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André Kuper

17.12.2025 Sitzungen 18/113

Danke, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 in der zweiten von drei Lesungen. Der Hauptausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 unverändert anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. (Sarah Philipp [SPD]: Sind nur drei!) Landtag Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung wie gerade festgestellt angenommen. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die in § 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene dritte Lesung unmittelbar anschließend durchzuführen. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Ich rufe nun die dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/15905 auf. Es handelt sich immer noch um das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Da eine Aussprache in der dritten Lesung nicht vorgesehen ist, kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Es gilt weiterhin die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die dieser ausdrücklich zur zweiten und dritten Lesung abgegeben hat. Weiterhin empfiehlt uns der Ausschuss, den Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 unverändert anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Es handelt sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. An dieser Stelle weise ich noch darauf hin, dass nach Art. 68 Abs. 2 unserer Landesverfassung für eine Verfassungsänderung die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtags, das heißt von mindestens 130 Abgeordneten, erforderlich ist. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Im Einvernehmen mit den Schriftführern stelle ich gemäß § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ausdrücklich fest, dass mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Landtags dem Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung Drucksache 18/15905 zugestimmt haben. Der Gesetzentwurf Drucksache 18/15905 ist angenommen und verabschiedet. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich rufe auf: 4 Private Vermögensbildung und Geldanlage als Vorsorge erleichtern statt belasten – Ausweitung der Rentenbeiträge auf Kapitalerträge verhindern! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16919 17.12.2025 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die FDP ihr Abgeordneter Herr Witzel. (Mehrere Abgeordnete verlassen den Saal. – Unruhe – Glocke)

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