem Chancenjahr auf die Schule vorzubereiten, damit sie in der Grundschule auch mitkommen können? (Beifall von der SPD) Erklären Sie mir doch mal eins: Wie kann es sein, dass Grundschülerinnen und Grundschüler in Hamburg 27 Stunden und bei uns 21 oder 22 in der Woche unterrichtet werden? Wie kann das denn sein? (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Wir sorgen dafür, dass die Kinder bei uns am Ende zwischen 10 bis 14 Stunden weniger haben – das entspricht einem halben Schuljahr –, und dann beklagen Sie sich, dass unsere Polizeianwärter nicht durch die Rechtschreibprüfung kommen. (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU) Wer das wirklich umfassend anpacken und den Zusammenhalt in diesem Land erhalten will, der muss die Bereitschaft haben, die Prozesse zusammenzudenken und nicht nacheinander. Zu den Kliniken. Wir schätzen durchaus das Engagement des Kollegen Laumann. (Matthias Goeken [CDU]: Hört, hört!) Leider haben Sie jetzt die zusätzlichen Bundesmittel genommen, um Ihre Landesmittel für die Kliniksanierung zu sanieren. Das war ein schwerer Fehler. Sie hätten das drin lassen sollen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie mal einen Satz zur Pflege in unserem Land sagen. Das ist leider ausgeblieben. Deshalb sage ich Ihnen eins, und zwar an die Grünen und an die CDU gerichtet: Das gute Wollen ist das eine, die Umsetzung ist das andere. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) – Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. Wenn die Botschaft der Grünen lautete, dass „Kevin – allein zu Haus“ das neue pädagogische Konzept sei, dann haben Sie damit sicherlich getroffen. Ich empfehle Ihnen aber einen anderen Film, nämlich „Der kleine Lord“. Mit diesem kann man eines lernen: Wer seine Rolle verstanden hat, der kann sich darin auch bewegen. Werden Sie endlich wach und setzen Sie das um, was Sie den Menschen in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Die Zeit. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Jochen Ott SPD

Regieren Sie dieses Land. (Anhaltender Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zurufe von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnetenkollege Herr Höne. (Präsident André Kuper übernimmt den Vorsitz)

Diese Rede einzeln zitieren

Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im britischen Unterhaus verliest der britische König einmal im Jahr eine Regierungserklärung einer Regierung, die ihm zugeordnet ist, aber mit der er operativ nichts zu tun hat. Ich habe mich daran erinnert gefühlt, Herr Ministerpräsident. (Heiterkeit und Beifall von der FDP und der SPD) Ich habe mich daran erinnert gefühlt: Ein bisschen Zepter, ein bisschen Mantel, und schon spricht hier jemand, der so tut, als hätte er mit dem alltäglichen Regierungsgeschäft und dem Alltag der Menschen nichts zu tun, sondern könnte den ganzen Tag nur repräsentieren. (Zuruf von Christian Dahm [SPD] – Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Sie bleiben immer noch bei dieser Bildungsaussage. Ich gebe Ihnen nur noch mal eine Zahl mit, weil Sie vorhin gesagt haben: Wir müssen die Grundschüler besser vorbereiten. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ich dachte, danach kommt, wie Sie das tun wollen. (Christian Loose [AfD]: Die Redezeit!) Ich sage Ihnen, woran Sie scheitern: Bei den Ausgaben pro Grundschüler im Vergleich zum Gesamthaushalt im INSM-Bildungsmonitor liegt Nordrhein-Westfalen auf Platz 15 von 16 Bundesländern. Nur Bremen ist schlechter. Hier zu sagen, man müsste mal, ist genau die falsche Rolle für einen Ministerpräsidenten. Anpacken ist gefragt, und zwar bei der Bildung und anderswo. (Beifall von der FDP und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Höne. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Fraktionsvorsitzende Frau Brems.

Diese Rede einzeln zitieren

Wibke Brems GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da war er jetzt doch wieder, der laute Ott, der hier die Nebelkerzen wirft. Landtag (Kirsten Stich [SPD]: Der gute Ott! – Dr. Den- nis Maelzer [SPD]: Das trifft euch hart! – Wei- tere Zurufe von der SPD) – Das müssen Sie sich auch anhören. (Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE]) An der Stelle noch mal ein paar Punkte zum Klartext. Ich muss schon sagen: Dass die SPD so tief gesunken und so verzweifelt ist ... (Zuruf von der SPD: Oh!) – Ja. (Kirsten Stich [SPD]: Wir bekommen Hal- tungsnoten! – Weitere Zurufe von der SPD) – Anscheinend ja. Sie verbreiten hier Unwahrheiten ohne Ende. Ich nehme nur mal zwei Punkte. Einmal das Thema „Hochschulen“: Sie haben es vorhin wieder behauptet, der Kollege Höne von der FDP aber leider auch. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ach, wie schlimm!) Es ist ganz klar, dass die Hochschulen im kommenden Jahr mehr Grundfinanzierung, also mehr Geld, erhalten als in diesem Jahr. (Christian Dahm [SPD]: Sagen Sie das mal den Rektoren! – Weitere Zurufe von der SPD) Sie können das nicht einfach immer irgendwie laut beiseiteschieben. Es ist so: Das, was Sie an Minderausgaben darstellen, wird durch Mehrausgaben mehr als ausgeglichen. Es sind 380 Millionen Euro mehr Grundfinanzierung für die Hochschulen im kommenden Jahr. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ein zweiter Punkt: Sie haben in Ihrem ersten Redebeitrag vorhin behauptet, Nordrhein-Westfalen sei das Land mit dem meisten Unterrichtsausfall. Die Zahlen, die mir vorliegen, sind: Nur 4,8 % des Unterrichts fallen wirklich ersatzlos aus, (Zurufe von der SPD: Nur!) und davon sind 3 % Zeugnistage, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und dann über 20 % fachfremd! Alles neu!) Einschulungstage, pädagogische Tage, Begleitung von Klassenfahrten. Das ist kein klassischer Unterrichtsausfall. Oder wollen Sie etwa, dass auch weniger Gedenkstättenfahrten stattfinden? (Zurufe von der SPD: Oh!) – Nein, erst bei den Hochschulen Mehrausgaben unterschlagen … (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So viel zum Thema „tief sinken“!) 17.12.2025 – Ich scheine wirklich etwas getroffen zu haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Un- ruhe – Glocke – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wer so dreist mit Gedenkstättenfahrten argumentiert, das ist schon unterste Schublade! – Zurufe von den GRÜNEN und der CDU) – Ich würde sagen, wer sich mit der untersten Schublade auskennt, hat das selber gesagt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Erst unterschlagen Sie hier Mehrausgaben bei den Hochschulen, jetzt diffamieren Sie den Ausfall in der Bildung. Ich finde, dass die SPD so weiter zum Vertrauensverlust von Politik und Institutionen beiträgt. Sie sollten sich dafür schämen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Unfassbar! – Weitere Zurufe von der SPD) – Sie fordern es geradezu heraus. Also weiter Klartext: Zur Ehrlichkeit gehört auch: Heute vor zwölf Jahren wurden die Minister der Großen Koalition in Berlin vereidigt. Seit zwölf Jahren regiert die SPD auf Bundesebene ununterbrochen mit. Und von den 79 Jahren, die dieses Bundesland existiert, regierte die SPD 62 Jahre mit. (Jochen Ott [SPD]: Das waren gute Jahre!) Keine Herausforderung, über die wir heute sprechen, ist mal eben so über Nacht entstanden. Das alles, was Sie hier machen, sind Ablenkungsmanöver, und die sind so was von durchschaubar. Sie tragen für alles, was Sie hier auch immer mit kritisieren, immer mindestens eine Mitverantwortung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe FDP, ich finde es schon stark, hier weniger Schulden zu predigen, aber gleichzeitig Haushaltsänderungsanträge zu stellen … (Franziska Müller-Rech [FDP]: Alle gegenfi- nanziert!) – Nein, es sind nicht alle gedeckt. 125 Millionen Euro sind eben nicht gedeckt. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Na klar!) Sorry, das ist keine Sparsamkeit, das ist Doppelmoral. Das rechnet sich vielleicht hier am Rednerpult, aber nicht in einem Haushalt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Henning Höne [FDP]: Sie zerstören Vertrauen in die Demokratie, wenn Sie hier die Unwahrheit sagen!) Ich finde, man hätte lernen können, dass so eine Art von Politik einen ins Abseits stellt. Jedenfalls könnte Berlin einem das zeigen. Landtag (Henning Höne [FDP]: Ei, ei, ei!) Klar, Schulden sind kein Selbstzweck, aber sie sind eben Investitionen, die Wachstum und Spielräume ermöglichen. (Christian Loose [AfD]: Und die Schulden wachsen!) Verantwortung heißt, nicht dort zu sparen, wo die Zukunft gefährdet wird, sondern zu investieren, wo Chancen gesichert werden, (Ralf Witzel [FDP]: Sie wollen eben keine In- vestitionen!) und das ist das, was wir mit diesem Haushalt tun. (Ralf Witzel [FDP]: Blödsinn! – Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dann einmal zu denen ganz rechts außen. Sie leben von der Angst und vom Algorithmus, und Sie füttern ihn täglich. Dann versuchen Sie, bürgerlich, ruhig, fast harmlos rüberzukommen, heute sogar mit Kinderbuchzitaten. Aber hinter diesem Schwiegersohnimage stecken Menschenverachtung, Frauenhass, Hetze und Demokratiefeindlichkeit. (Christian Loose [AfD]: Haben Sie dafür ein Zi- tat? Bringen Sie doch ein Zitat!) Wenn man einmal annehmen würde, dass das, was die AfD wollte, wirklich Realität werden würde, dann hätten wir nicht genug Menschen, um unsere Krankenhäuser, unsere Pflegeinstitutionen, unsere Handwerksbetriebe, unsere Industrie aufrechtzuerhalten. Alles würde den Bach runtergehen, ganz zu schweigen vom Zusammenhalt und der Vielfalt in unserer Gesellschaft. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Christian Loose [AfD]: Wenn Sie die Messer- stecher abschieben, geht es dann den Bach runter? Oder die Vergewaltiger? Geht die Gesellschaft dann den Bach runter?) – Genau da wird jetzt doch das wahre Gesicht gezeigt. (Christian Loose [AfD]: Ach, Sie wollen Verge- waltiger?) Wir Demokrat*innen werden Menschenfeindlichkeit immer widersprechen. Wir stehen für Menschlichkeit. Wir werden unsere demokratische, vielfältige Gesellschaft immer verteidigen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen in dieser Koalition auf Verantwortung statt kurzfristige Effekte, auf echte Lösungen statt Scheinriesen. Wir machen eine Politik, die unser Land stark macht. Wir setzen auf eine Politik, die den Menschen Halt und unserem Land Richtung gibt, und zwar nicht nur für heute, sondern auch für 17.12.2025 morgen. Wir liefern Prioritäten, Investitionen in die Zukunft und Verantwortung statt Schlagzeilen. Auch mit diesem Haushalt zeigen wir, dass wir die Herausforderungen dieser Zeit anpacken, und das finanziell solide. Auch in schwierigen Zeiten investieren wir in das, was Nordrhein-Westfalen und seine Menschen stark macht. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Vielen Dank, Frau Brems. – Für die AfD hat Herr Abgeordneter Loose das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Brems, würde die Gesellschaft wirklich zusammenbrechen, wenn Sie Vergewaltiger und Messerstecher abschieben würden? (Zurufe von den GRÜNEN und der CDU: Ah!) Nicht mal das machen Sie. Nicht mal das machen Sie. Sie verteidigen die Demokratie mit Denunziationsstellen, mit Meldestellen. Sie verteidigen die Demokratie, indem ein Ministerpräsident für „So Done“ wirbt und danach Anzeigen gegen harmlose Bürger stellt, weil sie den Ministerpräsidenten nicht mögen, weil sie ihn vielleicht beleidigt haben. Ist das die Verteidigung Ihrer Demokratie? Nein, Sie wollen die Bürger mundtot machen und die Opposition vernichten. Das ist Ihre Politik. (Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Wenn Sie also wirklich mal anfangen wollen, für Deutschland zu arbeiten, für unsere deutschen Bürger, dann hören Sie auf mit Ihrer Verteuerungspolitik, dann hören Sie auf mit Ihrem Klimaschutz weltweit. Alle hören mit dem Klimaschutz auf. In den USA machen die Windkraftfirmen dicht, (Unruhe – Glocke) weil die Subventionen eingestellt werden, (André Stinka [SPD]: Fahren Sie doch mal hin!) aber Sie subventionieren seit 54 Jahren Ihre sogenannten Erneuerbaren. Sie führen jetzt ein Bürgerenergiegesetz ein, um den Bürgern noch mehr Geld in den Rachen zu schieben, weil die Akzeptanz erhöht werden muss. Das, was Sie hier Jahr für Jahr machen, ist ein Angriff auf die Demokratie. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die CDU hat ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick das Wort. Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Thorsten Schick CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Loose, was sollte das? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie beschweren sich, dass es bei Beleidigungen Anzeigen gibt. Möchten Sie in der Gesellschaft einen Freibrief für Fremdenhass, für Ausländerfeindlichkeit, oder was war das für eine Bemerkung, die Sie hier gerade gemacht haben? (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf: Bravo!) Bei all dem, was uns hier unter den demokratischen Fraktionen trennt, und es gibt harte Debatten – ich werde sicherlich gleich noch ein, zwei Sätze dazu sagen –, sprengt das, was Sie hier gerade zu Protokoll gegeben haben, ein vernünftiges parlamentarisches Miteinander. (Zuruf von der CDU: Peinlich!) Sie zeigen, dass Sie nicht zu diesem demokratischen Gemeinwesen gehören wollen, sondern dass Sie sich bewusst an den Rand stellen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD] – Christian Loose [AfD] meldet sich zu Wort.) – Herr Loose, ich habe noch ganz viel Zeit. Sie können hier sich so häufig melden, wie Sie wollen. (Christian Loose [AfD]: Ich habe auch noch viel Zeit!) Wenn sich so viele Rednerinnen und Redner noch einmal melden, dann zeigt es, dass die erste Runde gesessen hat. Herr Ott, Sie haben versucht, noch einmal an ein paar Punkten nachzusteuern, an Energiepreisen und Energieversorgung. Zum Thema „Industriestrompreis“ habe ich schon gesagt, was der bewirkt hätte, was der für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewirkt hätte. Aber das ist ja nicht der einzige Punkt, an dem die vergangene Bundesregierung trotz Intervention von Mona Neubaur und trotz der Unterstützung von Robert Habeck nicht geliefert hat. (Jochen Ott [SPD]: Och!) Auch bei der Kraftwerkstrategie ist nicht geliefert worden. Auch da ist Ihr Bundeskanzler die Versprechen und die Umsetzung schuldig geblieben. (Zuruf von André Stinka [SPD]) Auch beim Thema „Altschulden lösen“ ist das so. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Sie loben sich dafür, dass das Thema im Koalitionsvertrag steht. Das haben schon ganz andere Leute 17.12.2025 geschafft. In der Ampel stand es auch im Koalitionsvertrag. (Jochen Ott [SPD]: Dass die CDU jetzt für Herrn Habeck eintritt, ist bemerkenswert!) Das ist aber nicht umgesetzt worden, weil Sie aus Nordrhein-Westfalen nicht genügend Druck gemacht haben. Deswegen haben andere Länder Ihre Position durchgesetzt. So „mächtig“ ist mittlerweile die SPD in Nordrhein-Westfalen, dass Sie zentrale Anliegen in Ihrer Regierungspartei noch nicht einmal mehr platzieren können. Das ist die Wahrheit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Thorsten Klute [SPD]) Der Kampf um die Arbeitsplätze beschäftigt uns natürlich. Sie haben gerade über den Raffineriepakt gesprochen. Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinaus. Wer hat denn die Chemieallianz der Länder gegründet? Das war doch Nordrhein-Westfalen. Wir sind doch diejenigen gewesen, die die anderen Staaten, die auch Chemiestandorte haben, zusammengeführt haben, um sicherzustellen, dass kraftvolle Politik für diese Standorte gemacht wird. Das ist kein anderes Bundesland gewesen. Das ist Nordrhein-Westfalen gewesen, weil wir unsere Interessen sehr, sehr weit nach vorne stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herr Höne, noch ein Punkt. Sie haben es wahrscheinlich nicht richtig vernommen. Der Ministerpräsident hat sehr klar und deutlich gesagt: Kein Bundesland hat einen so hohen Anteil an Bildungsausgaben am gesamten Haushalt. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Kein anderes Bundesland gibt, gemessen am gesamten Haushalt, so viel für Bildung aus wie Nordrhein-Westfalen. (Jochen Ott [SPD]: Können wir nachlesen!) Es ist doch lächerlich, dass Sie hier mit einer Schulform kontern, in der die Ausgaben nicht spitze sind. (Jochen Ott [SPD]: Können wir nachlesen!) Ich glaube, der ehrliche Maßstab ist, wenn man sieht, wie viel Geld, (Marcel Hafke [FDP]: Genau!) nämlich 43,2 Milliarden Euro, Nordrhein-Westfalen für Bildung gemessen am Gesamthaushalt ausgibt. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Das ist weit mehr als jeder dritte Euro. Das sind Rekordausgaben, und das zeigt, dass Bildung für uns höchste Priorität hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber, Herr Ott, in einem Punkt kann ich Sie beruhigen. Landtag (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Sie haben gesagt: Setzen Sie den Koalitionsvertrag um. – Vielleicht war es auch Herr Höne. Wir werden das machen. Wir werden weiterhin mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Wir werden weiterhin Rekordzahlen an Polizisten einstellen. Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass wir Rekordzahlen an regenerativer Energie ans Netz bringen. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Wir werden weiter dafür arbeiten, dass Nordrhein-Westfalen ein großartiger Gesundheitsstandort ist. Das ist das Versprechen für die nächsten 18 Monate. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Schick. – Für die AfD hat noch einmal Herr Loose das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schick, Sie wollen die Meinungsfreiheit im Internet einschränken und haben die Blockwarte für diese Medien mit ihren Meldestellen institutionalisiert. Beleidigungen und Bedrohungen waren immer schon strafbar. Die hätten Sie immer schon anzeigen können. Aber Sie institutionalisieren die Blockwarte. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass Sie solche Worte hier benutzen!) Das ist das Problem. Wenn man den Menschen die Türen einrennt, weil jemand einen Politiker als Schwachkopf bezeichnet hat, dann ist jede Verhältnismäßigkeit in unserem Land verloren gegangen. (Beifall von der AfD – Simon Rock [GRÜNE]: Was ist denn mit Frau Weidel? Wie viele An- zeigen hat denn Frau Weidel erstattet?) Währenddessen marschieren hier in Essen Ihre Hamas-Freunde mit Palästinensertuch auf den Weihnachtsmärkten herum und diffamieren die Juden, unsere Freunde in unserem Land. Das lassen Sie alles zu, während Sie die unschuldigen Bürger im Internet ständig überwachen wollen. Sie wollen keine ausländischen Vergewaltiger und Messerstecher abschieben. Es heißt dann, man könne ja nicht garantieren, dass sie ein rechtsstaatliches Verfahren im Ausland bekämen. Aber Sie müssen unsere Bürger vor diesen Menschen schützen. Wir müssen nicht die Vergewaltiger und Messerstecher vor deren eigenen Regimes schützen. Das ist nicht unsere Aufgabe. (Zurufe) 17.12.2025 Der Innenminister braucht ausländische Geheimdienste, die ihm immer Informationen geben, wenn ein Anschlag geplant ist. Warum wohl? Weil er die Kapazitäten nicht für die Überwachung der Terroristen einsetzt, sondern Sie nutzen Ihre Kapazitäten mit Ihren Meldestellen für die Überwachung unserer Bürger, Herr Reul. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Fraktionsvorsitzende Frau Brems noch mal das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Wibke Brems GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war jetzt wieder einmal der Beweis, dass die AfD Hass und Hetze im Netz und auch sonst wo nicht bekämpfen will, sondern sie selber immer nur weiter befeuert. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Frau Brems. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zu den Abstimmungen in dritter Lesung der Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz 2026, zum Haushaltsbegleitgesetz 2026 und zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2026. Die Beratungsverfahren werden hiermit abgeschlossen. Es handelt sich somit jeweils um eine Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17122 zum Haushaltsbegleitgesetz. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind FDP und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/17122 abgelehnt. Wir stimmen zweitens ab über das Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze, also über das Haushaltsbegleitgesetz. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16904, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15001 in der Fassung nach der zweiten Lesung unter Berücksichtigung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der dritten Lesung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. Landtag Ich lasse drittens abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD 18/17048 zum GFG 2026. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/17048 abgelehnt. Wir stimmen viertens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/17120 zum GFG 2026. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/17120 angenommen. Wir stimmen fünftens ab über das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2026 – das ist das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 – in der soeben geänderten Fassung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16905, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 18/15002 und 18/16300 – Ergänzung – in der Fassung nach der zweiten Lesung unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der dritten Lesung in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Wir kommen sechstens zu den Abstimmungen über das Haushaltsgesetz 2026 und den hierzu gestellten Änderungsanträgen. Hier stimmen wir jetzt in Folge über 109 Änderungsanträge einzeln ab. (Unruhe) Die Fraktion der SPD hat gemäß § 44 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem ersten Änderungsantrag Drucksache 18/16989 beantragt. Ich gebe nachfolgend einige Informationen, bevor wir anfangen. (Das Klingeln eines Weckers in den Reihen der SPD-Fraktion ertönt. – Zurufe) – Ja, bei Abstimmungen sollte man wach sein. (Zuruf von der CDU: Macht das doch mal aus!) Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung in Form einer elektronischen Abstimmung. Sie können von jedem Platz im Plenarsaal aus abstimmen. Zur Durchführung der elektronischen Abstimmung benötigen Sie Ihre Stimmkarte. Sollten Sie eine Ersatzkarte benötigen, so melden 17.12.2025 Sie sich bitte hier vorne beim Sitzungsvorstand der Landtagsverwaltung. Ich werde gleich die Abstimmung eröffnen. Erst danach legen Sie bitte Ihre Abstimmkarte auf das Abstimmungs- und Kartenlesegerät. Wenn Ihre Abstimmungskarte momentan schon aufgelegt ist, sollten Sie diese bitte noch einmal entfernen. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung, und Sie haben wie immer die Möglichkeit mit Ja, Nein, Enthaltung abzustimmen. Es gilt die letzte Eingabe, die vor dem Ablauf der fünf Minuten ausgewählt worden ist. Ich eröffne nun die Abstimmung. (Die Abstimmung erfolgt.) Da die fünf Minuten vorüber sind, schließe ich die Abstimmung und gebe Ihnen die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 179 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 60 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 119 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich null Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/16989, wie gerade festgestellt, abgelehnt. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD] – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: So, das habt ihr davon! – Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Wir machen mit der Abstimmung weiter. Als Nächstes stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 18/16990 der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Folglich ist der Antrag, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe die Drucksache 18/16991 auf, ein Antrag der SPD. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe den Änderungsantrag Drucksache 18/16992 auf, ein Antrag der SPD-Fraktion. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe die Drucksache 18/16993 von der SPD-Fraktion auf. Wer möchte zustimmen? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Antrag, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe die Drucksache 18/16994 von der SPD auf. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist damit abgelehnt. Landtag Ich rufe die Drucksache 18/16995 von der SPD-Fraktion auf. Wer stimmt zu? – Die SPD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Die CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe die Drucksache 18/16996 von der SPD-Fraktion auf. Wer stimmt zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist, wie festgestellt, abgelehnt. Ich lasse über die Drucksache 18/16997 von der SPD-Fraktion abstimmen. Wer stimmt zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und ein AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/16998 von der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt dafür? – Die SPD, die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Die CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/16999 von der SPD-Fraktion ab. Wer ist dafür? – Die SPD und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Die CDU und Bündnis 90/Die Grünen. – Die FDP? – Enthält sich. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag Drucksache 18/17000 von der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? – Das sind die SPD und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Antrag, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Wir stimmen nun über die Drucksache 18/17001 von der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/17002 von der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? – Die SPD, die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/17003 von der SPD ab. Wer stimmt zu? – Die SPD, die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/17004 von der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? – Die SPD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Die CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist damit trotzdem abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/17005 von der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 17.12.2025 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/17006 von der SPD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17007 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt hier zu? – Die SPD, die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17008 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt hierfür? – SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17009 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt dafür? – SPD, FDP, AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17010 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt hier dafür? – Die SPD, die FDP, die AfD. Wer stimmt dagegen? – Die CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17011 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt dafür? – Die SPD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17012 von der SPD. Wer ist dafür? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17013 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt dafür? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17014 von der SPD-Fraktion. Wer ist dafür? – Die SPD. Wer ist dagegen? Das sind die CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist damit abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17015 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt dafür? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17016 von der SPD-Fraktion. Wer ist dafür? – Die SPD. Wer Landtag stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17017 von der SPD-Fraktion. Wer stimmt dafür? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen dann zur Drucksache 18/17036 von der AfD-Fraktion. Wer stimmt hier zu? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17037 von der AfD-Fraktion. Wer ist dafür? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17038 von der AfD. Wer stimmt dafür? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen. Es gibt keine Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17039 von der AfD-Fraktion. Wer ist dafür? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17040 von der AfD-Fraktion. Wer ist dafür? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17041 von der AfD-Fraktion. Wer ist dafür? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17042 von der AfD-Fraktion. Wer ist dafür? – Das ist die AfD. Wer ist dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17043 von der AfD-Fraktion. Wer ist dafür? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17044 von der AfD-Fraktion. Wer ist dafür? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Wir kommen zur Drucksache 18/17050 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17051 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. 17.12.2025 Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17052 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17053 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17054 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17055 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Der Antrag ist wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17056 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Die SPD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17057 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen und FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Die SPD. Der Antrag ist wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17058 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen gibt es auch nicht. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17059 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17060 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die SPD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über die Drucksache 18/17061 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt Landtag dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17062 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und AfD. Enthaltungen gibt es dann nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17063 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17064 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17065 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17066 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17067 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17068 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die SPD. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17069 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17070 von CDU und Grünen. Wer ist hierfür? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17071 von CDU und Grünen. Wer ist dafür? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17072 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind 17.12.2025 CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17073 von CDU und Grünen. Wer ist dafür? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17074 von CDU und Grünen. Wer stimmt dafür? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind SPD und AfD. Der Antrag Drucksache 18/17074 ist wie festgestellt angenommen. Wir kommen dann zu Drucksache 18/17075 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17076 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17077 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17078 von CDU und Grünen. Wer stimmt zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP und die AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17079 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17080 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17081 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17082 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Der Antrag ist angenommen. Landtag Wir stimmen ab über Drucksache 18/17083 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17084 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen dann ab über Drucksache 18/17085 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17086 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Antrag angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17087 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Antrag angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17088 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17089 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17090 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Die SPD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17091 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Der Antrag ist wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17092 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17093 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – FDP und AfD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. 17.12.2025 Wir stimmen ab über Drucksache 18/17094 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17095 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Enterhaltungen gibt es demnach nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17096 von CDU und Grünen. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Der Antrag ist wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17097 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17098 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17099 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. Der Antrag ist somit angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17100 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17101 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist wie festgestellt angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17102 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17103 von CDU und Grünen. Wer stimmt zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Das sind SPD und FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17104 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die SPD. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Dafür!) Landtag – Ich wiederhole es. Ich lasse über Drucksache 18/17104 neu abstimmen. Wer ist dafür? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Die SPD. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist Drucksache 18/17104 angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17105 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit wurde dem Antrag Drucksache 18/1705 zugestimmt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17106 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17107 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17108 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die SPD und die AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17109 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – SPD und FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17110 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, Grüne, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Die SPD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17111 von CDU und Grünen. Wer stimmt dafür? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Die SPD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17112 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17113 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17114 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer 17.12.2025 stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17115 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17116 von CDU und Grünen. Wer stimmt dafür? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Die SPD. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17117 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – SPD und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17118 von CDU und Grünen. Wer stimmt dem zu? – Das sind die CDU, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen ab über Drucksache 18/17119 von CDU und Grünen. Wer stimmt dafür? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Der Antrag ist angenommen. Wir stimmen jetzt ab über Drucksache 18/17121 der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Antrag der FDP abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026, das Haushaltsgesetz. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16900, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 18/15000 und 18/16300 – Ergänzung – in der Fassung nach der zweiten Lesung unverändert anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf so zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in der dritten Lesung in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es folgen noch zwei Abstimmungen über Entschließungsanträge. Achtens stimmen wir jetzt ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17123. Landtag Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/17123 wie gerade festgestellt abgelehnt. Neuntens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/17135. Wer stimmt dem zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/17135 abgelehnt. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Danke schön, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die disziplinierte Mitarbeit. Ich rufe auf: 2 Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV („OVG-Besetzung“) Schlussbericht gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen Drucksache 18/16950 – Neudruck Ich weise auf den Einsetzungsantrag Drucksache 18/9149 hin. Ich erteile zuerst dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, dem Abgeordneten Klaus Voussem, das Wort für eine mündliche Berichterstattung.

Diese Rede einzeln zitieren

Klaus Voussem CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir die Arbeit eines Untersuchungsausschusses ab, dessen Gegenstand, die Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, in besonderer Weise das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats berührt. Émile de Girardin hat einmal gesagt: Regieren heißt Vorhersehen. – Ein Untersuchungsausschuss dient dem Gegenstück: dem Nachsehen, dem Aufklären, dem Einordnen, dem präzisen Verstehen. Genau das haben wir in den vergangenen anderthalb Jahren geleistet. Der Landtag hat den Ausschuss am 16. Mai 2024 mit dem klaren Auftrag eingesetzt, mögliche Unregelmäßigkeiten im Besetzungsverfahren aufzuklären, Verfahrensabläufe zu untersuchen und Transparenz herzustellen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben wir 64 Beweisbeschlüsse gefasst, 19 Sitzungen abgehalten, 17.12.2025 26 Zeuginnen und Zeugen vernommen und 3 Sachverständige gehört. Diese Zahlen stehen für Ernsthaftigkeit, für Professionalität und – das darf man sagen – für bemerkenswerte Disziplin. Zugleich war der Ausschuss effizient. Mit etwa eineinhalb Jahren Gesamtlaufzeit zählt er zu den zügigeren Untersuchungsausschüssen, jedenfalls unter jenen, die ihre Arbeit innerhalb einer Wahlperiode abschließen. Der schnellste PUA aller Zeiten sollte es ja auch werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines funktionierenden Zusammenspiels aller Beteiligten. Die Beratungen waren trotz notwendiger Kontroversen überwiegend sachlich, kollegial und konstruktiv. Ein Untersuchungsausschuss ist kein Schonraum. Widersprüche müssen offengelegt werden, Unbequemes muss ausgesprochen werden, und es müssen Entscheidungen getroffen werden, die nicht allen gefallen. Gerade deshalb verdient die Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg ausdrückliche Anerkennung. Ja, wir haben über Verfahrensfragen, über Akten und Verwahrgelass, über Öffentlichkeitsarbeit, über Gegenüberstellungen und gutachterliche Einordnungen gestritten. Entscheidend ist aber: Wir haben Lösungen gefunden, die den Aufklärungsauftrag nicht behindert, sondern ermöglicht haben. Das ist parlamentarische Kontrolle, wie sie sein soll: streitbar in der Sache, zuverlässig im Ergebnis. In der Sache lassen sich – stark verkürzt – drei zentrale Feststellungen benennen: Erstens. Der Ausschuss hat festgestellt, dass eine dienstliche Beurteilung im Verfahren nicht den üblichen Anforderungen entsprach und deshalb im Nachgang aufgehoben wurde. Diese Feststellung betrifft die fachlich-administrative Ebene. Eine politische Verantwortung oder gar Einflussnahme hat der Ausschuss insoweit nicht feststellen können. Die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des OVG ist inzwischen rechtskonform mit einer anderen Person besetzt. Zweitens. Im Ergebnis hat der Ausschuss keine belastbaren Hinweise auf politische Einflussnahme gefunden. Insbesondere haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass der zuständige Minister unzulässig oder steuernd in das Verfahren eingegriffen hätte. Die relevanten Entscheidungen sind entlang der Verwaltungslinien getroffen worden. Die im Ausschuss thematisierten Vieraugengespräche ließen sich naturgemäß nicht in allen Einzelheiten rekonstruieren. Maßgeblich bleibt jedoch: Hinsichtlich keines dieser Gespräche ergaben sich Belege für eine politische Weisung oder Erwartungshaltung. Landtag Drittens. Die festgestellten Defizite betreffen Abläufe der Verwaltungspraxis. Sie sind – wie die Sachverständigen übereinstimmend betont haben – eher systemischer Natur. Sie lassen keinen Rückschluss auf politische Verantwortlichkeit zu. Zugleich weisen sie auf einen klaren Verbesserungsbedarf hin. Gerade bei zentralen Personalentscheidungen müssen wesentliche Verfahrensschritte dokumentiert und nachvollziehbar fixiert werden. Dass die Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts inzwischen wieder besetzt ist, ist ein bedeutsamer und notwendiger Schritt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht eine klare, stabile und handlungsfähige Leitung. Diese Besetzung stärkt die Kontinuität, die Verlässlichkeit und die organisatorische Grundlage der Rechtsprechung. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen, um solche Verfahren künftig prüffester zu gestalten. Drei Punkte möchte ich hervorheben: Erstens. Dienstliche Beurteilungen müssen sorgfältig, nachvollziehbar und rechtssicher erstellt werden. Zweitens. Die wesentlichen Schritte des Verfahrens, einschließlich entscheidungsrelevanter Gespräche bis hin zum Bewerberranking, sind vollständig zu dokumentieren. Drittens. Die Kommunikationswege zwischen den Ressorts sollten klar definiert werden, um Missverständnisse und Reibungsverluste zu vermeiden. Diese Empfehlungen sind ausdrücklich nicht als Kritik an der politischen Leitung zu verstehen. Es geht um strukturelle Verbesserungen in der Verwaltungspraxis, unabhängig von Personen. Wenn ich mir eine Bemerkung am Rande erlauben darf: Personalgespräche in italienischen Restaurants sollten sich künftig nicht als Bestandteil guter Verwaltungspraxis etablieren, jedenfalls nicht in dieser Form. (Beifall von der SPD und der FDP – Heiterkeit von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Untersuchungsausschüsse enden selten ohne unterschiedliche politische Bewertungen. Auch hier wurden Sondervoten vorgelegt: von den Fraktionen von SPD und FDP und von der AfD-Fraktion. Dass Minderheitenrechte ausgeübt werden, ist legitim und gesetzlich vorgesehen. Zugleich gilt: Auch die Wahrnehmung von Minderheitenrechten steht unter den Anforderungen eines fairen Verfahrens, und zwar nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber den von der Untersuchung Betroffenen. Ein faires Verfahren verlangt Ergebnisoffenheit. Es verlangt, dass das Feststellbare und das nicht Feststellbare sauber getrennt, entlastende wie belastende Umstände gleichermaßen gewürdigt und Schluss-17.12.2025 forderungen aus Belangen und nicht aus Vorannahmen gezogen werden. Ich bin überzeugt, dass der Abschlussbericht diesen Maßstab insgesamt erfüllt. Die Sondervoten sind dem Bericht beigefügt. Die politische Bewertung mag auseinandergehen. Die Lektüre und das Urteil darüber obliegen nun der Öffentlichkeit. Zum Schluss gilt mein ausdrücklicher Dank allen, die zur Arbeit dieses Ausschusses beigetragen haben: den Mitgliedern des Ausschusses für die sachliche Zusammenarbeit, den Referentinnen und Referenten der Fraktionen für ihre fachkundige Unterstützung und nicht zuletzt dem ganz hervorragenden Ausschusssekretariat für die professionelle Organisation sowie für die Erstellung des Abschlussberichts. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Untersuchungsausschuss hat gezeigt: Parlamentarische Kontrolle in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein formales Instrument, sondern Ausdruck unseres demokratischen Selbstverständnisses. Wir haben Transparenz geschaffen und Abläufe nachvollziehbar gemacht. Damit haben wir in der Sache und im Verfahren zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Entscheidungen beigetragen. Der Bericht ist mehr als eine Dokumentation. Er ist ein Zeugnis verantwortungsvoller parlamentarischer Arbeit und ein Impuls, Verwaltungsprozesse weiter zu verbessern – mit Augenmaß, mit Respekt vor den handelnden Personen und mit einem klaren Blick für rechtsstaatliche Anforderungen. Um es mit den Worten von Rudolf von Jhering zu sagen: „Der Zweck des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf.“ Unser Kampf diente der Aufklärung, der Transparenz und der rechtsstaatlichen Stärke. Es hat sich gelohnt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Gregor Golland das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Gregor Golland CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Dank des PUA-Vorsitzenden Klaus Voussem kann ich mich im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich anschließen. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei ihm als Ausschussvorsitzendem bedanken, der diesen Ausschuss wirklich sehr gut geleitet hat. Auch deshalb ist Landtag dieser Ausschuss so zügig zu einem Ergebnis und zu einem Ende gekommen. Vielen Dank dafür. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir debattieren heute den Abschluss eines Untersuchungsausschusses, der für eine vergleichsweise kurze Zeit eingesetzt war. In dieser Zeit hat er aber mit einer außergewöhnlichen Intensität gearbeitet: lange Abendsitzungen, ausufernde Auswertungen des Aktenbestandes, zahlreiche Zeugen. Letztere wurden teilweise mehrfach geladen, weil die Opposition offenkundig hoffte, irgendwann werde ein Zeuge doch noch das gewünschte Bild einer großen Verschwörung zeichnen. Nur: Geschehen ist dies alles nicht. Ein Ausschuss, der jedes Detail prüft und trotzdem keinen Skandal findet, beweist vor allem eines: Die Anschuldigungen der Opposition hatten niemals Substanz. Der PUA IV hat die Abläufe vollständig durchdrungen, mehrere Zehntausend Seiten von Akten aufgearbeitet und in 19 Sitzungen getagt. Das Ergebnis ist eindeutig: Es gab keine politische Einflussnahme, keine Nebenabrede zum Koalitionsvertrag, keine Vorfestlegung, keine Manipulation, keine geheime Verständigung. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der einzige feststellbare Fehler war ein handwerklicher Vorgang innerhalb der Ministerialverwaltung. Ein Beurteilungsbeitrag eines ehemaligen Staatssekretärs fehlte zunächst bei der Beurteilung einer Kandidatin. Dieser Einzelfehler war so unauffällig, dass ihn nicht einmal die beteiligten Gerichte – von den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Münster über das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bis hin zum Bundesverfassungsgericht – gesehen haben. Daraus einen politischen Skandal oder gar eine Verschwörung zu konstruieren, ist völlig unangemessen und falsch. Niemand in diesem Haus bestreitet das Recht der Opposition, Entscheidungen kritisch zu hinterfragen, Zweifel zu äußern und Untersuchungsausschüsse zu beantragen. Das ist parlamentarischer Alltag und Ausdruck funktionierender Demokratie. Dieses Recht verpflichtet uns aber alle, sich am Ende an den Ergebnissen einer ernsthaften Aufklärung zu orientieren und nicht an jenen Geschichten, die man sich bereits zu Beginn zurechtgelegt hat. SPD und FDP haben von Anfang an ein Bild gezeichnet, in dem jedes Gespräch, jedwedes Schriftstück und jegliche terminliche Überschneidung sofort als mutmaßlicher Beleg für eine angebliche politische Einflussnahme herhalten mussten. Man hat jedem Kalenderblatt des Justizministers mehr Bedeutung zugemessen als den tatsächlichen Vorgängen und nahezu fanatisch darüber fabuliert, welche Manipu-17.12.2025 lationsabsicht sich hinter vollkommen gewöhnlichen Abläufen wie beispielsweise einem beiläufigen Treffen bei einer Ausstellungseröffnung verbergen könnte. Nur fehlte dafür jegliche Substanz. Betrachtet man das Gesamtbild, dann wird deutlich, dass SPD und FDP diesen Ausschuss vor allem als politische Bühne und nicht als Aufklärungsinstrument nutzten. Dazu gehörten völlig übersteigerte Interpretationen gewöhnlicher Abläufe ebenso wie das bemühte Heraufziehen einer Witterung der Manipulation. Man versuchte, aus reinen Routinen angebliche Steuerungsmechanismen zu konstruieren, aus normalen Verwaltungsschritten vermeintliche Rechtsverletzungen abzuleiten und aus harmlosen Gesprächen politische Regieanweisungen zu fabrizieren. Es war ein permanenter Versuch, jede Alltäglichkeit zu dramatisieren; ein Versuch, der ausschließlich funktioniert, wenn man die Realität dabei konsequent ausblendet. Dieser Versuch ist gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger haben diese Konstruktion schlicht nicht angenommen. Sie wissen, wie echte Skandale aussehen, und sie erkennen, wenn man ihnen einen Konflikt verkaufen will, der nicht existiert. Dass SPD und FDP in ihrem Sondervotum schließlich erneut alles so lange drehen und wenden, bis es in die eigene Linie passt, verwundert folglich niemanden. Ein Sondervotum ist der Ort, an dem man schreiben kann, was der eigenen Fantasie entspringt, (Lachen von der SPD – Zurufe von der FDP) unabhängig davon, ob es in der Sache trägt oder nicht. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Wovon träumen Sie nachts? – Yvonne Gebauer [FDP]: Das ist ihm selber peinlich!) Bemerkenswert ist allerdings, dass die Opposition bei wörtlichen Zitaten zunächst auf Quellenangaben verzichtet hat (Hartmut Ganzke [SPD]: Ob das hier ange- messen ist?) und vom Ausschussvorsitzenden erst auf diesen elementaren Fehler hingewiesen werden musste. Es ist bezeichnend, wenn diejenigen, die für sich beanspruchen, die großen Aufklärer zu sein, nicht einmal die einfachsten Standards parlamentarischer Sorgfalt einhalten. (Hartmut Ganzke [SPD]: Fernab von allem!) Das Niveau dieser Arbeitsweise spricht für sich. Wer seine Fantasie für einen Beweis hält, verwechselt politische Erzählung mit tatsächlicher Aufklärung. (Kirsten Stich [SPD]: Also!) Solche Inszenierungen bleiben nicht ohne Folgen. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Landtag SPD und FDP haben gezeigt, wie schnell sie bereit sind, aus schlichten Verwaltungsvorgängen politische Verdächtigungen zu stricken (Zurufe von Hartmut Ganzke [SPD], Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Yvonne Gebauer [FDP]) und damit eine Atmosphäre zu schaffen, die hochqualifizierte Persönlichkeiten abschreckt. Wer miterlebt, wie fachlich einwandfreie Abläufe skandalisiert, berufliche Lebensläufe verzerrt und persönliche Integrität dem politischen Kalkül geopfert werden, fragt sich zu Recht, ob er sich einem solchen Verfahren überhaupt noch aussetzen möchte. Dieses Verhalten beschädigt nicht nur Vertrauen und verunsichert Führungskräfte; es untergräbt auch das Prinzip der Bestenauslese. Denn wer sieht, dass ausgerechnet diejenigen diffamiert werden, die sich im Auswahlverfahren aufgrund besonderer Qualifikation durchgesetzt haben, gewinnt den Eindruck, dass Leistung und Eignung im politischen Streit zweitrangig geworden sind. Für einen Rechtsstaat, der auf die besten Köpfe angewiesen ist, ist das ein Schaden von erheblicher Tragweite. Meine Damen und Herren, dieser Untersuchungsausschuss war gründlich, intensiv und in jeder Hinsicht vollständig. Deshalb hat sein Ergebnis Gewicht. Es zeigt unmissverständlich: Die Landesregierung hat korrekt gehandelt. Die Auswahlentscheidung wurde fachlich getroffen. Der Rechtsstaat hat auf allen Ebenen funktioniert: in der Verwaltung, vor den Gerichten und durch die parlamentarische Kontrolle. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Unglaublich!) Der PUA IV hat Klarheit geschaffen. Er hat aufgeklärt, was aufzuklären war, er hat Verdacht ausgeräumt, wo Verdacht politisch geschürt wurde, und er hat gezeigt, dass unser Rechtsstaat transparent, belastbar und verlässlich arbeitet. Die Vorwürfe bleiben unbelegt. Sie entbehren jeder tatsächlichen Grundlage und dienen allein dem Zweck, ein politisch gewünschtes Narrativ zu stützen – eine Erzählung wohlgemerkt, deren Schlussfolgerungen schon feststanden, lange bevor der PUA IV seine Arbeit überhaupt aufgenommen hat. Wer nach einem solchen Verfahren dennoch behauptet, es liege ein Justizskandal oder – noch schlimmer – eine Verschwörung vor, hat kein Interesse an Aufklärung, sondern Interesse an Erzählungen. Er schafft Verschwörungstheorien. Die Fakten tragen die Vorwürfe nicht, und sie haben sie zu keinem Zeitpunkt getragen. Hinzu kommt: Dieser Ausschuss hat mehrere Hunderttausend Euro gekostet – Mittel, die in wichtigen Zukunftsbereichen unseres Landes deutlich sinnvoller hätten eingesetzt werden können. 17.12.2025 (Yvonne Gebauer [FDP]: Das kann doch wohl nicht wahr sein! – Kirsten Stich [SPD]: Es wird immer schlimmer!) Bemerkenswert ist dabei, wer vor allem von diesem Verfahren profitiert hat: ehemalige SPD-Abgeordnete, weitere Mitarbeiter und parteinahe Privatgutachter, für die der Ausschuss vor allem der eigenen Beschäftigung diente. (Hartmut Ganzke [SPD]: Das ist eine Frech- heit!) Es entsteht der Eindruck, dass hier manche mit einer außergewöhnlichen Ausdauer daran gearbeitet haben, eine längst widerlegte Erzählung möglichst lange fortzuschreiben. Für die Menschen im Land hat das freilich keinen erkennbaren Nutzen gestiftet – außer der Einsicht, wie bereitwillig einige Akteure Energie und Ressourcen in ein Konstrukt investieren, das bei genauer Betrachtung in sich zusammenfällt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Opposition nach mehr als einem Jahr endlich eingesehen hat, was von Anfang an offenkundig war: Dieser PUA bietet keinerlei Ansatzpunkte, um Ihre abenteuerliche Verschwörungserzählung weiter am Leben zu erhalten. Gleichwohl bin ich gespannt, welche längst widerlegten Vorwürfe heute – bestimmt nicht zum letzten Mal – hervorgeholt werden, offenbar in der Hoffnung, dass Wiederholung irgendwann Substanz ersetzt. Es ist nur gut, dass solche Themen außerhalb einer kleinen Gruppe von Fachjuristen keinerlei – keinerlei! – Relevanz für die Menschen in unserem Land haben. Statt sich der wahren Probleme der Bürger anzunehmen, vollführt die Opposition eine solche Posse. Kein Wunder, dass die einen in Wahlumfragen unter 20 % und die anderen unter 5 % liegen! (Yvonne Gebauer [FDP]: Also, Herr Golland! – Hartmut Ganzke [SPD]: Das ist eine Frechheit!) So wird das auch nicht besser. So wird das in Zukunft nichts mit Ihnen. (Kirsten Stich [SPD]: Schade, dass das nicht mehr Leute hören!) Wir jedenfalls machen weiter erfolgreiche Politik für die Menschen in unserem Heimatland und lösen Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich interessieren. (Hartmut Ganzke [SPD]: Besonders du mit deiner Arbeit im Ausschuss!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Kirs- ten Stich [SPD]: Unfassbar!) Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Nadja Lüders das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadja Lüders SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei meinem Vorredner habe ich mich gerade gefragt, ob er Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV war, (Beifall von der SPD, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD] – Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das frage ich mich bei Ihren Pressemitteilungen auch oft!) ob er überhaupt einmal in den Abschlussbericht des Vorsitzenden und vielleicht auch in das Sondervotum von SPD und FDP geguckt hat, ob er in der Zeit vielleicht einmal – er war, glaube ich, anwesend; dass er mitgearbeitet hat, stelle ich mal infrage – die Gerichtsbeschlüsse gelesen hat. Das Verstehen steht ja außer Frage; das muss ja nicht jeder können. (Frank Jablonski [GRÜNE]: Das ist schon un- verschämt!) Ich frage mich aber, ob er sie vielleicht einmal gelesen hat, um nachzuvollziehen, warum wir am Ende ein Sondervotum verfasst haben. Dass dieser Untersuchungsausschuss Wirksamkeit zeigt, (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) lässt sich in diesem Sondervotum nachlesen. Erinnern wir uns noch einmal. Ja, es war der kürzeste Untersuchungsausschuss. Wir haben uns aber im letzten Jahr, Ende 2023/Anfang 2024, vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses schon ganz oft, nämlich insgesamt – ich habe es nachgezählt – 18-mal, hier im Plenum und im Rechtsausschuss mit diesem Thema „Besetzungsverfahren OVG-Präsidentenstelle in Nordrhein-Westfalen“ beschäftigen müssen, weil wir nur häppchenweise Antworten bekamen, an die sich nach und nach ganz viele Fragen anschlossen. Ursächlich für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses war deswegen das Verhalten dieser Landesregierung im Rechtsausschuss wie hier im Plenum – und nichts anderes. (Beifall von der SPD, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Diese Salamitaktik, mit der nur vielleicht und eventuell mal ein bisschen etwas preisgegeben wurde, setzte sich in diesem Untersuchungsausschuss fort. Zumindest darin hat diese Regierung Stringenz aufgewiesen. Bei der Aktenlieferung, aber insbesondere auch bei den Zeugenaussagen wurde wieder viel nichts an Antwort gegeben. 17.12.2025 Genützt hat diese Taktik nichts. Denn wer das Sondervotum von SPD und FDP liest, liest eine reine Anklageschrift, in der wir insgesamt zehn Fehler dieser Landesregierung hintereinander aufaddieren. (Gregor Golland [CDU]: Das behaupten Sie! – Dr. Werner Pfeil [FDP]: Nein, das können Sie nachlesen!) – Eine Behauptung ist das nicht, Herr Kollege Golland. Ein bisschen Verständnis für Beweisführung sollte mittlerweile auch Ihnen als langjährigem Parlamentarier, wenn auch als Nicht-Jurist, irgendwie nahegebracht worden sein. (Beifall von der SPD, Dr. Werner Pfeil [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD] – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Genau! – Gregor Golland [CDU]: Ich hoffe, Juristen halten sich nicht für etwas Besseres!) Tatsächlich will ich an dieser Stelle gar nicht von legendären Abendessen reden und auch keine Beschlüsse der Gerichte zitieren, sondern noch einmal vergegenwärtigen, warum dieser Untersuchungsausschuss eine solche Relevanz hatte. Es ging nämlich entgegen der Behauptung von Herrn Golland nicht um irgendeine Besetzung von irgendeinem Gericht. Es ging um wesentlich mehr. Es ging um die Relevanz für unsere Demokratie und für unseren Rechtsstaat. Es ging im Kern um die Wahrung unseres Grundgesetzes, nämlich darum, dass diese Regierung die Bestenauslese bei der Besetzung nach Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes mit Füßen getreten hat. (Beifall von der SPD) Es ging im Kern um die Achtung des Amtes des Präsidenten eines unserer höchsten Gerichte in NRW, nämlich des Oberverwaltungsgerichts, und es ging am Ende insgesamt um die Würde der Justiz in unserem Bundesland. (Beifall von der SPD und der FDP) Unser Sondervotum hat minutiös die manipulative Verfahrensgestaltung dieser Regierung aufgezeigt (Gregor Golland [CDU]: Das hat es nie gege- ben!) – ich komme gleich dazu; hören Sie einfach nur zu, Herr Golland –: das Zusammenwirken einzelner Regierungsmitglieder und eines Bundestagsabgeordneten der CDU, um den Verfassungsgrundsatz der Bestenauslese und die Mitbewerberrechte auf ein faires Verfahren einfach auszuhebeln. Als Frau J., die Frau mit dem CDU-Parteibuch, völlig verspätet ins Rennen um das Präsidentinnenamt ging, gab es plötzlich eine erhebliche Betriebsamkeit in dieser Landesregierung. Landtag Noch vor Eingang der förmlichen Bewerbung spricht Frau J. mit ihrem damaligen Chef, Innenminister Reul. Herr Reul ist es dann, der den guten Rat gibt, sie möge doch mal zum Chef der Staatskanzlei gehen und dort vorstellig werden. Das ist übrigens eine Angabe von Herrn Reul, die er erst in seiner zweiten Vernehmung vor dem Ausschuss in der Manier der Salamitaktik erst auf Vorhalt offenbarte. Tatsächlich kommt es noch vor der förmlichen Bewerbung zu einem Gespräch zwischen der Bewerberin und dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Liminski. Warum Herr Liminski? Er selbst hat im Ausschuss gesagt, er sei höchst unzuständig für die Auswahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten. Warum spricht dann ein höchst unzuständiger Minister Liminski mit dem Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling, CDU, der auch höchst unzuständig – er ist nur für Bundesrichterangelegenheiten, aber nicht im Land NRW zuständig – ist? Die Zeugenaussage von Herrn Heveling im Ausschuss wird mir wirklich im Gedächtnis bleiben. Ich glaube, da geht es mir wie allen anderen Beteiligten und Mitgliedern des Ausschusses. Von der wechselnden Gesichtsfarbe einmal zu schweigen, habe ich selten jemanden erlebt, der so verzweifelt versucht hat, seine Beteiligung kleinzureden, und so verzweifelt war, ob er es einräumen oder nicht mehr genau wissen will, was er wem, wann, wie, wo eigentlich gesagt hat. Fakt ist jedoch – da finde ich die Passage im Abschlussbericht des Vorsitzenden ebenso prägnant –, dass es ein Telefonat und sogar ein Treffen dieses CDU-Bundestagsabgeordneten – Klammer auf: völlig unzuständig in dem Verfahren; Klammer zu – mit einem der Bewerber, Herrn Dr. Günther, gab. Es ist für uns klar nachvollziehbar, dass dieser Bundestagsabgeordnete der CDU diesen Bewerber, Herrn Dr. Günther, dazu gedrängt hat, seine Bewerbung zurückzuziehen. Für uns ist zweifelsfrei klar, dass dieser Bundestagsabgeordnete der CDU gegenüber Journalisten hier im Land bestätigt hat, dass es eine Koalitionsabsprache gab, nämlich seitens der Grünen der Wunsch nach einer Frau in dem Amt und seitens der CDU der Wunsch nach einer Frau mit CDU-Parteibuch. (Gregor Golland [CDU]: Wo haben Sie das ge- lesen? Völlig aus der Luft gegriffen!) Warum redet der jetzt zuständige Minister Dr. Limbach überhaupt mit den Bewerbern? Wir haben den ehemaligen Justizminister des Landes, Biesenbach, vernommen, der sagte: Gespräche hat es bei mir nie gegeben. – Trotz dieser Gespräche – das ist auch Ergebnis der Beweisaufnahme – schickt dieser zuständige Minister den einen Bewerber ebenfalls zu dem nicht zuständigen Minister Liminski und sagt: Reden Sie doch vielleicht auch mal mit dem. – 17.12.2025 Warum tut man das alles? Warum tut man so etwas in einer Zeit vor und nach der Bewerbung? Genau in dem Zeitraum Juli 2022 bis November 2022 hat sich diese Landesregierung in Person von Herrn Dr. Limbach, in Person von Herrn Liminski, in Person von Herrn Minister Reul und eines völlig unzuständigen Bundestagsabgeordneten die Mühe gemacht, insgesamt 13 Gespräche – 13 Gespräche! – mit dieser Bewerberin und den Bewerbern für dieses hohe Amt zu führen. Wenn man da noch davon ausgeht, dass das alles irgendwie Zufall und Schicksal ist, dann glaubt man auch an den Weihnachtsmann. (Beifall von Kirsten Stich [SPD] und Dr. Wer- ner Pfeil [FDP]) Tatsächlich konnten sich dann die Minister Liminski und Dr. Limbach an die Einzelheiten der Gespräche bei ihren Vernehmungen im Ausschuss nicht erinnern. Das Nichterinnern war eindeutig zielgeprägt. In der Zwischenzeit, also bis wir die Zeugen im Ausschuss vernommen haben, gab es nämlich zwei eidesstattliche Versicherungen von einem der Bewerber. Zu einer der eidesstattlichen Versicherungen – das hat mein Kollege Herr Golland völlig außer Acht gelassen – wurde das Bundesverfassungsgericht in der Angelegenheit angerufen, also nicht irgendein Gericht, sondern das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland. In dessen Beschluss, der an Deutlichkeit und Klarheit nur als herausragend bezeichnet werden kann, ist sehr deutlich von einem manipulativen Verfahren die Rede. All diese Betriebsamkeit in der Regierung zu der Zeit mit all den Gesprächen führte aber leider zu nichts. Die Bewerber waren hartnäckig und ließen sich einfach nicht von ihren Bewerbungen abbringen. Im Gegenteil: Sie trieben das Verfahren – am Ende einer davon – bis zum Bundesverfassungsgericht. Was musste also passieren? Es musste im Justizministerium viel gearbeitet werden, um die Bewerberin irgendwie nach vorne zu bringen. Am besten geht das natürlich mit einer Bestnote auf Bestellung aus dem Innenministerium. Da zeigt dieser Untersuchungsausschuss noch mal, warum er so wirksam ist. Durch die Arbeit von FDP und SPD ist es gelungen, nachzuweisen, dass diese Anlassbeurteilung rechtswidrig war. Ich glaube, es ist in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse hier im Land erstmalig, dass die Arbeit eines Untersuchungsausschusses zur Aufhebung eines Kabinettsbeschlusses geführt hat. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Anstatt Selbstkritik und Reue zu zeigen, hat man in dem Verfahren aber einfach weitergemacht wie bisher. Jetzt will ich kurz vor Schluss, wenn ich darf, Herr Präsident, noch meinen Dank aussprechen: an den Landtag Ausschussvorsitzenden für seine überparteiliche und faire Arbeit, (Beifall von der SPD, Dr. Werner Pfeil [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) an meinen Kollegen Dr. Werner Pfeil für die hervorragende Zusammenarbeit, an Elisabeth Müller-Witt, an Hartmut Ganzke, an Sonja Bongers, an Stefan Kämmerling und Sven Wolf aus meiner Fraktion, an meine Jungs, die ich so gerne als mein Team bezeichne – mit denen war die Arbeit hervorragend –, und an die sogenannte vierte Gewalt, die Medien, die kontinuierlich berichtet und sehr früh erkannt haben, dass es hier um mehr als nur um eine Postenbesetzung, nämlich um den Rechtsstaat und um die Demokratie, geht, sowie an Herrn Dr. Günther, heute Präsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, für seine Hartnäckigkeit, für seine Mühen und für den Einsatz von finanziellen Mitteln. Er hat an Recht und Gesetz geglaubt und sich nicht kleinkriegen lassen. Deswegen mein herzlicher Dank! Ich glaube, wir haben eins erreicht: Die Würde der Justiz ist wiederhergestellt. (Beifall von der SPD, Dr. Werner Pfeil [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD])

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Ich war gerade großzügig; es wurde ja auch nett darum gebeten. Ich weise nur freundlich darauf hin, dass wir heute einen langen Plenartag haben und uns auf den Abend danach freuen. Für die Kollegen der Grünen hat nun die Kollegin Dagmar Hanses das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hanses GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Präsidenten. Das ist nach dem holprigen Weg dorthin und der langen Vakanz auch gut so. Der Untersuchungsausschuss hat nach intensiver Befassung deutlich gezeigt, dass es bei der Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht keine politische Einflussnahme gegeben hat. Damit ein solches Besetzungsverfahren künftig aber besser funktionieren kann, würden einige Akteurinnen und Akteure heute einiges anders machen. Dennoch bleibt klar: Das Auswahlverfahren ist nach den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsätzen der Bestenauslese erfolgt. Es ist wichtig, diese klare Aussage hier voranzustellen, da ansonsten nicht nur die Glaubwürdigkeit des Verfahrens, sondern auch das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz gefährdet wird. 17.12.2025 Gleichzeitig müssen wir aber auch kritisch festhalten: Der Umgang einzelner Oppositionsfraktionen mit hoch angesehenen Richterinnen und Richtern war an vielen Stellen nicht respektvoll. Persönliche Zuschreibungen, Unterstellungen und Finger-Pointing mit Namensnennung hinunter bis auf Referatsebene sind unangemessen und dürfen für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse nicht stilbildend sein. (Beifall von den GRÜNEN) Wer die Unabhängigkeit der Justiz ernst nimmt, der muss auch diesen Menschen den gebotenen Respekt entgegenbringen. Auch darf sich die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten an Dritte nicht wiederholen. Verstöße gegen die Archiv- und Benutzungsordnung des Landtags sind nicht hinnehmbar. Eindeutig ungünstig war die lange Vakanz an der Spitze des OVG, die bereits unter der Vorgängerregierung begonnen hatte. Eine solche Situation ist weder für das Gericht noch für die Justiz insgesamt zufriedenstellend. Ich danke den stellvertretenden Präsidenten des OVG, die in der Zeit der Vakanz verantwortungsvoll die Leitungsaufgabe übernommen haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir stellen auch fest, dass Konkurrentenklagen in der Justiz zunehmen. Das ist ein deutliches Signal dafür, dass das bestehende Verfahren unter einem wachsenden Druck steht. Gerade deshalb ist es wichtig, nach vorne zu schauen. Wir haben in diesem Ausschuss angestrebt, gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen konkrete Verbesserungsvorschläge für die Besetzung zu erarbeiten. Leider hat sich die Opposition gegen eine konstruktive Zusammenarbeit entschieden und stattdessen eigene Ziele verfolgt. Ich war nach den Sitzungen schon manchmal irritiert über das, was in der Presse von Verschwörung und Komplott zu lesen war. Das war völlig unangemessen und übers Ziel hinausgeschossen. Deshalb möchten wir an der Weiterentwicklung arbeiten und genau hinschauen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Justizminister Benjamin Limbach seine sieben Eckpunkte zur Verbesserung der Besetzung von Spitzenämtern vorgelegt hat und eine Arbeitsgruppe jetzt kurz vor dem Abschluss der Bewertung und Bearbeitung dieser sieben Eckpunkte steht. Wir werden wahrscheinlich schon in den nächsten Wochen bzw. Anfang nächsten Jahres ein Ergebnis erhalten und sehen, was wir in Nordrhein-Westfalen konkret verbessern können. Dieser strukturierte, transparente und dialogorientierte Ansatz ist der richtige Weg, um Vertrauen zu stärken und das Verfahren zukunftsfest weiterzuentwickeln. Unser Fokus ist und bleibt klar: die Sicherung des im Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz verankerten Prinzips der Bestenauslese und die Schaffung größtmöglicher Transparenz bei der Besetzung hoch-Landtag rangiger Ämter. Mit diesem Anspruch haben wir die Arbeit erfolgreich abgeschlossen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) – Vielen Dank. Auch ich danke ganz herzlich unseren Mitarbeitenden und besonders dem Vorsitzenden. Herr Klaus Voussem hat die Sitzungsleitung sehr souverän, sachlich und neutral übernommen und damit maßgeblich dazu beigetragen, dass die Beratungen trotz sehr kontroverser Debatten geordnet und fair geführt werden konnten. Ganz herzlichen Dank dafür! – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Auch der Dank unserer Fraktion gilt zuerst dem Vorsitzenden. Herr Voussem hat den Ausschuss sehr gut geleitet. Wir haben dank ihm alle Diskussionen zu Verfahrensabsprachen sehr kurz halten können und sind mit dem Ausschuss sehr zügig zu einem Ergebnis gekommen. Danke auch für den Bericht, den Sie vorhin hier gegeben haben, denn der zeigt schon, dass der eine oder andere Fehler passiert ist. Die permanente Leugnung von Herrn Golland lässt einen teilweise sprachlos zurück, weil man sich schon fragen muss, wie er die eine oder andere Zeugenaufnahme denn erlebt hat. (Beifall von der FDP und der SPD – Gregor Golland [CDU]: Nicht so wie Sie!) Was ist denn von bestimmten Aussagen, die wir alle hier anders erlebt haben, in seinem Kopf hängen geblieben? Aber dazu kommen wir gleich. Drei Ergebnisse des PUA am Anfang dieser Rede: Das, was es wurde, war von der Koalition nicht geplant. Das, was es sollte, ist nach hinten losgegangen, und das, was wir daraus lernen, steht im Sondervotum. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Nein!) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten und alle Bürgerinnen und Bürger, ich lade Sie deswegen ein: Lesen Sie das Sondervotum und den Abschlussbericht. Lesen Sie beides und machen Sie sich Ihr eigenes Bild davon, denn dann sehen Sie anhand der Zeugenaussagen und der Auswertungen, die wir vorgenommen haben, was in Nordrhein-Westfalen passiert ist. Was passiert ist, ist so etwas wie ein Politthriller. Zuerst konnte es eigentlich niemand so richtig glauben, 17.12.2025 aber tatsächlich ist das, was am Ende rauskam und im Sondervotum steht, in Nordrhein-Westfalen auch so geschehen. Es betrifft die Integrität unseres Rechtsstaates, die richterliche Unabhängigkeit und die Bestenauslese. Frau Lüders hat schon wunderbar beschrieben, wie sich nach jeder neuen Zeugenvernehmung jedes einzelne Mosaikstückchen mit dem nächsten zu einem Bild zusammensetzte, an das wir zuerst gar nicht gedacht hatten. Es ging nämlich zuerst immer nur in Richtung des Justizministers. Hinterher war das Bild etwas weiter gefächert und betraf nicht nur ihn. Früh stand zunächst ein schwerwiegender Verdacht im Raum: Von oberster Stelle hätte die schwarzgrüne Landesregierung versucht, dieses Spitzenamt mit einer politisch genehmen Kandidatin zu besetzen. Zuerst standen das Restaurant und die Duzfreundin im Vordergrund. Sehr viel später zeichnete sich ab, dass es vielleicht gar nicht die Duzfreundin und der Restaurantbesuch allein waren, sondern etwas ganz anderes dahinterstand. Da gab es einen Kronzeugen, und der stammte zufälligerweise von der CDU, und er war ebenso unzuständig wie Herr Liminski. Dieser Kronzeuge kam aus Berlin und erzählte nicht nur im Rechtsausschuss, was wir alle nicht glauben konnten. Nein, er erzählte vorher auch der Presse, was wir alle nicht glauben konnten. Und drittens erzählte er es hinterher, nach der PUA-Vernehmung, noch dem WDR. Diese drei Punkte lassen natürlich eine Zeugenaussage in einem ganz gewissen Umfeld dann auch so gewichtet stehen – eine Zeugenaussage, von der Herr Golland eben meinte, dass sie Hokuspokus und Spinnerei der Oppositionsfraktionen gewesen sei. Nein, dieser Justiziar der CDU-Bundestagsfraktion bestätigte, dass es eine Absprache gab. Wie man sich dann hier hinstellen und behaupten kann, das sei alles nicht der Fall gewesen, verstehe ich nicht. Dann muss man auch an der Glaubwürdigkeit seines eigenen CDU-Bundestagsfraktions-Justiziars zweifeln. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich lade noch einmal alle Abgeordneten, die nicht im PUA waren, ein: Lesen Sie das Sondervotum, und lesen Sie den Abschlussbericht. Lesen Sie beides und machen Sie sich Ihr eigenes Bild! Denn diese Aussage des CDU-Bundestagsfraktions-Justiziars im Vorfeld in der Presse, im PUA, aber dann auch im WDR wird durch eine Maßnahme des Justizministers unterstützt, der ja selber unzufrieden mit der Situation war und der sehr früh selber einen Vorschlag zur Reform des Besetzungsverfahrens gemacht hatte; das wurde eben auch schon angesprochen. Wir begrüßen das. Wir finden das gut. Denn er hat auch schon bestimmte Punkte aufgenommen, die er selber für fehlerhaft angesehen Landtag hatte. Darüber gab es schon eine Anhörung, die wurde teilweise bestätigt. Er hat auch gesagt, er arbeite weiter daran. Das ist auch gut so, weil der PUA – das hat der Vorsitzende des PUA eben auch schon mitgeteilt – Fehler festgestellt hat. Diese Fehler dürfen sich in Nordrhein-Westfalen nicht wiederholen. Wer das Sondervotum liest, wer den Abschlussbericht liest – beides nebeneinander, ergebnisoffen –, wer sich die Zeugenaussagen anhört, wird zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass hier die Notwendigkeit besteht, dass die Arbeitsgruppe, die vom Justizminister eingesetzt worden ist, zu einem Ergebnis kommt. Denn wir müssen Änderungen vornehmen. Wir haben – das hat Frau Lüders auch schon gesagt – zehn Fehler festgestellt und sieben Handlungsempfehlungen gegeben. Zu den zentralen Fehlern zählen: unzulässige politische Einflussnahme; rechtswidrige Anlassbeurteilung; zentrale Prüfpflichten wurden verletzt; intransparente Aktenführung lag vor; Besetzungsvotum wurde erarbeitet, obwohl noch nicht alle Beurteilungen vorlagen; schriftliche Bedenken des Präsidialrats wurden ignoriert; und es wurde eine unzulässige Überbeurteilung vorgenommen. Neben diesen Fehlern gab es aber dann noch die politische Dimension. Deswegen, meine Damen und Herren, lesen Sie das Sondervotum und den Abschlussbericht und machen Sie sich Ihr eigenes Bild. Denn diese politische Dimension wiegt noch viel schwerer. Sie lässt, wenn man sich alles anschaut, immer wieder die Frage zu: Wie konnte das passieren? Da nehme ich jetzt als erstes Beispiel die Staatssekretärin des Innenministeriums. Warum versuchte sie, die die Richtlinie über die Beurteilung von Mitarbeitern im Innenministerium kennen musste, die Vergabe von Bestnoten ohne Nachweis durch sie als neue Staatssekretärin, die gar nicht zuständig war, als völlig normal hinzustellen? Warum versuchte sie das? – Lesen Sie, Sie werden es verstehen. Sie stand mit dem Rücken zur Wand, sie konnte gar nicht mehr anders. Sodann nenne ich die Staatskanzlei. Da wurde erst in der Plenarsitzung deutlich, dass es nicht nur ein Gespräch mit Herrn Liminski gab, sondern mehrere. Auch da erfolgte die Flucht nach vorne. Im Rahmen einer Anhörung wurde einfach gesagt, es gab noch mehr Gespräche, obwohl zu dem Zeitpunkt noch gar nicht danach gefragt wurde. Und schließlich – das wurde eben auch schon gesagt – der Höhepunkt: die unzulässige, angeblich freiwillige Einmischung des CDU-Bundestagsfraktions-Justiziars, der als Kronzeuge der Presse gegenüber, dem Ausschuss gegenüber und in einem Interview dem WDR gegenüber mitteilte, dass es eine Ab-17.12.2025 sprache gab. Wer das leugnet, der verkennt die Wahrheit und verschließt die Augen vor der Wahrheit, die wir in diesem PUA ermitteln konnten und in unserem Sondervotum dann auch verschriftlicht haben. Ich kann dem Vorsitzenden, den Mitarbeiterinnen und der SPD für die gute Zusammenarbeit nur danke sagen. Ich habe es auch schon dem Justizminister im Rechtsausschuss gesagt: Ich bin sehr froh, dass er diese Arbeit mit der Arbeitsgruppe aufgenommen hat und an diesem System, das in Nordrhein-Westfalen offensichtlich nicht funktioniert, arbeitet, um es zu verbessern. Das ist das Ergebnis dieses PUAs. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Beucker.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Ein lockender, prestigeträchtiger Posten, drei Bewerber in einem formal nicht abgeschlossenen Verfahren, zwei Minister, die sich vor dem formalen Abschluss des Verfahrens ablösen – und da kommt sie, eine weitere Bewerberin. Im fliegenden Start nimmt sie das Rennen auf, mit großem zeitlichem Rückstand zu den vorausgeeilten, ja enteilten Konkurrenten. Sie saust heran, liegt kurz gleichauf, zieht vorbei und ist als Erste im Ziel. Staunen, Jubel allenthalben. „Das Spiel ist aus!“, könnte man mit Herbert Zimmermann, dem Reporter des Fußball-Endspiels von 1954, rufen. Stimmt aber nicht. Das Spiel war noch nicht aus. Denn zwei der Bewerber klagten gegen die Auswahlentscheidung. Herr Minister Limbach habe sie unter vier Augen zu bewegen versucht, ihre Bewerbung zurückzuziehen. Sie seien getrennt beim Chef der Staatskanzlei, Herrn Minister Liminski, vorstellig geworden, und dieser habe ihnen erklärt, der Minister habe sich aus politischen Gründen für eine Frau entschieden. Auch der Justiziar der CDU-Bundestagsfraktion spricht mit den beiden Bewerbern. Juristisch geht es zudem in die zweite Instanz und noch weiter. Und es kommt zu dem kuriosen Ergebnis, dass die Richter am OVG eine Entscheidung über ihren nächsten Präsidenten vorgelegt bekommen. Grund genug für unser Parlament, das in einem Ausschuss zu untersuchen, zu klären: Ist hier die Bestenauslese missachtet, aus politischen Gründen die Bewerberin vorgezogen worden? Die Rollenverteilung: Die Oppositionsfraktionen versuchen, dem Minister und der Regierung am Zeug zu flicken; denn Fehler zeigen dem Wähler, dass er bei der nächsten Wahl anders entscheiden sollte. Die Landtag regierungstragenden Fraktionen verteidigen natürlich den Minister und ihre Regierung. Das Problem der Opposition ist: Das meiste, was vorgebracht wird, hat sich unter vier Augen abgespielt und ist dementsprechend einem Beweis kaum zugänglich. Alle Bewerber sind gute, sehr gute Juristen. Das bestätigen mindestens vier der Urteile. Aber an dieser Einschätzung wurde angesetzt – im Aktenstudium und bei der Zeugenbefragung. Es offenbarte sich ein gravierender Fehler: Eine der wesentlichsten Beurteilungen über die Leistungen der Kandidatin war von der falschen Person angefertigt worden – falsch, weil sie nur kurz Vorgesetzte war und über einen Zeitraum beurteilte, in dem sie das nicht war. Der Fehler wurde geheilt. Das Ergebnis überraschte uns nicht: Es war dasselbe. Aber die Verteidigungsposition des Ministeriums stand nicht mehr ohne Risse. Beweise schlagender Art gab es nach wie vor nicht, aber es gab genug Merkwürdigkeiten zu verzeichnen. Die eben erwähnte Beurteilung war an einen anderen Beamten weitergegeben worden. Aber warum waren in einem Entwurf vornherein schon Bestnoten eingetragen? Die Erklärung, es sei ein Service gewesen, mutet etwas fadenscheinig an. Ergebnisoffenheit sieht anders aus. Zudem wurde der Kreis der Auswahlkriterien anders gezogen. Kompetenz in der Digitalisierung wurde eher behauptet als nachgewiesen. Weiter blieb fraglich, warum sich die Bewerber beim Chef der Staatskanzlei einstellten. Vom Aufgabenbereich her ist das sachlich eher nicht geboten. Eine wirklich überzeugende Erklärung haben wir nicht bekommen. Was der Justiziar der CDU-Bundestagsfraktion mit der Besetzung einer Stelle an einem Landesgericht zu tun hatte, konnte er nicht erklären. Tief blicken ließ, dass er entsprechende Fragen wortreich in eine andere Fragerichtung zu drehen versuchte, um auf die gestellte Frage nicht antworten zu müssen. Vergebens. Letztlich ließ sich eine Manipulation nicht beweisen. Die ursprünglich vom Herrn Minister favorisierte Bewerberin ist es aber doch nicht geworden. So riesig traurig bin ich da nicht; denn in einem etwas fassungslos machenden Auftritt bei ihrer letzten Aussage vor dem Ausschuss sprach sie diesem quasi das Recht ab, solche Angelegenheiten parlamentarisch zu untersuchen. Wer ein solches Amt bekleiden möchte, darf sich so eigentlich nicht äußern. Das war nur unter der Annahme erklärlich, dass man ihr bereits mitgeteilt hatte, sie aus der Schusslinie nehmen zu wollen. Dazu eine kurze Bemerkung: Ich verstehe die Enttäuschung, wenn Erwartungen sich nicht erfüllen. Aber wer sich, bildlich gesprochen, in die Küche einer Spitzenposition mit Berührung in den politischen Bereich begibt, muss eben auch Hitze vertragen können. 17.12.2025 Wenn sich eine Situation ergibt, zu der sich Fragen dringend ergeben, steht das nicht in der Verantwortung der fragenden Abgeordneten. In deren Verantwortung steht die Aufklärung des Sachverhaltes, und sei es mit bohrenden, auch insistierenden Fragen. Aber warum nun die Verwendung der Bewerberin in einer anderen Position eher so nebenbei? Wenn Herr Dr. Limbach der Meinung ist, ein Bewerber dürfe im Vorfeld nicht so beschädigt werden, und sei er auch der Beste, dann hätte er das doch auch so kommunizieren können. In gleicher Weise hätte die Bewerberin mit dieser Begründung zurückziehen können. Was bleibt, ist jetzt die missliche Tatsache, dass ein Bewerber OVG-Präsident wird, der seinem Minister Manipulationen vorgeworfen hat. Vielleicht ist das keine Grundlage für eine gedeihliche Zusammenarbeit. Woran werde ich mich erinnern? An verbissene Fragegefechte, bei denen manchmal, um im Bild zu bleiben, schwerste, nur beidhändig zu führende Schwerter eingesetzt wurden. Öfter noch gab es aber feinste Florettduelle für Kenner der Materie. Es gab Zeugen, die sich wortreich wanden, und Zeugen mit Humor. Es gab sogar juristische Aussagen in klarer Sprache. Der Ausschuss hat bei schwieriger Ausgangslage erhellt, was zu erhellen war. Es war die Untersuchung eines laufenden Verfahrens, das durch den Ablauf des Ausschussverfahrens seinerseits beeinflusst wurde. So, wie die Stelle jetzt besetzt wird, ist es nachzuvollziehen und vertretbar. Das ist als Ergebnis nicht wenig. Derartige Besetzungsverfahren müssen aber dringend anders geregelt werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Dr. Beucker. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass der Landtag entsprechend der Empfehlung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV zur OVG-Besetzung den Schlussbericht Drucksache 18/16950 – Neudruck – zur Kenntnis genommen hat. Damit rufe ich auf: 3 Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/15905 Landtag Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/16942 zweite Lesung und dritte Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Voussem.

Diese Rede einzeln zitieren

Klaus Voussem CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter der Frage nach der Absenkung des aktiven Wahlalters steht keine Kleinigkeit, sondern eine Grundfrage demokratischer Ordnung: Wer gehört zum Kreis derjenigen, die den politischen Kurs unseres Landes mitbestimmen dürfen? Die Anhörung hat diese Debatte in wohltuender Weise geerdet – weniger durch Schlagworte, mehr durch Systematik. Sie hat vor allem eines klargemacht: Wir bewegen uns hier nicht in einem Bereich verfassungsrechtlicher Unsicherheit, sondern in einem Bereich verantwortungsvoller Gestaltung. Zentral war der Hinweis: Für die Festlegung des aktiven Wahlalters auf Landesebene bestehen keine zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben. Der Maßstab ist vielmehr, dass die Wahlrechtsgrundsätze gewahrt bleiben: allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Gerade der Grundsatz der Allgemeinheit wird durch die Absenkung des Wahlalters nicht geschwächt, sondern eher konsequent zu Ende gedacht. Mehr Bürgerinnen und Bürger werden in den Kreis der Wahlberechtigten einbezogen. Anders gesagt: Das Verfassungsrecht versperrt den Weg nicht. Es verlangt lediglich, dass wir ihn sorgfältig und plausibel begründen. Genau das tun wir. Ein weiteres Argument der Debatte lautet oft: Wer mit 16 noch nicht voll geschäftsfähig ist, soll auch nicht wählen. Das klingt zunächst intuitiv, hält aber einer rechtlichen Betrachtung nicht stand; denn unsere Rechtsordnung kennt aus gutem Grund unterschiedliche Altersschwellen. Die Zwecke sind verschieden. Im Zivilrecht beispielsweise geht es um Schutz- und Haftungsfragen, im Wahlrecht geht es stattdessen um demokratische Teilhabe. Daraus folgt: Es gibt kein Gebot, Altersschwellen über alle Rechtsgebiete hinweg zu parallelisieren. Man muss vielmehr fragen, ob die jeweilige Grenze für den jeweiligen Zweck sachlich begründet ist. Genau diese Differenzierungsfähigkeit ist Ausdruck eines rationalen Rechtsstaats, nicht sein Makel. Ein dritter Punkt ist besonders überzeugend, es ist die Frage der Eignung. Sie darf nicht als moralische Bewertung missverstanden werden. Natürlich ist 17.12.2025 politische Informiertheit nie gleich verteilt, weder mit 16 noch mit 18. Der Gesetzgeber arbeitet daher verfassungsrechtlich anerkannt mit typisierenden Grenzen. Entscheidend ist nicht die Ausnahme, sondern die insgesamt vernünftige Begründung dieser Grenze. Die Anhörung hat bestätigt: Die Annahme einer hinreichenden politischen Einsichtsfähigkeit mit 16 ist tragfähig begründbar. Wer das bestreitet, müsste konsequenterweise erklären, warum die gleiche Skepsis nicht auch gegenüber Erstwählerinnen und Erstwählern mit 18 geltend gemacht wird. Hinzu kommt ein Gesichtspunkt, der nüchtern und zugleich politisch bedeutsam ist. Demografische Verschiebungen verändern politische Gewichte. Die junge Generation wird zahlenmäßig kleiner, während ältere Jahrgänge einen immer größeren Anteil der Wählerbevölkerung ausmachen. Gerade in einer solchen Lage ist es legitim, aber auch klug, Teilhabe so zu organisieren, diese Zukunftsfragen nicht nur mitbehandelt, sondern auch mitbestimmt werden zu lassen. Das ist kein Misstrauen gegenüber Älteren, das ist vielmehr ein Beitrag zur Balance in einer sich verändernden Gesellschaft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Darüber hinaus hat die Anhörung einen weiteren Aspekt klar herausgestellt. Es ist nicht zwingend, aber überzeugend, das Wahlalter verfassungsrechtlich zu regeln. Fragen des Wahlrechts gehören zum Kern der demokratischen Ordnung. Eine Regelung auf Verfassungsebene schafft Stabilität und Klarheit, und sie schützt solche Entscheidungen vor kurzfristigen Stimmungswechseln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie ist nicht nur ein Verfahren, sondern eine Haltung. Zu dieser Haltung gehört, dass wir Beteiligung nicht ängstlich verwalten, sondern verantwortungsvoll ermöglichen. Oder, um es mit einem alten, aber treffenden Satz zu sagen: Wer die Jugend gewinnt, gewinnt die Zukunft. Mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 geben wir jungen Menschen nicht zu viel, sondern etwas sehr Grundsätzliches: Zugehörigkeit. Damit stärken wir nicht nur unsere Demokratie in Nordrhein-Westfalen, wir stärken das Vertrauen in ihre Zukunftsfähigkeit. – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Voussem. – Für die SPD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott.

Diese Rede einzeln zitieren

Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich an wenige Gesetze erinnern, wodurch ich das Leben meiner eigenen Kinder ganz konkret und ganz grundlegend geändert habe. Heute wird einer dieser seltenen Momente sein. Landtag Wenn wir heute diese kleine, aber sehr gewichtige Änderung in unserer Landesverfassung beim Wahlrecht beschließen und das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre senken, dann wird die Landtagswahl 2027 die erste Wahl meiner Töchter sein. Ich möchte allen danken, die in den letzten Jahren auf diese kleine, aber wichtige Änderung hingearbeitet haben. Heute ist die Krönung dieser Arbeit. Schon einmal haben wir versucht, in einer ordentlichen Verfassungskommission diesen Gesetzentwurf hinzubekommen. Damals konnten die Christdemokraten noch nicht mitgehen. Umso froher bin ich, dass wir es jetzt mit einer großen Mehrheit gemeinsam beschließen können. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in ihrer Geschichte immer wieder dafür gestritten, dass das Wahlrecht kein Privileg von einigen wenigen ist, sondern ein Recht für alle. Die SPD hat das Frauenstimmrecht bereits 1891 in ihr Programm aufgenommen. 30 Jahre später, nach der Novemberrevolution 1918, wurde es Realität. Unter dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ stimmten im Jahr 1970 alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für die Senkung des Wahlalters auf 18. Heute sorgen wir hier in Nordrhein-Westfalen dafür, dass junge Menschen schon ab 16 in Nordrhein-Westfalen vollwertig zur demokratischen Gemeinschaft gehören und nicht bis zum 18. Lebensjahr davon ausgeschlossen sind. Schließlich werden hier im Landtag Entscheidungen über Bildung, über Ausbildung, über Klimaschutz und Mobilität getroffen, Entscheidungen, die das Leben der jungen Menschen unmittelbar prägen. 16- und 17-Jährige gehen zur Schule, machen eine Ausbildung, engagieren sich ehrenamtlich, aber sie durften bis heute über Politik nicht mitentscheiden. Dabei ist das kein Naturgesetz. Es ist eine politisch gesetzte Grenze, und sie ist nicht mehr zeitgemäß. Gut, dass wir heute unsere Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und diese Grenze verschieben. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es unserer Demokratie guttut, dass es sie stärkt, wenn wir das Wahlalter auf 16 senken. In den vielen Begegnungen mit den Schulklassen hier im Landtag erlebe ich immer wieder, wie interessiert, wie engagiert und wie sehr ernsthaft junge Menschen über politische Themen mit uns diskutieren. Nelson Mandela hat gesagt: Das Wahlrecht ist die mächtigste Waffe, mit der man die Welt verändern kann. – Diese Waffe jungen Menschen vorzuenthalten, schwächt nicht sie, sondern es schwächt unsere Demokratie. Deshalb ist es gut, dass wir das ändern. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Uns muss immer bewusst sein, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, gerade in diesen 17.12.2025 Zeiten. Wer jungen Menschen das Wahlrecht eröffnet, der muss dafür sorgen, dass junge Menschen auch die notwendige politische Bildung bekommen. Das heißt, politische Bildung muss an allen Schulformen verbindlich und gestärkt werden. Es braucht gute Angebote, die Jugendliche auch außerhalb des Klassenzimmers erreichen, und es braucht neutrale, verständliche Wahlinformationen, die Orientierung geben, ohne zu beeinflussen. Es ist auch wichtig, dass die Schulen unsere Jugendlichen motivieren, in den NGOs, im zivilgesellschaftlichen Engagement mitzumachen und dazu beizutragen, dass das, was Willy Brandt vor über 50 Jahren gesagt hat: „Mehr Demokratie wagen“, nicht nur für das Wahlrecht gilt, sondern die ganze Gesellschaft durchdringen kann. (Beifall von der SPD) Alle Untersuchungen zeigen: Wer früh wählen darf, entwickelt eher eine dauerhafte Bindung an demokratische Prozesse. Das brauchen wir dringender denn je. Wir alle erleben, dass die demokratische Ordnung in Deutschland unter Druck gerät. Demokratie, Frieden und Rechtsstaatlichkeit verlieren weltweit an Stabilität. Wachsender Populismus, Extremismus und eine wachsende Verunsicherung in der Gesellschaft stellen alte demokratische Gewissheiten infrage. Die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes schützt diese fundamentalen Prinzipien vor jeder Änderung. Aber die Ewigkeitsklausel ist null und nichtig ohne Demokraten, die diese Grundsätze auch verteidigen. Das Wahlrecht ist der eine Pfeiler der Demokratie. Mündigkeit und Selbstbestimmung der Wählerinnen und Wähler, egal welchen Alters, sind der andere Pfeiler. Nordrhein-Westfalen ist ein junges und vielfältiges Land. Die notwendigen Änderungen unserer Landesverfassung sind ein klares Signal an diese wunderbare junge Generation: Wir schließen euch nicht aus. Wir trauen euch etwas zu. Wir stärken mit euch zusammen unsere Demokratie. Lasst uns zusammen für ein besseres Morgen in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Deshalb freue ich mich, dass wir als Sozialdemokraten dieser Verfassungsänderung für das Wahlrecht mit 16 Jahren gleich zustimmen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Ott. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer.

Diese Rede einzeln zitieren

Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für unsere Demokratie. Heute ist ein historischer Tag. Landtag Die Landtagswahl 1970 war die erste Landtagswahl, nachdem das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. Ich denke, die Absenkung des Wahlalters auf 18 Jahre hat sich bewährt. (Heiterkeit von der SPD) Nach 55 Jahren ist die Zeit gekommen, finde ich, den nächsten Schritt zu gehen. Es ist richtig, dass wir heute das Wahlalter – das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl – auf 16 Jahre senken. Wir setzen damit ein klares Zeichen: Die Stimmen junger Menschen sind wichtig – nicht irgendwann, sondern jetzt. Sie sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind auch unser Heute. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Aktuell wird über viele Themen verhandelt, die junge Menschen unmittelbar betreffen. Ich möchte, dass junge Menschen wissen: Wir sehen, dass sich viele Gewissheiten verändert haben, die für uns galten, als wir jung waren. Pandemie. Für meine Generation noch unvorstellbar. Ihr, liebe Jugendliche, wart während Corona solidarisch. Ihr musstet viel zurückstecken. Klimakrise. Für euch sind die Folgen sehr real. Ihr seid damit aufgewachsen. Ihr werdet am längsten damit leben müssen. Wir Älteren sind es aber, die aktuell über die natürlichen Ressourcen leben. Krieg in Europa war für eure Eltern kein Thema. Aber ihr sollt verpflichtend mit 18 Jahren gemustert werden. Ihr wachst mit den Schreckensnachrichten aus der Ukraine auf. Gerade weil euch diese und viele weitere Themen betreffen, wollen wir, dass ihr mitentscheiden könnt. Das ist kein generöser Akt. Es ist auch keine paternalistische Aufforderung nach dem Motto „Macht doch mal mit“, denn wir wissen: Ihr macht längst mit – in Vereinen, in Jugendverbänden, als Schülersprecherin und auf Demos. Ihr gestaltet längst unsere Gesellschaft. Es ist euer gutes Recht, über eure Zukunft mitentscheiden und mitbestimmen zu können. Ihr müsst nicht nur länger mit den Folgen politischer Entscheidungen von heute leben. Eure Generation ist inzwischen eine Minderheit in Deutschland. Auch deshalb ist das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren so wichtig und ein richtiger Schritt. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, Lena Tesch- lade [SPD] und Justus Moor [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, uns eint das Vertrauen in die zukünftigen Generationen. Ich will ganz klar sagen: Die AfD hat dieses Vertrauen in die zukünftige Generation nicht. 17.12.2025 (Beifall von den GRÜNEN und Thomas Okos [CDU] – Zuruf) Sie misstraut ihr. Sie sieht in ihr potenzielle Straftäter. Sie will die Strafmündigkeit auf 14 Jahre absenken. Die AfD argumentierte hier im Parlament in der letzten Debatte völlig faktenfrei über vermutliche Zusammenhänge zwischen Wahlalter und Wehrdienst. Dabei sind es AfDler, die einen verpflichtenden Wehrdienst einführen wollen. Es ist gleichzeitig die AfD, die mit dem Aggressor Putin ins Bett geht und damit unsere Sicherheit in Deutschland gefährdet. (Beifall von den GRÜNEN) Die AfD akzeptiert junge Menschen nur dann, wenn sie völkisch, nationalistisch und rechtsextremistisch sind. Ihr Ziel ist es, die Demokratie abzuschaffen. Aber dagegen stellen wir als Demokratinnen und Demokraten uns, und zwar gemeinsam und generationenübergreifend. Wir werden unsere Demokratie zusammen verteidigen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Christian Loose [AfD]: Sagt die Partei der Pädophilen!) Die allermeisten jungen Menschen stehen für unsere demokratische Gesellschaft. Sie bringen sich ein. Sie mischen mit. Sie wollen eine Gesellschaft, die in Vielfalt zusammenhält. Unsere Demokratie wird stärker, je mehr Menschen mitmachen, gestalten und sich einbringen können. Deshalb freue ich mich so sehr darüber, dass wir diese Vereinbarung über das Wahlrecht ab 16 Jahren in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD – äh – CDU und Grüne geschrieben haben. (Heiterkeit von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Wer weiß, was noch kommt! – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Ich freue mich, dass die SPD dabei ist. Ich freue mich, dass die FDP dabei ist. Und ich freue mich noch viel mehr, dass wir heute über diese Verfassungsänderung abstimmen und sie beschließen werden. 1970 konnten 18-, 19- und 20-Jährige das erste Mal den Landtag mitwählen. 2027 werden es auch die 17- und 16-Jährigen sein. Wir gehen heute einen wichtigen und guten Schritt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, Jochen Ott [SPD] und Justus Moor [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Frau Schäffer. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Wedel.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam mit CDU, SPD und Grünen werden wir heute die Absenkung des Wahlalters auf Landtag 16 Jahre bei Landtagswahlen in der Verfassung verankern. Damit stärken wir die Teilhabe junger Menschen und das demokratische Fundament unseres Staates. Die Anhörung im Hauptausschuss hat die wesentlichen Argumente für diesen Gesetzentwurf bestätigt und vertieft. Sie hat klar gezeigt, dass die Absenkung des Wahlalters fachlich fundiert, verfassungspolitisch tragfähig und demokratisch geboten ist. Zunächst komme ich zu einem Punkt, der in der Diskussion immer wieder aufgetaucht ist: der Verweis auf andere Altersgrenzen, etwa die Volljährigkeit oder die Strafmündigkeit. Die Sachverständigen haben detailliert dargelegt, dass diese Altersgrenzen jeweils einen eigenen funktionalen Zweck haben. Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit der Frage der politischen Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Das Wahlrecht folgt eigenen Kriterien. Diese sind nach wissenschaftlicher Einschätzung bei einer typisierenden Betrachtung bereits im Alter von 16 Jahren erfüllt. Ein zentrales Ergebnis der Anhörung war die entwicklungspsychologische Betrachtung. Nach aktuellen Studien können Regeln und Werte nach dem 14. Lebensjahr unabhängig von den eigenen Interessen wahrgenommen und umgesetzt, die Intentionen der Handlungen anderer können erkannt und berücksichtigt, komplexe Zusammenhänge intellektuell verstanden werden. Professor Palentien betonte, dass Jugendliche bereits ab etwa 14 Jahren sozial und moralisch urteilsfähig sind. Diese Urteilsfähigkeit zeigt sich konkret in selbstständigen Entscheidungen über Mediennutzung, Konsum, Mobilität, Freizeitgestaltung und insbesondere in der Bildungs- und Berufswahl. Mit 16 Jahren wählen Jugendliche Ausbildungsberufe, die ihren Lebens- und Erwerbsweg prägen. Sie treffen Entscheidungen, deren Tragweite die von vielen politischen Beschlüsse sogar übersteigt. Es ist deshalb nicht konsistent, ihnen politische Einsichtsfähigkeit abzusprechen, während sie gleichzeitig in Schule und Ausbildung ein hohes Maß an Eigenverantwortung tragen. Hinzu kommt, dass Jugendliche mit 16 Jahren ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht absolviert und damit die demokratischen Lehrinhalte vollständig durchlaufen haben. Ein Teil beginnt eine duale Ausbildung, besucht die Berufsschule und trägt erstmals echte Mitverantwortung in einem Unternehmen. Das ist nicht nur formale Reife, sondern gelebte Verantwortung. Die empirischen Forschungsergebnisse, die Frau Dr. Graf vorgestellt hat, bestätigen diese Einschätzung. Studien zeigen, dass 16- und 17-jährige Erstwählerinnen und Erstwähler Wahlentscheidungen treffen, die im Einklang mit ihren politischen Präfe-17.12.2025 renzen stehen, vergleichbar mit 18- bis 19-Jährigen und Älteren. Die Qualität der Wahlentscheidungen unterscheidet sich also nicht systematisch. Das Argument mangelnder Reife ist damit wissenschaftlich nicht haltbar. Professor Heußner hat zudem deutlich gemacht, dass in keinem Land, in dem das Wahlalter 16 praktiziert wird, negative Wirkungen auf die Funktionsfähigkeit des demokratischen Prozesses festgestellt wurden. Die Erfahrungen aus mehreren Bundesländern und aus anderen europäischen Staaten zeigen, dass junge Menschen ihr Wahlrecht verantwortungsvoll und reflektiert ausüben. Die Absenkung ist daher kein Risiko, sondern eine erprobte Reform mit klaren positiven Effekten. Der Einwand der AfD, es sei offengeblieben, weshalb nicht auch eine Altersgrenze von 14, 15 oder 17 Jahren in Betracht kommen könne, spricht nicht gegen das Wahlrecht mit 16, sondern zeigt lediglich, dass die AfD den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei einer gebotenen typisierenden Betrachtung schlicht nicht verstanden hat. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ein weiterer Punkt, der für das Wahlrecht mit 16 spricht, ist die demografische Entwicklung. Bei der Bundestagswahl 2025 stellten die über 60-Jährigen rund 42 % der Wahlberechtigten, die unter 30-Jährigen knapp 13 %. Diese wachsende Schieflage führt strukturell zu einem höheren Einfluss von älteren Generationen auf Wahlentscheidungen als von jüngeren Generationen, die die Folgen heute zu treffender politischer Entscheidungen am längsten zu tragen und daher ein besonderes Interesse daran haben, dass diese zukunftsgerichtet ausfallen. Eine Absenkung des Wahlalters mindert diesen aus der Demografie resultierenden Effekt. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass die entwicklungspsychologischen, rechtlichen und demokratiepolitischen Argumente übereinstimmend für die Absenkung des Wahlalters auf 16 sprechen. Diese stärkt die politische Teilhabe und erhöht die Generationengerechtigkeit. Die FDP-Fraktion wird der Verfassungsänderung mit Überzeugung zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Wedel. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Keith.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Reden der ersten Lesung noch im Ohr und heute Landtag zugehört hat, dann könnte man meinen, mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 werde ein demokratisches Wunder vollbracht. Es hieß, das Wahlrecht sei eine Schule der Demokratie. Thomas Kutschaty, SPD, verstieg sich sogar dazu, den Gesetzentwurf als – Zitat – das schönste Gesetz der Legislaturperiode zu titulieren, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Kluger Mensch!) ganz in der Manier von Donald Trump. Da haben Sie sich wohl etwas abgehört. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Sie sollten sich schämen!) An superlativen Floskeln, wie auch heute wieder gehört, hat es in der Debatte wahrlich nicht gemangelt. Nur hat das alles nichts mit der verfassungsrechtlichen Realität zu tun. Selbst Ihre Sachverständigen in der Anhörung, die diese Reform unterstützen, mussten offen zugeben, dass es keinen objektiven Grund dafür gibt, warum ausgerechnet mit 16 die politische Einsichtsfähigkeit vorliegen soll. Mit anderen Worten: Diese Grenze ist von Ihnen politisch gewollt, aber rechtlich willkürlich gesetzt. (Beifall von der AfD) Besonders interessant war, was die Vertreter der Jugendverbände sagten: Eine Wahl mit 16 sei nur möglich, wenn die Jugendlichen umfassend angeleitet, begleitet und politisch vorbereitet würden. – Sehr geehrte Damen und Herren, das ist kein Wahlrecht, das ist ein betreutes Wählen, und genau das ist es, was Sie am Ende des Tages wollen. (Beifall von der AfD) Aber ein Wahlrecht, das erst durch intensive politische Erziehung funktionieren soll, widerspricht dem Grundgedanken der freien, unbeeinflussten Wahl. Gerade in der Anhörung wurde deutlich, wie abhängig Jugendliche noch von Familie, Freundeskreis und Schule sind. Diese Reform löst also kein Problem, sondern sie schafft eines, nämlich die Aufweichung der Volljährigkeit als rechtlich klare, einheitliche Grenze. (Beifall von der AfD) Nun, bei all den Problemen, die dieses Gesetz mit sich bringt, habe ich mich in den letzten Wochen immer wieder gefragt: Wieso tun Sie das? Im Besonderen frage ich die CDU, die sich noch vor wenigen Jahren mit Händen und Füßen gegen die Absenkung des Wahlalters gewehrt hat. Heute die Wandlung vom Saulus zum Paulus. Wieso wollen Sie das Wahlalter auf 16 senken, obwohl junge Menschen in Scharen zur AfD strömen? Das zeigt jedes Umfrageinstitut. Glauben die Grünen, die letzten verbliebenen Klimahüpfer damit einsammeln zu können? Glaubt die SPD, die abwan-17.12.2025 dernde Arbeiterschaft damit zu kompensieren? Glaubt die CDU, ihre immer älter werdende Wählerschaft damit zu erneuern? (Zurufe von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mach‘ dir mal keine Sorgen, Alte gibt es immer!) Eher nicht, so einfältig sind selbst Sie nicht. Ich habe da einen ganz anderen Verdacht. Ich hatte bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass die Ausweitung des Wahlrechts in der Geschichte nicht selten mit Reformen des Kriegsdienstes zusammenfiel. (Lachen von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ausgerechnet jetzt spricht Friedrich Merz davon, auch deutsche Soldaten im Rahmen einer Schutztruppe in die Ukraine zu schicken. (Widerspruch von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Seltsame Zufälle gibt es hier, und dazu passt im Übrigen auch die Debatte über die Wiedereinführung der Wehrpflicht im Deutschen Bundestag. (Beifall von der AfD – Widerspruch von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Glocke) Die SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Lehrerin Simtje Möller richtete sich in ihrer Rede explizit an Schüler, als sie sagte: „Mit eurem Mut, eurem Gemeinsinn und eurem Einsatz zeigt ihr schon heute, dass ihr bereit seid, Verantwortung zu übernehmen.“ Hat sie vielleicht vergessen, zu sagen: „bereit seid, zu sterben“? (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh! – Thorsten Klute [SPD]: Wer hat Ihnen denn die Rede aufgeschrieben? Kommt direkt aus Moskau! – Weitere Zurufe) Meine Damen und Herren von den alten Parteien, ich sage es Ihnen hier klar und deutlich: Meine Söhne bekommen Sie nicht. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die würden wahr- scheinlich auch für die falsche Seite kämp- fen! – Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) Die AfD lässt es nicht zu, dass Sie unsere Kinder, unsere Jugend irgendwo in der Welt für ihre selten dumme Außenpolitik und sinnlose Kriege wie in Afghanistan, in Mali oder jetzt in der Ukraine verheizen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das hat nichts mit Wehrpflicht zu tun! Lüge! – Thorsten Klute [SPD]: Der Krieg in der Ukraine ist sinnlos, aber er wurde von Russland gestartet! Sagen Sie das mal dazu! – Zurufe von Dr. Gregor Landtag Kaiser [GRÜNE] und Ralf Witzel [FDP] – Weitere Zurufe – Glocke) Nicht mit uns! Das verspreche ich Ihnen nicht nur hier, sondern auch im Namen unserer Leute im Deutschen Bundestag. (Beifall von der AfD – Zurufe von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Zum Glück sind wir hier grundverschieden. Während Sie den jungen Menschen die Zukunft stehlen, möchten wir der Jugend moderne, sichere Schulen und Universitäten, politische Bildung ohne Indoktrination, ausreichend sichere Arbeitsplätze und die Aussicht auf eine lebenswerte Zukunft in Frieden, Wohlstand und Freiheit anbieten – anders, als Sie das tun. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Nicht mit der AfD! – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Die Absenkung des Wahlalters ersetzt nichts, aber auch gar nichts davon, denn sie ist nichts anderes als stumpfe Beschwichtigung. Junge Menschen verdienen eine Politik, die ihre Sorgen und Wünsche ernst nimmt. Deshalb bauen sie auf die AfD. (Lachen von Hendrik Schmitz [CDU]) Ob sie uns nun mit 18 oder eben mit 16 Jahren wählen dürfen, ist diesen Menschen egal. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD – Jochen Ott [SPD]: Schä- big!)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Keith. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Reul. (Hendrik Schmitz [CDU]: Da hat der Kreml ganze Arbeit geleistet! – Zuruf von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich verzichte darauf, jetzt noch einmal alle Inhalte zu erzählen, die zu der Rede zu sagen sind, sondern wende mich nur mit zwei, drei Bemerkungen an Sie. Erstens. Herr Kollege, wir vertrauen darauf, dass junge Leute in der Lage sind, selbst urteilen zu können, und deswegen trauen wir ihnen auch zu, dass sie wählen können. Das ist der Unterschied zur AfD. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP]) Zweitens. Wir sind für politische Bildung, weil wir glauben, dass es wichtig ist, jungen Leuten den Zugang dazu zu eröffnen, wie Politik funktioniert, wie politische Prozesse funktionieren und welch merkwürdige politische Ideen die eine oder andere Partei hat. Da kann politische Bildung nicht schaden, um das aufzuklären. 17.12.2025 (Christian Loose [AfD]: Hatten wir schon ein- mal in Deutschland! Wollen wir nicht wieder, Herr Reul! – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Drittens nur dieser Hinweis: Junge Leute, die bereit sind, als Soldaten für die Bundeswehr tätig zu sein, in der Art und Weise hier anzugehen, wie Sie das gerade tun … (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Wahnsinn, muss man schon sagen!) Was erzählen Sie eigentlich immer von Patriotismus? Was Sie hier gerade erzählen, ist peinlich oder verräterisch. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Ihre Rede ist Verrat an jeder Stelle. Man kann dicke Sprüche erkennen, und in Wirklichkeit wollen Sie etwas ganz Anderes – entlarvend auf der ganzen Linie. Das Allerletzte – das sage ich Ihnen –: (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Ist die AfD!) Meine Töchter und meine Enkel vertraue ich eher den demokratischen Parteien hier an als denjenigen, die bei Ihnen unterwegs sind und die mit Herrn Putin paktieren. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Dann wün- sche ich denen viel Glück!) Ich habe weniger Sorge vor denen, die dafür sorgen, dass der Ukraine geholfen wird, notfalls auch mit militärischen Mitteln. Diesen Menschen helfe ich; diese Menschen unterstütze ich. Aber diejenigen wie Sie, die mit Herrn Putin Geschäfte machen, möchte ich meine Töchter nicht anvertrauen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Loose [AfD]: Sie ha- ben uns doch in die Situation gebracht!)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 in der zweiten von drei Lesungen. Der Hauptausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 unverändert anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. (Sarah Philipp [SPD]: Sind nur drei!) Landtag Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung wie gerade festgestellt angenommen. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die in § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene dritte Lesung unmittelbar anschließend durchzuführen. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Ich rufe nun die dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/15905 auf. Es handelt sich immer noch um das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Da eine Aussprache in der dritten Lesung nicht vorgesehen ist, kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Es gilt weiterhin die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die dieser ausdrücklich zur zweiten und dritten Lesung abgegeben hat. Weiterhin empfiehlt uns der Ausschuss, den Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 unverändert anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Es handelt sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. An dieser Stelle weise ich noch darauf hin, dass nach Art. 68 Abs. 2 unserer Landesverfassung für eine Verfassungsänderung die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtags, das heißt von mindestens 130 Abgeordneten, erforderlich ist. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Im Einvernehmen mit den Schriftführern stelle ich gemäß § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ausdrücklich fest, dass mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Landtags dem Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung Drucksache 18/15905 zugestimmt haben. Der Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 ist angenommen und verabschiedet. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich rufe auf: 4 Private Vermögensbildung und Geldanlage als Vorsorge erleichtern statt belasten – Ausweitung der Rentenbeiträge auf Kapitalerträge verhindern! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16919 17.12.2025 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die FDP ihr Abgeordneter Herr Witzel. (Mehrere Abgeordnete verlassen den Saal. – Unruhe – Glocke)

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die finanzielle Stabilität des Landes Nordrhein-Westfalen als größtem Bundesland hängt maßgeblich von der Solidität der gesamtstaatlichen Finanzlage ab. Daher muss uns alle beunruhigen, was sich im Bund aktuell als Großgefahrenlage zusammenbraut. Noch bevor Friedrich Merz zum Kanzler gewählt worden ist, hat er ein zentrales Wahlversprechen gebrochen. Wir wissen, dass viele weitere Wortbrüche folgten. Merz widerspricht Merz ständig und überall. Angeblich wollte er die Schuldenbremse im Bund einhalten, und noch bevor er zum Kanzler gewählt wurde, schredderte er diese und organisierte, auch mit freundlicher Unterstützung dieser Landesregierung, die historisch größte Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Wirtschaftsbelebung im Sommer und der Herbst der Reformen sind ausgefallen. Dafür gab es danach als Ersatz ein Rentenpaket, was in seiner finanziellen Überforderung Deutschlands weit über den Koalitionsvertrag hinausgeht. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat es vorgerechnet: Bis Ende dieses Jahrzehnts wird der Staat wahrscheinlich kein Geld mehr für irgendeine relevante Ausgabe haben, die über die Verteidigung, den Sozialstaat und den Schuldendienst hinausgeht. Das ist unverantwortliche Politik. (Beifall von der FDP) Dasselbe gilt für den abenteuerlichen Vorschlag von Robert Habeck, jetzt noch Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge zu erheben. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Längst Ge- setzeslage, aber macht ja nichts! – Heiterkeit von Alexander Baer [SPD] und Dr. Dennis Maelzer [SPD] – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Das kommt davon, wenn man im Unterhemd in der Küche sitzt und Wirtschaftspolitik macht. Dabei kommen solche Vorschläge heraus. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Heute sage ich Ihnen das, aber vor wenigen Monaten hat Ihnen diese Erkenntnis niemand anderes als Friedrich Merz vorgetragen, und zwar kurz vor der Bundestagswahl. Nun aber hat er an die Rentenkommission den Arbeitsauftrag erteilt, genau dies zu tun. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Nein!) Landtag Was ist seit Friedrich Merz’ markiger Rede passiert? Ganz einfach: Es tagte der Koalitionsausschuss mit all seinen erlesenen Mitgliedern. Sie saßen da in ihren bequemen Sesseln – der eine oder andere im Maßanzug –, und die Ablehnung gegenüber der Jungen Gruppe war deutlich zu spüren. Die Junge Gruppe der Bundestagsabgeordneten hatte zuvor zwar öffentlich das vorgetragen, was zahlreiche marktwirtschaftliche Sachverständige und Institute offensiv unterstützen, sie sollte dafür von der Führung aber einen Denkzettel bekommen. Deshalb haben sich die Herrschaften in den bequemen Sesseln gesagt: Wenn die Jugend aufbegehrt, drohen wir ihr einfach damit, es noch schlimmer zu machen. Der Vorschlag von Sozialbeiträgen auf weitere Einkommensarten ist in dreierlei Hinsicht schlimm. Erstens. Der Wortbruch pulverisiert das Vertrauen in die Politik. Zweitens. Er löst die Pleite der Rentenversicherung nicht, sondern vergrößert die Probleme. Denn zusätzliche Einzahlungen bedeuten nach sozialversicherungsrechtlichem Äquivalenzprinzip auch höhere Ansprüche in der Zukunft. Wer also mehr Geld in ein nicht funktionierendes System schüttet, statt dieses zu reformieren, schafft ein neues Problem. Drittens. Die private Kapitalanlage zur Vermögensbildung fürs Alter wird für immer mehr Menschen unmöglich gemacht. Das ist die eigentliche Tragik, denn das einzige System, das bislang die Erwartungen erfüllt hat, ist der Kapitalmarkt, und diesen wollen Sie für die Altersvorsorge bald deutlich schwächen. Die Folgen dieser Politik sind unbezahlbar; sie führt zu Altersarmut der Betroffenen. Die negativen Folgen, die Auswirkungen spüren wir damit auch unmittelbar im Landeshaushalt. Klar ist, dass wir das gescheiterte Modell einer alleinigen Staatsrente um Bausteine einer privaten und betrieblichen Altersvorsorge mit kapitalgedeckten Elementen ergänzen müssen. Wir als FDP haben Ihnen unsere Vorschläge dafür vorgestellt. Ich wende mich an dieser Stelle vor allem an die Kollegen der CDU in diesem Hause, auch wenn von Ihnen aktuell fast niemand im Plenarsaal zu sehen ist: Setzen Sie doch einfach das Versprechen Ihres eigenen Bundeskanzlers um! Der hat doch groß angekündigt: „Links ist vorbei.“ Dann zeigen Sie diese Haltung auch bei der Frage, um die es hier geht. Verhindern Sie weitere Belastungen in der Sozialversicherung zulasten der jungen Generation, die im Bund ansonsten bald wieder drohen. (Beifall von der FDP) Die finanziellen Auswirkungen der Überforderung des Sozialstaates merken wir in der Landespolitik Nordrhein-Westfalens unmittelbar kurze Zeit später. Deshalb muss das Land Nordrhein-Westfalen klar 17.12.2025 Position beziehen und seinen Einfluss als größtes Bundesland geltend machen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Jetzt ist er endlich im Landtag angekommen!) Dazu fordern wir Sie heute ausdrücklich auf. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Mit dem letzten Satz im Landtag ange- kommen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Jörg Blöming das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Blöming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag wird sich mit der Rentenpolitik beschäftigt, also mit einem Thema, das ohne Zweifel von großer Bedeutung ist. Eines sage ich aber gleich zu Beginn deutlich: Die Rentengesetzgebung ist Bundesrecht. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist dafür deshalb nicht zuständig. (Alexander Baer [SPD]: So ist das!) Wir können die Debatte gerne begleiten. Wir können Positionen einbringen. Das Gesetz wird aber in Berlin gemacht und nicht hier in Düsseldorf. Der Bundesrat als Länderkammer wird natürlich sein Votum dazu abgeben. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Schauen wir uns die Fakten an. Der Deutsche Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das sogenannte Rentenpaket beschlossen. Insgesamt haben 318 Abgeordnete dafür gestimmt. Lediglich 225 Abgeordnete haben dagegen gestimmt und 53 haben sich enthalten. Im Übrigen gab es von der Fraktion der Linken nicht eine einzige Jastimme, auch wenn das im vorliegenden Antrag anders behauptet wird. Die zentrale Maßnahme in diesem Gesetz ist die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 % bis zum Jahr 2031. Das war auch der Punkt, der am umfassendsten diskutiert wurde. Das Paket enthält aber weitere Elemente, zum Beispiel die Aktivrente, die Anreize für längeres Arbeiten setzt. Sie ist gerade im Kampf gegen den Fachkräftemangel ein wichtiger Baustein. Außerdem greift das Bundesgesetz kapitalgedeckte Elemente auf, etwa durch die Verstärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Das Gesetz ist also ein wichtiger erster Schritt bei der Rente, und zwar auch in Richtung einer Mischform aus Umlage und Kapitaldeckung. Und genau darum handelt es sich hier: um einen ersten Schritt. Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Anschluss an die Abstimmung deutlich gesagt: Das ist Landtag nicht das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang. Eine Rentenkommission soll Vorschläge für eine umfassende Reform erarbeiten. Es wird dabei gar nichts auf die lange Bank geschoben; ganz im Gegenteil: Das Expertengremium wird vom Bundeskabinett bereits am heutigen Tage eingesetzt. Es soll bis Mitte 2026 Vorschläge für eine Neuordnung der Alterssicherung erarbeiten. Dabei werden alle drei Säulen der Altersvorsorge ganzheitlich in den Blick genommen. Es sollen Reformvorschläge geprüft werden, unvoreingenommen und ohne eine vorherige Festlegung auf bestimmte Inhalte. Die Kommission wird mit großer Fachkompetenz besetzt. Den Vorsitz übernimmt Frank-Jürgen Weise zusammen mit Constanze Janda, der Rektorin der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Ressorts arbeiten mit, wie auch der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unionsfraktion im Bundestag. In diesem Zusammenhang wird mit Sicherheit auch über kapitalgedeckte Elemente wie die Aktienrente diskutiert. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einige Worte zu den Äußerungen aus der Jungen Gruppe sagen. Verschiedene Positionen sind kein Makel; ganz im Gegenteil: Sie sind ein Zeichen gelebter Demokratie, ganz besonders bei einem so komplexen Thema wie der Rente. Es ist völlig normal, dass es unterschiedliche Standpunkte gibt, und besonders nachvollziehbar ist, dass es bei generationenübergreifenden Themen eine unterschiedliche Bewertung von Sachverhalten gibt. Genau diese Pluralität ist in unserer Demokratie wichtig. Sie sorgt dafür, dass die Politik Argumente aller Altersgruppen berücksichtigt. Die parlamentarische Kultur lebt davon, unterschiedliche Positionen auszutauschen. Es wird miteinander um die besten Lösungen gerungen. Das Abstimmungsergebnis macht deutlich, dass uns das am Ende auch gelungen ist. Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Wir alle wissen, dass die Rente eine der zentralen sozialen Errungenschaften unseres Landes ist. Sie muss sicher, verlässlich und zukunftsfest bleiben. Das gelingt nur, wenn wir gemeinsam tragfähige Lösungen finden. Die nordrhein-westfälische Zukunftskoalition wird sich selbstverständlich konstruktiv in die Bundesdebatte einbringen, und genauso steht es weiteren Akteuren frei, sich in die Diskussion einzubringen. Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Alexander Baer das Wort. Bitte sehr. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Alexander Baer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich deutlich sagen: Wir lehnen den Antrag der FDP in der vorliegenden Form ab. Er betreibt reine Panikmache ohne realistischen Bezug zur tatsächlichen politischen Lage in Berlin. Ich werte ihn als Versuch, hier auf Landesebene eine Scheindebatte zu führen, da die FDP im Bund schlicht keine Rolle mehr spielt. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Kolleginnen und Kollegen Freidemokraten berichten in ihrem Antrag von angeblichen Plänen der Bundesregierung, auf Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge künftig Rentenbeiträge zu erheben. Das ist derzeit nicht der Fall. Was im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht, ist ein Prüfauftrag für eine Rentenkommission, die Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung unseres Rentensystems erarbeiten soll, inklusive der Frage, wie das System generationengerecht, solidarisch und finanzierbar bleibt. (Ralf Witzel [FDP]: Was hat der Koalitionsaus- schuss denn besprochen?) Es gibt Vorschläge und Ideen, aber keine beschlossenen Konzepte, wie es die FDP hier suggeriert. Das zu entkräften, ist wichtig, denn durch solche Unterstellungen wird bei vielen Menschen der Eindruck erweckt, ihre private Vorsorge stünde unmittelbar vor dem Aus. Deshalb muss man hier immer schön an der Wahrheit arbeiten. Die derzeitigen Debatten über mögliche Erweiterungen der Beitragsbemessung sind offene Prüfaufträge, keine durchgesetzten Vorhaben. Das ist ein entscheidender Unterschied. Vor diesem Hintergrund können wir nur festhalten: Der Antrag der FDP basiert auf Annahmen, die nicht zutreffen. Es werden Zustände ausgemalt, die in der Bundesrepublik derzeit weder beschlossen noch konkret geplant sind. Es werden Ängste geschürt, statt zu einer faktenbasierten, konstruktiven Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung beizutragen. Das ist sehr schade, denn diese Diskussion ist eigentlich mehr als notwendig, aber sie muss sachlich geführt werden – und vor allem in Berlin. Lassen Sie mich deutlich klarstellen: Natürlich erkennen wir die Bedeutung privater und betrieblicher Altersvorsorge an. Das sind extrem wichtige Ergänzungen des Systems. Sie können und sollen das öffentliche Rentensystem aber nicht ersetzen, sondern nur sinnvoll ergänzen. Das haben wir in den Grundsätzen zur Rentenpolitik klar verankert. Unser Anspruch ist es, den Solidarvertrag zwischen den Generationen zu sichern, nicht, ihn zu privatisieren oder abzuwickeln. Landtag Gerade in einem solidarischen System wie der gesetzlichen Rentenversicherung müssen wir eben an alle denken. Der Grundsatz „Privat vor Staat“ hat noch nie in der Breite funktioniert, sondern nutzt meist nur einigen wenigen Privilegierten. Es sei denn natürlich, Sie möchten das quasi nicht vorhandene soziale Sicherungssystem der USA als Vorbild nehmen. Das kann ich mir in der Tat nicht vorstellen. Ich kann mir aber viele verschiedene vernünftige Lösungen für eine Rentenreform hier bei uns vorstellen. Dazu gehört auch, zu überlegen – das ist ein Punkt –, wie es möglich ist, die Beitragsbasis fair zu verbreitern, anstatt Scheinängste zu schüren. Ein tragfähiges System braucht alle, die in unserer Gesellschaft tätig sind; nicht nur heute, sondern auch morgen. Allerdings sage ich auch ganz klar: Wir befinden uns hier auf Landesebene und nicht im Bundestag. Die Zuständigkeit für die gesetzliche Rentenversicherung liegt eben beim Bund. Die FDP versucht mit diesem Antrag mal wieder, Landespolitik zu instrumentalisieren, um eine bundespolitische Debatte zu befeuern, die hier nicht zu führen ist. (Zuruf von der FDP) Mein klares Fazit ist deshalb: Dem Antrag der FDP fehlt es an einer Grundlage, sowohl sachlich als auch politisch. Er trägt nicht zur Lösung bei, sondern lenkt nur ab. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Sache stimmt: Die Frage, wie die Rente auch zukünftig finanzierbar sein kann, ist in vollem Gange. Insofern ist es gut – ich will es ganz offen sagen –, dass wir an dieser Stelle eine Debatte führen. Ich wundere mich nur, dass die FDP mal wieder vor allem das sagt, was sie nicht will, nämlich dass Kapitalerträge in die Rentenversicherung einbezogen werden. Es wäre schöner, wenn Sie einmal sagen würden, was Sie wollen, anstatt nur zu sagen, was Sie nicht wollen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Ja. – Was Sie nicht wollen, ist im Prinzip: Wer arbeitet, soll wesentliche Teile seines Gehalts für die Finanzierung der Rente bezahlen. Wer jedoch nur von Mieteinnahmen, Zins- und Dividendenerträgen lebt, soll weiterhin davon verschont bleiben. – Das ist, mit anderen Worten, der wesentliche Inhalt Ihres Antrags. 17.12.2025 (Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ich habe Verständnis dafür, dass Sie als FDP mangels eigener Bundestagsfraktion keine anderen Möglichkeiten haben, als über den NRW-Landtag Bundespolitik zu machen. Deshalb können wir uns auch gerne intensiv über Ihren Antrag und über Ihre Forderungen im Antrag unterhalten. (Ralf Witzel [FDP]: Das Land wird sich ja auch mal dazu verhalten müssen!) Um relevante Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen überhaupt erst einmal zu haben, braucht man – ich glaube, da werden Sie mir zustimmen – erst einmal ein hohes Vermögen, denn wer kein Vermögen hat, hat auch keine entsprechenden Kapitalerträge. Das ist, glaube ich, ein No-Brainer, wo jetzt alle mal mitgehen würden. Wenn man sich jetzt anschaut, wen die FDP reflexhaft schützen will, dann lohnt sich auch ein Blick auf die Vermögensverteilung in Deutschland. Da ist es so: Das reichste Prozent in Deutschland – wir reden über die top ein Prozent – hat ein Gesamtvermögen oder einen Anteil am Gesamtvermögen von 35%; Tendenz steigend. Wir reden hier über 2 Billionen Euro, also mit anderen Worten über 2.000 Milliarden Euro an Gesamtvermögen des reichsten Prozents. Sie sagen immer, Leistung solle sich lohnen, Aufstieg und so weiter. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dieses hohe Vermögen mittlerweile zum großen Teil nicht selbst erarbeitet, sondern vererbt wurde. 75% der Milliardäre in Deutschland sind durch eine Erbschaft an ihr Vermögen gekommen. Nur ein Viertel sind selbst Milliardäre. Das gehört zur Wahrheit, die Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen sollten. Das Medianvermögen insgesamt in Deutschland liegt bei rund 100.000 Euro, und das Haushaltsnettovermögen der unter 35-Jährigen, also derjenigen, die hauptsächlich und noch relativ lange in die Rente einzahlen müssen, ist mit 17.300 Euro nur ein Bruchteil dessen, was das Durchschnittsvermögen in Deutschland beträgt. Sie werden mir sicherlich zustimmen: Wenn man jetzt mal mit 17.300 Euro Vermögen rechnet, dann werden sie wohl kaum 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr erzielen, um über den Sparerfreibetrag überhaupt hinauszukommen. Wir sollten deshalb die Kirche an dieser Stelle im Dorf lassen und ernsthaft darüber diskutieren und reden, was hier überhaupt Sachlage ist. Die Personengruppe der unter 35-Jährigen haben Sie mit dem Antrag offensichtlich nicht wirklich im Blick. Ihr Fokus ist eindeutig auf wohlhabende Menschen gerichtet. Das ist bei der FDP nichts grundsätzlich Neues. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wenn Sie diese Wählerklientel aber schützen wollen, dann müssen wir uns tatsächlich mal fragen: Wovor Landtag eigentlich? Das ifo-Institut hat schon 2023 die Auswirkungen einer Einbeziehung von weiteren Einkommensarten auf die Sozialversicherung überprüft. Sie haben also quasi schon das überprüft, was Sie jetzt per Antrag ausschließen wollen. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass eine Ausweitung der Bemessungsgrundlagen auf weitere Einkommenskomponenten – auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden – kaum zusätzliches Aufkommen generiert. Das Ergebnis dafür ist auch ganz eindeutig, denn diejenigen, die in Deutschland wirklich großes Kapitalvermögen haben, sind schlicht und einfach nicht sozialversicherungspflichtig. Ihr Fazit daraus könnte sein, dass Sie Ihre Lobbyarbeit für diese Klientel (Ralf Witzel [FDP]: Oh!) an dieser Stelle etwas zurückdrehen und wir uns diesen Antrag ersparen könnten. Für meine Fraktion steht aber auch fest: Deutschland braucht eine stabile und eine solidarisch finanzierte gesetzliche Rente. Meine Partei wird sich auf Bundesebene genau dafür einsetzen. Ihr Antrag hilft an dieser Stelle, ehrlich gesagt, nicht wirklich weiter. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Es ist ein in diesen Räumen eher seltenes Thema, das mit dem hier zu disputierenden Antrag behandelt wird. Warum? Die Sozialversicherung unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz. Das Rentenrecht ist danach in erster Linie Bundesrecht, weil der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht hat. Zuständig ist also der Bundestag. Natürlich sind die Länder aber über den Bundesrat zu beteiligen. Der Bundesrat muss jedoch nicht zustimmen. Erst einmal geht uns das Thema also weniger an. Allerdings ist es wichtig. Die gesetzliche Rente wurde 2024 mit 344 Milliarden Euro ausgezahlt. Für die FDP ist aber noch etwas ganz anderes wichtig. Sie kann bei der Rente im Bundestag nicht mitreden. Daher muss sie das Thema in den wenigen Landtagen ansprechen, in denen sie noch vertreten ist, damit der Wähler mitbekommt, was sie so zu sagen hat. Keinesfalls ist die FDP aber so verblendet, dass sie meint, die Landesregierung würde ihrem Antrag folgen. Die Landesregierung wird, wie auch die Bundes-17.12.2025 regierung, von der CDU dominiert, und wenn sich die CDU im Bundestag etwas vornimmt, dann wird Herr Ministerpräsident Wüst kaum hingehen und das im Bundesrat kritisieren. Der Antrag ist also nichts als eine Bühne für die FDP. Aber sei es drum, denn was aus Berlin an Absichtserklärungen zu uns herüberklingt, ist wie ein Donnerschlag. Die SPD will erst mal keine Änderungen bei der Rentenversicherung, obwohl das nach den Bevölkerungszahlen dringend notwendig wäre. Stattdessen sollen alle Steuerzahler für die steigenden Defizite aufkommen. Die jungen Menschen zahlen also die Wahlgeschenke der SPD an die Rente beziehenden Älteren. Aber gibt das der Bundeshaushalt her? Deutschland ist bereits hoch verschuldet. Ohne eine weitere Durchbrechung der Schuldenbremse wird es nicht gehen. Daran würde auch die angekündigte Rentenkommission nichts ändern. Deren Pläne – ob konkret oder abstrakt als Prüfauftrag – sind ihrerseits ebenfalls ein Donnerschlag. Die Regierung aus SPD und CDU will Rentenbeiträge auf Mieteinnahmen, Zinsen, Veräußerungsgewinne und Aktiendividenden erheben. Und wenn da bereits Evaluierungen sind, dass das nichts bringt, warum kommt es dann noch einmal auf den Tisch? Das Ganze ist also durchaus ernster, als hier versucht wird, uns weiszumachen. Die Regierung will also an die Altersvorsorge der Menschen. Dabei würde das die Misere sogar verstärken, denn höhere Beiträge bedeuten später auch höhere Ansprüche. Die Misere wird zum Teil nur in die Zukunft verlagert. „Hauptsache Zeit gewinnen“, heißt die Devise. Ehe die Leute das merken, ist die nächste Bundestagswahl schon wieder vorbei, denken die Altparteien. Was sagen wir, die AfD, zum Thema „Rente“? Die FDP hat Recht. Es wird ohne eine kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht gehen. Allerdings geht die FDP davon aus, dass diese Vorsorge subventioniert werden soll. Liebe Kollegen, Deutschland ist pleite. Wovon soll da die Subvention gezahlt werden? Auch die FDP will den Ernst der Lage also noch nicht zugeben. Ist klar, hat sie ja mit verbockt; aber noch mehr die übrigen Altparteien – zuletzt vor allem mit der Energiewende, die uns konsequent zurück zu Fackel und Talglicht führen wird. Die Bundesregierung will Erträge aus Kapitalanlagen und Vermietungen in die Rentenversicherung einbeziehen, mithin also Altersvorsorge. Damit entwertet man diese Investments und Immobilien schlagartig. Man tut dies, weil der Hass auf Vermieter und Reiche seit über zehn Jahren mit der gleichen Selbstverständlichkeit befeuert wird, mit der man früher das Wirken der Inquisition für eine feine Sache hielt. Und man tut dies, weil das Ergebnis dieser angekündigten Landtag Rentenkommission schon jetzt absehbar ist. Der Staat wird vermutlich einige Investmentvehikel privilegieren, die den Wünschen seiner Planwirtschaft entsprechen – Stichwort: Deutschlandfonds. Neue Strafzahlungen auf freie, private Vorsorge könnten ein probates Mittel sein, um das Geld zur Regierung umzulenken. Die Anlagesouveränität der Bürger ist im Wege, wenn man Staatsleistungen wie Lesungen von Dragqueens in Kindergärten für wichtiger als die Rente hält. Man könnte das natürlich verhindern, jedoch wird diese bürgerliche Simulation namens CDU es jedenfalls nicht tun. Aber sie bekommt dafür genau die Beliebtheitswerte, die sie verdient. In meinem Umfeld fragen sich all die Metallbauer, Gartengestalter, Klempner, Gastwirte und, ja, auch Rechtsanwälte gerade, wer überhaupt noch Verständnis für ihre Situation hat. Sie stoßen dabei auf Metallbauer, Gartengestalter, Klempner, Gastwirte und, ja, auch Rechtsanwälte, die bei der AfD sind und die Probleme der Existenzsicherung gut kennen. Der Wähler sieht bei unseren Kandidaten eine Vielzahl bestürzend normaler Berufe mit Verantwortung, für die man nicht Genderwissenschaft studieren musste. Ich komme zum Schluss. Für die Zukunft meiner Partei bin ich jedenfalls angesichts solcher Verzweiflungstaten fortgeschrittener Inkompetenz nicht bange. Gut, dass wir mal darüber gesprochen haben. Dem Antrag stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will erst einmal klar zum Ausdruck bringen, dass für mich die solidarische, paritätisch finanzierte Rentenversicherung der wichtigste Teil der Absicherung im Alter für unsere Bürgerinnen und Bürger ist und es auch bleiben wird. Die gesetzliche Rentenversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie sehr anpassungsfähig ist. Das hat sie in ihrer gesamten Geschichte bewiesen. Zu Beginn meiner politischen Arbeit 1990 im Deutschen Bundestag gehörten all die Überleitungsgesetze in die Sozialversicherungen für die Menschen, die in den neuen Bundesländern leben. Ich sage Ihnen: Ohne eine solidarische Rentenversicherung hätten wir das Problem der alten Leute in der ehemaligen DDR nicht lösen können. Es ging nur in diesem Umlagesystem, in welches die jungen Menschen, die dort groß geworden sind, einzahlen, und die Älteren bekommen daraus eine Rente. Das hätte mit keinem einzigen Kapitaldeckungssystem funktioniert. 17.12.2025 Das war nur in meiner Lebzeit ein Moment, in dem die Deutsche Rentenversicherung für unser Land ein Glücksfall war. Ich behaupte: Ohne die Absicherung der älteren Bevölkerung hätte eine Wiedervereinigung gar nicht stattfinden können. Ich will einen zweiten Punkt nennen. Wir müssen unser Rentensystem gegen Herausforderungen festigen, bestehende Regelungen und Vorschriften überdenken und sie auch neu denken. Deswegen ist es der richtige Weg, den die Bundesregierung heute gegangen ist. Sie hat eine Rentenkommission eingesetzt, die sich – mit sehr viel Wissenschaft – aus sehr vielen Menschen zusammensetzt, die sich auch dadurch qualifiziert haben, dass sie bisher schon große Beiträge zu diesem Thema veröffentlicht haben. Sie kommen zusammen und überlegen, wie wir die Alterssicherung in Deutschland für die nächsten Generationen auf neue Füße stellen können. Es steht dabei außer Frage, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren auch zukünftig eine ganz entscheidende Rolle spielen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich der Meinung, dass wir nicht gut beraten sind, wenn man von vornherein bestimmte Lösungsvorschläge, die noch gar nicht auf dem Tisch liegen, ausschließt. Man muss auch ein Stück weit offen dafür sein, eine gute Lösung für die Zukunft zu finden. Deswegen ist mir eine Sache heute, zum Beginn all dieser Debatten, sehr wichtig. Ich werde auch sehr versuchen, mich daran zu halten. Ich glaube, dass wir alle wissen, dass es gesellschaftspolitisch für ein Land unverzichtbar ist, dass die Menschen wissen, dass sie in ein Alterssicherungssystem einzahlen, auf das sie sich im Alter verlassen können. Das hat etwas mit Sicherheit zu tun. Wir reden zurzeit viel über äußere Sicherheit und über innere Sicherheit, aber die soziale Sicherheit ist genauso wichtig wie die anderen beiden Formen der Sicherheit, wenn man in einer Gesellschaft eine befriedigende Situation haben will. Dafür muss noch etwas funktionieren: Wenn ein Mensch 45, 50 Jahre lang fleißig war, muss er auch von seiner Rente leben können. Deshalb müssen, wenn man Systeme in der zweiten und dritten Stufe neben der Rentenversicherung denkt, diese Systeme für alle da sein. Zurzeit ist es so, dass jede zweite Rentnerin und jeder zweite Rentner in der Bundesrepublik Deutschland keine Betriebsrente hat. Menschen, die Betriebsrenten haben, sind damit privilegierte Menschen in diesem System. Ich finde, dass man das sehr stark im Auge haben muss. Der dritte Punkt ist: Ich glaube, dass es in den 90er-Jahren richtig war, dass wir uns sehr viel Mühe gegeben haben, bei allen Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine breite parlamentarische Zustimmung zu setzen. Norbert Blüm, Heiner Geißler und dem Kollegen Dreßler von der SPD, Landtag den ich auch noch in Erinnerung habe, war es immer wichtig, in Rentenfragen den Konsens der beiden Volksparteien hinzukriegen. Ich glaube, wenn die Rentenkommission ihre Berichte vorgelegt hat, wird es ganz wichtig sein, dass wir im demokratischen Spektrum des Deutschen Bundestages und der Politik in Deutschland insgesamt einen breiten Konsens darüber herstellen, wie die Rente in Zukunft aussehen soll. Ich persönlich füge hinzu, dass es auch nicht verkehrt wäre, die beiden Sozialpartner – also die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften – in einen solchen Dialog einzubeziehen. Aus meiner Sicht ist Rente keine parteipolitische Frage. Rente ist eine Generationenfrage, und sie muss mit kühlem Sachverstand und mit einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit weiterentwickelt werden. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegt eine Kurzintervention des Kollegen Witzel vor. Er hat 60 Sekunden Zeit, und Sie haben die dann auch, wenn Sie mögen. – Der Kollege Witzel fängt jetzt an. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Laumann, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Mir sind auch die historischen Wurzeln der deutschen Sozialversicherung gut bekannt. Ich habe mich gemeldet, als Sie gesagt haben, Ihre Empfehlung für die nähere Zukunft wäre, keine Option auszuschließen. Genau das hat die CDU aber gemacht. Wenige Tage vor der letzten Bundestagswahl haben Sie auf Social Media eine Kachel mit Robert Habeck, der ein Sparschwein zerschlägt, gepostet und das Versprechen abgegeben, dass Sie als CDU das im Bund nicht tun werden. Ich darf zitieren: „Dasselbe gilt für diesen abenteuerlichen Vorschlag von Robert Habeck, jetzt noch Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge zu erheben. Meine Damen und Herren, das kommt davon, wenn man im Unterhemd in der Küche sitzt und Wirtschaftspolitik macht – dann kommen solche Vorschläge dabei raus.“ Zitat Friedrich Merz. Hat das, was der Bundeskanzler da erklärt hat, keine Bindungswirkung für Sie als Landesregierung?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Herr Minister, bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Kollege Witzel, Sie sind ja sehr lange dabei. Wahlprogramme von Parteien werden 17.12.2025 immer so geschrieben, dass sie 100 % der Vorstellungen der Partei enthalten. Das Wahlprogramm der CDU ist also 100 % CDU. Leider ist die Bundestagswahl nicht so ausgegangen, dass wir 100 % CDU machen können. (Heiterkeit von der CDU) Das ist einfach die Wahrheit. Deswegen gilt der Koalitionsvertrag für das, (Zurufe von Thomas Röckemann [AfD] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) was wir jetzt in den nächsten Jahren gestalten werden. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16919 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 5 O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachtszeit! – 10.000 Syrer begehen auf dem Essener Weihnachtsmarkt am 2. Advent den einjährigen Jahrestag des Wegfalls ihres Fluchtgrunds Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16918 Ich eröffne dazu die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der AfD hat Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte in der Tat inständig gehofft, dass wir im Dezember-Plenum nicht erneut über das sprechen müssen, was sich bereits im Dezember des letzten Jahres in unserem Bundesland ereignet hat. Zum wiederholten Male stürmen Syrer einen deutschen Weihnachtsmarkt. Sie haben nicht nur diesen Weihnachtsmarkt gestürmt; nein, es gab dann im Anschluss auch noch einen Schwerverletzten. Da wird einem jungen Mann von hinten in den Rücken gestochen. Landtag Während der Veranstaltung hat man sich an gar nichts gehalten. So etwas wie Regeln existierte schlichtweg nicht. Es gab Pyrotechnik, Autokorsos, (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) alles das, was nicht mal im Ansatz bei einer Versammlung genehmigt werden würde. Aber es interessierte natürlich auch niemanden, weil nämlich den Veranstalter, den Anmelder, selbstverständlich nicht interessierte, dass er dort mit 11.000 Syrern auftauchte; angemeldet waren nur 2.500. Wen es aber tatsächlich interessieren sollte, ist der Staat. Den Staat sollte es interessieren, wo er eine Genehmigung erteilt. Wie kann es sein – auch vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage in diesem Land –, dass eine solche Demo in unmittelbarer Nähe eines Weihnachtsmarktes überhaupt im Ansatz gestattet wird? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die muss gestattet werden! Das ist die Rechtslage!) Wie kann es dann sein, dass die Polizei bei der anhaltend hohen Terrorgefahr zulässt, (Carsten Löcker [SPD]: Sie stellen Fragen, die überhaupt nicht stimmen! – Mehrdad Mosto- fizadeh [GRÜNE]: Sie sind die Terrorgefahr!) dass ein Weihnachtsmarkt von 11.000 Syrern geflutet wird? Das ist eine Frage, zu der wir sicherlich keine Antwort bekommen werden. Hier sitzt ja nicht einmal der Innenminister des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Anscheinend spielt das für ihn auch im Nachgang alles keine Rolle. Aber ich kann Ihnen das alles erzählen. Hier wird reingerufen. Es interessiert nämlich alles nicht. Das kennen wir von Ihnen. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Sonst würden Sie nicht reinschreien. Oder es wäre gar nicht passiert, wenn das einen Innenminister Reul interessieren würde. Ich will meine verbliebene Redezeit für etwas anderes aufwenden, weil es mir persönlich einfach reicht. Ich habe einmal einen Post abgesetzt. Da wurde ich von den Linken geflutet und beleidigt. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ich habe gepostet – ich kann es nur einmal wiederholen –, dass die Syrer als die undankbarste Gruppe in die Geschichte eingehen werden, und zwar als die wirklich undankbarsten Menschen in Deutschland. Warum? Die Syrer haben nicht nur Terrorismus und Kriminalität übelster Art nach Deutschland gebracht. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Also, jetzt ist mal gut! – Carsten Löcker [SPD]: Geht’s noch, oder was?) 17.12.2025 Sie nehmen dann nicht nur noch die Sozialkassen aus, sondern sie zeigen sich auch auf diese Art und Weise respektlos, dumm und undankbar bis zum Gehtnichtmehr. (Carsten Löcker [SPD]: Ich finde, dass man hier nicht alles sagen kann, was man will!)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Frau Abgeordnete, ich unterbreche hier, weil ich doch sehr erstaunt Ihren Worten lausche. (Carsten Löcker [SPD]: Aber so was von!) Diese Form der Pauschalisierung, eine gesamte Volksgruppe so zu diffamieren, ist wirklich der Debatte nicht würdig. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das nennt man Rassismus!) Ich rufe Sie zur Ordnung auf. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Enxhi Seli-Zacharias AfD

Ich belege meine Aussage gerne. Mit Blick auf die Tatverdächtigenbelastungszahlen werden Sie alle feststellen, wenn Sie denn wollen würden, dass bei allen Gewaltdelikten – bei Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Nötigung, Raub, Rauschgift, bei allen Gewaltdelikten – die Syrer deutlich darüber liegen. Sie sind zehnmal krimineller als der durchschnittliche einheimische Deutsche. (Zuruf von İlayda Bostancıeri [GRÜNE]) Und jetzt kommt es: Die syrischen Frauen sind dann auch noch deutlich krimineller als der durchschnittliche deutsche Einheimische. Diese Zahlen – Entschuldigung – müssten Sie eigentlich alle kennen, wenn Sie ein Interesse daran hätten, hier offen und ehrlich zu reden. Das wollen Sie nicht. Ich mache aber mal kurz weiter. Thema „Sozialsysteme“: Knapp 1 Million Syrer leben in Deutschland. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ihr Antrag behan- delt den Weihnachtsmarkt und den Vorfall in Essen! Sprechen Sie doch zum Antrag! Dazu gibt es aber nichts zu reden! Das ist doch der Punkt!) 485.000, also knapp die Hälfte oder in realen Zahlen mehr als die Hälfte, beziehen Bürgergeld. Ganz ehrlich, mit Blick auf diese Zahlen frage ich mich: Warum zum Teufel sprenge ich die Hand, die mich füttert, so in die Luft, auf diese dermaßen derbe Art und Weise, (Volkan Baran [SPD]: Oh!) indem ich einen Weihnachtsmarkt überrenne, in einer Form der Respektlosigkeit, die gar nicht mehr in Worte zu fassen ist? Landtag Das sollte eigentlich auch Ihr Ausdruck von Wut sein, weil das den Menschen bei den Zahlen, die vorliegen, nicht zumutbar ist. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie sind nicht zu- mutbar!) Das Einzige, was sich bei dieser Demo gelohnt hat, ist, noch mal zu sehen, dass die 11.000, die sich da versammelt haben, eigentlich für den Wegfall ihres eigenen Asylgrundes demonstriert haben. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Dann sollten sie uns den Gefallen auch tun …

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Ihre Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Enxhi Seli-Zacharias AfD

… und nach dem Wegfall des Asylgrundes …

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Die Redezeit, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Enxhi Seli-Zacharias AfD

… in ihr Heimatland zurückgehen. – Danke. (Beifall von der AfD – Zuruf: Pfui!)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Blumenrath das Wort. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So viel Hass und Menschenfeindlichkeit! – Zuruf von Christian Loose [AfD] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Passen Sie schön auf, was Sie sagen! – Christian Loose [AfD]: 11.000 von Ihren Freunden waren da!)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Blumenrath CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD trägt den Titel „O du fröhliche, o du selige“. Doch eines wird schnell klar: Hier geht es nicht um den Weihnachtsmarkt. Hier geht es um Halbwahrheiten, die bewusste Verdrehung von Tatsachen und die politische Instrumentalisierung. (Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die AfD versucht, den Essener Weihnachtsmarkt zu einem politischen Tatort umzudeuten. Das ist falsch und bewusst irreführend. Der Weihnachtsmarkt wurde weder überrannt, noch wurde er geschlossen. Es gab keine Gefahrenlage für Besucherinnen oder Besucher, erst recht nicht für Kinder. Dies ist keine politische Interpretation; das ist schlicht der Sachbericht der Polizei. 17.12.2025 Besonders problematisch ist, wie in diesem Antrag mit einem Messerangriff in der Nähe umgegangen wird. Im Antrag wird suggeriert, im Zusammenhang mit der Kundgebung sei jemand erstochen worden. Das ist eine bewusste Verdrehung der Tatsachen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Eine Lüge!) Richtig ist, dass ein junger syrischer Mann Opfer eines Messerangriffs wurde. Falsch ist die unausgesprochen, aber bewusst erzeugte Behauptung, dass es ein Syrer gewesen sei, der der Täter gewesen sei. Der Tatverdächtige ist bis heute unbekannt. Seine Herkunft ist nicht geklärt. Täter und Opfer sachlich zu vertauschen, ist kein Versehen, sondern politische Irreführung. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Bewusst bringen Sie die Kundgebung in Verbindung mit diesem Vorfall, ohne die tatsächlichen Fakten zu nennen. Wer sich auf das christliche Weltbild beruft, der muss sich auch an diesem messen lassen. Christliches Verhalten bedeutet Wahrhaftigkeit, Verantwortung für Worte und Respekt vor den Menschen. Was die AfD hier vorlegt, ist das Gegenteil. Emotionalisierung ersetzt Fakten. Pauschalierung ersetzt Rechtsstaatlichkeit. Stimmungsmache ersetzt Verantwortung. Der Versuch, den Weihnachtsmarkt und ein Gewaltverbrechen für Ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren, ist unanständig und ehrlicherweise diesem Parlament nicht würdig. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wer mit Halbwahrheiten arbeitet, um Menschen gegeneinander aufzubringen, verteidigt nicht christliche Traditionen, sondern beschädigt diese. Deshalb lehnen wir diesen Antrag entschieden ab – nicht aus Naivität oder weil wir wegschauen, sondern weil wir uns unserer Verantwortung bewusst sind. Das geht so nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Volkan Baran das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Volkan Baran SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei uns hat wieder der Taschenotter zugeschlagen. Ich habe den Kürzeren gezogen und muss zu einem Antrag sprechen, der überflüssig ist wie Zahnschmerzen. (Heiterkeit von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] und Susanne Schneider [FDP]) Landtag Die AfD stellt einen reißerischen Antrag, bei dem schon der Titel absoluter Unsinn ist. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Demonstranten, die vor Ort gewesen sind, haben den Sturz des Diktators Assad und das Ende des Bürgerkrieges gefeiert. Sie haben also gefeiert, dass ihre Familien geschützt sind, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Zum Glück! – Christian Loose [AfD]: Können sie doch zurückgehen! – Weitere Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Christian Loose [AfD]) und eben nicht den Wegfall eines Fluchtgrunds, wie die AfD das hier deutlich zu machen versucht. Wir leben in Deutschland in einer demokratischen freiheitlichen Gesellschaft. Auch Sie, Herr Loose, versuchen das aufs Schärfste zu bekämpfen. In dieser Gesellschaft gibt es auch die Versammlungsfreiheit, die das höchste Gut ist. Offenbar sind die zuständigen Versammlungsbehörden nach Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Veranstaltung stattfinden kann. Das ist für mich maßgeblich und ausschlaggebend – sowohl als Mensch, der gerne mal demonstriert, als auch als Mensch, der vor der Bedrohung seiner Freiheit und Sicherheit durch Nazidemos geschützt werden muss. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Deswegen ist es wichtig, dass diese Situation so ist. Ich möchte eines klarstellen. Daraus möchte ich keinen Hehl machen. Natürlich kann man über die Zustände in Syrien diskutieren. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich glaube nicht, dass der jetzige Staatspräsident, nur weil er seine Robe ausgezogen und seinen Bart gekürzt hat, ein Friedensaktivist oder ein Staatsmensch geworden ist. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Für mich ist er immer noch ein Terrorist, der Minderheiten in seinem Land nicht schützt. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Trotzdem dürfen seine Anhänger in Deutschland demonstrieren, wenn es nach Recht und Gesetz geschieht. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Im AfD-Antrag werden Sicherheitsbedenken vorgetragen. Wenn man aber richtig reinguckt, stellt man 17.12.2025 fest, dass es hauptsächlich um die Besorgnis ausschließlich aus dem eigenen Rassismus heraus geht. Noch vor Kurzem war ich zu Besuch bei Ausstiegsvereinen, die sehr gute Beratung für Menschen bieten, die aus dem rechtsextremistischen, faschistischen, nationalistischen Spektrum oder auch aus dem islamistischen Spektrum aussteigen wollen, also von der dunklen Seite zur hellen Seite des Antifaschismus kommen wollen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Falls es da irgendwelche Menschen gibt, die bekehrt worden sind, können sie gerne auf mich zukommen. Ich organisiere sehr gerne ein Beratungsgespräch. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Carsten Löcker [SPD]) Ich muss nicht sehr religiös sein – was ich auch nicht bin –, um eindeutig zu erkennen, dass die AfD versucht, das Christentum für ihren Rassismus zu instrumentalisieren. Ich möchte an diesem Punkt den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing zitieren: „Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar.“ Weil er auch mit mir und meiner Fraktion nicht zu vereinbaren ist, lehnen wir diesen Antrag entschieden ab. Da ich noch Redezeit habe: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest mit Ihren Lieben, möglichst ohne Rassismus, (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) mit viel guter Nachbarschaft und dem besagten Weihnachtsfrieden. Im neuen Jahr wünsche ich Ihnen eine Zeit der Freude und Gesundheit. – Vielen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Gönül Eğlence das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Gönül Eglence GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Heute Morgen hat uns Herr Loose noch vorgeworfen, wir würden Menschen mundtot machen wollen. Gleichzeitig kommt in diesem Antrag genau dieser Vorschlag vor. Aber glücklicherweise leben wir ja in einem Rechtsstaat, in dem Versammlungen nicht genehmigt werden müssen, sondern nach Gefahrenlage und nicht nach Thema, Religion oder Herkunft bewertet werden. Das Versammlungsrecht ist nämlich ein Grundrecht. Landtag Zum Fall in Essen hat der Kollege Blumenrath schon ausgeführt. Ich will nur noch einmal betonen: Die Polizei spricht von einer überwiegend friedlichen Veranstaltung. Es ist ein Vorfall gemeldet worden. Noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen. Wir wissen nicht, ob und in welchem Zusammenhang dieses Ganze mit der Demo steht. Dann will ich noch ein paar Worte zum Schutzgrund sagen. Ich habe vergangenen Freitag, anders als Sie, 90 Menschen aus der syrischen Community aus den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen hier in den Landtag eingeladen, (Christian Loose [AfD]: Haben Sie auch beim NesT-Programm mitgemacht?) und wir haben darüber gesprochen, ob und wie die Sicherheit der Minderheiten und unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Syrien gewährleistet ist. Alle Beteiligten – übrigens Ingenieur*innen, Ärzt*innen, Journalist*innen und viele andere Berufsgruppen; anders, als Sie das immer darstellen – (Christian Loose [AfD]: Wie viele davon haben Sie zu Hause aufgenommen?) berichten von Menschenrechtsverletzungen, von vergewaltigten Frauen und von Ermordungen. (Christian Loose [AfD]: Wie viele von Ihnen machen das NesT-Programm mit? – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Meine Damen, meine Herren, hier hat jetzt die Abgeordnetenkollegin Gönül Eğlence das Wort. Daher bitte ich um Ruhe.

Diese Rede einzeln zitieren

Gönül Eglence GRÜNE

Die Nachfolgeregierung zeigt keinerlei Interesse daran, das Assad-Regime und dessen Verbrechen aufzuklären. Es gibt bisher keine fairen Verfahren, keine transparenten Verfahren. Insofern geht es also darum, zu sagen: Diese Bevölkerungsgruppen sind mitnichten frei und können mitnichten in ihr Land zurück. – Nein, auch ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes ist das nicht möglich. Dennoch ist der Sturz des Assad-Regimes selbstverständlich ein Grund zum Feiern. Das haben wir alle hier gefeiert. Denn es ist der Sturz eines Diktators. Aber so etwas wünschen Sie sich ja. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Dr. Chris- tian Blex [AfD]) Zu III., den Beschlussvorschlägen: Zusammenfassend muss man klar sagen, dass alle Forderungen gegen das Grundgesetz und das Asyl- und Völkerrecht verstoßen. 17.12.2025 In Punkt 1 geht es darum, den Widerruf von Schutztiteln für Syrer*innen pauschal zu fordern. Schutzstatus werden in einem Rechtsstaat glücklicherweise nicht politisch entzogen. Dieses Recht gewährt uns das Grundgesetz. Punkt 2: Stopp der Einbürgerung. Auch hier gilt: Der pauschale Stopp von Einbürgerungen von bestimmten Gruppen verstößt gegen Art. 3 Grundgesetz. Herkunft ist und bleibt kein Ausschlussgrund. Alles andere ist nämlich rassistisch, genauso wie Sie es gerade vorgetragen haben. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Punkt 3: Rückkehr. Auch wenn Sie von Massendeportationen träumen, wie zuletzt in Potsdam, gibt es keine rechtliche Grundlage für Zwangsrückführungen. Sie sind sogar völkerrechtlich unzulässig. Das nennt man das Non-Refoulement-Prinzip. Punkt 4: Sie wünschen sich eine Werbekampagne. Rückführprogramme gibt es schon. Punkt 5: Sie fordern in Ihrem Beschlussvorschlag, die verfolgten Gruppen in Nachbarstaaten abzuschieben. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, den Schutz von Menschen auf Drittstaaten auszulagern. Ganz im Gegenteil: Wir sind dazu verpflichtet, Schutz zu gewähren. Ihr Antrag ist und bleibt ohne Substanz und ist ausschließlich rassistisch motiviert. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Nückel.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Nückel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mag eigentlich gute Horrorgeschichten und auch absurdes Theater. Aber dieses Niveau erreicht der AfD-Antrag leider nicht. Vielmehr ist er wirklich nur ein schmieriges Lügenmärchen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich habe das Gefühl, nicht nur bei der SPD-Fraktion wurde ausgelost, wer redet, sondern auch bei der AfD wurde das ausgelost, und ich habe das Gefühl, das Los fiel erst auf Herrn Kollegen Blex, (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) aber dann fiel wohl jemandem in der Fraktion auf, dass der sich in Damaskus viel besser auskennt als in Essen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Es gibt wunderbare Medienberichte und auch Fotos der syrischen Nachrichtenagentur, die zeigten, wie er damals ergriffen unter den riesigen Porträts des Folterers und Massenmörders Assad saß. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD] – Volkan Baran [SPD]: Auch in Moskau!) – Ja, klar. Natürlich haben die Schergen des Assad-Regimes für Ihre Sicherheit gesorgt. (Christian Loose [AfD]: Ich glaube, inzwischen waren da mehr von der SPD als von der AfD!) Das Einzige, was an Ihrem Antrag stimmt, sind die Namen. Ja, syrische Demonstranten haben den Jahrestag des Endes des Assad-Regimes gefeiert – eines Assad-Regimes, das AfD-Politiker ja gerne besucht haben. Feststellbar ist auch, dass die AfD Nord und Süd nicht mehr so richtig unterscheiden kann. Denn die Demonstration war nach Absprache mit den Behörden an einen Ort gelegt worden, an dem man deutlich vom Weihnachtsmarkt entfernt war. Dies geschah in Absprache. Es gab keinerlei Interesse, den Weihnachtsmarkt zu stören oder zu fluten, wie Sie hier behaupten. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Das ist doch pas- siert! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie lügen doch! Ich war in Essen! Ich wohne da!) Der Weihnachtsmarkt befindet sich übrigens nördlich des Hauptbahnhofs, vor allem auf dem Kennedyplatz und auf der Hauptstraße. Die Demonstration fand am Südausgang des Bahnhofs statt. Wer den Bahnhof in Essen kennt, weiß: Der ist ganz schön breit. Da sind 16 Gleise dazwischen. (Vereinzelt Heiterkeit) Das größte Problem für die Polizei war sicherlich die Menge. Es kamen 10.000 Demonstrantinnen und Demonstranten; 2.500 waren nur angemeldet worden. Vor den Demonstranten musste der Weihnachtsmarkt aber noch lange nicht geschützt werden. Aufgrund der erhöhten Teilnehmerzahl hat die Polizei, die solche Situationen kennt, angrenzende Straßen gesperrt, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Das teilte die Polizei übrigens in ihrer Pressemitteilung mit, die Sie vielleicht hätten lesen können. Das größte Problem waren also nicht ängstliche Innenstadtbesucher, sondern Verkehrsbeeinträchtigungen. Ja, das ist natürlich ein Problem rund um den Versammlungsort. 10.000 Menschen: Klar, das sind nicht alles Engel. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Zum Glück ist nichts passiert!) Die Demonstration verlief nach Angaben der Polizei überwiegend friedlich. Vereinzelt kam es zu Ordnungswidrigkeiten durch das Abbrennen von Pyrotechnik. 17.12.2025 (Thomas Röckemann [AfD]: Auf dem Weih- nachtsmarkt!) – Nicht auf dem Weihnachtsmarkt. Das ist wieder Ihre kleine Lügengeschichte. Das war eine örtliche Trennung. Sie kennen sich wohl alle nur in Damaskus aus, aber nicht in Essen. (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Auf den meisten Ihrer Parteitage hat die Polizei mehr zu tun. Aber Ihnen geht es ja nicht um den Weihnachtsmarkt. Den haben Sie nur in Ihrer Fantasie jetzt an die Demonstration herangerückt. Der Markt und die Demonstration sind für Sie nur ein Anlass, über eine Gruppe zu hetzen. Das, was Sie als Lösungen vorschlagen, hat weder Hand noch Fuß. Da haben Sie auch nicht viel Arbeit reingesteckt. In der Tat kann eine bestehende Schutzberechtigung widerrufen werden, wenn die Gründe für ihre Erteilung nach aktueller Einschätzung nicht mehr vorliegen, weil sich vielleicht die Sicherheitslage im Herkunftsland dauerhaft verbessert hat. Dazu, ob das in Syrien der Fall ist, gibt es viele verschiedene Meinungen. Zahlreiche Experten sind der Ansicht, dass ein neuer Bürgerkrieg bevorsteht. Vor einem Widerruf müssen natürlich auch die Ausländerbehörden prüfen, ob aus anderen Gründen ein Aufenthaltstitel möglich ist. Das könnte manchmal auch in unserem Interesse sein. Ich kann nur feststellen: Der Antrag ist dermaßen komisch. Ich hatte auch das Gefühl, dass die Rednerin der AfD durch Los gezwungen wurde, diese Rede zu halten. So herumgeeiert haben Sie, glaube ich, hier noch nie, weil das Thema, das Sie sich da ausgesucht haben, einfach kein Thema ist. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die antragstellende Fraktion immer wieder Dinge vermischt, Tatsachen verdreht oder sich alternativer Fakten bedient, kennen wir bereits. In diesem Fall ist das einmal mehr so. Das ist nicht nur populistisch, sondern es ist, ehrlich gesagt, auch demokratiegefährdend, und es hat eine rassistische Methode. Gemäß der Darstellung des Polizeipräsidiums Essen kam es aufgrund der Versammlung am zweiten Advent nämlich nicht zu nennenswerten Auswirkungen auf den Weihnachtsmarkt. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie hier permanent das Gegenteil hineinrufen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN) Des Weiteren dauern die Ermittlungen zu dem im Bereich des Essener Hauptbahnhofs erfolgten versuchten Tötungsdelikts noch an. Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang mit der im Antrag angesprochenen Versammlung. Auch hier vermischen Sie bewusst Dinge, nur damit es dann in Ihre politische Positionierung passt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Versammlungsfreiheit ein verfassungsrechtlich geschütztes hohes Gut in unserem demokratischen Rechtsstaat ist, also dem Institut, dass Sie hier einmal mehr vorgeben, schützen zu wollen. Aber mit Ihrem Antrag propagieren Sie natürlich das Gegenteil. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Chris- tian Loose [AfD]) Sie schüren ganz bewusst einmal mehr Ressentiments insbesondere gegen eine Bevölkerungsgruppe; (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) denn das ist Ihr Ziel. Sie pauschalisieren, und Sie diffamieren. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Ihre Rede war durchzogen von „alle“ – „alle“ Syrer*innen –, immer in Verbindung mit „Kriminalität“ und „Sozialsystem“. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Vor allem war aber Ihre komplette Rede durchzogen von mangelnder Faktensicherheit und von Menschenfeindlichkeit. Offensichtlich ist Ihnen entgangen oder politisch nicht genehm, dass es gerade auch die Gruppe der Syrer*innen ist, die nicht zuletzt im Gesundheitssystem viel dazu beiträgt, dass Dinge in diesem Land funktionieren. (Beifall von den GRÜNEN) Ich kann nur jeden Einzelnen und jede Einzelne zum genauen Hinschauen animieren. Denn gerade jetzt werden in den sozialen Netzwerken viele gefälschte Videos von Weihnachtsmärkten im Zusammenhang mit insbesondere Muslimen in Umlauf gebracht, um Ressentiments zu schüren und Ihre menschenverachtende Haltung zu verbreiten. So gibt es auch hinsichtlich des Weihnachtsmarkts in Essen offensichtlich gefälschte Videos. Das heißt nicht, dass wir nicht wahrnehmen würden, dass es gilt, auf eine veränderte Sicherheitslage zu reagieren. Aber hier bewusst auch mit Falschinformationen Ressentiments und Ängste zu schüren, ist schlicht und ergreifend unverantwortlich. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) 17.12.2025 Ihr hier gezeichnetes Weltbild hat auch nichts mit christlichen Werten oder gar Nächstenliebe zu tun. Der Antrag, gespickt mit Behauptungen, zielt im Gegenteil auf Spaltung. Das ist weder fröhlich noch seligmachend. Die Beurteilung der Frage, ob jemand aufgrund der Situation im Heimatstaat schutzbedürftig ist, obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens. Das BAMF ist auch zuständig für die Prüfung, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Schutzanerkennung vorliegen. Ich will aber auch deutlich machen, dass Nordrhein-Westfalen natürlich zu seiner humanitären Verpflichtung steht, verfolgten Menschen hier Schutz zu gewähren. Die Beurteilung der Sicherheitslage in einem Land – das ist hier auch schon mehrfach angesprochen worden –, die mithin die Grundlage für die Entscheidung des BAMF ist, ist diffizil. Ganz sicher obliegt es aber nicht der Einschätzung der AfD, ob Schutzsuchende Ihnen hier dankbar genug sind. (Beifall von den GRÜNEN) Auch Ihre Forderung, die Einbürgerung von Syrerinnen und Syrern mit Flüchtlings- und subsidiärem Schutzstatus umgehend zu stoppen oder sogar den Widerruf der Einbürgerung vorzunehmen, ist nicht minder populistisch. Auch anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte – und das ist die geltende Rechtslage – haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie die im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Deswegen zeigt sich einmal mehr: Dieser Antrag ist gespickt mit unterschiedlichsten Falschinformationen und mit Dingen, die durcheinandergebracht werden, aber auf jeden Fall eines bewirken sollen: Sie sollen Ängste schüren, und sie sollen spalten. – Sie zeigen hier einmal mehr: Es geht um populistische Forderungen, ohne den geringsten rechtlichen Hintergrund zu beachten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16918 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen Landtag und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 6 Im Notfall zählt jede Sekunde – nicht das Portemonnaie! NRW muss jetzt eine Lösung für den Rettungsdienst finden Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/17019 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Kapteinat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich bitte vor, jemand fühlt sich unwohl, bemerkt ein starkes Ziehen in der Brust, eigentlich ein absolutes Warnsignal, ein möglicher Herzinfarkt, bei dem der Krankenwagen dringend gerufen werden sollte. Aber die Person oder die Angehörigen zögern, weil sie in der Presse gelesen haben, dass ein Krankenwagen bald leicht mehrere Hundert Euro kosten kann. Das kann sich die Person vielleicht nicht leisten und ruft deshalb nicht den Krankenwagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Szenario kommt nach aktuellem Stand ab Januar 2026, also in zwei Wochen, auf viele Menschen in Nordrhein-Westfalen zu, die sich in einer medizinischen Notlage befinden. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Auf keinen einzigen!) Das ist inakzeptabel. Wie konnte es dazu kommen? Hintergrund ist ein Streit zwischen den Krankenkassen und den Städten und Gemeinden. Die Stadt Essen hat deshalb beispielsweise als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen konkrete Berechnungen beschlossen, um die Kosten für Rettungseinsätze neu zu regeln – und gerade eben, vor einer guten Stunde, erklärt, auf die Erhebung zunächst zu verzichten; (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So ist es!) denn die Bundesregierung möchte zeitnah liefern. Das ist richtig und wichtig. Denn vor gut zwei Stunden hat der Landkreistag, der immerhin 11 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen vertritt, noch gefordert, dass es genau einer solchen Übergangsregelung bedarf und das Land in die Pflicht genommen wird, sich für seine Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, um eine Übergangslösung zu finden. 17.12.2025 Das zeigt im Übrigen mal wirklich, wie sinnvoll so ein Eilantrag sein kann (Thorsten Klute [SPD]: Genauso ist es!) und wie eilig etwas sein kann. (Beifall von der SPD) Der Landkreistag hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Kommunen nicht die Verursacher dieser misslichen Lage sind. Der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen hat treffend formuliert, dass Eigenanteile erhoben würden, sei sozialpolitisch das falsche Signal, aber man handle aus finanzpolitischer Notwehr. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Not aus Angst vor einer Rechnung keine Hilfe rufen. Das kann lebensgefährlich werden. Es wäre im Übrigen auch nicht zu vermitteln, wenn Politik zusammen mit den beteiligten Akteuren keine Lösung fände. Ich denke, da sind wir uns, mindestens unter den demokratischen Fraktionen, einig. (Beifall von der SPD) Wir durften in den letzten Wochen und Monaten sehen: Andere Ministerpräsidenten haben gezeigt, wie es gehen kann. In Brandenburg hat Ministerpräsident Woidke eine Lösung gefunden. Die Krankenkassen übernehmen dort zumindest übergangsweise die Kosten, die für Fehlfahrten entstehen. Auch Ministerpräsident Lies in Niedersachsen hat reagiert. Und Nordrhein-Westfalen? Von Ministerpräsident Wüst habe ich bis heute nichts dazu gehört. Erst unser Eilantrag, aber immerhin, hat offensichtlich Bewegung in diese Sache gebracht. Lieber Minister Laumann, ich weiß, dass Sie diese Entwicklung mit Sorge sehen, und ich bin froh zu lesen, dass Sie jetzt Gespräche führen und dass unser Druck Wirkung zeigt. Denn wir von der SPD sagen ganz klar: Handeln Sie jetzt, wir haben nur noch zwei Wochen Zeit. Es geht dabei nicht nur um die Stadt Essen, die zunächst erklärt hat, auf weitere Bescheide zu verzichten. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer hat Ihnen das denn erzählt, dass das so ist?) – Das kann man in der Presse lesen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was ist denn in zwei Wochen? Weihnachten?) In zwei Wochen fängt das neue Jahr an. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Kennen Sie denn die Rechtslage dazu? – Thorsten Klute [SPD]: Hören Sie erst einmal Frau Kapteinat zu! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) – Wir klären das gleich, wenn Sie reden, Herr Kollege. Landtag Es gibt andere Städte, die ebenfalls betroffen sind. Es gibt andere Städte, die in den letzten Tagen angekündigt haben, dass sie ab Januar die Kosten für Rettungseinsätze zunächst voll den Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung stellen werden und sich diese dann die Kosten von den Krankenkassen zurückholen müssen. Deshalb bleibt unser Eilantrag leider auch noch bestehen. Wir fordern eine Übergangslösung, wie sie in Brandenburg und Niedersachsen im Dialog mit Krankenkassen und Kommunen gefunden wurde. Wir fordern den Einsatz der Landesregierung auf Bundesebene für eine langfristige Lösung, und wir fordern auch, notfalls eigene Landesmittel bereitzustellen, bis der Bund eine Lösung gefunden hat. (Beifall von der SPD) Es geht um Sicherheit, um Vertrauen, um Patientinnen und Patienten in Not. Wer in einer Notlage ist, darf nicht überlegen müssen, ob er sich Hilfe leisten kann. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ganz ge- nau! Das muss der Grundsatz sein!) Das ist die rote Linie, die wir hier nicht überschreiten dürfen. Das ist die rote Linie unseres Sozialstaates. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, Sie tragen Verantwortung. Deshalb bitte ich Sie inständig, diesem Antrag hier heute zuzustimmen (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Bestimmt nicht!) als gemeinsames Zeichen politischer Verantwortung der demokratischen Fraktionen in schwierigen Zeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Görtz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Guido Görtz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine leistungsfähige Notfallversorgung ist ein Kernbestandteil unseres Gesundheitssystems. Menschen in akuter Not müssen sich darauf verlassen können, jederzeit schnell und qualitativ hochwertig Hilfe zu erhalten, sei es ambulant, stationär oder durch den Rettungsdienst. Genau hier sehen wir jedoch eine zunehmende Entwicklung mit erheblichen strukturellen Schwankungen und Spannungen, insbesondere bei der Finanzierung des Rettungsdienstes. Rechtlich ist die Lage eindeutig. Die Träger des Rettungsdienstes erfüllen ihre Aufgaben als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land Nordrhein-Westfalen kann diesen Streit daher nicht einseitig 17.12.2025 lösen. Ebenso wenig kann das MAGS die Krankenkassen verpflichten, die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze weiterhin voll zu übernehmen. Gleichzeitig zeigt sich immer deutlicher: Die bestehenden Finanzierungsregelungen im SGB V bilden die dynamische Realität moderner Notfallversorgung nicht mehr ausreichend ab. Der Rettungsdienst ist längst nicht mehr nur Transportdienstleister, sondern ein zentraler Akteur der medizinischen Erstversorgung, häufig auch ohne anschließenden Krankenhaustransport. Genau diesen Befund greift der Referentenentwurf des Bundes zur Notfallreform auf. Er macht deutlich, dass Fehlsteuerungen, mangelnde Vernetzung und getrennte Anlaufstellen zu Überlastungen führen, bei Notaufnahmen wie auch beim Rettungsdienst. Die geplante Reform setzt deshalb auf eine bessere Steuerung, eine engere Vernetzung und auf eine dynamische Weiterentwicklung der Rolle des Rettungsdienstes im Versorgungssystem. Besonders wichtig ist dabei der vorgesehene Schritt, die medizinische Notfallrettung als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen und nicht länger allein als Fahrtkostenersatz anzusehen. Das ist ein zentraler Hebel, um Fehlanreize zu vermeiden und eine Versorgung vor Ort rechtssicher zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat sich das MAGS gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium in den vergangenen Monaten intensiv für eine zügige Umsetzung der Notfallreform eingesetzt. Frau Kollegin, da muss ich sagen: Es war schon eine Fehleinschätzung, dass Sie gesagt haben: auf unseren Druck hin. – Das passiert schon längst. (Thorsten Klute [SPD]: Was? – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das erklärt aber nicht, wa- rum die CDU-geführte Stadt Essen letzte Woche noch einen anderen Beschluss gefasst hat!) Minister Laumann und Staatssekretär Heidmeier haben hierzu mehrfach den direkten Austausch gesucht. Darüber hinaus unterstützt Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die von Brandenburg eingebrachte Bundesratsinitiative. Dabei geht es nicht darum, dass Brandenburg bezahlt. (Thorsten Klute [SPD]: Sie könnten wenigs- tens mal Danke sagen!) Umso befremdlicher ist das reflexartige Verhalten der SPD-Opposition. Statt die rechtlichen Zuständigkeiten zur Kenntnis zu nehmen, wird erneut lautstark gefordert, das Land solle einfach bezahlen, obwohl es hierfür weder zuständig noch rechtlich befugt ist. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Weil Branden- burg und Niedersachsen Möglichkeiten ha- ben! – Thorsten Klute [SPD]: Wir lösen gerade ein Problem für Sie!) Landtag Das ist keine verantwortungsvolle Politik, sondern der Versuch, komplexe Probleme mit haushaltspolitisch unseriösen Forderungen zu überdecken. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ist das peinlich!) Wer suggeriert, das Land könne oder müsse hier ohne Rechtsgrundlage Geld einsetzen, zeigt erneut, dass er oder Sie, liebe SPD, nicht mit öffentlichen Mitteln umgehen können. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Noch gravierender: Sie spielen bewusst mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger. (Widerspruch von der SPD – Rodion Bakum [SPD]: So wie Thomas Kufen, nicht wahr?) Es steht zu keinem – zu keinem – Zeitpunkt zur Debatte, dass rettungsdienstliche Einsätze nicht durchgeführt werden. Diese Unterstellung ist einfach falsch und schürt unnötig Verunsicherung. (Zurufe von Christina Weng [SPD] und Susanne Schneider [FDP]) Wir setzen stattdessen auf Klarheit, Rechtssicherheit und nachhaltige Lösungen. Genau deshalb treiben wir die notwendige Reform auf der Bundesebene konsequent voran. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Eine verlässliche Finanzierungs- und Planungssicherheit im Rettungsdienst kann nur durch bundesgesetzliche Anpassungen im SGB V erreicht werden. Das Land handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die entscheidenden Weichen müssen jetzt auf der Bundesebene gestellt werden. (Zuruf) Deshalb stehen wir Ihrem Antrag ablehnend gegenüber.

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Es liegt …

Diese Rede einzeln zitieren

Guido Görtz CDU

Jetzt bin ich auch fertig.

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

… eine Zwischenfrage vor – daher ist es wichtig, dass ich das einbringe, bevor Sie fertig sind –, und zwar von der Abgeordnetenkollegin Frau Kapteinat. Möchten Sie diese gestatten?

Diese Rede einzeln zitieren

Guido Görtz CDU

Selbstverständlich.

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Wunderbar.

Diese Rede einzeln zitieren

Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, herzlichen Dank, 17.12.2025 dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Haben Sie wahrgenommen, dass die Rettungsorganisationen genau davor gewarnt haben und genau die Sorge in den Raum gestellt haben, die wir gerade artikuliert haben? Wäre das alles so sicher und unkompliziert gewesen, wie Sie gerade ziemlich spannend versucht haben zu behaupten, hätte es sicherlich nicht letzte Woche noch einen anderslautenden Beschluss eines CDU-Oberbürgermeisters gegeben, der heute in einem Dringlichkeitsbeschluss abgeändert worden ist. (Guido Görtz [CDU]: Genau!) Das müssen Sie doch selbst merken, oder? (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Die Frage!

Diese Rede einzeln zitieren

Guido Görtz CDU

Die soll ich noch beantworten, oder? – Sie haben sich die Antwort selbst gegeben. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Die Stadt Essen hat das zurückgedreht, weil man jetzt erst einmal die entsprechende Entwicklung auf der Bundesebene im ersten Quartal abwartet. Sie haben eben selbst das Bundesland Brandenburg mit Ihrem Ministerpräsidenten angeführt. Die haben es hinbekommen, dass die Kassen das übernehmen, aber nicht das Land selbst das übernimmt. Insofern sind Sie mit Ihrer Forderung auf dem Holzweg. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Thorsten Klute [SPD]: Da schüttelt sogar der Minister mit dem Kopf! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das ist eine Gerichtsentscheidung! – Thorsten Klute [SPD]: Die Rede hättest du dir sparen können!)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Mehrdad Mostofizadeh.

Diese Rede einzeln zitieren

Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es kann nicht sein, dass Menschen, die einen Rettungswagen brauchen, überlegen müssen, ob sie 267 Euro in der Kasse liegen haben. (Beifall von der SPD – Rodion Bakum [SPD]: Jawohl! Danke! Zustimmung!) Es kann aber auch nicht sein – das ist mindestens genauso gravierend –, dass Krankenwagenfahrten mit 62 Euro berechnet werden. Das ist bei manchen Menschen in der Bevölkerung deutlich häufiger der Fall, als dass der Rettungswagen kommen muss. Landtag Deshalb halte ich es für ein – den Ausdruck erlaube ich mir – starkes Stück, dass es Menschen in diesem Land gibt, sei es in der Kommune oder wo auch immer, die mit dieser Angst der Menschen aus meiner Sicht ganz bewusst spielen. Ich finde das nicht in Ordnung. Ich finde es sogar schäbig, um das sehr klar zu sagen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Jeder kann sich jetzt aussuchen, wen ich meine. (Rodion Bakum [SPD]: Thomas Kufen!) Ich meine unter anderem Menschen aus Essen, weil es dort Informationen gegeben hat, dass die Ratsmitglieder sich angeblich strafbar machten, (Thorsten Klute [SPD]: Oh!) wenn sie der dort im Rat vorliegenden Verordnung nicht zustimmen würden. Ich finde das eine ungehörige Unterdrucksetzung. Es entspricht zumindest meiner Rechtsauffassung nicht, (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) da das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen ziemlich deutlich macht, welche Dinge umlegbar sind und welche nicht. (Thorsten Klute [SPD]: Es geht ja robust zu bei euch in Essen!) Deswegen ist der Vorgang schon einmalig, der in Essen passiert ist. Ich möchte aber …

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Es liegt eine Zwischenfrage von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Moor vor.

Diese Rede einzeln zitieren

Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Justus Moor SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Von Ihrer persönlichen Einschätzung zu Herrn Kufen einmal abgesehen – es ist die Einschätzung innerhalb der kommunalen Familie, dass dort Feuerwehrchefs, Feuerwehrdezernenten und Oberbürgermeister gegebenenfalls in persönliche Haftung gehen, weil sie einen Vermögensschaden in der eigenen Kommune anrichten, wenn sie Gebühren nicht einfordern. Was empfehlen Sie denn der aufgebrachten kommunalen Familie bzw. dem aufgebrachten Oberbürgermeister, wenn er in eine persönliche Haftung gehen muss, weil er Gebühren der Kommune gegebenenfalls veruntreut? (Beifall von der SPD – Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Herr Mostofizadeh.

Diese Rede einzeln zitieren

Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Kollege, ich komme gleich auf das zu sprechen, was auf Bundesebene getan werden muss. Die Gespräche über diese Sachfrage wurden erstmalig im Januar dieses Jahres geführt. Im Februar dieses Jahres hat es – das wird der Minister wahrscheinlich darstellen – umfangreiche Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen gegeben. In diesen Gesprächen ging es unter anderem darum, dass die Krankenkassen gesagt haben, sie seien der Auffassung – diese wird durch die Rechtsauffassung unter anderem aus Brandenburg gestützt –, dass die nicht tauglichen Fahrten, also die Leerfahrten – so nennen wir es einmal; jetzt könnten wir über die Begriffe streiten, aber Sie wissen, worauf ich hinauswill –, nicht mehr abgerechnet werden können und trotzdem zur Last fallen. Ich habe keine 54 Oberbürgermeister und so und so viele Landräte gesehen, die alle ihre Satzungen verändert hätten. Darauf bezog sich eben mein Zwischenruf in Richtung von Frau Kapteinat. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Kann ich Ihnen gleich gerne zeigen!) In zwei Wochen passiert nämlich gar nichts. Herr Moor, die Rechtsauffassung wird zu klären sein, aber das Einfachste ist: In Berlin gibt es eine Bundesregierung aus CDU und SPD. Sie könnte durch einfachen Beschluss des Deutschen Bundestages das Rettungsgesetz ändern. Dazu liegt seit Oktober ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion vor. In der Legislaturperiode der Ampel lag auch schon ein Gesetzentwurf vor. Das haben Sie einfach nicht gemacht, weil Sie nicht die Kraft hatten, diese Frage zu lösen. Das ist doch die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht ein Streit zwischen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Essen. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Goe- ken [CDU] – Zuruf) Ich muss einen Schritt weiter gehen. Worauf es eigentlich hinauslaufen muss: Wir brauchen eine Reform, die dafür sorgt, dass auf der einen Seite vernünftig gesteuert wird. Wir haben immer noch 112 und 116117 als Notrufnummern. In anderen Ländern wird das einheitlich disponiert. Es wäre durch eine schlichte Änderung des Bundesrettungsgesetzes möglich, das so zu machen. Dann stellt sich die Haftungsfrage nämlich nicht mehr, weil dann durch die Disposition diese Frage bereits geklärt ist. Aber schon darüber scheint Bayern wieder irgendwie anderer Meinung zu sein, und manche Bundesländer streiten sich darüber, ob es beim Sozialminister landet oder beim Innenminister. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie aus dem Quark! Machen Sie ein vernünftiges Gesetz, damit diese Situation, dass Menschen Angst haben müssen, Rettungswagen zu suchen, nicht mehr in Deutschland passiert! (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Ich unterbreche kurz noch einmal, weil es eine weitere Zwischenfrage von der Abgeordnetenkollegin Frau Kapteinat gibt. Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE: Ja, das macht Freude. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht wahrgenommen haben, dass die Stadt Waltrop als eine Stadt von vielen gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht hat. Ich zitiere nur zwei Sätze daraus: „Die Folge: Patient:innen müssen die Differenz zwischen Festbetrag und Satzungsgebühr selbst tragen. Hintergrund ist ein landesweiter Konflikt über die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. […] Ab 1. Januar 2026 ändert sich die Abrechnungsweise für Einsätze des Rettungsdienstes der Stadt Waltrop. Fortan wird die komplette Summe dem Patienten/der Patientin in Rechnung gestellt.“ Ich kann Ihnen gerne den Link schicken, aber es ist kein Einzelfall, und anders als die Stadt Essen gibt es offensichtlich Kommunen, die noch nicht entschieden haben, kurz vor Weihnachten, dass sie auf die Erhebung von Gebühren verzichten. Ich frage mich deshalb, wieso Sie behaupten, dass das kein Problem ist, was auf viele Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2026 zukommt. (Beifall von der SPD – Zuruf von Josef Hoven- jürgen [CDU] – Zuruf von Lisa-Kristin Kapt- einat [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Wollen Sie mir zuhören oder dem Kollegen Hovenjürgen? Ich stelle es anheim, aber Sie hatten eigentlich mir eine Frage gestellt. (Mehrere Zurufe – Lachen von Susanne Schneider [FDP]) Frau Kollegin Kapteinat, ich habe nicht gesagt, dass es kein Problem gibt. Es gibt ein Riesenproblem. Das Riesenproblem ist, dass die Bundesregierung bisher nicht die Kraft hatte, eine politische Entscheidung 17.12.2025 darüber zu treffen, wie der Rettungsdienst abzuwickeln ist. Alles, was danach kommt, ist Auslegungssache, und alles, was danach kommt, ist letztlich Flickschusterei. Wenn in Berlin diese Entscheidung nicht getroffen wird – da beißt die Maus keinen Faden ab –, wenn Berlin nicht handelt, ist alles andere Flickschusterei. Warum soll in Waltrop ein anderes Gesetz gelten als in Dortmund? Warum soll in Waltrop eine andere Auslegung sein als in Bochum, in Nürnberg oder in Passau? Das kann doch nicht wahr sein. Wir müssen das jetzt über den Punkt … (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wir werben für eine Bundeslösung!) – Bitte? (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wir werben doch für eine Bundeslösung!) – Sie werben dafür? Dann machen Sie es doch einfach! Sie haben eine Mehrheit im Deutschen Bundestag. Entscheiden Sie, bringen Sie das Rettungsgesetz durch den Deutschen Bundestag! Das ist eine ganz einfache Angelegenheit und geht in einer Sitzungswoche. Machen Sie doch hier nicht so einen Popanz! (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Lisa- Kristin Kapteinat [SPD] – Weitere Zurufe) Das, was Sie hier machen, ist, die Kommunen gegen das Land aufzuhetzen. Das will ich Ihnen an der Stelle auch einmal sagen. Jetzt soll das Land, weil der Bund nicht agiert, Millionen übernehmen, weil die Kommunen nicht mehr bereit sind, die Kosten auf den Tisch zu legen? (Zuruf von der SPD: Einfach mal den Antrag lesen!) Das ist doch aberwitzig, Frau Kollegin. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wir brauchen Klarheit in der Frage. Sie verrennen sich doch völlig bei dem Rettungsgesetz. Das ist doch unanständig, was Sie da machen. Noch einmal zum Sachverhalt zurück: Das Einfachste und Richtigste wäre, ein Rettungsgesetz auf den Weg zu bringen, bei dem klar ist, wer disponiert, bei dem klar ist, wer die Rettungsfahrt übernimmt, und bei dem auch klar ist, dass die Leistungen abgerechnet werden können. Wir brauchen auch eine Übergangslösung, und dazu wird der Minister gleich etwas sagen. Aber die Übergangslösung brauchen wir nur, um wieder auf den Kern zurückzukommen, weil in Berlin trotz besseren Wissens keine Entscheidung getroffen wird. Das müssen wir doch hier an dieser Stelle einmal sehr klar sagen. Landtag (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Herr Minister, ich bin froh, dass Sie gestern offensichtlich noch einmal interveniert haben, aber ich sage es noch einmal sehr deutlich: Die Ratsvorlage in Essen ist am 08.12., zwei Tage vor der Ratssitzung, hochgeladen und am 10.12. beraten worden – mit zum Teil rechtlichen Einschätzungen, die mindestens auf tönernen Füßen stehen. Dazu kann ich nur sagen, auch in Richtung CDU: Rufen Sie Ihre kommunale Familie bitte ein Stück weit zur Ordnung – nein, das ist der falsche Ausdruck. Rufen Sie ihr zu: (Thorsten Klute [SPD]: Ordnungsruf von den GRÜNEN an die CDU!) Ein bisschen Ruhe bewahren, damit hier eine Lösung herbeigeführt werden kann! Aber bitte nicht eine Woche vor Weihnachten den Menschen in Nordrhein-Westfalen das Gefühl geben, dass dieses Land nicht mehr bereit ist, den Rettungswagen vorfahren zu lassen! (Beifall von den GRÜNEN) Das kann doch nicht wahr sein. Thorsten Klute [SPD]: Läuft bei Schwarz-Grün!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, eigentlich hätten Sie den Antrag zurückziehen müssen. (Widerspruch von der SPD) Sie hätten den schon vor dem, was gestern gewesen ist, zurückziehen müssen, weil alles, was in Ihrem Antrag steht, schräg ist. Es liegt die falsche Lösung auf dem Tisch. Sie schreiben, es müssten 267 Euro Eigenbeteiligung gemacht werden. Am Ende ist es aber viel mehr, weil man auch noch ein Abrechnungssystem aufbauen muss usw. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Was ist denn Ihre Lösung?) Aber was schlichtweg nicht stimmt: In Essen – gucken Sie sich die Ratsvorlage einmal an, Lesen bildet – steigen die Kosten für den Rettungswagen von 500 Euro auf 1.028 Euro. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wer soll mir erklären, dass das mit den Gebühren der Leerfahrten zu rechtfertigen ist? Sie haben einer Vorlage – leider meine Fraktion auch, weil sie sich unter Druck fand – zugestimmt, (Zuruf von der SPD: Sie haben zugestimmt!) die schlichtweg auf der Annahme falscher Dinge beruht. Man könnte doch eine Woche später sagen: Wir haben uns verrannt, das war falsch, was dort gelaufen ist, wir handeln jetzt im Sinne der Betroffenen und 17.12.2025 machen auf Bundesebene ein Gesetz, das im Rettungswesen weiterhilft, und der Minister bemüht sich, dass auf Landesebene Übergangslösungen stattfinden. Das, was Sie hier machen, ist: Bund macht Mist, die Kommunen machen Alarm, und deswegen soll das Land bezahlen. – Das ist keine Methode, die der Politik angemessen ist. (Widerspruch von der SPD) Lösen Sie das Problem durch ein vernünftiges Rettungsgesetz! Wie es inhaltlich gemacht werden muss, ist völlig klar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Methode, in Berlin nichts auf den Pin zu kriegen und das Land dafür verantwortlich zu machen, ist der völlig falsche Weg. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Mehrere Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Schneider das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Schneider FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schnaufen wir mal alle ganz tief durch und werden ein bisschen ruhiger, sonst brauchen wir hier drinnen noch einen Rettungsdienst, und das will wirklich keiner. (Beifall von der FDP – Heiterkeit von der SPD) Eine Fahrt mit dem Rettungsdienst darf nicht davon abhängen, ob jemand Geld hat oder nicht. Eine Fahrt mit dem Rettungsdienst darf noch viel weniger davon abhängen, ob eine Kommune finanziell gut aufgestellt ist oder nicht. Das Einzige, wovon eine Fahrt mit dem Rettungsdienst abhängen darf, ist, ob ein medizinischer Notfall vorliegt, ja oder nein. (Beifall von der FDP und der CDU) Diese Grundsätze sind eigentlich selbstverständlich. Die – ich nenne es mal so – Essener Vorkommnisse, die Essener Ereignisse haben erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung geschürt. Die Leute überlegen schon: Kann ich mir einen Rettungsdienst überhaupt noch leisten? Rufe ich da noch an? – Aber in Notfällen soll definitiv niemand in sein Portemonnaie schauen müssen, bevor er einen Krankenwagen ruft. Wir Freie Demokraten setzen aber auch auf Eigenverantwortung. Das heißt: Wenn jemand nachts um drei einen Rettungsdienst ruft, obwohl er schon seit einer Woche Ohrenschmerzen hat, belastet er unser System völlig unnötig. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Landtag Er sorgt im schlimmsten Fall dafür, dass jemand anderes, der zu diesem Zeitpunkt wirklich dringend Hilfe braucht, keine Hilfe bekommt und im schlimmsten Fall verstirbt. Das kann niemand wollen. Daher müssen wir sehr genau hinschauen. (Beifall von der FDP) Es ist aber auch so: Für nachweislich missbräuchliches Verhalten, wenn zum Beispiel jemand einen Rettungsdienst ruft, weil er beim Arzt nicht warten will, gibt es schon heute Strafen. Ich würde mir aber zum Beispiel wünschen, dass noch ein bisschen genauer nachgefragt wird, wenn Menschen in der Leitstelle anrufen, dass es Standards gibt, sodass jede Leitstelle das Gleiche abfragt. Ich habe es selbst erlebt. Ich musste oder durfte innerhalb des letzten Jahres zweimal einen Rettungsdienst rufen. Einmal habe ich angerufen und gesagt: „Jemand ist gestürzt – Verdacht auf Oberschenkelhalsbruch“, – „Ja, wir kommen.“ Da habe ich gedacht: Das ist fix. Der wusste nicht, dass ich einen medizinischen Background habe, kam gleich – wunderbar, alles gut. Das andere Mal habe ich angerufen, als jemand in der Nachbarschaft einen Schlaganfall hatte. Ich habe mir das angeschaut, habe angerufen und gesagt: Ich gehe davon aus, dass der Nachbar einen Schlaganfall hat. – Die Rettungsleitstelle fragte sofort: Was hat er? Warum? Erklären Sie mal. – So sollte das für mich immer laufen. Die müssen fragen: Was haben Sie für Beschwerden? Seit wann haben Sie diese Beschwerden? Haben Sie irgendwelche Medikamente eingenommen? Ist es besser geworden? So kann schon vorher ausgesiebt werden, wer wirklich dringend Hilfe braucht und bei wem vielleicht auch die Telefonnummer 116117 oder der Arzt am nächsten Tag ausreichen. Es ist aber unbestritten, dass diese Fehlfahrten ein Problem sind. Sie machen rund 25 % aller Einsätze aus und stellen natürlich eine finanzielle Belastung dar. So entstehen in NRW Kosten in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr. Die Krankenkassen wollen diese Kosten nicht mehr übernehmen – sie berufen sich auf die Rechtslage –; die Kommunen können diese Belastung aber auch nicht stemmen. Und so ist nun das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Krankenkassen, Kommunen, Patientinnen und Patienten im Gange. In ihrem Antrag schlägt die SPD nun vor, neue Gespräche mit den Kassen zu führen. Sicher: Reden kann man immer, aber angesichts der gescheiterten Verhandlungen über die Kosten der Fehlfahrten erscheinen mir diese Gespräche wenig aussichtsreich. Die Krankenkassen argumentieren nachvollziehbar, dass eine Übernahme von Kosten ohne bundesgesetzliche Rechtsgrundlage gerade im Hinblick auf die wirtschaftliche Verwendung der Versichertengelder eben nicht möglich sei. 17.12.2025 Eine Übergangslösung nach brandenburgischem Vorbild wäre eine Scheinlösung. Brandenburg ist schon von der Einwohnerzahl her nicht ansatzweise mit NRW zu vergleichen. Angesichts der Ausgangslage und der Position der Landesvertretungen der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen halte ich eine Übergangslösung für ziemlich unrealistisch. Sie, liebe SPD, wecken damit Hoffnungen, die Sie wahrscheinlich nicht erfüllen können. Die Lösung kann – das haben wir schon gehört – definitiv nur auf Bundesebene gefunden werden. Ich habe den vorherigen Rednern gut zugehört. An die Fraktion der Grünen: Wenn Sie der Opposition hier vorwerfen, dass wir Ängste schürten, dass wir unanständig argumentierten, weil wir uns ernsthaft mit einem Problem beschäftigen wollen, das die Menschen in diesem Land besorgt und umtreibt, dann finde ich diese Argumentation von Ihnen schäbig. (Beifall von der FDP) Zum Schluss noch ein Satz. Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, bitte tun Sie mir den Gefallen: Wenn Sie jemanden mit drückenden, bohrenden, wühlenden, ausstrahlenden Schmerzen im Herzbereich vorfinden, der vielleicht noch schweißig ist; wenn Sie jemanden vor sich haben, der auf einmal komisch und verwaschen spricht, der seine Arme ungleichmäßig bewegt, der beim Gehen stolpert – zögern Sie nicht und rufen Sie in so einem Fall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die 112 an. Ich danke ich Ihnen allen, dass Sie das vielleicht mitnehmen, und danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Dr. Vincentz.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Krankenkassen sind pleite – so viel ist bekannt –, und auch die Kommunen stehen finanziell nicht gut dar. Auch das haben wir hier reichlich miteinander debattiert. Dass Sie aus meiner Sicht eine erhebliche Mitschuld an beidem tragen, ist wohl auch klar. Nicht umsonst verklagen aktuell die Krankenkassen, zumindest die gesetzlichen, die Bundesregierung: Es gibt eine Unterfinanzierung beispielsweise der Sozialhilfeempfänger im Krankenkassensystem. Auch bei den Kommunen kann man sich lange darüber streiten. Sicherlich gibt es die eine oder andere, bei der ideologische Wolkenschlösser in der kommu-Landtag nalen Selbstverwaltung dazu geführt haben, dass die Kommune nicht gut dasteht. Aber Land und Bund haben in den vergangenen Jahren auch durchaus Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt – allesamt immer deutlich unterfinanziert –, sodass man im Sinne der Konnexität durchaus sagen kann, dass Sie im Landtag Nordrhein-Westfalen ein gehöriges Stück dazu beitragen, dass es unseren Kommunen nicht gut geht. Wozu das im Einzelnen führt – das leugnen Sie immer gerne, wenn Sie sagen, niemandem werde etwas weggenommen und man könne nicht die eine Gruppe gegen die andere ausspielen –, sehen wir jetzt in der Praxis ganz klar: Selbst die allgemeine Daseinsvorsorge leidet darunter, indem man allen Ernstes darüber nachdenkt, Sie persönlich für eine vermeintliche Fehlfahrt in einem Krankenwagen zahlen zu lassen. Über 200 Euro soll das im Einzelnen kosten. Ja, wenn man sich mit dem Rettungsdienst auseinandersetzt, wenn man jemals mit Intensivmedizin, mit einer Notaufnahme etc. zu tun hatte, dann weiß man, dass das ärgerlich ist. Jemand hat mitten in der Nacht den Rettungswagen gerufen, und das ist ganz offensichtlich kein Notfall. Dann liegt es sehr nahe, zu sagen: Lasst ihn doch selbst dafür zahlen. – Dass das aber politisch nicht funktioniert, sollte jedem, der nach dem Zorn in der Nachtschicht zwei Kaffee getrunken hat und noch einmal darüber nachdenkt, eigentlich auch bewusst sein. Ein guter Grund dafür, dass man es eben nicht so machen kann, ist schlichtweg, dass der eine oder andere dann aufgrund der hohen finanziellen Kosten vielleicht nicht mehr den Notarzt ruft – mit fatalen Folgen. Das spricht elementar gegen den Präventionsgedanken in unserem Gesundheitssystem. Es können unter Umständen Folgeschäden entstehen, die nicht nur medizinisch dramatisch, sondern auch in der Behebung deutlich teurer sein können. Das geht natürlich auf die fehlende medizinische Kompetenz von Laien zurück. Beispiel „Fieber“. Ein Kind fiebert und hat plötzlich einen kurzen Krampfanfall. Die aufgeregten Eltern rufen natürlich sofort die 112 und bringen das Kind mit dem Krankenwagen in das Krankenhaus. Es war ein normaler Fieberkrampf – harmlos und kein Problem. Ist das eine Fehlfahrt? Schwierig. Ein Kind hat Fieber, erst gar nicht so stark. Nach mehreren Wochen im Krankenhaus müssen dann beide Arme und beide Beine abgenommen werden. Die Eltern haben zu lange gezögert. Es war das Waterhouse-Friderichsen-Syndrom – kann ziemlich schnell ziemlich gefährlich werden, kann man unterschätzen. Beispiel „Brustschmerz“. Ein Patient mittleren Alters hat Brustschmerzen und kommt in die Notaufnahme. Am Ende stellt sich heraus: Es war das Weihnachtsessen. Beim sogenannten Roemheld-Syndrom führen 17.12.2025 Gase aus dem Verdauungstrakt zu ähnlichen Symptomen wie beispielsweise bei einem Herzinfarkt. Eine ältere Dame kommt zu Fuß mit Rückenschmerzen ins Krankenhaus. Am Ende ist sie tot. Es war ein Herzinfarkt. Wer von Ihnen hätte das gewusst? Wahrscheinlich die wenigsten. Ein anderes Beispiel. Dem älteren Herrn am Kaffeetisch hängt auf einmal die linke Gesichtshälfte herunter. Der Kaffee läuft aus der Mundspalte heraus. Alle schreien: Alarm, Alarm. Höchstwahrscheinlich ein Hirninfarkt. – Das kann sein. Im Krankenhaus wird dann festgestellt: Es ist eine idiopathische Fazialisparese, vielleicht aufgrund eines Herpesvirus. Die ist absolut harmlos. (Zurufe von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ein anderer erkennt plötzlich seine Frau nicht mehr. Sie denkt vielleicht: Ehestreit. Er redet nicht mehr. – Dahinter steckt aber – Überraschung – tatsächlich ein Infarkt. Hätten Sie es gewusst? Wahrscheinlich die wenigsten. Wer also soll das als medizinischer Laie im Notfall auseinanderhalten und nicht lieber einmal mehr die 112 rufen als einmal zu wenig? Im Einzelfall kann das tatsächlich Leben retten. Für offensichtliche Missbrauchsfälle gilt bereits jetzt, dass man diese Fahrten selber zahlt. Wer bei der Weihnachtsfeier mal wieder einen zu viel über den Durst getrunken hat und sich mit dem Krankenwagen in die nächste Notaufnahme fahren lässt, muss auch heute – kein Wunder – selber zahlen. Allerdings – ich glaube, dass wir uns da alle einig sind – darf Notfallrettung kein Luxusgut sein. Notfallrettung darf nicht zu einer Zweiklassenmedizin führen. Notfallrettung darf nicht vom Geldbeutel abhängen und zu der Überlegung führen, ob man es sich überhaupt leisten kann, seine Erkrankungen abchecken zu lassen. Daher ist es vollkommen richtig, dass wir heute darüber debattieren. Es ist vollkommen richtig, dass auf Bundesebene eine Lösung gefunden wird. Mir ist es ehrlicherweise völlig egal, welche Ihrer Parteien, die im Land oder im Bund Teil verschiedener Regierungskonstellationen sind, sich bewegt. Es muss sich auf jeden Fall etwas ändern. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. – Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen der Verlauf der Debatte am Anfang hat sehr deutlich gemacht, dass die Problematik rund um den Rettungsdienst bei uns in Nordrhein-Westfalen herausfordernd ist. (Thorsten Klute [SPD]: Danke!) Deswegen sage ich erst einmal etwas dazu, wie die Rechtslage derzeit ist. Die Länder haben die Gesetzgebungszuständigkeit für den Rettungsdienst, und der Bund hat die Zuständigkeit für das Krankenkassengesetz, also für das SGB V. In Nordrhein-Westfalen ist seit vielen Jahrzehnten geregelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes diesen in pflichtiger Selbstverwaltungsaufgabe sicherstellen. Unsere Kreise, die kreisfreien Städte, in den Landkreisen aber auch größere kreisabhängige Kommunen machen das in Selbstverwaltung. Dafür können diese natürlich Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erheben. Im SGB V ist der Rettungsdienst so geregelt, dass er eine reine Transportleistung zum Krankenhaus ist. In diesem Unterschied liegen der Streit und die Problematik, denn der Rettungsdienst ist heute eine umfassende hochprofessionelle notfallmedizinische Versorgungsstruktur, die durch hochqualifizierte Fachkräfte täglich erbracht wird. Genau darin liegen im Wesentlichen die Finanzierungsproblematik und der Streit über die Finanzierungsproblematik. Das Problem kann natürlich – das ist von vielen Rednern gesagt worden – nur dadurch geändert werden, dass das Bundesgesetz der jetzigen Realität des Rettungsdienstes in Deutschland angepasst wird. Solange das nicht so ist, ist die Rechtslage eben nicht an die heutige Realität angepasst. Wir bemühen uns schon seit Längerem, diesen Konflikt zunächst einmal in Nordrhein-Westfalen aufzulösen. Hier ist es viele Jahrzehnte so gewesen, dass den Kommunen die kalkulierten Kosten von den Krankenkassen erstattet worden sind. Die kalkulierten Kosten sind in Nordrhein-Westfalen von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Dass die Krankenkassen da ein bisschen hingucken, kann ich schon verstehen. Auf der anderen Seite können die Kommunen natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Deswegen ist es interessant, wie Fehlfahrten am Ende definiert werden. Ich gehe davon aus, dass beide Seiten in Nordrhein-Westfalen wissen, dass die Gespräche schlicht und ergreifend nicht scheitern dürfen. Wir brauchen eine Lösung. Weder die Krankenkassen können damit leben, dass die Gespräche scheitern, noch die Kommunen können damit leben, dass die Gespräche scheitern, weil das in der Bevölkerung einfach nicht 17.12.2025 vermittelbar ist. Das haben viele Redner deutlich gemacht. Es ist immer so: Wenn man einen Konflikt auflösen will – das ist immer damit verbunden –, muss man Transparenz herstellen – (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!) über Kostenkalkulationen, über Fehlfahrten. Auch die Prozentzahlen zu Fehlfahrten sind im Übrigen von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Ich freue mich darüber, dass ich heute sagen kann, dass in die Sache Bewegung gekommen ist, dass beide Seiten jetzt aufeinander zugehen, sich erst einmal verstehen und in die Situation des anderen hineindenken. Jetzt kommt es darauf an, dass wir diese Transparenz zumindest für einige Musterkommunen herstellen und dann zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und Krankenkassen überlegen, wie man zu Lösungen kommen kann. Ich bin sehr optimistisch, dass wir diese Lösungen bis Ostern erarbeiten werden und dann erst einmal eine Grundlage für Nordrhein-Westfalen haben, die so lange halten muss – das sage ich ausdrücklich –, bis wir ein neues Bundesgesetz haben. Dann braucht es wahrscheinlich sowieso ein paar Systemveränderungen für die Art und Weise, wie wir in Nordrhein-Westfalen den Rettungsdienst gestalten. Es ist kein Geheimnis, dass mein Ministerium deswegen auch dabei ist, das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen zu überarbeiten. Aber bevor man damit in die Öffentlichkeit geht, hätte ich wenigstens gerne einen Kabinettsbeschluss in Berlin, sodass man sieht, wo es in den einzelnen Ausrichtungen hingeht. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!) Ich kann nur appellieren, dass Transparenz über die Kostenkalkulationen hergestellt wird. Ich glaube, dass man dann auch Lösungen finden wird, wie das weiterhin solidarisch über die Krankenkassen finanziert werden kann. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Herr Minister, vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 18/17019. Wer stimmt diesem Eilantrag zu? – Die Fraktionen von SPD und AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Eilantrag abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 7 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/16987 Sie kennen die Spielregeln: Nach der Antwort hat der Antragsteller oder die Antragstellerin drei Zusatzfragen, alle anderen Abgeordneten haben zwei Zusatzfragen. Ich rufe die Mündliche Anfrage 74 des Abgeordneten Dietmar Brockes von der FDP-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Ministerin Neubaur antworten wird. Sie hat jetzt das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Brockes, gern will ich die von Ihnen gestellten Fragen beantworten. Bevor ich näher darauf eingehe, welche Maßnahmen für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen wir umgesetzt haben, erlauben Sie mir zunächst, die wirtschaftliche Lage ein bisschen einzuordnen. Wir alle wissen, dass Deutschland sich in der längsten wirtschaftlichen Schwächephase seiner Geschichte befindet. Das geht auch an uns in Nordrhein-Westfalen nicht spurlos vorüber. Aber auch für die FDP gilt, was ich vor einigen Wochen Richtung SPD gesagt habe: Lassen Sie uns mit konstruktiver Kritik miteinander arbeiten und nicht in Schwarzmalerei verfallen. Das hilft einzig den Kolleginnen und Kollegen von ganz rechts. Ich rede die Herausforderungen für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen nun wirklich nicht klein, weil mir sehr bewusst ist, was in den Betrieben jeden Tag geleistet wird, wie viele tatsächlich kämpfen müssen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alles tun, um Unternehmen zu unterstützen und Beschäftigung zu sichern. Auch am Jahresende 2025 bleibt die wirtschaftliche Situation angespannt. Die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie ist kaum vorangekommen. Viele Krisen und große Unsicherheiten haben die Erholung gebremst: die Energiekrise, die US-Zölle und die chinesische Konkurrenz. Wir haben schon oft darüber gesprochen, hier und im zuständigen Ausschuss. 17.12.2025 Zudem belastet die schwache Industriekonjunktur die Stimmung im ganzen Land. Besonders die energieintensiven Branchen in Nordrhein-Westfalen leiden unter hohen Energiepreisen. Dass NRW bei den Konjunkturdaten besser als Bayern oder Baden-Württemberg liegt, zeigt allerdings, dass die Herausforderungen keineswegs Nordrhein-Westfalen allein treffen oder nur in der energieintensiven Industrie zu finden sind. Längst ist diese Krise auch in den deutschen Vorzeigebranchen, der Automobilindustrie und dem Maschinenbau, angekommen. Auch wenn die Gesamtlage schwierig bleibt, gibt es vorsichtige Anzeichen einer Erholung – ich beziehe mich auf die Prognose des RWI und beschreibe sie –: Für das Jahr 2025 rechnet das RWI mit einem Wachstum von 0,1 %. Für 2026 wiederum sagt das RWI – das schon seit mehreren Jahren und Legislaturperioden für das jeweilige Wirtschaftsministerium die Prognosetätigkeiten hinsichtlich der Konjunktur in Nordrhein-Westfalen übernimmt – eine noch deutlichere Erholung von 1,1 % voraus. Die heutigen Erwartungen, unter anderem vom ifo Institut, für Deutschland sind erneut deutlich pessimistischer. Wir aus NRW müssen in Richtung Bundesregierung gemeinsam Reformeifer einfordern. Sie verweisen darauf, lieber Herr Brockes, dass das Sondervermögen des Bundes ein wesentlicher Treiber für das Wachstum ist. Ja, das ist richtig. Was mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für das Land und die Wirtschaft geleistet werden kann, kann sich wirklich sehen lassen. Der Wachstumseffekt durch zusätzliche Ausgaben liegt bei etwa einem halben Prozentpunkt – darauf gehe ich gleich noch detaillierter ein. In Ihrer Anfrage haben Sie auch den Arbeitsmarkt erwähnt. Sie haben recht, dass die Entwicklung der letzten Monate besonders schmerzhaft war, weil auch gute und stabile Jobs verloren gegangen sind, vor allem in der Industrie. Inzwischen sinken die Arbeitslosenzahlen nicht saisonbereinigt wieder. Im November hatten wir 765.710 Arbeitslose in Nordrhein-Westfalen. Die Arbeitslosenquote lag laut RWI im Jahresdurchschnitt bei 7,8 %. Das darf uns nicht zufriedenstellen. Aber im kommenden Jahr werden zusätzlich 40.000 neue Jobs in NRW entstehen. Wie schon in den letzten Monaten wird der Beschäftigungszuwachs wieder höher als im Bund ausfallen. Das stärkt das Einkommen, den Konsum und das Vertrauen der Menschen. Zum Thema „Insolvenzen“. In der Tat war in den zurückliegenden Monaten ein überdurchschnittlicher Anstieg der Insolvenzzahlen zu verzeichnen. Wir beobachten das sehr genau. Nach aktuellen Zahlen von Creditreform sind die Insolvenzen in 2025 deutschlandweit um 8,3 % auf 23.900 Fälle gestiegen. Trotz dieser Steigerung bleiben die Insolvenzzahlen aber unter dem Niveau der Finanzkrise 2009/2010. Der Anstieg schwächt sich im Vergleich Landtag zu den Vorjahren ab, dennoch handelt es sich um den höchsten Stand seit 2014. Nordrhein-Westfalen kann sich dem nicht entziehen, aber auch bei uns flacht der Anstieg ab. Das Insolvenzgeschehen bewegt sich damit in Nordrhein-Westfalen in etwa auf dem Niveau von 2016. Ein Vergleich mit dem Jahr 2022, als es trotz Pandemie ein historisches Tief des Insolvenzgeschehens gab, ist aber schlicht unseriös. Dieses Tief ist zurückzuführen auf die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie auf umfängliche staatliche Unterstützungsmaßnahmen während der Coronapandemie. Der Anstieg in den Folgejahren ist zu einem nicht unwesentlichen Anteil ein Nachholeffekt aus den Pandemiejahren. Ich bestreite aber nicht, dass sich das Insolvenzgeschehen über eine Normalisierung hinaus entwickelt. Viele dieser Ursachen können wir auf der Landesebene, ja nicht einmal auf der Bundesebene beeinflussen. Wo wir aber handeln können, tun wir das. Wir als Landesregierung nehmen unsere Verantwortung wahr. Die geopolitischen Entwicklungen sind für eine Exportregion wie Nordrhein-Westfalen alles andere als günstig. Wir erleben zunehmend Nationalismus und Protektionismus. Auf dem Weltmarkt werden chinesische Hersteller zu ernsthaften Konkurrenten für unsere Produkte, häufig unter anderen Bedingungen. Auch der Zollkonflikt mit den USA schwelt weiter. Trump nimmt die Schwächung der eigenen Wirtschaft in Kauf, um seine eigenen politischen Ziele durchzusetzen. Glücklicherweise ist NRW nicht ganz so stark wie andere Länder vom US-Markt abhängig. Trotzdem spüren wir die Folgen. Unseren Unternehmen fehlt es an Vertrauen und an Planungssicherheit. Genau in dieser schwierigen Lage meine ich, meinen wir als Landesregierung: Europa muss zusammenhalten, denn ohne ein starkes geeintes Europa besteht die Gefahr, dass Einzelstaaten gegeneinander ausgespielt werden. Nur eine geeinte EU kann Interessen durchsetzen und ihre Stärken ausspielen. Für unsere Interessen bringen wir uns als NRW deswegen immer wieder konkret und aktiv auf europäischer Ebene ein. Jenseits der internationalen Politik haben wir mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan – er war heute Morgen in der Haushaltsdebatte mehrfach Thema – Planungssicherheit für die Wirtschaft für die nächsten zwölf Jahre gegeben und stärken Investitionen und Vertrauen. Wir ermöglichen Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche. Der NRW-Plan ist unser Zentralschlüssel, um den Investitionsstau aufzulösen und die Wirtschaft zu stärken. Er ist das größte Investitionsprogramm der Geschichte NRWs. In den kommenden zwölf Jahren 17.12.2025 können 31 Milliarden verausgabt werden; davon 21 Milliarden Euro an die Kommunen, denn die Kommunen waren nämlich schon immer der größte öffentliche Investor. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan geben wir die Möglichkeit, einen echten Nachfrageturbo auszulösen. Gleichzeitig werden Schulen, Straßen, Schienen, Krankenhäuser, Kitas und die digitale Infrastruktur modernisiert. Das steigert das Potenzialwachstum weiter. Unser Plan ist damit die Reaktion auf jahrzehntelange Versäumnisse; viele davon gab es auf der Bundesebene. Zu lange wurde gespart statt gestaltet. In der Vergangenheit fehlten oft die Investitionen des Bundes. Viele Kommunen konnten kaum noch investieren. Schlaglöcher, alte Schulgebäude waren die Folge – mit der schwarzen Null in den wirtschaftlichen Stillstand. Ausdruck der Fokussierung auf Investitionen ist auch der Einzelplan meines Ressorts. Im Haushalt meines Ministeriums haben wir die Investitionsquote 2025 gegenüber 2018 verdoppelt. Lieber Herr Brockes, ich meine, so sieht ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern aus. Wir setzen dabei klare Prioritäten bei Infrastruktur, Technologie und Investitionen. Der Wachstumseffekt durch einen zusätzlichen Ausgabenanteil liegt bei etwa einem halben Prozent. Dazu trägt der NRW-Plan maßgeblich bei. Es gibt bereits in 2026 einen konjunkturellen Schwung, den wir nach den schwachen Jahren dringend brauchen. Alleine das wird aber noch nicht ausreichen, und es ist unbestritten, dass es daneben wirksame Entlastungen beispielsweise beim Strompreis und konsequente Strukturreformen braucht. Unser Anspruch ist, die Konjunktur nicht bloß mit staatlichen Ausgaben zu befeuern, sondern das Wachstum mittel- und langfristig zu stärken. Dabei nehmen wir die Generationengerechtigkeit ernst und investieren dort, wo wir Zukunft für Wirtschaft und Menschen schaffen können: bei Bildung, Betreuung, Energie, Klima und Verkehr, Krankenhäusern und Gesundheitssystem, Digitalisierung und Forschung, neuen Technologien von Bioökonomie bis hin zur Quantentechnologie. Unsere öffentlichen Investitionen werden private Investitionen nach sich ziehen. Im Rheinischen Revier lässt sich das ja schon beobachten bei 2,3 Milliarden Fördermitteln, über 3 Milliarden Euro privaten Investitionen und mehr als 5.500 Arbeitsplätzen. Natürlich müssen die Investitionsmilliarden aber vor allem bei den Menschen ankommen. Deshalb geben wir die 10 Milliarden Euro unbürokratisch, planbar und pauschal über zwölf Jahre vom Land an die Kommunen. Zudem müssen sich die Mittel an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Wir vertrauen dabei auf die Kommunen, auf die Städte und auf die Gemeinden, Landtag denn sie wissen am besten, wo das Geld am meisten bewirkt. Es wird keine endlosen Dokumentationsund Verkomplikationsnachweise geben. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Räte und die Verwaltung stehen in direkter Verantwortung vor ihren Bürgerinnen und Bürgern. Heute Morgen war auch der Einstieg in die Altschuldenregelung ein wichtiger Teil, und ja, wenn die Kommunen der wichtigste öffentliche Investor sind, dann folgen wir damit der Logik, dass, wer Zins und Tilgung zahlt, nicht in Zukunft investieren kann. Die anteilige Übernahme kommunaler Altschulden entlastet die Kommunen zusätzlich. 50 % der übermäßigen kommunalen Altschulden werden in der Schuld des Landes übernommen sein. Die entstehenden Finanzierungslasten werden mit 250 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt finanziert. Genau das schafft Spielräume für Investitionen. Wir unterstützen bei der landeseigenen Förderbank NRW.BANK Unternehmensinvestitionen mit dem Programm „NRW.BANK.Invest Zukunft“. Stand Anfang Dezember, 05.12., waren bereits 2.907 Projekte mit einem Volumen von 540 Millionen Euro bewilligt. Mehr als 80 % dieses Neuzusagevolumens sind an kleine und mittlere Unternehmen gegangen. Wir haben für den Einstieg in die zukunftsfähige Industrieregion Nordrhein-Westfalen mit dem Wettbewerb für CCU-Modellregionen drei Gewinnerprojekte auf den Weg gebracht, die innovative Technologien zur CO -Nutzung konkret in die Umsetzung bringen. Damit fördern wir aktiv den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Zudem setzen wir uns für grüne Leitmärkte ein. Außerdem ermöglichen wir trotz angespannter Haushaltslage die Kofinanzierung von BIK-Projekten des Bundes und von Programmen wie Produktives.NRW, die Initiative „IN4climate.NRW“ oder die Beteiligung an IPCAI-Projekten. Wir unterstützen konkret jedes Unternehmen, das in Nordrhein-Westfalen Innovationen voranbringt. Wer dabei Fragen, Unterstützungsbedarf oder Prozessschwierigkeiten hat, bekommt von uns Hilfe. Das ist so, und das garantiere ich mit meinem Team aus dem Wirtschaftsministerium. Wichtig für unsere Industrie ist ein funktionierender Carbon-Leakage-Schutz, und dafür gibt es drei wesentliche Instrumente. Das sind die Strompreiskompensation, die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten und für die Sektoren, die einbezogen sind, den CBAM. Wir setzen uns dafür ein, dass genau dieser Schutz für unsere Industrie gewährleistet ist, und wir fordern das bei allen drei Instrumenten ein. Sie können es sprachlich drehen und wenden, wie Sie wollen, aber wir stehen an der Seite unserer nordrheinwestfälischen energieintensiven Industrie. Sie sehen, dass wir Politik für die ganze Wirtschaft machen. Aber natürlich ist gerade der Erhalt der Chemieindustrie essenziell für den Standort Nordrhein-17.12.2025 Westfalen, für die Wertschöpfungsketten, für unseren Wohlstand. Im Chemie- und Raffineriepakt, unterzeichnet von IGBCE, VCI NRW und der Landesregierung durch meine Person, gibt es ein starkes gemeinsames Commitment für Transformation, für Investitionen in den Klimaneutralitätspfad in Nordrhein-Westfalen, für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und für gute Arbeitsplätze. Auch auf den Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier gehen Sie in Ihre Anfrage ein. Lassen Sie mich dazu klarstellen: Die Landesregierung hält unverändert am Kohleausstiegsziel 2030 fest. Im Rahmen des Chemie- und Raffineriepakts NRW wurde lediglich auf die gesetzlich verankerte Überprüfung hingewiesen. Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ermöglicht als Ultima Ratio auch einen Reservebetrieb von Braunkohleblöcken im Rheinischen Revier bis 2033 außerhalb des Strommarkts. Auch hier zum wiederholten Male: Die Bundesregierung muss laut KVBG bis August 2026 prüfen, ob die Braunkohlenanlagen Niederaußem K, Neurath F und Neurath G in eine Reserve bis 2033 überführt werden sollen. Die genannte Formulierung im Pakt betont also ein verantwortungsvolles und datenbasiertes Vorgehen sowie, energiepolitische Entscheidungen fortlaufend anhand der jeweils aktuellen Erkenntnislage zu überprüfen und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Als Landesregierung sind wir uns außerdem bewusst, was der Bürokratierückbau für unsere Wirtschaft bedeutet. Wir schwadronieren nicht nur, sondern wir machen. Ich gehe die Wette ein, dass, wenn wir konkret werden, Sie auch nicht mehr vorschlagen werden als das, was wir längst tun. Wir erarbeiten aktuell ein zweites Beschleunigungsund Entlastungspaket, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und weitere spürbare Entlastungen zu schaffen. Unter anderem gilt für Mobilfunkantennenträger seit 2024 eine weitgehende bauordnungsrechtliche Verfahrensfreistellung. Das digitale Portal „Beteiligung NRW“ ermöglicht die vollständige digitale Abwicklung der Beteiligungsverfahren bei Raumordnungsverfahren. 160 Kommunen und sonstige Planungsträger in NRW nehmen bereits daran teil. Ich habe mit dem Board für Entlastung und Beschleunigung regelmäßig Vertreterinnen von Wirtschafts- und Industrieverbänden, Gewerkschaften und den Bezirksregierungen auf Spitzenebene zusammengeführt. Wir tauschen uns regelmäßig entlang konkreter Vorhaben zur Verbesserung unserer regelhaften Prozesse bei Genehmigungen und Planungen aus. Landtag Es gibt regelmäßige Praxischecks, um im Dialog mit Unternehmen und Genehmigungsbehörden Entlastungspotenziale aus der Anwenderperspektive zu identifizieren; zuletzt bei Großraum- und Schwerlasttransporten, zu Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren und zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Großbatteriespeichern. Neu ist auch: Gründungen werden durch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips agiler und digitaler. Neugründungen sollen zukünftig innerhalb von sieben Tagen möglich sein und nicht mehr Monate dauern. Zudem erleichtern wir mit der Bundes-Imissionsschutzgesetz-Kollaborationsplattform die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen bei imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Auf einer zentralen digitalen Plattform wird der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Genehmigung erfolgen. Wir verzichten auf das Widerspruchsverfahren bei imissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Wir haben einen Bürokratieabbaucheck eingeführt, um sämtliche Rechtssetzungen und Verwaltungsverfahren von Beginn an auf bürokratische Entlastungen zu prüfen, und wir haben in Richtung des Bundes im September 2025 in einer Bundesratsinitiative umfassend die Abschaffung und Vereinfachung unnötiger Berichts- und Dokumentationspflichten, Verbesserungen beim Datenschutz und Vereinfachung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge adressiert. Bei der Außenhandelsstatistik reduzieren oder streichen wir Meldungen. Über 5.000 exportierende Betriebe in Nordrhein-Westfalen sparen dadurch Zeit, ohne dass die Qualität darunter leidet. Bürokratieabbau ist ein Marathon. Ganzheitliches, ressortübergreifendes und konsequentes Handeln ist dabei erforderlich. So viele Maßnahmen es auch sind: Wir sind noch lange nicht am Ende, sondern arbeiten sehr konzentriert weiter daran. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Unser Ziel steht: Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden. Zu diesem Anspruch stehen wir als Landesregierung. An diesem Ziel orientiert sich unsere Politik; an diesem Ziel orientiert sich die Politik der Landesregierung. Für uns ist klar: Nordrhein-Westfalen kann nur mit einer starken Industrie klimaneutral werden. Wohlstand, Unabhängigkeit und Klimaschutz ohne Industrie sind eine Illusion. In einer Neuauflage des industriepolitischen Leitbildes 2025 haben wir mit Unternehmen und Gewerkschaften genau das festgehalten. Nur eine dauerhaft nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft ist wettbewerbsfähig, stärkt den Standort, erhält Arbeitsplätze und schafft neue. Dazu wollen wir gemeinsam die Voraussetzungen schaffen. Diese Vereinbarung gilt. 17.12.2025 Wir alle können eine lange Liste an Herausforderungen aufzählen, aber wir kommen nur voran, wenn wir darüber hinausgehen. (Marcel Hafke [FDP]: Wir sind in der Frage- stunde, nicht in der Vorlesestunde!) Wir brauchen eine Anpackmentalität und ein gemeinsames Verständnis dafür, wohin wir wollen. Aber im Land haben wir die richtigen Hebel nicht nur in der Hand, sondern wir bedienen sie auch. Wir investieren in Fortschritt, in Vertrauen und in die Menschen, die unser Land tragen. – Vielen Dank. (Marcel Hafke [FDP]: Amen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt kommen wir zu den Zusatzfragen. Es haben sich schon einige Kollegen und Kolleginnen angemeldet. Es beginnt die Kollegin Susanne Schneider. Bitte sehr. (Susanne Schneider [FDP] deutet auf Dietmar Brockes [FDP].) – Frau Schneider zieht zurück? Okay. (Susanne Schneider [FDP]: Nein, ich würde dem antragstellenden Kollegen den Vortritt lassen! Entschuldigung, Herr Präsident!) – Dann folgt jetzt der Kollege Brockes. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die vielen Worte, Frau Ministerin. Sie haben gerade wieder versucht, die Prognosezahlen – die 0,1 % Wachstum für dieses Jahr und die 1,1 % für 2026 – positiv auszudrücken, und wollten damit Optimismus verbreiten. Mir kommt das irgendwie bekannt vor. Können Sie uns vielleicht noch einmal sagen, wie die Prognosezahlen für 2024 waren und bei welchem Satz wir am Ende gelandet sind? Können Sie es auch für 2025 darstellen, als wir meines Wissens bei ähnlichen Werten – sogar noch darüber – gestartet sind wie 2026, aber dann auf einem ganz anderen Niveau gelandet sind?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Brockes, vielen Dank für die Frage. Die Botschaft entsteht ja beim Empfänger, und ich freue mich, wenn ich Optimismus bei Ihnen auslöse. Ich habe die Prognosezahlen vorgetragen, die das RWI wahrscheinlich schon Frau Thoben, spätestens aber Herrn Duin, Herrn Pinkwart und nun auch für mir als Wirtschaftsministerin in einem Konjunkturbericht Landtag zur Verfügung stellt, den das Wirtschaftsministerium des Landes zusammen mit der IHK Nordrhein-Westfalen vorstellt. Das heißt, es ist eine Plattform der Konjunkturprognosen, die in den Jahren 2024 und 2025 jeweils nach unten korrigiert werden mussten. Das sind aber Prognosen, die nicht das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen entwickelt und politisch beeinflusst, sondern das ist die Arbeit des RWI, auf die das Land Nordrhein-Westfalen über mehrere Legislaturen hinweg zurückgreift. Ich habe in dem Vortrag zu den Konjunkturprognosen und der jetzt erfolgten Einordnung – in den letzten Jahren sind diese jeweils nach unten korrigiert worden – schon für das Jahr 2026 gesagt, dass am Wochenende durch die Zahlen des ifo-Instituts die Prognose, die das RWI für Nordrhein-Westfalen vorgestellt hat, auf mindestens 1,1 % für Deutschland heruntergerechnet wurde. Das bedeutet, es ist anzunehmen, dass das auch an Nordrhein-Westfalen nicht spurlos vorbeigehen wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Dann folgt jetzt die Kollegin Schneider. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in dem zwischen Landesregierung und Chemiebranche verabredeten Chemiepakt heißt es, Ziel dieser Vereinbarung sei es, die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen zu erhalten. „Hierzu muss die aktuell drohende und teils bereits stattfindende Abwanderung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen verhindert werden. […] Daher gilt es, die Unternehmen schnellstmöglich durch geeignete, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu stabilisieren.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie dreieinhalb Jahre haben verstreichen lassen, ohne für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Welcher Veränderungen bedarf es nun? Warum haben Sie diese nicht schon viel früher ergriffen? – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Schneider, vielen Dank, dass Sie den Chemie- und Raffineriepakt ansprechen. Die Entstehungsgeschichte des Chemie- und Raffineriepaktes ist eine Reaktion auf die Ankündigung von BP, sich aus der Raffinerie in Gelsenkirchen zurückzuziehen. Es wäre für uns als Standort verheerend, wenn dieser Raffineriestandort nicht weiter existieren würde – einerseits wegen der Versorgung des Chemieparks in 17.12.2025 Marl, aber andererseits auch wegen der Versorgung mit Flugtreibstoffen und Treibstoffen. Daher habe ich zu einem Treffen mit den Raffinerievertretern Nordrhein-Westfalens eingeladen. In diesem Treffen Anfang des Jahres 2025 ist die Idee entstanden, gemeinsam einen Pakt zu formulieren, der noch einmal verdeutlicht und zusammenführt, wie die Lage einerseits in der Chemie- und Raffinerieindustrie in Nordrhein-Westfalen ist, aber auch, welche neuen Unterstützungsbedarfe es gegebenenfalls gibt. Sie finden in diesem Chemie- und Raffineriepakt Evergreens, wie den von mir als erste Person der Bundesrepublik geforderten Industriestrompreis. Denn er hat einen wesentlichen Anteil daran, dass wir Wettbewerbsbedingungen haben, die schlechter sind als in anderen europäischen, aber vor allem in Drittstaaten. (Marcel Hafke [FDP]: Das löst nicht das Grundproblem!) Leider war es in der alten Bundesregierung nicht möglich, ihn umzusetzen. Der Bundeskanzler und der Finanzminister waren nicht bereit, die notwendigen Mittel zu investieren und haben damit wertvolle Zeit, die heute in der Industrie fehlt – was die Beschäftigten sicherlich nicht mit zusätzlicher Sicherheit ausstattet –, verloren. Diese Evergreens sind das eine. Das andere ist aus einer Entwicklung entstanden, die damit zu tun hat, dass im Bund eine neue Koalitionsvereinbarung getroffen wurde, wodurch man weitere Dinge aufgreifen konnte. Richtig ist, dass mit dem Emissionshandel, dem ETS 1, und den nach wie vor nicht eintretenden, gewünschten Lenkungswirkungen des CBAM ein ausreichender Carbon-Leakage-Schutz für unsere Chemieindustrie in Europa vorhanden ist. Aus diesem Mismatch entstanden dann eben Formulierungen, die deutlich machen, dass wir, bis ein funktionierender Carbon-Leakage-Schutz inner- und außerhalb Europas verständigt und vereinbart ist, mit einer Reform des ETS 1 zu der Planungssicherheit für unsere Chemieunternehmen beitragen wollen. Das wird nicht in Nordrhein-Westfalen entschieden werden, aber wir werden die unterschiedlichen Bausteine des Chemie- und Raffineriepakts in unterschiedlichen Bundesratsaktivitäten, in Adressierung Richtung Europäische Union aktiv einbringen, anknüpfend an die guten Austausche und Gespräche, die wir mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommission zu all den Fragen in der Vergangenheit hatten.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Dr. Werner Pfeil. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie sagten auf dem kleinen Parteitag Landtag der Grünen in Krefeld jüngst zur Verteidigung des Chemiepakts laut Bericht des WDR: „Regierungsverantwortung bedeute, Entscheidungen zu treffen, ‚die nicht immer bequem sind, und übrigens auch nicht immer bequem für mich selbst.‘“ Die Chemieindustrie befindet sich seit Ihrer Regierungsübernahme in der tiefsten Krise seit Jahren und in der schlechtesten Auftragslage in den letzten drei Jahrzehnten. Warum haben Sie es sich so lange lieber – ich zitiere – bequem gemacht, statt zu handeln?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Pfeil, ich übe mein Amt mit Leidenschaft und Engagement und vor allem an der Seite derer, die jeden Tag aufstehen, Unternehmen verantworten, zum Ausbildungsplatz gehen oder die Meisterausbildung vollziehen, aus. Ich erinnere mich nicht, dass es einen Moment in meinem Amt gab, an dem ich bequem mit den Händen im Schoß an einer Stelle saß und bequem Kaffee getrunken habe, während es in Nordrhein-Westfalens Wirtschaft, egal in welcher unserer vielfältigen Sektoren oder Branchen, kriselte. Ich habe es mir nicht bequem gemacht. Ich habe auf dem Parteitag zum Ausdruck gebracht, was Teil meines Wesenszuges ist. Ich beschreibe ihn: Der einfache Weg des Rechthabens ist keiner, den ich präferiere. Ich will den schwierigen Weg des Gewinnens gehen, und auf dem befinde ich mich seit Amtsübernahme, und zwar – das ist mir als Industrie- und Wirtschaftsministerin besonders wichtig – in einer Allianz mit den Unternehmen Nordrhein-Westfalens.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Franziska Müller-Rech. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Vortrag eben das ausbleibende Wirtschaftswachstum in Nordrhein-Westfalen auf externe Rahmenbedingungen wie zum Beispiel US-Zölle oder auch den Ukraine-Krieg zurückgeführt. Frau Ministerin, wir sind ja nicht alleine auf der Welt und alleine in Europa. Wie erklären Sie sich da den Umstand, dass unsere europäischen Nachbarländer zwar dieselben Rahmenbedingungen vorfinden, aber trotzdem Wirtschaftswachstum haben?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. 17.12.2025 Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Müller-Rech, das ist jetzt für mich kein Grund zu grinsen. Unsere Ausgangslage vor vollständiger Invasion Putins Russland in die Ukraine war schlichtweg eine andere. Wir waren deutlich abhängiger von der Zulieferung von russischem Gas, damit unsere Industrie zu künstlich vergünstigten Preisen hier produzieren konnte. Die Bundesrepublik hatte entschieden, dass man die Gasspeicher an ein russisches Unternehmen privatisiert und verkauft. Niemand hat darauf geguckt, dass die Gasspeicher Schritt für Schritt leerlaufen. Damit war in dem Winter 2022/2023 erst mal einiges anders zu bewerkstelligen. An der Stelle ein großer Respekt für die Leistung, die die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger mit Robert Habeck als dafür zuständigem Minister erbracht haben und wir bei der schwierigsten Ausgangslage ohne Brownouts durch einen ersten Energiekrisenwinter gekommen sind! Das heißt, dass die Ausgangslage anders war: deutlich höhere Abhängigkeit von künstlich vergünstigten fossilen Rohstoffen. Nehmen wir außerdem Frankreich als Beispiel. In Frankreich ist die EDF ein Staatskonzern. Die Franzosen und Französinnen haben entschieden, dass sie in dem Staatskonzern Atomkraft subventionieren, die Kosten sozusagen staatlich mitbestimmen. Das ist nichts anderes als ein, wenn man so will, Energiepreis, der staatlich runtersubventioniert wird. (Marcel Hafke [FDP]: Industriestrompreis!) Deswegen sind Französinnen und Franzosen in diesen Wintern mit günstigerer oder preislich nicht so stark steigender Wärme durch die Zeiten gekommen sind; sie heizen ja größtenteils elektrisch. Das heißt, dass es allein in Europa schon Mitgliedstaaten gibt, die andere Möglichkeiten nutzen, Energiepreise abzusenken. (Marcel Hafke [FDP]: Mehr Atomkraft!) Meine Idee des Industriestrompreises ist ja genau richtig: Wenn zu einer demokratischen Wahl im Februar 2025 CDU, CSU, SPD und Grüne – die FDP hat das, glaube ich, nicht gemacht –, also diese vier demokratischen Parteien, dazu aufrufen, sie zu wählen, weil sie wollen, dass die Energiekosten gesenkt werden und ein erheblicher Wählerinnen- und Wähleranteil dem die Zustimmung gibt, dann gibt es eine gesellschaftliche Voraussetzung, fragen zu können: Wie setzen wir das denn jetzt besonders klug um? Mit einem Industriestrompreis, der sicherstellt, dass wir den Unternehmen – Industrie wie Mittelstand – die Luft geben, nicht Arbeitsplätze abzubauen, Investitionen nicht zu tätigen, sondern über eine schwierige konjunkturelle Lage gemeinsam am Bewältigen der strukturellen Krise zu arbeiten. In der Abwägung, ob man das als Gesellschaft zeitlich begrenzt macht Landtag oder zuguckt, wie Industrie abwandert, bin ich dafür, genau das zu tun.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Dirk Wedel. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, werden Sie diese unbequemen Entscheidungen, von denen Sie auf dem kleinen Parteitag der Grünen in Krefeld gesprochen haben, hin zu mehr marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch für weitere Industriebranchen treffen, wenn sich dort, wie beim Chemiepakt beschrieben, herausstellt, dass die Transformation der Industrie vor unüberwindbaren Hürden steht?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Wedel, es wäre bequem, sich hinzustellen und Recht zu haben. Es ist der herausforderndere und unbequemere Weg, gewinnen zu wollen. Ich glaube, man kann mir viel vorwerfen, aber dass ich den bequemen Weg suche, nicht. Deswegen würde es in die Art und Weise, wie ich mein Amt ausübe, passen, dass ich weiterhin mit einer klaren Zielsetzung und Haltung immer den pragmatischen Weg zu finden versuche – in einer breiten Allianz mit möglichst vielen demokratischen Parteien sowie den Unternehmen und den Menschen, die die Beschäftigten vertreten, an der Seite.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Angela Freimuth. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf Ihre Plenarrede vom 25. November 2025 zurückkommen. Sie werden im Protokoll wiedergegeben und gehen auf den Chemiepakt ein: „Dem Chemiepakt vorausgegangen ist ein harter Kampf gegen jegliche Instrumentarien des Klimaschutzes.“ Offenbar hat es also zahlreiche Gespräche oder längere Verhandlungen im Zuge des getroffenen Paktes gegeben, wenn ich Sie da richtig verstanden habe. Meine Frage ist: Was wurde seitens der Industrie im Sinne eines – in Anführungszeichen – harten Kampfes gegen jegliche Instrumente des Klimaschutzes gefordert, und was haben Sie als Landesregierung noch herausverhandelt? 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das wurde für alle, die sich zumindest in der Mediathek Nachrichtensendungen angucken … Es war eine öffentlich-rechtliche Nachrichtensendung. Da hat der CEO eines großen Spezialchemiekonzerns aus Nordrhein-Westfalen die Abschaffung des Emissionshandels gefordert, also nicht die Reform, sondern die Abschaffung. Sie können sich vorstellen, dass diese Low-Hanging-Fruit „Lass es uns abschaffen, dann wird alles wieder gut“ in einer von mir respektierten Chemie- und Raffineriebranche durchaus auf Zustimmung getroffen ist. Deswegen ist es ein Weg gewesen, zu sagen: Eine Abschaffung wäre der falsche Weg, weil der ETS – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Vorstandsvorsitzenden von Covestro und Vorsitzenden des VCI NRW – „einen Bombenjob“ gemacht hat, nämlich marktwirtschaftlich als Instrument, um Klimaschutz umzusetzen. Deswegen gibt es in diesem Pakt keine Äußerungen dazu, dass man den ETS abschaffen will, sondern es gibt die Beschreibung eines Weges, wie man durch eine Reform des ETS seine Wirkmächtigkeit erhält und die Rahmenbedingungen in diesem Dreieck so setzt, dass Carbon Leakage und ETS gut zusammenwirken können, so wie es im Ursprung gedacht war. Im Sinne dieser Nachsteuerung geht es also nicht um die Abschaffung des ETS, sondern wir sind gemeinsam auf dem Weg hin zu einer Reform des ETS und einem funktionierenden Carbon-Leakage-Schutz.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Kollege Marcel Hafke. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben in einem 25-minütigen Eingangsstatement sehr ausführlich – das war also die Hälfte der Fragestunde – erläutert, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben. Jetzt stellen wir fest, dass in Europa sämtliche Staaten um uns herum eine bessere wirtschaftliche Lage vorgefunden haben. Die haben allerdings alle die gleichen Ausgangsbedingungen gehabt. Die haben alle die Energieproblematiken gehabt. Die haben alle die Herausforderungen mit dem Ukraine-Krieg, mit der Ukraine-Krise gehabt. Die haben alle die Herausforderungen mit dem Thema „US-Zölle“ gehabt. Und nur Nordrhein-Westfalen ist faktisch – und das als ehemaliges Spitzenland – Schlusslicht in Europa. Landtag Wie erklären Sie sich den Zustand? Dann scheint Ihre Politik offensichtlich nicht gewirkt zu haben, oder?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hafke, ich habe es gerade schon unserer Kollegin Müller-Rech erläutert. Die Ausgangslage in der Bundesrepublik war eine andere. Wir sind als Nordrhein-Westfalen Teil der Bundesrepublik Deutschland und kein eigener Mitgliedsstaat in Europa. Insofern sind wir, was die Versorgung mit Rohstoffen betrifft, Teil der Bundesrepublik, Teil Europas. Das ist gut so. Dennoch haben wir als sehr starke Exportnation und Nordrhein-Westfalen als starke Exportregion natürlich besonders darunter zu leiden, wenn wir unsere Produkte zum Beispiel nicht mehr Richtung China absetzen können. Das betrifft Nordrhein-Westfalen nicht alleine. Sonst wäre es ja so, dass in Baden-Württemberg und Bayern gerade die Wachstumszahlen durch die Decke gehen müssten. (Marcel Hafke [FDP]: Besser als in NRW!) Ich kann deswegen nur noch einmal wiederholen: Die Ausgangslage der Bundesrepublik ist eine andere als die der europäischen Mitgliedsstaaten. (Marcel Hafke [FDP]: Besser als in NRW!) Deswegen ist es keine Ausrede, sondern das Beschreiben einer Ausgangslage.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Frau Kollegin Franziska Müller-Rech. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben im Bericht zum Chemiepakt für die Ausschusssitzung des AWIKE am 10.12. in einer sehr brisanten Passage, die sich im Chemiepakt selbst nicht wiederfindet, Folgendes geschrieben – ich zitiere –: „Die von der Landesregierung vertretenen Entlastungen und Anpassungen sind für die Industrie nicht bedingungslos: Im Gegenzug erwartet Nordrhein-Westfalen substanzielle Beiträge zur Erreichung der Klimaziele.“ Wurde das denn auch vertraglich an irgendeiner Stelle festgehalten? Besteht so etwas wie eine Quidpro-quo-Vereinbarung mit der Industrie?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin. 17.12.2025 Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Müller-Rech, ich kann jetzt leider nicht aus dem Chemiepakt zitieren, da ich ihn nicht vor mir liegen habe, aber im Chemiepakt ist die Investition in den Klimaneutralitätsstandort Nordrhein-Westfalen verabredet. Punkt. Und das ist das, was Sie gerade aus dem Bericht für den AWIKE vorgetragen haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Dann folgt jetzt Herr Kollege Brockes mit seiner zweiten Frage. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt gesagt, dass für Sie das gilt, was im Vertrag steht. Im Ausschuss haben Sie allerdings ganz klar gesagt, dass nichts an Bedingungen geknüpft ist. Deshalb möchten wir wissen, ob diese Bedingungen irgendwo festgehalten sind. Sie haben das im Manuskript gestrichen, im Chemiepakt ist es nicht zu finden. Deshalb die Nachfrage: Wo ist das gefasst? Gibt es Sanktionsmechanismen, die dann greifen, wenn die Erwartungen und Bedingungen nicht erfüllt werden?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Brockes, es gibt den Pakt als Papier. Zu diesem Pakt wurden keine Nebenabreden verfasst, dokumentiert.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Dann folgt jetzt Herr Kollege Ralf Witzel mit seiner zweiten Frage. – Frage Nummer eins, Entschuldigung.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Herr Präsident, es steht mir nicht zu, Sie in Ihrer Sitzungsleitung zu korrigieren, aber danke, dass Sie noch darauf hinweisen, dass das heute meine erste Frage ist. Frau Ministerin Neubaur, der Chemiepakt begründet den enormen Druck, unter dem die Betriebe stehen, damit, dass sich strukturelle Faktoren am Standort und externe Einflüsse in den letzten Jahren massiv aufsummiert hätten. Verantwortlich für diese strukturellen Faktoren ist natürlich auch die Politik. Deshalb interessiert mich zu all den Dingen, die Sie eben genannt haben, also Krieg in der Ukraine, Coronapandemie, die daraus resultierenden Herausforderungen, Handelskonflikte und Zölle, die Frage: Welchen Anteil an Verantwortung tragen Landesund Bundesregierung Ihrer Meinung nach für den Landtag enormen Druck, unter dem die Betriebe leiden? Was haben Sie im Nachhinein betrachtet falsch gemacht, und was hätten Sie besser machen können, damit Betriebe mit diesen Herausforderungen zumindest nicht so stark konfrontiert gewesen wären?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Witzel, diese konjunkturelle Krise trifft den Standort Nordrhein-Westfalen in einer tiefgreifenden strukturellen Krise. Die ist alles andere als in den letzten drei Jahren entstanden; die besteht seit Längerem. Damit verweise ich nicht auf Vorgängerregierungen, sondern beschreibe einen Zustand, der besagt: Keine demokratische Partei hat rechtzeitig die Aufgabe angenommen, im Bereich des Arbeits- und Fachkräftemangels Lösungen zu finden. Wir machen das in der Landesregierung jetzt in Nordrhein-Westfalen. Aber das Tempo, das wir aufs Parkett legen müssen, ist höher, weil es nun umso weniger Zeit gibt und die drängende Lage im Arbeitsund Fachkräftemangel so groß ist. Ich habe von Anfang an in der Ausübung meines Amtes immer den Dialog und den Perspektivwechsel gesucht, wie ich auf die Dinge blicke, die wir politisch verantworten. Ich habe deswegen von Anfang an gegenüber der Bundesregierung und gegenüber der Europäischen Union sehr stark dafür geworben und mit Initiativen im Bundesrat und auf Fachministerkonferenzen dafür gearbeitet, dass zur Verbesserung der wesentlichen Wettbewerbsbedingungen – hohe Energiekosten, die für einen Standort wie Nordrhein-Westfalen mit einem sehr hohen Anteil von energieintensiver Industrie ein überdurchschnittlich großer Faktor sind – gewollte Investitionen der Unternehmen tatsächlich fließen können. Insofern ist es mir nicht gelungen, als Wirtschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit den anderen 15 Wirtschaftsministern der Bundesrepublik ausreichend Druck auf Finanzminister und Bundeskanzler der Ampelregierung auszuüben, um im Hinblick auf diese sehr entscheidende Wettbewerbsbedingung in die Lage versetzt zu werden, dass unsere Industrie hier eine Perspektive hat.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Angela Freimuth. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, im Chemiepakt wird auch der Kohleausstieg Nordrhein-Westfalens thematisiert, der der Industrie offenbar ein wichtiges Anliegen war 17.12.2025 und ist. So heißt es zum Beispiel: Versorgungssicherheit ist Voraussetzung für den versorgungssicheren Ausstieg aus der Braunkohle. – Weiter wird ausgeführt, dass man spätestens im August 2026 Anhaltspunkte für eine Verifizierung oder notwendige Nachjustierung des NRW-Pfads erhalten werde. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6709 wurde von der Landesregierung ausgeführt: Die Landesregierung hält unverändert am Kohleausstiegsziel 2030 fest. – Vor dem Hintergrund stellt sich mir die Frage, ob Sie die Chemieindustrie mit der Nennung einer möglichen Nachjustierung eher beschwichtigt haben, wenn Sie sich bereits politisch auf das Ergebnis der in Aussicht gestellten Überprüfung festgelegt haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Freimuth, ich habe das in meinem Eingangsstatement schon ausgeführt, kann es aber gern kurz wiederholen. Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen 2030 ist im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz des Bundes geregelt. Das wurde von SPD, FDP und Grünen beschlossen. Darin ist geregelt, dass spätestens im August 2026 überprüft werden muss, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, zu 2030 die drei Braunkohleblöcke vom Netz zu nehmen. Das ist keine Erfindung der Chemieindustrie, das ist keine Erfindung von mir, sondern das ist im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelt. Das steht da genauso drin, und das können Sie da gerne nachlesen. Insofern gibt der Chemie- und Raffineriepakt nur das wieder, was gerade gesetzliche Grundlage in der Bundesrepublik ist. So haben wir als Landesregierung auch immer kommuniziert. Es gibt im Moment eine gesetzliche Grundlage, die besagt: Braunkohleausstieg 2030 bei einer Überprüfung spätestens August 2026, ob Versorgungssicherheit gegeben ist. – Sollte sie nicht gegeben sein, ist schon im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelt, dass man längstens bis 2033 verlängern kann. Das alles ist gesetzliche Grundlage. Daran arbeitet die Bundesregierung. Davon gehe ich fest aus. Zumindest arbeiten wir daran, dass all das passieren kann, was notwendig ist, damit Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen gewährleistet ist. Ich nenne einmal ein Beispiel: An der Seite derer, die Versorgungssicherheit gewährleisten und den Weg weg von der Kohleverstromung und hin zu einer Gas-, aber in der Perspektive Wasserstoffverstromung gehen wollen, war ich mit der Forderung nach einer Kraftwerksstrategie mit einer gesicherten Leistung Landtag durch wasserstofffähige Gaskraftwerke schon im Oktober 2022 unterwegs. Den Weg verlassen wir auch jetzt nicht. Wir arbeiten daran, dass wir, sobald das Bundeskabinett die Kraftwerksstrategie, das Kraftwerkssicherheitsgesetz beschlossen hat und sobald Ausschreibungsrahmenbedingungen klar sind, so schnell wie möglich für diejenigen genehmigen können, die vielleicht einen Zuschlag für ein Gaskraftwerk erhalten, das in der Perspektive wasserstofffähig sein muss. Genau das steht auch in der Kleinen Anfrage. Der Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität ist der, der uns energiepolitisch leitet.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Werner Pfeil mit Frage Nummer zwei.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, wie hat das Vorziehen des NRW-Kohleausstiegs von 2038 auf 2030 der Landesregierung dabei geholfen, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die chemische Industrie sowie für andere Branchen zu schaffen? – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Dr. Pfeil, wir haben für den Umbau der Versorgung unserer Industrie, unserer Mobilität, unserer Energieversorgung und der Produktion unserer Wärme große Investitionen vor uns. Was hat jetzt der Braunkohleausstieg mit einer zukunftsfähigen Industrie zu tun? Das Erste ist: Der Braunkohleausstieg ist mit Sinn und Verstand formuliert. Er berücksichtigt, dass wir, um Energieversorgungssicherheit zu haben, Gaskraftwerke brauchen, um perspektivisch Wasserstoff verwenden zu können. Wir benötigen im Energiesektor Abnehmer von Wasserstoff, damit die Industrie nicht allein auf der Wiese steht, um Wasserstoffanwender zu werden. Auch der Energiesektor ist als einer der wichtigen Wasserstoffabnehmer ein Teil eines Mosaiks, mit dem wir den Hochlauf von Wasserstoff, den Aufbau von Wasserstoffinfrastruktur, umsetzen wollen. Wenn es nach uns aus Nordrhein-Westfalen geht, werden wir das auch können. An dem Ziel einer Wasserstoffinfrastruktur für unsere Industrie, die ja selbst alle Klimareduktionspfade für ihre Unternehmen in den Managementverträgen stehen hat, halten wir fest, und zwar immer mit Maß und Mitte, mit einem klaren Ziel, aber auch mit dem notwendigen Pragmatismus angesichts der Realität. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt erneut Kollege Dietmar Brockes mit Frage drei.

Diese Rede einzeln zitieren

Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gerade wieder versucht, den früheren Kohleausstieg auf den Bund zu schieben. Dabei vergessen Sie, dass Sie schon vorher im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen hier in Nordrhein-Westfalen das Vorziehen auf das Jahr 2030 festgelegt haben. Es folgten dann zur Umsetzung dieser politischen Vereinbarung Gespräche und Verhandlungen mit dem Bund und RWE. Daran sieht man mal wieder: Wenn es um die Folgen des Ausstiegs geht, verweisen Sie – gerade auch wieder – mantraartig auf den Bund, der dann insbesondere auch für die wasserstofffähigen Gaskraftwerke verantwortlich ist. Sie haben also maßgeblich dafür gesorgt, dass ausgestiegen wird, aber bisher nicht dafür gesorgt, dass auch eingestiegen wird. Deshalb frage ich Sie: Wie können Sie erklären, dass Sie immer positiv für den Ausstieg verantwortlich sind, aber für nicht gelingende Einstiege stets nach Berlin verweisen? Wie lässt sich das rechtfertigen?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Brockes, die Vereinbarungen zum vorgezogenen Braunkohleausstieg beinhalten einen ganz wesentlichen Teil, der für den Industrieund Wirtschaftsstandort von entscheidender Bedeutung war und ist. Denn Teil des Braunkohleausstiegs und der Verständigung ist, dass es eine Verlängerung für den Betrieb von Braunkohleblöcken gegeben hat. Das ist Teil der Vereinbarung, die man für den Fall einer Energiekrisensituation in der Bundesrepublik im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz des Bundes und in den Gesprächen, die zwischen Wirtschaftsministerium, Bund, Land und dem tagebaubetreibenden Unternehmen stattfanden, getroffen hat. Hier wurde vereinbart, dass innerhalb kürzester Zeit die Leute aus ihren Urlauben oder Vorruheständen zurückgeholt werden können, um weiter die Braunkohleblöcke zu betreiben, damit die Bundesrepublik und die nordrhein-westfälische Industrie sicher durch die Winter 2022/2023 und 2023/2024 kommen konnten. Das ist ein wesentlicher Baustein und steht auch dafür, wie pragmatisch wir in Nordrhein-Westfalen Energiepolitik betreiben. Was den Einstieg angeht, sprechen, glaube ich, die Zahlen, die wir in den letzten drei Jahren im Hochlauf von erneuerbaren Energien, speziell im Bereich „Wind“, aber auch im Bereich „Solar“, aufweisen können, eine eigene Sprache. Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Ralf Witzel mit Frage zwei.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch zum Wasserstoffhochlauf haben Sie, Frau Ministerin, im Chemiepakt interessante Aussagen mitgezeichnet. Ich darf Ihnen eine als Zitat für meine Frage kurz in Erinnerung rufen: „NRW setzt sich […] für Pragmatismus und Technologieoffenheit – gerade in der Hochlaufphase – ein. Zu restriktive Kriterien führen zur Unwirtschaftlichkeit von Projekten und verhindern so wichtige Investitionen in Technologien zur Wasserstofferzeugung und -nutzung.“ Das wird Ihnen geläufig sein, Frau Ministerin. Meine Frage in diesem Kontext ist: Hat die Landesregierung mit ihrer im Koalitionsvertrag stark verankerten Fokussierung gerade auf grünen Wasserstoff, bevor es in NRW überhaupt Infrastruktur oder Nutzer dafür gab, sowie der auch im aktuellen Haushalt immer noch enthaltenen deutlichen Priorisierung für grüne Wasserstoffprojekte Ihrer Meinung nach eine Mitschuld am stockenden Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft? Ich frage das, weil Sie Wasserstoff gerne mit den Farbetiketten „grün“, „blau“ und „grau“ bekleben und dabei erkennbar immer auf den grünen Wasserstoff fokussiert sind. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich glaube, ich habe einen Teil der Frage akustisch nicht verstanden. Ich gebe Ihnen eine Antwort, Herr Witzel, und dann … (Ralf Witzel [FDP]: Ich kann das gerne wieder- holen!) – Ja, gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Herr Witzel.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage ist: Vor dem Hintergrund dieser farblichen Etikettierung des Wasserstoffs, wobei bei Ihnen eine klare Priorität, die sich in allen Äußerungen erkennen lässt, beim grünen Wasserstoff liegt, stelle ich Ihnen die Frage: Hat die Landesregierung mit ihrer im Koalitionsvertrag stark verankerten Fokussierung auf den grünen Wasserstoff, bevor es in NRW dafür überhaupt Infrastruktur oder Nutzer gab, sowie der auch im aktuellen Haushalt immer noch enthaltenen deutlichen Priorisierung für grüne Wasserstoffprojekte Ihrer Meinung nach eine Mitschuld am stockenden Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Nordrhein-Westfalen? 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Okay. – Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel, ich könnte jetzt einfach sagen: Nein. Ich will Ihnen aber ausführen, wo Sie das auch gerne noch mal nachrecherchieren können. Wir als Landesregierung unterstützen zum Beispiel mit landeseigenen Mitteln die Forschung, um eine Lösung zu finden, wie man die Überproduktion von Windenergiestrom in Ostwestfalen-Lippe, der nicht abtransportiert wird, nutzen kann. Es gibt Hightechunternehmen, Maschinen- und Anlagenbauer, aus NRW, die sagen: Mensch, können wir da nicht versuchen, einen Elektrolyseur zu bauen, der dann aus diesem grünen Strom grünen Wasserstoff macht? Ich finde es daher vollkommen richtig und angemessen, dass wir Hightechunternehmen aus dem Maschinenbau, die Verfahrensweisen für die Anwendung und die Produktion von Wasserstoff entwickeln und hier verwurzelt sind, Geld zur Verfügung stellen, damit das in Nordrhein-Westfalen entstehen kann. Bezüglich der Dinge, die den Wasserstoffhochlauf betreffen, werden Sie über Bundesratsinitiativen und Initiativen in Energie- wie auch Wirtschaftsministerkonferenzen nachvollziehen können, dass immer klar ist: Das Ziel beim Wasserstoff muss der grüne Wasserstoff sein. Auf dem Weg dahin braucht es aber eine Regulatorik, die Wasserstoff eine Chance gibt, überhaupt in den Markt zu kommen. Das geht nicht mit fest vorgeschriebener Farbe, sondern braucht auf europäischer Ebene Regeln, die das möglich machen, und Bedingungen, die es attraktiv machen, in diesen Markt einzusteigen. Deswegen ist das der Teil, den wir von Anfang an klargemacht haben. Er wird sich auch nicht verändern. Das Ziel muss grüner Wasserstoff sein. Das liegt im Interesse des Kampfes gegen die Klimakrise, aber ehrlicherweise auch in meinem Interesse. Ich weiß, wie viel Ideenreichtum in Nordrhein-Westfalen steckt. Ich weiß, wie viel unsere Mittelständler können. Ich hätte schon sehr gerne, dass die Frage, wie wir Wasserstoff am einfachsten, effizientesten und günstigsten produzieren können, zum Beispiel in solchen Projekten wie dem von mir beschriebenen in OWL beantwortet wird und dass es dann am Weltmarkt erfolgreich wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Dirk Wedel mit Frage zwei.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, halten Sie nach allem, was Sie sehen Landtag und was Sie aus der Industrie hören, grünen Wasserstoff überhaupt noch, und gegebenenfalls ab wann, für ein rentables Geschäftsmodell?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Bitte sehr, Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, im Moment haben wir kein praktikables Geschäftsmodell beim grünen Wasserstoff. Ehrlich gesagt, sind die Rahmenbedingungen für Wasserstoff, egal welcher Farbe, heute nicht attraktiv genug. Ich war mit einer Delegation – Vertreter des Duisburger Hafens waren mit dabei – in Portugal und Spanien, weil wir Importbedingungen für unsere Industrie in Nordrhein-Westfalen und für einen starken Binnenhafen wie den in Duisburg schaffen wollen. Mit einer Wasserstoffdrehscheibenfunktion wäre Nordrhein-Westfalen auch für unsere Nachbarn, die Beneluxländer, günstig gelegen. Ich kann Ihnen sagen: Die Begeisterung, die in Portugal und Spanien für grünen Wasserstoff existiert, hat zumindest die Unternehmensvertreter, die mit mir dort waren, wirklich begeistert. Sie haben mir gemeldet, sie würden sich wünschen, dass für eine so neue Technologie auch in der Bundesrepublik eine solche Begeisterung vorhanden wäre. Begeisterung allein reicht nicht. Aber sie ist eine gute Grundlage, um die klugen, pragmatischen regulatorischen Möglichkeiten und Kriterien zu schaffen, damit wir auf einem pragmatischen Weg am Ende sehen, dass grüne Moleküle Europa vielleicht mehr verbinden, als das heute der Fall ist. (Ralf Witzel [FDP]: Die Frage war doch, ob sich das rechnet!) – Ja, und ich habe gesagt: zum jetzigen Zeitpunkt weder grüner noch anderer Wasserstoff.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Es ist schön, dass Sie sich bilateral unterhalten; aber alles gut. – Jetzt ist der Kollege Henning Höne mit seiner ersten Frage dran.

Diese Rede einzeln zitieren

Henning Höne FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, weil mehrfach das Thema „Klimaneutralität“ angesprochen wurde, unter anderem im Zusammenhang mit dem Chemiepakt, aber auch insgesamt hinsichtlich Ihrer wirtschaftspolitischen Agenda für diese Legislatur, würde ich gerne auf das Thema „CCS“ bzw. „CCU“ zu sprechen kommen. Sie haben gegenüber dem Ausschuss kürzlich in einem Bericht geschrieben – das darf ich zitieren –: 17.12.2025 „Es ist aus Sicht der Landesregierung entscheidend, dass unvermeidbare und technisch oder wirtschaftlich schwer vermeidbare CO -Mengen aus der Industrie – insbesondere aus Zementund Kalkindustrie, Abfallwirtschaft, aber auch aus Teilen der Chemieindustrie und industriellen KWK-Anlagen – in geeigneter Weise einbezogen werden.“ Mir geht es um das Wort „insbesondere“, weil das bedeutet, dass diese Aufzählung der einzelnen Branchen nicht abgeschlossen ist, sondern es eine Öffnung gegenüber anderen Branchen ist. Heißt das, dass Sie sich dafür starkmachen, auch über die hier genannten Branchen hinaus CCS und CCU voranzubringen, überhaupt zu ermöglichen und zu erlauben, unabhängig von der Branche und von der Frage „schwer vermeidbar oder unvermeidbar?“?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Höne, es ist so, wie es dort steht: technisch und/oder wirtschaftlich schwer vermeidbare. Ich glaube, damit ist die Frage beantwortet.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Gibt es noch weitere Zusatzfragen? – Kollegin Gebauer hat eine weitere Zusatzfrage. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Yvonne Gebauer FDP

Nein, ich habe nicht die zweite, sondern die erste.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Ja, die erste; „eine weitere“ habe ich in Bezug auf alle gemeint.

Diese Rede einzeln zitieren

Yvonne Gebauer FDP

Alles gut. – Herr Präsident! Frau Ministerin Neubaur, ich habe eine Frage zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz. Dort enthält eine Klausel die Möglichkeit der Speicherung von CO im Boden. Meine Frage lautet: Würden Sie diese dort enthaltene Klausel für Nordrhein-Westfalen tatsächlich zur Anwendung bringen?

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete Gebauer, dazu gibt es in Nordrhein-Westfalen in der Tat Untersuchungen, die gerade aktualisiert werden. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand gibt es keine relevanten Potenziale dafür. Landtag Das Thema wurde auch auf der letzten Energieministerkonferenz zusammen mit dem Bund erörtert, aber ohne einen Beschluss dazu zu fassen. Deswegen sind wir nicht erst in dieser Legislatur, sondern auch schon in den vorherigen Legislaturen sehr konzentriert dabei, mit dem Delta Rhine Corridor eine Infrastruktur zu schaffen, die sicherstellt, unter anderem CO als Rohstoff in andere Regionen Nordeuropas bringen zu können. Die Wege sind bekannt und wurden in unserer Carbon Management Strategie aufgeschrieben. Aber wie gesagt: Stand jetzt gibt es dazu Untersuchungen, die sagen, dass die Potenziale, die Nordrhein-Westfalen zu bieten hat, sehr klein und gering sind.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Höne mit Frage zwei.

Diese Rede einzeln zitieren

Henning Höne FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe Sie gerade so verstanden, dass Sie eine Beschränkung auf Branchen beim Thema „CCS, CCU“ nicht wollen, und würde gerne nachfragen, warum Sie eine Beschränkung auf unvermeidbare und technisch oder wirtschaftlich schwer vermeidbare CO -Mengen wollen. Warum sollte man es nicht für jegliche Form öffnen und dann eine freie Entscheidung in der Frage treffen, was sich mehr lohnt und wo ein Markt entsteht? Über Marktbedingungen haben Sie beim Thema „Wasserstoff“ ja gerade auch schon gesprochen.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, aus guten Gründen! Wenn Sie einmal mit Vertretern der Energiewirtschaft sprechen, werden sie Ihnen das auch sagen. Es würde mich zumindest wundern, wenn sie Ihnen etwas anderes sagen als mir – wobei man es nicht weiß. Zum Beispiel ergibt die Idee, an ein Gaskraftwerk eine CCS-Maschine anzuhängen, schlichtweg ökonomisch keinen Sinn. „Technisch und/oder wirtschaftlich schwer vermeidbare Emissionen“ beschreibt den Respekt davor, dass es ein Business Case sein muss – Punkt.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Jetzt folgt der Kollege Thomas Nückel mit seiner ersten Frage. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Nückel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Ministerin, der Chemiepakt 17.12.2025 fordert dringend eine Lösung im Hinblick auf das Ende von EU-ETS 1 und in dem Zusammenhang auch eine längere freie Zuteilung von Zertifikaten für die Chemiebranche. Wörtlich heißt es, glaube ich, die Umsetzung zentraler Transformationsschritte – ein schreckliches Wort; ich weiß – sei mit erheblichen Herausforderungen und vielen aktuell noch vorhandenen Hürden verbunden. Mich würde interessieren, ob die längere freie Zuteilung eine Ausnahme allein für die Chemiebranche darstellen soll oder ob Sie diese Forderung auch für andere Branchen wiederholen werden, wenn man vielleicht zu der Erkenntnis gelangt, dass die Transformation nicht funktioniert.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der EU-ETS 1 wird aktuell von der Kommission bearbeitet. Im Laufe des ersten Halbjahres 2026 rechnet man ohnehin mit Vorschlägen zur Reformierung des Ganzen. Wir werden uns aus Nordrhein-Westfalen im Geiste des Chemie- und Raffineriepaktes für eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen einbringen, damit wir das Ziel der Technologieführerschaft in Klimaneutralität zum Erfolg führen können.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Schluss der Fragestunde. Wir kommen zu: 8 Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16303 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/16941 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17131 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17136 Landtag Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/17138 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Klaus Voussem das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Klaus Voussem CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorliegend beraten wir kein Gesetz, das lediglich auf den nächsten Haushalt zielt, sondern wir beraten ein Gesetz, das auf eine ganze Generation wirkt. Wir alle wissen, dass die Infrastruktur in Westdeutschland in den Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Leistungen getragen hat. Sie steht nun vor der nächsten Phase der Modernisierung. Der Investitionsbedarf ist in den letzten Jahrzehnten sichtbar gewachsen, auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. In einer Zeit globaler Unsicherheit, wirtschaftlicher Transformation und sichtbar gewordener infrastruktureller Defizite entscheidet sich politische Verantwortung nicht an der Zahl der Programme, sondern an der Qualität der Ordnung, die wir schaffen. Genau dafür steht der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur. Er ist kein Sammelsurium einzelner Maßnahmen. Er ist ein systematischer, rechtlich fundierter Rahmen, der Investitionen möglich macht – verlässlich, langfristig und transparent. Seit dem Regierungswechsel 2017 haben wir die Investitionsquote des Landes bereits deutlich erhöht. Doch heute gehen wir weiter. Wir starten das größte Investitionsvorhaben, das Nordrhein-Westfalen je hatte – ein Jahrzehnt der Modernisierung. Über zwölf Jahre bündeln wir Investitionen von mehr als 60 Milliarden Euro in Kitas, Schulen und Hochschulen, in Straßen und Brücken, in Krankenhäuser und Sportanlagen. Wir nutzen dafür die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und ergänzen sie durch eigenes Landesgeld. Der neue Art. 143h des Grundgesetzes eröffnet Bund und Ländern erstmals die Möglichkeit, Infrastrukturinvestitionen in dieser Größenordnung zu realisieren. Doch Verfassungsrecht allein baut keine Brücken und saniert keine Schulen. Dafür braucht es Landesrecht, dafür braucht es klare Zuständigkeiten, und dafür braucht es politische Verantwortung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dieses Gesetz ist die Antwort Nordrhein-Westfalens auf diese verfassungsrechtliche Öffnung. Ein zentrales Element ist die Planungssicherheit. Unsere Kommunen erhalten erstmals eine verbindliche Investitions-17.12.2025 perspektive über zwölf Jahre – nicht als Absichtserklärung, sondern als Rechtsanspruch. Wir verbinden diese Perspektive mit zwei klaren Garantien: Erstens. Die Bundesmittel fließen zusätzlich zu den bestehenden Landesförderprogrammen. Zweitens. Wir garantieren die Höhe der Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz. Das bedeutet: Es wird nichts verschoben; es wird nichts ersetzt. Unser Versprechen gilt: Diese Mittel werden zusätzlich bereitgestellt. Unsere Kommunen sind das Herzstück dieses Plans. Rund zwei Drittel der Mittel fließen direkt vor Ort. (Justus Moor [SPD]: Nein!) Denn eine marode Schule wird nicht im Ministerium entdeckt, sondern im Klassenzimmer, eine sanierungsbedürftige Brücke nicht im Haushaltsausschuss, sondern im täglichen Verkehr. Das ist keine Absage an Steuerung. Das ist eine bewusste Entscheidung für Subsidiarität. Gleichzeitig sorgen wir für Tempo statt Bürokratie. Hierzu dient auch unser Änderungsantrag. Damit verfolgen wir das Ziel, dass die ursprünglich zehntägige Eingabefrist nach Verwirklichung des jeweiligen Tatbestands – geplant, begonnen, abgeschlossen – künftig gebündelt einmal jährlich erfolgen soll. Mit dem Plan setzen wir auf Pauschalen, auf einfache Verfahren und auf digitale Transparenz. So werden Investitionen schnell sichtbar, und das Vertrauen in die staatliche Leistungsfähigkeit wird gestärkt. Infrastrukturpolitik ist keine Politik der schnellen Schlagzeilen. Sie ist eine Politik der Geduld, der Verlässlichkeit und der Verantwortung. Der Wissenschaftler Max Weber hat Politik einmal als „starkes, langsames Bohren von harten Brettern“ beschrieben. Genau das ist dieses Gesetz: kein lauter Akt, sondern ein tragfähiger Schritt. Nordrhein-Westfalen setzt damit einen Maßstab – nicht durch Lautstärke, nicht durch Symbolik, sondern durch Substanz. Zukunft entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch verlässliche Strukturen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Voussem. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Moor.

Diese Rede einzeln zitieren

Justus Moor SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ja, wir beraten heute ein Gesetz, das dem Namen nach ganz große Erwartungen weckt. Wenn ich Ihnen, lieber Kollege Voussem, richtig zugehört habe – Max Weber wurde zitiert –, gilt das für Generationen. Das muss ja etwas ganz Großes sein: Landtag (Klaus Voussem [CDU]: Ist es auch! – Simon Rock [GRÜNE]: Ist es auch!) ein Plan „für gute Infrastruktur“ für zwölf Jahre für ganz Nordrhein-Westfalen, für unsere Städte und Gemeinden. Doch genau an dieser Stelle lohnt es sich, einmal hinzugucken, was das Adjektiv „gut“ eigentlich bedeutet. Es bezeichnet etwas, das qualitativ hochwertig und funktional geeignet ist, den Zweck zu erfüllen. „Gut“ kann daher nicht heißen: nur 47 % pauschale Weiterleitung der Bundesmittel. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) „Gut“ kann nicht heißen: Förderprogramme und Misstrauen gegenüber den Kommunen. (Beifall von der SPD) „Gute Infrastruktur“ heißt, dass Straßen befahrbar und Brücken sicher sind, dass Schulen saniert sind, dass Kitas funktionieren, dass Verwaltungsgebäude nutzbar sind und dass Kommunen handlungsfähig bleiben. Gut ist Infrastruktur also dann, wenn sie vor Ort ankommt, wenn sie bedarfsgerecht eingesetzt werden kann und wenn sie schnell für Verbesserungen sorgt. Gemessen an diesem Maßstab bleibt dieser Gesetzentwurf weit zurück. Denn wenn man ihn sich genau anschaut, dann bleibt vor allem eines: Ernüchterung. Auch mit diesem Gesetz zeigt sich, dass diese Landesregierung den Ernst der kommunalen Lage noch immer nicht verstanden hat. Dabei ist die Ausgangslage sehr eindeutig. NRW erhält vom Bund über 21 Milliarden Euro für Infrastruktur. Es geht in diesem Gesetz übrigens nur um Bundesmittel; hier wird kein einziger Cent Landesmittel mit eingebaut. Ja, 21 Milliarden Euro vom Bund bieten eine historische Chance, den Investitionsstau in den Kommunen in Höhe von über 50 Milliarden Euro anzugehen. Doch was macht die Landesregierung aus diesen Bundesmitteln? Sie gibt nur 47 % der Mittel pauschal an die Kommunen weiter. Der Rest fließt entweder in den Landeshaushalt oder wird mit neuen Förderrichtlinien überzogen und in neuen Programmen umgesetzt. Das ist kommunales Geld, mit dem Sie Landespolitik machen. Wir als SPD-Fraktion haben von Anfang an etwas anderes gefordert: 80 % der Mittel pauschal unbürokratisch direkt an die Kommunen. Denn die Kommunen stemmen rund 80 % der öffentlichen Investitionen. Sie wissen am besten, wo das Geld gebraucht wird. Sie brauchen Vertrauen, keine Gängelung. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP]) Stattdessen schnürt die Landesregierung ein enges Korsett mit prozentualen Vorgaben, wofür die Kommunen ihr Geld auszugeben haben. Das greift massiv 17.12.2025 in die kommunale Selbstverwaltung ein, und es ist lebensfremd. (Vereinzelt Beifall von der SPD) In der Anhörung wurde Ihnen von der Wissenschaft bis hin zu den kommunalen Vertretern aufgezeigt, was für ein Desaster dieses Gesetz ist; es wurde Ihnen eins zu eins aufgezählt. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die Berichtspflichten eingehen. Die regierungstragenden Fraktionen haben inzwischen einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem die vierteljährlichen Berichtspflichten gestrichen werden. Das ist richtig, das ist notwendig, und ehrlich gesagt war es auch überfällig. Besonders absurd wird es bei den Förderprogrammen, die das Land aus kommunalen Mitteln auflegt. Diese vierteljährlichen Meldungen waren von Anfang an bürokratischer Wahnsinn. Gut, dass auch CDU und Grüne das im letzten Moment erkannt haben; gut, dass Sie wenigstens an dieser Stelle auf die Kommunen und auf uns gehört haben. (Beifall von der SPD) Aber eines muss man klar sagen: Diese Korrektur heilt am Ende ein Symptom und nicht die Ursache. Denn das eigentliche Problem dieses Gesetzes ist die falsche Verteilung der Mittel. Deswegen liegt von uns als SPD-Fraktion ein weitergehender Änderungsantrag vor: 80 % der Mittel pauschal an die Kommunen. Das wäre wirklich gut. Das würde Vertrauen schaffen. Das würde Investitionen ermöglichen, sofort und vor Ort. (Beifall von der SPD) Denn egal, wie die Berichtspflichten sind: Das Gesetz bleibt zu kleinteilig, es bleibt misstrauisch, und es ist weit von der kommunalen Realität entfernt. Am Ende bleiben pro Kommune und Jahr Beträge, die nicht ausreichen, um den Investitionsstau ernsthaft anzugehen. Dieses Gesetz hätte ein echter Aufbruch sein können, ein Signal an die Kommunen: Wir haben euch verstanden; wir vertrauen euch; wir stärken euch. – Stattdessen macht sich die Landesregierung mit dem Geld vom Bund die eigenen Taschen voll. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Stimmt nicht!) Stattdessen werden bürokratische Förderprogramme aufgelegt. Stattdessen bekommen die Kommunen zusätzliche Vorgaben. Wir als SPD-Fraktion sagen klar: Wir brauchen mehr pauschale Mittel, mehr Vertrauen und endlich eine Landesregierung, die die kommunale Realität ernst nimmt. Nur so kann wirklich gute Infrastruktur für Nordrhein-Westfalen entstehen. Landtag Mit diesem Gesetzentwurf wird genau das leider nicht geleistet. Deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Moor. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Herr Rock.

Diese Rede einzeln zitieren

Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen „eine Investitionsoffensive um, die unser Land spürbar verändern wird. Wir investieren dort, wo Menschen es im Alltag merken – in moderne Kitas und Schulen, in leistungsfähige Verkehrswege, in digitale Infrastruktur und in wirksamen Klimaschutz.“ Da könnten Sie von der SPD ruhig mal klatschen, denn das sind nicht meine Worte, sondern die von einem SPD-Ministerpräsidenten, (Frank Müller [SPD]: Ich habe noch nichts da- von gesehen!) namentlich von Alexander Schweitzer, der mit diesen seinen Rheinland-Pfalz-Plan vorgestellt hat. (Frank Müller [SPD]: Der ist ja auch gut!) Rheinland-Pfalz-Plan: Das klingt nicht nur so ähnlich wie unser NRW-Plan, sondern ist es tatsächlich auch. Auch in Rheinland-Pfalz werden 60 % der Bundesmittel an die Kommunen weitergegeben. Auch Rheinland-Pfalz investiert Landesmittel in moderne Gebäude, in Hochschulen oder in Landesstraßen und Landesbrücken. Das ist auch keine Überraschung, denn die Bedarfe sind dort keine vollkommen andere als bei uns in Nordrhein-Westfalen. Der einzige Unterschied ist: In Rheinland-Pfalz regiert die SPD. Sie stellt den Ministerpräsidenten und die Finanzministerin, und natürlich finden die beiden auch lobende Worte für ihren Plan. (Frank Müller [SPD]: Der Ministerpräsident ist auch häufiger im Landtag! – Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Was für den NRW-Plan egal ist, lieber Frank!) Dazu kann ich nur sagen: Die SPD hat recht – zumindest in Rheinland-Pfalz. Hier hingegen verlieren Sie sich gerne im Klein-Klein, in Details, über die wir im Ausschuss selbstverständlich gerne intensiv geredet haben, worauf wir dann mit dem Änderungsantrag reagiert haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir sollten aber wirklich nicht den Blick aufs große Ganze verlieren. (Christian Dahm [SPD]: Klein-Klein!) 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Herr Kollege, ich muss einmal unterbrechen. Es gibt aus den Reihen der SPD den Wunsch zu einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu? (Zuruf von der CDU: Nein!)

Diese Rede einzeln zitieren

Simon Rock GRÜNE

Ja, gerne. Bitte schön. Kollege Moor, schätze ich mal.

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Ja. Kollege Moor.

Diese Rede einzeln zitieren

Justus Moor SPD

Selbstverständlich. Wir haben gerade schon darüber gesprochen. – Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Rock, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade Rheinland-Pfalz erwähnt. Rheinland-Pfalz hat die Bundesmittel noch um 300 Millionen Euro aufgestockt. Das haben Sie angesprochen. So, wie die das gerade durchgeführt haben, landen 64 % bei den Kommunen. Ist Ihnen das ebenfalls bewusst? Ist Ihnen ebenfalls bewusst, dass in Rheinland-Pfalz die Kommunen auch pauschal deutlich mehr erhalten, als es der Plan der Landesregierung NRWs vorsieht?

Diese Rede einzeln zitieren

Simon Rock GRÜNE

In Rheinland-Pfalz ist die Verbundquote im Gemeindefinanzierungsgesetz auch viel niedriger als in Nordrhein-Westfalen. Wenn wir schon Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn wir schon mit den Vergleichen anfangen, sollten wir das auch vollständig machen. (Justus Moor [SPD]: Aber Sie haben angefan- gen zu vergleichen! – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Ich sage noch einmal: Es hilft doch nicht, sich in diesem Klein-Klein zu verlieren und an Details irgendwelche Kritikpunkte zu suchen. Lassen Sie uns doch mal das große Ganze sehen! Lassen Sie uns doch mal sehen, dass es eine großartige Sache ist, dass jetzt endlich eine Investitionsoffensive für Länder und Kommunen als Ganzes angegangen wird! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Insgesamt investiert Nordrhein-Westfalen in den nächsten zwölf Jahren 21 Milliarden Euro zusätzlich. Das sind dringend nötige Investitionen in Kinder, in das Klima und in Kommunen. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Sie sagen, und das durchaus zu Recht – das will ich anerkennen –, dass das Bundesmittel seien. Ja, das sind Bundesmittel. Das ist aber doch maximal die halbe Wahrheit: Am Ende kommt das Geld von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, Landtag (Alexander Baer [SPD]: Oh!) und den Leuten vor Ort ist doch vollkommen egal, wer die marode Brücke, die baufällige Schule oder das Schwimmbad vor Ort saniert. Ob das der Bund, das Land oder die Kommunen machen, ist doch eine Blasendiskussion für Politikerinnen und Politiker. Hauptsache, es wird am Ende des Tages endlich gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss Ihnen doch auch nicht erzählen, dass es diese Investitionen braucht. Sie selbst haben die im Landtag wiederholt gefordert. Jetzt kommen die Investitionen, und alles, was Ihnen dazu einfällt, ist, diese kaputtzureden. Ich jedenfalls bin froh, dass diese notwendigen Investitionen endlich angegangen werden, dass die Zeit des Investitionsstaus endlich vorbei ist. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Wenn die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen zusammen nicht ausreichen, sollten wir doch gemeinsam dafür Sorge tragen, dass es noch mehr werden. Das kann aber nicht der erste Schritt sein. Jetzt geht es darum, das Beste aus den Möglichkeiten zu machen, die noch vor einem Jahr undenkbar zu sein schienen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, raten Sie mal, wer in Rheinland-Pfalz den Rheinland-Pfalz-Plan als Investitionsoffensive gelobt hat. Ich gebe Ihnen einen Tipp: Es war Ihre eigene Wirtschaftsministerin, die Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt von der FDP. Hier hingegen hat Kollege Witzel zumindest in der ersten Plenardebatte von einer Überschuldung des Staates, die selbst in traditionellen Demokratien zu politischer Instabilität führt, gesprochen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Ich frage Sie: Wie instabil ist Rheinland-Pfalz aus Ihrer heutigen Sicht? Für meine Fraktion ist klar: Der NRW-Plan ist wichtig für unser Land. Er kommt zur richtigen Zeit, und er setzt die richtigen Impulse. Der Gesetzentwurf ist durch unseren Änderungsantrag noch unbürokratischer geworden (Lachen und Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) und gibt dem Land und den Kommunen so Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Nach Jahren des Investitionsstaus bietet der NRW-Plan die Chance für einen Aufbruch. Diese sollten wir nutzen, damit marode Straßen und Schulklos endlich der Vergangenheit angehören. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Rock. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Witzel. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung rühmt sich heute damit, das in der Landesgeschichte größte staatliche Investitionsprogramm auf den Weg zu bringen. Bei dieser Annahme sind mehrere Korrekturhinweise angebracht, insbesondere nach der Expertenanhörung. Erstens. Schon der Begriff „Investitionsprogramm“ ist falsch, da der Investitionsbegriff umdefiniert worden ist und dem üblichen Verständnis echter Investitionen in einigen Teilen widerspricht. (Kopfschütteln von Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen) Der Sachverständige Professor Schnellenbach hat das gut dargestellt. Jetzt sind viele Förderungen möglich, die reine Konsumausgaben sind. Zweitens. Es ist vor allem ein Staatsprogramm des Bundes mit nur marginalem Eigenanteil des Landes Nordrhein-Westfalen über das ohnehin bereits geplante hinaus. Die Landesregierung schmückt sich also einmal mehr mit den fremden Federn des Bundesadlers. Drittens. Der Kommunalanteil ist zu gering. Ein realistischer Maßstab für die Mittelaufteilung zwischen Land und Kommunen wäre das Verhältnis, in dem bislang Investitionen getätigt worden sind. Der tatsächliche kommunale Investitionsanteil der letzten fünf Jahre würde einen Verteilungsschlüssel von 77,9 % zugunsten der Kommunen, also 3,7 Milliarden Euro mehr, bedingen. Viertens. Statt Fördermittelbürokratie und enger inhaltlicher Zweckbindung des Ausgabegrundes brauchen die Kommunen mehr Verwendungsfreiheit dafür, welchen zusätzlichen Investitionsimpuls sie tatsächlich am dringendsten benötigen. Sie wollen Milliarden für bestehende und neue Förderprogramme ausgeben. Sie wollen damit Großprojekte wie sicherlich sinnvolle Brückenbauten finanzieren. Aber auch das ist eine Zweckbindung, von der nicht alle Kommunen in gleicher Weise profitieren. In der Praxis bedeutet dies, dass für die Gesamtheit der Kommunen weniger frei verfügbare Mittel bleiben und dass sie das gerade erst gegebene Versprechen, den Förderdschungel zu lichten, brechen. Fünftens. Nicht nachhaltig ist auch, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit ebenso fehlt wie das Ziel, Wirtschaftswachstum zu schaffen. Ich habe die Kommunen bei der Sachverständigenanhörung genau danach gefragt, und die ganz glasklare Antwort, die Sie auch überall nachlesen können, lautet: Zusätzlichkeit ist nicht deren Ziel. Sie haben angekündigt, mit neuen Mitteln vieles zu finanzieren, was ohnehin geplant gewesen ist. Dass die Kommunen das so sehen, können Sie, Herr Finanzminister, ihnen auch gar nicht vorwerfen, denn Zusätzlichkeit ist ja auch Landtag nicht Ihr eigener Anspruch. Sie wehren sich deshalb ja auch selber gegen Mindestinvestitionsquoten. Bei der finanziellen Ausstattung, die die Landesregierung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aktuell vornimmt, darf auch niemanden die Finanznot im laufenden Regelbetrieb dort wundern. Das Ergebnis lautet aber, dass in vielen Fällen jetzt nicht mehr Schulklos saniert werden, sondern die ohnehin geplanten Sanierungen nur von jemand anderem bezahlt werden. Das ist auch ein Widerspruch zur ursprünglichen Rechtfertigung der Union für ihren Wortbruch, mit den Grünen gemeinsam die Schuldenbremse zu schreddern. Dadurch sollte es nämlich zu zusätzlichen Sanierungen kommen, sollten zusätzliche Investitionen entstehen, um den Sanierungsstau zu beenden. Sechstens. Heute ist der Änderungsantrag von CDU und Grünen – und das finde ich, ist ganz aktuell die größte Schweinerei – in der Plenarsitzung. Sie wollen damit die Abgeordneteninformationsrechte beschneiden. (Simon Rock [GRÜNE]: Die SPD hat das doch gelobt!) – Diese Frage, Herr Kollege Rock, müssen gerade Sie als Grüner sich stellen: Welches Selbstbild haben Sie von sich als Abgeordneter, wenn Sie hier Informationsmöglichkeiten zurückschneiden wollen, die die Regierung ursprünglich vorgeschlagen hatte? Ich habe Ihnen das auch im Haushalts- und Finanzausschuss ausdrücklich gesagt: Das, was der Minister vorhatte, nämlich institutionalisiert dafür zu sorgen, Fragen zu den Programmen beantworten zu können, halte ich nicht nur für richtig, sondern unter dem Aspekt der Abgeordneteninformationsrechte, was die Transparenz angeht, auch für notwendig. Wir haben hier ein historisches milliardenschweres Programm. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Das Land lebt nicht im Überfluss. Das ist rein schuldenfinanziert. Das Parlament hat ein Anrecht auf Transparenz dahin gehend, was mit schuldenfinanzierten Milliardenbeträgen stattfindet. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Herr Kollege, ich müsste Sie einmal unterbrechen, weil es vom Kollegen Rock den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Ja, sehr gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Simon Rock GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischen-17.12.2025 frage zulassen. Zunächst einmal will ich sagen: Mir sind Abgeordnetenrechte extrem wichtig, und Transparenz ist mir auch extrem wichtig. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir hier über einen NRW-Plan reden, der über zwölf Jahre läuft? Zum Stichtag 30. Juni und 1. Januar jedes Jahres gibt es laut des vorliegenden Gesetzentwurfs entsprechende Informationspflichten und Informationsmöglichkeiten, sodass Sie zweimal pro Jahr die begehrten Informationen abrufen können. Wollen Sie vor dem Hintergrund sagen, dass eine zweimal jährlich abrufbare Information für Sie nicht ausreichend ist?

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Witzel FDP

Herr Kollege Rock, genau das möchte ich damit ausdrücken, weil der 31. Dezember als Berichtstermin ein Konsolidierungsdatum ist, das man ohnehin braucht, um hier den Abgleich der Mittel mit dem Bund sicherzustellen. Sie stellen das jetzt als Service der Abgeordneteninformation dar, aber das braucht man an der Stelle ohnehin. Weil Sie die zwölf Jahre angesprochen haben, will ich Ihnen sagen: Nordrhein-Westfalen ist all die Jahre über ein Swing-State gewesen. Wie Sie wissen, bin ich schon ein paar Jahre in der Landespolitik, und ich habe dieses Land unter ganz unterschiedlichen politischen Konstellationen erlebt. Kein Mensch weiß, wie hier in zwölf Jahren die Mehrheitskonstellation aussieht. (Simon Rock [GRÜNE]: Ja, so ist das in einer Demokratie!) Es weiß auch keiner, wie in zwölf Jahren die Mehrheitskonstellationen in den Kommunen aussehen. Deshalb halte ich es ausdrücklich für nicht klug von Ihnen, aus der heutigen Position der Mehrheit heraus faktisch Informationsrechte der Opposition beschneiden zu wollen, nicht wissend, wie sich das in den nächsten Jahren weiter gestaltet. Ich will Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage ausdrücklich deutlich machen, warum mich diese Frage bewegt: Es könnte zum Beispiel sein, dass man für relevante Entscheidungen, die man hier im Zuge der Königsdisziplin des Parlaments, nämlich der Haushaltsgesetzgebung, zu treffen hat, einen aktuellen Status zu Mittelabrufen braucht. Mit diesen Informationen kann man aber am 31. Dezember und den unmittelbar nachlaufenden Tagen nichts anfangen, wenn man zwei Wochen vorher einen Haushalt zu verabschieden hatte. (Simon Rock [GRÜNE]: Sie können das zum 30. Juni abfragen!) Deshalb finden wir es, wenn ein Programm eine gewisse Anzahl von Monaten gelaufen ist, ganz wichtig – egal, ob es für Zwecke der Haushaltsberatung oder aus welchem gut begründeten anderen Grund auch immer ist –, wenn Sie für sich eine Veran-Landtag lassung haben, um Zwischenbilanz ziehen zu können, um zu gucken, ob die Mittel tatsächlich für zusätzliche Projekte abgerufen wurden oder nicht, das anfordern zu können. Der Finanzminister hat gesagt, er ist bereit, Abgeordneteninformationsrechte zu akzeptieren. Er hat so ja auch – deshalb mache ich ihm das überhaupt nicht zum Vorwurf – die Vorlage für die heutige Beratung ausgestaltet. Sie als Koalitionsfraktionen wollen diese Abgeordneteninformationsrechte jetzt aber entsprechend begrenzen. (Zurufe von der CDU und den GRÜNEN: Handhabbar machen!) Sie machen sich damit zum Wasserträger der Regierung, die nachher sagen kann: Wir waren ja offiziell bereit, zu informieren, aber die Koalitionsfraktionen, und damit die Mehrheit im Hause, wollten das gar nicht. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie wollen dem Finanzminister auf die Nerven gehen! – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Ich sage Ihnen, Herr Kollege Rock: Niemand macht hier von Parlaments- und Abgeordneteninformationsrechten missbräuchlich Gebrauch – niemand. Wenn wir berechtigten Informationsbedarf haben, werden wir auch zukünftig schauen – egal, was Sie heute beschließen –, was die Instrumente sind, damit wir unsere Abgeordnetenrechte, unsere Oppositionsrechte hier durchsetzen können. Das verspreche ich Ihnen heute für die FDP-Landtagsfraktion. Das werden wir tun. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von der CDU) Deshalb sollten Sie über die Konstruktion dieses Plans, den Sie zur Abstimmung stellen, nachdenken. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Im NRW-Plan werden Sie vieles versprechen, was Sie nachher nicht einhalten können, und deshalb helfen wir als Serviceopposition Ihnen natürlich weiter. Sie haben entsprechende Änderungsanträge vorliegen, die bei diesem Gesetz helfen sollen, besser zu werden, falsche Weichenstellungen zu korrigieren. Deshalb werbe ich dafür: Nehmen Sie unsere Änderungsanträge an. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Witzel. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Esser.

Diese Rede einzeln zitieren

Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da ist er also nun, der Rettungsanker für die NRW-Infrastruktur, ohne den – so deutlich muss man es sagen – in NRW 17.12.2025 in den nächsten Jahren wohl nicht ganz so viel passieren würde. Erhalt vor Neubau – so das Credo der NRW-Landesregierung, aber in der Realität werden Sie alle von den Ereignissen überholt. Es ist die normative Kraft des Faktischen, die Sie immer wieder zwingt, sich den Realitäten zu widmen und bereits bestehende Planungen über Bord zu werfen. Einen solchen Fall diskutieren wir ja auch morgen früh am Beispiel der Bonner Nordbrücke. Die Absicht, die Infrastruktur Nordrhein-Westfals in den kommenden Jahren zu modernisieren, ist ein hehres Ziel. Dass es Investitionen braucht, um den jahrzehntelangen Sanierungsstau aufzulösen, den – zur Erinnerung – CDU- und SPD-geführte Landesregierungen zu verantworten haben, steht völlig außer Frage. Doch das vorliegende NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 bleibt hinter dem erforderlichen Anspruch einer strategisch geplanten und nachhaltig finanzierten Infrastrukturpolitik zurück. Stattdessen setzt es auf eine kurzsichtige schuldenbasierte Finanzierung ohne eine realistische Priorisierung, ohne ein klares Controlling und ohne eine tragfähige Perspektive für eine dauerhafte Ertüchtigung der Infrastruktur. Zum Kern des Gesetzentwurfs: Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität" von insgesamt 100 Milliarden Euro für sämtliche Bundesländer einen Anteil von rund 21,1 Milliarden Euro. Diese Mittel sollen zur Behebung von Defiziten – wie es heißt – dienen und werden entsprechend verteilt. Rund 12,7 Milliarden Euro sind für Kommunen und etwa 8,4 Milliarden Euro für Landesinvestitionen. Diese schieren Summen – ich betone, dass es erhebliche Summen sind – erscheinen auf den ersten Blick ambitioniert. Doch genau hier liegt schon eines der grundlegenden Probleme. Die bloße Höhe der Mittel ersetzt weder eine klare realistische Priorisierung noch eine konsequente strategische Planung. Die Finanzierung basiert überwiegend auf Verschuldung, dem sogenannten Sondervermögen. Zulasten künftiger Generationen werden mittels horrender Schuldenlast Investitionen getätigt, ohne dass klar ist, wie nachhaltige Einnahmen für Betrieb, Unterhalt und langfristige Instandsetzung generiert werden sollen. Die Bundesregierung und die Landesregierungen erkaufen sich Erfolge, die man dann politisch präsentieren und für sich reklamieren kann, verlagern aber den finanziellen Druck in die Zukunft. Ein solches Vorgehen mag kurzfristig politisch bequem erscheinen. Aber soll das bitte eine seriöse, generationengerechte Haushaltsplanung sein? Es fehlt an klaren Prioritäten und an messbaren Zielen. Wir hören „Investitionsgarantie“. Wir hören „Planungssicherheit“. Wir hören „Verteilungspauschalen“. Was wir aber nicht hören, sind konkrete Ziel-Landtag größen zur Reduktion des Investitionsstaus, verbindliche Standards, für den Zustand von Brücken beispielsweise ein Monitoringinstrument, das die Lage messbar und überschaubarer macht. Um nur mal ein paar Punkte zu benennen: Wir leben faktisch in einer Eisenbahnkrise. Vertreter der Bahn sprechen im Landtag von der Banane des Grauens. Damit meinen sie den Eisenbahnkorridor vom Ruhrgebiet bis ins Rheinland. Die Binnenschifffahrt kämpft mit enormen Problemen. Schleusen, Wehre und Anlegestellen rotten vor sich hin. Um unsere Straßen und Brücken in NRW steht es nicht besser. Jeden Monat werden Brücken abgelastet oder gar komplett gesperrt. Investitionen alleine, so notwendig und wichtig sie sind, garantieren keinen Erfolg, wenn sie nicht strategisch gebündelt und kontrolliert werden. Die kommunale Situation ist leider sogar noch düsterer. Viele Städte und Gemeinden haben trotz solcher Programme gravierende strukturelle Finanzprobleme. Die Ausgleichsmaßnahmen für Altschulden sind ein erster Schritt, aber sie dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Kommunen schon heute nicht mehr in der Lage sind, einen eigenen Handlungsspielraum für nötige Investitionen zu schaffen. Die tatsächlichen Bedarfe – etwa beim Erhalt kommunaler Straßen oder bei der energetischen Sanierung – übersteigen bei Weitem das, was mit pauschalen Programmen abgedeckt werden kann. In den NRW-Städten und NRW-Gemeinden findet ein dynamisches Wachstum nur noch bei den Sozialausgaben statt. Wir stehen nicht nur vor einem Investitionsstau, sondern wir stehen ebenso vor einem Planungsstau. Deshalb ist eine gute Infrastruktur eben nicht nur eine Frage des Geldes; sie muss vor allem eine Frage der strategischen Planung und dem Vorhalten von baureifen Projekten sein. Ein Gesetz, das sich vor allem auf immer neue Kredite und Sondervermögen stützt, ohne die strukturellen Ursachen des heutigen Sanierungsstaus wirklich anzugehen, wird die Probleme nicht lösen, sondern sie allenfalls verschieben. Wir müssen entscheiden, ob wir eine Wirtschaftsmacht bleiben oder ein Industriemuseum werden wollen. Eine Wirtschaftsmacht können wir aber nur mit einer Eins-a-Infrastruktur werden oder bleiben. Leider sieht es aktuell nach beidem nicht aus. Die AfD wird diesen Schuldenplan, der kommende Generationen über alle Maßen belastet, jedenfalls nicht kritiklos absegnen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke schön, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Optendrenk. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Marcus Optendrenk

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat bei der Einbringung des Gesetzes die Ziele exakt beschrieben, und wir hatten in den Ausschusssitzungen die Gelegenheit, das miteinander weiter zu vertiefen. Deshalb möchte ich nun eher in einzelnen Punkten auf das eingehen, was in der Debatte eben vorgetragen wurde. Entscheidend für das Verständnis dieses Themas ist – unabhängig davon, wo jemand als öffentliche Hand investiert, wer Träger ist und wie das abgewickelt wird –, dass es darauf ankommt, die Infrastruktur auf ein anderes Wohlstandsniveau, auf einen anderen Zustand zu bringen, damit wir in Deutschland in Zukunft wieder Wachstumschancen haben. Das ist auch das Fundament dessen, was auf der Bundesebene beschlossen wurde, als es um die Frage dieser 500 Milliarden ging. Zur Historie gehört auch, dass dabei nicht im Primären der Fokus darauf gerichtet war, ob man einer bestimmten staatlichen Ebene eine bestimmte Hilfe zuweist. Der Fokus war darauf gerichtet, dass es die Länder gemeinsam mit anderen schaffen, dass nicht nur der Bund in seine Infrastruktur investiert, sondern auch – das ist ganz wesentlich – die Länder und Kommunen dort investieren können, wo sie zuständig sind. Deshalb ist schon Ihr Einstieg in die Debatte falsch, Herr Moor. Der Einstieg ist falsch, weil Krankenhäuser, Universitäten, Polizeistationen, Brücken und vieles andere – unabhängig davon, ob eine Kommune sie plant und realisiert – den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommen und insbesondere auch dafür geeignet sind, die Infrastruktur zu ertüchtigen. Die Diskussion um diese Quoten verdeckt das Kernthema dieser ganzen Debatte. Es geht darum, dass wir unseren Staat in einen besseren Zustand bringen – unabhängig davon, ob Bund, Länder oder Gemeinden am Schluss diese Aufgabe erbringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dass Sie jetzt so tun, als müssten wir aus dem, was wir da vom Bund bekommen, ein Kommunalhilfsprogramm machen, ist auch ein Fehlverständnis. (Justus Moor [SPD]: Nur, was zusteht!) Es geht nicht um ein Kommunalhilfsprogramm, sondern es geht darum, dass wir gesamtstaatlich, alle zusammen – einschließlich Kommunen, Kreisen und aller Beteiligten, die im öffentlichen Sektor tätig sind –, die Probleme lösen, die sich aufgestaut haben. Die müssen wir jetzt abarbeiten. (Christian Dahm [SPD]: Da sind wir zusam- men!) Deshalb ist hier für die Diskussion darüber, wie wir mit den Kommunen umgehen, die völlig falsche Landtag Stelle. Wir haben es heute Morgen im Zusammenhang mit der Generaldebatte noch gehört: Wir haben eine verlässliche Finanzierung der Kommunen in schwierigsten Zeiten verbessert. (Justus Moor [SPD]: Nein!) Wir sind die Altschuldenproblematik angegangen. Sie sind es nicht angegangen, wir sind es angegangen. Wir haben dafür gekämpft. Ich persönlich habe in Nachtsitzungen dafür gekämpft, dass bei dem Investitionsbooster, der jetzt gekommen ist, die 100-%- Kompensation für die Ausfälle kommt, die für die Kommunen im Wesentlichen bei der Gewerbesteuer entstehen. Dafür hat Nordrhein-Westfalen mehr gekämpft als jeder andere in ganz Deutschland. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir haben in Kauf genommen, dass es deshalb keine Vollkompensation für die Länder gegeben hat. Wir haben, weil die Kommunen in dieser Situation die Hauptlastträger sind, für die Kommunen gekämpft und nicht für irgendwelche Landeshaushalte. Das müssten Sie auch mal zur Kenntnis nehmen. Es gibt also ein grobes Missverständnis, das wir aber wahrscheinlich hier und jetzt nicht auflösen können, weil ich vermute, dass Sie jetzt nicht mehr von Ihren Anträgen Abstand nehmen möchten. Das kann ich verstehen. Trotzdem bleibt es so, dass es eine große Aufgabe für die nächsten Jahre ist, gemeinsam diese Investitionen auf den Weg zu bringen. Was die Frage der Sinnhaftigkeit angeht, das auch über Schulden zu tun – Sie wissen alle, dass ich da sonst eher restriktiv bin –, (Zuruf von Frank Müller [SPD]) darf ich darauf verweisen, dass uns die Volkswirte wirklich sehr eindringlich gesagt haben, dass eine wirklich strukturelle Veränderung der Basis der Infrastruktur eine wesentliche Voraussetzung für volkswirtschaftlichen Nutzen und Wachstum unserer Volkswirtschaft ist. Für das nächste Jahr sagen die Wirtschaftsforscher, dass alleine 0,3 % des Wirtschaftswachstumspotenzials aus diesen entsprechenden Investitionen kommen könnten, wenn wir denn zügig agieren. Das ist der Grund, warum wir sehr zügig sind und das Parlament heute um Zustimmung bitten. Ich bin sehr davon überzeugt, dass es, wenn wir es gemeinsam angehen, gute Wege gibt, die wir in die Zukunft dieses Landes gehen können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Herr Minister Dr. Optendrenk. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. 17.12.2025 Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/17131. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind FDP und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/17131 angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17136. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/17136 wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen drittens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/17138. Wer stimmt dem zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/17138 abgelehnt. Wir stimmen viertens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16303. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16941, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16303 mit den in der Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/16941 in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/16303 in der soeben geänderten Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 9 kommen, erteile ich noch einen Ordnungsruf. Er betrifft Herrn Abgeordneten Loose von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Loose hat sich in seiner zweiten Rede zu Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Sitzung unparlamentarisch geäußert, (Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist nicht das erste Mal!) indem er dem Abgeordneten Schick NS-Methoden vorwarf und dabei zweimal NS-Vokabular verwendete. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen. Ich rufe aber den Abgeordneten Loose deshalb zur Ordnung. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Ausschluss! – Zurufe von der CDU: Abschieben!) Wir kommen zu: Landtag 9 Wenn es zuhause nicht mehr sicher ist – Fälle von häuslicher Gewalt in NRW steigen weiter Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16908 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihre Abgeordnete Frau Butschkau.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Butschkau SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit vielen Jahren diskutieren wir hier immer wieder über Gewalt an Frauen. Heute möchte ich nicht über Zahlen sprechen. Die haben wir alle in den Lagebildern von Bund und Land gelesen; sie sollten Ihnen allen bekannt sein. Heute möchte ich über Menschen sprechen; über drei Frauen, die in diesem Jahr Opfer eines Femizids wurden; drei von bundesweit 308 Frauen und Mädchen, die Opfer eines Femizids geworden sind; drei Schicksale aus der Mitte Nordrhein-Westfalens. Zum Beispiel über Sarah: Die 32-Jährige wurde am 19. Januar tot in ihrer Wohnung in Dortmund-Huckarde aufgefunden. Verwandte hatten die Polizei alarmiert, weil sie tagelang keinen Kontakt zu ihr hatten. Der Täter ist ihr Partner. Er tötete Sarah mit mehreren Messerstichen. Er wurde später festgenommen und wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Fall ereignete sich am 11. April in Oberhausen-Lirich. Ein 47-jähriger Mann tötete seine 32- jährige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung und stellte sich einen Tag später selbst der Polizei. Zwei Wochen zuvor hatte es bereits einen brutalen Übergriff gegeben. Die drei Kinder der Frau waren zeitweise in Obhut des Jugendamtes. Als die Kinder wieder zu ihrer Mutter zurückgebracht werden sollten, öffnete diese nicht die Tür, weil sie da bereits tot war. Schließlich die 24-jährige Shadia aus Dorsten. Shadia wurde am 9. Oktober von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung getötet. Ihre drei Kinder wurden Zeugen der schrecklichen Tat. Obwohl der Mann wenige Stunden zuvor von der Polizei der Wohnung verwiesen worden war, konnte er zurückkehren. Gegen ihn wird wegen Totschlags ermittelt. Diese Frauen wurden dort ermordet, wo sie eigentlich am sichersten sein sollten: im eigenen Zuhause. Ihre Schicksale zeigen die immer noch klaffenden Lücken beim Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor Gewalt. All das haben wir in diesem Hause immer und immer wieder diskutiert: über die verschiedenen Phänomene von Gewalt, über ihre Ursachen, über die Schutz- und Hilfebedarfe, über fehlende Kapazitäten und die lückenhafte Finanzierung der Frauenhilfe-17.12.2025 infrastruktur, über rechtliche Lücken und den Ausbau von Schutz und Hilfe. Wir stellen fest: Viele, viel zu viele Opfer von Gewalt, die den Mut gefunden haben, dieser zu entfliehen, fallen durch das Raster. Das wird noch lange so bleiben. Der Rechtsanspruch ab 2032 liegt in weiter Ferne. Es bleibt unerträglich, wie die Landesregierung angesichts der Schicksale der Opfer, der Überlastung des Hilfesystems und der großen Herausforderungen, die bis 2032 noch vor uns liegen, mit der Situation umgeht. Statt jetzt in Schutz und Hilfe zu investieren, geht der Ausbau der Frauenhäuser und der Hilfestrukturen quälend langsam voran. In Nordrhein-Westfalen fehlen rund 1.100 Schutzplätze. Die Reaktion der Landesregierung darauf ist, dass im nächsten Jahr ein einziges Frauenhaus neu gefördert wird. Würde das Tempo der letzten vier Jahre beibehalten, wäre der Rechtsanspruch frühestens 2086 Realität. Jeder Frauenhausplatz zählt. Plätze, die jetzt entstehen, retten Leben. Deshalb ist es Zeit, zu handeln – nicht nur beim Ausbau der Schutzplätze, sondern gerade auch bei der Prävention vor Gewalt. Das ist kein Wunsch an den Weihnachtsmann, sondern eine knallharte Erwartung an die Landesregierung, die sich ihrer Verantwortung bewusst sein muss. – Herzlichen Dank und Glück auf! Danke schön. (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Kuper

Danke, Frau Butschkau. – Für die CDU spricht die Abgeordnete Frau Wendland.

Diese Rede einzeln zitieren

Simone Wendland CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft. Darunter versteht man im Allgemeinen, dass die einen diese Tätigkeit ausüben, die anderen eine andere und beides zusammen dann zu einem Ergebnis oder gemeinsamen Produkt führt. Bei der SPD geht das mit der Arbeitsteilung anders. Da macht man dort dies, hier das, und dabei kommt leider gar nichts Neues heraus. Der Fraktionsvorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD war bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene in der Arbeitsgruppe Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Gott sei Dank!) Im ausgehandelten Koalitionsvertrag steht zum Gewalthilfegesetz – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „In Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Gewaltschutzrichtlinie begleiten wir eng die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und entwi-Landtag ckeln die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan fort.“ Mehr nicht. Deshalb bleibt es beim Gewalthilfegesetz, wie es der Bundestag am 31. Januar 2025 nach dem Ampel-Aus und vor der Bundestagswahl beschlossen hat, und zwar mit den Stimmen von CDU/CSU, Grünen, Linken und eben auch der SPD. Deshalb bleibt es auch bei den darin festgelegten Fristen für Umsetzung und Finanzierung. Initiativen der SPD für eine frühere Umsetzung oder gar deren Finanzierung durch den SPD-Finanzminister sind mir nicht bekannt. So das Wirken der SPD im Bund! In Düsseldorf wirkt dieselbe Partei anders, zum Teil sogar mit denselben Akteuren. Da muss alles schneller gehen, und das Land muss selbst und früher finanzieren. So heißt es. Ich will gar nicht sagen, dass bei der SPD die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Jedenfalls will aber die eine Hand wohl schneller als die andere. Es gibt Klavierstücke, bei denen mag das gelingen, (Anja Butschkau [SPD]: Meine Güte!) bei den meisten handwerklichen Tätigkeiten kommt so aber nichts Gutes dabei heraus. So ist es auch bei Ihnen, bei der SPD. Natürlich wäre es besser und wünschenswert, wenn man die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention schon gestern hätte umsetzen können. Wir werden hier niemanden finden, der dazu „nein“ sagen würde. Aber nicht nur zu Weihnachten gilt, dass nicht jeder Wunsch auch finanzierbar ist. Aber bei der SPD scheint diese schlichte Wahrheit irgendwo auf der Strecke zwischen Berlin und Düsseldorf hängengeblieben zu sein. Alleine schon deshalb ist Ihr Antrag ärgerlich. Hinzu kommt, dass Sie den Eindruck erwecken, es gebe nur mehr Gewalt gegen Frauen. Hohe Steigerungsraten gibt es bei Gewalt insgesamt, vor allem bei Gewalt gegen Polizisten und Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Deshalb investieren wir seit 2017 in die innere Sicherheit, die die SPD in ihrer Regierungszeit sträflich vernachlässigt hat. Sie alle kennen die Zahlen zur besseren personellen Ausstattung der Polizei. Das ist heute alles schon einmal thematisiert worden und wird auch immer wieder gerne geleugnet. Sie tun nun so, als ob das Land speziell für Frauen nichts tue. Erst im September hat Ministerin Paul im Fachausschuss umfassend zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes berichtet, auch über den Ausbau der Plätze in Frauenhäusern und über die Auftragsvergabe zur Analyse der Bestandssituation und für eine Entwicklungsplanung zu den Schutz- und Beratungskapazitäten für gewaltbetroffene Frauen. Gerade heute haben wir auch noch mehrheitlich einen Haushaltsänderungsantrag zu einem Gewalt-17.12.2025 schutzpilotprojekt, für mobile Beratungsstellen für den ländlichen Raum beschlossen, um wirklich alle Frauen überall erreichen zu können. Dazu hat die SPD sich heute enthalten – schade. So scheint es fast, als ob bei der SPD jetzt noch eine neue Variante der Arbeitsteilung dazukommt. Was im Ausschuss berichtet wird, wird inhaltlich ignoriert, und das Thema wird ins Plenum getragen, obwohl man weiß, dass die Landesregierung bereits an der Umsetzung arbeitet. Effizient oder effektiv ist das nicht. Und es hilft ganz sicher nicht den von Gewalt betroffenen Frauen in diesem Land. Darum lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Bostancıeri das Wort. Bitte sehr. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Gewalt gegen Frauen ist immer noch eines der größten Probleme unserer Zeit. In Deutschland wird fast täglich eine Frau ermordet. Alle drei Minuten erlebt eine Frau häusliche Gewalt. Das ist ein Skandal. Wir nehmen die Gefahr für Frauen sehr ernst. Deswegen handeln wir. Wir haben seit Beginn der Legislatur sechs Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen und über 70 neue Schutzplätze geschaffen. Wir haben die Förderung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen besser aufgestellt. Wir fördern Fachkräfte für die Arbeit mit Kindern in den Frauenhäusern, die inzwischen von ca. zwei Dritteln der Einrichtungen auch genutzt werden. Wir haben das Polizeigesetz angepackt und verlängern die Wegweisung von Tätern von 10 auf 14 Tage und führen die Fußfessel nach dem spanischen Modell ein. Wir stellen im nächsten Haushalt 200.000 Euro für eine mobile Frauenberatung im ländlichen Raum und zusätzliche 1,1 Millionen Euro für den Gewaltschutz insgesamt ein. Wir Grüne kämpfen seit Jahren für ein Gewalthilfegesetz, und natürlich werden wir es in NRW auch umsetzen. Liebe SPD, ich kann verstehen, dass es Ihnen nicht schnell genug geht. Auch ich wünsche mir, dass die Anforderungen, die die Istanbul-Konvention an uns stellt, schon längst erfüllt wären. Das kann man so anerkennen und gleichzeitig den Blick darauf richten, dass wir trotz großer finanzieller Hürden in den letzten dreieinhalb Jahren verdammt viel geschafft und uns noch viel vorgenommen haben. Ich finde, das darf nebeneinanderstehen. Landtag Unsere Koalition und diese Landesregierung haben sich 2022 direkt auf den Weg gemacht. Wir arbeiten jeden Tag daran, mehr Beratung, mehr Schutz und mehr Chancen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu ermöglichen. Dabei haben wir Präventionsund Täterarbeit immer mit im Blick. Ich gehe auf einige der Beschlusspunkte aus Ihrem Antrag ein. Sie fordern, noch in dieser Legislatur den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorzulegen. Einmal googeln reicht, um zu erkennen, dass die Schwerpunktveranstaltungen, die es in dem Prozess gab, bis in diesen Dezember angedauert haben. Da ging es um den Schutz vulnerabler Gruppen, um polizeilichen Opferschutz, um familiengerichtliche Verfahren. Dieser Landesaktionsplan soll uns bereits im nächsten Jahr vorgelegt werden. Dafür brauchen wir diesen Antrag nicht. Auch den Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur haben wir massiv vorangetrieben, und wir hören damit auch nicht auf. Niemand sitzt hier, dreht Däumchen und wartet darauf, dass es 2027 wird. Sie fordern, dass wir den Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz um zwei Jahre von 2032 auf 2030 vorziehen. Das klingt erst mal gut, verkennt aber komplett, dass sich alle Bundesländer – auch die SPDgeführten Länder – für einen Rechtsanspruch ab 2032 eingesetzt haben – nicht, weil sie die Dringlichkeit nicht anerkennen, sondern weil sie ganz realistisch betrachtet – wie auch wir – Zeit für den Ausbau brauchen. Es war richtig, dass der Bund das Gewalthilfegesetz beschlossen hat und sich endlich an der Finanzierung der Frauenhilfeinfrastruktur beteiligen wird. Wir können die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aber nicht einfach mit einem Fingerschnippen aus dem Weg räumen. Was uns immer verbindet – das möchte ich noch einmal betonen –, ist die Tatsache, dass Gewaltschutz ein ernsthaftes Anliegen von allen Demokrat*innen hier ist. Das glaube ich auch weiterhin. Diese Anträge, die Sie hier regelmäßig einbringen und in denen Sie Dinge fordern, die bei bestem Willen nicht realisierbar sind, bringen uns aber nicht weiter. Wir sind immer bereit dazu, gemeinsam und konstruktiv an diesem wichtigen Thema weiterzuarbeiten. Machen Sie doch gerne mit. Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susi Schneider das Wort. – Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das waren schon wieder spannende Beiträge. Ich fange mal so an: Ich bin 17.12.2025 der SPD sehr dankbar, dass sie das Thema mal wieder auf die Tagesordnung setzt, weil es ein wichtiges Thema ist, weil wir gar nicht oft genug darüber sprechen können. Ich ärgere mich unsagbar, wenn ich von den Grünen höre, den Antrag hätte es nicht gebraucht, wenn ich von der CDU höre, es gebe auch andere Formen von Gewalt. Um die geht es hier aber nicht, liebe Kollegen. (Beifall von der FDP und Anja Butschkau [SPD] – Anja Butschkau [SPD]: Ja, genau!) Es geht hier um Gewalt gegen Frauen, und da muss dringend etwas passieren, wenn man sich einmal überlegt, dass 18 Millionen gesunde Lebensjahre Frauen weltweit durch Gewalt in Beziehungen genommen werden. 18 Millionen Jahre! Das hat eine neue Studie der Universität Washington gezeigt. Wahrscheinlich sind es sogar Millionen Jahre mehr, wenn man die Dunkelziffer in diesem Bereich noch bedenkt. Für Mädchen und Frauen von 15 bis 49 Jahren ist nach dieser Studie Gewalt gefährlicher als Diabetes oder Bluthochdruck. Gewalt gehört somit zu den größten Gesundheitsrisiken für Frauen. Das dürfen wir so nicht hinnehmen. Rund 40 % aller Frauen ab dem 16. Lebensjahr in Deutschland haben körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. In den meisten Fällen stammen die Täter aus dem nahen Umfeld des Opfers. Die häusliche Gewalt fängt oft nicht mit Schlägen an. Sie beginnt viel früher mit Mobbing, Drohungen, Geschrei und löst bereits in diesem frühen Stadium Ängste und Stress aus. Neue Studien zeigen jetzt, dass zum Beispiel Stalkingopfer ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle haben. Früher wurde häusliche Gewalt verschwiegen. Mittlerweile zeigt sich das Problem immer deutlicher, weil immer mehr Opfer den Mut finden, sich Hilfe zu suchen und die Taten zur Anzeige zu bringen. Auch in Nordrhein-Westfalen steigt die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt an. 67.000 Menschen werden laut Landeskriminalamt in unserem Bundesland 2024 Opfer häuslicher Gewalt – Tendenz steigend. Bei partnerschaftlicher Gewalt sind über 80 % der Opfer weiblich. Die Gewalt kann dann bis zum Femizid eskalieren. Auch da sind die Zahlen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In 2024 hatten wir allein hier in NRW 72 Femizide, und Frau Bostancıeri feiert gerade die aktuelle Landesregierung dafür, dass sie jetzt 70 zusätzliche Schutzräume geschaffen hat. Das geht so definitiv nicht. In dem vorliegenden Antrag wird zutreffend beschrieben, wo die Probleme liegen. So fehlen derzeit mindestens 1.100 Frauenhausplätze in Nordrhein-Westfalen. Viele bestehende Angebote sind hoffnungslos Landtag überlastet; das war bereits Thema in den Haushaltsberatungen. Doch die Landesregierung tut zu wenig, um vorhandene Frauenhäuser zu sichern und neue Kapazitäten zu schaffen. Da man auf diesen Missstand nicht oft genug hinweisen kann, freue ich mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD das heute wieder einmal tun. Frau Bostancıeri, es waren nicht nur die Versäumnisse der Vergangenheit. Schauen Sie doch mal, wer für Frauen und Gleichstellung zuständig war. Inzwischen ist es Josefine Paul, eine grüne Ministerin. Vorher war es Ina Scharrenbach. Davor war es sieben Jahre lang Barbara Steffens, auch Ihre grüne Ministerin. Da auf die Vergangenheit zu zeigen und zu sagen, man hätte früher mehr handeln müssen, finde ich ziemlich billigen Populismus. (Beifall von der FDP) Wir müssen hier vor allem die Bekämpfung veralteter und sexistischer Rollenbilder vorantreiben. Das gehört zu einer modernen Gewaltprävention definitiv dazu. Wir brauchen eine Präventionsarbeit, die Einstellungen, Rollenerwartungen und Handlungsmuster thematisiert. Sie muss frühzeitig an Schulen und in der Jugendarbeit ansetzen. Sie muss auch in Täterprogrammen und in der Communityarbeit verankert sein. Niedrigschwellige Hilfsangebote müssen ausgebaut werden. Wir brauchen mehr mobile Beratungsangebote, um Frauen nicht nur in den Großstädten, sondern auch in den ländlichen Regionen zu unterstützen. Onlineberatungen müssen auch anonym und mehrsprachig angeboten werden. Zudem brauchen wir mehr Kooperationen mit Krankenhäusern und Apotheken für geschultes Personal als erste Anlaufstelle. Ich weise auch gerne darauf hin, dass wir andere Opfergruppen nicht vergessen dürfen. Auch die Hilfsangebote für gewaltbetroffene Männer müssen erweitert werden. Auch bei innerfamiliärer Gewalt müssen wir viel genauer hinschauen. Aufgrund von Kontrollen und Abhängigkeitsverhältnissen bleiben dort Anzeigen immer noch häufig aus. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die FDP manche Schwerpunkte in diesem Antrag etwas anders gesetzt hätte, setzt der vorliegende Antrag an entscheidenden Stellen an, um Schutz, Prävention und Koordination zu stärken. Die FDP-Landtagsfraktion stimmt hier gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der häuslichen Gewalt haben wir es mit einem Riesenbereich zu tun. Wir sind uns auch einig, dass wir, wenn wir das aufclustern und uns den jeweiligen Gewaltdelikten näher widmen, sehen werden, dass es verschiedene Tätergruppen gibt. Ich will mich jetzt ganz explizit den sogenannten Femiziden widmen. Früher hat man sehr häufig ganz klassisch von „Ehrenmorden“ gesprochen, heute hat man dafür natürlich wieder einen schönen Begriff gefunden. Warum ist es mir wichtig, das in diesem Komplex separat anzusprechen? Wir wiederholen uns sehr häufig in diesem Themenkomplex, und jedes Mal sagt jede Fraktion im Kern eigentlich das Gleiche. Wenn wir jetzt aber ganz explizit über Femizide sprechen, dann wissen wir, dass das etwas anderes ist; ich nannte es eben ganz klassisch „Ehrenmorde“. Wenn man sich dann mit der Geschichte der getöteten Frau beschäftigt, hört man sehr häufig: Sie hat sich zu sehr dem Westen angepasst, diesem westliche Lebensstil usw. Das ist eine Form der Verachtung, die eigentlich gar nicht in Worte zu fassen ist, und man fragt sich: Dafür hat jemand wirklich getötet? Das muss man sich einfach mal vorstellen. Aber warum erwähne ich das? Ich sprach von Täterprofilen und häuslicher Gewalt. Die klassische häusliche Gewalt gibt es in jeder Gesellschaft, in allen Schichten, schlichtweg überall; das kann niemand leugnen. Was es in Deutschland nicht schon immer gab, ist das, was wir heute erleben, dieses afghanische „Ich züchtige meine Frau“. Das ist so. Das wird beispielsweise in Afghanistan so gelebt. (Hedwig Tarner [GRÜNE]: Deswegen gibt es 50 Jahre Frauenhäuser!) Wenn man sich ganz explizit anschaut, was in den letzten Jahren im Rahmen dieser häuslichen Gewalt verkauft werden soll, dann sieht man, dass es sich um etwas ganz anderes handelt, und das sage ich, ohne den anderen Themenbereich irgendwie kleinreden zu wollen; das will hier niemand. Warum erwähne ich das? Ich möchte die Geschichte einer Frau wiedergeben, die keinen Platz in einem Frauenhaus bekommen hat, der aber eine Freundin weiterhelfen konnte und die jetzt in Sicherheit lebt. Sie sagte zu mir – und das ist mir prägend in Erinnerung geblieben –: Ich verstehe es nicht. Bei meinem Ex-Mann, der tagtäglich all den Dreck verübt hat, könnte der deutsche Staat doch ein Exempel statuieren. Der deutsche Staat könnte diesen Typen außer Landes schaffen und für immer dafür sorgen, dass er nie wieder in dieses Land kommt. Dann kann ich mit meinen drei Kindern endlich ein friedliches Leben führen. Landtag Warum erwähne ich das? Weil bei bestimmten Fällen und bei bestimmten Täterprofilen diese Möglichkeit besteht. Sie besteht nicht ausnahmslos, aber bei einigen Tätern. Wenn man dann dieser Frau gegenübersteht, fragt man sich – und diese Frage stelle ich mir auch, denn wir alle wollen doch, dass sie in Frieden leben kann –, warum der Staat nicht eingreift und alle Instrumente nutzt, die ihm zur Verfügung stehen, um der Familie ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen. Die Antwort darauf ist eigentlich ganz einfach: Weil man sich aufgrund vermeintlich falsch verstandener Toleranz oder was auch immer zu wenig mit den Täterprofilen beschäftigt. Die Antwort ist – noch mal: nicht grundsätzlich – in einigen bestimmten Bereichen sehr klar. Ich kann nur sagen: Nehmen Sie diese Geschichte mit. In der weihnachtlichen, besinnlichen Zeit kann man vielleicht noch mal darüber nachdenken, wie einfach es in einigen Fällen – ich betone noch mal: in einigen Fällen – sein kann. Ansonsten möchte ich zum Abschluss noch eine Sache deutlich sagen: Viele von Ihnen machen schon sehr lange Politik. Frau Butschkau, Sie sind lange dabei. Sie werden doch selbst wissen, dass es im Landeshaushalt im Vergleich zu früheren Jahren eine extreme Steigerung gibt. Das ist doch gegeben. Es ist evident. Die Frage ist doch: Wie kann es sein, dass man sich immer wieder hier vorne hinstellt und sagt: „Es braucht mehr Geld“? Ja, gut, weil die Problemlage viel größer wird. Dann muss ich doch irgendwann als intelligenter Mensch in der Lage sein zu verstehen: Da muss es unmittelbar einen Zusammenhang geben. Ich habe nur das Gefühl, heute kommt es wieder zu keinem Schluss. Aber eigentlich halte ich Sie an dieser Stelle für viel zu intelligent, um da nicht auf irgendeinen kausalen Zusammenhang zu schließen. Schade. Wie gesagt: Hören Sie sich gerne noch einmal meine Geschichte an. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen. – Danke. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. – Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Früher hat man verharmlosend von „Beziehungs-“ oder „Familiendrama“ gesprochen. „Femizid“ ist deswegen ein so wichtiger Begriff, weil er deutlich macht, dass Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, und die traurige Wahrheit ist: unabhängig von Herkunft, Alter oder sozioökonomischem Status. 17.12.2025 (Beifall von den GRÜNEN und Anja Butsch- kau [SPD]) Wir reden gerade in der Vorweihnachtszeit von unserer Freude auf Zeit mit der Familie, und nicht nur in Weihnachtsfilmen erscheint das Zuhause als festlicher und gemütlicher Ort. Doch Wahrheit ist auch, dass für viele Frauen gerade diese Zeit eben kein Weihnachtsfilm ist. Für Frauen ist gerade das eigene Zuhause zu oft ein Ort, an dem sie nicht sicher sind. Es darf auch nicht so bleiben, dass wir Mädchen und Frauen beibringen, wie sie sich verhalten müssen, damit sie nicht Opfer von Gewalt werden. Es ist wichtig, dass wir nicht Frauen und Mädchen die Verantwortung für ihren Schutz zuweisen, sondern als Gesellschaft die Verantwortung dafür übernehmen, dass Frauen und Mädchen in ihrem Alltag und in ihrem eigenen Zuhause sicher sind. Dazu gehört eine starke Gewalthilfeinfrastruktur, aber dazu gehören auch Maßnahmen darüber hinaus, Prävention beispielsweise. Wir müssen Stereotype überwinden und auch Jungen und Männern deutlich machen, dass Gewalt niemals ein Kavaliersdelikt oder Privatangelegenheit ist und dass jede Frau und jedes Mädchen ein uneingeschränktes Recht auf Selbstbestimmung hat. Weil das für uns eine hohe Priorität hat, ist gerade schon beschrieben worden, was diese Landesregierung in dieser Legislaturperiode bislang auf den Weg gebracht hat, weil es notwendig ist, das zu tun: Wir haben sechs Frauenhäuser neu in die Landesförderung aufgenommen, darunter das neu errichtete zweite Frauenhaus in Gelsenkirchen. Wir haben die Zahl der Schutzplätze in den Frauenhäusern in den letzten drei Jahren um mehr als 70 Schutzplätze erhöht. Wir haben darüber hinaus vier neue Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in die Landesförderung aufgenommen. Das alles hebt sich deutlich von den Entwicklungen im Gewaltschutz in den Vorjahren ab. Aber wir bleiben selbstverständlich nicht stehen. Der kontinuierlich betriebene Ausbau des Schutz- und Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen wird auch im Jahr 2026 mit dem heute beschlossenen neuen Projekt für die mobile Beratung fortgesetzt, um auch im ländlichen Raum die Strukturen noch besser aufzustellen und Frauen die Möglichkeit zu Schutz und Hilfe, zu Unterstützung und Beratung zu geben. Wir sehen aber auch die Planungen für die Neuaufnahme einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in einem bisher unversorgten Gebiet vor. Darüber hinaus werden wir bis zu zwei Frauenhäuser 2026 in die Landesförderung aufnehmen können. Ich sage ganz bewusst, dass wir das können, weil es natürlich auch von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Aber wir wissen um unsere starken Partner in den Trägerstrukturen, um unsere starken Partner vor Ort. Deswegen gehe ich sehr stark davon aus, dass wir kontinuierlich 2026 an diesem Landtag Ausbau weiterarbeiten können – auch beim Ausbau weiterer Plätze. Darüber hinaus nehmen wir selbstverständlich etliche der in Ihrem Antrag genannten Forderungen im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den Blick. Ich bin nach wie vor froh, dass es Ländern und Bund gemeinsam gelungen ist, das Gesetz zu verabschieden. Dieses Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Gewaltschutzes von Frauen. Mein Dank gilt weiterhin den engagierten Frauen, die viele Jahrzehnte dafür gekämpft haben, dass dieser Rechtsanspruch jetzt tatsächlich Gesetz geworden ist. (Beifall von den GRÜNEN) Sie wissen aber auch, dass durch das Gesetz normiert Vorarbeiten notwendig sind. Länder und Bund haben sich auf den Rechtsanspruch ab 2032 verständigt, und das Gewalthilfegesetz sieht eine Reihe von Vorbereitungsschritten vor. Da ist die Bestandsanalyse. Von der berichtete ich auch schon im Ausschuss. Wir haben jetzt den Dienstleister Kienbaum damit beauftragt, diese zu erstellen. Aber gleichermaßen sieht das Gesetz eben auch vor, dass eine Entwicklungsplanung auf den Weg zu bringen ist. Ich habe im Ausschuss schon dargestellt, dass wir daran natürlich mit Hochdruck arbeiten. Bei unseren Planungen spielen selbstverständlich die Zugangshürden zum Hilfe- und Schutzsystem für Frauen mit besonderen Bedürfnissen eine maßgebliche Rolle: für Frauen mit Sprach- und Kulturbarrieren, Frauen mit Behinderungen, queere Personen, geflüchtete Frauen, wohnungs- und obdachlose Frauen. – Zugleich werden die Bedarfe von von geschlechtsspezifischer Gewalt, von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, von Zwangsheirat und FGMC betroffenen Frauen in den Blick genommen. Natürlich machen wir das in einem engen Prozess gemeinsam mit den Trägervertretungen der Frauenunterstützungsinfrastruktur; denn sie sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir in den letzten Jahrzehnten eine so breit ausdifferenzierte und gut aufgestellte Frauenhilfeinfrastruktur in diesem Land aufgebaut haben. Darauf werden wir jetzt kontinuierlich weiter mit der konsequenten Umsetzung und Ausgestaltung des Gewalthilfegesetzes aufbauen, aber eben auch mit der Erarbeitung und der Vorstellung des Landesaktionsplanes, den wir im Laufe des Jahres 2026 ebenfalls veröffentlichen werden. Wir bleiben nicht stehen, aber wir sind auch die letzten drei Jahre nicht stehen geblieben. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Schutz von von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/16908 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Keine Macht den Drogen: Cannabislegalisierung rückabwickeln! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16911 Ich eröffne die Aussprache. – Für die antragstellende Fraktion hat Herr Röckemann das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland befindet sich im Krieg, in einem Krieg gegen Drogen, gegen Abhängigkeit, gegen organisierte Kriminalität und gegen die systematische Zerstörung ganzer Lebenswege. Das ist keine Polemik, das ist Alltag. Ein Alltag, der sich Tag für Tag in unseren Städten, auf unseren Straßen, in unseren Familien zeigt. Aus meiner Zeit als Polizeibeamter erinnere ich mich an eine Bekannte, 18 Jahre alt, freundlich, unauffällig, kein Einzelfall. Sie wollte nur mal ausprobieren; Cannabis, ein Zug, ein Einstieg, dann der Absturz, Abhängigkeit, Kontrollverlust, Polizeigewahrsam, bis sie eines Tages nach ihrem letzten Schuss nicht mehr lebend aus diesem Teufelskreis herauskam. Das ist die Realität. Besuchen Sie die Gräber. Es gab und es gibt keinen vernünftigen Grund, Drogen zu legalisieren. Thema: Kriminalität. Sie erzählen uns mantrahaft, die Drogenkriminalität sei gesunken. Natürlich ist sie das. Wer Straftaten legalisiert, streicht sie aus der Statistik. Das ist kein Erfolg. Das ist politischer Selbstbetrug. In Wirklichkeit wurde den Kartellen der rote Teppich ausgerollt. Kartelle bedeuten Gewalt, Mord, Totschlag, Entführung, Menschenhandel, Folter, Sprengstoffanschläge. Gerade hier, gerade hier in Nordrhein-Westfalen nutzt die Mocro-Mafia gesetzliche Schlupflöcher und grenzenlose politische Dummheit. Und warum? Weil Sie längst die Kontrolle verloren haben und Sie Ihre Ideologie über die Realität gestellt haben. Dieses Cannabisgesetz ist kein Ausrutscher. Es ist Chaos mit Gesetzeskraft, widersprüchlich, unkontrolliert, gefährlich. Viele Regelungen wirken, als seien Landtag sie im Drogenrausch entstanden. 50 Gramm Besitz – das ist doch der blanke Wahnsinn. Dazu Eigenanbau ohne Kontrolle. Noch dazu Abstandsregeln ohne Durchsetzung. Die Polizei nennt das: Schildbürgerstreich. Ich nenne das ein Sicherheitsrisiko für unser Land. Der Schwarzmarkt explodiert. Die organisierte Kriminalität wurde nicht geschwächt, sie wurde gestärkt. Das ist mehr als ein politischer Fehler. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Untergang dieses schönen Abendlandes. Es geht auch anders. In den USA gilt der Drogenhandel als die Sicherheitsfrage, nicht als Lifestyle-Debatte. Dort geht man mit knallharten Maßnahmen gegen die Kartelle aus Venezuela vor. Hierzulande wird legalisiert, verharmlost, verniedlicht. (Rodion Bakum [SPD]: Wollen Sie die erschie- ßen? Denken Sie nur an die Politik der tausend Nadelstiche. Herr Minister Reul, das ist nicht nur naiv, das ist verantwortungslos. Machen Sie dem ein Ende. (Rodion Bakum [SPD]: Einmal abknallen? Ist das die Konsequenz?) Inzwischen distanzieren sich sogar die eigenen Apologeten von dem durchgeknallten Gesetz. Dieses Gesetz schafft keine Ordnung. Es schafft Chaos. Es stärkt nicht den Rechtsstaat, es stärkt Kriminelle. Es schützt niemanden. Es gefährdet alle. Deswegen sagen wir als AfD klar und eindeutig: Dieses Gesetz muss weg, vollständig. Unterstützen Sie deshalb unsere Bundesratsinitiative. Keine Macht den Drogen. (Beifall von der AfD – Rodion Bakum [SPD]: Jetzt wissen wir warum!)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Guido Görtz das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Guido Görtz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Antrag der AfD zur Rückabwicklung der Cannabis-Legalisierung. Lassen Sie mich klar sagen: Auch die CDU-Fraktion hält das Cannabisgesetz der vergangenen Bundesregierung für falsch. Es ist übereilt, schlecht ausgestaltet und in vielen Punkten einfach nicht praxistauglich. Genauso klar ist aber: Der Antrag der AfD löst keine Probleme. Er beschreibt sie lediglich, und zwar ohne Differenzierung oder tragfähige Lösungen. Ja, die Legalisierung hat rechtliche Unsicherheiten geschaffen. Ja, es gibt offenen Klärungsbedarf bei Prävention, Jugendschutz und Kontrolle. Aber eine verantwortliche Korrektur bedeutet nicht, einfach 17.12.2025 zum Zustand vor der Legalisierung zurückzukehren. Eine politische Rolle rückwärts hilft niemandem. Nordrhein-Westfalen beginnt hier ganz und gar nicht bei null. Unser Land verfügt über ein dichtes Netz bewährter Strukturen in der Suchtprävention und Gesundheitsaufklärung, von freien Trägern über Schulen und Jugendhilfe bis hin zu kommunalen Beratungsstellen und Gesundheitsämtern. Diese Strukturen arbeiten seit Jahren erfolgreich zusammen und erreichen die relevanten Zielgruppen. Der AfD-Antrag blendet diese Realität vollständig aus. Er suggeriert, eine Rückkehr zur reinen Strafverfolgung könne die bestehenden Probleme lösen. Doch reine Kriminalisierung ist gescheitert. Sie schützt Jugendliche nicht wirksam und bekämpft den Schwarzmarkt nicht nachhaltig. Was der Antrag ebenfalls vermissen lässt, sind konkrete Vorschläge zur Verbesserung von Prävention, Beratung und wissenschaftlicher Begleitung. Stattdessen werden berechtigte gesundheitliche Sorgen genutzt, um ein politisches Angstbild, das am Ende weder Eltern noch Schulen noch Behörden hilft, zu zeichnen. Die CDU verfolgt einen anderen Ansatz. Wir wollen eine verantwortliche Rückabwicklung mit klaren, rechtssicheren und praktikablen Regeln. Wir wollen wirksame Prävention, die die besonders betroffenen Altersgruppen erreicht. Und wir wollen einen Rechtsrahmen, der Polizei und Justiz entlastet, statt sie zu überfordern. (Beifall von der CDU) Darum sagen wir: Ja. Das Cannabisgesetz muss grundlegend korrigiert werden. Nein, der Antrag der AfD ist dafür nicht der richtige Weg. Wir stehen für eine sachliche, verantwortungsvolle und rechtssichere Drogenpolitik, nicht für populistische Schnellschüsse. Meine Damen und Herren, das ist zumindest meine letzte Rede vor Weihnachten. Darum wünsche ich Ihnen jetzt ein frohes, gesegnetes, entspanntes Weihnachtsfest. Vielleicht genießen Sie den einen oder anderen Christstollen oder das klassische Weihnachtsgebäck, die Plätzchen, aber bitte mit klassischen Zutaten und im besten Fall goldgelb und nicht braun. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Bakum das Wort. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Rodion Bakum SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich Landtag gefragt hat, was die Begriffe „Realitätsverkennung“ und „Bewusstseinserweiterung“ bedeuten, hat bei Herrn Röckemann heute auf jeden Fall einen guten Einstieg in die Thematik gefunden. Keine Macht in Drogen. Wir haben schon oft zu diesem Thema diskutiert, und der Austausch von Fakten ändert nichts an der Ideologie der AfD. Deswegen versuche ich es heute einfach mal anders. Ich frage einmal – zugegebenermaßen halb ernst –: Warum eigentlich nicht? Geben wir den Drogen einmal rhetorisch Macht, denn Macht haben Drogen längst – nicht ideologisch, sondern real: über Körper, Seele, Gesundheitssysteme und ganze Biografien. Die Frage ist nicht, ob sie Macht haben, sondern wie wir damit umgehen. Stellen wir uns also einmal vor, psychoaktive Substanzen, also Drogen, wären Staaten bzw. ihre Regierungen. Überlegen Sie sich, wo Sie vielleicht hinreisen wollen. Stellen Sie sich vor, Heroin wäre Afghanistan, ein klassischer Failed State: totale Abhängigkeit, hohe Sterblichkeit, kaum Kontrolle, maximaler Verfolgungswahn, zerstörerisch für Individuen und Gesellschaften. Hier gibt es parteiübergreifend Konsens: Verbot, Strafverfolgung, Hilfsprogramme. Stellen Sie sich vor, Crystal Meth wäre Nordkorea: radikal, gnadenlos, stumpft ab, zerstört Körper und Seele. Ganze Regionen geraten unter Druck. Wer einmal unter diesem Regime lebt, kommt nur schwer wieder heraus. Stellen Sie sich vor, Fentanyl wäre China: hocheffizient, extrem potent und industriell produziert. Ein kleiner Fehler, und das System kollabiert. In den USA sehen wir gerade, was passiert, wenn die Kontrolle verloren geht. Stellen Sie sich vor, Kokain wäre Frankreich: elegant, leistungsorientiert, beliebt in kultivierten Kreisen. Es fördert Selbstüberschätzung, Getriebenheit, Machtfantasien, eine hohe Abhängigkeit und erzeugt massive gesellschaftliche Folgeschäden. Es ist auf allen Partys bekannt, aber wenn die Party vorbei ist, ist der Absturz tief. Stellen Sie sich vor, LSD wäre rhetorisch die Niederlande: experimentierfreudig, bewusstseinserweiternd, für manche inspirierend, für andere jedoch brandgefährlich, insbesondere bei seelischer Verletzbarkeit; nicht tödlich, aber definitiv nicht harmlos. Stellen Sie sich vor, Koffein – ja, auch Koffein ist eine Droge – wäre die Europäische Union: allgegenwärtig, leistungssteigernd und sozial akzeptiert. Entzug macht schlechte Laune, aber niemand fordert ein Verbot. Koffein ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Dosis entscheidend ist. Jetzt kommen wir zur Doppelmoral: Welcher Staat wäre wohl Alkohol? Ich schlage Russland vor: kurzfristig Euphorie, Geselligkeit und große Gefühle, 17.12.2025 langfristig Abhängigkeit, Gewalt, Organschäden und Tod. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Über 40.000 Todesfälle durch Alkohol gibt es jährlich in Deutschland. Es handelt sich um ein System, das langsam zerstört, aber kulturell geschützt wird. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Was wäre wohl Nikotin? Die USA, schlage ich vor: perfekt vermarktet, mächtige Lobby, jahrzehntelang als Freiheit verkauft, wie der CO -Ausstoß kaum sichtbar, aber tödlich. Das Motto ist „Camel statt Klima“. Über 120.000 Tote nur durch Rauchen gibt es pro Jahr in Deutschland. Rauchen ist mal elitär, mal rüpelhaft, je nach Zeitgeist. Beide Drogen sind für die AfD politisch heilig. Ganz am Ende unserer Reise treffen wir auf Cannabis – die Schweiz –: neutral, zurückhaltend, etwas gemütlich, kein Angriffskrieg gegen Leber oder Lunge. Ja, es gibt Risiken: Abhängigkeit und Verfolgungswahn, vor allem bei jungen Menschen. Die Schweiz hat Geheimnisse. Niemand weiß so genau, wie viel Geld damit verdient wird. Man kann nämlich in zwei Realitäten leben. Man wird in Deutschland aus Steuermitteln bezahlt, und versteckt das Einkommen in der Schweiz vor dem Finanzamt. Das nennt sich Alice-im-Wunderland-Syndrom. Wer in der Schweiz war, kommt dort in der Regel wieder heraus und fährt nicht automatisch nach Österreich. Wissenschaftlich erwiesen ist es keine Einstiegsdroge. Am wichtigsten: Es gibt keine tödlichen Überdosierungen. Jetzt aber einmal im Ernst. Wir haben wissenschaftliche Erfahrungen. Portugal: Entkriminalisierung, weniger Drogentote, weniger HIV, mehr Behandlungen. Uruguay: staatlich regulierter und legaler Markt; Schwarzmarkt nachweislich zurückgedrängt. Der Konsum ist nicht explodiert. US-Bundesstaaten wie Colorado: Steuereinnahmen für Prävention, keine massive Zunahme des Jugendkonsums. Island: Prävention, Aufklärung und sinkender Substanzkonsum bei Jugendlichen. Deswegen ist es auch wichtig, dass beim Cannabisgesetz in Deutschland im Rahmen des Projekts „EKOCAN“ des Bundesgesundheitsministeriums bis 2028 wissenschaftlich evaluiert wird – nicht ideologisch, sondern evidenzbasiert. Die ersten Daten zeigen: Der Kinder- und Jugendschutz funktioniert. Ja, ich habe heute mit Stereotypen gespielt; das gebe ich zu. Diese entsprechen nicht der Realität. Meine Cousine und mein Cousin in Amerika rauchen nicht. Mein russischer Vater hat in seinem Leben keinen Tropfen Alkohol getrunken. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Landtag Ich finde Stereotype nicht gut, aber ich habe sie als Stilmittel verwendet, weil ich an intelligentes Leben glaube, sogar bei der AfD. (Heiterkeit von der SPD) Wer „Keine Macht den Drogen“ ruft, aber Alkohol und Nikotin schützt, meint in Wahrheit: Abhängigkeit bewahren. Wir setzen auf Wissenschaft, Prävention, Regulierung und Ehrlichkeit. Sie setzen auf Parolen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Dr. Christian Blex [AfD]: Darauf möchte ich erst mal ein Bier trinken!) Bleiben Sie gesund und politisch nüchtern, auch Dr. Blex. – Glück auf. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Dennis Sonne das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Sonne GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der einzige sinnvolle Verbotsantrag in diesem Haus betrifft nicht Cannabis, sondern die AfD. Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susi Schneider das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Antrag auseinandersetzen. Ich möchte mir nicht nachsagen lassen, dass wir die Anträge dieser Fraktion ignorieren, nicht ernst nehmen oder nicht bearbeiten. (Dr. Christian Blex [AfD]: Der Wähler ignoriert Sie!) Nachdem der letzte Antrag nicht durchgekommen ist, hat man nun neue Argumente gesammelt, die gegen die Teillegalisierung von Cannabis sprechen. Das ist einseitig und recht wenig seriös. (Beifall von der FDP) Durch das Cannabisgesetz ist keineswegs ein rechtsfreier Raum entstanden, wie es die AfD erneut suggeriert. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert vielmehr die Einhaltung aller Schutzregeln. Polizei, Justiz und kommunale Ordnungsbehörden müssen den verbotenen Besitz und Handel anderer illegaler Drogen weiter konsequent verfolgen und kontrollieren. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind zu sanktionieren. 17.12.2025 Bei den Anbauvereinigungen lässt sich noch kein abschließendes Urteil über deren Effekt fällen. Viele Anträge sind weiterhin in Bearbeitung. Der Landesgesundheitsminister stand bei den Rahmenbedingungen recht lange auf der Bremse. Das hat diese Verzögerungen sicherlich gefördert. Ansonsten hätten sich Interessenten schon früher vorbereiten können. Für eine vollständige Ersetzung des illegalen Schwarzmarkts wäre zudem eine zweite Stufe der Legalisierung erforderlich. Allerdings konnten die geplanten Modellprojekte zur legalen Abgabe über zugelassene Verkaufsstellen und mit wissenschaftlicher Begleitung nach dem Regierungswechsel im Bund nicht mehr umgesetzt werden. Das bereits vereinbarte Modellprojekt in Hannover und Frankfurt wurde im September von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung jetzt leider abgelehnt. Cannabiskonsum kann insbesondere bei Heranwachsenden die Gesundheit im Hinblick auf die geistige Entwicklung und auf psychische Erkrankungen gefährden. Das stellt auch niemand in Abrede, auch wenn der Antragsteller so tut. Deshalb müssen wir in NRW die bestehende Präventions- und Aufklärungsarbeit zum Thema „Cannabiskonsum“ ausbauen, (Beifall von der FDP) insbesondere mit Blick auf Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Schulen und Fachkräfte. Wir müssen über Risiken aufklären, alternative Verhaltensweisen stärken und frühzeitig intervenieren. Auch andere Argumente der AfD sind an den Haaren herbeigezogenen. Wer in einer Schwangerschaft Drogen konsumiert, handelt verantwortungslos. Wer solche Gefahren für sein Kind in Kauf nimmt, schert sich vermutlich nicht darum, ob die Droge legal oder illegal ist. Auch die als negative Folge des Gesetzes genannte Amnestieregelung taugt als Argument nicht. Sie hat allenfalls zu einer temporären Belastung der Justiz geführt und kann somit kein Grund für eine Aufhebung des Gesetzes sein. Wer es bei der Drogenpolitik ernst meint, sollte sich um die aktuellen Entwicklungen kümmern, die besonders gefährlich sind. Die Zahl der Drogentoten hat kaum abgenommen. Der Konsum von Kokain und Crack ist auf einem Zehnjahreshoch. Synthetische Opioide wie Fentanyl erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Designerdrogen sind auf dem Vormarsch, und auch der Missbrauch von Lachgas als berauschende Droge ist immer noch ein Thema. Trotzdem hat die Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung nicht ausreichend nachgesteuert. Es ist längst nicht das Finanzierungsniveau von 2023 erreicht. Das wäre aber dringend notwendig, um gefährlichen Trends entgegenzuwirken und wirkungsvolle Maßnahmen zu etablieren. Wir brauchen vor allem zusätzliche Mittel, um neue Präventions- und Hilfsangebote für suchtkranke und suchtgefährdete Landtag Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige finanzieren zu können. Der Antrag ist ein gefährliches Gemisch aus Alarmismus und Dramatik. Er will zudem auf Landesebene der vereinbarten Überprüfung des Cannabisgesetzes und bundespolitischen Entscheidungen vorgreifen. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Haltung zur Cannabislegalisierung ist hier allgemein bekannt; ich muss das nicht alles wiederholen. Es ist unstreitig, dass das Bundesgesetz nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch aus Sicht von vielen Fachleuten erhebliche Mängel aufweist, insbesondere wenn es um die Kontrollmöglichkeiten sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Cannabiskonsums geht. Letzteres treibt mich als Landesgesundheitsminister besonders um und bereitet mir auch Sorgen. Denn gerade für junge Menschen ist der Konsum von Cannabis mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Auch das, denke ich, ist unstreitig. Deshalb ist Präventions- und Aufklärungsarbeit wichtig. Nordrhein-Westfalen verfügt über etablierte Strukturen und Maßnahmen in diesem Bereich. Mit dem Präventionsprogramm „Stark statt breit“ im Rahmen der Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ erfolgt die Aufklärung von Heranwachsenden über den Substanzkonsum. Daneben werden kommunale Präventionskräfte in Methoden geschult, die für Cannabis konsumierende Jugendliche wirksam sind. Auf dieses Programm habe ich auch die AfD schon in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 6390 hingewiesen. Aber in Ihrem Antrag haben Sie über dieses Programm gar nichts geschrieben. Ich weiß nicht, ob Sie Ihre eigenen Anfragen nicht lesen, ansonsten hätte das ja vielleicht mal im Antrag vorkommen können. Für Fachkräfte aus dem Bereich „Schule, Sozialarbeit und Jugendeinrichtungen“ stehen landesweit Informationen und Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist hier der „Methodenkoffer Cannabisprävention“. Dieser wurde mit Fördermitteln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch die Landesfachstelle Prävention entwickelt. Das Konzept ist dabei so überzeugend, dass der „Methodenkoffer Cannabisprävention“ von der damaligen Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-17.12.2025 klärung vervielfältig wurde und heute von allen Bundesländern genutzt werden kann. Hier hat Nordrhein-Westfalen ein wirksames und ansprechendes System entwickelt, was die Cannabisprävention angeht. Wie Sie sehen, ist die Landesregierung längst auf dem Weg, was die im Antrag geforderten Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen angeht, denn das Cannabisgesetz gibt es ja nun nicht erst seit gestern. Gleiches gilt im Übrigen auch für die weiteren im Antrag formulierten Forderungen, die durchweg zeitlich überholt sind. Wie im Antrag erwähnt, wird eine bundesweite Evaluation des Cannabisgesetzes bereits durchgeführt. Der Bund hat sich in § 43 des Gesetzes zu einer umfassenden Evaluation verpflichtet. Dabei ist es ein Erfolg der Länder, dass der Evaluationsauftrag so umfassend formuliert ist, denn die Auswertung der Besitz- und Weitergabenmengen wurde erst auf Druck der Länder vom Bund ins Gesetz aufgenommen. Auf Grundlage der aus der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse sollen dann Anpassungen des Gesetzes abgeleitet werden. Die Landesregierung wird sich in diesen Prozess einbringen und steht dazu bereits im Austausch mit anderen Ländern, um eine gemeinsame Position gegenüber dem Bund zu finden. Der kürzlich durch den Bund vorgelegte erste Zwischenbericht enthält erste Erkenntnisse, kann aber entgegen der anderslautenden Darstellung der AfD-Fraktion in vielen Bereichen noch keine belastbaren Aussagen treffen. Das liegt daran, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht so viel Zeit vergangen ist, dass man die Auswirkungen statistisch eindeutig feststellen kann. Zur Forderung nach einer Datenerhebung zum Cannabiskonsum in Nordrhein-Westfalen weise ich darauf hin, dass im Rahmen der Evaluation des Cannabisgesetzes auch eine länderübergreifende Untersuchung des Cannabiskonsums in der Bevölkerung vorgesehen ist. Außerdem ist es nicht so, dass wir gar keine Daten hätten. Für die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen und der 25- bis 29-Jährigen haben wir Zahlen für Nordrhein-Westfalen. Auch diese Informationen hat die AfD in der damaligen Antwort auf die Kleine Anfrage 6390 von uns bekommen; sie müssten daher bekannt sein. Diese Daten werden bereits seit 2015 regelmäßig erhoben. Das heißt: Wir haben über einen längeren Zeitraum vergleichbare Daten vorliegen. Was würde es bringen, jetzt eine neue Erhebung zu starten, wie es die AfD in ihrem Antrag fordert? Wir hätten einen Haufen neuer Daten, der mit den bereits vorliegenden Daten kaum oder gar nicht vergleichbar wäre. Im Ergebnis stelle ich fest, dass die Landesregierung die mit der Cannabislegalisierung einhergehenden Probleme und Herausforderungen sehr ernst nimmt und auch entsprechend handelt. Deshalb finde ich, Landtag dass der AfD-Antrag schlicht und ergreifend nicht notwendig und daher abzulehnen ist. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele der sogenannten leichten Drogen kommen regelhaft janusköpfig, also mit zwei Gesichtern daher. Auch heute haben wir wieder festgestellt, dass selbst hier im Hohen Haus die Behandlung eines solch ernsten Themas eher feixend geschieht. Es gibt zurzeit viele Weihnachtsfeiern. Da wird getrunken und geraucht – bei dem einen oder anderen auch Cannabis. Es gibt das nette Gesicht: Im Raucherbereich ist es sehr gesellig, ein paar Bier sind sozialer Schmierstoff, und diejenigen, die Cannabis rauchen, sind selten dafür bekannt, dass sie eskalieren und aufeinander einprügeln, sondern sie sind eher diejenigen, die entspannt irgendwo auf dem Sofa sitzen und vielleicht ein bisschen zu viel naschen. So viel zu dem einen Gesicht. Und dann gibt es das andere Gesicht. Es gibt den 45- jährigen Raucher, der vielleicht dieser Tage erfährt, dass er ein durchmetastasiertes Lungenkarzinom hat. Seine Familie? Die wird die nächsten Jahre allein feiern müssen. Dann gibt es die Trinker. Das sind Geschichten, die ganze Familien auseinanderreißen, über Jahrzehnte gehen. An Alkohol zu sterben ist ein grausamer, langsamer und trauriger Tod, oft in Einsamkeit. Genau so sieht es mit Cannabis aus. Hier davon zu erzählen, dass die Prävention in diesem Bereich erfolgreich sei, ist nun wirklich hanebüchen. Wir hatten im letzten Jahr 250.000 Menschen, die allein wegen cannabisbedingter psychischer Störungen ärztlich behandelt wurden. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl von stationären Behandlungen auf 3.976 fast verdoppelt. Mit der Legalisierung von Cannabis hat man jede Kontrolle aufgegeben. Die Zahlen gehen durch die Decke. Es ist eben nicht harmlos. Ganze Lebensläufe werden durch diese Droge zerstört. 30 % der Menschen, die Cannabis konsumieren, sind am Ende davon abhängig – mit all den Folgen, die dazugehören. Insbesondere in der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren ist es unglaublich gefährlich. Dann ist die Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen. Die Folgen von regelmäßigem Cannabiskonsum können dann verheerend sein. 17.12.2025 Im Prinzip gäbe es hier im Landtag Nordrhein-Westfalen eine Mehrheit zur Rückabwicklung dieses Gesetzes. Mit den Stimmen von CDU und AfD könnte man dieses Gesetz rückgängig machen. Ihnen ist aber wichtiger, dass die Brandmauer stehen bleibt. Die vielen Familien, die dabei zusehen, wie ihre Jugendlichen zu Hause im Keller sitzen und kiffen, lassen Sie im Stich, weil Ihnen Symbolpolitik schlichtweg über die Gesundheit der Menschen geht. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/16911 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16948 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bürgerenergiegesetz wurde Ende 2023 eingeführt, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinden sowie deren Beteiligung am Ausbau der Windenergie zu erhöhen. Mit ihm wird die finanzielle Teilhabe an der Wertschöpfung neuer Windparks verbindlich geregelt. Mit Stand Ende November 2025 fallen 255 Vorhaben mit 608 Windenergieanlagen und 3,8 GW Leistung in den Anwendungsbereich. Bei 23 dieser Vorhaben wurde bereits eine individuelle Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger und Standortgemeinde abgeschlossen. Zu 70 Vorhaben liegt ein Landtag Beteiligungsangebot als Grundlage für eine Beteiligungsvereinbarung vor. Dabei ist ersichtlich, dass die Flexibilität bei der Modellwahl genutzt wird, um im Sinne des Gesetzeszwecks die vor Ort passende Beteiligung anbieten zu können. Zusammen mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate haben wir eine ganze Reihe von Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dabei haben wir von den betroffenen Akteurinnen und Akteuren insgesamt sehr positive Rückmeldungen erhalten, sodass wir als wesentliches Fazit festhalten können: Das Gesetz trägt dazu bei, den notwendigen Ausbau der Windenergie akzeptanzsichernd zu begleiten, und das ist ja schon mal was. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aus diesem intensiven Austausch haben wir gleichzeitig Hinweise und Vorschläge für eine gestärkte Praxistauglichkeit aufgenommen und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne des Bürokratieabbaus identifiziert. So wird die Frist zur Erarbeitung und zum Nachweis einer Beteiligungsvereinbarung statt starr auf ein Jahr ab Genehmigung auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ersten Anlage eines Vorhabens festgelegt und somit praxistauglicher ausgestaltet. Damit haben Vorhabenträger und Gemeinden künftig mehr Zeit zur Erarbeitung einer zielführenden Vereinbarung. Externe Faktoren wie zum Beispiel die aktuell überzeichneten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur, die zu Verzögerungen führen können, werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Zudem wird die Pflicht über die Meldung von neu genehmigten Vorhaben zeitlich an die Registrierung der Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gekoppelt. Das digitale Meldeportal zum Bürgerenergiegesetz ermöglicht darauf aufbauend eine einfache und zeitsparende Meldung. Letztlich wird auf detaillierte Vorgaben zum frühzeitigen Austausch und zur Vorlage eines Beteiligungsangebots verzichtet, weil diese Schritte zur Erarbeitung einer Vereinbarung ohnehin notwendig sind. Das reduziert den Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zusätzlich. Darüber hinaus ist festzustellen, dass ein gesteigertes Akzeptanzbedürfnis mit Blick auf Windenergieanlagen besteht, die außerhalb von regionalen und kommunalen Windenergiegebieten realisiert werden sollen. Die Realisierung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Flächenkulissen, etwa auf Grundlage bestehender bauplanungsrechtlicher Vorbescheide, fußt eben nicht auf umfassenden Planungsprozessen, die bereits vielfältige Interessen in die Abwägung einstellen. 17.12.2025 Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im Rahmen der Ersatzbeteiligung eine ergänzende finanzielle Beteiligung für diese Windenergieanlagen vor, um dem notwendigen Interessenausgleich Rechnung zu tragen. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Anpassungen optimieren die Umsetzung des erfolgreichen Bürgerenergiegesetzes in der Praxis und gewährleisten weitgehender und differenzierter als bisher ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und vor allem an Teilhabe am ökonomischen Erfolg des Ausbaus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzentwurf ist damit ein weiteres wesentliches Element unserer von Ambition und Akzeptanz geprägten Energiepolitik. Mit dem Bürgerenergiegesetz ermöglichen wir es, glaube ich, dass in der einen oder anderen Gemeinde auch in diesem Jahr an Weihnachten ein kleines Geschenkchen unterm Tannenbaum liegen kann. Weil das meine letzte Rede in diesem Hohen Hause in diesem Jahr ist, sage ich: Vielen Dank für die guten Diskussionen, die wir immer mal wieder miteinander führen. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne und von Wundern erfüllte Advents- und Weihnachtszeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Ale- xander Vogt [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Dr. Untrieser das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Christian Untrieser CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ziemlich genau zwei Jahre her, dass wir das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen verabschiedet haben. Nach zwei Jahren muss man festhalten: Das ist ein absolutes Erfolgsmodell und ein sehr gutes Gesetz. Wir haben gerade schon gehört, wie viele Vorhaben jetzt dazu genutzt werden, um Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Ich greife einmal drei Vorhaben heraus, damit es praktisch wird. Es gibt zum Beispiel ein Vorhaben in Ensen. Dort sind pauschale Zahlungen an einen definierten Kreis von Anwohnern das Modell. In Lindlar bzw. Wipperfürth existiert ein Projekt mit drei Windenergieanlagen. Dort können Bürgerinnen und Bürger Nachrangdarlehen zeichnen. Sie können also finanziell davon profitieren, indem sie Geld investieren. In Saerbeck gibt es sieben Windenergieanlagen. Dort werden unter anderem gemeinnützige Vereine finanziert. Landtag Das sind alles tolle Beispiele. Ich könnte lange mit einer Reihe solcher Beispiele weitermachen. Bei dem Gesetz war uns vor allem wichtig, dass viele verschiedene Modelle der Bürgerbeteiligung möglich sind, weil uns gerade Vorhabenträger gesagt haben: Wir nutzen in dieser Gemeinde schon ein bestimmtes Modell, und in einer anderen Gemeinde haben wir ein anderes Modell; macht uns Modelle bitte nicht kaputt, sondern zeigt Offenheit. – Das haben wir gemacht. Damit ist es auch gelungen – das kann man jetzt nach zwei Jahren sehen –, eine relativ große Breite verschiedener Möglichkeiten zu schaffen. Dieses Gesetz trägt zur Akzeptanz bei. Wir in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren einen sehr starken Windenergieausbau erlebt. Der Ausbau wird auch weiterhin stark sein. Die Genehmigungszahlen in Nordrhein-Westfalen sind auf einem hohen Niveau. Wir finden es wichtig, dass dort, wo Windenergieanlagen entstehen, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger auch etwas davon haben. Es klingelt also auch im Geldbeutel der Bürger. Das ist wichtig. Wir gehen mit diesem Gesetz noch einen Schritt weiter. Jedes Gesetz kann natürlich noch ein Stück weit verbessert werden. Wir haben aus vielen Erfahrungen, aus zahlreichen Workshops und aus Gesprächen gelernt. Deswegen gestalten wir einige Dinge unbürokratischer und pragmatischer. Vor allem schaffen wir eine Regel, die die Ministerin gerade erwähnt hat. Dort, wo Windenergiegebiete nicht in den geplanten Gebieten, die wir ursprünglich einmal vorgesehen hatten, liegen, soll es nämlich eine Extrazahlung für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger geben, damit auch dort ein bisschen mehr Akzeptanz entsteht. Wir haben vor zwei Jahren ein gutes Gesetz verabschiedet. Jetzt machen wir es noch ein bisschen besser. Ich freue mich sehr auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Stinka das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

André Stinka SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Novelle des Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung begründet die Änderungen mit Rückmeldungen aus der Praxis. Die SPD-Fraktion sieht es auch so, dass einige Änderungen sinnvoll sind. Fristen werden praxisgerechter gestaltet, Verfahren werden vereinfacht, und Bürokratie wird abgebaut. Das kann dabei helfen, Beteiligungsvereinbarungen leichter umzusetzen. 17.12.2025 Wer genau hinschaut, erkennt aber das Grundproblem des Gesetzes, welches nicht gelöst wird. Die wenigen Neuerungen werfen zumindest zum jetzigen Zeitpunkt Fragen auf. Die Beteiligungsvereinbarung muss künftig erst zur Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Das klingt pragmatisch, bedeutet aber, dass wir belastbare Daten zur Wirkung des Gesetzes noch später bekommen. Das heißt, dass Transparenz auf der Strecke bleibt, wie wir mittels Nachfragen immer wieder festgestellt haben. Die Auswahl der Beteiligungsinstrumente bleibt breit und unverbindlich. Neu ist nur, dass sie sich nach örtlichen Anforderungen und Gegebenheiten richten soll. Der Hinweis auf Wünsche der Bürgerinnen und Bürger – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – ist gestrichen worden. Das zeigt: Die Landesregierung denkt Beteiligung vor allem aus der Sicht der Standortkommunen und nicht aus der Sicht der Menschen vor Ort. Wir haben das schon bei der Einführung des Gesetzes kritisiert; denn wir Sozialdemokrat*innen wollen, dass die Anwohner*innen direkt und unmittelbar von der Energiewende in der Nachbarschaft profitieren. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit von Kommunen dadurch gestärkt wird – ganz im Gegenteil. Allerdings ist das zwar für die Kommunen gut, aber direkt für die Bürgerinnen und Bürger nur wenig. Dabei geht es insbesondere darum, dass wir die Bürger*innen bei der Energiewende erreichen und mitnehmen wollen. Das gelingt am besten, indem wir die Menschen vor Ort teilhaben lassen. Deshalb kritisieren wir, dass vergünstigte Stromtarife für Anwohner, eines der wirksamsten Instrumente, kaum genutzt werden. Ich komme nun zu einer zentralen Änderung. Für Windräder außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete wird eine zusätzliche Abgabe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde über 20 Jahre eingeführt. Die Begründung lautet, dass diese Anlagen weniger akzeptiert seien. Kolleginnen und Kollegen, meines Erachtens ist dies eine Einschränkung. Es ist fragwürdig, dass es bei den Windrädern zwei verschiedene Rechtsformen geben soll. Für die SPD-Fraktion und für mich wirkt das wie eine nachträgliche Strafe für Anlagen, die die Landesregierung durch ihre verfehlte Planung in den sogenannten nicht rechtskonformen Übergangszeiten – wir erinnern uns an die abenteuerliche Planung im Landesplanungsgesetz – selbst nicht verhindern konnte. Projektierer nun dafür zu bestrafen und ihnen eine zusätzliche Abgabe aufzubürden, ist nicht gerecht. Ich kann nicht erkennen, wie man so bei Unternehmerinnen und Unternehmern – Sie haben die Zahl vorhin genannt: von 1.500 sind rund 350 übrig geblieben – Akzeptanz schafft. Wir haben das damals Landtag kritisiert. Heute so nonchalant daran vorbeizugehen, halten wir nicht für akzeptanzfördernd. Denn – Sie haben das vorhin ausgeführt, Frau Ministerin – auch das Planungsrecht, das vorher bestand, war gesetzeskonform und richtig. Sie haben andere Kriterien eingeführt. Wir hatten ja heftige Debatten. Dieses Landesplanungsgesetz – so hat es der Kollege immer wieder deutlich gemacht – sei damals das Juwel der Windkraftplanung gewesen. Wir haben aber gesehen, dass dieses Juwel überall schwarze Ränder hat. Einer dieser schwarzen Ränder ist, dass heute diejenigen, die in diesen Gebieten liegen, nachträglich bestraft werden. So sehen wir das. Die Akzeptanz hängt eben nicht von Regionalplankarten ab, sondern von den Belastungen vor Ort, etwa durch die Dichte von Anlagen in Regionen. Wir haben immer gesagt: Es geht nicht um das Erkaufen von Akzeptanz, sondern um echte Teilhabe an der Energiewende. Wenn man mehr Geld ausschütten will – und das wäre richtig –, dann bitte für alle Anlagen, anstatt einige außen vor zu lassen! Ich komme zu Kritikpunkten, die wir in der Anhörung bzw. in der Diskussion im Ausschuss sicherlich noch einmal erörtern wollen. Nach wie vor ist die Ausweitung der Möglichkeiten von Freiflächen-PV nicht gegeben. Sie hatten nicht den Mut, das hier deutlich einzufordern und zu ermöglichen. Sie hatten das angekündigt. Aber diese Chance wird erneut vertan. Außerdem wird – das ist wirklich ganz spannend – die Evaluation, wie dieses ganze Projekt läuft, durch die neuen Fristen jetzt auf 2028 verschoben. Ich betone das Datum: 2028 – also nach der Landtagswahl. Wir halten das für kritisch und finden, dass auch hier nicht mit der nötigen Transparenz gearbeitet wird. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu und hoffen, dass dann auch die Verbände – die ja deutlich kritisiert haben, dass sie im Vorfeld gar nicht beteiligt wurden – eine Möglichkeit haben, mit uns gemeinsam in den Austausch zu kommen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollege Michael Röls-Leitmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen ist eine riesige Erfolgsgeschichte. Wir laufen von Rekord zu Rekord, sowohl beim tatsächlichen Zubau als auch bei Inbetriebnahmen und Genehmigungen. 17.12.2025 Wir haben in der schwarz-grünen Koalition immer klargemacht: Für uns ist es ein Zweiklang aus Ambition und Akzeptanz. Diesen enormen, aber auch notwendigen Zubau haben wir vor zwei Jahren mit dem Bürgerenergiegesetz flankiert. Ich glaube, im Großen und Ganzen kann man zum heutigen Zeitpunkt bereits sagen, dass auch das Bürgerenergiegesetz ein enormes Pfund für diesen Ausbau ist. Die Rückmeldungen sind überwiegend unfassbar positiv. Hier wird Menschen in ihrem ganz konkreten Lebensumfeld finanzielle Teilhabe am Ausbau ermöglicht. Durch dieses Gesetz werden direkte Transformationsgewinnerinnen und Transformationsgewinner hervorgebracht. Es generiert vor Ort Verbündete für den Ausbau und für die Windenergie. Das finden wir unglaublich positiv. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Jan Hei- nisch [CDU]) Es liegen 80 Beteiligungsentwürfe vor. 24 Beteiligungsvereinbarungen wurden geschlossen. Meine Zahlen sind ein bisschen anders als die der Ministerin. Ich glaube, das liegt daran, dass ich erst heute bei der relativ kurzfristigen Redevorbereitung die Daten aus der Transparenzplattform der Landesregierung heruntergeladen habe. Auch diese Transparenzplattform ist ein Produkt dieses Gesetzes. Sie hat es mir ermöglicht, hier, was den Fortschritt der eingegangenen Beteiligungsvereinbarungen angeht, aktueller als die Ministerin zu sprechen. (Heiterkeit von Wibke Brems [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Das finde ich gar nicht einmal verkehrt. Es zeigt, dass es in der Praxis immer mehr Berührungspunkte mit diesem Gesetz gibt. Ich finde es sehr positiv und halte es für eine sehr gute Sache, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit einer vorgezogenen Teilevaluation haben, die wir gerne auch im parlamentarischen Verfahren, in der Anhörung etc., fortsetzen können. Neben den Vorschlägen und Punkten, die die Landesregierung heute hier einbringt, können wir uns ein weiteres Mal an die Praxis halten: Was gibt es an Rückmeldungen, die wir aufgreifen möchten? Die Eigenversorgung wird zur Direktversorgung bei Industriebetrieben. Das ist ein wichtiger Punkt. Damit ändert die Landesregierung etwas, das wir, als wir das Gesetz erstellt haben, eigentlich immer so gedacht hatten. Die Direktstromversorgung von Industriebetrieben erfolgt oftmals eben nicht durch den eigenen Betrieb, sondern durch ein Partnerunternehmen. Das soll ermöglicht werden. Diese Präzisierung des Begriffs der Direktversorgung finden wir sehr gut. Auch die Fristen sollen an das angepasst werden, was teilweise mit kommunalen Gremienläufen einher-Landtag geht. Das sind Rückmeldungen, die mich im parlamentarischen Raum aus der Praxis erreicht hatten. Das ist mit Sicherheit ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Anwendbarkeit des Bürgerenergiegesetzes. Mit der Einführung einer ergänzenden Beteiligung an Anlagen, die außerhalb von kommunalen und regionalen Windenergiegebieten liegen, wird ein Signal an diejenigen Kommunen gesendet, bei denen der landespolitische Steuerungsanspruch trotz sehr schneller Umsetzung der Regionalplanung noch nicht greifen konnte. Auch hier ist festzuhalten, dass es sich um eine sehr maßvolle Regelung handelt. Dadurch wird keine Anlage unwirtschaftlich. Vielmehr ist es ein Signal und eine zusätzliche finanzielle Teilhabe für die Standortkommunen bzw. bei einem verhandelten Beteiligungskonzept, das vorgeschaltet vereinbart wurde. Ich freue mich sehr auf die weitere Debatte im Ausschuss und die Anhörung zu diesem Bürgerenergiegesetz – aber nicht etwa, weil es so riesigen Änderungsbedarf geben würde, da es insgesamt ein sehr gutes Gesetz ist, das auch sehr austariert ist. Wir wollen es noch besser machen – im Sinne einer vorgezogenen Teilevaluation. Dann ist es nur folgerichtig, den Evaluationszeitpunkt 2028 ein Stück weit nach hinten zu schieben; denn jedes halbe Jahr müssen wir das Ganze auch nicht machen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und wünsche eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dietmar Brockes FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich stehen wir Freien Demokraten den Änderungen in diesem Gesetz offen gegenüber, zum Beispiel der Einführung einer ergänzenden finanziellen Beteiligung speziell für Anlagen außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete, um dortige Akzeptanzprobleme auszugleichen. Vereinfachung und Straffung der Verfahrens- und Informationspflichten, Bürokratieabbau für Vorhabenträger, Gemeinden und Behörden bei gleichzeitiger Stärkung der Verhandlungspositionen der Kommunen: Meine Damen und Herren, das alles klingt erst einmal sinnvoll. Deswegen freuen wir uns auf die vertiefenden Diskussionen im Ausschuss, um die Details zu erörtern. Aber CDU und Grüne haben es im vorliegenden Gesetzentwurf versäumt, der Praxis der Direktversorgung Rechnung zu tragen. Sie haben die räumliche Eingrenzung von Windenergieanlagen und belieferten 17.12.2025 Unternehmen auf das gleiche Gewerbegebiet eben nicht aufgehoben. Denn die Flächen- und Schallkontingente in Gewerbegebieten sollten nach Möglichkeit für die Unternehmen zur Verfügung stehen. Ohne eine Ausnahme vom Bürgerenergiegesetz werden Industrieprojekte hier aber zusätzlich belastet. Dabei würde jede Erleichterung für Direktversorgung etwas bringen. Und günstige Energie für die Wirtschaft ist gerade aktuell zwingend notwendig und macht sich volkswirtschaftlich bezahlt, wenn dadurch weniger Netzausbau notwendig wird und die Unternehmen so eine Möglichkeit haben, sich von den Energiekosten unabhängiger zu machen. Auch das ist ein Aspekt, den wir im Ausschuss vertiefen sollten. Diese vorzeitige Änderung ist aber vor allem der Beweis in Gesetzesform, dass die Landesregierung beim Thema „Windenergie“ unfähig scheint, eine sachgerechte und nicht ideologische Politik zu machen. Bei der Windkraft arbeitet Schwarz-Grün immer mit der Brechstange. Die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung hat der Akzeptanz der Windenergie einen Bärendienst erwiesen. (Beifall von der FDP) Nur für Windenergieanlagen gibt es beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Großraum- und Schwerlasttransporten. Logistikunternehmen müssen beim Transport anderer Wirtschaftsgüter monatelang auf Genehmigungen warten. Warum, Frau Ministerin, kann dies nicht auch für alle anderen Bereiche erleichtert werden? (Beifall von der FDP) Das größte Problem ist allerdings die massive Übererfüllung der Bundesvorgaben durch die Landesregierung. Die Bundesvorgabe nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt vor, zum Jahr 2027 1,1 % und erst zum Jahr 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Das Ausbauziel 2027 war mit 1,3 % ausgewiesener Flächen schon beim Beschluss der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans 2023 übererfüllt. Trotzdem setzt diese Landesregierung die Regionalräte unter enormem Druck. Sie hat mit der zweiten LEP-Änderung beschlossen, dass das Bundesziel für 2032 ohne Not um sieben Jahre auf 2025 vorverlegt wird. Meine Damen und Herren, genau aus diesen schwarzgrünen Gründen muss Ihr Gesetz schon vor Ablauf der von Ihnen selbst festgelegten Evaluierungsfrist geändert werden. Hätten Sie nicht so weit über das Ziel hinausgeschossen und diesen Druck aufgebaut, wäre ein großer Teil dieser Änderungen nicht notwendig gewesen. Andere Maßnahmen, gerade zum Bürokratieabbau, hätte man eigentlich schon direkt von Anfang an im Gesetz mitdenken müssen. Insofern bin ich auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss und vermutlich in einer Anhörung sehr gespannt. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie über die Landtag von Ihnen vorgelegten Änderungen hinausgehen, um gerade der Wirtschaft und dem Mittelstand bei der Energieversorgung zu helfen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Loose AfD

Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir zum nächsten Gesetz zur Entlastung unserer Bürger, zur Entlastung der Industrie. Ach nein, wir kommen dazu, der Windlobby noch mehr Geld in den Rachen zu schieben und den Bürgern Geld dafür zu bezahlen, dass sie sich Windräder hinstellen lassen, damit die Bürger die Windräder akzeptieren. Vor gut einem Jahr haben wir hier über das Bürgerenergiegesetz gesprochen. Wir haben damals sehr klar gesagt: Dieses Gesetz ist kein Akzeptanzgesetz, sondern ein Schweigegeldgesetz. Heute sprechen wir erneut über dieses Schweigegeldgesetz – leider nicht zur Abschaffung dieses Fehlkonstrukts, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) sondern weil Sie dieses schlechte Gesetz reparieren müssen. Weil Ihr Gesetz in der Praxis nicht funktioniert, müssen Sie es bereits nach kurzer Zeit ändern. Meine Damen und Herren, Sie begründen diese Änderung mit Optimierungsbedarf. In Wahrheit geht es aber um etwas anderes. Das Gesetz hat schlicht sein Ziel verfehlt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist nicht gestiegen. Der Widerstand ist geblieben. Nein, er ist sogar noch stärker geworden. Denn während die wichtigen Länder in der Welt den Klimaschwindel erkannt haben und die Subventionen einstellen, macht die Landesregierung beim Energiewendewahnsinn weiter mit. Immer mehr Bürger erkennen, dass Apfelplantagen für Windindustrieanlagen geopfert werden, dass Bäume durch Stahltürme ersetzt werden – Stahltürme, die das touristische Bild und die Natur zerstören. Damit die Bürger trotzdem mitspielen, soll die Akzeptanz jetzt mit noch mehr Geld erkauft werden: Geld, das die Regierung den Stromkunden wegnimmt, um es im Sinne der großen Transformation umzuverteilen – zum Schaden der deutschen Volkswirtschaft. Das neue Schweigegeld zeigt sich besonders deutlich bei § 8 Abs. 1a. Künftig sollen Betreiber von Windindustrieanlagen außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete zusätzlich Geld an Gemeinden zahlen. Meine Damen und Herren, das ist ein politischer Offenbarungseid. Denn damit räumen Sie ein: Ihre eigene Raum- und Regionalplanung greift nicht mehr. Doch statt Fehlentscheidungen zu korrigieren, soll nun die Akzeptanz einfach noch teurer erkauft wer-17.12.2025 den, und zwar dauerhaft für über 20 Jahre – auch für fiktive Strommengen, wenn das Netz den Strom aufgrund von Überlastung nicht aufnehmen kann und das Windrad aus dem Wind gedreht wird; auch für Strom, dessen Wert bei null liegt, weil die Nachfrage nicht zum Angebot passt. Sie subventionieren den Strom von den sogenannten Erneuerbaren bereits seit 1991 und wollen ihn weiter bis 2045 subventionieren. Die Spirale des politischen Klimawahnsinns dreht sich damit immer weiter. Bereits jetzt Subventionen für mehr als ein halbes Jahrhundert! Das ist Ihre Anschubfinanzierung: mehr als ein halbes Jahrhundert Subventionen. Der Klimaschwindel ist in den USA, in Russland, in China und in Indien vorbei. Die US-Banken steigen aus. Autokonzerne wie Stellantis oder Ford steigen aus. 19,5 Milliarden Euro Abschreibung für die E-Auto-Produktion gibt es bei Ford. Wir können uns alle überlegen, was demnächst in Köln los sein wird, wenn Ford sagen wird: Okay, dann machen wir das Werk in Köln komplett zu. Aber Sie träumen weiter von Ihrer Welt mit den sogenannten Erneuerbaren. Weltweit werden die Subventionen für den Klimaschwindel reduziert. In den USA führt das dazu, dass die Windindustrie flieht. Dafür fallen die Windbarone nun wie Heuschrecken über Deutschland her. Diese Heuschrecken fressen unsere Landschaft, um dort ihre 300 m hohen Windindustrieanlagen hinzusetzen. Deutschland ist das Land der Klima-Irren. Weil das immer mehr Menschen merken, braucht es frisches Schweigegeld. Doch mit Ihrem Schweigegeld werden Sie die Bürger nicht zufriedenstellen. Denn der Schaden für die direkten Anwohner bleibt. Der Infraschall bleibt; der Schlagschatten bleibt; der Wertverlust für die Immobilien bleibt. Nur eines steigt weiter: die Kosten. Denn Ihr Schweigegeld müssen am Ende die Stromkunden bezahlen. Netzkosten steigen; Redispatchkosten steigen; EEG-Kosten bleiben, aber werden jetzt im Bundeshaushalt versteckt. Währenddessen erklären Sie den Bürgern, dass nun 0,1 Cent pro Kilowattstunde Akzeptanz schaffen sollen – bei einem in den letzten vier bis fünf Jahren um 8 bis 10 Cent gestiegenen Endkundenpreis. Meine Damen und Herren, Akzeptanz entsteht nicht durch Geld. Akzeptanz entsteht durch Verlässlichkeit und durch Rücksicht auf Eigentum und Gesundheit. Dieses Gesetz liefert all das auch in der geänderten Form nicht. Es bleibt dabei: Sie bekämpfen Widerstand nicht mit besseren Argumenten, sondern mit Ihren immer neuen Zahlungen. Wir als AfD-Fraktion machen bei diesem Spiel nicht mit. Wir lehnen auch diese Änderung ab – aus Verantwortung für unsere Bevölkerung und für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/16948 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 12 Überkapazitäten im Bereich der Landesunterkünfte für Asylsuchende konsequent abbauen – Kosten für den Steuerzahler minimieren Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16913 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 2). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16913 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 13 Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zukunftsfähig und inklusiv aufstellen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/16924 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Hagemeier das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Arbeit sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Einkommen. Wir sprechen vor allem über 17.12.2025 Teilhabe an der Gesellschaft, über Selbstständigkeit – auch im Sinne der Selbstbestimmung –, über soziale Kontakte, Anerkennung, Erfüllung und Würde im Sinne des Art. 1 unseres Grundgesetzes und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Arbeit gibt unserem Leben einen bestimmten Sinn, sie ermöglicht Lernen und Entwicklung, und sie schafft das für das psychische Wohlergehen so wichtige Gefühl, gebraucht zu werden. Das gilt für alle Menschen, vor allem für Menschen mit Behinderungen. Der aktuelle Teilhabebericht zeigt: Nordrhein-Westfalen ist auf einem guten Weg. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen und liegt über dem Bundesdurchschnitt. Das ist ein Erfolg. Aber es ist kein Grund, sich zurückzulehnen; denn der Abstand zum allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt groß. Gleichzeitig haben wir in NRW etwas sehr Wertvolles, nämlich ein stabiles, bewährtes System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese Werkstätten ermöglichen Teilhabe am Arbeitsleben auch und gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Sie bieten Sicherheit, Qualifizierung und soziale Einbindung. Für viele Menschen sind sie unverzichtbar. Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion ganz klar: Diese Werkstätten sind und bleiben ein zentraler Bestandteil der Teilhabe am Arbeitsleben. Sie sind auch eine solidarische, Mut machende und sinnstiftende Lebenshilfe. Behinderte Menschen werden – wie wir alle – gebraucht, mit ihren individuellen Fähigkeiten, Möglichkeiten und Neigungen sowie Präferenzen. Aber wir sagen ebenso klar: Teilhabe darf hier nicht enden. Für diejenigen, die mehr wollen und mehr können, müssen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt offenstehen. Diese Wege sind bislang zu eng. Die bundesweit sehr geringe Vermittlungsquote zeigt das deutlich. Sie ist für die Betroffenen und für die Gesellschaft unbefriedigend, und sie wird dem Potenzial vieler Menschen nicht gerecht. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, Fähigkeiten und Qualifikationen ungenutzt zu lassen. Deshalb setzen wir mit dem vorliegenden Antrag auf Weiterentwicklung statt auf Brüche. Wir stärken Inklusionsbetriebe als Brücken zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt. Wir bauen Übergänge aus, und wir sorgen dafür, dass Qualifizierung noch stärker in den Mittelpunkt rückt. Dabei ist uns eines ganz besonders wichtig: Sicherheit. Denn der Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt darf kein Risiko sein, weder finanziell noch sozial. Menschen mit Behinderungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören Fragen der Landtag Entlohnung und der Rentenabsicherung und auch die Möglichkeit der Rückkehr in die Werkstatt, wenn ein Übergang nicht gelingt. Gleichzeitig gilt: Wer höhere Erwartungen formuliert, muss auch Verantwortung übernehmen. Wenn über bessere Entlohnung gesprochen wird, dann braucht es dafür eine verlässliche Finanzierung. Das ist kein Randaspekt. Es ist eine Frage der Fairness, der Gerechtigkeit und der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten, aber auch gegenüber den Trägern und den Kommunen. Ein weiterer Punkt ist mir besonders wichtig: Inklusion gelingt nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Deshalb setzen wir auf Beteiligung: auf Einbindung der Werkstatträte, der Selbsthilfeverbände, der Leistungserbringer und Leistungsträger sowie der Beschäftigten selbst. Denn gute Lösungen – so viel ist klar – entstehen nur gemeinsam im Dialog. Der vorliegende Antrag steht für einen realistischen, verantwortungsvollen Weg. Er stärkt Bewährtes, er eröffnet neue Perspektiven, und er verliert niemanden aus dem Blick. Unser Ziel als Regierungskoalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist klar: Teilhabe am Arbeitsleben soll für Menschen mit Behinderung selbstverständlich sein – nicht als Ausnahme, sondern als gelobte Normalität in einem inklusiven Nordrhein-Westfalen. Der Überweisung und der weiteren Beratung in dem Fachausschuss stimmen wir natürlich zu. – Ich danke Ihnen und euch für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Sonne das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Sonne GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir reden in diesem Land viel über Arbeit, über Leistung, über Verantwortung und aktuell auch völlig zu Recht über den Fachkräftemangel und den Arbeitskraftmangel. Wir reden aber viel zu selten darüber, wer eigentlich arbeitet und wessen Arbeit wir systematisch entwerten. Ich möchte mit einer Geschichte beginnen, mit einer Geschichte aus dem echten Leben. Madsi lebt mit Downsyndrom. Er wohnt in einer inklusiven WG, und Madsi arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Madsi steht jeden Morgen auf. Er fährt pünktlich zur Arbeit. Er erledigt seine Aufgaben sehr zuverlässig. Er leistet seinen Beitrag für die Gesellschaft. Wenn Madsi jeden Morgen aufsteht und arbeitet, dann schuldet diese Gesellschaft ihm mehr als Dankesworte. Dann schuldet sie ihm Anerkennung, faire Bezahlung und echte Perspektiven. Alles andere ist doch Heuchelei. 17.12.2025 Denn Arbeit ist mehr als Beschäftigung. Arbeit bedeutet Würde. Arbeit bedeutet Selbstbestimmung. Arbeit bedeutet, vom eigenen Einsatz leben zu können. Die Realität im Werkstattsystem sieht aktuell jedoch anders aus. Menschen wie Madsi arbeiten, aber sie verdienen keinen Lohn, von dem man leben kann: rund 1,50 Euro pro Stunde. Die Entgeltstudie hat 2023 gezeigt: Das Werkstattentgelt steht in keinem realen Verhältnis zur Arbeitsleistung. Es bleibt dauerhaft niedrig – unabhängig von Qualifikation, Verantwortung oder Erfahrung. Es hält Menschen systematisch in Abhängigkeit. Das ist kein Einzelfall. Wir sprechen in Nordrhein-Westfalen über Zehntausende Menschen, die arbeiten wollen, arbeiten und trotzdem arm bleiben. Gleichzeitig klagt unsere Wirtschaft über den Fachkräftemangel. Gleichzeitig wissen wir, dass der demografische Wandel diese Lücke weiter vergrößern wird. Gleichzeitig lassen wir das Potenzial von Menschen mit Behinderungen ungenutzt. Das ist doch sozialpolitisch falsch. Es ist nicht nur sozialpolitisch falsch. Es ist ökonomisch unsinnig. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist kein Nice-to-have. Er ist ein Schlüssel zur Fachkräftesicherung und wirtschaftlich sinnvoll. Denn jeder Mensch, der in Nordrhein-Westfalen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommt, stärkt unsere Sozialkasse, reduziert langfristige Unterstützungsleistung und trägt aktiv zur Wertschöpfung bei. Umso beschämender ist die Übergangsquote aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: unter 1 %. Das ist kein Schutzsystem. Das ist ein System ohne Perspektive. Ja, Werkstätten leisten in NRW einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe an Arbeit. Gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bleiben sie ein wichtiger Ort. Aber das darf nicht bedeuten, dass Übergänge blockiert und Entwicklungschancen verhindert werden. Schutz darf niemals heißen, Menschen dauerhaft aus dem regulären Arbeitsmarkt herauszuhalten. Schutz darf erst recht keine Rechtfertigung für schlechte Bezahlung sein. Inklusion heißt nicht, Menschen irgendwie zu beschäftigen. Inklusion heißt, ihnen Rechte zu geben: Recht auf faire Entlohnung, Recht auf Qualifizierung und Recht auf Wechsel, wenn sie es wollen. So wie es Menschen ohne Behinderung auch zusteht. Das ist ganz normal. Der Bund steht mit in der Verantwortung. Er kennt die Probleme. Ihm liegen die Studien vor. Er weiß seit Jahren, dass das Entgeltsystem in Werkstätten menschenrechtlich problematisch ist. Erkenntnis allein reicht aber nicht. Von Erkenntnissen kann man keine Miete bezahlen. Wenn der Bund Reformen will, dann muss er sie auch verlässlich finanzieren. Landtag Doch auch wir in Nordrhein-Westfalen sind gefordert, den inklusiven Arbeitsmarkt weiter auszubauen, Inklusionsbetriebe zu stärken, das Budget für Arbeit und Ausbildung weiterzuentwickeln und gemeinsam mit der Selbsthilfe ein Gesamtkonzept zu schaffen, das Werkstätten, Inklusionsunternehmen und den allgemeinen Arbeitsmarkt sinnvoll verbindet. Das alles werden wir als schwarz-grüne Koalition mit diesem Antrag realisieren. Denn Menschen mit Behinderung sind kein Kostenfaktor. Sie sind ein Schlüssel für mehr Fachkräfte, für mehr Gerechtigkeit und für eine zukunftsfähige Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn Madsi jeden Morgen aufsteht und arbeitet, dann hat diese Gesellschaft die Pflicht, ihm mit Respekt, fairer Bezahlung und echten Chancen zu begegnen. Alles andere ist ungerecht. Alles andere ist nicht zukunftsfähig. Alles andere widerspricht dem, was wir unter Menschenwürde verstehen. Wir stimmen dem Antrag, der Überweisung selbstverständlich zu. Da das vorläufig meine letzte Rede ist, wünsche ich Ihnen allen ein schönes, gesegnetes Weihnachtsfest mit einem guten Übergang ins neue Jahr 2026. Ich freue mich, im nächsten Jahr mit Ihnen zusammen im Plenum weiterzuarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Fre- derick Cordes [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Teschlade das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Teschlade SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inklusion ist ein Menschenrecht. Deshalb beschäftigen wir von der SPD uns auch so ausführlich mit diesem Thema und haben in diesem Halbjahr mehrere Anträge eingebracht: unseren Antrag zum Gehörlosengeld, unseren Antrag zur Inklusion am Arbeitsmarkt sowie unseren Antrag zur Eingliederungshilfe. Dass die aktuellen Zahlen noch einmal einen Anstieg bei der Arbeitslosenquote behinderter Menschen von 14 % auf 14,8 % ausweisen, zeigt den Handlungsdruck deutlich. Noch immer ist der Handlungsdruck hoch, und wir müssen jede Menge in NRW tun. Die Lage in NRW ist nämlich deutlich prekärer als in vielen anderen Bundesländern. Während beispielsweise in Bayern nur rund ein Drittel der arbeitslosen Menschen mit Behinderung in die Gruppe der Langzeitarbeitslosen fallen, sind es in Nordrhein-Westfalen knapp die Hälfte. Das zeigt, wie wichtig gerade für Nordrhein-Westfalen der soziale Arbeitsmarkt und zum Beispiel auch ein Anschluss-17.12.2025 programm für das Bundesprogramm zum § 16i ist, das wir in NRW brauchen. Auch dazu haben wir Anträge eingebracht. (Beifall von der SPD) Im Plenum im September haben wir zu unserem Antrag „Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“ gesprochen, um in der Anhörung von Expertinnen und Experten mehr zum Thema zu erfahren. Es wird auch noch die Anhörung zur Eingliederungshilfe geben. Sie hätten abwarten können, was bei der Anhörung herauskommt, hätten die Expertinnen und Experten anhören können, um dann einen fundierten Antrag einzubringen. Die Chance haben Sie leider vertan. Ich will noch auf Herrn Sonne und auch Herrn Hagemeier eingehen. Sie haben die Werkstätten angesprochen. Wir wissen, wie wichtig die Werkstätten sind. Da bin ich mit Ihnen völlig einer Meinung. Wir wissen aber auch, dass die Situation in den Werkstätten aktuell ist, dass Menschen mit Behinderung nach 20 Jahren die Rente erhalten und dass das in NRW eine Sondersituation ist. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion immer wieder angeregt, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen müssen. Daher reicht es an der Stelle eben nicht, immer nur auf den Bund zu zeigen, der Bund müsse liefern. Nordrhein-Westfalen hat eine Sonderstellung. Deshalb haben Sie als regierungstragende Fraktionen die Verantwortung, dafür Lösungen zu bringen. (Beifall von der SPD und Susanne Schneider [FDP] – Karl-Josef Laumann, Minister für Ar- beit, Gesundheit und Soziales: Wir haben keine Sonderstellung, was das angeht!) Der jetzt vorgelegte Antrag lässt nicht nur Chancen liegen, er ist aus meiner Sicht auch nichts anderes als wieder ein bisschen Lob für die eigene Arbeit und ein bisschen zu erzählen, was man alles schon vorgehabt hat und welche Programme man geschrieben hat. Diese auch zu liefern, bleiben Sie aber bis heute schuldig. Bei der Aufstellung des Haushalts konnten wir wieder sehen, dass die Landesregierung vor allen Dingen mal vor der eigenen Haustür kehren sollte. Im ersten Entwurf haben Sie im Einzelplan für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Einzelplan 11, bei der Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung 1,5 Millionen Euro gestrichen. Ihre Begründung war, das Geld werde angeblich nicht abgerufen. Dabei ging es ganz konkret um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es war auch gar nicht zu entnehmen, dass die Gelder nicht abgerufen worden sind. Das haben übrigens auch die Spitzenverbände genauso gesagt und die SPD dabei unterstützt. Dann kommt der Nachtragshaushalt. Da war das Geld auf einmal wieder da, und zwar mit der Begründung, man schaffe zusätzliche Arbeitsplätze. Hä? Landtag Das war ehrlich gesagt auch vorher so. Das erschließt sich nicht. Dieser Schlingerkurs, den die Landesregierung die ganze Zeit fährt, schafft massive Verunsicherung. Die Einrichtungen bauen ab, entlassen Personal, weil sie sich auf die Finanzierung nicht verlassen können. Dann wird plötzlich gesagt: Ach, es ist vielleicht doch wieder nötig, wir packen wieder zu. Das ist keine zuverlässige Politik. Weil Ihnen das alles offensichtlich noch nicht schwammig genug ist, stellen die beantragenden Fraktionen ihre Forderungen vorsichtshalber auch noch unter den Vorbehalt, dass sie im Rahmen vorhandener Mittel umgesetzt werden können, also alles nur eventuell, alles nur Konjunktiv, nichts Konkretes, keine konkreten Inhalte. So macht man das nicht. (Beifall von der SPD) Damit ist nämlich wirklich niemandem geholfen. Die grundsätzliche Unterfinanzierung, die von den Trägern regelmäßig geltend gemacht wird, wird auch dann nicht adressiert. Deshalb stimmen wir der Überweisung selbstverständlich zu, weil das Thema absolut wichtig ist und weil Sie uns da auch eng an Ihrer Seite haben, aber eben dann, wenn Sie echte Reformen angehen wollen. Deshalb sind wir gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Schneider das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Schneider FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über Menschen mit Behinderung sollten wir sprechen, und das öfter. Ich finde den Antrag auch teilweise interessant, finde es allerdings schade, dass von der CDU als Antragsteller nur drei Leute da sind. Da danke ich meiner Fraktion, dass immerhin ein Viertel der Kollegen da ist, mich hier am Redepult unterstützt und sich für dieses Thema interessiert. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Menschen mit Behinderung – das wissen wir – finden wesentlich seltener eine Beschäftigung als Menschen ohne Behinderung. In NRW haben wir über 56.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, die arbeitslos sind. Dabei verfügen sie in der Hälfte der Fälle über eine abgeschlossene berufliche oder schulische und akademische Ausbildung. Arbeit ist jedoch ein wesentlicher Baustein, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Mit einem eigenen Job fällt 17.12.2025 die gesellschaftliche Teilhabe leichter. Ein Job gibt zudem Bestätigung. In Zeiten des Fachkräftemangels dürfen die Potenziale von Menschen mit Behinderungen nicht ungenutzt bleiben. Es ist daher unsere Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass jeder einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. (Beifall von der FDP) Wenn Menschen mit Behinderungen eine Chance im Arbeitsleben erhalten, danken sie es häufig mit einer besonderen Loyalität und hohem Verantwortungsbewusstsein. Arbeitgeber müssen aber bereit sein, diese Chancen zu erkennen und nicht nur mögliche Risiken zu sehen. Insbesondere die Berater der Kammern können Betriebe aus der Perspektive der Arbeitgeber unterstützen. Diese Aufklärungsarbeit bei den Arbeitgebern wollen wir intensivieren. Der vorliegende Antrag von Schwarz-Grün will nun auch die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderungen verbessern. Die grundsätzliche Zielrichtung teilen wir. Irgendwie wirkt dieser Antrag aber wie eine reine Reaktion auf den bereits erwähnten SPD-Antrag aus dem Herbst dieses Jahres. Die Anhörung dazu findet bereits im nächsten Jahr statt. Ich freue mich darauf. Vielleicht hätten wir das einfach erst mal abwarten können. Ich könnte noch verstehen, wenn Sie einen eigenen Antrag stellen würden, um wesentlich neue Aspekte einzubringen. Doch die Forderungen klingen häufig sehr sperrig und verklausuliert. Und natürlich will man keine neuen finanziellen Schwerpunkte setzen, sondern das Ganze wie so häufig aus bereiten Mitteln finanzieren. Auch der Fingerzeig nach Berlin schwingt bei dem Antrag mit. Sie zeigen dabei aber quasi auf sich selbst. Die neue Bundesregierung ist schon lange genug im Amt, um Themen zumindest mal aufzugreifen. Es ist richtig, dass die Angebote der Werkstätten für behinderte Menschen dringend weiterentwickelt werden müssen. Dabei darf es aber nicht nur um faire Werkstattentgelte und Arbeitsplätze für Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen gehen. Ziel muss vorrangig sein, die Werkstätten stärker auf Qualifizierung und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszurichten. Werkstätten müssen so aufgestellt sein, dass Beschäftigte nach ihren Fähigkeiten an betriebliche Realitäten herangeführt werden. Vorbildfunktion haben dabei die Werkstätten, die mit Unternehmen kooperieren. Wir brauchen viel mehr Angebote, die einen fließenden Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Wichtig dafür sind Inklusionsbetriebe. Die Forderung des Antrags widerspricht hingegen völlig der tatsächlichen Politik von Schwarz-Grün in den letzten Jahren. Während mit dem Landes-Landtag programm „Integration unternehmen!“ von 2022 bis 2024 noch rund 230 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben geschaffen wurden, haben Sie den Ansatz zur Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Inklusion im letzten Jahr um über 2 Millionen Euro gekürzt. In diesem Jahr haben Sie die geplante vollständige Streichung erst in letzter Minute gestoppt. Alleine schöne Worte können fehlende Mittel aber nicht ausgleichen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Ein wichtiges Thema wie die Inklusion im Arbeitsleben kann auch doppelt beraten werden. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu, so wie wir es auch schon beim vorliegenden SPD-Antrag gemacht haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun Herr Abgeordneter Dr. Vincentz.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! CDU und Grüne legen einen Antrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt vor, und bis auf viele blumige Worte bleibt nicht viel Substanzielles übrig. Es sind viele Selbstverständlichkeiten, die dort erwähnt werden, und dabei ist es ein wirklich wichtiges Thema, gerade in einer alternden Gesellschaft, in der sich viele Menschen im Laufe ihrer Arbeitszeit irgendwann einen Behindertengrad einfangen. Es geht eher darum, nicht eine erstmalige Integration in den Arbeitsmarkt überhaupt zu bewerkstelligen, sondern Menschen im Arbeitsmarkt zu halten und weiter zu befähigen, ihre Arbeit leisten zu können. Einen Punkt im Antrag greifen Sie auf, der tatsächlich wichtig ist und dringend einer Klärung bedarf. Denn die UN-Behindertenrechtskonvention greift im Prinzip frontal das deutsche System der Behindertenwerkstätten an. Dort ist ein 180-Grad-Schwenk in der internationalen Behindertenpolitik zu vernehmen, wo im Prinzip Parallelstrukturen zu den offiziellen Strukturen mittlerweile als – man kann es fast sagen – menschenfeindlich geframed werden, und das wird der guten und wirklich aufopferungsbereiten Arbeit in den Werkstätten hier in Nordrhein-Westfalen, in ganz Deutschland schlichtweg nicht gerecht. (Beifall von der AfD) Dort wird eine gute Arbeit geleistet, die sicherlich nicht mit den Worten zu beschreiben ist, die Vertreter der UN-Behindertenrechtskonvention beispielsweise im Rahmen einer Anhörung in unserem Ausschuss 17.12.2025 gewählt haben, die es geradezu als unmenschlich darstellten, dass Menschen in Werkstätten arbeiten. Was allerdings auch richtig ist – und da legt der Antrag auch den Finger in die Wunde –, ist, dass nicht alle Behindertenwerkstätten ihre Arbeit vernünftig und gut leisten. Vielmehr sind auch einige schwarze Schafe dabei, die die Sonderkonditionen nutzen, um Menschen mit Behinderung zu sehr kleinen Löhnen abzuspeisen, und den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt, auch wenn dieser im Einzelfall sehr gut möglich wäre, eher behindern. Daher ist es durchaus sinnvoll, dort genau hinzuschauen, den Wechsel von Menschen aus den Behindertenwerkstätten in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern und für eine bessere Bezahlung zu sorgen. Die allgemeine und pauschale Ablehnung von Werkstätten für behinderte Menschen, wie sie jetzt international aktuell Mode ist, ist – und da stimme ich dem Antrag auch zu – sicherlich falsch und abzulehnen. Ich bin sehr froh, dass Nordrhein-Westfalen mit dem Antrag gedenkt, einen Sonderweg zu gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich zu Beginn der Debatte über diesen Antrag sagen, dass die Landesregierung und auch ich als Minister der festen Überzeugung sind, dass wir in Nordrhein-Westfalen auf unsere Werkstätten für Menschen mit Behinderung stolz sein können. (Beifall von der CDU) Der zweite Punkt ist, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein Alleinstellungsmerkmal, was unsere Werkstätten angeht, dahin gehend haben, dass in diesem Land auch Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen in die Werkstatt gehen. Das ist in anderen Bundesländern anders. Das finde ich gerade für die am stärksten betroffenen Menschen eine wichtige Maßnahme der Inklusion im Arbeitsmarkt, die wir ohne Werkstätten gar nicht hinbekommen würden, und dafür bin ich dankbar. (Beifall von der CDU und der SPD) Es ist nicht so, dass Nordrhein-Westfalen im Rentenrecht ein Sonderrecht hat, sondern das gilt für ganz Deutschland, nicht nur für Nordrhein-Westfalen. Im Übrigen bedeutet für diese schwerst- und mehrfach behinderten Menschen die Tatsache, dass sie in der Werkstatt sind, auch, dass sie von diesem Rentenrecht profitieren. Das ist auch ein Vorteil. Landtag Ich möchte einen weiteren Aspekt aufgreifen. Natürlich müssen Werkstätten sich weiterentwickeln, wie sich alles weiterentwickelt. Für mich – und das ist, finde ich, der Kern dieses Antrages – ist es sehr wichtig, dass es uns nicht passieren darf, dass Menschen, die eigentlich nicht in die Werkstatt gehören, durch irgendeine Fehleinschätzung in ihrem Werdegang in der Werkstatt landen und dann nicht wieder herauskommen. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Dass es das gibt, weiß ich sehr genau. Denn mittlerweile arbeiten auch in meinem Ministerium Menschen, die vorher in einer Behindertenwerkstatt beschäftigt waren, und wenn man sie dann näher kennenlernt, fragt man sich, warum sie überhaupt dort waren. Ich hoffe, dass dieser Antrag dazu beiträgt, dass wir in der Frage wachsam bleiben. Denn wenn ein Mensch einmal in einem Sondersystem ist, habe ich die Sorge, dass er aus diesem Sondersystem nicht mehr herauskommt. Dafür brauchen wir eine große Sensibilität auch der Werkstätten, um dieses zu erkennen und dann zu fördern, dass die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt kommen. Das heißt ja nicht, dass für viele andere Menschen mit anderen Behinderungen die Werkstatt kein guter Ort für Inklusion in den Arbeitsmarkt ist. Das muss sich nicht widersprechen. Ich möchte einen weiteren Gesichtspunkt erwähnen. Wir geben unseren Kommunen in Nordrhein-Westfalen mittlerweile – diese sind ja Träger der Eingliederungshilfe – über 7 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe, mit riesigen Steigerungsraten in den letzten Jahren. Insofern denke ich schon, dass das System über viel Geld verfügt. Die Frage ist, ob das Geld an jeder Stelle effektiv eingesetzt wird. Diese Frage stellt sich bei großen Systemen immer, und daher müssen wir eine gewisse Sensibilität beibehalten. Deswegen müssen wir uns Gesetze, zum Beispiel das Wohn- und Teilhabegesetz, das Bundesteilhabegesetz, immer wieder anschauen und uns fragen, wie viel Bürokratie sie erzeugen und wie sie die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen wirklich verbessern und verändern. Darüber müssen wir Bilanz ziehen, weil wir ansonsten die Steigerungen in der Eingliederungshilfe in dem Umfang nur schwer rechtfertigen können. Dann ist es natürlich so, dass wir auch eine große Sensibilität in der Gesellschaft und in der Wirtschaft brauchen, damit Menschen mit Behinderungen einen fairen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt haben. Man muss objektiv zugeben, dass wir da in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ein Problem haben; denn sonst könnte nicht die Arbeitslosigkeit der Menschen mit Behinderung etwa doppelt so hoch sein wie die Arbeitslosigkeit der Menschen ohne Behinderung. 17.12.2025 Dies zeigt, dass wir da letzten Endes einfach ein Informationsproblem oder ein Mentalitätsproblem haben – ich weiß es nicht –, obwohl wir über gewaltige Strukturen, über die sogenannten Eingliederungsämter, verfügen, damit Unternehmen sehr viel Unterstützung bekommen, wenn sie sich der Frage öffnen, einen behinderten Menschen einzustellen. Ich finde, dass in diesem Antrag sehr gut zum Ausdruck kommt, wie die regierungstragenden Fraktionen das sehen. Als letzter Gedanke ist mir wichtig, dass wir in der Politik versuchen, für behinderte Menschen eine möglichst große Geschlossenheit und Übereinkunft der demokratischen Fraktionen in diesem Landtag zu behalten. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Ich sehe jetzt erst die Wortmeldung der Abgeordnetenkollegin Frau Teschlade. Der würde ich gerne stattgeben. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales, verlässt den Saal.) – Herr Minister? (Heiterkeit – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, kommt in den Saal zurück: Ich bin wieder da! – Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Es ist noch nicht Feierabend!) – Herr Minister Laumann, zum Ende Ihrer Rede kam noch eine Zwischenfrage von der Abgeordnetenkollegin Frau Teschlade. Die möchten Sie sicher noch gestatten.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Teschlade SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank auch, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen und noch einmal zurückgekommen sind. Ich fand Ihre Ausführungen am Redepult und die Forderungen wirklich alle sehr gut und würde sie auch unterstützen. Meine Frage wäre nur an Sie – sie ist relativ einfach –: Haben Sie den Antrag gelesen? (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Ich habe den Antrag gelesen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Kommen Sie bitte zum Redepult. Es ist heute ein bisschen anstrengend. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Verehrte Kollegin Teschlade, natürlich habe ich den Antrag nicht nur gelesen; ich war auch ein bisschen an der Erarbeitung beteiligt. Ich Landtag will Dennis Sonne ausdrücklich danken, der die Idee für diesen Antrag hatte, der sich sehr für diesen Antrag eingesetzt hat und da auch eine sehr gute Arbeit gemacht hat. Es macht, glaube ich, Inklusion aus, dass wir Menschen mit und ohne Behinderung auch in der Politik haben. Es gibt nie etwas Besseres, als dass Betroffene selbst an den politischen Formulierungen, die wir hier diskutieren, beteiligt sind. – Schönen Dank für die Zwischenfrage. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Lena Teschlade [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Jetzt liegen aber keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/16924 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. – Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 14 Tierwohl vor Klimaschutz! Keine Tierquälerei durch klimapolitische Zwangsmaßnahmen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16917 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Schalley das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Weihnachten steht vor der Tür. Machen wir also gemeinsam einmal eine Zeitreise zurück in die Zeit, von der uns die Evangelisten berichten. Maria und Josef begaben sich nach Bethlehem, um an der Volkszählung, die von Kaiser Augustus angeordnet wurde, teilzunehmen. Sie fanden keinen Platz mehr in der Herberge, und so wurde der gerade geborene Messias in eine Krippe gelegt. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So ist es!) Nach volkstümlicher Darstellung geschah die Niederkunft des Herrn also in einem Stall, und in einem Stall waren auch schon zu der Zeit, da Quirinius Stadthalter in Syrien war, üblicherweise Tiere untergebracht. 17.12.2025 In unseren Krippen unter dem Weihnachtsbaum sind darum auch oft Ochs und Esel zu finden. Auch die Schafe der Hirten oder gar die Kamele der Weisen aus dem Morgenland sind zugegen, als der Messias geboren wird. Jetzt stellen Sie sich vor, der despotische König Herodes wäre dem Klimawahn anheimgefallen, so wie zeitgenössische Politiker in Dänemark oder Norwegen. Dann wären die Bauern in Judäa gezwungen gewesen, den Tieren den Methan-reduzierenden Futterzusatzstoff Bovaer beizumischen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Ochs, Esel, die Schafe der Hirten und womöglich sogar die Kamele der Weisen aus dem Morgenland wären im Stall zu Bethlehem kollabiert und die Heilige Mutter Maria vor Schreck wahrscheinlich gleich mit. Jetzt zurück ins Jahr des Herrn 2025. Im Herbst dieses Jahres wurden in Dänemark in ungewöhnlicher Häufung gesundheitliche Beeinträchtigungen von Milchkühen gemeldet. Die dänischen Bauern beobachteten Durchfall, Fieber und verringerte Milchleistung bis hin zum Kollaps ihrer Kühe. Nachdem sie diesen Futterzusatz abgesetzt hatten, verschwanden diese Symptome häufig innerhalb weniger Tage. Nach der verpflichtenden Einführung von Bovaer in Dänemark für 1.400 Betriebe ab dem 1. Oktober dieses Jahres meldeten über 100 Betriebe bis Mitte November kranke Kühe und Produktionsausfälle. Viele Milchbauern setzten die Futterzusätze eigenmächtig ab, vernetzten sich in Online-Gruppen und tauschten Datenmaterial aus. Dies geschah lange, bevor die dänischen Aufsichtsbehörden Probleme feststellten. Norwegen, das ebenfalls verpflichtend diesen Futterzusatz eingeführt hatte, setzte die Fütterung im Inland komplett aus. Dieses brandaktuelle Beispiel zeigt die Widersinnigkeit gründominierter Politik. Ursprünglich standen Tierwohl, bessere Haltungsbedingungen oder kurz „Milch von glücklichen Kühen“ ganz hoch im Kurs. Seit die heilige Kuh jedoch „Klimaschutz“ heißt, gehen richtige und berechtigte Anliegen verloren. Die Kuh ist jetzt Klimasünder, die Viehhaltung der größte CO -Emittent, die drastisch reduziert werden muss. Ich erinnere nur an den ebenfalls dänischen Vorschlag einer Furzsteuer für Kühe. Um es in Politikersprache auszudrücken: Es gibt einen Zielkonflikt zwischen sogenanntem Klimaschutz und gesteigertem Tierwohl. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft weist darauf hin, dass bestimmte Teile der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen höhere Ammoniakund Schadstoffkonzentrationen, Stress oder eine Verringerung des Tierkomforts verursachen können. Das zeigt auch das Umweltbundesamt am Beispiel der Schweinehaltung. Tierwohlorientierte Haltungs-Landtag systeme und emissionsmindernde Techniken beeinflussen sich häufig negativ. Darum mal ein paar praktische Beispiele aus dieser Untersuchung einfach erklärt. Wenn Tiere auf der Weide stehen, dann gelangen ihre Ausdünstungen ungefiltert in die Umwelt. Bei Stallhaltung hingegen könnte man ein Abluftfiltersystem nutzen, das diese Ausdünstungen abfängt oder reinigt. Weidetierhaltung ist unbestritten gut für das Tierwohl, aber schlecht für das Klima. Ein anderes Beispiel. Um den Emissionsausstoß zu reduzieren, könnte der Schweinehalter den Rohproteinanteil im Futter reduzieren. In diesem Rohprotein sind aber freie Aminosäuren und Phytasen enthalten, die das Schwein nicht nur zur optimalen Mast braucht, sondern die auch überlebenswichtig sind. Der Bauer müsste diese also dem proteinreduzierten Futter zugeben. Der Clou, ökozertifizierte Betriebe, also Betriebe, die explizit auf mehr Tierwohl hinarbeiten, dürfen das nicht. Bioschweine sind also größere Klimasünder als Schweine aus konventioneller Mast. Machen wir hier weiter beim Beispiel Schweinehaltung. Studien kommen zu dem Schluss, dass die Buchtenstruktur, also die Größe der Fläche im Stall für die Schweine, ebenfalls einen Einfluss auf den Ausstoß klimaschädlicher Stoffe hat, und zwar in dem Sinne, dass ein erhöhtes Platzangebot, was mehr Tierwohl heißt, zu mehr Emissionen führt. Zum Schluss daher noch mal ein Verweis auf die Bibel, Buch der Sprichwörter 12,10: „Der Gerechte erbarme sich seines Viehs; aber das Herz der Gottlosen ist unbarmherzig.“ Erbarmen also wir uns unseres Viehs, das schon Zeuge der Fleischwerdung des Herrn wurde. Seien wir nicht unbarmherzig gegenüber unseren Mitgeschöpfen, weil wir ihr Wohl auf dem Altar der Klimareligion opfern. In diesem Sinne, frohe Feiertage. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Höner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Höner CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, zu welchem Tagesordnungspunkt Herr Schalley gesprochen hat, aber zumindest nicht zu dem uns vorliegenden Antrag. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich habe diesen Antrag gelesen und kann dazu sagen: Er wirkt entschlossen, er wirkt alarmierend, aber letztendlich ist er handwerklich schlecht gemacht. 17.12.2025 (Zacharias Schalley [AfD]: Ah!) Inhaltlich verstrickt er sich in Widersprüche, und es steht letztendlich nichts drin. Er soll etwas Gutes verheißen, es soll um Tierwohl gehen – das ist wichtig –, aber auch zum Tierwohl steht in diesem Antrag nichts drin. Das zeigt das wahre Gesicht der AfD, und es zeigt auch, welches Geistes Kind Sie sind. Ich glaube, genau das ist die wichtige Aussage dabei, wie realitätsfern Sie bei diesem Thema unterwegs sind. Sie fordern in Ihrem ersten Beschlusspunkt ein Moratorium für methanreduzierte Futterzusatzstoffe. Was für ein Irrsinn. Wie will ich denn herausfinden, ob etwas wirkt, wenn ich es nicht ausprobiere? Wie soll ein Moratorium uns im Grunde bei der Forschung weiterbringen? Das wäre genau dasselbe, als wenn ich mit dem Auto fahre, ich stelle ein Problem fest, ich fahre nicht mehr, aber wenn ich herausgefunden habe, dass das Auto wieder fährt, darf ich wieder fahren. Aber wie wollen wir es herausfinden, wenn es vorher keiner testen darf? Also, das funktioniert nicht. Das ist unlogisch, was Sie hier in Ihrem Antrag letztendlich gefordert haben. Und wenn es dann um den Zusatzstoff Bovaer geht, auch 3-NOP genannt, dann ist es so, dass der in der EU zugelassen ist (Christian Loose [AfD]: Ein totes Rind in Nor- wegen oder Dänemark ist Ihnen egal?) und über ein EU-Zulassungsverfahren im Grunde genehmigt worden ist. Bei der Recherche zu diesem Antrag habe ich mir die Arbeit gemacht und mit einem großen Futtermittelunternehmen aus Nordrhein-Westfalen gesprochen. Ich habe jemanden, der 15 Jahre für diesen Bereich zuständig ist, nach diesem Futterzusatzstoff gefragt. Das Ergebnis war, er kannte ihn nicht. Ein Futtermittelberater, der 15 Jahre in diesem Bereich tätig ist, kannte ihn nicht. Das zeigt uns, was für eine sprichwörtliche Sau hier heute durch den Landtag getrieben wird. Es wird viel Staub aufgewirbelt, aber mit wenig Inhalt. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und André Stinka [SPD]) Wir haben ein klar geregeltes Zulassungsverfahren in Europa. Es gibt ein EU-Zulassungsverfahren, und wir in Deutschland arbeiten noch genauer. Wir arbeiten dann mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung zusammen, um genau das abzusichern. Und dann geht man hin und bringt das in die Forschung hinein. Man bringt es in Feldversuche, in Pilotprojekte, um genau auszutesten, ob die Stoffe so wirken, wie sie wirklich wirken sollen. Aber das soll ja jetzt nicht mehr in Deutsch-Landtag land oder in Nordrhein-Westfalen passieren, weil wir dafür ein Moratorium machen wollen. Das zeigt, wie widersprüchlich dieser Punkt an dieser Stelle ist. Sie fordern keine Langzeitstudien, keine weiteren Zulassungsverfahren, und das ist totaler Irrsinn. Erinnern wir uns einmal an das, was Sie in Ihrer Haushaltsdebatte gesagt haben. Sie haben zum Einzelplan 15 deutlich beschrieben, dass Sie eine konservative Partei sind, die konservieren möchte. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Das ist nicht konservativ, sondern reaktionär!) Ich frage mich: Was bedeutet das? Konservieren im Bereich vom Tierwohl? Das ist ein Rückschritt in allen Schritten. Wollen wir wirklich zur Landwirtschaft und Tierhaltung der 50er- und 60er-Jahre zurück, mit Ställen, in denen wir kaum Luft hatten, kaum Licht hatten, wo wir die Kühe in der Anbindehaltung hatten? Ich bin der festen Überzeugung, dass das nicht der richtige Weg ist. Wir sind nur so weit gekommen, weil wir uns weiterentwickelt haben, weil wir den Betrieben Perspektiven gegeben haben. Und genau darum geht es doch, dass unsere Betriebe Perspektiven brauchen. Ich hatte heute eine Besuchergruppe hier, die Fachschulklasse aus Köln-Auweiler. Ich habe mit dieser Fachschulklasse genau über diesen Antrag gesprochen. Das sind junge Landwirtinnen, junge Bäuerinnen und Bauern, die ihre Betriebe zu Hause übernehmen wollen. Sie sehen eine Perspektive. Sie sehen Zukunftschancen in dem, was sie tun. Sie wollen nach vorne gehen und sich weiterentwickeln. Das können sie nur, wenn sie das Handwerkszeug dazu bekommen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ich kann ehrlich sagen: Als ich davon berichtet habe, worüber wir heute hier sprechen, habe ich von diesen jungen Leuten Kopfschütteln geerntet. Das macht mir Hoffnung, dass sie doch noch erkennen, was hier im Landtag passiert. Da war ich sehr dankbar. (Beifall von der CDU) Für mich ist eine Botschaft ganz klar: „Konservativ“ bedeutet nicht, Dinge zu konservieren, sondern „konservativ“ bedeutet für mich, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Genau das brauchen wir. Wir brauchen Forschung für eine Weiterentwicklung. Wir schaffen keine Bürokratie. Wir helfen, dass es den Tieren besser geht. Der AfD-Antrag bringt viel Empörung und hilft uns mit Sicherheit nicht weiter. Fachlichkeit ist in diesem Antrag Fehlanzeige. Daher wird es Sie kaum wundern, dass wir diesen Antrag sehr deutlich ablehnen werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Man darf sich auch um diese Uhrzeit an die Redezeit halten.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Höner CDU

Das mache ich sehr gerne. Ich möchte aber abschließen: Weil das meine letzte Rede ist, möchte ich gerne allen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch, ein frohes neues Jahr und für das neue Jahr natürlich ganz viel Gesundheit wünschen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Ich finde es sehr lieb, wenn Rednerinnen und Redner uns alles Gute zu Weihnachten wünschen, aber, wenn es geht, innerhalb der vorgesehenen Redezeit. (Zuruf von Markus Höner [CDU]) Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Julia Kahle-Hausmann das Wort. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Julia Kahle-Hausmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es also um furzende Kühe. (Heiterkeit von der SPD, Dr. Patricia Peill [CDU], Bianca Winkelmann [CDU] und Stefan Engstfeld [GRÜNE] – Zuruf von Stefan Engstfeld [GRÜNE]) Nachdem die AfD uns in den letzten Monaten mit Kaiser Wilhelms Dackel Erdmann oder mit Ideen ausgeschiedener österreichischer Minister bereits viel Zeit gestohlen hat, versucht sie es jetzt mit flatulierenden Boviden. Man könnte das Ganze für Satire halten, wenn es nicht als Antrag an dieses Parlament gerichtet wäre. Was die AfD hier vorlegt, ist keine seriöse Auseinandersetzung mit Tierwohl oder Landwirtschaft, sondern ein krudes Sammelsurium aus Gerüchten, Einzelfallberichten und Internetmythen von Schwurbelseiten. (Heiterkeit) Der Kern des Antrags ist schnell zusammengefasst: Ein in der Europäischen Union zugelassener Futtermittelzusatz, geprüft von der zuständigen Fachbehörde, wird auf Basis von anekdotischem Hörensagen zum Risiko erklärt – nicht, weil neue Studien vorliegen, die belastbar wären, sondern weil irgendwo im Internet irgendwer etwas behauptet hat. Man kennt das. Doch diesmal scheut sich die AfD noch nicht einmal, diesen unseriösen und unwissenschaftlichen Quatsch als Quelle zu zitieren. Mal wieder bleiben die Jungs zu meiner Rechten im Netz von Lügen und Desinformation gefangen. Auch das kennt man. Landtag Es ist unfassbar, dass die AfD diesen wahrhaftigen Mist über Social Media verbreitet und dabei glaubt, ihre Zuschauer seien derart dumm. (Heiterkeit von Rodion Bakum [SPD]) Die AfD verschweigt dabei bewusst, dass dieser Stoff ein reguläres Zulassungsverfahren durchlaufen hat. (Christian Loose [AfD]: Aber nicht der Coronaimpfstoff!) Sie verschweigt, dass Sicherheitsbewertungen, toxikologische Prüfungen und Verbraucherschutz fester Bestandteil dieses Verfahrens sind. Gerne würde ich Ihnen zudem den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität erläutern, wenn ich auch nur den kleinsten Hauch einer Hoffnung hätte, dass diese Erklärung auf intelligenzbasierte Individuen träfe. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Dazu kommt noch, dass es von Herrn Schalley den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt.

Diese Rede einzeln zitieren

Julia Kahle-Hausmann SPD

Nein, das möchte ich nicht. Danke. Noch mehr Quatsch brauchen wir hier nicht. (Vereinzelt Beifall von den Grünen – Zuruf) Ich habe diese Hoffnung aber nicht. Wer so wie Sie argumentiert, der könnte morgen auch fordern, Autos zu verbieten, weil irgendwo ein Motor gestottert hat, oder Brot, weil jemand Bauchschmerzen gehabt hat. (Christian Loose [AfD]: Verbrennerautos ver- bieten? Wer würde so etwas tun?) Noch absurder wird es beim politischen Anspruch dieses Antrags. Das Land Nordrhein-Westfalen soll mit einem Moratorium faktisch eine europäische Zulassung infrage stellen. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern politisch höchst unseriös (Christian Loose [AfD]: So wie bei Coronaimpf- stoffen!) und zudem ein weiterer eindrücklicher Beweis für das mangelnde Wissen über Zuständigkeiten und Rechtsgebiete. Besonders durchsichtig ist das angebliche Herz für das Tierwohl. Hierbei geht es nicht um das Tierwohl, sondern es wird schlicht instrumentalisiert – nicht um Tiere zu schützen, sondern um Klimaschutz zu diskreditieren; übrigens auch nichts Neues. Dabei ist die Wahrheit schlicht: Wer den Klimawandel leugnet oder kleinredet, nimmt Hitze, Dürre, Futtermangel und Krankheitsdruck für Nutztiere billigend in Kauf. 17.12.2025 (Christian Loose [AfD]: Um Gottes Willen! O Gott, ist die armselig!) Das ist kein Tierwohl, sondern das ist Verantwortungslosigkeit mit fadem Möchte-gern-Stallgeruch. (Beifall von der SPD) Nein, Tierwohl und Klimaschutz sind keine Gegensätze. Diese plumpe Behauptung ist eine Erfindung der AfD, mit der sie zu verschleiern versucht, dass sie keine Ideen anzubieten hat – keine Lösungen, keine Konzepte und keine Perspektiven für landwirtschaftliche Betriebe, sondern nur Empörung, Misstrauen und das ständige Dagegensein; wie immer. Wenn dieses unterirdische Niveau Schule macht, dann können wir uns auf eine ganze Serie weiterer doller Anträge freuen: auf den Antrag gegen Wind, weil er Bäume bewegt; auf das Verbot von Regen, weil er Keller nass machen könnte; auf ein Moratorium für Totholz, weil es beim Waldspaziergang ästhetisch irritiert – (Heiterkeit von der SPD) alles fein garniert mit Zitaten aus Schwurbelblogs und der tiefen Überzeugung, das Gefühl immer Fachkenntnis schlägt. Mir bleibt am Ende lediglich festzuhalten: Kuhfürze sind ein biologisches Phänomen. Die Hirnfürze der AfD hingegen sind menschengemacht und daher komplett vermeidbar. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Jetzt kommen wir zu einer Kurzintervention. – Sie können gerne vom Platz aus antworten. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Soll ich dablei- ben?) Gerne. Sie haben die freie Auswahl. – Jetzt hat Herr Schalley für 60 Sekunden das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, dass es sich bei Ihnen nicht um ein intelligenzfähiges Wesen handelt, haben Sie gerade mit diesem Redebeitrag deutlich bewiesen. (Zurufe von der SPD: Oh!) Ich habe gerade einfach nur einmal den Namen des Futtermittels gegoogelt. Da kommt „agrarheute“. Das scheint für Sie kein seriöses Medium zu sein. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Genauso scheint für Sie die dänische Landwirtschaftsbehörde keine seriöse Quelle zu sein. Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, könnte ich rein wirtschaftliche Interessen anbringen. Das wird Landtag sicherlich die CDU und die FDP interessieren. Wenn selbst der Konzern Arla aufgrund der Berichte aus Dänemark und Norwegen seinen großen Versuch mit Bovaer in Großbritannien aussetzt, dann scheint das doch mehr zu sein als schwurbelige Gelaber wie das, das Sie gerade in Ihrem Redebeitrag abgelassen haben. Wahrscheinlich waren die Fürze der Kühe gehaltvoller. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Jetzt besteht die Möglichkeit für eine Antwort.

Diese Rede einzeln zitieren

Julia Kahle-Hausmann SPD

Keine Zeitverschwendung und keine Energieverschwendung für idiotische Zwischeninterventionen. – Danke. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollege Rüße hat jetzt das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Norwich Rüße GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Herr Schalley, ich antworte Ihnen einmal. Das Problem unserer Gesellschaft ist, dass solche Menschen wie Sie Misstrauen, Zweifel in die Gesellschaft reinsäen. Genau das ist in Großbritannien auch passiert. Da ist entgegen wissenschaftlicher Erkenntnis behauptet worden, die Milch sei ungenießbar. Es haben Menschen die Milch in den Ausguss gekippt und behauptet, die sei nun giftig. All das entspricht nicht den Tatsachen. Das ist das Problem, dass Menschen wie Sie so etwas auch noch hier im Parlament machen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Es gibt drei Punkte, die man zu Ihrem Antrag sagen muss. Erstens. Ja, Landwirtschaft hat einen Anteil am Klimawandel, und deshalb hat Landwirtschaft auch die Aufgabe, ihren Anteil dazu beizutragen, die Emissionen zu senken. Das nimmt die Landwirtschaft auch als Aufgabe an. Zweitens. Wer sich wie Sie an Quellen wie Blackout News, die Sie zitiert haben, entlanghangelt, (Beifall von Julia Kahle-Hausmann [SPD]) muss sich nicht wundern, wenn dabei nichts Vernünftiges herumkommt. (Zuruf von der AfD) Sie hätten ja einmal andere Quellen lesen können, die alle verfügbar sind. Wenn man das abwägt und 17.12.2025 so einen Antrag schreibt, dann guckt man doch nicht nur, was in mein Konzept passt, was in meinen Kram reinpasst, sondern man guckt, was die Mehrheitsmeinung ist. (Christian Loose [AfD]: 97 %!) Die Mehrheitsmeinung der Wissenschaft ist, dass dieser Stoff kein Problem darstellt, dass er untersucht worden ist, dass er in vielen Studien als ungefährlich eingestuft wurde und deshalb auch die Zulassung in vielen Ländern hat.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Trotzdem hat Herr Schalley den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Norwich Rüße GRÜNE

Nein, die gibt es nicht. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Dann kommt eine Zwischenintervention!) – Das macht mir nichts. Die kann ich nicht verhindern, aber ich kann Ihnen hier keine Frage zugestehen; das kann ich machen, das tue ich auch. Anstatt Unsicherheit zu streuen und Bäuerinnen und Bauern irgendwie auf eine falsche Fährte locken zu wollen, sollten Sie, bevor Sie so einen Antrag stellen und sich damit auch ein Stück weit lächerlich machen, bessere Quellenexegese betreiben, sich hier seriöser aufstellen. Denn sonst kann ich Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie das Ganze nur machen, um hier Klamauk zu veranstalten, um hier politisches Theater zu machen, und sagen, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht. Ganz zum Schluss, das wäre mein dritter Punkt, hätte ich für alle hier im Raum noch eine Leserempfehlung. Nehmen Sie mal Anita Idels Buch „Die Kuh ist kein Klimakiller!“ zur Hand – (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) ein hochinteressantes Buch zur Kuh, zu Wiederkäuern an sich. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Daraus kann man viel entnehmen. Das ist viel interessanter, als sich nur zwei Sekunden mit Ihrem Antrag zu beschäftigen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Kurzintervention. – Herr Schalley, wie vorhin, 60 Sekunden, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ja, Herr Kollege Rüße, mit der Wissenschaft Landtag ist das so eine Sache. Die einen sagen so, die anderen so. Das kennen wir ja von der Coronaimpfung. (Widerspruch von der SPD und den GRÜNEN) Wenn Sie zugehört hätten (Zuruf von den GRÜNEN) – und auch wenn Sie da einmal zuhören würden –, wüssten Sie, dass ich in meiner Rede Quellen zitiert habe wie zum Beispiel das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, was Sie offenbar nicht zur Kenntnis nehmen wollen, weil da nämlich etwas steht, was Ihnen nicht passt. Da kann ich gerne auch die Quelle inklusive Seite nennen, weil ich mir nämlich schon gedacht habe, dass Sie hier mit so einer Nummer kommen: die Publikation „Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“, Seite 30 bis 32. Da steht genau das drin, was ich gerade eben beispielhaft an der Schweinehaltung vorgetragen habe, dass tierwohlförderliche Maßnahmen häufig zu mehr Emissionen führen, die klimaschädlich sind. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dazu hat er doch gar nichts gesagt!) Also gibt es diesen Zielkonflikt, und den wollen Sie hier wegreden durch das übliche Auftreten. Das gelingt Ihnen nicht, weil die Fakten sogar von Behörden und Ministerien, die Ihnen nahestehen, schwarz auf weiß da sind. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Antwort. – Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Norwich Rüße GRÜNE

Ihr Problem ist, Sie fangen mit Bovaer an, mit Milch, und enden im Schweinestall. Sie werfen alles durcheinander. So kann man nicht Politik machen. Das geht einfach nicht. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Noch entscheidender ist: Es reicht nicht aus, hier Kolleginnen zu fragen: Haben Sie denn nicht agrarheute gelesen? – Auf agrarheute kommt dann ein kleiner Artikel, in dem steht, möglicherweise – Konjunktiv – könnte es sein, dass in Dänemark eine Kuh umgefallen ist – was aber längst widerlegt ist; es ist in Dänemark keine Kuh irgendwie zusammengebrochen. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Korrelation – Kausalität!) Selbst das hätten Sie wissen können. Aber das ist eben der Unterschied zwischen einer kleinen Notiz im Internet und 150 wissenschaftlichen Studien, die sich tatsächlich mit dem Stoff beschäftigt haben. Und die Studie, die nachweist, dass der Stoff gefährlich 17.12.2025 ist, müssen Sie uns zeigen. Das können Sie nicht, und deshalb zitieren Sie lieber Blackout News. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Das ist Ihre Art von Politik. – Allen anderen wünsche ich ein schönes Weihnachtsfest. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Bevor wir Weihnachten erreichen, machen wir weiter in der Aussprache. – Der Kollege Dietmar Brockes hat das Wort für die FDP.

Diese Rede einzeln zitieren

Dietmar Brockes FDP

Das kann ja dann kaum noch getoppt werden. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon von den Kolleginnen und Kollegen gesagt wurde, ist der Antrag der AfD ein billiger Versuch, Angst zu schüren, Tierwohl gegen Klimaschutz auszuspielen und Ressentiments gegen Klimaschutz und die EU zu schüren. Tierwohl versus Klimaschutz ist ein falscher Gegensatz. Moderne Agrarpolitik muss beides leisten. Bovaer ist kein experimentelles Gift, sondern ein regulär geprüfter Futtermittelzusatz. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und unter anderem die britische Food Standards Agency stufen das Produkt bei zugelassener Dosierung als sicher für Kühe, Verbraucher und Umwelt ein. Die AfD dramatisiert ungeklärte Einzelfälle aus Dänemark und Norwegen und tut so, als sei der Zusammenhang mit den Mitteln bewiesen. Seriöse Behörden sprechen aber von offenen Untersuchungen und sehen bislang keine generelle Gefährdung, während große Studien und Metaanalysen keine massiven Gesundheitsprobleme zeigen. Teile der AfD-Argumentation stützen sich erkennbar auf Social-Media-Kampagnen und verschwörungsoffene Portale. In Faktenchecks wird ausdrücklich von Desinformationen rund um Bovaer gesprochen. Unser Ansatz als Freie Demokraten lautet: wissenschaftsbasiert, innovationsoffen, Freiwilligkeit. Das ist der gravierende Unterschied zur AfD. (Beifall von der FDP und Norwich Rüße [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir sagen: Zulassungs- und Aufsichtsbehörden bilden die Grundlage. So lange dort keine unvertretbaren Risiken bei regelgerechtem Einsatz gesehen werden, besteht kein Anlass für nationale Alleingänge oder pauschale Verbote. Wir sind innovationsoffen. Eine Methanminderung kann über viele Wege erreicht werden: durch Fütterung, Züchtung, Stalltechnik, digitale Systeme und Landtag eben auch über Zusätze wie Bovaer. Aufgabe der Politik ist es, einen Rahmen zu setzen, in dem solche Innovationen sicher getestet und bei Erfolg auch genutzt werden können. Wir setzen auf Freiwilligkeit und Anreize statt auf Moralismus. (Beifall von der FDP) – Danke. Landwirte sollten eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie sie Klimaziele erreichen – mit verlässlichen Regeln, klaren Zielen und passenden Instrumenten. Die AfD verteufelt Technologien. Wir setzen auf Technologie, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall von der FDP, Matthias Kerkhoff [CDU] und Bianca Winkelmann [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Silke Gorißen das Wort. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Man muss sich vorstellen, wofür wir heute Abend um diese Uhrzeit noch hier sitzen. Wir haben bei der Rede der AfD eins gelernt: Nicht einmal der liebe Gott, nicht einmal Jesu Geburt, Ochs und Esel, Weihnachten sind vor einem Missbrauch durch die AfD gefeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Loose [AfD]: Weih- nachtsbäume!) Aber es ist doch letztendlich ein Offenbarungseid, wenn man sich den Antrag durchliest. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: „Tierwohl vor Klimaschutz! Keine Tierquälerei durch klimapolitische Zwangsmaßnahmen!“ (Christian Loose [AfD]: Richtig! Das haben Sie gut erkannt!) Und das i-Tüpfelchen ist, dass man das Jahr 2025 samt Klimaschutzmaßnahmen mit dem Jahre Null vergleicht. Das erklärt vieles; das erklärt wirklich vieles. (Christian Loose [AfD]: Da war es übrigens ähnlich warm! Ich glaube, es war sogar ein Stück wärmer!) – Ja, Sie haben ein ganz großes Problem, weil Sie einen riesigen Nachholbedarf dazu haben, wo unsere Welt heute steht und womit sich seriöse Menschen befassen und beim Rad in die Speichen greifen, während Sie verhindern und nur rückwärtsgewandt sind. 17.12.2025 (Christian Loose [AfD]: Seriöse Menschen wissen, dass es damals sogar wärmer war als heute!) Ich könnte jetzt sagen: Ich vermisse an diesem Antrag, dass sich die Fraktion der AfD ehrlich mit der angesprochenen Thematik auseinandersetzt. Fakt ist aber mittlerweile – das haben wir jedes Mal bei den Landwirtschaftsthemen –, dass Sie sich treu bleiben: (Zuruf von Zacharias Schalley [AfD]) Sie setzen sich nie ehrlich mit der Thematik auseinander. Es ist immer die pure Unwissenheit, die hier zutage tritt, gepaart damit, irgendetwas hochzupeitschen in der Hoffnung, Angst zu machen, ein komisches Licht auf Klimaschutzmaßnahmen zu werfen und damit Menschen einzufangen und für sich einzunehmen. Der zentrale Irrglaube Ihres Antrages liegt schon in der Annahme einer Hierarchie von Tierwohl und Klimaschutz begründet. Fakt ist aber, dass sowohl der Klimaschutz als auch der Tierschutz beide im Grundgesetz verankert sind und rechtlich auf gleicher Stufe stehen. Auch in Nordrhein-Westfalen werden die Zielsetzungen des Tierwohls gegenüber denen des Klimaschutzes an keiner Stelle unterschiedlich gewichtet. Die Forderung nach einem Leitbild, das dem Tierschutz ein höheres Gewicht verleihen möge, ist damit bereits hinfällig. In dem Antrag stützen Sie sich auf kritische, jedoch überhaupt nicht verifizierbare Berichte über angebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Futtermittelzusatzstoff Bovaer. Hierzu muss aber Folgendes klargestellt werden – es ist heute auch schon gesagt worden –: Bovaer wurde auf Grundlage eines positiven Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, welche den Zusatzstoff hinsichtlich Sicherheit, Wirksamkeit und Risiken bewertet hat, durch die Europäische Kommission offiziell zugelassen. Ein landesweites Moratorium wäre unverhältnismäßig und stände auch komplett im Widerspruch zur positiven Risikobewertung durch die zuständigen europäischen Behörden. – Da kann ich mich aber auch meinen Vorrednern anschließen. Hinsichtlich der Forderung, Programme auf Zielkonflikte zwischen Tier- und Klimaschutz zu prüfen, ist sich die Landesregierung immer der Notwendigkeit bewusst, negative Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf die Tiergesundheit zu vermeiden. Es ist daher auch fester Bestandteil der Erarbeitung von Zielen und Vorgaben, die Auswirkungen auf das Klima und auf das Wohl der Tiere zu prüfen und dann auch abzuwägen. Zuletzt fordert die AfD-Fraktion noch, dass die Landesregierung einen Bericht zu internationalen Erfahrungen und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand Landtag zu Futtermittelzusatzstoffen wie Bovaer erarbeiten solle. Noch einmal: Für den Einsatz des Zusatzstoffs ist die offizielle Zulassung durch die Europäische Kommission auf Grundlage eines Gutachtens der EFSA maßgeblich, die den Zusatzstoff hinsichtlich Sicherheit, Wirksamkeit und Risiken bereits positiv bewertet hat. Als Landesregierung werden wir aus den vorgenannten Gründen sicherlich nicht noch zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen, um einen Bericht zu erstellen, der noch nicht einmal einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringen würde und der auch nicht mit dem Recht in Einklang zu bringen wäre, das hier zu beachten ist. Daher sage ich jetzt am Ende meiner Rede: Schönen Feierabend! Ich glaube, das ist die letzte Rede. (Ina Blumenthal [SPD]: Nee, noch nicht ganz! – Zuruf von der CDU: Noch nicht!) – Nein, Karl-Josef darf das machen. Karl-Josef Laumann, du hast die letzte Rede; die klaue ich dir nicht. Aber ich darf an dieser Stelle … (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Morgen sind auch noch welche!) – Bitte? Morgen auch noch? Aber nicht von mir. (Heiterkeit von Dr. Patricia Peill [CDU] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Deswegen wünsche ich an dieser Stelle allen hier heute Abend schöne Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles erdenklich Gute für 2026. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/16917 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt ihn ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Stärkung der Informationssicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – InfoSiG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14581 17.12.2025 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung Drucksache 18/16943 Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/16938 – Neudruck Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17140 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17139 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 3). Deshalb kommen wir jetzt erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/16938 – Neudruck. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD enthält sich. Somit ist dieser Antrag angenommen. Zweitens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17140. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von FDP, AfD und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? (Zurufe) Die Fraktionen von CDU und Grünen. Das wird jetzt aber spannend. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was war jetzt?) Ich wiederhole noch einmal die Abstimmung. Es geht um den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17140. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von FDP, AfD und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Nach meiner Auffassung hat der Antragsteller die Mehrheit. Wie sehen es die Schriftführer? Wollt ihr mal zählen? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Hammel- sprung! Die Mehrheit! Ihr könnt doch zählen, Herr Präsident! – Verena Schäffer [GRÜNE]: Wir beantragen Hammelsprung! – Christian Loose [AfD]: Nee, wir haben die Mehrheit! – Zuruf von der SPD: Lasst den doch einfach durchgehen!) Landtag Der Schriftführer hat gerade erzählt: 25 zu 21 für den Antragsteller. (Beifall von der SPD, der FDP und der AfD – Zurufe) Ich habe nicht vor, die Abstimmung noch einmal erfolgen zu lassen. (Zurufe: Nein! – Marco Schmitz [CDU]: Habt ihr Karl-Josef und den Präsidenten mitge- zählt? – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das sind alles Abgeordnete, Herr Kollege! – Christian Loose [AfD]: Muss man halt da sein bei einer Abstimmung! – Weitere Zurufe) Also: Im Präsidium haben wir jetzt mindestens zwei zu eins eine Mehrheit von 25 zu 21 gezählt. Die Abgeordneten, die nach der zweiten Abstimmung – wir haben immerhin zwei durchgeführt – noch gekommen sind, werden natürlich nicht mehr mitgezählt. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Es braucht Einstimmigkeit! – Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Es braucht Einstimmigkeit im Präsidium! – Wibke Brems [GRÜNE]: Einstimmigkeit im Präsidium! – Zuruf: Hammelsprung! – Weitere Zurufe – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Jeder Mensch, der hier einen Antrag stellen will, kann das in einer förmlichen Art und Weise tun, aber nicht einfach hier reinreden. (Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Es muss Einstim- migkeit im Präsidium sein! Zwei zu eins ist ir- relevant! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege! – Zuruf: Das ist unfassbar! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Zur Geschäftsordnung! – Dietmar Brockes [FDP]: Nein, das Präsidium hat festgestellt! – Zurufe von den GRÜNEN: Nein! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Rede zur Geschäftsordnung, Herr Präsident! – Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Meine Güte! – Weitere Zurufe) – Ein Antrag zur Geschäftsordnung geht immer. (Fortgesetzt Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident, ich möchte darauf hinweisen, dass die Geschäftsordnung keine Mehrheitsentscheidung des Präsidiums vorsieht, sondern dass bei Unstimmigkeit Einstimmigkeit herrschen muss. Wenn die Einstimmigkeit nicht hergestellt werden kann, muss erneut abgestimmt werden. Sollten Sie anderer Auffassung sein … (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das haben wir ja gemacht! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es ist zweimal abgestimmt worden!) – Einen Augenblick, Herr Kollege. 17.12.2025 Sollten Sie anderer Auffassung sein, beantragen wir die Unterbrechung der Sitzung und eine Ältestenratssitzung, um eine Entscheidung über die Präsidiumsentscheidung herzustellen. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Also: (Zuruf von Andreas Keith [AfD] Die Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kolle- gen … (Ralf Witzel [FDP]: Schlechte Verlierer! Ganz eindeutige Abstimmungslage! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dass Sie es nicht mal schaffen, meinen Namen richtig auszusprechen!) – Leute, eben wurde schon so oft auf Weihnachten hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist eindeutig: Wenn im Präsidium keine Einstimmigkeit herrscht – die muss laut Geschäftsordnung herrschen –, muss noch einmal abgestimmt werden, zur Not per Hammelsprung. (Zurufe) Die Einstimmigkeit war nicht vorhanden, sondern es war zwei zu eins. Wir haben gezählt: 25 zu 21. (Marco Schmitz [CDU]: Das ist aber kein Ham- melsprung!) Deswegen kommen wir jetzt noch einmal – das würde ich vorschlagen – zu einer ganz normalen Abstimmung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie haben doch schon zweimal abgestimmt! – Ralf Witzel [FDP]: Unfassbar so was!) Trotzdem: Wenn hier oben keine Einstimmigkeit herrscht, ist das die Geschäftsordnung. (Ralf Witzel [FDP]: Unfassbar! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dann aber ein Hammel- sprung!) – Herr Dr. Maelzer, auch an Ihnen geht die Geschäftsordnung nicht vorbei. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dann ist aber Hammelsprung, wenn Sie zweimal abge- stimmt haben und es immer noch nicht …! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Benedikt Falszewski [SPD]: Stimmt ihr ab, bis das Ergebnis passt? – Weitere Zurufe) Ich bitte noch einmal um Ruhe. (Marcel Hafke [FDP]: Wie war denn das Ab- stimmungsergebnis?) Landtag Ich bitte noch einmal um Ruhe. (Ralf Witzel [FDP]: Was hat er denn gezählt? – Weitere Zurufe) Wenn das Präsidium bei einer knappen Abstimmung feststellen muss, wie die Mehrheitsverhältnisse sind … Wir haben hier gezählt; das war etwas unübersichtlich. Zwei Personen kamen zu einem Abstimmungsverhältnis von 25 zu 21. Ein Präsidiumsmitglied hat gesagt: Das stimmt nicht; die Mehrheit konnte ich so nicht feststellen. (Ralf Witzel [FDP]: Was hat der denn gezählt? Unfassbar!) Das bedeutet laut Geschäftsordnung, dass wir noch einmal abstimmen müssen. Das ist die Geschäftsordnung. (Ralf Witzel [FDP]: Was habt ihr denn gezählt? Unfassbar ist das!) Ich halte mich als Präsident an die Geschäftsordnung. (Ralf Witzel [FDP]: Unfassbar!) Ich hoffe, Sie respektieren das. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Sind die Fraktionen damit einverstanden, (Ralf Witzel [FDP]: Unfassbar!) dass wir jetzt einfach per Handzeichen abstimmen? (Zurufe: Ja! – Zuruf: Nein! – Christian Loose [AfD]: Sie müssen doch erst eine Debatte zum Geschäftsordnungsantrag zulassen! – Weitere Zurufe) – Bitte? (Fortgesetzt Zurufe) – Warum? (Christian Loose [AfD]: Weil wir schon zweimal abgestimmt haben! – Weitere Zurufe) Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder stimmen wir ganz normal per Handzeichen ab oder per Hammelsprung. (Fortgesetzt Zurufe – Zuruf: Pscht!) Sind die Abgeordneten einverstanden, meinem Vorschlag zu folgen, dass wir auf einen Hammelsprung verzichten? (Zuruf: Kein Mikro! – Zurufe: Mikro!) Sind die Abgeordneten des Hohen Hauses mit meinem Vorschlag einverstanden, dass wir ganz normal per Handzeichen abstimmen und nicht per Hammelsprung? 17.12.2025 (Christian Loose [AfD]: Wir haben zweimal ab- gestimmt! Wir haben die Protokollführer hier! Zweimal abgestimmt! – Weitere Zurufe) Gut. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/17140. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von FDP, AfD und SPD. (Christian Loose [AfD]: Haben wir jetzt zum dritten Mal!) Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. (Zuruf: Auszählen!) Das ist jetzt die Mehrheit, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Also ich würde an der Stelle keine Mehrheit feststellen!) und damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Andreas Keith [AfD]: Das ist Demokratie: So lange abstimmen, bis es passt! – Weitere Zu- rufe) – Ich gehe jetzt auf die Wortmeldung von Herrn Keith ein. Herr Keith gehört bekanntlich der Fraktion der AfD an. Er hat gerade in den Raum geworfen, dass wir so lange abstimmen, bis eine Abstimmung passt. (Christian Loose [AfD]: Das dritte Mal!) Wir halten uns in diesem Hohen Haus an die Geschäftsordnung. (Christian Loose [AfD]: Nein!) Genau an diese Geschäftsordnung haben wir uns Buchstabe für Buchstabe gehalten. Das muss ich als Präsident tun, und das ist auch Ihre Aufgabe. Das ist sogar die Aufgabe der AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Sie können es im Pro- tokoll lesen! – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Ich komme drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14581. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung empfiehlt in Drucksache 18/16943, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14581 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf so zu? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? – Die FDP-Fraktion lehnt ab. Wer enthält sich? – Die Fraktionen von SPD und AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. (Beifall – Marcel Hafke [FDP] meldet sich zur Geschäftsordnung.) Landtag – Zur Geschäftsordnung hat sich der Kollege Marcel Hafke von der Fraktion der FDP gemeldet. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, den ich in15 Jahren Parlamentszugehörigkeit in dieser Form zum ersten Mal erlebe. Zwei regierungstragende Fraktionen waren nicht in der Lage, Mehrheiten zu sichern. Bei so einem Ergebnis in dieser Art und Weise vorzugehen, halte ich demokratiepolitisch für sehr bedenklich. (Zurufe von der CDU: Och!) Da wir gehört haben, dass zwei Präsidiumsmitglieder ein anderes Ergebnis gezählt haben, würde ich bitten, dass wir in einer Sitzung des Ältestenrats in den nächsten Tagen erfahren – das kann gerne auch morgen geschehen –, wie denn bitte die drei Präsidiumsmitglieder in den zwei Abstimmungen die Ergebnisse bewertet haben, ausgezählt haben. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Der eine hat nicht gezählt!) Wir haben von zwei Ergebnissen von zwei Mitgliedern gehört, dass 25 zu 21 gezählt wurde, vom dritten haben wir kein Ergebnis gehört. Entweder erfahren wir das heute, oder wir müssten dazu eine Ältestenratssitzung einberufen. (Unruhe) Diese Transparenz muss hergestellt werden, sonst bleibt der Verdacht im Raum, dass hier tatsächlich abgestimmt wird, bis Mehrheiten zustande gekommen sind, wie sie gewünscht werden. (Beifall von der FDP – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Das sollte für den Landtag aus der Welt geräumt werden. – Vielen Dank. (Zuruf von der CDU: Gesprochen wie die AfD, ganz großartig! – Zuruf von Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Zwei der FDP stellen das fest! Zwei der FDP! – Franziska Müller-Rech [FDP]: Euer Schriftführer hat einfach gar nichts gesagt! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das war eurer, der sich weigert, zu zählen! Der hat einfach immer nur gesagt: Nein, nein, nein! Grüne Vorzeigedemokraten!)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Marcel Hafke hat sich gerade zur Geschäftsordnung gemeldet, auch seine Argumente sollten in diesem Hohen Hause von allen Fraktionen respektiert werden. (Zurufe) Gibt es dazu eine Gegenrede? – Die ist nicht vorgesehen. 17.12.2025 Somit kommen wir jetzt zur vierten Abstimmung, nämlich über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen Drucksache 18/17139. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP. Wer lehnt diesen Entschließungsantrag ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD enthält sich. Somit ist dieser Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen zu: 16 Zweites Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14558 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/16874 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 4). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/16874, den Gesetzentwurf mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/16874 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD enthält sich. Somit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 17 Gesetz zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16522 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/16944 zweite Lesung Ich darf die Aussprache eröffnen, und für die Fraktion der CDU hat der Kollege Marco Schmitz das Wort. Bitte sehr. Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Schmitz CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte eigentlich, wir würden die Reden hier unter Ausschluss der Öffentlichkeit halten. Aber ich freue mich, dass es bei einem so wichtigen Thema ein so volles Haus ist. Das zeigt, dass Demokratie bei uns funktioniert. (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, denn es geht um armutsbetroffene Kinder und Jugendliche, die über den 31. Dezember hinaus ihr Geld bekommen sollen. – Herzlichen Dank. Schöne Weihnachten wünsche ich noch nicht. Ich rede morgen noch einmal. – Danke sehr. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der FDP: Deine bis- lang beste Rede!)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Die Kollegin Lena Teschlade hat jetzt für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in bedürftigen Haushalten ist weiterhin dringend notwendig, insofern unterstützen auch wir die zeitnahe Umsetzung der Regeln des Bundes in nordrhein-westfälisches Recht. Gleichwohl sind die Einwände der kommunalen Spitzenverbände absolut gerechtfertigt. Die Bereitschaft, sich kurzfristig auf Konsensgespräche einzulassen, ist positiv zu bewerten. Gleiches gilt für das gemeinsame Ansinnen, eine Lösung bis Ende Januar zu finden. Selbstverständlich müssen die Städte und Kommunen, wenn ihnen neue Aufgaben übertragen werden, auch einen Ausgleich erhalten. Wenn ein Vorhaben aber bewusst so konstruiert wird, dass mehrere konnexitätsrelevante Maßnahmen jeweils knapp unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle bleiben, wird der Schutzmechanismus des Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung faktisch ausgehöhlt. Die Landesregierung und das MAGS müssen hier nacharbeiten. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf natürlich zu, aber fordern Sie zeitgleich auf, die Kostenfolgeabschätzung in den von den kommunalen Spitzenverbänden angemerkten Fällen zu prüfen und gegebenenfalls einen Belastungsausgleich auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank. Schönen Feierabend. (Beifall von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Jule Wenzel das Wort für die Fraktion der Grünen das Wort. Bitte sehr. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich kann mich den Wortbeiträgen meiner Vorredner*innen anschließen. Auch wir werden natürlich herzlich gerne diesem Gesetzentwurf zustimmen, der den dringend benötigten Kindersofortzuschlag ab 1. Januar 2026 sichert. – Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Beifall von den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Wunderbar. – Jetzt hat die Kollegin Susanne Schneider das Wort für die Fraktion der FDP. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn das Ganze so dringend benötigt wird, dann frage ich mich natürlich, warum man es nicht schon im März angeleiert hat, weil man ja gesehen hat, dass es erforderlich ist, nachdem die Ampel zu Ende war. Es erfolgte also alles in letzter Minute. Es gab sogar eine Sondersitzung. Die Kollegin Teschlade hat schon gesagt, dass die Kommunen Bedenken anmelden werden. Die FDP-Fraktion hat aber beschlossen, um sicherzustellen, dass von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen auch im nächsten Jahr Sofortzuschläge nach § 145 SGB XII erhalten können, dem vorgelegten Änderungsgesetz zuzustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur der Geist der Weihnacht weiß, warum diese Reden nicht zu Protokoll gehen konnten. Auch wir werden dem Ganzen zustimmen. Damit ist aller Voraussicht nach eine Einstimmigkeit erreicht. Das ist doch auch mal ein schönes Signal für die Kinder. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall von der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich bedanke mich für die Landesregierung bei den Fraktionen, dass Sie gesagt haben, diesem Gesetz zuzustimmen. Ich will nur noch eine Sache zur Konnexität sagen. Landtag Es werden hier keine Beträge kleingerechnet, sondern es wird fair ermittelt, ob sie unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegen oder nicht. Wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Weg vereinbart, wie wir das abschließend klären. Also auch von dieser Frage her finde ich das Gesetz handwerklich sehr gut gemacht. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/16944, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer lehnt ihn ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Damit ist er einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 18 Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16519 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/16945 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 5). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16945, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16519 unverändert anzunehmen. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Ich rufe auf: 17.12.2025 19 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/15792 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/16946 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 6). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/16946, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU. Wer lehnt diesen Vorschlag ab? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist so entschieden. Ich rufe auf: 20 Gesetz zur Berücksichtigung personenstandsrechtlicher Entwicklungen in den Landesjustizvollzugsgesetzen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16867 erste Lesung Herr Minister Dr. Limbach hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 7). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Auch niemand? Dann ist so einstimmig entschieden. Ich rufe auf: 21 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16868 erste Lesung Landtag Frau Ministerin Brandes hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 8). Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Wissenschaftsausschuss. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist so entschieden. Wir kommen zu: 22 Wahl eines Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16870 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 18/16870. Vor der Abstimmung gebe ich noch folgenden Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer lehnt diesen Wahlvorschlag ab? – Die Fraktion der AfD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/16870 angenommen. Ich darf mit den Schriftführern das Einvernehmen erzielen, dass die Zweidrittelmehrheit erzielt worden ist. Einverstanden? – Okay. Dann ist so entschieden. Ich rufe auf: 23 Wahl des stellvertretenden Vorsitzes des Kontrollgremiums gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16871 Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 18/16871. Vor der Abstimmung gebe ich noch folgenden Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Deswegen frage ich erneut: Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Die Fraktionen von 17.12.2025 SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Die beiden Schriftführer sind mit der Feststellung einverstanden, dass die Zweidrittelmehrheit erreicht ist? – Dann ist so entschieden. Ich rufe auf: 24 Wahl der Vertrauensleute und ihrer Stellvertretung für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Münster Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/16968 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Stimmt jemand dagegen? – Niemand. Enthält sich jemand? – Die Fraktion der AfD enthält sich. Dann ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen zu: 25 Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16969 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. Gibt es dazu Widerspruch? – Den sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Landtag Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Dann ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen zu: 26 Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks Köln Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16970 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. Gibt es Widerspruch dazu? – Den sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Lehnt jemand ab? – Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD enthält sich. Dann ist der Wahlvorschlag so angenommen. Wir kommen zu: 27 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 37 gemäß § 82 Abs. 2 GO LT NRW Drucksache 18/16947 Die Übersicht 37 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 37 abstimmen. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD. Ist jemand dagegen. – Niemand. Enthält sich jemand? – Auch niemand. Dann ist so entschieden. 17.12.2025 Ich rufe auf: 28 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/32 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 32 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so entschieden. Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 10:00 Uhr wieder. Die Sitzung ist geschlossen. – Vielen Dank. Schluss: 21:58 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 1: Änderungsan Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J. 9 Besche-Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancıeri, İlayda 21 Brandes, Ina 22 Braun, Florian 23 Brems, Wibke 24 Brockes, Dietmar 25 Brüntrup, Tom 26 Dr. Bunse, Anette 27 Busche, Andrea 28 Butschkau, Anja 29 Clemens, Carlo 30 Cordes, Frederick 31 Creuzmann, Norika 17.12.2025 ntrag Drucksache 18/16989 zum Haushaltsgesetz 2026 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung GRÜNE X SPD X GRÜNE abwesend SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt AfD X SPD X SPD X AfD X CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X SPD X SPD X AfD X SPD X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 32 Dahm, Christian 33 Deppermann, Dorothea 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tülay 36 Eggers, Matthias 37 Eğlence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Fuchs-Dreisbach, Anke 48 Ganzke, Hartmut 49 Gebauer, Katharina 50 Gebauer, Yvonne 51 Dr. Geerlings, Jörg 52 Göddertz, Thomas 53 Goeken, Matthias 54 Görtz, Guido 55 Golland, Gregor 56 Gosewinkel, Silvia 57 Grothus, Antje 58 Grunwald, Jonathan 59 Hafke, Marcel 60 Hagemeier, Daniel 61 Hansen, Klaus 62 Hanses, Dagmar 63 Dr. Hartmann, Bastian 64 Haug, Sebastian 17.12.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung SPD X GRÜNE X SPD X SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X SPD X CDU X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 65 Hausmann, Wilhelm 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 69 Höner, Markus 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kämmerling, Stefan 79 Kampmann, Christina 80 Kapteinat, Lisa-Kristin 81 Dr. Katzidis, Christos 82 Kavena, Anna 83 Keith, Andreas 84 Kerkhoff, Matthias 85 Kirsch, Carolin 86 Klenner, Jochen 87 Klocke, Arndt 88 Klute, Thorsten 89 Dr. Korte, Robin 90 Korth, Wilhelm 91 Krauß, Oliver 92 Krückel, Bernd 93 Kuper, André 94 Kutschaty, Thomas 95 Laumann, Karl-Josef 96 Lehne, Olaf 97 Lienesch, Sascha 17.12.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE abwesend CDU X CDU X SPD X SPD abwesend SPD X CDU X SPD abwesend AfD X CDU X SPD X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD entschuldigt CDU X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 98 Liminski, Nathanael 99 Löcker, Carsten 100 Löttgen, Bodo 101 Loose, Christian 102 Lucke, Martin 103 Lüders, Nadja 104 Dr. Maelzer, Dennis 105 von Marenholtz, Anja 106 Matzoll, Jan 107 Meinhardt, Sandy 108 Metz, Martin 109 Moor, Justus 110 Mostofizadeh, Mehrdad 111 Müller, Frank 112 Müller-Rech, Franziska 113 Müller-Witt, Elisabeth 114 Nettekoven, Jens-Peter 115 Nettelstroth, Ralf 116 Neubaur, Mona 117 Neumann, Josef 118 Nückel, Thomas 119 Obrok, Christian 120 Odermatt, Vanessa 121 Oellers, Britta 122 Okos, Thomas 123 Dr. Optendrenk, Marcus 124 Osei, Christina 125 Ott, Jochen 126 Paul, Josefine 127 Dr. Peill, Patricia 128 Dr. Pfeil, Werner 129 Philipp, Sarah 130 Plonsker, Romina 131 Postma, Laura 17.12.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X SPD abwesend CDU X AfD X CDU X SPD X SPD X GRÜNE X GRÜNE entschuldigt SPD entschuldigt GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU entschuldigt GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X SPD abwesend CDU X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 132 Quik, Charlotte 133 Rasche, Christof 134 Rauer, Benjamin 135 Reh, Andrea 136 Reul, Herbert 137 Ritter, Jochen 138 Rock, Simon 139 Röckemann, Thomas 140 Röls-Leitmann, Michael 141 Rüße, Norwich 142 Schäffer, Verena 143 Schalley, Zacharias 144 Scharrenbach, Ina 145 Scheen-Pauls, Daniel 146 Schick, Thorsten 147 Schlottmann, Claudia 148 Schmeltzer, Rainer 149 Schmitz, Hendrik 150 Schmitz, Marco 151 Schneider, René 152 Schneider, Susanne 153 Schnelle, Thomas 154 Scholz, Rüdiger 155 Schrumpf, Fabian 156 Schulze Föcking, Christina 157 Seli-Zacharias, Enxhi 158 Siebel, Christin 159 Sonne, Dennis 160 Stamm, Christin-Marie 161 Stich, Kirsten 162 Stinka, André 163 Stock, Ellen 164 Stoltze, Ralf 17.12.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X FDP X GRÜNE X SPD X CDU X CDU entschuldigt GRÜNE X AfD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD entschuldigt CDU X CDU X SPD X FDP X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X SPD X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 165 Sträßer, Martin 166 Stullich, Andrea 167 Sundermann, Frank 168 Tarner, Hedwig 169 Teschlade, Lena 170 Thoms, Meral 171 Tigges, Raphael 172 Tritschler, Sven W. 173 Troles, Heike 174 Dr. Untrieser, Christian 175 Dr. Vincentz, Martin 176 Vogelheim, Astrid 177 Vogt, Alexander 178 Vogt, Petra 179 Voussem, Klaus 180 Wagner, Markus 181 Watermeier, Sebastian 182 Wedel, Dirk 183 Wendland, Simone 184 Weng, Christina 185 Wenzel, Jule 186 Wermer, Heike 187 Dr. Wille, Volkhard 188 Winkelmann, Bianca 189 Witzel, Ralf 190 Woestmann, Eileen 191 Wolters, Stephan 192 Wüst, Hendrik 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena 17.12.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X CDU X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X CDU X CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU X CDU X AfD entschuldigt SPD X FDP X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU X CDU X SPD entschuldigt GRÜNE X GRÜNE X 60 119 0 Landtag Anlage 2 Zu TOP 12 – Überkapazitäten im Bereich der Landesunterkünfte für Asylsuchende konsequent abbauen – Kosten für den Steuerzahler minimieren – zu Protokoll gegebene Reden Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Die Entwicklung des Zuzugs von schutzsuchenden Menschen wird auch in Zukunft volatil sein. Sie wird auch im Jahr 2026 von internationalen Entwicklungen außerhalb der Einflusssphäre des Landes abhängig sein. Wir in Nordrhein-Westfalen stehen dabei weiterhin und unumstößlich für Humanität und Ordnung ein. Und wir stehen zu unserer Verantwortung, die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten zu unterstützen. Die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen, insbesondere in Phasen des Zuzugs großer Gruppen geflüchteter Kinder, Frauen und Männer, können wir nur gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Land und Kommunen meistern. Gleichzeitig ist uns als Landesregierung bewusst, dass diese Aufgabe gerade in den Städten und Gemeinden vor Ort eine hohe Belastung verursacht. Aus diesem Grund war und ist es unser Ziel, die Kommunen durch ein starkes Landesaufnahmesystem mit weitreichenden Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten in aktuell 53 landeseigenen Unterbringungseinrichtungen zu unterstützen. Dies setzt aber zwingend voraus, dass das Land über ein Aufnahmesystem verfügt, welches die Kommunen bei der Aufgabe der Unterbringung von Geflüchteten unterstützen kann. Heute haben wir ein starkes Landessystem, das auf Krisen reagieren kann und seinen Beitrag bei der Aufnahme von schutzsuchenden Menschen leistet. Heute haben wir Einrichtungen, die das Land betreibt, zusammen mit unseren externen Partnern. Mit Ihrer Forderung, Erstaufnahmeeinrichtungen einfach zu schließen, gehen Sie in die falsche Richtung. Damit würden Sie die Unterstützung der Kommunen abbauen und das Landesaufnahmesystem schwächen. Dies ist ein Irrweg. Aber genau den würden Sie vielleicht einschlagen wollen. Auch die LEA, die als erste Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen das wichtigste Steuerungsinstru-17.12.2025 ment im Asylprozess darstellt, ist für das System unverzichtbar. Gleichwohl haben wir das System genauestens im Blick und sind uns der Verantwortung für den Aufnahmeprozess in Nordrhein-Westfalen bewusst. Angesichts der hohen Zugangszahlen in den vergangenen Jahren hat das Land die Kapazitäten deutlich ausgebaut, um die Kommunen zu entlasten. Schon im vergangenen Jahr waren die Zugangszahlen deutlich rückläufig, wir haben diese Entwicklung genaustens beobachtet. Aufgrund der deutlich zurückgegangenen Zahl von Menschen, die Zuflucht bei uns suchen, und der Prognose weiter sinkender Zahlen hat die Landesregierung entschieden, die Platzkapazität im Landessystem zu erhalten und die derzeitige Platzzahl zu garantieren. Das heißt: 35.000 Plätze im Landessystem, von denen 28.000 Plätze als aktive Kapazität vorgehalten werden, ergänzt von 7.000 Stand-by-Plätzen, die jederzeit kurzfristig aktivierbar sind. Mit der verbleibenden, weiterhin sehr großen Platzkapazität stellt das Land Nordrhein-Westfalen sicher, dass es seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen und auch bei veränderter Zugangslage im bestehenden System über die Standby-Plätze zusätzliche Kapazitäten kurzfristig schaffen kann. Damit steht dauerhaft ein gut ausgebautes System für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung. Zum Vergleich: Zu Beginn des Jahres 2022 verfügte das Land über eine Kapazität von 15.000 Plätzen. Mit der nun vorgehaltenen Kapazität hat das Land seine Platzzahl mehr als verdoppelt. So soll das Asylsystem dauerhaft die etablierten Verfahrensschritte, die insbesondere der Steuerung der Zugänge und der Entlastung der Kommunen dienen, umsetzen können. Unberührt bleibt dabei, dass das Land auch weiterhin die Instrumente nutzt, die der rechtliche Rahmen bietet. Hierzu zählt die Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen. Diese Instrumente werden ausgeschöpft.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Blumenrath CDU

Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Klarheit. Er ist bewusst irreführend. Die AfD arbeitet mit Zahlen, von denen sie weiß, dass nicht aktuell und daher falsch sind. Sie redet weiter von 41.000 Plätzen. Das Land plant mit 35.000 Plätzen. Davon sind 7.000 als Reserve vorgesehen, um auf internationale Entwicklungen reagieren zu können. Aktiv betrieben werden rund 28.000 Plätze. Das ist die Realität. Landtag Ich sage deutlich: Diese Reserve ist kein Luxus. Sie ist notwendig und verantwortungsvoll. Unsere Kommunen haben diese Reserven gefordert, weil die Kommunen genau wissen, was passiert, wenn man auf Kante näht: Turnhallen, Notlösungen, Chaos – und am Ende höhere Kosten. Genau das verhindern wir durch vorausschauendes Handeln. Die AfD spricht wider besseres Wissen im Antrag lediglich von kleinen Einsparungen im Haushalt. Ein Blick ins Flucht-Kapitel 07 090 zeigt etwas anderes: Es sind rund 150 Millionen Euro weniger. Ich komme zur Verantwortung. Schauen wir auf die Ukraine. Die Landesregierung steht seit Beginn des russischen Angriffskriegs an der Seite der Ukraine. Ukrainerinnen und Ukrainer verlieren ihre Heimat, Fluchtbewegungen sind jederzeit möglich. Und die AfD fordert hier ernsthaft, alle präventiven Vorkehrungen abzubauen. Ein Staat ohne Reservekapazitäten ist ein Staat, der erst reagieren kann, wenn es zu spät ist. Das ist fahrlässig, naiv und unverantwortlich. Wer seriöse Politik als Verschwendung diffamiert, zeigt sein wahres Gesicht. Nordrhein-Westfalen übernimmt Verantwortung, plant klug und bleibt handlungsfähig. Dieser Antrag tut das Gegenteil. Deshalb lehnen wir ihn ab.

Diese Rede einzeln zitieren

Silvia Gosewinkel SPD

Wer den vorliegenden AfD Antrag genau liest, erkennt sofort: Es geht hier nicht um Strukturoptimierung. Das ist ein ideologisch motivierter Angriff auf unser humanitäres Aufnahmesystem. Die AfD führt aus, die Landesunterkünfte seien im August 2025 zu durchschnittlich 37 % ausgelastet, die Erstaufnahmen sogar nur zu 20 %. Das sind richtige Zahlen – aber sie erzählen nicht die ganze Wahrheit. Fluchtbewegungen können sich innerhalb weniger Tage dramatisch verändern. Wir halten Kapazitäten nicht aus Bequemlichkeit frei, sondern weil ein funktionierender Staat Vorsorge treffen muss. Wer heute Kapazitäten radikal abbaut, sorgt morgen für Chaos – und gefährdet Kommunen, Mitarbeitende und Schutzsuchende gleichermaßen. Die AfD behauptet außerdem, Einsparungen von 24,3 Millionen Euro bei einem Budget von über 842 Millionen Euro seien „zu gering“. Das zeigt nur eines: Die AfD hat kein Verständnis davon, wie staatliche Infrastruktur funktioniert. Ein Aufnahmesystem ist kein Lichtschalter. Mindeststandards, Personal, Sicherheit – das alles lässt sich nicht nach tagesaktueller Stimmung rauf- und runterfahren. 17.12.2025 Der Antrag schlägt vor, die Erstaufnahmeeinrichtung Essen in eine Unterkunft für Ausreisepflichtige umzuwandeln – als „provisorische oder dauerhafte Lösung“. In der Begründungheißt es: Die Einrichtung liege „abseits“ im ländlichen Raum. Genau diese Wortwahl entlarvt die Absicht: abseits, unsichtbar, isoliert. Es geht der AfD nicht um Effizienz, sondern darum, Menschen aus dem Blick der Gesellschaft zu verdrängen. Hinzu kommt der Vorschlag, weitere EAE zu schließen oder zu „delegieren“. Die Landeserstaufnahme Bochum solle aufgegeben werden, weil sie 20 Millionen Euro koste – obwohl ihre Aufgaben gesetzlich vorgeschrieben sind. Was die AfD verschweigt: Die Aufgaben der Landeserstaufnahme sind gesetzlich zwingend wahrzunehmen. Ein demokratischer Rechtsstaat „wickelt“ keine gesetzlichen Pflichten „ab“, wie die AfD es fordert. Er erfüllt sie. Die AfD argumentiert, eine ehemalige Erstaufnahme könne „verschärfte Sicherheitsanforderungen“ für eine Ausreiseeinrichtung erfüllen. Der Subtext ist klar: Asylsuchende werden pauschal als Sicherheitsrisiko markiert. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen jedoch: Menschen in Unterkünften sind nicht krimineller als die altersgleiche Normalbevölkerung. Diese permanente Stigmatisierung ist keine Sicherheitspolitik – es ist Stimmungsmache. Besonders laut empört sich die AfD über geplante Investitionen in Höhe von 116,9 Millionen Euro für Wohn- und Sanitärmodule 2026 – ein Anstieg gegenüber den Vorjahren. Aber auch hier fehlt der entscheidende Kontext: Es handelt sich um Modernisierung, nicht Luxus. Es geht um Brandschutz, Hygiene, Barrierefreiheit, Energieeffizienz. Und: Moderne Module sparen langfristig Mietkosten und erhöhen Flexibilität. Die AfD will uns einreden, Investitionen in menschenwürdige Unterbringung seien „nicht darstellbar“. Nein – nicht darstellbar wäre es, Menschen in maroden Containern unterzubringen und gleichzeitig von Rechtsstaatlichkeit zu reden. Wer den Antrag nüchtern bewertet, erkennt sofort das Muster: Kapazitäten abbauen, Einrichtungen schließen, Menschen isolieren, Unterbringung in Richtung Haftlogik verschieben. Das Ziel ist nicht Verwaltung. Das Ziel ist nicht Effizienz. Das Ziel ist die schrittweise Demontage unseres humanitären Aufnahmesystems. Die AfD will Strukturen zerstören, damit sie politisch vom dadurch entstehenden Chaos profitieren kann. Das ist keine Alternative – das ist verantwortungslos. Landtag Wir als SPD sagen klar: Ja, Kapazitäten sind kontinuierlich zu prüfen. Ja, mit Steuergeld ist sorgfältig zu wirtschaften. Ja, Strukturen sind an Bedarfe anzupassen. Aber wir tun das faktenbasiert, rechtsstaatlich und menschenwürdig – nicht entlang nationalistischer Ideologien. Ein modernes Aufnahmesystem braucht Vorsorge statt Kahlschlag, Flexibilität statt Isolation, Investitionen statt Verfall, Menschlichkeit statt Entmenschlichung. Dieser Antrag ist nicht die Lösung eines Problems. Er ist selbst ein Problem: ein weiterer Versuch, humanitäre Verpflichtungen auszuhöhlen und Gesellschaft zu spalten. NRW ist ein starkes, solidarisches und humanes Land. Wir werden es nicht zulassen, dass eine rechtsextreme Partei unser Aufnahmesystem demontiert, nur um ihre ideologischen Fantasien zu bedienen. Wir lehnen Ihren Antrag entschieden ab.

Diese Rede einzeln zitieren

Benjamin Rauer GRÜNE

Ein Blick auf die aktuellen Belegungszahlen der Landesunterkünfte zeigt deutlich: Die Auslastung des Landessystems liegt seit Monaten konstant unter 50 %, in den Erstaufnahmeeinrichtungen teilweise unter 30 %. Vor diesem Hintergrund ist es haushaltspolitisch verantwortungsvoll, die Gesamtkapazität nun von 41.000 auf 35.000 Plätze anzupassen, 7.000 der 35.000 Plätze sind passiv. Das Ziel ist es, finanzielle Ressourcen dort zu schonen, wo dies vertretbar ist. Gleichzeitig bleibt das Land aber handlungsfähig. Für den Fall steigender Zugangszahlen sind innerhalb der 35.000 Plätze 7.000 passive Plätze als bewusste Reserve vorgehalten. Diese sogenannten passiven Plätze ermöglichen es, schnell und flexibel auf veränderte Lagen zu reagieren. Sollten die Belegungszahlen aufgrund aktuell nicht absehbarer Fluchtbewegungen erneut ansteigen, kann das Land kurzfristig diese zusätzlichen Kapazitäten aktivieren. Auf diese Weise sollen Engpässe in der Unterbringung vermieden werden, wie sie beispielsweise in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2022 bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter entstanden sind. Genau aus diesem Grund ist es vernünftig die Kapazitäten nicht so drastisch herunterzufahren, wie es der vorliegende Antrag fordert. Ebenfalls unvernünftig ist die wiederholte Falschaussage, dass sich eine Erstaufnahmeeinrichtung beliebig in eine Unterbringungseinrichtung für Aus-17.12.2025 reisepflichtige (UfA) umwandeln ließe. Das ist allein deswegen nicht möglich, weil der Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige mit erheblichen Sicherheits- und organisatorischen Anforderungen verbunden ist, die der Umbau einer Erstaufnahmeeinrichtung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfüllen könne. Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Nückel FDP

Dieser Antrag der AfD ist ein gutes Beispiel für das Polemisieren und Manipulieren mit Zahlen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern soll hängen bleiben, dass die Politik ihre Steuergelder für Flüchtlinge rauswirft. Und damit das gelingt, werden Fakten und Begriffe zu einem politisch kalkulierten Zahlenmix vermengt. Ja, die Lage in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist zurzeit relativ entspannt, aber das ist kein Grund, sie jetzt massiv herunterzufahren. Denn Fluchtbewegungen verlaufen nicht statisch, sondern eruptiv. Die Lage kann sich schnell ändern. Und dann ist es sehr teuer, Kapazitäten wieder hochzufahren, und es kann schwierig werden, Ersatz für das abgebaute Personal zu finden. In der Ukraine ist die Lage an der Front unsicher; der AfD-Kumpane Putin denkt nicht daran, mit dem Morden, Plündern und Vergewaltigen aufzuhören, und der AfD-Freund Trump ist dabei, das Land fallen zu lassen. Wenn es schlecht läuft, kann ein russischer Durchbruch dafür sorgen, dass wir jede Erstaufnahmeeinrichtung benötigen, um Flüchtlinge aus der Ukraine zu versorgen und ihre Verteilung auf die Städte zu organisieren. Ich hoffe nicht, dass es so kommen wird, aber ausschließen kann man es nicht. Es wäre fahrlässig, sich nicht auf eine solche Lage einzurichten. Der Vorschlag, aus Erstaufnahmeeinrichtungen mal so eben Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige zu machen, zeigt, dass die AfD sich entweder nicht auskennt oder aber ihr die Fakten vollkommen egal sind. Erstaufnahmeeinrichtungen sind offen; es sind in erster Linie soziale Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden. Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige sind funktional und faktisch keine Unterkünfte, sondern freiheitsbeschränkende Einrichtungen mit haftähnlichem Charakter. Die Erstaufnahmeeinrichtungen müssten massiv umgebaut und das Personal ausgetauscht werden: weniger Sozialarbeiter, mehr Sicherheitspersonal. Ob die von der AfD geforderte Umwidmung schneller geht und günstiger ist als der Bau einer neuen Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, wage ich zu bezweifeln. Landtag Wir brauchen Kapazitäten auf Landesebene, um die Kommunen zu entlasten und insbesondere Personen mit geringer Bleibeperspektive möglichst lange in den Landeseinrichtungen unterzubringen. Städte und Gemeinden sollen ihr Engagement bei der Integration vor Ort auf die Menschen konzentrieren können, die voraussichtlich bleiben werden. Ausreichende Kapazitäten in den Landeseinrichtungen ermöglichen den Kommunen zudem eine bessere Planung und mehr Vorlauf vor der Verteilung im Hinblick auf die eigenen Kapazitäten. Aus unserer Sicht wäre stattdessen eine Nutzung als Rückkehrzentrum zur Unterbringung von Personen mit einem ablehnenden Bescheid des BAMF sinnvoll. Rückkehrzentren sehen im Gegensatz zur Abschiebehaft keine Inhaftierung vor, sie sollten aber aufgrund ihrer Ausgestaltung eine Rückkehr befördern. Dazu zählt auch eine abgelegene Lage der Einrichtung. Nach unseren Vorstellungen soll in jedem Regierungsbezirk ein Rückkehrzentrum eingerichtet werden. Neben bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen könnten dazu auch Standorte von Zentralen Unterbringungseinrichtungen genutzt werden. Wir werden dem Antrag also aus vielen guten Gründen nicht zustimmen.

Diese Rede einzeln zitieren

Enxhi Seli-Zacharias AfD

117 Millionen Euro gibt die Landesregierung 2026 für Wohn- und Sanitärcontainer für neue Flüchtlingsunterkünfte aus – ich wiederhole: 117 Millionen Euro. Die Steigerung zum Vorjahr: 100 Millionen Euro oder umgerechnet 630 %! 2023 waren hier noch 750.000 Euro veranschlagt – 2023: 750.000 Euro, 2026: 117 Millionen Euro. Was genau haben Sie hier eigentlich vor? Warum verkaufen Sie uns das dann auch noch als Investition in die Zukunft? Ich frage Sie, Frau Paul: in welche Zukunft? Ähnlich kurios sieht es bei den Erstaufnahmeeinrichtungen aus. Sechs Einrichtungen werden derzeit in NRW betrieben – Auslastung: 20 %. Vier dieser sechs Einrichtungen sind daher überflüssig. Was hat Sie, Frau Paul, eigentlich dazu getrieben für die zuletzt eröffnete, völlig überflüssige Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum noch einen Zehnjahresvertrag abzuschließen? Hinzu kommt eine maßlose Geheimniskrämerei. Immer wieder fragte ich in der Vergangenheit nach den Belegungszahlen – ohne Erfolg! Während Ex-Minister Joachim Stamp diese Zahlen noch unaufgefordert quartalsweise liefern konnte, schweigt sich Ministerin Paul aus. 17.12.2025 Das Gleiche gilt für die konkreten Kosten der Unterkünfte: Welche Kosten entstehen in den Unterkünften pro Kopf für die Versorgungs-, Verpflegungs-, Sicherheitsdienstleister? Keine Antwort. Vorgeschoben werden Wettbewerbsgründe. Nicht anders ist es bei den jeweiligen Mietkosten. Auch hierüber konnte uns Ihr Vorgänger – Minister Stamp – noch im Haushaltsplan aufklären. Von Ihnen kommt auch hierzu: nichts. Was, Frau Paul, haben Sie gegenüber dem Steuerzahler eigentlich zu verbergen? Ist es nicht in Wahrheit ganz einfach so, dass sich Ihr grünes Vorfeld eine goldene Nase verdient und diese Einnahmequelle keinesfalls versiegen soll? Ich fordere Sie hiermit erneut zu Transparenz gegenüber dem Steuerzahler auf. Ich fordere Sie zudem dazu auf, endlich die Realitäten anzuerkennen und die Kapazitäten entsprechend anzupassen. Das heißt konkret: 1. Statt bisher sechs Erstaufnahmeeinrichtungen reichen auch zwei. 2. Die Anzahl der Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte ist auf 25 zu halbieren. 3. Die LEA Bochum, die zentrale Erstregistrierungs- und Verteilstelle, ist ebenso überflüssig. Allein hier könnten wir 20 Millionen Euro einsparen. Kommen wir abschließend noch zum Thema „Ausreisegewahrsam“ – oder anders ausgedrückt: zur Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige. Auch wenn es jetzt offenbar eine Einigung gegeben hat und das zweite Abschiebegefängnis am Standort Mönchengladbach-Rheindahlen entstehen soll, wissen wir doch alle, dass diese Landesregierung in den verbleibenden anderthalb Jahren die Eröffnung nicht mehr erleben wird. Wir brauchen diese Einrichtung aber jetzt – unmittelbar. Dass es in dieser Zeit bei einer Ankündigung bleiben wird, kommt Ihnen Frau Paul, in Wahrheit sehr gelegen. Wir alle wissen doch, dass weder geschützte Grenzen noch konsequente Abschiebungen zur grünen DNA gehören. Daher haben Sie auch keinen Plan B auf dem Tisch. Ich wiederhole daher meinen Vorschlag, den ich Ihnen bereits im Integrationsausschusses unterbreitet habe: Bauen Sie die bisherige Erstaufnahmeeinrichtung in Essen zu einem Abschiebegefängnis um. Diese Immobilie liegt nicht nur im Grünen, sie hat auch einen weiteren Vorteil: die Nähe zum Flughafen Düsseldorf, über den die meisten Abschiebungen in NRW laufen. Landtag Dann ließe sich auch teilweise das umsetzen, was die Union am 29. Januar im Bundestag zusammen mit der AfD beschlossen hat. Zur Erinnerung: 1. Vollziehbar Ausreisepflichtig dürfen nicht mehr auf freiem Fuß sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden 2. Schaffung von Bundesausreisezentren, um Rückführungen zu erleichtern. 3. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder müssen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig ausreisen oder die Abschiebung vollzogen werden kann. Könnte man sich auf das Wort der CDU verlassen, bräuchte es folglich wesentlich mehr Abschiebegefängnisse. Wir wissen leider alle, wie es um ihre Glaubwürdigkeit steht. 17.12.2025 Landtag Anlage 3 Zu TOP 15 – Gesetz zur Stärkung der Informationssicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – InfoSiG NRW) – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Unser Alltag wird immer digitaler. Onlineshopping und Onlinebanking sind für uns selbstverständlich geworden. Auch das Angebot digitaler Verwaltungsleistungen wächst stetig. Die Digitalisierung erhöht die Bequemlichkeit für viele Erledigungen im Alltag, doch sie kann auch Risiken bergen. Die Digitalisierung erfordert sichere und zuverlässige Systeme. Digitale Systeme sind zu einer Grundvoraussetzung für unsere vernetzte Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung geworden. Sie müssen angemessen gegen Hackerangriffe und Ausfälle geschützt werden und im Falle eines Angriffs mit möglichst geringen Funktionsbeeinträchtigungen weiterlaufen können. Der Schutz digitaler Systeme ist umso herausfordernder vor dem Hintergrund, dass sich die Bedrohungslage für die Informationssicherheit stetig erhöht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im November seinen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025 veröffentlicht und darin anschaulich dargelegt, dass Angriffe immer komplexer werden. Sogenannte „Advanced Persistent Threats“ (APT; auf Deutsch: „fortgeschrittene, andauernde Bedrohungen“) sind komplexe, zielgerichtete und effektive Angriff auf wichtige IT-Infrastrukturen von Behörden oder Unternehmen. Sie können auch über längere Zeiträume auf digitale Systeme einwirken und Hackern so Zugang zu vertraulichen Daten von Behörden oder Unternehmen verschaffen. Nach dem Bericht des BSI war die öffentliche Verwaltung im vergangenen Jahr ein Hauptziel für digitale Spionage: Die mit Abstand meisten der für Deutschland relevanten APT-Gruppen haben die öffentliche Verwaltung ins Visier genommen. Auch für die Landesverwaltung ist das Risiko gestiegen, dass immer ausgereiftere Angriffe ihre Handlungsfähigkeit erheblich einschränken. Zur Abwehr dieser Angriffe muss die Verwaltung angemessene Maßnahmen treffen können. Digitale Verwaltung ist nur möglich, wenn sie in der Lage ist, ein adäquates Sicherheitsniveau dauerhaft aufrecht zu erhalten. Die Europäische Union hat die steigende Gefahr für informationstechnische Systeme der Verwaltungen 17.12.2025 ebenfalls identifiziert und ihrerseits reagiert. Um das Schutzniveau für die Netz- und Informationssicherheit in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und zu erhöhen, hat sie im Dezember 2022 die NIS-2-Richtline verabschiedet. Die Richtlinie verfolgt einen ganzheitlichen, gefahrenübergreifenden Ansatz, um Gefahren für die Informationssicherheit umfassend abzuwehren. Sie gibt Mindeststandards vor, die die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf für das Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen soll die NIS-2-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden, soweit die Zuständigkeit hierfür im Land liegt. Dies stärkt die Informationssicherheit in der Landesverwaltung insgesamt. Dabei beabsichtigt der vorliegende Gesetzentwurf eine weitestgehende Eins-zu-eins-Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Das Land Nordrhein-Westfalen wird für die Umsetzung der aus der NIS-2-Richtlinie folgenden Verpflichtungen auf vorhandene Strukturen zurückgreifen. Die Stärkung der Informationssicherheit gehört bereits heute zu den Schwerpunktthemen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. So werden die zuständige Behörde im Sinne der NIS-2-Richtlinie und auch das Notfallteam für Computersicherheit in meinem Haus verortet. Die Koordination für die Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit der Landesverwaltung wird dort gebündelt. Das BSI schlussfolgert aus der gestiegenen Bedrohungslage als Handlungsmaxime für das Jahr 2026, dass besonderes Augenmerk auf den Schutz der Angriffsflächen gelegt werden muss, um die Informationssicherheit zu verbessern. Angreifer suchen sich in der Regel einfach anzugreifende Ziele mit schlechter Resilienz aus. Je schlechter eine Angriffsfläche geschützt wird, desto wahrscheinlicher wird ein erfolgreicher Angriff. Nur wer sich aktiv schützt, erhöht die Chancen, Gefährdungen zu entgehen oder Schadwirkungen zu minimieren. Diesem Ansatz folgt der Gesetzentwurf bereits und legt besonderen Wert auf den Schutz des Landesverwaltungsnetzes. Jede an das Landesverwaltungsnetz angeschlossene Behörde kann potenziell Einfallstor für Angriffe auf die Informationssicherheit sein, die auch auf andere Behörden ausstrahlen können. Das Verwaltungshandeln könnte in großem Umfang lahmgelegt werden. Deswegen legt das Gesetz Maßnahmen zum Aufspüren und Abwehren von Gefahren und Angriffen für das gesamte Landesverwaltungsnetz fest. So kann es beispielsweise erforderlich sein, den Datenverkehr im Landesverwaltungsnetz mit technischen Hilfsmitteln zu beobachten, um In-Landtag formationssicherheitsvorfälle zu erkennen, zu verhindern und einzugrenzen. Dafür steht beim Landesbetrieb IT.NRW das sogenannte Security Operations Center im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum Einsatz bereit. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft auch hierfür eine Rechtsgrundlage. Die Landesverwaltung muss ihre Angriffsflächen erkennen und nach einer Risikobewertung entsprechend schützen. Die Analyse und das Management der eigenen Schwachstellen müssen in jeder Behörde als unverzichtbarer Teil eines effektiven Risikomanagements verstanden werden. Der Gesetzentwurf sieht derartige Maßnahmen vor, um Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme zu vermeiden oder zu minimieren. Die damit verbundene Risikobewertung sowie die Anwendung dieser Risikomanagementmaßnahmen fördern die Entwicklung und Etablierung eine Risikomanagementkultur für IT-Sicherheit in der gesamten Landesverwaltung Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen wesentlichen Meilenstein zur Stärkung der Informationssicherheit in Nordrhein-Westfalen dar. Wir schaffen verbindliche Standards, verbessern bestehende Organisationsstrukturen und stärken die Resilienz unserer digitalen Infrastruktur. Dabei wollen wir verstärkt präventiv handeln und Schwachstellen schließen, bevor es zu erfolgreichen Angriffen oder Ausfällen kommen kann. Die Informationssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe, die wir im Schulterschluss innerhalb der Landesverwaltung bewältigen wollen und können.

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Franken CDU

Cyberangriffe auf unsere digitalen Infrastrukturen nehmen seit Jahren sukzessive zu. Dabei ist nicht nur ein Anstieg der Häufigkeit, sondern auch eine immer größer werdende Komplexität jener Angriffe erkennbar. Insbesondere unsere öffentliche Verwaltung ist gefährdet. Deren Handlungsfähigkeit kann durch Angriffe auf Hard- und Software massiv gefährdet und im schlimmsten Fall auch eingeschränkt werden. Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik ist es deshalb, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Informationssicherheit und Resilienz unserer digitalen Infrastrukturen zu stärken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird erstmalig ein rechtlicher Rahmen für die Informationssicherheit in unserer Landesverwaltung skizziert. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage mit verbindlichen Zuständigkeiten und Standards. Dieser Schritt ist unverzichtbar, um die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme unserer Landes-17.12.2025 verwaltung zu wahren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Gesetzentwurf stellt eine Eins-zueins-Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union dar. Das bedeutet: keine zusätzliche Bürokratie – wie wir es im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Da die NIS-2-Richtlinie die Parlamente nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, hat unsere Zukunftskoalition gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen einen Änderungsantrag gestellt. Mit diesem schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass auch der Landtag Nordrhein-Westfalen das Sicherheitsund Schutzniveau seiner Netz- und Informationssysteme erhöhen und diese rechtssicher sowie verhältnismäßig aufstellen kann. Wir tragen der besonderen Stellung unseres Parlaments Rechnung und ermöglichen diesem ein der Landesverwaltung gleichwertiges Sicherheitsniveau. Um die ganzheitliche Stärkung der Informationssicherheit bei uns im Land sicherzustellen, haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion zusätzlich einen Entschließungsantrag eingebracht. Mit diesem wollen wir erreichen, dass – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die digitale Souveränität bei uns in Nordrhein-Westfalen maßgeblich vorangebracht wird. Denn ohne digitale Souveränität und eine Resilienz des Staates wird es uns nicht gelingen, angesichts der immer größer werdenden Bedrohungslage die Informationssicherheit unserer öffentlichen Verwaltung zu wahren und weiterzuentwickeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Änderungs- sowie dem Entschließungsantrag schaffen wir die Grundlage für ein zeitgemäßes und bedarfsorientiertes Schutz- sowie Sicherheitsniveau der Netz- und Informationssysteme der Landesverwaltung und des Landtags.

Diese Rede einzeln zitieren

Sebastian Watermeier SPD

Informationssicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat, für den Schutz sensibler Daten und für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Angesichts der zunehmenden Zahl und Professionalität von Cyberangriffen ist es richtig und notwendig, dass Nordrhein-Westfalen mit dem Informationssicherheitsgesetz einen eigenen Rechtsrahmen schafft. Die SPD-Fraktion erkennt diesen Handlungsbedarf ausdrücklich an. Gleichwohl können wir dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung nicht zustimmen und enthalten uns. Grundlage dieser Entscheidung sind insbesondere die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung. Diese hat deutlich gemacht, dass der Gesetz-Landtag entwurf hinter den Anforderungen an eine wirksame und zukunftsfeste Informationssicherheitsstrategie zurückbleibt. Zum einen greift der Geltungsbereich des Gesetzes zu kurz. Obwohl der Titel eine landesweite Stärkung der Informationssicherheit nahelegt, beschränkt sich der Entwurf im Wesentlichen auf die Landesverwaltung. Kommunen, die längst Teil kritischer digitaler Infrastrukturen sind, bleiben unberücksichtigt. Eine strategische Perspektive für eine abgestimmte IT-Sicherheitsarchitektur von Land und Kommunen fehlt. Zum anderen setzt der Gesetzentwurf einen deutlichen Schwerpunkt auf reaktive Maßnahmen. Er regelt vor allem Zuständigkeiten und Abläufe nach Eintritt eines Sicherheitsvorfalls. Präventive Elemente – wie verbindliche Mindeststandards, systematische Risikoanalysen oder regelmäßige Schulungen – bleiben hingegen unterrepräsentiert, obwohl sie den Kern der europäischen NIS-2-Richtlinie bilden. Hinzu kommen weiterhin bestehende Unklarheiten bei Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Ministerien, IT.NRW und weiteren beteiligten Stellen. Gerade im Falle von Cyberangriffen sind klare Zuständigkeiten und schnelle Entscheidungswege jedoch von entscheidender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund enthält sich die SPD-Fraktion beim Informationssicherheitsgesetz. Gleichzeitig zeigt die SPD-Fraktion ihre Bereitschaft zu konstruktiven Verbesserungen und stimmt sowohl dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen als auch dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP ausdrücklich zu. Der Entschließungsantrag stärkt die Informationssicherheit des Landtags Nordrhein-Westfalen und trägt der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Parlaments Rechnung. Die ausdrückliche Einbeziehung des Landtags in den Geltungsbereich des Gesetzes, verbunden mit der Verpflichtung zum Erlass einer eigenen Informationssicherheitsleitlinie, erhöht die digitale Resilienz des Parlaments und stärkt zugleich Transparenz und parlamentarische Kontrolle. Der Änderungsantrag der FDP greift zentrale Kritikpunkte aus der Anhörung auf und verbessert den Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten. Dazu zählen insbesondere die perspektivische Einbeziehung der Kommunen unter Wahrung der Konnexität, klarere Definitionen sicherheitsrelevanter Vorfälle, eine Stärkung präventiver Elemente wie des Business-Continuity-Managements sowie die Betonung digitaler und europäischer Souveränität durch die Bevorzugung von 17.12.2025 Technologien, die ausschließlich dem europäischen Rechtsrahmen unterliegen. Beide Anträge leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Informationssicherheitsrechts in Nordrhein-Westfalen. Sie ändern jedoch nichts daran, dass der Gesetzentwurf insgesamt hinter einem umfassenden, präventiv ausgerichteten und klar strukturierten Ansatz zurückbleibt. Die Haltung der SPD-Fraktion ist daher eindeutig: Enthaltung beim Gesetzentwurf aufgrund fortbestehender inhaltlicher Defizite – Zustimmung zu den Entschließungs- und Änderungsanträgen, weil sie das Gesetz an wichtigen Stellen sinnvoll verbessern.

Diese Rede einzeln zitieren

Julia Eisentraut GRÜNE

Informationssicherheit ist kein technisches Detail. Sie ist die Grundlage für das Vertrauen in staatliches Handeln und die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Cyberangriffe können nicht nur Verwaltungen lahmlegen, sondern auch die Arbeit des Parlaments gefährden. Deshalb müssen wir handeln. Das Informationssicherheitsgesetz setzt die NIS-2- Richtlinie auf NRW-Ebene um. Mit unserem Änderungsantrag und unserem Entschließungsantrag gehen wir noch ein Stück weiter: Die NIS-2-Richtlinie nimmt Parlamente aus ihrem Anwendungsbereich aus. Das ist verfassungsrechtlich nachvollziehbar, entbindet uns aber nicht von der Verantwortung, ein hohes IT-Sicherheitsniveau sicherzustellen. Mit der Einbeziehung des Landtags in das Informationssicherheitsgesetz schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für Angriffserkennung und Protokollierung – verhältnismäßig und unter Wahrung der besonderen Stellung des Parlaments. Doch Informationssicherheit endet nicht bei Firewalls. Sie hängt unmittelbar mit digitaler Souveränität zusammen. Wenn wir uns von einzelnen Technologieanbietern abhängig machen, gefährden wir nicht nur Datenschutz und Sicherheit, sondern auch unsere Handlungsfähigkeit und Innovationskraft. Proprietäre Abhängigkeiten sind ein Risiko für Demokratie und Resilienz. Darum setzen wir auf offene Standards, Interoperabilität und – wo möglich – Open Source. Das ist kein Selbstzweck, sondern eine strategische Entscheidung für Sicherheit, Transparenz und Wettbewerb. Digitale Souveränität bedeutet, dass das Land Nordrhein-Westfalen selbstbestimmt über seine Technologien entscheidet – nicht die großen Konzerne. Mit dem vorliegenden Gesetz und unseren Anträgen stärken wir die Informationssicherheit des Landes und des Landtags und verankern digitale Landtag Souveränität als Leitprinzip der Verwaltungsdigitalisierung. Das ist ein wichtiger Schritt für eine sichere, zukunftsfähige und demokratisch kontrollierte digitale Infrastruktur.

Diese Rede einzeln zitieren

Angela Freimuth FDP

Für die FDP-Fraktion ist klar: Informationssicherheit ist eine zentrale Aufgabe in einer modernen, digitalen Gesellschaft. Mit der NIS-2-Richtlinie liegt seit Langem ein verbindlicher europäischer Rahmen zur Umsetzung in nationales Recht auf dem Tisch. Die gesetzte Frist hält NRW leider nicht ein. Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung diesen Rahmen jetzt endlich in ein Informationssicherheitsgesetz für Nordrhein-Westfalen überführt. Das ist richtig und überfällig. Es wäre aber noch besser, wenn die mehrheitstragenden Fraktionen auf die Anregungen aus der Sachverständigenanhörung und die weiteren Hinweise nicht nur mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag eingehen, sondern sich auch den Ruck geben würden, die Anregungen der Kommunalen Familie aufzugreifen. Denn: Auch wenn CDU und Grüne den Gesetzentwurf als großen Wurf bezeichnen, lassen sie doch diejenigen, die tagtäglich in der Praxis digitale Verwaltung erleben, unberücksichtigt. Die Europäische Union will mit NIS 2 ein höheres, möglichst einheitliches Schutzniveau für Netzund Informationssicherheit in der gesamten Union schaffen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt diese Vorgaben für die Landesverwaltung um, benennt eine zuständige Behörde, richtet ein CSIRT ein und stärkt das Security Operations Center bei IT.NRW. Das ist ein sinnvoller Ansatz, weil Angriffe komplexer werden, sich über längere Zeiträume erstrecken können und Schwachstellen praktisch in allen Komponenten moderner IT vorkommen. Gleichzeitig betont die Landesregierung, dass keine neuen Sicherheitsstandards geschaffen werden, da die mit NIS 2 geforderten Mindeststandards im Wesentlichen dem seit Jahren verpflichtenden BSI Grundschutz entsprechen. Auch beim Ressourcenbedarf verweist die Landesregierung im Wesentlichen auf bereits bestehende Strukturen und geht nur von einem sehr überschaubaren zusätzlichen Personalbedarf im Digitalisierungsministerium aus. Damit wird deutlich: Es geht weniger um ein Sicherheitsniveau „plus X“, sondern darum, vorhandene Pflichten endlich organisatorisch zu verankern und zu koordinieren. Genau an dieser Stelle bleibt der Gesetzentwurf für uns als Freie Demokraten unzureichend: Kommunen werden ausdrücklich aus dem Geltungsbereich herausgenommen, obwohl sie für Bürgerinnen und Bürger die sichtbarste Verwaltungs-17.12.2025 ebene und häufig Einfallstor für Cyberangriffe sind. Andere Länder gehen hier bereits mutiger voran und diskutieren, wie kommunale Ebenen frühzeitig eingebunden werden können, anstatt sie außen vor zu lassen. Des Weiteren argumentiert die Landesregierung, dass aus der Umsetzung von NIS 2 praktisch keine zusätzlichen Kosten entstehen, und verweist auf andere Bundesländer wie Sachsen und Bayern. Wer aber ehrlich über Cybersicherheit spricht, weiß, dass zusätzliche Aufgaben – von kontinuierlichem Monitoring über forensische Analysen bis hin zu verpflichtenden Schulungen der Behördenleitungen – nicht zum Nulltarif zu haben sind. Nicht zufriedenstellend geklärt wurden aus unserer Sicht auch die Aufgabenzuschnitte zwischen zuständiger Behörde, CSIRT, IT.NRW, Fachressorts und nachgeordneten Behörden, beispielsweise bezogen auf echte Durchgriffsrechte im Krisenfall oder klare Verantwortlichkeiten bei Beratung und Öffentlichkeitsinformation. Mit unseren Änderungsanträgen beziehen wir nicht nur den Landtag ein, sondern ziehen die notwendigen Schlüsse aus der Anhörung und greifen zentrale Empfehlungen der Sachverständigen auf. Wir wollen die kommunale Ebene in die gesetzliche Regelung einbeziehen und den notwendigen Belastungsausgleich über ein gesondertes Belastungsausgleichsgesetz sicherstellen. Unsere Städte, Gemeinden und Kreise sind integraler Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur, und sie können diese Aufgabe nicht ohne finanzielle Unterstützung schultern. Außerdem schärfen wir an mehreren Stellen die Definitionen und Berichtspflichten, ergänzen etwa den Sabotagebegriff und stellen klar, dass Business Continuity Management, also die Aufrechterhaltung wesentlicher Verwaltungsfunktionen im Krisenfall, ausdrücklich zum Pflichtprogramm gehören muss. Als Abgeordnete aus Südwestfalen weiß ich aus eigener Erfahrung nur zu gut, welche großen Probleme der Ransomware-Angriff Ende des Jahres 2023 für die Bürgerinnen und Bürger, aber gerade auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Verwaltungen bedeutet hat. Auch sorgen wir für mehr Klarheit und Verbindlichkeit im Zusammenspiel von CSIRT, zuständiger Behörde und wichtigen Behörden. Das betrifft etwa Fristen und Inhalte der Meldungen, die Rolle des CSIRT bei der Unterstützung betroffener Behörden, die Kooperation mit dem Bund und anderen Ländern sowie die Frage, wann und wie die Öffentlichkeit informiert werden kann und muss. Landtag Unser Ziel ist dabei keinesfalls ein zentralistischer Eingriff, sondern eine verlässliche, transparente Sicherheitsarchitektur mit klaren Verantwortlichkeiten und einem echten Mehrwert für die betroffenen Behörden. Für die Freien Demokraten ist zentral, dass Informationssicherheit und Freiheitsrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das InfoSiG NRW muss deshalb immer auch datenschutzrechtlich sauber austariert sein, etwa bei Datenerhebung, -auswertung und -übermittlung. Es darf keine Einfallstore für eine unverhältnismäßige Überwachung von Beschäftigten oder Bürgerinnen und Bürgern eröffnen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zu Zweckbindung, Löschfristen und zur Beschränkung der Datenverarbeitung sind ein wichtiger Baustein, müssen aber in der Praxis auch konsequent implementiert und kontrolliert werden. Ich darf an dieser Stelle der Landesdatenschutzbeauftragten und ihrem Team für die Impulse und die Begleitung danken. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat seine eigenen Systeme so schützt, dass Verwaltung auch in Krisenzeiten arbeitsfähig bleibt. Eine moderne, digitale, bürgerfreundliche Verwaltung braucht stabile, sichere Netze, sonst werden Onlinedienste misstrauisch beäugt oder im Zweifel gar nicht genutzt. In diesem Sinne ist ein klug ausgestaltetes Informationssicherheitsgesetz kein Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung, für Vertrauen in den Staat und in letzter Konsequenz auch für die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratie als solche. Die FDP-Fraktion ist bereit, diesen Gesetzentwurf mitzutragen, wenn klar ist, dass die Landesregierung nicht nur rechtlich verbindliche Mindeststandards umsetzt. Unser Änderungsantrag macht den Entwurf praxistauglicher und kommunalfreundlicher, und er setzt vor allen Dingen die wichtigen Empfehlungen der Sachverständigen um. Informationssicherheit braucht klare Vorgaben, klare Zuständigkeiten und eine faire Lastenverteilung. Genau dafür steht die FDP-Fraktion in diesem Gesetzgebungsverfahren und dem Änderungsantrag ein.

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Werner Tritschler AfD

Zuerst eine Binsenweisheit: Cybersicherheit ist kein Luxus – Cybersicherheit ist eine Pflicht. Sie ist eine Pflicht, die jedoch diese Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf nur halb erfüllt. Wir sollen heute über ein Gesetz abstimmen, das den Eindruck vermitteln soll, dass die sogenannte Cybersicherheit, also der Schutz aller Netzwerk-17.12.2025 und Computersysteme, in Nordrhein-Westfalen hergestellt wird. Jedoch offenbaren sich bei genauerem Hinsehen massive Lücken. Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels verdeutlichen, das gar nicht so weit hergeholt ist, wenn man den Hackerangriff auf den Kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen IT vor zwei Jahren noch in Erinnerung hat. Stellen Sie sich vor, es ist Freitagabend, lange nach Dienstschluss. Eine Behörde wird von Hackern angegriffen, und es wird Ransomware auf den Systemen installiert. Die Daten werden verschlüsselt – nichts geht mehr. Was würde jetzt passieren? Nach diesem Gesetz würde die Meldung erst an eine zuständige Behörde gehen – die ist jedoch am Wochenende nicht besetzt; Personalmangel. Das zuständige Notfallteam würde im schlimmsten Fall also erst Montagmorgen davon erfahren. Das sind 60 Stunden – eine extrem lange Zeit, ein extrem großer Vorsprung für die Hacker, die weiter ungestört im System nach anderen Lücken suchen und dadurch noch mehr Schaden anrichten können. Dieses Szenario ist nicht aus der Luft gegriffen, wenn man Professor Schwenk von der Ruhr-Uni Bochum glaubt, der bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wiederholt betonte, dass die in diesem Gesetz verankerten Meldefristen von 72 Stunden viel zu lang sind, da „Innerhalb von 24 Stunden der gesamte Datenbestand einer wichtigen Behörde kompromittiert sein kann“. Natürlich hat er da recht. Allein mit dieser fahrlässig ausgestalteten Meldefrist erzeugt dieses Gesetz keine echte Cybersicherheit. Aber das ist nur ein Problem von vielen, die in der äußerst aufschlussreichen Anhörung aufgezeigt wurden. Die Landesregierung möchte ein Cybersicherheitsgesetz verabschieden, jedoch ohne gültige Cybersicherheitsstrategie. Der Städte- und Gemeindebund nennt das in der Anhörung „fast schon eine Katastrophe“. Und er hat recht: Ein Sicherheitsgesetz ohne Strategie ist wie ein Haus ohne Bauplan. Man fängt an, zu bauen, und hofft, dass es irgendwie hält. Das Gesetz heißt zwar „Gesetz zur Stärkung der Informationssicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen“ und tatsächlich wird auch die IT-Sicherheit gestärkt, aber es ist nicht wirklich eine gute und starke IT-Sicherheit. Ebenso wenig sorgt dieses Gesetz für eine echte Stärkung der IT-Sicherheit im ganzen Land, denn was wird erfasst? Die Landesverwaltung und – dank des Änderungsantrags der Regierungskoalition unter schneller Einbeziehung von SPD und FDP – auch der Landtag in NRW. Aber was wird nicht erfasst? Die Polizei, große Teile der Justiz, Landtag der Verfassungsschutz und auch nicht die 396 Städte und Gemeinden sowie 31 Kreise des Landes. Die kommunalen Spitzenverbände sagten es in ihren Stellungnahmen und in der Anhörung glasklar: „Ohne die Mitwirkung der 427 Kommunen kann eine landesweite Stärkung der Informationssicherheit nicht erreicht werden.“ Alle unabhängigen Sachverständigen in der Anhörung fordern die Einbeziehung der Kommunen. Und das ist richtig so. Für die Bürger des Landes spielen sich das Leben und auch der Austausch mit den Behörden vornehmlich auf kommunaler Ebene ab. Aber diese Erkenntnis ist für die Landesregierung und die Regierungskoalition offenbar nicht prägend genug, um diesen Bedarf in der IT-Sicherheit zu erkennen und auch im Gesetz zu berücksichtigen. Ministerin Scharrenbach hat in Ihrer Einbringungsrede betont, verstärkt präventiv handeln zu wollen. Präventiv? Das klingt gut, das klingt vorausschauend. Aber Professor Schwenk urteilt in der Anhörung dazu beinah vernichtend: „Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert im Wesentlichen nur die reaktiven Sicherheitsmaßnahmen. Eine proaktive IT-Sicherheit wird unmöglich.“ Das Gesetz ist wie die Installation einer Feuerwehr in einer Gemeinde, die vielleicht Katzen aus Bäumen retten kann, allerdings erst zu einem Brand kommt, wenn alles bereits abgebrannt ist. Das Gesetz wirkt fast wie ein Feuerwehrschlauch ohne Wasser, da man vergessen hat, Hydranten zu installieren und einen kompatiblen Wasseranschluss einzubauen; zudem fehlt auch noch Personal, um diese Feuerwehr effektiv einzusetzen. Laut Landesregierung sollen zwei neue Stellen, aus vorhanden Mitteln reichen, um die Bedarfe, die durch dieses Gesetz entstehen, abzudecken. Es gibt auch keine regelmäßigen Notfallübungen, keine verpflichtenden Penetrationstests und auch keine jährlichen Tests der Backups. Woher sollen wir wissen, ob die Wiederherstellung überhaupt funktioniert? Aber all das kostet natürlich Geld – Geld, das die Landesregierung lieber woanders ausgibt als in die unpopuläre IT-Sicherheit. Dr. Heidinger von IT.NRW sagte in der Anhörung dazu: „Ohne zusätzliche Aufwände werden Sie Informationssicherheit nicht spürbar steigern.“ Dem kann man nichts mehr hinzufügen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist die bereits im Verzug stehende Umsetzung der sogenannten NIS-2 Richtlinie der EU. Die Umsetzungsfrist ist bereits um über 14 Monate verpasst. Dr. Littger vom Cyberintelligence Institute warnte auch: „Es wäre ein fatales Signal, wenn gerade bei diesem Thema der Anschein entstehen könnte, dass das Thema nicht ganz ernst 17.12.2025 genommen wird.“ Und: Es können Strafzahlungen drohen. Ich könnte noch weiter über diesen Gesetzentwurf kritische Worte verlieren, wie etwa zu engen Meldepflichten, die dabei Beinahe-Vorfälle ignorieren, zu fehlenden Business-Continuity-Regelungen, also Verfahren, wie der Geschäftsbetrieb nach einem Cyberangriff wieder aufrecht gehalten werden kann. Auch ist unklar welche Verantwortlichkeiten es zwischen dem Ministerium und IT.NRW gibt. Deshalb mein Fazit: Ja, dieses Gesetz will die IT-Sicherheit in NRW erhöhen, aber es macht die IT der Landesverwaltung nicht wirklich sicher, und schon gar nicht vermag es die Vulnerabilität der IT- der Kommunen reduzieren – weder jetzt und schon gar nicht vor künftigen, noch raffinierteren Hackerangriffen. Dieses Gesetz ist ein Minimalkonsens, dem wir so nicht zustimmen können. Aber weil ein unzureichendes Gesetz immer noch besser ist als gar keins, enthalten wir uns. Ebenso enthalten wir uns beim Änderungsantrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen SPD und FDP sowie dem Entschließungsantrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Da wir ebenso wie die FDP die Notwendigkeit der Einbeziehung der kommunalen Verwaltungen in die IT-Sicherheitsarchitektur als dringend erachten, werden wir deren Änderungsantrag zustimmen. Landtag Anlage 4 Zu TOP 16 – Zweites Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem Inkrafttreten des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes im Jahr 2021 wurden die Regelungen zum Maßregelvollzug in dieses Gesetz überführt. Grundsätzlich haben sich diese Regelungen bewährt, allerdings haben sich in der Praxis verschiedene Änderungsbedarfe an dem Gesetz gezeigt. Dies betrifft vor allem den besonders bedeutenden Bereich der Sicherheit in den Einrichtungen. Eine ressortübergreifende Fachkommission hat für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Empfehlungen ausgearbeitet. Diese Empfehlungen sind als „Sicherheitspaket Forensik“ in den Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, eingeflossen. Gerade im sehr sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs ist es wichtig, dass eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für die Einrichtungen vorhanden ist. Neben einer guten Behandlung nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen ist die Gewährleistung der Sicherheit zentral, sowohl für die Allgemeinheit als auch für die Beschäftigten in den Einrichtungen und die untergebrachten Personen selbst. Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit dem Zweiten Änderungsgesetz zum Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW wesentliche Regelungen geschaffen und bestehende Regelungen fortentwickelt, um die Sicherheit weiter zu verbessern. Um besser zu verhindern, dass gefährliche Gegenstände in die Einrichtungen gebracht werden, werden die Befugnisse zur Durchsuchung der untergebrachten Personen erweitert. Auch die Zimmer werden künftig unter erleichterten Bedingungen durchsucht werden können. Nur so können verbotene Gegenstände gefunden werden, noch bevor gefährliche Situationen entstehen. Nicht nur besondere Vorkommnisse in den Kliniken in den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese Regelung sinnvoll und notwendig ist. Das haben auch die Stimmen aus der Praxis in der Anhörung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestätigt. Auch, dass kein milderes Mittel zur Verfügung steht, wurde in der Anhörung deutlich. Zur Erhöhung der Sicherheit sieht das Gesetz auch eine Rechtsgrundlage für regelhaften Nacht-17.12.2025 einschluss in den Kliniken vor. Die Regelung mit den entsprechenden Ausnahmen findet einen Ausgleich zwischen den Sicherungsinteressen und der Ordnung in Einrichtungen, berücksichtigt aber gleichzeitig die baulichen Verhältnisse sowie die Unterbringung von Personen, bei denen eine Unterbringung außerhalb der Einrichtung unmittelbar bevorsteht. Mit der Regelung wird auf die veränderte Rechtsprechung zur bisherigen Rechtsgrundlage reagiert, und es wird Handlungssicherheit für die Kliniken geschaffen. Gleichzeitig kann so auch sichergestellt werden, dass das vorhandene Personal zielgenau dort eingesetzt wird, wo es gebraucht wird, nämlich tagsüber in der Behandlung. Der Sicherheit dient auch die Stärkung der Sicherheitsfachkräfte in den Kliniken. Diese haben eine besondere Verantwortung für die Sicherheit in den Einrichtungen und sind ein wichtiger Ansprechpartner in den Kliniken. Deswegen sollen sie künftig bei der Klinikleitung angesiedelt werden, damit sie ihre Aufgabe gestärkt und unabhängiger wahrnehmen können. Neben den Regelungen, die die Sicherheit in den Einrichtungen erhöhen sollen, setzt das Gesetz noch weiteren Änderungsbedarf um. Die zeitliche Dauer für Unterbringungen im Grad 0 des Maßes der Freiheitsentziehung wird befristet. Untergebrachte Personen dürfen nur noch höchstens 24 Monate außerhalb der Klinik – in einer eigenen Wohnung oder einer externen Einrichtung – wohnen. Dieser Zeitraum ist ausreichend, um die Betroffenen auf ein Leben in Freiheit und die Entlassung vorzubereiten. Längere Dauern sind weder für die Erprobung noch für die Sicherheit erforderlich und belasten nur die Betroffenen. Nach der Entlassung stehen den Betroffenen andere Hilfen, zum Beispiel durch die forensischen Nachsorgeambulanzen, zur Verfügung; einer Freiheitsentziehung im Rahmen des Maßregelvollzuges bedarf es dann nicht mehr. Durch die Streichung von Meldepflichten und andere Erleichterungen für die Behandlerinnen und Behandler in den Kliniken stellt das Gesetz außerdem sicher, dass diese sich stärker auf die Behandlung der untergebrachten Personen fokussieren können, damit das Ziel der Unterbringung – die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und insbesondere die Sicherung der Allgemeinheit vor Gefahren – erreicht werden. Gerade weil dieses Gesetz einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Sicherheit in den Einrichtungen darstellt, freue ich mich, dass das Gesetz hier zügig, aber dennoch mit der gebotenen Gründlichkeit behandelt worden ist. Auch freue ich mich besonders, dass es wie beim Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW Landtag selbst gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Konsens zu finden. Mit nur einem Änderungsantrag, dem im Ausschuss alle Fraktionen zugestimmt haben und mit dem eine richtige Ausnahme vom Nachteinschluss explizit in den Gesetzestext aufgenommen wird, kann hier heute das Gesetz mit einer breiten Mehrheit angenommen werden. Das zeigt die besondere Verantwortung dieses Hauses für die Sicherheit der Allgemeinheit und in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs selbst.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Schmitz CDU

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes setzt die Ergebnisse der Evaluation sachgerecht um. Er stärkt die Sicherheit in den forensischen Einrichtungen und sorgt zugleich für mehr Rechtsklarheit im Vollzug. Der Maßregelvollzug verfolgt mehrere Ziele zugleich: den Schutz der Allgemeinheit, den Schutz der anderen untergebrachten Patientinnen und Patienten sowie die notwendige Behandlung und Rehabilitation der untergebrachten Personen. Diese Ziele gehören untrennbar zusammen. Eine erfolgreiche Therapie und spätere Wiedereingliederung setzen sichere, verlässliche und klar strukturierte Rahmenbedingungen für alle Beteiligten voraus. Zu den Einwänden der Pflegekammer ist klar festzuhalten: Die Frage von Gerichtsfahrten und Zuführungen muss nicht gesetzlich geregelt werden. Sie wird im Verfahren und in der praktischen Umsetzung geklärt. Entscheidend ist, dass die Interessen der Pflegekräfte gewahrt bleiben. Pflege ist zum Pflegen da und nicht für sicherheitsrelevante Transporte zuständig. Die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich, dass diese Aufgaben durch qualifiziertes Sicherheitspersonal übernommen werden. Das schützt die Pflegekräfte, dient der Sicherheit der Einrichtungen und kommt auch dem Schutz der anderen Patientinnen und Patienten zugute. Zugleich können sich Pflegekräfte auf ihre originären Aufgaben konzentrieren. Das stärkt die Behandlungsqualität und ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Rehabilitation. Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Thorsten Klute SPD

Der Maßregelvollzug steht vor erheblichen Herausforderungen – sicherheitstechnisch, personell und therapeutisch. Der Gesetzentwurf der Landesregierung greift wichtige Punkte auf, insbe-17.12.2025 sondere im Bereich der Sicherheit in den Einrichtungen der forensischen Psychiatrie. Ereignisse der vergangenen Zeit haben gezeigt, dass bestehende Regelungen nicht immer ausgereicht haben, um Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie die Öffentlichkeit ausreichend zu schützen. Gleichzeitig gilt: Mehr Sicherheit darf nicht zulasten von Rechtsstaatlichkeit und Therapie gehen. Der Maßregelvollzug ist kein Strafvollzug. Er ist Behandlung mit dem Ziel der Resozialisierung. Deshalb haben wir genau hingeschaut – gerade bei Regelungen zu Nachteinschluss, Durchsuchungen und weiteren Grundrechtseingriffen. Die Beratungen im Ausschuss und die Anhörung haben gezeigt, wo der ursprüngliche Entwurf nachgeschärft werden musste. Dass dies erfolgt ist, begrüßen wir ausdrücklich. Die vorgenommenen Klarstellungen und Präzisierungen erhöhen die Rechtssicherheit und die Praxistauglichkeit des Gesetzes. Die strukturellen Probleme im Maßregelvollzug – insbesondere der Personalmangel, die Belastung der Beschäftigten und die baulichen Defizite – sind damit nicht gelöst. Hier bleibt die Landesregierung in der Pflicht, über Gesetzesänderungen hinaus konkrete Verbesserungen zu schaffen. Der Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Fassung verbessert dennoch den bestehenden Rechtsrahmen und schafft mehr Klarheit für die Praxis, ohne den therapeutischen Kern des Maßregelvollzugs grundsätzlich infrage zu stellen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Jule Wenzel GRÜNE

Wenn wir über das „Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz“ sprechen, sprechen wir über die Regeln, die für die Unterbringung in Maßregelvollzugseinrichtungen, den forensischen Psychiatrien des Landes, gelten. Hier werden Menschen untergebracht, die eine Straftat begangen haben, die aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig sind und die weiterhin gefährlich sind. Dabei steht die Sicherheit der Bevölkerung ebenso im Mittelpunkt wie die erfolgreiche Behandlung und Resozialisierung der straffällig gewordenen Patient*innen – eine zugleich vulnerable Gruppe. Der vorliegende Entwurf soll Ergebnisse einer Evaluation des 2021 vorangegangen, letzten Entwurfes nachvollziehen. Dabei sind aus unserer Sicht vor allem die folgenden Punkte von Relevanz. Es werden erstens bürokratische Regelungen, die in der Praxis keinen Mehrwert ergeben haben – beispielsweise bei den Berichtspflichten – im Landtag Gesetzentwurf verschlankt. Gleichzeitig soll der Datenaustausch zwischen den Maßregelvollzugsanstalten und den Ausländerbehörden verbessert werden, damit aufenthaltsrechtliche Bestimmungen einfacher nachvollzogen werden können. Eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet nach erfolgter Therapie muss dabei immer individueller Prüfung standhalten, insbesondere darauf, ob im Zielland gegebenenfalls notwendige medizinische Anschlussbehandlungen möglich sind. Erleichterung in Bezug auf den Fachkräftemangel soll die Ermöglichung von telemedizinischen Angeboten bieten. Es wird zweitens eine Neufassung zum Nachteinschluss getroffen, die den Nachteinschluss auf Grundlage der Sicherheit und Ordnung grundsätzlich regelt. Ausgenommen davon sind Zimmer mit einer Belegung mit mehr als zwei Personen. Nach der Anhörung zum Gesetzentwurf im Fachausschuss haben die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP in einem Änderungsantrag (Drucksache 18/16847) zu diesem Gesetz noch einmal die fachliche Notwendigkeit für einen Nachteinschluss dargestellt und zudem im Gesetzestext klargestellt, dass dies nicht für diejenigen Teile der Einrichtung gilt, die zur ungesicherten Unterbringung bestimmt sind und unmittelbar zur Vorbereitung von Entlassungen sowie von Unterbringungen außerhalb der Klinik bestimmt sind, also die sogenannten Reha-Stationen. Der dort untergebrachte Personenkreis ist in seiner Therapie weiter fortgeschritten. Es wird davon ausgegangen, dass sie insoweit absprachefähig sind, ihren Aufenthaltsort zu bestimmen. Es werden außerdem drittens Regelungen zu anlasslosen Durchsuchungen bei Rückkehr sowie in den Räumlichkeiten getroffen, um die Sicherheit innerhalb der Einrichtungen zu erhöhen. Es wird viertens eine zeitliche Begrenzung für Unterbringungen im Grad 0 des Maßes der Freiheitsentziehung, also außerhalb der Einrichtungen, geregelt. Ziel ist die Weiterbehandlung von Patient*innen in ambulanter Versorgung. Um die sozialen Kontakte der untergebrachten Personen zu stärken, sollen Ausgänge – jetzt: Begleitgänge – in Zukunft auch durch Angehörige begleitet werden können, sofern es die Gefährlichkeit der untergebrachten Person zulässt. Nicht geregelt werden im Gesetzentwurf die sicherheitsrelevanten Transporte, die seit dem 01.07.2025 allein bei den Maßregelvollzugsanstalten liegen und nicht mehr wie zuvor in Amtshilfe durch Justizvollzugsbeamte durchgeführt werden. Hierfür muss aus unserer Perspektive dringend eine in der Praxis handhabbare und differenzierte Neugestaltung stattfinden sowie eine Übergangsregelung geschaffen werden. Nicht 17.12.2025 jeder Transport ist sicherheitsrelevant, aber für diejenigen, die es sind, braucht es geeignete Transportmittel und geschultes Personal. In keinem Fall darf eine Zuständigkeitslücke dazu führen, Pflegepersonal in den Maßregelvollzugseinrichtungen fachfremd zu belasten. Dem Gesetzentwurf stimmen wir zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Schneider FDP

Wir begrüßen es, den organisatorischen Nachteinschluss künftig im Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW gesetzlich zu regeln. Das bringt für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit. Die vorgesehene Regelung sollte aber Ausnahmen zum Beispiel für Reha-Stationen beinhalten. Dies wurde durch die Änderungen in den Ausschussberatungen aufgegriffen. Dieser Punkt wird nun explizit im Gesetzestext und nicht nur in der Begründung aufgenommen. Zudem wurden mit den Änderungen auch Kritikpunkte aus der Anhörung aufgegriffen. Die Regelung zum organisatorischen Nachteinschluss wurde umfassend begründet. Problematischer sind die vorgesehenen anlasslosen Durchsuchungen. Sie sind ein tiefer Eingriff – unabhängig davon, ob sie die untergebrachten Personen selbst, Patientenräume oder Datenträgern gelten. Patientenvertreter haben bei diesen Maßnahmen die fehlende Verhältnismäßigkeit kritisiert. Allerdings gibt es aus Sicht der Träger durchaus Situationen, in denen Durchsuchungen auch ohne konkrete Anhaltspunkte angezeigt sind. Dies gilt insbesondere für digitale Geräte. Da wäre es auch nicht zielführend, vermeintliche Anhaltspunkte zu konstruieren. In der Abwägung dieser in der Anhörung geäußerten unterschiedlichen Positionen und der Priorität des Sicherheitsaspekts stimmen wir diesen Gesetzesänderungen zu – wenn auch mit Bedenken. Hinsichtlich der Zuständigkeit für Transporte zur Erstaufnahme in den Einrichtungen, für Transporte untergebrachter Personen zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen sowie für Rückführungen nach Entweichungen und Transporte nach Beendigung der Unterbringung in eine Justizvollzugsanstalt erwarten wir endlich eine Verständigung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium der Justiz zur Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung. In der Gesamtabwägung überwiegen die Aspekte, die wir mittragen können. Die FDP-Landtagsfraktion stimmt den Änderungen des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW zu. Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Martin Vincentz AfD

Dieses Gesetz ist grau in der Theorie, aber sehr konkret in der Anwendung. Es betrifft Menschen in strafrechtlicher Unterbringung, und es betrifft zugleich die Sicherheit der Allgemeinheit. Wer darüber spricht, sollte sich dieser Doppelverantwortung bewusst sein. Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolgt ein grundsätzlich legitimes Ziel: die Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs unter Wahrung der Menschenwürde und mit Blick auf therapeutische Fortschritte. Das ist ein Anspruch, dem man sich nicht reflexhaft verweigern sollte. Auch der vorliegende Änderungsbedarf ist nicht aus der Luft gegriffen. Es gab reale Vorfälle, reale Sicherheitsprobleme und reale Unsicherheiten in der Rechtsanwendung. Handlungsbedarf bestand – und besteht. Gleichzeitig ist nicht jede Veränderung automatisch eine Verbesserung. Genau an dieser Stelle besteht notwendige Kritik. Besonders problematisch erscheint die Ausweitung der Begleitausgänge bei untergebrachten Personen mit Grad 3 des Maßes der Freiheitsentziehung. Künftig sollen solche Ausgänge nicht mehr ausschließlich mit geschultem Personal der Einrichtung erfolgen, sondern auch mit „weiteren geeigneten Personen“. Gemeint sind faktisch Angehörige oder nahestehende Personen. Man kann das wohlmeinend als Vertrauensvorschuss interpretieren. Man kann es aber auch – und das halte ich für realistischer – als sicherheitsrelevante Schwächung eines klar definierten Schutzmechanismus begreifen. Angehörige sind keine Fachkräfte. Sie sind emotional involviert, sie sind nicht geschult in Deeskalation, nicht eingebunden in therapeutische Verantwortungsketten und im Ernstfall weder rechtlich noch praktisch in der Lage, Risiken angemessen zu steuern. Wer hier keinen Unterschied sieht, hat entweder den Klinikalltag nie erlebt oder verdrängt ihn. Gerade im Maßregelvollzug entscheidet nicht der gute Wille, sondern die belastbare Struktur. Prognosen sind keine Garantien. Fortschritte sind keine Abschlüsse. Und ein Grad 3 der Freiheitsentziehung existiert nicht zufällig, sondern weil weiterhin eine relevante Gefährdung angenommen wird. Das sollte man ernst nehmen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses enthält durchaus sinnvolle Nachschärfungen. Die Betonung von Sicherheitsbelangen, die Klarstellung von Zuständigkeiten, die Stärkung der Sicherheitsfachkräfte und die präzisere Regelung von Durchsuchungen und Nachteinschluss sind Schritte in die richtige Richtung. Sie zeigen, dass 17.12.2025 Sicherheitsaspekte nicht vollständig ausgeblendet werden. Was jedoch fehlt, ist eine konsequente Neubewertung genau jener Stelle, an der Sicherheit faktisch privatisiert wird. Begleitausgänge sind kein sozialpädagogisches Experiment, sondern ein hochsensibler Bereich zwischen Freiheit und Gefahrenabwehr. Hier braucht es klare professionelle Verantwortung – keine Auslagerung an Personen, die dafür weder ausgebildet noch abgesichert sind. Insgesamt bleibt damit ein ambivalentes Bild: ein Gesetz, das auf reale Probleme reagiert, diese aber an entscheidender Stelle durch neue Risiken konterkariert. Man kann anerkennen, dass Bewegung notwendig war. Man sollte aber auch den Mut haben, zu sagen, dass nicht jede Bewegung in die richtige Richtung geht. Maßregelvollzug lebt von Akzeptanz. Diese Akzeptanz entsteht nur, wenn Therapie glaubwürdig ist – und Sicherheit gewährleistet bleibt. Beides gegeneinander auszuspielen, hilft weder den Untergebrachten noch der Gesellschaft. Deshalb bleibt festzuhalten: Ja, es gibt Änderungsbedarf. Ja, es gibt sinnvolle Elemente in der Überarbeitung. Aber dort, wo Sicherheitsstandards aufgeweicht werden, darf Zustimmung nicht zur Gewohnheit werden, sondern muss zur bewussten Entscheidung werden. Wir werden uns daher enthalten. Landtag Anlage 5 Zu TOP 18 – Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 – zu Protokoll gegebene Reden

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Wüst

Die Förderung und der Schutz jüdischen Lebens waren stets ein fraktionsübergreifendes Anliegen in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir gemeinsam unserer Verantwortung gerecht werden – einer Verantwortung, die aus unserer Geschichte erwachsen ist und auch ein unverzichtbares Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt. Mit Erschütterung und Besorgnis müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich aufgrund zunehmender antisemitischer Vorfälle auch die in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht ohne Einschränkungen sicher fühlen. Daher wird die Landesregierung auch weiterhin mit allen verfügbaren Mitteln des Rechtsstaates gegen diejenigen vorgehen, die die Sicherheit Israels und der Menschen jüdischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen bedrohen. Für ein sicheres und sichtbares jüdisches Leben muss es in jüdischen Einrichtungen sicher sein. Um diesen Schutz zu gewährleisten, werden jüdische Einrichtungen nicht nur von Polizeikräften geschützt, sondern auch die Gemeinden selbst sorgen mit Sicherheitspersonal für den benötigten Wachdienst. Um den gestiegenen Sicherheitsmaßnahmen auch der Gemeinden gerecht zu werden, werden die Mittel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Zusatzvereinbarung für das kommende Jahr um 1,5 Millionen Euro angehoben. Darüber hinaus wird das Land auch weiterhin seine Anstrengungen im Bereich der Antisemitismusprävention intensivieren. So bewirbt sich das Land derzeit als Standort für ein Yad Vashem Education Center. Wir müssen das Wissen und das Erinnern an den Holocaust wachhalten. Nur so können wir aus der Geschichte für die Zukunft lernen und unserer Verantwortung gerecht werden. Ich möchte allen Beteiligten für die guten und konstruktiven Beratungen danken. 17.12.2025 Das gegenseitige Vertrauen und die guten Beziehungen zwischen dem Land und der jüdischen Gemeinschaft sind mir auch persönlich wichtig. Ich bitte daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Wir zeigen damit der jüdischen Gemeinschaft, aber auch allen Menschen in unserem Land: Das Judentum ist fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Wir schützen und fördern jüdisches Leben. Dies ist unsere tiefste Überzeugung, und wir handeln danach!

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Hagemeier CDU

Wir beraten heute über zusätzliche 1,5 Millionen Euro für Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Das ist kein Anlass zur Freude. Es ist ein notwendiger Schritt – aber ein bedrückender. Dass jüdische Gemeinden in unserem Land auf zusätzlichen Schutz angewiesen sind, zeigt, wie real und wie gegenwärtig Antisemitismus wieder geworden ist, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Die aktuellen Entwicklungen machen das schmerzhaft deutlich. Jüdisches Leben steht erneut unter Druck. Das bewegt uns sehr. Natürlich ist es richtig, dass das Land hier Verantwortung übernimmt und die notwendigen Mittel bereitstellt. Diese 1,5 Millionen Euro dienen der konkreten Sicherheit von Menschen, Einrichtungen und Gemeinden. Dafür braucht es unsere Zustimmung, und diese Zustimmung erteilen wir. Gleichzeitig dürfen wir uns nichts vormachen: Diese Mittel bekämpfen Symptome, nicht die Ursachen. Sie ersetzen keine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Antisemitismus, egal aus welcher Richtung er kommt. Wer jüdisches Leben bedroht, stellt das friedliche Zusammenleben in unserem Land insgesamt infrage. Antisemitismus widerspricht allem, wofür unsere offene, freiheitliche Gesellschaft steht. Er ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, und er darf weder relativiert noch verdrängt werden – weder aus politischer Bequemlichkeit noch aus falscher Rücksichtnahme. Deshalb braucht es neben Sicherheitsmaßnahmen vor allem eines: Haltung; eine klare, gemeinsame Haltung von Staat und Gesellschaft gegen Hass, Gewalt und Ausgrenzung – ohne Scheuklappen, ohne Ausflüchte. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil er notwendig ist. Aber unser Anspruch muss weiter reichen: Jüdisches Leben soll in Nordrhein-Westfalen nicht geschützt werden müssen – es soll selbstverständlich sicher sein. Landtag

Diese Rede einzeln zitieren

Elisabeth Müller-Witt SPD

Die vorgelegte Dritte Zusatzvereinbarung zum Sechsten Änderungsvertrag des Staatsvertrages zwischen den jüdischen Landesverbänden und dem Land Nordrhein-Westfalen dokumentiert erneut den weiterhin wachsenden Schutzbedarf der jüdischen Einrichtungen in unserem Land. Angesichts der zunehmenden Zahl von antisemitischen Bedrohungen und Straftaten ist dies eine notwendige und konsequente Maßnahme. Seit dem 7. Oktober 2023 hat diese Bedrohung eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Nicht zuletzt der jüngste Anschlag auf ein Chanukka-Fest in Sydney vor wenigen Tagen belegt: Es ist traurige Wahrheit, dass jüdisches Leben besonderen Schutz braucht – nicht nur, aber auch in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist die erneute, jetzt dritte, Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogengemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in NRW dringend erforderlich. Diese Mittel sind notwendig, um das jüdische Leben im Sinne der religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gemeinden zu ermöglichen, zu fördern und zu schützen. Die Finanzierung konsequenter und zuverlässiger Sicherheitsmaßnahmen ist das Mindeste, was das Land zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens tun kann. Denn so bedauerlich es ist, ist es leider weiterhin notwendig, dass Kinder von Sicherheitskräften eskortiert zur Schule gebracht werden müssen. Anders als gleichaltrige Schülerinnen und Schülern können diese nicht durch selbstständiges Bewältigen des Schulwegs sukzessive lernen, ihren Bewegungsradius zu erweitern. Auch die permanent erforderliche Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften rund um Synagogen, Gemeindezentren, Kindergärten, jüdische Schulen und jüdische Elternheime zeigt, dass von gelebter Normalität noch lange keine Rede sein kann. Aber auch die Unterstützung des Gemeindelebens im eigentlichen Sinne erfordert ein höheres Engagement durch die öffentliche Hand. Insbesondere da die jüdischen Gemeinden ihres gesamten Vermögens in der Zeit von 1933 bis 1945 beraubt wurden, verfügen sie im Gegensatz zu anderen Religionsgemeinschaften weder über nennenswerte Mittel, durch die neue Gebäude oder die Instandsetzung bestehender Gebäude finanziert werden könnten, noch sind sie durch eigenes Zutun dazu in der Lage. Der Einsatz zusätz-17.12.2025 licher Sicherheitskräfte stellt zudem eine große finanzielle Herausforderung dar. Es steht heute in unserer Verantwortung dem „Nie wieder“ Taten folgen zu lassen. Die finanzielle Unterstützung ist dabei nur eine Maßnahme. Weitaus wichtiger ist die Herausforderung, den erneut wachsenden Antisemitismus in unserem Land zu bekämpfen. Es ist eine Frage der Wertschätzung im doppelten Sinne für die jüdischen Gemeinden und Landesverbände in NRW, die Unterstützungsleistungen dem Bedarf entsprechend in dieser Dritten Zusatzvereinbarung erneut anzupassen. Die SPD-Fraktion stimmt deshalb dem Gesetzentwurf zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Verena Schäffer GRÜNE

Wir beraten dieses Gesetz wenige Tage nach dem antisemitischen, menschenfeindlichen Akt des Terrors in Sydney, bei dem 15 Menschen brutal ermordet wurden, wenige Tage also, nachdem wieder einmal bittere Realität geworden ist: Antisemitismus tötet. Wieder findet diese brutale Gewalttat an einem jüdischen Feiertag statt. Chanukka ist eigentlich ein Fest der Hoffnung. Das weckt schlimme Erinnerungen an das antisemitische Massaker der Hamas an Jom Kippur in Israel vor über zwei Jahren. Und es weckt ebenso Erinnerungen an den rechtsextremen antisemitischen Anschlag in Halle. Auch dieser fand an Jom Kippur statt. Auch im Alltag haben antisemitische Vorfälle in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023, drastisch zugenommen. Dies ist unerträglich. Es ist unsere Verantwortung, dass Jüdinnen und Juden hier sicher und frei leben können. All dies zeigt: Es braucht Maßnahmen für den Schutz jüdischen Lebens und den Schutz jüdischer Einrichtungen. So traurig dies ist, so notwendig ist es auch. Deswegen ist es richtig, dass wir heute das Gesetz zur „Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V.“ verabschieden und damit zusätzliche Mittel für den Schutz jüdischer Einrichtungen bereitstellen werden. Landtag Das Zusammenkommen in Synagogen und in jüdischen Gemeindezentren, der Besuch jüdischer Kindergärten und Schulen, jüdisches Leben insgesamt – all dies muss angstfrei möglich sein. Mit dem Gesetzentwurf sorgen wir für die Sicherheit jüdischen Lebens in NRW. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung selbstverständlich zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Wedel FDP

Bereits in den vergangenen beiden Jahren hat der Landtag Nordrhein-Westfalen zusätzliche Mittel von jeweils 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, um auf die verschärfte Sicherheitslage für jüdische Einrichtungen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zu reagieren. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, diese Mittel 2026 erneut zur Verfügung zu stellen. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Denn: Die Bedrohungslage hat sich nicht entspannt, sondern verfestigt. Die aktuellen Berichte der Sicherheitsbehörden sind eindeutig. Das Bundeskriminalamt stellt in seiner Analyse der politisch motivierten Kriminalität 2024 fest, dass wir es mit einer „wachsenden Polarisierung und Radikalisierung innerhalb der Gesellschaft“ zu tun haben. Globale Krisen wie der Nahostkonflikt wirken tief nach innen und bilden „einen Nährboden für Spannungen und Radikalisierungen“. Die Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit verschwimmen zunehmend. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern für 2024 bestätigt dieses Bild sehr deutlich. Extremistische Akteure aus verschiedenen Spektren nutzen weiterhin das Leid im Nahen Osten, um „zu Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden oder den Staat Israel aufzurufen“. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit dienen dabei als gemeinsame ideologische Klammer, mit hoher Emotionalisierungs- und Mobilisierungskraft. Laut RIAS NRW wurden im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen 940 antisemitische Vorfälle dokumentiert. Das sind im Durchschnitt 18 Vorfälle pro Woche. Jeder einzelne davon ist ein Angriff auf das Sicherheitsempfinden jüdischer Menschen in Deutschland, auf unsere Verfassung und auf unser Selbstverständnis als demokratischer Rechtsstaat. Besonders deutlich wird die Lage in Nordrhein-Westfalen. Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen der politisch motivierten Kriminalität bislang 266 antisemitische Straftaten erfasst. Gegen 149 Personen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt, 83 Personen wurden verurteilt. Viele Jüdinnen und Juden be-17.12.2025 richten, dass sie sich im Alltag nicht mehr frei und sicher bewegen können. Die Bedrohungslage seit Oktober 2023 ist keine vorübergehende Ausnahmesituation, sondern anhaltende Realität. Daraus folgt für uns: Der Staat hat die Pflicht, jüdisches Leben zu schützen – nicht als politische Geste, sondern als konkrete Verantwortung. Jüdische Gemeinden benötigen heute weit umfangreichere Sicherheitsmaßnahmen als früher. Wachdienste, Objektschutz, Zugangskontrollen und technische Vorkehrungen verursachen hohe Kosten, die sie nicht allein tragen können. Zwar wurde der institutionelle Zuschuss bereits 2022 auf 5 Millionen Euro erhöht, doch angesichts der außergewöhnlichen Lage seit dem 7. Oktober 2023 reicht dies nachweislich nicht aus. Die zusätzlichen 1,5 Millionen Euro für 2026 schließen eine sicherheitsrelevante Lücke. Viele Angriffe werden durch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen verhindert, bevor sie stattfinden. Prävention ist überlebenswichtig. Der Schutz jüdischen Lebens ist nicht nur historische Verantwortung, sondern ein unverzichtbares Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für die FDP-Fraktion gilt deshalb: Der Staat muss nicht erst reagieren, wenn etwas passiert. Er muss verhindern, dass etwas passiert. Unsere Entschlossenheit darf nicht nachlassen, solange die Bedrohung fortbesteht. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt ein klares Zeichen: Nordrhein-Westfalen lässt die jüdischen Gemeinden nicht allein. Wir sorgen dafür, dass ihre Einrichtungen sicher bleiben. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf daher zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Keith AfD

Der heute vorliegende Gesetzentwurf schafft die rechtliche Grundlage, um jüdischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 zusätzliche 1,5 Millionen Euro für Sicherheitsleistungen bereitzustellen. Angesichts der weiterhin außergewöhnlich angespannten Lage nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 und dem seither drastischen Anstieg antisemitischer Vorfälle ist diese Unterstützung notwendig. Im Gesetzentwurf selbst werden eine „anhaltend erhöhte Bedrohungslage“ sowie die Notwendigkeit zusätzlicher Wachschutzmaßnahmen genannt. Wir stimmen dieser Mittelbereitstellung zu. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht, jüdisches Leben zu schützen. Wenn jüdische Gemeinden ohne diese Unterstützung ihre Einrichtungen nicht sicher betreiben könnten, wäre das ein Armutszeugnis für die Handlungsfähigkeit unseres Bundeslandes. Landtag Doch so notwendig diese Maßnahmen sind, so ehrlich müssen wir über ihre Ursachen sprechen. Die Bedrohung, vor der wir jüdische Einrichtungen schützen müssen, geht in erster Linie nicht, wie noch vor 30 Jahren, von traditionellen rechtsextremen Milieus aus, sondern – wie die Sicherheitsbehörden regelmäßig feststellen – von radikalisierten Islamisten. Diese Gruppen sind es, die Synagogen bedrohen, jüdisches Leben angreifen und den Terror der Hamas auf den Straßen unserer Städte feiern. Ohne diese Entwicklung wären zusätzliche Millionen für Wachschutz schlicht nicht erforderlich. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Sie ist das Ergebnis einer seit über 10 Jahren anhaltenden, verfehlten Migrationspolitik, die islamistische Gefährder nach Deutschland einreisen lässt, sie duldet, statt sie konsequent abzuschieben, und Parallelgesellschaften entstehen lässt, in denen Antisemitismus bis heute gedeihen kann. Die nunmehr notwendigen Schutzmaßnahmen sind deshalb nicht nur Symptom einer Gefährdungslage, sondern auch Zeugnis politischen Versagens. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zwar zu, aber wir fordern zugleich: Wer jüdisches Leben schützen will, muss endlich eine Politik machen, die seine Gefährdung nicht ständig neu produziert. 17.12.2025 Landtag Anlage 6 Zu TOP 19 – Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Zur Abstimmung steht ein Gesetzentwurf, mit dem das Gifttiergesetz entfristet werden soll. Damit soll es in Nordrhein-Westfalen in Zukunft verboten bleiben, sich hochgiftige Tiere zur privaten Haltung in Wohnungen anzuschaffen. Ziel der Landesregierung ist es, die Zahl der in Nordrhein-Westfalen befindlichen sehr giftigen Tiere zu reduzieren und illegale Haltungen auch künftig zu unterbinden. Seit Inkrafttreten des Gifttiergesetzes bis zum Oktober dieses Jahres wurden 20 illegale Gifttierhaltungen in Nordrhein-Westfalen aufgelöst und damit ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit geleistet. Die generelle Untersagung eines solchen Hobbys stellt eine Einschränkung für Menschen dar, die sich für die Haltung solcher sehr speziellen exotischen Tiere interessieren. Dennoch muss sich der Gesetzgeber mit den Gefahren, die mit einer solchen Tierhaltung zusammenhängen, auseinandersetzen. Ein Haltungsverbot und die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte von Tierhaltern sind verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Denn das Verbot erfolgt zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gesundheitsgefahren, die von solchen sehr giftigen Tieren ausgehen. Die Verfassungskonformität des Gifttiergesetzes war bereits Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. So hat das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den gesetzlichen Ansatz der vorbeugenden Gefahrenabwehr durch ein Verbot der Haltung in seinem erstinstanzlichen Urteil bestätigt. An dieser Stelle möchte ich noch einmal hervorheben, was das Verwaltungsgericht in seinem Urteil bestätigt hat: dass wir hier von exotischen, wilden Tieren sprechen, die nicht domestiziert und daher gefährlich sind. Diese Gifttiere können nicht erzogen, ausgebildet oder abgerichtet werden. Hinzu kommt, dass sie klein, beweglich und lautlos sind. Deshalb ist ein Wiederauffinden dieser Tiere erheblich erschwert. Das macht den wesentlichen Unterschied zu Tierarten wie Hunden oder Pferden aus, die fälschlicherweise zum Vergleich herangezogen werden. 17.12.2025 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber nicht erst abwarten muss, bis es zu ernsthaften Vorfällen wie Ausbrüchen von Gifttieren oder sogar Schädigungen von Menschen kommt, sondern bereits im Interesse der Gefahrenvorbeugung handeln kann. Ungeachtet dessen ist festzuhalten, dass es in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit Gifttieren bundesweit zu schwerwiegenden Vorfällen gekommen ist. Hervorheben möchte ich dabei einen Fall, der sich diesen Sommer in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, ereignet hat. Hier wurde ein Besucher in einer Privatwohnung von einer dort gehaltenen, hochgiftigen Klapperschlange ins Gesicht gebissen. Hier kann man nur von Glück sprechen, dass die verletzte Person überlebt hat. Presseberichte schildern eindrücklich, dass sich der Betroffene im Krankenhaus in lebensbedrohlichem Zustand befand, während das erforderliche Gegengift eingeflogen werden musste. Auch in Nordrhein-Westfalen ist uns ein Fall aus dem Jahr 2024 bekannt, bei dem eine Person, die in Essen illegal Gifttiere hielt, von ihrer eigenen Schlange gebissen wurde und im Krankenhaus behandelt werden musste. Die vom Gifttiergesetz erfassten sehr giftigen Tiere lassen sich nicht risikofrei halten. Unter dieser Voraussetzung ist es nicht angemessen, erst weitere Beiß- oder sogar Todesfälle abzuwarten und diese zu zählen, bis ein Verbot solcher Haltungen erwogen wird. Aus diesen Gründen halten wir es für unumgänglich, dass das Gifttiergesetz entfristet wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Klaus Hansen CDU

Mit der heutigen zweiten Lesung entfristen wir das Gifttiergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit ziehen wir eine klare und folgerichtige Konsequenz aus der bisherigen Anwendung dieses Gesetzes. Das Gifttiergesetz hat sich bewährt. Es hat in seiner aktuellen Fassung dazu beigetragen, eine potenzielle Gefahrenlage für die Bevölkerung wirksam zu regeln. Es ist eine grundlegende Pflicht des Gesetzgebers, Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger zu erkennen und zu regulieren. Genau das ist hier geschehen. Die Haltung hochgefährlicher Gifttiere birgt erhebliche Risiken für Leib und Leben. In der notwendigen Abwägung der Grundrechte ist daher das Recht der Allgemeinheit auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit höher zu gewich-Landtag ten als das individuelle Interesse an der privaten Haltung solcher Tiere. Auch wenn die Zahl der Halterinnen und Halter gering ist, bleibt die Regelung unverzichtbar. Die zuständigen Ordnungs- und Kreisordnungsbehörden haben ein berechtigtes und notwendiges Interesse daran, zu wissen, wo in ihrem Zuständigkeitsbereich Gifttiere gehalten werden. Nur so können sie präventive Schutzmaßnahmen treffen und im Ernstfall schnell reagieren – etwa bei der zufälligen Auffindung eines Tieres oder dem Verdacht eines Ausbruchs. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei solchen Vorfällen häufig nicht nur ein einzelnes Tier entkommt. Gerade deshalb ist die Vorbereitung der Behörden von zentraler Bedeutung, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Folgerichtig ist es daher, nicht nur das Gifttiergesetz selbst, sondern auch die Gifttier-Datenübermittlungsverordnung zu entfristen. Beides zusammen schafft Transparenz, Sicherheit und Handlungsfähigkeit. Diese Entfristung ist ein verantwortungsvoller Schritt im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Ich bitte daher um Zustimmung.

Diese Rede einzeln zitieren

René Schneider SPD

Wir beraten heute über die Änderung des Gifttiergesetzes und die damit verbundene Entfristung. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Sie schützen die Bevölkerung vor erheblichen Gefahren, die von der privaten Haltung sehr giftiger Tiere ausgehen. Die Landesregierung schlägt vor, diese Vorschriften zu entfristen und an die praktischen Erfahrungen anzupassen. Das ist richtig und notwendig. Denn auch wenn die Zahl der Halterinnen und Halter gering ist, sind die Risiken enorm: Ein einziger Vorfall kann Menschenleben gefährden. Wir reden hier über Tiere wie hochgiftige Schlangen, Skorpione oder Spinnen – Tiere, die in einem Privathaushalt nichts zu suchen haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht: Das Gesetz schafft klare und verlässliche Regeln. Es verhindert, dass neue Gifttiere angeschafft werden, und es verpflichtet bestehende Halter zu strengen Sicherheits- und Versicherungsmaßnahmen. Damit bleibt die Zahl der Haltungen begrenzt und kontrollierbar. Unser Ziel ist klar: Niemand muss giftige Tiere im Privathaushalt halten. Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang vor individuellen Exotenwünschen. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. 17.12.2025

Diese Rede einzeln zitieren

Norwich Rüße GRÜNE

Heute beraten wir einen wichtigen Gesetzentwurf abschließend, der in seiner Zielsetzung dem Schutz von Leben, Gesundheit und Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen dient. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren ist ein zutiefst präventiver und verantwortungsvoller Schritt im Sinne unser aller Sicherheit. Die Haltung sehr giftiger Tiere birgt reale Risiken – für die Halterinnen und Halter selbst, aber vor allem auch für oft völlig unbeteiligte Dritte: Familienmitglieder, Nachbarn, Feuerwehr- und Rettungskräfte, medizinisches Personal. Diese Risiken lassen sich nicht vollständig ausschließen, selbst wenn Zwischenfälle statistisch selten auftreten. Die Frage, die sich stellt, ist nicht allein, ob schon viele schwerwiegende Vorfälle passiert sind, sondern ob wir verantwortungsvoll damit umgehen, die Wahrscheinlichkeit solcher Gefährdungen zu minimieren und auszuschließen, bevor Menschen zu Schaden kommen. Es ist unsere Pflicht, präventiv zu handeln, bevor ein weiterer schwerer Unfall passiert. In der Anhörung hat Frau Laura Zodrow von Pro Wildlife noch einmal klar zum Ausdruck gebracht, dass es nicht um ein paar Einzelfälle geht, sondern um eine systemische Entfaltung des Handels mit gefährlichen Tieren und deren Verbreitung über das Internet und internationale Märkte. Genau diese Entwicklung erhöht das Risiko und macht es schwieriger, Gefahren zu kontrollieren oder gar auszuschließen. Genauso hat sie deutlich gemacht, dass wir weiterdenken müssen: Ein Gesetz, das sich ausschließlich auf sehr giftige Tiere bezieht, greift zu kurz. Auch andere Arten – etwa große Würgeschlangen, Großkatzen oder Primaten – können Gefahren verursachen, die über das individuelle Risiko hinausgehen. Ein Gefahrtiergesetz, das den Schutz der Bevölkerung konsequent in den Mittelpunkt stellt, ist daher aus unserer Sicht ein notwendiger nächster Schritt. Ganz im Sinne des Vorsorgegedankens gilt: Das Wohl und die Gesundheit aller Menschen müssen über dem Einzelinteresse stehen, gefährliche Tiere privat zu halten. Und die öffentliche Sicherheit geht für uns ganz klar vor individuellen Hobbys und Sonderinteressen. Dies ist kein Angriff auf persönliche Freiheiten an sich, sondern eine Frage der Abwägung zwischen Freiheit und dem Schutz elementarer Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Entfristung des bestehenden Gifttiergesetzes ist ein notwendiger erster Schritt, um sicherzustellen, dass die Gefahren nicht wieder neu und Landtag ungezügelt auftreten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ohne gesetzliche Grundlage die Haltung hochriskanter Tiere wieder ansteigen würde – ein Risiko, das wir nicht eingehen dürfen. Darüber hinaus gilt: Wir müssen weitergehen – hin zu einem Gefahrtiergesetz, das alle Tiere erfasst, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Menschen besitzen, verbindliche Sachkundeprüfungen und Zuverlässigkeitsanforderungen etabliert, klare und wissenschaftlich fundierte Vorgaben für Haltung, Umgang und Kontrolle schafft und damit den präventiven Schutz der Bevölkerung auf eine noch breitere und wirksamere rechtliche Grundlage stellt. Heute stimmen wir in einem ersten Schritt der Entfristung des Gifttiergesetzes zu. Es geht dabei um den Schutz jedes Einzelnen, der hier in Nordrhein-Westfalen lebt, arbeitet und sich sicher fühlen möchte. Stimmen Sie der Entfristung daher bitte ebenfalls zu!

Diese Rede einzeln zitieren

Dietmar Brockes FDP

Die heute zur Beratung stehende Entfristung des nordrhein-westfälischen Gifttiergesetzes zwingt zu einer erneuten und vertieften verfassungsrechtlichen Gesamtbewertung. Denn mit der Entfristung wird aus einer zeitlich begrenzten Ausnahmeregelung ein dauerhaftes ordnungsrechtliches Leitbild. Genau daran muss sich der Gesetzentwurf messen lassen. Maßstab sind dabei nicht politische Zweckmäßigkeitserwägungen, sondern die Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte. In der vorliegenden Form lehnen wir als FDP-Landtagsfraktion den Entwurf des Gifttiergesetzes ab. Die private Haltung bestimmter Tiere wird vollständig untersagt und berührt damit die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG in ihrem Kernbereich der persönlichen Freiheitsentfaltung. Die rechtmäßige Nutzung und Verfügung über Tiere als Eigentum wird dauerhaft ausgeschlossen, was einen schwerwiegenden Eingriff in Art. 14 GG darstellt. Für gewerbliche Halter, Züchter, Auffangstationen oder Händler wird die Berufsausübung faktisch unmöglich gemacht, sodass Art. 12 Abs. 1 GG betroffen ist. Die Ausweitung behördlicher Kontrollund Zutrittsrechte greift unmittelbar in Art. 13 GG ein, in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Schließlich benennt das Gesetz ausdrücklich die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG als einschränkbares Grundrecht, obwohl private Halter und Züchter seit Jahrzehnten in Forschung, Lehre und Artenschutz eingebunden sind. Bereits diese Vielzahl und Intensität der Eingriffe verdeutlicht, dass es sich nicht um eine marginale 17.12.2025 ordnungsrechtliche Regelung handelt, sondern um einen außergewöhnlich tiefgreifenden und daher besonders begründungsbedürftigen Freiheitseingriff. Aus Sicht der Freien Demokraten können diese massiven Eingriffe nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie den Anforderungen der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit genügen. Umso strenger sind jedoch die materiellen Anforderungen, insbesondere der Bestimmtheitsgrundsatz und vor allem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in seiner Ausprägung als Übermaßverbot. Das Übermaßverbot verlangt, dass der Gesetzgeber nicht weiter in Freiheitsrechte eingreift, als es zur Erreichung des legitimen Zwecks zwingend erforderlich ist. Der legitime Zweck des Gesetzes, hier der Schutz von Leib und Leben aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, ist unstreitig. Dieser Zweck allein trägt das Gesetz jedoch nicht. Entscheidend ist, ob die gewählten Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sind. Genau an diesen Punkten bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Zweifel. Das Gesetz beruht auf einer abstrakten Gefahrenannahme, wonach von der privaten Haltung bestimmter giftiger Tiere ein erhebliches Risiko ausgehe. Diese Annahme wird jedoch nicht durch empirische Daten unterlegt. In der Anhörung wurde übereinstimmend darauf hingewiesen, dass über Jahrzehnte hinweg keine relevanten Schadensfälle dokumentiert sind, insbesondere keine Verletzungen unbeteiligter Dritter. Der Gesetzentwurf begegnet diesem Befund nicht mit einer vertieften Gefahrenanalyse, sondern mit dem Argument, dass bereits das bloße Risiko eines einzelnen Vorfalls ausreiche. Damit verlagern CDU und Grüne die Rechtfertigung vollständig in den Bereich des Hypothetischen. Je stärker ein Gesetz in Grundrechte eingreift, desto weniger tragfähig ist jedoch eine bloß abstrakte Gefahrenprognose. Noch deutlicher wird der Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit bei der Erforderlichkeit. Erforderlich ist nur das mildeste Mittel, das den angestrebten Zweck ebenso wirksam erreichen kann. Die schwarz-grüne Landesregierung entscheidet sich hier bewusst für ein Totalverbot, ohne substanziiert darzulegen, warum weniger eingriffsintensive Regelungen ungeeignet sein sollen. Es gibt milderer Mittel, sie sind praktisch belegt. Andere Bundesländer regulieren die Haltung gefährlicher Tiere seit Jahren über Erlaubnisvorbehalte, Sachkundenachweise, bauliche Sicherheitsanforderungen, Meldepflichten und Kontrollen. Diese Modelle sind geeignet, Transparenz herzustellen und Risiken zu minimieren. CDU und Landtag Grüne prüfen diesen Weg für Nordrhein-Westfalen nicht einmal ernsthaft. Das Gesetz belastet eine sehr kleine Personengruppe dauerhaft und intensiv, indem es Handlungsfreiheit, Eigentum, berufliche Betätigung, Wissenschaft und den Schutz der Wohnung einschränkt. Dem steht eine Gefahrenlage gegenüber, die empirisch kaum greifbar ist. Ein solches Missverhältnis lässt das Gesetz unverhältnismäßig erscheinen. Die Entfristung verschärft diesen Befund zusätzlich, weil sie den Ausnahmecharakter der Regelung endgültig aufgibt. Besonders problematisch sind die Folgeregelungen, die das Totalverbot nach sich zieht. Die erweiterten Betretungsrechte der Behörden stellen einen eigenständigen, schwerwiegenden Eingriff in Art. 13 GG dar, der gerade deshalb notwendig wird, weil Haltungen in die Illegalität gedrängt werden. Ebenso führt das Verbot zu einer Dunkelziffer illegaler Haltungen, die sich staatlicher Kontrolle vollständig entziehen. Ein Gesetz, das seine eigenen Vollzugsdefizite durch zusätzliche Grundrechtseingriffe kompensieren muss, offenbart ein strukturelles Regelungsproblem. Aus diesen Erwägungen folgt, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist. Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass der Gesetzgeber untätig bleiben müsste. Vielmehr stellt sich die Frage, wie eine Regelung ausgestaltet sein kann, die den Schutz von Leib und Leben gewährleistet und zugleich den Grundrechten gerecht wird. Ein Erlaubnisvorbehalt mit klar definierten Voraussetzungen wäre ein deutlich milderes Mittel als ein Totalverbot. Er würde die Nutzung und Haltung nicht schrankenlos gewähren, sondern an objektive Kriterien knüpfen. Sachkundeprüfungen, artund anlagenspezifische Sicherheitsanforderungen, Meldepflichten und regelmäßige Kontrollen würden gezielt dort eingreifen, wo tatsächlich Risiken bestehen. Ein solches Modell würde zugleich den Anforderungen des Art. 14 GG besser entsprechen, weil Eigentum nicht pauschal entwertet, sondern unter Auflagen nutzbar bliebe. Auch Art. 12 Abs. 1 GG würde weniger intensiv beeinträchtigt, da berufliche Tätigkeiten nicht generell ausgeschlossen, sondern reguliert würden. Für Art. 5 Abs. 3 GG eröffnete ein Genehmigungssystem die Möglichkeit, wissenschaftliche Tätigkeiten ausdrücklich zu berücksichtigen und im Einzelfall zuzulassen, statt sie pauschal zu unterbinden. Schließlich ließe sich auch Art. 13 GG grundrechtsschonender berücksichtigen. Genehmigte, bekannte und registrierte Haltungen verringern das Bedürfnis nach präventiven, anlasslosen Betretungsrechten erheblich. Kontrollen könnten auf 17.12.2025 konkrete Anlässe und klare gesetzliche Voraussetzungen gestützt werden und wären damit deutlich besser mit der Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbar. Ein solcher Regelungsansatz würde dem Übermaßverbot Rechnung tragen, ohne Freiheit vorsorglich aufzugeben. Für uns als Freie Demokraten, die sich gerade auch für Freiheit und Rechtstaatlichkeit einsetzen, wäre ein schonender Ausgleich das Mittel der Wahl. Daran fehlt es im vorliegenden Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung. Die von Schwarz-Grün angestrebte rigorose Regulierung steht im Widerspruch zu Bestandshaltungen, die unter Auflagen weitergeführt werden dürfen. Nach den vorliegenden Fakten, Stellungnahmen und Erfahrungen aus dem Vollzug hält das Gifttiergesetz dem zwingenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht stand. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab.

Diese Rede einzeln zitieren

Zacharias Schalley AfD

Haben Sie auch das Gefühl, dass in Nordrhein-Westfalen derzeit die Angst umgeht? Es ist nicht die Angst vor Messerattacken und Anis-Amri-Lastern auf magdeburgisierten Weihnachtsmärkten; nein, das sind nur Einzelfälle; das ist irgendwie neue Normalität! Die Landesregierung hat Angst davor, dass wir durch eine Invasion entflohener Todesvipern unterzugehen drohen! Klar, jeder kennt die Opfer von Gifttieren aus der Nachbarschaft! Liebe Landesregierung, es ist doch so: Da wird der Einzelfall absichtlich zum Massenphänomen aufgeblasen! Was will Schwarz-Grün eigentlich wirklich? Sie wollen uns ein giftgrünes Verbotsgesetz verkaufen! Das hat ungefähr so viel mit rationaler Gefahrenabwehr zu tun wie ein Kamel mit der deutschen Straßenverkehrsordnung. Schauen wir uns mal den ewigen Gruselklassiker an: die berühmte Monokelkobra von Herne – ein Fall, der Jahr für Jahr wie ein schlechter Fernsehfilm recycelt wird. Was war’s am Ende? Ein Halter ohne Zuverlässigkeit – vielleicht ein „Show“-Halter? –, ein Tier, das nicht gemeldet war, ein klassischer Fall von Behördenversagen plus menschliche Egomanie! Dafür jetzt ein Totalverbot? Wollen wir wegen eines betrunkenen Nikolaus-Darstellers gleich Weihnachten verbieten? Und faszinierend ist ja, ehrlich gesagt, auch: Immer, wenn du ein Beispiel aus diesem Beritt suchst, kommt genau dieser eine Fall. Ergo: Mehr Landtag hat man nicht – außer dieser einen Kobra, die durch einen Hausflur zischte. Wie gesagt: Mehr Nervenkitzel finden Sie inzwischen auf jedem Weihnachtsmarkt, auf dem sich jedem Besucher inzwischen immer zwei bange Fragen stellen muss: Frisst die Inflation mein Portemonnaie auf, oder rauscht das Messer in der Messerverbotszone trotzdem in meinen Bauch? Dazu hätte ich gerne mal einen strengen Gesetzentwurf. Aber die Landesregierung liefert nun einen strengen Gesetzentwurf zur Gifttierhaltung. Haben sich die Experten in unserer Landesregierung mal gefragt, wer solche Tiere eigentlich hält? Es sind nicht die durchgeknallten Showhalter, sondern in der Regel Spezialisten und Hobbyhalter, manchmal mit abgefahrenen Kenntnissen, wie sie nur Forscher und Privatgelehrte vom alten Schlage noch haben. Sie tun in Ihrer Gesetzesbegründung gerade so, als würden massenhaft afrikanische Puffottern, australische Trichternetzspinnen oder mittelamerikanische Bothriurus-Skorpione durch die Straßen unserer Städte patrouillieren. Die Realität ist banaler: Es sind kleine, hochspezialisierte Gruppen mit wissenschaftlichem Interesse, privaten Erhaltungszuchten, passionierten Herpetologen – Leute, die Wahrscheinlichkeit und Gefahr besser einschätzen können als mancher Ministerialbeamte, dessen gefährlichstes Tiererlebnis in der Verwaltung vermutlich ein aggressiver Locher ist! Diese Halter kriminalisieren Sie nun kollektiv, obwohl statistisch gesehen niemand weniger Probleme macht als genau diese Halter. Schlimmer noch: Sie schränken sogar deren Grundrechte ein, ohne dafür eine Daten- und Beweisgrundlage heranzuziehen. Wenn eine Regierung so etwas tut, hat sie eine Bringschuld gegenüber dem Bürger, dessen Grundrechte eingeschränkt werden: bei den Haltern das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit, auf freie Ausübung eines Hobbys usw. usf. Andere Bundesländer haben längst verstanden, dass man mit Steuerung mehr erreicht als mit Verbot. Zum Beispiel wäre da Hamburg zu nennen: Sachkunde, Genehmigung, Sicherheitsprüfung – voilá! Oder das Saarland hat eine Gefahrtierverordnung erlassen, die keine – ich wiederhole: keine! – pauschale Verbotskeule ist! Oder schauen wir ins Ausland, in die Schweiz: Da gibt es eine strenge Bewilligungspraxis, klare Standards, auch Nulltoleranz für Show-Halter – aber eben kein flächendeckendes Verbot! 17.12.2025 NRW dagegen sagt: Wir regeln das drakonisch mit dem schwarz-grünen Vorschlaghammer. Verbieten ist einfacher als differenzieren! Wissen Sie, was mich daran am meisten stört? Es ist nicht die technische Unzulänglichkeit dieses Gesetzentwurfs. Es ist die grüne Bevormundungs- und Verbotsmentalität dahinter – eine Mentalität, in der Bürger grundsätzlich als Risiko gesehen werden; eine Mentalität, die davon ausgeht, dass Kompetenz aus einem Behördenstempel erwächst. Es ist eine Mentalität, die ehrenamtliche Experten geringschätzt, staatliche Institutionen aber verherrlicht. Es ist, kurz gesagt, ein paternalistisches, weichgespültes Obrigkeitsdenken, in dem man dem Bürger eher zutraut, seine Steuererklärung falsch auszufüllen, als ein Tier korrekt zu halten! Was brauchen wir stattdessen? Mindestens ein Jahr zur Befristung; ein Jahr, um die Fachleute einzubinden, die Sie von der Regierung ignoriert haben; ein Jahr, um echte Alternativen einzubauen! Das wären: Sachkunde, Haltungskonzepte, Sicherungsauflagen, Serumdepots, klare Meldestrukturen! Dann hätten wir ein Gesetz, das schützt, anstatt zu schaden. Dem Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung können wir so nicht zustimmen. Landtag Anlage 7 Zu TOP 20 – Gesetz zur Berücksichtigung personenstandsrechtlicher Entwicklungen in den Landesjustizvollzugsgesetzen – zu Protokoll gegebene Rede

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Benjamin Limbach

Das Personenstandsrecht hat in den letzten Jahren erhebliche Entwicklungen erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 mit seiner Entscheidung zum sogenannten Dritten Geschlecht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität schützt. In der Folge wurde im Personenstandsrecht die weitere Geschlechtsangabe „divers“ eingeführt. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurden die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen angepasst und vereinheitlicht. Es ist anzunehmen, dass diese Entwicklungen auch im Justizvollzug zu einer Zunahme der Zahl von Personen führen, bei denen eine Änderung der Geschlechtsangabe in einem amtlichen Personenstandseintrag vorgenommen wurde. Ein modernes Justizvollzugsrecht muss dabei der Existenz geschlechtlicher Vielfalt Rechnung tragen und die Bedürfnisse von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen berücksichtigen. Derzeit sehen die entsprechenden Regelungen in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsgesetzen – insbesondere bei der Unterbringung und Durchsuchung von Personen – nur eine Differenzierung nach dem männlichen und weiblichen Geschlecht vor. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Gesetzentwurf zur Berücksichtigung personenstandsrechtlicher Entwicklungen in den Landesjustizvollzugsgesetzen, der heute in erster Lesung beraten wird, Anpassungen der Regelungen vorgenommen werden, die einen Bezug zum Geschlecht bzw. der geschlechtlichen Identität aufweisen. Lassen Sie mich dies näher ausführen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird zum einen der Belang der „geschlechtlichen Identität“ bei der Ausgestaltung des Vollzuges stärker in den Vordergrund gerückt. Die Grundsätze der Vollzugsgestaltung werden um diesen Belang ergänzt. Damit soll das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die geschlechtliche Identität verdeutlicht werden. Zum anderen werden differenzierende Regelungen zur Unterbringung von Gefangenen, Arres-17.12.2025 tantinnen, Arrestanten und Untergebrachten aufgenommen. So wird zwar der Trennungsgrundsatz beibehalten, aber es werden auch Ausnahmen formuliert. Für die Unterbringung von Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig empfinden oder deren Geschlechtseintrag weder „männlich“ noch „weiblich“ lautet, wird eine eigene Regelung geschaffen. So werden angemessene Entscheidungen im Einzelfall ermöglicht. Dabei werden die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Personen ebenso berücksichtigt wie die der übrigen Inhaftierten sowie die Sicherheit und Ordnung der Einrichtungen. Entsprechendes gilt für die Regelungen zu Durchsuchungen von Inhaftierten. Insbesondere in den Fällen, in denen Personen ihren Geschlechtseintrag in ihrem amtlichen Personenstandseintrag geändert haben oder sich einem von ihrem Personenstandseintrag abweichenden Geschlecht zugehörig fühlen oder der Geschlechtseintrag weder „männlich“ noch „weiblich“ lautet, erfolgt die Durchsuchung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Dies beinhaltet insbesondere die Bedürfnisse der zu durchsuchenden sowie die Belange der durchsuchenden Person. Dies ermöglicht eine größtmögliche Abwägung der situationsspezifischen Interessen. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag wird schließlich im Hinblick auf das abstammungsrechtliche Eltern-Kind-Verhältnis auch die Regelung für Gefangene mit Kindern im Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen angepasst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die von mir oben geschilderten Anforderungen an ein modernes Justizvollzugsrecht umgesetzt. Ich bitte Sie daher abschließend im weiteren Beratungsverlauf um Unterstützung für den Gesetzentwurf, um gemeinsam den nordrhein-westfälischen Justizvollzug für die Zukunft zu gestalten. Landtag Anlage 8 Zu TOP 21 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung für Hochschulzulassung – zu Protokoll gegebene Rede

Diese Rede einzeln zitieren

Ina Brandes

Die Stiftung für Hochschulzulassung mit Sitz in Dortmund hat die Aufgabe, Studienplätze in besonders gefragten Studiengängen deutschlandweit zu vergeben und deren Vergabe zu koordinieren. Sie wird von den 16 Bundesländern gemeinsam getragen. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwei Anpassungen zur Governance der Stiftung. Wesentliches Ziel der ersten Änderung ist die Auflösung des bisherigen Stiftungsvorstands. Damit soll die Rolle des Stiftungsrats als künftig alleiniges Entscheidungsgremium der Stiftung für Hochschulzulassung gestärkt werden. Der Stiftungsvorstand war seinerzeit eingeführt worden, um die Stiftung in ihrer ersten Modernisierungsphase im Jahre 2020 zu unterstützen. Durch die nun etablierten Strukturen ist dieses zusätzliche Organ entbehrlich geworden, auch aus Gründen des Bürokratieabbaus. Die Änderung bewirkt zudem eine klarere Zuordnung der Verantwortlichkeiten: Der Stiftungsrat ist künftig das einzige strategische Entscheidungsorgan der Stiftung, die Geschäftsführung ist für das laufende Geschäft und die Umsetzung der weiteren Aufträge des Stiftungsrats zuständig. 17.12.2025 Mit der zweiten Änderung im vorliegenden Gesetzentwurf wird für den Fall einer beabsichtigten Wiederbestellung der Geschäftsführung die Möglichkeit eingeräumt, auf eine öffentliche Stellenausschreibung zu verzichten. Dies vereinfacht die formalen Prozesse, da die bestellten Personen sich zuvor bereits in einem Ausschreibungsverfahren bewährt haben. Ob von der gesetzlichen Möglichkeit in konkreten Fällen Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet der Stiftungsrat. Diese beiden Änderungen tragen dem Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz vom 18. Februar 2025 vollumfänglich Rechnung. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde mit sämtlichen Wissenschaftsressorts der Länder abgestimmt. Alle staatlichen und staatlich getragenen Hochschulen der Länder in der Bundesrepublik sind über den Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung eingebunden worden. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlagen für eine Optimierung der Governance der Stiftung für Hochschulzulassung. Ziel ist, dass die Stiftung damit ihre bundesweiten Aufgaben zur Durchführung von chancengerechten Zulassungsverfahren noch besser als bisher wahrnehmen kann.

Diese Rede einzeln zitieren