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Dr. Hartmut Beucker

AfD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Ein lockender, prestigeträchtiger Posten, drei Bewerber in einem formal nicht abgeschlossenen Verfahren, zwei Minister, die sich vor dem formalen Abschluss des Verfahrens ablösen – und da kommt sie, eine weitere Bewerberin. Im fliegenden Start nimmt sie das Rennen auf, mit großem zeitlichem Rückstand zu den vorausgeeilten, ja enteilten Konkurrenten. Sie saust heran, liegt kurz gleichauf, zieht vorbei und ist als Erste im Ziel. Staunen, Jubel allenthalben. „Das Spiel ist aus!“, könnte man mit Herbert Zimmermann, dem Reporter des Fußball-Endspiels von 1954, rufen. Stimmt aber nicht. Das Spiel war noch nicht aus. Denn zwei der Bewerber klagten gegen die Auswahlentscheidung. Herr Minister Limbach habe sie unter vier Augen zu bewegen versucht, ihre Bewerbung zurückzuziehen. Sie seien getrennt beim Chef der Staatskanzlei, Herrn Minister Liminski, vorstellig geworden, und dieser habe ihnen erklärt, der Minister habe sich aus politischen Gründen für eine Frau entschieden. Auch der Justiziar der CDU-Bundestagsfraktion spricht mit den beiden Bewerbern. Juristisch geht es zudem in die zweite Instanz und noch weiter. Und es kommt zu dem kuriosen Ergebnis, dass die Richter am OVG eine Entscheidung über ihren nächsten Präsidenten vorgelegt bekommen. Grund genug für unser Parlament, das in einem Ausschuss zu untersuchen, zu klären: Ist hier die Bestenauslese missachtet, aus politischen Gründen die Bewerberin vorgezogen worden? Die Rollenverteilung: Die Oppositionsfraktionen versuchen, dem Minister und der Regierung am Zeug zu flicken; denn Fehler zeigen dem Wähler, dass er bei der nächsten Wahl anders entscheiden sollte. Die Landtag regierungstragenden Fraktionen verteidigen natürlich den Minister und ihre Regierung. Das Problem der Opposition ist: Das meiste, was vorgebracht wird, hat sich unter vier Augen abgespielt und ist dementsprechend einem Beweis kaum zugänglich. Alle Bewerber sind gute, sehr gute Juristen. Das bestätigen mindestens vier der Urteile. Aber an dieser Einschätzung wurde angesetzt – im Aktenstudium und bei der Zeugenbefragung. Es offenbarte sich ein gravierender Fehler: Eine der wesentlichsten Beurteilungen über die Leistungen der Kandidatin war von der falschen Person angefertigt worden – falsch, weil sie nur kurz Vorgesetzte war und über einen Zeitraum beurteilte, in dem sie das nicht war. Der Fehler wurde geheilt. Das Ergebnis überraschte uns nicht: Es war dasselbe. Aber die Verteidigungsposition des Ministeriums stand nicht mehr ohne Risse. Beweise schlagender Art gab es nach wie vor nicht, aber es gab genug Merkwürdigkeiten zu verzeichnen. Die eben erwähnte Beurteilung war an einen anderen Beamten weitergegeben worden. Aber warum waren in einem Entwurf vornherein schon Bestnoten eingetragen? Die Erklärung, es sei ein Service gewesen, mutet etwas fadenscheinig an. Ergebnisoffenheit sieht anders aus. Zudem wurde der Kreis der Auswahlkriterien anders gezogen. Kompetenz in der Digitalisierung wurde eher behauptet als nachgewiesen. Weiter blieb fraglich, warum sich die Bewerber beim Chef der Staatskanzlei einstellten. Vom Aufgabenbereich her ist das sachlich eher nicht geboten. Eine wirklich überzeugende Erklärung haben wir nicht bekommen. Was der Justiziar der CDU-Bundestagsfraktion mit der Besetzung einer Stelle an einem Landesgericht zu tun hatte, konnte er nicht erklären. Tief blicken ließ, dass er entsprechende Fragen wortreich in eine andere Fragerichtung zu drehen versuchte, um auf die gestellte Frage nicht antworten zu müssen. Vergebens. Letztlich ließ sich eine Manipulation nicht beweisen. Die ursprünglich vom Herrn Minister favorisierte Bewerberin ist es aber doch nicht geworden. So riesig traurig bin ich da nicht; denn in einem etwas fassungslos machenden Auftritt bei ihrer letzten Aussage vor dem Ausschuss sprach sie diesem quasi das Recht ab, solche Angelegenheiten parlamentarisch zu untersuchen. Wer ein solches Amt bekleiden möchte, darf sich so eigentlich nicht äußern. Das war nur unter der Annahme erklärlich, dass man ihr bereits mitgeteilt hatte, sie aus der Schusslinie nehmen zu wollen. Dazu eine kurze Bemerkung: Ich verstehe die Enttäuschung, wenn Erwartungen sich nicht erfüllen. Aber wer sich, bildlich gesprochen, in die Küche einer Spitzenposition mit Berührung in den politischen Bereich begibt, muss eben auch Hitze vertragen können. 17.12.2025 Wenn sich eine Situation ergibt, zu der sich Fragen dringend ergeben, steht das nicht in der Verantwortung der fragenden Abgeordneten. In deren Verantwortung steht die Aufklärung des Sachverhaltes, und sei es mit bohrenden, auch insistierenden Fragen. Aber warum nun die Verwendung der Bewerberin in einer anderen Position eher so nebenbei? Wenn Herr Dr. Limbach der Meinung ist, ein Bewerber dürfe im Vorfeld nicht so beschädigt werden, und sei er auch der Beste, dann hätte er das doch auch so kommunizieren können. In gleicher Weise hätte die Bewerberin mit dieser Begründung zurückziehen können. Was bleibt, ist jetzt die missliche Tatsache, dass ein Bewerber OVG-Präsident wird, der seinem Minister Manipulationen vorgeworfen hat. Vielleicht ist das keine Grundlage für eine gedeihliche Zusammenarbeit. Woran werde ich mich erinnern? An verbissene Fragegefechte, bei denen manchmal, um im Bild zu bleiben, schwerste, nur beidhändig zu führende Schwerter eingesetzt wurden. Öfter noch gab es aber feinste Florettduelle für Kenner der Materie. Es gab Zeugen, die sich wortreich wanden, und Zeugen mit Humor. Es gab sogar juristische Aussagen in klarer Sprache. Der Ausschuss hat bei schwieriger Ausgangslage erhellt, was zu erhellen war. Es war die Untersuchung eines laufenden Verfahrens, das durch den Ablauf des Ausschussverfahrens seinerseits beeinflusst wurde. So, wie die Stelle jetzt besetzt wird, ist es nachzuvollziehen und vertretbar. Das ist als Ergebnis nicht wenig. Derartige Besetzungsverfahren müssen aber dringend anders geregelt werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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