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René Schneider

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Wir beraten heute über die Änderung des Gifttiergesetzes und die damit verbundene Entfristung. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Sie schützen die Bevölkerung vor erheblichen Gefahren, die von der privaten Haltung sehr giftiger Tiere ausgehen. Die Landesregierung schlägt vor, diese Vorschriften zu entfristen und an die praktischen Erfahrungen anzupassen. Das ist richtig und notwendig. Denn auch wenn die Zahl der Halterinnen und Halter gering ist, sind die Risiken enorm: Ein einziger Vorfall kann Menschenleben gefährden. Wir reden hier über Tiere wie hochgiftige Schlangen, Skorpione oder Spinnen – Tiere, die in einem Privathaushalt nichts zu suchen haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht: Das Gesetz schafft klare und verlässliche Regeln. Es verhindert, dass neue Gifttiere angeschafft werden, und es verpflichtet bestehende Halter zu strengen Sicherheits- und Versicherungsmaßnahmen. Damit bleibt die Zahl der Haltungen begrenzt und kontrollierbar. Unser Ziel ist klar: Niemand muss giftige Tiere im Privathaushalt halten. Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang vor individuellen Exotenwünschen. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. 17.12.2025

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