Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Haltung zur Cannabislegalisierung ist hier allgemein bekannt; ich muss das nicht alles wiederholen. Es ist unstreitig, dass das Bundesgesetz nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch aus Sicht von vielen Fachleuten erhebliche Mängel aufweist, insbesondere wenn es um die Kontrollmöglichkeiten sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Cannabiskonsums geht. Letzteres treibt mich als Landesgesundheitsminister besonders um und bereitet mir auch Sorgen. Denn gerade für junge Menschen ist der Konsum von Cannabis mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Auch das, denke ich, ist unstreitig. Deshalb ist Präventions- und Aufklärungsarbeit wichtig. Nordrhein-Westfalen verfügt über etablierte Strukturen und Maßnahmen in diesem Bereich. Mit dem Präventionsprogramm „Stark statt breit“ im Rahmen der Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ erfolgt die Aufklärung von Heranwachsenden über den Substanzkonsum. Daneben werden kommunale Präventionskräfte in Methoden geschult, die für Cannabis konsumierende Jugendliche wirksam sind. Auf dieses Programm habe ich auch die AfD schon in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 6390 hingewiesen. Aber in Ihrem Antrag haben Sie über dieses Programm gar nichts geschrieben. Ich weiß nicht, ob Sie Ihre eigenen Anfragen nicht lesen, ansonsten hätte das ja vielleicht mal im Antrag vorkommen können. Für Fachkräfte aus dem Bereich „Schule, Sozialarbeit und Jugendeinrichtungen“ stehen landesweit Informationen und Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist hier der „Methodenkoffer Cannabisprävention“. Dieser wurde mit Fördermitteln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch die Landesfachstelle Prävention entwickelt. Das Konzept ist dabei so überzeugend, dass der „Methodenkoffer Cannabisprävention“ von der damaligen Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-17.12.2025 klärung vervielfältig wurde und heute von allen Bundesländern genutzt werden kann. Hier hat Nordrhein-Westfalen ein wirksames und ansprechendes System entwickelt, was die Cannabisprävention angeht. Wie Sie sehen, ist die Landesregierung längst auf dem Weg, was die im Antrag geforderten Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen angeht, denn das Cannabisgesetz gibt es ja nun nicht erst seit gestern. Gleiches gilt im Übrigen auch für die weiteren im Antrag formulierten Forderungen, die durchweg zeitlich überholt sind. Wie im Antrag erwähnt, wird eine bundesweite Evaluation des Cannabisgesetzes bereits durchgeführt. Der Bund hat sich in § 43 des Gesetzes zu einer umfassenden Evaluation verpflichtet. Dabei ist es ein Erfolg der Länder, dass der Evaluationsauftrag so umfassend formuliert ist, denn die Auswertung der Besitz- und Weitergabenmengen wurde erst auf Druck der Länder vom Bund ins Gesetz aufgenommen. Auf Grundlage der aus der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse sollen dann Anpassungen des Gesetzes abgeleitet werden. Die Landesregierung wird sich in diesen Prozess einbringen und steht dazu bereits im Austausch mit anderen Ländern, um eine gemeinsame Position gegenüber dem Bund zu finden. Der kürzlich durch den Bund vorgelegte erste Zwischenbericht enthält erste Erkenntnisse, kann aber entgegen der anderslautenden Darstellung der AfD-Fraktion in vielen Bereichen noch keine belastbaren Aussagen treffen. Das liegt daran, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht so viel Zeit vergangen ist, dass man die Auswirkungen statistisch eindeutig feststellen kann. Zur Forderung nach einer Datenerhebung zum Cannabiskonsum in Nordrhein-Westfalen weise ich darauf hin, dass im Rahmen der Evaluation des Cannabisgesetzes auch eine länderübergreifende Untersuchung des Cannabiskonsums in der Bevölkerung vorgesehen ist. Außerdem ist es nicht so, dass wir gar keine Daten hätten. Für die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen und der 25- bis 29-Jährigen haben wir Zahlen für Nordrhein-Westfalen. Auch diese Informationen hat die AfD in der damaligen Antwort auf die Kleine Anfrage 6390 von uns bekommen; sie müssten daher bekannt sein. Diese Daten werden bereits seit 2015 regelmäßig erhoben. Das heißt: Wir haben über einen längeren Zeitraum vergleichbare Daten vorliegen. Was würde es bringen, jetzt eine neue Erhebung zu starten, wie es die AfD in ihrem Antrag fordert? Wir hätten einen Haufen neuer Daten, der mit den bereits vorliegenden Daten kaum oder gar nicht vergleichbar wäre. Im Ergebnis stelle ich fest, dass die Landesregierung die mit der Cannabislegalisierung einhergehenden Probleme und Herausforderungen sehr ernst nimmt und auch entsprechend handelt. Deshalb finde ich, Landtag dass der AfD-Antrag schlicht und ergreifend nicht notwendig und daher abzulehnen ist. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
